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    Plenarprotokoll 10/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Roth SPD 10239A Dr. Bötsch CDU/CSU 10239 D Fragestunde — Drucksache 10/3326 — Veröffentlichung des Art. 4 im Text des Moskauer und Warschauer Vertrages in der Dokumentation der Bundesregierung zum Bericht über die Lage der Nation MdlAnfr 1 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Vogel BK 10240 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 10240 C ZusFr Dr. Sperling SPD 10241A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10241A ZusFr Lowack CDU/CSU 10241 B Anteil der Investitionstätigkeit sowie der Sozialhilfeausgaben der Kommunen an den öffentlichen Ausgaben seit 1980 MdlAnfr 3 10.05.85 Drs 10/3326 Reimann SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 10241C ZusFr Reimann SPD 10241 D ZusFr Dr. Sperling SPD 10242 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10242 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10242 C ZusFr Brück SPD 10242 D Änderung des § 39h des Bundesbaugesetzes betr. Versagung einer Baugenehmigung bei Vertreibung von Mietern durch Baumaßnahmen MdlAnfr 4 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau 10243 A ZusFr Dr. Schöfberger SPD 10243 B Haltung des Auswärtigen Amtes und der chilenischen Botschaft zur Kritik des CDU-Generalsekretärs Geißler am Militärdiktator Pinochet MdlAnfr 6, 7 10.05.85 Drs 10/3326 Duve SPD Antw StMin Möllemann AA 10244 A ZusFr Duve SPD 10244 A ZusFr Jungmann SPD 10245 A ZusFr Brück SPD 10245 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10245 B Freilassung der Gefangenen der SWAPO in Angola und Sambia MdlAnfr 9 10.05.85 Drs 10/3326 Lowack CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 10245 C ZusFr Lowack CDU/CSU 10245 D ZusFr Jungmann SPD 10246A Änderung von Dienstvorschriften der US-Streitkräfte hinsichtlich der Verbindlichkeit von Völkerrechtsnormen im Falle eines Atomkrieges MdlAnfr 10 10.05.85 Drs 10/3326 Bahr SPD Antw StMin Möllemann AA 10246 B ZusFr Bahr SPD 10246 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10246 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 ZusFr Dr. Soell SPD 10247 A ZusFr Jungmann SPD 10247 A ZusFr Verheugen SPD 10247 B ZusFr Dr. Scheer SPD 10247 C ZusFr Duve SPD 10247 D ZusFr Berger CDU/CSU 10248A Reaktion auf die Ausführungen des polnischen Partei- und Regierungschefs Jaruzelski am 7. Mai 1985 in Breslau zum Ende der Ausreise MdlAnfr 11 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 10248 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 10248 B ZusFr Dr. Sperling SPD 10248 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10248 D Vereinbarkeit unerledigter Aussiedlungsanträge mit dem Warschauer Vertrag; Äußerungen des polnischen Regierungschefs über die ostdeutsche Geschichte, die Heimatvertriebenen und den Staatsbesuch von US-Präsident Reagan MdlAnfr 12, 13 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 10249 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10249 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 10249 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 10250 B Reduzierung des PVC-Anteils bei Verpakkungen; Förderung von Pilotprojekten zur Verwertung von Kunststoffabfällen MdlAnfr 17, 18 10.05.85 Drs 10/3326 Frau Hönes GRÜNE Antw StSekr Kroppenstedt BMI. 10251A ZusFr Frau Hönes GRÜNE 10251 A ZusFr Dr. Sperling SPD 10251 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE 10252 A Änderung des Geburtsdatums von Ausländern in ihren Heimatländern MdlAnfr 21, 22 10.05.85 Drs 10/3326 Frau Steinhauer SPD Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10252 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10252 C Weitergabe der Namen von Bewerbern für den öffentlichen Dienst an Versicherungen; Wahrung des Datenschutzes MdlAnfr 23, 24 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Hirsch FDP Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10253A ZusFr Dr. Hirsch FDP 10253 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10253 B Gespräche mit der französischen Regierung über die Umweltbelastung durch die Immissionen aus den Industrieanlagen in Lothringen MdlAnfr 25, 26 10.05.85 Drs 10/3326 Brück SPD Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10253 D ZusFr Brück SPD 10254A Beteiligung der Kommission der Bundesregierung für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung an der Erarbeitung der Maßnahmen für die steuerliche Begünstigung schadstoffarmer Autos MdlAnfr 27 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Sperling SPD Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10254C ZusFr Dr. Sperling SPD 10254 D Feststellungen über das Auto in dem vom Umweltbundesamt herausgegebenen Buch über Auto und Umwelt; Rechtfertigung des Begriffs „umweltfreundliches Auto" MdlAnfr 28, 29 10.05.85 Drs 10/3326 Schulte (Menden) GRÜNE Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10255 B ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE 10255 B ZusFr Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 10255 C ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE 10255 D ZusFr Vogel (München) GRÜNE 10256 B ZusFr Dr. Sperling SPD 10256 B ZusFr Senfft GRÜNE 10256 C Verarbeitung von hochangereichertem Uran und Plutonium in der Hanauer Nuklearfirma RBU ohne Genehmigung MdlAnfr 30, 31 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Schierholz GRÜNE Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10256 D ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10256 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE 10257 C ZusFr Vogel (München) GRÜNE 10257 D ZusFr Horacek GRÜNE 10258A Bewertung des von dem Bremer Biochemiker Egmont R. Koch angekündigten Umweltatlasses MdlAnfr 32 10.05.85 Drs 10/3326 Weiß CDU/CSU Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10258A Verfahrensordnungen der Rechtsanwaltskammern für die Wahrnehmung der Aufsicht über Rechtsanwälte sowie Gewährleistung des jederzeitigen rechtlichen Gehörs Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 III MdlAnfr 33 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Schwenk (Stade) SPD Antw StSekr Dr. Kinkel BMJ 10258 B ZusFr Dr. Schwenk (Stade) SPD 10259A Nächste Sitzung 10259 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10261* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10261* C Anlage 3 Verbreitung der Rede des Bundespräsidenten zum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa durch die Bundesregierung MdlAnfr 2 10.05.85 Drs 10/3326 Stiegler SPD SchrAntw MD Dr. Liebrecht BPA 10263* A Anlage 4 Intervention des türkischen Ministerpräsidenten gegen die kurdische Zeitung „Mizgin" MdlAnfr 8 10.05.85 Drs 10/3326 Bindig SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 10263* C Anlage 5 Haltung der französischen Regierung zur UNESCO MdlAnfr 14, 15 10.05.85 Drs 10/3326 Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 10263* D Anlage 6 Einfluß der DKP auf die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifachisten" und die „Krefelder Initiative" MdlAnfr 19, 20 10.05.85 Drs 10/3326 Feller CDU/CSU SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI 10264* B Anlage 7 Wahrung des Interesses des Kindes im Sorgerechtsverfahren MdlAnfr 34 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw StSekr Kinkel BMJ 10265* A Anlage 8 Verzicht auf die Verabschiedung von Gesetzen auf der Basis der Prüffragen für Rechtsvorschriften des Bundes MdlAnfr 35 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Sperling SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ 10265* B Anlage 9 Hermes-Bürgschaften für Nuklearexporte nach China und Ägypten MdlAnfr 36, 37 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Müller (Bremen) GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 10265* C Anlage 10 Wirtschaftliche Lage der Bauwirtschaft im Saarland MdlAnfr 38, 39 10.05.85 Drs 10/3326 Ranker SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 10266* A Anlage 11 Schutz der mittelständischen Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen MdlAnfr 40, 41 10.05.85 Drs 10/3326 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 10266* B Anlage 12 Übernahme von Vorschlägen der Unterausschüsse für Zonenrandförderung und Regionalpolitik in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr 42 10.05.85 Drs 10/3326 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 10267* B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Anlage 13 Verschärfte Kontrolle der aus Österreich eingeführten Weine angesichts der Weinverfälschungen MdlAnfr 81, 82 10.05.85 Drs 10/3326 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BWJFG 10267* C Anlage 14 Untersuchung des importierten Fleisches auf Hormone MdlAnfr 83, 84 10.05.85 Drs 10/3326 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10268* A Anlage 15 Tarifliche Benachteiligung von Btx-Betreibern durch Verzögerungen beim Ausbau von Vermittlungsstellen in Oberfranken MdlAnfr 89, 90 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 10268* C Anlage 16 Garantie für die Übernahme aller Auszubildenden im Fernmeldebereich der Bundespost 1985 MdlAnfr 91, 92 10.05.85 Drs 10/3326 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 10268* D Anlage 17 Kriterien für die Zusammensetzung der „Regierungskommission Fernmeldewesen"; Formulierung der Ziele MdlAnfr 93, 94 10.05.85 Drs 10/3326 Mann GRÜNE SchrAntw PStSekr Rawe BMP 10269* A Anlage 18 Vergleichsstudie der Interessenten zur Ermittlung des optimalen Standorts für eine Kohleveredelungsanlage MdlAnfr 97, 98 10.05.85 Drs 10/3326 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT 10269* C Anlage 19 Umfang des Agrarhandels zwischen der EG und den USA 1984 MdlAnfr 43, 44 10.05.85 Drs 10/3326 Michels CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 10270* A Anlage 20 Menge des vernichteten Obstes und der Höhe der Kosten MdlAnfr 45, 46 10.05.85 Drs 10/3326 Dolata CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 10270* C Anlage 21 Erforschung von Mitteln gegen Stiche der „Kriebelmücke"; Entschädigung für dadurch entstehende Viehverluste MdlAnfr 47, 48 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 10271* A Anlage 22 Stationierung luftgestützter, nuklear bestückter Marschflugkörper in der Sowjetunion; Zurückweisung von Bewerbern für eine Freiwilligenlaufbahn bei der Bundeswehr MdlAnfr 52, 53 10.05.85 Drs 10/3326 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 10271* C Anlage 23 Einflußnahme der Bundesregierung auf die geplante Verlegung von US-Kampfhubschraubern von Mutlangen nach Göppingen MdlAnfr 54, 55 10.05.85 Drs 10/3326 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 10272* A Anlage 24 Übungen mit Pershing-II-Raketen ohne Sicherung gegen elektrostatische Rufladungen; Bestückung der Pershing II a mit atomaren Sprengkörpern beim Auswechseln von GRA-Flugkörpern MdlAnfr 56, 57 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 10272* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 V Anlage 25 Umstellung der Wärmeversorgungsanlagen im Wehrbereich V von Kohle auf Gas; Auswirkungen auf Arbeitsplätze MdlAnfr 58, 59 10.05.85 Drs 10/3326 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Kirschner BMVg 10272* C Anlage 26 Verzicht auf den Bau des militärischen Notlandeplatzes Morschheim an der A 63 MdlAnfr 62, 63 10.05.85 Drs 10/3326 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 10272* D Anlage 27 Schiffahrtsgespräche über Ladungsaufteilung für die deutsche Handelsflotte MdlAnfr 85, 86 10.05.85 Drs 10/3326 Hettling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 10273* B Anlage 28 Parkerlaubnis für Gehbehinderte in beschränkten Halteverbots- und Fußgängerzonen MdlAnfr 87 10.05.85 Drs 10/3326 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 10273* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10239 138. Sitzung Bonn, den 15. Mai 1985 Beginn: 13.00 Uhr
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    *) Die Fragen 60, 61, 79, 80, 88, 95, 96, 100 bis 106 wurden von den Fragestellern zurückgezogen. Die übrigen nicht behandelten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 15. 5. Antretter * 15. 5. Dr. Becker (Frankfurt) 15. 5. Buschfort 15. 5. Conradi 15. 5. Ehrbar 15. 5. Dr. Enders * 15. 5. Ertl 15. 5. Eylmann 15. 5. Frau Fuchs (Verl) 15. 5. Gerstl (Passau) * 15. 5. Haar 15. 5. Haase (Fürth) * 15. 5. von Hammerstein 15. 5. Hansen (Hamburg) 15. 5. Hauck 15. 5. Dr. Hausmann 15. 5. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 15. 5. Höffkes 15. 5. Huonker 15. 5. Dr. Hornhues * 15. 5. Jahn (Marburg) 15. 5. Jäger (Wangen) * 15. 5. Jansen 15. 5. Jung (Düsseldorf) 15. 5. Klose 15. 5. Kohn 15. 5. Linsmeier 15. 5. Frau Luuk 15. 5. Magin 15. 5. Frau Matthäus-Maier 15. 5. Matthöfer 15. 5. Dr. Müller * 15. 5. Müller (Wadern) 15. 5. Neumann (Bramsche) * 15. 5. Frau Dr. Neumeister 15. 5. Pesch 15. 5. Polkehn 15. 5. Rappe (Hildesheim) 15. 5. Reuschenbach 15. 5. Sander 15. 5. Schmidt (Hamburg) 15. 5. Frau Schmedt (Lengerich) 15. 5. Schröer (Mülheim) 15. 5. Frau Dr. Segall 15. 5. Sielaff 15. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 15. 5. Dr. Struck 15. 5. Voigt (Frankfurt) 15. 5. Voigt (Sonthofen) 15. 5. Dr. Warnke 15. 5. Frau Dr. Wex 15. 5. Wissmann 15. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG 1985) Gesetz zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RVFinanzG) Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG -) Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG -) Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes (Haftungsnovelle) Drittes Gesetz zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens Der Bundesrat hat zum Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat hat Verständnis für den Wunsch der Entwicklungsländer nach einer Herstellung langfristig stabiler Preisverhältnisse im Rohstoffhandel, wie er dem Übereinkommen vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe zugrunde liegt. Viele Entwicklungsländer sind vom Export einiger weniger Rohstoffe abhängig und würden deshalb in ihrer nationalen Wirtschaftsplanung von Rohstoffpreisschwankungen empfindlich betroffen werden. Auch die Bundesrepublik Deutschland als einer der größten Rohstoffverbraucher hat - ebenso wie die übrigen Industrieländer - an einer stabilen Entwicklung der internationalen Rohstoffmärkte großes Interesse. Gleichwohl weist der Bundesrat auf die ordnungspolitische Problematik der zur Stabilisierung der Rohstoffpreise erforderlichen Eingriffe in den Marktmechanismus hin. Im Interesse der Entwicklungsländer und unter Berücksichtigung der Haltung wichtiger anderer Industrieländer stellt der Bundesrat diese Bedenken zurück. Er verbindet damit die Erwartung, daß der Gemeinsame Rohstoff-Fonds Preisanpassungen an längerfristige Marktveränderungen in beiden Richtungen nicht ausschließt. Er bittet im übrigen die Bundesregierung, weiterhin Forderungen und Tendenzen zur Schaffung einer dirigistischen neuen Weltwirtschaftsordnung entgegenzutreten und dem Bundesrat über die Erfahrungen in der Anwendung des Übereinkommens zu berichten. Der Bundesrat hat zum Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens die nachstehende Entschließung beschlossen: 1. Der Bundesrat begrüßt es, daß mit dem im Rahmen der Brüsseler Vereinbarung der EG-Umweltminister vom 20./21. März 1985 ergehenden Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens jetzt Klarheit über Umfang und Dauer der steuerlichen Anreize geschaffen und die bestehende Verunsicherung der Käufer und Hersteller beseitigt wird. Er appelliert an die Autokäufer, im Interesse des Umweltschutzes in verstärktem Maße schadstoffarme Personenkraftwagen mit einer nach dem Stand der Technik möglichen Abgasminderung zu erwerben. Weiter appelliert er an die Autobesitzer, nicht-schadstoffarme Altfahrzeuge baldmöglichst umweltwirksam umzurüsten, um auch für den Bestand der Altfahrzeuge einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der durch den Straßenverkehr erzeugten Schadstoffemissionen zu leisten. Die vorgesehenen staatlichen Förderungen sollen diese Entscheidungen spürbar erleichtern, setzen aber auch auf das Engagement der Bürger selbst, zur Verbesserung der Umweltbedingungen beizutragen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alle gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um über die für die schadstoffarmen Personen- 10262* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 kraftwagen geltenden Bedingungen und Fördermöglichkeiten zu informieren und auf diese Weise eine zusätzliche Hilfestellung zur Einführung dieser Fahrzeuge zu geben. 2. Der Bundesrat geht davon aus, daß bei den Änderungen der Kraftfahrzeugbesteuerung der Grundsatz der Aufkommensneutralität gewahrt bleibt. 3. Der Bundesrat appelliert an die Kraftfahrzeugindustrie, durch entsprechende Preis- und Vertragsgestaltung sowie durch Kundendienstangebote die finanzielle Mehrbelastung der Käufer von schadstoffarmen Personenkraftwagen möglichst gering zu halten und so dem schadstoffarmen Personenkraftwagen mit zum Durchbruch zu verhelfen. 4. Die Bereitschaft zum Kauf eines schadstoffarmen Personenkraftwagens wächst mit der Möglichkeit des problemlosen Tankens von unverbleitem Benzin. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, alle vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die baldmöglichste Bildung eines engmaschigen Netzes von Tankstellen für unverbleites Normal- und Superbenzin im Inland und eines flächendeckenden Netzes im Ausland sicherzustellen. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, daß alle Fahrzeuge, die mit unverbleitem Benzin betrieben werden können, dieses auch tanken. Dadurch wird neben der Verminderung von Bleiemissionen eine zusätzliche Sogwirkung auf das Angebot von unverbleitem Benzin ausgelöst. Eine eingehende Information hierüber ist erforderlich. Weiter notwendig ist eine regelmäßige und umfassende Information über die Standorte der unverbleites Benzin anbietenden Tankstellen. Der Bundesrat nimmt dabei Stellung auf seine Entschließung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksache 115/85 — Beschluß —). Er bekräftigt seine Auffassung, daß die Auswirkungen der Mineralölsteuerregelung auf die Benzinpreisentwicklung nach einer gewissen Zeit praktischer Erfahrungen überprüft werden müssen, um gegebenenfalls die Differenz der Mineralölsteuersätze für unverbleites und verbleites Benzin zu korrigieren. 5. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat auch auf die Bestrebungen in Österreich und der Schweiz nach Abschaffung des verbleiten Normalbenzins hin. 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die in der Brüsseler Vereinbarung der EG-Umweltminister noch offen gebliebenen europäischen Abgasnormen unverzüglich so festgelegt werden, daß die Grenzwerte in ihren Auswirkungen auf die Umwelt den US-Grenzwerten gleichwertig sind. 7. Der Bundesrat hält es für notwendig, über die weiterhin gebotene Verminderung der Schadstoffemissionen von Personenkraftwagen hinaus so schnell und so nachhaltig wie möglich die Schadstoffemissionen im gesamten Verkehrsbereich zu reduzieren. Dabei kommt der Verminderung der Emissionen von Nutzfahrzeugen besondere Bedeutung zu. An den Schadstoffemissionen des Gesamtverkehrs sind schwere Nutzfahrzeuge bei Stickoxiden mit fast einem Drittel und bei Partikeln mit rund drei Vierteln beteiligt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, alsbald im Rahmen der angekündigten Dieselkonzeption eine Konzeption zur Einführung des schadstoffarmen Nutzfahrzeugs vorzulegen. Vorrangiges Ziel muß sein, Schadstoffgrenzwerte nach dem Stand der Technik baldmöglichst EG-weit verbindlich festzulegen. Darauf sollte die Bundesregierung schon jetzt bei den anderen europäischen Mitgliedstaaten und in den Gremien der EG hinweisen. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 23. April 1985 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1984 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Nachtrag liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Ablehnung der Erhöhung der Stahlimporte aus Drittländern (Drucksache 10/2179) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 69/169/EWG zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (Drucksache 10/2815) Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 918/83 und Nr. 950/68 hinsichtlich der zolltariflichen Behandlung von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden oder von an Privatpersonen gerichteten Kleinsendungen [Dok. 2-1171/84 — KOM (84) 626 endg.] (Drucksache 10/ 2976) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die buchmäßige Erfassung und die Voraussetzungen für die Entrichtung der Eingangs- und Ausfuhrabgaben bei Bestehen einer Zollschuld — KOM (84) 739 endg. — (Drucksache 10/ 2952 Nr. 16) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Dritten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 über die Erstattung oder den Erlaß von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben — KOM (84) 737 endg. — (Drucksache 10/2952 Nr. 17) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Biotechnologie (1985-1989) — KOM (84) 230 endg. — (Drucksache 10/1691 Nr. 22) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Kupfersulfat mit Ursprung in Polen — KOM (85) 15 endg. — (Drucksache 10/2952 Nr. 1) Übergangsmaßnahmen für die AKP-EWG-Zusammenarbeit in der Zeit zwischen dem Außerkrafttreten von Lomé II und dem Inkrafttreten von Lomé III Entwurf eines Beschlusses des AKP-EWG-Ministerrates betreffend die nach dem 28. Februar 1985 anzuwendenden Übergangsmaßnahmen Entwurf einer Erklärung der Gemeinschaft Entwurf einer gemeinsamen AKP-EWG-Erklärung Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Assoziation der OLG mit der Gemeinschaft Entwurf eines EGKS-Beschlusses Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses .../85 des AKP-EWG-Ministerrates — KOM (85) 7 endg. — (Drucksache 10/2952 Nr. 3) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10263* Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur vorzeitigen Anwendung des Artikels 30 von Protokoll Nr. 1 des dritten AKP-EWG-Abkommens von Lomé — KOM (85) 20 endg. — (Drucksache 10/2952 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 349/84 betreffend die Aufhebung von Zollzugeständnissen und die Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für die Einfuhr gewisser Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und die Einführung mengenmäßiger Beschränkungen für andere Erzeugnisse mit Ursprung in diesem Land — KOM (85) 9 endg. — (Drucksache 10/2952 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Oxalsäure mit Ursprung in Brasilien — KOM (85) 3 endg. — (Drucksache 10/2849 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Ölkuchen aus Sojabohnen mit Ursprung in Brasilien und zur Aussetzung der Erhebung dieses Zolls — KOM (85) 2 endg. — (Drucksache 10/2849 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß einer Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Stahlrohre — KOM (85) 4 endg. — (Drucksache 10/2849 Nr. 4) Anlage 3 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes, Dr. Liebrecht, auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 2): Wird die Bundesregierung die Rede des Bundespräsidenten zum 8. Mai in hoher Auflage im In- und Ausland verbreiten? Die Ansprache des Bundespräsidenten in der Gedenkstunde am 8. Mai im Plenarsaal des Deutschen Bundestages wird von der Bundesregierung in folgender Form publiziert: — Das BULLETIN vom 9. Mai 1985 (Nr. 52, Seite 441 ff.) ist gegenüber der Normalauflage von 22 000 in erhöhter Auflage von 35 000 und in einem Nachdruck von 25 300 gedruckt und verbreitet worden. — Die Bundeszentrale für politische Bildung wird die Ansprache in einer Broschüre veröffentlichen, die Mitte nächster Woche erscheinen wird. Geplante Auflage: 100 000. Die Landeszentralen für politische Bildung beabsichtigen ihre Beteiligung an dem Projekt in noch nicht genau zu bezifferndem Umfang. Die Gesamtauflage dürfte sich jedoch auf mindestens 200 000 Exemplare belaufen. — Die Auslandsabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat den Text der Rede an sämtliche Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in deutscher, englischer, französischer, spanischer und portugiesischer Sprache übermittelt und sie angewiesen, eine weite Verbreitung sicherzustellen. — Das Presse- und Informationsamt veröffentlicht die Ansprache in einer Sammlung von Reden und Erklärungen zum 40. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa mit dem Titel „Trauer, Erinnerung und Versöhung. Ansprachen und Erklärungen zum 40. Jahrestag des Kriegsendes". Diese Broschüre wird im Inland und im Ausland (in englischer Sprache) verbreitet. Die geplante Auflage ist 80 000 Exemplare in deutscher und 20 000 Exemplare in englischer Sprache. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 8): Trifft es zu, daß sich der türkische Ministerpräsident Özal in zwei Briefen an die Bundesregierung gewandt und das Erscheinen der Zeitschrift „Mizgin" der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Kurden beanstandet hat, und wie hat die Bundesregierung diese Intervention beantwortet? Der türkische Ministerpräsident Özal hat in seinem Briefwechsel mit dem Bundeskanzler im Jahre 1984 ein breites Spektrum von sozialen und humanitären Fragen angesprochen, die mit dem Aufenthalt einer großen Anzahl von türkischen Gastarbeitern in der Bundesrepublik Deutschland zusammenhängen. Vor diesem Hintergrund hat die türkische Seite auch auf die Gefahren hingewiesen, die durch die Stärkung separatistischer Bestrebungen in der Türkei — wie etwa durch die Förderung von Publikationen wie Mizgin — für diese selbst sowie für das Klima des Zusammenlebens zwischen den türkischen Gastarbeiter-Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland entstehen können. Die Bundesregierung hat stets bekräftigt, daß sie keine Maßnahmen billigt, die zu einer Destabilisierung der inneren Lage in der Türkei oder zu Streitigkeiten zwischen den türkischen GastarbeiterGruppen in der Bundesrepublik Deutschland beitragen könnten und daß eine Förderung separatistischer Tendenzen in der Türkei, etwa durch Unterstützung entsprechender Publikationen mit öffentlichen Mitteln deshalb nicht in Betracht kommt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/ 3326 Fragen 14 und 15): Wie beurteilt die Bundesregierung die Wende der französischen Regierung in deren Haltung gegenüber der UNESCO von einer relativen Zurückhaltung hin zu einer betonten und detaillierten Kritik, wie dies in der Rede des französischen Außenministers Dumas vor der nationalen französischen UNESCO-Kommission im April 1985 deutlich wurde? 10264* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Besteht eine bilaterale Absprache oder beabsichtigt die Bundesregierung eine solche mit der französischen Regierung zu treffen über das weitere Verhalten gegenüber der UNESCO im Fall ausbleibender Reformen? Zu Frage 14: Die Bundesregierung ist mit der französischen Regierung darin einig, daß die UNESCO einer grundlegenden Reform bedarf. Sie begrüßt die Rede von AM Dumas als einen wichtigen Beitrag zu der anhaltenden internationalen Debatte um diese Reform. Dabei würdigt sie — wie bisher — die Tatsache, daß Frankreich als Sitzland der UNESCO ein besonderes Interesse daran hat, den weltweiten Streit um die Zukunft der UNESCO bald durch einvernehmliche Lösungen zu beenden. Zu Frage 15: Die Bundesregierung steht in kontinuierlichem engen Kontakt mit der französischen Regierung. Beide Regierungen wirken gemeinsam und tatkräftig auf Reformen hin. Erst nach der im Herbst anstehenden Generalkonferenz der UNESCO wird sich die Frage nach Folgerungen stellen. Sie wird von der Bundesregierung nicht isoliert, sondern in enger Abstimmung vor allem mit unseren europäischen Partnern beantwortet werden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Fragen des Abgeordneten Fellner (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 19 und 20): Wie bedient sich die DKP der von orthodoxen Kommunisten beherrschten „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifaschisten", um möglichst viele Nichtkommunisten aus Anlaß des 40. Jahrestages der Kapitulation des Deutschen Reiches für ein breites Bündnis und für spektakuläre „antifaschistische Manifestationen" im Sinne der Moskau-orientierten Kommunisten zu gewinnen? Woraus ergibt sich der kommunistische Einfluß auf das „Vierte Forum" der Krefelder Initiative im September 1984, und wie kommt die Bundesregierung dazu, von einer kommunistisch initiierten „Krefelder Initiative" zu sprechen? Zu Frage 19: Schon im Juni 1984 legte die „Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes — Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) in einem internen Arbeitsplan fest, sie werden einen „Aufruf von Persönlichkeiten aus Verfolgten- und Widerstandsorganisationen, Gewerkschaften, Parteien, der Friedensbewegung, Jugend- und Frauenorganisationen und anderen demokratischen Organisationen" zu Demonstrationen am 4. Mai 1985 in Hamburg, Frankfurt und Köln „initiieren". Im Juli verschickten im Namen des VVN-BdAPräsidiums Max Oppenheimer und Helmut Stein — ohne Erwähnung ihrer DKP-Mitgliedschaft — den Entwurf eines Aufrufs zum „40. Jahrestag der Befreiung und des Friedens am 8. Mai 1985" an potentielle „Erstunterzeichner" mit der Bitte, ihre Zustimmung zu erklären. Nach der Veröffentlichung des Aufrufs mit der Liste der Erstunterzeichner wies die VVN-BdA ihre Mitglieder an, weitere Unterschriften zu sammeln. Die Unterzeichner sollten „möglichst bundes- und landesweit bekannte Persönlichkeiten sein". Inzwischen stellt der VVN-BdA-Generalsekretär, Kurt Erlebach — er gehört dem DKP-Parteivorstand an — den Aufruf als „Initiative" der „Persönlichkeiten" dar, der begrüßt und unterstützt werde und „zu einem weiteren Höhepunkt im Kampf ... gegen Neofaschismus" werden müsse. Ende Februar 1984 informierte die „Initiative 40. Jahrestag der Befreiung und des Friedens", die weiterhin unter den Namen der beiden kommunistischen VVN-BdA-Funktionäre Oppenheimer und Stein und der Anschrift der VVN-BdA-Geschäftsstelle firmiert, auf einer Pressekonferenz über ihre geplanten Aktivitäten. Dabei sprach außer Oppenheimer und dem ebenfalls bereits erwähnten DKP-Parteivorstandsmitglied, Kurt Erlebach, auch die Vorsitzende der DKP-beeinflußten „Demokratischen Fraueninitiative", Mechthild Jansen. Oppenheimer erklärte, der Aufruf der Initiative zum 8. Mai sei bisher von mehr als 16 000 Personen unterzeichent worden; bundesweit gäbe es eine „riesige Zahl" von örtlichen Initiativen, die neben den drei vorerwähnten Großkundgebungen in Hamburg, Frankfurt und Köln eigene Veranstaltungen vorbereiteten. Auch diese Initiativen sind in der Regel von der VVN-BdA ins Leben gerufen worden. Zu Frage 20: Auf die Steuerung der „Krefelder Initiative" durch die DKP-beeinflußte „Deutsche Friedensunion" (DFU) hat die Bundesregierung — auch in Beantwortung Parlamentarischer Anfragen — wiederholt hingewiesen. In diesem Punkt bestehen auch keine Bewertungsunterschiede zur SPD-geführten Landesregierung Nordrhein-Westfalens, die beispielsweise in ihrem Verfassungsschutzbericht für 1982 die „Krefelder Initiative" als „von der DFU gesteuert" bezeichnet hat. Planung und Vorbereitung des „Vierten Forums" sowie die Ausarbeitung einer Plattform für die Kampagne lagen bei der kommunistisch beeinflußten DFU. Über die „Umsetzung" der Kampagne beriet auf dem „Vierten Forum" eine spezielle Arbeitsgruppe; zwei der drei Referenten dieser Arbeitsgruppe waren DKP-Mitglieder. Auch andere Einzelforen und Arbeitsgruppen wurden von Kommunisten oder Funktionären DKP-beeinflußter Organisationen geleitet. Der Aufruf des „Vierten Forums" wurde im DKP-Zentralorgan mit den Namen mehrerer Mitglieder der „Krefelder Initiative" abgedruckt, darunter Jörg Huffschmid, Mitglied des DKP-Parteivorstandes, Horst Trapp, Hauptamtlicher Funktionär der DFU und Rolf Wischnath, Mitglied der pro-sowjetischen „Christlichen Friedenskonferenz" (CFK). Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10265* Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 34): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Sorgerechtsverfahren bei Getrenntleben oder Scheidung der Eltern die Interessen des Kindeswohls allein durch die Verfahrensbeteiligten und ihre Prozeßbevollmächtigten ausreichend gewahrt werden? In den von Ihnen angesprochenen Sorgerechtsverfahren werden die Interessen des Kindes nicht allein durch die Verfahrensbeteiligten und ihre Prozeßbevollmächtigten gewahrt. Die Verwirklichung des auf das Kindeswohl ausgerichteten materiellen Rechts ist Aufgabe des Gerichts, das an das Vorbringen und die Beweisanträge der Parteien nicht gebunden ist, sondern die für das Kindeswohl bedeutsamen Umstände von Amts wegen aufzuklären hat. Hierbei steht dem Gericht das Jugendamt zur Seite. In geeigneten Fällen wird das Gericht überdies einen Sachverständigen — insbesondere einen Kinderpsychologen — mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragen. Im Verfahrensrecht ist also hinreichend Vorsorge dafür getroffen, daß die Kindesinteressen gewahrt werden. Um trotzdem zu prüfen, ob und wie die Anhörung des Kindes gem. § 50 b FGG vielleicht noch effektiver und kindgerechter gestaltet werden kann, hat das Bundesministerium der Justiz einen rechtstatsächlichen Forschungsauftrag erteilt (Akte 3003/ 2-8 S). Zusammen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wurde außerdem eine Untersuchung psychologischer Gutachten in Prozessen vor den Familiengerichten veranlaßt (Akte 3003/2-8 t). Gesetzgeberische Maßnahmen sind derzeit nicht beabsichtigt. Nach Abschluß der genannten Untersuchungen soll geprüft werden, ob diese Anlaß für solche Maßnahmen geben. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 35): Kann die Bundesregierung Beispiele für Gesetze nennen, die sie auf Grund einer Prüfung auf der Basis der Prüffragen für Rechtsvorschriften des Bundes nicht verabschiedet hat? Die Bundesregierung ist noch nicht in der Lage, konkrete Ergebnisse der von ihr Ende letzten Jahres beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Normenflut bekanntzugeben. Die Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Ressorts ist erst kürzlich abgeschlossen worden. Die mit Gesetzgebungsaufgaben befaßten Arbeitseinheiten, insbesondere auch die Mitprüfungsreferate des Bundesjustizministeriums, sind verpflichtet worden, den von BMI und BMJ entwickelten Katalog von „Prüffragen zur Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit von Rechtsetzungsvorhaben des Bundes" mit Nachdruck anzuwenden. BMJ und BMI werden Anfang nächsten Jahres einen Erfahrungsbericht vorlegen. Erst dann wird eine abschließende Beurteilung der eingeleiteten Maßnahmen möglich sein. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Müller (Bremen) (GRÜNE) (Drucksache 10/3326 Fragen 36 und 37): Bis zu welcher Summe beabsichtigt die Bundesregierung, eine Hermes-Bürgschaft für Nuklearexporte in die Volksrepublik China zu übernehmen, und inwieweit gedenkt die Bundesregierung, bei den anstehenden Entscheidungen über die Hermes-Exportbürgschaft dem Umstand Rechnung zu tragen, wonach China eine nukleare Kooperation mit Pakistan betreibt, das nach den vorliegenden Informationen militärisch nukleare Ambitionen verfolgt? Bis zu welcher Summe beabsichtigt die Bundesregierung, eine Hermes-Bürgschaft für Nuklearexporte nach Ägypten zu übernehmen, und inwieweit gedenkt die Bundesregierung, bei den anstehenden Entscheidungen über die Hermes-Exportbürgschaft dem Umstand Rechnung zu tragen, wonach Ägypten und der Nahe Osten insgesamt nach wie vor als Krisengebiet einzustufen sind (siehe Bombardierung des IrakReaktors durch Israel)? Zu Frage 36: Aus rechtlichen Gründen kann die Bundesregierung keine Auskunft über die Zusage von HERMES-Bürgschaften im Zusammenhang mit konkreten Einzelprojekten geben. Im übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, daß sich beide Staaten, also die Volksrepublik China wie die Bundesrepublik Deutschland, im deutsch-chinesischen Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom Mai 1984 unter anderem verpflichtet haben, Kernmaterial, nukleare Ausrüstungen, eigens für die Herstellung oder Verwendung von Kernmaterial hergerichtete Stoffe und Anlagen sowie einschlägige technologische Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit aufgrund dieses Abkommens übertragen oder aufgrund dieser Zusammenarbeit gewonnen werden, nicht in einer Weise zu verwenden, die zum Entstehen eines Kernsprengkörpers führt, und nur nach vorangehenden Konsultationen und in beiderseitigem Einvernehmen an ein drittes Land zu übertragen. Zu Frage 37: Eine Auskunft über eine HERMES-Bürgschaft für die Errichtung eines Kernkraftwerkes in Ägypten kann nicht gegeben werden. Ägypten ist Partei des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und hat in einem Abkommen mit der Internationalen Atomenergie Organisation seine gesamten Aktivitäten auf dem Gebiet der Kernenergie internationalen Kontrollen unterstellt. Nicht zuletzt im Hinblick auf diese, eine militärische Nutzung der Kernkraft verhindernden ägyptischen Schritte erwartet die Bundesregierung keine negativen Auswirkungen eines ägyptischen Kernkraftwerksprojektes auf die Lage im Nahen Osten. 10266* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Ranker (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 38 und 39): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes, daß die saarländische Bauwirtschaft sich in einer verzweifelten wirtschaftlichen Lage befindet und ihr der Konkurs droht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Wie wird die Bundesregierung auf die Resolution der saarländischen Bauunternehmer zur Lage ihres Wirtschaftszweiges, die an den Bundeskanzler und andere Mitglieder der Bundesregierung geschickt wurde, reagieren? Zu Frage 38: Die Bauwirtschaft befindet sich im gesamten Bundesgebiet derzeit in einer Anpassungskrise an sich ändernde Nachfrageniveaus und -strukturen. Zu den Folgerungen, die die Bundesregierung aus der allgemein ungünstigen Lage der Bauwirtschaft bisher gezogen hat, verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Stiegler in der 127. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 15. März 1985. Die entsprechenden Daten für das Saarland weichen von denen für das Bundesgebiet nur unwesentlich ab. Deshalb kann ich die Darstellung zur Lage der saarländischen Bauwirtschaft so nicht teilen. Zu Frage 39: Der Bundesbauminister wird in Kürze für die Bundesregierung zur Resolution der saarländischen Bauunternehmer schriftlich Stellung nehmen. Dabei sollen die vielfältigen Aktivitäten und bereits ergriffenen Maßnahmen zur Stützung der Bauwirtschaft dargelegt werden (z. B. ERP-Umweltschutzprogramm, Erhöhung der Städtebauförderungsmittel und Neuregelung der Eigenheimbesteuerung). Was die landesspezifischen Forderungen der Resolution angeht, sind in erster Linie die zuständigen Stellen des Saarlandes aufgerufen, Abhilfe zu schaffen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 40 und 41): Hält der Bundesminister für Wirtschaft im Interesse der Chancengleichheit und Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen des Handels und des Handwerks gesetzliche Eingriffe in das Kartell- und Wettbewerbsrecht für erforderlich, um die mittelständischen Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Lockvogelangebote, Untereinstandspreisverkäufen etc. zu schützen? Welche Schlüsse zieht der Bundesminister für Wirtschaft aus der aufgeworfenen Frage seines Vorgängers Graf Lambsdorff, vom 10. November 1978 „wie werden die Handelsstrukturen von morgen aussehen, wenn wir heute einen Wettbewerb zulassen, bei dem nicht mehr die Leistung, sondern nur die Macht zählt", und wie beurteilt er deshalb die unterschiedlichen Rabattstrukturen der Hersteller für Großabnehmer und des mittelständischen Handels angesichts daraus resultierender Wettbewerbsverzerrungen und erheblicher Nachteile für die mittelständische Wirtschaft? Zu Frage 40: Die Bundesregierung sieht in der Gewährleistung der Chancengleichheit von Unternehmen eine wesentliche Aufgabe der Wettbewerbspolitik. Chancengleichheit bedeutet in erster Linie, daß für Unternehmen, die gegenüber dem Verbraucher die gleichen Leistungen erbringen, auch die gleichen wettbewerblichen Rahmenbedingungen gelten müssen, unabhängig von der Zugehörigkeit des jeweiligen Unternehmens zu einer bestimmten Betriebsform. Die §§ 1 und 3 UWG schützen daher vor Lockvogelangeboten nicht nur mittelständische, sondern alle durch derartige Praktiken beeinträchtigten Unternehmen. Gegen den Mißbrauch unternehmerischer Freiheit durch Einsatz von Niedrigpreisstrategien zum Zwecke der Ausschaltung oder unbilligen Behinderung von Wettbewerbern halten das Kartellgesetz (insbesondere § 37 a Abs. 3) und das UWG (§ 1) geeignete Instrumente bereit. Die Kartellbehörden wie auch die Wirtschaft selbst sind aufgefordert, die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Die Bundesregierung begrüßt auch die Eigeninitiative der Wirtschaft gegen machtbedingte wettbewerbsschädliche Auswüchse bei der Konditionengestaltung und im Zusammenhang mit Niedrigpreisstrategien, die zu einer Fortschreibung der Gemeinsamen Erklärung zur Sicherung des Leistungswettbewerbs geführt hat. Zur Frage einer eventuellen Verschärfung des gesetzlichen Instrumentariums hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 1981/1982 (Drucksache 10/243) die Auffassung vertreten, daß das geltende Recht ausreicht, um — insbesondere mit § 37 a Abs. 3 GWB — machtbedingten Beeinträchtigungen des Wettbewerbs entgegenwirken zu können. Inzwischen hat sich mit den Wettbewerbsproblemen im Handel auch die Monopolkommission in einem Sondergutachten befaßt. Das Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt, das Gutachten eingehend mit den beteiligten Wirtschaftskreisen zu erörtern. Zu Frage 41: Die zitierte Äußerung aus dem Jahre 1978 stammt nicht von dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff, sondern vom Präsidenten des Bundeskartellamtes Professor Kartte. Der Gesetzgeber hat der Problematik machtbedingter Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch die vierte Kartellgesetznovelle von 1980 Rechnung getragen. Diese Novelle hat in den Bereichen Fusionskontrolle und Mißbrauchsaufsicht eine beträchtliche Verschärfung des Instrumentariums zur Verhinderung wettbewerblich problematischer Macht- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10267* positionen und machtbedingter mißbräuchlicher Verhaltensweisen gebracht. In unterschiedlichen Rabattgewährungen der Hersteller liegt in der Tat dann ein Problem, wenn die damit verbundene Differenzierung der Einkaufspreise primär größenabhängig und machtbedingt ist und die Unterschiede zu einer dauerhaften und systematischen Preisdiskriminierung kleinerer Nachfrager führen. Die Monopolkommission hat in ihrem bereits erwähnten Sondergutachten darauf hingewiesen, daß eine derartige „Konditionenspreizung" die Konzentration über das gesamtwirtschaftlich sinnvolle Maß hinaustreiben könnte. Gleichwohl lehnt die Monopolkommission — wie auch seinerzeit der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages in seinem Bericht zur vierten GWB-Novelle — ein allgemeines Diskriminierungsverbot ab, da sich ein solches Verbot lähmend auf den Wettbewerbsprozeß auswirken würde. Eventuelle gesetzgeberische Maßnahmen sollten nach Auffassung der Monopolkommission bei der Fusionskontrolle, nicht aber bei der Verhaltenskontrolle, ansetzen. Auch diese Problematik wird Gegenstand der Erörterungen mit der Wirtschaft sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 42): In welchen Punkten ist die Bundesregierung bei ihren Vorschlägen für den neuen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „regionale Wirtschaftsstruktur" den Vorschlägen des Unterausschusses für Zonenrandförderung und des Unterausschusses Regionalpolitik gefolgt, und in welchen Bereichen wird sie gesetzgeberische Initiativen ergreifen, um den Anregungen der beiden Ausschüsse zu entsprechen? Die Bundesregierung betrachtet die Stellungnahmen der von Ihnen angesprochenen Unterausschüsse des Deutschen Bundestages als wichtige Unterstützung der Zielsetzung von Bund und Ländern, die Effizienz der Förderinstrumente in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu verbessern. Der Bundesregierung kommt es hierbei besonders auf die verstärkte Einbeziehung von Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben in die Förderung und auf verbesserte Anreize für innovative Aktivitäten sowie hochwertige Arbeitsplätze an. Der Bund-LänderPlanungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe wird im Juni über die hierzu entwickelten Vorschläge zum 14. Rahmenplan entscheiden und Empfehlungen für Änderungen des Investitionszulagengesetzes aussprechen. Die Beschlüsse des Planungsausschusses erfordern neben der Zustimmung des Bundes auch ein positives Votum von mindestens sechs Ländern. Um diese Mehrheit zu erreichen, bemüht sich die Bundesregierung um Lösungen, die in regional-, haushalts- und subventionspolitischer Hinsicht ausgewogen sind und auch die erforderliche Ländermehrheit finden. Sie wird hierbei auch das ihr Mögliche tun, um die Beschlüsse der Bundestagsausschüsse zur Geltung zu bringen. Die Ergebnisse der Beratungen des Planungsausschusses lassen sich gegenwärtig aber noch nicht absehen. Über die Beschlüsse des Planungsausschusses werden die beteiligten Ausschüsse des Deutschen Bundestages umgehend unterrichtet werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 81 und 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einer Vielzahl österreichischer Weinhandlungen, die ihre Weine insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland importieren, Weinverfälschungen größten Ausmaßes festgestellt wurden, und hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß angesicht dieses Vorgangs eine gezielte und verschärfte Kontrolle aller eingeführten österreichischen Weine durchgeführt wird? Wie ist das Ergebnis der eventuell schon durchgeführten Kontrolle? Zu Frage 81: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Presseinformationen haben die österreichischen Behörden Weinfälschungen in sieben Betrieben dieses Landes festgestellt. In diesen Betrieben soll den Weinen zur Erhöhung des Extraktgehaltes und damit zur Vortäuschung einer besseren Qualität der Stoff Glykol zugesetzt worden sein. Die Weine seien teilweise auch nach Deutschland exportiert worden. Für die Weinüberwachung sind in der Bundesrepublik Deutschland die Behörden der Bundesländer zuständig. Die österreichischen Behörden haben bereits mit einer deutschen obersten Landesbehörde Verbindung aufgenommen, damit in enger und intensiver Zusammenarbeit ein gezieltes Vorgehen und eine verschärfte Kontrolle in den deutschen Bundesländern ermöglicht wird, in die nach Kenntnis der österreichischen Behörden verdächtige Ware geliefert worden ist. Die für die Weinüberwachung zuständigen Landesbehörden sind vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit über den Sachstand unterrichtet worden. Zu Frage 82: Ergebnisse über die von den für die Weinüberwachung zuständigen Landesbehörden durchgeführten Maßnahmen liegen der Bundesregierung noch nicht vor. 10268* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 83 und 84): Kann die Bundesregierung mitteilen, ob bei der Einfuhr von Fleisch aus Ländern, in denen Hormone als Masthilfen zugelassen sind, die Möglichkeit besteht, die Verwendung dieser Hormone durch Untersuchungen einzelner Fleischstücke nachzuprüfen, und ist ihr bekannt, in welchem Umfang solche Untersuchungen durchgeführt werden? Kann der Nachweis der Verwendung von in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Hormonen auch dann geführt werden, wenn diese Masthilfen bereits einen längeren Zeitraum vor der Schlachtung abgesetzt wurden, oder ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, daß die ausländischen Mäster sich auf diese Weise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren deutschen Konkurrenten verschaffen? Zu Frage 83: Bei Fleischimporten wird der Verbraucherschutz durch unmittelbare Kontrolle in den Versandländern und durch die Einfuhruntersuchung sichergestellt. In der EG gelten bei der Fleischerzeugung gemeinschaftsrechtliche Regelungen, deren Einhaltung durch die nationalen Behörden und durch die EG-Kommission zu gewährleisten und beim Handelsverkehr durch entsprechende Zertifikate zu belegen ist. Bei der Importkontrolle ist der Nachweis von Hormonen, die als Masthilfsmittel zugelassen sind, grundsätzlich möglich durch den Nachweis von Implantaten sowie analytisch durch radioimmunologische Methoden allein oder in Verbindung mit der Hochdruckflüssigkeitschromatographie. Allerdings ist die Chance, bei eingeführten Fleischstücken Implantatreste zu finden, relativ gering. Wegen der geringen Konzentration der Hormone in der Muskulatur bedarf es der Anwendung des empfindlichen Radioimmunassays, mit dem Trenbolonspuren noch mehrere Monate nach der Implantation nachgewiesen werden können. Die praktische Durchführung dieser Methode bei jeder Sendung eingeführten Fleisches stößt gegenwärtig auf Schwierigkeiten, weil der französische Hersteller das für die Anwendung dieser Methode notwendige radioaktiv markierte Antigen nicht zur Verfügung stellt. Die Bundesregierung hat deshalb das Bundesgesundheitsamt angewiesen, das erforderliche Antigen herzustellen und den Untersuchungsämtern zur Verfügung zu stellen. In der Zwischenzeit werden Fleischsendungen aus Ländern, in denen Hormone als Masthilfsmittel zugelassen sind, auf das Vorhandensein von Implantaten untersucht; diese wurden bei Sendungen aus Frankreich, Italien und Belgien auch festgestellt. Zu Frage 84: Wird ein Masthilfsmittel bereits einen längeren Zeitraum vor der Schlachtung abgesetzt, so geht die beabsichtigte Wirkung verloren. Da damit auch der wirtschaftliche Vorteil eingebüßt würde, ist mit einer solchen Handlungsweise in der Regel nicht zu rechnen. Der Nachweis der künstlichen Hormone, insbesondere Trenbolon, bleibt jedoch über mehrere Monate durch empfindliche Nachweismethoden möglich. Im Hinblick auf den Aufwand und die Schwierigkeiten, die mit den analytischen Verfahren beim Fleisch verbunden sind, legt die Bundesregierung ganz besonderen Wert auf ein gemeinschaftsrechtliches Anwendungsverbot. Bei einer Gemeinschaftsregelung könnte das Verbot, auch im Interesse der Wettbewerbsgleichheit, durch generelle Kontrollen in den Erzeugerbeständen zusätzlich abgesichert werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 89 und 90): Ist es richtig, daß wegen des verzögerlichen Aufbaus von Btx-Vermittlungsstellen in Oberfranken Gebührennachteile in einem Teil von Oberfranken für Btx-Betreiber entstehen? Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um alsbald zu verhindern, daß für Btx-Betreiber in Oberfranken, insbesondere in Bamberg, mangels entsprechend gleichwertiger Vermittlungsstellen auch weiterhin die teuere Tarifzone 2 gilt, wohingegen Konkurrenten z. B. mit dem Sitz im Nürnberger Ballungsraum mit den günstigen Nahbereichgebühren arbeiten können und so Wettbewerbsvorteile genießen? Zu Frage 89: Es ist nicht richtig, daß Btx-Teilnehmern in Oberfranken Gebührennachteile beim Regelzugang zum Btx-Dienst entstehen. Bereits seit Januar 1985 sind die Btx-Vermittlungsstellen aus diesem Bereich zum Fernsprechnahtarif erreichbar. Mit einem Investitionsvolumen von 200 Millionen DM realisierte die Bundespost in einer außerordentlich kurzen Zeitspanne die regionale Gleichbehandlung aller Teilnehmer. Eine Verzögerung beim Aufbau der Btx-Vermittlungsstellen ist nicht aufgetreten. Zu Frage 90: Da keine Standortnachteile bestehen, sind Maßnahmen der Bundesregierung nicht notwendig. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 91 und 92): Trifft es zu, daß alle Auszubildenden des Jahrgangs 1985 bei der Deutschen Bundespost im Fernmeldebereich nach Abschluß ihrer Ausbildung dort auch einen Arbeitsplatz bekommen? Welche Garantie kann der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen dafür übernehmen, daß diese Versprechen auch tatsächlich eingehalten werden? Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat den bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften zugesagt, daß nach heutigem Kenntnisstand jeder Nachwuchskraft der Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10269* Deutschen Bundespost ein Arbeitsplatz angeboten werden kann. Das schließt selbstverständlich die Auszubildenden zum Fernmeldehandwerker ein. Allen Gesprächspartnern aber war klar, daß dieser angebotene Arbeitsplatz nicht nur im sogenannten ausbildungsgerechten Bereich liegen kann. Das ist auch nicht möglich, da die Deutsche Bundespost Auszubildende zum Fernmeldehandwerker weit über den eigenen Bedarf hinaus ausbildet. Die Forderung, alle Auszubildenden zum Fernmeldehandwerker ausbildungsgerecht einzusetzen, bedeutet gleichzeitig zu fordern, daß das Ausbildungsplatzangebot erheblich abgesenkt wird. Die Bundesregierung ist fest davon überzeugt, daß die Deutsche Bundespost die Vereinbarungen mit den Gewerkschaften Wort für Wort erfüllen wird. Die Anweisungen an die Ämter und Oberpostdirektionen werden in Kürze ergehen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Mann (GRÜNE) (Drucksache 10/3326 Fragen 93 und 94): Nach welchen Kriterien wurde die Zusammensetzung der „Regierungskommission Fernmeldewesen", die sich am 22. April 1985 unter Leitung von Prof. Dr. E. Witte konstituiert hat, bestimmt, und warum sind dafür weder Vertreter der GRÜNEN — obwohl sonst alle Fraktionen vertreten sind — noch Vertreter von gesellschaftlich relevanten Gruppen, wie z. B. den Verbraucherverbänden, noch Soziologen oder Psychologen als Wissenschaftler benannt worden? Warum werden bei der Formulierung der Ziele der Kommission („bestmögliche Förderung technischer Innovation, die Entwicklung und Wahrung internationaler Kommunikationsstandards sowie die Sicherung des Wettbewerbs auf dem Markt der Telekommunikation") die gesellschaftlichen Auswirkungen „technischer Innovation" im Fernmeldewesen nicht berücksichtigt, und wie soll die Kommission „die Meinungen aller für diese Fragestellung relevanten Gruppen" ermitteln, insbesondere da die meisten dieser Gruppen nicht in der Kommission vertreten sind? Zu Frage 93: Die Regierungskommission Fernmeldewesen wurde von der Bundesregierung mit Kabinettbeschluß vom 13. März 1985 eingesetzt. Die Mitglieder der Kommission wurden von der Bundesregierung berufen. Bei der Bildung der Kommission hatte sich die Bundesregierung u. a. zum Ziel gesetzt, die Zahl von max. 12 Mitgliedern nicht zu überschreiten. Aus dieser Begrenzung ergab sich zwangsläufig, daß nur ein Teil der vielfältigen Beteiligungswünsche erfüllt werden konnte. So war es nicht möglich, mehr als fünf Vertreter für den Bereich der Wirtschaft, vier für den Bereich der Politik und drei für den Bereich der Wissenschaft zu benennen. Zu Frage 94: Die Kommission ist bei ihrer Aufgabenerfüllung gehalten, die Meinungen aller für die Fragestellung relevanten gesellschaftlichen Gruppen zu ermitteln und in ihre Überlegungen einzubeziehen. In welcher Form dies zweckmäßigerweise geschehen kann, wird die Kommission noch entscheiden. Sie wird aber in jedem Fall dafür sorgen, daß auch die nicht unmittelbar vertretenen Gruppen ausreichend Gelegenheit erhalten, ihre Auffassungen zu der von der Kommission zu behandelnden Thematik in die Diskussion einzubringen. Die Ziele des Auftrags ergeben sich aus dem vom Kabinett am 14. März 1984 beschlossenen Bericht der Bundesregierung zur Informationstechnik (Drucksache 10/1281). Darin wurde u. a. festgelegt, zu prüfen, ob für Hoheits- und Unternehmensaufgaben der Deutschen Bundespost neue Strukturen gefunden werden können, die ein rascheres Reagieren auf technische, wirtschaftliche und politische Entscheidungen ermöglichen. Die Bundesregierung dokumentiert mit der Einrichtung der Regierungskommission Fernmeldewesen ihre Entschlossenheit, die Herausforderung der Informationstechnik anzunehmen und die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auf diesem Gebiet zu verbessern. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 97 und 98): Hat die Bundesregierung zur Ermittlung des optimalen Standorts für eine Kohleveredelungsanlage (Bottrop oder Saarland) von den Interessenten eine Standortsvergleichsstudie angefordert, und haben beide Interessenten eine solche Vergleichsstudie geliefert? Wie sind die Ergebnisse dieser Studie, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Zu Frage 97: Die Bundesregierung hatte im Jahre 1983 den Unternehmen, die an Konzepten zur großtechnischen Kohlehydrierung arbeiten, mitgeteilt, daß öffentliche Hilfen nur zur Förderung einer einzigen Demonstrationsanlage zur Kohleverflüssigung in Betracht gezogen werden können und daß hierzu möglichst ein gemeinsam getragener Projektvorschlag erarbeitet werden soll. Daraufhin hatten die beteiligten Unternehmen ihre Bereitschaft erklärt, Gespräche über Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine gemeinsame Realisierung einer Demonstrationsanlage aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche sollte es sein, die jeweiligen Standortvorschläge anhand objektiver Kriterien zu prüfen und Vorschläge für eine gemeinsame Projektdurchführung auszuarbeiten. Die Unternehmen hatten daraufhin einheitliche Grundsätze für eine vergleichende Bewertung aufgestellt. Darüber hinaus wurden keine Ergebnisse vorgelegt. Stattdessen wurde der Bundesregierung im September 1984 eine auf den Standort Bottrop beschränkte Standortbewertung übermittelt. 10270* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Zu Frage 98: Ziel des gemeinsamen Bewertungsversuchs war es, mit Hilfe definierter Kriterien verschiedene Standorte miteinander zu vergleichen, um auf dieser Basis den bestmöglichen Anlagenstandort zu ermitteln. Da dies nicht erreicht wurde, ist die vorliegende Bewertung daher für sich allein genommen für einen Standortvergleich nur von begrenztem Aussagewert. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur Entscheidung über eine Folgeanlage verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 24. April d. J. Hierin hat sie auf die Frage des Abgeordneten Wolfram dargelegt, daß sie über die Förderung einer Demonstrationsanlage entscheiden wird, sobald die Unternehmen entscheidungsreife Unterlagen vorgelegt haben werden, aus denen hervorgeht, ob und unter welchen Voraussetzungen sie zur Errichtung und zum Betrieb einer Demonstrationsanlage bereit sind. Entsprechende Unterlagen haben die Unternehmen für Mitte 1985 in Aussicht gestellt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Michels (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 43 und 44): Kann die Bundesregierung angeben, welchen Umfang der Handelsaustausch von Agrarprodukten zwischen den Staaten der EG und den Vereinigten Staaten von Amerika im vergangenen Jahr hatte? Welchen Anteil hat hieran die Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 43: Nach bislang noch vorläufigen Angaben des US-Landwirtschaftsministeriums erreichte 1984 der US-Agrarexport in die EG rund 6,5 Milliarden Dollar, während der US-Agrarimport aus der EG rund 3,2 Milliarden Dollar betrug. Damit haben die Vereinigten Staaten 1984 im Agrarhandel mit der EG einen Exportüberschuß von 3,3 Milliarden Dollar erzielen können. Bei Anwendung des durchschnittlichen Dollarkurses von 2,85 DM im Jahre 1984 lauten die Angaben in DM wie folgt: US-Agrarexport in die EG: 18,6 Mrd. DM US-Agrarimport aus der EG: 9,2 Mrd. DM US-Exportüberschuß mit der EG: 9,4 Mrd. DM. Zu Frage 44: Nach bislang noch vorläufigen Angaben des US-Landwirtschaftsministeriums war die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1984 — an der EG-Einfuhr von Agrarwaren aus den USA mit 16,3 % ( = 1,065 Mrd. $) — an der EG-Ausfuhr von Agrarwaren in die USA mit 16,5 % (= 0,535 Mrd. $) beteiligt. Der deutsche Anteil an der EG-Agrareinfuhr aus den USA ist tatsächlich höher als 16,3 %, weil nach der US-Statistik nicht das Bestimmungsland berücksichtigt wird. Somit gelten z. B. deutsche Einfuhren über die Niederlande nicht als Exporte in die Bundesrepublik Deutschland. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Dolata (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 45 und 46): Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, sie verschleiere die EG-Obstvernichtung, so wie sie auch von den EG-Behörden durch gezielte Desinformation betrieben werde? Treffen auf EG-Unterlagen abgestützte Untersuchungsergebnisse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wochenbericht 4/85) zu, wonach 1982/83 von interveniertem Obst 13 v. H. Birnen, 18 v. H. Äpfel, 41 v. H. Pfirsiche, 75 v. H. Zitronen, 83 v. H. Mandarinen und sogar 97 v. H. Orangen auf sogenannten Obstfriedhöfen vernichtet und für diese Obst- und Gemüseinterventionen in den letzten drei Jahren mehr als 2 Milliarden DM ausgegeben wurden? Zu Frage 45: Weder die Bundesregierung noch die EG-Kommission verschleiern die Intervention von Obst und Gemüse. Die Bundesregierung hat in Bundestagsanfragen, Stellungnahmen in der Presse sowie in zahlreichen Antworten auf Zuschriften aus der Bevölkerung über die Intervention informiert. Die EG-Kommission erstellt jährlich aufgrund der Meldungen der Mitgliedstaaten detaillierte Gesamtstatistiken, die interessierten Kreisen zur Verfügung stehen. Aus dieser Quelle stammen praktisch alle Daten über die Interventionen in der EG. Zur breiten Information der Öffentlichkeit hat die EG-Kommission u. a. im vergangenen Jahr im Rahmen ihrer Informationsschriften „Grünes Europa, Mitteilungen zur gemeinsamen Agrarpolitik" das Heft „Obst und Gemüse: Warum Marktrücknahmen?" herausgegeben. Zu Frage 46: Die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlichten Prozentsätze sind der Informationsschrift der EG-Kommission über Marktrücknahmen entnommen. Sie stellen die Anteile an den Gesamtinterventionsmengen dar, die im Wirtschaftsjahr 1982/83 verdorben sind, bevor sie einer Verwendung zugeführt werden konnten. Solche Relationen sind jedoch irreführend. Denn 1984 sind in der EG nur 4,12% des gesamten Obstes interveniert worden; in der Bundesrepublik Deutschland nur 0,002 %. Die Ausgaben für die Intervention bei Obst und Gemüse sind überwiegend für den finanziellen Ausgleich für einen Teil des Einkommensverlustes der Erzeuger für unverkäufliche Erzeugnisse bestimmt. Ein geringer Teil der Interventionsausgaben ent- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10271* fällt auf die Kosten der sozialen Verteilung sowie der Destillation. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 47 und 48): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Erforschung von Gegenmitteln gegen Stiche der sogenannten Kriebelmücke, die seit einigen Jahren verstärkt in Flußtälern der Bundesrepublik Deutschland auftritt und deren Stiche im Frühjahr zum Tode zahlreicher Haustiere, vor allem von Rindern, und zu schwerer Gesundheitsbeeinträchtigung zahlreicher Menschen führten? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, durch Stiche der Kriebelmücke auftretende Viehverluste in die von den durch Beiträge aller Viehhalter finanzierten Tierseuchenkassen entschädigten Schadensfälle aufzunehmen oder den betroffenen Landwirten im Falle existenzbedrohender Schäden auf andere Weise zu helfen? Zu Frage 47: Erkrankungen und Todesfälle bei Weidetieren durch den Stich der Kriebelmücke treten vornehmlich im Frühjahr bei plötzlich einsetzendem warmem Wetter und für die Entwicklung dieser Mückenart optimalen Umweltbedingungen auf, wenn es zu plötzlichem massenhaften Schlüpfen der Kriebelmücken kommt. Nur bei einem massenhaften Kriebelmücken-Befall von Weidetieren nach dem Weideauftrieb — wenn bei den Tieren keine allmähliche Immunisierung gegen das Mücken-Toxin stattfinden konnte — kommt es zu Allgemeinerkrankungen und Todesfällen; einzelne Mückenstiche schaden den Tieren nicht. Zur Verhinderung der Massenvermehrung der Kriebelmücken werden z. Z. biotechnologische Maßnahmen erprobt (Einsatz von für Säugetiere harmlosen Bazillen, die die Larvenbrut der Kriebelmücken vernichten). Ferner werden Untersuchungen, die einen prophylaktischen Schutz z. B. durch Impfung ermöglichen, durchgeführt, hierbei sind jedoch noch zahlreiche immunbiologische und chemisch-analytische Fragen zu klären. Zur Verhütung von Tierverlusten empfiehlt es sich, die Weidetiere in der Hauptschwärmzeit der Kriebelmücken im Frühjahr in den gefährdeten Gebieten nachts aufzutreiben und tagsüber im Stall stehen zu lassen, Besprühen der Tiere in Abständen von ein bis zwei Wochen mit oberflächlich wirkenden Mitteln zur Mückenabwehr ist eine ergänzende Schutzmöglichkeit; bei Milchkühen ist hierbei die Rückstandsproblematik zu beachten. Zu Frage 48: Eine Entschädigung für Tierverluste durch Kriebelmücken ist nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes nicht möglich, da nur für Seuchen, die mit staatlichen Mitteln bekämpft werden, eine Entschädigung geleistet wird. Jedoch können dem Tierbesitzer je nach Satzung der einzelnen Tierseuchenkassen auf Antrag Beihilfen gewährt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 52 und 53): Ist es zutreffend, daß die seitens der Bundesregierung in der Fragestunde am 24. April 1985 bestätigten neuen luftgestützten Marschflugkörper mit nuklearen Sprengköpfen, die z. Z. in der Sowjetunion stationiert werden, in einer bestimmten Modifizierung auch auf dem Boden stationiert werden können, und besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß die Sowjetunion, ohne darüber in Genf oder im OstWest-Dialog an anderer Stelle mit dem Ziel der Rüstungskontrolle zu verhandeln, solche Stationierung vorbereitet? Aus welchen Gründen werden z. Z. zahlreiche junge Bewerber für eine Freiwilligenlaufbahn in der Bundeswehr seitens der Freiwilligen Annahmestellen zurückgewiesen, die vorher dort als geeignet getestet worden waren und in der Truppe dringend gebraucht würden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die gegenwärtig günstige Bewerberlage angesichts der drohenden demographischen Fehlentwicklung jetzt nach Möglichkeit auszunutzen, um so später genügend Zeit- und Berufssoldaten zu gewinnen? Zu Frage 52: Nach Erkenntnissen der Bundesregierung befindet sich in der Sowjetunion neben dem in der Einführung befindlichen luftgestützten Marschflugkörper auch eine landgestützte Version dieses Marschflugkörpers mit sehr ähnlichen Leistungsmerkmalen in der Erprobung. Mit der Stationierung wird 1985/86 gerechnet. Zu Frage 53: Ziel der Personalplanung ist, die Bundeswehr aus Einsatz- und Ausbildungsgründen, aber auch im Hinblick auf die Personalprobleme der 90er Jahre mit möglichst vielen und gut qualifizierten längerdienenden Zeit- und Berufssoldaten auszustatten. Deshalb haben Verpflichtungen auf drei und mehr Jahre Vorrang vor „Zwei-Jahres-Verträgen". Die Streitkräfte nutzen hierfür nicht allein die in den Haushalten seit 1982 kontinuierlich erhöhten Aufwuchsquoten bei Längerdienern, sondern auch die stetige Verringerung des SaZ 2-Anteils. Aus all diesem folgt, daß SaZ 2-Bewerber nur für solche Verwendungen eingestellt werden können, für die Bewerber mit längeren Verpflichtungszeiten nicht zu gewinnen sind. Daher müssen derzeit positiv geprüfte Freiwilligenbewerber, die sich lediglich für zwei Jahre verpflichten wollen, z. T. abgelehnt, bzw. auf spätere Diensteintrittstermine verwiesen werden, auch übersteigt ihre Zahl die gegebenen Einstellungsmöglichkeiten. 10272* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 54 und 55): Wie war der Hergang und welches ist der Stand der Erörterungen, die die Bundesregierung mit US-Dienststellen wegen der geplanten Verlegung von Kampfhubschraubern aus Mutlangen auf den Heeresflugplatz Göppingen der amerikanischen Streitkräfte geführt hat? Sieht die Bundesregierung eine rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, auf diese Planungen Einfluß zu nehmen, und wird sie dies — gegebenenfalls — mit dem Ziele tun, die Verlegung von Hubschraubern auf den Heeresfluglatz Göppingen der US-Streitkräfte im Hinblick darauf zu verhindern, daß dieser Flugplatz in einem besonders dichtbesiedelten Gebiet liegt? Zu Frage 54: Die geplante Verlegung von Kampfhubschraubern der Streitkräfte der Vereinigten Staaten aus Mutlangen auf den Heeresflugplatz Göppingen wurde in der 22. Sitzung des deutsch-amerikanischen Liegenschaftsausschusses am 26. April 1985 erörtert. Der deutsche Vertreter hat erhebliche Bedenken gegen eine zusätzliche Stationierung von Hubschraubern auf dem dicht umbauten Heeresflugplatz Göppingen vorgetragen. Die Amerikaner haben sich bereiterklärt, die Problematik der Stationierung nach interner Abstimmung nochmals Ende Mai 1985 mit der deutschen Seite zu erörtern. Erst hiernach kann die Bundesregierung eingehend Stellung nehmen. Zu Frage 55: Die rechtlichen Möglichkeiten, auf die Stationierungsplanung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten Einfluß zu nehmen, sind im NATO-Truppenstatut und im hierzu vereinbarten Zusatzabkommen geregelt. Die Bundesregierung nimmt diese Möglichkeiten in Verantwortung vor den Bewohnern auch dieser Region wahr. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Wörner, und auch der amerikanische Armeeminister James Ambrose mir zugesichert haben, daß weder Pershing II bewegt oder zum Üben benutzt noch aus den USA in die Bundesrepublik Deutschland gebracht werden, solange sie — wie es anscheinend die Ursache für den letzten Unfall war — nicht gegen elektrostatische Aufladungen gesichert sind, und wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung, daß laut SPIEGEL vom 29. April 1985 die Amerikaner weiterhin Übungen im Kasernenbereich und auch außerhalb des Stationierungsgeländes durchführen? Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, daß erklärt worden ist, daß die Pershing II nicht mit atomaren Sprengköpfen bestückt sind bzw. werden, trifft dies auch beim Auswechseln von QRA-Flugkörpern (Quick Reaction Alert) der Pershing IIa zu? Zu Frage 56: Flugkörper der Pershing II werden weder außerhalb der Stellungen bewegt oder zum Üben benutzt, noch werden sie aus den Vereinigten Staaten in die Bundesrepublik Deutschland gebracht, bevor nicht die vorgesehenen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen am System durchgeführt worden sind. Übungen werden daher ausschließlich mit Übungsflugkörpern durchgeführt. Zu Frage 57: Bei Übungen und Ausbildung mit Pershing II wurden und werden auch zukünftig — d. h. auch nach Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung — keine nuklearen Gefechtsköpfe einbezogen oder mitgeführt. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß eine begrenzte Zahl von Nuklearsystemen der NATO, darunter auch Pershing II, ständig gefechtsbereit gehalten werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 58 und 59): Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach im Wehrbereich V Bundeswehr-Wärmeversorgungsanlagen von Kohle auf Gas umgestellt werden sollen, und wie viele Anlagen sind davon betroffen? Welche Auswirkungen hat diese Umstellung auf die qualifizierten Arbeitsplätze, insbesondere der Kesselwärter? Zu Frage 58: Ende 1984 wurde in der Bundeswehr ein Programm zur Verminderung der Emissionen der mit Festbrennstoffen befeuerten Heizzentralen eingeleitet. Hiervon sind im Wehrbereich V 11 Anlagen betroffen. Diese Anlagen werden in den kommenden zwei Jahren zur Festlegung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen überprüft. Dabei ist nicht auszuschließen, daß — auch aus wirtschaftlichen Gründen — ein Teil der Anlagen an Erdgas angeschlossen wird. Zu Frage 59: Nach der Sanierung der Heizanlagen werden die Kesselwärter im Bereich der Wärmeversorgung anderweitig entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 62 und 63): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10273* Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, nachdem im Zuge des Baus der Autobahnteilstrecke Alzey-KirchheimBolanden (A 63) auf die zusätzliche Planung des militärischen Notlandeplatzes Morschheim verzichtet worden ist, die Planung von vornherein nicht unbedingt erforderlich war? Welche neuen Erkenntnisse haben die Bundesregierung bewogen, auf den Bau des militärischen Notlandeplatzes Morschheim an der A 63 zu verzichten oder wird die Bundesregierung auf jeden Fall auf einer Ersatzlösung bestehen? Zu Frage 62: Die Planung eines Notlandeplatzes im Verlauf der A 63 bei Morschheim ist nach wie vor erforderlich. Es wurde jedoch zugestimmt, die vom Land Rheinland-Pfalz angebotenen Ersatzlösungen zu prüfen. Zu Frage 63: Als militärisch annehmbare Lösung hat das Land Rheinland-Pfalz einen Zivilflugplatz zum Ausbau als Notlandeplatz angeboten. Neue Überlegungen im Landeskabinett haben jedoch dazu geführt, daß neben dem bestehenden Angebot nach weiteren Ersatzlösungen gesucht wird. Sollte es hier zu keinem Ergebnis kommen, müßte die Bundesregierung darauf hinwirken, daß an der ursprünglichen Planung des Notlandeplatzes bei Morschheim festgehalten wird. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hettling (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 85 und 86): Welche Ladungsaufteilung wurde für die deutsche Handelsflotte mit den Ländern Algerien, Kamerun, Marokko, Tunesien und Zaire nach den Schiffahrtsgesprächen vereinbart, und wie hoch war die Ladungsaufteilung vor den geführten Gesprächen für die deutsche Handelsflotte und für die Handelsflotte der betroffenen Länder? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im bilateralen Seehandel mit der Sowjetunion auf deutsche Schiffe insgesamt 6 v. H. (sowjetische 77 v. H.), Indien auf deutsche Schiffe insgesamt 3 v. H. (indische 38 v. H. und u. a. im Handel mit Bangla Desh auf deutsche Schiffe insgesamt 6 v. H. (bengalische 47 v. H.) Ladungsaufteilung erfolgt, und ist in diesen Fällen § 46 Außenwirtschaftsverordnung gemäß des Kabinettbeschlusses vom 30. Mai 1984 angewandt worden? Zu Frage 85: Mit Kamerun, Marokko, Tunesien und Zaire hat die Bundesregierung Schiffahrtsgespräche geführt, um den dort tätigen deutschen Schiffahrtslinien den Zugang zur Ladung zu sichern. Es wurde vereinbart, die Vorschriften des UN-Verhaltenskodex für die Linienkonferenzen korrekt anzuwenden und damit eine Beteiligung der jeweiligen nationalen Linienreedereien im Verhältnis 40 : 40 zu gewährleisten. Für den unseren Reedereien zustehenden Anteil gilt die Umverteilungsregelung nach der EG-Verordnung 954/79. Die Ausschöpfung der Quoten unterliegt der kommerziellen Disposition der Reedereien. Mit Algerien, das nicht Kodex-Staat ist, konnte noch keine einvernehmliche Regelung erreicht werden. Eine Fortsetzung der Schiffahrtsgespräche ist vereinbart. Zu Frage 86: Die Verkehrsanteile sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung ist bereit, Gespräche mit allen Ländern zu führen, in denen deutsche Reedereien beim Zugang der Ladung behindert werden. Deutsche Schiffahrtsunternehmen können jedoch nicht gezwungen werden, eine bestimmte Ladungsmenge zu transportieren. Der tatsächliche beförderte Ladungsanteil unterliegt ihrer kommerziellen Disposition. Der Bundesregierung ist derzeit nicht bekannt, daß in Indien und Bangladesch die dort tätigen Reedereien in ihren kommerziellen Aktivitäten so behindert werden, daß sofortige Regierungsverhandlungen notwendig sind. Mit der UdSSR sind Schifffahrtsverhandlungen für den Frühsommer dieses Jahres geplant. Von deutscher Seite wird dabei u. a. eine höhere Beteiligung am bilateralen deutsch/ sowjetischen Seehandel angestrebt. Zur Anwendung des § 46 Außenwirtschaftsverordnung bestand bisher kein Anlaß. Die Bundesregierung ist bereit, diese Vorschrift, wenn notwendig, anzuwenden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Frage 87): Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung eine Parkerlaubnis auch in beschränktem Halteverbots- und Fußgängerzonen erhalten, nachdem sich in der Praxis die Regelung über einzelne Ausnahmegenehmigungen als völlig unzureichend erwiesen hat? Bereits durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. Juli 1976 wurde eine bundeseinheitliche Regelung über Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde eingeführt: Die Inhaber dieser Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung können — im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung) bis zu drei Stunden parken (für bestimmte Haltverbotsstrecken kann auch eine längere Parkzeit genehmigt werden); — in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken. 10274* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Ihrem Anliegen ist somit bereits nach geltendem Recht entsprochen. Bisher haben mir insoweit weder die Bundesländer, die die Vorschriften durchführen, noch die Behindertenverbände über Schwierigkeiten bei der Anwendung der Parksonderrechte für Schwerbehinderte berichtet. Das schließt nicht aus, daß es in Einzelfällen bei ungünstigen örtlichen Verhältnissen auch einmal zu Schwierigkeiten für die Betroffenen kommen kann. In derartigen Fällen können jedoch die Straßenverkehrsbehörden durch besondere Einzelausnahmegenehmigungen Abhilfe schaffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.


Rede von Dr. Herbert Hupka
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatsminister, können sie mir dann doch die Frage beantworten, warum ausgerechnet die Passage des Friedensvertragsvorbehalts nicht in diese Auszüge aufgenommen worden ist, zumal sich der Bundeskanzler in seiner Rede auf unsere Rechtspositionen bezogen hat und das natürlich mit gemeint haben muß?
Vogel, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Hupka, ich glaube, daß die Bundesregierung häufig genug hier in diesem Hause zum Ausdruck gebracht hat, daß selbstverständlich auch der Friedensvertragsvorbehalt seine rechtliche Gültigkeit hat. Ich selbst habe in der Fragestunde am 6. Februar, als wir dieses Thema hier sehr ausführlich behandelt haben, auf den Art. IV des Warschauer Vertrages hingewiesen. Sie können davon ausgehen, daß die Bundesregierung sowohl den Art. 4 des Moskauer Vertrages als auch den Art. IV des Warschauer Vertrages selbstverständlich in ihre rechtlichen Bewertungen einbezieht. Daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.