Protokoll:
10138

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 10

  • date_rangeSitzungsnummer: 138

  • date_rangeDatum: 15. Mai 1985

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:38 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Roth SPD 10239A Dr. Bötsch CDU/CSU 10239 D Fragestunde — Drucksache 10/3326 — Veröffentlichung des Art. 4 im Text des Moskauer und Warschauer Vertrages in der Dokumentation der Bundesregierung zum Bericht über die Lage der Nation MdlAnfr 1 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Vogel BK 10240 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 10240 C ZusFr Dr. Sperling SPD 10241A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10241A ZusFr Lowack CDU/CSU 10241 B Anteil der Investitionstätigkeit sowie der Sozialhilfeausgaben der Kommunen an den öffentlichen Ausgaben seit 1980 MdlAnfr 3 10.05.85 Drs 10/3326 Reimann SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 10241C ZusFr Reimann SPD 10241 D ZusFr Dr. Sperling SPD 10242 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10242 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10242 C ZusFr Brück SPD 10242 D Änderung des § 39h des Bundesbaugesetzes betr. Versagung einer Baugenehmigung bei Vertreibung von Mietern durch Baumaßnahmen MdlAnfr 4 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau 10243 A ZusFr Dr. Schöfberger SPD 10243 B Haltung des Auswärtigen Amtes und der chilenischen Botschaft zur Kritik des CDU-Generalsekretärs Geißler am Militärdiktator Pinochet MdlAnfr 6, 7 10.05.85 Drs 10/3326 Duve SPD Antw StMin Möllemann AA 10244 A ZusFr Duve SPD 10244 A ZusFr Jungmann SPD 10245 A ZusFr Brück SPD 10245 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10245 B Freilassung der Gefangenen der SWAPO in Angola und Sambia MdlAnfr 9 10.05.85 Drs 10/3326 Lowack CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 10245 C ZusFr Lowack CDU/CSU 10245 D ZusFr Jungmann SPD 10246A Änderung von Dienstvorschriften der US-Streitkräfte hinsichtlich der Verbindlichkeit von Völkerrechtsnormen im Falle eines Atomkrieges MdlAnfr 10 10.05.85 Drs 10/3326 Bahr SPD Antw StMin Möllemann AA 10246 B ZusFr Bahr SPD 10246 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10246 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 ZusFr Dr. Soell SPD 10247 A ZusFr Jungmann SPD 10247 A ZusFr Verheugen SPD 10247 B ZusFr Dr. Scheer SPD 10247 C ZusFr Duve SPD 10247 D ZusFr Berger CDU/CSU 10248A Reaktion auf die Ausführungen des polnischen Partei- und Regierungschefs Jaruzelski am 7. Mai 1985 in Breslau zum Ende der Ausreise MdlAnfr 11 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 10248 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 10248 B ZusFr Dr. Sperling SPD 10248 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10248 D Vereinbarkeit unerledigter Aussiedlungsanträge mit dem Warschauer Vertrag; Äußerungen des polnischen Regierungschefs über die ostdeutsche Geschichte, die Heimatvertriebenen und den Staatsbesuch von US-Präsident Reagan MdlAnfr 12, 13 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 10249 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10249 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 10249 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 10250 B Reduzierung des PVC-Anteils bei Verpakkungen; Förderung von Pilotprojekten zur Verwertung von Kunststoffabfällen MdlAnfr 17, 18 10.05.85 Drs 10/3326 Frau Hönes GRÜNE Antw StSekr Kroppenstedt BMI. 10251A ZusFr Frau Hönes GRÜNE 10251 A ZusFr Dr. Sperling SPD 10251 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE 10252 A Änderung des Geburtsdatums von Ausländern in ihren Heimatländern MdlAnfr 21, 22 10.05.85 Drs 10/3326 Frau Steinhauer SPD Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10252 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10252 C Weitergabe der Namen von Bewerbern für den öffentlichen Dienst an Versicherungen; Wahrung des Datenschutzes MdlAnfr 23, 24 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Hirsch FDP Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10253A ZusFr Dr. Hirsch FDP 10253 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10253 B Gespräche mit der französischen Regierung über die Umweltbelastung durch die Immissionen aus den Industrieanlagen in Lothringen MdlAnfr 25, 26 10.05.85 Drs 10/3326 Brück SPD Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10253 D ZusFr Brück SPD 10254A Beteiligung der Kommission der Bundesregierung für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung an der Erarbeitung der Maßnahmen für die steuerliche Begünstigung schadstoffarmer Autos MdlAnfr 27 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Sperling SPD Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10254C ZusFr Dr. Sperling SPD 10254 D Feststellungen über das Auto in dem vom Umweltbundesamt herausgegebenen Buch über Auto und Umwelt; Rechtfertigung des Begriffs „umweltfreundliches Auto" MdlAnfr 28, 29 10.05.85 Drs 10/3326 Schulte (Menden) GRÜNE Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10255 B ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE 10255 B ZusFr Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 10255 C ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE 10255 D ZusFr Vogel (München) GRÜNE 10256 B ZusFr Dr. Sperling SPD 10256 B ZusFr Senfft GRÜNE 10256 C Verarbeitung von hochangereichertem Uran und Plutonium in der Hanauer Nuklearfirma RBU ohne Genehmigung MdlAnfr 30, 31 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Schierholz GRÜNE Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10256 D ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10256 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE 10257 C ZusFr Vogel (München) GRÜNE 10257 D ZusFr Horacek GRÜNE 10258A Bewertung des von dem Bremer Biochemiker Egmont R. Koch angekündigten Umweltatlasses MdlAnfr 32 10.05.85 Drs 10/3326 Weiß CDU/CSU Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10258A Verfahrensordnungen der Rechtsanwaltskammern für die Wahrnehmung der Aufsicht über Rechtsanwälte sowie Gewährleistung des jederzeitigen rechtlichen Gehörs Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 III MdlAnfr 33 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Schwenk (Stade) SPD Antw StSekr Dr. Kinkel BMJ 10258 B ZusFr Dr. Schwenk (Stade) SPD 10259A Nächste Sitzung 10259 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10261* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10261* C Anlage 3 Verbreitung der Rede des Bundespräsidenten zum 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa durch die Bundesregierung MdlAnfr 2 10.05.85 Drs 10/3326 Stiegler SPD SchrAntw MD Dr. Liebrecht BPA 10263* A Anlage 4 Intervention des türkischen Ministerpräsidenten gegen die kurdische Zeitung „Mizgin" MdlAnfr 8 10.05.85 Drs 10/3326 Bindig SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 10263* C Anlage 5 Haltung der französischen Regierung zur UNESCO MdlAnfr 14, 15 10.05.85 Drs 10/3326 Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 10263* D Anlage 6 Einfluß der DKP auf die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifachisten" und die „Krefelder Initiative" MdlAnfr 19, 20 10.05.85 Drs 10/3326 Feller CDU/CSU SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI 10264* B Anlage 7 Wahrung des Interesses des Kindes im Sorgerechtsverfahren MdlAnfr 34 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw StSekr Kinkel BMJ 10265* A Anlage 8 Verzicht auf die Verabschiedung von Gesetzen auf der Basis der Prüffragen für Rechtsvorschriften des Bundes MdlAnfr 35 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Sperling SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ 10265* B Anlage 9 Hermes-Bürgschaften für Nuklearexporte nach China und Ägypten MdlAnfr 36, 37 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Müller (Bremen) GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 10265* C Anlage 10 Wirtschaftliche Lage der Bauwirtschaft im Saarland MdlAnfr 38, 39 10.05.85 Drs 10/3326 Ranker SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 10266* A Anlage 11 Schutz der mittelständischen Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen MdlAnfr 40, 41 10.05.85 Drs 10/3326 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 10266* B Anlage 12 Übernahme von Vorschlägen der Unterausschüsse für Zonenrandförderung und Regionalpolitik in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr 42 10.05.85 Drs 10/3326 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 10267* B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Anlage 13 Verschärfte Kontrolle der aus Österreich eingeführten Weine angesichts der Weinverfälschungen MdlAnfr 81, 82 10.05.85 Drs 10/3326 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BWJFG 10267* C Anlage 14 Untersuchung des importierten Fleisches auf Hormone MdlAnfr 83, 84 10.05.85 Drs 10/3326 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10268* A Anlage 15 Tarifliche Benachteiligung von Btx-Betreibern durch Verzögerungen beim Ausbau von Vermittlungsstellen in Oberfranken MdlAnfr 89, 90 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 10268* C Anlage 16 Garantie für die Übernahme aller Auszubildenden im Fernmeldebereich der Bundespost 1985 MdlAnfr 91, 92 10.05.85 Drs 10/3326 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 10268* D Anlage 17 Kriterien für die Zusammensetzung der „Regierungskommission Fernmeldewesen"; Formulierung der Ziele MdlAnfr 93, 94 10.05.85 Drs 10/3326 Mann GRÜNE SchrAntw PStSekr Rawe BMP 10269* A Anlage 18 Vergleichsstudie der Interessenten zur Ermittlung des optimalen Standorts für eine Kohleveredelungsanlage MdlAnfr 97, 98 10.05.85 Drs 10/3326 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT 10269* C Anlage 19 Umfang des Agrarhandels zwischen der EG und den USA 1984 MdlAnfr 43, 44 10.05.85 Drs 10/3326 Michels CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 10270* A Anlage 20 Menge des vernichteten Obstes und der Höhe der Kosten MdlAnfr 45, 46 10.05.85 Drs 10/3326 Dolata CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 10270* C Anlage 21 Erforschung von Mitteln gegen Stiche der „Kriebelmücke"; Entschädigung für dadurch entstehende Viehverluste MdlAnfr 47, 48 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 10271* A Anlage 22 Stationierung luftgestützter, nuklear bestückter Marschflugkörper in der Sowjetunion; Zurückweisung von Bewerbern für eine Freiwilligenlaufbahn bei der Bundeswehr MdlAnfr 52, 53 10.05.85 Drs 10/3326 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 10271* C Anlage 23 Einflußnahme der Bundesregierung auf die geplante Verlegung von US-Kampfhubschraubern von Mutlangen nach Göppingen MdlAnfr 54, 55 10.05.85 Drs 10/3326 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 10272* A Anlage 24 Übungen mit Pershing-II-Raketen ohne Sicherung gegen elektrostatische Rufladungen; Bestückung der Pershing II a mit atomaren Sprengkörpern beim Auswechseln von GRA-Flugkörpern MdlAnfr 56, 57 10.05.85 Drs 10/3326 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 10272* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 V Anlage 25 Umstellung der Wärmeversorgungsanlagen im Wehrbereich V von Kohle auf Gas; Auswirkungen auf Arbeitsplätze MdlAnfr 58, 59 10.05.85 Drs 10/3326 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Kirschner BMVg 10272* C Anlage 26 Verzicht auf den Bau des militärischen Notlandeplatzes Morschheim an der A 63 MdlAnfr 62, 63 10.05.85 Drs 10/3326 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 10272* D Anlage 27 Schiffahrtsgespräche über Ladungsaufteilung für die deutsche Handelsflotte MdlAnfr 85, 86 10.05.85 Drs 10/3326 Hettling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 10273* B Anlage 28 Parkerlaubnis für Gehbehinderte in beschränkten Halteverbots- und Fußgängerzonen MdlAnfr 87 10.05.85 Drs 10/3326 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 10273* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10239 138. Sitzung Bonn, den 15. Mai 1985 Beginn: 13.00 Uhr
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    *) Die Fragen 60, 61, 79, 80, 88, 95, 96, 100 bis 106 wurden von den Fragestellern zurückgezogen. Die übrigen nicht behandelten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 15. 5. Antretter * 15. 5. Dr. Becker (Frankfurt) 15. 5. Buschfort 15. 5. Conradi 15. 5. Ehrbar 15. 5. Dr. Enders * 15. 5. Ertl 15. 5. Eylmann 15. 5. Frau Fuchs (Verl) 15. 5. Gerstl (Passau) * 15. 5. Haar 15. 5. Haase (Fürth) * 15. 5. von Hammerstein 15. 5. Hansen (Hamburg) 15. 5. Hauck 15. 5. Dr. Hausmann 15. 5. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 15. 5. Höffkes 15. 5. Huonker 15. 5. Dr. Hornhues * 15. 5. Jahn (Marburg) 15. 5. Jäger (Wangen) * 15. 5. Jansen 15. 5. Jung (Düsseldorf) 15. 5. Klose 15. 5. Kohn 15. 5. Linsmeier 15. 5. Frau Luuk 15. 5. Magin 15. 5. Frau Matthäus-Maier 15. 5. Matthöfer 15. 5. Dr. Müller * 15. 5. Müller (Wadern) 15. 5. Neumann (Bramsche) * 15. 5. Frau Dr. Neumeister 15. 5. Pesch 15. 5. Polkehn 15. 5. Rappe (Hildesheim) 15. 5. Reuschenbach 15. 5. Sander 15. 5. Schmidt (Hamburg) 15. 5. Frau Schmedt (Lengerich) 15. 5. Schröer (Mülheim) 15. 5. Frau Dr. Segall 15. 5. Sielaff 15. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 15. 5. Dr. Struck 15. 5. Voigt (Frankfurt) 15. 5. Voigt (Sonthofen) 15. 5. Dr. Warnke 15. 5. Frau Dr. Wex 15. 5. Wissmann 15. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG 1985) Gesetz zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RVFinanzG) Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG -) Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG -) Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes (Haftungsnovelle) Drittes Gesetz zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens Der Bundesrat hat zum Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat hat Verständnis für den Wunsch der Entwicklungsländer nach einer Herstellung langfristig stabiler Preisverhältnisse im Rohstoffhandel, wie er dem Übereinkommen vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe zugrunde liegt. Viele Entwicklungsländer sind vom Export einiger weniger Rohstoffe abhängig und würden deshalb in ihrer nationalen Wirtschaftsplanung von Rohstoffpreisschwankungen empfindlich betroffen werden. Auch die Bundesrepublik Deutschland als einer der größten Rohstoffverbraucher hat - ebenso wie die übrigen Industrieländer - an einer stabilen Entwicklung der internationalen Rohstoffmärkte großes Interesse. Gleichwohl weist der Bundesrat auf die ordnungspolitische Problematik der zur Stabilisierung der Rohstoffpreise erforderlichen Eingriffe in den Marktmechanismus hin. Im Interesse der Entwicklungsländer und unter Berücksichtigung der Haltung wichtiger anderer Industrieländer stellt der Bundesrat diese Bedenken zurück. Er verbindet damit die Erwartung, daß der Gemeinsame Rohstoff-Fonds Preisanpassungen an längerfristige Marktveränderungen in beiden Richtungen nicht ausschließt. Er bittet im übrigen die Bundesregierung, weiterhin Forderungen und Tendenzen zur Schaffung einer dirigistischen neuen Weltwirtschaftsordnung entgegenzutreten und dem Bundesrat über die Erfahrungen in der Anwendung des Übereinkommens zu berichten. Der Bundesrat hat zum Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens die nachstehende Entschließung beschlossen: 1. Der Bundesrat begrüßt es, daß mit dem im Rahmen der Brüsseler Vereinbarung der EG-Umweltminister vom 20./21. März 1985 ergehenden Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens jetzt Klarheit über Umfang und Dauer der steuerlichen Anreize geschaffen und die bestehende Verunsicherung der Käufer und Hersteller beseitigt wird. Er appelliert an die Autokäufer, im Interesse des Umweltschutzes in verstärktem Maße schadstoffarme Personenkraftwagen mit einer nach dem Stand der Technik möglichen Abgasminderung zu erwerben. Weiter appelliert er an die Autobesitzer, nicht-schadstoffarme Altfahrzeuge baldmöglichst umweltwirksam umzurüsten, um auch für den Bestand der Altfahrzeuge einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der durch den Straßenverkehr erzeugten Schadstoffemissionen zu leisten. Die vorgesehenen staatlichen Förderungen sollen diese Entscheidungen spürbar erleichtern, setzen aber auch auf das Engagement der Bürger selbst, zur Verbesserung der Umweltbedingungen beizutragen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alle gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um über die für die schadstoffarmen Personen- 10262* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 kraftwagen geltenden Bedingungen und Fördermöglichkeiten zu informieren und auf diese Weise eine zusätzliche Hilfestellung zur Einführung dieser Fahrzeuge zu geben. 2. Der Bundesrat geht davon aus, daß bei den Änderungen der Kraftfahrzeugbesteuerung der Grundsatz der Aufkommensneutralität gewahrt bleibt. 3. Der Bundesrat appelliert an die Kraftfahrzeugindustrie, durch entsprechende Preis- und Vertragsgestaltung sowie durch Kundendienstangebote die finanzielle Mehrbelastung der Käufer von schadstoffarmen Personenkraftwagen möglichst gering zu halten und so dem schadstoffarmen Personenkraftwagen mit zum Durchbruch zu verhelfen. 4. Die Bereitschaft zum Kauf eines schadstoffarmen Personenkraftwagens wächst mit der Möglichkeit des problemlosen Tankens von unverbleitem Benzin. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, alle vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die baldmöglichste Bildung eines engmaschigen Netzes von Tankstellen für unverbleites Normal- und Superbenzin im Inland und eines flächendeckenden Netzes im Ausland sicherzustellen. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, daß alle Fahrzeuge, die mit unverbleitem Benzin betrieben werden können, dieses auch tanken. Dadurch wird neben der Verminderung von Bleiemissionen eine zusätzliche Sogwirkung auf das Angebot von unverbleitem Benzin ausgelöst. Eine eingehende Information hierüber ist erforderlich. Weiter notwendig ist eine regelmäßige und umfassende Information über die Standorte der unverbleites Benzin anbietenden Tankstellen. Der Bundesrat nimmt dabei Stellung auf seine Entschließung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksache 115/85 — Beschluß —). Er bekräftigt seine Auffassung, daß die Auswirkungen der Mineralölsteuerregelung auf die Benzinpreisentwicklung nach einer gewissen Zeit praktischer Erfahrungen überprüft werden müssen, um gegebenenfalls die Differenz der Mineralölsteuersätze für unverbleites und verbleites Benzin zu korrigieren. 5. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat auch auf die Bestrebungen in Österreich und der Schweiz nach Abschaffung des verbleiten Normalbenzins hin. 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die in der Brüsseler Vereinbarung der EG-Umweltminister noch offen gebliebenen europäischen Abgasnormen unverzüglich so festgelegt werden, daß die Grenzwerte in ihren Auswirkungen auf die Umwelt den US-Grenzwerten gleichwertig sind. 7. Der Bundesrat hält es für notwendig, über die weiterhin gebotene Verminderung der Schadstoffemissionen von Personenkraftwagen hinaus so schnell und so nachhaltig wie möglich die Schadstoffemissionen im gesamten Verkehrsbereich zu reduzieren. Dabei kommt der Verminderung der Emissionen von Nutzfahrzeugen besondere Bedeutung zu. An den Schadstoffemissionen des Gesamtverkehrs sind schwere Nutzfahrzeuge bei Stickoxiden mit fast einem Drittel und bei Partikeln mit rund drei Vierteln beteiligt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, alsbald im Rahmen der angekündigten Dieselkonzeption eine Konzeption zur Einführung des schadstoffarmen Nutzfahrzeugs vorzulegen. Vorrangiges Ziel muß sein, Schadstoffgrenzwerte nach dem Stand der Technik baldmöglichst EG-weit verbindlich festzulegen. Darauf sollte die Bundesregierung schon jetzt bei den anderen europäischen Mitgliedstaaten und in den Gremien der EG hinweisen. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 23. April 1985 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1984 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Nachtrag liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Ablehnung der Erhöhung der Stahlimporte aus Drittländern (Drucksache 10/2179) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 69/169/EWG zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (Drucksache 10/2815) Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 918/83 und Nr. 950/68 hinsichtlich der zolltariflichen Behandlung von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden oder von an Privatpersonen gerichteten Kleinsendungen [Dok. 2-1171/84 — KOM (84) 626 endg.] (Drucksache 10/ 2976) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die buchmäßige Erfassung und die Voraussetzungen für die Entrichtung der Eingangs- und Ausfuhrabgaben bei Bestehen einer Zollschuld — KOM (84) 739 endg. — (Drucksache 10/ 2952 Nr. 16) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Dritten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 über die Erstattung oder den Erlaß von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben — KOM (84) 737 endg. — (Drucksache 10/2952 Nr. 17) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Biotechnologie (1985-1989) — KOM (84) 230 endg. — (Drucksache 10/1691 Nr. 22) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Kupfersulfat mit Ursprung in Polen — KOM (85) 15 endg. — (Drucksache 10/2952 Nr. 1) Übergangsmaßnahmen für die AKP-EWG-Zusammenarbeit in der Zeit zwischen dem Außerkrafttreten von Lomé II und dem Inkrafttreten von Lomé III Entwurf eines Beschlusses des AKP-EWG-Ministerrates betreffend die nach dem 28. Februar 1985 anzuwendenden Übergangsmaßnahmen Entwurf einer Erklärung der Gemeinschaft Entwurf einer gemeinsamen AKP-EWG-Erklärung Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Assoziation der OLG mit der Gemeinschaft Entwurf eines EGKS-Beschlusses Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses .../85 des AKP-EWG-Ministerrates — KOM (85) 7 endg. — (Drucksache 10/2952 Nr. 3) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10263* Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur vorzeitigen Anwendung des Artikels 30 von Protokoll Nr. 1 des dritten AKP-EWG-Abkommens von Lomé — KOM (85) 20 endg. — (Drucksache 10/2952 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 349/84 betreffend die Aufhebung von Zollzugeständnissen und die Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für die Einfuhr gewisser Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und die Einführung mengenmäßiger Beschränkungen für andere Erzeugnisse mit Ursprung in diesem Land — KOM (85) 9 endg. — (Drucksache 10/2952 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Oxalsäure mit Ursprung in Brasilien — KOM (85) 3 endg. — (Drucksache 10/2849 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Ölkuchen aus Sojabohnen mit Ursprung in Brasilien und zur Aussetzung der Erhebung dieses Zolls — KOM (85) 2 endg. — (Drucksache 10/2849 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß einer Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Stahlrohre — KOM (85) 4 endg. — (Drucksache 10/2849 Nr. 4) Anlage 3 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes, Dr. Liebrecht, auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 2): Wird die Bundesregierung die Rede des Bundespräsidenten zum 8. Mai in hoher Auflage im In- und Ausland verbreiten? Die Ansprache des Bundespräsidenten in der Gedenkstunde am 8. Mai im Plenarsaal des Deutschen Bundestages wird von der Bundesregierung in folgender Form publiziert: — Das BULLETIN vom 9. Mai 1985 (Nr. 52, Seite 441 ff.) ist gegenüber der Normalauflage von 22 000 in erhöhter Auflage von 35 000 und in einem Nachdruck von 25 300 gedruckt und verbreitet worden. — Die Bundeszentrale für politische Bildung wird die Ansprache in einer Broschüre veröffentlichen, die Mitte nächster Woche erscheinen wird. Geplante Auflage: 100 000. Die Landeszentralen für politische Bildung beabsichtigen ihre Beteiligung an dem Projekt in noch nicht genau zu bezifferndem Umfang. Die Gesamtauflage dürfte sich jedoch auf mindestens 200 000 Exemplare belaufen. — Die Auslandsabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat den Text der Rede an sämtliche Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in deutscher, englischer, französischer, spanischer und portugiesischer Sprache übermittelt und sie angewiesen, eine weite Verbreitung sicherzustellen. — Das Presse- und Informationsamt veröffentlicht die Ansprache in einer Sammlung von Reden und Erklärungen zum 40. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa mit dem Titel „Trauer, Erinnerung und Versöhung. Ansprachen und Erklärungen zum 40. Jahrestag des Kriegsendes". Diese Broschüre wird im Inland und im Ausland (in englischer Sprache) verbreitet. Die geplante Auflage ist 80 000 Exemplare in deutscher und 20 000 Exemplare in englischer Sprache. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 8): Trifft es zu, daß sich der türkische Ministerpräsident Özal in zwei Briefen an die Bundesregierung gewandt und das Erscheinen der Zeitschrift „Mizgin" der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Kurden beanstandet hat, und wie hat die Bundesregierung diese Intervention beantwortet? Der türkische Ministerpräsident Özal hat in seinem Briefwechsel mit dem Bundeskanzler im Jahre 1984 ein breites Spektrum von sozialen und humanitären Fragen angesprochen, die mit dem Aufenthalt einer großen Anzahl von türkischen Gastarbeitern in der Bundesrepublik Deutschland zusammenhängen. Vor diesem Hintergrund hat die türkische Seite auch auf die Gefahren hingewiesen, die durch die Stärkung separatistischer Bestrebungen in der Türkei — wie etwa durch die Förderung von Publikationen wie Mizgin — für diese selbst sowie für das Klima des Zusammenlebens zwischen den türkischen Gastarbeiter-Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland entstehen können. Die Bundesregierung hat stets bekräftigt, daß sie keine Maßnahmen billigt, die zu einer Destabilisierung der inneren Lage in der Türkei oder zu Streitigkeiten zwischen den türkischen GastarbeiterGruppen in der Bundesrepublik Deutschland beitragen könnten und daß eine Förderung separatistischer Tendenzen in der Türkei, etwa durch Unterstützung entsprechender Publikationen mit öffentlichen Mitteln deshalb nicht in Betracht kommt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/ 3326 Fragen 14 und 15): Wie beurteilt die Bundesregierung die Wende der französischen Regierung in deren Haltung gegenüber der UNESCO von einer relativen Zurückhaltung hin zu einer betonten und detaillierten Kritik, wie dies in der Rede des französischen Außenministers Dumas vor der nationalen französischen UNESCO-Kommission im April 1985 deutlich wurde? 10264* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Besteht eine bilaterale Absprache oder beabsichtigt die Bundesregierung eine solche mit der französischen Regierung zu treffen über das weitere Verhalten gegenüber der UNESCO im Fall ausbleibender Reformen? Zu Frage 14: Die Bundesregierung ist mit der französischen Regierung darin einig, daß die UNESCO einer grundlegenden Reform bedarf. Sie begrüßt die Rede von AM Dumas als einen wichtigen Beitrag zu der anhaltenden internationalen Debatte um diese Reform. Dabei würdigt sie — wie bisher — die Tatsache, daß Frankreich als Sitzland der UNESCO ein besonderes Interesse daran hat, den weltweiten Streit um die Zukunft der UNESCO bald durch einvernehmliche Lösungen zu beenden. Zu Frage 15: Die Bundesregierung steht in kontinuierlichem engen Kontakt mit der französischen Regierung. Beide Regierungen wirken gemeinsam und tatkräftig auf Reformen hin. Erst nach der im Herbst anstehenden Generalkonferenz der UNESCO wird sich die Frage nach Folgerungen stellen. Sie wird von der Bundesregierung nicht isoliert, sondern in enger Abstimmung vor allem mit unseren europäischen Partnern beantwortet werden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Fragen des Abgeordneten Fellner (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 19 und 20): Wie bedient sich die DKP der von orthodoxen Kommunisten beherrschten „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifaschisten", um möglichst viele Nichtkommunisten aus Anlaß des 40. Jahrestages der Kapitulation des Deutschen Reiches für ein breites Bündnis und für spektakuläre „antifaschistische Manifestationen" im Sinne der Moskau-orientierten Kommunisten zu gewinnen? Woraus ergibt sich der kommunistische Einfluß auf das „Vierte Forum" der Krefelder Initiative im September 1984, und wie kommt die Bundesregierung dazu, von einer kommunistisch initiierten „Krefelder Initiative" zu sprechen? Zu Frage 19: Schon im Juni 1984 legte die „Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes — Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) in einem internen Arbeitsplan fest, sie werden einen „Aufruf von Persönlichkeiten aus Verfolgten- und Widerstandsorganisationen, Gewerkschaften, Parteien, der Friedensbewegung, Jugend- und Frauenorganisationen und anderen demokratischen Organisationen" zu Demonstrationen am 4. Mai 1985 in Hamburg, Frankfurt und Köln „initiieren". Im Juli verschickten im Namen des VVN-BdAPräsidiums Max Oppenheimer und Helmut Stein — ohne Erwähnung ihrer DKP-Mitgliedschaft — den Entwurf eines Aufrufs zum „40. Jahrestag der Befreiung und des Friedens am 8. Mai 1985" an potentielle „Erstunterzeichner" mit der Bitte, ihre Zustimmung zu erklären. Nach der Veröffentlichung des Aufrufs mit der Liste der Erstunterzeichner wies die VVN-BdA ihre Mitglieder an, weitere Unterschriften zu sammeln. Die Unterzeichner sollten „möglichst bundes- und landesweit bekannte Persönlichkeiten sein". Inzwischen stellt der VVN-BdA-Generalsekretär, Kurt Erlebach — er gehört dem DKP-Parteivorstand an — den Aufruf als „Initiative" der „Persönlichkeiten" dar, der begrüßt und unterstützt werde und „zu einem weiteren Höhepunkt im Kampf ... gegen Neofaschismus" werden müsse. Ende Februar 1984 informierte die „Initiative 40. Jahrestag der Befreiung und des Friedens", die weiterhin unter den Namen der beiden kommunistischen VVN-BdA-Funktionäre Oppenheimer und Stein und der Anschrift der VVN-BdA-Geschäftsstelle firmiert, auf einer Pressekonferenz über ihre geplanten Aktivitäten. Dabei sprach außer Oppenheimer und dem ebenfalls bereits erwähnten DKP-Parteivorstandsmitglied, Kurt Erlebach, auch die Vorsitzende der DKP-beeinflußten „Demokratischen Fraueninitiative", Mechthild Jansen. Oppenheimer erklärte, der Aufruf der Initiative zum 8. Mai sei bisher von mehr als 16 000 Personen unterzeichent worden; bundesweit gäbe es eine „riesige Zahl" von örtlichen Initiativen, die neben den drei vorerwähnten Großkundgebungen in Hamburg, Frankfurt und Köln eigene Veranstaltungen vorbereiteten. Auch diese Initiativen sind in der Regel von der VVN-BdA ins Leben gerufen worden. Zu Frage 20: Auf die Steuerung der „Krefelder Initiative" durch die DKP-beeinflußte „Deutsche Friedensunion" (DFU) hat die Bundesregierung — auch in Beantwortung Parlamentarischer Anfragen — wiederholt hingewiesen. In diesem Punkt bestehen auch keine Bewertungsunterschiede zur SPD-geführten Landesregierung Nordrhein-Westfalens, die beispielsweise in ihrem Verfassungsschutzbericht für 1982 die „Krefelder Initiative" als „von der DFU gesteuert" bezeichnet hat. Planung und Vorbereitung des „Vierten Forums" sowie die Ausarbeitung einer Plattform für die Kampagne lagen bei der kommunistisch beeinflußten DFU. Über die „Umsetzung" der Kampagne beriet auf dem „Vierten Forum" eine spezielle Arbeitsgruppe; zwei der drei Referenten dieser Arbeitsgruppe waren DKP-Mitglieder. Auch andere Einzelforen und Arbeitsgruppen wurden von Kommunisten oder Funktionären DKP-beeinflußter Organisationen geleitet. Der Aufruf des „Vierten Forums" wurde im DKP-Zentralorgan mit den Namen mehrerer Mitglieder der „Krefelder Initiative" abgedruckt, darunter Jörg Huffschmid, Mitglied des DKP-Parteivorstandes, Horst Trapp, Hauptamtlicher Funktionär der DFU und Rolf Wischnath, Mitglied der pro-sowjetischen „Christlichen Friedenskonferenz" (CFK). Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10265* Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 34): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Sorgerechtsverfahren bei Getrenntleben oder Scheidung der Eltern die Interessen des Kindeswohls allein durch die Verfahrensbeteiligten und ihre Prozeßbevollmächtigten ausreichend gewahrt werden? In den von Ihnen angesprochenen Sorgerechtsverfahren werden die Interessen des Kindes nicht allein durch die Verfahrensbeteiligten und ihre Prozeßbevollmächtigten gewahrt. Die Verwirklichung des auf das Kindeswohl ausgerichteten materiellen Rechts ist Aufgabe des Gerichts, das an das Vorbringen und die Beweisanträge der Parteien nicht gebunden ist, sondern die für das Kindeswohl bedeutsamen Umstände von Amts wegen aufzuklären hat. Hierbei steht dem Gericht das Jugendamt zur Seite. In geeigneten Fällen wird das Gericht überdies einen Sachverständigen — insbesondere einen Kinderpsychologen — mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragen. Im Verfahrensrecht ist also hinreichend Vorsorge dafür getroffen, daß die Kindesinteressen gewahrt werden. Um trotzdem zu prüfen, ob und wie die Anhörung des Kindes gem. § 50 b FGG vielleicht noch effektiver und kindgerechter gestaltet werden kann, hat das Bundesministerium der Justiz einen rechtstatsächlichen Forschungsauftrag erteilt (Akte 3003/ 2-8 S). Zusammen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wurde außerdem eine Untersuchung psychologischer Gutachten in Prozessen vor den Familiengerichten veranlaßt (Akte 3003/2-8 t). Gesetzgeberische Maßnahmen sind derzeit nicht beabsichtigt. Nach Abschluß der genannten Untersuchungen soll geprüft werden, ob diese Anlaß für solche Maßnahmen geben. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 35): Kann die Bundesregierung Beispiele für Gesetze nennen, die sie auf Grund einer Prüfung auf der Basis der Prüffragen für Rechtsvorschriften des Bundes nicht verabschiedet hat? Die Bundesregierung ist noch nicht in der Lage, konkrete Ergebnisse der von ihr Ende letzten Jahres beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Normenflut bekanntzugeben. Die Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Ressorts ist erst kürzlich abgeschlossen worden. Die mit Gesetzgebungsaufgaben befaßten Arbeitseinheiten, insbesondere auch die Mitprüfungsreferate des Bundesjustizministeriums, sind verpflichtet worden, den von BMI und BMJ entwickelten Katalog von „Prüffragen zur Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit von Rechtsetzungsvorhaben des Bundes" mit Nachdruck anzuwenden. BMJ und BMI werden Anfang nächsten Jahres einen Erfahrungsbericht vorlegen. Erst dann wird eine abschließende Beurteilung der eingeleiteten Maßnahmen möglich sein. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Müller (Bremen) (GRÜNE) (Drucksache 10/3326 Fragen 36 und 37): Bis zu welcher Summe beabsichtigt die Bundesregierung, eine Hermes-Bürgschaft für Nuklearexporte in die Volksrepublik China zu übernehmen, und inwieweit gedenkt die Bundesregierung, bei den anstehenden Entscheidungen über die Hermes-Exportbürgschaft dem Umstand Rechnung zu tragen, wonach China eine nukleare Kooperation mit Pakistan betreibt, das nach den vorliegenden Informationen militärisch nukleare Ambitionen verfolgt? Bis zu welcher Summe beabsichtigt die Bundesregierung, eine Hermes-Bürgschaft für Nuklearexporte nach Ägypten zu übernehmen, und inwieweit gedenkt die Bundesregierung, bei den anstehenden Entscheidungen über die Hermes-Exportbürgschaft dem Umstand Rechnung zu tragen, wonach Ägypten und der Nahe Osten insgesamt nach wie vor als Krisengebiet einzustufen sind (siehe Bombardierung des IrakReaktors durch Israel)? Zu Frage 36: Aus rechtlichen Gründen kann die Bundesregierung keine Auskunft über die Zusage von HERMES-Bürgschaften im Zusammenhang mit konkreten Einzelprojekten geben. Im übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, daß sich beide Staaten, also die Volksrepublik China wie die Bundesrepublik Deutschland, im deutsch-chinesischen Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom Mai 1984 unter anderem verpflichtet haben, Kernmaterial, nukleare Ausrüstungen, eigens für die Herstellung oder Verwendung von Kernmaterial hergerichtete Stoffe und Anlagen sowie einschlägige technologische Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit aufgrund dieses Abkommens übertragen oder aufgrund dieser Zusammenarbeit gewonnen werden, nicht in einer Weise zu verwenden, die zum Entstehen eines Kernsprengkörpers führt, und nur nach vorangehenden Konsultationen und in beiderseitigem Einvernehmen an ein drittes Land zu übertragen. Zu Frage 37: Eine Auskunft über eine HERMES-Bürgschaft für die Errichtung eines Kernkraftwerkes in Ägypten kann nicht gegeben werden. Ägypten ist Partei des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und hat in einem Abkommen mit der Internationalen Atomenergie Organisation seine gesamten Aktivitäten auf dem Gebiet der Kernenergie internationalen Kontrollen unterstellt. Nicht zuletzt im Hinblick auf diese, eine militärische Nutzung der Kernkraft verhindernden ägyptischen Schritte erwartet die Bundesregierung keine negativen Auswirkungen eines ägyptischen Kernkraftwerksprojektes auf die Lage im Nahen Osten. 10266* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Ranker (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 38 und 39): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes, daß die saarländische Bauwirtschaft sich in einer verzweifelten wirtschaftlichen Lage befindet und ihr der Konkurs droht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Wie wird die Bundesregierung auf die Resolution der saarländischen Bauunternehmer zur Lage ihres Wirtschaftszweiges, die an den Bundeskanzler und andere Mitglieder der Bundesregierung geschickt wurde, reagieren? Zu Frage 38: Die Bauwirtschaft befindet sich im gesamten Bundesgebiet derzeit in einer Anpassungskrise an sich ändernde Nachfrageniveaus und -strukturen. Zu den Folgerungen, die die Bundesregierung aus der allgemein ungünstigen Lage der Bauwirtschaft bisher gezogen hat, verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Stiegler in der 127. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 15. März 1985. Die entsprechenden Daten für das Saarland weichen von denen für das Bundesgebiet nur unwesentlich ab. Deshalb kann ich die Darstellung zur Lage der saarländischen Bauwirtschaft so nicht teilen. Zu Frage 39: Der Bundesbauminister wird in Kürze für die Bundesregierung zur Resolution der saarländischen Bauunternehmer schriftlich Stellung nehmen. Dabei sollen die vielfältigen Aktivitäten und bereits ergriffenen Maßnahmen zur Stützung der Bauwirtschaft dargelegt werden (z. B. ERP-Umweltschutzprogramm, Erhöhung der Städtebauförderungsmittel und Neuregelung der Eigenheimbesteuerung). Was die landesspezifischen Forderungen der Resolution angeht, sind in erster Linie die zuständigen Stellen des Saarlandes aufgerufen, Abhilfe zu schaffen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 40 und 41): Hält der Bundesminister für Wirtschaft im Interesse der Chancengleichheit und Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen des Handels und des Handwerks gesetzliche Eingriffe in das Kartell- und Wettbewerbsrecht für erforderlich, um die mittelständischen Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Lockvogelangebote, Untereinstandspreisverkäufen etc. zu schützen? Welche Schlüsse zieht der Bundesminister für Wirtschaft aus der aufgeworfenen Frage seines Vorgängers Graf Lambsdorff, vom 10. November 1978 „wie werden die Handelsstrukturen von morgen aussehen, wenn wir heute einen Wettbewerb zulassen, bei dem nicht mehr die Leistung, sondern nur die Macht zählt", und wie beurteilt er deshalb die unterschiedlichen Rabattstrukturen der Hersteller für Großabnehmer und des mittelständischen Handels angesichts daraus resultierender Wettbewerbsverzerrungen und erheblicher Nachteile für die mittelständische Wirtschaft? Zu Frage 40: Die Bundesregierung sieht in der Gewährleistung der Chancengleichheit von Unternehmen eine wesentliche Aufgabe der Wettbewerbspolitik. Chancengleichheit bedeutet in erster Linie, daß für Unternehmen, die gegenüber dem Verbraucher die gleichen Leistungen erbringen, auch die gleichen wettbewerblichen Rahmenbedingungen gelten müssen, unabhängig von der Zugehörigkeit des jeweiligen Unternehmens zu einer bestimmten Betriebsform. Die §§ 1 und 3 UWG schützen daher vor Lockvogelangeboten nicht nur mittelständische, sondern alle durch derartige Praktiken beeinträchtigten Unternehmen. Gegen den Mißbrauch unternehmerischer Freiheit durch Einsatz von Niedrigpreisstrategien zum Zwecke der Ausschaltung oder unbilligen Behinderung von Wettbewerbern halten das Kartellgesetz (insbesondere § 37 a Abs. 3) und das UWG (§ 1) geeignete Instrumente bereit. Die Kartellbehörden wie auch die Wirtschaft selbst sind aufgefordert, die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Die Bundesregierung begrüßt auch die Eigeninitiative der Wirtschaft gegen machtbedingte wettbewerbsschädliche Auswüchse bei der Konditionengestaltung und im Zusammenhang mit Niedrigpreisstrategien, die zu einer Fortschreibung der Gemeinsamen Erklärung zur Sicherung des Leistungswettbewerbs geführt hat. Zur Frage einer eventuellen Verschärfung des gesetzlichen Instrumentariums hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 1981/1982 (Drucksache 10/243) die Auffassung vertreten, daß das geltende Recht ausreicht, um — insbesondere mit § 37 a Abs. 3 GWB — machtbedingten Beeinträchtigungen des Wettbewerbs entgegenwirken zu können. Inzwischen hat sich mit den Wettbewerbsproblemen im Handel auch die Monopolkommission in einem Sondergutachten befaßt. Das Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt, das Gutachten eingehend mit den beteiligten Wirtschaftskreisen zu erörtern. Zu Frage 41: Die zitierte Äußerung aus dem Jahre 1978 stammt nicht von dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff, sondern vom Präsidenten des Bundeskartellamtes Professor Kartte. Der Gesetzgeber hat der Problematik machtbedingter Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch die vierte Kartellgesetznovelle von 1980 Rechnung getragen. Diese Novelle hat in den Bereichen Fusionskontrolle und Mißbrauchsaufsicht eine beträchtliche Verschärfung des Instrumentariums zur Verhinderung wettbewerblich problematischer Macht- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10267* positionen und machtbedingter mißbräuchlicher Verhaltensweisen gebracht. In unterschiedlichen Rabattgewährungen der Hersteller liegt in der Tat dann ein Problem, wenn die damit verbundene Differenzierung der Einkaufspreise primär größenabhängig und machtbedingt ist und die Unterschiede zu einer dauerhaften und systematischen Preisdiskriminierung kleinerer Nachfrager führen. Die Monopolkommission hat in ihrem bereits erwähnten Sondergutachten darauf hingewiesen, daß eine derartige „Konditionenspreizung" die Konzentration über das gesamtwirtschaftlich sinnvolle Maß hinaustreiben könnte. Gleichwohl lehnt die Monopolkommission — wie auch seinerzeit der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages in seinem Bericht zur vierten GWB-Novelle — ein allgemeines Diskriminierungsverbot ab, da sich ein solches Verbot lähmend auf den Wettbewerbsprozeß auswirken würde. Eventuelle gesetzgeberische Maßnahmen sollten nach Auffassung der Monopolkommission bei der Fusionskontrolle, nicht aber bei der Verhaltenskontrolle, ansetzen. Auch diese Problematik wird Gegenstand der Erörterungen mit der Wirtschaft sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 42): In welchen Punkten ist die Bundesregierung bei ihren Vorschlägen für den neuen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „regionale Wirtschaftsstruktur" den Vorschlägen des Unterausschusses für Zonenrandförderung und des Unterausschusses Regionalpolitik gefolgt, und in welchen Bereichen wird sie gesetzgeberische Initiativen ergreifen, um den Anregungen der beiden Ausschüsse zu entsprechen? Die Bundesregierung betrachtet die Stellungnahmen der von Ihnen angesprochenen Unterausschüsse des Deutschen Bundestages als wichtige Unterstützung der Zielsetzung von Bund und Ländern, die Effizienz der Förderinstrumente in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu verbessern. Der Bundesregierung kommt es hierbei besonders auf die verstärkte Einbeziehung von Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben in die Förderung und auf verbesserte Anreize für innovative Aktivitäten sowie hochwertige Arbeitsplätze an. Der Bund-LänderPlanungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe wird im Juni über die hierzu entwickelten Vorschläge zum 14. Rahmenplan entscheiden und Empfehlungen für Änderungen des Investitionszulagengesetzes aussprechen. Die Beschlüsse des Planungsausschusses erfordern neben der Zustimmung des Bundes auch ein positives Votum von mindestens sechs Ländern. Um diese Mehrheit zu erreichen, bemüht sich die Bundesregierung um Lösungen, die in regional-, haushalts- und subventionspolitischer Hinsicht ausgewogen sind und auch die erforderliche Ländermehrheit finden. Sie wird hierbei auch das ihr Mögliche tun, um die Beschlüsse der Bundestagsausschüsse zur Geltung zu bringen. Die Ergebnisse der Beratungen des Planungsausschusses lassen sich gegenwärtig aber noch nicht absehen. Über die Beschlüsse des Planungsausschusses werden die beteiligten Ausschüsse des Deutschen Bundestages umgehend unterrichtet werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 81 und 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einer Vielzahl österreichischer Weinhandlungen, die ihre Weine insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland importieren, Weinverfälschungen größten Ausmaßes festgestellt wurden, und hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß angesicht dieses Vorgangs eine gezielte und verschärfte Kontrolle aller eingeführten österreichischen Weine durchgeführt wird? Wie ist das Ergebnis der eventuell schon durchgeführten Kontrolle? Zu Frage 81: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Presseinformationen haben die österreichischen Behörden Weinfälschungen in sieben Betrieben dieses Landes festgestellt. In diesen Betrieben soll den Weinen zur Erhöhung des Extraktgehaltes und damit zur Vortäuschung einer besseren Qualität der Stoff Glykol zugesetzt worden sein. Die Weine seien teilweise auch nach Deutschland exportiert worden. Für die Weinüberwachung sind in der Bundesrepublik Deutschland die Behörden der Bundesländer zuständig. Die österreichischen Behörden haben bereits mit einer deutschen obersten Landesbehörde Verbindung aufgenommen, damit in enger und intensiver Zusammenarbeit ein gezieltes Vorgehen und eine verschärfte Kontrolle in den deutschen Bundesländern ermöglicht wird, in die nach Kenntnis der österreichischen Behörden verdächtige Ware geliefert worden ist. Die für die Weinüberwachung zuständigen Landesbehörden sind vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit über den Sachstand unterrichtet worden. Zu Frage 82: Ergebnisse über die von den für die Weinüberwachung zuständigen Landesbehörden durchgeführten Maßnahmen liegen der Bundesregierung noch nicht vor. 10268* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 83 und 84): Kann die Bundesregierung mitteilen, ob bei der Einfuhr von Fleisch aus Ländern, in denen Hormone als Masthilfen zugelassen sind, die Möglichkeit besteht, die Verwendung dieser Hormone durch Untersuchungen einzelner Fleischstücke nachzuprüfen, und ist ihr bekannt, in welchem Umfang solche Untersuchungen durchgeführt werden? Kann der Nachweis der Verwendung von in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Hormonen auch dann geführt werden, wenn diese Masthilfen bereits einen längeren Zeitraum vor der Schlachtung abgesetzt wurden, oder ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, daß die ausländischen Mäster sich auf diese Weise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren deutschen Konkurrenten verschaffen? Zu Frage 83: Bei Fleischimporten wird der Verbraucherschutz durch unmittelbare Kontrolle in den Versandländern und durch die Einfuhruntersuchung sichergestellt. In der EG gelten bei der Fleischerzeugung gemeinschaftsrechtliche Regelungen, deren Einhaltung durch die nationalen Behörden und durch die EG-Kommission zu gewährleisten und beim Handelsverkehr durch entsprechende Zertifikate zu belegen ist. Bei der Importkontrolle ist der Nachweis von Hormonen, die als Masthilfsmittel zugelassen sind, grundsätzlich möglich durch den Nachweis von Implantaten sowie analytisch durch radioimmunologische Methoden allein oder in Verbindung mit der Hochdruckflüssigkeitschromatographie. Allerdings ist die Chance, bei eingeführten Fleischstücken Implantatreste zu finden, relativ gering. Wegen der geringen Konzentration der Hormone in der Muskulatur bedarf es der Anwendung des empfindlichen Radioimmunassays, mit dem Trenbolonspuren noch mehrere Monate nach der Implantation nachgewiesen werden können. Die praktische Durchführung dieser Methode bei jeder Sendung eingeführten Fleisches stößt gegenwärtig auf Schwierigkeiten, weil der französische Hersteller das für die Anwendung dieser Methode notwendige radioaktiv markierte Antigen nicht zur Verfügung stellt. Die Bundesregierung hat deshalb das Bundesgesundheitsamt angewiesen, das erforderliche Antigen herzustellen und den Untersuchungsämtern zur Verfügung zu stellen. In der Zwischenzeit werden Fleischsendungen aus Ländern, in denen Hormone als Masthilfsmittel zugelassen sind, auf das Vorhandensein von Implantaten untersucht; diese wurden bei Sendungen aus Frankreich, Italien und Belgien auch festgestellt. Zu Frage 84: Wird ein Masthilfsmittel bereits einen längeren Zeitraum vor der Schlachtung abgesetzt, so geht die beabsichtigte Wirkung verloren. Da damit auch der wirtschaftliche Vorteil eingebüßt würde, ist mit einer solchen Handlungsweise in der Regel nicht zu rechnen. Der Nachweis der künstlichen Hormone, insbesondere Trenbolon, bleibt jedoch über mehrere Monate durch empfindliche Nachweismethoden möglich. Im Hinblick auf den Aufwand und die Schwierigkeiten, die mit den analytischen Verfahren beim Fleisch verbunden sind, legt die Bundesregierung ganz besonderen Wert auf ein gemeinschaftsrechtliches Anwendungsverbot. Bei einer Gemeinschaftsregelung könnte das Verbot, auch im Interesse der Wettbewerbsgleichheit, durch generelle Kontrollen in den Erzeugerbeständen zusätzlich abgesichert werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 89 und 90): Ist es richtig, daß wegen des verzögerlichen Aufbaus von Btx-Vermittlungsstellen in Oberfranken Gebührennachteile in einem Teil von Oberfranken für Btx-Betreiber entstehen? Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um alsbald zu verhindern, daß für Btx-Betreiber in Oberfranken, insbesondere in Bamberg, mangels entsprechend gleichwertiger Vermittlungsstellen auch weiterhin die teuere Tarifzone 2 gilt, wohingegen Konkurrenten z. B. mit dem Sitz im Nürnberger Ballungsraum mit den günstigen Nahbereichgebühren arbeiten können und so Wettbewerbsvorteile genießen? Zu Frage 89: Es ist nicht richtig, daß Btx-Teilnehmern in Oberfranken Gebührennachteile beim Regelzugang zum Btx-Dienst entstehen. Bereits seit Januar 1985 sind die Btx-Vermittlungsstellen aus diesem Bereich zum Fernsprechnahtarif erreichbar. Mit einem Investitionsvolumen von 200 Millionen DM realisierte die Bundespost in einer außerordentlich kurzen Zeitspanne die regionale Gleichbehandlung aller Teilnehmer. Eine Verzögerung beim Aufbau der Btx-Vermittlungsstellen ist nicht aufgetreten. Zu Frage 90: Da keine Standortnachteile bestehen, sind Maßnahmen der Bundesregierung nicht notwendig. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 91 und 92): Trifft es zu, daß alle Auszubildenden des Jahrgangs 1985 bei der Deutschen Bundespost im Fernmeldebereich nach Abschluß ihrer Ausbildung dort auch einen Arbeitsplatz bekommen? Welche Garantie kann der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen dafür übernehmen, daß diese Versprechen auch tatsächlich eingehalten werden? Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat den bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften zugesagt, daß nach heutigem Kenntnisstand jeder Nachwuchskraft der Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10269* Deutschen Bundespost ein Arbeitsplatz angeboten werden kann. Das schließt selbstverständlich die Auszubildenden zum Fernmeldehandwerker ein. Allen Gesprächspartnern aber war klar, daß dieser angebotene Arbeitsplatz nicht nur im sogenannten ausbildungsgerechten Bereich liegen kann. Das ist auch nicht möglich, da die Deutsche Bundespost Auszubildende zum Fernmeldehandwerker weit über den eigenen Bedarf hinaus ausbildet. Die Forderung, alle Auszubildenden zum Fernmeldehandwerker ausbildungsgerecht einzusetzen, bedeutet gleichzeitig zu fordern, daß das Ausbildungsplatzangebot erheblich abgesenkt wird. Die Bundesregierung ist fest davon überzeugt, daß die Deutsche Bundespost die Vereinbarungen mit den Gewerkschaften Wort für Wort erfüllen wird. Die Anweisungen an die Ämter und Oberpostdirektionen werden in Kürze ergehen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Mann (GRÜNE) (Drucksache 10/3326 Fragen 93 und 94): Nach welchen Kriterien wurde die Zusammensetzung der „Regierungskommission Fernmeldewesen", die sich am 22. April 1985 unter Leitung von Prof. Dr. E. Witte konstituiert hat, bestimmt, und warum sind dafür weder Vertreter der GRÜNEN — obwohl sonst alle Fraktionen vertreten sind — noch Vertreter von gesellschaftlich relevanten Gruppen, wie z. B. den Verbraucherverbänden, noch Soziologen oder Psychologen als Wissenschaftler benannt worden? Warum werden bei der Formulierung der Ziele der Kommission („bestmögliche Förderung technischer Innovation, die Entwicklung und Wahrung internationaler Kommunikationsstandards sowie die Sicherung des Wettbewerbs auf dem Markt der Telekommunikation") die gesellschaftlichen Auswirkungen „technischer Innovation" im Fernmeldewesen nicht berücksichtigt, und wie soll die Kommission „die Meinungen aller für diese Fragestellung relevanten Gruppen" ermitteln, insbesondere da die meisten dieser Gruppen nicht in der Kommission vertreten sind? Zu Frage 93: Die Regierungskommission Fernmeldewesen wurde von der Bundesregierung mit Kabinettbeschluß vom 13. März 1985 eingesetzt. Die Mitglieder der Kommission wurden von der Bundesregierung berufen. Bei der Bildung der Kommission hatte sich die Bundesregierung u. a. zum Ziel gesetzt, die Zahl von max. 12 Mitgliedern nicht zu überschreiten. Aus dieser Begrenzung ergab sich zwangsläufig, daß nur ein Teil der vielfältigen Beteiligungswünsche erfüllt werden konnte. So war es nicht möglich, mehr als fünf Vertreter für den Bereich der Wirtschaft, vier für den Bereich der Politik und drei für den Bereich der Wissenschaft zu benennen. Zu Frage 94: Die Kommission ist bei ihrer Aufgabenerfüllung gehalten, die Meinungen aller für die Fragestellung relevanten gesellschaftlichen Gruppen zu ermitteln und in ihre Überlegungen einzubeziehen. In welcher Form dies zweckmäßigerweise geschehen kann, wird die Kommission noch entscheiden. Sie wird aber in jedem Fall dafür sorgen, daß auch die nicht unmittelbar vertretenen Gruppen ausreichend Gelegenheit erhalten, ihre Auffassungen zu der von der Kommission zu behandelnden Thematik in die Diskussion einzubringen. Die Ziele des Auftrags ergeben sich aus dem vom Kabinett am 14. März 1984 beschlossenen Bericht der Bundesregierung zur Informationstechnik (Drucksache 10/1281). Darin wurde u. a. festgelegt, zu prüfen, ob für Hoheits- und Unternehmensaufgaben der Deutschen Bundespost neue Strukturen gefunden werden können, die ein rascheres Reagieren auf technische, wirtschaftliche und politische Entscheidungen ermöglichen. Die Bundesregierung dokumentiert mit der Einrichtung der Regierungskommission Fernmeldewesen ihre Entschlossenheit, die Herausforderung der Informationstechnik anzunehmen und die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auf diesem Gebiet zu verbessern. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 97 und 98): Hat die Bundesregierung zur Ermittlung des optimalen Standorts für eine Kohleveredelungsanlage (Bottrop oder Saarland) von den Interessenten eine Standortsvergleichsstudie angefordert, und haben beide Interessenten eine solche Vergleichsstudie geliefert? Wie sind die Ergebnisse dieser Studie, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Zu Frage 97: Die Bundesregierung hatte im Jahre 1983 den Unternehmen, die an Konzepten zur großtechnischen Kohlehydrierung arbeiten, mitgeteilt, daß öffentliche Hilfen nur zur Förderung einer einzigen Demonstrationsanlage zur Kohleverflüssigung in Betracht gezogen werden können und daß hierzu möglichst ein gemeinsam getragener Projektvorschlag erarbeitet werden soll. Daraufhin hatten die beteiligten Unternehmen ihre Bereitschaft erklärt, Gespräche über Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine gemeinsame Realisierung einer Demonstrationsanlage aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche sollte es sein, die jeweiligen Standortvorschläge anhand objektiver Kriterien zu prüfen und Vorschläge für eine gemeinsame Projektdurchführung auszuarbeiten. Die Unternehmen hatten daraufhin einheitliche Grundsätze für eine vergleichende Bewertung aufgestellt. Darüber hinaus wurden keine Ergebnisse vorgelegt. Stattdessen wurde der Bundesregierung im September 1984 eine auf den Standort Bottrop beschränkte Standortbewertung übermittelt. 10270* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Zu Frage 98: Ziel des gemeinsamen Bewertungsversuchs war es, mit Hilfe definierter Kriterien verschiedene Standorte miteinander zu vergleichen, um auf dieser Basis den bestmöglichen Anlagenstandort zu ermitteln. Da dies nicht erreicht wurde, ist die vorliegende Bewertung daher für sich allein genommen für einen Standortvergleich nur von begrenztem Aussagewert. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur Entscheidung über eine Folgeanlage verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 24. April d. J. Hierin hat sie auf die Frage des Abgeordneten Wolfram dargelegt, daß sie über die Förderung einer Demonstrationsanlage entscheiden wird, sobald die Unternehmen entscheidungsreife Unterlagen vorgelegt haben werden, aus denen hervorgeht, ob und unter welchen Voraussetzungen sie zur Errichtung und zum Betrieb einer Demonstrationsanlage bereit sind. Entsprechende Unterlagen haben die Unternehmen für Mitte 1985 in Aussicht gestellt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Michels (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 43 und 44): Kann die Bundesregierung angeben, welchen Umfang der Handelsaustausch von Agrarprodukten zwischen den Staaten der EG und den Vereinigten Staaten von Amerika im vergangenen Jahr hatte? Welchen Anteil hat hieran die Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 43: Nach bislang noch vorläufigen Angaben des US-Landwirtschaftsministeriums erreichte 1984 der US-Agrarexport in die EG rund 6,5 Milliarden Dollar, während der US-Agrarimport aus der EG rund 3,2 Milliarden Dollar betrug. Damit haben die Vereinigten Staaten 1984 im Agrarhandel mit der EG einen Exportüberschuß von 3,3 Milliarden Dollar erzielen können. Bei Anwendung des durchschnittlichen Dollarkurses von 2,85 DM im Jahre 1984 lauten die Angaben in DM wie folgt: US-Agrarexport in die EG: 18,6 Mrd. DM US-Agrarimport aus der EG: 9,2 Mrd. DM US-Exportüberschuß mit der EG: 9,4 Mrd. DM. Zu Frage 44: Nach bislang noch vorläufigen Angaben des US-Landwirtschaftsministeriums war die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1984 — an der EG-Einfuhr von Agrarwaren aus den USA mit 16,3 % ( = 1,065 Mrd. $) — an der EG-Ausfuhr von Agrarwaren in die USA mit 16,5 % (= 0,535 Mrd. $) beteiligt. Der deutsche Anteil an der EG-Agrareinfuhr aus den USA ist tatsächlich höher als 16,3 %, weil nach der US-Statistik nicht das Bestimmungsland berücksichtigt wird. Somit gelten z. B. deutsche Einfuhren über die Niederlande nicht als Exporte in die Bundesrepublik Deutschland. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Dolata (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 45 und 46): Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, sie verschleiere die EG-Obstvernichtung, so wie sie auch von den EG-Behörden durch gezielte Desinformation betrieben werde? Treffen auf EG-Unterlagen abgestützte Untersuchungsergebnisse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wochenbericht 4/85) zu, wonach 1982/83 von interveniertem Obst 13 v. H. Birnen, 18 v. H. Äpfel, 41 v. H. Pfirsiche, 75 v. H. Zitronen, 83 v. H. Mandarinen und sogar 97 v. H. Orangen auf sogenannten Obstfriedhöfen vernichtet und für diese Obst- und Gemüseinterventionen in den letzten drei Jahren mehr als 2 Milliarden DM ausgegeben wurden? Zu Frage 45: Weder die Bundesregierung noch die EG-Kommission verschleiern die Intervention von Obst und Gemüse. Die Bundesregierung hat in Bundestagsanfragen, Stellungnahmen in der Presse sowie in zahlreichen Antworten auf Zuschriften aus der Bevölkerung über die Intervention informiert. Die EG-Kommission erstellt jährlich aufgrund der Meldungen der Mitgliedstaaten detaillierte Gesamtstatistiken, die interessierten Kreisen zur Verfügung stehen. Aus dieser Quelle stammen praktisch alle Daten über die Interventionen in der EG. Zur breiten Information der Öffentlichkeit hat die EG-Kommission u. a. im vergangenen Jahr im Rahmen ihrer Informationsschriften „Grünes Europa, Mitteilungen zur gemeinsamen Agrarpolitik" das Heft „Obst und Gemüse: Warum Marktrücknahmen?" herausgegeben. Zu Frage 46: Die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlichten Prozentsätze sind der Informationsschrift der EG-Kommission über Marktrücknahmen entnommen. Sie stellen die Anteile an den Gesamtinterventionsmengen dar, die im Wirtschaftsjahr 1982/83 verdorben sind, bevor sie einer Verwendung zugeführt werden konnten. Solche Relationen sind jedoch irreführend. Denn 1984 sind in der EG nur 4,12% des gesamten Obstes interveniert worden; in der Bundesrepublik Deutschland nur 0,002 %. Die Ausgaben für die Intervention bei Obst und Gemüse sind überwiegend für den finanziellen Ausgleich für einen Teil des Einkommensverlustes der Erzeuger für unverkäufliche Erzeugnisse bestimmt. Ein geringer Teil der Interventionsausgaben ent- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10271* fällt auf die Kosten der sozialen Verteilung sowie der Destillation. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 47 und 48): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Erforschung von Gegenmitteln gegen Stiche der sogenannten Kriebelmücke, die seit einigen Jahren verstärkt in Flußtälern der Bundesrepublik Deutschland auftritt und deren Stiche im Frühjahr zum Tode zahlreicher Haustiere, vor allem von Rindern, und zu schwerer Gesundheitsbeeinträchtigung zahlreicher Menschen führten? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, durch Stiche der Kriebelmücke auftretende Viehverluste in die von den durch Beiträge aller Viehhalter finanzierten Tierseuchenkassen entschädigten Schadensfälle aufzunehmen oder den betroffenen Landwirten im Falle existenzbedrohender Schäden auf andere Weise zu helfen? Zu Frage 47: Erkrankungen und Todesfälle bei Weidetieren durch den Stich der Kriebelmücke treten vornehmlich im Frühjahr bei plötzlich einsetzendem warmem Wetter und für die Entwicklung dieser Mückenart optimalen Umweltbedingungen auf, wenn es zu plötzlichem massenhaften Schlüpfen der Kriebelmücken kommt. Nur bei einem massenhaften Kriebelmücken-Befall von Weidetieren nach dem Weideauftrieb — wenn bei den Tieren keine allmähliche Immunisierung gegen das Mücken-Toxin stattfinden konnte — kommt es zu Allgemeinerkrankungen und Todesfällen; einzelne Mückenstiche schaden den Tieren nicht. Zur Verhinderung der Massenvermehrung der Kriebelmücken werden z. Z. biotechnologische Maßnahmen erprobt (Einsatz von für Säugetiere harmlosen Bazillen, die die Larvenbrut der Kriebelmücken vernichten). Ferner werden Untersuchungen, die einen prophylaktischen Schutz z. B. durch Impfung ermöglichen, durchgeführt, hierbei sind jedoch noch zahlreiche immunbiologische und chemisch-analytische Fragen zu klären. Zur Verhütung von Tierverlusten empfiehlt es sich, die Weidetiere in der Hauptschwärmzeit der Kriebelmücken im Frühjahr in den gefährdeten Gebieten nachts aufzutreiben und tagsüber im Stall stehen zu lassen, Besprühen der Tiere in Abständen von ein bis zwei Wochen mit oberflächlich wirkenden Mitteln zur Mückenabwehr ist eine ergänzende Schutzmöglichkeit; bei Milchkühen ist hierbei die Rückstandsproblematik zu beachten. Zu Frage 48: Eine Entschädigung für Tierverluste durch Kriebelmücken ist nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes nicht möglich, da nur für Seuchen, die mit staatlichen Mitteln bekämpft werden, eine Entschädigung geleistet wird. Jedoch können dem Tierbesitzer je nach Satzung der einzelnen Tierseuchenkassen auf Antrag Beihilfen gewährt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Fragen 52 und 53): Ist es zutreffend, daß die seitens der Bundesregierung in der Fragestunde am 24. April 1985 bestätigten neuen luftgestützten Marschflugkörper mit nuklearen Sprengköpfen, die z. Z. in der Sowjetunion stationiert werden, in einer bestimmten Modifizierung auch auf dem Boden stationiert werden können, und besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß die Sowjetunion, ohne darüber in Genf oder im OstWest-Dialog an anderer Stelle mit dem Ziel der Rüstungskontrolle zu verhandeln, solche Stationierung vorbereitet? Aus welchen Gründen werden z. Z. zahlreiche junge Bewerber für eine Freiwilligenlaufbahn in der Bundeswehr seitens der Freiwilligen Annahmestellen zurückgewiesen, die vorher dort als geeignet getestet worden waren und in der Truppe dringend gebraucht würden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die gegenwärtig günstige Bewerberlage angesichts der drohenden demographischen Fehlentwicklung jetzt nach Möglichkeit auszunutzen, um so später genügend Zeit- und Berufssoldaten zu gewinnen? Zu Frage 52: Nach Erkenntnissen der Bundesregierung befindet sich in der Sowjetunion neben dem in der Einführung befindlichen luftgestützten Marschflugkörper auch eine landgestützte Version dieses Marschflugkörpers mit sehr ähnlichen Leistungsmerkmalen in der Erprobung. Mit der Stationierung wird 1985/86 gerechnet. Zu Frage 53: Ziel der Personalplanung ist, die Bundeswehr aus Einsatz- und Ausbildungsgründen, aber auch im Hinblick auf die Personalprobleme der 90er Jahre mit möglichst vielen und gut qualifizierten längerdienenden Zeit- und Berufssoldaten auszustatten. Deshalb haben Verpflichtungen auf drei und mehr Jahre Vorrang vor „Zwei-Jahres-Verträgen". Die Streitkräfte nutzen hierfür nicht allein die in den Haushalten seit 1982 kontinuierlich erhöhten Aufwuchsquoten bei Längerdienern, sondern auch die stetige Verringerung des SaZ 2-Anteils. Aus all diesem folgt, daß SaZ 2-Bewerber nur für solche Verwendungen eingestellt werden können, für die Bewerber mit längeren Verpflichtungszeiten nicht zu gewinnen sind. Daher müssen derzeit positiv geprüfte Freiwilligenbewerber, die sich lediglich für zwei Jahre verpflichten wollen, z. T. abgelehnt, bzw. auf spätere Diensteintrittstermine verwiesen werden, auch übersteigt ihre Zahl die gegebenen Einstellungsmöglichkeiten. 10272* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 54 und 55): Wie war der Hergang und welches ist der Stand der Erörterungen, die die Bundesregierung mit US-Dienststellen wegen der geplanten Verlegung von Kampfhubschraubern aus Mutlangen auf den Heeresflugplatz Göppingen der amerikanischen Streitkräfte geführt hat? Sieht die Bundesregierung eine rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, auf diese Planungen Einfluß zu nehmen, und wird sie dies — gegebenenfalls — mit dem Ziele tun, die Verlegung von Hubschraubern auf den Heeresfluglatz Göppingen der US-Streitkräfte im Hinblick darauf zu verhindern, daß dieser Flugplatz in einem besonders dichtbesiedelten Gebiet liegt? Zu Frage 54: Die geplante Verlegung von Kampfhubschraubern der Streitkräfte der Vereinigten Staaten aus Mutlangen auf den Heeresflugplatz Göppingen wurde in der 22. Sitzung des deutsch-amerikanischen Liegenschaftsausschusses am 26. April 1985 erörtert. Der deutsche Vertreter hat erhebliche Bedenken gegen eine zusätzliche Stationierung von Hubschraubern auf dem dicht umbauten Heeresflugplatz Göppingen vorgetragen. Die Amerikaner haben sich bereiterklärt, die Problematik der Stationierung nach interner Abstimmung nochmals Ende Mai 1985 mit der deutschen Seite zu erörtern. Erst hiernach kann die Bundesregierung eingehend Stellung nehmen. Zu Frage 55: Die rechtlichen Möglichkeiten, auf die Stationierungsplanung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten Einfluß zu nehmen, sind im NATO-Truppenstatut und im hierzu vereinbarten Zusatzabkommen geregelt. Die Bundesregierung nimmt diese Möglichkeiten in Verantwortung vor den Bewohnern auch dieser Region wahr. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Wörner, und auch der amerikanische Armeeminister James Ambrose mir zugesichert haben, daß weder Pershing II bewegt oder zum Üben benutzt noch aus den USA in die Bundesrepublik Deutschland gebracht werden, solange sie — wie es anscheinend die Ursache für den letzten Unfall war — nicht gegen elektrostatische Aufladungen gesichert sind, und wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung, daß laut SPIEGEL vom 29. April 1985 die Amerikaner weiterhin Übungen im Kasernenbereich und auch außerhalb des Stationierungsgeländes durchführen? Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, daß erklärt worden ist, daß die Pershing II nicht mit atomaren Sprengköpfen bestückt sind bzw. werden, trifft dies auch beim Auswechseln von QRA-Flugkörpern (Quick Reaction Alert) der Pershing IIa zu? Zu Frage 56: Flugkörper der Pershing II werden weder außerhalb der Stellungen bewegt oder zum Üben benutzt, noch werden sie aus den Vereinigten Staaten in die Bundesrepublik Deutschland gebracht, bevor nicht die vorgesehenen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen am System durchgeführt worden sind. Übungen werden daher ausschließlich mit Übungsflugkörpern durchgeführt. Zu Frage 57: Bei Übungen und Ausbildung mit Pershing II wurden und werden auch zukünftig — d. h. auch nach Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung — keine nuklearen Gefechtsköpfe einbezogen oder mitgeführt. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß eine begrenzte Zahl von Nuklearsystemen der NATO, darunter auch Pershing II, ständig gefechtsbereit gehalten werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 58 und 59): Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach im Wehrbereich V Bundeswehr-Wärmeversorgungsanlagen von Kohle auf Gas umgestellt werden sollen, und wie viele Anlagen sind davon betroffen? Welche Auswirkungen hat diese Umstellung auf die qualifizierten Arbeitsplätze, insbesondere der Kesselwärter? Zu Frage 58: Ende 1984 wurde in der Bundeswehr ein Programm zur Verminderung der Emissionen der mit Festbrennstoffen befeuerten Heizzentralen eingeleitet. Hiervon sind im Wehrbereich V 11 Anlagen betroffen. Diese Anlagen werden in den kommenden zwei Jahren zur Festlegung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen überprüft. Dabei ist nicht auszuschließen, daß — auch aus wirtschaftlichen Gründen — ein Teil der Anlagen an Erdgas angeschlossen wird. Zu Frage 59: Nach der Sanierung der Heizanlagen werden die Kesselwärter im Bereich der Wärmeversorgung anderweitig entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 62 und 63): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10273* Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, nachdem im Zuge des Baus der Autobahnteilstrecke Alzey-KirchheimBolanden (A 63) auf die zusätzliche Planung des militärischen Notlandeplatzes Morschheim verzichtet worden ist, die Planung von vornherein nicht unbedingt erforderlich war? Welche neuen Erkenntnisse haben die Bundesregierung bewogen, auf den Bau des militärischen Notlandeplatzes Morschheim an der A 63 zu verzichten oder wird die Bundesregierung auf jeden Fall auf einer Ersatzlösung bestehen? Zu Frage 62: Die Planung eines Notlandeplatzes im Verlauf der A 63 bei Morschheim ist nach wie vor erforderlich. Es wurde jedoch zugestimmt, die vom Land Rheinland-Pfalz angebotenen Ersatzlösungen zu prüfen. Zu Frage 63: Als militärisch annehmbare Lösung hat das Land Rheinland-Pfalz einen Zivilflugplatz zum Ausbau als Notlandeplatz angeboten. Neue Überlegungen im Landeskabinett haben jedoch dazu geführt, daß neben dem bestehenden Angebot nach weiteren Ersatzlösungen gesucht wird. Sollte es hier zu keinem Ergebnis kommen, müßte die Bundesregierung darauf hinwirken, daß an der ursprünglichen Planung des Notlandeplatzes bei Morschheim festgehalten wird. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hettling (SPD) (Drucksache 10/3326 Fragen 85 und 86): Welche Ladungsaufteilung wurde für die deutsche Handelsflotte mit den Ländern Algerien, Kamerun, Marokko, Tunesien und Zaire nach den Schiffahrtsgesprächen vereinbart, und wie hoch war die Ladungsaufteilung vor den geführten Gesprächen für die deutsche Handelsflotte und für die Handelsflotte der betroffenen Länder? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im bilateralen Seehandel mit der Sowjetunion auf deutsche Schiffe insgesamt 6 v. H. (sowjetische 77 v. H.), Indien auf deutsche Schiffe insgesamt 3 v. H. (indische 38 v. H. und u. a. im Handel mit Bangla Desh auf deutsche Schiffe insgesamt 6 v. H. (bengalische 47 v. H.) Ladungsaufteilung erfolgt, und ist in diesen Fällen § 46 Außenwirtschaftsverordnung gemäß des Kabinettbeschlusses vom 30. Mai 1984 angewandt worden? Zu Frage 85: Mit Kamerun, Marokko, Tunesien und Zaire hat die Bundesregierung Schiffahrtsgespräche geführt, um den dort tätigen deutschen Schiffahrtslinien den Zugang zur Ladung zu sichern. Es wurde vereinbart, die Vorschriften des UN-Verhaltenskodex für die Linienkonferenzen korrekt anzuwenden und damit eine Beteiligung der jeweiligen nationalen Linienreedereien im Verhältnis 40 : 40 zu gewährleisten. Für den unseren Reedereien zustehenden Anteil gilt die Umverteilungsregelung nach der EG-Verordnung 954/79. Die Ausschöpfung der Quoten unterliegt der kommerziellen Disposition der Reedereien. Mit Algerien, das nicht Kodex-Staat ist, konnte noch keine einvernehmliche Regelung erreicht werden. Eine Fortsetzung der Schiffahrtsgespräche ist vereinbart. Zu Frage 86: Die Verkehrsanteile sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung ist bereit, Gespräche mit allen Ländern zu führen, in denen deutsche Reedereien beim Zugang der Ladung behindert werden. Deutsche Schiffahrtsunternehmen können jedoch nicht gezwungen werden, eine bestimmte Ladungsmenge zu transportieren. Der tatsächliche beförderte Ladungsanteil unterliegt ihrer kommerziellen Disposition. Der Bundesregierung ist derzeit nicht bekannt, daß in Indien und Bangladesch die dort tätigen Reedereien in ihren kommerziellen Aktivitäten so behindert werden, daß sofortige Regierungsverhandlungen notwendig sind. Mit der UdSSR sind Schifffahrtsverhandlungen für den Frühsommer dieses Jahres geplant. Von deutscher Seite wird dabei u. a. eine höhere Beteiligung am bilateralen deutsch/ sowjetischen Seehandel angestrebt. Zur Anwendung des § 46 Außenwirtschaftsverordnung bestand bisher kein Anlaß. Die Bundesregierung ist bereit, diese Vorschrift, wenn notwendig, anzuwenden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/3326 Frage 87): Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung eine Parkerlaubnis auch in beschränktem Halteverbots- und Fußgängerzonen erhalten, nachdem sich in der Praxis die Regelung über einzelne Ausnahmegenehmigungen als völlig unzureichend erwiesen hat? Bereits durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. Juli 1976 wurde eine bundeseinheitliche Regelung über Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde eingeführt: Die Inhaber dieser Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung können — im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung) bis zu drei Stunden parken (für bestimmte Haltverbotsstrecken kann auch eine längere Parkzeit genehmigt werden); — in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken. 10274* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 Ihrem Anliegen ist somit bereits nach geltendem Recht entsprochen. Bisher haben mir insoweit weder die Bundesländer, die die Vorschriften durchführen, noch die Behindertenverbände über Schwierigkeiten bei der Anwendung der Parksonderrechte für Schwerbehinderte berichtet. Das schließt nicht aus, daß es in Einzelfällen bei ungünstigen örtlichen Verhältnissen auch einmal zu Schwierigkeiten für die Betroffenen kommen kann. In derartigen Fällen können jedoch die Straßenverkehrsbehörden durch besondere Einzelausnahmegenehmigungen Abhilfe schaffen.
Gesamtes Protokol
Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013800000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Mir liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Roth zur Geschäftsordnung vor. — Bitte schön, Herr Roth.

Wolfgang Roth (SPD):
Rede ID: ID1013800100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Wunsch und im Namen meiner Kollegen von Bülow, Catenhusen, Fischer, Grunenberg, Jens, Kübler, Stahl, Vahlberg und Vosen sowie im eigenen Namen ziehe ich die für die heutige Fragestunde eingereichten 19 Fragen zur Strategischen Verteidigungsinitiative, SDI, der Vereinigten Staaten von Amerika zurück*). Es ist ein ungewöhnlicher Schritt, dies mit einer Erklärung zur Geschäftsordnung zu tun. Wir reagieren damit auf die ungewöhnliche Behandlung dieser Fragen durch die Bundesregierung. Es widerspricht dem Prinzip der Ministerverantwortung, die zum forschungspolitischen Aspekt von SDI formulierten Fragen in der Mehrzahl beim völlig unzuständigen und in den einzelnen Fragen auch absolut inkompetenten Bundesverteidigungsminister abzuladen.

(Voigt [Frankfurt] [SPD]: Aber das zeigt, wie die Bundesregierung denkt!)

Nach dieser Einordnung soll der Bundesverteidigungsminister etwa zum Thema Arbeit der MaxPlanck-Gesellschaft Stellung nehmen. Der Arbeitsminister soll sich zu der Frage äußern, ob die LaserAnwendung in der Medizinforschung mehr aus ziviler oder mehr aus militärischer Forschung resultiert.
Ich empfinde es als empörend, wie der Bundesforschungsminister seit Wochen in dieser Jahrhundertfrage gegenüber unseren Anfragen den „toten Mann" spielt. Wir fordern, daß der Bundesforschungsminister endlich seiner Ressortverantwortung nachkommt und die Position der deutschen Forschung zu SDI durch Antworten auf unsere Fragen klarstellt. Er ist doch sonst immer schnell bei der Hand, wenn es gilt, glanzvoll in der Presse wis-
*) Es handelt sich um die Fragen Nr. 16, 51, 64 bis 78, 99 und 100 aus der Drucksache 10/3326.
senschaftliche Ergebnisse als die seinen auszugeben.
Daß die deutsche technologieinteressierte Industrie sehr zurückhaltend ist, wie in der Montagabendrunde im Kanzleramt offenbar klargeworden ist, möchten wir hier im Parlament erfahren. Wir wollen darüber unterrichtet werden. Warum die deutschen Forschungsorganisationen schweigen, möchten wir vom Forschungsminister wissen.
Wir werden nächste Woche unsere Fragen erneut einbringen und sie wiederum konkret an den Forschungsminister stellen. Ich hoffe, daß Herr Riesenhuber seine unglaubliche Feigheit in dieser Frage überwindet und endlich zu den forschungspolitischen Fragen Stellung nimmt, und zwar in aller Öffentlichkeit.

(Beifall bei der SPD)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013800200
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Bötsch.

Dr. Wolfgang Bötsch (CSU):
Rede ID: ID1013800300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren! Es ist sicherlich ungewöhnlich — und das ist das einzige, in dem ich dem Kollegen Roth zustimme —, daß bei der Zurückziehung von Fragen für die Fragestunde eine Geschäftsordnungsdebatte eröffnet wird. Das ist eine Novität. Aber wir hatten in letzter Zeit hier des öfteren die eine oder andere Novität zu beobachten.

(Schulte [Menden] [GRÜNE]: Ist doch schön!)

— Sie als Novität hier würde ich nicht als so schön bezeichnen. Da kann ich mir etwas Schöneres vorstellen.

(Dr. Müller [Bremen] [GRÜNE]: Das ist eine Geschmacksfrage!)

— So ist es.
Es ist sonst üblich gewesen, daß man, wenn man Fragen zurückziehen will, dies beim Präsidenten oder hinter dem Präsidentenstuhl tut. So war es jedenfalls seit Bestehen dieses Hauses üblich.

(Vosen [SPD]: Bündel von Fragen!)

— Auch Bündel von Fragen. Das wurde in derselben Weise gemacht.



Dr. Bötsch
Ein Blick in das Grundgesetz und die daraus abgeleitete Geschäftsordnung, Herr Roth, würde Sie, wenn Sie ihn sehr intensiv täten, vielleicht überzeugen, daß wir eine Ressortzuständigkeit in der von Ihnen beschriebenen Form, nämlich eine Verantwortlichkeit einzelner Ressorts gegenüber dem Parlament, nicht haben, sondern die Bundesregierung insgesamt gegenüber dem Parlament verantwortlich ist. Das ist nicht in allen Verfassungen so geregelt. In der bayerischen Verfassung beispielsweise ist es anders geregelt. Aber diese kleine Unterscheidung hat auch einmal Ihr Herr Fraktionsvorsitzender, damals als Justizminister, von diesem Pult aus nicht so klar vollziehen können. Er hat sich nachher allerdings korrigiert. Vielleicht sollten Sie bei ihm einmal um Rat fragen.

(Roth [SPD]: Feigheit ist kein Verfassungsproblem!)

Kurz und knapp: Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, darüber zu entscheiden, und es ist nicht Aufgabe einer Fraktion, darüber zu entscheiden, durch wen die Bundesregierung, die insgesamt auch für den Inhalt ihrer Antworten verantwortlich ist, diese Beantwortung vornehmen läßt. Das entscheidet die Bundesregierung in ihrem eigenen Arbeitsbereich. Ob dabei Ausdrücke wie „Feigheit" und ähnliche in einer Geschäftsordnungsdebatte angebracht sind, überlasse ich dem Beobachter. Im übrigen ist es Aufgabe der Bundesregierung, nicht des Parlaments, darüber zu entscheiden.
Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Roth [SPD]: Feigheit!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013800400
Der Ausdruck „Feigheit" ist jedenfalls kein parlamentarisch üblicher.

(Voigt [Frankfurt] [SPD]: Der Sachverhalt auch nicht!)

Wir wollen ihn auch nicht üblich werden lassen. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 10/3326 —
Meine Damen und Herren, wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Staatsminister Herr Vogel zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Warum hat die Bundesregierung in ihrer Dokumentation zum „Bericht der Bundesregierung zur Lage der Nation im geteilten Deutschland" im Text des Moskauer und des Warschauer Vertrages nicht den entscheidenden Artikel 4 mit dem Friedensvorbehalt veröffentlicht?
Bitte schön, Herr Staatsminister.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1013800500
Herr Kollege Dr. Hupka, die Broschüre „40 Jahre danach — die Freiheit Kern der deutschen Frage" enthält in ihrem Anhang Auszüge aus Dokumenten, soweit diese zum Verständnis einzelner Passagen der Regierungserklärung zur Lage der Nation im geteilten
Deutschland unbedingt erforderlich waren. Dokumentarische Vollständigkeit war erkennbar nicht angestrebt. Die im Art. 4 des Moskauer Vertrages und im Art. IV des Warschauer Vertrages angesprochenen zweiseitigen und mehrseitigen Verträge und Vereinbarungen sind in dem Anhang der Broschüre mit denjenigen Passagen abgedruckt, aus denen sich der Friedensvertragsvorbehalt ausdrücklich ergibt.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Auszüge aus dem Potsdamer Abkommen, aus dem Deutschland-Vertrag sowie ergänzend auf den Auszug aus dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013800600
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1013800700
Herr Staatsminister, können sie mir dann doch die Frage beantworten, warum ausgerechnet die Passage des Friedensvertragsvorbehalts nicht in diese Auszüge aufgenommen worden ist, zumal sich der Bundeskanzler in seiner Rede auf unsere Rechtspositionen bezogen hat und das natürlich mit gemeint haben muß?
Vogel, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Hupka, ich glaube, daß die Bundesregierung häufig genug hier in diesem Hause zum Ausdruck gebracht hat, daß selbstverständlich auch der Friedensvertragsvorbehalt seine rechtliche Gültigkeit hat. Ich selbst habe in der Fragestunde am 6. Februar, als wir dieses Thema hier sehr ausführlich behandelt haben, auf den Art. IV des Warschauer Vertrages hingewiesen. Sie können davon ausgehen, daß die Bundesregierung sowohl den Art. 4 des Moskauer Vertrages als auch den Art. IV des Warschauer Vertrages selbstverständlich in ihre rechtlichen Bewertungen einbezieht. Daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013800800
Weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1013800900
Herr Staatsminister, da diese Broschüre natürlich in die Hand möglichst vieler Bürger geraten soll, muß doch gefragt werden, warum hier der Moskauer und der Warschauer Vertrag so selektiv behandelt worden sind, daß die für uns entscheidende Passage, der Art. 4 bzw. Art. IV mit dem Friedensvertragsvorbehalt, nicht abgedruckt worden ist.
Vogel, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Hupka, ich glaube, daß es völlig verfehlt wäre, falsche Schlüsse daraus zu ziehen, daß die zum Verständnis der Erklärung des Bundeskanzlers notwendigen Auszüge aus den verschiedenen Dokumenten in dieser Broschüre wiedergegeben sind. Ich glaube, niemand, der sich den Anhang genau ansieht, kann übersehen, daß hier lediglich Auszüge wiedergegeben werden und damit deutlich zum Ausdruck kommt, daß damit keine vollständige Wiedergabe der Dokumente vorgesehen ist und daß darin keine Bewertung der einzelnen Elemente der Dokumente liegt.




Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013801000
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1013801100
Hält es die Bundesregierung nicht für sinnvoll, um solche Nachfragen von Herrn Dr. Hupka zu vermeiden, Publikationen zur Ost- und Deutschlandpolitik zuvor Herrn Hupka zum Zwecke der Begutachtung und Ergänzung vorzulegen?
Vogel, Staatsminister: Herr Kollege Sperling, ich möchte hier mit dem § 117 des Bürgerlichen Gesetzbuches antworten, in dem steht, daß eine Erklärung nichtig ist, wenn der Mangel der Ernsthaftigkeit nicht übersehen werden kann.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013801200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID1013801300
Herr Staatsminister, sehe ich es richtig, daß die Bedeutung des Art. IV, über den hier so gesprochen wird, darin besteht, daß die östlichen Vertragspartner darin ausdrücklich die Unberührtheit des Deutschland-Vertrages und seines Art. 7 hingenommen haben?
Vogel, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Czaja, ich habe schon auf die Fragestunde vom 6. Februar 1985 hingewiesen, und ich habe damals auf eine Ihrer Fragen geantwortet — ich darf das wiederholen —:
Das Vertragswerk zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen gilt in allen seinen Bestandteilen. Dazu zählt u. a. auch ... Art. IV. Dazu zählt insbesondere aber auch der der polnischen Regierung notifizierte Notenwechsel zwischen der Bundesregierung und den drei Westmächten.
Dieser bezog sich auf den Deutschland-Vertrag, wenn ich das hinzufügen darf.
Zum Vertragswerk gehört auch die seinerzeitige „Information" der polnischen Regierung.
Ich glaube, daß damit abschließend deutlich gemacht ist, wie die Position der Bundesregierung ist.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013801400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Lowack.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1013801500
Herr Staatsminister, glauben Sie nicht trotzdem, daß das Zitat von Art. I allein durchaus zu Mißverständnissen Anlaß geben muß und daß man dann, wenn man mit besonderer Authentizität einen Artikel in einer Broschüre abdruckt, die für die Information der Bevölkerung bestimmt ist, den Gesamtzusammenhang darstellen sollte, der sich nur mit Art. IV ergibt, und daß das bei weiteren Zitaten aus diesen Verträgen zumindest wünschenswert wäre?
Vogel, Staatsminister: Herr Kollege Lowack, es kommt immer darauf an, wie Erklärungen, Dokumente, Schriften interpretiert werden und ob man eine Neigung zu Unterstellungen dabei unterdrükken kann oder nicht. Ich glaube, daß die Position der Bundesregierung hier wiederholt deutlich dargelegt worden ist und daß sie durch ständige Wiederholung nicht deutlicher wird. Man kann Rechtspositionen auch dadurch abnutzen, daß man zuviel auf ihnen herumreitet.

(Zustimmung des Abg. Dr. Sperling [SPD])


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013801600
Da die Frage 2 des Abgeordneten Stiegler (SPD) schriftlich beantwortet werden soll — die Antwort wird als Anlage abgedruckt —, sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Ich danke für die Beantwortung der Fragen, Herr Staatsminister.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Voss zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Reimann auf:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die prozentuale und absolute Investitionstätigkeit der Kommunen bezogen auf die öffentliche Hand seit 1980 sowie deren Anteil an den Sozialhilfeausgaben in diesem Zeitraum?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID1013801700
Herr Kollege Reimann, die Ausgaben für Sachinvestitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände haben sich zwischen 1980 und 1984 wie folgt entwickelt: 1980 waren es 41,2 Milliarden DM, was einem kommunalen Anteil von 68,5% an den Investitionsausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts entspricht. 1981 waren es 39,7 Milliarden DM; das entspricht einem kommunalen Anteil von 69,5 %. 1982 waren es 35,1 Milliarden DM; das entspricht einem kommunalen Anteil von 67,3% an den Investitionsausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts. Für 1983 sind die entsprechenden Zahlen: 31,4 Milliarden DM und 65,6%, für 1984 sind es 30,6 Milliarden DM und 64,6 %.
Angaben über den kommunalen Anteil an den gesamten Sozialhilfeausgaben liegen nur bis 1982 vor; neuere Daten sind noch nicht verfügbar. 1980 leisteten die Gemeinden 71,4 v. H. der gesamten Sozialhilfeausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts, 1981 waren es 70,6 v. H. und 1982 69,7 v. H. Die tatsächlichen Belastungen der kommunalen Haushalte durch Sozialhilfe sind allerdings geringer, da nach dem Sozialhilferecht den Kommunen als Sozialhilfeträgern regelmäßig auch Einnahmen von anderen Kostenträgern durch Kostenbeiträge und Ersatzleistungen zufließen, die durchschnittlich rund ein Drittel der Bruttoausgaben ausmachen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013801800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Reimann.

Manfred Reimann (SPD):
Rede ID: ID1013801900
Herr Staatssekretär, nach Ihren Zahlen sind die Investitionen in den Gemeinden drastisch zurückgegangen. Darum frage ich Sie: Wie erklären Sie den Rückgang der kommunalen Investitionen? Liegt es an den fehlenden Konjunkturförderungsprogrammen, oder liegt es an dem sozialpolitischen Kahlschlag, den die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren verursacht hat, daß



Reimann
den Gemeinden nicht mehr das Geld für Investitionen zur Verfügung steht, weil sie es für andere Zwecke benötigen?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Reimann, es liegt an keinem der von Ihnen hier genannten Gründe, sondern es liegt daran, daß die Überschüsse der Verwaltungshaushalte bei den Gemeinden in den letzten Jahren nicht so waren, wie man sie sich wünschen kann. Aber zwischenzeitlich sind sie wieder in einem ansteigenden Rahmen. Bereits im Jahre 1984 haben sie 16,5 Milliarden DM erreicht. Von daher geht die Bundesregierung davon aus, daß die Investitionstätigkeit in diesem Jahr und in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013802000
Weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Reimann.

Manfred Reimann (SPD):
Rede ID: ID1013802100
Herr Staatssekretär, dann möchte ich noch einmal konkreter fragen. Dann würden Sie also sagen, daß die Aussagen des Bundesarbeitsministers und wahrscheinlich auch des Bundeskanzlers nicht richtig sein können, die der Meinung sind, daß die Gemeinden nur ihre Investitionen zu erhöhen bräuchten, um die Arbeitslosigkeit spürbar abzubauen?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Die Aussagen des Bundeskanzlers und des Bundesarbeitsministers sind zutreffend. Von daher hat j a auch die Bundesregierung an die Gemeinden appelliert — sie ist insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt worden —, ihre Investitionen in diesem Jahr und in den folgenden Jahren wieder erheblich zu steigern.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013802200
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1013802300
Herr Staatssekretär, um wieviel werden sich die Einnahmen der Gemeinden auf Grund der größten Steuerreform aller Zeiten, geplant durch Ihre Bundesregierung, vermindern?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie wissen, daß der Anteil der Gemeinden an den Steuereinnahmen, die hier in Betracht kommen, 15% beträgt. Insofern ist diese Rechnung nicht schwer anzustellen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013802400
Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Steinhauer.

Waltraud Steinhauer (SPD):
Rede ID: ID1013802500
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden: Sie haben zwar Statistiken über die Entwicklung der Investitionstätigkeit der Kommunen, aber keine über die Entwicklung der Sozialhilfeausgaben? Wenn ich das richtig sehe, wird draußen ja immer von den Zahlen gesprochen. Verschweigen Sie die draußen nur schamhaft, oder wie ist es sonst zu erklären, daß hier Informationsrückstände bei Ihnen bestehen?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung verschweigt nichts schamhaft, Frau Kollegin. Danach ist in dieser Frage primär nicht gefragt worden. Aber wenn Sie es gerne hören wollen, kann ich es Ihnen gerne sagen. Bei den Sozialhilfeausgaben müssen Sie berücksichtigen, daß zwei Drittel für besondere Hilfen — Heimunterbringung und Hilfe für Behinderte — anfallen und nur ein Drittel für die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Hilfe zum Lebensunterhalt, die durch Arbeitslosigkeit in etwa tangiert werden kann, ist seit 1981 um 1,3 Milliarden DM auf 6,1 Milliarden DM gestiegen. Aber das kann bei einem Gesamtvolumen der kommunalen Haushalte von 150 Milliarden DM keinen großen Ausschlag machen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013802600
Zusatzfrage des Abgeordneten Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1013802700
Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, das könne keinen großen Ausschlag machen: Können Sie sich nicht vorstellen, daß bestimmte Regionen, die schwach entwickelt sind, einen überproportionalen Anstieg der Sozialhilfeausgaben haben, und meinen Sie nicht, daß es unerläßlich ist, beispielsweise festzustellen, in welchem Verhältnis sich dies vollzogen hat, weil nämlich gerade die Sozialhilfeausgaben die Kommunen und Kreise belasten, und daß insofern dieses Geld im Grunde genommen nicht für Ausgaben für Investitionen zur Verfügung steht?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Klejdzinski, die Bundesregierung hat nie verschwiegen, daß es Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden gibt, Es gibt hier Gemeinden, die sich finanziell sehr, sehr gut stehen, es gibt Gemeinden, die sich finanziell schlechter stehen. Daß hier dann auch bei den Investitionen gewisse Unterschiede zu verzeichnen sind, ist völlig klar. Aber dennoch hat sich im Schnitt die Möglichkeit für Investitionen so verbessert, daß die Hoffnung der Bundesregierung berechtigt ist.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013802800
Zusatzfrage des Abgeordneten Brück.

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID1013802900
Herr Staatssekretär, nachdem Sie gesagt haben, daß der Betrag eines Anstiegs von 5 Milliarden DM relativ gering ist: Können Sie sich nicht vorstellen, daß 5 Milliarden DM mehr für Investitionen der Gemeinden schon einen beachtlichen Faktor auf dem Arbeitsmarkt darstellten?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Ich weiß nicht, auf welche Zahlen Sie jetzt abstellen, Herr Kollege. Ich habe hier eine Steigerung von 1,3 Milliarden DM genannt.

(Brück [SPD]: „Auf 6,1" habe ich in Erinnerung!)

— Um 1,3 Milliarden DM auf 6,1 Milliarden DM.

(Brück [SPD]: Entschuldigung!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013803000
Wir sind am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Finanzen. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen.



Vizepräsident Westphal
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Herr Staatssekretär Dr. Jahn steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 4 des Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um entsprechend der Ankündigung des Bundesministers Dr. Schneider vom März 1984 das Instrument der Erhaltungssatzung (§ 39 h BBauG) gesetzgeberisch so zu verbessern, daß eine Baugenehmigung zweifelsfrei auch dann versagt werden kann, wenn Baumaßnahmen zur Vertreibung von Mietern führen und keine „besonderen städtebaulichen Gründe" für die Erhaltung vorliegen, und bis wann ist mit einer Gesetzesinitiative zu rechnen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1013803100
Herr Kollege Dr. Schöfberger, ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage die Ausführungen ansprechen, die der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau am 4. März 1985 im Münchener Presse-Club gemacht hat.
Herr Bundesminister Dr. Schneider kündigte in dieser Pressekonferenz an, daß auch die Erhaltungssatzung nach § 39 h des Bundesbaugesetzes in das neue Baugesetzbuch übernommen und in ihrer städtebaulichen Funktion gestärkt werden soll. Die beabsichtigte Änderung zielt darauf ab, Mißverständnisse zu beseitigen, die sich aus der Fassung des geltenden Rechts ergeben haben.
Eine Fortentwicklung der Erhaltungssatzung hat nach Sinn und Zweck des Bundesbaugesetzes städtebaulichen Zwecken zu dienen. Eine Weiterentwicklung der Erhaltungssatzung zum Instrument des Mieterschutzes kommt daher nicht in Betracht und wurde auch von den kommunalen Spitzenverbänden bisher stets abgelehnt.
Die Bundesregierung erachtet das bestehende Rechtsinstrumentarium zum Schutz des Mieters bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen als ausgewogen. Die Probleme ergeben sich in erster Linie daraus, daß die Mieter über ihre Schutzrechte nicht hinreichend unterrichtet sind oder davon absehen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Deshalb hält die Bundesregierung es für geboten, immer wieder auf die Rechte des Mieters in Umwandlungsfällen hinzuweisen. Hierauf hat Herr Minister Dr. Schneider in der Pressekonferenz am 4. März hingewiesen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013803200
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schöfberger.

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID1013803300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen trotz aller bekannten Rechte der Mieter die Dokumentation der Landeshauptstadt München bekannt, wonach in München zwischen 1981 und 1983 mehr als 20 000 preiswerte Mietwohnungen im Wege des Erwerbermodells in Eigentumswohnungen umgewandelt und später luxussaniert wurden, was zum Anstieg der Mieten um das Dreifache und
schlicht zu einer Vertreibung all derjenigen Mieter führte, die diese dreimal so hohen Mieten nicht mehr zahlen konnten, und glauben Sie, daß sich die Bürger angesichts solcher massenhaften Zustände in einer Großstadt — anderswo wird es auch so sein — auf Dauer damit vertrösten lassen, das Städtebauförderungsgesetz sei nicht das richtige Gesetz, um so etwas zu regeln?
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Schöfberger, der Bundesregierung sind Geschäftspraktiken bekannt, die auch die Bundesregierung nicht billigen kann. Nur muß bei der Analyse dieser Geschäftspraktiken im Einzelfall geprüft werden, ob gegen Mieterschutzbestimmungen, die bereits geltendes Recht sind, verstoßen worden ist oder ob die Unkenntnis von Mietern über ihre Rechte ausgenutzt worden ist. Herr Minister Dr. Schneider hat in München dazu aufgefordert, ihm konkrete Einzelfälle an die Hand zu geben. Mir ist bisher nicht bekannt, daß im Bundesbauministerium solche Einzelfälle vorliegen. Ich lade Sie noch einmal ein, uns konkrete Einzelfälle zu geben. Wir würden dann jeden Einzelfall daraufhin prüfen, ob hier nicht bereits das geltende Recht verletzt ist oder ob die Rechte der Mieter im Grunde ausgenutzt worden sind. Das heißt, Herr Kollege Schöfberger: Viele — ich würde sagen: alle uns bekannten — Fälle lassen sich dadurch regeln, daß man die Mieter verstärkt über ihre Rechte aufklärt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013803400
Eine weitere Zusatzfrage, Dr. Schöfberger.

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID1013803500
Dann möchte ich Sie fragen, ob die Wohnungsdokumentation der Landeshauptstadt — übersandt vom Oberbürgermeister im April dieses Jahres — und die sogenannte Schwarze Liste des Deutschen Mietervereins mit mehreren Dutzend Einzelfällen — sie wurde auch dem Bundesministerium zugesandt — nicht bei Ihnen angekommen sind.
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Kollege Schöfberger, Sie sprechen die sogenannte Schwarze Liste an, von der ich aus der Presse erfahren habe. Ich habe mich soeben noch einmal im Hause erkundigt, ob uns diese Schwarze Liste offiziell zugegangen ist. Das ist bis heute nicht der Fall. Ich lade Sie nach wie vor ein, sie uns zur Prüfung zuzustellen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013803600
Wir sind am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung der Frage.
Der Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit braucht nicht aufgerufen zu werden, weil die Fragestellerin, die Abgeordnete Frau Schmedt (Lengerich) die Frage 5 zurückgezogen hat.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Herr Staatsminister Möllemann steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.



Vizepräsident Westphal
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Duve auf:
Trifft die Meldung des SPIEGEL (Nr. 18/1985 — „Mehr Verständnis") zu, wonach sich das Auswärtige Amt und die chilenische Botschaft von der massiven Kritik des CDU-Generalsekretärs Dr. Geißler an dem Militärdiktator Pinochet distanziert haben sollen?

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID1013803700
Herr Kollege Duve, Meldungen, nach denen sich das Auswärtige Amt von der Kritik von CDU-Generalsekretär Dr. Geißler an Präsident Pinochet distanziert haben soll, treffen nicht zu.
Zu Stellungnahmen der chilenischen Botschaft kann ich mich nicht äußern und möchte ich mich nicht äußern.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013803800
Zusatzfrage, Herr Duve.

Freimut Duve (SPD):
Rede ID: ID1013803900
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß uns, meinem Kollegen Ernst Waltemathe und mir, bei unserem Aufenthalt in Chile mehrfach von christdemokratischer Seite solches gesagt und bestätigt wurde, daß die Äußerungen von Herrn Minister Geißler in Chile und seine harsche und scharfe Kritik an der Regierung, an dem Regime Pinochet bei der deutschen Botschaft dazu geführt haben, daß man Herrn Geißler bei einem zweiten Versuch, einen Besuch in Chile zu unternehmen, davon abgeraten hat und daß Herr Minister Geißler dann auch nicht nach Chile gefahren ist?
Möllemann, Staatsminister: Zunächst möchte ich noch einmal klarstellen: Ihre Frage bezog sich auf das Auswärtige Amt — dazu habe ich klar Stellung bezogen — und auf die chilenische Botschaft. Ich verstehe Sie so, daß Sie jetzt die deutsche Botschaft meinen.

(Duve [SPD]: Ich spreche von der deutschen Botschaft in Santiago, die Ihnen untersteht, zumindest Ihrem Minister!)

— Das ist schon richtig, nur ist das nicht die chilenische Botschaft, sondern die deutsche Botschaft in Chile. Deswegen wußte ich nicht, daß das gemeint war.
Entsprechende Äußerungen sind uns nicht bekannt. Das Auswärtige Amt vertritt diese Haltung auch nicht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013804000
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Duve.

Freimut Duve (SPD):
Rede ID: ID1013804100
Wären Sie denn bereit, Ihrem Mitarbeiter Herrn Kullak-Ublick, in dessen Vermerk sich nach unserer Information eine solche Distanzierung und eine solche Kritik an den Geißlerschen Äußerungen befinden soll, entsprechend anzuweisen, sich in dieser Form nicht zu distanzieren?
Möllemann, Staatsminister: Herr Duve, wie wir mit unseren Mitarbeitern welche Fragen regeln, sollte man, glaube ich, nicht im Detail hier im Parlament vortragen. In der Sache ist klar, was die Haltung des Auswärtigen Amtes ist: Wir distanzieren uns von der Kritik, die Herr Geißler geübt hat, nicht.
Vizepräsident Westphal Auch die Frage 7 ist von Herrn Abgeordneten Duve:
Zitiert der SPIEGEL eine Aufzeichnung des Chile-Referats des Auswärtigen Amtes vom 10. Januar 1985 richtig, in der der angesehene Führer der chilenischen Christdemokraten Gabriel Valdes als „Belastung" und als ein Faktor für den „Anfang eines neuen Allende-Chaos" bezeichnet wurde?
Bitte schön, Herr Staatsminister.
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Duve, zu nichtamtlichen Veröffentlichungen von angeblichen internen Dokumenten nimmt das Auswärtige Amt grundsätzlich keine Stellung.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013804200
Zusatzfrage, Herr Duve.

Freimut Duve (SPD):
Rede ID: ID1013804300
Herr Staatsminister, der von mir in meiner Frage zitierte „Spiegel" berichtet von einem Treffen von Herrn Kullak-Ublick mit Mr. Motley in Washington am 17. Oktober. Es soll laut „Spiegel" dort eine Übereinkunft gegeben haben, daß man in einem Vier-Phasen-Plan eine veränderte Linie gegenüber Chile eröffnen wolle. Sind Sie bereit, dazu Aussagen zu machen, oder treffen die Aussagen des „Spiegel" zu diesem Vier-Phasen-Plan und zu diesem Treffen in Washington nicht zu?
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Duve, Sie haben in Ihrer Frage etwas vollständig anderes gefragt. Dazu habe ich hier Stellung genommen, nämlich dergestalt, daß ich dazu nicht Stellung nehme, weil wir zu Veröffentlichungen im „Spiegel" oder wo auch sonst immer, die sich auf angebliche interne Dokumente beziehen, eben keine Kommentare abgeben.
Im übrigen ist die Politik der Bundesregierung gegenüber den Staaten Lateinamerikas hinreichend bekannt. Wir versuchen, im Sinne unserer politischen Prinzipien auf eine Verbesserung der Menschenrechtssituationen in Chile hinzuwirken.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013804400
Zusatzfrage des Abgeordneten Jungmann.

(Duve [SPD]: Ich habe noch eine Zusatzfrage!)

— Ich bitte um Entschuldigung. Sie hatten bei Ihrer zweiten Frage erst eine Zusatzfrage. Noch einmal Herr Duve.

Freimut Duve (SPD):
Rede ID: ID1013804500
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß uns, dem erwähnten Kollegen Ernst Waltemathe und mir, von Führern der Christdemokraten das Befremden zum Ausdruck gebracht worden ist, daß der anerkannte Präsident der Christdemokraten, Gabriel Valdes, bisher nie zur deutschen Botschaft eingeladen worden ist, auch an dem Abend, an dem wir empfangen wurden, nicht eingeladen war, sondern sein Vertreter, und daß die Aussage, er weigere sich, solchen Einladungen zu folgen, nicht stimmt?
Möllemann, Staatsminister: Ich will dem nachgehen. Wenn das so wäre, hielte ich das für ein falsches Vorgehen. Es ist nicht Sache der Bundesregierung festzustellen, wer eine Partei führt, oder Bewertungen über Parteiführer in anderen Län-
Deutscher Bundestag — l0. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Mai 1985 10245
Staatsminister Möllemann
dern abzugeben. Wenn das so wäre, würde das abgestellt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013804600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jungmann.

Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID1013804700
Herr Staatsminister, Sie haben gerade ausgeführt, daß Sie nicht bereit seien, zu angeblichen Dokumenten- oder sonstigen Veröffentlichungen in Zeitungen Kommentare abzugeben. Wäre es nicht besser, solche Veröffentlichungen, wenn sie falsch sind, zu dementieren, damit diese Gerüchte nicht weiter verbreitet werden?
Möllemann, Staatsminister: Ich glaube — soeben sehe ich bei dem Kollegen Bahr ein verständnisvolles Lächeln —, daß es seinen guten Grund hat, wenn sich die Bundesregierung weigert, zu Veröffentlichungen betreffend vermeintliche oder tatsächliche Dokumente überhaupt Stellung zu nehmen. Der Trick ist ja bekannt, mit dem in diesem Fall „Der Spiegel", in anderen Fällen andere Zeitungen vorgehen, um den Stellenwert, das Vorhandensein von Dokumenten überhaupt zu erfragen, nämlich zunächst einmal Publikationen vorzunehmen.
Ich sage noch einmal: Zu nicht amtlichen Veröffentlichungen von angeblich internen Dokumenten nimmt das Auswärtige Amt, nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013804800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brück.

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID1013804900
Herr Staatsminister, da Vermerke eines Beamten in der Tat nicht die Haltung einer Regierung widerspiegeln: Sind Sie aber wenigstens zur Klarstellung bereit, nämlich zu sagen, daß die Bundesregierung die Militärdiktatur in Chile verurteilt?
Möllemann, Staatsminister: Es hat sicher zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Zweifel gegeben, daß wir für demokratische Staatssysteme und für die Überwindung undemokratischer Zustände eintreten. Das gilt hinsichtlich all der Staaten, in denen undemokratische Zustände herrschen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013805000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt).

Karsten D. Voigt (SPD):
Rede ID: ID1013805100
Herr Staatsminister, nachdem Ihre letzte Antwort im Vergleich zu den vorhergehenden Fragen mehr Nebel wirft als Klarheit schafft, möchte ich Sie fragen, ob die Politik des Auswärtigen Amtes bezüglich der genannten vier Punkte dem entspricht, was angeblich in dem Papier steht. — Ich frage nicht nach dem Papier, sondern ich frage nach der politischen Linie des Auswärtigen Amtes. — Sie wissen ja, welche Konsequenz es hätte, wenn Sie in dieser Frage irgendeine Unklarheit über die politische Linie des Auswärtigen Amtes ließen.
Möllemann, Staatsminister: Die politische Linie des Auswärtigen Amtes ist sonnenklar. Insofern besteht diese Gefahr nicht. Sie ist unverändert. Es gibt gegenüber Chile — wenn Sie das meinen —
keine veränderte Politik. Wenn ich das noch mehr konkretisieren darf: Wenn Sie die letzten vier oder fünf Jahre vergleichen, so gibt es keine veränderte Politik.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013805200
Der Abgeordnete Bindig hat um schriftliche Beantwortung der Frage 8 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Lowack auf:
Sind der Bundesregierung Berichte von SWAPO-Dissidenten bekannt, wonach die SWAPO-Gefängnisse in Mboroma, Nyango und Senanga — alle Sambia — und Cuanza-Sul/ Angola unterhält, in denen Hunderte von Frauen und Männern häufig in Erdlöchern gefangen gehalten werden, weil sie sich von der SWAPO losgesagt haben, und ist die Bundesregierung bereit, diesen Berichten nachzugehen, um sich gegebenenfalls für die Freilassung dieser Gefangenen einzusetzen?
Bitte schön, Herr Staatsminister.
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Lowack, der Bundesregierung ist bekannt, daß in einem Artikel des in Namibia erscheinenden „Windhuk Observer" über SWAPO-Gefängnisse in Sambia und Angola berichtet wurde. Wir sind diesen Berichten nachgegangen. Bis heute gibt es keine Bestätigung für die Existenz der beschriebenen SWAPO-Gefängnisse in Sambia und Angola.
Auch unseren amerikanischern Partnern liegen keine Informationen über die beschriebenen SWAPO-Gefängnisse vor.
Mitarbeiter der Botschaft Lusaka konnten Ende Juli 1984 das als Ort eines Gefängnisses bezeichnete Flüchtlingslager Nyango besichtigen. Gebäude oder Baulichkeiten, die als Gefängnisse dienten, wurden bei diesem Besuch nicht festgestellt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013805300
Eine Zusatzfrage, Herr Lowack.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1013805400
Herr Staatsminister, seit wann geht die Bundesregierung entsprechenden Mitteilungen nach?
Möllemann, Staatsminister: In diesem konkreten Fall gehen wir den Mitteilungen bzw. der Veröffentlichung in der genannten Zeitung nach. Das tun wir durch unsere eigenen Möglichkeiten der Erkenntnisgewinnung, aber auch durch Zusammenarbeit mit befreundeten Staaten, in diesem konkreten Fall in besonderer Weise auch mit den Vereinigten Staaten von Amerika, die ja in diesem Bereich eventuell bessere Erkenntnismöglichkeiten haben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013805500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Lowack.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1013805600
Herr Staatsminister, darf ich noch um die Beantwortung des zweiten Teils der Frage bitten: ob die Bundesregierung bereit wäre, sich für die Freilassung dieser Gefangenen einzusetzen, wenn das zutrifft?
Möllemann, Staatsminister: Ja. Die Bundesregierung verfolgt eine konsequente Menschenrechtspolitik, wie ich das vorhin schon in einem anderen



Staatsminister Möllemann
Zusammenhang gesagt habe. Sollten sich die Berichte über angebliche SWAPO-Gefängnisse tatsächlich bestätigen, wird sich die Bundesregierung gegenüber der SWAPO auch für die Freilassung der Gefangenen einsetzen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013805700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jungmann.

Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID1013805800
Herr Staatsminister, Sie haben gerade dem Kollegen Lowack geantwortet, daß Sie Ihre Information aus Zeitungsberichten hätten und, daß Sie diesen Zeitungsberichten nachgegangen seien. Jetzt haben Sie zu diesen Zeitungsberichten Stellung genommen und eine Bewertung gegeben. Warum tun Sie das nicht hinsichtlich der Bewertung des „Spiegel"-Artikels und hinsichtlich der Bewertung der Dokumente, nach denen wir vorher gefragt haben? Hier ist doch wohl eine Diskrepanz festzustellen.
Möllemann, Staatsminister: Nein, das ist keine Diskrepanz, sondern ein Unterschied, und zwar im Ausgangssachverhalt.

(Duve [SPD]: Wie unterscheiden Sie eine Diskrepanz von einem Unterschied?)

— Ich weiß: Die Basis ist das Fundament der Grundlage. — Ich wollte nur sagen, daß der Unterschied darin besteht, daß hier ein vermeintliches internes Dokument zitiert worden ist. Ich habe mich zu diesem Dokument nicht geäußert. In dem anderen Fall bin ich nach einem politischen Sachverhalt befragt worden, auf den wir u. a. durch die Veröffentlichung in einer Zeitung hingewiesen worden sind. Dem sind wir nachgegangen. Ich finde schon, daß das ein Unterschied ist.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013805900
Wir kommen dann zu der Frage 10 des Herrn Abgeordneten Bahr:
Welche Informationen liegen der Bundesregierung im Hinblick auf Abänderung von Dienstvorschriften der amerikanischen Streitkräfte vor, die sich — wie insbesondere das Air Force Pamphlet 110-31 und das Army Field Manual 27-10 — auf die Verbindlichkeit von Völkerrechtsnormen im Falle eines Atomkrieges beziehen?
Bitte schön, Herr Staatsminister.
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Bahr, nach den im Auswärtigen Amt vorliegenden Informationen ist amerikanischerseits in der Tat beabsichtigt, die US-Dienstvorschriften, die Sie angesprochen haben, einer Überarbeitung zu unterziehen. Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013806000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bahr.

Prof. Egon Bahr (SPD):
Rede ID: ID1013806100
In welcher Richtung werden diese Umarbeitungen vorgenommen, und hat die Bundesregierung — u. a. durch Ihren Kollegen Mertes — auf dieses Thema in Amerika Einfluß genommen?
Möllemann, Staatsminister: Ich sagte gerade bei der Beantwortung Ihrer Frage, daß uns Einzelheiten nicht bekannt sind. Da ich aber annehme, daß Sie einen spezifischen Aspekt der möglichen Überarbeitung im Auge haben, möchte ich darlegen, daß uns jedenfalls die Haltung der USA, was völkergewohnheitsrechtliche Regelungen für Nuklearwaffen anbelangt, seit langem bekannt ist. Diese ist in Briefen des damaligen Botschafters Stoessel an meinen Kollegen Dr. Mertes ebenso wie in einem Schreiben des US-Geschäftsträgers Woessner dargelegt worden.
Sinngemäß steht in diesem Schreiben, daß für Nuklearwaffen nach amerikanischer Auffassung folgende gewohnheitsrechtlichen Regeln zur Anwendung kommen: erstens, daß das Recht von Konfliktparteien, Mittel anzuwenden, um dem Feind Schäden zuzufügen, nicht unbegrenzt ist; zweitens, daß es verboten ist, Angriffe gegen die Zivilbevölkerung als solche zu richten; drittens, daß man zu jeder Zeit zwischen Personen, die an den Feindseligkeiten teilnehmen, und Angehörigen der Zivilbevölkerung unterscheiden muß, und zwar dergestalt, daß die letztere soweit wie möglich geschont wird. Konkreteres darüber hinaus, was nun bei der Überarbeitung angestrebt wird, kann ich, da uns die Pläne nicht bekannt sind, nicht sagen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013806200
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bahr.

Prof. Egon Bahr (SPD):
Rede ID: ID1013806300
Ist die Bundesregierung daran interessiert, daß der substantielle Inhalt der bestehenden und gültigen Vorschriften nicht geändert wird?
Möllemann, Staatsminister: Ja, wir halten die bestehenden Prinzipien, die bestehenden gewohnheitsrechtlichen Regeln für sehr vernünftig und sehen auch keinen Anlaß, sie zu ändern.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013806400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Voigt (Frankfurt).

Karsten D. Voigt (SPD):
Rede ID: ID1013806500
Herr Staatssekretär, nachdem Sie eben mit anderen Worten bestätigt haben, daß die bisherige amerikanische Auffassung war, daß jeder Angriff zu unterbleiben hat, wenn mit zivilen Verlusten zu rechnen wäre, die in einem exzessiven Verhältnis zu den militärischen Vorteilen stünden, möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung bereits versucht hat, Einfluß auf die inneramerikanische Diskussion und Entscheidung dahin gehend zu nehmen, daß auf jeden Fall eine Formulierung bzw. eine Modifizierung der Vorschrift in dem Sinne verhindert wird, daß wegen angeblicher militärischer Vorteile eine Verminderung des Schutzes der Zivilbevölkerung eintreten könnte?
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Voigt, ich finde, daß es nicht Sache der Bundesregierung ist, bei Neuformulierungen interner Dienstvorschriften der USA — inbesondere der amerikanischen Streitkräfte — mitzuwirken. Es gibt derzeit keine deutsch-amerikanischen Konsultationen mit dem Ziel, eine Änderung der bestehenden Dienst-



Staatsminister Möllemann
vorschriften in einem bestimmten Sinne zu erreichen.

(Voigt [Frankfurt] [SPD]: Berührt das nicht irgendwie doch deutsche Interessen?)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013806600
Einen Augenblick! Das geht nun leider nicht. Das muß dann schon jemand anders fragen.
Jetzt hat der Herr Abgeordnete Dr. Soell das Wort zu einer Zusatzfrage.

Dr. Hartmut Soell (SPD):
Rede ID: ID1013806700
Herr Staatsminister, teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, daß die bundesdeutschen Dienstvorschriften den US-Streitkräften heute verbieten würden, Atombombenabwürfe auf Bevölkerungszentren wie Hiroshima oder Nagasaki zu wiederholen?
Möllemann, Staatsminister: Diese Rechtsauffassung ist mir nicht bekannt. Deswegen kann ich sie im Moment nicht kommentieren.

(Voigt [Frankfurt] [SPD]: Das steht auf der nächsten Seite!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013806800
Zusatzfrage des Abgeordneten Jungmann.

Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID1013806900
Herr Staatsminister, kann die Bundesregierung denn wenigstens bestätigen, daß die zitierten Bestimmungen aus den beiden US-Vorschriften des Jahres 1976 zufälligerweise inhaltlich übereinstimmen mit Art. 51 Abs. 5 b des Zusatzprotokolls I von 1977, demzufolge die Zulässigkeit ziviler Begleitschäden am konkreten und unmittelbaren militärischen Nutzen gemessen werden muß?
Möllemann, Staatsminister: Ich sagte Ihnen ja gerade, Herr Kollege Jungmann, daß die drei gewohnheitsrechtlichen Regeln, die ich vorgetragen habe, weiterhin Gültigkeit haben, und zwar sowohl nach Auffassung der US-amerikanischen Regierung als auch nach der unseren.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013807000
Zusatzfrage des Abgeordneten Verheugen.

Günter Verheugen (SPD):
Rede ID: ID1013807100
Herr Staatsminister, die zu Grunde liegende Völkerrechtsnorm ist in der Tat das Verhältnismäßigkeitsgebot, zuletzt kodifiziert in Art. 51 des Genfer Zusatzprotokolls. Ich möchte gern wissen, ob die Bundesregierung der Meinung ist, daß diese Bestimmungen des Art. 51 des Genfer Zusatzprotokolls identisch sind mit den derzeit geltenden Dienstvorschriften der amerikanischen Armee und nach unserem Völkerrechtsverständnis schon deshalb nicht geändert werden können.
Möllemann, Staatsminister: Ob die Dienstvorschriften der amerikanischen Armee geändert werden können oder nicht, das kann ich so pauschal nun wirklich nicht sagen. Es ist das Recht der amerikanischen Regierung, ihre Dienstvorschriften zu verändern, aber natürlich im Rahmen der gültigen internationalen Vereinbarungen und Verträge.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013807200
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Scheer.

Dr. Hermann Scheer (SPD):
Rede ID: ID1013807300
Herr Staatsminister, wenn Sie bei der Beantwortung der beiden letzten Fragen überfordert gewesen sind, sind Sie bei meiner Frage jetzt vielleicht nicht überfordert. Sie lautet, ob die Bundesregierung bestätigen kann, daß es für die Bewertung des dringend ratifizierungsbedürftigen Zusatzprotokolls I von zentraler Bedeutung ist, welche seiner Kampfführungsbestimmungen dem Völkergewohnheitsrecht zuzurechnen sind, weil dieses Völkergewohnheitsrecht, wie Regierungsvertreter, u. a. Sie, einräumen, „natürlich auch im Falle des Atomkrieges" — wörtlich — anzuwenden wäre.
Möllemann, Staatsminister: Die Bedeutung dieses Abkommens gerade für die von Ihnen angesprochenen Fragenbereiche ist unbestritten. Dies kann ich feststellen, ohne besonders überfordert zu werden. Deswegen haben wir ja auch der Würdigung des Abkommens hier im Parlament mehrfach breiten Raum eingeräumt, und wir sind nach wie vor daran interessiert, daß es möglichst bald zu einer Ratifizierung des Abkommens kommen wird. Sie wissen, daß es das Ziel der Bundesregierung bleibt, zu einer solchen baldigen Ratifizierung der Zusatzprotokolle zu gelangen. Allerdings haben wir auch gesagt, daß wir das Zustimmungsverfahren erst dann einleiten wollen, wenn die Zusatzprotokolle durch eine Nuklearmacht des Bündnisses ratifiziert worden sind. Das ist noch nicht erfolgt.

(Dr. Scheer [SPD]: Das ist aber neu!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013807400
Zusatzfrage des Abgeordneten Duve.

Freimut Duve (SPD):
Rede ID: ID1013807500
Herr Staatsminister, auf die Frage meines Kollegen Professor Soell, ob Ihnen bekannt ist, daß nach deutscher Dienstvorschrift ein atomarer Angriff auf Bevölkerungszentren wie etwa Hiroshima — oder nehmen wir Düsseldorf, Herr Möllemann — nicht zulässig sei, haben Sie die erstaunliche und für die deutsche Bevölkerung sicher außerordentlich interessante Antwort gegeben, daß Ihnen diese Rechtsauffassung nicht bekannt sei. Ich frage Sie: Welche Auffassung zur atomaren Zerstörung ziviler Zentren ist Ihnen denn bekannt?
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe dem Fragesteller vorhin dargelegt, welche Prinzipien für den Einsatz von Nuklearwaffen Gültigkeit haben müssen, und das kennzeichnet unsere Auffassung. Ich habe dafür drei Prinzipien genannt, die ich deswegen wiederhole, weil Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, als seien uns diese Prinzipien entweder unbekannt oder gar gleichgültig. Sie lauten, daß das Recht von Konfliktparteien, Mittel anzuwenden, um dem Feind Schäden zuzufügen, nicht unbegrenzt ist, daß es verboten ist, Angriffe gegen die Zivilbevölkerung als solche zu richten, und daß man zu jeder Zeit unterscheiden muß zwischen Personen, die an den Feindseligkeiten teilnehmen, und Angehörigen der Zivilbevölkerung dergestalt, daß die letztere so weit wie möglich geschont wird. Das sind klare Prinzipien. Daran orien-



Staatsminister Möllemann
tiert sich die amerikanische Regierung, und daran orientieren wir uns.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013807600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Berger.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1013807700
Herr Staatsminister, würden Sie bestätigen, daß in den deutschen Dienstvorschriften für Kampfführung und Operationsführung in der Bundeswehr diesem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, der vorhin mehrmals zitiert worden ist, uneingeschränkt Rechnung getragen wird? Und würden Sie mir weiter bestätigen, daß dieser Grundsatz auch im Hinblick auf alle Verabredungen im Bündnis auf etwaige Zieloptionen und Strategien Geltung hat?
Möllemann, Staatsminister: Ich kann Ihnen dies bestätigen. Nur war ich bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Bahr besonders auf den Bereich der Nuklearkriegführung eingegangen; denn hier wird die Problematik besonders drängend. Die ganze Debatte über die Frage der Ratifizierung der Zusatzprotokolle und möglicher Nuklearvorbehalte, die wir hier schon mehrfach geführt haben, bezieht sich ja auf diesen speziellen Schwierigkeitsbereich. Aber im Blick auf die geltenden Bestimmungen für die deutschen Streitkräfte haben Sie diesen Sachverhalt völlig zutreffend beschrieben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013807800
Ich rufe die Frage 11 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung auf die jüngsten Ausführungen des polnischen Partei- und Regierungschefs Jaruzelski am 7. Mai 1985 in Breslau zum Ende der Ausreise, zumal der Inhalt dieser Ausführungen gegen die deutsch-polnischen Abmachungen von 1970 und 1975/76 sowie gegen die Verpflichtungen der Volksrepublik Polen aus den UN-Menschenrechtspakten und der KSZE-Schlußakte verstößt, zu reagieren?
Bitte schön, Herr Staatsminister.
Möllemann, Staatsminister: Herr Dr. Hupka, die Bundesregierung wird sich weiter nachdrücklich für eine Lösung dieser humanitären Probleme einsetzen. Sie wird sich dabei auf alle geeigneten Rechtsgrundlagen stützen, insbesondere auf die nach wie vor gültige „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" vom 7. Dezember 1970 sowie auf das Protokoll einschließlich der sogenannten „Offenhalteklausel" aus dem Jahr 1975. Dies wird bei jeder sich bietenden Gelegenheit geschehen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013807900
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1013808000
Herr Staatsminister, Sie haben jetzt die Zukunft angesprochen. Es geht um die Reaktion unmittelbar auf die Rede des polnischen Ministerpräsidenten Jaruzelski am 7. Mai in Breslau. Ist seitens der Bundesregierung in dieser Hinsicht ein Schritt über unsere Botschaft in Warschau unternommen worden?
Möllemann, Staatsminister: Ich glaube nicht, daß es zweckmäßig ist, auf jede einzelne Rede mit politischen Demarchen zu reagieren. Sinnvoll ist vielmehr, kontinuierlich die von uns umschriebene Politik, die Ihnen bekannt ist, fortzusetzen und zu verfolgen. Dies ist wahrscheinlich mittel- und langfristig wirksamer, als auf Einzelerklärungen von Regierungsmitgliedern oder des Regierungschefs einzugehen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013808100
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1013808200
Herr Staatsminister, Sie werden mir darin zustimmen können, daß die Frage der Deutschen in Ostdeutschland jenseits von Oder oder Neiße in der Rede des polnischen Ministerpräsidenten eine große Rolle gespielt hat. Darum habe ich die Frage: Wäre das nicht ein Anlaß gewesen, unmittelbar nach dieser Rede oder ihrem Bekanntwerden — zumal diese Rede vom ersten Mann Polens gehalten worden ist — sich entweder hier in der Öffentlichkeit oder in Warschau auf diplomatischem Weg zu äußern?
Möllemann, Staatsminister: Öffentlich habe ich mich für die Bundesregierung gerade hier geäußert. Aber ich wiederhole: Es erscheint nicht zweckmäßig, auf jede solcher Reden eine Erklärung abzugeben, zumal es keinerlei Zweifel über die Haltung der Bundesregierung im Blick auf diese Fragen gibt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013808300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1013808400
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, daß die Bundesregierung bei ihrem Verhalten auch das Schicksal der betroffenen Menschen in Polen bedacht haben muß und nicht irgendwelche Reaktionen von irgendwelchen Schreibern in einem Verbandsorgan mit dem Namen „Der Schlesier" oder so?
Möllemann, Staatsminister: Natürlich geht es uns bei der Politik, die wir in diesem sehr heiklen Feld betreiben, darum, die Situation der betroffenen Menschen zu verbessern.

(Dr. Hupka [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Das kann man ganz sicher nur tun, wenn man alle denkbaren Reaktionen auf der Gegenseite mit in Rechnung zieht. Eine behutsame und besonnene Politik, wie sie die Bundesregierung in diesen Fragen verficht, scheint da allemal besser zu sein als bestimmte, manchmal ganz drastische Erklärungen.
Die von Ihnen angesprochene Verlautbarung, die auch ich zur Kenntnis genommen habe, hat der Kollege Dr. Hupka als „unverantwortliches Zeug irgendeines Schreibers" gekennzeichnet. Man kann ihm da wirklich nicht widersprechen.

(Dr. Hupka [CDU/CSU]: Ich danke Ihnen!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013808500
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID1013808600
Herr Staatsminister, wäre aber nicht die amtliche Erklärung des polnischen Regierungschefs ein Anlaß, dem Bruch der humani-



Dr. Czaja
tären Geschäftsgrundlage des Warschauer Vertrags zu widersprechen — um so mehr, als davon 80 000 Ehegatten und Kinder wegen Trennung auf unbestimmte Frist betroffen sind?
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Czaja, wenn ich sage, daß sich die Bundesregierung weiter nachdrücklich für eine Lösung dieser humanitären Probleme einsetzen wird, dann sage ich j a, daß wir uns die Auffassung, die hier artikuliert worden ist, nicht zu eigen machen können, daß für uns nach wie vor die beiden angesprochenen Dokumente, nämlich die Information der Regierung der Volksrepublik Polen wie auch die sogenannte Offenhalteklausel, Gültigkeit haben. Darauf beziehen wir uns.
Es ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, wie man dann vorgeht. Uns scheint, daß man das mit Regierungsdeklarationen oder gar -deklamationen kaum tun sollte, daß man dabei jedenfalls kaum für die betroffenen Menschen Positives bewirken kann.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013808700
Wir kommen zur Frage 12 des Abgeordneten Dr. Czaja:
Was wird die Bundesregierung angesichts der Hunderttausenden unerledigten Aussiedlungsanträge Deutscher einerseits und der Erklärung des polnischen Regierungschefs Jaruzelski in Breslau am 7. Mai 1985, daß alle polnischen Verpflichtungen diesbezüglich „mehr als erfüllt" seien und die deutsche Minderheit aufgehört habe zu existieren, andererseits unternehmen, um den konstanten Bruch der humanitären Geschäftsgrundlagen des Warschauer Vertrags und der Rechtsverpflichtungen des Politischen Menschenrechtspaktes — trotz riesiger deutscher Subsidien an die Volksrepublik Polen und Milliardenverlusten des Bundes — zu unterbinden?
Bitte schön, Herr Staatsminister.
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Czaja, ich verweise auf meine Antwort auf die Frage des Kollegen Hupka. Ergänzend füge ich hinzu, daß der Bundesregierung eine Verknüpfung von wirtschaftlichen Maßnahmen mit unseren humanitären Anliegen nicht hilfreich erscheint.
Ich wiederhole ferner die Antwort, die Ihnen mein Kollege, der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Sprung, auf Ihre entsprechende Frage am 8. Juni 1983 hier bereits gegeben hat:
Herr Kollege Czaja, die Gewährung von Bundesbürgschaften und -garantien ist ein Instrument zur Förderung der deutschen Exportwirtschaft. Dieses Instrument wird grundsätzlich unter wirtschaftlichen, insbesondere unter Risikogesichtspunkten gehandhabt. Andere Aspekte wie z. B. ... Menschenrechtsfragen werden mit der Gewährung von Bürgschaften und Garantien nicht verknüpft.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013808800
Zusatzfrage, Herr Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID1013808900
Herr Staatsminister, wird die Bundesregierung diesen ständigen Bruch der humanitären Geschäftsgrundlagen des Warschauer Vertrages nicht zum Anlaß nehmen, die polnische Regierung darauf hinzuweisen — ob nun offen oder im diplomatischen Verkehr —, daß dieser Bruch den gesamten Warschauer Vertrag zu erschüttern droht, wie die frühere Bundesregierung das hier bei den Ratifizierungsdebatten im Bundeshaus angekündigt hat?
Möllemann, Staatsminister: Eine Ankündigung der Erschütterung des Warschauer Vertrags durch die frühere Bundesregierung kenne ich jetzt nicht, habe ich nicht in Erinnerung. Herr Kollege Dr. Czaja, ich möchte aber noch einmal unterstreichen — und kann dem auch nichts weiter hinzufügen —, daß wir uns weiter nachdrücklich für die Lösung dieser humanitären Probleme einsetzen werden, allerdings mit den Methoden und Mitteln, die der Regierung als zweckmäßig erscheinen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013809000
Weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID1013809100
Zu der Verknüpfung mit erheblichen Verlusten für den Bundeshaushalt und den Steuerzahler — darum geht es ja —: Meinen Sie wirklich, daß ein Teil unserer Bürger diesen groben Mißstand hinnehmen wird, daß der Steuerzahler von 1982 bis 1984 nach Aussage des Finanzministeriums 3 056 Millionen DM Verluste für Polen bezahlt hat und heuer 1 Milliarde DM zahlt, andererseits aber Polen die Verträge bricht, die Deutschen beschimpft und die Deutschen daheim menschenrechtswidrig behandelt?
Möllemann, Staatsminister: Was die Gewährung von Bundesbürgschaften und -garantien angeht, Herr Kollege Dr. Czaja, habe ich bereits die Kriterien erwähnt. Daran ändert sich nichts.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013809200
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1013809300
Herr Staatsminister, darf ich Ihre Antwort so interpretieren, daß die Bundesregierung den Ausführungen des polnischen Ministerpräsidenten erstens nicht zustimmen kann und zweitens diesen Ausführungen widerspricht?
Möllemann, Staatsminister: Ich glaube, es ist deutlich geworden, daß wir die hier zum Ausdruck gekommene Auffassung nicht teilen, daß wir dem unsere Auffassung entgegenstellen und im Sinne unserer Auffassungen auch Politik gegenüber dem polnischen Staat betreiben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013809400
Wir kommen zur Frage 13 des Abgeordneten Dr. Czaja:
Wie wird die Bundesregierung den unerhörten Entstellungen der ostdeutschen Geschichte, der Verletzung des guten Rufs der ostdeutschen Heimatvertriebenen, der Einmischung in unsere innerstaatlichen Angelegenheiten sowie der Beschimpfung unseres Staatsbesuchs (der „Bitburger Tag der Schande") seitens des polnischen Regierungschefs Jaruzelski in Breslau wirksam entgegentreten?
Bitte schön, Herr Staatsminister.
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Czaja, die Bundesregierung bedauert die einseitige Darstellung, die der Ministerpräsident der Volksrepublik Polen in seiner Rede in Breslau am 7. Mai 1985 bestimmten Vorgängen im deutsch-polnischen



Staatsminister Möllemann
Verhältnis gegeben hat. Der Standpunkt der Bundesregierung zu den von Ministerpräsident Jaruzelski angesprochenen Fragen beruht auf historischer Wahrheit und ist der Regierung der Volksrepublik Polen auch bekannt. Die Bundesregierung unterstreicht in diesem Zusammenhang erneut die unschätzbaren Verdienste der Vertriebenen um Demokratie und wirtschaftlichen Wiederaufbau in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Kranzniederlegung auf dem Soldatenfriedhof Bitburg sowie die Ansprachen des amerikanischen Präsidenten und des Bundeskanzlers auf der Bitburger Militärbasis sprechen in ihrer Würde für sich selbst.
Im übrigen darf ich Sie auf die von dem Herrn Bundespräsidenten an dieser Stelle in seiner überaus eindrucksvollen Rede dargelegte historische Sicht unserer jüngsten Geschichte verweisen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013809500
Zusatzfrage, Herr Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID1013809600
Herr Staatsminister, darf ich Ihre dankenswerten Ausführungen so verstehen, daß auch im freien Teil Deutschlands — unter Wahrung einer minimalen Selbstachtung — nicht hingenommen wird, daß das Ermland, Schlesien, Pommern und andere Gebiete, in die Deutsche gerufen worden sind und die sie sieben Jahrhunderte mitgestaltet haben, als von ihnen „geraubte" Gebiete bezeichnet werden?
Möllemann, Staatsminister: Ich glaube, Herr Kollege Czaja, daß wir von seiten der Bundesregierung nicht nur eine minimale Selbstachtung für uns in Anspruch nehmen. Im übrigen aber habe ich der dargelegten Auffassung der Bundesregierung, die hier ja wiederholt, immer wieder vorgetragen worden ist, zu den in Rede stehenden Fragen nichts hinzuzufügen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013809700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID1013809800
Kann ich Ihren Ausführungen, Herr Staatsminister, auch entnehmen, daß die Beschimpfung der Deutschen als Imperialisten und die Bezeichnung des Staatsbesuches in Bitburg als eines Tages der europäischen Schande durch Sie zurückgewiesen werden?
Möllemann, Staatsminister: Ich habe gerade gesagt, daß wir diese einseitigen Erklärungen bedauern und daß wir darauf setzen, daß das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen durch den Geist der Verständigung und der Zusammenarbeit und nicht durch Erklärungen dieser oder jener Seite geprägt werden wird, die diese Verständigung und Zusammenarbeit erschweren.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013809900
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1013810000
Herr Staatsminister, wenn Sie sich schon zu einer Rede des polnischen Ministerpräsidenten Jaruzelski äußern sollen, könnten Sie
dann auch zu dem Artikel in der letzten Ausgabe der Zeitschrift „Der Schlesier" Stellung nehmen, in dem die von Ihnen erwähnte Rede des Bundespräsidenten in einer unglaublich miesen und dümmlichen Weise angegriffen wird?
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Hirsch, ich glaube, daß der Deutsche Bundestag und unsere zahlreichen Gäste, die wir an jenem Tag hatten, die Rede des Präsidenten eindrucksvoll bewertet und sie mit großer Zustimmung begleitet haben. Ein überwältigendes Echo aus allen Teilen der Bundesrepublik, aber auch aus vielen anderen Ländern zeigt im übrigen, daß diese Rede als großartig angesehen wird. Auch wir finden sie großartig. Ich habe sie ja soeben noch einmal erwähnt, indem ich auf die geschichtlichen Betrachtungen, die darin angestellt worden sind, hingewiesen habe.
Ich finde, daß die Qualifizierung der Rede des Staatsoberhauptes in dem von Ihnen angesprochenen Artikel von Herrn Dr. Hupka in der Tat mit vollem Recht als dümmliches Geschwätz oder ähnlich bezeichnet worden ist. Ich hoffe sehr, daß die Rede unseres Bundespräsidenten nicht noch von anderer Seite so gewertet wird, daß ähnliche Urteile erforderlich sind.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013810100
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1013810200
Herr Staatsminister, kann die Bundesregierung möglichst bald einen Anlaß finden und dann auch dazu benutzen, dem polnischen Ministerpräsidenten zu widersprechen, wenn er die Vertreibung als die Notwendigkeit, die Heimat zu verlassen, darstellt, indem man darauf hinweist, daß die Vertreibung tatsächlich ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nicht ein freiwilliges Verlassen der Heimat gewesen ist?
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Hupka, wir machen unsere Auffassung, die Ihnen bekannt ist und die ich hier mehrfach angesprochen habe, in den regelmäßigen Kontakten zur Volksrepublik Polen deutlich. Insofern dürfen Sie davon ausgehen, daß sie der polnischen Regierung auch wirklich hinreichend bekannt ist. Bei Bedarf wird dies dann erneut geschehen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013810300
Die Fragen 14 und 15 des Abgeordneten Hedrich sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 16 des Abgeordneten Dr. von Bülow ist zusammen mit anderen Fragen zurückgezogen worden.
Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke dem Staatsminister Möllemann für die Beantwortung der Fragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Staatssekretär Kroppenstedt zur Verfügung.
Zuerst rufe ich die Frage 17 der Frau Abgeordneten Hönes auf:



Vizepräsident Westphal
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Industrie in Österreich und in der Schweiz freiwillig den Anteil an PVC-Verpackungen innerhalb der nächsten zwei Jahre um 18 v. H. bzw. um ca. 60 v. H. reduzieren will, nur um gesetzliche Zwangsmaßnahmen zu verhindern, und befindet sich die Bundesregierung derzeit in Verhandlung mit der Industrie über eine mögliche Reduzierung des PVC-Anteils bei Verpakkungen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1013810400
Frau Abgeordnete, der Bundesregierung sind die in der Schweiz und Österreich getroffenen freiwilligen Vereinbarungen zur Verringerung des PVC-Anteils bei Verpackungen bekannt. Das Umweltbundesamt stellt zur Zeit in einer Untersuchung die PVC-Packmittel nach Menge, verpackten Produkten und Substitutionsmöglichkeiten zusammen. Nach Fertigstellung und Auswertung dieser Studie wird die Bundesregierung über weitere Maßnahmen entscheiden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013810500
Zusatzfrage, Frau Hönes.

Hannegret Hönes (GRÜNE):
Rede ID: ID1013810600
Welche Untersuchungen und Gutachten liegen der Bundesregierung zur Frage des Ersatzes von PVC vor, und zu welchen Erkenntnissen sind sie gelangt?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Diese Gutachten werden zur Zeit vom Umweltbundesamt zusammengestellt, so daß ich Ihnen das im Augenblick nicht sagen kann. Wir wollen unsere Entscheidung von dem Inhalt der Gutachten abhängig machen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013810700
Weitere Zusatzfrage, Frau Hönes? — Dann rufe ich die Frage 18 der Frau Abgeordneten Hönes auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Schätzungen bundesdeutscher Abfallexperten die Dioxinemissionen aus Müllverbrennungsanlagen zu ca. 50 v. H. aus dem PVC im Hausmüll gebildet werden, und welche Pilotprojekte zur Separierung und Verwertung von Kunststoffabfällen aus der Wertstofftonne fördert oder finanziert die Bundesregierung derzeit?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird davon ausgegangen, daß etwa die Hälfte der Chlorwasserstoffemissionen bei Müllverbrennungsanlagen durch den PVC-Gehalt des Hausmülls verursacht wird. Die Dioxinemissionen hängen aber nicht allein von den im Abfall enthaltenen Stoffen ab, sondern insbesondere von den bei der Verbrennung herrschenden Bedingungen. Bei Wahl von geeigneter Temperatur und Verweilzeit werden Dioxine thermisch zersetzt und damit unschädlich gemacht. Die notwendigen Anforderungen zur Verbesserung des Ausbrandes werden bei der zur Zeit laufenden Novellierung der TA Luft von der Bundesregierung festgelegt. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Forschungsprogrammes zur Wertstofferfassung aus dem Hausmüll in der Vergangenheit mehrere Vorhaben zur getrennten Erfassung von Kunststoffabfällen gefördert. Nach diesen Ergebnissen ist eine durchgängige Verwertung der gemischten Kunststoffe zur Zeit nicht möglich. Im wesentlichen fehlt ein Markt für derartige Produkte.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013810800
Zusatzfrage, Frau Hönes.

Hannegret Hönes (GRÜNE):
Rede ID: ID1013810900
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Verschwelung von PVC, z. B. bei Schwelbränden an Kabelummantelungen, in großen Mengen Dioxine gebildet werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Vermeidung?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Die Bundesregierung kann relativ wenig Einfluß darauf nehmen, daß Brände entstehen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Aber der Bundesregierung ist das selbstverständlich bekannt; denn die Beantwortung der Frage macht doch deutlich, daß die Entstehung von Dioxinen nur dann verhindert wird, wenn hohe Temperaturen, nämlich solche oberhalb von 1 200 ° C erreicht werden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013811000
Noch eine Zusatzfrage, Frau Hönes.

Hannegret Hönes (GRÜNE):
Rede ID: ID1013811100
Weich-PVC besteht bis zu 60 % aus Weichmachern: Welche ökologischen Folgen sind zu erwarten bei der Deponierung von PVC-haltigen Abfällen, gibt es Untersuchungen auf Gehalte an Weichmachern in Deponiesickerwässern, und sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung durch diese Stoffe?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Gewisse Gefahren bestehen durch diese Stoffe. Diese Gefahren werden in einer TA Abfall, die auf Grund des Vierten Abfallbeseitigungsgesetzes erlassen werden soll, berücksichtigt, indem für diese gefährlichen Stoffe bestimmte Vorsorge hinsichtlich der Deponierung getroffen wird.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013811200
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1013811300
Herr Staatssekretär, erscheint nicht auch der Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß Temperatur und Verweildauer von PVC-haltigen Stoffen in Müllverbrennungsanlagen nicht frei wählbar sind, das Verbot der PVC-Nutzung in hausmüllfähigen Produkten sinnvoll?
Kroppenstedt, Staatssekretär: In Müllverbrennungsanlagen sind die Temperaturen schon regelbar. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Müllverbrennungsanlagen, in denen solche Produkte verbrannt werden, umgerüstet, damit diese Temperaturen erreicht werden können. Allein durch PVC-Verbot oder -Reduzierung kann dieses Problem nicht gelöst werden; denn nur 50 % der Dioxine stammen möglicherweise aus dem PVC, die anderen aber aus anderen Produkten. Insofern ist es schon richtig, daß die Bundesregierung bei der Regelung der Temperatur in den Müllverbrennungsanlagen ansetzt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013811400
Dann habe ich noch die Wortmeldung für eine Zusatzfrage eines Kollegen vorliegen, dessen Namen ich noch nicht kenne. Sagen Sie ihn bitte. —




Stefan Schulte (GRÜNE):
Rede ID: ID1013811500
Stephan Schulte (Menden).

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013811600
Sie sind dran.

Stefan Schulte (GRÜNE):
Rede ID: ID1013811700
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem PVC-Schwelbrand in Rösrath erhebliche Mengen Dioxine freigesetzt worden sind, wie beurteilt die Bundesregierung die hier stattgefundenen Belastungen der Rösrather Bevölkerung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Der konkrete Sachverhalt ist der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Er fällt in die Zuständigkeit der Landesregierung. Wir haben keine hinreichenden Informationen über alle Schwelbrände, die an verschiedenen Stellen der Bundesrepublik entstehen.

(Abg. Schulte [Menden] [GRÜNE] meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013811800
Nein, Sie haben nur eine Frage.
Die Fragen 19 und 20 des Abgeordneten Fellner sollen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 21 der Abgeordneten Frau Steinhauer:
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Ländern auf Grund der dortigen gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit besteht, im Laufe des Lebens einmal den eigenen Geburtstag neu festsetzen zu lassen, und welche Auswirkungen hat dies auf Ausländer, die ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich darf um Ihre Zustimmung bitten, die Frage 22 wegen des Sachzusammenhangs gleich mit zu beantworten.

(Frau Steinhauer [SPD]: Bitte sehr!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013811900
Frau Steinhauer ist einverstanden.
Ich rufe die Frage 22 der Abgeordneten Frau Steinhauer auf:
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, daß Änderungen des Geburtsdatums von Ausländern in ihren Heimatländern in der Bundesrepublik Deutschland Konsequenzen hinsichtlich von Ansprüchen in der Sozialversicherung und beim Aufenthalt hatten oder noch haben werden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um solche Unklarheiten auszuschalten?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht jedenfalls in der Türkei und in Griechenland die Möglichkeit, das Geburtsdatum durch gerichtlichen Beschluß nachträglich neu festsetzen zu lassen. Der Bundesregierung sind Fälle der Berichtigung von Eintragungen der Geburtsdaten bei Ausländern bekanntgeworden, bei denen nicht auszuschließen ist, daß es Beeinträchtigungen der Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit gegeben hat. Nach einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung des Bundessozialgerichts dienen türkische Gerichtsurteile, mit denen die Berichtigung von Eintragungen in den türkischen Personalstandsregistern angeordnet werden, als Beweismittel bei der Feststellung der Richtigkeit der zu beurkundenden Tatsachen. Hieraus folgt, daß die deutschen Versicherungsträger wie bisher die Personenstandsdaten in freier Beweiswürdigung festzustellen haben und bei eventuellen Berichtigungen der Eintragungen nicht automatisch an die berichtigten Daten gebunden sind. Im Bereich des Auf enthaltsrechts wurde in der Vergangenheit versucht, mit Hilfe der Geburtsdatenänderung bei Kindern einen nach den Familiennachzugsregelungen sonst nicht gewährten Aufenthalt im Bundesbereich zu erlangen. Nach entsprechender Prüfung und Abstimmung durch die Bundesressorts ist auch den Ländern hierzu empfohlen worden, jedenfalls dann von dem ursprünglichen Geburtsdatum auszugehen und die neu festgesetzten Daten unberücksichtigt zu lassen, wenn die Änderung offensichtlich der Umgehung deutscher Rechtsvorschriften dienen soll.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013812000
Zusatzfrage, Frau Steinhauer.

Waltraud Steinhauer (SPD):
Rede ID: ID1013812100
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß Ihnen nicht bekannt ist, daß sich in letzter Zeit in Griechenland viel mehr Bewohner älter machen, um entsprechende Rechte in Anspruch nehmen zu können?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Was ich ausgeführt habe, gilt in jeglicher Richtung.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013812200
Weitere Zusatzfrage, Frau Steinhauer.

Waltraud Steinhauer (SPD):
Rede ID: ID1013812300
Wären Sie bereit, ohne Rücksicht auf das, was Sie ausgeführt haben, diese Frage in bezug auf die Sozialversicherung einmal generell aufzugreifen, um hier Unklarheiten auszuschließen? Denn es gibt auch schon Probleme mit Tarifverträgen in bezug auf Vorruhestand.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Sicher ist unser Haus bereit, Ihrer Anregung nachzugehen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013812400
Sie haben weitere Zusatzfragen, Frau Steinhauer?

(Frau Steinhauer [SPD]: Ja!)

— Bitte.

Waltraud Steinhauer (SPD):
Rede ID: ID1013812500
Sie haben hier soeben erklärt, daß dies nur in der Türkei und in Griechenland der Fall sei. Darf ich davon ausgehen, daß das in anderen Ländern nicht so ist? Denn dieser letzte Fall ist erst jetzt bekanntgeworden. Mir war bisher nur bekannt, daß es in der Türkei möglich sei.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Es ist uns nur aus diesen beiden Ländern bekannt. Wenn man sich die Interessenlagen in der weiten Welt ansieht, kann man nicht ausschließen, daß solche Praktiken auch in anderen Ländern stattfinden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013812600
Noch eine Zusatzfrage, Frau Steinhauer.




Waltraud Steinhauer (SPD):
Rede ID: ID1013812700
Herr Staatssekretär, könnten Sie sich vorstellen, im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und mit dem Bundesminister des Auswärtigen diese Frage einmal generell zu klären, um für die Zukunft solche Unklarheiten auszuschließen und um klarzustellen, daß gleiche Rechte hier auch gleiche Anwendungen im Heimatland bedeuten?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Dieses Problem generell zu klären, scheint mir nicht ganz einfach zu sein. Sicher sollte man aber auch dieser Anregung von Ihnen nachgehen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013812800
Wir kommen zu den Fragen 23 und 24 des Abgeordneten Dr. Hirsch:
Trifft es zu, daß Bundesbehörden die Namen von Bewerbern für den öffentlichen Dienst, die von ihnen eingestellt werden, an Versicherungen (insbesondere auch Krankenversicherungen) weitergeben, und wenn ja, welche Bundesbehörden tun dies?
Wie beurteilt die Bundesregierung dies unter datenschutzrechtlichem Aspekt?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, mir liegen bisher keine Erkenntnisse darüber vor, daß Bundesbehörden die Namen von den in den öffentlichen Dienst eingestellten Bewerbern an Versicherungen weitergeben. Die Mitteilung der Namen an einzelne Versicherungsträger wird — abgesehen von den wettbewerbsrechtlichen Problemen — grundsätzlich auch aus Datenschutzgründen für unzulässig angesehen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013812900
Herr Dr. Hirsch, bitte schön.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1013813000
Herr Staatssekretär, wenn Ihnen entsprechende Nachweise von Weitergaben gegeben werden, so nehme ich nach Ihrer Antwort an, würden Sie solche Vorgänge in Zukunft unterbinden.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Wir sind selbstverständlich bereit, den Dingen nachzugehen und unserer Rechtsauffassung hier auch tatsächliche Praxis zu verschaffen.

(Dr. Hirsch [FDP]: Vielen Dank!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013813100
Frau Steinhauer, eine Zusatzfrage.

Waltraud Steinhauer (SPD):
Rede ID: ID1013813200
Herr Staatssekretär, habe ich Sie eben richtig verstanden, wenn Sie sagten, grundsätzlich würden keine Namen weitergegeben? „Grundsätzlich" heißt j a, daß es doch der Fall ist. Könnte es sein, daß im Hause Versicherungsvertreter sind, die Neueinstellungen anwerben?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich hielte es theoretisch für denkbar, daß, wenn die Betroffenen zustimmen würden, Weitergaben möglich wären. Dann blieben allerdings noch die wettbewerbsrechtlichen Gründe. Dann müßten sie ja an alle entsprechenden Versicherungen weitergegeben werden. Ich kann mir also in der Praxis kaum einen
Fall vorstellen, daß nach geltendem Recht eine Weitergabe zulässig erfolgen könnte.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013813300
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Steinhauer.

Waltraud Steinhauer (SPD):
Rede ID: ID1013813400
Könnte es sein, daß auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst Nebentätigkeitsgenehmigungen als Versicherungsvertreter haben, und wären Sie bereit, diese Frage einmal zu überprüfen, um diese ganze Problematik, insbesondere im Innenbereich, auszuschließen?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Sicher gibt es Fälle — das ist ja jedem bekannt —, daß in den einzelnen Behörden Angehörige von Bausparkassen und Versicherungen tätig sind und daß das auch mit dem geltenden Nebentätigkeitsrecht vereinbar ist. Ich glaube, daß Sie vielleicht auf folgenden Sachverhalt anspielen wollen: es ist denkbar, daß durch Hausmitteilungen über die Neuzugänge in Dienststellen diese offenen Informationen nach außen gelangen. Diesen Sachverhalt wird man schwer unterbinden können.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013813500
Wir kommen zur Frage 25 des Abgeordneten Brück:
Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß ein wesentlicher Teil der umweltschädlichen Immissionen, denen die Lothringen benachbarten Gebiete der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt sind, von den französischen Industrieanlagen in Lothringen stammen, und hat sich die Bundesregierung aus diesem Grunde darum bemüht, Kenntnisse darüber zu erhalten, ob die Umweltschutzmaßnahmen in den französischen Industrieanlagen in Lothringen dem Stand der Technik entsprechen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, wegen des Sachzusammenhangs bitte ich, auch Ihre beiden Fragen im Zusammenhang beantworten zu können.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013813600
Der Abgeordnete ist einverstanden.
Dann rufe ich noch die Frage 26 des Abgeordneten Brück auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Umweltprobleme an der deutsch-französischen Grenze zum Thema der Konsultationen im Rahmen des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages zu machen?
Bitte.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich auf lothringischem Gebiet unmittelbar an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland mehrere Industrieanlagen befinden, darunter eine Kokerei und ein Steinkohlekraftwerk. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die Kokerei im Laufe des Jahres 1986 stillgelegt werden. Das Kraftwerk ist im Jahre 1982 durch den Bau eines neuen Blocks bei gleichzeitiger Stillegung alter, kleinerer Blöcke erweitert worden. Immissionsmeßstellen der Landesregierung des Saarlandes in Grenznähe zeigen, daß die mittleren Immissionswerte bei Schwefeldioxid niedriger liegen als in Saarbrücken und Völklingen, beim Staub in



Staatssekretär Kroppenstedt
der gleichen Größenordnung wie in den saarländischen Belastungsgebieten.
Der Kontakt mit den französischen Stellen vollzieht sich auf mehreren Ebenen. 1984 ist eine EG-Richtlinie zur Bekämpfung der Luftverunreinigungen durch Industrieanlagen verabschiedet worden. Danach sind die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verpflichtet, die Emissionen aus Industrieanlagen gemäß dem Stand der Technik zu vermindern. Darüber hinaus wird zur Zeit beim EG-Rat der Entwurf einer Richtlinie über Großfeuerungsanlagen beraten, in welcher in Anlehnung an die deutsche Großfeuerungsanlagen-Verordnung Emissionsgrenzwerte für die wichtigsten Luftschadstoffe vorgesehen werden sollen.
Daneben besteht eine Zusammenarbeit in der saarländisch-lothringisch-luxemburgischen Regionalkommission. Auch eine Behandlung im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaftsvereinbarung wäre möglich. Zunächst sollten aber die Verhandlungsmöglichkeiten auf regionaler Ebene ausgeschöpft werden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013813700
Zusatzfrage, Herr Brück.

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID1013813800
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, daß natürlich auch in Saarbrücken und Völklingen, die dicht an der deutsch-französischen Grenze liegen, die Immissionen auch von den Emissionen in Frankreich bestimmt werden?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Da ist kein Zweifel. Sie wissen generell, daß beispielsweise die Hälfte der Schwefeldioxiddepositionen der Bundesrepublik aus dem Ausland kommt. Ich kann Ihnen nur voll zustimmen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013813900
Weitere Zusatzfrage, Herr Brück.

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID1013814000
Würden Sie mir bitte auch noch meine Frage beantworten, ob denn die französischen Industrieanlagen dem Stand der Technik entsprechen?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Wenn die Großfeuerungsanlagen-Verordnung in der Weise kommt, wie es die Bundesregierung wünscht, werden die Besitzer der französischen Altanlagen auch verpflichtet, diesen Stand zu erreichen. Im Augenblick ist nach meiner Information nach dem französischen Recht so etwas noch nicht vorhanden. Ich gehe davon aus, daß die Altanlagen nicht alle dem Stand der Technik entsprechen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013814100
Weitere Zusatzfrage.

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID1013814200
Herr Staatssekretär, Sie haben die Möglichkeit angedeutet, daß die Umweltbelastungen im Grenzraum im Rahmen der Konsultationen des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages behandelt werden könnten, schließen das aber für jetzt aus. Teilen Sie nicht die Auffassung, daß die Umweltbelastungen im Grenzraum dadurch zu einem Politikum werden, daß die Ungeduld der Bevölkerung im Grenzraum wächst, wenn man ständig vom Nachbarn mit Schmutz übergossen wird?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich möchte das im Augenblick nicht ausschließen. Ich könnte mir vorstellen, daß die Bundesregierung, wenn von Landesseite vorgetragen wird, daß die Verhandlungen im Regionalbereich zu keinem Ergebnis geführt haben, über die Kontakte, die Sie angesprochen haben, das Problem weiter verfolgt. Ich halte das auch für richtig und wichtig.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013814300
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Brück.

(Brück [SPD]: Nein, vielen Dank!)

Wir kommen dann zur Frage 27 des Abgeordneten Dr. Sperling:
War die Kommission der Bundesregierung für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung auch an der Erarbeitung der Maßnahmen für die Begünstigung schadstoffarmer Autos beteiligt, und welche Vereinfachungen wurden dadurch erreicht?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 1984 Maßnahmen beschlossen, mit denen die Prüfung aller Rechtsetzungsvorhaben auf ihre Notwendigkeit und Qualität gesichert werden soll. Dabei stellt jeder Bundesminister für seinen Bereich die entsprechende Prüfung auf Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit sicher.
Eine Beteiligung der unabhängigen Kommission für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung des Bundes ist demgegenüber schon aus Zeit- und Kapazitätsgründen nur begrenzt möglich. Sie ist bei den von Ihnen genannten Vorhaben nicht erfolgt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013814400
Herr Sperling, Zusatzfrage.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1013814500
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob das betreffende Ressort denn insbesondere die Fragen 8 und 9 — und zwar 8.4 und 9.11 — des Prüfungskatalogs bei der Erarbeitung der Vorschriften für das schadstoffarme Auto beachtet hat, deren Vorschriften in Ihrem schönen blauen Fragenkatalog lauten:
Können die Betroffenen die vorgesehene Regelung hinsichtlich Wortwahl, Satzbau, Satzlänge, Länge der Einzelvorschriften, Systematik, Logik, Abstraktion verstehen?
Ist die geplante Regelung unter Beteiligung der Vollzugsträger vorab erprobt worden (Planspiele)?
— Warum nicht?
— Mit welchem Ergebnis?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich muß zunächst einmal ausführen, daß wegen der Dringlichkeit dieser Dinge Planspiele vorher nicht durchgeführt werden konnten. Im übrigen ist es bei Vorschriften dieser Art kaum üblich und kaum möglich, daß der Bürger sie, wenn er sie liest, ohne



Staatssekretär Kroppenstedt
weiteres versteht. In diesem Fall werden die Förderungsmöglichkeiten durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit dem Bürger ja in Tabellen deutlich gemacht. Wenn sie einmal sehen, wie leicht dieser Sachverhalt in einer Tabelle darstellbar ist, so glaube ich nicht, daß ernsthafte Probleme bestehen, dem Bürger die Förderungsmöglichkeiten deutlich zu machen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013814600
Weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1013814700
Herr Staatssekretär, würden Sie der Kommission für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung raten, daß man vielleicht auf die Arbeit weitgehend dann verzichten kann, wenn man eine zwölfte Frage einführt, die da lautet: Kann man den Sachverhalt auch in einer einfach lesbaren Tabelle darstellen?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Wenn sich das ermöglichen läßt und wenn es Sachverhalte sind, die auf diese Weise an die Betroffenen herangebracht werden können, scheint mir in der Tat die sprachliche Darstellung ein bißchen an Bedeutung zu verlieren.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013814800
Wir kommen zur Frage 28 des Abgeordneten Schulte (Menden):
Inwieweit bestätigt die Bundesregierung die Feststellung über das Auto in dem vom Umweltbundesamt herausgegebenen Buch „was Sie schon immer über Auto und Umwelt wissen wollten" auf Seite 9: „Das Auto ist das Verkehrsmittel Nr. 1. Aber es ist auch das Sicherheits- und Umweltproblem Nr. 1! — Das Auto hat von allen Verkehrsmitteln den höchsten Anteil an der Umweltverschmutzung. — Das Auto schafft die meisten Lärmprobleme. — Das Auto hat den größten Verkehrsflächenbedarf. — Das Auto hat — mit Ausnahme des Luftverkehrs — den höchsten Energieverbrauch pro Person. — Das Auto ist das größte Unfallrisiko für uns alle. — Das Auto ist selbst dann noch ein Problem, wenn es nicht mehr fährt."?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, in der von Ihnen zitierten Broschüre sind den Vorteilen des Autos auch dessen Nachteile gegenübergestellt. Der Bundesregierung sind die aus der Nutzung des Autos für die Umwelt, aber auch für den Menschen selbst entstandenen Probleme durchaus bekannt.
Trotzdem hält sie am Kraftfahrzeug als einem unverzichtbaren Bestandteil unseres Lebens fest. Die Bundesregierung sorgt mit einem Bündel von Maßnahmen dafür, daß Schäden an der menschlichen Gesundheit und nachhaltige Eingriffe in die Natur soweit wie möglich vermieden werden.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013814900
Zusatzfrage, Herr Schulte.

Stefan Schulte (GRÜNE):
Rede ID: ID1013815000
Sind Sie bereit, meine Frage zu beantworten?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich habe die Frage beantwortet. Ich habe gesagt, der Bundesregierung sind diese Dinge bekannt. Das sind die Dinge, die vom Umweltbundesamt dargestellt worden sind. Ich kann die Antwort noch einmal wiederholen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013815100
Zweite Zusatzfrage.

Stefan Schulte (GRÜNE):
Rede ID: ID1013815200
Herr Staatssekretär, können Sie mir zustimmen, daß von dem Auto nicht nur Umweltbelastungen durch Schadstoffe und Abgase ausgehen, sondern auch Umweltbelastungen durch Lärm, Energieverbrauch und Rohstoffverbrauch?

(Zuruf von der CDU/CSU: Binsenweisheiten!)

Kroppenstedt, Staatssekretär: Da stimme ich Ihnen zu. Das ist nach dem herangezogenen Bericht des Umweltbundesamtes und meinen Ausführungen, daß wir diese Gefahren kennen, auch unstreitig.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013815300
Ich nehme an, Sie stellen jetzt zum erstenmal eine Frage. Damit sind eigentlich Ihre zwei Fragen verbraucht.

(Schulte [Menden] [GRÜNE]: Ich weiß!)

— Dann halten wir uns gemeinsam an unsere Regeln.
Sie wollen eine Zusatzfrage stellen. Bitte schön, Herr Müller.

Dr. Joachim Müller (GRÜNE):
Rede ID: ID1013815400
Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, daß gemessen an dem relativ sicheren, energiesparenden, abgasarmen öffentlichen Verkehr das Automobil als wesentlich umweltgefährdender und -feindlicher einzustufen ist als andere Verkehrsmittel?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Das Auto birgt stärkere Risiken als andere Verkehrsmittel. Es ist aber in gewissen Bereichen nicht durch andere Verkehrsmittel ersetzbar. Insofern muß man die erhöhten Risiken in Kauf nehmen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013815500
Herr Müller, Sie können sich dann noch einmal zu einer zweiten Zusatzfrage melden. Das geht jetzt nicht.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Werner.

Helmut Werner (GRÜNE):
Rede ID: ID1013815600
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wann ein Lkw herauskommt, der schadstoffärmer als die heutigen Versionen ist?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Konzept in Bearbeitung, in dem die Reduzierung der Schadstoffe bei Lkws — einmal der Partikelemissionen, aber auch der gasförmigen Emissionen — geregelt werden soll.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013815700
Ich rufe Frage 29 des Abgeordneten Schulte (Menden) auf:
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den von ihr häufig benutzten Terminus „umweltfreundliches Auto" in Zusammenhang mit abgasmindernden Maßnahmen für Kraftwagen, wenn auch solche Autos weiterhin mit Lärm, Flächenverbrauch, Energieverschwendung, Rohstoffverbrauch, Öl, Asbest, Reifenabrieb usw. unsere Umwelt extrem belasten?
Bitte schön.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Bei dem Terminus „umweltfreundliches Auto" handelt es sich um eine für jedermann verständliche Kurzbezeichnung für ein Auto, das sich durch ganz erhebliche Minderung



Staatssekretär Kroppenstedt
seiner Abgasschadstoffe von herkömmlichen Autos unterscheidet und damit in einem entscheidenden Punkt die Umweltbelastung reduziert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung jedoch auch die Lösung weiterer, mit dem Autoverkehr zusammenhängender Probleme in Angriff genommen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013815800
Zusatzfrage, Herr Schulte.

Stefan Schulte (GRÜNE):
Rede ID: ID1013815900
Würden Sie ein Auto, das auf Grund optimaler Lärmkapselung als lärmarm einzustufen ist, das aber den gleichen Ausstoß wie die herkömmlichen Fahrzeuge hat, auch als „umweltfreundlich" bezeichnen, oder — lassen Sie mich das bitte noch präzisieren — weshalb nehmen sie die Abgasminderung als einzigen Parameter für die Umweltbelastung?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Wir nehmen das nicht als einzigen Parameter. Das Ideal wäre ein Auto, das keinen Lärm und keine Abgase oder möglichst wenig Lärm und möglichst wenig Abgase verursacht. Die Bemühungen der Bundesregierung zielen darauf ab, zu einer Lärmreduzierung am Objekt — also am Auto — zu gelangen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013816000
Zweite Zusatzfrage.

Stefan Schulte (GRÜNE):
Rede ID: ID1013816100
Können Sie mir darin zustimmen, daß auch von einem KatalysatorFahrzeug weitere erhebliche Umweltbelastungen ausgehen?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Es gehen Umweltbelastungen von ihm aus. Die Reduzierung der Abgase um 80% ist aber doch sehr beachtlich.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013816200
Zusatzfrage, Abgeordneter Vogel (München).

Axel Vogel (GRÜNE):
Rede ID: ID1013816300
Herr Staatssekretär, da Sie vorhin vom umweltfreundlichen Auto gesprochen haben, frage ich Sie: Ist eine Zigarette, die weniger Schadstoffe hat, lungenfreundlich?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Das Problem ist immer die Kosten-Nutzen-Relation. Bei Gegenständen, auf die man leichter verzichten kann, wird sich das Problem anders stellen als bei Gegenständen, auf die man stärker angewiesen ist.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013816400
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1013816500
Herr Staatssekretär, geht Ihnen auf, daß es um die Problematik des Sprachgebrauchs geht, eine etwas weniger umweltschädliche Sache bereits als umweltfreundlich zu bezeichnen, während doch die Mehrzahl der Faktoren immer noch für die Umweltschädlichkeit spricht? Dies ist vielleicht unvermeidlich, aber der Ausdruck „umweltfreundlich" ist eine verkleisternde Verniedlichung.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich verstehe Ihre Frage schon. In den Rechtsverordnungen ist ja auch von „abgasarm" und „bedingt abgasarm" die Rede. Unser Interesse geht dahin,
möglichst viele Menschen zum Kauf dieser Autos statt der konventionellen Autos zu veranlassen. Wir meinen, daß ein Terminus wie „umweltfreundlich" hier doch eine gewisse Hilfe sein kann.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013816600
Zusatzfrage des Abgeordneten Senfft.

Hans-Werner Senfft (GRÜNE):
Rede ID: ID1013816700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß das sogenannte umweltfreundliche Katalysator-Auto mit dem Blauen Umweltschutzengel ausgezeichnet worden ist, und inwieweit sind Fahrräder, Straßenbahnen und die Bundesbahn schon mit diesem umweltfreundlichen Engel ausgezeichnet worden?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Mir ist der Sachverhalt bekannt. Unser Haus hat dieses Vorhaben sehr unterstützt, gerade auch aus den Gründen, die ich soeben in Beantwortung der Zusatzfrage genannt habe. Wir wollen darauf hinwirken, daß möglichst viele Leute in unserem Lande abgasarme Autos anstelle von konventionellen Autos kaufen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013816800
Zusatzfrage des Abgeordneten Müller (Bremen).

Dr. Joachim Müller (GRÜNE):
Rede ID: ID1013816900
Herr Staatssekretär, wann wird die Bundesregierung dazu übergehen, Schrottplätze „Entsorgungsparks" zu nennen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kroppenstedt, Staatssekretär: Die Bundesregierung hat bisher keine darartige Absicht, aber ich nehme Ihre Anregung gerne zur Kenntnis.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013817000
Ich rufe Frage 30 des Abgeordneten Dr. Schierholz auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Hanauer Nuklearfirma RBU (Reaktor-Brennelement-Union) am Atomgesetz vorbei mit hochangereichertem Uran und Plutonium hantiert hat, und gedenkt sie im Rahmen der Bundesaufsicht Maßnahmen gegen die von der hessischen Landesregierung verfügten Teilstillegung der RBU zu ergreifen?
Kroppenstedt, Staatssekretär *): Das Bundes-Immissionsschutzgesetz wird nach Art. 83 des Grundgesetzes von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Die Prüfung und Entscheidung darüber, ob Anlagen oder Anlagenteile der Firma RBU einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, obliegt damit den Vollzugsbehörden des Landes Hessen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die zuständigen hessischen Behörden den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt geprüft und das danach Erforderliche veranlaßt haben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013817100
Zusatzfrage, Herr Dr. Schierholz.

Dr. Henning Schierholz (GRÜNE):
Rede ID: ID1013817200
Herr Staatssekretär, ist es denn nach der Auffassung der Bundesregierung ein Ausdruck von Zuverlässigkeit, wenn die Betreiber von Nuklearanlagen auch am Atomgesetz vor-
*) Vom Redner wurden versehentlich die Antworten auf die Fragen 30 und 31 verwechselt.



Dr. Schierholz
bei, das bekanntlich ein Bundesgesetz ist, mit waffenfähigem Uran und mit Plutonium hantieren?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich habe den Eindruck, daß das Ihre andere Frage betrifft.

(Dr. Schierholz [GRÜNE]: Ja, das gehört zusammen!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013817300
Dies ist nun einmal Sache der Regierung, daß sie fragt, ob sie zusammen beantworten darf.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich beantworte gerne auch die andere Frage.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013817400
Bitte, Frage 31:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß die RBU, die seit ca. 15 Jahren in Betrieb ist, bis heute nicht über die nach dem Bundesimmissionschutzgesetz erforderliche Genehmigung verfügt?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Die Bundesregierung macht sich die Ihrer Fragestellung zugrundeliegenden Unterstellungen nicht zu eigen. Die Reaktor-Brennelement-Union hat die Assemblierung plutoniumhaltiger sowie hochangereichertes Uran enthaltenden Brennelemente nach dem 1. Oktober 1975 gemäß Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vorgenommen. Hierzu hat der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik in einem Gespräch am 9. Mai 1985 im Rahmen der Bundesaufsicht dem BMI einen ersten Bericht gegeben. Die Prüfung der Sache ist noch nicht abgeschlossen. Der BMI hat heute nach Art. 85 Abs. 3 den Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik angewiesen, in der erwähnten Sache keine Anordnungen zu treffen, ohne vorher eine bundesaufsichtliche Äußerung eingeholt zu haben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013817500
Zusatzfrage 2 von Ihnen.

Dr. Henning Schierholz (GRÜNE):
Rede ID: ID1013817600
Dann möchte ich meine erste Zusatzfrage wiederholen, ob Sie es für einen Ausdruck von Zuverlässigkeit halten, daß hier Betreiber von Nuklearanlagen mit waffenfähigem Plutonium am Atomgesetz, bekanntlich ein Bundesgesetz, vorbei hantieren?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich teile die Unterstellung nicht, und deswegen besteht kein Grund zur Beantwortung der Frage.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013817700
Weitere Zusatzfrage.

Dr. Henning Schierholz (GRÜNE):
Rede ID: ID1013817800
Nun steht in Art. 7 des Atomgesetzes etwas von „Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Antragsteller", und deswegen möchte ich Sie fragen, was alles noch passieren muß, Herr Staatssekretär, bevor die Bundesregierung diese Bedenken, die ich gerade hier zitiert habe, aus dem Atomgesetz gegen die Atombetreiber geltend macht.

(Dr. Sperling [SPD]: Die Bundesregierung muß ausgewechselt werden!)

Kroppenstedt, Staatssekretär: Mir sind keine derartigen Bedenken bekannt. Sie sind nicht substantiiert worden. Die Bundesregierung teilt die Rechtsauffassung, die die hessische Landesregierung ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, nicht in dem dort ausgeführten Umfang.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013817900
Noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schierholz.

Dr. Henning Schierholz (GRÜNE):
Rede ID: ID1013818000
Herr Staatssekretär, kann denn die Bundesregierung Presseinformationen bestätigen, wonach laut § 327 des Strafgesetzbuches das unerlaubte Betreiben von Anlagen bis zu fünf Jahren Haft einbringen kann?
Kroppenstedt, Staatssekretär: Die Bundesregierung kann das Zitat von Bestimmungen des Strafgesetzes natürlich bestätigen, aber es liegt kein irgendwie erwiesener, durch Gerichte festgestellter Sachverhalt vor, daß Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder dieser Firma sich nach diesen Vorschriften strafbar gemacht haben.

(Dr. Schierholz [GRÜNE]: Habe ich noch eine?)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013818100
Nein, aber ich prüfe gerade, ob Herr Schulte eine Frage stellen wollte oder nicht! — Dann sind Sie jetzt dran, Herr Schulte.

Stefan Schulte (GRÜNE):
Rede ID: ID1013818200
Herr Staatsminister, welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Umstand, daß mit dem Geschäftsführer der RBU und der Alkem, Dr. Warrikoff, ein MdB am Rande der Kriminalität oder Illegalität agiert hat?

(Dr. Laufs [CDU/CSU]: Das ist doch unglaublich! — Weiß [CDU/CSU]: Unverschämtheit! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Kroppenstedt, Staatssekretär: Ich möchte Sie doch bitten, solche Unterstellungen hier nicht vorzutragen. Es gibt keinerlei Nachweise, daß irgendein Mitglied der Firmen, geschweige ein Mitglied dieses Hauses sich in dieser Weise verhalten hat, wie das von Ihnen unterstellt wird.

(Dr. Laufs [CDU/CSU]: Das ist unglaublich! Schämen Sie sich! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU — Horacek [GRÜNE]: Es wäre nicht das erste Mal, daß so etwas passiert!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013818300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Vogel (München).

Axel Vogel (GRÜNE):
Rede ID: ID1013818400
Ich würde gern wissen, warum die Bundesregierung alle Angaben über die Lagerung des im Staatsauftrag lagernden Plutoniums unter Geheimhaltung gestellt hat.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Diese Frage kann ich Ihnen im Augenblick nicht beantworten. Ich werde der Sache nachgehen.

(Dr. Schierholz [GRÜNE]: Dann bitten wir darum!)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013818500
Zusatzfrage des Abgeordneten Horacek.




Milan Horacek (GRÜNE):
Rede ID: ID1013818600
Würden Sie uns das dann auch mitteilen?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013818700
Augenblick, ich muß jetzt eingreifen, weil die Frage nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den hier zur Beantwortung anstehenden Fragen steht. Dann müssen Sie schon eine neue Frage einbringen, um das aufzuklären, was hier eben gemacht worden ist.

(Horacek [GRÜNE]: Ich beziehe mich auf die Zusatzfrage!)

— Genau die ging schon daran vorbei. Ich habe bloß ein bißchen zu spät reagiert. Da war die Antwort schon gegeben.
Wir kommen zur Frage 32 des Abgeordneten Weiß:
Sieht sich die Bundesregierung bzw. das Umweltbundesamt als Beratungsorgan der Bundesregierung im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs in der Lage, den von dem Bremer Biochemiker und Journalisten Egmont R. Koch angekündigten und in Teilen schon veröffentlichten Umweltatlas hinsichtlich seiner Wissenschaftlichkeit zu bewerten, und wenn ja, wie lautet ihre Stellungnahme?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Kroppenstedt, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Veröffentlichung „Die Lage der Nation 85/86 — Umweltatlas der Bundesrepublik" ist als Buchausgabe erst seit einigen Tagen erhältlich. Einige Ergebnisse sind im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" vorab veröffentlicht worden.
Eine Bewertung der Bundesregierung läßt sich aus den nur auszugsweise veröffentlichten Daten noch nicht vornehmen. Der Bundesminister des Innern hat das Umweltbundesamt beauftragt, so bald als möglich eine Bewertung vorzubereiten. Ich bin gern bereit, Ihnen diese Stellungnahme zuzuleiten, sobald sie vorliegt.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013818800
Durch die Tatsache, daß wir am Anfang eine Geschäftsordnungsdebatte hatten, haben wir jetzt noch fünf Minuten Zeit, um eine Frage aus einem weiteren Geschäftsbereich zu beantworten. Zunächst aber danke ich Staatssekretär Kroppenstedt für die Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Herr Staatssekretär Dr. Kinkel steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) auf:
Gibt es bundesrechtliche Rahmenvorschriften oder Mindestanforderungen für die Verfahrensordnungen bei den Rechtsanwaltskammern für die Wahrnehmung der Aufsicht über Rechtsanwälte, und inwieweit ist dadurch das rechtliche Gehör für Beteiligte innerhalb und außerhalb der Kammerzugehörigkeit in allen Stadien eines Verfahrens gesichert?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1013818900
Herr Abgeordneter, ich beantworte die Frage wie folgt: Verfahrensordnungen der Rechtsanwaltskammern für das Verfahren in Aufsichtsangelegenheiten gibt es nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer nicht. Die Bundesrechtsanwaltsordnung regelt das Verfahren der Rechtsanwaltskammern in Aufsichts- und Beschwerdeangelegenheiten nur in wenigen Grundzügen und auch nur insoweit, als es um die Beteiligung des Rechtsanwalts geht.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz, das im einzelnen das Verfahren der Verwaltungsbehörden regelt, gilt nach seinem § 2 Abs, 3 Nr. 1 nicht für die Tätigkeit der Rechtsanwaltskammern. Demnach gelten für das Verfahren der Rechtsanwaltskammern in Aufsichts- und Beschwerdeangelegenheiten weitgehend die überkommenen ungeschriebenen Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts. Diese sind in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen worden, das insoweit für die Kammern eine wesentliche Erkenntnisquelle ist.
Soweit es um das rechtliche Gehör in diesem Verfahren geht, ist folgendes zu bemerken: Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes gilt für das gerichtliche Verfahren. Aus dem ihm zugrunde liegenden Gedanken, der einzelne solle nicht Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern er solle vor einer Entscheidung, die seine Rechte betreffe, zu Wort kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können, wird die Anwendung dieses Grundsatzes auch im Verwaltungsverfahren gefolgert. Dem entspricht § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Hiernach ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. In Rechte oder die berufliche Stellung greift eine Entscheidung der Rechtsanwaltskammer ein, die Maßnahmen gegen den Rechtsanwalt verhängt oder in die Wege leitet, etwa der Antrag der Rechtsanwaltskammer auf Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft. Insoweit besteht eine Verpflichtung der Rechtsanwaltskammer, den Rechtsanwalt vor der Entscheidung zu hören. Für die Rüge ist das ausdrücklich in § 74 Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt.
Anders ist die Lage eines Beschwerdeführers. In seine Rechte greift das ausschließlich auf den berufsrechtlichen Aspekt, nämlich die Reinhaltung des Berufs, ausgerichtete Verfahren nicht ein. Er wird daher nach allgemein-verwaltungsrechtlichen Grundsätzen einen Anspruch darauf haben, daß auf seine Beschwerde ein Bescheid gegeben wird, nicht aber, daß er vor der Entscheidung der Kammer zu den entscheidungserheblichen Tatsachen nochmals gehört wird.
Einen Hinweis darauf, daß es in diesem Bereich nicht um Rechte des Beschwerdeführers geht, gibt § 122 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Hiernach kann die Rechtsanwaltskammer ein Klageerzwingungsverfahren durchführen, wenn die Staatsanwaltschaft ihrem Antrag auf Einleitung des ehrengerichtlichen Verfahrens keine Folge gibt. Dem außenstehenden Beschwerdeführer ist diese Möglichkeit ausdrücklich in § 122 Abs. 5 versagt.




Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013819000
Ich nehme an, daß selbst der juristische Fachmann Dr. Schwenk nicht in der Lage war, diesem Leitartikel eines juristischen Seminars voll zu folgen. Trotzdem höre ich mit Interesse Ihre Zusatzfrage; denn wir haben noch eine Minute Zeit.

Dr. Wolfgang Schwenk (SPD):
Rede ID: ID1013819100
Herr Staatssekretär, wäre es nicht angesichts der Eingangssätze Ihrer Ausführungen erforderlich, nunmehr das Verfahren vor den Rechtsanwaltskammern zu formalisieren und an rechtsstaatliche Grundsätze heranzuführen und dabei auch daran zu denken, daß es sich um ein öffentlich-rechtliches Verfahren handelt, da die Berufsvertretung ja eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahrnimmt, und, weil der Rechtsanwalt Organ der Rechtspflege ist, ein betroffener Außenstehender sehr wohl in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen sein kann, wenn der Rechtsanwalt von seinen Möglichkeiten einen unzutreffenden oder über faire Möglichkeiten hinausgehenden Gebrauch macht?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Überlegungen dieser Art sind angestellt worden. Es bestand nach Auffassung der Bundesregierung eben bisher keine Notwendigkeit, die vorher von mir zugegebenermaßen etwas ausführlich geschilderte, aber leider Gottes komplizierte Rechtslage zu ändern. Ich bin aber gerne bereit, darauf hinzuwirken, daß wir nochmals Überlegungen anstellen, ob nicht doch eine Änderung in der von Ihnen angedeuteten Weise notwendig ist.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013819200
Als letzte Zusatzfrage lasse ich noch die Frage von Herrn Dr. Schwenk zu.

Dr. Wolfgang Schwenk (SPD):
Rede ID: ID1013819300
Danke schön. Wird die Bundesregierung nicht Anlaß haben, angesichts der leider zu beobachtenden Tendenz rüderer Umgangsformen von Rechtsanwälten gegenüber fremden Parteien dieser Frage mehr Aufmerksamkeit zu schenken und das Verfahren zur Einhaltung der Standesregeln transparenter zu machen?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Sie sind sicher nicht böse, wenn ich sage, daß ich nicht ohne weiteres unterstreichen und bestätigen kann, was Sie hier in Ihrer Frage unterstellt haben. Ich bin aber gern bereit, auch hier zuzusagen, daß die Bundesregierung das, was Sie gesagt haben, in die Prüfung miteinbeziehen wird.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1013819400
Nun müssen wir diese Fragestunde beenden*). Ich danke allen Beteiligten für ihre Mitwirkung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Mittwoch, den 22. Mai 1985, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.