Rede von
Dr.
Dorothee
Wilms
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich sagte Ihnen, daß die Wissenschafts- und Hochschulorganisationen schon gegenüber der alten Regierung Rechtsänderungen gefordert haben. Dies hat z. B. auch der Wissenschaftsrat im Mai 1982 eindringlich getan.
Dieses Zeitvertragsgesetz wird die aufgetretenen Unsicherheiten ausräumen und damit zur Rechtssichereit beitragen. Ich möchte im Anschluß an die Ausführungen des Kollegen Blüm vorhin noch einmal betonen: Mit diesem Gesetzentwurf werden auch die Voraussetzungen verbessert, einer größeren Zahl von Hochschulabsolventen einen Arbeitsplatz auf Zeit anzubieten. Ich denke, hier stellt sich wirklich die Frage: Wollen wir junge Wissenschaftler arbeitslos auf der Straße stehen haben, oder wollen wir ihnen wenigstens befristet eine Zeit der Arbeit und der Forschung einräumen?
Außerdem können wir mit diesem neuen Vertrag auch die Einführung und die Einwerbung von Drittmitteln in der sogenannten Drittmittelforschung erweitern. Das ist auch etwas, was wir dringend brauchen. Auch hier, glaube ich, besteht weithin Konsens mit der Wissenschaft und der Forschung.
Meine Damen und Herren, gegen den Gesetzentwurf wurde gelegentlich eingewendet — Herr Kollege Vogelsang, Sie haben darauf hingewiesen —, das Gesetz verletze die durch Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Tarifautonomie. Die Bundesregierung sieht sich durch die Ergebnisse der Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft in ihrer Auffassung bestätigt, daß das Gesetz nicht gegen das Grundgesetz verstößt und auch die Tarifautonomie nicht verletzt. In einem einmütigen Votum hat auch der Rechtsausschuß des Bundesrates diesen Gesetzentwurf unter dem Gesichtspunkt der Grundrechte geprüft und sieht keine Bedenken. Der Gesetzentwurf enthält eine ausgewogene Regelung, die sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die Belange der Forschung berücksichtigt.
Die Bundesregierung begrüßt die Veränderungen, die jetzt im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens durch den Bundesrat und den Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft eingebracht worden sind, weil wir glauben, daß damit das Gesetz noch weiter verbessert werden konnte.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend die Überzeugung der Bundesregierung noch einmal zum Ausdruck bringen: Auch dieses neue Zeitvertragsgesetz für den wissenschaftlichen Bereich wird einen Beitrag dazu leisten, die Leistungsfähigkeit der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen zu sichern und die Berufschancen junger Wissenschaftler zu verbessern.
Ich bedanke mich bei den Kollegen des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft für die zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung.
Vielen Dank.