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ID1012926100

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    Plenarprotokoll 10/129 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 129. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. März 1985 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9461 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Amling, Antretter, Dr. Apel, Bahr, Bindig, Büchler (Hof), Dr. von Bülow, Catenhusen, Daubertshäuser, Dr. Ehrenberg, Franke (Hannover), Frau Fuchs (Verl), Gansel, Gerstl (Passau), Glombig, Hauck, Heistermann, Heyenn, Hiller (Lübeck), Horn, Ibrügger, Jahn (Marburg), Jansen, Dr. Jens, Jungmann, Kirschner, Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Kolbow, Kretkowski, Kuhlwein, Leonhart, Meininghaus, Müntefering, Nehm, Neumann (Bramsche), Frau Odendahl, Oostergetelo, Pauli, Pfuhl, Rappe (Hildesheim), Reschke, Reuter, Sander, Schäfer (Offenburg), Dr. Scheer, Schlatter, Frau Schmidt (Nürnberg), Schmitt (Wiesbaden), Schulte (Unna), Dr. Schwenk (Stade), Dr. Soell, Dr. Steger, Steiner, Frau Steinhauer, Dr. Struck, Frau Terborg, Frau Traupe, Dr. Vogel, Voigt (Frankfurt), Walther, Dr. Wernitz, Wiefel, Wischnewski, Würtz und der Fraktion der SPD Zur sozialen Lage der Soldaten in den Streitkräften — Drucksachen 10/1360, 10/2227 — Gerstl (Passau) SPD 9461 C Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 9463 C Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 9467 A Dr. Feldmann FDP 9469 B Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 9471 D Steiner SPD 9476 C Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 9479 B Heistermann SPD 9481 D Eidesleistung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 9484 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Ergebnisse des EG-Umweltrates in Brüssel vom 20. März 1985 Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 9484 C Schäfer (Offenburg) SPD 9487 C Dr. Laufs CDU/CSU 9491 D Hoss GRÜNE 9493 B Hoffie FDP 9495 B Dr. Spöri SPD 9497 B Schmidbauer CDU/CSU 9499 D Baum FDP 9501 B Fellner CDU/CSU 9503 B Dr. Lippold CDU/CSU 9504 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 10/2972 — 9524 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen — Drucksache 10/3029 — Dr. Kübler SPD 9525 A Buschbom CDU/CSU 9525 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1985 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3069 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3069 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3070 — Frau Augustin CDU/CSU 9526 D Delorme SPD 9528 B Eimer (Fürth) FDP 9529 D Frau Potthast GRÜNE 9530 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 9532 D Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN Zivilisationsbedingte Schäden an Gebäuden, Kulturdenkmälern und Ingenieurbauwerken — Drucksachen 10/1129, 10/2613 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bauschäden — Drucksache 10/3011 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu Gebäudeschäden — Drucksache 10/3085 — Sauermilch GRÜNE 9536 C Zierer CDU/CSU 9538 B Conradi SPD 9539 D Grünbeck FDP 9541 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMBau . 9543 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1982 zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Oktober 1981 gestellten grundsätzlichen Fragen zur Berufsausbildung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1983 zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berufsbildungsberichts 1983 zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN Förderung von Ausbildungsplätzen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1984 zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berufsbildungsberichts 1984 zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Beratung des Berufsbildungsberichts 1984 — Drucksachen 9/1424, 9/1934, 10/334, 10/482, 10/892, 10/917, 10/1135, 10/1639, 10/1673, 10/2855 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1985 — Drucksache 10/2974 — Weisskirchen (Wiesloch) SPD 9546 C Nelle CDU/CSU 9549 C Dr. Schierholz GRÜNE 9551 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1985 III Neuhausen FDP 9553 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 9556 A Frau Odendahl SPD 9559 A Rossmanith CDU/CSU 9560 C Kuhlwein SPD 9562 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 9564 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Lage der Rußlanddeutschen — Drucksachen 10/2100, 10/2760 — Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9567 A Schlaga SPD 9567 B Dr. Hupka CDU/CSU 9567 D Horacek GRÜNE 9569 C Dr. Mertes, Staatsminister AA 9571 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schmude, Frau Steinhauer, Amling, Büchner (Speyer), Klein (Dieburg), Lambinus, Becker (Nienberge), Berschkeit, Buckpesch, Buschfort, Dreßler, Esters, Fiebig, Frau Fuchs (Köln), Heistermann, Dr. Holtz, Frau Huber, Jaunich, Dr. Jens, Jung (Düsseldorf), Dr. Klejdzinski, Kretkowski, Liedtke, Lohmann (Witten), Frau Matthäus-Maier, Meininghaus, Menzel, Dr. Mertens (Bottrop), Dr. Müller-Emmert, Müntefering, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Poß, Purps, Reschke, Reuschenbach, Sander, Schanz, Schlatter, Schluckebier, Frau Schmedt (Lengerich), Schmidt (Wattenscheid), Schmitt (Wiesbaden), Schröer (Mülheim), Steiner, Toetemeyer, Urbaniak, Westphal, Wieczorek (Duisburg), Wiefel, von der Wiesche, Wischnewski, Zeitler, Dr. Ehmke (Bonn), Ibrügger, Bernrath und der Fraktion der SPD Olympische Sommerspiele 1992 im Ruhrgebiet — Drucksachen 10/2019, 10/2945 — Frau Steinhauer SPD 9572 D Frau Hürland CDU/CSU 9574 A Schwenninger GRÜNE 9575 D Beckmann FDP 9578A Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Schutz der Gesundheit in Innenräumen — Drucksache 10/2339 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Duve, Dr. Hauff, Frau Fuchs (Köln), Dr. Schmude, Bachmaier, Frau Blunck, Egert, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Immer (Altenkirchen), Jaunich, Kißlinger, Dr. Kübler, Lennartz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müntefering, Rappe (Hildesheim), Reimann, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Stahl (Kempen), Stiegler, Frau Terborg, Urbaniak, Frau Weyel, Ibrügger, Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Wolfram (Recklinghausen), Schmitt (Wiesbaden) und der Fraktion der SPD Gefährlichkeit von Formaldehyd — Drucksache 10/2791 — Frau Schoppe GRÜNE 9580 B Dolata CDU/CSU 9581 D Müller (Düsseldorf) SPD 9583 D Frau Dr. Segall FDP 9585 C Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 9586 D Beratung des Siebenten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/2777 — Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9588 C Dr. Wernitz SPD 9589 C Dr. Blank CDU/CSU 9590 B Frau Reetz GRÜNE 9591 B Dr. Hirsch FDP 9592 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/2951 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/3077 — 9593 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Dr. Hauff, Roth, Antretter, Daubertshäuser, Duve, Müntefering, Amling, Bachmaier, Bamberg, Frau Blunck, Catenhusen, Conradi, Haar, Hettling, Frau Dr. Hartenstein, Ibrügger, Bernrath, Dr. Klejdzinski, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Müller (Schweinfurt), Pauli, Reschke, Reuter, Sielaff, Schäfer (Offenburg), Dr. Schmude, Stahl (Kempen), Vosen, Waltemathe und der Fraktion der SPD IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1985 Förderung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr — Drucksache 10/2658 — 9593 B Beratung des Antrags des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN Rüstungsexportstatistiken — Drucksache 10/2959 — Schwenninger GRÜNE 9593 D Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3026 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3027 — 9594 C Fragestunde — Drucksachen 10/3067, 10/3073, 10/3076 vom 22. März 1985 — Intervention des jetzigen Bundeskanzlers beim rheinland-pfälzischen Finanzministerium zugunsten einer Linzer Parteispenden-Tarnorganisation im Jahre 1969 MdlAnfr 5 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Schierholz GRÜNE Antw StMin Vogel BK 9506 A ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 9506 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9506 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 9506 D ZusFr Lambinus SPD 9506 D Entlassungen bei den inländischen Grundig-Werken seit September 1980 MdlAnfr 37 22.03.85 Drs 10/3067 Gerstl (Passau) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9507 A ZusFr Gerstl (Passau) SPD 9507 A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 9507 C ZusFr Haase (Fürth) SPD 9507 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 9507 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9508A Entlassungen bei der Grundig AG MdlAnfr 38 22.03.85 Drs 10/3067 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9508 B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 9508 C ZusFr Reimann SPD 9508 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 9509A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 9509 B ZusFr Lambinus SPD 9509 C ZusFr Gerstl (Passau) SPD 9509 C ZusFr Sieler SPD 9509 D Bundesmittel für Forschung und Entwicklung neuer Produktlinien bei der Grundig AG MdlAnfr 39 22.03.85 Drs 10/3067 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9510A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 9510A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9510C ZusFr Vahlberg SPD 9510 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 9510D Bezeichnung der Entwicklung bei der Grundig AG als „Beschäftigungskatastrophe in Nordbayern" MdlAnfr 40 22.03.85 Drs 10/3067 Lambinus SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9511A ZusFr Lambinus SPD 9511A ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 9511 B ZusFr Schmidt (München) SPD 9511 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 9511 D ZusFr Jungmann SPD 9512 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 9512 B ZusFr Sieler SPD 9512 C Beschäftigungsplan für den Grundig-Konzern MdlAnfr 42 22.03.85 Drs 10/3067 Schmidt (München) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9512 D ZusFr Schmidt (München) SPD 9512 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 9513A Entwicklung der Unterhaltungselektronikbranche; Bundesmittel für die Grundig AG und das Heinrich-Hertz-Institut zur Entwicklung eines „hochauflösenden" Bildschirms MdlAnfr 43, 44 22.03.85 Drs 10/3067 Vahlberg SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9513 C ZusFr Vahlberg SPD 9513 C Bayerische Ansiedlungspolitik im Hinblick auf Informations- und Kommunikationstechnologien MdlAnfr 47 22.03.85 Drs 10/3067 Amling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9514 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1985 V Verkauf von gepanschtem Superbenzin durch Tankstellen sogenannter Billiganbieter MdlAnfr 56 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9514C ZusFr Dr. Jens SPD 9514 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 9515 B Bundesmittel für die Grundig AG zur Entwicklung von Videogeräten auf der Basis der Digitaltechnik und von elektronischen Meß- und Diagnosesystemen MdlAnfr 45, 46 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9515C Veränderung der Produktionsstandorte im europäischen Bereich des Automobilkonzerns Ford MdlAnfr 58, 59 22.03.85 Drs 10/3067 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 9515 D ZusFr Schemken CDU/CSU 9516A Hautschäden bei Schlachtrindern MdlAnfr 60 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Dr. Bard GRÜNE Antw PStSekr Gallus BML 9516 B ZusFr Frau Dr. Bard GRÜNE 9516 C ZusFr Eigen CDU/CSU 9517A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 9517 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9517 B Einnahmeausfälle der schleswig-holsteinischen und der übrigen deutschen Milchviehhalter durch die Milchkontingentierung MdlAnfr 61, 62 22.03.85 Drs 10/3067 Bredehorn FDP Antw PStSekr Gallus BML 9517 C ZusFr Bredehorn FDP 9517 D ZusFr Eigen CDU/CSU 9518 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9518 C Verlängerung der Antragsfrist für die „Milchrente" MdlAnfr 63 22.03.85 Drs 10/3067 Dr. Göhner CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 9518 D ZusFr Dr. Göhner CDU/CSU 9518 D Einfuhr von Bienenhonig zu Dumpingpreisen aus der DDR; Wettbewerbssituation deutscher Imker in der EG MdlAnfr 64, 65 22.03.85 Drs 10/3067 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 9519A ZusFr Hinsken CDU/CSU 9519 C ZusFr Conradi SPD 9519 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9519 D Einfluß des Dollarkurses auf die Wettbewerbslage am Weltmarkt; Getreideexporte der EG MdlAnfr 66 22.03.85 Drs 10/3067 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 9520A ZusFr Eigen CDU/CSU 9520 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9520 C Vorwort des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen zum Buch von Gerhard Sill „Überleben war alles ..." MdlAnfr 67 22.03.85 Drs 10/3067 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 9521 A ZusFr Conradi SPD 9521 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 9521 C ZusFr Dr. Sperling SPD 9521 D ZusFr Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE . 9521 D Konsequenzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts zum Kündigungsrecht MdlAnfr 72 22.03.85 Drs 10/3067 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 9522 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 9522 C Kürzungen bei AB-Maßnahmen MdlAnfr 73, 74 22.03.85 Drs 10/3076 Reschke SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 9522 D ZusFr Reschke SPD 9523 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 9523 C Nächste Sitzung 9594 C Berichtigung 9594 B Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9595* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1985 9461 129. Sitzung Bonn, den 28. März 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 122. Sitzung, Seite 9046 D: Der Zwischenruf des Abg. Dr. Diederich (Berlin) (SPD) in der zweiten Klammer — nach dem Zwischenruf des Abg. Büchler (Hof) (SPD): „Stimmt doch nicht!" — ist wie folgt zu lesen: „Herr Lintner, wir bewegen uns, Sie bleiben auf Ihrem Hintern sitzen!". Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein** 29. 3. Dr. Ahrens* 29. 3. Frau Beck-Oberdorf 29. 3. Broll 29. 3. Büchner (Speyer) * 29. 3. Dr. Corterier** 29. 3. Dr. Diederich (Berlin) *** 29. 3. Duve 29. 3. Dr. Ehmke (Bonn) 29. 3. Ertl 29. 3. Eylmann 29. 3. Frau Fischer*** 29. 3. Franke (Hannover) 29. 3. Frau Fuchs (Köln) 28. 3. Frau Fuchs (Verl) *** 29. 3. Gattermann 28. 3. Frau Geiger*** 29. 3. Dr. Geißler 29. 3. Dr. Götz 29. 3. Haehser 29. 3. Handlos 29. 3. Dr. Hauff 29. 3. Dr. Holtz*** 29. 3. Dr. Hornhues 29. 3. Jung (Düsseldorf) 28. 3. Klein (München) 29. 3. Kleinert (Hannover) 29. 3. Dr. h. c. Lorenz 29. 3. Matthöfer 29. 3. Dr. Meyer zu Bentrup 29. 3. Dr. Müller*** 29. 3. Nagel 29. 3. Neumann (Bramsche) * 29. 3. Dr.-Ing. Oldenstädt 29. 3. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pfuhl 29. 3. Polkehn 29. 3. Rohde (Hannover) 29. 3. Rühe 29. 3. Schäfer (Mainz) 29. 3. Schmidt (Hamburg) 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Schreiner 29. 3. Schröder (Hannover) 29. 3. Schröer (Mülheim) 29. 3. Schulte (Unna) 29. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim*** 29. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 29. 3. Dr. Stercken*** 29. 3. Stobbe 29. 3. Stockhausen 29. 3. Stommel 29. 3. Tillmann 29. 3. Verheugen 29. 3. Voigt (Frankfurt) 29. 3. Waltemathe 29. 3. Dr. Warnke 29. 3. Dr. von Wartenberg 29. 3. Frau Dr. Wex 28. 3 Dr. Wieczorek 29. 3. Wissmann 29. 3. Dr. Wittmann 29. 3. Dr. Wörner 29. 3. Dr. Wulff* 29. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der 73. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anneliese Augustin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es handelt sich um eine gute und, wie ich meine, langersehnte Nachricht für alle Angehörigen der Krankenpflegeberufe und des Berufs der Hebamme. Das heute zu verabschiedende Krankenpflegegesetz soll das Gesetz vom 20. September 1965 und das zu verabschiedende Gesetz über die Berufe der Hebamme und des Entbindungspflegers das uralte Gesetz vom 21. Dezember 1938 ablösen. Damit schaffen wir die Voraussetzung, daß das Krankenpflegegesetz bereits zum 1. September 1985 und das Hebammengesetz sogar bereits zum 1. Juli 1985 verabschiedet werden können.
    Durch diese beiden Gesetze werden die entsprechenden Richtlinien des Rates der EWG und die gegenseitige damit verbundene Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise in innerstaatliches Recht umgesetzt. Von da an haben die Angehörigen dieser Berufsgruppen das Recht, auch in den anderen Ländern der EG in ihrem erlernten Beruf tätig zu sein.
    Die beiden zur Abstimmung anstehenden Gesetze regeln aber vor allem die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Führung der genannten Berufsbezeichnungen. Sie gleichen einem Meilenstein auf dem Wege zur Verbesserung der qualitativen und der quantitativen Ausbildung

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




    Frau Augustin
    und bedeuten darüber hinaus eine Anpassung an moderne medizinische und gesellschaftspolitische Entwicklungen.
    Mit der Verabschiedung dieser beiden Gesetze dürfte ein jahrelanges Tauziehen um diese beiden Gesetze nun endlich beendet sein. Wie ich dem Protokoll der 228. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 1980 entnehme, hat es zu diesem Thema damals schon recht kontroverse und große Dispute gegeben, und zwar mit dem Erfolg bzw. dem Mißerfolg, daß weder das eine noch das andere Gesetz verabschiedet worden ist. Dies geschah natürlich zum Leidwesen der betroffenen Berufsgruppen.
    Hauptstreitpunkt war die Anwendbarkeit oder die Nichtanwendbarkeit des Berufsbildungsgesetzes. Die CDU/CSU-Fraktion war von Anfang an der Meinung, daß auf Grund der besonderen Aufgabenstellung in der Krankenpflege — nämlich kranken Menschen beizustehen und hilfsbedürftigen Menschen in hoher Not zu helfen und sie zu pflegen — das Berufsbildungsgesetz auf diese Berufe nicht so ohne weiteres anwendbar sei.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU und der • FDP)

    Da im Krankenhaus ohnehin eine sehr enge Verzahnung von schulischer und praktischer Ausbildung gegeben ist, kann auf die Mitwirkung der Berufsberater und der Berufsbildungsausschüsse hier mit Sicherheit verzichtet werden. Dennoch haben wir wesentliche, aus dem Berufsbildungsgesetz abzuleitende arbeitsrechtliche Vorteile für den Schüler in dem Gesetz belassen.

    (Jaunich [SPD]: Welche?)

    — Z. B. die gegenüber anderen Berufen etwas verlängerte Probezeit, die dem Schutz der Schüler dient. Das wissen Sie ganz genau. Darüber haben wir ja recht lange im Ausschuß gesprochen.
    Meine Damen und Herren, die Qualität des Gesetzes ist von der Frage abhängig, inwieweit es dem Gesetzgeber gelungen ist, Erfahrungen aus der Praxis mit umzusetzen. Unendlich viele Gespräche haben mit Insidern stattgefunden. Außerdem hat eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit am 25. Januar dieses Jahres stattgefunden, bei der Vertreter aller von dem Gesetz betroffenen Verbände Gelegenheit hatten, aus ihrer Sicht Stellung zu den Entwürfen zu nehmen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse haben ihren Niederschlag in den Ihnen heute zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfen mit den entsprechenden Änderungsanträgen gefunden.
    Bei der Beratung des Krankenpflegegesetzes war uns der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 10/1063 eine wertvolle Hilfe. Es läßt sich leicht feststellen, daß hier große Übereinstimmung zwischen dem Bundesrat und der CDU/CSU-Fraktion, aber auch der Bundesregierung bestand. An dieser Stelle möchte ich den Damen und Herren des Bundesrates, die mit diesem Entwurf befaßt waren, ganz herzlich danken. Stellvertretend für alle möchte ich unseren ehemaligen BundestagsKollegen Albrecht Hasinger nennen.
    Herrn Senator Ulf Fink bin ich besonders dankbar für die Anregung, die Ausbildung im ambulanten Bereich in das Krankenpflegegesetz einzubringen und ihr damit einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Diese Anregung hat zum Entschließungsantrag zu § 12 Krankenpflegegesetz geführt.
    Die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Bereich gewinnt immer mehr an Bedeutung. Sie ist wertvoll, weil sie mehr noch den seelischen Bedürfnissen des Patienten und der Angehörigen Rechnung trägt. Die vertraute häusliche Atmosphäre kann Medizin sein. Sie ist außerdem kostengünstiger, weil sie Entlastung auf dem doch recht teuren Sektor der stationären Behandlung bringt. Mit der Annahme einer ganzen Reihe von Vorschlägen und guten Formulierungen aus dem Entwurf des Bundesrates auf Drucksache 10/1063 konnte dieser Entwurf in dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit in der Sitzung vom 25. März 1985 als erledigt erklärt werden.
    Und nun zum Hebammengesetz: Nach dem heute zu verabschiedenden Gesetz haben Hebammen und Entbindungspfleger grundsätzlich das Recht, sich freiberuflich niederzulassen. Dies eröffnet werdenden Müttern vermehrt die Möglichkeit, entweder zu Hause zu entbinden oder von der Möglichkeit der ambulanten Geburt Gebrauch zu machen.

    (Jaunich [SPD]: Ist das etwas Neues?)

    — Ja, das ist etwas Neues. Dieser Weg war bislang weitgehend versperrt, Herr Jaunich.

    (Frau Potthast [GRÜNE]: Wie ist das in bevölkerungsschwachen Gebieten?)

    Auf Grund der nachweisbar hohen Risiken einer Hausgeburt wird von jüngeren Müttern die ambulante Geburt mehr und mehr vorgezogen. Hier öffnet sich für die Hebammen ein weiteres Betätigungsfeld, und zwar sowohl in der Schwangerenvorsorge und bei der unmittelbaren Geburtshilfe als auch in der Versorgung während des Wochenbetts und bei der Pflege des Neugeborenen. Hebammen haben in der Vergangenheit — ich möchte sagen: durch Jahrhunderte — bewiesen, daß sie auf Grund ihrer gründlichen Ausbildung, ihrer Geduld und ihres von niemandem zu übertreffenden Einfühlungsvermögens in ganz besonderer Weise geeignet sind, Frauen bei der Geburt beizustehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    In engem Zusammenhang damit steht die im Gesetz verankerte Verpflichtung des Arztes, bei der Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen bzw. dafür Sorge zu tragen, daß eine Hebamme hinzugezogen wird. Dem Begehren einiger Berufsverbände, wonach auch die Hebamme generell verpflichtet werden sollte, einen Arzt hinzuzuziehen, vermochten wir nicht zu folgen. In Risikofällen, die sie auf Grund ihrer Ausbildung sehr früh zu erkennen in der Lage ist, ist sie ohnehin verpflichtet, einen Arzt hinzuzuziehen.
    Bei der Behandlung des § 4 — „Vorbehaltene Tätigkeiten" — haben wir uns einem weiteren Problemkreis mit besonderer Sorgfalt gewidmet. Vor



    Frau Augustin
    dem Hintergrund, daß auch Schwangerenberatung und -betreuung spezifische Aufgaben der Hebammen sind, hätten wir diese beiden Tätigkeitsfelder gern in § 4 untergebracht. Eine solche gesetzliche Regelung war allerdings nicht möglich. Sowohl Krankengymnasten und Diätassistenten als auch — unter Umständen — Psychologen haben ihre Aufgabe in der Vergangenheit auf diesem Gebiet wahrgenommen. Diesen Berufsgruppen nun dieses Aufgabenfeld wegzunehmen, wäre gesundheitspolitisch mit Sicherheit nicht vertretbar. Es ist uns aber ein Anliegen, weiteren Berufsgruppen, die glauben, in dieses angestammte Berufsfeld der Hebamme eindringen zu müssen, wegen der Schutzbedürftigkeit der werdenden Mutter und auch auf Grund der Achtung, die wir dem Beruf der Hebamme entgegenbringen, eine klare Absage zu erteilen. Um dies zu verdeutlichen, haben wir in § 10 des Hebammengesetzes die Worte „Ausbildungsinhalte, Tätigkeiten und Aufgaben" eingefügt und in der Begründung u. a. folgendes ausgeführt — ich zitiere —:
    Zugleich soll damit deutlich gemacht werden, daß die Beratung und Betreuung der Schwangeren, die Geburtshilfe und die Betreuung des Säuglings und der Mutter bis zur Beendigung des Wochenbetts spezifische Aufgaben und Tätigkeiten der Hebamme sind.
    Bevor ich nun zum Schluß komme, möchte ich die Zeit noch nutzen und den Angehörigen der Krankenpflegeberufe und den Hebammen meine ganz große Hochachtung vor der großartigen Leistung aussprechen, die sie tagtäglich vollbringen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die von der SPD heute in letzter Minute eingebrachten Änderungsanträge sind bereits im Ausschuß besprochen und dort abgelehnt worden. Wir sehen keinen Grund, sie hier heute anzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Delorme.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Delorme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat schon darauf hingewiesen, daß mit den beiden Gesetzentwürfen, die wir hier abschließend behandeln, zwei antiquierte Gesetze abgelöst werden sollen: das Hebammengesetz von 1938 und das Krankenpflegegesetz von 1965. Damit soll die Ausbildung in den krankenpflegerischen Berufen dem gewandelten Berufsbild angepaßt und die Ausübung dieser Berufe an den modernen medizinischen Erkenntnissen sowie den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen orientiert werden.
    Mit der Verabschiedung der neuen Gesetze stehen wir am Ende einer langen politischen und fachlichen Diskussion. Bereits in den 70er Jahren hatten sich die Gesundheitsminister der Länder und der federführende Bundestagsausschuß für eine grundsätzliche Neuordnung der Krankenpflege- und Hebammenausbildung ausgesprochen.
    Wegen der unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse von Bundesrat und Bundestag ist der erste
    Regierungsentwurf eines Krankenpflege- und Hebammengesetzes gescheitert. Der zweite Entwurf der sozialliberalen Regierung wurde im Oktober 1982 vom Regierungswechsel überholt und konnte nicht mehr im Bundestag behandelt werden.
    Die Neuregelung ist also überfällig. Denn nicht nur die betroffenen Berufsgruppen drängen darauf. Auch die Anpassung an die EG-Richtlinien und das europäische Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern muß endlich vollzogen werden.

    (Jaunich [SPD]: Aber sie wird nicht völlig vollzogen mit diesem Gesetz!)

    — Weitgehend; immerhin sind Fortschritte zu erkennen.
    Die vorliegenden Gesetzentwürfe werden in ihrer Zielsetzung von der SPD weitgehend mitgetragen. Denn sie bringen eine Reihe von Verbesserungen und notwendigen Klarstellungen, aber auch eine gewisse Angleichung der Ausbildungsbestimmungen an das europäische Recht.
    Wir Sozialdemokraten haben uns deshalb engagiert an den Ausschußberatungen beteiligt. Wir haben dabei versucht, Schwachstellen zu beseitigen und unsere eigenen Überlegungen in die Beratungen einzubringen. Dies ist leider nur in einem geringen Umfang gelungen. Die Gesetze bleiben in vielen Punkten hinter unseren Vorstellungen zurück.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    So haben wir uns vergebens bemüht, im Krankenpflegegesetz neben dem Schutz der Berufsbezeichnungen den Schutz der Berufsausübung zu verankern. Dies wurde auch von einigen Fachverbänden bei der öffentlichen Anhörung am 23. Januar 1985 gefordert. Ich weiß, daß es sehr schwer ist, einen exakten Katalog der geschützten Tätigkeiten im Bereich der Krankenpflege zu erarbeiten.
    Es gibt aber neben pflegerischen Tätigkeiten, die aus einfachen Handreichungen bestehen, auch pflegetechnische Vorgänge, die nur von ausgebildeten Fachkräften vorgenommen werden sollten. Ich möchte einen Sachverständigen zitieren, der in der erwähnten Anhörung hierzu folgendes sagte:
    Wenn zum Beispiel Katheter in die Harnröhre eingeführt werden, wenn Magensonden eingeführt werden, wenn Venenkatheter zu überwachen sind, wenn in den Kreislauf oder in Körperöffnungen Eingriffe vorgenommen werden, die eine Infektionsgefahr in sich bergen und mechanische Verletzungen bedingen können, so kann man solche Tätigkeiten nicht Leuten überlassen, die zufällig gerade da sind. Ich meine vielmehr, daß diese Tätigkeiten Krankenschwestern und Krankenpflegern vorbehalten bleiben sollten, die eine qualifizierte Ausbildung erhalten haben.
    Dieser Aussage kann ich nur zustimmen.
    Auch zum Hebammengesetz hatten wir einige Änderungen vorgeschlagen. So hätten wir gerne die Anregung der Fachverbände aufgegriffen, den Be-



    Delorme
    griff „Entbindungspfleger" durch den Ausdruck
    „Entbindungshelfer" zu ersetzen, weil dieser die
    tatsächlich Tätigkeiten besser umschreibt.
    Ferner wollten wir den Katalog der vorbehaltenen Tätigkeiten um den Begriff „Schwangerenberatung und -betreuung" erweitern . Meine Kollegin hat soeben dargestellt, daß dies von ihr nicht mitgetragen wird. Sie hat gemeint, man könne Berufsgruppen, die in diesen Bereich drängen, durch eine redaktionelle Anmerkung davon abhalten. Wir glauben das nicht. Wir hätten diese Tätigkeit hier gern als vorbehaltene Tätigkeit gesehen.
    Schließlich: Um die Hebammenausbildung nicht nur auf das Krankenhaus auszurichten, hatten wir angeregt, daß ein Teil der praktischen Ausbildung bei einer freiberuflichen Hebamme abgeleistet werden soll. Frau Augustin, Sie haben j a eben selbst auf den hohen Wert der ambulanten und häuslichen Entbindung hingewiesen.

    (Jaunich [SPD]: Theorie und Praxis!)

    Leider wurden diese Vorschläge von der Ausschußmehrheit nicht akzeptiert.
    Andererseits begrüßen wir, daß entgegen der ursprünglichen Absicht der Bundesregierung die Hinzuziehungspflicht der Hebammen in das Gesetz aufgenommen wurde. Wir hätten es aber gern gesehen, wenn sich die Formulierung des Bundesrats durchgesetzt hätte, die klar besagt: „Der Arzt ist verpflichtet, bei der Entbindung eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger hinzuzuziehen."
    Statt dessen hat die Ausschußmehrheit einer verwässerten Fassung zugestimmt, wonach der Arzt lediglich dafür Sorge zu tragen hat, daß bei der Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger hinzugezogen wird.

    (Vorsitz: Vizepräsident Cronenberg)

    So sehr wir bedauern, daß viele unserer Vorschläge im Ausschuß abgelehnt wurden, so sehen wir darin nicht die entscheidenden Minuspunkte. Unser wichtigster Vorbehalt gegen die vorliegenden Gesetzentwürfe ist vielmehr, daß darin die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes auf die Krankenpflege- und Hebammenausbildung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

    (Jaunich [SPD]: Das sind die „Verbesserungen"!)

    Mit Recht wurde darauf hingewiesen, daß damit eine Zwitterausbildung entsteht, die nicht in das bestehende Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland einzuordnen ist.
    Wir fordern deshalb nach wie vor die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes in einer für die krankenpflegerischen Berufe angemessenen Form, weil nur dadurch eine qualifizierte Ausbildung gewährleistet, ein besserer arbeitsrechtlicher und organisatorischer Rahmen geschaffen und der Sozialstatus der Auszubildenden gesichert werden kann.
    Der Hinweis der Bundesregierung, daß ja Elemente des Berufsbildungsgesetzes in den vorliegenden Gesetzentwürfen enthalten seien, ist nur bedingt zutreffend. So ist dort zwar vorgeschrieben, daß von den Trägern der Ausbildung den Schülerinnen und Schülern eine Ausbildungsvergütung zu zahlen ist. Die Definition „angemessene Vergütung", wie sie bei der Anhörung am 23. Januar von Gewerkschaften und Berufsverbänden gefordert wurde und wie sie auch im Berufsbildungsgesetz vorgesehen ist, wurde von der Koalitionsmehrheit jedoch beharrlich verweigert.
    Wie notwendig aber eine solche klare Regelung wäre, geht schon daraus hervor, daß an den 24 Hebammenschulen in der Bundesrepublik den Schülern zur Zeit Ausbildungsvergütungen gezahlt werden, die von Null oder einem bescheidenen Taschengeld bis zu monatlich 1 160 DM reichen. Das kann so nicht hingenommen werden. Krankenpflegeschülerinnen und -schüler, die auf ihre schwere und verantwortliche Tätigkeit vorbereitet werden, dürfen keine Auszubildenden zweiter Klasse sein.

    (Beifall bei der SPD)

    Die SPD-Fraktion hat deshalb zu beiden Gesetzentwürfen einige Änderungsanträge vorgelegt. Darin fordern wir erstens, daß die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes auch auf das Krankenpflege- und das Hebammengesetz angewendet werden; zweitens, daß den Schülerinnen und Schülern eine angemessene Ausbildungsvergütung gewährt wird; drittens, daß die in den Gesetzentwürfen vorgesehene überlange Probezeit auf eine vernünftige Dauer begrenzt wird, wie es ja im Regierungsentwurf vorgesehen war; viertens, daß die Zahl der Ausbildungskräfte auf das im Europäischen Übereinkommen empfohlene Verhältnis von 1 : 15 verbindlich festgelegt wird.
    Meine Damen und Herren, wir bitten Sie, diese Anträge zu akzeptieren. Wir könnten dann beiden Gesetzentwürfen unsere Zustimmung geben. Falls Sie unsere Anträge ablehnen — und das ist zu befürchten —, werden wir uns bei der Schlußabstimmung der Stimme enthalten.

    (Beifall bei der SPD)