Rede:
ID1012704300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Nein,: 1
    2. jetzt: 1
    3. nicht,: 1
    4. wir: 1
    5. haben: 1
    6. nur: 1
    7. zehn: 1
    8. Minuten: 1
    9. zur: 1
    10. Verfügung.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/127 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 127. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. März 1985 Inhalt: Beratung des Agrarberichts 1985 der Bundesregierung — Drucksachen 10/2850, 10/2851 — Kiechle, Bundesminister BML . . 9359 B, 9400 D Dr. Vogel SPD 9365 D Susset CDU/CSU 9371 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 9374 C Paintner FDP 9378 D Müller (Schweinfurt) SPD 9381 C Brunner CDU/CSU 9384 A Wimmer (Neuötting) SPD 9385 B Bredehorn FDP 9388 A Kißlinger SPD 9390 A Bayha CDU/CSU 9392 A Oostergetelo SPD 9394 A Freiherr Heereman von Zuydtwyck CDU/ CSU 9396 A Immer (Altenkirchen) SPD 9399 A Nächste Sitzung 9402D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9403* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9403* C Anlage 3 Anhebung der Einkommensgrenzen nach § 25 des II. Wohnungsbaugesetzes; Berücksichtigung der Größe der Städte und der Relation von Mietkosten zu Einkommen im Regierungsentwurf zum Wohngeldrecht MdlAnfr 3, 4 08.03.85 Drs 10/2987 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 9404* C Anlage 4 Motive für die Rückkehr von Übersiedlern in die DDR MdlAnfr 21, 22 08.03.85 Drs 10/2987 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 9405*A Anlage 5 Probleme von Langzeitarbeitslosen MdlAnfr 35 08.03.85 Drs 10/2987 Buschfort SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9405* D Anlage 6 Probleme der Frauenarbeitslosigkeit; arbeitsmarktvernichtende Wirkung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien MdlAnfr 36 08.03.85 Drs 10/2987 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9406* B Anlage 7 Maßnahmen gegen das Ansteigen der Zahl der Arbeitslosen im Baugewerbe II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 MdlAnfr 37 08.03.85 Drs 10/2987 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9406* D Anlage 8 Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit in der Altersklasse 20 bis unter 24 Jahre MdlAnfr 38 08.03.85 Drs 10/2987 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9407* B Anlage 9 Benachteiligung Anspruchsberechtigter nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gegenüber Hinterbliebenen von Kriegsverbrechern MdlAnfr 39 08.03.85 Drs 10/2987 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9407* D Anlage 10 Einschaltung von Unterstützungsgesellschaften bei der Vergabe von Rüstungsaufträgen; an den Unterstützungsgesellschaften beteiligte Firmen MdlAnfr 45, 46 08.03.85 Drs 10/2987 Uldall CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9408*A Anlage 11 Stellensituation im gehobenen und höheren Fernmeldetechnischen Dienst der Bundespost seit 1980; Entwicklung unter Berücksichtigung der herabgesetzten Eingangsämter MdlAnfr 56, 57 08.03.85 Drs 10/2987 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 9408* C Anlage 12 Aufrechterhaltung des Peilfunknetzes Nordsee zur Positionsbestimmung von Schiffen; personelle Besetzung der Küstenfunkstellen MdlAnfr 61, 62 08.03.85 Drs 10/2987 Paterna SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 9409*A Anlage 13 Forschungsförderung für Windkraftanlagen durch das Bundesministerium für Forschung und Technolgie; Einstellung der vor 50 Jahren begonnenen Entwicklung großer Windkraftanlagen MdlAnfr 64, 65 08.03.85 Drs 10/2987 Reuter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 9409* B Anlage 14 Aufenthalt und Aktivitäten des Artur Janeiro da Fonseca aus Mosambik in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 70 08.03.85 Drs 10/2987 Frau Schmedt (Lengerich) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9409* D Anlage 15 Rückgang der Zahl der deutschen Aussiedler aus der Sowjetunion; Wahl zwischen Ausreise in die DDR oder Ausreiseverzicht MdlAnfr 78, 79 08.03.85 Drs 10/2987 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9409* D Anlage 16 Irakische Bombardierung der Baustelle des Atomkraftwerks Bushir im Iran mit deutschen Waffensystemen MdlAnfr 80, 81 08.03.85 Drs 10/2987 Gansel SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 9410* B Anlage 17 Hinweise auf Gewalthandlungen im Zusammenhang mit der Abschiebung von zwei Syrern auf dem Luftwege am 27. Februar 1985 MdlAnfr 82, 83 08.03.85 Drs 10/2987 Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 9410*C Anlage 18 Umstellung der Kraftfahrzeuge der öffentlichen Hand auf Autogas MdlAnfr 84 08.03.85 Drs 10/2987 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 9411*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 III Anlage 19 Finanzielle Unterstützung des KZ-Arztes Mengele durch seine Familie MdlAnfr 85 08.03.85 Drs 10/2987 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9411* B Anlage 20 Aufenthaltsort des KZ-Arztes Dr. Mengele; Aussetzung von Belohnungen für Hinweise MdlAnfr 86, 87 08.03.85 Drs 10/2987 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9411*C Anlage 21 Höhe des Arbeitslohns eines verheirateten kinderlosen Alleinverdieners 1985 und 1988 bei einer Steuerbelastung von 36 %, 49 bzw. 56 % MdlAnfr 88, 89 08.03.85 Drs 10/2987 Lennartz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9412* B Anlage 22 Höhe des zu versteuernden Einkommens 1985 und 1988 bei einer Steuerbelastung von 36 %, 49 % bzw. 56 % MdlAnfr 90, 91 08.03.85 Drs 10/2987 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9412* C Anlage 23 Unterlassung von steuerlichen Betriebsprüfungen bei 43 als Großbetriebe eingestuften Kreditinstituten in Hessen; Auswirkungen der Steuerausfälle 1984 auf den Länderfinanzausgleich für Hessen und die übrigen Bundesländer MdlAnfr 92, 93 08.03.85 Drs 10/2987 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9412* D Anlage 24 Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch beschäftigungspolitisch motivierte Investitionsprogramme des Bundes MdlAnfr 94 08.03.85 Drs 10/2987 Amling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9413"D Anlage 25 Rechtliche Grenzen bei der Durchsetzung deutscher Vorschriften für Treibstofflager der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte MdlAnfr 95 08.03.85 Drs 10/2987 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9414*A Anlage 26 Sanierung des Tanklagers der US-Streitkräfte an Asperg/Kreis Ludwigsburg MdlAnfr 96, 97 08.03.85 Drs 10/2987 Huonker SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9414* B Anlage 27 Beseitigung der steuerlichen Privilegien für gemeinnützige Vereine beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle MdlAnfr 98, 99 08.03.85 Drs 10/2987 Frau Hoffman (Soltau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9414* D Anlage 28 Möglicher Rückzug der Mineralölunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland aus der Rohölverarbeitung; Vergrößerung der Importabhängigkeit bei Mineralölprodukten MdlAnfr 100, 101 08.03.85 Drs 10/2987 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9415* B Anlage 29 Schutz deutscher Baufirmen im Grenzgebiet und in Bayern vor Werbemaßnahmen österreichischer Firmen MdlAnfr 102 08.03.85 Drs 10/2987 Bamberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9415* D Anlage 30 Schenkung eines Computers vom Typ IBM 370/158 an die Universität Wroclaw (Breslau) MdlAnfr 103, 104 08.03.85 Drs 10/2987 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9416*A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 Anlage 31 Verstärkte Anwendung des Marktprinzips in der Energiewirtschaft; Umorientierung der Energiepolitik auf Energieeinsparung und umweltfreundlichere Erzeugungsformen MdlAnfr 105, 106 08.03.85 Drs 10/2987 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9416* C Anlage 32 Entwicklung in der Bauwirtschaft MdlAnfr 107 08.03.85 Drs 10/2987 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9417*A Anlage 33 Beschäftigungssituation in der Automobilindustrie, insbesondere im Hinblick auf Kurzarbeit MdlAnfr 108 08.03.85 Drs 10/2987 Dreßler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9417* C Anlage 34 Investitionsvolumen des Programms zur Förderung von FuE-Personal in der Wirtschaft; Auswirkungen einer eventuellen Verweigerung der Maßnahmen durch die EG MdlAnfr 109, 110 08.03.85 Drs 10/2987 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9417* D Anlage 35 Mittelabfluß für das Programm zur Förderung von FuE-Personal in der Wirtschaft; Personaleinstellungen auf Grund dieses Programms MdlAnfr 111, 112 08.03.85 Drs 10/2987 Hansen (Hamburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9418* B Anlage 36 Alternativen im Falle der Verweigerung der Zustimmung der EG-Kommission zum Programm zur Förderung von FuE-Personal in der Wirtschaft und deren Mitnahmeeffekte MdlAnfr 113, 114 08.03.85 Drs 10/2987 Vosen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9418* D Anlage 37 Zustimmung der EG-Kommission zum Programm der Bundesregierung zur Förderung von FuE-Personal in der Wirtschaft MdlAnfr 115, 116 08.03.85 Drs 10/2987 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9419* C Anlage 38 Auswirkung der Nichtzustimmung der EG- Kommission zum Programm der Bundesregierung zur Förderung von FuE-Personal in der Wirtschaft MdlAnfr 117, 118 08.03.85 Drs 10/2987 Grunenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9420*A Anlage 39 Art der Großprojekte und deren Vorbereitungsstadium beim neuen Forschungsreaktor in München MdlAnfr 119, 120 08.03.85 Drs 10/2987 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9420* C Anlage 40 Subventionen für den Energiemarkt; Versorgungssicherheit bei Mineralölprodukten bei weiteren Raffineriestillegungen MdlAnfr 121, 122 08.03.85 Drs 10/2987 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9420* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 9359 127. Sitzung Bonn, den 15. März 1985 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 15. 3. Antretter* 15. 3. Frau Beck-Oberdorf 15. 3. Breuer 15. 3. Büchner (Speyer) * 15. 3. Dr. Corterier 15. 3. Duve 15. 3. Egert 15. 3. Dr. Ehrenberg 15. 3. Eylmann 15. 3. Fellner 15. 3. Fischer (Frankfurt) 15. 3. Gattermann 15. 3. Dr. Glotz 15. 3. Dr. Götz 15. 3. Frau Gottwald 15. 3. Haase (Fürth) * 15. 3. Dr. Häfele 15. 3. Haehser 15. 3. Dr. Hauff 15. 3. Heimann 15. 3. Hettling 15. 3. Dr. Hornhues* 15. 3. Ibrügger 15. 3. Jaunich 15. 3. Kroll-Schlüter 15. 3. Lenzer* 15. 3. Dr. Mertes (Gerolstein) 15. 3. Dr. Müller* 15. 3. Paterna 15. 3. Dr. Pinger 15. 3. Polkehn 15. 3. Reuschenbach 15. 3. Sauer (Salzgitter) 15. 3. Frau Schmedt (Lengerich) 15. 3. Schmidt (Hamburg) 15. 3. Schmidt (München) 15. 3. Schmidt (Wattenscheid) 15. 3. Schreiner 15. 3. Schröder (Hannover) 15. 3. Schwarz* 15. 3. Dr. Schwenk (Stade) 15. 3. Dr. Solms 15. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 15. 3. Stockhausen 15. 3. Dr. Stoltenberg 15. 3. Tillmann 15. 3. Dr. Todenhöfer 15. 3. Voigt (Sonthofen) 15. 3. Dr. Waigel 15. 3. Werner 15. 3. von der Wiesche 15. 3. Zierer* 15. 3. Dr. Zimmermann 15. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Antwort der Bundesregierung auf den Prüfungsauftrag des Deutschen Bundestages zur „Verbesserung der Risikokapitalausstattung der deutschen Wirtschaft" (Drucksache 10/1315) vom 6. Juni 1984 (Drucksache 10/2881) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Finanzausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Forschung und Technologie Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Übereinstimmung des Vorschlags für ein EG-Forschungs- und Entwicklungsprogramm über nichtnukleare Energie (1983 bis 1987) mit den Auswahlkriterien für EG-Forschungsprogramme (Drucksache 10/2956) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1984 bei Kap. 60 04 Tit. 698 01 - Zahlungen nach dem Spar-Prämiengesetz - (Drucksache 10/2943) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den jüngsten Anschlägen von Terroristen in mehreren europäischen Staaten sowie zu der Notwendigkeit, eine „europäische Rechts- und Justizgemeinschaft" zu schaffen (Drucksache 10/2968) zuständig: Innenausschuß (federführend) Rechtsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Gedenken an den 8. Mai 1945 (Drucksache 10/2971) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einer Gedenkfeier anläßlich des vierzigsten Jahrestages des Kriegsendes in Europa (Drucksache 10/2978) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Bekämpfung des Terrorismus (Drucksache 10/2975) zuständig: Innenausschuß (federführend) Rechtsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kornmission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 und Nr. 950/68 hinsichtlich der zolltariflichen Behandlung von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden oder von an Privatpersonen gerichteten Kleinsendungen (Kok. 2-1171/84 - KOM[84] 626 endg.) (Drucksache 10/2976) zuständig: Finanzausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 6/84 - Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1984 für Bananen) (Drucksache 10/3002) 9404* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 18. April 1985 vorzulegen Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 2/85 — Zollkontingent 1985 für Bananen) (Drucksache 10/3003) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 18. April 1985 vorzulegen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. März 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Zweites Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes Gesetz zu den Protokollen vom 16. November 1982 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und zur Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 (Gesetz zu den Pariser Atomhaftungs-Protokollen) Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Mai 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über den zivilen Luftverkehr Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 10. Februar 1976 zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 1. März 1985 mitgeteilt, daß sie ihre Anträge betreffend Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen — Drucksachen 10/197, 10/1988, 10/2531 — zurückzieht. Damit ist auch die Beschlußempfehlung und der Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/2529 — als gegenstandslos anzusehen. Die in Drucksache 10/2849 unter Nummer 14 aufgeführte EG-Vorlage Änderung des Vorschlags für einen Beschluß des Rates zur Festlegung neuer Bestimmungen zu Kapitel VI „Versorgung" des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, den die Kommission dem Rat im Dezember 1982 vorgelegt hat — KOM(84) 606 endg./2 — wird als Drucksache 10/3050 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 28. Februar 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 16. Dezember 1982 (Drucksache 10/526) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 27. Februar 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Notwendigkeit gemeinschaftlicher Maßnahmen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle und zur Wiederaufbereitung bestrahlter Kernbrennstoffe (Drucksache 10/953) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 27. Februar 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Mitteilung der Kommission an den Rat: Erster Bericht über Lageanalyse und Perspektiven zur Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Gemeinschaft Bericht der Kommission an den Rat: Lageanalyse und Perspektiven zur Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Gemeinschaft (Drucksache 10/376 Nr. 83) Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben von 12. März 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat, da die Vorlage durch einen geänderten Vorschlag ersetzt wurde: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung neuer Bestimmungen zu Kapitel VI „Versorgung" des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksache 10/358 Nr. 102) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 3 und 4): Wann werden die Einkommensgrenzen nach § 25 II. Wohnungsbaugesetz um 20 v. H. bis 40 v.H. erhöht, und wird sich die Erhöhung nur auf die Berechnungsgrundlage für die Fehlsubventionsabgabe beziehen oder auch auf Wohnberechtigung und Förderung des sozialen Wohnungsbaus allgemein? Trifft es zu, daß nach dem Regierungsentwurf zum Wohngeldrecht in den Städten des Ruhrgebiets die angekündigte Entlastung für die Mieter und die selbstnutzenden Eigentümer deutlich geringer sein wird als beispielsweise in München oder Stuttgart, und in welcher Weise soll bei dem neuen System der Miethöhenklasse die Relation von Mietkosten zu Einkommen berücksichtigt werden? Zu Frage 3: Bei den Beratungen eines Gesetzesantrags des Landes Berlin zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungsbau (AFWoG) hat der Bundesratsausschuß für Städtebau und Wohnungswesen mehrheitlich folgendes empfohlen: 1. Durch eine Änderung des § 25 II. Wohnungsbaugesetzes soll steuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtigen Personen ein 10 %iger, jährlich auf 6 000,— DM begrenzter Pauschalabzug vom anrechenbaren Einkommen gewährt werden. Diese Änderung würde sich überall dort auswirken, wo im sozialen Wohnungsbau der Einkommensbegriff des § 25 II. WoBauG maßgebend ist, also bei der Eigenheim- und Mietwohnungsbauförderung, bei der Wohnungsvergabe und bei der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe. 2. Außerdem soll die jetzt 20% betragende Toleranzgrenze für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe auf 35% angehoben werden. Die Bundesregierung wird — wie sie bereits in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetzes (BT-Drucksache 10/2013) und auf eine Frage des Kollegen Schöfberger (vgl. BT- Drucksache 10/2915, S. 61) ausgeführt hat — die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen prüfen. Sie wird eine gesetzliche Regelung anstreben, die Benachteiligungen Erwerbstätiger bei der Einkommensermittlung nach § 25 des II. Wohnungsbauge- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 9405* setzes und Härten bei der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe vermeidet. Zu Frage 4: Die Vermutung trifft nicht zu. Die Bemessung des Wohngelds nach der Relation von Mietkosten zum Einkommen ändert sich nicht. Nur die berücksichtigungsfähigen Miethöchstbeträge richten sich künftig nicht mehr nach der Gemeindegröße, sondern nach der Miethöhenklasse. Eine Ungleichbehandlung von Wohngeldberechtigten nach regionalen Gesichtspunkten ist damit weder beabsichtigt noch verbunden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2987 Fragen 21 und 22): Trifft eine Meldung des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland" zu, wonach über 20 000 Übersiedler in die DDR zurückkehren wollen? Welche Erkenntnisse über die Motive von Rückkehrwilligen liegen der Bundesregierung vor? Zu Frage 21: Die Bundesregierung hat Grund zu der Annahme, daß die in der Meldung vom 6. März 1985 im „Neuen Deutschland" genannte Zahl von 20 000 Übersiedlern, die in die DDR zurückkehren möchten, nicht zutrifft. Bei Rückfragen durch Journalisten haben einige der in der Meldung namentlich erwähnten früheren Bewohner der DDR erklärt, daß sie nicht den Wunsch geäußert haben, in die DDR zurückkehren zu wollen, andere wiesen darauf hin, daß sie sich zwar aufgrund anfänglicher Eingliederungsschwierigkeiten nach Rückkehrmöglichkeiten erkundigt hätten, aber inzwischen an eine Rückkehr nicht mehr denken. Aus den Angaben des Statistischen Bundesamts geht hervor, daß 1981 = 1723 und 1982 = 1528 Bewohner der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelt sind. Die vom Bundesamt für Statistik genannten Zahlen beruhen auf den polizeilichen Abmeldungen. Eine Dunkelziffer ist deshalb nicht ausgeschlossen. Sicher melden sich nicht alle Übersiedler in die DDR hier im Westen ordnungsgemäß ab. In diesen Zahlen sind auch ausländische Mitbürger enthalten, die ihren Wohnsitz in die DDR verlegten. Nicht erfaßt und von diesen Zahlen nicht abgezogen werden konnten diejenigen Bewohner der Bundesrepublik Deutschland, die nach Aufgabe ihres Wohnsitzes und dem anschließenden Überprüfungsverfahren in einem sog. DDR-„Aufnahmeheim für Übersiedler und Rückkehrer" in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeschickt wurden. Offensichtlich beabsichtigt die Regierung der DDR durch die Bekanntgabe dieser weit überhöhten Zahlen von Rückkehrwilligen, die angeblich von den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland enttäuscht sind, andere übersiedlungswillige Deutsche in der DDR von der Stellung von Ausreiseanträgen abzubringen. Zu Frage 22: Den an das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen gerichteten Schreiben rückkehrwilliger Übersiedler aus der DDR kann entnommen werden, daß überwiegend familiäre Gründe für die Absicht, in die DDR zurückzukehren, bestimmend sind. Vor allem ältere Menschen, die nach dem Tod des Ehegatten ohne verwandtschaftliche Bindungen in der Bundesrepublik Deutschland leben, äußern den Wunsch, in die DDR zurückzukehren, um dort den Lebensabend bei Verwandten und Freunden zu verbringen. Weiterhin ist die Absicht, einen Partner in der DDR zu heiraten und mit ihm dort den gemeinsamen Wohnsitz zu begründen, für den Wunsch in die DDR zurückzukehren, häufig ursächlich. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Verlobte ihrem Partner nicht in die Bundesrepublik Deutschland folgen oder wenn geschiedene Ehegatten, von denen einer in der DDR verblieben ist, wieder heiraten wollen. Rückkehrwünsche werden auch dann geäußert, wenn eine beabsichtigte eheliche Bindung, die Anlaß der Übersiedlung war, in der Bundesrepublik Deutschland nicht zustande kommt. In einem gewissen Umfang werden aber auch Heimweh, Nichteingewöhnenkönnen in der neuen Umgebung, berufliche Schwierigkeiten und Arbeitslosigkeit als Gründe für die Rückkehr in die DDR genannt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Buschfort (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 35): Mit welchem Problemen sind die Langzeitarbeitslosen nach Kenntnissen der Bundesregierung besonders häufig konfrontiert, und welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, diese Probleme zu bewältigen? Langzeitarbeitslose sind bei der augenblicklichen Arbeitslosigkeit in besonderem Maße schwer zu vermitteln. Einerseits stehen ihnen potentielle Arbeitgeber skeptisch gegenüber, andererseits besteht nach längerdauernder Arbeitslosigkeit die Gefahr der Entwertung früher erworbener Qualifikation und einer Minderung des Selbstbewußtseins. Hiergegen wird mit einer Reihe von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gegengesteuert: Mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erhalten Langzeitarbeitslose die Möglichkeit einer — zumindest — befristeten Beschäftigung und können — im 9406* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 Nebeneffekt — den Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit gegenüber potentiellen Arbeitgebern führen. 1984 waren 33 % der jahresdurchschnittlich 71 000 durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geförderten Arbeitslosen länger als 1 Jahr arbeitslos. 1983 belief sich dieser Anteil auf 30 %. Von besonderer Bedeutung sind auch die sozialpolitischen und psycho-sozialen Komponenten von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: Einmal wird erzwungenes Nichtstun durch sinnvolle und zum großen Teil qualifikationsfördernde Tätigkeit ersetzt. Zum anderen führt das erarbeitete Einkommen auch zu neuen Ansprüchen auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Auch im Bereich der beruflichen Weiterbildung konnte bei insgesamt 353 000 Eintritten in Maßnahmen der Umschulung, Fortbildung und betrieblichen Einarbeitung der Anteil der längerfristig Arbeitslosen gezielt auf 25 % gesteigert werden. 1983 waren es nur 20 % gewesen. Mit Hilfe der Eingliederungsbeihilfe konnte 36 000 Arbeitslosen die Chance auf einen Dauerarbeitsplatz eröffnet werden, 31 % von ihnen waren länger als 1 Jahr arbeitslos. 1983 hatte der Anteil bei 23 % gelegen. Diese Maßnahmen werden 1985 erheblich ausgeweitet und noch gezielter auf Langzeitarbeitslose ausgerichtet. Außerdem wurde der Anspruch auf Arbeitslosengeld für ältere längerfristig Arbeitslose auf bis zu 1 /2 Jahre erweitert. Langzeitarbeitslosigkeit ist vor allem auch ein gesellschaftspolitisches Problem. Die Individualhilfe des Arbeitsförderungsgesetzes kann daher nicht die ganze Problematik, die mit langfristiger Arbeitslosigkeit einhergeht, abdecken. Um so wichtiger sind daher auch die Hilfen, die — seit Jahren erfolgreich — Kommunen, Verbände, die Kirchen mit Phantasie und Engagement Langzeitsarbeitslosen vorwiegend im „immateriellen" Bereich bieten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 36): Wie bewertet die Bundesregierung die Probleme der Frauenarbeitslosigkeit, und mit welcher arbeitsmarktvernichtenden Wirkung rechnet die Bundesregierung durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien? Der Anteil der arbeitslosen Frauen an den Arbeitslosen ist in den letzten Jahren zurückgegangen und entspricht mit 39,4 % im Februar 1985 annähernd ihrem Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (März 1984: 39,6%). Die Beschäftigungssituation der Frauen hat sich in den letzten Jahren — verglichen mit der der Männer — verbessert. Die Bundesregierung hat ihre Bewertung der Frauenarbeitslosigkeit in der Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Frauenarbeitslosigkeit dargestellt. Darauf möchte ich verweisen. Darin ist sie auch ausführlich auf die Auswirkungen der Neuen Technologien auf die Frauenerwerbstätigkeit eingegangen. Diese Technologien sind grundsätzlich weder für noch gegen die Beschäftigung von Frauen. Sie eröffnen neue Spielräume einer humaneren Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Männern und Frauen zugute kommen können. Untersuchungen haben gezeigt, daß Frauen bereits heute in hohem Umfang mit neuen Technologien umgehen (Schreibautomaten, Kassen, in der Produktion). Soweit Arbeitsplätze mit niedrigen Qualifikationsanforderungen der Rationalisierung unterliegen, sind allerdings mehr Frauenarbeitsplätze gefährdet, da Frauen an solchen Arbeitsplätzen besonders häufig tätig sind. Entscheidend ist ein Umdenken in der Berufsausbildung, eine Ausweitung des Berufsspektrums, damit Frauen die Chancen, die in dem Einsatz neuer Technologien liegen, besser nutzen können. Der breite Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien verändert die Arbeitswelt und erfordert permanente Weiterbildung. Die familienbedingte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit könnte für Frauen zusätzlich Probleme aufwerfen, wenn sie in dieser Phase nicht Kontakt zur Arbeitswelt halten oder Weiterbildungsangebote wahrnehmen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 37): In welchem Umfang ist die Zahl der Arbeitslosen im Baugewerbe in den letzten Monaten gestiegen, und welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, dem Beschäftigungseinbruch im Baugewerbe entgegenzuwirken? Die Bundesanstalt für Arbeit erhebt die Zahl der Arbeitslosen nach ausgewählten Berufsbereichen nur jeweils zum Quartalsende. Für die Monate Januar und Februar liegen daher keine Zahlen über die Arbeitslosen aus dem Baugewerbe vor. Ende Dezember 1984 waren 191 000 Arbeitslose mit einem Bauberuf registriert. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich im Gegensatz zur zurückhaltenden Wohnungsbaunachfrage in diesem Jahr bei zunehmender Kapazitätsauslastung in der Wirtschaft die Nachfrage nach gewerblichen Bauten wieder belebt. Nachdem die Konsolidierung der Gemeindehaushalte zügig vorangekommen ist, dürften auch öffentliche Bauherren mehr Aufträge vergeben. Die Gemeinden betrachten nach verschiedenen Erhebungen die Stadtsanierung als Aufgabe Nummer eins. Der Bund wird in diesem Jahr für Stadt-Erneuerungs- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 9407* maßnahmen 330 Millionen DM ausgeben, im Vergleich zu 1982 genau 50 % mehr. Die Bundesregierung hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau veranlaßt, über die laufenden ERP-Programme hinaus aus Eigenmitteln ein 3,5 Mrd.-DM-Umweltschutzprogramm aufzulegen. Außerdem wird für 1986 geprüft, ob im Rahmen der ERP-Programme Aufstokkungen zugunsten von Bauinvestitionen möglich sind. Unter den Bauinvestitionen des Bundes sind insbesondere zu nennen: — das vom Bundesbauministerium betreute Bauvolumen von 7,5 Mrd. DM — 12,3 Mrd. DM im Verkehrsbereich — die Breitbandverkabelung mit einem Investitionsvolumen in Milliardenhöhe. Außerdem wird die Bundesregierung in Kürze den Gesetzentwurf für die künftige steuerliche Behandlung des selbstgenutzten Wohnraums verabschieden. Aber auch die bewährten arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Arbeitsförderungsgesetzes, für die dieses Jahr Fördermittel in Rekordhöhe bereitstehen, werden gezielt im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit eingesetzt. Insbesondere Maßnahmen zur Fortbildung und Umschulung sowie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen kommen in erheblichem Umfang auch Bauarbeitnehmern zugute. Die Vorruhestandsregelung wird u. a. auch im Baugewerbe dieses Jahr wirksam. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 38): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der stark gestiegenen Jugendarbeitslosigkeit in der Altersklasse 20 Jahre bis unter 24 Jahre entgegenzuwirken? Im Gegensatz zu der Altersgruppe bis 20, die von Arbeitslosigkeit unterdurchschnittlich betroffen ist (Rückgang seit dem letzten Jahr um –11 %), ist die Altersgruppe von 20 bis 24 überdurchschnittlich betroffen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Abbau der Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe im wesentlichen nur im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Gesamtarbeitslosigkeit zu erreichen. Die Bundesregierung hat ihre Gesamtpolitik auf die Wiedergewinnung eines hohen Beschäftigungsstandes und den Abbau der Arbeitslosigkeit ausgerichtet. Eckpfeiler dieser Politik ist die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums. Die besseren Wirtschaftsaussichten 1985 werden ein höheres Angebot an Arbeitsplätzen erleichtern. Gerade jüngere Arbeitslose haben im Konjunkturaufschwung vor anderen Altersgruppen die besseren Einstellungschancen. Sie profitieren als erste von verstärkter Nachfrage nach Arbeitskraft. Die durchschnittliche Dauer der abgeschlossenen Arbeitslosigkeit der 20-bis 24 jährigen liegt mit 6,5 Monaten deutlich unter der aller Arbeitslosen (7,9 Monate). Flankierende Maßnahmen, wie das Gesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen und der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes, schaffen zusätzliche Einstellungschancen insbesondere für jüngere Arbeitslose. Zur Verbesserung ihrer individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt leistet die Arbeitsmarktpolitik schwerpunktmäßig durch verstärkte Qualifizierungsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag. Die Bundesregierung wird weiterhin die Instrumente des Arbeitsförderungsgesetzes (z. B. Maßnahmen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und betrieblichen Einarbeitung sowie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) offensiv zugunsten jüngerer Arbeitssuchender einsetzen. Die Mittelansätze im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für die Förderung der beruflichen Bildung sind 1985 wesentlich erhöht worden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 39): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Heimkehrer mit langjähriger Kriegsgefangenschaft Hilfen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (§ 46b) nur unter erschwerten bürokratischen Hemmnissen erhalten, während die Hinterbliebenen von Kriegsverbrechern ohne Schwierigkeiten beträchtliche Versorgungen erhalten, und wie bewertet sie diesen Sachverhalt? Die Rentenausgleichsleistungen der Heimkehrerstiftung gemäß des unter der früheren Regierung zustande gekommenen § 46 b des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes sind Kann-Leistungen, durch die Personen mit langer Kriegsgefangenschaft oder später Heimkehr, die keine ausreichende Altersversorgung durch die gesetzlichen Rentenversicherungen haben, unter Berücksichtigung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ein Härteausgleich gewährt wird. Entsprechend diesen gesetzlichen Vorgaben hat die Heimkehrerstiftung die einzelnen Leistungsvoraussetzungen im Interesse der gerechten und gleichen Behandlung aller Antragsteller in Richtlinien festgelegt. Die schon von der früheren Regierung gebilligten Richtlinien sind den Durchführungsvorschriften anderer Leistungsgesetze vergleichbar, bei denen auf eine Prüfung der persönlichen Verhältnisse als Leistungsvoraussetzung nicht verzichtet werden kann. Die Bundesregierung hält die — durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigte — Verwaltungspraxis der Heimkehrerstiftung für korrekt. 9408* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 Was die Versorgung der in Ihrer Frage offenbar gemeinten Witwe Freislers betrifft, darf ich auf meine Antwort auf die Frage des Kollegen Schöfberger verweisen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 10/2987 Fragen 45 und 46): Welche Unterstützungsgesellschaften wurden bisher bei der Vergabe von Rüstungsaufträgen eingeschaltet? Welche Firmen waren Gesellschafter dieser Unterstützungsgesellschaften? Zu Frage 45: „Unterstützungsgesellschaften" sind solche privatwirtschaftlichen Unternehmen, die Leistungen zur Erfüllung ressorteigener Aufgaben erbringen (Fremdleistungen). Hierzu zählen: — ESG Elektronik-System-Gesellschaft mbH — FEG Gesellschaft für Logistik mbH — GFS-MIDAS Gesellschaft für Führungssysteme mbH — MTG Marinetechnik GmbH — ELEKLUFT Elektronik- und Luftfahrtgeräte GmbH Im Jahre 1984 erhielten Rüstungsaufträge im Sinne der oben gegebenen Definition nur die Firmen ESG und MTG. Aufträge, die nicht ressorteigene Aufgaben betreffen, das heißt, bei denen die Firmen wie gewöhnliche Industrieunternehmen handeln, werden laufend an alle genannten Firmen vergeben. Zu Frage 46: Zum Stand 31. Oktober 1984 waren die Beteiligungsverhältnisse wie folgt: 1. ESG: — AEG-Telefunken Anlagentechnik AG 25 % — Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG 25% — Siemens AG 25 % — Standard Elektrik Lorenz AG 25% 2. MTG: — AEG-Telefunken 20 % — Friedr. Krupp 20% — Blohm & Voss 12 % — Hollandse Signaalapparaten 12 % — MBB 6% — Siemens 6 % — SEL 6% — Bremer Vulkan 5% — Howaldtswerke-Deutsche Werft 5% — Lürssen Werft 5 % — Orenstein + Koppel 3% Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2987 Fragen 56 und 57): Wieviel offene Stellen der Laufbahn des gehobenen und höheren fernmeldetechnischen Dienstes hatte die Deutsche Bundespost in den Jahren 1980 bis 1984, und wieviel konnten davon im Laufe des jeweiligen Jahres durch Neubewerber besetzt werden? Welche Entwicklung zeichnet sich für das Jahr 1985 und die folgenden Jahre ab, und welche Bedeutung mißt in diesem Zusammenhang das Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen der Herabsetzung der Eingangsämter für die betroffenen Laufbahnen bei? Die Zahl der unbesetzten Personalposten in den Laufbahnen des höheren fernmeldetechnischen Dienstes betrug für die Jahre 1980 bis 1984 im Durchschnitt ca. 50 und in der Laufbahn des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes für den gleichen Zeitraum im Durchschnitt ca. 1 900. Zum kontinuierlichen Abbau der unbesetzten Personalposten und um den steigenden Personalbedarf und die Abgänge durch Zurruhesetzungen usw. aufzufangen, wurden in den Jahren 1980 bis 1984 für die Laufbahn des höheren fernmeldetechnischen Dienstes insgesamt 270 und für die Laufbahn des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes 4 014 Einstellungen von Nachwuchskräften vorgenommen. Die Daten der einzelnen Jahre stelle ich Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung. Für die Laufbahn des höheren fernmeldetechnischen Dienstes ist im Jahre 1985 die Einstellung von 30 bis 35 Nachwuchskräften vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob sich dies realisieren läßt. Die Nachwuchsgewinnung gestaltet sich auch für die folgenden Jahre wegen des Mangels an qualifizierten Bewerbern zunehmend schwieriger. In der Laufbahn des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes wird die Deutsche Bundespost, wie bereits im Jahre 1984, auch 1985 alle geeigneten Bewerber einstellen. Sowohl für das vergangene als auch für die kommenden Jahre gilt, daß das Bewerberangebot in quantitativer, zum Teil aber auch in qualitativer Hinsicht nicht ausreicht, um den Nachwuchsbedarf der Deutschen Bundespost zu decken. Die Absenkung der Eingangsbesoldung und der Anwärterbezüge durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 hat in den Laufbahnen des höheren und des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes den bestehenden Bewerbermangel verschärft und darüber hinaus zu einem starken Rückgang an qualifizierten Bewerbern geführt. Auf Antrag des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen prüft die Bundesregierung daher zur Zeit, ob besoldungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 9409* Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 61 und 62): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Peilfunknetz Nordsee zur Positionsbestimmung von Schiffen insbesondere bei Unfällen notwendig ist, und ist sie deshalb bereit, das bestehende System dieses Peilfunknetzes unverändert weiterzuführen? Wie hat sich die Anzahl der UKW-Seefunkstellen im Empfangsbereich der deutschen Nordseeküste entwickelt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich Zahl und Qualifikation des bei den Küstenfunkstellen eingesetzten Personals? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß das Peilfunknetz Nordsee zu Positionsbestimmungen von Schiffen — insbesondere bei Notfällen — notwendig ist. Zur Zeit ist von der Bundesregierung nicht vorgesehen, dieses bestehende Peilfunknetz einzuschränken. Die UKW-Seefunkstellen auf deutschen Schiffen haben sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Ende 1984 waren 21 393 Schiffe mit einer UKW- Seefunkstelle ausgerüstet. Darunter befinden sich 18 804 Sport- und Vergnügungsfahrzeuge. Die Zahl der bei den Küstenfunkstellen der Deutschen Bundespost tätigen Kräfte wird ständig dem Verkehrsbedarf angepaßt. Die Qualifikation des eingesetzten Personals entspricht den internationalen Anforderungen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Reuter (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 64 und 65): Inwieweit hat sich das Bundesministerium für Forschung und Technologie bei der Forschungsförderung für Windkraftanlagen die Erfahrungen zunutze gemacht, die die „Windkraftgesellschaft mbH Berlin" mit dem Bau des ersten, mit vier Flügeln und automatischer Steuerung der Anstellwinkel ausgestatteten 1 000-KW-Windkraftwerkes „Teubert" bei Kladow/Havel im Jahr 1935 (!) sammelte? Kann die Bundesregierung angeben, warum die vor 50 Jahren mit so viel Optimismus begonnene Entwicklung großer Windkraftwerke (z. B. das „Höhenzonen-Windkraftwerk", das der Erbauer des Berliner Funkturms, Ing. Honnef im Februar 1932 t!] der „Gesellschaft für Technische Physik" und der „Wissenschaftlichen Gesellschaft für Luftfahrt" vortrug) wieder eingestellt bzw. von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht angenommen und verwirklicht wurde? Zu Frage 64: Die historischen Versuche der Stromproduktion mit Windkraftwerken sind bei der Wiederaufnahme der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten nach 1973 bekannt gewesen und berücksichtigt worden. Tatsächlich sind die damaligen Anlagen vom Konzept her sehr fortschrittlich gewesen (hohe Leistungsbeiwerke, Blattverstellung, Beherrschung der Schwingungen bei Teubert und Ausnutzung des Windes in größeren Höhen über Grund bei Honnef), jedoch war man nach dem damaligen Stand der Technik für den Bau der angesprochenen großen Anlagen im Megawattleistungsbereich eher noch überfordert. Erst der technische Fortschritt auf allen Detailgebieten (z. B. Werkstofffrage, Elektrik und Elektronik) erlaubte es, die damaligen Grundideen zu verfolgen und weiterzuentwickeln, sowohl in der Bundesrepublik als auch weltweit durch moderne Regelungskonzepte (Prof. Hütter, Wortmann, Einflügler Monopteros) und große Anlagen (GROWIAN). Anzumerken ist jedoch, daß sich in den 30er Jahren nicht Teubert und Honnef durchsetzten, sondern der Ingenieur Kleinhenz, der damals mit der Reichswindgemeinschaft kleinere Prototypen seines projektierten Großwindkraftwerks baute. Der Zweite Weltkrieg beendete diese Entwicklungen. Sie wurden lediglich durch Hütter mit einer 100-kW-Anlage (1958-1967) weiter verfolgt. Zu Frage 65: Große Windanlagen müssen extremen statischen und dynamischen Belastungen gewachsen sein. Diese Probleme auf technische und wirtschaftliche Weise zu lösen, sind damals noch nicht gelungen. Sie stellen auch heute noch ein Problem dar. So wurde Honnefs Windkraftwerk nur in kleineren Prototypen realisiert (z. B. Honnef Ringgenerator 2 x 9 m, 0,2 kW, 1943 in Boetzow bei Berlin). Anlage 14 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmedt (Lengerich) (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 70): Kann die Bundesregierung die Meldung der „Rand Daily Mail" vom 2. November 1984 bestätigen, daß Artur Janeiro da Fonseca, Mitglied des Resistencia Nacional Mocambiquana (RNM), in der Bundesrepublik Deutschland war, und kann die Bundesregierung mitteilen, was er hier unternommen hat? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob das in der Rand Daily Mail vom 2. Februar 1984 erwähnte Mitglied der RNM, Artur Janeiro da Fonseca, in der Bundesrepublik Deutschland war. Es ist allerdings auch nicht auszuschließen, daß sich RNM-Angehörige privat in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben. RNM-Angehörige verfügen in der Bundesrepublik Deutschland über keinen Status. Die Bundesregierung unterhält keine Kontakte zur RNM. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/2987 Fragen 78 und 79): Wie beurteilt die Bundesregierung die immer geringer werdende Zahl der deutschen Aussiedler aus der Sowjetunion, und welche Interventionsmöglichkeiten bestehen überhaupt noch für die Bundesregierung? 9410* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 Kann die Bundesregierung Nachrichten bestätigen, denen zufolge Deutsche aus der Sowjetunion vor die Wahl gestellt werden, entweder die Ausreise in die DDR anzutreten oder auf jede Ausreisemöglichkeit verzichten zu müssen? Zu Frage 78: Der seit 1976 (Monatsdurchschnitt: 809) festzustellende Rückgang der Zahl der Ausreisen Rußlanddeutscher auf einen Stand vor 1970 (damals Monatsdurchschnitt 29; Februar 1985: 27) erfüllt die Bundesregierung mit großer Sorge. Wie ich bereits in Beantwortung einer Ihrer zurückliegenden Anfragen am 25. Oktober 1984 hier sagte, ist die sowjetische Haltung in dieser Frage immer auch von der internationalen Lage mitbestimmt worden. Die Bundesregierung erwartet daher, daß eine Verbesserung der internationalen Lage die Lösung der hier angesprochenen humanitären Frage günstig beeinflussen wird. Interventionsmöglichkeiten bestehen in Einzelfällen nach wie vor: unsere Botschaft unterstützt Ausreiseanliegen mittels Verbalnoten; besondere Härtefälle finden in Härtefallisten Aufnahme, die der sowjetischen Seite bei hochrangigen Besuchen überreicht werden. Allgemein wurden und werden die humanitären Fragen der Rückführung und Familienzusammenführung Rußlanddeutscher unter Hinweis auf ihre Bedeutung für die bilateralen Beziehungen und den Entspannungsprozeß bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit Nachdruck angesprochen; zuletzt geschah dies am 4. März 1985 bei dem Besuch des Bundesministers des Auswärtigen in Moskau gegenüber Außenminister Gromyko. Zu Frage 79: Die Bundesregierung kann derartige Meldungen, die auch ihr im vorigen Jahr gerüchteweise zur Kenntnis kamen, nicht bestätigen. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 80 und 81): Was ist der Bundesregierung über die Bombardierung der Baustelle des Atomkraftwerkes Bushir im Iran durch die Luftwaffe des Irak bekannt, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Lieferung sensibler Teile des Atomkraftwerkes aus der Bundesrepublik Deutschland? Ist es zutreffend, daß die Baustelle für das iranische Atomkraftwerk Bushir, das von Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland beliefert wird, durch die irakische Luftwaffe bombardiert worden ist und daß dabei Waffensysteme eingesetzt worden sind, die zum Teil von Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland geliefert worden sind? Zu Frage 80: Die iranische Regierung und die iranische Nachrichtenagentur IRNA haben über Raketeneinschläge auf dem Baustellengelände oder in dessen Nähe am 24. März 1984, am 12. Februar 1985 und zuletzt Anfang März 1985 berichtet. Es habe sich dabei um irakische Luftangriffe gehandelt. Die iranischen Vorwürfe sind von der irakischen Regierung als grundlos zurückgewiesen worden. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist jedenfalls keine Beschädigung der vorhandenen Kraftwerksbauten festzustellen. Die Bauarbeiten am Kernkraftwerk Bushir sind im Jahre 1979 eingestellt und seitdem nicht wieder aufgenommen worden. Die Frage einer Lieferung von sensiblen Reaktorkomponenten stellt sich zur Zeit daher nicht. Zu Frage 81: Die Bundesregierung verfügt über keine unabhängigen Informationen, die eine Beurteilung darüber zuließen, ob es gezielte Luftangriffe auf die Anlage gegeben hat, und welche Waffensysteme gegebenenfalls eingesetzt wurden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 82 und 83): Trifft es zu, daß Indizien gegen zwei abzuschiebende Syrier vorlagen, nach denen am 27. Februar 1985 mit Gewalthandlungen auf dem LH-Flug Nr. 612 von Frankfurt/Main nach Damaskus zu rechnen war bzw. Gewalthandlungen nicht ausgeschlossen werden konnten? Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, um ähnliche Vorfälle vermeiden zu helfen'? Zu Frage 82: Die beiden syrischen Staatsangehörigen wurden aufgrund von Abschiebeverfügungen des Polizeipräsidiums Berlin am 25. Februar 1985 durch Beamte des Schubkommandos Berlin dem Grenzschutzeinzeldienst auf dem Flughafen Frankfurt zur Durchführung der Abschiebung auf dem Luftwege mit Flug LH 628 nach Damaskus zugeführt. Die Beförderung an diesem Tage, also dem 25. Februar 1985, wurde aufgrund der augenscheinlichen Flugunwilligkeit der beiden Syrer von der Deutschen Lufthansa abgelehnt. Durch die Beamten des Schubkommandos wurden sie daher über das Polizeirevier 19 des Flughafens Frankfurt/Main zum Polizeigewahrsam in Frankfurt verbracht. Am 27. Februar 1985 wurden beide Ausländer von den Beamten des Schubkommandos Berlin erneut dem Grenzschutzeinzeldienst zugeführt. Da an diesem Tage eine Flugunwilligkeit der beiden Personen nicht mehr festzustellen war, wurden sie durch Beamte des BGS und des Landes Berlin an Bord des Fluges LH 612 verbracht. Anzeichen, die auf Gewalthandlungen nach dem Start des Flugzeuges hätten schließen lassen können, lagen nicht vor. Zu Frage 83: Unmittelbar nach der Entführung der Boeing 727 am 27. Februar 1985 sind zwischen Vertretern mei- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 9411* nes Hauses, des Bundesministers für Verkehr und der Deutschen Lufthansa erste Besprechungen angelaufen mit dem Ziel, ähnliche Entführungsfälle durch abgeschobene Personcn zu vermeiden. Der Bundesminster des Innern wird in Kürze mit Abschiebungen befaßte Stellen des Bundes und der Länder wie auch Verkehrsträger zu einer Besprechung einladen, um mit diesen ein abgestimmtes endgültiges Verfahren für die Zukunft zu erarbeiten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 84): Hält die Bundesregierung es in Anbetracht der Tatsache, daß während des Smogalarms in Nordrhein-Westfalen Autos, die mit Autogas ausgerüstet waren, von dem geltenden Fahrverbot ausgenommen waren, nicht für dringend erforderlich, Kraftfahrzeuge der öffentlichen Hand (Krankenwagen, Polizei, Busse etc.) ebenfalls generell auf Autogas umzustellen, und wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung dazu eingeleitet oder wird sie einleiten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der Beschaffung neuer Kraftfahrzeuge für die öffentliche Hand nur noch schadstoffarme Kraftfahrzeuge beschafft werden sollten. Sie hat deshalb für ihren Bereich bereits am 3. Oktober 1984 beschlossen, vom Haushaltsjahr 1985 an grundsätzlich nur noch Fahrzeuge zu beschaffen, die die US-Abgasgrenzwerte einhalten. Die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost sind aufgefordert, entsprechend zu verfahren. Dabei ist es unerheblich, mit welchen technischen Maßnahmen diese strengen Abgasgrenzwerte erreicht werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 85): Ist der Bundesregierung bekannt, ob der ehemalige KZ- Arzt von Auschwitz, Josef Mengele, mit in Bayern erwirtschaftetem Geld (u. a. über ein Schweizer Nummernkonto) von seiner Familie unterstützt wurde oder wird? Die Bundesregierung ist mit dem Fall Josef Mengele im Hinblick auf die Leistung von Rechts- bzw. Amtshilfe für die zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden befaßt oder befaßt worden. Dabei ist der Bundesregierung nichts bekanntgeworden, was darauf hindeutet, daß der ehemalige Lagerarzt Josef Mengele mit in Bayern erwirtschaftetem Geld von seiner Familie unterstützt wurde oder wird. Es entzieht sich auch der Kenntnis der Bundesregierung, ob der gesuchte Mengele Zugang zu einem Schweizer Nummernkonto hat. In diesem Zusammenhang legt die Bundesregierung Wert auf die Feststellung, daß sie mit der Beantwortung der Anfrage nicht dazu beitragen will, daß bestimmte Personen oder eine bestimmte Firma durch eine Art Sippenhaft in ungerechtfertigten Mißkredit gebracht wird. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 86 und 87): Welche Anstrengungen haben die Bundesregierung bzw. Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland bisher unternommen, um den Aufenthaltsort des früheren KZ-Arztes Dr. Mengele ausfindig zu machen und ihn einem Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland zuzuführen? Wurden Geldbeträge für Hinweise auf den Aufenthaltsort Dr. Mengeles von der Bundesregierung bzw. von Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und gegebenenfalls in welcher Höhe? Zu Frage 86: Staatsminister Dr. Mertes hat in der 117. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Januar 1985 auf eine Frage von Herrn MdB Klose, die sich auf die Lage der Menschen- und Bürgerrechte in Paraguay bezog, bereits die Bemühungen der Bundesregierung im Hinblick auf eine Auslieferung des gesuchten Mengele aus Paraguay dargestellt. Gesicherte Erkenntnisse darüber, daß sich Mengele derzeit in Paraguay aufhält, liegen nicht vor. In der schriftlichen Antwort auf die Frage 87 von Frau MdB Zutt (Anlage 28 zu dem Bericht über die 121. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages) ist auch bereits zu den sonstigen Bestrebungen der Bundesregierung und früherer Bundesregierungen, eine Auslieferung des gesuchten Mengele zu erreichen, hingewiesen worden. Die wichtigsten Bemühungen hebe ich nochmals hervor: Auf Anregung der zuständigen Staatsanwaltschaft sind durch die Bundesregierung Ersuchen um Auslieferung bereits 1959 an Argentinien und 1962 an Paraguay gerichtet worden. Argentinien hat die Auslieferung des gesuchten Mengele bewilligt, sah sich jedoch zu einer Festnahme nicht in der Lage. Die paraguayische Justiz hat zuletzt 1984 erneut Haftbefehl gegen Mengele erlassen und bestätigt, daß sie weiter nach ihm fahnde. Auf Anregung der zuständigen Staatsanwaltschaft sind, zunächst gestützt auf den damals gültigen Haftbefehl des Amtsgerichts Freiburg vom 5. Juni 1959 und zuletzt gestützt auf den neuen Haftbefehl des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. Januar 1981, insgesamt 13 Fahndungsersuchen an die Regierungen bzw. zuständigen Polizeistellen der Staaten gerichtet worden, in denen nach den Ermittlungserkenntnissen der zuständigen Staatsanwaltschaft und unter Berücksichtigung sonstiger Hinweise ein Aufenthalt des Gesuchten möglich erschien. 9412* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 Bei den Bemühungen, den Aufenthaltsort Menge-les in Erfahrung zu bringen, arbeiten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eng mit den deutschen Auslandsvertretungen zusammen. Daneben hält die Bundesregierung ebenso wie die zuständige Staatsanwaltschaft in Sachen Mengele auch Kontakt zu nichtstaatlichen Stellen und Personen, die sich ebenfalls als Verfolger des ehemaligen Lagerarztes von Auschwitz betätigen. Ich kann Ihnen versichern, daß die Bundesregierung weiter dafür Sorge tragen wird, daß jedem Hinweis auf einen Aufenthaltsort Mengeles mit Sorgfalt und Nachdruck nachgegangen wird. Zu Frage 87: Für Hinweise, die zu einer Ergreifung des gesuchten Mengele führen, war zunächst eine Belohnung von 20 000 DM und später von 50 000 DM durch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main ausgesetzt worden. Nach Bewilligung der Mittel durch den Hessischen Minister der Justiz hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Auslobungsbetrag für Hinweise zur Ergreifung des gesuchten Mengele am 31. Januar 1985 auf 1 Million Deutsche Mark erhöht. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, daß der Fall Mengele erneut in die Schlagzeilen der Massenmedien gerückt ist. Sonstige Auslobungen deutscher Stellen sind, soweit mir bekannt, nicht erfolgt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Lennartz (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 88 und 89): Bei welchen Brutto-Arbeitslöhnen hat ein kinderloser verheirateter Alleinverdiener im Jahr 1985 eine durchschnittliche Lohnsteuer-Belastung von 36 v. H. bzw. 49 v. H. bzw. 56 v. H. des Arbeitslohns? Bei welchen Brutto-Arbeitslöhnen würde sich auf Grund des Steuersenkungsgesetzes der Bundesregierung bei einem kinderlosen verheirateten Alleinverdiener im Jahr 1988 eine durchschnittliche Lohnsteuer-Belastung von 36 v. H. bzw. 49 v. H. bzw. 56 v. H. des Arbeitslohnes ergeben? Zu Frage 88: Im Jahr 1985 hat ein kinderloser verheirateter Alleinverdiener (Steuerklasse III/0) eine durchschnittliche Lohnsteuerbelastung nach der allgemeinen Lohnsteuertabelle von — 36 vom Hundert bei einem Jahresarbeitslohn von 168 012 DM — 49 vom Hundert bei einem Jahresarbeitslohn von 492 876 DM. Die durchschnittliche Lohnsteuerbelastung bleibt in Steuerklasse III immer unter 56 vom Hundert. Zu Frage 89: Im Jahr 1988 ergibt sich aufgrund des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Steuersenkungsgesetzes bei einem kinderlosen verheirateten Alleinverdiener (Steuerklasse III/0) nach der allgemeinen Lohnsteuertabelle eine durchschnittliche Lohnsteuerbelastung von — 36 vom Hundert bei einem Jahresarbeitslohn von 202 572 DM — 49 vom Hundert bei einem Jahresarbeitslohn von 597 528 DM. Die durchschnittliche Lohnsteuerbelastung bleibt in Steuerklasse III immer unter 56 vom Hundert. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 10/ 2987 Fragen 90 und 91): Bei welchen Einkommen ergibt sich nach der SplittingTabelle 1985 eine durchschnittliche Einkommensteuer-Belastung von 36 v. H. bzw. 49 v. H. bzw. 56 v. H. des zu versteuernden Einkommens? Bei welchen Einkommen würde sich auf Grund des Steuersenkungsgesetzes der Bundesregierung nach der SplittingTabelle 1988 eine durchschnittliche Einkommensteuer-Belastung von 36 v. H. bzw. 49 v. H. bzw. 56 v. H. des zu versteuernden Einkommens ergeben? Zu Frage 90: Nach der für den Veranlagungszeitraum 1985 geltenden Einkommensteuer-Splittingtabelle ergibt sich eine durchschnittliche Belastung des zu versteuernden Einkommens von — 36 vom Hundert bei einem zu versteuernden Einkommen von 140 832 DM — 49 vom Hundert bei einem zu versteuernden Einkommen von 424 008 DM. Die Durchschnittsbelastung bleibt immer unter 56 vom Hundert. Zu Frage 91: Aufgrund des Steuersenkungsgesetzes der Bundesregierung ergibt sich nach der für den Veranlagungszeitraum 1988 vorgesehenen Einkommensteuer-Splittingtabelle des Tarifs T 1 A eine durchschnittliche Belastung des zu versteuernden Einkommens von — 36 vom Hundert bei einem zu versteuernden Einkommen von 173 988 DM — 49 vom Hundert bei einem zu versteuernden Einkommen von 528 660 DM. Die Durchschnittsbelastung ist immer geringer als 56 vom Hundert. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2987 Fragen 92 und 93): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 9413* Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte, daß in Hessen bei 43 als Großbetriebe eingestuften Kreditinstituten noch nie eine steuerliche Betriebsprüfung stattgefunden hat, und weiche Konsequenzen hat das Bundesamt für Finanzen daraus gezogen? Welche finanziellen Auswirkungen hatten die Steuerausfälle des vergangenen Jahres auf den Länderfinanzausgleich für das Bundesland Hessen und die übrigen Bundesländer? Zu Frage 92: Der Bundesregierung sind die auf Grund unzureichender Personalausstattung entstandenen Prüfungslücken in Hessen seit 1981 bekannt. Die auch durch den Bundesrechnungshof in seinem 1984 erstatteten Bericht geschilderten Verhältnisse haben den Bundesminister der Finanzen veranlaßt, mehrfach auf eine Verbesserung der Prüfungslage in Hessen hinzuwirken. Der Bundesminister der Finanzen ist der Ansicht, daß eine unzureichende Betriebsprüfung die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gefährden kann. Allerdings haben die Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder über die in diesem Zusammenhang notwendigen organisatorischen und personellen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Das Bundesamt für Finanzen hat für 1984 festgestellt, daß auch zum 31. Dezember 1984 bei hessischen Kreditinstituten zahlreiche Steuerabschnitte ungeprüft verjähren würden. Es hat deshalb 28 bedeutendere Kreditinstitute ausgewählt und die Oberfinanzdirektion Frankfurt gemäß § 19 Absatz 1 Finanzverwaltungsgesetz aufgefordert, bei diesen namentlich genannten Betrieben rechtzeitig vor Jahresende die bevorstehende Verjährung durch Einleitung einer Betriebsprüfung zu unterbrechen. Die hessischen Finanzbehörden haben sich jedoch nicht in der Lage gesehen, bei mehr als 5 Banken vor Ende 1984 mit der Prüfung zu beginnen. Für 1985 hat der Bundesminister der Finanzen den Hessischen Finanzminister gebeten, die Fälle mitzuteilen, in denen in diesem Jahr voraussichtlich Verjährung eintreten wird. Zu Frage 93: Die Steuerausfälle im Jahre 1984 wegen nicht ausreichender Betriebsprüfungen in Hessen lassen sich nicht errechnen. Auf Grund der Mehrergebnisse bei tatsächlich durchgeführten Prüfungen sind kaum verläßliche Schätzungen möglich. Rechnete man das vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht angegebene Mehrergebnis pro Besteuerungszeitraum hoch, so läge der Steuerausfall für 1984 bei rund 55 Millionen DM, wobei es sich insbesondere um Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögensteuer handelt. Die Bundesregierung kann sich diese Schätzung jedoch nur mit Vorbehalt zu eigen machen. Bei einer ebenfalls geschätzten Aufteilung nach Steuerarten dürften durch die vertikale Steuerverteilung von diesen Ausfällen auf den Bund rund 20,5 Millionen DM, das Land Hessen rund 22,7 Millionen DM, die hessischen Gemeinden rund 11,8 Millionen DM entfallen. Die für Hessen rechnerisch zu verzeichnenden Steuerausfälle hätten beim Länderfinanzausgleich durch die Senkung des Länderdurchschnitts und die Finanzkraftverschlechterung Hessens gegenüber dem Länderdurchschnitt zur Folge, daß sich die Ausgleichsverpflichtung von Hessen um rund 12,4 Millionen DM (einschließlich horizontaler Umsatzsteuerausgleich) vermindert. Daraus ergäben sich bei den anderen Ländern entsprechende Mindereinnahmen. Steuerausfälle Hessens oder die Mindereinnahmen der anderen Länder durch den horizontalen Ausgleich wirken sich auch beim kommunalen Finanzausgleich aus. Nach der Modellrechnung würden sich unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs und des kommunalen Finanzausgleichs die für 1984 geschätzten Steuerausfälle von rund 55 Millionen DM in ihrer endgültigen Belastung wie folgt darstellen: Land Hessen rund 8,0 Millionen DM hessische Gemeinden rund 14,1 Millionen DM übrige Länder einschließlich Stadtstaaten rund 10,0 Millionen DM Gemeinden in anderen Ländern ohne Stadtstaaten rund 2,4 Millionen DM Bund rund 20,5 Millionen DM zusammen rund 55,0 Millionen DM Nach dieser Modellrechnung träfen im Ergebnis die finanziellen Auswirkungen der unterbliebenen Steuererhebung mit 20,5 Millionen DM den Bund und mit 12,4 Millionen DM die anderen Länder einschließlich Gemeinden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 94): Welche ökonomischen Erkenntnisse und beschäftigungspolitischen Überlegungen der Bundesregierung sind ursächlich dafür, daß sie zwar an Städte und Gemeinden appeliert, zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit die kommunalen Investitionen zu erhöhen, es gleichzeitig aber nach wie vor ablehnt, selbst beschäftigungspolitisch motivierte Investitionsprogramme aufzulegen? Die Sachinvestitionen der Gemeinden sind von einem Höchststand im Jahre 1980 mit 41,2 Milliarden DM auf etwa 31 Milliarden DM im letzten Jahr gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um 25 vom Hundert. Mittlerweile hat sich die Haushaltslage zahlreicher Gemeinden soweit entspannt, daß die kommunale Ebene insgesamt 1984 erstmals in der Geschichte unseres Staates sogar Überschüsse erzielt hat. Die Bundesregierung unterstützt den Deutschen Städtetag in seiner Einschätzung, die Gemeinden sollten einen wieder vorhandenen Investitionsspielraum nutzen. Für den Bundeshaushalt werden — wegen der ungünstigen Erfahrungen in der Vergangenheit — 9414* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 keine Konjunkturprogramme erwogen. Der finanzpolitische Handlungsspielraum ist durch die hohen Zinsbelastungen — 11 vom Hundert der Ausgaben des Bundes 1984 ansteigend auf 13 1 /2 vom Hundert bis 1988 — noch auf Jahre begrenzt. Dennoch sind die Sachinvestitionen des Bundes seit 1982 leicht angestiegen. Für 1985 ist sogar eine kräftige Zunahme vom 10 vom Hundert eingeplant. Im übrigen erwartet die Bundesregierung von einer Belebung der marktwirtschaftlichen Kräfte, unterstützt durch investive Verbesserungen der öffentlichen Haushalte, eine nachhaltigere Stärkung der wirtschaftlichen Erholung und eine verläßlichere Sicherung der Arbeitsplätze als von Konjunkturprogrammen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 95): Gibt es über Artikel 53 Abs. 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinaus rechtliche Grenzen für die Durchsetzung der Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften in bezug auf die Lagerung von Treibstoffen durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten amerikanischen Truppen? Die Streitkräfte der Entsendestaaten sind verpflichtet, das deutsche Recht zu achten. Diese Verpflichtung ist im Artikel II des NATO-Truppenstatutes niedergelegt. In bezug auf die Lagerung von Treibstoffen sind insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz sowie die landesrechtlichen Vorschriften über das Lagern wassergefährdender Stoffe maßgebend. Dem in diesen Vorschriften niedergelegten Standard müssen die Anlagen der ausländischen Streitkräfte entsprechen. Zwar gestatten ihnen die völkerrechtlichen Vereinbarungen, der Artikel 53 Absatz 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, ihre eigenen Vorschriften anstelle der deutschen anzuwenden, jedoch nur, wenn und soweit ihre Vorschriften mindestens gleichwertige Anforderungen wie das deutsche Recht stellen. Eine Durchsetzung der Anforderungen des deutschen Rechts kann allerdings wegen der völkerrechtlichen Immunität, welche die Streitkräfte der Entsendestaaten genießen, nicht mit Mitteln des Verwaltungszwanges erreicht werden. Sie muß im Wege der Zusammenarbeit zwischen deutschen Behörden und den Dienststellen der Streitkräfte erfolgen, wie dies in den Artikeln 3 und 53 des Zusatzabkommens im einzelnen geregelt ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Huonker (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 96 und 97): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Tanklager der amerikanischen Truppen auf der Gemarkung Asperg/ Ludwigsburg den deutschen Rechtsvorschriften in bezug auf die Lagerung von Treibstoffen nicht entspricht, und kann sie die Gründe dafür nennen, warum es der zuständigen Oberfinanzdirektion trotz mehrfacher Ölunfälle in den vergangenen Jahren noch immer nicht gelungen ist, eine den deutschen Vorschriften entsprechende Sanierung dieses Tanklagers durchzusetzen? Was kann und wird die Bundesregierung tun, um eine unverzügliche, den deutschen Vorschriften in bezug auf die Lagerung von Treibstoffen entsprechende Sanierung des Tanklagers der amerikanischen Streitkräfte in Asperg/Kreis Ludwigsburg durchzusetzen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß das US-Treibstofflager Ludwigsburg-Osterholz sanierungsbedürftig ist. Sie hat den Zustand des Treibstofflagers wiederholt beanstandet. Die amerikanischen Streitkräfte haben daraufhin der deutschen Bauverwaltung 1983 einen Auftrag zur Planung und Durchführung einer Sanierung des Treibstofflagers erteilt. Der amerikanische Kongreß hat jedoch die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zunächst zurückgestellt. Unabhängig davon wird im Auftrag der amerikanischen Streitkräfte von der deutschen Bauverwaltung eine Abwassersystemstudie für das Treibstofflager erarbeitet. Das Ergebnis soll in Kürze vorliegen. Durch die Einschaltung der deutschen Bauverwaltung wird sichergestellt, daß die deutschen Vorschriften für die Lagerung von Treibstoffen entsprechend berücksichtigt werden. Nach Vorliegen des Ergebnisses der Abwassersystemstudie wird sich die Bundesregierung erneut mit den amerikanischen Streitkräften in Verbindung setzen und darauf drängen, daß die Sanierungsmaßnahmen im Treibstofflager beschleunigt durchgeführt werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2987 Fragen 98 und 99): Welches sind die Motive, den Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle bei gemeinnützigen Vereinen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belasten, und wie hoch sind die steuerlich erfaßten bzw. die — nach Schätzungen der Bundesregierung — nicht erfaßten (und nicht versteuerten) Umsätze? Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick unter anderem auf eventuell auch arbeitsplatzgefährdende Wettbewerbsverzerrungen, die Privilegierung der Zweckbetriebe hinsichtlich des Verkaufs von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle zu beseitigen, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, im Bereich sogenannter geselliger Veranstaltungen weitere Privilegierungen bezüglich des Verkaufs von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle einzuräumen? Zu Frage 98: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von derzeit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 9415* 7 vom Hundert die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen. Der ermäßigte Steuersatz kann insbesondere auch für die Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle durch steuerbegünstigte Körperschaften in Betracht kommen. Die Steuerermäßigung beschränkt sich indessen grundsätzlich auf Speisen- und Getränkelieferungen, die im Rahmen sogenannter vereinsinterner Geselligkeit bewirkt werden. Dabei wird angenommen, daß die steuerbegünstigte Tätigkeit der Körperschaften in aller Regel untrennbar mit einer gewissen Geselligkeit verbunden ist. Wird der Rahmen sogenannter vereinsinterner Geselligkeiten überschritten, so unterliegen die Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle dem allgemeinen Steuersatz. Das trifft zum Beispiel für die Bewirtungsumsätze in Vereinsgaststätten zu, die als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe angesehen werden. Statistische Unterlagen über die steuerermäßigten Bewirtungsumsätze, die im Rahmen steuerbegünstigter Zweckbetriebe bewirkt werden, liegen nicht vor. Es ist auch kaum zu schätzen, inwieweit derartige Umsätze nicht der Besteuerung unterworfen werden. Zu Frage 99: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Umsatzsteuerermäßigung für die Leistungen von Zweckbetrieben steuerbegünstigter Körperschaften hinsichtlich der Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle zu beseitigen. Denn durch die Umsatzsteuerermäßigung können sich schon wegen der engen Abgrenzung der Zweckbetriebe keine arbeitsplatzgefährdenden Wettbewerbsverzerrungen ergeben. Ein gewisser Wettbewerb, der sich bei der Lieferung von Speisen und Getränken im Rahmen von geselligen Veranstaltungen steuerbegünstigter Körperschaften ergibt, wird den Unternehmern vom Gesetz zugemutet. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, für sogenannte gesellige Veranstaltungen für die Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle weitere Umsatzsteuervergünstigungen einzuführen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 100 und 101): Wie beurteilt die Bundesregierung die Warnung des Hamburger Weltwirtschaftsarchivs — Institut für Wirtschaftsforschung —, daß ein Rückzug der Mineralölunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland aus der Rohölverarbeitung zu beachtlichen Gefahren führen kann, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Ist die Bundesregierung endlich bereit, durch konkrete Maßnahmen dazu beizutragen, daß der Grad unserer Importabhängigkeit nun nicht auch noch bei Mineralöl-Fertigprodukte unangemessen und unvertretbar steigt? Zu Frage 100: Die Bundesregierung legt schon aus Gründen der Versorgungssicherheit Wert darauf, daß die inländische Rohölverarbeitung auch in Zukunft das Rückgrat unserer Mineralölversorgung bleibt. Sie tritt daher in Brüssel dafür ein, daß sich der Abbau der Überkapazitäten in Westeuropa nicht ungleichgewichtig auf den deutschen Markt konzentriert, sondern in allen Ländern der Gemeinschaft ausgewogen vollzogen wird. Dazu gehört, daß durch eine Harmonisierung der Umweltschutzvorschriften vergleichbare Wettbewerbsbedingungen geschaffen und staatliche Eingriffe in den Markt zum Schutz der jeweiligen Raffinerieindustrie abgebaut werden. Zu Frage 101: Der Anteil importierter Mineralölprodukte an unserer Ölversorgung hat 1984 gegenüber dem Vorjahr nicht mehr zugenommen. Unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit muß im übrigen berücksichtigt werden, daß es sich bei den Einfuhren zum Teil um Ölrückstände, sogenannte Feedstocks, für deutsche Weiterverarbeitungsanlagen handelt und ein Großteil der Importe aus Raffinerien entlang der Rheinschiene stammt. Die Bundesregierung steht mit allen Beteiligten in ständigem Kontakt, um auch für die Zukunft Fehlentwicklungen vorzubeugen. Dazu gehören Beratungen noch in dieser Woche auf deutschen Antrag im Energierat in Brüssel und in der Internationalen Energieagentur noch vor der Sommerpause. Außerdem wird der Bundeswirtschaftsminister Ende April den gesamten Fragenkreis mit den Vorständen der Mineralölindustrie erörtern. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 102): Ist der Bundesregierung bekannt, daß österreichische Firmen, vor allem Baufirmen, spezifische Wettbewerbsvorteile ausnützend verstärkt gerade im Grenzgebiet um deutsche Aufträge werben, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, vor allem zum Schutz der nicht nur im Grenzgebiet, sondern in ganz Bayern betroffenen Baufirmen, gegen die von den Österreichern eingeleiteten Werbemaßnahmen vorzugehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich österreichische Baufirmen vor allem im bayerischen Grenzgebiet um deutsche Aufträge bemühen. So hat die Bundesregierung auf Grund Ihrer Frage festgestellt, daß der österreichische Handelsdelegierte in München Ende Januar in einer Briefaktion Architekten in Bayern nach ihren Interessen an Zusammenarbeit mit österreichischen Handwerkern gefragt hat. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es den österreichischen Handelsdelegierten nicht verwehrt werden kann, sich entsprechend ihrer Aufgabe, um Information zu bemühen, 9416* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 die für österreichische Lieferanten von Waren und Dienstleistungen von Interesse sind. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, wegen der von Ihnen angesprochenen Wettbewerbsvorteile gegen österreichische Werbemaßnahmen vorzugehen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß österreichische Unternehmen des Baugewerbes, die in Bayern tätig werden wollen, bedürfen für die Beschäftigung ihrer österreichischen Arbeitnehmer in Bayern einer Arbeitserlaubnis. Die gegenwärtige Praxis bei der Erteilung der Arbeitserlaubnis trägt der Situation der bayerischen Bauwirtschaft Rechnung. Die illegale Beschäftigung von österreichischen Arbeitnehmern wird erfolgreich bekämpft. Angesichts dessen haben Wettbewerbsvorteile auf Grund des Niveaus der österreichischen Lohnkosten, soweit sie derzeit überhaupt noch existieren, kein entscheidendes Gewicht mehr. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 103 und 104): Steht der Computer-Typ IBM 370/158 auf der COCOM-Liste, und wenn nein, was hindert das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn daran, die Ausfuhr eines solchen Computers als Geschenk an die Universität Wroclaw (Breslau) unbürokratisch und schnell zu genehmigen? Falls dieser Computer-Typ auf der COCOM-Liste steht, welche Möglichkeiten sieht das Bundesministerium für Wirtschaft, einen solchen Computer dennoch an die Universität Wroclaw (Breslau) zu verschenken, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, daß das Gerät in Westeuropa nur noch Schrottwert hat und die Universität Wroclaw (Breslau) schriftlich bereits garantiert hat, diesen Computer ausschließlich zu Forschungs- und didaktischen Zwecken zu nutzen? Zu Frage 103: Nach dem Antrag auf Ausfuhrgenehmigung handelt es sich um ein Computersystem IBM 370/158 mit Peripherie (nicht 370/108). Die technischen Werte dieses Systems überschreiten die Grenzwerte der Ausfuhrliste-Nummer 1565. Deshalb bedarf die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung vorheriger internationaler Zustimmung (COCOM). Hierzu hatte ich Ihnen gegenüber bereits mit meinem Schreiben vom 7. Februar 1985 ausführlich Stellung genommen. Zu Frage 104: Die Antragsteller Klaus Eckermann, Dr. Karlheinz Eckert, Hannover, wurden im Februar 1985 erneut vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn aufgefordert, die für die Einleitung des internationalen Abstimmungsverfahrens erforderlichen technischen Daten des EDV-Systems mitzuteilen. Ohne Kenntnis der genauen Daten ist eine Antragstellung nicht möglich. Der Antragsteller steht mit dem zuständigen Bundesamt hierüber in Verbindung. Die besonderen Umstände des Falles (gebrauchter Computer, Geschenk) und die Zusicherung der zivilen Verwendung sind geeignet, den Erhalt der internationalen Zustimmung zu erleichtern, sie entbinden uns aber nicht davon, eingegangene Verpflichtungen einzuhalten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 105 und 106): Gilt in der Stromwirtschaft das Marktprinzip, und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung ggf. dafür eintreten, das Marktprinzip in der Stromwirtschaft verstärkt zur Geltung zu bringen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß öffentliche und private Investitionen für die Einsparung von Energie und für umweltfreundliche Erzeugungsformen absoluten Vorrang haben müssen vor solchen Investitionen, die der Energieerzeugung in Großkraftwerken dienen, und mit welchen Maßnahmen wird sie diese Ziele bejahendenfalls unterstützen? Zu Frage 105: Die Bundesregierung ist bemüht, dem Marktprinzip so weit wie möglich Geltung zu verschaffen. Dies gilt auch für den Bereich der Stromwirtschaft. Technisch-ökonomische Besonderheiten lassen hier jedoch einen voll am Wettbewerb orientierten Ordnungsrahmen nicht in demselben Umfang zu, wie in den meisten anderen Bereichen der Wirtschaft. Der Gesetzgeber hat daher Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft die Möglichkeit belassen, mittels wettbewerbsbeschränkender Abreden das herkömmliche System geschlossener Versorgungsgebiete aufrecht zu erhalten. Durch die 4. GWB-Novelle wurde dieses System zwar aufgelockert, im Grundsatz aber beibehalten. Gleichzeitig haben Bundestag und Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung und Berichterstattung über etwaige weitere Möglichkeiten zur Verstärkung des Wettbewerbs in diesem Bereich gebeten. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Bericht noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen. Festlegungen inhaltlicher Art existieren noch nicht. Zu Frage 106: Zwischen Energieeinsparung und umweltfreundlichen Erzeugungsformen von Energie einerseits und der Energieerzeugung in Großkraftwerken andererseits besteht kein genereller Gegensatz. Für die Emissionen aus Kraftwerken sind in der Großfeuerungsanlagen-Verordnung niedrige Grenzwerte festgelegt; die Energiewirtschaft führt die erforderlichen Nachrüstungen zügig durch. Öffentliche und private Investitionen im Energieeinsparbereich haben in den letzten Jahren wesentlich dazu beigetragen, daß der Primärenergieverbrauch 1984 sich etwa auf dem gleichen Niveau bewegte wie 1973, während das Bruttosozialprodukt im gleichen Zeitraum um gut 20 % gestiegen ist. Die vorliegenden Prognosen gehen davon aus, daß auch Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 9417* in Zukunft der Primärenergieverbrauch weniger steigen wird als das Bruttosozialprodukt. Die Bundesregierung fördert seit langem Investitionen zur Energieeinsparung und rationellen Energieerzeugung durch Zuwendungen und steuerliche Hilfen, z. B. durch die Abschreibungsmöglichkeiten des § 82 a EStDV, die Investitionszulage nach § 4 a InvZulG oder das Kohle-Heizkraftwerks- und Fernwärmeausbauprogramm. Bei ihrer Förderpolitik im Einsparbereich betrachtet die Bundesregierung die längerfristige Wirtschaftlichkeit der Projekte als wichtige Voraussetzung. Aus diesen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß für eine umweltfreundliche und Ressourcen schonende sichere Energieversorgung Energieeinsparinvestitionen ebenso notwendig sind wie die Stromerzeugung aus umweltfreundlichen Großkraftwerken. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 107): Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Entwicklung der Bauwirtschaft (Bauindustrie und Baugewerbe), und was wird sie unternehmen, um mitzuhelfen, Betriebe und Arbeitsplätze in den kommenden Monaten zu erhalten? Die Bauwirtschaft befindet sich mitten in einem strukturellen Anpassungsprozeß, bei dem sich vor allem die im Wohnungsbau tätigen Unternehmen auf geänderte Marktverhältnisse einstellen müssen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit dem sich abzeichnenden Wiederanstieg der Bautätigkeit im öffentlichen Bereich und bei einer sich verstärkenden Baunachfrage der Wirtschaft der unumgängliche Anpassungsprozeß abgefedert wird. In Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden bemüht sich die Bundesregierung derzeit darum, daß die Kommunen, die zwei Drittel der öffentlichen Bauaufträge vergeben, ihre durch die Konsolidierungserfolge gewonnenen Spielräume jetzt nutzen, um sinnvolle und notwendige Bauinvestitionsvorhaben zügig in Angriff zu nehmen. Für den Wohnungsbau geht die Bundesregierung davon aus, daß am ehesten der verbreitete Wunsch nach Wohneigentum der Nachfrage in diesem Bereich Impulse verleihen wird. Der Gesetzentwurf zur künftigen steuerlichen Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums, der in Kürze vorgelegt wird, trägt dem ebenso Rechnung wie der Beschluß, die Bundesmittel im sozialen Wohnungsbau auf die Bildung von Eigentum zu konzentrieren. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dreßler (SPD) (Drucksache 10/2987 Frage 108): Wie beurteilt die Bundesregierung die Beschäftigungssituation in der Automobilindustrie, und hält die Bundesregierung es für wahrscheinlich, daß Unternehmen der Automobilindustrie in den nächsten Monaten Kurzarbeit anmelden müssen? In der deutschen Automobilindustrie sind im letzten Jahr zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Die Produktion befindet sich auf hohem Nive au. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung ist zu berücksichtigen: Der Export, der weit über die Hälfte der Produktion der deutschen Automobilindustrie ausmacht — davon mehr als 50 % in EG-Mitgliedstaaten läuft weiterhin auf hohen Touren. Die Inlandsnachfrage nach Pkw hat sich nach einer vorübergehend schwächeren Phase im letzten Quartal 1984 zu Beginn des neuen Jahres wieder deutlich gebessert und liegt nur noch knapp unter Vorjahresniveau. Die weitere Entwicklung beurteilt die Bundesregierung entsprechend optimistisch. Sie vertraut dabei auf eine baldige EG-einheitliche Regelung für die Einführung umweltfreundlicher Pkw. Die Bundesregierung ist sich bei dieser Beurteilung jedoch bewußt, daß die Situation bei den einzelnen Unternehmen durchaus unterschiedlich ist, und sie weiß auch, daß die Automobilkonjunktur insgesamt — bei der Inlands- wie bei der Auslandsnachfrage — ein empfindliches Phänomen ist. Insgesamt hat die Bundesregierung aber gegenwärtig kein Indiz, daß in der Automobilindustrie in größerem Umfang Kurzarbeit droht. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 109 und 110): Wie hoch ist das durch das Programm der Bundesregierung zur Förderung von FuE-Personal in der Wirtschaft in seinen beiden Teilen Personalkostenzuschuß des Bundesministeriums für Wirtschaft und Zuwachsförderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in etwa geförderte Investitionsvolumen, und welche Auswirkungen hat eine eventuelle Verweigerung der Maßnahmen durch die EG für die hiervon begünstigten mittelständischen Unternehmen (z. B. Investitionsausfall, Beschäftigung, technologische Entwicklung und internationale Wettbewerbsfähigkeit)? Welcher Anteil der von der Bundesregierung getätigten Mittelstandsförderung würde durch den endgültigen Ausfall des Programms wegfallen? Bemessungsgrundlage für die personalbezogene Förderung von Forschung und Entwicklung ist der Personalaufwand der mit Forschung und Entwicklung befaßten Mitarbeiter in den Unternehmen. Dieser Aufwand betrug 1983 bei den geförderten Unternehmen knapp 2 Milliarden DM. Investitionen im Forschungsbereich werden durch andere 9418* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 Maßnahmen wie z. B. FuE-Investitionszulage gem. § 4 InvZulG oder Sonderabschreibungen begünstigt. Der Personalzuschuß wird für laufende FuE-Vorhaben auf der Basis der für das vorausgegangene Jahr nachgewiesenen FuE-Personalaufwendungen gewährt. Die Zuwachsförderung bezieht sich auf neu eingestelltes FuE-Personal und soll 60 % der in den ersten 15 Monaten anfallenden Löhne und Gehälter betragen. Nach Schätzung des BMFT sollen damit jährlich rund 3 000 Neueinstellungen gefördert werden. Eine qualifizierte Bewertung der Situation, die bei einem sofortigen und vollständigen Wegfall entstehen würde, ist wegen der differenzierten Verhältnisse in den einzelnen Unternehmen nicht möglich. Mit Sicherheit würde jedoch der unvorhergesehene Ausfall einer Zuwendung, deren Verwendung im Unternehmen eingeplant war, nachteilige Auswirkungen hinsichtlich deren Innovationsbemühungen auslösen. Die Bereitschaft zu Neueinstellungen würde ebenso beeinflußt wie die für zusätzliche Investitionen. Der Anteil des FuE-Personalkostenzuschußprogramms an den insgesamt vom Bundesminister für Wirtschaft zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ausgegebenen Mittel beträgt rund 50%. Allerdings wird nicht damit gerechnet, daß die Kommission die Zustimmung zur Fortsetzung ganz oder zu ihrem wesentlichen Teil verweigert. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Hansen (Hamburg) (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 111 und 112): Mit welchem Mittelabfluß rechnet die Bundesregierung im Jahr 1985 für das Programm der Bundesregierung zur Förderung von FuE-Personal in der Wirtschaft in seinen beiden Teilen Personalkostenzuschuß des Bundesministers für Wirtschaft und Zuwachsförderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie? Wieviel Personal (unterteilt nach Wissenschaftlern, Technikern, übrigem Personal) ist bis jetzt auf Grund des Programms eingestellt worden (getrennt nach den beiden Teilprogrammen)? Die Bundesregierung hat bei der Beratung des Haushaltsentwurfs 1985 und der mittelfristigen Finanzplanung beschlossen, die Richtlinien für beide Maßnahmen aufeinander abzustimmen und die Förderbedingungen an den Haushaltsrahmen anzupassen. Für 1985 sind im Haushaltsplan 09 des BMWi für den Personalkostenzuschuß 380 Millionen DM, im Haushaltsplan 30 des BMFT für die Zuwachsförderung 55 Millionen DM vorgesehen. Die Mittel für den Personalkostenzuschuß werden in voller Höhe ausgegeben werden. Selbst für den Fall, daß sich aufgrund des bei der EG anhängigen Beihilfeprüfungsverfahrens Verzögerungen ergeben sollten, werden 1985 mindestens noch Mittel in Höhe von rund 290 Millionen DM zur Erledigung von Aufträgen aus dem Vorjahr benötigt. Ebenfalls wird damit gerechnet, daß die Mittel in Höhe von 55 Millionen DM aus dem Haushalt des BMFT abfließen, da die Sachverhalte, aufgrund deren Zuwendungen gewährt werden, sich auf das jeweilige Vorjahr beziehen. Eine halbjährliche Verzögerung der Antragsbearbeitung wird von der für die Antragsbearbeitung zuständigen Stelle der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen, weitgehend aufgefangen werden können. Nach Schätzungen des mit der Begleitforschung beauftragten Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung der Fraunhofer-Gesellschaft wurde 1982 von knapp 40 % aller geförderten Unternehmen die FuE-Personalkapazität erhöht, insgesamt um etwa 2 800 Vollzeit-FuE-Mitarbeiter. Diese Ausweitung der Kapazität erfolgte zu einem Drittel in Form von Neueinstellungen. Dies bedeutet, daß in diesem Jahr rund 1000 Mitarbeiter für FuE zusätzlich eingestellt wurden. Eine detaillierte Statistik über die Zusammensetzung des FuE-Personals liegt nicht vor. Aufgrund der Ergebnisse der Begleitforschung kann jedoch davon ausgegangen werden, daß es sich bei den Neueinstellungen vorwiegend um wissenschaftliches und technisches Personal handelt. Für die Zuwachsförderung liegen noch keine Erkenntnisse vor, da für diesen Teil der Förderung bisher Anträge nicht gestellt werden konnten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 113 und 114): Welche Alternativen zieht die Bundesregierung in Erwägung, wenn die EG-Kommission die Zustimmung zu dem Programm der Bundesregierung zur Förderung von FuE- Personal in der Wirtschaft in seinen beiden Teilen Personalkostenzuschuß des Bundesministeriums für Wirtschaft und Zuwachsförderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie verweigert? Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen Mitnahmeeffekte von Alternativen angesichts der Tatsache, daß das Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung der Fraunhofer-Gesellschaft den Mitnahmeeffekt der gestoppten Teilprogramme mit 40 v. H. bewertet? Zu Frage 113: Die Bundesregierung sieht zur Zeit keinen Anlaß, Alternativen zur personalbezogenen FuE-Förderung in Erwägung zu ziehen. Sie hält das Programm zur Gewährung von FuE-Personalkostenzuschüssen nach wie vor als geeignetes Element einer wachstums- und beschäftigungsorientierten Forschungspolitik, das auch im gesamteuropäischen Interesse ist. Sie rechnet nicht damit, daß die Kommission der EG die vorgesehene Förderung insgesamt ablehnen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 9419* wird. Sie stützt diese Beurteilung auf folgende Argumente: 1. In ihrem Schreiben vom 27. Februar 1985, in dem die Kommission die deutsche Bundesregierung über ihre Entscheidung unterrichtet, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten, erhebt sie Bedenken gegen die Ausgestaltung einzelner Elemente der vorgesehenen Beihilferegelung (Förderungsdauer beim Grundprogramm, Förderhöhe und Einbeziehung größerer Unternehmen bei der Zuwachsförderung, Abgrenzung von FuE bei Software-Unternehmen), nicht jedoch gegen das Konzept als solches. 2. Auch andere Länder der EG wie Frankreich und Belgien praktizieren eine personalbezogene FuE-Förderung auf steuerlichem Weg. Insgesamt gibt es, wie die OECD vor kurzem berichtete, in den wichtigsten westlichen Industriestaaten einen zunehmenden Trend, Förderinstrumente einzusetzen, die den Unternehmen einen angemessenen Spielraum bei der Festsetzung ihrer FuE-Prioritäten einräumen (indirekte Forschungsförderung). 3. Die Kommission der EG hat wiederholt zu erkennen gegeben, daß sie Beihilfen, die geeignet sind, die Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber Großunternehmen auszugleichen, grundsätzlich positiv beurteilt. Die damit verbundene Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen kommt der Stärkung der europäischen Wirtschaft insgesamt zugute. Die Bundesregierung geht davon aus, daß in Verhandlungen mit den Dienststellen die Kommission der EG sich dem deutschen Standpunkt anschließt und daß ein vertretbarer Kompromiß gefunden wird. Zu Frage 114: Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß auch bei indirekten Fördermaßnahmen Mitnehmereffekte nicht auszuschließen sind. So hat das mit der Begleitforschung beauftragte Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) der Fraunhofergesellschaft festgestellt, daß vermutlich rund 60 % des Programmvolumens des Programms für zusätzliche FuE- und Innovationsaufwendungen verwendet worden sind, während die übrigen 40 % für Vorhaben der Unternehmen genutzt wurden, die auch ohne den Zuschuß verwirklicht worden wären. Damit ergibt sich ein Wirkungsgrad, wie er auch für die indirekte FuE-Förderung in Kanada festgestellt wurde, und liegt über demjenigen in den USA und Schweden. Gleichwohl hat die Bundesregierung die Möglichkeiten, die Mitnahmeeffekte weiter zu reduzieren, bei der Überarbeitung der Richtlinie genutzt. Es wurde die Anregung im ISI-Gutachten aufgegriffen, Mißbrauchmöglichkeiten bei der Auslegung der FuE-Definition einzuschränken, indem die Löhne und Gehälter des nur mittelbar mit Forschung und Entwicklung befaßten Personals nur noch mit einem geringen Anteil angerechnet werden können. In die gleiche Richtung zielt die Regelung, daß Personalaufwendungen von Mitarbeitern nur noch dann berücksichtigt werden, wenn prüffähige Stundennachweise vorliegen. Bisher gnügte bei Erstantragstellern eine plausible Schätzung. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 115 und 116): In welcher Weise hat sich die Bundesregierung seit dein Kabinettbeschluß über das Programm der Bundesregierung zur Förderung von FuE-Personal in der Wirtschaft in seinen beiden Teilen Personalkostenzuschuß des Bundesministeriums für Wirtschaft und Zuwachsförderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie im September 1984 bis zum Beginn des Haushaltsjahres 1985 für die Zustimmung zu den Programmen eingesetzt? Zu welchem Zeitpunkt wird nach Auffassung der Bundesregierung die Zustimmung der EG-Kommission (getrennt nach den beiden Teilprogrammen) erteilt werden? Die Bundesregierung hat auf der Basis des Kabinettbeschlusses vom 26. September 1984 Förderrichtlinien erarbeitet. Diese wurden mit Schreiben vom 22. November 1984 der EG notifiziert. Die Bundesregierung ging aufgrund der bisherigen Notifizierungspraxis davon aus, daß in dem Zweimonatszeitraum, der der Kommission für eine Prüfung der Beihilferegelung zusteht, ausreichend Gelegenheit sein würde, eventuelle Fragen der Kommission zu den geplanten Maßnahmen zu beantworten. Die Bundesressorts waren darauf eingestellt, über Detailfragen mit den Dienststellen der Kommission unverzüglich in ein Gespräch einzutreten. Die mit Fernschreiben vom 17. Dezember 1984 von der EG gestellten Zwischenfragen wurden bereits am 21. Dezember 1984 beantwortet. Die Fragen ließen nicht erkennen, daß mit Bedenken seitens der EG-Kommission zu rechnen war. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Bedenken der Kommission Anfang Februar 1985 hat die Bundesregierung informell Kontakt mit deren Dienststellen aufgenommen, um über Art und Inhalt der Bedenken informiert zu werden. Unter Hinweis auf ein Urteil des EuGH aus jüngerer Zeit (Claes-Plan) hat die Kommission allerdings Verhandlungen zur Abwendung des Prüfverfahrens abgelehnt. Die Bundesregierung unterstützt die EG-Kommission bei einer strikten Beihilfskontrolle. Das bedeutet, daß wir diese Kontrolle auch gegenüber eigenen Beihilfe-Regelungen gelten lassen müssen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das formale Verfahren für das von der Bundesregierung modifizierte, in seinen beiden Programmelementen aufeinander abgestimmte Gesamtkonzept wegen der vom EWG-Vertrag vorgeschriebenen Beteili- 9420* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 gung der anderen Mitgliedstaaten und sonstigen Interessierten mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Sie wird alles in ihren Kräften Stehende tun, damit das Verfahren rasch und zügig abgeschlossen werden kann. Sie hat dies auch der Kommission gegenüber zum Ausdruck gebracht, zuletzt im Gespräch zwischen Kommissar Sutherland und Minister Bangemann am 5. März 1985. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 117 und 118): Was geschieht, wenn die EG-Kommission ihre Zustimmung zu dem Programm der Bundesregierung zur Förderung von FuE-Personal in der Wirtschaft in seinen beiden Teilen Personalkostenzuschuß des Bundesministeriums für Wirtschaft und Zuwachsförderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie verweigert, mit den Firmen, die an dem Programm teilnehmen und auf Grund des nachträglichen Finanzierungsmodus ihre Vorleistungen nicht erstattet bekommen? Wie wirkt sich die Intervention der EG-Kommission bei eventueller Nichtzustimmung auf die an dem Programm teilnehmenden Firmen unter Berücksichtigung verschiedener Branchen- und Betriebsgrößenklassen aus? Die Bundesregierung geht davon aus, daß beide Programmbestandteile auch die Intention der EG- Kommission zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen widerspiegeln, da die EG-Kommission nur bestimmte Merkmale der Beihilferegelung, nicht aber das Programm als solches beanstandet. Sollten sich die Vorstellungen der Bundesregierung in ihrer Gesamtheit nicht durchsetzen lassen, so sind sicher Kompromißlösungen möglich, die die Ausgestaltung der Fördermaßnahme im Detail betreffen, sie insgesamt jedoch nicht in ihren wesentlichen Grundzügen tangieren. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß sich das Problem der Erstattung welcher Vorleistungen auch immer nicht stellt. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft bemüht sein, verläßliche und klare Rahmenbedingungen für unternehmerische Entscheidungen im Bereich der Forschung und Entwicklung sicherzustellen. Hierzu gehört auch die Absicht, die personalbezogene Förderung in der Wirtschaft bis zum Jahre 1988 fortzusetzen, wie dies im Kabinettsbeschluß vom 26. September 1985 zum Ausdruck kommt. Ein Wegfall der Förderung würde insbesondere -forschungsintensive mittelständische Unternehmen des Investitionsgüter produzierenden Gewerbes (hier vor allem Maschinenbau, elektrotechnische Industrie) treffen, auf die rund 3/4 des gesamten Programmvolumens entfallen. Weiterhin wären betroffen vor allem die kleineren Unternehmen bis zu 100 Beschäftigten, die einen Anteil von knapp 2/3 an den insgesamt geförderten Unternehmen haben. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/2987 Fragen 119 und 120): Welche Informationen lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Kabinettbeschlusses über das Programm der Bundesregierung zur Förderung von FuE-Personal in der Wirtschaft in seinen beiden Teilen Personalkostenzuschuß des Bundesministeriums für Wirtschaft und Zuwachsförderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie im September 1984 über die formellen Voraussetzungen zur Notifizierung von Förderprogrammen durch die EG- Kommission vor? Wie verlief das interministerielle Abstimmungsverfahren, und zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung — und gegebenenfalls in welcher Weise — das formelle Zustimmungsverfahren zu dem Programm bei der EG-Kommission eingeleitet? Die formellen Voraussetzungen zur Notifizierung von Förderprogrammen und die Prüfung dieser Programme auf ihre Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt sind im EWG-Vertrag festgelegt. Sie wurden vom Europäischen Gerichtshof in einzelnen Bestimmungen präzisiert. Nach Art. 93 Abs. 3 sind der Kommission alle Vorhaben zur Einführung und Umgestaltung von Beihilfen zu melden. Die Kommission hat eine Frist von zwei Monaten, um zu einem ihr gemeldeten Beihilfeverfahren Stellung zu nehmen. Nach einem Urteil des Gerichtshofs gegen die Genehmigung einer Beihilfe, zugunsten der belgischen Textilindustrie (Claes-Plan) muß die Kommission bereits dann das formelle Prüfverfahren nach Art. 93 Abs. 2 EWGV einleiten, wenn sie Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Gemeinsamen Markt hat. Das Verfahren kann dazu führen, daß die Kommission entscheidet, gegen das Beihilfevorhaben keine Einwände mehr zu erheben, es nur mit Änderungen zu genehmigen oder die Durchführung des Vorhabens zu untersagen. An der Ausarbeitung des neuen Förderkonzepts zur personenbezogenen FuE-Förderung waren BMWi, BMFT, BMF und BRH beteiligt. Das Bundeskabinett hat formell in der Kabinettsitzung am 26. September 1984 die Eckwerte des um die Zuwachsförderung erweiterten FuE-Personalzuschußprogramms beschlossen. Die gemeinsame innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Richtlinie war im November 1984 fertiggestellt und wurde unmittelbar danach mit Verbalnote der Bundesregierung vom 22. November der Kommission zugeleitet. Am 17. Dezember bat diese um zusätzliche Informationen, die ihr am 21. Dezember 1984 übermittelt wurden. Die Mitteilung über die Eröffnung des Verfahrens erfolgte mit Verbalnote der Kommission am 27. Februar 1985. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2987 Fragen 121 und 122): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. März 1985 9421* Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe Subventionen des Bundes und ähnliche staatliche Leistungen in den Energiemarkt fließen? Sieht die Bundesregierung bei noch weiteren Raffineriestillegungen die Versorgungssicherheit mit Mineralölprodukten gefährdet? Zu Frage 121: Über die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallenden Hilfen berichten der 9. Subventionsbericht sowie der Bundeshaushalt. Wegen der von den übrigen Gebietskörperschaften zum Teil unterschiedlich gehandhabten Abgrenzungskriterien sowie wegen der Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der den Subventionen ähnlichen staatlichen Leistungen wie zum Beispiel den Hilfen im Bereich der Forschungsförderung, die in den Energiemarkt fließen, hat die Bundesregierung darauf verzichtet, eine Zusammenstellung vorzunehmen. Es gibt allerdings immer wieder Versuche — insbesondere von seiten der Wissenschaft — solche Zusammenstellungen zu erarbeiten. Wegen der genannten Abgrenzungsprobleme ergeben sich in der Regel unterschiedliche Aussagen. Zu Frage 122: Die Bundesregierung sieht in den bisher durchgeführten und angekündigten Stillegungen keine Gefährdung der Versorgungssicherheit. Dieser Kapazitätsabbau ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß der Ölverbrauch in den letzten Jahren um ein Viertel zurückgegangen ist. Darin liegt ein deutlicher energiepolitischer Erfolg, der die Risiken unserer Energieversorgung insgesamt wesentlich vermindert hat. Trotzdem wird Mineralöl auf absehbare Zeit der absatzstärkste Energieträger bleiben. Wir brauchen daher eine leistungsfähige und flexible Raffinerieindustrie, die — auf den geringeren Bedarf zugeschnitten — auch künftig das Rückgrat unserer Ölversorgung bildet. Die Bundesregierung bemüht sich deswegen darum, für die deutsche Mineralölwirtschaft — insbesondere in Konkurrenz zu den Raffinerien anderer EG-Staaten — faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, damit die deutschen Anlagen ihre Vorteile in punkto Modernität, Konversionsrate und erfolgreicher Rationalisierung zur Geltung bringen können und so auch künftig eine Gefährdung unserer Versorgungssicherheit durch eine übermäßige Abhängigkeit von importierten Mineralölprodukten vermieden wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler)?


Rede von Hermann Wimmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nein, jetzt nicht, wir haben nur zehn Minuten zur Verfügung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die rechnen wir Ihnen ab.

    (Wimmer [Neuötting] [SPD]: Bitte schön!)