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    Plenarprotokoll 10/124 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 124. Sitzung Bonn, Freitag, den 1. März 1985 Inhalt: Begrüßung einer Delegation der EnqueteKommission für Parlamentsreform des Königreichs Schweden 9135 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz) — Drucksache 10/2884 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 10/2886 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 10/2928 — Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 9135C Dr. Spöri SPD 9140A Dr. von Wartenberg CDU/CSU 9145 B Krizsan GRÜNE 9148 D Gattermann FDP 9151 B Gobrecht, Senator der Freien und Hanse- stadt Hamburg 9153 C Frau Dempwolf CDU/CSU 9155 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9157 A Eimer (Fürth) FDP 9158C Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG . 9159C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vierzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehntes Anpassungsgesetz — KOV) — Drucksache 10/2882 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 9161 A Frau Steinhauer SPD 9162 C Jagoda CDU/CSU 9163 D Frau Potthast GRÜNE 9165 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 9167 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzgrunglagen der gesetzlichen Rentenversicherung — Drucksache 10/2889 — Dr. George CDU/CSU 9168 B Lutz SPD 9173A Cronenberg (Arnsberg) FDP 9176 B Hoss GRÜNE 9178 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 9180 C Schreiner SPD 9182 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 Fragestunde — Drucksache 10/2914 vom 22. Februar 1985 — Fahndung nach dem KZ-Arzt Mengele nach dem Tribunal in Israel MdlAnfr 57, 58 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Zutt SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 9123 B ZusFr Frau Zutt SPD 9123 D Gleichbehandlung der Ehefrauen mit den Ehemännern bei Eintragung der Berufsbezeichnung in das Güterrechtsregister MdlAnfr 59, 60 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 9124 C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 9124 D Vergabe öffentlicher Aufträge in der Bundesrepublik Deutschland an niederländische Baufirmen und an deutsche Baufirmen in den Niederlanden; jeweiliges Auftragsvolumen seit 1982 MdlAnfr 62, 63 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . . 9125 D ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 9125 D ZusFr Oostergetelo SPD 9126 D Festlegung der Steigerungsrate für Textileinfuhren bei den Verhandlungen über die Verlängerung des Welttextilabkommens MdlAnfr 66, 67 22.02.85 Drs 10/2914 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 9127 B ZusFr Stiegler SPD 9127 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9127 D ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD . 9128 A Überwachung der Einhaltung des Welttextilabkommens MdlAnfr 68, 69 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . . 9128 C ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD . 9128 D ZusFr Stiegler SPD 9129 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 9129 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9129 C Bindung der Einfuhr an die Entwicklung des Textilverbrauchs in der EG MdlAnfr 70 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . . 9130 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9130C Aufnahme sozialer Mindestbedingungen in das Welttextilabkommen zur Vermeidung eines Sozialdumpings durch Textilien exportierende Entwicklungsländer MdlAnfr 71 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . . 9130 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9131A ZusFr Frau Blunck SPD 9131 C Zuschüsse zur Rauchgasentschwefelung der Müllverbrennungsanlage Kassel aus Mitteln des „Gemeinschaftsprogramms Kohle/ Heizkraftwerk-Fernwärmeausbau" MdlAnfr 72, 73 22.02.85 Drs 10/2914 Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 9131 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 9132A ZusFr Pfuhl SPD 9132 D ZusFr Stiegler SPD 9132 D ZusFr Sielaff SPD 9133A ZusFr Fischer (Homburg) SPD 9133 B ZusFr Böhm(Melsungen) CDU/CSU . 9133 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9133 C Verhinderung des weiteren Absinkens der landwirtschaftlichen Einkommen MdlAnfr 75 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 9133 D ZusFr Frau Weyel SPD 9134A ZusFr Pfuhl SPD 9134 B Verwendung der im Rahmen der Milchquotenregelung gezahlten Abgabe; Umfang der Zahlungen in den EG-Partnerländern MdlAnfr 78 22.02.85 Drs 10/2914 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 9134 C ZusFr Oostergetelo SPD 9134 D Nächste Sitzung 9187 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9189* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9189* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 III Anlage 3 Berücksichtigung Berlins als Austragungsort im Spielplan der Fußballeuropameisterschaft 1988 MdlAnfr 44, 45 22.02.85 Drs 10/2914 Stockhausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9191* D Anlage 4 Ermittlungsverfahren wegen des Wortlauts der Parolen und Transparente der RAFSympathiekundgebung am 26. Januar 1985 in Karlsruhe; Forderung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten vom 24. Januar 1985 betr. polizeiliche Befugnisse zur Informationserhebung bei Versammlungen oder Demonstrationen MdlAnfr 46 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9192* B Anlage 5 Sprengstoffanschläge während des jüngsten Hungerstreiks inhaftierter RAF-Terroristen MdlAnfr 47 22.02.85 Drs 10/2914 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 9192* D Anlage 6 Verbindung der RAF zur Palästinensischen Befreiungsfront und zu Libyen; Beteiligung östlicher Geheimdienste an den Bombenanschlägen auf NATO-Einrichtungen MdlAnfr 48, 49 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Olderog CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9193* A Anlage 7 Zusammensetzung des RAF-Sympathisantenkreises MdlAnfr 50 22.02.85 Drs 10/2914 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9193* C Anlage 8 Beteiligung von Frau Wannersdorfer an den Demonstrationen anläßlich des Besuchs von US-Vizepräsident Bush am 25. Juni 1983 in Krefeld; Beteiligung der mit Haftbefehl gesuchten Terroristen an Hausbesetzungen und gewalttätigen Demonstrationen MdlAnfr 51 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9193* D Anlage 9 Einsatz der Grünen und von Studentenorganisationen für die Forderungen der inhaftierten RAF-Terroristen MdlAnfr 52 22.02.85 Drs 10/2914 Fellner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9194* A Anlage 10 Aktivitäten der Wahlverteidiger der RAF-Terroristen während des Hungerstreiks MdlAnfr 53 22.02.85 Drs 10/2914 Fellner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9194* C Anlage 11 Haftbedingungen von RAF-Terroristen MdlAnfr 54 22.02.85 Drs 10/2914 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9194* D Anlage 12 Meinungs- und Informationsfreiheit der Wirtschaftswerbung MdlAnfr 55 22.02.85 Drs 10/2914 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9195* A Anlage 13 Stellungnahme der türkischen Regierung zum Fall des im August 1983 ausgelieferten Türken Sami Memic MdlAnfr 56 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9195* C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 Anlage 14 Aufnahme sozialer Mindestbedingungen in das Welttextilabkommen zur Vermeidung eines Sozialdumpings durch Textilien exportierende Entwicklungsländer; Absatz im Ursprungslang MdlAnfr 64, 65 22.02.85 Drs 10/2914 Büchler (Hof) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9195* D Anlage 15 Arbeitsplatzentwicklung in der chemischen Industrie 1984 MdlAnfr 74 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9196* B Anlage 16 Verhinderung von „Superabgaben" deutscher Landwirte an die EG wegen Überschreitung der Milchreferenzmengen; Bewertung und Regionalisierung der „Hofquoten" MdlAnfr 76, 77 22.02.85 Drs 10/2914 Immer (Altenkrichen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 9196* D Anlage 17 Gründe für das Verschieben der Abführung der Superabgabe auf das Ende des Wirtschaftsjahres; Zinsen für bereits gezahlte Abgaben MdlAnfr 79 22.02.85 Drs 10/2914 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 9197* A Anlage 18 Milchquotenregelung in den EG-Staaten, insbesondere Abführung von Superabgaben MdlAnfr 80 22.02.85 Drs 10/2914 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 9197* B Anlage 19 Verhinderung überhöhter Abgaben deutscher Landwirte bis zur rechtsverbindlichen Festlegung der Milchreferenzmengen, verschärfte Maßnahmen auf dem Gebiet der Hundehaltung MdlAnfr 81, 82 22.02.85 Drs 10/2914 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 9197* C Anlage 20 Kauf von Getreide und Magermilchpulver für die Hungernden in Afrika aus Mitteln der Spendenaktion „Ein Tag für Afrika"; Wettbewerbsverzerrungen für die deutschen Rindfleischerzeuger durch die Subventionen in Frankreich MdlAnfr 83, 84 22.02.85 Drs 10/2914 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 9197* D Anlage 21 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei Verwendung lebender Köderfische MdlAnfr 85 22.02.85 Drs 10/2914 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 9198* B Anlage 22 Änderung der Praxis der DDR bei der Gewährung von Übersiedlungsgenehmigungen; Rechtfertigung der Ausreisewilligen vor dem Betriebskollektiv MdlAnfr 86, 87 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 9198* D Anlage 23 Rechtliche und politische Bewertung der Verurteilung des Arolser Bürgermeisters Ernst Hubert von Michaelis in Ost-Berlin wegen Mitwirkung bei „staatsfeindlichem Menschenhandel" MdlAnfr 90, 91 22.02.85 Drs 10/2914 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 9199* A Anlage 24 Bundesmittel für Zeitungen und andere Publikationen der Vertriebenenverbände 1984 MdlAnfr 92 22.02.85 Drs 10/2914 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 9199* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 V Anlage 25 Anstieg der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen im Januar 1985; weitere Entwicklung MdlAnfr 93, 94 22.02.85 Drs 10/2914 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9199* D Anlage 26 Ausschluß von Sozialhilfeempfängern bei der Besetzung von ABM-Stellen MdlAnfr 95 22.02.85 Drs 10/2914 Klose SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9200* B Anlage 27 Berücksichtigung der Tätigkeit als Beamter des NS-Staates und der Dienstzeit beim Volksgerichtshof bei der Berechnung der Versorgungsbezüge und Sozialversicherungsrenten, insbesondere bei der Witwe Freislers MdlAnfr 96, 97 22.02.85 Drs 10/2914 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9200* C Anlage 28 Entscheidung des Arbeitsgerichts München betr. Kündigung eines wegen Spionageverdachts verhafteten MBB-Angestellten MdlAnfr 98, 99 22.02.85 Drs 10/2914 Wiefel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9201* D Anlage 29 Zahlung von Auslandsdienstbezügen an Soldaten beim Stab STANAVFORLANT MdlAnfr 100 22.02.85 Drs 10/2914 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9202* A Anlage 30 Finanzielle Nachteile für Beschäftigte im Brandschutz der Bundeswehr bei Inkrafttreten der neuen Betimmungen über die Atemschutztauglichkeit MdlAnfr 101, 102 22.02.85 Drs 10/2914 Hansen (Hamburg) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 9202* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 9123 124. Sitzung Bonn, den 1. März 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 1. 3. Dr. Apel 1. 3. Breuer 1. 3. Büchner (Speyer) * 1. 3. Dr. Bugl 1. 3. Böhm (Melsungen) * 1. 3. Dr. Corterier 1. 3. Daweke 1. 3. Ehrbar 1. 3. Dr. Enders* 1. 3. Ertl 1. 3. Eylmann 1. 3. Gallus 1. 3. Gerstein 1. 3. Dr. Göhner 1. 3. Frau Gottwald 1. 3. Haehser 1. 3. Dr. Hauff 1. 3. Jung (Düsseldorf) 1. 3. Frau Kelly 1. 3. Dr. Kreile 1. 3. Dr. Kronenberg 1. 3. Dr.-Ing. Laermann 1. 3. Frau Dr. Lepsius 1. 3. Linsmeier 1. 3. Lohmann (Witten) 1. 3. Frau Dr. Martiny-Glotz 1. 3. Dr. Müller 1. 3. Polkehn 1. 3. Rappe (Hildesheim) 1. 3. Reuschenbach 1. 3. Schlottmann 1. 3. Schmidt (Hamburg) 1. 3. Schmidt (Wattenscheid) 1. 3. Dr. Schöfberger 1. 3. Schröder (Hannover) 1. 3. Schröer (Mülheim) 1. 3. Frau Simonis 1. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 1. 3. Stockhausen 1. 3. Uldall 1. 3. Voigt (Sonthofen) 1. 3. Dr. Warnke 1. 3. Weinhofer 1. 3. Wittmann (Tännesberg) 1. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Februar 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: ... Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz der Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Gesetz zu dem Vertrag vom 25. Mai 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich auf dem Gebiet des Konkurs- und Vergleichs- (Ausgleichs-) rechts Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DöKVAG) Viertes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit Entschließung des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung: 1. In Anbetracht der Tatsache, daß wegen der hohen Zahl der Absolventen eines Medizinstudiums eine große Zahl von Plätzen für Ärzte im Praktikum bereitgestellt werden muß, soll die Tätigkeit als Arzt im Praktikum für eine längere Übergangszeit zunächst nur 18 Monate dauern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zum 1. Oktober 1989 und zum 1. Oktober 1990 jeweils einen Bericht über die Realisierung der Praxisphase vorzulegen, in dem insbesondere die Entwicklung der Zahl der Stellen für Ärzte im Praktikum dargestellt wird. 2. Der Bundesrat erwartet, daß die Praxisphase weitgehend kostenneutral verwirklicht wird. Dies bedeutet, daß sie nicht zu Lasten der Länderhaushalte realisiert werden kann und die gesetzliche Krankenversicherung nicht unverhältnismäßig belastet werden darf. Die Praxisphase kann deshalb in den Krankenhäusern insbesondere durch Umwandlung und Teilung vorhandener Arztstellen durchgeführt werden. Dies muß in der Pflegesatzverordnung abgesichert werden. Auch der Krankenhausgesellschaft, der gesetzlichen Krankenversicherung, den kassenärztlichen Vereinigungen und den Ärztekammern kommt für die Bereitstellung der notwendigen Stellen eine besondere Verantwortung zu. 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß die grundsätzlich für erforderlich gehaltene zweijährige Praktikumsphase für sich allein nicht ausreichend ist, zu einer Verbesserung der gegenwärtigen ärztlichen Ausbildung zu führen. Es ist vielmehr unabdingbar, daß die Einführung einer derartigen Praktikumsphase mit einer generellen inhaltlichen Überprüfung der Hochschulausbildung verbunden werden muß. Die Bundesregierung wird daher gebeten, weiter an der Verbesserung der ärztlichen Ausbildung zu arbeiten. Damit soll bereits bei der Erstellung der Fünften Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte begonnen werden. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit: Der Bundesrat begrüßt es, daß die - insbesondere zur Verbesserung des Schutzes vor Gewaltdarstellungen auf Videofilmen dringende - gesetzliche Neuordnung des Jugendschutzes in der Offentlichkeit nunmehr verabschiedet werden kann. Er würdigt die Bemühungen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten, auch in schwierigen Fragen zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Zur Gewährung eines wirksamen Jugendschutzes ist das jetzt vorgesehene eingeschränkte Vermietungsverbot allerdings ungenügend. Der Bundesrat hält vielmehr ein generelles Verbot der gewerblichen Vermietung jugendgefährdender Filme für unerläßlich. Nur um ein schnelles Inkrafttreten der dringend erforderlichen Verbesserungen durch das Gesetz nicht zu verzögern, sieht er von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Er ist aber der 9190* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 Auffassung, daß unverzüglich neue gesetzgeberische Maßnahmen zur Unterbindung jeglicher gewerblichen Vermietung jugendgefährdender Filme zu ergreifen sind. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Februar 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zu dem Protokoll von 1973 über Maßnahmen auf Hoher See bei Fällen von Verschmutzung durch andere Stoffe als Öl Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 6. November 1982 Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1985 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1985 — BBVAnpG 85) Drittes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes und des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen Gesetz zur Bereinigung wirtschaftsrechtlicher Vorschriften Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Bereinigung wirtschaftsrechtlicher Vorschriften: Der Bundesrat hat mit Beschluß vom 6. April 1984 — Drucksache 96/84 (Beschluß) — darum gebeten, in § 9 Abs. 2 GWB klarzustellen, daß bei der Anmeldung von Kartellverträgen der Wortlaut und alle Bestandteile der Verträge und Beschlüsse vorzulegen seien. Der Deutsche Bundestag ist dieser Bitte nicht gefolgt, die hierfür genannten Gründe überzeugen nicht. Im Interesse einer zügigen Verabschiedung des Bereinigungsgesetzes sieht der Bundesrat von der Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Er hält aber an seiner Auffassung zu Artikel 2 Nr. 5 dieses Gesetzes fest und bittet darum, § 9 Abs. 2 und 4 GWB bei der nächsten Änderung des GWB wie vorgeschlagen zu ergänzen. Diese Ergänzung dient der Erleichterung der Verfahren, der Klarstellung und der Übersichtlichkeit. Sie bewirkt nur scheinbar mehr Bürokratie; in Wirklichkeit erleichtert sie die Verfahrensabläufe sowohl zugunsten der Unternehmen als auch der Kartellbehörden. Im übrigen stellt sie eine analoge Regelung zu § 28 Abs. 4 Nr. 4 GWB (Anerkennung von Wettbewerbsregeln) in der jetzt in Artikel 2 Nr. 7 des Gesetzes beschlossenen Fassung dar. In der Praxis aller Kartellbehörden gibt es immer wieder Differenzen vor allem mit Versorgungsunternehmen über den Umfang des anzumeldenden Vertragsinhalts. Insbesondere eine geänderte Rechtspechung zu § 1 GWB, aber auch z. B. die neue Bestimmung des § 103a GWB (Transparenzverfahren), lassen eine dem Gesetzesauftrag entsprechende Prüfung nur bei Kenntnis des gesamten Vertragswerks zu. Daß den Unternehmen das zivilrechtliche Risiko der Unwirksamkeit der Verträge wegen unvollständiger Anmeldung verbleibt (so eine Überlegung im Ausschuß für Wirtschaft des Deutschen Bundestages), kann nicht als ausreichend angesehen werden. Es ist Aufgabe der Kartellbehörden, im Rahmen des Gesetzes aktiv auf Wettbewerb so weit wie möglich hinzuwirken. Die Vereinfachung ist in Folgendem zu sehen: Bei dem heutigen Stand der Bürotechnik, insbesondere der Fotokopier-Möglichkeiten, ist es eher aufwendiger, Vertragsauszüge herzustellen, als gesamte Vertragsinhalte entsprechend dem Original mitzuteilen. Außerdem hat die Praxis bei den meisten Kartellbehörden gezeigt, daß infolge der Unklarheit über den Umfang der Anmeldepflicht häufig Nachfragen hinsichtlich des Vertragsinhalts notwendig werden und daß diese nicht selten aufwendigere Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Kartellbehörden nach sich ziehen. Insofern würde eine klare Regelung über den Umfang der Anmeldepflicht weniger Bürokratie als bisher bedeuten. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den zweiten Teil der 28. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 29. November bis 2. Dezember 1982 in Paris (Drucksache 9/2378) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung: Bericht über die 28. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung vom 14. bis 19. November 1982 in London (Drucksache 9/2384) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Lage im Nahen Osten (Drucksache 9/2398) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum südlichen Afrika (Drucksache 9/2412) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Freilassung von Anatolij Schtscharanskij (Drucksache 9/2416) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Todesurteilen an Bahais in Iran (Drucksache 9/2437) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1982 bis 31. März 1983 (Drucksache 10/21) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik vorgelegten Entwurf einer Europäischen Akte (Drucksache 10/29) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der Verhaftung des französischen Arztes Dr. Augoyard in Afghanistan (Drucksache 10/30) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1982 bis März 1983 im Anschluß an den Bericht bis September 1982 — Drucksache 9/2069) (Drucksache 10/100) Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die Frühjahrstagung der IPU in Helsinki vom 24. bis 29. April 1983 (Drucksache 10/104) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25. bis 29. April 1983 in Straßburg (Drucksache 10/105) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den ersten Teil der 29. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 6. bis 8. Juni 1983 (Drucksache 10/246) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Sondersitzung der Nordatlantischen Versammlung am 13. Juni 1983 in Kopenhagen (Drucksache 10/328) Bericht über die V. Interparlamentarische Konferenz über Europäische Sicherheit und Zusammenarbeit in Budapest vom 30. Mai bis 4. Juni 1983 (Drucksache 10/331) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union in der Zeit vom 1. April 1983 bis 30. September 1983 (Drucksache 10/453) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April 1983 bis September 1983 im Anschluß an den Bericht bis März 1983 — Drucksache 10/100) (Drucksache 10/614) Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 70 Jahreskonferenz der IPU bis 12. Oktober 1983 in Seoul (Republik Korea) (Drucksache 10/731) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung: Bericht über die 29. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung vom 2. bis 7. Oktober 1983 in Den Haag (Drucksache 10/826) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. September bis 4. Oktober 1983 in Straßburg und die Straßburger Konferenz über die parlamentarische Demokratie vom 4. bis 6. Oktober 1983 (Drucksache 10/838) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den 2. Teil der 29. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 28. November bis 1. Dezember 1983 in Paris (Drucksache 10/839) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen mit den staatlichen sowjetischen Stellen über die Erfassung und Pflege deutscher Kriegsgräber in der Sowjetunion (Drucksache 10/1019) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 30. Januar bis 2. Februar 1984 in Straßburg (Drucksache 10/1096) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1983 bis zum 31. März 1984 und Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Oktober 1983 bis 31. März 1984 (Drucksache 10/1259) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Scheitern der Tagung des Europäischen Rates vom 19. und 20. März 1984 in Brüssel (Drucksache 10/1265) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Horn von Afrika (Drucksache 10/1372) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den gemeinsamen europäischen Interessen, Risiken und Bedürfnissen im Bereich der Sicherheit (Drucksache 10/1373) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur politischen und wirtschaftlichen Lage in Simbabwe (Drucksache 10/1378) Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 71. Jahreskonferenz der IPU vom 2. bis 7. April 1984 in Genf (Drucksache 10/1450) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 7. bis 11. Mai 1984 in Straßburg (Drucksache 10/1570) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Beziehungen der EWG zu Namibia (Drucksache 10/1609) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1983 bis März 1984) (Drucksache 10/1622) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Sondersitzung der Nordatlantischen Versammlung am 28. Mai 1984 in Luxemburg (Drucksache 10/1785) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Ver- sammlung der Westeuropäischen Union über den 1. Teil der 30. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 18. bis 21. Juni 1984 in Paris (Drucksache 10/1786) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Beschlüssen von Fontainebleau (Drucksache 10/1840) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1984 und Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1984 (Drucksache 10/2093) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Festnahme von Jacques Abouchar in Afghanistan (Drucksache 10/2181) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von der Beratung der nachstehenden, vom Rat bereits verabschiedeten EG-Vorlagen absieht: Neues Aktionsprogramm zur Förderung der Chancengleichheit der Frauen 1982-1985 (Drucksachen 9/1289, 10/358 Nr. 67) Vorschlag für eine europäische Strategie auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Technik: Rahmenprogramm 1984 bis 1987 (Drucksache 10/92 Nr. 73) Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Erstellung eines 3. gemeinsamen Programms zur Förderung des Austauschs junger Arbeitskräfte innerhalb der Gemeinschaft (Drucksache 10/1691 Nr. 19) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte im Frühjahr 1985 (Drucksache 10/1946 Nr. 44) Vorschlag für einen Beschluß des Rates über gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut auf Gemeinschaftsebene (Drucksache 10/1946 Nr. 38) Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 21. Februar 1985 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1983 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Im Stenographischen Bericht der 115. Sitzung, S. 8588* C, muß der Absatz „Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Biotechnologie (1985-1989) (Drucksache 10/1691 Nr. 22)" richtig lauten: „Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Biotechnologie: Die Aufgabe der Gemeinschaft (Drucksache 10/416)" Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Stockhausen (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 44 und 45): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei der Europameisterschaft im Fußball im Jahr 1988 die Stadt Berlin nach den bisherigen Verlautbarungen aus politischen Erwägungen als Austragungsort nicht berücksichtigt werden soll, und ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß Berlin als Austragungsort miteinbezogen wird? Wird aus Mitteln des Bundes die Austragung der Endrunde der Fußballeuropameisterschaft 1988 in der Bundesrepublik Deutschland bezuschußt, und würde die Bundesregierung aus der Nichtberücksichtigung von Berlin gegebenenfalls bei der finanziellen Unterstützung Konsequenzen ziehen? 9192* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 Zu Frage 44: Die Bundesregierung hat die Empfehlung des Organisationskomitees des Europäischen Fußballverbandes, die Fußball-Europameisterschaft 1988 in der Bundesrepublik ohne Einbeziehung von Berlin als Spielort auszutragen, kritisiert. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß bei der Fußball-Europameisterschaft 1988 auch Berlin neben anderen Städten der Bundesrepublik Deutschland Austragungsort sein muß. Im übrigen hat die Bundesregierung ihre Auffassung bereits in der schriftlichen Antwort auf die Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) am 3. Juli 1984 dargelegt und dem Deutschen Fußball-Bund am 20. August 1984 übermittelt. Zu Frage 45: Die Bundesregierung wird die Austragung der Endrundenspiele um die Fußball-Europameisterschaft 1988 in der Bundesrepublik Deutschland nicht bezuschussen. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat seinen Kosten- und Finanzierungsplan für 1988 ohne Beteiligung der Bundesregierung selbständig erarbeitet. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß eine Bezuschussung aus Bundesmitteln sich erübrigt. Im übrigen wird der DFB auch sonst nicht aus Mitteln des Bundes gefördert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 46): Kann die Bundesregierung eine Übersicht über den Wortlaut der Parolen und Transparente geben, welche bei der RAF-Sympathiekundgebung in Karlsruhe am 26. Januar 1985 mitgeführt wurden, und hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser und ähnlicher Demonstrationen die Forderung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten vom 24. Januar 1985 für gerechtfertigt, bei polizeilichen Befugnissen zur Informationserhebung in Versammlungen „sei stärker als in der bisherigen Praxis" dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit Rechnung zu tragen? Bei der RAF-Sympathiekundgebung in Karlsruhe am 26. Januar 1985, an der ca. 1 800 Personen, zum Teil vermummt, teilgenommen haben, sind nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden ca. 50 verschiedene Parolen und Transparente mitgeführt worden, die zumindest teilweise von ihrem Inhalt her als strafrechtlich relevant bezeichnet werden müssen. Gefordert wurde u. a. — Abschaffung der „Isolationsfolter" — Kampf dem Repressionsapparat wie Polizei, Generalbundesanwalt und Vollzugsbehörden — Kampf im Hinterland, es gibt keinen ruhigen Widerstand — Aufruhr für den Widerstand — große Koaltion aus RAF und Widerstand — eine terroristische Aktionsfront Westeuropa — Tod dem westdeutschen Imperialismus. Um Ihnen einen vollständigen Überblick über den Inhalt aller Parolen zu ermöglichen, werde ich Ihnen eine schriftliche Auflistung übermitteln. Die Bundesregierung ist der Auffassung, das die Polizei wie bisher auch künftig befugt sein muß, bei Demonstrationen dieser und vergleichbarer Art die erforderlichen Informationen zu erheben, um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begegnen, insbesondere etwa begangene Straftaten verfolgen zu können. Die Bundesregierung kann weder dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz noch dem Forderungskatalog der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 24. Januar 1985 entnehmen, daß der Polizei versagt bleiben soll, in Fällen der genannten Art personenbezogene Daten bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen zu erheben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 47): Kann die Bundesregierung eine Aufstellung der Sprengstoffanschläge auf Personen und Sachen und die dadurch verursachten Schäden vorlegen, die von der RAF und ihrem Sympathisantenkreis während des Hungerstreiks der RAF-Terroristen im Dezember 1984 und im Januar 1985 begangen wurden? Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes wurden während des Hungerstreiks inhaftierter Terroristen vom 4. Dezember 1984 bis zum 5. Februar 1985 insgesamt 23 Sprengstoffanschläge versucht bzw. verübt. Ich werde die Liste der Angriffsziele schriftlich übermitteln. Zielobjekte waren militärische Einrichtungen, öffentliche Einrichtungen von Bund und Ländern, Versorgungseinrichtungen und Rechenzentren. 15 der 23 Anschläge konnten auf Grund von Bekennungen oder durch am Tatort zurückgelassene Parolen zweifelsfrei mit dem Hungerstreik in Zusammenhang gebracht werden. Der dadurch verursachte Schaden beläuft sich nach vorläufigen Erhebungen des Bundeskriminalamtes auf mindestens 3,5 Millionen DM. Außer dem MTU-Vorstandsvorsitzenden Dr. Ernst Zimmer- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 9193* mann, der einem brutalen Mord zum Opfer fiel, sowie einem getöteten und schwerverletzten Täter sind weitere Personen glücklicherweise nicht zu Schaden gekommen. Allerdings war das fehlgeschlagene Attentat auf die NATO-Truppenschule in Oberammergau so angelegt, daß eine größere Anzahl von Personen getötet bzw. schwer verletzt werden sollte. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olderog (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 48 und 49): Besitzt die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß die RAF von radikalen Kreisen der Palästinensischen Befreiungsfront und von Libyen unterstützt wird, worauf das kürzliche Treffen eines hohen palästinensischen Funktionärs mit RAF-Anhängern in der DDR bzw. Berlin (Ost) sowie die Äußerungen einer führenden libyschen Tageszeitung vom 25. Februar 1985 hindeuten? Kann eine Unterstützung der Bombenanschläge des europäischen Terrorismus auf NATO-Einrichtungen, wie wir sie in jüngerer Zeit erlebt haben, durch östliche Geheimdienste ausgeschlossen werden, nachdem die vier Sprengstoffanschläge auf NATO-Pipelines in Belgien Ende 1984 auf eine präzise Kenntnis dieses Leitungsnetzes schließen lassen? Zu Frage 48: Deutsche Terroristen unterhielten nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden insbesondere in der Vergangenheit ein sehr enges Verhältnis zu radikalen palästinensischen Organisationen. Eine direkte Unterstützung des Kommandobereiches der Roten Armee Fraktion durch die PLO oder Libyen ist jedoch gegenwärtig nicht nachweisbar. Die Äußerungen des PFLP-Funktionärs Abu Sharif — wiedergegeben in einem TAZ-Interview — werden von den Sicherheitsbehörden als verbale Unterstützung gewertet. Zu Frage 49: Eine Unterstützung der Bombenanschläge des europäischen Terrorismus auf NATO-Einrichtungen, wie wir sie in jüngster Zeit erlebt haben, durch östliche Geheimdienste ist zwar nicht auszuschließen. Es liegen jedoch den Sicherheitsbehörden keine Beweise vor. So ist der Bundesregierung nicht bekannt, worauf die Kenntnisse der belgischen „Cellules Commnistes Combattantes" über das Netz der NATO-Pipelines in Belgien beruhen. Dagegen ist aus sichergestellten Unterlagen der Roten Armee Fraktion ersichtlich, daß Informationen über das System der NATO-Pipelines in der Bundesrepublik Deutschland aus öffentlich zugänglichen Fachpublikationen (NATO-Schriften, militärtechnische Zeitschriften, topografische Karten) gewonnen wurden und durch eigene Ausspähungen ihrer Unterstützer ergänzt worden sind. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatsskretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 50): Wie läßt sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der Personenkreis beschreiben, aus dem die RAF-Sympathisanten bzw. die Angehörigen des sogenannten harten Kerns der RAF-Terroristen stammen, und ist es für die Zusammensetzung des RAF-Sympathisantenkreises kennzeichnend, wenn eine Solidaritätsanzeige für die hungerstreikenden Terroristen in der TAZ vom 4. Februar 1985 von spani schen und italienischen kommunistischen Gruppierungen, der „Grünen Alternative Zürich" und des schweizerischen Mittelamerika-Komitees unterzeichnet wurde? Bei den mit Haftbefehl gesuchten Mitgliedern der linksextremistischen Roten Armee Fraktion handelt es sich — von Einzelfällen abgesehen — um Personen, die vor ihrem Abtauchen in den Untergrund seit Jahren den Gruppen des Umfeldes der Roten Armee Fraktion angehört haben. Diese Kreise sind Mitte der 70er Jahre überwiegend als „Komitees gegen Folter", später als sog. „AntifaGruppen" aufgetreten und verzichten seit einigen Jahren auf eine Benennung. Die in diesen Gruppen tätigen Anhänger der linksextremistischen Roten Armee Fraktion identifizieren sich bedingungslos mit der Ideologie und Konzeption der Roten Armee Fraktion. Sie stammen überwiegend aus unterschiedlichen Bereichen des Spektrums der extremistischen Neuen Linken. Ein vergleichbarer Solidaritätsbeweis, wie er am 4. Februar 1985 in der TAZ veröffentlicht wurde, ist den Sicherheitsbehörden bisher nicht bekanntgeworden. Bekannt ist jedoch, daß es in der Vergangenheit Kontakte zwischen Angehörigen von inhaftierten Mitgliedern der Roten Armee Fraktion und Helfern in Spanien und Frankreich gegeben hat. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 51): Gibt es im Verantwortungsbereich der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob es zutrifft, daß die am 20. Januar 1985 bei der Durchführung eines Sprengstoffanschlags in Stuttgart ums Leben gekommene 24jährige Terroristin Wannersdorfer am 25. Juni 1983 als Beteiligte an den gewalttätigen Störungen gegen den Besuch des US-Vizepräsidenten Bush in Krefeld in Erscheinung getreten war, und welche z. Z. mit Haftbefehl gesuchten Terroristen haben sich in der Vergangenheit an Hausbesetzungen, Krawallen gegen öffentliche Einrichtungen, Kernkraftwerke und dergleichen oder an gewaltsamen Demonstrationsexzessen beteiligt? Zwar ist nicht bekannt, ob die am 20. Januar 1985 bei der Durchführung eines Sprengstoffanschlags verletzte — nicht „ums Leben gekommene" — Claudia Wannersdorfer an der gewalttätig verlaufenen Demonstration gegen den Besuch des US-Vizepräsidenten Bush am 25. Juni 1983 in Krefeld beteiligt war. Sie ist allerdings am 10. Juli 1983 in Wuppertal als Teilnehmerin eines „Nachbereitungstreffens" zu dieser Demonstration zusammen mit etwa 100 wei- 9194* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 teren Personen vorübergehend festgenommen worden. Es ist jedoch bekannt, daß 19 von 30 derzeit mit Haftbefehl gesuchten deutschen Terroristen vor ihrem Abtauchen an Hausbesetzungen, Krawallen gegen öffentliche und sonstige Einrichtungen bzw. an gewaltsam verlaufenen Demonstrationen teilgenommen haben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Fellner (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 52): Sind im Verantwortungsbereich der Bundesregierung — etwa durch Beobachtungen des Verfassungsschutzes — Erkenntnisse darüber gewonnen worden, ob und gegebenenfalls welche Gruppierungen der GRÜNEN in Parlamenten und Kommunalvertretungen neben den Fraktionen DIE GRÜNEN im Baden-Württembergischen Landtag und Kölner Stadtrat sich öffentlich für die Erfüllung der Forderung der hungerstreikenden RAF-Terroristen eingesetzt, und welche Studentenorganisationen oder ASTEN sich neben dem ASTA der bremischen Universität öffentlich für die Erfüllung der Forderungen der hungerstreikenden RAF-Terroristen eingesetzt und ihre Sympathie für die Ziele der RAFTerroristen erklärt haben, und welche Reaktionen der betroffenen Universitäten sind der Bundesregierung bekanntgeworden? Wie aus Pressemeldungen bekannt wurde, haben sich die GRÜNEN im niedersächsischen Landtag und die Hamburger GRÜN-Alternativen hinter die Forderungen der hungerstreikenden Terroristen gestellt. Ebenso haben sich die GRÜNEN im Stuttgarter Landtag und im Kölner Stadtrat sowie die Alternative Liste in Berlin mit den Forderungen der Hungerstreikenden nach Änderung der Haftbedingungen solidarisiert. Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hat einen Antrag des GRÜNEN-Bundesvorsitzenden Beckmann, das Bundesjustizministerium für eine halbe Stunde zur Unterstützung der Forderungen hunger-streikender Inhaftierter zu blockieren, mit 27 gegen 17 Stimmen abgelehnt (so die TAZ vom 31. Januar 1985). Der Bundeshauptausschuß der GRÜNEN verwarf am 26. Januar einen Aufruf ihrer Bundestagsfraktion an die RAF-Häftlinge, den Hungerstreik zu beenden. Der Ausschuß — das oberste Beschlußgremium zwischen den Parteitagen — bezeichnete in einer Erklärung den Hungerstreik als eine Notwehrmaßnahme und nicht als einen Angriff auf den Staat. Die gleiche Erklärung hatte zuvor der Bundesvorstand der Partei abgegeben. Die GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen forderten am selben Tag in Essen die Auflösung der Hochsicherheitstrakte in den Haftanstalten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Fellner (CDU/CSU) (Drucksache 10/ 2914 Frage 53): Warum konnten die Wahlverteidiger der Rädelsführer des Hungerstreiks der RAF-Terroristen während dieses Hungerstreiks in Pressekonferenzen ungehindert die Ziele der Terroristen propagieren, diese weiterhin in der Haft besuchen und sogar öffentlich von diesen verfaßte Erklärungen zum Hungerstreik und dessen etwaigen Eskalation in einen Durststreik verlesen, obwohl seit der Entdeckung des Strategiepapiers der RAF in der Frankfurter konspirativen Wohnung im Sommer 1984 sowie den Prozeßerklärungen der Häftlinge zu Beginn ihres Hungerstreiks feststand, daß der Hungerstreik von langer Hand geplant und als Signal zur „Offensive" organisiert war, um eine neue Attentatsserie auszulösen? Die Frage berührt die ausschießliche Zuständigkeit der Bundesländer für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Freiheitsstrafe. Eine Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz oder eines anderen Bundesressorts für die Kontrolle der Kontakte zwischen dem Verteidiger und dem Gefangenen ist nicht gegeben. Darüber hinaus sind konkrete Handlungen, die die Voraussetzungen für einen Verteidigerausschluß (§ 138 a StPO) erfüllten, nicht bekannt geworden. Grundsätzlich ist zur Rechtslage folgendes zu sagen: Im Ermittlungs- und Strafverfahren sowie im Rahmen der Strafvollstreckung gilt allgemein das Prinzip des ungehinderten Verkehrs zwischen dem Inhaftierten und seinem Verteidiger (§ 148 StPO, § 26 StVollzG). Für das Gespräch des Gefangenen mit dem Verteidiger sind Vorrichtungen vorzusehen, die die Übergabe von Schriftstücken und anderen Gegenständen ausschließen. Das Gespräch selbst bleibt unüberwacht. Diese Grundsätze entsprechen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Bundesminister der Justiz beobachtet die Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 54): Kann die Bundesregierung eine zusammenfassende Darstellung der Haftbedingungen geben, die für die hungerstreikenden RAF-Terroristen vor und während ihres Hungerstreiks galten und die u. a. darüber Aufschluß gibt, wie viele Anwalts- und Angehörigenbesuche und welche Informationsmöglichkeiten aus Presse und Rundfunk diese Personengruppe hatte und in welchem Verhältnis dies zu den Außenkontakten „normaler" Häftlinge steht. Ihre Frage betrifft Angelegenheiten des Vollzugs der Untersuchungshaft und der Freiheitsstrafen. Hierfür sind nach der verfassungsmäßigen Ordnung ausschließlich die Länder zuständig. Eine Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 9195* oder eines anderen Bundesressorts ist nicht gegeben. Soweit der Bundesregierung über die Haftbedingungen, die Besuche der Gefangenen und ihre Informationsmöglichkeiten Informationen vorlagen, hat sie den Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages in der Sitzung vom 23. Januar 1985 unterrichtet. Auf die Niederschrift, die in Kürze erwartet wird, darf ich Bezug nehmen. Ferner hat der Bundesminister der Justiz mit Schreiben vom 21. Februar 1985 eine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag über die Haftbedingungen der Gefangenen aus dem Terrorismusbereich beantwortet. Ich bin gern bereit, Ihnen einen Abdruck dieses Schreibens zuzuleiten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatsskretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 55): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wirtschaftswerbung in der Bundesrepublik Deutschland durch die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt ist, und ist die Bundesregierung bereit, ihre vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertretene Auffassung, daß Wirtschaftswerbung nicht die in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit genießt, zu korrigieren? Wirtschaftswerbung, die dem Absatz von Waren und Dienstleistungen dient, ist — von Ausnahmefällen abgesehen — ihrem Schwerpunkt nach der wirtschaftlichen und beruflichen Tätigkeit zuzuordnen, die innerstaatlich unter den Schutz von Artikel 12 des Grundgesetzes fällt. Das diese Form der wirtschaftlichen Betätigung schützende Grundrecht hat keine Entsprechung in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Artikel 5 des Grundgesetzes und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention haben zwar einen gemeinsamen Kern, sie sind aber nicht deckungsgleich. Bei der Auslegung des Artikels 10 EMRK muß vielmehr vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Standard gesucht werden, der dem Verständnis aller 21 Europaratsstaaten gemeinsam ist und von diesen als Verpflichtung eingefordert werden kann. Hierbei müssen die Verfassungen, die Rechtsordnungen und die Rechtspraxis, aber auch die sozialen Verhältnisse aller 21 Konventionsstaaten mit berücksichtigt werden. Nach der bisherigen Auslegung des Artikels 10 EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schützt dieser die politische und geistige Auseinandersetzung und bildet einen Eckstein einer demokratischen Gesellschaft. Die Frage, ob — wenn auch nur in Grenzfällen — Werbung unter Artikel 10 EMRK fällt, ist bisher vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht entschieden worden. Die Bundesregierung hat daher keinen Anlaß, ihre in einem konkreten Menschenrechtsbeschwerdeverfahren nach sorgfältiger Prüfung geäußerte Auffassung über die Auslegung der in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Garantie der Meinungsfreiheit zu korrigieren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 56): Liegt der Bundesregierung inzwischen eine Stellungnahme der türkischen Regierung im Fall des türkischen Staatsbürgers Sami Memic vor, der im August 1983 wegen des Vorwurfs krimineller Straftaten von der Bundesregierung an die Türkei ausgeliefert worden war und der nun von den türkischen Behörden wegen ganz anderer, nämlich politischer Straftaten vor Gericht steht, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung angesichts dieses schweren Verstoßes gegen die Bestimmungen des europäischen Auslieferungsübereinkommens in bezug auf weitere Auslieferungsersuche von seiten der türkischen Behörden ziehen? Die Bundesregierung bemüht sich mit Nachdruck um eine umfassende Aufklärung des vom ehemaligen Beistand des Verfolgten erhobenen und von parlamentarischer Seite sowie von der Presse aufgegriffenen Vorwurfs, der am 12. August 1983 an die Türkei ausgelieferte türkische Staatsangehörige Sami Memic werde von den türkischen Behörden unter Mißachtung des Spezialitätsgrundsatzes (Artikel 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957) verfolgt. Die türkische Regierung, der von der Bundesregierung sofort nachdrücklich deutlich gemacht wurde, welche Bedeutung diese der Angelegenheit beimißt, hat in einer ersten Reaktion eine Prüfung des Falles unter Hinweis darauf zugesagt, daß sie Artikel 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens immer eingehalten habe und daß spezialitätswidrige Urteile und Beschlüsse erstinstanzlicher Gerichte in der Berufungsinstanz aufgehoben worden seien. Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen in bezug auf andere türkische Auslieferungsersuchen angezeigt sind, kann erst nach Vorliegen einer ausführlichen Stellungnahme der türkischen Regierung und unter Verwertung weiterer Erkenntnisse beurteilt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 64 und 65): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der hauptsächliche „Konkurrenzvorteil" der Hauptlieferländer von Textilien in den Niedriglöhnen und Sozialkosten liegt, und wird sie dafür eintreten, daß nach den Normen der internationalen Arbeitsorganisation in Genf in ein neues Welttextilabkommen soziale Mindestbedingungen eingebaut werden müssen, um ein „Sozialdumping" zu verhindern? 9196* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es vorrangiges Ziel einer Industrialisierung der „Textilexport-Entwicklungsländer" sein muß, in diesen Ländern selbst aufnahmefähige Verbrauchermärkte zu schaffen, um einen größeren Teil der dort produzierten Güter in diesen Ländern selbst absetzen zu können und den Zwang zu verringern, die dort produzierten Waren mit Sozialdumping in die Märkte der Industrieländer exportieren zu müssen? Zu Frage 64: Es ist richtig, daß einer der hauptsächlichen Konkurrenzvorteile der Lieferländer des Welttextilabkommens in niedrigeren Lohn- und Sozialkosten liegt. Daneben gibt es in vielen Exportländern noch andere Vorteile, z. B. die Rohstoffbasis, etwa Baumwolle. Die niedrigeren Lohn- und Sozialkosten schlagen im wesentlichen in den arbeitsintensiven Teilbereichen des Bekleidungsbereichs zu Buche, nicht mehr im Textilsektor insgesamt — man denke an den hohen technischen Leistungsstand unserer Spinnereien und Webereien. Dennoch unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation um Verbesserung der sozialen Bedingungen in Entwicklungsländern. Diese Länder haben es jedoch bisher abgelehnt, in multilateralen Handelsabkommen konkrete Verpflichtungen zur Einhaltung sozialer Mindestnormen zu übernehmen. Sie betrachten solche Forderungen als Einmischung der Industrieländer in ihre inneren Angelegenheiten und als Vorwand zur Durchsetzung protektionistischer Ziele. Deshalb werden auch in den künftigen Verhandlungen über die internationale Textilhandelspolitik unseren Bemühungen, die sozialen Bedingungen in den Entwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern, Grenzen gesetzt sein. Gleichwohl wird sich die Bundesregierung weiterhin für dieses Ziel einsetzen. Zu Frage 65: Wirtschaftliche Entwicklung durch Industrialisierung und Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung, damit auch Schaffung von Verbrauchermärkten, gehen Hand in Hand. Deshalb wird auch in den Entwicklungsländern der Absatz von Textilien und Bekleidung zunehmen, im Vergleich zu den Industrieländern sogar überproportional. Dennoch bleibt eine Reihe der „Textilexport-Entwicklungsländer" zur Deckung des Devisenbedarfs für die benötigten Investitions- und sonstigen Importgüter und im Hinblick auf ihre teilweise prekäre Verschuldungssituation auf den Textilexport angewiesen. Mit zunehmender Diversifizierung ihrer Produktionsstrukturen wird der Druck auf die Märkte der Industrieländer jedoch abnehmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/2914 Frage 74): Wie hat sich das Jahr 1984 in der chemischen Industrie, das die höchsten Gewinne aller Zeiten für die chemische Industrie ausgewiesen hat, auf die Arbeitsplatzentwicklung ausgewirkt, und welche Relation zwischen Wachstumsrate, Gewinnerhöhung und neuen Arbeitsplätzen in der Chemie hat sich entwickelt'? Im Durchschnitt des Jahres 1984 waren in der chemischen Industrie rd. 550 300 Mitarbeiter beschäftigt, das waren 0,3 v. H. mehr als im Jahr zuvor. Betrachtet man die Beschäftigungsentwicklung im Jahresverlauf, so wird eine stärker steigende Tendenz erkennbar: während im ersten Quartal 1984 noch ein Rückgang der Beschäftigten um ca. 3 800 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum zu verzeichnen war, ergab sich im letzten Quartal ein Zuwachs von rd. 4 900. Nach vorläufigen Daten stieg die Produktion der chemischen Industrie um gut 5%, der Umsatz um rd. 11 % (Daten über die Gewinne der gesamten chemischen Industrie liegen nicht vor). Der positive Beschäftigungseffekt folgt der günstigen Produktions- und Umsatzentwicklung offenbar mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung, da noch Kapazitätsreserven vorhanden waren. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 76 und 77): Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß nicht von den deutschen Landwirten auch dann sogenannte Superabgaben wegen Überlieferung der Referenzmenge an die EG gezahlt werden müssen, wenn auf das vollständige Wirtschaftsjahr gesehen bezüglich der zugewiesenen deutschen Gesamtquote keine Überlieferung erfolgt? Wie wertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Einführung sogenannter Hofquoten in der nationalen Ausgestaltung der sogenannten Garantiemengenregelung, und gibt es in diesem Zusammenhang Überlegungen oder Planungen zu einer sogenannten Regionalisierung der Quoten? Zu Frage 76: Die Bundesregierung setzt sich weiterhin in Brüssel dafür ein, daß an die Gemeinschaft nur Abgaben für die Mengen abgeführt werden, die unsere Gesamtgarantiemenge überschreiten. Wer aber seine einzelbetriebliche Referenzmenge überschreitet, wird die volle Abgabe zahlen müssen. Zu Frage 77: Die Formel A (Erzeugerreferenzmenge) wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Molkereiwirtschaft und des Bauernverbandes gewählt, um eine einheitliche Berechnung und Zuweisung von Referenzmengen zu gewährleisten und die Vertrauensschutzregelung im Bundesgebiet einheitlich durchführen zu können. Außerdem sollten unterschiedliche Abgaben bei Bleichhoher Überschreitung der Referenzmengen der einzelnen Landwirte vermie- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 9197* den werden, was bei Anwendung der Formel B (Molkereireferenzmenge) nicht sichergestellt werden kann. Nachdem die Berechnung und Zuteilung der Referenzmengen und die Durchführung der Vertrauensschutzregelung fast abgeschlossen sind, werden z. Zt. die Möglichkeiten für den eventuellen Übergang und die für unsere Verhältnisse geeignete Anpassung der Garantiemengenregelung überprüft. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatsskretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 10/2914 Frage 79): Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, trotz frühzeitiger Aufforderung von vielen Seiten, die Abführung der Superabgabe erst zu einem so späten Zeitpunkt auf das Ende des Milchwirtschaftsjahres zu verschieben, und gibt es in diesem Zusammenhang Überlegungen, wenigstens auf die bereits gezahlten Superabgaben anfallende Zinsen den betroffenen Landwirten zurückzuzahlen? Nachdem sich abzeichnete, daß die übrigen Mitgliedstaaten auch für das dritte Quartal die Abgabe nicht erheben werden, beschloß die Bundesregierung aus Gleichbehandlungsgründen folgende Regelung: — Das dritte Quartal ordnungsgemäß von den Molkereien gegenüber den Landwirten abzurechnen, die darauf entfallenden evtl. Abgaben jedoch nicht zu erheben, sondern zu 100 % bis zum Ende des Wirtschaftsjahres zu stunden. — Aufgrund von Unterlieferungen resultierende Erstattungsansprüche an die Erzeuger auszuzahlen. Im EG-Recht gibt es keine Regelung, die einen Zinsanspruch auf erhobene Abgaben rechtfertigt. Die von der Abgabe betroffenen Milcherzeuger haben jedoch die Möglichkeit, durch Anpassung der Milcherzeugung an die Referenzmenge die abgeführten Abgaben erstattet zu bekommen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/2914 Frage 80): Wird die Bundesregierung auch dann an der Quotenregelung festhalten, wenn in den EG-Partnerländern deren Durchführung nicht vollständig, insbesondere auf die Abführung der Superabgabe gesehen, erfolgt, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das bisherige Verhalten der Regierungen in den anderen EG-Staaten? Die Garantiemengenregelung Milch stellt nach wie vor die einzige Möglichkeit dar, das Problem des Milchmarktes zu lösen. Da hiervon auch alle übrigen Mitgliedstaaten in der Gemeinschaft überzeugt sind, ist davon auszugehen, daß die bestehenden Verpflichtungen auch am Ende des Milchwirtschaftsjahres eingehalten werden. Hierin bestärkt wird die Bundesregierung durch die inzwischen in allen wichtigen Milcherzeugerländern erfolgte Umsetzung der Regelung. Dies kommt deutlich in der rückläufigen Milchanlieferung zum Ausdruck. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 81 und 82): Inwiefern trägt die Bundesregierung dem Sachverhalt Rechnung, daß durch Widersprüche von Bauern eine abschließende rechtsverbindliche Festlegung von Referenzmengen in vielen Fällen bisher nicht vorliegt, und wie will sie in diesem Zusammenhang sicherstellen, daß Betriebe nicht durch finanziell untragbare Superabgabezahlungen haben aufgeben müssen, wenn sie im nachhinein im Sinne ihres Widerspruchs obsiegen? Zieht die Bundesregierung in Betracht, im Wege der Gesetzgebung verschärfende Maßnahmen in der Hundehaltung zu treffen, nachdem sich in jüngerer Zeit — Pressemeldungen zufolge — mehrere tödlich verlaufende Angriffe von Hunden auf Menschen gehäuft haben? Zu Frage 81: In Fällen, in denen Landwirte Rechtsmittel gegen die Referenzmengenbescheide eingelegt haben, ist vorgesehen, daß die Zollverwaltung auf Antrag gegebenenfalls die Vollziehung aussetzt und anfallende Abgaben stundet. Zu Frage 82: Die Bundesregierung bedauert die durch Hunde in letzter Zeit verursachten Unglücksfälle. Sie kann jedoch hiergegen nicht einschreiten, weil ihr die Zuständigkeit dafür fehlt. Vielmehr sind auf Grund der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die einzelnen Bundesländer zuständig, da die Frage zum Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des landesrechtlichen allgemeinen Ordnungsbehörden- oder Polizeirechts gehört. Das Problem fällt weder in das Gebiet des Tierschutzes noch der Tierhaltung. Die Bundesregierung kann daher keine diesbezüglichen Maßnahmen erlassen, sondern diese sind von den zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder zu treffen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 83 und 84): Ist der Bundesregierung bekannt, welches Getreide und Magermilchpulver für die Hungernden Afrikas mit den Mitteln der Spendenaktion „Ein Tag für Afrika" aus EG-Ländern oder anderen Teilen der Welt gekauft wurden oder werden? 9198* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 Sind die Zuschüsse, die der französische Staat den Rindfleischerzeugern und den Zuchtverbänden gewährt, nach Meinung der Bundesregierung EG-konform, oder welche Wettbewerbsverzerrungen können sich für die deutschen Rindfleischerzeuger daraus ergeben? Zu Frage 83: Die Spendenaktion „Ein Tag für Afrika" wurde von der Caritas, dem Diakonischen Werk, dem Deutschen Roten Kreuz, der Deutschen Welthungerhilfe und 15 weiteren Organisationen — ohne Mitwirkung der Bundesregierung — durchgeführt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welches Getreide und Magermilchpulver für die Hungernden Afrikas mit den Mitteln aus dieser Spendenaktion aus EG-Ländern oder aus anderen Teilen der Welt gekauft wurden oder werden. Die Bundesregierung wird aber sämtliche Organisationen anschreiben und um entsprechende Auskünfte bitten. Zu Frage 84: Die Zuschüsse, die der französische Staat zugunsten des Rindfleischsektors vorgesehen hat, sind Gegenstand eines Beihilfeprüfverfahrens, das die EG-Kommission z. Z. durchführt. Der Bundesregierung sind die Beihilfemaßnahmen in ihren Einzelheiten nicht bekannt, da die Mitgliedstaaten bisher von der EG-Kommission nicht über die von der französischen Regierung notifizierten Maßnahmen unterrichtet worden sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß insbesondere produktbezogene, je Stück Vieh ge- währte Prämien einen Verstoß nicht nur gegen Art. 92 EWG-Vertrag, sondern auch gegen die einschlägigen Bestimmungen der Gemeinsamen Marktordnung für Rindfleisch darstellen, da durch solche Beihilfen nicht nur der innergemeinschaftliche Wettbewerb zwischen den Rindfleischerzeugern Frankreichs und der anderen Mitgliedstaaten, sondern auch das reibungslose Funktionieren der genannten Marktordnung gestört würde. Nach den der Bundesregierung bisher vorliegenden Informationen dürften insbesondere die zur Erhaltung der Viehbestände in Frankreich vorgesehenen Prämien in Höhe von 500 Francs (163,50 DM) je Tier vertragswidrig sein. Dem Vernehmen nach hat die Kommission gegen diese Beihilfe zwischenzeitlich auch ein Verbotsverfahren eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Bundesregierung Gelegenheit haben, die EG-Kommission aufzufordern, die Durchführung dieser mit dem EWG-Vertrag nicht zu vereinbarenden produktbezogenen Beihilfe zu verbieten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Frage 85): Stellt die Verwendung von lebenden Köderfischen beim Angeln nach Auffassung der Bundesregierung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt dar, wenn nein, was ist bei der Verwendung von lebenden Köderfischen zu beachten? Ein Verbot der Verwendung lebender Köderfische ist bei der parlamentarischen Beratung des geltenden Tierschutzgesetzes abgelehnt worden, da die Notwendigkeit, in bestimmten Fällen mit lebenden Köderfischen zu fischen, insbesondere für die Berufsfischerei, anerkannt wurde. Die Verwendung lebender Köderfische ist für die Sport- und Berufsfischerei nicht untersagt. Eine Einschränkung besteht jedoch insofern, als nach § 1 des Tierschutzgesetzes niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Lebende Köderfische sollten daher nur in begründeten Fällen eingesetzt werden, z. B. zum Kurzhalten des Raubfischbestandes zur Schonung der Nutzfische in verkrauteten Gewässern, in denen eine Anwendung des Kunstköders nicht möglich ist. Das Fischereirecht ist landesrechtlich geregelt. So hat z. B. Nordrhein-Westfalen durch die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiordnung) vom 7. Februar 1977 die Verwendung lebender Köderfische auf maßige Fische und nicht verletzende Anköderungssysteme beschränkt. Auch in den meisten anderen Bundesländern sind Bestrebungen erkennbar, die Verwendung lebender Köderfische weitgehend einzuschränken. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 86 und 87): Befürchtet die Bundesregierung eine Änderung der Praxis der DDR-Regierung bei der Gewährung von Übersiedlungsgenehmigungen im Vergleich zu der Praxis in den Jahren seit 1982? Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß seit kurzem Deutsche, die in der DDR einen „Ausreiseantrag" gestellt haben, sich in verstärktem Maße vor dem Betriebskollektiv rechtfertigen müssen? Zu Frage 86: Die Bundesregierung hat derzeit keinen Anlaß anzunehmen, daß die DDR ihre Praxis bei der Gewährung von Übersiedlungsgenehmigungen im Vergleich zu der in den Jahren seit 1982 im Ergebnis grundlegend ändert. Dies ergibt sich auch aus der Zahl der im Januar und Februar 1985 aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelten Personen. Sie hält sich im Rahmen der vergangenen Jahre. Zu Frage 87: Der Bundesregierung sind einzelne Fälle bekanntgeworden, in denen Antragsteller von Einzelpersonen — u. a. auch von den Betriebsleitern ihrer Arbeitsstelle — zur persönlichen Aussprache aufgefordert wurden. Die Einführung einer grundlegend neuen Praxis läßt sich hieraus bisher nicht ableiten. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 9199* Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2914 Fragen 90 und 91): Wie beurteilt die Bundesregierung rechtlich und politisch die Verurteilung des Arolser Bürgermeisters Ernst Hubert von Michaelis in Ost-Berlin wegen Mitwirkung bei dem sogenannten „staatsfeindlichen Menschenhandel"? Wie sieht die Bundesregierung die Verurteilung von Michaelis vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, denen die DDR als Mitglied angehört, feststellt, jeder Mensch habe das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und damit die Freizügigkeit als Menschenrecht deklariert? 1. Strafgrund und Strafmaß des Urteils gegen den Arolser Bürgermeister Ernst Hubert von Michaelis widersprechen aufs Gröbste rechtsstaatlichen Grundsätzen. Eine dem § 105 StGB/DDR („staatsfeindlicher Menschenhandel") vergleichbare Norm kennt unser Strafrecht nicht. Die Bundesregierung hat seit jeher verurteilt, daß Deutsche, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, deshalb strafrechtlich verfolgt und zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden. Das gilt auch für Verurteilungen wegen sogenannten „staatsfeindlichen Menschenhandels". 2. Der Menschenrechtspakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte, der am 23. März 1976 in Kraft getreten ist, legt in seinem Artikel 12 Ziff. 2 das Recht jedes Menschen nieder, „ein Land, auch sein eigenes, freiwillig zu verlassen". Die DDR hat diesen Menschenrechtspakt am 2. November 1973 ratifiziert. Sie unterliegt damit den mit diesem Pakt geschaffenen menschenrechtlichen Verpflichtungen unmittelbar. Aufgrund dieser Rechtslage verstößt sowohl die Existenz des § 105 StGB/DDR als auch die Verurteilung von Herrn von Michaelis wegen „staatsfeindlichen Menschenhandels" gegen unmittelbar geltende Normen des zwischenstaatlichen Rechts. Die Bundesregierung wird alle ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um Herrn von Michaelis so schnell wie möglich zu helfen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/2914 Frage 92): Wie viele Bundesmittel wurden im Haushaltsjahr 1984 insgesamt für Zeitungen und andere Publikationen der Vertriebenenverbände ausgezahlt, und um welche Zeitungen und Publikationen handelte es sich im einzelnen? Aus dem Haushalt des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen wurden 1984 insgesamt 383 546 DM für Zeitungen und andere Publikationen der Vertriebenenverbände ausgezahlt. Es handelt sich dabei insbesondere um die Finanzierung von Freiabonnements von Zeitungen der Vertriebenenverbände und Landsmannschaften der Vertriebenen sowie um Druckkostenzuschüsse für periodische und nichtperiodische Publikationen. Die genannte Summe wurde für 42 verschiedene Maßnahmen bewilligt. Aus dem Haushalt des Bundesministers des Innern wurden 1984 149 455 DM für kulturelle Publikationen und Eingliederungsinformationen bewilligt. Es handelt sich dabei um insgesamt 18 Maßnahmen. Als Vorsitzender eines Vertriebenenverbandes — des Zentralverbandes Mittel- und Ostdeutsche (ZMO) — haben Sie sicher Verständnis dafür, daß sich die Informationen über Förderungsmaßnahmen im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und dem Ministerium in der deutschlandpolitischen Informationsarbeit auf Angaben beschränken müssen, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Da hier auch Wirtschaftsobjekte betroffen sind, besteht ein selbstverständlicher Anspruch auf Vertraulichkeit. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 93 und 94): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Beschäftigungseinbruch im Januar 1985 nicht allein witterungsbedingt war, sondern daß es einen nicht minder dramatischen Einbruch bei den witterungsunabhängigen Büro- und Sozialberufen gegeben hat'? Aus welchen Gründen ist nach Auffassung der Bundesregierung die saisonbereinigte Arbeitslosenzahl im Januar 1985 gestiegen, und mit welcher Entwicklung der Arbeitslosenzahl rechnet die Bundesregierung für den Monat Februar 1985? Zu Frage 93: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß der Beschäftigungseinbruch im Januar auch auf einem dramatischen Einbruch bei den witterungsunabhängigen Büro- und Sozialberufen beruht. Der Beschäftigungseinbruch ist witterungsbedingt gewesen. Betrachtet man den Zugang an Arbeitslosen im Januar 1985 nach Wirtschaftszweigen, ergibt sich für die witterungsabhängigen Wirtschaftszweige gegenüber dem Januar 1984 eine Zunahme um 47 %. Das ist, gemessen am Anstieg des Zugangs aller Arbeitslosen von 17 %, weit überdurchschnittlich. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Diese Zugänge sind nicht gleichzusetzen mit einer Erhöhung der Arbeitslosenzahl. Den Zugängen stehen die Abgänge aus Arbeitslosigkeit gegenüber, die jedoch monatlich nicht nach Wirtschaftszweigen erfaßt werden. 9200* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 Dagegen lag der Anstieg des Zugangs an Arbeitslosen in Wirtschaftszweigen mit überwiegend Bürotätigkeiten bei knapp 7 % und damit deutlicher unter dem Durchschnitt. Das gilt noch ausgeprägter für Sozialberufe, aus denen sich im Januar 1985 nur 4,0 % mehr Arbeitnehmer arbeitslos meldeten als im Januar 1984. Zu Frage 94: Den Anstieg der saisonbereinigten Arbeitslosenzahl hat der Präsident der Bundesanstalt auf der Pressekonferenz über die Arbeitsmarktlage im Januar 1985 wie folgt begründet — ich zitiere: Die Zunahme besagt aber wenig, weil die Saisonbereinigung nur eine durchschnittliche jahreszeitliche Entwicklung, nicht aber außergewöhnliche Witterungsverhältnisse eliminieren kann. Dem ist nichts hinzuzufügen. An Spekulationen, wie sich im Februar die Arbeitslosenzahl entwickeln könnte, beteiligt sich die Bundesregierung nicht. Am 4. März 1985 werden die Monatszahlen für den Februar veröffentlicht werden. 1963, bei einem ähnlich kalten Jahresbeginn, war trotz Hochkonjunktur und Überbeschäftigung im Januar die Arbeitslosenzahl — bei niedriger Basis — um 76 % und im Februar erneut um 16 % gestiegen. Im März fiel sie dann wieder sehr stark. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Klose (SPD) (Drucksache 10/2914 Frage 95): Ist es zutreffend, daß die Richtlinien zur Besetzung von ABM-Stellen im Regelfall Sozialhilfeempfänger, darunter z. B. arbeitslose Jugendliche mit qualifiziertem Schul- oder Berufsschulabschluß oder ältere Arbeitnehmer, die längerfristig ohne Arbeit sind, ausschließen? Nach der seit Anfang 1982 geltenden gesetzlichen Regelung (§ 93 Arbeitsförderungsgesetz) dürfen die Arbeitsämter in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen grundsätzlich nur Arbeitnehmer zuweisen, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen und mindestens 6 Monate arbeitslos gemeldet sind. Damit sind Sozialhilfeempfänger im Regelfall von einer Zuweisung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausgeschlossen. Für diesen Personenkreis sieht aber das Bundessozialhilfegesetz die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten durch den Sozialhilfeträger vor (§ 19 Bundessozialhilfegesetz). Ein Beispiel dafür gibt die Beschäftigungs-GmbH in Hamburg. Die Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, kurz: ABM-Anordnung, enthält Bestimmungen zur Ausfüllung des gesetzlichen Begriffs „grundsätzlich" in § 93 Arbeitsförderungsgesetz. Danach ist ausnahmsweise von der Er füllung des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe oder der mindestens 6monatigen Arbeitslosigkeit ganz oder teilweise abzusehen, sofern dies aus arbeitsmarkt- oder sozialpolitischen Gründen in besonderer Weise geboten ist. Diese Ausnahmeregelung trifft nicht nur für Sozialhilfeempfänger im Einzelfalle zu; sie gilt insbesondere für Arbeitslose, die mindestens 50 Jahre alt sind, sowie für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose unter 25 Jahren ohne beruflichen Abschluß. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatsskretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 96 und 97): Kann die Bundesregierung im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches feststellen und mitteilen, inwieweit die Versorgungsbezüge der Witwe Freislers (einschließlich Sozialversicherungen) direkt oder indirekt auf einer Anerkennung der Tätigkeit Freislers als Beamter des NS-Staates und als Präsident des Volksgerichtshofs durch Behörden der Bundesrepublik Deutschland beruhen? Ist es der Bundesregierung im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs möglich, zu prüfen und mitzuteilen, ob ehemalige Mitglieder des Volksgerichtshofs oder deren Hinterbliebene Versorgungsbezüge oder Sozialversicherungsrenten erhalten oder erhielten, bei deren Berechnung auch die Dienstzeit beim Volksgerichtshof zugrunde gelegt worden ist, und welche Behörden waren oder sind gegebenenfalls für die Entscheidung über die Ruhegehaltsfähigkeit bzw. Nachversicherung verantwortlich? Zu Frage 96: Bevor ich Ihre Frage beantworte, möchte ich für die Bundesregierung feststellen: Die Bundesregierung hat wiederholt, insbesondere in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Januar 1985 durch den Bundesminister der Justiz, ihre Abscheu vor der nationalsozialistischen Willkürherrschaft bekundet und deren Terrormethoden verurteilt. Sie unterstreicht die in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 25. Januar 1985 (BT-Drucksache 10/2368) zum Ausdruck kommende Auffassung, daß es sich bei dem Volksgerichtshof unter Freisler um ein Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft gehandelt hat. Die an Unrechtsurteilen des Volksgerichtshofs Beteiligten verdienen keinen Anspruch auf Versorgung aus dieser Tätigkeit. Ihre Frage betrifft die Versorgungsbezüge der Witwe Freislers nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dieses Gesetz wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Eine in diesem Zusammenhang an die Bayerische Staatsregierung gerichtete Anfrage eines Abgeordneten des Bayerischen Landtages ist am 15. Februar 1985 beantwortet, aber noch nicht veröffentlicht worden. In der Antwort stellt die Bayerische Staatsregierung fest, daß sie die Entscheidung des Versorgungsamtes München I vom 5. April 1973, der Witwe Freislers ab 1. Juli 1973 einen Schadensausgleich nach § 40 a des Bundesversorgungsgesetzes zu ge- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 9201* währen, für rechtswidrig hält. Eine Rücknahme der Entscheidung — auch mit Wirkung für die Zukunft — scheiterte am Ablauf der in § 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch genannten Zwei-Jahres-Frist. Zulässig sei nach § 48 Abs. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch nur eine Versagung der weiteren Erhöhung der genannten Versorgungsbezüge. Wenn Sie es wünschen, stelle ich Ihnen die komplette Antwort der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung. Der Abgeordnete hat sich mit einer Verwertung der Antwort vor der Veröffentlichung durch den Landtag einverstanden erklärt. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall wird häufig gefragt, warum das Bundesversorgungsgesetz Personen, die durch die Naziherrschaft belastet sind, nicht von der Versorgung ausschließt. Diese Frage hat der Deutsche Bundestag bei der Schaffung des Bundesversorgungsgesetzes ausführlich erörtert. Die bis zum Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes geltenden Vorschriften für die britische und amerikanische Zone enthielten solche Ausschlüsse. Hinterbliebene von politisch belasteten Personen waren jedoch nur ausgeschlossen, wenn sie sich selbst in vorwerfbarer Weise betätigt hatten. Der Deutsche Bundestag hat auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen des Deutschen Bundestages einen Regierungsentwurf des Bundesversorgungsgesetzes vorgesehenen Ausschluß mit der Begründung gestrichen, ein Sozialgesetz müsse auf lange Sicht etwas Konstantes sein und solle keine politische Bestimmungen enthalten. Personen, die eine schwere politische Belastung aufzweisen haben, seien auf andere Weise zu bestrafen. Insoweit verweise ich auf das Protokoll der 30. Sitzung des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen vom 30. September 1950, S. 15. Ergänzend kann ich mitteilen, daß die Witwe Freislers eine Hinterbliebenrente aus der Rentenversicherung aufgrund einer fiktiven Nachversicherung gemäß § 72 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 Grundgesetz fallenden Personen erhält. Nach dieser Vorschrift sind Personen, die unter Artikel 131 Grundgesetz fallen und keine Versorgungsansprüche nach § 72 des gesamten Gesetzes haben, so zu behandeln, als wäre die zugrundeliegende Tätigkeit im öffentlichen Dienst eine rentenversicherungspflichtige gewesen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Pensionsfestsetzungsbehörde bestätigt, die die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte grundsätzlich zu beachten hat. Im Rahmen der fiktiven Nachversicherung sind alle im öffentlichen Dienst zurückgelegten Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen, im vorliegenden Fall also auch die Tätigkeit Freislers beim Volksgerichtshof; das Entgelt jedoch nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Die auf der fiktiven Nachversicherung beruhenden Leistungen werden den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung vom Bund erstattet. Zu Frage 97: Die Bundesregierung hat keine Unterlagen darüber, ob ehemalige Mitglieder es Volksgerichtshofs oder deren Hinterbliebene Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht erhalten oder erhielten. Rechtsgrundlage für derartige Leistungen wäre das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 Grundgesetz fallenden Personen, kurz G 131 genannt. Dieses Gesetz wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß die zuständigen Dienststellen der Bundesländer die Vorschrift beachtet haben, nach der Personen von den Rechten nach dem G 131 ausgeschlossen sind, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Diese Personen gelten — wie alle übrigen Personen ohne Anwartschaft auf eine Altersversorgung nach dem G 131 — als nachversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeiten, in denen sie vor Ablauf des 8. Mai 1945 wegen ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung versicherungsfrei waren oder der Versicherungspflicht nicht unterlagen. Der Bundesregierung ist auch nicht bekannt, ob weitere ehemalige Mitglieder des Volksgerichtshofes oder deren Hinterbliebene Leistungen der Rentenversicherung erhalten, die auf dieser Regelung über die Nachversicherung beruhen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Wiefel (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 98 und 99): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, aus welchen Gründen das Arbeitsgericht München die Kündigung des wegen Spionageverdachts verhafteten Angestellten des Münchener Rüstungskonzerns Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB), Manfred Rotsch, aufgehoben hat? Sind etwa die Verdachtsmomente so gering, daß mit einer Wiedereinstellung des Betroffenen zu rechnen ist? Zu Frage 98: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen das Arbeitsgericht München die Kündigung des wegen Spionageverdachts verhafteten Angestellten des Münchner Rüstungskonzerns Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB), Manfred Rotsch, aufgehoben hat. Die Bundesregierung ist an der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Herrn Rotsch und seinem (früheren) Arbeitgeber nicht beteiligt und deshalb weder über den Tenor noch über die Gründe des in Rede stehenden Urteils des Arbeitsgerichts München unterrichtet. Zu Frage 99: Für die Bundesregierung verbietet sich — auch aus der in der zu Frage 98 gegebenen Antwort her- 9202* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. März 1985 aus —, mögliche Verdachtsmomente öffentlich zu bewerten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/2914 Frage 100): Trifft es zu, daß es in einem Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 31. Januar 1984 eindeutig heißt, daß den Soldaten beim Stab STANAVFORLANT Auslandsdienstbezüge zustehen, und wenn ja, daß dieser für die Rechtsfindung so wichtige Erlaß in den dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Soldaten um Zahlung der Auslandsdienstbezüge klagen, vorgelegten Akten fehlt? Der Erlaß des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. Januar 1984 enthält den Hinweis, daß den Soldaten des Stabes STANAVFORLANT Auslandsdienstbezüge zustehen. Dieser Erlaß war als interne Mitteilung an die Stammdienststelle der Marine gerichtet und beantwortete eine entsprechende Anfrage dieser Dienststelle. Der genannte Erlaß wurde jedoch am 3. April 1984 aufgehoben. Die Soldaten des Stabes STANAVFORLANT haben zwei Tage später, am 5. April 1984, ihren Dienst angetreten. Dem Verwaltungsgericht Köln sind vom Bundesministerium der Verteidigung anforderungsgemäß die entstandenen Verwaltungsvorgänge der einzelnen Kläger übersandt worden. Das Gericht hatte ausnahmsweise bereits vor Klagebegründung um diese Vorlage gebeten, weil sowohl durch den Befehlshaber Seestreitkräfte Nordsee als auch durch einen Rechtsanwalt Klage erhoben worden und die Wirksamkeit der Klageerhebung zu prüfen war. Da zur Prüfung dieser Frage der angesprochene Erlaß nicht erforderlich war, bedurfte es auch keiner Vorlage. Bislang liegt keine Klagebegründung vor. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Hansen (Hamburg) (SPD) (Drucksache 10/2914 Fragen 101 und 102): Trifft es zu, daß mit der Inkraftsetzung der arbeitsmedizinischen Bestimmungen über die Atemschutztauglichkeit am 1. April 1985 für eine größere Zahl von Beschäftigten im Brandschutz der Bundeswehr zu erwarten ist, daß sie nach langjähriger Dienstzeit mit Entlassungen oder erheblichen Einkommenseinbußen sowie einer geringeren Rentenerwartung zu rechnen haben, weil sie die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen? Welche Regelungen zu einer außerbetrieblichen Besitzstandswahrung für die Betroffenen hat der Bundesminister der Verteidigung inzwischen in den Verhandlungen mit dem Bundesminister des Innern erreicht, um die gravierenden Nachteile zu mildern? Zu Frage 101: Nach der allgemeinen und damit auch für die Bundeswehr geltenden Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehr" darf im Brandschutzdienst nur körperlich geeignetes Personal eingesetzt werden. Die am 1. Oktober 1984 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100) schreibt vor, alle Träger schweren Atemschutzgerätes in bestimmten, vom Alter abhängigen zeitlichen Abständen auf Atemschutztauglichkeit zu untersuchen. Die Durchführung dieser Untersuchungen für das Brandschutzpersonal der Bundeswehr wird demnächst angeordnet. Ergibt die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, daß Feuerwehrleute dauernd atemschutzuntauglich sind, wird im Einzelfall geprüft, mit welchen Aufgaben sie in der Bundeswehr weiterbeschäftigt werden können. Hierbei werden alle Anstrengungen unternommen, ungerechtfertigte Härten zu vermeiden. Zu Frage 102: Der Bundesminister des Innern prüft z. Z. auf Anregung des Bundesministers der Verteidigung, ob diese Nachteile durch eine außertarifliche Einkommenssicherung zur Wahrung des Besitzstandes gemildert werden können. Die vom Bundesminister des Innern bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände erbetenen Stellungnahmen stehen noch aus. Inwieweit die unmittelbar bevorstehenden Manteltarifverhandlungen über die Verbesserung des Lohnbesitzstandes bei Leistungsminderung für alle Arbeiter die vom Bundesminister der Verteidigung empfohlene außertarifliche Besitzstandsregelung für das Brandschutzpersonal der Bundeswehr beeinflussen, ist noch nicht abzusehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin, Sie müssen fragen.


Rede von Ruth Zutt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Dies ist eine sehr ausweichende Antwort. Sie führen an, was seit 1962 alles geschehen ist. Haben Sie das Mengele-Tribunal — von dem Sie jetzt sagen, daß Sie es noch nicht auswerten können, weil Sie das Protokoll nicht haben — und die öffentlichen Meldungen und Presseverlautbarungen darüber nicht zum Anlaß genommen, hier verstärkt nachzuforschen?
Erhard, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich habe Ihnen in der Antwort, die ich Ihnen eben gegeben habe, gesagt, daß wir sämtliche in Frage kommenden Länder und deutschen Stellen aufgefordert haben, verstärkt nach dem Aufenthaltsort von Men-gele zu forschen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 58 der Abgeordneten Frau Zutt auf:
    Hat die Bundesregierung die Zusage der amerikanischen Regierung, sich an der Suche nach Mengele zu beteiligen, aufgegriffen und eine internationale Fahndung wie bei Terroristen eingeleitet?
    Herr Staatssekretär.
    Erhard, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist ebenso wie eine Reihe anderer Staaten, in denen ein möglicher Aufenthaltsort Mengeles liegen könnte, durch den Bundesminister der Justiz um Fahndung nach Mengele zum Zweck seiner Auslieferung ersucht worden.
    Auf einen möglichen Aufenthalt des Gesuchten in Paraguay angesprochen, haben amerikanische Regierungsstellen 1984 mitgeteilt, die Regierung Paraguays habe der amerikanischen Regierung die Zusicherung gegeben, daß Mengele ausgeliefert werde, wenn man seiner habhaft würde.
    Die Bundesregierung ist kürzlich von US-amerikanischer Seite darüber informiert worden, daß das Office of Special Investigations — OSI — Untersuchungen eingeleitet hat, die u. a. das Ziel verfolgen, frühere Nachkriegsaufenthalte und den jetzigen Aufenthalt Mengeles zu ermitteln. Der Direktor des OSI ist mittlerweile in Begleitung weiterer Beamter seiner Behörde in Deutschland eingetroffen, um in direkten Gesprächen mit der für das Strafverfahren gegen Mengele zuständigen Staatsanwaltschaft die bisher gewonnenen Ermittlungsergebnisse zu analysieren und weitere Fahndungsmaßnahmen abzusprechen. Ich bitte um Verständnis, daß nähere Einzelheiten der Ermittlungen derzeit nicht bekanntgegeben werden können, auch nicht sollten.