Plenarprotokoll 10/121
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
121. Sitzung
Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
Inhalt:
Glückwünsche zum Geburtstag der Abg.
Frau Steinhauer 8953 A
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Schmude, Bachmaier, Bernrath, Frau Blunck, Catenhusen, Frau Dr. Czempiel, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lutz, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Schröer (Mülheim), Frau Simonis, Dr. Soell, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Wartenberg (Berlin), Frau Weyel, Frau Zutt und der Fraktion der SPD
Frauen im öffentlichen Dienst
— Drucksachen 10/1427, 10/2461, 10/2696 — in Verbindung mit
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
Verbesserung der Ausbildungssituation junger Frauen bei der Deutschen Bundespost
— Drucksache 10/1428 — in Verbindung mit
Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung von Frauenhäusern
— Drucksache 10/2527 —
Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 8953 D
Frau Rönsch CDU/CSU 8956 D
Frau Reetz GRÜNE 8959 B
Frau Seiler-Albring FDP 8960 B
Frau Odendahl SPD 8962 B
Frau Männle CDU/CSU 8963 C
Frau Potthast GRÜNE 8965 D
Frau Dr. Segall FDP 8967 C
Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG . 8968 C
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 8975A
Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär
BMI 8977 A
Bernrath SPD 8979A
Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 8980 B
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
— Drucksache 10/1863 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
— Drucksache 10/2734 —
Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 8982 B
Kastning SPD 8983 D
Neuhausen FDP 8985 A
Dr. Jannsen GRÜNE 8986 C
II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
Erste Beratung des von den Abgeordneten Daweke, Graf von Waldburg-Zeil, Nelle, Frau Rönsch, Schemken, Strube, Frau Dr. Wisniewski, Frau Männle, Rossmanith, Dr. Rose und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Neuhausen, Dr.-Ing. Laermann, Frau Seiler-Albring, Frau Dr. Hamm-Brücher, Kohn, Baum und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
— Drucksache 10/2735 —
Schemken CDU/CSU 8988 A
Vogelsang SPD 8989 A
Neuhausen FDP 8989 C
Dr. Jannsen GRÜNE 8990 B
Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMBW . . 8990 D
Nächste Sitzung 8991 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 8993* A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 8993* B
Anlage 3
Gleichzeitiger Versand von Schreiben über Gebührenerhöhungen und über die Preisstabilität der Post
MdlAnfr 3 01.02.85 Drs 10/2826 Zander SPD
SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8993* D
Anlage 4
Fortsetzung der militärischen Übungen in Hohenfels und Grafenwöhr trotz extremer Witterungsbedingungen und unzureichender Ausrüstung der Soldaten
MdlAnfr 27, 28 01.02.85 Drs 10/2826 Antretter SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8994* B
Anlage 5
Verteilung von Flugblättern mit Aufruf zur Wachsamkeit an die deutsche Bevölkerung anläßlich des US-Manövers „Central Guardian"
MdlAnfr 36 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Kübler SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8994* C Anlage 6
Auswirkungen des deutschtschechoslowakischen Binnenschiffahrtsabkommens vom Dezember 1984 auf die Situation des Rhein-Main-Donau-Kanals; Aufnahme des Flugverkehrs der Lufthansa zwischen Frankfurt und Windhoek
MdlAnfr 41, 42 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Rose CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8994* D
Anlage 7
Fährverbindung zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland; Wahl Kiels als Fährhafen
MdlAnfr 43, 44 01.02.85 Drs 10/2826 Gansel SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8995*A
Anlage 8
Zahlungen der Lufthansa an den ehemaligen FDP-Vorsitzenden von Rheinland-Pfalz, Scholl; Beratervertrag mit der Deutschen Anlagen Leasing
MdlAnfr 45, 46 01.02.85 Drs 10/2826 Schily GRÜNE
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8995* B
Anlage 9
Kenntnis der Bundesregierung von Zustandekommen und Inhalt des Beratervertrages des ehemaligen rheinland-pfälzischen FDP-Landesvorsitzenden Scholl mit der Lufthansa; Beteiligung des Bundeskanzlers am Zustandekommen dieses Vertrages
MdlAnfr 47, 48 01.02.85 Drs 10/2826 Walther SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8996* D
Anlage 10
Erfahrungen mit dem Modellversuch der dreispurigen B 33 im Kinzigtal; Schlußfolgerungen für den künftigen Ausbau von Bundesfernstraßen und insbesondere für das Ausbaukonzept der B 462 von der B 3 bis Gaggenau
MdlAnfr 49, 50 01.02.85 Drs 10/2826 Frau Dr. Lepsius SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8996* A
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985 III
Anlage 11
Ausbau der A 7, insbesondere über die österreichische Landesgrenze hinaus
MdlAnfr 51 01.02.85 Drs 10/2826 Grünbeck FDP
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8996* C Anlage 12
Bedeutung der Aufnahme der DB-Trasse Neumarkt-Ingolstadt in den Bundesverkehrswegeplan für den Nürnberger Hauptbahnhof; Zuschüsse für die Umrüstung von Straßenbahnen zu Stadtbahnen
MdlAnfr 52, 53 01.02.85 Drs 10/2826 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8996* D Anlage 13
Auswirkungen eines neuen Lärmschutzgesetzes auf das Bauinvestitionsvolumen
MdlAnfr 54 01.02.85 Drs 10/2826 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8997* A Anlage 14
Förderung projektbegleitender Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bei einer großtechnischen Wiederaufarbeitungsanlage durch das Bundesforschungsministerium; Zielsetzungen der Förderung von Technologiefolgenabschätzung und Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen
MdlAnfr 55, 56 01.02.85 Drs 10/2826 Catenhusen SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8997* B Anlage 15
Kontrollierung der Forschung mit menschlichen Embryos
MdlAnfr 57 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Klejdzinski SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8998*A Anlage 16
Start einer zweistufigen SONDA-IV-Rakete durch Brasilien; militärische Nutzung der deutsch-brasilianischen Kooperation auf dem Gebiet der Höhenforschungsraketen
MdlAnfr 58, 59 01.02.85 Drs 10/2826 Schwenninger GRÜNE
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8998* A
Anlage 17
Interne Auseinandersetzungen in der Grenzschutzeinheit Bad Hersfeld
MdlAnfr 69, 70 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Enders SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8998* C
Anlage 18
Folgerungen aus den Smogalarmen für den Schienenverkehr; bundesweite Einführung der verschärften Vorschriften
MdlAnfr 71, 72 01.02.85 Drs 10/2826 Wolfram (Recklinghausen) SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8998* D
Anlage 19
Erlaß bundeseinheitlicher Smogverordnungen
MdlAnfr 73, 74 01.02.85 Drs 10/2826 Menzel SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8999* B
Anlage 20
Statistische Erfassung der in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder ausländischer Arbeitnehmer als „zugezogene" Ausländer
MdlAnfr 75 01.02.85 Drs 10/2826 Müller (Wesseling) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8999* C
Anlage 21
Zahl der Tamilen in der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 76 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Hupka CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8999* C
Anlage 22
Vereinbarkeit einer Stellenausschreibung des Bundesarchivs für Rentner mit den Bemühungen um Verminderung der Arbeitslosigkeit
MdlAnfr 77 01.02.85 Drs 10/2826 Pauli SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8999* D
IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
Anlage 23
Bundeszuschüsse an die Heimkehrerstiftung seit Inkrafttreten des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG); Lokkerung des § 46 b KgfEG
MdlAnfr 78, 79 01.02.85 Drs 10/2826 Stockleben SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9000*A
Anlage 24
Initiativen der DKP zum 40. Jahrestag der Kapitulation des Deutschen Reiches; Hintergründe der Kampagne „Hiroshima mahnt — Für Europa und die Welt: Stoppt den Rüstungswahnsinn!"
MdlAnfr 80, 81 01.02.85 Drs 10/2826 Broll CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9000* C
Anlage 25
Versand der Schrift von Manfred Hättich „Zornige Bürger — vom Sinn und Unsinn des Demonstrierens" durch das Bundesinnenministerium an Schulen
MdlAnfr 82, 83 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Jannsen GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9001*A
Anlage 26
Verlauf von Demonstrationen mit vermummten oder passiv bewaffneten Personen; Anwendung des Verbots der Vermummung oder passiven Bewaffnung
MdlAnfr 84, 85 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Laufs CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9001* B
Anlage 27
Einführung des sogenannten Siitonenschritts im Langlaufsport
MdlAnfr 86 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Müller CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 9002*A
Anlage 28
Auslieferung des früheren KZ-Arztes Mengele aus Paraguay oder anderen Ländern
MdlAnfr 87, 88 01.02.85 Drs 10/2826 Frau Zutt SPD
SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9002* B Anlage 29
Verzögerung der Zusage des Bundesjustizministeriums Kemal Altun nicht vor Abschluß der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin auszuliefern
MdlAnfr 89, 90 01.02.85 Drs 10/2826 Bachmaier SPD
SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9003*A
Anlage 30
Maßnahmen zu dem im Europarat diskutierten Bericht „Inquire into human fertilization and embryology"
MdlAnfr 91 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Klejdzinski SPD
SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9003* D
Anlage 31
Übertragung des Rechts der elterlichen Sorge nach der Scheidung auf beide Elternteile; Änderung des § 1671 BGB
MdlAnfr 92 01.02.85 Drs 10/2826 Lowack CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 9004* A
Anlage 32
Sperrung der Europa-Fahrspur am deutsch-österreichischen Grenzübergang Kiefersfelden/ Kufstein
MdlAnfr 93, 94 01.02.85 Drs 10/2826 Kalisch CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9004* D
Anlage 33
Anhebung der Kilometerpauschale für Pendler im ländlichen Raum
MdlAnfr 95 01.02.85 Drs 10/2826 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9005*A
Anlage 34
Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
MdlAnfr 96, 97 01.02.85 Drs 10/2826 Müntefering SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 9005* B
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985 V
Anlage 35
Auswirkungen der deutsch-sowjetischen Wirtschaftsgespräche vom Januar 1985 auf die Arbeitsplätze; Absicherung der Geschäfte durch Hermes-Bürgschaften
MdlAnfr 98, 99 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Riedl (München) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9005* D Anlage 36
Beteiligung des Großunternehmens Philips an Loewe-Opta
MdlAnfr 100, 101 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Jens SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9006* A Anlage 37
Lieferung von Batterien der Akkumulatorenfabrik Sonnenschein an Bundespost, -bahn und das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in den Jahren 1981 bis 1984
MdlAnfr 102 01.02.85 Drs 10/2826 Pauli SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9006* D Anlage 38
Lieferung von deutschen Zugmaschinen für den Transport von Panzern nach Südafrika
MdlAnfr 103 01.02.85 Drs 10/2826 Lambinus SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9007*A Anlage 39
Vereinbarkeit des Baus von militärischen Schwertransportern der Firma Magirus in Südafrika mit dem Waffenembargo
MdlAnfr 104, 105 01.02.85 Drs 10/2826 Verheugen SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9007* A
Anlage 40
Gründe für das Ansteigen der Preise für Dieselkraftstoffe
MdlAnfr 106 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Kübler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9007* B
Anlage 41
Schaffung neuer Arbeitsplätze für Jugendliche durch Erarbeitung einer Ausbildungsordnung „Speditionsfacharbeiter"
MdlAnfr 107, 108 01.02.85 Drs 10/2826 Hinsken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9007" D
Anlage 42
Bedeutung grenznaher dänischer Handwerksfirmen für die Wirtschaft SchleswigHolsteins
MdlAnfr 109 01.02.85 Drs 10/2826 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 9008* A
Anlage 43
Verwendung des Begriffs „Verzichtspolitiker" in der Presse
MdlAnfr 68 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Soell SPD
SchrAntw StMin Vogel BK 9008* C
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985 8953
121. Sitzung
Bonn, den 8. Februar 1985
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens * 8. 2.
Antretter 8. 2.
Dr. Apel 8. 2.
Frau Dr. Bard 8. 2.
Bindig 8. 2.
Breuer 8. 2.
Büchner (Speyer) 8. 2.
Dr. von Bülow 8. 2.
Conrad (Riegelsberg) 8. 2.
Dr. Dollinger 8. 2.
Dr. Feldmann 8. 2.
Gansel 8. 2.
Glombig 8. 2.
Dr. Götz 8. 2.
Haar 8. 2.
Dr. Hauff 8. 2.
Frau Dr. Hickel 8. 2.
Frau Hürland 8. 2.
Graf Huyn 8. 2.
Kalisch 8. 2.
Kühbacher 8. 2.
Dr. Graf Lambsdorff 8. 2.
Lambinus 8. 2.
Lohmann (Witten) 8. 2.
Louven 8. 2.
Dr. Marx 8. 2.
Dr. Mertens (Bottrop) 8. 2.
Michels 8. 2.
Dr. Mikat 8. 2.
Milz 8. 2.
Müller (Remscheid) 8. 2.
Polkehn 8. 2.
Reuschenbach 8. 2.
Schmidt (Hamburg) 8. 2.
Dr. Schöfberger 8. 2.
Frau Schoppe 8. 2.
Schröer (Mülheim) 8. 2.
Dr. Stark (Nürtingen) 8. 2.
Dr. Todenhöfer 8. 2.
Voigt (Sonthofen) 8. 2.
Dr. Waigel 8. 2.
Weinhofer 8. 2.
Wischnewski 8. 2.
Wissmann 8. 2.
* Präs.-Aufgaben der Beratenden Versammlung des Europarates
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Sondersitzung der Versammlung am 29. Oktober 1984 in Rom sowie den Zweiten Teil der 30. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung vom 3. bis 6. Dezember 1984 in Paris (Drucksache 10/2694)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß
Ausschuß für Forschung und Technologie
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 69/169/EWG zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (Drucksache 10/2815)
zuständig: Finanzausschuß
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsultation des Europäischen Parlaments zum Beitritt Spaniens und Portugals zu den Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 10/2816)
zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht:
Bericht des Bundesministers für Verkehr über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für die Jahre 1982 und 1983 - Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1983 - (Drucksache 10/963)
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu EUROCONTROL (Drucksache 10/2180)
Der Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung absieht:
Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und an den Ständigen Ausschuß für Beschäftigungsfragen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einschließlich eines Entschließungsentwurfs des Rates (Drucksache 10/2338)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Entwurf einer Entschließung des Rates zur Durchführung eines gemeinschaftlichen Programms auf dem Gebiet der Sicherheit im Straßenverkehr - KOM (84) 170 endg. - (Drucksache 10/1404 Nr. 35)
Die in Drucksache 10/2849 unter Nummer 13 aufgeführte EG- Vorlage
Vorschlag einer 10. Richtlinie des Rates nach Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Aktiengesellschaften
wird als Drucksache 10/2856 verteilt.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 3):
Wem soll ein Bürger eigentlich glauben, wenn er mit gleicher Post eine Mitteilung über eine Gebührenerhöhung der Deutschen Bundespost (DBP) sowie die Zusage des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen: „Die Preise bei der DBP bleiben auch im Jahr 1985 stabil" erhält, dem Gebührenbescheid oder dem Minister?
8994* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
In der Zweitbeilage zur Fernmelderechnung Januar 1985 wurde mitgeteilt: „Die Preise bei der Post bleiben auch im Jahre 1985 stabil."
Diese Aussage bezieht sich auf die Gesamtheit der Dienstleistungen der Deutschen Bundespost, d. h. das Preisniveau aller Post- und Fernmeldedienstleistungen zusammen bleibt stabil. Die Stabilität des Preisniveaus schließt aber nicht aus, daß einzelne Preise erhöht, andere dagegen gesenkt werden.
Es hat seit 1982 keine Gebührenerhöhungen im P-Bereich, d. h. bei den Post- und Postbankdiensten mehr gegeben. Soweit im Fernmeldebereich geringfügige Gebührenerhöhungen erfolgt sind, ist zu berücksichtigen, daß es sich hierbei um Gebührenpakete gehandelt hat, die neben den Erhöhungen auch erhebliche Gebührensenkungen zugunsten der Kunden der Deutschen Bundespost vorsehen. Insgesamt schlossen die 25. und 26. ÄndVFO mit Gebührenentlastungen für die Kunden in Höhe von 175 Mio. DM + 182,5 Mio. DM = 357,5 Mio. DM ab, so daß es gewiß nicht übertrieben ist, daß die Preise bei der Deutschen Bundespost stabil sind. Daher widers0rechen sich die erwähnte Mitteilung und die Aussage des Ministers in der Fernmelderechnungsbeilage nicht.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 27 und 28):
Weshalb wurden die militärischen Übungen in Hohenfels und Grafenwöhr, an denen weit über 200 Soldaten z. T. Erfrierungen ersten und zweiten Grades erlitten haben, nach Bekanntwerden dieser Verletzungen nicht abgebrochen?
Wie ist es zu erklären, daß Soldaten, die bei derart extremen Witterungsbedingungen zu länger dauernden militärischen Übungen eingesetzt werden, mit unzureichender Kleidung ausgerüstet werden?
Zu Frage 27:
Die Bundesregierung bedauert, daß es bei den Wintermanövern zu Kälteschäden bei unseren Soldaten gekommen ist. Zu einer glaubwürdigen Verteidigungsbereitschaft gehört aber auch, daß die Truppe auf allen Führungsebenen beweist, daß sie auch bei extremen Witterungsbedingungen in der Lage ist, ihren Auftrag zu erfüllen. Hierzu gehört das Aneignen von Erfahrungen und deren Umsetzung bei der Ausbildung im Winter. Die Truppe hat dies generell gut bewältigt. Das Ergebnis beweist, daß es richtig war, an den Übungen festzuhalten.
Die überwiegend an den ersten Tagen des Aufenthaltes eingetretenen Kälteschäden, als die Truppe vom Einbruch der Kälte überrascht wurde, konnten zumeist durch ambulante Behandlung in wenigen Tagen geheilt werden. Einige wenige Soldaten sind stationär behandelt worden, mit bleibenden Gesundheitsschäden ist bei keinem Soldaten zu rechnen.
Zu Frage 28:
Die Truppe wurde auf den Truppenübungsplätzen nach vorangegangenem mildem Wetter vom Einbruch der extremen Witterung überrascht.
Sie hat sich dann mit zusätzlich bereitgestellter Bekleidung geholfen.
Eine in notwendigen Bereichen noch verbesserte Bekleidung ist in der Entwicklung bzw. Beschaffung. Vieles in diesem Zusammenhang hängt auch mit Fragen der Organisation und der Ausbildung zusammen. Hier sind erforderliche Maßnahmen getroffen.
Über Einzelheiten wurde der Verteidigungsausschuß, in dem alle Fraktionen vertreten sind, unterrichtet.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 36):
Wie kann die Bundesregierung in Zukunft gewährleisten, daß die US-Streitkräfte nicht mehr die deutsche Bevölkerung auf Flugblättern zum Aufspüren von „Saboteuren, Verdächtigen und sich auffällig verhaltenden Personen" auffordern, wie in Hessen beim NATO-Manöver „Central Guardian" geschehen, und hatten die US-Streitkräfte dieses ihr Verhalten mit der Bundesregierung abgestimmt?
Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Bekanntwerden der nicht mit ihr abgestimmten Flugblattaktion bei den zuständigen amerikanischen Dienststellen die Einstellung erreichen können. Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch in Zukunft die amerikanischen Streitkräfte diesbezüglich unsere Position teilen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/2826 Fragen 41 und 42):
Welche Auswirkungen hat das deutsch-tschechoslowakische Binnenschiffahrtsabkommen vom Dezember 1984 auf die wirtschaftliche Situation des Rhein-Main-Donau-Kanals?
Ab wann wird die Deutsche Lufthansa den Flugverkehr zwischen Frankfurt am Main und Windhoek aufnehmen, und sind hierzu bereits entsprechende Verhandlungen aufgenommen worden bzw. geplant?
Zu Frage 41:
Ein deutsch-tschechoslowakisches Binnenschiffahrtsabkommen konnte noch nicht abgeschlossen werden. Bei der letzten Verhandlungsrunde in Prag vom 23. bis 26. Januar 1985 wurde zwar die redaktionelle Abfassung des Abkommenstextes weitgehend abgeschlossen, jedoch sind bis zur Unterzeichnungsreife auf beiden Seiten noch weitere Klärungen erforderlich.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985 8995*
Nach Inkrafttreten des Abkommens, in das der Main-Donau-Kanal einbezogen werden wird und nach Fertigstellung der Rhein-Main-Donau-Verbindung erwartet die Bundesregierung zusätzliche Verkehre auch auf dem Kanalabschnitt dieser Verbindung, die die wirtschaftliche Situation dieses Abschnittes weiter verbessern werden.
Zu Frage 42:
Ein Zeitpunkt für die Aufnahme von Linienverkehr der Deutschen Lufthansa zwischen Frankfurt und Windhoek ist nicht erkennbar.
Verhandlungen über diese Frage sind weder aufgenommen noch geplant.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 43 und 44):
Ist auf der 13. Tagung der Kommission der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auch Einvernehmen über eine Fährverbindung zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland erreicht worden?
Hat die Bundesregierung, nachdem im Kommuniqué vom 24. Januar 1985 festgestellt worden ist, daß sich der Warenaustausch zwischen beiden Ländern ausgeweitet habe und daß beide Seiten ihre Bereitschaft bekräftigt hätten, die den beiderseitigen Interessen entsprechenden Wirtschaftsbeziehungen auf der Grundlage der geltenden Abkommen und im Geiste der in Helsinki und auf dem Madrider Treffen erzielten Vereinbarungen auch weiterhin zu entwickeln, nunmehr eine positive Haltung zu der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel als Fährhafen auf der Seite der Bundesrepublik Deutschland eingenommen?
Zu Frage 43:
Auf der 13. Tagung der Kommission der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit wurde die Einrichtung einer Eisenbahnfährverbindung zwischen einem deutschen und einem sowjetischen Ostseehafen nicht angesprochen.
Zu Frage 44:
Die Frage des Fährhafens stellt sich erst, wenn die derzeit noch laufenden Erörterungen über die von der Bundesregierung zur möglichen Einrichtung der Eisenbahnfährverbindung einzunehmende Haltung abgeschlossen sind.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Schily (GRÜNE) (Drucksache 10/2826 Fragen 45 und 46):
Hat die Deutsche Lufthansa dem ehemaligen FDP-Vorsitzenden im rheinland-pfälzischen Landtag, Scholl, der sich zur Zeit unter dem Verdacht des Raubes in Untersuchungshaft befindet, seit seinem Ausscheiden aus dem Amt des Geschäftsführers des Pharma-Verbandes Anfang der achtziger Jahre für „die Wahrnehmung rechtlicher Aufgaben" monatlich einen Betrag von 10 000 DM gezahlt?
Besteht ein Zusammenhang zwischen den Zahlungen der Deutschen Lufthansa und dem Zustandekommen des „Beratervertrages" Scholls bei der Deutschen Anlagen Leasing (DAL), der mit 5 000 DM monatlich dotiert war?
Zu Frage 45:
Die Deutsche Lufthansa AG hat mit Herrn Scholl einen Beratervertrag geschlossen. Über die Vertragsgestaltung im einzelnen hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem „Ausscheiden aus dem Amt des Geschäftsführers des Pharma-Verbandes" und dem Abschluß des Beratervertrages ist der Bunderegierung nicht bekannt. Nach Mitteilung der Deutschen Lufthansa AG wurde der Beratervertrag inzwischen gekündigt; ein Nachfolger wird gesucht.
Zu Frage 46:
Über einen Zusammenhang ist der Bundesregierung nichts bekannt.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 47 und 48):
Hatte die Bundesregierung oder hatten einzelne Regierungsmitglieder davon Kenntnis, daß der ehemalige rheinland-pfälzische FDP-Landesvorsitzende Scholl einen Beratervertrag mit der Deutschen Lufthansa hatte, und wenn ja, mit welchen Bedingungen dieser Vertrag zustande gekommen ist?
Treffen Pressemeldungen zu, daß der Beratervertrag auf Drängen des Bundeskanzlers zustande gekommen ist, und wenn ja, welche Interessen hat der Bundeskanzler damit verbunden?
Zu Frage 47: Ja.
Die Vertragsbedingungen im einzelnen waren der Bundesregierung nicht bekannt.
Zu Frage 48:
Bundeskanzler Dr. Kohl hat sich für eine Tätigkeit von Herrn Scholl bei der Lufthansa nach dessen Ausscheiden aus dem Landtag von RheinlandPfalz verwendet.
Der Bundeskanzler hat sich immer, wenn er von ehemaligen Kollegen — aus allen Fraktionen — um Unterstützung angegangen wurde, um Hilfe bemüht.
8996* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 49 und 50):
Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Erfahrungen mit dem Modellversuch der dreispurigen Bundesfernstraße B 33 im Kinzigtal auf einem Teilstück von 5,6 Kilometer hinsichtlich des Überholverhaltens, der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses in der Modellphase gemacht wurden, und hält sie dreispurige Fahrstreifen für den künftigen Ausbau von Bundesfernstraßen, auch aus wirtschaftlichen Gründen, für geeigneter?
Sind der Bundesregierung Planungsentwürfe des Regierungspräsidiums Karlsruhe für den vierspurigen Ausbau der B 462 von der B 3 bis Gaggenau bekannt, und kann sie darauf hinwirken, daß aus den Erfahrungen des Modellversuchs mit der B 33 Schlußfolgerungen auf die B 462 gezogen und entsprechende Planungsalternativen für ein dreispuriges Ausbaukonzept vorgelegt werden?
Zu Frage 49:
Der Bundesminister für Verkehr hat seit kurzem Kenntnis vom Ergebnis des Modellversuchs auf der Bundesstraße 33 im Kinzigtal. Danach haben sich dort, seit der Einteilung der Fahrbahn in 3 Fahrstreifen im August 1982, die Überholmöglichkeiten verbessert. Auch das Unfallgeschehen hat sich in der zweijährigen Anfangsphase günstig entwickelt. Die Kraftfahrer haben die Lösung positiv bewertet.
Diese Ergebnisse dürfen aber noch nicht verallgemeinert werden. Die Versuchsstrecke ist nur 5,6 km lang; sie ist flach und übersichtlich und außergewöhnlich gut markiert. Vor allem fehlen Beobachtungen des Verkehrsablaufes bei voller Auslastung und bei Überlastung durch den Verkehr.
Im Vergleich zur normalen zweistreifigen Straße ist die dreistreifige um etwa 20 % teurer. Die Verbesserung der Überholmöglichkeiten rechtfertigt in den meisten Fällen den Mehraufwand nicht.
Als Ersatz für eine vierstreifige Straße mit getrennten Richtungsfahrbahnen kommt die dreistreifige Straße im Regelfall nicht in Betracht. Sie hat immer dort, wo im mittleren Fahrstreifen die Richtung wechselt, nur 2 Fahrstreifen; ihre Leistungsfähigkeit ist entsprechend begrenzt.
Möglichkeiten für einen sinnvollen Einsatz dreistreifiger Straßen untersucht die in der Bundesanstalt für Straßenwesen im April 1984 eingerichtete Projektgruppe „Zwischenquerschnitte". Die Bundesregierung wird das Untersuchungsergebnis abwarten, bevor sie über eine breitere Anwendung dreistreifiger Querschnitte entscheidet.
Zu Frage 50:
Planungsentwürfe für den Ausbau der B 462 bei Gaggenau liegen dem Bundesminister für Verkehr noch nicht vor. Die Ergebnisse der in der Antwort zur Frage 49 erwähnten Untersuchungen der Projektgruppe „Zwischenquerschnitte" müssen erst abgewartet werden, bevor der Bundesminister für Verkehr ggf. Folgerungen für die Planung der B 462 ziehen kann.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/2826 Frage 51):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Planung, Finanzierung und zum weiteren Ausbauverlauf der Bundesfernstraße A 7, insbesondere über die österreichische Landesgrenze hinaus?
Für den Weiterbau der A 7 auf deutscher Seite im Abschnitt Nesselwang-Füssen-Bundesgrenze steht das Planfeststellungsverfahren unmittelbar vor dem Abschluß. Es muß damit gerechnet werden, daß gegen den in Kürze ergehenden Planfeststellungsbeschluß der Regierung von Schwaben in Augsburg Klagen erhoben werden, so daß der bisher für das Jahr 1985 vorgesehene Baubeginn kaum gehalten werden kann.
Das Abkommen zwischen der Bunderepublik Deutschland und der Republik Österreich über Bau, Instandhaltung und Betrieb des Grenztunnels zwischen Füssen und Reutte soll am 5./6. Februar 1985 in München abschließend beraten und paraphiert werden.
Die Weiterführung der A 7 auf österreichischer Seite ist — nach den bisherigen bilateralen Absprachen in einer ersten Baustufe — als einbahnige Schnellstraße S 14 im Bau.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 52 und 53):
Gibt es seitens des Bundesministeriums für Verkehr oder der Deutschen Bundesbahn (DB) Überlegungen, den Bundesverkehrswegeplan 1985 oder spätere um die DB-Trasse Neumarkt—Ingolstadt zu erweitern, und welche Auswirkungen hätte dies auf den Nürnberger Hauptbahnhof?
Besteht nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Möglichkeit, für den Ausbau bzw. Umbau von Straßenbahnen zu Stadtbahnen Zuschüsse zu erhalten, und welche Bereitschaft des Bundesministeriums für Verkehr unter welchen Voraussetzungen besteht seitens des Ministeriums, diese Zuschüsse zu gewähren?
Zu Frage 52:
In die noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes '85 ist u. a. das Neu- und Ausbauvorhaben Dortmund-Kassel-München mit einer Neubaustrecke Nürnberg-Ingolstadt einbezogen.
Für die Trassenführung im Bereich Nürnberg kommt aus Sicht der Deutschen Bundesbahn vorrangig eine Trasse über Feucht in Betracht.
Bei der Festlegung der Entwurfstrasse werden mögliche Auswirkungen auf die S-Bahn-Planung im Raum Nürnberg einschließlich einer Umgestaltung der östlichen Gleisanlagen des Hauptbahnhofes zu berücksichtigen sein.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985 8997*
Zu Frage 53:
Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist die Förderung des Ausbaus von Straßenbahnen zu Stadtbahnen mit Bundesfinanzhilfen möglich, wenn der Verkehrsweg der Stadtbahn auf besonderem Bahnkörper geführt wird. Darüber hinaus müssen die übrigen allgemeinen Voraussetzungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erfüllt sein.
Der Bundesminister für Verkehr stellt auf Grund von Vorschlägen der Länder und im Benehmen mit ihnen das Förderprogramm auf.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 54):
Welches Bauinvestitionsvolumen würde das Inkraftsetzen des im Deutschen Bundestag schon einmal gescheiterten Lärmschutzgesetzes auslösen, und denkt die Bundesregierung daran, im Interesse der Bauwirtschaft ebenso wie im Interesse des Umweltschutzes das Lärmschutzgesetz erneut einzubringen?
Die Kosten für Lärmschutz auf der Grundlage des in der achten Legislaturperiode gescheiterten Verkehrslärmschutzes werden z. Zt. jährlich auf rd. 880 Millionen DM für Straßen und Schienenwege geschätzt. Die Kosten verteilen sich dabei auf
— Lärmvorsorge (Bau und wesentliche Änderung)
O an Straßen: 580 Millionen DM
O an Schienenwege: 77 Millionen DM
— Lärmsanierung
an bestehenden Straßen: 225 Millionen DM.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das Gesetz erneut einzubringen. Sie hat für Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes im Juli 1983 Richtlinien, die weitgehend dem gescheiterten Gesetzentwurf entsprechen, erlassen. Sie werden überwiegend auch für Straßen anderer Baulastträger angewandt.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 55 und 56):
Welche begleitenden FuE-Arbeiten werden vom Bundesministerium für Forschung und Technologie zum Projekt einer großtechnischen Wiederaufarbeitungsanlage gefördert, welche Finanzmittel sind dafür in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?
Mit welchen Zielsetzungen will die Bundesregierung Technologie-Folgen-Abschätzung fördern, in welchem Ausmaß will sie gesellschaftliche Gruppen an der Zielsetzung und Durchführung von TA-Studien beteiligen?
Zu Frage 55:
Das — im Rahmen der durch den Bundesminister für Forschung und Technologie geförderten F + E-Arbeiten — auf dem Gebiet der Wiederaufarbeitung entstandene Know-how steht der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung (DWK) bei Planung, Bau und Betrieb einer Wiederaufarbeitungsanlage zur Verfügung, insbesondere auf Grund des Kooperationsvertrages zwischen der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen und dem Kernforschungszentrum Karlsruhe.
Auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung am 28. November 1984 geantwortet: „Eine Bezuschussung der Wiederaufarbeitungsanlage (gemeint ist die von der DWK für die Standorte Wackersdorf oder Dragahn beantragte Anlage) aus Mitteln des BMFT ist nicht vorgesehen." (BT-Drucksache 10/2530). Dies schließt auch eine Bezuschussung von baubegleitenden F + E-Arbeiten ein.
Zu Frage 56:
Die Bundesregierung bejaht grundsätzlich den technischen Fortschritt. Sie sieht dabei die Chancen der technologischen Entwicklung durchaus im Zusammenhang mit den Risiken. Sie legt daher auf die Erforschung und Klärung von Chancen und Gestaltungsnotwendigkeiten neuer Technologien besonderen Wert.
Die Bundesregierung mißt dazu der Technikfolgenabschätzung (TA) hohe Priorität zu. Sie soll auf wissenschaftlicher Grundlage dazu beitragen, so frühzeitig wie möglich Technikwirkungen abschätzen, Chancen und Nebenfolgen beurteilen und die Minimierung von Risiken sicherstellen zu können. Es geht darum, den politischen Meinungsbildungs-
und Entscheidungsprozeß sachgerecht und rational zu fundieren und die Chancen innovativer Entwicklungen in Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Umwelt und zukünftigen Generationen zügig einer breiten Anwendung zugänglich zu machen.
Die Durchführung von TA-Studien wird möglichst durch beratende Gremien begleitet. Sie sollen an der Auswahl der Fragestellungen und Operationalisierung der Forschungsaufgaben mitwirken und die Fortschritte der Untersuchungen prüfen. In diese Gremien sind kompetente Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen sowie Vertreter derjenigen gesellschaftlichen Gruppen zu berufen, die durch das jeweilige Problem besonders betroffen sind. Die Zusammensetzung ist jeweils problembezogen vorzunehmen.
8998* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 57):
Wie und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung die Forschung mit menschlichen Embryos zu kontrollieren?
Die Bundesregierung hat im Mai 1984 die Arbeitsgruppe „In vitro-Fertilisation, Genomanalyse und Gentherapie" eingesetzt. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wird auch die Problematik der Forschung mit menschlichen Embryonen behandelt. Es werden hierzu Empfehlungen erarbeitet, ob und in welcher Form eine Kontrolle gegebenenfalls erforderlich sein könnte. Sobald die Empfehlungen vorliegen, wird die Bundesregierung über die von ihr zu treffenden Maßnahmen befinden. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, werden in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit keine derartigen Experimente durchgeführt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Schwenninger (GRÜNE) (Drucksache 10/2826 Fragen 58 und 59):
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß Brasilien am 21. November 1984 eine zweistufige SONDA IV-Rakete mit einer Reichweite von 1 000 Kilometer startete, wie es in der Zeitschrift „Soldat und Technik", Januar 1985, zu lesen ist?
Durch welche technischen Maßnahmen wurde aus der Höhenforschungsrakete SONDA IV die ballistische Rakete SONDA IV, und ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß ihre zivile Höhenforschungsraketenkooperation mit Brasilien von den Brasilianern ausschließlich zivil und nicht militärisch genutzt wird?
Zu Frage 58:
Die Bundesregierung wurde durch Schriftbericht der Deutschen Botschaft Brasilia vom 5. Dezember 1984 vom ersten Start der brasilianischen Rakete SONDA IV am 21. November 1984 unterrichtet.
Zu Frage 59:
Die SONDA-IV-Rakete hat folgende technische Daten: 16,59 m Länge, 1 m Durchmesser; 1 270 kg Gesamtgewicht, davon 500 kg Nutzlast; ihre Gipfelhöhe beträgt 700 km, und ihre Flugdauer betrug 15 Minuten. Die Rakete ist durch Autopiloten steuerbar. Da es sich um eine nationale brasilianische Eigenentwicklung handelt, ist die Bundesregierung über die technischen Maßnahmen, die zu diesem Ergebnis geführt haben, nicht unterrichtet.
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß ihre zivile Höhenforschungsraketen-Kooperation mit Brasilien nicht militärisch genutzt wird.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 69 und 70):
Sind der Bundesregierung die fortwährenden Auseinandersetzungen des Kommandeurs der Grenzschutzeinheit in Bad Hersfeld mit Mitarbeitern des Bundesgrenzschutzes (BGS), vorwiegend des Personalrates, bekannt, und hält sie die vor dem Arbeitsgericht, dem Verwaltungsgericht und dem ordentlichen Gericht ausgetragenen Streitsachen dem Arbeitsklima, dem Arbeitsfrieden und dem guten Ruf des BGS für dienlich?
Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, diese latent unerfreuliche und für den Teamgeist des Bundesgrenzschutzes schädliche Situation zu beenden?
In den letzten Jahren ist es aus unterschiedlichsten Gründen zu Auseinandersetzungen zwischen dem Kommandeur der Grenzschutzabteilung Mitte 2 in Bad Hersfeld und Mitgliedern von Personalvertretungen sowie Mitarbeitern gekommen.
Auseinandersetzungen im Bereich einer Dienststelle bringen in der Regel unvermeidbar auch Beeinträchtigungen des Arbeitsklimas und des Arbeitsfriedens mit sich.
Der gute Ruf des Bundesgrenzschutzes insgesamt könnte jedoch durch derlei regionale Querelen nur dann tangiert werden, wenn eine sachgerechte Erledigung nicht erreicht würde. Die erforderlichen Maßnahmen stehen seit geraumer Zeit im Mittelpunkt entsprechender Bemühungen der zuständigen Dienstvorgesetzten.
Ein von dem Kommandeur der GSA Mitte 2 betriebenes arbeitsgerichtliches Verfahren ist mir nicht bekannt. Die mir bekannten Verfahren (Ausschlußverfahren gem. § 28 BPersVG vor der Fachkammer des VG Kassel, strafrechtliches Ermittlungsverfahren der StA Fulda wegen Beleidigung u. a.) sind noch nicht abgeschlossen. Ich sehe daher vor Abschluß der wechselseitigen Gerichtsverfahren von einer Würdigung ab.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 71 und 72):
Sieht die Bundesregierung angesichts der Erkenntnisse mit den Smogalarmen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen ein, daß im Verkehrsbereich viel schneller und nachhaltiger Umweltbelastungen minimiert und der schienengebundene öffentliche Nah- und Fernverkehr gefördert werden muß?
Wird die Bundesregierung auf die Bundesländer einwirken, dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen und Hessen zu folgen und umgehend die gleichen scharfen Smogvorschriften in Kraft setzen wie in den genannten beiden Ländern?
Zu Frage 71:
Erkenntnisse über die den Smogalarm in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen ausgelösten Schadstoffe und ihre Konzentrationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Denn die Messungen
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985 8999*
und ihre Auswertung werden von den Ländern durchgeführt. Nach öffentlichen Erklärungen ist der Smogalarm durch den starken Anstieg insbesondere der Schwefeldioxid- und der Schwebstaubkonzentration in der Luft ausgelöst worden. Beide Stoffe werden jedoch von Kraftfahrzeugen nur in geringem Umfang emittiert.
Zu Frage 72:
Wie ich bereits am 24. Januar 1985 in Beantwortung einer Frage des Kollegen Amling betont habe, ist der Erlaß von Smogverordnungen ausschließlich Sache der Länder (§§ 40, 49 Abs. 2 BImSchG).
Um ein bundeseinheitliches Vorgehen sicherzustellen, haben die Umweltminister und -senatoren bereits im November 1984 eine Mustersmogverordnung beschlossen, die Verschärfungen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen vorsieht. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder den Beschluß der Umweltminister — soweit noch nicht geschehen — alsbald umsetzen werden. Die überwiegende Zahl der Länder hat die Umsetzung der Mustersmogverordnung inzwischen eingeleitet; in einzelnen Ländern sind die Arbeiten bereits abgeschlossen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 73 und 74):
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß einige Bundesländer zum Schutz der Bevölkerung überhaupt keine Smogverordnung erlassen haben und die Grenzwerte zur Auslösung des Smogalarms in den Ländern mit Smogverordnung unterschiedlich festgelegt sind?
Hält die Bundesregierung es im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung für wünschenswert, daß die in Nordrhein-Westfalen festgelegten Grenzwerte auch von den anderen Bundesländern übernommen werden, und was gedenkt sie zu tun, um zu einheitlichen Regelungen zu kommen?
Der Erlaß von Smogverordnungen ist ausschließlich Sache der Länder. Die Landesregierungen sind aufgrund der §§ 40 und 49 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete festzusetzen, in denen während austauscharmer Wetterlagen ein starkes Anwachsen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen zu befürchten ist.
Die Umweltministerkonferenz hat am 8./9. November 1984 eine Mustersmogverordnung, welche die seit dem 17. Januar 1985 in Nordrhein-Westfalen geltenden Auslösekriterien enthält, einstimmig verabschiedet und eine entsprechende baldige Anpassung der vorhandenen Smogverordnungen empfohlen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder diesen Beschluß der Umweltminister — soweit noch nicht geschehen — alsbald umsetzen werden. Die überwiegende Zahl der Länder hat die Umsetzung der Mustersmogverordnung der Umweltministerkonferenz inzwischen eingeleitet; in einzelnen Ländern sind die Arbeiten bereits abgeschlossen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2826 Frage 75):
Trifft es zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder ausländischer Arbeitnehmer statistisch als „zugezogene" Ausländer angesehen werden?
Die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder ausländischer Arbeitnehmer werden in der amtlichen Bevölkerungsstatistik nicht als „zugezogene" Ausländer nachgewiesen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/2826 Frage 76):
Wie viele Tamilen aus Sri Lanka halten sich in der Bundesrepublik Deutschland als Asylsuchende mit Asylgenehmigung und ohne Asylersuchen auf?
Am 31. Dezember 1984 haben sich in der Bundesrepublik Deutschland 7 657 Staatsangehörige von Sri Lanka aufgehalten, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen waren. Rund 250 Staatsangehörige von Sri Lanka leben als Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland. Es kann davon ausgegangen werden, daß es sich bei Asylbewerbern und Asylberechtigten aus Sri Lanka nahezu ausschließlich um Tamilen handelt.
Der Bundesregierung ist nicht exakt bekannt, wie viele Personen aus Sri Lanka sich in der Bundesrepublik Deutschland ohne Asylersuchen aufhalten. Die Bundesregierung schätzt diese Zahl auf 9 500.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 77):
Wie läßt sich die Stellenausschreibung „Das Bundesarchiv sucht zum 1. Februar 1985 eine/n rüstigen Rentner/in, der/ die das 63. Lebensjahr vollendet hat" in der Rhein-Zeitung vom 8./9. Dezember 1984 mit den erklärten Bemühungen der Bundesregierung zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit auch durch Vorruhestandsregelungen usw. vereinbaren?
Wie Ihnen der Präsident des Bundesarchivs bereits mitgeteilt hat, benötigt das Bundesarchiv eine weitere Arbeitskraft in seinem Benutzersaal. Hierbei handelt es sich um eine Dauertätigkeit, für die
9000* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
eine Stelle jedoch nicht zur Verfügung steht. Die Behörde ist deshalb gezwungen, auf die Dauer eines Jahres befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Um auszuschließen, daß im Hinblick auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht, ist die Ausschreibung an einen Personenkreis gerichtet, der auf eine Dauerbeschäftigung von vornherein keinen Wert legt.
Zur Lösung dieser und ähnlicher Probleme hat die Bundesregierung den Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes eingebracht, der z. Zt. in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wird. Nach diesem Gesetzentwurf wird der Abschluß befristeter Arbeitsverträge mit Arbeitslosen wesentlich erleichtert. Ich bin deshalb zuversichtlich, daß derartige Fälle, über die ich auch nicht zufrieden bin, künftig nicht mehr auftreten werden.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 78 und 79):
Wie haben sich die Zuschüsse des Bundes an die Heimkehrerstiftung seit Inkrafttreten des § 46 b des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG) entwickelt?
Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Praxis der Heimkehrerstiftung für zumutbar, nach § 46 b KgfEG antragstellende Heimkehrer angesichts ihrer kriegsbedingten Verluste mit bürokratischen Vorschriften und der peniblen Ausforschung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konfrontieren, und ist sie gegebenenfalls bereit, durch Auflockerung der entsprechenden Vorschriften für Abhilfe zu sorgen?
Zu Frage 78:
Die nach § 45 Abs. 2 und 3 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG) ausschließlich zur Minderung von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 46 b KgfEG der Heimkehrerstiftung gewährten Zuschüsse des Bundes beliefen sich in den Jahren 1979 (8,6 Millionen DM) bis 1984 (6,3 Millionen DM) auf insgesamt rund 47 Millionen DM. Wegen der einzelnen Jahreszuschüsse ab 1979 bin ich gerne zu ergänzenden Auskünften bereit.
Zu Frage 79:
Die einzelnen Voraussetzungen für die Leistungen nach § 46 b hat die Heimkehrerstiftung — auch im Interesse der gerechten und gleichen Behandlung aller Antragsteller — gemäß § 48 Abs. 1 KgfEG in Richtlinien festgelegt.
Bei den Richtlinien der Heimkehrerstiftung handelt es sich um Allgemeine Verwaltungsvorschriften, die für die Verteilung der der Heimkehrerstiftung vor dem Steuerzahler zur Verfügung gestellten Mittel gerechte Maßstäbe setzen soll.
Die Richtlinien sind den Durchführungsvorschriften anderer Leistungsgesetze vergleichbar, bei denen auf eine Prüfung der persönlichen Verhältnisse als Leistungsvoraussetzung nicht verzichtet werden kann.
Im übrigen hält die Bundesregierung die — durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigte — Verwaltungspraxis der Heimkehrerstiftung bei der Durchführung des § 46 b KgfEG für korrekt und zumutbar.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/2826 Fragen 80 und 81):
Auf welche Weise versucht die DKP, den 40. Jahrestag der Kapitulation des Deutschen Reiches für ihre verfassungsfeindlichen Ziele nutzbar zu machen?
Welches sind die Hintergründe der Kampagne „Hiroshima mahnt — Für Europa und die Welt: Stoppt den Rüstungswahnsinn!"?
Zu Frage 80:
Im Auftrag der Sowjetunion nutzt die DKP den 40. Jahrestag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht, den Anspruch der Sowjetunion auf die führende weltpolitische Rolle zu propagieren, die Bundesrepublik Deutschland ihren westlichen Verbündeten zu entfremden und bei diesen Mißtrauen gegen unseres Staat zu fördern, schließlich im innenpolitischen Bereich die Abwehrbereitschaft unseres demokratischen Staatswesens gegenüber kommunistischem Totalitarismus dadurch zu schwächen, daß sie Demokraten unter der Parole des „Antifaschismus" dazu bringen will, mit ihr in politischen Bündnissen zusammenzuwirken. So wird in der Entschließung des Parteivorstandes der DKP zum 8. Mai 1985 darauf hingewiesen, daß „der Sieg über den Faschismus" „vor allem der Sowjetunion zu verdanken" sei. Es wird dort gegen angeblichen „Revanchismus" Stimmung gemacht und „führenden Politikern" vorgeworfen, daß sie „die Nachkriegsgrenzen in Frage stellten". Angeklagt wird der „US-Imperialismus", der „auf dem Boden der Bundesrepublik atomare Erstschlagwaffen" stationiere und das Ziel verkündet, daß „die Arbeiterbewegung, die antifaschistische Widerstands- und Friedensbewegung, die gesamte demokratische Öffentlichkeit" die „historischen Lehren für die Gegenwart ziehen" werde. Gegenüber den sogenannten „rechtskonservativen Kräften" wird zur „Aktionseinheit gegen rechts" aufgerufen.
Um möglichst viele Nichtkommunisten auch aus diesem Anlaß für ein breites Bündnis zu gewinnen, bedient sich die DKP der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) als Sprachrohr. Die VVN/BdA wird in ihren Führungsgremien von orthodoxen Kommunisten kontrolliert und beherrscht.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985 9001*
Zu Frage 81:
„Hiroshima mahnt — Für Europa und die Welt: Stoppt den Rüstungswahnsinn!" ist das Motto einer neuen „Massenkampagne" der kommunistisch initiierten „Krefelder Initiative".
„Auslöser" der neuen Kampagne war das unter dem genannten Motto einberufene kommunistisch beeinflußte „Vierte Forum der Krefelder Initiative" am 8./9. September letzten Jahres in Dortmund. Einer der Kernpunkte des Aufrufs zur Kampagne ist die Forderung an die Bundesregierung „die Stationierung von Pershing II und Cruise Missiles zu stoppen und den Abbau der stationierten Systeme einzuleiten". Eine Forderung an die Sowjetunion auf Abbau bereits vorhandener Raketensysteme enthält der Aufruf nicht. Die Kampagne ist als Anschluß-Initiative zum „Krefelder Appell" zu bewerten, der gleichfalls von der kommunistisch beeinflußten „Krefelder Initiative" organisiert wurde und der nach dem Stationierungsbeginn seinem Wortlaut nach überholt ist.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jannsen (GRÜNE) (Drucksache 10/2826 Fragen 82 und 83):
An wieviel Schulen im Bundesgebiet hat der Bundesminister des Innern die Schrift von Manfred Hättlich „Zornige Bürger — von Sinn und Unsinn des Demonstrierens" auf Grund welcher Anfragen versandt?
Wie begründet die Bundesregierung diese Maßnahme, insbesondere in bezug auf die Kulturhoheit der Länder?
Zu Frage 82:
Von der Schrift wurden jeweils ein bis zwei Exemplare an insgesamt ca. 3 900 Schulen versandt. Auf daraufhin eingehende Anfragen wurde die jeweils erbetene Anzahl von Exemplaren der Schrift zur Verfügung gestellt. Nachgefordert wurden meistens einzelne Exemplare, gelegentlich auch Klassensätze.
Zu Frage 83:
Die Versendung der Schrift dient der Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus. Die Verteilung einzelner Exemplare an Schul- oder Fachleiter sowie die Versendung weiterer Stücke auf Grund einer Bestellung lassen die Kulturhoheit der Länder unberührt.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 10/2826 Fragen 84 und 85):
Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß Demonstrationen, an denen vermummte oder passiv bewaffnete Personen teilnehmen, zu fast einem Drittel unfriedlich verlaufen, während bei anderen Demonstrationen die
Wahrscheinlichkeit eines unfriedlichen Verlaufs wesentlich geringer ist, und daß die Steine werfenden und gewalttätigen Polit-Chaoten, welche das Versammlungsrecht zu ihren Zwecken mißbrauchen, seit langem nur noch vermummt und passiv bewaffnet auftreten?
Trifft es nach den Beobachtungen der Bundesregierung zu, daß die im Versammlungsgesetz vorgesehene Möglichkeit, bei unmittelbarer Gefahr eines unfriedlichen Verlaufs eine Vermummung bzw. passive Bewaffnung durch Auflagen zu untersagen, in vielen Fällen insbesondere deswegen nicht ausreicht, weil das Versammlungsrecht auf gewisse Veranstaltungen (wie z. B. Rockkonzerte) nicht anwendbar ist bzw. die Störer als geschlossene Gruppe neben einer Demonstration vorgehen, die betreffende Versammlung nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Zu Frage 84:
Aus einer vom Bundesministerium des Innern auf Grund entsprechender Angaben der Innenminister/Senatoren der Länder erstellten Übersicht ergibt sich, daß in den Jahren 1980 bis 1982 ca. 30 der Demonstrationen, d. h. öffentliche Versammlungen und Aufzüge, bei denen vor, während oder nach deren Ablauf die Anwesenheit vermummter oder passiv bewaffneter Personen von der Polizei festgestellt wurde, unfriedlich verlaufen sind. Dagegen war im gleichen Zeitraum bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, in deren Zusammenhang keine derart ausgerüsteten Personen festgestellt wurden, der Anteil der unfriedlichen Demonstrationen wesentlich geringer, nämlich knapp 3 %. Danach ist die Wahrscheinlichkeit, daß Demonstrationen, an denen vermummte bzw. passiv bewaffnete Personen teilnehmen, in Gewalttätigkeiten ausarten, um ein Vielfaches höher, als bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, bei denen dies nicht der Fall ist. Auch die Demonstrationen und Aktionen der vergangenen Tage und Wochen aus Anlaß des Hungerstreiks inhaftierter Mitglieder der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) haben erneut die Erfahrung bestätigt, daß sich Gewalttätigkeiten immer dann häufen, wenn vermummte oder passiv bewaffnete Personen an derartigen Aktionen teilnehmen.
Insgesamt hat das Demonstrationsgeschehen der vergangenen Jahre gezeigt, daß ein großer Teil der gewalttätigen Demonstrationsteilnehmer ihre rechtswidrigen Aktionen im Schutz ihrer Vermummung und passiven Bewaffnung durchführen, um sich so dem polizeilichen Zugriff zu entziehen.
Zu Frage 85:
Die Verwaltungspraxis hat gezeigt, daß die Möglichkeit bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nach § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz im Einzelfall im Wege einer Auflage ein Verbot der Vermummung bzw. passiven Bewaffnung zu verfügen, aus den verschiedensten Gründen nicht ausreicht, um dem Potential unfriedlicher Demonstrationsteilnehmer in präventiver Weise wirksam entgegenzutreten. So trifft es zu, daß das Versammlungsrecht bei bestimmten Veranstaltungen, die keine Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind, wie z. B. Rock-Konzerte und Sportveranstaltungen, überhaupt keine Anwendung findet. Dies gilt in gleicher Weise für
9002* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
Ereignisse, die sich am Rande bzw. nach Demonstrationen ereignen. Im übrigen setzt der Erlaß einer versammlungsrechtlichen Auflage die Anmeldung der Versammlung voraus und greift daher nicht bei unangemeldeten Versammlungen.
Die Bundesregierung prüft z. Zt., welche gesetzgeberischen Folgerungen daraus zu ziehen sind. Der Bundesminister des Innern befürwortet aus polizeilicher Sicht ein generelles strafbewehrtes Verbot der Vermummung und passiven Bewaffnung.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 10/2826 Frage 86):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung des sogenannten Siitonenschritts im Langlaufsport?
Die Frage, welche Lauftechnik Skilangläufer anwenden, ist nach Auffassung der Bundesregierung eine ausschließliche Angelegenheit der Sportler und der Sportorganisationen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 87 und 88):
Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Auslieferung des früheren KZ-Arztes von Auschwitz, Mengele, aus Paraguay oder anderen Ländern zu erreichen?
Ist die Bundesregierung bereit, bei dem für den Sommer dieses Jahres geplanten offiziellen Besuch des Staatspräsidenten von Paraguay, General Stroessner, die Auslieferung Mengeles zu fordern?
Zu Frage 87:
Staatsminister Dr. Mertes hat in der 117. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Januar 1985 auf eine Frage von Herrn MdB Klose, die sich auf die Lage der Menschen- und Bürgerrechte in Paraguay bezog, bereits die Bemühungen der Bundesregierung im Hinblick auf eine Auslieferung des Dr. Mengele aus Paraguay dargestellt.
Zur Verdeutlichung der Bestrebungen der Bundesregierung und früheren Bundesregierungen, eine Auslieferung des Dr. Mengele zu erreichen, sei nochmals auf folgende Daten und Fakten hingewiesen: Ein Ersuchen um Auslieferung ist an Paraguay bereits 1962 gestellt worden, nachdem bekannt wurde, daß sich der Gesuchte dort möglicherweise aufhalten könnte. Das Ersuchen stützte sich damals auf einen Haftbefehl des Amtsgerichts Freiburg vom 5. Juni 1959. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Freiburg ist mittlerweile durch einen solchen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. Januar 1981 ersetzt worden. Auf der Grundlage dieses neuen Haftbefehls ist Paraguay erneut 1981 gebeten worden, nach dem Gesuchten zu fahnden, wobei gleichzeitig für den Fall seiner Festnahme ein überarbeitetes Auslieferungsersuchen angekündigt wurde. Die paraguayische Justiz hat 1984 erneut Haftbefehl gegen Dr. Mengele erlassen und bestätigt, daß weiter nach ihm gefahndet werde. Die zuständigen paraguayischen Stellen haben darüber hinaus erkennen lassen, daß sie dem deutschen Auslieferungsersuchen bei einer Ergreifung des Gesuchten stattgeben würden. Sie verweisen jedoch darauf, Mengele habe bereits seit vielen Jahren Paraguay verlassen. Gegenteilige Erkenntnisse liegen trotz umfangreicher Nachforschungen — und zwar nicht nur deutscher Behörden, sondern auch ausländischer Stellen und Behörden — nicht vor. Neben den an Paraguay gerichteten Ersuchen sind Fahndungs- und Festnahmeersuchen an die Regierungen bzw. zuständigen Polizeistellen von zwölf weiteren Ländern gerichtet worden. Zur Stützung dieser Ersuchen wurden auch jeweils Übersetzungen des umfangreichen Haftbefehls übermittelt.
Die deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere die Botschaft Asuncion, waren und sind seit langem bemüht, die Fahndungsmaßnahmen der deutschen Strafverfolgungsorgane in jedem möglichen Umfang zu unterstützen. Die Bemühungen der Botschaft Asuncion haben dazu geführt, daß in Paraguay bereits 1962 ein Haftbefehl gegen Mengele erlassen worden ist. Sie hat weiter in Erfahrung gebracht, daß er 1959 in Paraguay eingebürgert worden ist. Die anschließenden Bemühungen der Bundesregierung, seine Ausbürgerung zu erreichen, hatten 1979 Erfolg. Die argentinische Regierung hat die Auslieferung Mengeles bereits 1960 bewilligt, konnte jedoch ihn in Argentinien nicht ausfindig machen.
Zwar hat bisher keiner der Hinweise auf einen möglichen Aufenthaltsort Mengeles in Paraguay oder anderen Ländern zum Erfolg geführt, die Bundesregierung wird jedoch über ihre Auslandsvertretungen auch weiterhin jeglichem Hinweis auf den Aufenthaltsort Mengeles sorgfältig nachgehen.
Zu Frage 88:
Meiner Antwort zu der vorhergehenden Frage ist zu entnehmen, daß Paraguay durch die Bundesrepublik Deutschland bereits offiziell auf dem diplomatischen Weg um Auslieferung des Dr. Mengele ersucht worden ist.
Wie bereits von Herrn Staatsminister Dr. Mertes in seiner Antwort vom 24. Januar 1985 an Herrn Abgeordneten Klose ausgeführt, wird die Bundesregierung beim Arbeitsbesuch des Staatspräsidenten Stroessner den Auslieferungsfall Mengele ansprechen und an ihr seit 1962 laufendes Auslieferungsersuchen erinnern.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985 9003*
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 89 und 90):
Ist es zutreffend, daß Regierungsdirektor Walter dem Verwaltungsgericht Berlin auf dessen zum drittenmal geäußerte Bitte, Kemal Altun nicht vor Abschluß der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht auszuliefern, am 26. August 1983 telefonisch mitgeteilt hat, Staatssekretär Dr. Kinkel habe entschieden, daß das Bundesministerium der Justiz über diese dritte Bitte erst entscheiden werde, wenn sie ausführlich schriftlich begründet vorliege, und wie ist diese Entscheidung des Staatssekretärs auf dem Hintergrund der Tatsache zu erklären, daß sich ihm schon am 29. Juli 1983 im Gespräch mit dem Anwalt eine neue Sachlage hinsichtlich der Auslieferung Altuns ergeben habe?
Warum hat das Bundesministerium der Justiz dem Verwaltungsgericht Berlin nicht zumindest mitgeteilt, daß eine Auslieferung Altuns nicht vor Klärung dieser neuen Sachlage in Frage kommt, und kann das Bundesministerium der Justiz ausschließen, daß Kemal Altun angesichts der Hinhaltetaktik des Bundesministeriums der Justiz auch nach dem 29. Juli 1983 allenfalls mit klaren und eindeutigen schriftlichen Aussagen des Bundesministers der Justiz noch hätte überzeugt werden können, daß sein Grundrecht auf Asyl nicht durch eine Auslieferung unterlaufen würde?
Zu Frage 89:
Es trifft zu, daß am 26. August 1983 ein Ferngespräch zwischen dem damaligen Leiter des Referats „Internationales Strafrecht" des BMJ, Herrn Walter, und dem Vorsitzenden der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin stattgefunden hat. Nach den von Herrn Walter geführten Aufzeichnungen war Hauptgegenstand dieses Telefonats die Reise in die Türkei, die der Beistand des Verfolgten nach der mit dem Staatssekretär des BMJ geführten Unterredung zu unternehmen beabsichtigte, um dort einige mit der Zulässigkeit der Auslieferung zusammenhängende Punkte zu klären. Herr Walter hält es aus seiner Erinnerung für möglich, daß darüber hinaus auch erneut die Bitte des Gerichts angesprochen wurde, das BMJ möge die Nichtauslieferung Altuns bis zum Abschluß der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zusichern, und daß dabei die in Ihrer Frage wiedergegebene Äußerung gefallen ist. Es entspricht i. ü. der Verwaltungspraxis des BMJ, bei Vorgängen dieser Art um eine schriftliche Anfrage zu bitten.
Einen Widerspruch zwischen einer derartigen Äußerung und dem Verlauf des bei Herrn Staatssekretär Dr. Kinkel geführten Gesprächs vermag ich nicht zu erkennen. Das Verhalten der Bundesregierung orientierte sich auch im Auslieferungsverfahren Altun an der geltenden Rechts- und Vertragslage. Zu ihr gehört es, daß eine Entscheidung über die Bewilligung des Auslieferungsersuchens erst dann getroffen wird, wenn alle dafür wesentlichen Gesichtspunkte möglichst umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden konnten. Ist diese Prüfung abgeschlossen, so sind die Möglichkeiten, eine Auslieferung „aufzuschieben", im vertraglichen Verkehr auf wenige Ausnahmetatbestände beschränkt (vgl. für den deutsch-türkischen Auslieferungsverkehr Art. 19 EuAlUbk), zu denen die formale Tatsache der Anhängigkeit eines verwaltungsbehördlichen oder -gerichtlichen Asylverfahrens nicht gehört. Im vorliegenden Fall hat Herr Staatssekretär Dr. Kinkel im Bemühen, sowohl den vertraglichen Pflichten der Bundesregierung zu entsprechen als auch die berechtigten Interessen des Verfolgten zu wahren, dem Beistand Altuns zugesagt, die beabsichtigten weiteren Nachforschungen vor der abschließenden Entscheidung abzuwarten. Diese Zusage knüpfte also an die Prüfung der materiellen Frage an, ob der Bewilligung der Auslieferung rechtliche Hindernisse entgegenstanden, nicht aber war sie gleichbedeutend mit der vom Vorsitzenden der 19. Kammer des VG Berlin gewünschten, von der Vertragslage so nicht gedeckten, Zusicherung, die Entscheidung an den Eintritt eines formellen Ereignisses (Abschluß der mündlichen Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren) zu binden. Beides kann, muß aber im Ergebnis nicht dasselbe bedeuten. Es ist daher nicht zu beanstanden, daß der zuständige Referatsleiter im BMJ sich nicht in der Lage sah, der vom Vorsitzenden der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin geäußerten Bitte näherzutreten, solange nicht eine schriftliche Begründung dieser Bitte vorlag, anhand derer eine eingehende Prüfung hätte erfolgen können.
Zu Frage 90:
Ich möchte mich — ebenso wie Herr Staatssekretär Dr. Kinkel in seiner Antwort vom 5. Dezember 1984 auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Olderog — jeglicher Spekulationen darüber enthalten, welche Überlegungen Kemal Altun über den weiteren Verlauf des Auslieferungsverfahrens angestellt hat bzw. welche Erklärungen der Bundesregierung er für ausreichend oder überzeugend gehalten hätte. Wie in der oben genannten Antwort ausgeführt, steht aber fest, daß er von seinem Beistand über die vorausgegangenen Gespräche mit der Bundesregierung unterrichtet worden war und demgemäß wußte, daß seine Auslieferung nicht bevorstand. Das VG Berlin konnte nach den ihm bekannten Erklärungen der Bundesregierung stets davon ausgehen, daß die Bundesregierung vor ihrer abschließenden Entscheidung alle von ihr für erforderlich gehaltenen Nachforschungen anstellen würde; eine Notwendigkeit, dem Verwaltungsgericht gegenüber auf seine Bitte um Schaffung eines formalen Junktim beider Verfahren die Einzelheiten der geplanten weiteren materiellen Nachprüfungen darzulegen, war nicht ersichtlich, zumal, wie sich aus dem oben Dargelegten ergibt, das Gericht über die vom Beistand Altuns beabsichtigte Reise informiert war.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 91):
Ist der Bundesregierung der im Europarat diskutierte Bericht „Inquiry into human fertilization and embryology" bekannt, und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung Empfehlungen oder gesetzliche Regelungen zu diesem Bericht vorzunehmen?
9004* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
Der Bericht, kurz als „Warnock-Report" bezeichnet, ist der Bundesregierung bekannt.
Der Bundesminister der Justiz und der Bundesminister für Forschung und Technologie haben im vergangenen Jahr eine Kommission eingesetzt, die sich u. a. auch mit dem im Warnock-Report behandelten Fragen befaßt. Die Kommission steht unter dem Vorsitz des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Professor Dr. Ernst Benda; sie wird den Warnock-Report in ihre Überlegungen einbeziehen. Es ist zu erwarten, daß die Kommission bis Mitte dieses Jahres einen Bericht vorlegen und dabei Vorschläge für entsprechende Maßnahmen unterbreiten wird. Sobald dieser Bericht vorliegt, wird die Bundesregierung unverzüglich erforderliche Maßnahmen vorbereiten.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/2826 Frage 92):
Ist der Bundesregierung die Praxis der deutschen Gerichte, bei der Scheidung der Ehe in der Regel nur einem Elternteil das Recht der elterlichen Sorge zu übertragen und damit den anderen von der Erziehung gemeinschaftlicher Kinder auszuschließen, bekannt, und ist sie bereit, im Rahmen einer Gesetzesinitiative unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 (BGBl. I S. 1596) zur Nichtigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB und unter Beachtung von Artikel 16 der UNO-Menschenrechtserklärung eine Änderung des § 1671 BGB herbeizuführen, mit der erreicht werden kann, daß grundsätzlich die elterliche Sorge auch nach der Scheidung im Verantwortungsbereich beider Elternteile verbleibt?
Zuverlässige Zahlen darüber, in wie vielen Fällen die Gerichte bei einer Ehescheidung die elterliche Sorge nur einem der Elternteile zuweisen oder sie beiden Elternteilen belassen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Sie geht allerdings davon aus, daß — wie es auch in Ihrer Frage anklingt — in der überwiegenden Zahl der Fälle die elterliche Sorge nur einem Elternteil zugesprochen wird. Entscheidend hierfür dürfte sein, daß die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht für die Belassung der gemeinsamen elterlichen Sorge herausgearbeitet hat, verhältnismäßig eng sind. Dem Urteil ist zu entnehmen, daß nach der Verfassung für den Richter nur unter folgenden Voraussetzungen Anlaß für die Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts bestehen kann:
1. Beide Eltern sind voll erziehungsfähig.
2. Beide Eltern sind gewillt, die gemeinschaftliche Elternverantwortung weiter zu tragen.
3. Es liegen keine Gründe vor, die die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil im Interesse des Kindeswohls angezeigt erscheinen lassen.
4. Der Richter gelangt zu der Überzeugung, daß die Eltern in der Lage sind, auch nach der Scheidung die Pflege und Erziehung des Kindes weiterhin gemeinschaftlich wahrzunehmen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen diese Voraussetzungen sämtlich erfüllt sein. Praktisch bedeutet dies, daß die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nach der Scheidung nicht den Regelfall darstellt.
Aus der gerichtlichen Praxis sind bei der Rechtsanwendung auch und gerade nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bislang keine Schwierigkeiten bekannt geworden.
Da § 1671 Abs. 4 S. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 18. Juli 1979 durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt worden ist, sind die Gerichte in ihren Entscheidungen frei und ausschließlich am Wohl des Kindes orientiert.
Für eine Änderung dieser Rechtslage sieht die Bundesregierung zur Zeit keine Veranlassung. Auch Artikel 16 der UNO-Menschenrechtserklärung gebietet nicht eine gesetzliche Regelung zu schaffen, nach der die elterliche Sorge nach Scheidung grundsätzlich beiden Elternteilen verbleiben muß.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 10/2826 Fragen 93 und 94):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß am deutsch-österreichischen Grenzübergang Kiefersfelden/Kufstein die vorgesehene E-Spur gesperrt und auf der anderen, einzig verbleibenden Spur (ebenfalls mit „E" ausgezeichnet) Kontrollen im alten Umfang durchgeführt werden?
Entsteht so nicht der Eindruck, die zuständigen Grenzbeamten unterminierten aus eigenem Ermessen die politisch vereinbarte Liberalisierung des Grenzverkehrs unter dem Hinweis auf zunehmende Schmuggeltätigkeit, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese bewußte Behinderung eines freien Reiseverkehrs durch nachgeordnete Dienststellen zu unternehmen?
Deutscher Zoll und Bayerische Grenzpolizei führen auf den E-Spuren nur Sichtkontrollen durch, bei denen die Fahrzeuge nicht anhalten müssen. Eingehendere Stichprobenkontrollen, die in der Vereinbarung mit Österreich ausdrücklich vorgesehen sind, erfolgen außerhalb der E-Spuren, so daß die übrigen Fahrzeuge nicht behindert werden. Ebenso wird verfahren, wenn in verkehrsschwachen Zeiten wie etwa nachts der gesamte Verkehr über eine einzige Fahrspur geleitet wird.
In Fahrtrichtung Österreich verfahren die österreichischen Grenzorgane nicht immer nach dieser Regelung, sondern führen auf den Fahrspuren auch eingehendere Kontrollen durch, die den Verkehrsfluß beeinträchtigen können. Die Bundesregierung wird deshalb mit der österreichischen Regierung Verbindung aufnehmen.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985 9005*
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 95):
Ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Steueränderung die immer wieder hinausgeschobene Anhebung der Kilometer-Pauschale für Pendler auf 0,50 DM vorzuschlagen und insbesondere für den ländlichen Raum ohne zureichendes Angebot an öffentlichen Personennahverkehrsleistungen vorzusehen?
Eine Anhebung der Kilometer-Pauschale auf 0,50 DM ließe sich nicht auf Arbeitnehmer begrenzen, die in Gebieten ohne ausreichenden öffentlichen Personennahverkehr wohnen. Denn es dürfte kaum Gebiete geben, in denen die Verkehrsverhältnisse einheitlich gut oder einheitlich unzureichend sind. Es gibt sowohl in ländlichen Gebieten als auch in Ballungsräumen einerseits schnelle und direkte Verkehrsverbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs, andererseits aber auch Wohngebiete, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur in unregelmäßigen Zeitabständen bei wenigen Haltestellen bedient werden.
Eine Regionalisierung der Kilometer-Pauschale würde deshalb in vielen Einzelfällen zu unbilligen Ergebnissen führen und wäre auch verwaltungstechnisch kaum durchführbar. Eine regionale Staffelung der Kilometer-Pauschale kann daher nicht erwogen werden.
Eine allgemeine Anhebung der Kilometer-Pauschale vermag die Bundesregierung aus haushalts-
und verkehrspolitischen Gründen nicht zu befürworten. Bei einer Anhebung der Kilometer-Pauschale auf 0,50 DM je Entfernungskilometer würden die Steuermindereinnahmen jährlich 1,2 Milliarden DM (davon Bund 510 Millionen DM) betragen. Vorrang hat für die Bundesregierung die für die Jahre 1986 und 1988 vorgesehene Senkung des Einkommensteuertarifs mit ihren bereits ab 1986 greifenden Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern. Diese Maßnahmen werden gerade auch Arbeitnehmern zugute kommen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 96 und 97):
Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, daß die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen 1984 um 18 v. H. auf den Stand von 1982 gesunken ist, und wann wird sie endlich durch einen Gesetzentwurf Klarheit schaffen über die zukünftige Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums?
Wird die Bundesregierung mit der seit langem angekündigten Neuregelung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums die Förderung gegenüber dem Stand 1985 verbessern oder reduzieren?
Zu Frage 96:
Die Entwicklung der Genehmigungen im Wohnungsbau ist der Bundesregierung bekannt. Sie liegt unter Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse für die Monate Januar bis November 1984 leicht über den entsprechenden Daten des Jahres 1982.
Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zur Neuregelung der steuerlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums in Kürze beschließen.
Zu Frage 97:
Die durch die Neuregelung vorgesehene Förderung wird teilweise, insbesondere bei der Herstellung oder dem Erwerb eines ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objektes durch die Anhebung der Grundförderung und die Einbeziehung des ersten Kindes in die Förderung, verbessert werden. Da die Neuregelung insgesamt aufkommensneutral sein soll, stehen den durch die Verbesserungen verursachten Steuermindereinnahmen Mehreinnahmen infolge der vorgesehenen Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern mit denen in Einfamilienhäusern gegenüber. Dabei steht das Finanzvolumen aus dem vorübergehend möglichen erweiterten Schuldzinsenabzug für vollständig selbstgenutzte Häuser für die Neuregelung, die als Dauerreglung ausgelegt ist nicht zur Verfügung.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2826 Fragen 98 und 99):
Welche Auswirkungen haben die deutsch-sowjetischen Wirtschaftsgespräche vom Januar 1985 auf die Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland?
In welchem Umfang werden die im Rahmen der deutschsowjetischen Wirtschaftsgespräche vereinbarten Geschäfte durch Hermes-Bürgschaften abgedeckt?
Zu Frage 98:
Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahre 1984 über die Beschäftigungseffekte des Osthandels waren direkt und indirekt 230 000 Personen für den Warenexport in die RGW-Länder — ohne innerdeutschen Handel — tätig; auf die UdSSR entfallen 120 000 Erwerbstätige. Die Tagungen der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission und die anläßlich der Tagung mit deutschen Unternehmen geführten Gespräche dienen der weiteren Entwicklung der deutsch-sowjetischen Wirtschaftsbeziehungen. Eine Steigerung des Warenverkehrs mit der UdSSR hat entsprechend positive Auswirkungen auf die Erhaltung und den Ausbau der Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland.
Ob und in welchem Umfang anläßlich der Tagung der Wirtschaftskommission konkrete Geschäfte vereinbart worden sind, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Geschäftsabschlüsse werden
9006* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
zwischen deutschen Unternehmen und sowjetischen Außenhandelsorganisationen getätigt. An den Verhandlungen ist die Bundesregierung nicht beteiligt.
Zu Frage 99:
Wie bereits ausgeführt, hat die Bundesregierung keine Kenntnis, ob und in welchem Umfang anläßlich der Tagung der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission konkrete Geschäfte vereinbart worden sind.
Sollten jedoch für etwaige Geschäftsabschlüsse Ausfuhrbürgschaften des Bundes beantragt werden, so wird die Bundesregierung entsprechende Anträge im normalen Verfahren behandeln und sich an den für die Verbürgung von Exportgeschäften allgemein festgelegten Kriterien orientieren.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 100 und 101):
Entsprach nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die Zusicherung von Philips, nur mit 15 v. H. an Loewe-Opta beteiligt zu sein, zum Zeitpunkt ihrer Abgabe den Tatsachen, oder wenn nein, trifft diese Zusicherung jedenfalls gegenwärtig zu?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die in § 39 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgesehene Höchstbuße von 50 000 DM ausreicht, um auch gegenüber Großunternehmen wie Philips die Einhaltung ihrer gesetzlichen Offenlegungspflicht bei der Anmeldung und Anzeige von Zusammenschlüssen sicherzustellen?
Zu Frage 100:
Die Angaben von PHILIPS bei der Anmeldung des Zusammenschlußvorhabens PHILIPS/ GRUNDIG sowie die Zusicherung bei Abschluß des Zusagenvertrages, an LOEWE OPTA nur mit 15% beteiligt zu sein, waren nach den jüngsten Erklärungen von PHILIPS gegenüber dem Bundeskartellamt nicht korrekt.
Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind PHILIPS nach der Auffassung des Amtes noch mehr als 15% zuzurechnen. Durch den am 26. März 1984 geschlossenen Zusagenvertrag ist aber PHILIPS (ALLDEPHI) verpflichtet, bis zum 31. Dezember 1985 die gesamte heute noch bestehende Beteiligung an LOEWE OPTA in Höhe von knapp 25% an einen oder mehrere unabhängige Dritte zu veräußern. Ferner stellt dieser Vertrag sicher, daß auch die noch bestehende Option von PHILIPS auf weitere Anteile (rd. 28 %) nicht zum eigenen Erwerb, sondern nur zugunsten unabhängiger Dritter ausgeübt werden darf.
Zu Frage 101:
Es mag sein, daß der in der genannten Vorschrift vorgesehene Betrag allein nicht in jedem Falle ausreicht, um die Unternehmen zu richtigen und vollständigen Angaben bei Anmeldungen von Fusionsvorhaben zu bewegen.
Zwei zusätzliche Gesichtspunkte erhöhen jedoch das Risiko für Unternehmen, falsche oder unvollständige Angaben zu machen:
— Zum einen wird das Bundeskartellamt auch im vorliegenden Fall zu prüfen haben, ob § 38 Abs. 1 Nr. 7 GWB gegeben ist. Danach handelt ordnungswidrig, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um die Katellbehörde zu veranlassen, eine Fusion unbeanstandet passieren zu lassen. Sollten die Voraussetzungen dieser Ordnungswidrigkeit vorliegen, würde auch deren Bußgeldrahmen von 1 Million DM zum Zuge kommen.
— Zum anderen sind im Zweifel die zivilrechtlichen Risiken wirksamer als Bußgeldandrohung. Bei falschen oder unvollständigen Angaben können nicht nur die Untersagungsfristen für das Bundeskartellamt erhalten bleiben, sondern auch die zwischenzeitlich getätigten Rechtsgeschäfte zum Vollzug der Fusion unwirksam sein.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 102):
In welchem Umfang haben die Bundesunternehmen Deutsche Bundespost und Deutsche Bundesbahn sowie das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bei der Firma Sonnenschein in den Jahren 1981, 1982, 1983 und 1984 Batterien beschafft, und in welchem Verhältnis stehen diese Beschaffungen zu dem jeweiligen Gesamtumfang?
Die öffentlichen Aufträge in den angesprochenen Bereichen sind nach der „Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen —" (VOL) zu vergeben.
Die VOL schreibt, auch in der Neufassung von 1984 dieser aus dem Jahre 1936 stammenden Regelung vor, die geschäftlichen Vorgänge im Vergabeverfahren zwischen Bietern bzw. Auftragnehmern und dem öffentlichen Auftraggeber vertraulich zu behandeln. Dies schützt einerseits die geschäftliche Sphäre der Bieter/Auftragnehmer und hilft andererseits, zum Nutzen der beschaffenden Verwaltung zu vermeiden, daß eine Bekanntgabe von Daten aus dem Vergabeverfahren sich negativ auf den Wettbewerb in den jeweiligen Bereichen auswirkt.
Nach der VOL ist der Zuschlag, in grundsätzlich wettbewerblichem Verfahren, jedenfalls dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985 9007*
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 103):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Lieferung von Panzertransporten oder vergleichbaren Zugmaschinen durch die Firmen Daimler-Benz und MAN und der dazugehörigen Fahrwerke durch die Firma Goldhofer (Memmingen) nach Südafrika?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Lieferung von Panzertransportern durch die Firmen Daimler-Benz, MAN und Goldhofer nach Südafrika. Dagegen ist sie über den Export ziviler Schwertransporter, die keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen und nicht unter das Embargo des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gegen Südafrika fallen, informiert.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 10/2826 Fragen 104 und 105):
Hat die Bundesregierung aus einem Bericht der „Sunday Times'', Johannesburg, vom 18. November 1984 geprüft, ob es zutrifft, daß die Firma „Magnis Heavy Truck Corporation" in Südafrika militärische Schwertransporter auf der Grundlage von Fahrzeugen der Firma Magirus bzw. mit einer Lizenz der Firma Magirus baut?
Falls der Bericht der „Sunday Times", Johannesburg, nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zutrifft, steht dieser Tatbestand in Übereinstimmung mit dem Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Südafrika, dem sich auch die Bundesregierung angeschlossen hat?
Die Firma IVECO-Magirus liefert Teile und Teilesätze für eine breite Palette von Nutzfahrzeugen unterschiedlicher Nutzlasten nach Südafrika. Es handelt sich hierbei ausschließlich um handelsübliche zivile Serienteile, deren Ausfuhr keiner Genehmigung bedarf und die nicht unter das Embargo des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gegen Südafrika fallen.
Lizenzen für den Bau ausfuhrgenehmigungspflichtiger Fahrzeuge sind nach Südafrika nicht vergeben worden.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 106):
Wie beurteilt die Bundesregierung die ungewöhnlich starke und bei allen Mineralölfirmen einheitliche ansteigende Preisentwicklung bei Dieselkraftstoffen im Verhältnis zu Super- und Normalbenzin, und ist dahinter nicht die Absicht der Ölindustrie zu erkennen, eine neue Preisrunde für bleifreies Benzin bei Einführung des Katalysator-Autos vorzubereiten?
Die Preise für Dieselkraftstoff sind seit Anfang Januar um rd. 6,5 Pf/1 auf 139 Pf/1 im Bundesdurchschnitt gestiegen. Sie liegen damit um ca. 3 Pf über dem Preis von Normalbenzin und nur noch 4 Pf/1 unter Superbenzin. Diese Preiskonstellation, die es zuletzt 1979/80 gab, läßt sich mit der ungewöhnlich starken, witterungsbedingten Nachfrage nach leichtern Heizöl in ganz Nordwest-Europa erklären. Der Absatz von leichtem Heizöl in der Bundesrepublik dürfte im Januar um schätzungsweise 40 % über den Vorjahresmonat angestiegen sein. Leichtes Heizöl und Diesel sind chemisch weitgehend identisch. Sie folgen daher ähnlichen Marktgesetzen.
Die Inlandspreise für „Gasöl", dem im internationalen Handel üblichen Oberbegriff für leichtes Heizöl und Diesel, werden wegen der hohen Importversorgung von den internationalen Gasölpreisen in Rotterdam weitgehend beeinflußt. Die Preissteigerungen von gut 10 % seit Anfang Januar haben sich sowohl bei leichtem Heizöl als auch bei Diesel ausgewirkt. In Rotterdam lagen die Gasölpreise bis Anfang Februar nicht nur über denen von Normalbenzin, sondern überstiegen zeitweise sogar den Preis für Superbenzin.
Es gibt keine Anzeichen, daß sich die Preiserhöhungen für Diesel nicht im Wettbewerb vollzogen haben. Langjährige Beobachtungen lassen den Schluß zu, daß hier intensiver Wettbewerb herrscht. Ein Zusammenhang mit der Einführung bleifreien Benzins ist nicht erkennbar.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/2826 Fragen 107 und 108):
Ist es richtig, daß die Ausbildungsordnung „Speditionsfacharbeiter" nur deshalb bisher nicht geschaffen werden konnte, weil der DGB hier abblockt?
Kann die Bundesregierung Aussagen der Wirtschaft bestätigen, daß durch die Schaffung einer Ausbildungsordnung „Speditionsfacharbeiter" ca. 3 000 bis 5 000 neue Ausbildungsplätze geschaffen werden könnten, und ist sie deshalb im Interesse von ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen bereit, notfalls ohne Beteiligung des DGB das hierfür notwendige formelle Erarbeitungsverfahren einzuleiten?
Es trifft zu, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund dem Vorschlag des Bundesinstituts für Berufsbildung, eine Berufsausbildung für den Lager- und Transportbereich zu schaffen, bisher nicht zugestimmt hat.
Wie bei der Erarbeitung aller Ausbildungsordnungen ist die Bundesregierung auch in diesem Fall an der Mitarbeit beider Sozialpartner interessiert und möchte deshalb zunächst im Verhandlungswege versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Ein Gespräch mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ist für den 3. April 1985 vereinbart.
Über die Zahl der Ausbildungsplätze, die von der Schaffung einer Berufsausbildung im Lager- und Transportbereich betroffen sein könnten, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die von
9008* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Februar 1985
Ihnen erwähnten Zahlen beruhen auf Schätzungen der Wirtschaft.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2826 Frage 109):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der Arbeit von dänischen Handwerksfirmen im grenznahen Raum Schleswig-Holsteins, und welche Auswirkungen auf die Wirtschaft in diesem Raum sind der Bundesregierung bekannt?
In den letzten 10 Jahren haben insgesamt 233 dänische Handwerker eine Ausnahmebewilligung zur selbständigen Ausübung eines Handwerks in Schleswig-Holstein erhalten. Die Zahl der Genehmigungen ist in den Jahren 1982 bis 1984 in etwa gleich geblieben. Bei einer Gesamtzahl von 19 590 Handwerksbetrieben in Schleswig-Holstein liegt der Anteil der dort tätigen dänischen Handwerksbetriebe bei 1,2 %. Dänische Handwerker betätigen sich insbesondere im Bau- und Ausbaugewerbe, vorwiegend beim Einfamilienhausbau, im grenznahen Bereich. Im Bezirk der Handwerkskammer Flensburg sind 150 bis 160 dänische Handwerksbetriebe, das sind 2 % aller dort tätigen Handwerksbetriebe, tätig.
Über den Umsatz der dänischen Betriebe und die Auswirkungen auf die Wirtschaft in diesem Raum liegen der Bundesregierung und der Handwerkskammer Flensburg konkrete Angaben nicht vor.
Zwar ist der Anteil der dänischen Betriebe an der Gesamtzahl der Betriebe auch im grenznahen Bereich weiterhin verhältnismäßig gering, doch ist die Konkurrenz für die deutschen Betriebe dann spürbar, wenn dänische Betriebe preisgünstiger anbieten.
Anlage 43
Antwort
des Staatsministers Vogel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 10/2826 Frage 68):
Welche Folgerungen zieht der Bundeskanzler daraus, wenn er es für verwerflich hält, daß der Begriff „Verzichtspolitiker", der eine wesentliche Rolle bei der Zerschlagung der Weimarer Republik gespielt hat, heute erneut deutschen Patrioten in von der Bundesregierung subventionierten Presseerzeugnissen vorgeworfen wird?
Die Bundesregierung hält den Begriff „Verzichtspolitiker" im Zusammenhang mit den Ost-Verträgen oder der Ost-Politik für falsch, unsachlich und schädlich, gleichgültig durch wen und an welcher Stelle er benutzt wird. Derartige Begriffe können nicht zur Klärung des politischen Klimas beitragen.
Der Sprecher der Bundesregierung hat deshalb in der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 25. Januar 1985 veröffentlichten Erklärung in überaus klarer Form den in der Zeitschrift „Der Schlesier" veröffentlichten Beitrag „Nachdenken über Deutschland" verurteilt, in dem u. a. auch Begriffe wie der von Ihnen zitierte enthalten waren.
Darüber hinaus darf ich darauf verweisen, daß der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen entschieden hat, einen für 1985 von der genannten Zeitschrift gestellten Antrag auf Bezuschussung wegen mehrerer unverantwortlicher Artikel abzulehnen.
Ich darf im übrigen auf die zu diesem Fragenkomplex bereits in der Fragestunde am 6. Februar 1985 gegebenen Antworten verweisen.