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ID1012037000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/120 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1985 Inhalt: Gedenkworte für den ermordeten Vorsitzenden der Geschäftsführung der Motoren- und Turbinen-Union, Dr. Ernst Zimmermann 8829 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Haar 8829 B Wahl der Abg. Frau Fischer als Stellvertreterin in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 8829 C Abwicklung der Tagesordnung 8921 D Erweiterung der Tagesordnung 8942 B Beratung des Jahresgutachtens 1984/85 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung — Drucksache 10/2541 — in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1985 der Bundesregierung — Drucksache 10/2817 — Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 8829 D Roth SPD 8839 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 8845 C Stratmann GRÜNE 8852 B Dr. Haussmann FDP 8856 B Dr. Ehrenberg SPD 8859 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8862 A Frau Fuchs (Köln) SPD 8866 C Wissmann CDU/CSU 8869 D Burgmann GRÜNE 8902 D Dr. Kreile CDU/CSU 8903 D Dr. Jens SPD 8906 D Kittelmann CDU/CSU 8908 B Dr. Mitzscherling SPD 8911A Dr. Kronenberg CDU/CSU 8913 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 8915C Lattmann CDU/CSU 8917 D Dr. Sperling SPD 8919 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/2720 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . . 8922 A Dr. de With SPD 8922 D Seesing CDU/CSU 8924 C Frau Reetz GRÜNE 8926 A Beckmann FDP 8927 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 129 a StGB — — Drucksache 10/1883 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1985 Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/2396 — Bachmaier SPD 8929 A Saurin CDU/CSU 8930 B Frau Nickels GRÜNE 8932 D Kleinert (Hannover) FDP 8934 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8936 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 10/1489 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2834 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/2844 — Krey CDU/CSU 8937 C Kiehm SPD 8939 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 8940 D Beratung der Sammelübersicht 64 des Petitionsausschusses über einen Antrag zur Petition — Drucksache 10/2745 — Wimmer (Neuötting) SPD 8942 B Dr. Rumpf FDP 8943 B Dr. Göhner CDU/CSU 8944 A Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2793 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 29. März 1983 bis 31. Dezember 1984 eingegangenen Petitionen — Drucksache 10/2794 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 66 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2840 8945 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Rheumabericht der Bundesregierung über die eingeleiteten Maßnahmen zur Rheumabekämpfung — Drucksachen 10/850, 10/2736 — Frau Dr. Lepsius SPD 8946 A Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 8947 C Eimer (Fürth) FDP 8949 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 10. Februar 1976 zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container — Drucksache 10/2595 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/2795 — 8949 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze — Drucksache 10/2652 — 8949 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Liedtke, Paterna, Bernrath, Berschkeit, Kretkowski, Roth, Walther, Amling, Frau Blunck, Büchler (Hof), Daubertshäuser, Ewen, Gerstl (Passau), Heistermann, Huonker, Jahn (Marburg), Jansen, Dr. Jens, Junghans, Jungmann, Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Kuhlwein, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Müntefering, Frau Odendahl, Purps, Reuschenbach, Reuter, Dr. Schwenk (Stade), Dr. Soell, Dr. Sperling, Stahl (Kempen), Dr. Steger, Frau Steinhauer, Frau Terborg, Tietjen, Dr. Wernitz, Frau Weyel, von der Wiesche, Wimmer (Neuötting), Wolfram (Recklinghausen), Zeitler, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Ausdehnung der Fernsprechnahbereiche — Drucksachen 10/1504, 10/2647 — . . . 8949 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 10/2361, 10/2796 — . . . 8950A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1985 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/84 — Erhöhung des Zollkontingents 1984 für Bananen) — Drucksachen 10/2116, 10/2797 — . . . 8950 C Fragestunde — Drucksache 10/2826 vom 1. Febr. 1985 — Schäden in der Teichfischerei durch Kormorane MdlAnfr 17 01.02.85 Drs 10/2826 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 8872 D ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 8873 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8873 D ZusFr Eigen CDU/CSU 8873 D ZusFr Jungmann SPD 8874 A Renationalisierung der Agrarpolitik MdlAnfr 16 01.02.85 Drs 10/2826 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 8874 B ZusFr Eigen CDU/CSU 8874 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8874 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 8875 A ZusFr Jungmann SPD 8875 A ZusFr Bredehorn FDP 8875 B ZusFr Urbaniak SPD 8875 B Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes; Erweiterung der Mitbestimmungsregelungen für die neuen Technologien MdlAnfr 18, 19 01.02.85 Drs 10/2826 Reimann SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 8875 D ZusFr Reimann SPD 8876 A ZusFr Urbaniak SPD 8876 C ZusFr Jungmann SPD 8877 A ZusFr Lutz SPD 8877 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8877 C ZusFr Rossmanith CDU/CSU 8877 D ZusFr Dr. Sperling SPD 8878 A ZusFr Dreßler SPD 8878 B ZusFr Kirschner SPD 8878 D Verbot einer Spendensammlung für Afrika im Bundesarbeitsministerium durch den beamteten Staatssekretär MdlAnfr 20 01.02.85 Drs 10/2826 Kirschner SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 8879 A ZusFr Kirschner SPD 8879 B ZusFr Dreßler SPD 8879 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8879 D ZusFr Dr. Sperling SPD 8880 A ZusFr Jungmann SPD 8880 B ZusFr Frau Weyel SPD 8880 C Schichtung der Dauer der Arbeitslosigkeit im September 1984 MdlAnfr 21 01.02.85 Drs 10/2826 Kirschner SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 8880 C ZusFr Kirschner SPD 8880 D ZusFr Dreßler SPD 8880 D ZusFr Jungmann SPD 8881A Belastung der Versicherungen durch Sportverletzungen und Invalidität im Leistungssport MdlAnfr 22 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 8881 C ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 8881 D ZusFr Tillmann CDU/CSU 8882 A Dienstzeitberechnungen in der Bundeswehr MdlAnfr 23, 24 01.02.85 Drs 10/2826 Krizsan GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 8882 C ZusFr Jungmann SPD 8882 D ZusFr Vahlberg SPD 8883 B Beschaffung des Buches „Philosophie der Abschreckung" von Andre Glucksmann durch die Bundeswehr als Lehrmaterial MdlAnfr 25, 26 01.02.85 Drs 10/2826 Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8884 C ZusFr Peter (Kassel) SPD 8884 C Einteilung von Wehrpflichtigen als lebende Zielscheiben bei Schießübungen; Bewahrung von Wehrpflichtigen, die die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben, vor Schikanen MdlAnfr 29, 30 01.02.85 Drs 10/2826 Reuter SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8884 D ZusFr Reuter SPD 8885 A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1985 Produktion von Pershing-II-Raketen bis Ende 1985; Stationierung weiterer Pershing-Raketen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Scheer SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8885 C ZusFr Dr. Scheer SPD 8885 D ZusFr Gansel SPD 8886 A ZusFr Jungmann SPD 8886 B Konsequenzen aus der Studie von Professor Paul Crutzen über die Auswirkungen eines Atomkrieges auf das Klima MdlAnfr 33 01.02.85 Drs 10/2826 Vahlberg SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8886 D ZusFr Vahlberg SPD 8886 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8887 B ZusFr Dr. Sperling SPD 8887 B ZusFr Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE . 8887 C ZusFr Jungmann SPD 8887 D ZusFr Gansel SPD 8887 D Schäden durch das Reforger-Manöver „Central Guardian" MdlAnfr 34 01.02.85 Drs 10/2826 Horacek GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8888 A ZusFr Horacek GRÜNE 8888 A ZusFr Krizsan GRÜNE 8888 B ZusFr Gansel SPD 8888 B Verhinderung zusätzlicher Luftverschmutzung durch die am US-Manöver beteiligten Fahrzeuge während des Smogalarms in Hessen MdlAnfr 35 01.02.85 Drs 10/2826 Horacek GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8888 C ZusFr Horacek GRÜNE 8888 D ZusFr Gansel SPD 8889 A Rücknahme der Pressemappe zu dem Manöver „Central Guardian" durch das V. US-Corps; Auswirkungen der Manöver-Grundsätze auf die teilnehmenden deutschen Truppen MdlAnfr 37, 38 01.02.85 Drs 10/2826 Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8889 A ZusFr Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE . 8889 B ZusFr Krizsan GRÜNE 8889 C Übung nach dem Air/Land-Battle-Konzept während des Herbstmanövers 1982 MdlAnfr 39 01.02.85 Drs 10/2826 Kleinert (Marburg) GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8890 A ZusFr Kleinert (Marburg) GRÜNE . . . 8890 A Simulierter Einsatz von chemischen Kampfstoffen im Manövergebiet westlich der Lahn im Januar 1985 MdlAnfr 40 01.02.85 Drs 10/2826 Kleinert (Marburg) GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8890 B ZusFr Kleinert (Marburg) GRÜNE . . 8890 B ZusFr Krizsan GRÜNE 8890 C ZusFr Horacek GRÜNE 8890 D Zur Geschäftsordnung Becker (Nienberge) SPD 8891 A Aktuelle Stunde betr. geplante Veränderungen des Betriebsverfassungsgesetzes Reimann SPD 8891 B Keller CDU/CSU 8892 A Hoss GRÜNE 8892 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 8893 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8894 A Frau Fuchs (Köln) SPD 8895 B Broll CDU/CSU 8896 A Urbaniak SPD 8897 A Pohlmann CDU/CSU 8897 D Burgmann GRÜNE 8898 C Dr. Faltlhauser CDU/CSU 8899 A Dreßler SPD 8900 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8900 D Rappe (Hildesheim) SPD 8901 D Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . 8902 C Nächste Sitzung 8950 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8951* A 120. Sitzung Bonn, den 7. Februar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 2. Antretter 8. 2. Dr. Apel 8. 2. Frau Dr. Bard 8. 2. Büchner (Speyer) 8. 2. Conrad (Riegelsberg) 8. 2. Dr. Dollinger 8. 2. Ertl 7. 2. Glombig 8. 2. Dr. Götz 8. 2. Haar 8. 2. Frau Dr. Hickel 8. 2. Frau Hürland 8. 2. Graf Huyn 8. 2. Kalisch 8. 2. Dr. Graf Lambsdorff 8. 2. Dr. Marx 8. 2. Milz 8. 2. Poß 7. 2. Dr. Schöfberger 8. 2. Frau Schoppe 8. 2. Schröer (Mülheim) 7. 2. Dr. Stark (Nürtingen) 8. 2. Frau Terborg 7. 2. Weinhofer 8. 2. Wischnewski 8. 2. * Präs.-Aufgaben der Beratenden Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christa Reetz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! In meiner ersten Rede zu diesem Thema im Oktober letzten Jahres habe ich Skepsis angemeldet, weil der angekündigte Regierungsentwurf mit „behutsame Ausweitung" apostrophiert worden war, und tatsächlich, in der Bundestagsdrucksache, die uns heute vorliegt, heißt es:
    Eine behutsame Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 57 Abs. 2 StGB ... erscheint nach den positiven Erfahrungen mit dem Institut der Aussetzung des Strafrestes angezeigt.
    Aber aus den unter C genannten Alternativen geht klarer hervor, unter welchem Druck, abgesehen von der SPD-Vorlage, der Justizminister bei der Abfassung des Regierungsentwurfs gestanden hat. Die Länder, vor allem Nordrhein-Westfalen, fordern energisch — dies geht auch aus der Stellungnahme des Bundesrates zu dem jetzigen Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor — eine stärkere Ausweitung des Anwendungsbereichs der Vorschriften über die Strafaussetzung zur Bewährung.
    Die Haftanstalten sind katastrophal überfüllt. Vor einiger Zeit mußten die Gerichte Gefangenen der JVA Werl recht geben, die sich gegen die Mehrfachbelegung ihrer Zellen gewehrt hatten. Es ist besser, Strafaussetzung zur Bewährung gesetzlich zu verankern, als, wie auch aus Hessen bekannt, Gefängnisneubauten zu planen.
    Der Regierungsentwurf weist auf die nicht unerhebliche Kostenersparnis hin, was der heute morgen so eindrucksvoll hier vertretenen Leitlinie der industriellen Wettbewerbsfähigkeit entspricht — der industriellen, nicht der sozialen.
    104 Gefängnisinsassen pro 1 000 Verurteilten bei uns stehen in Holland 30 Gefangene gegenüber. Die Frage ist, ob wirklich auf Dauer weniger Verurteilte inhaftiert werden oder ob nicht vielmehr der zur Bewährungsstrafe Verurteilte von heute nach Widerruf der Strafaussetzung der Strafgefangene von morgen sein wird.
    Wir sind der Meinung, wie auch im SPD-Entwurf gesagt, daß die Obergrenzen in § 56 auf zwei bzw. drei Jahre angehoben werden sollten. Die im Regierungsentwurf geforderte behutsame Erweiterung ist eben zu behutsam. Wir versprechen uns keine Wirkung dieser Maßnahme. Wir sind auch für eine Halbstrafenregelung in § 57 Abs. 1 StGB. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, bereits nach einem Drittel der Freiheitsstrafe deren Rest zur Bewährung auszusetzen.
    Der entscheidende Gesichtspunkt ist der der Resozialisierung des Täters. Wenn man den Täter oder die Täterin in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, erweisen sich die derzeitigen gesetzlichen Regelungen als zu starr. Ungeachtet unserer grundsätzlich positiven Einstellung zur Strafaussetzung zur Bewährung und zur Aussetzung des Strafrechtes befürchten wir, daß bei der Resozialisierung die Probleme einer starken sozialen Kontrolle des Betroffenen auftauchen. Zwar ist die Bewährung eine weichere Form der staatlichen Sozialkontrolle als der Strafvollzug selbst, aber die Strafaussetzung zur Bewährung bzw. die Aussetzung des Strafrestes sollen unserer Vorstellung nach dazu führen, daß weniger Bürger als Straftäter überhaupt inhaftiert bzw. mehr früher aus der Haft entlassen werden.
    Damit dieses Ziel erreicht wird, darf man jedoch nicht nur die Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung senken — dies würde eine Problemverkürzung darstellen. Insbesondere muß vermieden werden, daß die Senkung der gesetzlichen Anforderungen für die Strafaussetzung zur Bewährung zu einer Erhöhung der verbüßten einzelnen Strafzeiten führt. Dies kann eintreten, weil nach der statistischen Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung zu einer bedingten oder unbedingten Freiheitsstrafe nicht die Begehung neuer Straftaten verhindert. Deswegen kann der Widerruf der Strafaussetzung plus Neuverurteilung im Ergebnis dazu führen, daß eine längere Haftstrafe verhängt wird, insbesondere auch weil möglicherweise bei den Richtern durch die gesenkten Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung die Hemmschwelle für die Verhängung höherer Haftstrafen gesenkt wird. Um solchen Gefahren zu begegnen, aber auch um prinzipiell die Strafaussetzung zur Bewährung zu einem effektiven resozialisierenden Institut zu machen, j a um die Verhängung von Haftstrafen grundsätzlich zu vermeiden, müssen wir Maßnahmen zur Entkriminalisierung diskutieren.
    Die im Strafgesetzbuch festgelegten Strafbestimmungen und die damit geschützten Rechtsgüter verstehen sich ja nicht von selbst; sie bedürfen der ständigen Legitimation und der Überprüfung. Deswegen muß darüber nachgedacht werden, ob Delikte aus dem Bereich der Kleinkriminalität aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden können. Ich denke z. B. an Kaufhausdiebstähle. Kaufhauskonzerne entwickeln psychologisch ausgeklügelte Systeme, um die Kaufreizschwelle der Konsumenten systematisch zu senken. Damit geht selbstverständlich auch einher, daß die Gefahr von Diebstählen steigt. Dieses Risiko gehen die Kaufhauskonzerne einseitig zu Lasten von angeblichen Tätern ein. Die Verbannung solcher Delikte aus dem Strafrecht würde bewirken, daß die Kaufhauskonzerne ihre Verkaufsstrategien überdenken müssen. Sie wären dann selbst daran interessiert, nicht unnötige Anreize zu schaffen. Bei der derzeitigen Lage können sie dagegen darauf vertrauen, daß der Staat ihnen über das Strafrecht zur Seite steht und sie nichts zu ändern brauchen. Der Kaufhausdiebstahl sei nur als Beispiel angeführt. Es bedarf sicherlich der genaueren Überprüfung in diesem Bereich und der systematischen Durchforstung des gesamten Strafrechts nach Delikten, die nicht ins Strafrecht gehören.
    Die im Strafgesetzbuch in den einzelnen Bestimmungen ausgesprochenen Strafen verstehen sich ebenfalls nicht von selbst, sondern bedürfen der beständigen Überprüfung im Hinblick auf bestimmte Deliktsgruppen. Nach unserer Ansicht sind die Strafandrohungen für solche Gruppen oft unverhältnismäßig hoch, wodurch ein Automatismus veranlaßt wird, der für viele Bürger Haft bedeutet.



    Frau Reetz
    Wenn man etwa bedenkt, daß bei einem Diebstahl eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden kann, so ist diese Strafandrohung jedenfalls dann als drakonisch zu bezeichnen, wenn man sie etwa zu den Strafandrohungen ins Verhältnis setzt, die erfolgen, wenn einem Arbeitnehmer ungerechtfertigt gekündigt wird oder eine Frau diskriminiert wird. In beiden Fällen geschieht dem Täter mangels Tatbestand nichts, obwohl das sozial Schädliche der Tat dem Diebstahl sicher nicht nachsteht. Ich selbst komme z. B. über den Tatbestand nicht hinweg, daß sich der Bundespostminister nicht moralisch betroffen und sozialschädlich fühlt und seinen Hut nimmt, weil die in seinem Familienbesitz befindliche Firma Sonnenschein zu den schlimmsten Umweltsündern in Berlin gehört und mit einer um das 1 675fache höheren als der zulässigen Bleikonzentration einen Kinderspielplatz und die umliegenden Wohngebiete vergiftet.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Ein weiterer wichtiger Punkt für uns ist die Stellung des Bewährungshelfers. Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung wird der Bewährungshelfer vom Gericht bestellt und führt als Beauftragter des Gerichts nach dessen Weisung sein Amt. Diese gesetzlich fixierte Stellung des Bewährungshelfers ist unseres Erachtens nicht zur Problemlösung geeignet. Der Bewährungshelfer kann seine resozialisierende Funktion nur dann erfüllen, wenn er in seiner Stellung nicht mit der des Gerichtes identisch ist. Der Bewährungshelfer kann seine Funktion — Beratung — erfüllen, wenn er im Bewußtsein des Probanden keine sanktionierende Funktion ausübt.
    Formal hat der Bewährungshelfer zwar keine Befugnis, Sanktionen auszusprechen. Aber durch seine Anbindung an das Gericht ist er in den Augen des Probanden Teil des Justizapparates. Der Proband wird mit ihm taktisch umgehen, weil untaktisches Vorgehen, d. h. das Offenbaren seiner wirklichen Probleme, den Verlust der Bewährung zur Folge haben kann. Es ist leider das Dilemma vieler Bewährungshelfer, daß sie zu dem Probanden keinen Zugang finden und die Bewährungshilfe zu einer formalen Ämterwahrnehmung gerät.
    Unsere Vorstellungen gehen dahin, das Amt des Bewährungshelfers zu trennen von der Institution des Gerichtes. Das setzt auch voraus, daß der Bewährungshelfer ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Die Entkoppelung der Funktion der Bewährungshilfe von der gerichtlichen Funktion, die Stärkung der Stellung der Bewährungshilfe durch ein Zeugnisverweigerungsrecht setzen Bedingungen, die es dem Probanden gestatten, wirklich Vertrauen zu dem Bewährungshelfer zu fassen.
    Wir stimmen dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates zu.

    (Beifall des Abg. Dr. Jannsen [GRÜNE] — Zuruf von der CDU/CSU: Beifall eines einzelnen Kollegen!)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Beckmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Beckmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wird von meiner Fraktion nachhaltig begrüßt. Wir sind dem Bundesjustizminister dankbar, daß er nach intensiver Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen diese ausgewogene Lösung vorgelegt hat.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. Emmerlich [SPD]: So bescheiden ist die FDP geworden?!)

    Wir sind in der Tat sehr froh darüber, Herr Kollege, daß wir hier einen Fortschritt erreicht haben, ohne daß wir zu Lösungen kommen, deren Folgen wir nicht überblicken können.
    Insbesondere die Neuregelung der Strafaussetzung zur Bewährung stellt in unseren Augen eine sachgerechte Ausweitung dieses Rechtsinstituts dar. Nach unserer Auffassung ist ein ausgewogener Kompromiß gefunden worden, der sich — da bin ich sicher — auch in der Praxis bewähren wird.
    Nun wird dem Entwurf ja vorgehalten, er stelle eine halbherzige Lösung dar, und man habe es auch versäumt, die „Bremse" des § 56 Abs. 2 des Strafgesetzbuches endlich fallenzulassen. Dem Bundesjustizminister wird vorgeworfen, er habe nicht den Mut aufgebracht, das System der bedingten Verurteilung einer grundlegenden Änderung zu unterziehen. Nein, meine Damen und Herren, ich bin da ganz anderer Auffassung. Für mich gehört mehr Mut dazu, sich den angeblichen Sachzwängen zu verweigern, als ihnen mit Radikallösungen auf den Leib zu rücken.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ich wiederhole, was ich in der letzten Debatte über dieses Thema an dieser Stelle gesagt habe. Die Überbelegung im Strafvollzug kann nicht als Argument für eine Radikallösung dieses sensiblen Interessenkonflikts herhalten. Der Entlastung der Strafanstalten muß im Rahmen der Diskussion um die Strafaussetzung zur Bewährung untergeordnete Bedeutung zukommen.

    (Dr. de With [SPD]: Das sagen wir auch!)

    Wir verkennen nicht, daß alles unternommen werden muß, die Situation in den Strafanstalten zu verbessern. Insbesondere sind wir uns auch bewußt, daß die Bewährungshilfe die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht hat. Wir hoffen aber, daß es den Länderjustizverwaltungen unter Mithilfe des Bundesjustizministers gelingt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel hier zumindest teilweise Abhilfe zu schaffen.
    Ich bin auch der Auffassung, daß eine extensive Auslegung des Rechtsinstituts der Strafaussetzung zur Bewährung gerade nicht geeignet ist, die Überbelegung der Strafanstalten zu vermeiden. Eher das Gegenteil wird nach meiner Meinung der Fall sein: denn langfristig ist die Verkürzung der Bewährungszeit, wie sie von der SPD vorgeschlagen wird, nicht geeignet, die Überbelastung der Haftanstalten zu verringern. Wir meinen, daß der dadurch entstehende Mangel an Nachbetreuung der Strafgefangenen sich zum Nachteil der Erfolgsaussichten der Resozialisierung auswirken würde.



    Beckmann
    Davon abgesehen, meine Damen und Herren, muß es aber dabei bleiben, daß diese wichtige Abwägung zwischen der generalpräventiven Verteidigung unserer Rechtsordnung und den Belangen der betroffenen Straftäter nicht von Sachzwängen abhängig gemacht werden darf. Dies würde sich schon mit dem Sinn und Zweck des Rechtsinstituts der Strafaussetzung zur Bewährung nicht vereinbaren lassen. Grundgedanke der Strafaussetzung ist es j a, dem Täter die Möglichkeit zu bieten, sich durch sein straffreies Verhalten nach der Verurteilung den Straferlaß sozusagen zu verdienen.
    Dieses Angebot der staatlichen Gemeinschaft an den Verurteilten findet seine Rechtfertigung sowohl im Präventiven als auch in Gerechtigkeitsüberlegungen. Die Reaktion des Staates auf strafbares Verhalten besteht in der Verhängung einer Strafe, die die erzwungene Sühne für das begangene Unrecht darstellt. Diese Sühne kann aber nicht nur durch das Erdulden der Strafe, sondern auch durch eigene positive Leistungen des Täters erbracht werden. Hierzu zählt insbesondere die Bewährung des Straffälligen. Mit der Strafaussetzung zur Bewährung wird dem Verurteilten also die Gelegenheit gegeben, auf den Boden der Rechtsordnung zurückzukommen, sich zu bewähren. Ob er dieses Angebot annimmt oder nicht, liegt allein in der Entscheidungsgewalt des Betroffenen. Er ist für sein weiteres Schicksal innerhalb der staatlichen Gemeinschaft selbst verantwortlich. Dies ist der Grundgedanke der Strafaussetzung zur Bewährung. Alle Veränderungen, alle Neuerungen haben sich hieran zu orientieren.
    Letztlich geht es also, meine Damen und Herren, um die Frage, inwieweit der Staat auf die Vollstrekkung von Freiheitsstrafen verzichten kann, ohne die Effektivität der Strafrechtspflege zu gefährden. Hierauf ist die vorgenommene behutsame Erweiterung der Strafaussetzung eine ausgewogene Antwort.
    Gerade auf die Behutsamkeit der Rechtsfortentwicklung legt die FDP, legt meine Fraktion großen Wert. Ich danke dem Bundesjustizminister Engelhard besonders dafür, daß er mit Ruhe und Bedacht die rechtspolitischen Vorstellungen dieser Koalition umsetzt

    (Zuruf des Abg. Dr. de With [SPD])

    und nicht, Herr Kollege de With, mit vermeintlich fortschrittlichen Siebenmeilenstiefeln die sorgsam zu pflegenden Pflanzen des Rechtsbewußtseins unserer Mitbürger zertritt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, die Änderungen stellen sich als konsequente Fortschreibung der durch die Strafrechtsreform geschaffenen Rechtslage dar. Insbesondere wurde der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung getragen, die die Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit in den Vordergrund ihrer Betrachtungen gestellt hat.
    Der Entwurf enthält darüber hinaus eine weitere wichtige Änderung, die im Zusammenhang mit der Aussetzungsproblematik gesehen werden muß. Die ersatzlose Streichung des § 48 StGB ist eine wichtige Ergänzung der Bemühungen um eine erfolgreiche Resozialisierung von Straftätern. Die Regelung hat sich in der praktischen Anwendung nicht bewährt. Besonders bei Bagatelldelikten hat sie zu nicht mehr vertretbaren Ergebnissen geführt. Die oft als allzu hart empfundene Strafe gegenüber der Geringwertigkeit des verletzten Rechtsguts hat sich negativ auf die Einstellung des Straffälligen zu seiner Resozialisierung ausgewirkt. Dieser Zustand wird nunmehr beseitigt. Auch insoweit wird also die Situation ebenfalls verbessert.
    Dieser Entwurf ist sicherlich nicht der Endpunkt in der Entwicklung unserer Strafrechtspflege auf diesem Gebiet. Letztlich muß die praktische Anwendung dieser Neuerung zeigen, ob eine weitere Ausweitung der Strafaussetzung zur Bewährung befürwortet werden kann.
    Wir werden der Überweisung dieses Entwurfs an die Ausschüsse zur weiteren Beratung zustimmen.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)