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    Plenarprotokoll 10/120 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1985 Inhalt: Gedenkworte für den ermordeten Vorsitzenden der Geschäftsführung der Motoren- und Turbinen-Union, Dr. Ernst Zimmermann 8829 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Haar 8829 B Wahl der Abg. Frau Fischer als Stellvertreterin in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 8829 C Abwicklung der Tagesordnung 8921 D Erweiterung der Tagesordnung 8942 B Beratung des Jahresgutachtens 1984/85 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung — Drucksache 10/2541 — in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1985 der Bundesregierung — Drucksache 10/2817 — Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 8829 D Roth SPD 8839 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 8845 C Stratmann GRÜNE 8852 B Dr. Haussmann FDP 8856 B Dr. Ehrenberg SPD 8859 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8862 A Frau Fuchs (Köln) SPD 8866 C Wissmann CDU/CSU 8869 D Burgmann GRÜNE 8902 D Dr. Kreile CDU/CSU 8903 D Dr. Jens SPD 8906 D Kittelmann CDU/CSU 8908 B Dr. Mitzscherling SPD 8911A Dr. Kronenberg CDU/CSU 8913 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 8915C Lattmann CDU/CSU 8917 D Dr. Sperling SPD 8919 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/2720 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . . 8922 A Dr. de With SPD 8922 D Seesing CDU/CSU 8924 C Frau Reetz GRÜNE 8926 A Beckmann FDP 8927 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 129 a StGB — — Drucksache 10/1883 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1985 Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/2396 — Bachmaier SPD 8929 A Saurin CDU/CSU 8930 B Frau Nickels GRÜNE 8932 D Kleinert (Hannover) FDP 8934 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8936 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 10/1489 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2834 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/2844 — Krey CDU/CSU 8937 C Kiehm SPD 8939 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 8940 D Beratung der Sammelübersicht 64 des Petitionsausschusses über einen Antrag zur Petition — Drucksache 10/2745 — Wimmer (Neuötting) SPD 8942 B Dr. Rumpf FDP 8943 B Dr. Göhner CDU/CSU 8944 A Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2793 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 29. März 1983 bis 31. Dezember 1984 eingegangenen Petitionen — Drucksache 10/2794 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 66 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2840 8945 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Rheumabericht der Bundesregierung über die eingeleiteten Maßnahmen zur Rheumabekämpfung — Drucksachen 10/850, 10/2736 — Frau Dr. Lepsius SPD 8946 A Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 8947 C Eimer (Fürth) FDP 8949 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 10. Februar 1976 zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container — Drucksache 10/2595 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/2795 — 8949 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze — Drucksache 10/2652 — 8949 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Liedtke, Paterna, Bernrath, Berschkeit, Kretkowski, Roth, Walther, Amling, Frau Blunck, Büchler (Hof), Daubertshäuser, Ewen, Gerstl (Passau), Heistermann, Huonker, Jahn (Marburg), Jansen, Dr. Jens, Junghans, Jungmann, Kißlinger, Dr. Klejdzinski, Kuhlwein, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Müntefering, Frau Odendahl, Purps, Reuschenbach, Reuter, Dr. Schwenk (Stade), Dr. Soell, Dr. Sperling, Stahl (Kempen), Dr. Steger, Frau Steinhauer, Frau Terborg, Tietjen, Dr. Wernitz, Frau Weyel, von der Wiesche, Wimmer (Neuötting), Wolfram (Recklinghausen), Zeitler, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Ausdehnung der Fernsprechnahbereiche — Drucksachen 10/1504, 10/2647 — . . . 8949 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 10/2361, 10/2796 — . . . 8950A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1985 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/84 — Erhöhung des Zollkontingents 1984 für Bananen) — Drucksachen 10/2116, 10/2797 — . . . 8950 C Fragestunde — Drucksache 10/2826 vom 1. Febr. 1985 — Schäden in der Teichfischerei durch Kormorane MdlAnfr 17 01.02.85 Drs 10/2826 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 8872 D ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 8873 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8873 D ZusFr Eigen CDU/CSU 8873 D ZusFr Jungmann SPD 8874 A Renationalisierung der Agrarpolitik MdlAnfr 16 01.02.85 Drs 10/2826 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 8874 B ZusFr Eigen CDU/CSU 8874 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8874 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 8875 A ZusFr Jungmann SPD 8875 A ZusFr Bredehorn FDP 8875 B ZusFr Urbaniak SPD 8875 B Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes; Erweiterung der Mitbestimmungsregelungen für die neuen Technologien MdlAnfr 18, 19 01.02.85 Drs 10/2826 Reimann SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 8875 D ZusFr Reimann SPD 8876 A ZusFr Urbaniak SPD 8876 C ZusFr Jungmann SPD 8877 A ZusFr Lutz SPD 8877 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8877 C ZusFr Rossmanith CDU/CSU 8877 D ZusFr Dr. Sperling SPD 8878 A ZusFr Dreßler SPD 8878 B ZusFr Kirschner SPD 8878 D Verbot einer Spendensammlung für Afrika im Bundesarbeitsministerium durch den beamteten Staatssekretär MdlAnfr 20 01.02.85 Drs 10/2826 Kirschner SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 8879 A ZusFr Kirschner SPD 8879 B ZusFr Dreßler SPD 8879 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8879 D ZusFr Dr. Sperling SPD 8880 A ZusFr Jungmann SPD 8880 B ZusFr Frau Weyel SPD 8880 C Schichtung der Dauer der Arbeitslosigkeit im September 1984 MdlAnfr 21 01.02.85 Drs 10/2826 Kirschner SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 8880 C ZusFr Kirschner SPD 8880 D ZusFr Dreßler SPD 8880 D ZusFr Jungmann SPD 8881A Belastung der Versicherungen durch Sportverletzungen und Invalidität im Leistungssport MdlAnfr 22 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 8881 C ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 8881 D ZusFr Tillmann CDU/CSU 8882 A Dienstzeitberechnungen in der Bundeswehr MdlAnfr 23, 24 01.02.85 Drs 10/2826 Krizsan GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 8882 C ZusFr Jungmann SPD 8882 D ZusFr Vahlberg SPD 8883 B Beschaffung des Buches „Philosophie der Abschreckung" von Andre Glucksmann durch die Bundeswehr als Lehrmaterial MdlAnfr 25, 26 01.02.85 Drs 10/2826 Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8884 C ZusFr Peter (Kassel) SPD 8884 C Einteilung von Wehrpflichtigen als lebende Zielscheiben bei Schießübungen; Bewahrung von Wehrpflichtigen, die die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben, vor Schikanen MdlAnfr 29, 30 01.02.85 Drs 10/2826 Reuter SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8884 D ZusFr Reuter SPD 8885 A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1985 Produktion von Pershing-II-Raketen bis Ende 1985; Stationierung weiterer Pershing-Raketen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 01.02.85 Drs 10/2826 Dr. Scheer SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8885 C ZusFr Dr. Scheer SPD 8885 D ZusFr Gansel SPD 8886 A ZusFr Jungmann SPD 8886 B Konsequenzen aus der Studie von Professor Paul Crutzen über die Auswirkungen eines Atomkrieges auf das Klima MdlAnfr 33 01.02.85 Drs 10/2826 Vahlberg SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8886 D ZusFr Vahlberg SPD 8886 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8887 B ZusFr Dr. Sperling SPD 8887 B ZusFr Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE . 8887 C ZusFr Jungmann SPD 8887 D ZusFr Gansel SPD 8887 D Schäden durch das Reforger-Manöver „Central Guardian" MdlAnfr 34 01.02.85 Drs 10/2826 Horacek GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8888 A ZusFr Horacek GRÜNE 8888 A ZusFr Krizsan GRÜNE 8888 B ZusFr Gansel SPD 8888 B Verhinderung zusätzlicher Luftverschmutzung durch die am US-Manöver beteiligten Fahrzeuge während des Smogalarms in Hessen MdlAnfr 35 01.02.85 Drs 10/2826 Horacek GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8888 C ZusFr Horacek GRÜNE 8888 D ZusFr Gansel SPD 8889 A Rücknahme der Pressemappe zu dem Manöver „Central Guardian" durch das V. US-Corps; Auswirkungen der Manöver-Grundsätze auf die teilnehmenden deutschen Truppen MdlAnfr 37, 38 01.02.85 Drs 10/2826 Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8889 A ZusFr Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE . 8889 B ZusFr Krizsan GRÜNE 8889 C Übung nach dem Air/Land-Battle-Konzept während des Herbstmanövers 1982 MdlAnfr 39 01.02.85 Drs 10/2826 Kleinert (Marburg) GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8890 A ZusFr Kleinert (Marburg) GRÜNE . . . 8890 A Simulierter Einsatz von chemischen Kampfstoffen im Manövergebiet westlich der Lahn im Januar 1985 MdlAnfr 40 01.02.85 Drs 10/2826 Kleinert (Marburg) GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8890 B ZusFr Kleinert (Marburg) GRÜNE . . 8890 B ZusFr Krizsan GRÜNE 8890 C ZusFr Horacek GRÜNE 8890 D Zur Geschäftsordnung Becker (Nienberge) SPD 8891 A Aktuelle Stunde betr. geplante Veränderungen des Betriebsverfassungsgesetzes Reimann SPD 8891 B Keller CDU/CSU 8892 A Hoss GRÜNE 8892 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 8893 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8894 A Frau Fuchs (Köln) SPD 8895 B Broll CDU/CSU 8896 A Urbaniak SPD 8897 A Pohlmann CDU/CSU 8897 D Burgmann GRÜNE 8898 C Dr. Faltlhauser CDU/CSU 8899 A Dreßler SPD 8900 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8900 D Rappe (Hildesheim) SPD 8901 D Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . 8902 C Nächste Sitzung 8950 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8951* A 120. Sitzung Bonn, den 7. Februar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 2. Antretter 8. 2. Dr. Apel 8. 2. Frau Dr. Bard 8. 2. Büchner (Speyer) 8. 2. Conrad (Riegelsberg) 8. 2. Dr. Dollinger 8. 2. Ertl 7. 2. Glombig 8. 2. Dr. Götz 8. 2. Haar 8. 2. Frau Dr. Hickel 8. 2. Frau Hürland 8. 2. Graf Huyn 8. 2. Kalisch 8. 2. Dr. Graf Lambsdorff 8. 2. Dr. Marx 8. 2. Milz 8. 2. Poß 7. 2. Dr. Schöfberger 8. 2. Frau Schoppe 8. 2. Schröer (Mülheim) 7. 2. Dr. Stark (Nürtingen) 8. 2. Frau Terborg 7. 2. Weinhofer 8. 2. Wischnewski 8. 2. * Präs.-Aufgaben der Beratenden Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Seesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes enthält eine Vielzahl von Bestimmungen, die den Bereich der Strafaussetzung zur Bewährung, wie es dort heißt, behutsam erweitern, und zwar nur für die Erwachsenen. Ich gehe davon aus, daß wir uns in einigen Monaten, wenn hier ein neues Jugendgerichtsgesetz vorgelegt werden wird, mit dem Jugendteil zu beschäftigen haben.
    Nun kann nach dem geltenden Recht die Vollstreckung von Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und unter nur ganz bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Ich glaube, es ist übereinstimmende Meinung des Hauses, daß sich dieses Mittel der Rechtspflege bewährt hat, denn es dient ja dazu, in Fällen minder schwerer Kriminalität den Vollzug einer Freiheitsstrafe zu vermeiden oder die Strafzeit in bestimmten Fällen abzukürzen. Voraussetzung hiefür ist allerdings, daß der Täter die Verhängung einer Freiheitsstrafe als Warnung annimmt, vielleicht auch durch die Drohung beeindruckt wird, daß die Strafe bei Nichtbewährung voll und ganz abzuleisten ist.
    Nun muß man sich eigentlich fragen: Was wollen wir eigentlich mit Strafe, insbesondere mit einer Freiheitsstrafe erreichen? Soll Strafe nur der Vorbeugung dienen? Man muß sich fragen, ob man alle möglichen Täter von strafbaren Handlungen und die bereits straffällig Gewordenen von einem Rückfall abhalten kann, indem man ihnen nur einfach die unangenehmen Folgen in ihrer Schwere möglichst deutlich vor Augen führt. Ich fürchte, daß die gewollte Abschreckung nicht zwangsläufig dazu führt, daß die Vernunft beim möglichen Täter die Oberhand vor Impulsen aus dem Gefühlsleben behält. Es gibt auch heute noch Leute, die glauben, man brauche die straffällig Gewordenen nur möglichst lange Zeit einzusperren, vielleicht auf Dauer einzusperren, und dann werde die Gesellschaft schon Ruhe vor ihnen haben. Wenn das nur ein Grund für Strafe sein kann, dann bräuchten wir uns über Strafaussetzung nicht zu unterhalten. Ich glaube, wir müssen dieses Instrument sehr viel intensiver betrachten.
    Mir geht es darum, die Zahl der Kriminaltäter durch Verhinderung von Straftaten langfristig zu senken. Es wird viele geben, die durch die Strafandrohung von Untaten auch abgehalten werden, aber es wird immer auch eine Vielzahl von Straffälligen geben, für die eine Strafaussetzung zur Bewährung ein Mittel ist, um mit Hilfe anderer Menschen einen neuen Weg der Lebensbewältigung zu finden. Ich sehe hier auch eine soziale Aufgabe unserer Gesellschaft. Es stellt sich jedoch die Frage, wie weit wir dabei gehen können.
    Ich kann mich immer noch nicht den recht weitgehenden Vorstellungen der Kollegen der SPDFraktion anschließen, wie sie in dem Gesetzentwurf vom 4. Oktober zum Ausdruck kommen.
    Ich halte es für notwendig, die Vergünstigung der Strafaussetzung dort zu beenden, wo die Schwere



    Seesing
    der begangenen Tat die Verhängung einer längeren Freiheitsstrafe erforderlich macht. Nun glauben viele, man könne dem Problem der Überfüllung der Haftanstalten durch eine Ausweitung der Möglichkeiten der Strafaussetzung zur Bewährung beikommen. Ich möchte hier vor übertriebenen Vorstellungen warnen. Das wird nur in einem gewissen Umfange möglich sein.
    Allerdings sollten wir uns bei den anstehenden Beratungen im Rechtsausschuß auch die Zeit nehmen — Herr Dr. de With fordert es auch —, die Frage zu diskutieren, warum bei uns so viel mehr Menschen in Gefängnissen einsitzen als in anderen Ländern dieser Erde.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Die Zahl, mit der wir einsam an der Spitze stehen, habe ich hier vor einiger Zeit ja schon genannt.
    Ich möchte auch grundsätzlich klarstellen, daß wir einerseits nicht über die hohen Kosten des Strafvollzuges lamentieren, aber andererseits nach einer Verschärfung des Strafvollzuges rufen können. Das muß sich die Waage halten.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Sehr gut!)

    Ebenso notwendig wird es sein, über den Vorwurf nachzudenken, in der Bundesrepublik Deutschland werde zu schnell und zu viel verhaftet. Nachweislich wird nur die Hälfte der Untersuchungshäftlinge zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
    Wenn wir über die Fragen der Strafaussetzung zur Bewährung diskutieren, sollten wir auch etwas mehr über den Gedanken der Haftverschonung sprechen.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    Schlimmer allerdings scheint es mir noch zu sein — das nur als Randbemerkung —, daß ein System außergerichtlicher Vorverurteilungen unser Rechtswesen auch in einem hohen Maße beeinflussen könnte.
    Ich möchte jedoch noch etwas zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfes der Bundesregierung sagen.
    Erstens. Verurteilte, die erstmals eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren verbüßen, können schon nach der Hälfte der Strafzeit aus der Haft zur Bewährung entlassen werden. Hier geht es um die gute Sozialprognose. Auch auf dieses Problem möchte ich hinweisen. Es muß sichergestellt sein, daß solche Prognosen keine Momentaufnahmen sind, sondern möglichst auf Beobachtungen über einen längeren Zeitraum hinweg beruhen.
    Zweitens. Bei Verurteilten, die mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe zu verbüßen haben, und bei Wiederholungstätern, die schon einmal in Haft waren, soll nach einer Mindesthaftzeit von sechs Monaten eine bedingte Haftentlassung nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht kommen. Wir werden über diesen Satz noch etwas mehr nachdenken müssen.
    Drittens. Die Gerichte sollen die Entscheidung über die Aussetzung der Strafvollstreckung so rechtzeitig vor der Haftentlassung treffen können, daß eine sachgerechte Vorbereitung des Betroffenen für das Leben in Freiheit und damit für eine Eingliederung in die Gemeinschaft geleistet werden kann.
    Viertens. Das Gericht setzt die Vollstreckung der Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr zur Bewährung aus. Es kann auch eine höhere Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Ich glaube, hier — das steht auch schon im § 56 des Strafgesetzbuches — liegt ein erheblicher Unterschied zu dem Vorschlag der SPD-Fraktion, der eine Strafaussetzung ja, wie vorhin gesagt, bei Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsieht.
    Fünftens. Weitere Maßnahmen sollen dazu dienen, einen Widerruf der Strafaussetzung zu vermeiden. Der Herr Minister hat vorhin davon gesprochen, daß hier die Bewährungshelfer verstärkt eingeschaltet werden sollen, um mögliche Alternativen zur Strafvollstreckung aufzuzeigen.
    Sechstens. Das Zusammentreffen mehrerer lebenslanger oder lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafen muß gesetzlich geregelt werden, um zu einer einheitlichen Praxis der Gerichte bei einer Strafaussetzung zu kommen.
    Daneben werden nun noch zahlreiche Detailfragen angesprochen, die auf Grund der seit der Strafrechtsreform gewonnenen Erfahrungen zu regeln sind. Ich halte es ebenfalls für dringend erforderlich, daß wir uns im Rahmen der kommenden Beratungen eingehend mit den Fragen beschäftigen, die das Instrument der freien, also gemeinnützigen Arbeit zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe statt einer nicht eintreibbaren Geldstrafe, das Instrument auch der Führungsaufsicht und das Instrument der Bewährungshilfe aufwerfen. Ich glaube, die Zeit müssen wir uns auch in diesen Beratungen nehmen.
    Nun ein paar statistische Bemerkungen zum Schluß. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zwei Bemerkungen gemacht, die Bundesregierung in 14 Punkten um eine Prüfung bestimmter Vorschläge gebeten und 20 einzelne Änderungen bzw. Erweiterungen vorgeschlagen. Aus der Stellungnahme geht hervor, daß die Bundesregierung nur drei Vorschläge schon jetzt ablehnt, 10 Vorschlägen zustimmt und in 14 Fällen mit weiteren Einzelfragen eine Überprüfung zugesichert hat.

    (Dr. de With [SPD]: Aber eine wichtige lehnen Sie ab, beim hälftigen Straferlaß!)

    Dazu kommen noch die Überlegungen, die auf Grund des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion zu diskutieren sind, und die Überlegung, die Herr Dr. de With vorhin in die Diskussion eingeführt hat. Wir werden das alles im Rechtsausschuß zu bearbeiten haben. Ich meine, es ist eine wichtige und notwendige Arbeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)






Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Reetz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christa Reetz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! In meiner ersten Rede zu diesem Thema im Oktober letzten Jahres habe ich Skepsis angemeldet, weil der angekündigte Regierungsentwurf mit „behutsame Ausweitung" apostrophiert worden war, und tatsächlich, in der Bundestagsdrucksache, die uns heute vorliegt, heißt es:
    Eine behutsame Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 57 Abs. 2 StGB ... erscheint nach den positiven Erfahrungen mit dem Institut der Aussetzung des Strafrestes angezeigt.
    Aber aus den unter C genannten Alternativen geht klarer hervor, unter welchem Druck, abgesehen von der SPD-Vorlage, der Justizminister bei der Abfassung des Regierungsentwurfs gestanden hat. Die Länder, vor allem Nordrhein-Westfalen, fordern energisch — dies geht auch aus der Stellungnahme des Bundesrates zu dem jetzigen Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor — eine stärkere Ausweitung des Anwendungsbereichs der Vorschriften über die Strafaussetzung zur Bewährung.
    Die Haftanstalten sind katastrophal überfüllt. Vor einiger Zeit mußten die Gerichte Gefangenen der JVA Werl recht geben, die sich gegen die Mehrfachbelegung ihrer Zellen gewehrt hatten. Es ist besser, Strafaussetzung zur Bewährung gesetzlich zu verankern, als, wie auch aus Hessen bekannt, Gefängnisneubauten zu planen.
    Der Regierungsentwurf weist auf die nicht unerhebliche Kostenersparnis hin, was der heute morgen so eindrucksvoll hier vertretenen Leitlinie der industriellen Wettbewerbsfähigkeit entspricht — der industriellen, nicht der sozialen.
    104 Gefängnisinsassen pro 1 000 Verurteilten bei uns stehen in Holland 30 Gefangene gegenüber. Die Frage ist, ob wirklich auf Dauer weniger Verurteilte inhaftiert werden oder ob nicht vielmehr der zur Bewährungsstrafe Verurteilte von heute nach Widerruf der Strafaussetzung der Strafgefangene von morgen sein wird.
    Wir sind der Meinung, wie auch im SPD-Entwurf gesagt, daß die Obergrenzen in § 56 auf zwei bzw. drei Jahre angehoben werden sollten. Die im Regierungsentwurf geforderte behutsame Erweiterung ist eben zu behutsam. Wir versprechen uns keine Wirkung dieser Maßnahme. Wir sind auch für eine Halbstrafenregelung in § 57 Abs. 1 StGB. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, bereits nach einem Drittel der Freiheitsstrafe deren Rest zur Bewährung auszusetzen.
    Der entscheidende Gesichtspunkt ist der der Resozialisierung des Täters. Wenn man den Täter oder die Täterin in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, erweisen sich die derzeitigen gesetzlichen Regelungen als zu starr. Ungeachtet unserer grundsätzlich positiven Einstellung zur Strafaussetzung zur Bewährung und zur Aussetzung des Strafrechtes befürchten wir, daß bei der Resozialisierung die Probleme einer starken sozialen Kontrolle des Betroffenen auftauchen. Zwar ist die Bewährung eine weichere Form der staatlichen Sozialkontrolle als der Strafvollzug selbst, aber die Strafaussetzung zur Bewährung bzw. die Aussetzung des Strafrestes sollen unserer Vorstellung nach dazu führen, daß weniger Bürger als Straftäter überhaupt inhaftiert bzw. mehr früher aus der Haft entlassen werden.
    Damit dieses Ziel erreicht wird, darf man jedoch nicht nur die Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung senken — dies würde eine Problemverkürzung darstellen. Insbesondere muß vermieden werden, daß die Senkung der gesetzlichen Anforderungen für die Strafaussetzung zur Bewährung zu einer Erhöhung der verbüßten einzelnen Strafzeiten führt. Dies kann eintreten, weil nach der statistischen Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung zu einer bedingten oder unbedingten Freiheitsstrafe nicht die Begehung neuer Straftaten verhindert. Deswegen kann der Widerruf der Strafaussetzung plus Neuverurteilung im Ergebnis dazu führen, daß eine längere Haftstrafe verhängt wird, insbesondere auch weil möglicherweise bei den Richtern durch die gesenkten Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung die Hemmschwelle für die Verhängung höherer Haftstrafen gesenkt wird. Um solchen Gefahren zu begegnen, aber auch um prinzipiell die Strafaussetzung zur Bewährung zu einem effektiven resozialisierenden Institut zu machen, j a um die Verhängung von Haftstrafen grundsätzlich zu vermeiden, müssen wir Maßnahmen zur Entkriminalisierung diskutieren.
    Die im Strafgesetzbuch festgelegten Strafbestimmungen und die damit geschützten Rechtsgüter verstehen sich ja nicht von selbst; sie bedürfen der ständigen Legitimation und der Überprüfung. Deswegen muß darüber nachgedacht werden, ob Delikte aus dem Bereich der Kleinkriminalität aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden können. Ich denke z. B. an Kaufhausdiebstähle. Kaufhauskonzerne entwickeln psychologisch ausgeklügelte Systeme, um die Kaufreizschwelle der Konsumenten systematisch zu senken. Damit geht selbstverständlich auch einher, daß die Gefahr von Diebstählen steigt. Dieses Risiko gehen die Kaufhauskonzerne einseitig zu Lasten von angeblichen Tätern ein. Die Verbannung solcher Delikte aus dem Strafrecht würde bewirken, daß die Kaufhauskonzerne ihre Verkaufsstrategien überdenken müssen. Sie wären dann selbst daran interessiert, nicht unnötige Anreize zu schaffen. Bei der derzeitigen Lage können sie dagegen darauf vertrauen, daß der Staat ihnen über das Strafrecht zur Seite steht und sie nichts zu ändern brauchen. Der Kaufhausdiebstahl sei nur als Beispiel angeführt. Es bedarf sicherlich der genaueren Überprüfung in diesem Bereich und der systematischen Durchforstung des gesamten Strafrechts nach Delikten, die nicht ins Strafrecht gehören.
    Die im Strafgesetzbuch in den einzelnen Bestimmungen ausgesprochenen Strafen verstehen sich ebenfalls nicht von selbst, sondern bedürfen der beständigen Überprüfung im Hinblick auf bestimmte Deliktsgruppen. Nach unserer Ansicht sind die Strafandrohungen für solche Gruppen oft unverhältnismäßig hoch, wodurch ein Automatismus veranlaßt wird, der für viele Bürger Haft bedeutet.



    Frau Reetz
    Wenn man etwa bedenkt, daß bei einem Diebstahl eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden kann, so ist diese Strafandrohung jedenfalls dann als drakonisch zu bezeichnen, wenn man sie etwa zu den Strafandrohungen ins Verhältnis setzt, die erfolgen, wenn einem Arbeitnehmer ungerechtfertigt gekündigt wird oder eine Frau diskriminiert wird. In beiden Fällen geschieht dem Täter mangels Tatbestand nichts, obwohl das sozial Schädliche der Tat dem Diebstahl sicher nicht nachsteht. Ich selbst komme z. B. über den Tatbestand nicht hinweg, daß sich der Bundespostminister nicht moralisch betroffen und sozialschädlich fühlt und seinen Hut nimmt, weil die in seinem Familienbesitz befindliche Firma Sonnenschein zu den schlimmsten Umweltsündern in Berlin gehört und mit einer um das 1 675fache höheren als der zulässigen Bleikonzentration einen Kinderspielplatz und die umliegenden Wohngebiete vergiftet.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Ein weiterer wichtiger Punkt für uns ist die Stellung des Bewährungshelfers. Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung wird der Bewährungshelfer vom Gericht bestellt und führt als Beauftragter des Gerichts nach dessen Weisung sein Amt. Diese gesetzlich fixierte Stellung des Bewährungshelfers ist unseres Erachtens nicht zur Problemlösung geeignet. Der Bewährungshelfer kann seine resozialisierende Funktion nur dann erfüllen, wenn er in seiner Stellung nicht mit der des Gerichtes identisch ist. Der Bewährungshelfer kann seine Funktion — Beratung — erfüllen, wenn er im Bewußtsein des Probanden keine sanktionierende Funktion ausübt.
    Formal hat der Bewährungshelfer zwar keine Befugnis, Sanktionen auszusprechen. Aber durch seine Anbindung an das Gericht ist er in den Augen des Probanden Teil des Justizapparates. Der Proband wird mit ihm taktisch umgehen, weil untaktisches Vorgehen, d. h. das Offenbaren seiner wirklichen Probleme, den Verlust der Bewährung zur Folge haben kann. Es ist leider das Dilemma vieler Bewährungshelfer, daß sie zu dem Probanden keinen Zugang finden und die Bewährungshilfe zu einer formalen Ämterwahrnehmung gerät.
    Unsere Vorstellungen gehen dahin, das Amt des Bewährungshelfers zu trennen von der Institution des Gerichtes. Das setzt auch voraus, daß der Bewährungshelfer ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Die Entkoppelung der Funktion der Bewährungshilfe von der gerichtlichen Funktion, die Stärkung der Stellung der Bewährungshilfe durch ein Zeugnisverweigerungsrecht setzen Bedingungen, die es dem Probanden gestatten, wirklich Vertrauen zu dem Bewährungshelfer zu fassen.
    Wir stimmen dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates zu.

    (Beifall des Abg. Dr. Jannsen [GRÜNE] — Zuruf von der CDU/CSU: Beifall eines einzelnen Kollegen!)