Rede von
Dr.
Herbert
Czaja
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatsminister, würden Sie im Sinne der Kontinuität der deutschen Außen- und Deutschlandpolitik vielleicht auch entweder hier beantworten oder überprüfen, ob es zutrifft, daß die Regierung Brandt/Scheel den Forderungen des polnischen Ministerpräsidenten wiederholt widersprochen hat — im Anschluß an die Ratifikation des Warschauer Vertrages; abgedruckt im „Europa-Archiv" vom 16. Juni 1972 —, wonach die Bundesregierung alle Rechtsakte, die in der Bundesrepublik der Anerkennung entgegenstehen, zu ändern habe, insbesondere das Staatsangehörigkeitsrecht? Mit den Stimmen der SPD und CDU/ CSU ist j a im vorigen Bundestag eine Änderung abgelehnt worden, die eine Herausnahme dieser Gebiete zum Ziel hatte, wobei sich diese Parteien auf Art. 116 des Grundgesetzes stützten, der nicht geändert worden ist. Können Sie bestätigen, daß die früheren Regierungen sowohl öffentlich im Bundestag wie auch in bilateralen Gesprächen gegenüber Polen und in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht ausgeführt haben, daß die Erfüllung dieser Forderungen völlig unmöglich ist, weil dem die Präambel des Grundgesetzes, das Wahrungsgebot und das Offenhaltegebot des Art. 23 entgegenstehen?
Vogel, Staatsminister: Herr Kollege Czaja, ich will jetzt versuchen, auf diese sehr umfassende Frage eine, wie ich hoffe, unmißverständliche Antwort zu geben. Das Vertragswerk zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen gilt in allen seinen Bestandteilen. Dazu zählt u. a. auch — Sie haben vorhin darauf hingewiesen — Art. IV. Dazu zählt insbesondere aber auch der der polnischen Regierung notifizierte Notenwechsel zwischen der Bundesregierung und den drei Westmächten. Zum Vertragswerk gehört auch die seinerzeitige „Information" der polnischen Regierung.
Ich glaube, es ist korrekt, aus dem, was rechtlich daraus folgt, auch den Schluß zu ziehen, daß von daher keinerlei Veranlassung besteht, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht zu ändern.