Rede von
Karsten D.
Voigt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatsminister, nachdem Sie begrüßenswerterweise gesagt haben, daß der Prozeß der deutsch-polnischen Versöhnung eine ähnliche Zielsetzung wie der Prozeß der deutsch-französischen Versöhnung hat, würden Sie dann mit mir darin übereinstimmen, daß dann für die Polen ebenso große Klarheit über die Endgültigkeit ihrer Westgrenze bestehen muß wie für die Franzosen in bezug auf ihre Ostgrenze, weil sonst der Prozeß der Versöhnung einer realen Grundlage entbehrt, und daß insofern Ihre begrüßenswerte Aussage, daß für die Bundesrepublik Deutschland diese Gebiete jenseits von Oder und Neiße Ausland sind, nur ein Teil einer klaren Aussage ist, wenn man nicht hinzufügt, daß die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien und alle deutschen Politiker nie wieder Gebietsansprüche in bezug auf diese Gebiete erheben werden und daß sie diese politische Absicht und Zielsetzung auch über den deutsch-polnischen Vertrag und seine Bindungswirkung hinaus deutlich machen?
Vogel, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesrepublik Deutschland hat sich durch den Vertrag verpflichtet, den territorialen Bestand der Volksrepublik Polen nicht in Frage zu stellen. Ich glaube, dies ist eine eindeutige rechtliche Verpflichtung, die im operativen Teil des Warschauer Vertrages eingegangen worden ist.