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ID1011808100

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    Plenarprotokoll 10/118 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 118. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Pershing-RaketenUnfälle in Baden-Württemberg Dr. Scheer SPD 8749 B Hauser (Esslingen) CDU/CSU 8750 A Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 8751 A Ronneburger FDP 8752 A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 8752 D Dr. Spöri SPD 8754 B Wilz CDU/CSU 8755 A Frau Fuchs (Verl) SPD 8756A Francke (Hamburg) CDU/CSU 8757 A Antretter SPD 8757 D Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 8758 D Gansel SPD 8759 C Wimmer (Neuss) CDU/CSU 8760 C Vizepräsident Frau Renger 8756 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Nichtigkeit der Entscheidungen der als „Volksgerichtshof" und „Sondergerichte" bezeichneten Werkzeuge des nationalsozialistischen Unrechtsregimes — Drucksachen 10/116, 10/2368 — Fischer (Osthofen) SPD 8761 D Marschewski CDU/CSU 8763 B Dr. Jannsen GRÜNE 8764 C Kleinert (Hannover) FDP 8765 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8767 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Waltemathe, Müntefering, Conradi, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Wohngeldleistungen (Wohngeldsicherungsgesetz) — Drucksache 10/2140 — Waltemathe SPD 8767 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 8770 D Sauermilch GRÜNE 8773 B Grünbeck FDP 8774 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 8775C Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes — Drucksache 10/2188 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes — Drucksache 10/2706 — Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 8778 C Hoss GRÜNE 8780 C Pohlmann CDU/CSU 8782 C Lutz SPD 8784 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8786 B Nächste Sitzung 8788 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8789*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8789* B Anlage 3 Methode der Haaranalyse zur Feststellung von Umweltimmissionen beim Menschen MdlAnfr 52 18.01.85 Drs 10/2762 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8791* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 8749 118. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 25. 1. Dr. Apel 25. 1. Büchler (Hof) 25. 1. Bühler (Bruchsal) 25. 1. Conrad (Riegelsberg) 25. 1. Ertl 25. 1. Frau Fuchs (Köln) 25. 1. Gallus 25. 1. Dr. von Geldern 25. 1. Dr. Götz 25. 1. Dr. Häfele 25. 1. Haehser 25. 1. Dr. Hauff 25. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 25. 1. Heyenn 25. 1. Horn ** 25. 1. Frau Huber 25. 1. Ibrügger 25. 1. Jansen 25. 1. Kohn 25. 1. Frau Luuk 25. 1. Dr. Marx 25. 1. Milz 25. 1. Frau Dr. Neumeister 25. 1. Dr.-Ing. Oldenstädt 25. 1. Petersen ** 25. 1. Reschke 25. 1. Reuschenbach 25. 1. Dr. Rose 25. 1. Roth 25. 1. Schmidt (Hamburg) 25. 1. Frau Schmidt (Nürnberg) 25. 1. Schmidt (Wattenscheid) 25. 1. Schmitz (Baesweiler) 25. 1. Frau Schoppe 25. 1. Schröder (Hannover) 25. 1. Schröer (Mülheim) 25. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 25. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 1. Frau Terborg 25. 1. Voigt (Sonthofen) 25. 1. Wischnewski 25. 1. Wissmann 25. 1. Zander 25. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Erschließung des Zonenrandgebietes im Bereich des Post- und Fernmeldewesens (Drucksache 10/2660) zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Erfahrungen mit den Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Ausschluß bestimmter Arzneimittel aus der Leistungspflicht sowie über Zuzahlungen bei Krankenhauspflege und Kuren (Drucksache 10/2661) Überweisungswunsch: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung der Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages von Versorgungsbezügen und der Änderung des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen (Drucksache 10/2681) Überweisungswunsch: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweite Fortschreibung des Berichtes der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten vom 19. Dezember 1980 (Drucksachen 9/72, 9/2359) (Drucksache 10/2690) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Forschung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verkehrsbericht (Drucksache 10/2695) zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch die Bundesregierung: Programm „Umweltforschung und Umwelttechnologie" 1984 bis 1987 (Drucksache 10/1280) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu der Rolle und den Aufgaben der Internationalen Finanzinstitutionen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lage auf den Finanzmärkten (Drucksache 10/1068) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Schaffung eines europäischen Kapitalmarkts (Drucksache 10/1073) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur finanziellen Integration in der Gemeinschaft (Drucksache 10/1074 [neu]) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsolidierung und zum Ausbau des Europäischen Währungssystems im Rahmen der Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom März 1982 (Drucksache 10/1097) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: 8790* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Rückstellungsfonds nach dem Altölgesetz, insbesondere über die Möglichkeiten einer Ermäßigung der laufenden Zuschüsse und der Ausgleichsabgabe (Drucksache 10/1229) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung zu den Berichten der fünf an der Strukturberichterstattung beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute (Strukturberichte 1983) (Drucksache 10/1699) Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Straßenbaubericht 1983 (Drucksache 10/2058) Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Problemen und Aussichten der gemeinsamen Forschungspolitik (Drucksachen 9/2219, 10/358 Nr. 101) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 682/81 für den Ausbau des Systems der Gemeinschaftsanleihen zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft — KOM(84) 309 endg. — (Drucksache 10/1691 Nr. 18) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital — KOM(84) 403 endg. —(Drucksache 10/2206 Nr. 15) Vorschlag für eine Siebzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Mehrwertsteuerbefreiung bei der vorübergehenden Einfuhr anderer Gegenstände als Verkehrsmittel — KOM(84) 412 endg. — (Drucksache 10/1991 Nr. 3) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute — KOM(84) 260 endg. — (Drucksache 10/1691 Nr. 17) Europa der Bürger (Durchführung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Fontainebleau) — KOM(84) 446 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 14) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 69/169/EWG zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr — KOM(84) 182 endg. — (Drucksache 10/1404 Nr. 27) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 918/83 und 950/68 hinsichtlich der zolltariflichen Behandlung von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden oder von an Privatpersonen gerichteten Kleinsendungen — KOM(84) 626 endg. — (Drucksache 10/2637 Nr. 3) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1985) — KOM(84) 498 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 1) Entwurf des Beschlusses Nr. 1/84 des Gemischten Ausschusses EWG/Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Beschlusses Nr. 1/84 des Gemischten Ausschusses EWG/Schweiz/Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft/der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren — KOM(84) 503 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz, der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 444 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilicium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliciummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 496 endg. — (Drucksache 10/2206 Nr.4) Vorschläge für Richtlinien des Rates — zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren — zur Änderung der Richtlinie 76/764/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über medizinische Quecksilberglasthermometer mit Maximumvorrichtung — zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Luftdruckmeßgeräte für Kraftfahrzeugreifen — zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Instrumente zur Messung des Kohlenmonoxydgehalts der Abgase aus Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung (Drucksachen 9/345, 10/358 Nr. 52) Zweite Tranche spezifischer Gemeinschaftsmaßnahmen zur regionalen Entwicklung nach Artikel 13 der Verordnung über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (nichtquotengebundene Abteilung) — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2615/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung bestimmter französischer und italienischer Gebiete im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gemeinschaft — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung bestimmter griechischer Gebiete im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gemeinschaft — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2616/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie betroffenen Gebieten Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985 8791* — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2617/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Schiffbauindustrie betroffenen Gebieten — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2618/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit der Energieversorgung in einigen Gebieten der Gemeinschaft durch eine stärkere Nutzung neuer Technologien im Bereich der Stromgewinnung aus Wasserkraft und den Ausbau alternativer Energiequellen — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Textil- und Bekleidungsindustrie betroffenen Gebieten »EG-Dok. Nr. 11232/82 (Drucksache 10/516) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1985) — KOM(84) 428 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 542 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei (1985) — KOM(84) 540 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des für 1984 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 557 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr.4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — KOM(84) 563 endg. — (Drucksache 10/2286 Nr. 5) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 1753/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferrophosphor der Tarifstelle ex 28.55 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 571 endg. — (Drucksache 10/2390 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse (1985) — KOM(84) 543 endg. — (Drucksache 10/2390 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kugellager mit Ursprung in Japan, die von NTN Toyo Bearing Co Ltd ausgeführt werden — KOM(84) 598 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren — KOM(84) 558 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr_ 21 Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung der für das Jahr 1984 eröffneten Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Güteklassen von Ferrochrom der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 570 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Güteklassen von Ferrochrom der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(84) 578 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — KOM(84) 573 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verabschiedung des Protokolls zur Ausdehnung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur und Thailand, Mitgliedstaaten des Verbands der Südostasiatischen Nationen andererseits auf Brunei-Darussalam — KOM(84) 601 endg. — (Drucksache 10/2538 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3700/83 zur Festlegung der Handelsregelung mit der Republik Zypern über den 31. Dezember 1983 hinaus — KOM(84) 612 endg. — (Drucksache 10/2580 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3508/80 zur Verlängerung der Handelsregelung mit Malta über den 31. Dezember 1984 hinaus — KOM(84) 609 endg. — (Drucksache 10/2580 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf schweres Natriumkarbonat mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — KOM(84) 625 endg. — (Drucksache 10/2580 Nr. 3) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2762 Frage 52): Ist der Bundesregierung eine Methode der Haaranalyse zur Feststellung von Umweltimmissionen beim Menschen (vgl. die Veröffentlichung der Illustrierten Quick Nr. 2 vom 3. Januar 1985 über Umweltimmissionen in Altenstadt an der Waldnaab) bekannt, und wird sie gegebenenfalls diese Methode mit Hilfe von Modellversuchen ausbauen, wenn sie sie positiv beurteilt? Die Methode der Haaranalyse zur Feststellung von Belastungen ist der Bundesregierung als ein Untersuchungsinstrument der Forschung bekannt. Sie wird in Spezialfällen angewandt. Bei Stoffen, die in Haaren eingebaut werden, läßt sich auf diese Weise der Zeitpunkt der Exposition ableiten. Die Methode ist in der Forschung nicht unumstritten, weil sie nicht sicher geeignet ist, über die tatsächliche Belastung Auskunft zu geben, der der Mensch ausgesetzt ist. Die Methode wird auch im Bereich der ökologischen Forschung auf ihre Eignung als Bioindikator untersucht. Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlaß, über die laufende Forschung hinaus weitere Versuche zu fördern.
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    Rede von Eberhard Pohlmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unternehmen hier im Plenum des Deutschen Bundestages jetzt den dritten Anlauf, die Arbeitszeitfrage neu zu regeln. Ich bin überzeugt, daß wir diesmal nicht beim Anlauf steckenbleiben, sondern daß wir am Ende unserer Beratungen ein modernes, zeitgemäßes neues Arbeitszeitgesetz bekommen werden.
    Wir halten es für notwendig. Ich freue mich, daß wir alle in diesem Hause uns darüber einig sind, daß die Arbeitszeitordnung aus dem Jahre 1938 geändert werden muß, und zwar nicht nur aus sprachlichen Gründen, sondern auch aus konzeptionellen Gründen.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, ich kann Ihnen jedoch nicht den Vorwurf ersparen, daß wir das ja schon längst hätten haben können. Sie haben 13 Jahre Zeit gehabt, um die Arbeitszeitordnung neu zu regeln.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Sagen Sie das der SPD! Wir sind erst zwei Jahre hier! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN und der SPD)

    Sie sollten hier die Schuld nicht allein der FDP zuschieben. Sie sind gescheitert, weil Sie nicht bereit waren, von Ihrer Zielvorstellung abzugehen, das Arbeitszeitgesetz zu einem Instrument der Arbeitsmarktpolitik zu machen.

    (Lutz [SPD]: Mit!)

    Sie wissen, daß die FDP — Ihr damaliger Koalitionspartner — und wir als damalige Opposition eben die Aspekte des Arbeits- und des Gesundheitsschutzes in den Vordergrund gestellt haben. Sie sind letztlich gescheitert, weil Sie von Ihrer Grundkonzeption, nämlich daß der Staat alles besser machen könne, nicht abgewichen sind, weil Sie alles per Gesetz regeln wollten, weil Sie alles reglementieren wollten und damit natürlich auch Gefahr liefen, eine Fülle von Ausnahmefällen regeln zu müssen.
    Wir begrüßen, meine Damen und Herren, die jetzige Vorlage durch die Bundesregierung. Wir begrüßen sie insbesondere in ihrer Grundkonzeption. Wir halten diesen Ansatz für richtig. Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland die Tarifautonomie. Sie ist Bestandteil unserer freiheitlichen Ordnung.

    (Günther [CDU/CSU]: Muß es auch bleiben!)

    Da liegt es natürlich auch nahe, daß wir uns als
    Gesetzgeber eben auf die Rahmenbedingungen beschränken, daß wir im übrigen aber die Tarifver-



    Pohlmann
    tragsparteien bei der Arbeitszeitgestaltung wieder in ihre Rechte einsetzen. Wir wollen die Tarifvertragsparteien in die Pflicht nehmen. Das ist sicherlich manchmal lästig; denn das Geschäft dieser Tarifvertragsparteien — das wissen Sie alle — ist oft mühsam. Da gibt es viele, die viel lieber alle die Konflikte durch den Gesetzgeber geregelt wissen wollen,

    (Günther [CDU/CSU]: Und hinterher darauf schimpfen!)

    und zwar auf der Gewerkschafts- wie auf der Arbeitgeberseite. Verantwortung zu übernehmen ist nämlich im Regelfall niemals bequem. Trotzdem müssen wir hier den Tarifvertragsparteien klarmachen, daß das, was sie aus sich heraus lösen können, sie auch lösen müssen. Da muß sich der Staat heraushalten.
    Das ist genau die Kernfrage, vor der wir stehen und die wir unterschiedlich beurteilen, nämlich die Kompetenzverteilung zwischen Staat und Tarifpartnern. Wir sind in der Tat der Auffassung, daß die Tarifvertragsparteien das wesentlich besser, wesentlich flexibler lösen können, daß sie wesentlich besser auf die strukturellen, betrieblichen und branchenmäßigen Bedürfnisse eingehen können, als es der Gesetzgeber kann.
    Wenn Sie hier Bedenken haben, wenn Sie immer wieder Sorgen vortragen, daß mit der Arbeitszeit nun alles schlechter werden würde, dann muß ich Ihnen entgegenhalten, daß Sie den Tarifvertragsparteien und insbesondere natürlich den Gewerkschaften im Grunde ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Das ist nicht unsere Position. Wir sind davon überzeugt, daß auch in Zukunft die Tarifvertragsparteien die Fragen der Arbeitszeit gut und vernünftig regeln werden.

    (Hoss [GRÜNE]: Und Sie dürfen sich um die Fragen drücken!)

    Nun haben Sie, Herr Hoss, wieder die Frage der Überstunden angesprochen. Sie hat auch in früheren Reden hier im Deutschen Bundestag eine große Rolle gespielt. Sie machen das sehr schematisch. Da haben Sie irgendwie eine Durchschnittszahl von 1,5 Überstunden im Kopf, die in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden, so daß Sie also eine Obergrenze festsetzen müssen, wobei Sie aber nicht berücksichtigen, daß es in den Betrieben doch durchaus anders vor sich geht, daß dort flexibler gearbeitet werden muß, daß es viele Gründe gibt, warum teilweise Überstunden geleistet werden müssen.

    (Hoss [GRÜNE]: Das kenne ich aus der Praxis wahrscheinlich besser als Sie! — Frau Nickels [GRÜNE]: Waren Sie denn schon einmal da, und haben Sie dort gearbeitet?)

    Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Hoss: Gehen Sie doch einmal in den Betrieb hinein! Hören Sie sich das doch einmal im Betrieb an, und tragen Sie das, was Sie hier vortragen wollen, auch einmal in die
    Betriebe hinein! Sie werden eine entsprechende Reaktion bekommen.

    (Hoss [GRÜNE]: Ich weiß genau, für wen ich das sage!)

    Nehmen Sie sich auch noch einmal den IG-Metall-Tarifvertrag zur Hand, und lesen Sie einmal nach, wie großzügig dort die Überstundenfrage geregelt worden ist, eben auch aus den Gründen der Flexibilität. Wenn schon die Gewerkschaften das wollen, Herr Hoss, dann sollten wir hier doch nicht versuchen, als Gesetzgeber starre Reglementierungen vorzunehmen.

    (Günther [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Starre Reglementierungen sind nach meiner Auffassung in ihrer Wirkung nicht beschäftigungsfördernd, sondern sie werden mit Sicherheit beschäftigungshemmend sein.
    Wir begrüßen, meine Damen und Herren, daß es der Bundesregierung gelungen ist, den Entwurf nicht zu überfrachten; das hatten wir ja bei den anderen Entwürfen der bisherigen Arbeitsminister der damaligen Koalition. Sie waren überfrachtet, sie waren damit unübersichtlich und haben deswegen auch eine Menge Kritik erfahren müssen.
    Wir begrüßen, daß hier generelle Probleme des Arbeitsschutzes ausgeklammert sind, weil sie nicht hineingehören, soweit sie nicht in einer engen Verflechtung zur Arbeitszeitregelung stehen.
    Wir begrüßen auch die beachtlichen Änderungen beim Frauenarbeitsschutz. Einerseits gibt es für Arbeitnehmerinnen nach wie vor spezifische Zusammenhänge zwischen Arbeitszeitregelungen und insbesondere auf die Frauen zugeschnittenen Arbeits- und Gesundheitsregelungen, andererseits geht es aber auch darum, spezifische Einengungen bei den Arbeitszeitregelungen für Frauen nach der Arbeitszeitordnung von 1938 abzubauen. Wir halten einen Abbau dann für notwendig, wenn sich die Einengungen ohne sachliche Rechtfertigung als für die Frauen diskriminierend in der Ausübung des Berufes und damit letzten Endes auch hinsichtlich der beruflichen Wahlfreiheit und Ausbildungschancen auswirken. Nehmen Sie beispielsweise die Tochter eines Bauhandwerksmeisters. Sie wird in Zukunft eine Ausbildung machen können, und sie erhält damit eine Chance, später einmal den väterlichen Betrieb zu übernehmen.
    Die Bundesregierung hat uns einen ausgewogenen Entwurf vorgelegt. Ich meine, daß wir uns auch beim Bundesrat bedanken sollten. Hier sind mit großer Sachkompetenz Vorschläge erarbeitet worden, denen die Bundesregierung nach sorgfältiger Prüfung zugestimmt hat oder bei denen eine weitere Prüfung zugesagt wurde. Sicherlich bleiben auch hier noch einige Punkte offen. Ich denke z. B. an den besonders kritischen Punkt des Ausmaßes der Zulassung von Sonn- und Feiertagsarbeit.
    Lassen Sie mich dazu noch eine Bemerkung machen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht grundsätzlich voll hinter dem Anliegen der Bundesregierung, die Zulassung von Sonn- und Feiertagsarbeit auf zwingend notwendige Arbeiten zu be-
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    Pohlmann
    schränken, von Gründen des Gemeinwohls abhängig zu machen, dabei auch den Bedürfnissen der Bevölkerung nach Gestaltung ihrer Freizeit an Sonn- und Feiertagen Rechnung zu tragen. Der Bundesrat will hier eine Änderung bei den hochmechanisierten und automatisierten Betrieben. Ich meine, daß wir diese Frage sehr sorgfältig überlegen sollten, daß wir auch durch die Sachverständigenanhörung vielleicht noch eine Menge an Aufhellung bekommen werden. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, den wir beachten sollten. Ich möchte aber, damit hier kein Mißverständnis aufkommt, keinesfalls den Vorrang des grundsätzlichen Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit im Bereich der industriellen Produktion in Frage stellen.
    Niemand kann aber bestreiten, daß es hier Grenzsituationen gibt, und über diese Grenzsituationen müssen wir sprechen. Wir sollten ohne Emotionen darüber sprechen, ob nicht auch Sonntagsarbeit zumutbar sein kann, wenn nur ganz wenige Beschäftigte für wartende, steuernde und überwachende Tätigkeit eingesetzt werden müssen und bei vernünftiger Aufteilung der Sonntagsarbeit jeder im Einzelfall Betroffene nur an ganz wenigen Sonntagen im Jahr zur Arbeit müßte.

    (Burgmann [GRÜNE]: Ein sehr christlicher Zug, den Sie da bringen!)

    Weitere wichtige Aspekte des Arbeitzeitgesetzes kann ich hier jetzt nicht behandeln. Lassen Sie mich nur ein paar ganz wenige Sätze zu dem Entwurf der GRÜNEN sagen. Mir fällt dazu an sich ganz wenig ein. Viele Vorschläge sind so utopisch, daß es sich nicht lohnt, sich mit ihnen im einzelnen auseinanderzusetzen. Dieser Entwurf zeichnet sich nach meiner Auffassung durch Praxisfremdheit und Überbürokratisierung aus.

    (Zurufe von den GRÜNEN)

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß dieser Entwurf bei irgendeiner anderen Fraktion dieses Hauses eine Zustimmung erfährt.
    Meine Damen und Herren, wir werden in eine sorgfältige Beratung dieses Arbeitzeitgesetzes eintreten. Wir haben viele Jahrzehnte gewartet. Ich meine, daß jetzt eine sorgfältige Beratung wichtiger als eine schnelle Verabschiedung ist.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lutz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Egon Lutz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, man muß schon sehr mutig sein, wenn man im Jahre 1985 den Entwurf eines Arbeitzeitgesetzes präsentiert, der noch um die Jahrhundertwende als bemerkenswerte Reform gegolten hätte, heute aber als politische Zumutung angesehen werden muß.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Heute, Herr Staatssekretär, arbeiten 97 % aller Arbeitnehmer 40 Stunden und weniger an fünf Tagen
    in der Woche. Und Sie wagen es heute noch, die 48Stunden-Woche an sechs Tagen gesetzlich festlegen zu wollen. Sie verewigen mit diesem Entwurf das Überstundenunwesen, das Sie angeblich so vehement bekämpfen,

    (Zuruf von der SPD: Richtig!)

    und Sie durchlöchern die Sonn- und Feiertagsruhe wie einen Schweizer Käse, so daß Sie eigentlich schreiben müßten:

    (Dr. Jannsen [GRÜNE]: Schmeckt aber nicht so gut!)

    „Wer nach diesem Gesetz immer noch nicht unter die Ausnahmebestimmungen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 19 fällt, hat Anspruch darauf, daß ihn die Aufsichtsbehörde nach § 9 zur Sonntagsarbeit zwingt." So müßten Sie formulieren; dann würden Sie ehrlich formulieren.
    Diese Regierung ist taub gegenüber den gesundheitspolitischen Überlegungen, die zu einer Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitzeit zwingen, wie das die SPD-regierten Länder im Bundesrat vorgeschlagen haben. Sie ist taub gegenüber dem Argument, daß allein die Verewigung der 48Stunden-Woche in jeder Woche mindestens acht Überstunden über die tarifliche Arbeitzeit hinaus zuläßt.

    (Zuruf der Abg. Frau Dr. Adam-Schwaetzer [FDP])

    Dazu, Frau Kollegin Adam-Schwaetzer, kommen dann noch einmal 120 Stunden Mehrarbeit im Jahr, die nicht durch Freizeit ausgeglichen werden müssen. Stattliche 440 Stunden sind es nach Ihrem neuen Entwurf, gegen die sich der einzelne Arbeitnehmer nicht wehren kann und für die er keinen Freizeitausgleich beanspruchen kann.
    Rechnen wir es auf die Gesamtwirtschaft um, werden derzeit rund 1,4 bis 1,5 Milliarden Überstunden geleistet. Sie sanktionieren diese Überstunden mit Ihrem Gesetzenwurf. Das sind — vorsichtig gerechnet — Beschäftigungschancen für 300 000 Arbeitslose, die Sie so blockieren.
    Diese 440 Überstunden, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf geradezu betonieren, sind auch noch die gefährlichsten Arbeitsstunden wie man weiß.