Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein. Ich darf Ihnen sagen, das Wohngeld orientiert sich unter anderem auch an der Höhe der Rente. Die Rentensteigerung des Jahres 1984 — und die ist zugrunde zu legen —vTar so gering, daß sie auf das Wohngeld keinen nennenswerten Einfluß nehmen kann.
Lassen Sie mich zum Ende kommen. Allein die beiden Beispiele zeigen auch die familienfreundliche Staffelung der Wohngeldleistungen. Die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte wird durch die Novelle um etwa 10% auf 1,6 Millionen DM steigen. Die Höchstbeträge — auch das ist ganz wichtig — für Miete und Belastung werden durchschnittlich um 20 % angehoben.
Sie werden nicht mehr nach der Gemeindegröße, sondern nach Mietniveauklassen differenziert,
eine Entwicklung, die gerade bei uns in den Verdichtungsräumen zu außerordentlich glücklichen Steigerungen führen wird.
Für Wohnungen, die Mitte der 70er Jahre erstellt wurden, werden künftig Mieten bis zu 8,85 DM statt bisher bis zu 7,20 DM beim Wohngeld berücksichtigt. Die Einkommensgrenzen, bis zu denen ein Haushalt Wohngeld beziehen kann, werden um 20 % angehoben. Das bedeutet, ein Vierpersonenhaushalt kann bei entsprechend hoher Miete mit einem Bruttoeinkommen von 4 100 DM noch wohngeldberechtigt sein.
Mit dem Wohngeld wird zudem die Eigentumspolitik der Bundesregierung unterstützt. Ein Fünfpersonenhaushalt kann beispielsweise mit einem Einkommen bis zu 4 700 DM noch Lastenzuschuß erhalten. Der Zuschuß zu der Belastung durch den Bau oder den Erwerb eines Eigenheims ist besonders wichtig, wenn sich das Einkommen des Eigenheimerwerbers unerwartet verringert. Somit wird mit dem Lastenzuschuß ein Teil des Risikos des Eigenheimerwerbs aufgefangen.
Meine Damen und Herren, das Wohngeld ist ein Kernstück der Sozialpolitik. Die Erhöhung des Wohngeldes kommt zu mehr als 50 % Rentnern mit geringem Einkommen zugute. Die Renten sind seit Anfang der 70er Jahre wesentlich stärker gestiegen als die Arbeitsentgelte. 1971 lagen die Renten bei 54 % des Nettoarbeitsentgelts; 1984 machten die Renten bereits 65 % der Nettoarbeitsentgelte aus. Trotz der im Durchschnitt über mehrere Jahre kräftig gestiegenen Renten gibt es noch viele Haushalte, die mit einer sehr bescheidenen Rente auskommen müssen. Hier setzt das Wohngeld zielgenau an, weil nur einkommenschwache Haushalte berücksichtigt werden und vom gesamten Haushaltsein-
8778 Deutscher Bundestag — 10. Wahiperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1985
Bundesminister Dr. Schneider
kommen ausgegangen wird. Die Erhöhung des Wohngeldes bewirkt somit eine sozialpolitisch gezielte Entlastung der Rentnerhaushalte.
Ab 1. Januar 1986 wird erstmals das Wohnen mehrerer Generationen unter einem Dach besonders gefördert. Ältere Menschen, nämlich über 60jährige, die mit ihren Kindern und Enkelkindern, soweit diese über 25 Jahre alt sind, in einem gemeinsamen Haushalt leben, erhalten einen besonderen Freibetrag, durch den das monatliche Wohngeld um etwa 30 DM steigen wird.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen und stelle fest: Die Bundesregierung hält Wort.
Sie stellt die soziale Treffsicherheit der Wohnungspolitik wieder her, hilft gezielt den Rentnern,
gibt denen, die selbst bauen, Schutz und trägt auf ihre Weise eindrucksvoll zur Sicherung des sozialen Friedens in unserem Lande bei.
Vielen Dank.