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    Plenarprotokoll 10/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8623 A Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Pierre Pflimlin, und seiner Begleitung 8639 D Abwicklung der Tagesordnung 8728 C Aktuelle Stunde betr. Grundsatzentscheidung der Bundesregierung über den großtechnischen Einstieg in die nukleare Wiederaufarbeitung Stratmann GRÜNE 8623 B Lenzer CDU/CSU 8624 C Stahl (Kempen) SPD 8625 C Dr. Laufs CDU/CSU 8626 C Catenhusen SPD 8627 B Dr.-Ing. Laermann FDP 8628 B, 8635 C Frau Dr. Bard GRÜNE 8629 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 8630 B Schäfer (Offenburg) SPD 8631 C Gerstein CDU/CSU 8632 C Fellner CDU/CSU 8633 A Reuter SPD 8634 A Lattmann CDU/CSU 8634 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/2781 — Seesing CDU/CSU 8636 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 8640 A Beckmann FDP 8643 A Fischer (Frankfurt) GRÜNE 8645A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8646 C Dr. de With SPD 8647 D Saurin CDU/CSU 8649 B Oxfort, Senator des Landes Berlin . . 8651 B Dr. Emmerlich SPD 8652 C Dr. Hirsch FDP 8653 C Frau Reetz GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 8654 B Dr. Jannsen GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 8654 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Kraftfahrzeugemissionen — Drucksachen 10/469, 10/2616 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kraftfahrzeugen — Drucksachen 10/536, 10/2771 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Bekämpfung des Waldsterbens und gesundheitlicher Gefährdungen durch Geschwindigkeitsbegrenzungen — Drucksachen 10/2065, 10/2771 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Großversuch der Bundesregierung zum Tempolimit — Drucksachen 10/2276, 10/2772 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN 12 autofreie Sonntage im Jahr — Drucksache 10/2759 — Dr. Hauff SPD 8655 B Schmidbauer CDU/CSU 8658 D Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 8661 B Hoffie FDP 8663 D Dr. Farthmann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8667 A Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 8670 B Baum FDP 8672 D Dr. Göhner CDU/CSU 8674 B Antretter SPD 8676 B Hanz (Dahlen) CDU/CSU 8677 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 16. November 1982 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und zur Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 (Gesetz zu den Pariser AtomhaftungsProtokollen) — Drucksache 10/2234 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2723 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Vorläufiger Stopp aller Atomtransporte — Drucksache 10/2333 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksachen 10/1117, 10/2770 — Dr. Warrikoff CDU/CSU 8695 D Reuter SPD 8697 A Dr. Hirsch FDP 8698 C Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 8699 D Namentliche Abstimmung 8702 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Catenhusen, Dr. Steger, Dr. Scheer, Voigt (Frankfurt), Frau Blunck, Fischer (Homburg), Grunenberg, Heistermann, Kolbow, Dr. Klejdzinski, Nagel, Stahl (Kempen), Dr. Soell, Stockleben, Vahlberg, Verheugen, Vosen und der Fraktion der SPD Nichtverbreitung von Kernwaffen — Drucksachen 10/1296, 10/2402 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Verheugen, Catenhusen, Dr. Scheer, Bahr, Duve, Horn, Jungmann, Schulte (Unna), Dr. Soell, Voigt (Frankfurt), Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Nichtverbreitung von Atomwaffen — Drucksache 10/2787 — Dr. Scheer SPD 8704 A Dr. Mertes, Staatsminister AA 8705 D Schwenninger GRÜNE 8708 D Berger CDU/CSU 8710 D Schäfer (Mainz) FDP 8713 C Verheugen SPD 8716A Lenzer CDU/CSU 8718A Catenhusen SPD 8720 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/2701 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 III Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/2779 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/2785 — Bohl CDU/CSU 8723 B Kleinert (Marburg) GRÜNE 8724 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 8726 B Kühbacher SPD 8727 C Wahl der Mitglieder des Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksachen 10/2702, 10/2780, 10/2786 — Ergebnis der Wahl 8734 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1985 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1985) — Drucksache 10/2591 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2766 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/2767 — 8729 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/2607 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 10/2758 — 8729 D Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO — Drucksache 10/2761 — Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten am Rhein-Main- Donau - Kanal — Drucksachen 10/1110, 10/2631 — Drabiniok GRÜNE 8730 B Dr. Jobst CDU/CSU 8731 D Bamberg SPD 8731 D Hoffie FDP 8732 D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Susset, Sauter (Epfendorf), Eigen, Freiherr von Schorlemer, Hornung, Brunner, Schartz (Trier), Frau Will-Feld, Stockhausen, Dr. Kunz (Weiden), Herkenrath, Jagoda, Michels, Rode (Wietzen), Scheu, Nelle, von Schmude, Doss, Hanz (Dahlen), Müller (Wadern), Berger, Dr. Hupka, Dr. Czaja, Schulze (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paintner, Bredehorn, Dr. Rumpf und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — Drucksache 10/2550 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/2757 — Götzer CDU/CSU 8734 C Sielaff SPD 8736 B Dr. Rumpf FDP 8737 C Frau Reetz GRÜNE 8739A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Mai 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über den zivilen Luftverkehr — Drucksache 10/1000 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/2746 — 8740 B Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung örtlicher Beschäftigungsinitiativen — Drucksache 10/2576 — 8740 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 zes zu dem Protokoll vom 28. Juni 1984 zur Änderung des am 18. März 1959 in NeuDelhi unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens — Drucksache 10/2668 — 8740 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1985 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1985) — Drucksache 10/2708 — 8740 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 10/2667 — 8740 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens — Drucksache 10/2684 — 8740 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dreßler, Conradi, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Egert, Dr. Ehmke (Bonn), Gilges, Frau Luuk, Peter (Kassel), Poß, Sander, Schröer (Mülheim), Sieler, Frau Steinhauer, Vogelsang, Wartenberg (Berlin), von der Wiesche, Zeitler und der Fraktion der SPD Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung — Drucksache 10/2627 — 8741 A Beratung der Sammelübersicht 62 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2744 — 8741 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1983 — Drucksache 10/2666 — 8741 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1983 (Jahresrechnung 1983) — Drucksache 10/2664 — 8741 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 1210 Tit. 54612 — Steuern aus Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH — — Drucksachen 10/2504, 10/2741 — . . . 8741 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine dritte Richtlinie des Rates zur Regelung der Sommerzeit — Drucksachen 10/1946 Nr. 40, 10/2615 — 8741 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Sechzehnten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Gemeinsame Regelung für bestimmte Gegenstände, die endgültig mit der Mehrwertsteuer belastet worden sind und von einem Endverbraucher eines Mitgliedstaates aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden — Drucksachen 10/1946 Nr. 46, 10/2636 — 8742A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Brandschutz in bestehenden Hotels — Drucksachen 10/1005 Nr. 7, 10/2654 — 8742 C Fragestunde — Drucksache 10/2762 vom 18. Januar 1985 — Verteilung der in der BT-Reihe „Zur Sache" erschienenen „Kießling-Dokumentation" innerhalb der Bundeswehr MdlAnfr 32, 33 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8679 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8679 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 V ZusFr Jungmann SPD 8679 D ZusFr Jahn (Marburg) SPD 8680 A ZusFr Heistermann SPD 8680 B ZusFr Conradi SPD 8680 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8680 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8680 D ZusFr Klose SPD 8681A Reinigung der Wäsche von Wehrpflichtigen durch deren Mütter MdlAnfr 34 18.01.85 Drs 10/2762 Conradi SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8682 D ZusFr Conradi SPD 8683 A ZusFr Krizsan GRÜNE 8683 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8683 C ZusFr Heistermann SPD 8683 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 8683 D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 8684 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8684 B Nichtbeantwortung des Briefes eines Bundestagsabgeordneten durch den Hauptvorstand der Bundesbahn MdlAnfr 40 18.01.85 Drs 10/2762 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8684 C ZusFr Toetemeyer SPD 8684 D Verlagerung des Geschäfts mit verbilligten Jugendfahrkarten auf Reiseunternehmen der Bundesbahn MdlAnfr 41 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 8685 A ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . . 8685 B Wirtschaftliche und verkehrspolitische Bedeutung des Autobahnteilstücks HemerNeheim-Hüsten MdlAnfr 45, 46 18.01.85 Drs 10/2762 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8685 D ZusFr Müntefering SPD 8685 D ZusFr Tillmann CDU/CSU 8686 A Sechsspuriger Ausbau der A 4 zwischen Frechen und Kerpen MdlAnfr 47 18.01.85 Drs 10/2762 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 8686 D ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 8686 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 8687 B Umstellung der Forschungsreaktoren zur Verwendung niedrig angereicherten Urans MdlAnfr 53 18.01.85 Drs 10/2762 Stratmann GRÜNE Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 8687 C ZusFr Stratmann GRÜNE 8687 D Offizieller Besuch des Staatspräsidenten von Paraguay, General Stroessner, in der Bundesrepublik Deutschland; Zweck des Besuchs MdlAnfr 54, 55 18.01.85 Drs 10/2762 Klose SPD Antw StMin Dr. Mertes AA 8688 B ZusFr Klose SPD 8688 C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8688 D ZusFr Dr. Soell SPD 8689 D ZusFr Toetemeyer SPD 8690 A EG-Geldüberweisung an Kambodscha MdlAnfr 56 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 8690 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8690 B Gründe für das Fehlen deutscher Sprachkenntnisse bei Deutschen aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße MdlAnfr 57 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 8690 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8690 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8691 B Smogalarm in der Bundesrepublik Deutschland; Alarm-Regelungen in den Bundesländern MdlAnfr 60, 61 18.01.85 Drs 10/2762 Amling SPD Antw PStSekr Spranger BMI 8691 D ZusFr Amling SPD 8691 D Deckung des Bedarfs der NUKEM GmbH an hochangereichertem Uran MdlAnfr 68 18.01.85 Drs 10/2762 Stratmann GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 8692 C ZusFr Stratmann GRÜNE 8692 C Verunsicherung der Autokäufer im Zusammenhang mit der Einführung des Katalysators; Verhinderung von Nachteilen für die Kraftfahrzeugindustrie MdlAnfr 66, 67 18.01.85 Drs 10/2762 Reimann SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . . 8693 A ZusFr Reimann SPD 8693 C ZusFr Toetemeyer SPD 8694 A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Verkaufsverbot für verbleites Normalbenzin MdlAnfr 69, 70 18.01.85 Drs 10/2762 Hoffie FDP Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 8694 D ZusFr Hoffie FDP 8695 A Nächste Sitzung 8742 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8743* A Anlage 2 Ursachen des Pershing-Raketen-Unfalls bei Heilbronn MdlAnfr 20, 21 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Scheer SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8743* B Anlage 3 Gefahren im Falle des Unfalles mit einer mit einem Sprengkopf ausgestatteten Pershing-II-Rakete bzw. bei ihrem Transport auf der Heilbronner Markung; Vermeidung solcher Unfälle MdlAnfr 22, 23 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8743* D Anlage 4 Sicherheit der Pershing-II-Standorte im Hinblick auf mögliche Unfälle; Freisetzung von Radioaktivität bei Raketenunfällen MdlAnfr 24, 25 18.01.85 Drs 10/2762 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8744* A Anlage 5 Dienstzeitregelung für Soldaten im Jahre 1985; Hilfe für die von Versetzungen betroffenen Soldatenfamilien im Jahre 1985 MdlAnfr 26, 27 18.01.85 Drs 10/2762 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8744* B Anlage 6 Ethische und verfassungsrechtliche Neubewertung des Austragens sogenannter Retorten-Babys durch „Leih-Mütter" und anderer Gen-Manipulationen MdlAnfr 35 18.01.85 Drs 10/2762 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8744" D Anlage 7 Durchsetzung des Verbots der Hormonverfütterung in der EG; Importverbot für mit Hormonen behandelte Schlachttiere MdlAnfr 36, 37 18.01.85 Drs 10/2762 Hornung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8745* B Anlage 8 Sicherheitsrisiko runderneuerter Reifen MdlAnfr 38 18.01.85 Drs 10/2762 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8745*D Anlage 9 Aufrechterhaltung der Bundesbahnstrecke Düsseldorf-Neuss-Kaarst MdlAnfr 39 18.01.85 Drs 10/2762 Bernrath SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8745* D Anlage 10 Einstellung des Eisenbahnpersonenverkehrs auf der Strecke Kassel-Eschwege; Auflösung des Knotenpunktbahnhofs Melsungen MdlAnfr 42, 43 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8746* B Anlage 11 Gesetzliche Regelung für Sicherungseinrichtungen beim Schülertransport (z. B. Gurte) MdlAnfr 44 18.01.85 Drs 10/2762 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8746* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 VII Anlage 12 Amerikanische und japanische Untersuchungen über den vermehrten Schadstoffausstoß von Katalysatormotoren in der Anlaufphase nach dem Start MdlAnfr 48, 49 18.01.85 Drs 10/2762 Weiß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8746* D Anlage 13 Verschärfung der Autoabgasvorschriften und Einführung unverbleiten Benzins an allen deutschen Tankstellen ab Ende 1985 entsprechend der Regelung in Österreich MdlAnfr 58, 59 18.01.85 Drs 10/2762 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8747* B Anlage 14 Beauftragung der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) mit einem Gutachten zum geplanten „Haus der Geschichte"; Publikationen des Leiters der ZFI, Dr. Alfred Schickel, in als rechtsextremistisch eingestuften Zeitungen und Zeitschriften MdlAnfr 62, 63 18.01.85 Drs 10/2762 Duve SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8747* C Anlage 15 Import von Billig-Reifen ohne Eignungs- und Sicherheitsprüfung MdlAnfr 64 18.01.85 Drs 10/2762 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8747* D Anlage 16 Volumen der öffentlichen Aufträge an die Sonnenschein GmbH MdlAnfr 65 18.01.85 Drs 10/2762 Schneider (Berlin) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8748* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 8623 117. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 25. 1. Dr. Apel 25. 1. Bühler (Bruchsal) 25. 1. Conrad (Riegelsberg) 25. 1. Ertl 25. 1. Gallus 25. 1. Haehser 25. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 25. 1. Horn ** 25. 1. Jansen 25. 1. Kohn 25. 1. Dr. Kreile 24. 1. Dr. Marx 25. 1. Milz 25. 1. Dr.-Ing. Oldenstädt 25. 1. Petersen ** 25. 1. Poß 24. 1. Schmidt (Hamburg) 25. 1. Schmidt (Wattenscheid) 25. 1. Frau Schoppe 25. 1. Schröder (Hannover) 25. 1. Schröer (Mülheim) 25. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 1. Voigt (Sonthofen) 25. 1. Wischnewski 25. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 20 und 21): Welche Ursachen führten zu dem Unfall mit der Pershing II-Rakete im Raum Heilbronn, bei dem drei amerikanische Soldaten getötet sowie mehrere schwer verletzt worden sind, und was hat die Bundesregierung bisher zum Schutz unserer Bevölkerung unternommen bzw. was wird sie unternehmen? Kann die Bundesregierung die Annahme ausschließen, daß dieses Waffensystem noch nicht die volle Gebrauchsreife erlangt hat und in Verbindung mit dem Brand einer Raketenstufe der Pershing II ein ungewollter Startvorgang möglich ist, oder bestätigt der Unfall von Heilbronn bereits früher von der SPD geäußerte Bedenken, daß dieses Waffensystem trotz unbefriedigender Tests überhastet eingeführt wurde? Zu Frage 20: Die Bundesregierung bedauert den tragischen Unfall vom 11. Januar 1985 sehr, bei dem drei amerikanische Soldaten den Tod fanden und weitere verletzt wurden. Sie hat den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl ausgesprochen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Unfall ereignete sich beim Ausbildungsdienst innerhalb eines militärischen Bereiches; eine Gefährdung der Zivilbevölkerung bestand nicht. Für die Durchführung des Ausbildungsdienstes gelten strenge Sicherheitsbestimmungen, die auch dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen. Erst nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse können Aussagen über mögliche Unfallursachen gemacht werden. Zu Frage 21: Das Waffensystem Pershing II ist nach intensiven, ausreichenden Tests als einsatzbereit und zuverlässig bewertet worden. Zur Einsatzreife hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit mehrfach, vertraulich vor dem Verteidigungsausschuß, aber auch öffentlich in der Fragestunde, geäußert. Bei dem Unfall war ein ungewollter Startvorgang ausgeschlossen, da nur eine Antriebsstufe, nicht aber eine Rakete betroffen war. Selbst bei einer vollständig montierten Rakete hätten die technischen Sicherheitsvorkehrungen einen Raketenstart verhindert. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 22 und 23): Welche Gefahren hätten bei dem Raketenunfall mit einer Pershing II auf der „Waldheide" in Heilbronn bestanden, wenn die Rakete mit einem konventionellen oder atomaren Sprengkopf ausgestattet gewesen wäre, bzw. wenn sich dieser Unfall beim Transport auf der Heilbronner Markung ereignet hätte? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Abstimmung mit den US-Streitkräften im Rahmen der NATO-Partnerschaft aus dem Brand einer Pershing II-Rakete auf der „Waldheide" in Heilbronn, um eine Gefährdung der Zivilbevölkerung durch weitere Unfälle mit Pershing-Raketen bzw. einen ungewollten Raketenstart als Folge eines Defekts zu vermeiden? Zu Frage 22: Die Frage nach möglichen Folgen eines von Ihnen beschriebenen Unfalls stellt sich nicht, da eine solchem Unfall vergleichbare Handhabung einer Raketenstufe während eines Transports nicht stattfindet und Gefechtsköpfe nicht mitgeführt werden. Zu Frage 23: Bei dem Unfall am 11. Januar 1985 war die Zivilbevölkerung in keiner Weise gefährdet. Wie bereits festgestellt, handelte es sich nicht um den Brand einer Rakete, sondern allein der ersten Antriebsstufe vor dem Zusammenbau der Rakete. Selbst durch den Defekt einer vollständigen Rakete wäre ein ungewollter Start durch technische Vorkehrungen ausgeschlossen. 8744* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten untersuchen derzeit den Unfall; diese Untersuchung wird durch einen Experten unserer deutschen Luftwaffe begleitet und unterstützt. Ob über die bereits bestehenden Sicherheitsvorkehrungen hinaus weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, wird nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses umgehend zu entscheiden sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 24 und 25): Sind im Hinblick auf mögliche Unfälle Pershing II-Standorte in oder unmittelbar in der Nähe von größeren Städten sicherheitstechnisch vertretbar? Kann bei Raketenunfällen mit der Pershing-Rakete Radioaktivität freigesetzt werden? Zu Frage 24: Bei dem Unfall war die Zivilbevölkerung nicht gefährdet. Eventuelle Folgerungen irgendwelcher zusätzlicher, weitergehender Art können erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse konkret gezogen werden. Zu Frage 25: Da während der Lagerung, Ausbildung und des Transports die Raketen nicht vollständig montiert werden, d. h. ohne Gefechtsköpfe sind, schließe ich eine Freisetzung von Radioaktivität während eines Unfalls aus. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordenten Würtz (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 26 und 27): Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, eine generelle Dienstzeitregelung für die Soldaten im Jahr 1985 einzuführen? Welche konkreten Hilfen sind für die von häufiger Versetzung betroffenen Soldatenfamilien 1985 geplant? Zu Frage 26: Die Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrages der Streitkräfte nach Artikel 87 a des Grundgesetzes und unserer Bündnisverpflichtungen läßt die Einführung einer Dienstzeitregelung — etwa im Sinne einer gesetzlichen Arbeitszeitregelung — für die Soldaten nicht zu. Die verantwortlichen militärischen Führer müssen in der Lage bleiben, zur Aufrechterhaltung der notwendigen Einsatzbereitschaft und Präsenz die Dienstzeit in ihren Verbänden/Einheiten so zu befehlen, wie dies den jeweiligen Erfordernissen entspricht. Daß andererseits die Dienstzeitbelastung der Soldaten so gering wie möglich gehalten wird, entspricht im besonderen Maße der Fürsorgepflicht aller Vorgesetzten. Zu Frage 27: Versetzten Soldaten werden die Auslagen für eine getrennte Haushaltsführung und für einen Umzug im Rahmen der Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes und der Trennungsgeldverordnung ausgeglichen. Die Bundesregierung hat eine Prüfung eingeleitet, ob und welche Leistungen vorrangig einer Verbesserung bedürfen. Zwei unter familienpolitischen Aspekten besonders dringliche Maßnahmen wurden bereits zum 1. Januar 1985 verwirklicht: — Die Höchstbeträge bei Kostenerstattungen für zusätzlichen Unterricht der Kinder nach dem Umzug wurden verdoppelt, nämlich von 750 DM auf 1 500 DM je Kind. — Trennungsgeldempfänger erhalten nunmehr monatlich eine zweite Reisebeihilfe für Familienheimfahrten, wenn die Entfernung zwischen Dienstort und Familienwohnort mehr als 300 km beträgt. Es werden weitere Verbesserungen von Leistungen nach dem Bundesumzugskostengesetz angestrebt, und zwar vorrangig eine Erhöhung der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen und die Verbesserung des Zuschlags zur Pauschvergütung bei häufigen Umzügen hinsichtlich Zeitdauer und Höhe. Ferner wird mit Nachdruck die Zahlung von Trennungsgeld bis zum Dienstantritt am neuen Standort bei Vorwegumzug aus Anlaß der Versetzung angestrebt. Das Ergebnis der notwendigen Verhandlungen in der hierfür zuständigen Bund-/Länderkommission bleibt abzuwarten. Neben den erreichten und angestrebten Verbesserungen im Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht ist der Bundesminister der Verteidigung in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit bemüht, den Angehörigen versetzter Soldaten bei der Arbeitsplatzsuche am neuen Wohnort behilflich zu sein. Die konkrete Hilfe wird dadurch gegeben, daß wir uns weiter bemühen, möglichst wenig zu versetzen und möglichst frühzeitig zu informieren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Frage 35): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 8745* Ist die aktuelle Diskussion in Großbritannien zum Thema „Leihmütter" für die Bundesregierung Veranlassung, meine Fragen vom 10. Juni 1983 (Plenarprotokoll 10/12, Seite 679) mit dem Inhalt „Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Verträge über Leihmütterschaften, aber auch Gen-Manipulationen und sonstige Eingriffe in das werdende Leben, mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Recht der Menschenwürde und dem christlichen Sittengesetz, nicht vereinbar sind?" zu ergänzen oder anders zu beantworten? Die auf Ihre Anfrage vom 10. Juni 1983 erteilte Antwort ist dahingehend zu ergänzen, daß in der Zwischenzeit auch in der Bundesrepublik Fälle der Leihmutterschaft bekanntgeworden sind. Zu der Sittenwidrigkeit von Leihmütterverträgen hat sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in einem Interview mit der Allgemeinen Zeitung Mainz am 16. Januar 1985 geäußert und darauf hingewiesen, daß vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Ehepaar und einer sogenannten Leihmutter über das auszutragende Kind nach seiner Meinung grundsätzlich sittenwidrig sind und gegen die im Grundgesetz verankerte Wertordnung verstoßen. Eine von den Bundesministern für Forschung und Technologie und der Justiz nach einem ausführlichen Fachgespräch im Herbst 1983 eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe „In-vitroFertilisation, Genomanalyse und Gentherapie" unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Herrn Prof. Dr. Benda, prüft den ganzen Fragenkomplex. Sie wird eine Empfehlung dazu abgeben, ob und ggfs. welche Maßnahmen zum Schutz der Würde des Menschen bzw. zum Schutz des werdenden Lebens für erforderlich gehalten werden. Mit Fragen der Gentechnologie befaßt sich auch der Deutsche Bundestag. Er hat eine Enquete-Kommission eingesetzt. Sie soll über ihre Arbeiten bis zum 31. Dezember 1986 einen Bericht erstellen. Sobald die Empfehlungen der von der Bundesregierung gebildeten Arbeitsgruppe vorliegen, wird die Bundesregierung die erforderlichen Entscheidungen treffen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Hornung (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Fragen 36 und 37): Wie wird die Bundesregierung das Verbot von Hormonverfütterung in der EG durchsetzen, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß dieses Verbot sowohl für die Gesundheit unserer Bevölkerung als auch für den Wettbewerb innerhalb der EG von besonderer Bedeutung ist? Ist die Bundesregierung bereit, ein Importverbot für Schlachttiere, die mit Hormonen behandelt wurden, zu erlassen, da eine Rückstandsuntersuchung als Schutz für den deutschen Verbraucher sicher nicht ausreicht? Zu Frage 36: Dem Ministerrat der EG liegt derzeit ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 81/602/EWG über ein Verbot von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung und von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung vor. Die Bundesregierung wird sich bei den Beratungen dieses Vorschlags weiterhin für ein Verbot der Anwendung von Hormonen zu Mastzwecken einsetzen. Hierbei spielt neben Gründen des Gesundheitsschutzes auch der Gesichtspunkt eine Rolle, daß gegen derartige Mastmethoden und das von so behandelten Tieren gewonnene Fleisch von Verbraucherseite eine starke Abneigung besteht. Die Bundesregierung teilt ferner die Auffassung, daß einem solchen Verbot auch für den Wettbewerb innerhalb der Gemeinschaft eine besondere Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Haltung durch die Stellungnahmen des Bundesrates, des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Gemeinschaften bestätigt. Zu Frage 37: Importverbote werden von der EG-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof sehr kritisch beobachtet. Die Bundesregierung hält es deshalb für erforderlich, die zu ergreifenden Maßnahmen bei Fleisch, das von Tieren gewonnen worden ist, die mit gemeinschaftsrechtlich nicht bereits verbotenen Hormonen behandelt worden sind, von dem Ergebnis der Beratungen über die Hormon-Richtlinie abhängig zu machen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Frage 38): Hält die Bundesregierung das Sicherheitsrisiko runderneuerter Reifen, die nicht nach RAL runderneuert wurden, für verantwortbar, wenn nein, wie kann sichergestellt werden, daß runderneuerte Reifen kein Sicherheitsproblem darstellen? Der Bundesregierung sind derzeit keine Fälle bekannt, wonach nicht nach RAL runderneuerte Reifen ein höheres Sicherheitsrisiko beinhalten als die nach RAL runderneuerten Reifen. Gleichwohl begrüßt die Bundesregierung, daß sich eine Reihe von Firmen freiwillig zur „Gütegemeinschaft Reifenrunderneuerung e. V." zusammengeschlossen haben, um ihre Produktion nach RAL Güte zu sichern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/2762 Frage 39): Wird die Bundesregierung die Deutsche Bundesbahn veranlassen, vor einer Entscheidung über den künftigen Bestand der Bahnstrecke 472, Düsseldorf-Neuss-Kaarst, diese 8746* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Strecke mit einem bedarfsgerechten Fahrplan zu bedienen, uni auf diese Weise die tatsächliche Fahrgastfrequenz und damit die Wirtschaftlichkeit der Strecke besser beurteilen zu können? Nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes entscheidet die Deutsche Bundesbahn über ihre Fahrplangestaltung in eigener, unternehmerischer Verantwortung. Für Strecken, die in einen Verbund einbezogen sind, bestimmt der Verbund das Leistungsangebot. Für die Strecke Neuss-Kaarst hat die Deutsche Bundesbahn in Übereinstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) am 6. März 1984 das Verfahren zur Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busbedienung eingeleitet. Das gesetzliche Verfahren, das bei geplanten Umstellungen des Reisezugbetriebes auf Busbedienung in jedem Einzelfall durchzuführen ist, stellt die Abwägung aller Belange sicher. Eine Beurteilung ist dem Bundesminister für Verkehr erst möglich, wenn ihm ein Antrag der Deutschen Bundesbahn mit prüffähigen Unterlagen vorliegt. Dies ist für die Strecke Neuss-Kaarst bislang nicht der Fall. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn den Personenverkehr auf der Strecke Kassel-Eschwege einstellen wird, und was gedenkt sie zu tun, um diese für das strukturschwache Zonenrandgebiet schädliche Maßnahme und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden? Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn den Knotenpunktbahnhof Melsungen auflösen will, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese für das strukturschwache Zonenrandgebiet schädliche Maßnahme und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden? Zu Frage 42: Aufgrund der rückläufigen Entwicklung des Verkehrsaufkommens hat die Bundesregierung am 28. September 1984 die dauernde Umstellung des Reisezugbetriebes auf der Strecke Kassel HbfEschwege genehmigt. Es ist davon auszugehen, daß eine gleichwertige Verkehrsbedienung mit dem Bus und damit der Bestand der Arbeitsplätze in der Region gewährleistet bleibt. Zu Frage 43: Die Deutsche Bundesbahn entscheidet über betriebliche und organisatorische Änderungen in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn wird zum 2. Juni 1985 der Bahnhof Melsungen zwar seine Funktion als Knotenpunktbahnhof verlieren; er bleibt jedoch nach dem derzeitigen Planungsstand als Hauptdienststelle bestehen. Bei der Umwandlung handelt es sich um eine rein innerbetriebliche Maßnahme. Eine Einsparung von Arbeitsplätzen ist damit nicht verbunden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 10/2762 Frage 44): Gibt es seitens der Bundesregierung Vorstellungen über eine gesetzliche Regelung für spezielle Sicherungseinrichtungen (z. B. Gurte) beim Schülertransport, wenn ja, welche? Die Bundesregierung sieht aufgrund des Unfallgeschehens und der bisher gewonnenen Erkenntnisse z. Z. keine Notwendigkeit, in Kraftomnibussen, die Schulkinder befördern, Ausrüstung und Benutzung von Sicherheitsgurten oder spezielle Kinderrückhaltesysteme vorzuschreiben. Für den Transport von Schulkindern in sogenannten Kleinbussen — das sind nach dem Verkehrsrecht Personenkraftwagen — hat das Bundesverkehrsministerium jedoch im Entwurf für einen „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden" vorgeschlagen, daß für Schulkinder, bei denen Alter und Größe das Anlegen der Sicherheitsgurte nicht gestatten, geeignete Rückhaltesysteme mitgeführt werden sollen. Geeignet sind Kinderrückhaltesysteme z. B. dann, wenn eine Genehmigung nach der ECE-Regelung Nr. 44 vorliegt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Fragen 48 und 49): Sind der Bundesregierung Untersuchungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan bekannt (siehe Hinweis in der FAZ, 7. Januar 1985, Nr. 5, Seite 9), wonach ein Katalysator nach dem Start in der Anlaufphase mehr Schadstoffe in Form von Schwefeldioxid, Schwefelsäure, Schwefelwasserstoff, Ammoniak und Blausäure ausstoße als ein konventionell ausgerüsteter Motor, und wenn ja, wie bewertet sie die Ergebnisse dieser Untersuchungen? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der angesprochenen Untersuchungen, wonach der gesteigerte Schadstoffausstoß solange anhalte bis eine Betriebstemperatur von 300° Celsius erreicht sei und diese Anlaufphase je nach Außentemperatur, Fahrverhalten und Alter des Katalysators bis zu 20 Minuten betragen könne? Zu Frage 48: Untersuchungen über die Emission der Schadstoffe Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid, Schwefelsäure, Schwefelwasserstoff, Ammoniak und Blausäure aus Katalysatorfahrzeugen sind bekannt. Nach dem Start bis zum Erreichen der Anspringtemperatur des Katalysators entsprechen die Emissionen denen eines konventionellen Fahrzeugs, d. h. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 8747" SO2 wird entsprechend dem Schwefelgehalt des Kraftstoffes emittiert, die Sulfatemissionen liegen um mehrere Größenordnungen niedriger. Schwefelwasserstoff tritt im Abgas von Verbrennungsmotoren praktisch nicht auf. Ebenso tritt Ammoniak im Rohabgas praktisch nicht auf. Blausäure kann in geringen Konzentrationen auftreten, die aber weit unterhalb der für die Umwelt bedeutsamen Konzentrationen liegen. Zu Frage 49: Eine Gefährdung durch die genannten Schadstoffe bei Katalysatorbetrieb ist nicht gegeben. In den USA hat diese Erkenntnis nach sehr eingehenden Untersuchungen durch die Environmental Protection Agency (EPA) dazu geführt, daß von der Einführung eines eigenen Testverfahrens (SET) Sulfat-Emission-Test abgesehen wurde. Die Angabe, daß der Katalysator seine Betriebstemperatur erst nach 20 Minuten erreiche, trifft nicht zu. Nach Untersuchungen des TÜV-Rheinland hat das Abgas bereits nach 10 bis max. 30 sec. (bei Ausgangstemperaturen von –10 ° C) eine Temperatur von mehr als 400 °C erreicht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 58 und 59): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der österreichischen Bundesregierung über die Einführung des unverbleiten Benzins ab Ende 1985 an allen österreichischen Tankstellen und die strengen Abgasvorschriften? Ist die Bundesregierung bereit, dem „österreichischen Weg" zu folgen und innerhalb der EG notfalls im Alleingang eine vergleichbare Vorreiterrolle zu übernehmen? Die Bundesregierung hat mit ihrem Grundsatzbeschluß vom 21. Juli 1983 in Europa die Pilotfunktion bei der Einführung bleifreien Benzins und des umweltfreundlichen Autos übernommen. Es zeigen sich zunehmend die Erfolge dieser Politik. Immer mehr Länder erkennen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Die Bundesregierung begrüßt daher die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung, uns auf diesem Weg zu folgen — eine Entscheidung, die in Österreich ohne eigene PKW-Fertigung sicherlich leichter zu treffen war. Die Entwicklung in der EG ist in einer Weise in Bewegung geraten, wie dies noch vor einem Jahr kaum jemand für möglich gehalten hat. Mit der sachlichen Einigung über die Benzin-Blei-Richtlinie ist uns ein erster Durchbruch gelungen. Die Bundesregierung wird sich daher innerhalb der EG weiterhin entschlossen für eine rasche, gemeinsame Lösung zur Einführung des umweltfreundlichen Autos einsetzen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 62 und 63): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) vom Bundesministerium des Innern beauftragt worden ist, sich gutachterlich zum geplanten „Haus der Geschichte" zu äußern (vgl. „MUT" Nr. 209/Januar 1985, Seite 16)? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Leiter der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI), Dr. Schikkel, regelmäßig in den Publikationsorganen „MUT", „Deutschland in Geschichte und Gegenwart" (Grabert Verlag) oder „Deutsche Nationalzeitung" schreibt oder zitiert wird, d. h. in Zeitungen bzw. Zeitschriften, die vom Bundesminister des Innern im Verfassungsschutzbericht als „rechtsextremistisch" eingestuft worden sind oder in rechtsextremistischen Verlagen erscheinen (Grabert), und welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage 62: Das Bundesministerium des Innern hat die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) nicht beauftragt, sich gutachterlich zum geplanten „Haus der Geschichte" zu äußern. Der Leiter der ZFI, Herr Dr. Schickel, hat sein Interesse an dem Vorhaben eines „Hauses der Geschichte" bekundet. Ihm ist daraufhin — ebenso wie einer Vielzahl anderer Personen und Institutionen — das Gutachten der vom Bundesminister des Innern eingesetzten unabhängigen Sachverständigenkommission zugesandt worden, um ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme hierzu zu geben. Herr Dr. Schickel hat sich zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission bisher nicht geäußert. Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat von vornherein die Diskussion um das geplante „Haus der Geschichte" breit angelegt. Sie begrüßt das lebhafte Interesse an diesem Vorhaben. Sie können versichert sein, Herr Abgeordneter, daß alle eingehenden Stellungnahmen in jeder Richtung eingehend geprüft und bewertet werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Frage 64): Werden Billig-Reifen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und ohne Eignungs- und Sicherheitsprüfung in den Handel gebracht, wenn ja, aus welchen Ländern werden diese Reifen importiert? In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Zeitraum Januar bis November 1984 15,9 Millionen Pkw-Reifen und 1,7 Millionen Lkw/Bus-Reifen eingeführt. Die Einfuhrpreise lassen sich der amtlichen Außenhandelsstatistik nicht entnehmen. Die aus dieser Statistik errechenbaren Durchschnittspreise (DM pro Stück) liefern dafür wegen der Vielzahl unterschiedlicher Reifentypen keine ausreichenden Anhaltspunkte. Ca. 75-80 % der importier- 8748* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 ten Pkw- und Lkw-Reifen stammen aus EG-Ländern; diese Einfuhren erfolgen zum großen Teil im konzerninternen Austausch. Die Restimporte stammen aus aller Welt, besonders aus Japan, Österreich, Spanien und Schweden. Für Pkw/Lkw/Bus-Reifen sind besondere Eignungs- und Sicherheitsprüfungen bisher nicht vorgeschrieben. Die von der UN-Wirtschaftskommission für Europa erarbeitete ECE-Regelung Nr. 30 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die am 3. Juni 1977 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten und damit anwendbar — nicht verbindlich — ist, bringt erstmals ein Prüfverfahren, mit dem ein hinreichend sicherer Bezug zum praktischen Fahrbetrieb auf der Straße hergestellt werden könnte. Bis Mitte des Jahres 1985 wird eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen abgeschlossen sein, in der geprüft wird, inwieweit die ECE-Regelung ausreichend ist oder ob national schärfere Anforderungen an die Prüfung von Reifen zu stellen sind. Sofern Reifen nicht nach der ECE-Regelung Nr. 30 geprüft sind, kann die Bundesregierung nicht beurteilen, welche Standards bei der Fertigung eingehalten wurden. Unabhängig hiervon gilt für Reifen generell nach § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, daß sie hinsichtlich ihrer Maße und ihrer Bauart den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen müssen. Im übrigen wird die technische Entwicklung auf dem Reifenmarkt von der Bundesregierung laufend beobachtet. Ihr ist kein konkreter Fall bekannt geworden, wonach auf dem Markt angebotene Reifen des von Ihnen besonders angesprochenen niedrigsten Qualitätsstandards den im Fahrbetrieb zu erwartenden Belastungen nur mangelhaft Rechnung tragen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Schneider (Berlin) (GRÜNE) (Drucksache 10/2762 Frage 65): Kann die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Wirtschaft näher begründen, wonach die Öffentlichkeit wegen eines angeblichen Schutzes der geschäftlichen Sphäre über die Höhe der Steuermittel nichts erfahren darf, die aus dem Bundeshaushalt für Lieferungen der Firma Sonnenschein (Berlin, Büdingen) an öffentliche Auftraggeber aufgewendet wurden, und kann die Bundesregierung erläutern, welche „grundrechtlichen Positionen" der Firma in diesem Fall dem Fragerecht eines Abgeordneten entgegenstehen? Der Auskunft über die Höhe der an das genannte Unternehmen von öffentlichen Auftraggebern erteilten Aufträge stehen die in meinen Antworten vom 12. und vom 28. November 1984 mitgeteilten wichtigen Gründe entgegen. Die Bundesregierung lehnt es ab, detaillierte Angaben zur „geschäftlichen Sphäre" der Firmen zu machen, mit denen Geschäftsverbindungen bestehen oder bestanden haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Freien Demokraten haben schon von jeher die Auffassung vertreten, daß es im ureigensten deutschen Interesse liegen müsse, die Weiterverbreitung von Atomwaffen in der Welt zu verhindern oder, soweit das nicht möglich ist, zumindest zu erschweren. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte sich dementsprechend bereits in dem Antrag betreffend atomare Rüstung und friedliche Nutzung der Kernenergie vom 27. Februar 1967, also in der Zeit der Großen Koalition, positiv zu dein Gedanken des Atomsperrvertrags geäußert. Sie hatte damals die Bundesregierung gleichzeitig aufgefordert, in Verhandlungen mit allen interessierten Staaten, also auch mit der Sowjetunion, sicherzustellen, daß die Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke nicht beeinträchtigt wird.
    Die Regierung der sozialliberalen Koalition unterzeichnete den Atomsperrvertrag am 28. November 1969 und tat damit einen wichtigen Schritt, einer damals wachsenden außenpolitischen Isolierung der Bundesrepublik entgegenzuwirken und ihr gleichzeitig die Grundlage für die friedliche Nutzung der Kernenergie zu sichern. Wir sollten nicht vergessen, daß von dieser Unterzeichnung damals auch ein bedeutendes außenpolitisches Signal für das Ost-West-Verhältnis ausging. Alle drei Fraktionen des Deutschen Bundestages waren sich von Anfang an darüber einig, daß die Bundesrepublik nicht nur auf die Produktion von nuklearen Waffen verzichten, sondern auch außenpolitisch deutlich machen sollte, daß die Sicherung des Friedens oberstes Ziel der deutschen Politik sei. Deshalb traten sie für eine Unterzeichnung des Nichtverbreitungsvertrages mit all seinen abrüstungspolitischen Komponenten ein, auch wenn es damals Diskussionen über den richtigen Zeitpunkt im Deutschen Bundestag gab.
    Durch unseren Beitrag haben wir der Welt bewiesen, daß nationales Prestige oder nationaler Egoismus für die Bundesrepublik Deutschland hinter ihrer unmißverständlichen Politik der Friedenssicherung zurückzustehen habe. Durch diese Entschlossenheit wurde die Bereitschaft Moskaus und Warschaus zu Verhandlungen mit der Bundesrepublik



    Schäfer (Mainz)

    über die Ostverträge positiv beeinflußt. Wir sollten uns dessen gerade in der jetzigen Phase einer gewissen Abkühlung im Ost-West-Verhältnis und einer gegen die Bundesrepublik gerichteten ungerechtfertigten Revanchismuskampagne erinnern und uns unseren Nachbarstaaten im Osten gegenüber auch in diesem Sinne äußern.
    Andererseits konnte durch die Regelung über die Kontrolle des spaltbaren Materials zwischen EURATOM und der Wiener Atomkontrollbehörde seinerzeit sichergestellt werden, daß die deutsche Wirtschaft in ihrer Entwicklung nicht diskriminiert wurde und die Bundesrepublik ihren bedeutenden technologischen Beitrag zur friedlichen Nutzung der Atomenergie auch für andere Staaten nutzbar machen konnte.
    Am 20. Februar 1974 wurden der Atomwaffensperrvertrag und das sogenannte Verifikationsabkommen im Deutschen Bundestag ratifiziert und im Mai des folgenden Jahres die entsprechende Ratifikationsurkunde hinterlegt. Damit war für die Bundesregierung der Weg frei, an den beiden bisherigen Überprüfungskonferenzen teilzunehmen, deren wesentliches Ziel es auch war, darauf hinzuwirken, konkrete Schritte der Supermächte zur nuklearen Abrüstung voranzubringen. Es ist von allen Rednern, die vor mir gesprochen haben, deutlich gemacht worden, daß wir sicher enttäuscht sein müssen, daß der Optimismus, den dieser Vertrag ausgestrahlt hat, und die Hoffnungen der Völker immer noch nicht erfüllt sind.
    Unserer Auffassung nach — hier schließe ich mich dem Herrn Kollegen Berger an — sollte jedoch vermieden werden, daß eine eigens einberufene Vorkonferenz der Nichtkernwaffenstaaten — wie es im Antrag der SPD heißt — eine neue gemeinsame Position zur nuklearen Abrüstung erarbeiten sollte zu einem Zeitpunkt — das haben Sie gerade deutlich gemacht —, wo die sehr schwierigen neuen Abrüstungsverhandlungen zwischen den Großmächten beginnen. Das könnte zu Irritationen führen, die der eigentlichen Zielsetzung des Nichtverbreitungsvertrages, nämlich zu einer echten Abrüstung zu kommen, eher schaden.
    Der Atomwaffensperrvertrag hat für die Bundesrepublik Deutschland eine immens wichtige außenpolitische Dimension. Er hat für sie aber keine neue moralische Kategorie bedeutet. Denn schon 1954 hatte die Bundesrepublik Deutschland im Brüsseler Vertrag über die Änderung und Ergänzung des Vertrages zur Westeuropäischen Union auf die Herstellung von Atomwaffen verzichtet und sich insoweit internationalen Kontrollen unterworfen.
    Ich darf in diesem Zusammenhang auch an die grundlegende Entschließung dieses Hauses vom 26. September 1968 erinnern, in der es heißt:
    Der Deutsche Bundestag tritt für internationale Vereinbarungen über gleichwertige Maßnahmen zur Rüstungskontrolle, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung ein. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegenüber ihren Bündnispartnern auf die Herstellung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen verzichtet
    und sich entsprechenden internationalen Kontrollen unterworfen. Sie strebt keine nationale Verfügungsgewalt über Atomwaffen und keinen nationalen Besitz an solchen Waffen an.
    Bei der Debatte im Deutschen Bundestag am 12. November 1969 zur Frage der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages haben alle Fraktionen sehr deutlich gemacht, welches außen- und sicherheitspolitische Gewicht ihm damals auch schon im Bundestag übereinstimmend beigemessen wurde. Keine Partei, auch nicht die damalige Opposition, Herr Berger, nämlich die CDU/CSU, war gegen den Nichtverbreitungsvertrag. Es gab nur Diskussionen über die Frage des Zeitpunkts, ob es sinnvoll sei, angesichts bestimmter bündnisstrategischer Überlegungen in Fragen der Rüstungskontrolle Gewaltverzicht schon zu unterzeichnen. Bundesaußenminister Scheel hat in seiner Rede, in einer, wie ich meine, sehr eindrucksvollen Rede, in der Debatte damals diese Bedenken eindrucksvoll widerlegt.
    Die andere Kernfrage war natürlich, ob und inwieweit für uns Deutsche die Forschung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken durch den Vertrag eingeschränkt würde. Ich meine, wir könnten trotz aller bestehenden Fragen an diesen Vertrag 15 Jahre nach seiner Unterzeichnung feststellen, daß er sich bewährt hat.
    Er hat sich auch nicht — und jetzt darf ich mal einen bekannten Propheten aus Bayern im damaligen „Bayern-Kurier" zitieren — als ein „kosmisches Versailles" herausgestellt. Das ist ausgeblieben. Also, manchmal hat auch dieser große Prophet unrecht — was uns außenpolitische Hoffnungen gibt.
    Er hat auch nicht den Weg zu einem Mißbrauch von spaltbarem Material für militärische Zwecke eröffnet, was zum Teil auch befürchtet wurde.
    Die Industrie der Bundesrepublik Deutschland ist inzwischen neben den Industrien anderer westlicher Staaten und der Sowjetunion zu einem der wichtigsten Anbieter in diesem Bereich Ausrüstung — Technologie — friedliche Nutzung geworden.
    Es ist das gute Recht der Opposition, sich nach einer langen Dauer dieses Vertrags bei der Regierung zu erkundigen, inwieweit dieser Vertrag nach Inhalt und Ziel erfüllt werden konnte. Ich meine, die Antwort, die die Bundesregierung darauf gegeben hat, ist qualifiziert, ist erschöpfend.
    Niemand von uns hätte erwarten können, daß die langfristige abrüstungspolitische Zielsetzung dieses Vertrags in dem gegebenen Zeitraum hätte verwirklicht werden können. Ebensowenig konnte darauf gehofft werden, daß alle Staaten der Welt diesem Vertrag beitreten würden. Der Vertrag hat immerhin zu einem sehr weitgehenden internationalen Konsens über die Notwendigkeit der Nichtverbreitung des Besitzes oder der Fähigkeit zur Herstellung von Kernwaffen beigetragen.
    Ihm gehören — das muß man immer wieder betonen — 120 Staaten der Welt inzwischen an. Die weltweite Geltung — d. h. die Staaten hinzubringen, die immer noch nicht beigetreten sind — wird von der Bundesregierung angestrebt.



    Schäfer (Mainz)

    Die damaligen Befürchtungen, daß sich die Zahl der Kernwaffenstaaten inzwischen erheblich vergrößern könnte, haben sich ebenfalls nicht erfüllt. Ich will aber in diesem Zusammenhang meine Sorge nicht verhehlen — das klang j a auch vorhin schon bei Staatsminister Mertes an —, daß eine Reihe wichtiger technologisch fortgeschrittener Staaten mit zum Teil fragwürdigen Argumenten bis heute keine Bereitschaft gezeigt haben, dem Nichtverbreitungsvertrag beizutreten. Es wird von niemandem verkannt, daß es in einzelnen Fällen durchaus einleuchtende Gründe geben mag, weshalb man sich bisher nicht entschließen konnte, dem Vertrag beizutreten. Trotzdem halte ich es für sehr bedenklich, wenn Staaten wie Israel und Südafrika durch ihre Haltung den Verdacht nähren, daß sie im Besitz von Kernwaffen sind oder solche herstellen können. Dies führt besonders im Nahen Osten zu neuen Begehrlichkeiten arabischer Nachbarstaaten, im südlichen Afrika zu einer weiteren Verunsicherung der Region. Ähnliches gilt aber auch für Indien und Pakistan. Nationales Prestige kann und darf nicht den Ausschlag dafür geben, daß man einem solchen Vertragswerk seine Zustimmung vorenthält. Die Bereitschaft, Herr Schwenninger, Brasiliens und Argentiniens, auch Chiles, durch die Unterzeichnung des Vertrages von Tlatelolco einen Schritt nach vorn zu tun, ist von uns begrüßt worden. Eine Ratifizierung dieses Vertrages steht allerdings in diesen Ländern noch aus. Wir rechnen aber damit, daß zumindest die neuen, demokratisch legitimierten Regierungen von Brasilien und Argentinien dies bald nachholen werden. Es muß Aufgabe der Bundesregierung bleiben, auf die genannten und auf andere Staaten in dem Sinne einzuwirken, daß diese ihren Widerstand aufgeben. Im übrigen würden wir es natürlich gerade im Hinblick auf dessen bevorstehenden Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft sehr begrüßen, wenn Spanien diesem Vertrag beitreten würde.
    Der Nichtverbreitungsvertrag hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß sich die nuklearen Hauptlieferländer USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich, Kanada, Japan und die Bundesrepublik in den Londoner Richtlinien über eine Exportpolitik geeinigt haben, die die Nichtverbreitungspolitik wirksam unterstützt und die Wettbewerbsgleichheit bei der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie sicherstellt.
    Die Mehrzahl der Staaten, die spaltbares Material, Gerät und Technologie ausführen, wendet diese Kontrollmaßnahmen national auch an. Im Einklang mit dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigt die Bundesregierung Nuklearexporte zudem nur dann, wenn dabei die Sicherheit der Bundesrepublik gewährleistet bleibt, das Zusammenleben der Völker gefördert wird und die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland nicht erheblich gestört werden. Die Bundesregierung hat inzwischen das außenwirtschaftliche Instrumentarium hinsichtlich sensibler Güter in diesem Bereich noch verfeinert.
    Die FDP-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung in ihrer langfristigen Zielsetzung der Nichtverbreitungspolitik voll und ganz unterstützen, um zu verhindern, daß sich Länder, die nicht zu den sogenannten anerkannten Kernwaffenstaaten gehören, atomare Waffen schaffen können. Sie will dazu beitragen, die Entwicklung der friedlichen Nutzung der Kernenergie allen Staaten, und auch insbesondere denen der Dritten Welt, zugute kommen zu lassen, und damit einen wesentlichen Beitrag zu deren Energieversorgung leisten. Der Nichtverbreitungsvertrag und seine Kontrollbestimmungen tragen zur Erreichung dieser Zielsetzung in ihrer jetzigen Form wesentlich bei.
    Wir sollten uns vor einem nationalen Alleingang zur Nachbesserung der internationalen Nichtverbreitungspolitik allerdings hüten. Es besteht auch kein Anlaß für eine materielle Erweiterung dieses Vertrages, die Widerstände und Mißtrauen gegen den Vertrag in Ländern der Dritten Welt voraussichtlich sogar steigern würde.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU)

    Ebensowenig erscheint eine Politik vernünftig, mit der die Länder, die sich ohnehin strengen Kontrollen unterwerfen, diese noch weiter verschärfen, während die abseits stehenden Zuschauer bleiben. Der berühmte Satz „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" sollte im Bereich der Nichtverbreitungspolitik umgekehrt gefaßt werden: Das Kontrollsystem funktioniert; zusätzlich dazu muß aber das Vertrauen zwischen Lieferländern und Empfängerländern verbessert werden. Dies könnte dazu führen, den internationalen Konsens über das Ziel, die Verbreitung atomarer Sprengsätze zu verhindern, noch bewußter zu machen.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Die Regierung der sozialliberalen Koalition hatte 1969 in ihrer Erklärung zur Unterzeichnung des Vertrages u. a. gesagt, sie betrachte den Vertrag nicht als Endpunkt, sondern als Ausgangspunkt für die im Vertrag selbst zu dessen natürlicher Ergänzung und wirksamer Durchführung vorgesehenen Verhandlungen über die Abrüstung, die friedliche Nutzung der Kernenergie und die sich für die friedliche Anwendung der Kernenergie ergebenden Vorteile.
    In der Regierungserklärung der neuen Koalition vom 4. Mai 1983 heißt es ebenso eindeutig: Wir müssen die nuklearen Waffen auf beiden Seiten drastisch reduzieren, diejenigen, die unsere Existenz bedrohen, und diejenigen, die wir heute für unsere Sicherheit bereithalten müssen. Der Weg zu mehr Sicherheit führt weg von mehr Waffen.
    Ich weiß, daß die Bundesregierung alles tun wird, um auf der dritten Überprüfungskonferenz in diesem Sinne ihren Einfluß geltend zu machen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Verheugen.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Verheugen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Politik der Nichtverbreitung von Atomwaffen ist in der Tat ein paar Jahre lang kein Thema gewesen, das im Vordergrund der politischen Auseinandersetzung gestanden hätte, und es muß auch heute nicht in den Streit geraten.
    Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage meiner Fraktion und aus der Stellungnahme des Kollegen Berger ergeben sich j a durchaus Berührungspunkte, vor allem dort, wo die Kontinuität der früheren Politik sichtbar wird. Es war ja eine der allerersten Entscheidungen der sozialliberalen Koalition, den Atomwaffensperrvertrag zu unterzeichnen, nachdem sich die Große Koalition dazu nicht hatte durchringen können. Es ist deshalb gut, daß heute gemeinsam festgestellt werden kann, daß ein international verbindliches System zur Verhinderung der Verbreitung von Atomwaffen notwendig ist. Der Nichtverbreitungsvertrag von 1968 hat ein solches System geschaffen. Ob es eine Alternative dazu gibt, ob sich das System bewährt hat und ob es verbessert werden kann — das sind die Fragen, die sich heute stellen.
    Sie stellen sich heute, weil in diesem Jahr die dritte Überprüfungskonferenz stattfinden wird und weil sich die Anzeichen dafür mehren, daß diese Konferenz eine schwere Konfrontation zwischen Nichtkernwaffenstaaten und Kernwaffenstaaten hervorbringen wird.

    (Staatsminister Dr. Mertes: Kann!)

    Schon die letzte Überprüfungskonferenz vor fünf Jahren hatte kein richtiges Ergebnis mehr zustande gebracht. Unsere Sorge ist nun, daß die Differenzen so groß werden könnten, daß das gesamte System der Nichtweiterverbreitung zusammenbricht.
    Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Kernwaffenstaat. Aber sie hat Kernwaffen auf ihrem Territorium, und sie wird von Kernwaffen bedroht. Sie ist außerdem ein Land mit hochentwickelter Nukleartechnologie und ausgeprägten Exportinteressen auf diesem Sektor. Mit anderen Worten: Wir sind eines der wichtigsten Länder ohne eigene Kernwaffen und haben daher ein besonderes Interesse an der Wirksamkeit des Atomwaffensperrvertrages — aber auch eine besondere Verantwortung.
    Wir sind uns wohl einig, daß die nukleare Abrüstung die Schicksalsfrage der Menschheit überhaupt ist. Mißlingt sie, werden die Risiken für das Überleben unvorstellbar groß. Deshalb muß man daran erinnern, daß der Sperrvertrag nicht nur die schwierige Materie des Exports von Nukleartechnologie für friedliche Zwecke regelt, sondern daß er auch — und in den Augen zahlreicher Unterzeichner wohl in erster Linie — ein Abrüstungsvertrag ist. Mit Bedacht haben wir den Wortlaut des Art. VI in unserem Entschließungsantrag zitiert. Danach haben sich die Atommächte verpflichtet, „in naher Zukunft" — und das war 1968 — über die Beendigung des nuklearen Wettrüstens und über die nukleare Abrüstung „in redlicher Absicht" zu verhandeln.
    War es naiv, anzunehmen, daß das geschehen würde? Es hat j a Schritte gegeben; SALT I und SALT II sind hier schon erwähnt worden. Insgesamt aber steht fest, daß die mit dem Sperrvertrag verbundene Abrüstungserwartung enttäuscht worden ist.
    Über die Gründe läßt sich lange streiten. Jedenfalls hat sich das Atomwaffenarsenal seit 1968 nicht verringert, sondern vervielfacht. Die Atomwaffen haben an Zahl und Gefährlichkeit zugenommen. Zur Zeit findet in Europa auf beiden Seiten eine neue atomare Aufrüstung statt. Auch nach Inkrafttreten des Vertrages ist ein Staat als Kernwaffenstaat hinzugekommen, nämlich Indien. Andere Staaten stehen im Verdacht, ebenfalls Atomwaffen zu besitzen, auf jeden Fall aber technologisch so weit fortgeschritten zu sein, daß sie sie in ganz kurzer Zeit herstellen könnten.
    Zur Bilanz gehört, daß zwar 124 Staaten den Vertrag unterzeichnet haben, aber wichtige Staaten nicht, solche mit Kernwaffen wie Frankreich und China, solche, die verdächtigt werden wie Israel und Südafrika, und Schwellenländer wie Argentinien und Brasilien.
    Mit einem Schuß Fatalismus ließe sich sagen, daß alles viel schlimmer hätte kommen können. Aber es ist schlimm genug. Und das ist j a auch noch nicht alles: Es entwickelt sich ein grauer Markt bei Ein- und Ausfuhr von Nukleartechnologie, der die Sicherheitsbestimmungen des Sperrvertrags umgeht. Und schließlich gibt es Länder, die darauf hinweisen, daß der Sperrvertrag auch kündbar ist.
    Was man aber auch sagen muß, ist dies: Die seinerzeit von den Unionsparteien befürchteten industriepolitischen Auswirkungen hat es nicht gegeben; Kollege Schäfer hat schon darauf hingewiesen, daß das „atomare Versailles" nicht eingetreten ist.
    Aber der alte Zielkonflikt in der Nichtverbreitungspolitik besteht fort: Man will zwar die Ausbreitung von Atomwaffen verhindern, aber man will auch Nukleartechnologie exportieren und importieren.
    Realistisch wird man sagen müssen, daß niemals mehr ausgeschlossen werden kann, daß die Beherrschung der Nukleartechnologie zur Fähigkeit führt, Atomwaffen zu bauen, nachdem das Grundlagenwissen in der Welt ist und jedermann zugänglich ist. Aber vom Grundlagenwissen über Kernphysik bis zu einer Kernexplosion ist ein weiter Weg. Und man muß diesen Weg nicht auch noch dadurch verkürzen, daß man auf mögliche Sicherungen beim Export verzichtet. Wir wollen das erreichbare Höchstmaß an Sicherheit, nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner und keine Hintertürchen, durch die man notfalls schlüpfen kann.
    Betrachten wir die politische Lage vor der dritten Überprüfungskonferenz, so zeigt sich in Umrissen folgendes Bild: Die Supermächte nehmen den unterbrochenen Gesprächsfaden wieder auf und verhandeln über Begrenzung und Kontrolle der atomaren Rüstung. Vom Fortgang dieser Verhandlungen wird es abhängen, ob sich die Großmächte bei der Überprüfungskonferenz in Genf auf der Ankla-



    Verheugen
    gebank wiederfinden werden oder nicht. Verhandlungen können also durchaus einen positiven Einfluß auf das Genfer Ereignis haben.
    Gleichwohl ist der Rüstungswettlauf noch in vollem Gange. Die Aufwendungen für Rüstung werden in diesem Jahr eine neue Rekordhöhe erreichen. Ganz neue, ungeahnte Dimensionen des Wettrüstens werden Realität, falls die Verhandlungen scheitern sollten. Nicht nur die horizontale Verbreitung von Atomwaffen wird zunehmen, sondern wir werden dann im wahrsten Sinne des Wortes auch noch eine vertikale Verbreitung, nämlich in den Weltraum hinaus, erleben.
    Unabhängig von den Gesprächen mit bis jetzt begrenztem Inhalt zwischen den USA und der Sowjetunion gibt es eine Reihe anderer Abrüstungsgespräche mit unterschiedlichem Gewicht, aber gleichmäßigem Mißerfolg, z. B. umfassender Teststopp für Kernwaffen — keine Bewegung erkennbar; Verbot von Chemiewaffen — festgefahrene Verhandlungen; Truppenreduzierungen in Europa — seit mehr als zehn Jahren Treten auf der Stelle; über FREEZE, über atomwaffenfreie Zonen, über Gewaltverzicht, über Nichtangriffsverträge wird nicht oder noch nicht gesprochen. Die Ungeduld vieler Menschen, die sehen, was für schreckliche Folgen der Rüstungswettlauf z. B. für die Dritte Welt hat, ist nur zu verständlich.
    Wir haben gestern am „Tag für Afrika" auf diese Zusammenhänge hingewiesen. Schon heute bietet sich die Chance zu beweisen, wie ernst es uns allen wirklich mit der Hilfe für die Menschen in Afrika und der ganzen Dritten Welt ist. Die Entwicklungsländer werden bei der Überprüfungskonferenz in Genf die zahlenmäßig größte Gruppe sein. Sie werden diesmal wohl nicht so sehr auf ihren ungehinderten Zugang zu allen modernen Technologien pochen, sondern sie werden die Entwicklungsprobleme aufzeigen, die ungelöst bleiben, weil die Industriestaaten ihre Kraft in einem sinnlosen, gefährlichen Wettrüsten erschöpfen.
    Man darf sich keine Illusionen machen: Wenn das System des Atomwaffensperrvertrages nicht hält, wird die Instabilität auf der Welt gefährlich zunehmen. Es gibt Regime auf der Welt, die genug Geld haben, Atomwaffen zu bauen, und vielleicht auch genug Verantwortungslosigkeit oder Fanatismus, sie einzusetzen.
    Unsere Initiative hat in erster Linie rüstungskontrollpolitische Zielsetzungen. Unsere energiewirtschaftlichen und industriepolitischen Vorschläge wollen bitte so verstanden werden, daß wir absolut sicherstellen wollen, daß deutsches Know-how und deutsche Technik nirgendwo auf der Welt zur atomaren Waffenproduktion mißbraucht werden können.
    Die von uns für alle Staaten verlangten „full-scope safeguards" sind wettbewerbsneutral. Aber selbst wenn sie nicht überall durchgesetzt werden können, sollte sich für uns die nukleare Zusammenarbeit mit solchen Ländern verbieten, die sie ablehnen.
    Strenge Maßstäbe müssen auch hinsichtlich der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit angelegt werden. Es geht nicht an, Nuklearwissenschaftler und Techniker aus solchen Ländern bei uns auszubilden, die dem Sperrvertrag nicht beigetreten sind.
    Ich glaube nicht, daß verschärfte Anforderungen von den Kerntechnik importierenden Ländern als technologischer Kolonialismus ausgelegt werden können. Mit Prognosen über den Weltenergiebedarf und seine Deckung muß man j a sehr vorsichtig sein. Da haben schon sehr große Staatsmänner kräftig danebengehauen. Aber eines kann man wohl sagen: In den nächsten Jahren wird kaum ein Land, das sich bisher noch nicht für Kernenergie entschieden hat, diesen Schritt tun können, weil dafür kein Geld da ist. Der Markt ist eng geworden, und er bleibt es auch für die nächste Zeit.
    Der zur Zeit geringfügige Bedarf für Nuklearexport ist für mich ein weiteres Indiz dafür, daß in Genf bei der Überprüfungskonferenz der berühmte Art. VI mit der Abrüstungsverpflichtung das Hauptthema sein wird. Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Abrüstungsinitiative von Staatsoberhäuptern und Regierungschefs aus vier Kontinenten erinnern. Es wäre mehr als verwunderlich, wenn die Überprüfungskonferenz nicht auch als Forum für diese Initiative gebraucht würde.
    Was also sollen wir tun? — Mit unserem Antrag regen wir eine Vorkonferenz der Nichtkernwaffenstaaten an, wie es vor 1968 auf Initiative des damaligen Außenministers Willy Brandt auch geschehen ist. Der Sinn einer solchen Vorkonferenz wäre es, eine gemeinsame Position der Nichtkernwaffenstaaten zum Vertragssystem als solchem zu erarbeiten, damit die befürchtete Konfrontation aufgefangen werden kann. Daß von einer solchen Konferenz auch ein moralischer Appell an die Großmächte hinsichtlich ihrer Verhandlungen ausgehen dürfte, ist ebenfalls nicht schädlich.
    Ich möchte Herrn Kollegen Berger sagen, der angeregt hat, unseren Entschließungsantrag in den Ausschüssen weiter zu beraten — damit sind wir selbstverständlich einverstanden —: Wir bitten aber, daß die Beratung schnell und zügig vor sich geht; denn es hätte wenig Sinn, im Sommer mit einem Vorschlag an die Bundesregierung heranzutreten, eine Vorkonferenz zu einer Konferenz einzuberufen, die bereits im September stattfindet.
    Wir halten sodann eine Konferenz aller Kernwaffenstaaten über nukleare Abrüstung für notwendig. Uns ist klar, Kollege Berger, daß man diesen Vorschlag in den laufenden Verhandlungsprozeß einordnen muß. Wenn wir die amerikanisch-sowjetischen Gespräche als Prozeß verstehen, der nicht zu Ende ist, wenn die bisher vereinbarten Themen abgehakt sind, dann wird man j a wohl über die Atomwaffen der anderen Atommächte sprechen müssen. Das wird kaum über deren Köpfe hinweg gehen. Ich glaube, auf dieser Grundlage werden wir uns einigen können.
    Zum Teststopp, zum Plutoniumzwischenlager und zu den Verschärfungen der Exportregeln machen wir in unserem Antrag konkrete Vorschläge.



    Verheugen
    Wir wollen mit dem Antrag erreichen, daß die Bundesregierung tätig wird. Man kann nicht immer auf die anderen warten nach der Devise, Amerika, geh' du voran. Bei allem Respekt vor dem eingeschränkten Bewegungsspielraum: Wo es Bewegungsspielraum gibt, sollte man ihn nutzen; nicht als Selbstzweck, sondern weil man keinen Versuch unterlassen darf, die Ausweitung der atomaren Bedrohung zu verhindern.
    Aktive Nichtverbreitungspolitik ist aktive Friedenspolitik. Zu einer solchen Politik rufen wir auf. Eine solche Politik würden wir unterstützen.

    (Beifall bei der SPD)