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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8623 A Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Pierre Pflimlin, und seiner Begleitung 8639 D Abwicklung der Tagesordnung 8728 C Aktuelle Stunde betr. Grundsatzentscheidung der Bundesregierung über den großtechnischen Einstieg in die nukleare Wiederaufarbeitung Stratmann GRÜNE 8623 B Lenzer CDU/CSU 8624 C Stahl (Kempen) SPD 8625 C Dr. Laufs CDU/CSU 8626 C Catenhusen SPD 8627 B Dr.-Ing. Laermann FDP 8628 B, 8635 C Frau Dr. Bard GRÜNE 8629 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 8630 B Schäfer (Offenburg) SPD 8631 C Gerstein CDU/CSU 8632 C Fellner CDU/CSU 8633 A Reuter SPD 8634 A Lattmann CDU/CSU 8634 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/2781 — Seesing CDU/CSU 8636 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 8640 A Beckmann FDP 8643 A Fischer (Frankfurt) GRÜNE 8645A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8646 C Dr. de With SPD 8647 D Saurin CDU/CSU 8649 B Oxfort, Senator des Landes Berlin . . 8651 B Dr. Emmerlich SPD 8652 C Dr. Hirsch FDP 8653 C Frau Reetz GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 8654 B Dr. Jannsen GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 8654 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Kraftfahrzeugemissionen — Drucksachen 10/469, 10/2616 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kraftfahrzeugen — Drucksachen 10/536, 10/2771 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Bekämpfung des Waldsterbens und gesundheitlicher Gefährdungen durch Geschwindigkeitsbegrenzungen — Drucksachen 10/2065, 10/2771 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Großversuch der Bundesregierung zum Tempolimit — Drucksachen 10/2276, 10/2772 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN 12 autofreie Sonntage im Jahr — Drucksache 10/2759 — Dr. Hauff SPD 8655 B Schmidbauer CDU/CSU 8658 D Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 8661 B Hoffie FDP 8663 D Dr. Farthmann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8667 A Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 8670 B Baum FDP 8672 D Dr. Göhner CDU/CSU 8674 B Antretter SPD 8676 B Hanz (Dahlen) CDU/CSU 8677 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 16. November 1982 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und zur Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 (Gesetz zu den Pariser AtomhaftungsProtokollen) — Drucksache 10/2234 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2723 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Vorläufiger Stopp aller Atomtransporte — Drucksache 10/2333 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksachen 10/1117, 10/2770 — Dr. Warrikoff CDU/CSU 8695 D Reuter SPD 8697 A Dr. Hirsch FDP 8698 C Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 8699 D Namentliche Abstimmung 8702 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Catenhusen, Dr. Steger, Dr. Scheer, Voigt (Frankfurt), Frau Blunck, Fischer (Homburg), Grunenberg, Heistermann, Kolbow, Dr. Klejdzinski, Nagel, Stahl (Kempen), Dr. Soell, Stockleben, Vahlberg, Verheugen, Vosen und der Fraktion der SPD Nichtverbreitung von Kernwaffen — Drucksachen 10/1296, 10/2402 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Verheugen, Catenhusen, Dr. Scheer, Bahr, Duve, Horn, Jungmann, Schulte (Unna), Dr. Soell, Voigt (Frankfurt), Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Nichtverbreitung von Atomwaffen — Drucksache 10/2787 — Dr. Scheer SPD 8704 A Dr. Mertes, Staatsminister AA 8705 D Schwenninger GRÜNE 8708 D Berger CDU/CSU 8710 D Schäfer (Mainz) FDP 8713 C Verheugen SPD 8716A Lenzer CDU/CSU 8718A Catenhusen SPD 8720 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/2701 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 III Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/2779 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/2785 — Bohl CDU/CSU 8723 B Kleinert (Marburg) GRÜNE 8724 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 8726 B Kühbacher SPD 8727 C Wahl der Mitglieder des Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksachen 10/2702, 10/2780, 10/2786 — Ergebnis der Wahl 8734 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1985 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1985) — Drucksache 10/2591 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2766 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/2767 — 8729 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/2607 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 10/2758 — 8729 D Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO — Drucksache 10/2761 — Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten am Rhein-Main- Donau - Kanal — Drucksachen 10/1110, 10/2631 — Drabiniok GRÜNE 8730 B Dr. Jobst CDU/CSU 8731 D Bamberg SPD 8731 D Hoffie FDP 8732 D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Susset, Sauter (Epfendorf), Eigen, Freiherr von Schorlemer, Hornung, Brunner, Schartz (Trier), Frau Will-Feld, Stockhausen, Dr. Kunz (Weiden), Herkenrath, Jagoda, Michels, Rode (Wietzen), Scheu, Nelle, von Schmude, Doss, Hanz (Dahlen), Müller (Wadern), Berger, Dr. Hupka, Dr. Czaja, Schulze (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paintner, Bredehorn, Dr. Rumpf und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — Drucksache 10/2550 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/2757 — Götzer CDU/CSU 8734 C Sielaff SPD 8736 B Dr. Rumpf FDP 8737 C Frau Reetz GRÜNE 8739A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Mai 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über den zivilen Luftverkehr — Drucksache 10/1000 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/2746 — 8740 B Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung örtlicher Beschäftigungsinitiativen — Drucksache 10/2576 — 8740 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 zes zu dem Protokoll vom 28. Juni 1984 zur Änderung des am 18. März 1959 in NeuDelhi unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens — Drucksache 10/2668 — 8740 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1985 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1985) — Drucksache 10/2708 — 8740 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 10/2667 — 8740 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens — Drucksache 10/2684 — 8740 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dreßler, Conradi, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Egert, Dr. Ehmke (Bonn), Gilges, Frau Luuk, Peter (Kassel), Poß, Sander, Schröer (Mülheim), Sieler, Frau Steinhauer, Vogelsang, Wartenberg (Berlin), von der Wiesche, Zeitler und der Fraktion der SPD Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung — Drucksache 10/2627 — 8741 A Beratung der Sammelübersicht 62 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2744 — 8741 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1983 — Drucksache 10/2666 — 8741 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1983 (Jahresrechnung 1983) — Drucksache 10/2664 — 8741 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 1210 Tit. 54612 — Steuern aus Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH — — Drucksachen 10/2504, 10/2741 — . . . 8741 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine dritte Richtlinie des Rates zur Regelung der Sommerzeit — Drucksachen 10/1946 Nr. 40, 10/2615 — 8741 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Sechzehnten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Gemeinsame Regelung für bestimmte Gegenstände, die endgültig mit der Mehrwertsteuer belastet worden sind und von einem Endverbraucher eines Mitgliedstaates aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden — Drucksachen 10/1946 Nr. 46, 10/2636 — 8742A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Brandschutz in bestehenden Hotels — Drucksachen 10/1005 Nr. 7, 10/2654 — 8742 C Fragestunde — Drucksache 10/2762 vom 18. Januar 1985 — Verteilung der in der BT-Reihe „Zur Sache" erschienenen „Kießling-Dokumentation" innerhalb der Bundeswehr MdlAnfr 32, 33 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8679 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8679 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 V ZusFr Jungmann SPD 8679 D ZusFr Jahn (Marburg) SPD 8680 A ZusFr Heistermann SPD 8680 B ZusFr Conradi SPD 8680 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8680 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8680 D ZusFr Klose SPD 8681A Reinigung der Wäsche von Wehrpflichtigen durch deren Mütter MdlAnfr 34 18.01.85 Drs 10/2762 Conradi SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8682 D ZusFr Conradi SPD 8683 A ZusFr Krizsan GRÜNE 8683 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8683 C ZusFr Heistermann SPD 8683 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 8683 D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 8684 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8684 B Nichtbeantwortung des Briefes eines Bundestagsabgeordneten durch den Hauptvorstand der Bundesbahn MdlAnfr 40 18.01.85 Drs 10/2762 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8684 C ZusFr Toetemeyer SPD 8684 D Verlagerung des Geschäfts mit verbilligten Jugendfahrkarten auf Reiseunternehmen der Bundesbahn MdlAnfr 41 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 8685 A ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . . 8685 B Wirtschaftliche und verkehrspolitische Bedeutung des Autobahnteilstücks HemerNeheim-Hüsten MdlAnfr 45, 46 18.01.85 Drs 10/2762 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8685 D ZusFr Müntefering SPD 8685 D ZusFr Tillmann CDU/CSU 8686 A Sechsspuriger Ausbau der A 4 zwischen Frechen und Kerpen MdlAnfr 47 18.01.85 Drs 10/2762 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 8686 D ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 8686 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 8687 B Umstellung der Forschungsreaktoren zur Verwendung niedrig angereicherten Urans MdlAnfr 53 18.01.85 Drs 10/2762 Stratmann GRÜNE Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 8687 C ZusFr Stratmann GRÜNE 8687 D Offizieller Besuch des Staatspräsidenten von Paraguay, General Stroessner, in der Bundesrepublik Deutschland; Zweck des Besuchs MdlAnfr 54, 55 18.01.85 Drs 10/2762 Klose SPD Antw StMin Dr. Mertes AA 8688 B ZusFr Klose SPD 8688 C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8688 D ZusFr Dr. Soell SPD 8689 D ZusFr Toetemeyer SPD 8690 A EG-Geldüberweisung an Kambodscha MdlAnfr 56 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 8690 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8690 B Gründe für das Fehlen deutscher Sprachkenntnisse bei Deutschen aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße MdlAnfr 57 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 8690 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8690 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8691 B Smogalarm in der Bundesrepublik Deutschland; Alarm-Regelungen in den Bundesländern MdlAnfr 60, 61 18.01.85 Drs 10/2762 Amling SPD Antw PStSekr Spranger BMI 8691 D ZusFr Amling SPD 8691 D Deckung des Bedarfs der NUKEM GmbH an hochangereichertem Uran MdlAnfr 68 18.01.85 Drs 10/2762 Stratmann GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 8692 C ZusFr Stratmann GRÜNE 8692 C Verunsicherung der Autokäufer im Zusammenhang mit der Einführung des Katalysators; Verhinderung von Nachteilen für die Kraftfahrzeugindustrie MdlAnfr 66, 67 18.01.85 Drs 10/2762 Reimann SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . . 8693 A ZusFr Reimann SPD 8693 C ZusFr Toetemeyer SPD 8694 A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Verkaufsverbot für verbleites Normalbenzin MdlAnfr 69, 70 18.01.85 Drs 10/2762 Hoffie FDP Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 8694 D ZusFr Hoffie FDP 8695 A Nächste Sitzung 8742 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8743* A Anlage 2 Ursachen des Pershing-Raketen-Unfalls bei Heilbronn MdlAnfr 20, 21 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Scheer SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8743* B Anlage 3 Gefahren im Falle des Unfalles mit einer mit einem Sprengkopf ausgestatteten Pershing-II-Rakete bzw. bei ihrem Transport auf der Heilbronner Markung; Vermeidung solcher Unfälle MdlAnfr 22, 23 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8743* D Anlage 4 Sicherheit der Pershing-II-Standorte im Hinblick auf mögliche Unfälle; Freisetzung von Radioaktivität bei Raketenunfällen MdlAnfr 24, 25 18.01.85 Drs 10/2762 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8744* A Anlage 5 Dienstzeitregelung für Soldaten im Jahre 1985; Hilfe für die von Versetzungen betroffenen Soldatenfamilien im Jahre 1985 MdlAnfr 26, 27 18.01.85 Drs 10/2762 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8744* B Anlage 6 Ethische und verfassungsrechtliche Neubewertung des Austragens sogenannter Retorten-Babys durch „Leih-Mütter" und anderer Gen-Manipulationen MdlAnfr 35 18.01.85 Drs 10/2762 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8744" D Anlage 7 Durchsetzung des Verbots der Hormonverfütterung in der EG; Importverbot für mit Hormonen behandelte Schlachttiere MdlAnfr 36, 37 18.01.85 Drs 10/2762 Hornung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8745* B Anlage 8 Sicherheitsrisiko runderneuerter Reifen MdlAnfr 38 18.01.85 Drs 10/2762 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8745*D Anlage 9 Aufrechterhaltung der Bundesbahnstrecke Düsseldorf-Neuss-Kaarst MdlAnfr 39 18.01.85 Drs 10/2762 Bernrath SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8745* D Anlage 10 Einstellung des Eisenbahnpersonenverkehrs auf der Strecke Kassel-Eschwege; Auflösung des Knotenpunktbahnhofs Melsungen MdlAnfr 42, 43 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8746* B Anlage 11 Gesetzliche Regelung für Sicherungseinrichtungen beim Schülertransport (z. B. Gurte) MdlAnfr 44 18.01.85 Drs 10/2762 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8746* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 VII Anlage 12 Amerikanische und japanische Untersuchungen über den vermehrten Schadstoffausstoß von Katalysatormotoren in der Anlaufphase nach dem Start MdlAnfr 48, 49 18.01.85 Drs 10/2762 Weiß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8746* D Anlage 13 Verschärfung der Autoabgasvorschriften und Einführung unverbleiten Benzins an allen deutschen Tankstellen ab Ende 1985 entsprechend der Regelung in Österreich MdlAnfr 58, 59 18.01.85 Drs 10/2762 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8747* B Anlage 14 Beauftragung der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) mit einem Gutachten zum geplanten „Haus der Geschichte"; Publikationen des Leiters der ZFI, Dr. Alfred Schickel, in als rechtsextremistisch eingestuften Zeitungen und Zeitschriften MdlAnfr 62, 63 18.01.85 Drs 10/2762 Duve SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8747* C Anlage 15 Import von Billig-Reifen ohne Eignungs- und Sicherheitsprüfung MdlAnfr 64 18.01.85 Drs 10/2762 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8747* D Anlage 16 Volumen der öffentlichen Aufträge an die Sonnenschein GmbH MdlAnfr 65 18.01.85 Drs 10/2762 Schneider (Berlin) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8748* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 8623 117. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 25. 1. Dr. Apel 25. 1. Bühler (Bruchsal) 25. 1. Conrad (Riegelsberg) 25. 1. Ertl 25. 1. Gallus 25. 1. Haehser 25. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 25. 1. Horn ** 25. 1. Jansen 25. 1. Kohn 25. 1. Dr. Kreile 24. 1. Dr. Marx 25. 1. Milz 25. 1. Dr.-Ing. Oldenstädt 25. 1. Petersen ** 25. 1. Poß 24. 1. Schmidt (Hamburg) 25. 1. Schmidt (Wattenscheid) 25. 1. Frau Schoppe 25. 1. Schröder (Hannover) 25. 1. Schröer (Mülheim) 25. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 1. Voigt (Sonthofen) 25. 1. Wischnewski 25. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 20 und 21): Welche Ursachen führten zu dem Unfall mit der Pershing II-Rakete im Raum Heilbronn, bei dem drei amerikanische Soldaten getötet sowie mehrere schwer verletzt worden sind, und was hat die Bundesregierung bisher zum Schutz unserer Bevölkerung unternommen bzw. was wird sie unternehmen? Kann die Bundesregierung die Annahme ausschließen, daß dieses Waffensystem noch nicht die volle Gebrauchsreife erlangt hat und in Verbindung mit dem Brand einer Raketenstufe der Pershing II ein ungewollter Startvorgang möglich ist, oder bestätigt der Unfall von Heilbronn bereits früher von der SPD geäußerte Bedenken, daß dieses Waffensystem trotz unbefriedigender Tests überhastet eingeführt wurde? Zu Frage 20: Die Bundesregierung bedauert den tragischen Unfall vom 11. Januar 1985 sehr, bei dem drei amerikanische Soldaten den Tod fanden und weitere verletzt wurden. Sie hat den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl ausgesprochen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Unfall ereignete sich beim Ausbildungsdienst innerhalb eines militärischen Bereiches; eine Gefährdung der Zivilbevölkerung bestand nicht. Für die Durchführung des Ausbildungsdienstes gelten strenge Sicherheitsbestimmungen, die auch dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen. Erst nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse können Aussagen über mögliche Unfallursachen gemacht werden. Zu Frage 21: Das Waffensystem Pershing II ist nach intensiven, ausreichenden Tests als einsatzbereit und zuverlässig bewertet worden. Zur Einsatzreife hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit mehrfach, vertraulich vor dem Verteidigungsausschuß, aber auch öffentlich in der Fragestunde, geäußert. Bei dem Unfall war ein ungewollter Startvorgang ausgeschlossen, da nur eine Antriebsstufe, nicht aber eine Rakete betroffen war. Selbst bei einer vollständig montierten Rakete hätten die technischen Sicherheitsvorkehrungen einen Raketenstart verhindert. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 22 und 23): Welche Gefahren hätten bei dem Raketenunfall mit einer Pershing II auf der „Waldheide" in Heilbronn bestanden, wenn die Rakete mit einem konventionellen oder atomaren Sprengkopf ausgestattet gewesen wäre, bzw. wenn sich dieser Unfall beim Transport auf der Heilbronner Markung ereignet hätte? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Abstimmung mit den US-Streitkräften im Rahmen der NATO-Partnerschaft aus dem Brand einer Pershing II-Rakete auf der „Waldheide" in Heilbronn, um eine Gefährdung der Zivilbevölkerung durch weitere Unfälle mit Pershing-Raketen bzw. einen ungewollten Raketenstart als Folge eines Defekts zu vermeiden? Zu Frage 22: Die Frage nach möglichen Folgen eines von Ihnen beschriebenen Unfalls stellt sich nicht, da eine solchem Unfall vergleichbare Handhabung einer Raketenstufe während eines Transports nicht stattfindet und Gefechtsköpfe nicht mitgeführt werden. Zu Frage 23: Bei dem Unfall am 11. Januar 1985 war die Zivilbevölkerung in keiner Weise gefährdet. Wie bereits festgestellt, handelte es sich nicht um den Brand einer Rakete, sondern allein der ersten Antriebsstufe vor dem Zusammenbau der Rakete. Selbst durch den Defekt einer vollständigen Rakete wäre ein ungewollter Start durch technische Vorkehrungen ausgeschlossen. 8744* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten untersuchen derzeit den Unfall; diese Untersuchung wird durch einen Experten unserer deutschen Luftwaffe begleitet und unterstützt. Ob über die bereits bestehenden Sicherheitsvorkehrungen hinaus weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, wird nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses umgehend zu entscheiden sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 24 und 25): Sind im Hinblick auf mögliche Unfälle Pershing II-Standorte in oder unmittelbar in der Nähe von größeren Städten sicherheitstechnisch vertretbar? Kann bei Raketenunfällen mit der Pershing-Rakete Radioaktivität freigesetzt werden? Zu Frage 24: Bei dem Unfall war die Zivilbevölkerung nicht gefährdet. Eventuelle Folgerungen irgendwelcher zusätzlicher, weitergehender Art können erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse konkret gezogen werden. Zu Frage 25: Da während der Lagerung, Ausbildung und des Transports die Raketen nicht vollständig montiert werden, d. h. ohne Gefechtsköpfe sind, schließe ich eine Freisetzung von Radioaktivität während eines Unfalls aus. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordenten Würtz (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 26 und 27): Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, eine generelle Dienstzeitregelung für die Soldaten im Jahr 1985 einzuführen? Welche konkreten Hilfen sind für die von häufiger Versetzung betroffenen Soldatenfamilien 1985 geplant? Zu Frage 26: Die Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrages der Streitkräfte nach Artikel 87 a des Grundgesetzes und unserer Bündnisverpflichtungen läßt die Einführung einer Dienstzeitregelung — etwa im Sinne einer gesetzlichen Arbeitszeitregelung — für die Soldaten nicht zu. Die verantwortlichen militärischen Führer müssen in der Lage bleiben, zur Aufrechterhaltung der notwendigen Einsatzbereitschaft und Präsenz die Dienstzeit in ihren Verbänden/Einheiten so zu befehlen, wie dies den jeweiligen Erfordernissen entspricht. Daß andererseits die Dienstzeitbelastung der Soldaten so gering wie möglich gehalten wird, entspricht im besonderen Maße der Fürsorgepflicht aller Vorgesetzten. Zu Frage 27: Versetzten Soldaten werden die Auslagen für eine getrennte Haushaltsführung und für einen Umzug im Rahmen der Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes und der Trennungsgeldverordnung ausgeglichen. Die Bundesregierung hat eine Prüfung eingeleitet, ob und welche Leistungen vorrangig einer Verbesserung bedürfen. Zwei unter familienpolitischen Aspekten besonders dringliche Maßnahmen wurden bereits zum 1. Januar 1985 verwirklicht: — Die Höchstbeträge bei Kostenerstattungen für zusätzlichen Unterricht der Kinder nach dem Umzug wurden verdoppelt, nämlich von 750 DM auf 1 500 DM je Kind. — Trennungsgeldempfänger erhalten nunmehr monatlich eine zweite Reisebeihilfe für Familienheimfahrten, wenn die Entfernung zwischen Dienstort und Familienwohnort mehr als 300 km beträgt. Es werden weitere Verbesserungen von Leistungen nach dem Bundesumzugskostengesetz angestrebt, und zwar vorrangig eine Erhöhung der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen und die Verbesserung des Zuschlags zur Pauschvergütung bei häufigen Umzügen hinsichtlich Zeitdauer und Höhe. Ferner wird mit Nachdruck die Zahlung von Trennungsgeld bis zum Dienstantritt am neuen Standort bei Vorwegumzug aus Anlaß der Versetzung angestrebt. Das Ergebnis der notwendigen Verhandlungen in der hierfür zuständigen Bund-/Länderkommission bleibt abzuwarten. Neben den erreichten und angestrebten Verbesserungen im Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht ist der Bundesminister der Verteidigung in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit bemüht, den Angehörigen versetzter Soldaten bei der Arbeitsplatzsuche am neuen Wohnort behilflich zu sein. Die konkrete Hilfe wird dadurch gegeben, daß wir uns weiter bemühen, möglichst wenig zu versetzen und möglichst frühzeitig zu informieren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Frage 35): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 8745* Ist die aktuelle Diskussion in Großbritannien zum Thema „Leihmütter" für die Bundesregierung Veranlassung, meine Fragen vom 10. Juni 1983 (Plenarprotokoll 10/12, Seite 679) mit dem Inhalt „Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Verträge über Leihmütterschaften, aber auch Gen-Manipulationen und sonstige Eingriffe in das werdende Leben, mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Recht der Menschenwürde und dem christlichen Sittengesetz, nicht vereinbar sind?" zu ergänzen oder anders zu beantworten? Die auf Ihre Anfrage vom 10. Juni 1983 erteilte Antwort ist dahingehend zu ergänzen, daß in der Zwischenzeit auch in der Bundesrepublik Fälle der Leihmutterschaft bekanntgeworden sind. Zu der Sittenwidrigkeit von Leihmütterverträgen hat sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in einem Interview mit der Allgemeinen Zeitung Mainz am 16. Januar 1985 geäußert und darauf hingewiesen, daß vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Ehepaar und einer sogenannten Leihmutter über das auszutragende Kind nach seiner Meinung grundsätzlich sittenwidrig sind und gegen die im Grundgesetz verankerte Wertordnung verstoßen. Eine von den Bundesministern für Forschung und Technologie und der Justiz nach einem ausführlichen Fachgespräch im Herbst 1983 eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe „In-vitroFertilisation, Genomanalyse und Gentherapie" unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Herrn Prof. Dr. Benda, prüft den ganzen Fragenkomplex. Sie wird eine Empfehlung dazu abgeben, ob und ggfs. welche Maßnahmen zum Schutz der Würde des Menschen bzw. zum Schutz des werdenden Lebens für erforderlich gehalten werden. Mit Fragen der Gentechnologie befaßt sich auch der Deutsche Bundestag. Er hat eine Enquete-Kommission eingesetzt. Sie soll über ihre Arbeiten bis zum 31. Dezember 1986 einen Bericht erstellen. Sobald die Empfehlungen der von der Bundesregierung gebildeten Arbeitsgruppe vorliegen, wird die Bundesregierung die erforderlichen Entscheidungen treffen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Hornung (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Fragen 36 und 37): Wie wird die Bundesregierung das Verbot von Hormonverfütterung in der EG durchsetzen, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß dieses Verbot sowohl für die Gesundheit unserer Bevölkerung als auch für den Wettbewerb innerhalb der EG von besonderer Bedeutung ist? Ist die Bundesregierung bereit, ein Importverbot für Schlachttiere, die mit Hormonen behandelt wurden, zu erlassen, da eine Rückstandsuntersuchung als Schutz für den deutschen Verbraucher sicher nicht ausreicht? Zu Frage 36: Dem Ministerrat der EG liegt derzeit ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 81/602/EWG über ein Verbot von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung und von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung vor. Die Bundesregierung wird sich bei den Beratungen dieses Vorschlags weiterhin für ein Verbot der Anwendung von Hormonen zu Mastzwecken einsetzen. Hierbei spielt neben Gründen des Gesundheitsschutzes auch der Gesichtspunkt eine Rolle, daß gegen derartige Mastmethoden und das von so behandelten Tieren gewonnene Fleisch von Verbraucherseite eine starke Abneigung besteht. Die Bundesregierung teilt ferner die Auffassung, daß einem solchen Verbot auch für den Wettbewerb innerhalb der Gemeinschaft eine besondere Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Haltung durch die Stellungnahmen des Bundesrates, des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Gemeinschaften bestätigt. Zu Frage 37: Importverbote werden von der EG-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof sehr kritisch beobachtet. Die Bundesregierung hält es deshalb für erforderlich, die zu ergreifenden Maßnahmen bei Fleisch, das von Tieren gewonnen worden ist, die mit gemeinschaftsrechtlich nicht bereits verbotenen Hormonen behandelt worden sind, von dem Ergebnis der Beratungen über die Hormon-Richtlinie abhängig zu machen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Frage 38): Hält die Bundesregierung das Sicherheitsrisiko runderneuerter Reifen, die nicht nach RAL runderneuert wurden, für verantwortbar, wenn nein, wie kann sichergestellt werden, daß runderneuerte Reifen kein Sicherheitsproblem darstellen? Der Bundesregierung sind derzeit keine Fälle bekannt, wonach nicht nach RAL runderneuerte Reifen ein höheres Sicherheitsrisiko beinhalten als die nach RAL runderneuerten Reifen. Gleichwohl begrüßt die Bundesregierung, daß sich eine Reihe von Firmen freiwillig zur „Gütegemeinschaft Reifenrunderneuerung e. V." zusammengeschlossen haben, um ihre Produktion nach RAL Güte zu sichern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/2762 Frage 39): Wird die Bundesregierung die Deutsche Bundesbahn veranlassen, vor einer Entscheidung über den künftigen Bestand der Bahnstrecke 472, Düsseldorf-Neuss-Kaarst, diese 8746* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Strecke mit einem bedarfsgerechten Fahrplan zu bedienen, uni auf diese Weise die tatsächliche Fahrgastfrequenz und damit die Wirtschaftlichkeit der Strecke besser beurteilen zu können? Nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes entscheidet die Deutsche Bundesbahn über ihre Fahrplangestaltung in eigener, unternehmerischer Verantwortung. Für Strecken, die in einen Verbund einbezogen sind, bestimmt der Verbund das Leistungsangebot. Für die Strecke Neuss-Kaarst hat die Deutsche Bundesbahn in Übereinstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) am 6. März 1984 das Verfahren zur Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busbedienung eingeleitet. Das gesetzliche Verfahren, das bei geplanten Umstellungen des Reisezugbetriebes auf Busbedienung in jedem Einzelfall durchzuführen ist, stellt die Abwägung aller Belange sicher. Eine Beurteilung ist dem Bundesminister für Verkehr erst möglich, wenn ihm ein Antrag der Deutschen Bundesbahn mit prüffähigen Unterlagen vorliegt. Dies ist für die Strecke Neuss-Kaarst bislang nicht der Fall. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn den Personenverkehr auf der Strecke Kassel-Eschwege einstellen wird, und was gedenkt sie zu tun, um diese für das strukturschwache Zonenrandgebiet schädliche Maßnahme und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden? Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn den Knotenpunktbahnhof Melsungen auflösen will, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese für das strukturschwache Zonenrandgebiet schädliche Maßnahme und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden? Zu Frage 42: Aufgrund der rückläufigen Entwicklung des Verkehrsaufkommens hat die Bundesregierung am 28. September 1984 die dauernde Umstellung des Reisezugbetriebes auf der Strecke Kassel HbfEschwege genehmigt. Es ist davon auszugehen, daß eine gleichwertige Verkehrsbedienung mit dem Bus und damit der Bestand der Arbeitsplätze in der Region gewährleistet bleibt. Zu Frage 43: Die Deutsche Bundesbahn entscheidet über betriebliche und organisatorische Änderungen in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn wird zum 2. Juni 1985 der Bahnhof Melsungen zwar seine Funktion als Knotenpunktbahnhof verlieren; er bleibt jedoch nach dem derzeitigen Planungsstand als Hauptdienststelle bestehen. Bei der Umwandlung handelt es sich um eine rein innerbetriebliche Maßnahme. Eine Einsparung von Arbeitsplätzen ist damit nicht verbunden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 10/2762 Frage 44): Gibt es seitens der Bundesregierung Vorstellungen über eine gesetzliche Regelung für spezielle Sicherungseinrichtungen (z. B. Gurte) beim Schülertransport, wenn ja, welche? Die Bundesregierung sieht aufgrund des Unfallgeschehens und der bisher gewonnenen Erkenntnisse z. Z. keine Notwendigkeit, in Kraftomnibussen, die Schulkinder befördern, Ausrüstung und Benutzung von Sicherheitsgurten oder spezielle Kinderrückhaltesysteme vorzuschreiben. Für den Transport von Schulkindern in sogenannten Kleinbussen — das sind nach dem Verkehrsrecht Personenkraftwagen — hat das Bundesverkehrsministerium jedoch im Entwurf für einen „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden" vorgeschlagen, daß für Schulkinder, bei denen Alter und Größe das Anlegen der Sicherheitsgurte nicht gestatten, geeignete Rückhaltesysteme mitgeführt werden sollen. Geeignet sind Kinderrückhaltesysteme z. B. dann, wenn eine Genehmigung nach der ECE-Regelung Nr. 44 vorliegt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Fragen 48 und 49): Sind der Bundesregierung Untersuchungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan bekannt (siehe Hinweis in der FAZ, 7. Januar 1985, Nr. 5, Seite 9), wonach ein Katalysator nach dem Start in der Anlaufphase mehr Schadstoffe in Form von Schwefeldioxid, Schwefelsäure, Schwefelwasserstoff, Ammoniak und Blausäure ausstoße als ein konventionell ausgerüsteter Motor, und wenn ja, wie bewertet sie die Ergebnisse dieser Untersuchungen? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der angesprochenen Untersuchungen, wonach der gesteigerte Schadstoffausstoß solange anhalte bis eine Betriebstemperatur von 300° Celsius erreicht sei und diese Anlaufphase je nach Außentemperatur, Fahrverhalten und Alter des Katalysators bis zu 20 Minuten betragen könne? Zu Frage 48: Untersuchungen über die Emission der Schadstoffe Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid, Schwefelsäure, Schwefelwasserstoff, Ammoniak und Blausäure aus Katalysatorfahrzeugen sind bekannt. Nach dem Start bis zum Erreichen der Anspringtemperatur des Katalysators entsprechen die Emissionen denen eines konventionellen Fahrzeugs, d. h. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 8747" SO2 wird entsprechend dem Schwefelgehalt des Kraftstoffes emittiert, die Sulfatemissionen liegen um mehrere Größenordnungen niedriger. Schwefelwasserstoff tritt im Abgas von Verbrennungsmotoren praktisch nicht auf. Ebenso tritt Ammoniak im Rohabgas praktisch nicht auf. Blausäure kann in geringen Konzentrationen auftreten, die aber weit unterhalb der für die Umwelt bedeutsamen Konzentrationen liegen. Zu Frage 49: Eine Gefährdung durch die genannten Schadstoffe bei Katalysatorbetrieb ist nicht gegeben. In den USA hat diese Erkenntnis nach sehr eingehenden Untersuchungen durch die Environmental Protection Agency (EPA) dazu geführt, daß von der Einführung eines eigenen Testverfahrens (SET) Sulfat-Emission-Test abgesehen wurde. Die Angabe, daß der Katalysator seine Betriebstemperatur erst nach 20 Minuten erreiche, trifft nicht zu. Nach Untersuchungen des TÜV-Rheinland hat das Abgas bereits nach 10 bis max. 30 sec. (bei Ausgangstemperaturen von –10 ° C) eine Temperatur von mehr als 400 °C erreicht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 58 und 59): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der österreichischen Bundesregierung über die Einführung des unverbleiten Benzins ab Ende 1985 an allen österreichischen Tankstellen und die strengen Abgasvorschriften? Ist die Bundesregierung bereit, dem „österreichischen Weg" zu folgen und innerhalb der EG notfalls im Alleingang eine vergleichbare Vorreiterrolle zu übernehmen? Die Bundesregierung hat mit ihrem Grundsatzbeschluß vom 21. Juli 1983 in Europa die Pilotfunktion bei der Einführung bleifreien Benzins und des umweltfreundlichen Autos übernommen. Es zeigen sich zunehmend die Erfolge dieser Politik. Immer mehr Länder erkennen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Die Bundesregierung begrüßt daher die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung, uns auf diesem Weg zu folgen — eine Entscheidung, die in Österreich ohne eigene PKW-Fertigung sicherlich leichter zu treffen war. Die Entwicklung in der EG ist in einer Weise in Bewegung geraten, wie dies noch vor einem Jahr kaum jemand für möglich gehalten hat. Mit der sachlichen Einigung über die Benzin-Blei-Richtlinie ist uns ein erster Durchbruch gelungen. Die Bundesregierung wird sich daher innerhalb der EG weiterhin entschlossen für eine rasche, gemeinsame Lösung zur Einführung des umweltfreundlichen Autos einsetzen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 62 und 63): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) vom Bundesministerium des Innern beauftragt worden ist, sich gutachterlich zum geplanten „Haus der Geschichte" zu äußern (vgl. „MUT" Nr. 209/Januar 1985, Seite 16)? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Leiter der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI), Dr. Schikkel, regelmäßig in den Publikationsorganen „MUT", „Deutschland in Geschichte und Gegenwart" (Grabert Verlag) oder „Deutsche Nationalzeitung" schreibt oder zitiert wird, d. h. in Zeitungen bzw. Zeitschriften, die vom Bundesminister des Innern im Verfassungsschutzbericht als „rechtsextremistisch" eingestuft worden sind oder in rechtsextremistischen Verlagen erscheinen (Grabert), und welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage 62: Das Bundesministerium des Innern hat die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) nicht beauftragt, sich gutachterlich zum geplanten „Haus der Geschichte" zu äußern. Der Leiter der ZFI, Herr Dr. Schickel, hat sein Interesse an dem Vorhaben eines „Hauses der Geschichte" bekundet. Ihm ist daraufhin — ebenso wie einer Vielzahl anderer Personen und Institutionen — das Gutachten der vom Bundesminister des Innern eingesetzten unabhängigen Sachverständigenkommission zugesandt worden, um ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme hierzu zu geben. Herr Dr. Schickel hat sich zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission bisher nicht geäußert. Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat von vornherein die Diskussion um das geplante „Haus der Geschichte" breit angelegt. Sie begrüßt das lebhafte Interesse an diesem Vorhaben. Sie können versichert sein, Herr Abgeordneter, daß alle eingehenden Stellungnahmen in jeder Richtung eingehend geprüft und bewertet werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Frage 64): Werden Billig-Reifen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und ohne Eignungs- und Sicherheitsprüfung in den Handel gebracht, wenn ja, aus welchen Ländern werden diese Reifen importiert? In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Zeitraum Januar bis November 1984 15,9 Millionen Pkw-Reifen und 1,7 Millionen Lkw/Bus-Reifen eingeführt. Die Einfuhrpreise lassen sich der amtlichen Außenhandelsstatistik nicht entnehmen. Die aus dieser Statistik errechenbaren Durchschnittspreise (DM pro Stück) liefern dafür wegen der Vielzahl unterschiedlicher Reifentypen keine ausreichenden Anhaltspunkte. Ca. 75-80 % der importier- 8748* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 ten Pkw- und Lkw-Reifen stammen aus EG-Ländern; diese Einfuhren erfolgen zum großen Teil im konzerninternen Austausch. Die Restimporte stammen aus aller Welt, besonders aus Japan, Österreich, Spanien und Schweden. Für Pkw/Lkw/Bus-Reifen sind besondere Eignungs- und Sicherheitsprüfungen bisher nicht vorgeschrieben. Die von der UN-Wirtschaftskommission für Europa erarbeitete ECE-Regelung Nr. 30 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die am 3. Juni 1977 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten und damit anwendbar — nicht verbindlich — ist, bringt erstmals ein Prüfverfahren, mit dem ein hinreichend sicherer Bezug zum praktischen Fahrbetrieb auf der Straße hergestellt werden könnte. Bis Mitte des Jahres 1985 wird eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen abgeschlossen sein, in der geprüft wird, inwieweit die ECE-Regelung ausreichend ist oder ob national schärfere Anforderungen an die Prüfung von Reifen zu stellen sind. Sofern Reifen nicht nach der ECE-Regelung Nr. 30 geprüft sind, kann die Bundesregierung nicht beurteilen, welche Standards bei der Fertigung eingehalten wurden. Unabhängig hiervon gilt für Reifen generell nach § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, daß sie hinsichtlich ihrer Maße und ihrer Bauart den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen müssen. Im übrigen wird die technische Entwicklung auf dem Reifenmarkt von der Bundesregierung laufend beobachtet. Ihr ist kein konkreter Fall bekannt geworden, wonach auf dem Markt angebotene Reifen des von Ihnen besonders angesprochenen niedrigsten Qualitätsstandards den im Fahrbetrieb zu erwartenden Belastungen nur mangelhaft Rechnung tragen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Schneider (Berlin) (GRÜNE) (Drucksache 10/2762 Frage 65): Kann die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Wirtschaft näher begründen, wonach die Öffentlichkeit wegen eines angeblichen Schutzes der geschäftlichen Sphäre über die Höhe der Steuermittel nichts erfahren darf, die aus dem Bundeshaushalt für Lieferungen der Firma Sonnenschein (Berlin, Büdingen) an öffentliche Auftraggeber aufgewendet wurden, und kann die Bundesregierung erläutern, welche „grundrechtlichen Positionen" der Firma in diesem Fall dem Fragerecht eines Abgeordneten entgegenstehen? Der Auskunft über die Höhe der an das genannte Unternehmen von öffentlichen Auftraggebern erteilten Aufträge stehen die in meinen Antworten vom 12. und vom 28. November 1984 mitgeteilten wichtigen Gründe entgegen. Die Bundesregierung lehnt es ab, detaillierte Angaben zur „geschäftlichen Sphäre" der Firmen zu machen, mit denen Geschäftsverbindungen bestehen oder bestanden haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Saurin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Entscheidung fällt leider vor dem Hintergrund eines seit mehreren Wochen anhaltenden Hungerstreiks, den terroristische Gewalttäter als ein Mittel ihres menschenverachtenden terroristischen Kampfes aus den Zellen heraus einsetzen. Der Hungerstreik und die mittlerweile 38 terroristischen Anschläge sind Teil einer Gesamtstrategie der Terroristen zur Mobilisierung der Anhängerschaft, zur Gewinnung neuer Mitglieder und mehr Publizität für die Ideologie der Rote-Armee-Fraktion.
    Den Terroristen geht es nicht darum, wie von ihnen behauptet wird, durch den Hungerstreik eine Veränderung ihrer Haftbedingungen zu erzwingen. Herr Fischer, ich möchte das einmal sehr deutlich sagen, es hätte Ihnen gut angestanden, neben einem subjektiven Verständnis für eine subjektive Lage der Terroristen vielleicht in einem Halbsatz auch auf die Opfer und auf die Gewalttaten und auf die Greuel, die von diesen Terroristen ausgegangen sind, einzugehen, wenn Sie hier für solche Gruppierungen Hafterleichterungen fordern, die weit über das hinausgehen, was normalen Strafgefangenen derzeit zur Verfügung steht.

    (Zuruf des Abg. Fischer [Frankfurt] [GRÜNE] — Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Ich will einmal einige Punkte kurz ansprechen, weil wir im Rechtsausschuß gestern das Glück hatten, eine Unterrichtung zu dieser Thematik zu erfahren. In drei Gefängnissen besteht derzeit für insgesamt 11 Terroristen die Möglichkeit, täglich 6 Stunden gemeinsam zu verbringen. Die Häufigkeit der Besuche durch Angehörige, Verteidiger und andere Personen ist bei diesem Personenkreis höher als bei anderen Strafgefangenen. Während jeder Strafgefangene einmal in der Woche 30 Minuten einen Besucher empfangen kann, wurde die Dauer für RAF-Häftlinge auf 45 Minuten erhöht. Christian Klar beispielsweise hat in den vergangenen zwei Jahren 108 Besucher empfangen.

    (Bohl [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Während der normale Bundesbürger im Durchschnitt 122 Briefe versendet und selbst 125 im Jahr erhält, hat z. B. der in Straubing einsitzende Häftling Rolf Heißler vom 11. November 1982 bis zum 3. Dezember 1984 1099 Briefe erhalten und 1160 selbst geschrieben. Allen RAF-Gefangenen wird angeboten, am Normalvollzug teilzunehmen. Das heißt, sie haben die Möglichkeit zum Hofgang, zum Kirchengang, zu Fernsehempfang und Arbeitseinsätzen. Alle Gefangenen — bis auf wenige Ausnahmen — haben das abgelehnt. Im Vergleich zu anderen Gefangenen ist bei den Terroristen die Ausstattung mit Büchern, Radiogeräten und Fernsehern deutlich höher. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie der deutschen Öffentlichkeit auch das einmal sagten, statt hier mit falschen Argumenten um subjektives Verständnis für Terroristen zu werben; für die Opfer der Gewalttaten haben Sie hingegen nicht einmal einen Halbsatz übrig.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Vorschrift über die Frage der Zwangsernährung ist seit langer Zeit umstritten. Insbesondere seit der zweiten großen Welle kollektiven Hungerstreiks im Frühjahr 1981 wurde von den mit der Zwangsernährung betrauten Ärzten, Strafvollzugs-bediensteten, den Juristen und Politikern auf die unlösbaren Abgrenzungsschwierigkeiten und die unerträgliche Rechtsunsicherheit, die sich aus der bisherigen gesetzlichen Fassung ergeben, ständig hingewiesen. Darüber hinaus ist nach meiner festen Überzeugung — hier ist, wie mehrere Redner dargelegt haben, eine Entscheidung zu treffen, die jeder vor sich selbst fällen muß — die jetzige Form



    Saurin
    der Zwangsernährung gegen den ausdrücklichen Widerstand der Betroffenen, die mit massiven körperlichen Eingriffen verbunden ist, mit der Würde des Menschen nicht zu vereinbaren.
    Das uns vorliegende Änderungsgesetz, wonach die Vollzugsbehörden nicht zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen verpflichtet sind, solange von einer Selbstbestimmung des Gefangenen ausgegangen werden kann, stellt die Würde des Menschen in den Mittelpunkt und schafft eine klare rechtliche Regelung. Die Zwangsernährung eines im Hungerstreik befindlichen Gefangenen, der aus eigenem Willensentschluß die Nahrungsaufnahme ablehnt und frei verantwortlich aktiven Widerstand gegen die künstliche Nahrungszufuhr leistet, widerspricht seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde.
    Die Gegenmeinung möchte dieses Selbstbestimmungsrecht des einzelnen nach dem Eintritt akuter Lebensgefahr nicht mehr gelten lassen und räumt statt dessen dem Lebensschutz und der staatlichen Fürsorgepflicht absoluten Vorrang ein. Es ist unverständlich, weshalb der Gefangene gewaltsam daran gehindert werden soll, seine ureigensten persönlichen Freiheitsrechte wahrzunehmen. Dieser Eingriff in seine persönlichen Freiheitsrechte geschieht durch die Zwangsernährung auf eine diesen Menschen in seiner Körperlichkeit vergewaltigende Weise, wie dies im Rahmen erlaubter Zwangsbefugnisse bei anderen körperlichen Eingriffen sonst nicht bekannt ist.
    Wenn es in § 3 des Starfvollzugsgesetzes heißt „Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.", muß daraus gefolgert werden, daß es innerhalb des Vollzugs keine anderen Eingriffsverpflichtungen gibt als außerhalb. Außerhalb der Vollzugsanstalten wird ein zurechungsfähiger Patient nicht zwangsernährt, wenn er nach seiner Willensentscheidung die Nahrungsaufnahme verweigert. Er kann auch gegen seinen Willen selbst dann nicht operiert werden, wenn diese medizinische Behandlung sein Leben erhalten würde und damit in seinem eigenen Interesse läge.
    Es ist nach meiner Überzeugung nicht einzusehen, warum der oberste Wert des Grundgesetzes, die Menschenwürde, nicht auch für den aus freiem Willensentschluß hungernden Gefangenen gelten soll, sondern er in diesem Fall mit Brachialgewalt und dem Risiko einer erheblichen Verletzungsgefahr durch die Zwangsernährung in seiner Würde vergewaltigt werden soll. Hiergegen läßt sich auch nicht einwenden, daß die Strafvollzugsbediensteten auch Selbstmord und andere spontane Selbstbeschädigungen der in Haft Befindlichen zu verhindern haben. Hungerstreiker sind grundsätzlich keine Selbstmörder, sondern sie wollen ja etwas erreichen. Während sonst bei Selbstmordversuchen und Selbstverletzungen in der Haft die begründete Annahme besteht, daß Kurzschlußhandlungen vorliegen und die Umstände an der freien Willensentschließung zweifeln lassen, besteht bei Gefangenen, die einen erpresserischen Hungerstreik über mehrere Wochen durchhalten, kein Anlaß und kein
    Recht, ihren entschieden bekundeten Willen mit Brachialgewalt zu brechen. Das schließt nicht aus, daß die Strafvollzugsbehörden in ihrer Fürsorgepflicht alles tun, d. h. Nahrung bereithalten und ständig zur Verfügung stellen, wiederholt Belehrungen über die Folgen der Nahrungsverweigerung geben sowie ständige ärztliche Betreuung und Beistand gewährleisten.
    Die Neufassung des § 101 des Strafvollzugsgesetzes schafft auch klare Abgrenzungskriterien für alle Betroffenen. Das Tatbestandsmerkmal der „akuten Lebensgefahr" in der bisherigen Fassung hat sich in der Praxis als untauglich erwiesen, da es nicht geeignet ist, den Zeitpunkt der Verpflichtung zur Zwangsernährung hinreichend zu bestimmen. Für den Anstaltsleiter ist bisher nicht genau klar, wann er Leben und Gesundheit des Gefangenen zwangsweise zu erhalten berechtigt und ab wann er dazu verpflichtet ist. Ebenso ist für den Gefangenen nicht voraussehbar, wie weit seine Selbstbeschädigung oder Selbstvernichtung akzeptiert wird und ab wann er eine Zwangsernährung über sich ergehen lassen muß. Zudem wird der Eindruck erweckt, daß im Falle der Nahrungsverweigerung auch bei akuter Lebensgefahr in der Regel noch wirksam geholfen und jedenfalls der Eintritt des Todes verhindert werden kann.
    Dieser Sachverhalt stärkt zumindest bei einem Gefangenen, der zwar bestimmte Ziele verfolgt und den Staat erpressen, aber sein Leben nicht aufs Spiel setzen will, die Bereitschaft zum Beginn und zur Fortführung der Nahrungsmittelverweigerung. Die unklare Situation besteht aber auch für die behandelnden Ärzte, da nicht exakt feststeht, inwieweit der Arzt die Selbstbestimmung des Gefangenen zu respektieren hat und ab wann er sie mißachten darf. Die derzeit gültige Fassung vermittelt den Eindruck, daß sie dem Selbstbestimmungsrecht und dem Lebensschutz gleichzeitig Rechnung trägt. Tatsächlich wird jedoch einer Entscheidung ausgewichen, und die Ärzte haben die Konsequenzen der juristischen Unklarheiten zu tragen.
    Wenn derzeit Ärzte zu entscheiden haben, ob sie die Zwangsernährung durchführen oder nicht, stehen sie vor der Situation, daß sie sich nach einer der ernsthaft vertretenen juristischen Auffassungen in jedem Fall dem Vorwurf strafbaren Handelns aussetzen. Stirbt ein hungerstreikender Gefangener, trifft den Arzt vielleicht der Vorwurf der vorsätzlichen Tötung durch Unterlassen, weil er das Recht gehabt hat, den Gefangenen bereits nach Eintritt einer schwerwiegenden Gefahr für die Gesundheit auch gegen dessen Willen zwangsweise zu ernähren. Lehnt ein Arzt unter Berufung auf die Unzumutbarkeit die Zwangsernährung ab, kann ihm vorgehalten werden, die gebotene Zwangsernährung sei zumutbar gewesen. Ihm kann dann eventuell der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht werden.
    Darüber hinaus verstößt die Zwangsernährung nach Auffassung vieler Ärzte gegen ihre Berufsethik. Ich zitiere den Chefarzt für innere Krankheiten im Vollzugskrankenhaus Hohenasperg Dr. Bek-



    Saurin
    ker, der bei der Anhörung im Bundestag am 14. Dezember 1984 ausgeführt hat:
    Eine Zwangsernährung ist mit den Regeln der ärztlichen Ethik nicht vereinbar, wenn man bei einem Gefangenen von einer freien Willensbestimmung ausgehen muß. Eine besonders schwere Mißachtung ärztlicher Ethik liegt vor, wenn außer der Ignorierung seiner Willensbekundung der Gefangene noch durch körperliche Gewaltanwendung an der Abwehr einer medizinischen Maßnahme gehindert wird.
    Meine Damen und Herren, wir sind die einzige freiheitliche Demokratie, die mit einem derart massivem körperlichen Eingriff gegen den ausdrücklichen Widerstand der Betroffenen diese durch Zwangsernährung vor sich selbst schützt. In Großbritannien hat eine in Grundzügen vergleichbare Praxis dazu geführt, daß es seit der Abschaffung der Zwangsernährung keine spektakulären Hungerstreikaktionen mehr gegeben hat. In Großbritannien — insbesondere in Irland — ist der Begriff des Hungerstreiks aus einer jahrhundertealten Tradition 1920 von IRA-Häftlingen in einer groß angelegten Aktion als politisches Mittel gebraucht worden, weil die Tradition in Irland dem Hungerstreikenden, der sich vor die Haustür des Beleidigers setzte, immer eine große Sympathie verlieh und ihm die Möglichkeit eines Gewinns von Ansehen verschaffte. Dieses Mittel ist in Irland von IRA-Häftlingen benutzt worden. Seitdem den Gefangenen dort dreimal täglich Mahlzeit in die Zelle gestellt wird und sie darauf hingewiesen werden, welche Folgen sie mit ihrem Hungerstreik für sich selbst eingehen, hat es in England keine einzige spektakuläre Hungerstreikaktion mehr gegeben.
    Ich wäre glücklich, wenn durch die Neufassung des Gesetzes eine ähnliche Regelung in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch ähnliche Auswirkungen im Interesse der einsitzenden Häftlinge und im Interesse eines Stopps der Gewalt, die sich in der Bundesrepublik Deutschland seit Wochen abspielt und sich wohl, wie zu befürchten ist, leider noch weitere Zeit abspielen wird, durchsetzbar wären. Wir sollten auch in der Bundesrepublik eine klare Rechtsgrundlage schaffen, die sich an der Würde des Menschen und seinem Recht auf freie Selbstbestimmung orientiert.
    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile dem Herrn Senator für Justiz des Landes Berlin das Wort.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als das Land Berlin im Jahre 1982 im Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des § 101 des Strafvollzugsgesetzes einbrachte, ahnte niemand, daß dieses Gesetzgebungsverfahren unmittelbar vor seinem Abschluß tagespolitische Brisanz erfahren würde. Ausschlaggebend für die Initiative zur Änderung dieser Vorschrift waren seinerzeit vor allem die praktischen Erfahrungen, die in den Jahren 1978 und 1981 die Landesjustizverwaltungen machen mußten, als inhaftierte terroristische Gewalttäter mittels bundesweit durchgeführter Hungerstreikaktionen den Rechtsstaat zu erpressen suchten. Bei den von den Gefangenen mit äußerster Willensenergie gegen jede ärztliche Maßnahme durchgeführten Aktionen, wurde deutlich, daß die geltende Regelung der Zwangsernährung in der Praxis nicht umsetzbar ist.
    Nach § 101 Abs. 1 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes ist die Vollzugsbehörde zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiete der Gesundheitsfürsorge, insbesondere zur Zwangsernährung, nicht verpflichtet, solange von einer freien Willensbestimmung des Gefangenen ausgegangen werden kann. Eine Eingriffsverpflichtung besteht nur bei akuter Lebensgefahr. Alle Erfahrungen haben gezeigt, daß die Feststellung einer akuten Lebensgefahr in Abgrenzung zur einfachen Lebensgefahr äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, solange die Gefangenen, wie es 1978 und 1981 geschehen ist und wie es zur Zeit wieder erfolgt, Untersuchungen zur Gewinnung exakter Gesundheitsparameter nicht zulassen.
    Ich möchte nur an den Fall des Gefangenen Holger Meins erinnern, der aufgezeigt hat, welche Grenzen einer Beurteilung des Gesundheitszustandes allein auf Grund äußerer Betrachtung gesetzt sind. Vor allem die berufsständischen Organisationen der Ärzte haben immer wieder darauf hingewiesen, daß eine Zwangsernährung gegen den Willen und den energischen Widerstand des Gefangenen regelmäßig mit besonders hohen Risiken für seine Gesundheit und sein Leben verbunden sind. Unter Hinweis hierauf und unter Berufung auf berufsethische Gründe haben die bei den Hungerstreikaktionen eingesetzten Ärzte fast einhellig die Zwangsernährung gegen den Willen der Gefangenen abgelehnt.
    Der vorliegende Änderungsvorschlag wird diese Schwierigkeiten beseitigen. Er regelt die Voraussetzungen, unter denen Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge im Vollzug durchgeführt werden müssen, klarer und trägt dem Grundsatz der Mitverantwortung des Gefangenen Rechnung. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten im Vollzug wird nicht länger durch die Pflicht zum zwangsweisen Eingriff gegen den Widerstand des Gefangenen belastet, eine Pflicht, welche die jetzige Rechtslage dem Arzt vorschreibt. Der Arzt wird in Zukunft den Gefangenen ohne diese Belastung über die Risiken seines Tuns aufklären können. Er wird sich über den Willen des Gefangenen erst dann hinwegsetzen und helfend eingreifen, wenn eine frei Willensbestimmung nicht mehr vorliegt.
    Nach dem von der SPD-Fraktion vorgelegten Entwurf soll die Vollzugsbehörde zur Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge nur dann verpflichtet sein, wenn der Gefangene nachhaltigen Widerstand leistet und dieser Widerstand nur durch Anwendung unmittelbarer körperlicher Gewalt gebrochen werden kann. Dieser Änderungsvorschlag könnte die dargestellten Probleme nicht lösen. Dem Anstaltsarzt ist es nicht zuzumuten, zu-



    Senator Oxfort
    nächst die Reaktion des Gefangenen auf erste medizinische Behandlungsmaßnahmen zu testen und zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen zulässig sind oder nicht. Der Oppositionsantrag würde die Konfrontation zwischen Arzt und Gefangenen im Gegenteil noch verschärfen, auch wenn der Zeitpunkt dieser Konfrontation vorverlegt würde.
    Erlauben Sie mir im Hinblick auf den gegenwärtigen bundesweit durchgeführten Hungerstreik inhaftierter terroristischer Gewalttäter und der damit verbundenen Aktualität des hier zur Beratung anstehenden Gesetzentwurfes noch folgende Anmerkung:
    Der in den Jahren 1978 und 1981 von Mitgliedern der Rote-Armee-Fraktion und der Bewegung 2. Juni durchgeführte Hungerstreik diente in erster Linie der Verbesserung individueller Haftbedingungen. Allerdings wurde schon damals wie auch heute die Forderung nach Anerkennung als Kriegsgefangene nach den Vorschriften der Genfer Konvention und die Zusammenlegung der terroristischen Gefangenen zu interaktionsfähigen Gruppen, wie das so schön heißt, erhoben.
    Anders als damals geht es den am gegenwärtig durchgeführten Hungerstreik beteiligten Gefangenen jedoch nicht um die Verbesserung ihrer Haftbedingungen, sondern allein um die Durchsetzung politisch motivierter Forderungen. Nur solche Forderungen liegen mir vor. Die Forderungen dienen allein dem Zweck, die in Freiheit lebenden Anhänger dieser Gefangenen zu mobilisieren. Der sogenannte antiimperialistische Kampf soll gegen unseren Staat mit Gewaltaktionen fortgeführt werden. Dies wird unter anderem belegt durch die Äußerung einer in Berlin inhaftierten Gefangenen, wonach diesmal mehrere über die Klinge springen müssen,

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    aber auch dadurch, daß die in Berlin inhaftierten Gefangenen die Verlegung in den Normalvollzug ablehnen. Dies ist allerdings kein Wunder, wenn man weiß, daß die in einem Sicherheitsbereich in Berlin untergebrachten Terroristinnen bessere Haftbedingungen genießen als die Gefangenen im Normalvollzug. Von angeblicher Isolation, die gelegentlich mit geheuchelter Entrüstung von Leuten behauptet wird, denen das Gegenteil bestens bekannt ist, kann keine Rede sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ein Nachgeben, das auch rechtlich, wie hier bekannt, nicht möglich ist, würde darüber hinaus nach Einschätzung aller derjenigen, die hier Verantwortung tragen, bewirken, daß sich die Anzahl der terroristischen Anschläge erhöht. Die Entscheidung, gegenüber dem Hungerstreik nicht nachzugeben, ist deshalb nicht nur eine rechtlich gebotene, sondern vor allem auch eine menschlich gebotene gegenüber den zukünftig Betroffenen solcher Anschläge.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

    Das, Herr Abgeordneter Fischer, sollten Sie bedenken, wenn Sie hier so bedenkenlos daherschwatzen.
    Herr Präsident! Ich bitte das Hohe Haus, den Beschlußempfehlungen der Rechtsausschüsse des Bundestages und des Bundesrates vom 18. und 23. Januar 1985 zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)