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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8623 A Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Pierre Pflimlin, und seiner Begleitung 8639 D Abwicklung der Tagesordnung 8728 C Aktuelle Stunde betr. Grundsatzentscheidung der Bundesregierung über den großtechnischen Einstieg in die nukleare Wiederaufarbeitung Stratmann GRÜNE 8623 B Lenzer CDU/CSU 8624 C Stahl (Kempen) SPD 8625 C Dr. Laufs CDU/CSU 8626 C Catenhusen SPD 8627 B Dr.-Ing. Laermann FDP 8628 B, 8635 C Frau Dr. Bard GRÜNE 8629 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 8630 B Schäfer (Offenburg) SPD 8631 C Gerstein CDU/CSU 8632 C Fellner CDU/CSU 8633 A Reuter SPD 8634 A Lattmann CDU/CSU 8634 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/2781 — Seesing CDU/CSU 8636 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 8640 A Beckmann FDP 8643 A Fischer (Frankfurt) GRÜNE 8645A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8646 C Dr. de With SPD 8647 D Saurin CDU/CSU 8649 B Oxfort, Senator des Landes Berlin . . 8651 B Dr. Emmerlich SPD 8652 C Dr. Hirsch FDP 8653 C Frau Reetz GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 8654 B Dr. Jannsen GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 8654 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Kraftfahrzeugemissionen — Drucksachen 10/469, 10/2616 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kraftfahrzeugen — Drucksachen 10/536, 10/2771 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Bekämpfung des Waldsterbens und gesundheitlicher Gefährdungen durch Geschwindigkeitsbegrenzungen — Drucksachen 10/2065, 10/2771 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Großversuch der Bundesregierung zum Tempolimit — Drucksachen 10/2276, 10/2772 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN 12 autofreie Sonntage im Jahr — Drucksache 10/2759 — Dr. Hauff SPD 8655 B Schmidbauer CDU/CSU 8658 D Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 8661 B Hoffie FDP 8663 D Dr. Farthmann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8667 A Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 8670 B Baum FDP 8672 D Dr. Göhner CDU/CSU 8674 B Antretter SPD 8676 B Hanz (Dahlen) CDU/CSU 8677 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 16. November 1982 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und zur Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 (Gesetz zu den Pariser AtomhaftungsProtokollen) — Drucksache 10/2234 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2723 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Vorläufiger Stopp aller Atomtransporte — Drucksache 10/2333 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksachen 10/1117, 10/2770 — Dr. Warrikoff CDU/CSU 8695 D Reuter SPD 8697 A Dr. Hirsch FDP 8698 C Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 8699 D Namentliche Abstimmung 8702 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Catenhusen, Dr. Steger, Dr. Scheer, Voigt (Frankfurt), Frau Blunck, Fischer (Homburg), Grunenberg, Heistermann, Kolbow, Dr. Klejdzinski, Nagel, Stahl (Kempen), Dr. Soell, Stockleben, Vahlberg, Verheugen, Vosen und der Fraktion der SPD Nichtverbreitung von Kernwaffen — Drucksachen 10/1296, 10/2402 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Verheugen, Catenhusen, Dr. Scheer, Bahr, Duve, Horn, Jungmann, Schulte (Unna), Dr. Soell, Voigt (Frankfurt), Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Nichtverbreitung von Atomwaffen — Drucksache 10/2787 — Dr. Scheer SPD 8704 A Dr. Mertes, Staatsminister AA 8705 D Schwenninger GRÜNE 8708 D Berger CDU/CSU 8710 D Schäfer (Mainz) FDP 8713 C Verheugen SPD 8716A Lenzer CDU/CSU 8718A Catenhusen SPD 8720 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/2701 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 III Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/2779 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/2785 — Bohl CDU/CSU 8723 B Kleinert (Marburg) GRÜNE 8724 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 8726 B Kühbacher SPD 8727 C Wahl der Mitglieder des Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksachen 10/2702, 10/2780, 10/2786 — Ergebnis der Wahl 8734 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1985 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1985) — Drucksache 10/2591 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2766 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/2767 — 8729 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/2607 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 10/2758 — 8729 D Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO — Drucksache 10/2761 — Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten am Rhein-Main- Donau - Kanal — Drucksachen 10/1110, 10/2631 — Drabiniok GRÜNE 8730 B Dr. Jobst CDU/CSU 8731 D Bamberg SPD 8731 D Hoffie FDP 8732 D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Susset, Sauter (Epfendorf), Eigen, Freiherr von Schorlemer, Hornung, Brunner, Schartz (Trier), Frau Will-Feld, Stockhausen, Dr. Kunz (Weiden), Herkenrath, Jagoda, Michels, Rode (Wietzen), Scheu, Nelle, von Schmude, Doss, Hanz (Dahlen), Müller (Wadern), Berger, Dr. Hupka, Dr. Czaja, Schulze (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paintner, Bredehorn, Dr. Rumpf und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — Drucksache 10/2550 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/2757 — Götzer CDU/CSU 8734 C Sielaff SPD 8736 B Dr. Rumpf FDP 8737 C Frau Reetz GRÜNE 8739A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Mai 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über den zivilen Luftverkehr — Drucksache 10/1000 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/2746 — 8740 B Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung örtlicher Beschäftigungsinitiativen — Drucksache 10/2576 — 8740 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 zes zu dem Protokoll vom 28. Juni 1984 zur Änderung des am 18. März 1959 in NeuDelhi unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens — Drucksache 10/2668 — 8740 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1985 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1985) — Drucksache 10/2708 — 8740 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 10/2667 — 8740 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens — Drucksache 10/2684 — 8740 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dreßler, Conradi, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Egert, Dr. Ehmke (Bonn), Gilges, Frau Luuk, Peter (Kassel), Poß, Sander, Schröer (Mülheim), Sieler, Frau Steinhauer, Vogelsang, Wartenberg (Berlin), von der Wiesche, Zeitler und der Fraktion der SPD Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung — Drucksache 10/2627 — 8741 A Beratung der Sammelübersicht 62 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2744 — 8741 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1983 — Drucksache 10/2666 — 8741 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1983 (Jahresrechnung 1983) — Drucksache 10/2664 — 8741 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 1210 Tit. 54612 — Steuern aus Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH — — Drucksachen 10/2504, 10/2741 — . . . 8741 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine dritte Richtlinie des Rates zur Regelung der Sommerzeit — Drucksachen 10/1946 Nr. 40, 10/2615 — 8741 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Sechzehnten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Gemeinsame Regelung für bestimmte Gegenstände, die endgültig mit der Mehrwertsteuer belastet worden sind und von einem Endverbraucher eines Mitgliedstaates aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden — Drucksachen 10/1946 Nr. 46, 10/2636 — 8742A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Brandschutz in bestehenden Hotels — Drucksachen 10/1005 Nr. 7, 10/2654 — 8742 C Fragestunde — Drucksache 10/2762 vom 18. Januar 1985 — Verteilung der in der BT-Reihe „Zur Sache" erschienenen „Kießling-Dokumentation" innerhalb der Bundeswehr MdlAnfr 32, 33 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 8679 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8679 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 V ZusFr Jungmann SPD 8679 D ZusFr Jahn (Marburg) SPD 8680 A ZusFr Heistermann SPD 8680 B ZusFr Conradi SPD 8680 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8680 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8680 D ZusFr Klose SPD 8681A Reinigung der Wäsche von Wehrpflichtigen durch deren Mütter MdlAnfr 34 18.01.85 Drs 10/2762 Conradi SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 8682 D ZusFr Conradi SPD 8683 A ZusFr Krizsan GRÜNE 8683 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8683 C ZusFr Heistermann SPD 8683 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 8683 D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 8684 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8684 B Nichtbeantwortung des Briefes eines Bundestagsabgeordneten durch den Hauptvorstand der Bundesbahn MdlAnfr 40 18.01.85 Drs 10/2762 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8684 C ZusFr Toetemeyer SPD 8684 D Verlagerung des Geschäfts mit verbilligten Jugendfahrkarten auf Reiseunternehmen der Bundesbahn MdlAnfr 41 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 8685 A ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . . 8685 B Wirtschaftliche und verkehrspolitische Bedeutung des Autobahnteilstücks HemerNeheim-Hüsten MdlAnfr 45, 46 18.01.85 Drs 10/2762 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8685 D ZusFr Müntefering SPD 8685 D ZusFr Tillmann CDU/CSU 8686 A Sechsspuriger Ausbau der A 4 zwischen Frechen und Kerpen MdlAnfr 47 18.01.85 Drs 10/2762 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 8686 D ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 8686 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 8687 B Umstellung der Forschungsreaktoren zur Verwendung niedrig angereicherten Urans MdlAnfr 53 18.01.85 Drs 10/2762 Stratmann GRÜNE Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 8687 C ZusFr Stratmann GRÜNE 8687 D Offizieller Besuch des Staatspräsidenten von Paraguay, General Stroessner, in der Bundesrepublik Deutschland; Zweck des Besuchs MdlAnfr 54, 55 18.01.85 Drs 10/2762 Klose SPD Antw StMin Dr. Mertes AA 8688 B ZusFr Klose SPD 8688 C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8688 D ZusFr Dr. Soell SPD 8689 D ZusFr Toetemeyer SPD 8690 A EG-Geldüberweisung an Kambodscha MdlAnfr 56 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 8690 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8690 B Gründe für das Fehlen deutscher Sprachkenntnisse bei Deutschen aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße MdlAnfr 57 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 8690 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8690 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8691 B Smogalarm in der Bundesrepublik Deutschland; Alarm-Regelungen in den Bundesländern MdlAnfr 60, 61 18.01.85 Drs 10/2762 Amling SPD Antw PStSekr Spranger BMI 8691 D ZusFr Amling SPD 8691 D Deckung des Bedarfs der NUKEM GmbH an hochangereichertem Uran MdlAnfr 68 18.01.85 Drs 10/2762 Stratmann GRÜNE Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 8692 C ZusFr Stratmann GRÜNE 8692 C Verunsicherung der Autokäufer im Zusammenhang mit der Einführung des Katalysators; Verhinderung von Nachteilen für die Kraftfahrzeugindustrie MdlAnfr 66, 67 18.01.85 Drs 10/2762 Reimann SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . . 8693 A ZusFr Reimann SPD 8693 C ZusFr Toetemeyer SPD 8694 A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Verkaufsverbot für verbleites Normalbenzin MdlAnfr 69, 70 18.01.85 Drs 10/2762 Hoffie FDP Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . . 8694 D ZusFr Hoffie FDP 8695 A Nächste Sitzung 8742 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8743* A Anlage 2 Ursachen des Pershing-Raketen-Unfalls bei Heilbronn MdlAnfr 20, 21 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Scheer SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8743* B Anlage 3 Gefahren im Falle des Unfalles mit einer mit einem Sprengkopf ausgestatteten Pershing-II-Rakete bzw. bei ihrem Transport auf der Heilbronner Markung; Vermeidung solcher Unfälle MdlAnfr 22, 23 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8743* D Anlage 4 Sicherheit der Pershing-II-Standorte im Hinblick auf mögliche Unfälle; Freisetzung von Radioaktivität bei Raketenunfällen MdlAnfr 24, 25 18.01.85 Drs 10/2762 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8744* A Anlage 5 Dienstzeitregelung für Soldaten im Jahre 1985; Hilfe für die von Versetzungen betroffenen Soldatenfamilien im Jahre 1985 MdlAnfr 26, 27 18.01.85 Drs 10/2762 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8744* B Anlage 6 Ethische und verfassungsrechtliche Neubewertung des Austragens sogenannter Retorten-Babys durch „Leih-Mütter" und anderer Gen-Manipulationen MdlAnfr 35 18.01.85 Drs 10/2762 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8744" D Anlage 7 Durchsetzung des Verbots der Hormonverfütterung in der EG; Importverbot für mit Hormonen behandelte Schlachttiere MdlAnfr 36, 37 18.01.85 Drs 10/2762 Hornung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8745* B Anlage 8 Sicherheitsrisiko runderneuerter Reifen MdlAnfr 38 18.01.85 Drs 10/2762 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8745*D Anlage 9 Aufrechterhaltung der Bundesbahnstrecke Düsseldorf-Neuss-Kaarst MdlAnfr 39 18.01.85 Drs 10/2762 Bernrath SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8745* D Anlage 10 Einstellung des Eisenbahnpersonenverkehrs auf der Strecke Kassel-Eschwege; Auflösung des Knotenpunktbahnhofs Melsungen MdlAnfr 42, 43 18.01.85 Drs 10/2762 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8746* B Anlage 11 Gesetzliche Regelung für Sicherungseinrichtungen beim Schülertransport (z. B. Gurte) MdlAnfr 44 18.01.85 Drs 10/2762 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8746* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 VII Anlage 12 Amerikanische und japanische Untersuchungen über den vermehrten Schadstoffausstoß von Katalysatormotoren in der Anlaufphase nach dem Start MdlAnfr 48, 49 18.01.85 Drs 10/2762 Weiß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8746* D Anlage 13 Verschärfung der Autoabgasvorschriften und Einführung unverbleiten Benzins an allen deutschen Tankstellen ab Ende 1985 entsprechend der Regelung in Österreich MdlAnfr 58, 59 18.01.85 Drs 10/2762 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8747* B Anlage 14 Beauftragung der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) mit einem Gutachten zum geplanten „Haus der Geschichte"; Publikationen des Leiters der ZFI, Dr. Alfred Schickel, in als rechtsextremistisch eingestuften Zeitungen und Zeitschriften MdlAnfr 62, 63 18.01.85 Drs 10/2762 Duve SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8747* C Anlage 15 Import von Billig-Reifen ohne Eignungs- und Sicherheitsprüfung MdlAnfr 64 18.01.85 Drs 10/2762 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8747* D Anlage 16 Volumen der öffentlichen Aufträge an die Sonnenschein GmbH MdlAnfr 65 18.01.85 Drs 10/2762 Schneider (Berlin) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8748* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 8623 117. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 25. 1. Dr. Apel 25. 1. Bühler (Bruchsal) 25. 1. Conrad (Riegelsberg) 25. 1. Ertl 25. 1. Gallus 25. 1. Haehser 25. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 25. 1. Horn ** 25. 1. Jansen 25. 1. Kohn 25. 1. Dr. Kreile 24. 1. Dr. Marx 25. 1. Milz 25. 1. Dr.-Ing. Oldenstädt 25. 1. Petersen ** 25. 1. Poß 24. 1. Schmidt (Hamburg) 25. 1. Schmidt (Wattenscheid) 25. 1. Frau Schoppe 25. 1. Schröder (Hannover) 25. 1. Schröer (Mülheim) 25. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 1. Voigt (Sonthofen) 25. 1. Wischnewski 25. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 20 und 21): Welche Ursachen führten zu dem Unfall mit der Pershing II-Rakete im Raum Heilbronn, bei dem drei amerikanische Soldaten getötet sowie mehrere schwer verletzt worden sind, und was hat die Bundesregierung bisher zum Schutz unserer Bevölkerung unternommen bzw. was wird sie unternehmen? Kann die Bundesregierung die Annahme ausschließen, daß dieses Waffensystem noch nicht die volle Gebrauchsreife erlangt hat und in Verbindung mit dem Brand einer Raketenstufe der Pershing II ein ungewollter Startvorgang möglich ist, oder bestätigt der Unfall von Heilbronn bereits früher von der SPD geäußerte Bedenken, daß dieses Waffensystem trotz unbefriedigender Tests überhastet eingeführt wurde? Zu Frage 20: Die Bundesregierung bedauert den tragischen Unfall vom 11. Januar 1985 sehr, bei dem drei amerikanische Soldaten den Tod fanden und weitere verletzt wurden. Sie hat den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl ausgesprochen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Unfall ereignete sich beim Ausbildungsdienst innerhalb eines militärischen Bereiches; eine Gefährdung der Zivilbevölkerung bestand nicht. Für die Durchführung des Ausbildungsdienstes gelten strenge Sicherheitsbestimmungen, die auch dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen. Erst nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse können Aussagen über mögliche Unfallursachen gemacht werden. Zu Frage 21: Das Waffensystem Pershing II ist nach intensiven, ausreichenden Tests als einsatzbereit und zuverlässig bewertet worden. Zur Einsatzreife hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit mehrfach, vertraulich vor dem Verteidigungsausschuß, aber auch öffentlich in der Fragestunde, geäußert. Bei dem Unfall war ein ungewollter Startvorgang ausgeschlossen, da nur eine Antriebsstufe, nicht aber eine Rakete betroffen war. Selbst bei einer vollständig montierten Rakete hätten die technischen Sicherheitsvorkehrungen einen Raketenstart verhindert. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 22 und 23): Welche Gefahren hätten bei dem Raketenunfall mit einer Pershing II auf der „Waldheide" in Heilbronn bestanden, wenn die Rakete mit einem konventionellen oder atomaren Sprengkopf ausgestattet gewesen wäre, bzw. wenn sich dieser Unfall beim Transport auf der Heilbronner Markung ereignet hätte? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Abstimmung mit den US-Streitkräften im Rahmen der NATO-Partnerschaft aus dem Brand einer Pershing II-Rakete auf der „Waldheide" in Heilbronn, um eine Gefährdung der Zivilbevölkerung durch weitere Unfälle mit Pershing-Raketen bzw. einen ungewollten Raketenstart als Folge eines Defekts zu vermeiden? Zu Frage 22: Die Frage nach möglichen Folgen eines von Ihnen beschriebenen Unfalls stellt sich nicht, da eine solchem Unfall vergleichbare Handhabung einer Raketenstufe während eines Transports nicht stattfindet und Gefechtsköpfe nicht mitgeführt werden. Zu Frage 23: Bei dem Unfall am 11. Januar 1985 war die Zivilbevölkerung in keiner Weise gefährdet. Wie bereits festgestellt, handelte es sich nicht um den Brand einer Rakete, sondern allein der ersten Antriebsstufe vor dem Zusammenbau der Rakete. Selbst durch den Defekt einer vollständigen Rakete wäre ein ungewollter Start durch technische Vorkehrungen ausgeschlossen. 8744* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten untersuchen derzeit den Unfall; diese Untersuchung wird durch einen Experten unserer deutschen Luftwaffe begleitet und unterstützt. Ob über die bereits bestehenden Sicherheitsvorkehrungen hinaus weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, wird nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses umgehend zu entscheiden sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 24 und 25): Sind im Hinblick auf mögliche Unfälle Pershing II-Standorte in oder unmittelbar in der Nähe von größeren Städten sicherheitstechnisch vertretbar? Kann bei Raketenunfällen mit der Pershing-Rakete Radioaktivität freigesetzt werden? Zu Frage 24: Bei dem Unfall war die Zivilbevölkerung nicht gefährdet. Eventuelle Folgerungen irgendwelcher zusätzlicher, weitergehender Art können erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse konkret gezogen werden. Zu Frage 25: Da während der Lagerung, Ausbildung und des Transports die Raketen nicht vollständig montiert werden, d. h. ohne Gefechtsköpfe sind, schließe ich eine Freisetzung von Radioaktivität während eines Unfalls aus. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordenten Würtz (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 26 und 27): Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, eine generelle Dienstzeitregelung für die Soldaten im Jahr 1985 einzuführen? Welche konkreten Hilfen sind für die von häufiger Versetzung betroffenen Soldatenfamilien 1985 geplant? Zu Frage 26: Die Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrages der Streitkräfte nach Artikel 87 a des Grundgesetzes und unserer Bündnisverpflichtungen läßt die Einführung einer Dienstzeitregelung — etwa im Sinne einer gesetzlichen Arbeitszeitregelung — für die Soldaten nicht zu. Die verantwortlichen militärischen Führer müssen in der Lage bleiben, zur Aufrechterhaltung der notwendigen Einsatzbereitschaft und Präsenz die Dienstzeit in ihren Verbänden/Einheiten so zu befehlen, wie dies den jeweiligen Erfordernissen entspricht. Daß andererseits die Dienstzeitbelastung der Soldaten so gering wie möglich gehalten wird, entspricht im besonderen Maße der Fürsorgepflicht aller Vorgesetzten. Zu Frage 27: Versetzten Soldaten werden die Auslagen für eine getrennte Haushaltsführung und für einen Umzug im Rahmen der Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes und der Trennungsgeldverordnung ausgeglichen. Die Bundesregierung hat eine Prüfung eingeleitet, ob und welche Leistungen vorrangig einer Verbesserung bedürfen. Zwei unter familienpolitischen Aspekten besonders dringliche Maßnahmen wurden bereits zum 1. Januar 1985 verwirklicht: — Die Höchstbeträge bei Kostenerstattungen für zusätzlichen Unterricht der Kinder nach dem Umzug wurden verdoppelt, nämlich von 750 DM auf 1 500 DM je Kind. — Trennungsgeldempfänger erhalten nunmehr monatlich eine zweite Reisebeihilfe für Familienheimfahrten, wenn die Entfernung zwischen Dienstort und Familienwohnort mehr als 300 km beträgt. Es werden weitere Verbesserungen von Leistungen nach dem Bundesumzugskostengesetz angestrebt, und zwar vorrangig eine Erhöhung der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen und die Verbesserung des Zuschlags zur Pauschvergütung bei häufigen Umzügen hinsichtlich Zeitdauer und Höhe. Ferner wird mit Nachdruck die Zahlung von Trennungsgeld bis zum Dienstantritt am neuen Standort bei Vorwegumzug aus Anlaß der Versetzung angestrebt. Das Ergebnis der notwendigen Verhandlungen in der hierfür zuständigen Bund-/Länderkommission bleibt abzuwarten. Neben den erreichten und angestrebten Verbesserungen im Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht ist der Bundesminister der Verteidigung in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit bemüht, den Angehörigen versetzter Soldaten bei der Arbeitsplatzsuche am neuen Wohnort behilflich zu sein. Die konkrete Hilfe wird dadurch gegeben, daß wir uns weiter bemühen, möglichst wenig zu versetzen und möglichst frühzeitig zu informieren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Frage 35): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 8745* Ist die aktuelle Diskussion in Großbritannien zum Thema „Leihmütter" für die Bundesregierung Veranlassung, meine Fragen vom 10. Juni 1983 (Plenarprotokoll 10/12, Seite 679) mit dem Inhalt „Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Verträge über Leihmütterschaften, aber auch Gen-Manipulationen und sonstige Eingriffe in das werdende Leben, mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Recht der Menschenwürde und dem christlichen Sittengesetz, nicht vereinbar sind?" zu ergänzen oder anders zu beantworten? Die auf Ihre Anfrage vom 10. Juni 1983 erteilte Antwort ist dahingehend zu ergänzen, daß in der Zwischenzeit auch in der Bundesrepublik Fälle der Leihmutterschaft bekanntgeworden sind. Zu der Sittenwidrigkeit von Leihmütterverträgen hat sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in einem Interview mit der Allgemeinen Zeitung Mainz am 16. Januar 1985 geäußert und darauf hingewiesen, daß vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Ehepaar und einer sogenannten Leihmutter über das auszutragende Kind nach seiner Meinung grundsätzlich sittenwidrig sind und gegen die im Grundgesetz verankerte Wertordnung verstoßen. Eine von den Bundesministern für Forschung und Technologie und der Justiz nach einem ausführlichen Fachgespräch im Herbst 1983 eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe „In-vitroFertilisation, Genomanalyse und Gentherapie" unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Herrn Prof. Dr. Benda, prüft den ganzen Fragenkomplex. Sie wird eine Empfehlung dazu abgeben, ob und ggfs. welche Maßnahmen zum Schutz der Würde des Menschen bzw. zum Schutz des werdenden Lebens für erforderlich gehalten werden. Mit Fragen der Gentechnologie befaßt sich auch der Deutsche Bundestag. Er hat eine Enquete-Kommission eingesetzt. Sie soll über ihre Arbeiten bis zum 31. Dezember 1986 einen Bericht erstellen. Sobald die Empfehlungen der von der Bundesregierung gebildeten Arbeitsgruppe vorliegen, wird die Bundesregierung die erforderlichen Entscheidungen treffen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Hornung (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Fragen 36 und 37): Wie wird die Bundesregierung das Verbot von Hormonverfütterung in der EG durchsetzen, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß dieses Verbot sowohl für die Gesundheit unserer Bevölkerung als auch für den Wettbewerb innerhalb der EG von besonderer Bedeutung ist? Ist die Bundesregierung bereit, ein Importverbot für Schlachttiere, die mit Hormonen behandelt wurden, zu erlassen, da eine Rückstandsuntersuchung als Schutz für den deutschen Verbraucher sicher nicht ausreicht? Zu Frage 36: Dem Ministerrat der EG liegt derzeit ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 81/602/EWG über ein Verbot von bestimmten Stoffen mit hormonaler Wirkung und von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung vor. Die Bundesregierung wird sich bei den Beratungen dieses Vorschlags weiterhin für ein Verbot der Anwendung von Hormonen zu Mastzwecken einsetzen. Hierbei spielt neben Gründen des Gesundheitsschutzes auch der Gesichtspunkt eine Rolle, daß gegen derartige Mastmethoden und das von so behandelten Tieren gewonnene Fleisch von Verbraucherseite eine starke Abneigung besteht. Die Bundesregierung teilt ferner die Auffassung, daß einem solchen Verbot auch für den Wettbewerb innerhalb der Gemeinschaft eine besondere Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Haltung durch die Stellungnahmen des Bundesrates, des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Europäischen Gemeinschaften bestätigt. Zu Frage 37: Importverbote werden von der EG-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof sehr kritisch beobachtet. Die Bundesregierung hält es deshalb für erforderlich, die zu ergreifenden Maßnahmen bei Fleisch, das von Tieren gewonnen worden ist, die mit gemeinschaftsrechtlich nicht bereits verbotenen Hormonen behandelt worden sind, von dem Ergebnis der Beratungen über die Hormon-Richtlinie abhängig zu machen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Frage 38): Hält die Bundesregierung das Sicherheitsrisiko runderneuerter Reifen, die nicht nach RAL runderneuert wurden, für verantwortbar, wenn nein, wie kann sichergestellt werden, daß runderneuerte Reifen kein Sicherheitsproblem darstellen? Der Bundesregierung sind derzeit keine Fälle bekannt, wonach nicht nach RAL runderneuerte Reifen ein höheres Sicherheitsrisiko beinhalten als die nach RAL runderneuerten Reifen. Gleichwohl begrüßt die Bundesregierung, daß sich eine Reihe von Firmen freiwillig zur „Gütegemeinschaft Reifenrunderneuerung e. V." zusammengeschlossen haben, um ihre Produktion nach RAL Güte zu sichern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/2762 Frage 39): Wird die Bundesregierung die Deutsche Bundesbahn veranlassen, vor einer Entscheidung über den künftigen Bestand der Bahnstrecke 472, Düsseldorf-Neuss-Kaarst, diese 8746* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 Strecke mit einem bedarfsgerechten Fahrplan zu bedienen, uni auf diese Weise die tatsächliche Fahrgastfrequenz und damit die Wirtschaftlichkeit der Strecke besser beurteilen zu können? Nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes entscheidet die Deutsche Bundesbahn über ihre Fahrplangestaltung in eigener, unternehmerischer Verantwortung. Für Strecken, die in einen Verbund einbezogen sind, bestimmt der Verbund das Leistungsangebot. Für die Strecke Neuss-Kaarst hat die Deutsche Bundesbahn in Übereinstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) am 6. März 1984 das Verfahren zur Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busbedienung eingeleitet. Das gesetzliche Verfahren, das bei geplanten Umstellungen des Reisezugbetriebes auf Busbedienung in jedem Einzelfall durchzuführen ist, stellt die Abwägung aller Belange sicher. Eine Beurteilung ist dem Bundesminister für Verkehr erst möglich, wenn ihm ein Antrag der Deutschen Bundesbahn mit prüffähigen Unterlagen vorliegt. Dies ist für die Strecke Neuss-Kaarst bislang nicht der Fall. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn den Personenverkehr auf der Strecke Kassel-Eschwege einstellen wird, und was gedenkt sie zu tun, um diese für das strukturschwache Zonenrandgebiet schädliche Maßnahme und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden? Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn den Knotenpunktbahnhof Melsungen auflösen will, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese für das strukturschwache Zonenrandgebiet schädliche Maßnahme und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden? Zu Frage 42: Aufgrund der rückläufigen Entwicklung des Verkehrsaufkommens hat die Bundesregierung am 28. September 1984 die dauernde Umstellung des Reisezugbetriebes auf der Strecke Kassel HbfEschwege genehmigt. Es ist davon auszugehen, daß eine gleichwertige Verkehrsbedienung mit dem Bus und damit der Bestand der Arbeitsplätze in der Region gewährleistet bleibt. Zu Frage 43: Die Deutsche Bundesbahn entscheidet über betriebliche und organisatorische Änderungen in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn wird zum 2. Juni 1985 der Bahnhof Melsungen zwar seine Funktion als Knotenpunktbahnhof verlieren; er bleibt jedoch nach dem derzeitigen Planungsstand als Hauptdienststelle bestehen. Bei der Umwandlung handelt es sich um eine rein innerbetriebliche Maßnahme. Eine Einsparung von Arbeitsplätzen ist damit nicht verbunden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 10/2762 Frage 44): Gibt es seitens der Bundesregierung Vorstellungen über eine gesetzliche Regelung für spezielle Sicherungseinrichtungen (z. B. Gurte) beim Schülertransport, wenn ja, welche? Die Bundesregierung sieht aufgrund des Unfallgeschehens und der bisher gewonnenen Erkenntnisse z. Z. keine Notwendigkeit, in Kraftomnibussen, die Schulkinder befördern, Ausrüstung und Benutzung von Sicherheitsgurten oder spezielle Kinderrückhaltesysteme vorzuschreiben. Für den Transport von Schulkindern in sogenannten Kleinbussen — das sind nach dem Verkehrsrecht Personenkraftwagen — hat das Bundesverkehrsministerium jedoch im Entwurf für einen „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden" vorgeschlagen, daß für Schulkinder, bei denen Alter und Größe das Anlegen der Sicherheitsgurte nicht gestatten, geeignete Rückhaltesysteme mitgeführt werden sollen. Geeignet sind Kinderrückhaltesysteme z. B. dann, wenn eine Genehmigung nach der ECE-Regelung Nr. 44 vorliegt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Fragen 48 und 49): Sind der Bundesregierung Untersuchungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan bekannt (siehe Hinweis in der FAZ, 7. Januar 1985, Nr. 5, Seite 9), wonach ein Katalysator nach dem Start in der Anlaufphase mehr Schadstoffe in Form von Schwefeldioxid, Schwefelsäure, Schwefelwasserstoff, Ammoniak und Blausäure ausstoße als ein konventionell ausgerüsteter Motor, und wenn ja, wie bewertet sie die Ergebnisse dieser Untersuchungen? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der angesprochenen Untersuchungen, wonach der gesteigerte Schadstoffausstoß solange anhalte bis eine Betriebstemperatur von 300° Celsius erreicht sei und diese Anlaufphase je nach Außentemperatur, Fahrverhalten und Alter des Katalysators bis zu 20 Minuten betragen könne? Zu Frage 48: Untersuchungen über die Emission der Schadstoffe Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid, Schwefelsäure, Schwefelwasserstoff, Ammoniak und Blausäure aus Katalysatorfahrzeugen sind bekannt. Nach dem Start bis zum Erreichen der Anspringtemperatur des Katalysators entsprechen die Emissionen denen eines konventionellen Fahrzeugs, d. h. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 8747" SO2 wird entsprechend dem Schwefelgehalt des Kraftstoffes emittiert, die Sulfatemissionen liegen um mehrere Größenordnungen niedriger. Schwefelwasserstoff tritt im Abgas von Verbrennungsmotoren praktisch nicht auf. Ebenso tritt Ammoniak im Rohabgas praktisch nicht auf. Blausäure kann in geringen Konzentrationen auftreten, die aber weit unterhalb der für die Umwelt bedeutsamen Konzentrationen liegen. Zu Frage 49: Eine Gefährdung durch die genannten Schadstoffe bei Katalysatorbetrieb ist nicht gegeben. In den USA hat diese Erkenntnis nach sehr eingehenden Untersuchungen durch die Environmental Protection Agency (EPA) dazu geführt, daß von der Einführung eines eigenen Testverfahrens (SET) Sulfat-Emission-Test abgesehen wurde. Die Angabe, daß der Katalysator seine Betriebstemperatur erst nach 20 Minuten erreiche, trifft nicht zu. Nach Untersuchungen des TÜV-Rheinland hat das Abgas bereits nach 10 bis max. 30 sec. (bei Ausgangstemperaturen von –10 ° C) eine Temperatur von mehr als 400 °C erreicht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 58 und 59): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der österreichischen Bundesregierung über die Einführung des unverbleiten Benzins ab Ende 1985 an allen österreichischen Tankstellen und die strengen Abgasvorschriften? Ist die Bundesregierung bereit, dem „österreichischen Weg" zu folgen und innerhalb der EG notfalls im Alleingang eine vergleichbare Vorreiterrolle zu übernehmen? Die Bundesregierung hat mit ihrem Grundsatzbeschluß vom 21. Juli 1983 in Europa die Pilotfunktion bei der Einführung bleifreien Benzins und des umweltfreundlichen Autos übernommen. Es zeigen sich zunehmend die Erfolge dieser Politik. Immer mehr Länder erkennen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Die Bundesregierung begrüßt daher die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung, uns auf diesem Weg zu folgen — eine Entscheidung, die in Österreich ohne eigene PKW-Fertigung sicherlich leichter zu treffen war. Die Entwicklung in der EG ist in einer Weise in Bewegung geraten, wie dies noch vor einem Jahr kaum jemand für möglich gehalten hat. Mit der sachlichen Einigung über die Benzin-Blei-Richtlinie ist uns ein erster Durchbruch gelungen. Die Bundesregierung wird sich daher innerhalb der EG weiterhin entschlossen für eine rasche, gemeinsame Lösung zur Einführung des umweltfreundlichen Autos einsetzen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/2762 Fragen 62 und 63): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) vom Bundesministerium des Innern beauftragt worden ist, sich gutachterlich zum geplanten „Haus der Geschichte" zu äußern (vgl. „MUT" Nr. 209/Januar 1985, Seite 16)? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Leiter der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI), Dr. Schikkel, regelmäßig in den Publikationsorganen „MUT", „Deutschland in Geschichte und Gegenwart" (Grabert Verlag) oder „Deutsche Nationalzeitung" schreibt oder zitiert wird, d. h. in Zeitungen bzw. Zeitschriften, die vom Bundesminister des Innern im Verfassungsschutzbericht als „rechtsextremistisch" eingestuft worden sind oder in rechtsextremistischen Verlagen erscheinen (Grabert), und welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage 62: Das Bundesministerium des Innern hat die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) nicht beauftragt, sich gutachterlich zum geplanten „Haus der Geschichte" zu äußern. Der Leiter der ZFI, Herr Dr. Schickel, hat sein Interesse an dem Vorhaben eines „Hauses der Geschichte" bekundet. Ihm ist daraufhin — ebenso wie einer Vielzahl anderer Personen und Institutionen — das Gutachten der vom Bundesminister des Innern eingesetzten unabhängigen Sachverständigenkommission zugesandt worden, um ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme hierzu zu geben. Herr Dr. Schickel hat sich zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission bisher nicht geäußert. Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat von vornherein die Diskussion um das geplante „Haus der Geschichte" breit angelegt. Sie begrüßt das lebhafte Interesse an diesem Vorhaben. Sie können versichert sein, Herr Abgeordneter, daß alle eingehenden Stellungnahmen in jeder Richtung eingehend geprüft und bewertet werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2762 Frage 64): Werden Billig-Reifen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und ohne Eignungs- und Sicherheitsprüfung in den Handel gebracht, wenn ja, aus welchen Ländern werden diese Reifen importiert? In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Zeitraum Januar bis November 1984 15,9 Millionen Pkw-Reifen und 1,7 Millionen Lkw/Bus-Reifen eingeführt. Die Einfuhrpreise lassen sich der amtlichen Außenhandelsstatistik nicht entnehmen. Die aus dieser Statistik errechenbaren Durchschnittspreise (DM pro Stück) liefern dafür wegen der Vielzahl unterschiedlicher Reifentypen keine ausreichenden Anhaltspunkte. Ca. 75-80 % der importier- 8748* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1985 ten Pkw- und Lkw-Reifen stammen aus EG-Ländern; diese Einfuhren erfolgen zum großen Teil im konzerninternen Austausch. Die Restimporte stammen aus aller Welt, besonders aus Japan, Österreich, Spanien und Schweden. Für Pkw/Lkw/Bus-Reifen sind besondere Eignungs- und Sicherheitsprüfungen bisher nicht vorgeschrieben. Die von der UN-Wirtschaftskommission für Europa erarbeitete ECE-Regelung Nr. 30 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die am 3. Juni 1977 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten und damit anwendbar — nicht verbindlich — ist, bringt erstmals ein Prüfverfahren, mit dem ein hinreichend sicherer Bezug zum praktischen Fahrbetrieb auf der Straße hergestellt werden könnte. Bis Mitte des Jahres 1985 wird eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen abgeschlossen sein, in der geprüft wird, inwieweit die ECE-Regelung ausreichend ist oder ob national schärfere Anforderungen an die Prüfung von Reifen zu stellen sind. Sofern Reifen nicht nach der ECE-Regelung Nr. 30 geprüft sind, kann die Bundesregierung nicht beurteilen, welche Standards bei der Fertigung eingehalten wurden. Unabhängig hiervon gilt für Reifen generell nach § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, daß sie hinsichtlich ihrer Maße und ihrer Bauart den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen müssen. Im übrigen wird die technische Entwicklung auf dem Reifenmarkt von der Bundesregierung laufend beobachtet. Ihr ist kein konkreter Fall bekannt geworden, wonach auf dem Markt angebotene Reifen des von Ihnen besonders angesprochenen niedrigsten Qualitätsstandards den im Fahrbetrieb zu erwartenden Belastungen nur mangelhaft Rechnung tragen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Schneider (Berlin) (GRÜNE) (Drucksache 10/2762 Frage 65): Kann die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Wirtschaft näher begründen, wonach die Öffentlichkeit wegen eines angeblichen Schutzes der geschäftlichen Sphäre über die Höhe der Steuermittel nichts erfahren darf, die aus dem Bundeshaushalt für Lieferungen der Firma Sonnenschein (Berlin, Büdingen) an öffentliche Auftraggeber aufgewendet wurden, und kann die Bundesregierung erläutern, welche „grundrechtlichen Positionen" der Firma in diesem Fall dem Fragerecht eines Abgeordneten entgegenstehen? Der Auskunft über die Höhe der an das genannte Unternehmen von öffentlichen Auftraggebern erteilten Aufträge stehen die in meinen Antworten vom 12. und vom 28. November 1984 mitgeteilten wichtigen Gründe entgegen. Die Bundesregierung lehnt es ab, detaillierte Angaben zur „geschäftlichen Sphäre" der Firmen zu machen, mit denen Geschäftsverbindungen bestehen oder bestanden haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Kollegen von der Opposition habe ich angedroht, ich käme wieder. Hier bin ich wieder,

    (Heiterkeit bei der FDP und der CDU/ CSU)

    und zwar aus folgendem Grund:

    (Stratmann [GRÜNE]: § 9 a!)

    Ich habe vorhin versucht, den Herrn Kollegen Schäfer noch einmal ausdrücklich auf die Sache, zukünftige Kernenergiepolitik, aufmerksam zu machen. Ihn und Sie, meine verehrten Kollegen von der Opposition, möchte ich noch einmal daran erinnern, daß wir im Ausschuß einstimmig beschlossen haben — das trägt auch die Unterschrift Ihres Berichterstatters, ich habe im Protokoll nachgeguckt; Sie haben das mitgetragen —:
    Der Technologieausschuß erwartet daher, daß Anträge auf Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage von den zuständigen Behörden zügig auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft werden. Insbesondere geht er davon aus, daß die Bundesregierung entsprechend dem Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern und der Empfehlung der Enquete-Kommission unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte der volkswirtschaftlichen Vertretbarkeit ...

    (Dr. Ehmke [Ettlingen] [GRÜNE]: Aha!)

    Das weitere Vorlesen will ich Ihnen ersparen. Ich brauche hier keine Vorlesestunde zu machen, das können Sie ja selber nachlesen, vielleicht auch die Materialien zur Arbeit der Enquete-Kommission. Dann werden Sie sehen, wie intensiv wir uns mit dieser Frage auseinandergesetzt haben. Da kann man sich heute morgen doch nicht hinstellen und so tun, als ob wir das überhaupt zum erstenmal besprächen und als ob die Bundesregierung uns hier voll überfahren hätte.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Den Hinweis auf § 9 und § 9a des Atomgesetzes wiederhole ich hier. Denn danach hat erste Priorität — darauf darf ich hier hinweisen — die Verwertung der anfallenden Brennelemente. Wenn dies nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, sollen diese ohne weitere Verarbeitung auch endgelagert werden können, wie z. B. beim THTR.

    (Stratmann [GRÜNE]: Oder wenn es unwirtschaftlich ist!)

    — Ich sage noch einmal: Bei dieser Anlage, die hier jetzt vorgesehen ist und die wir nach langen Beratungen schon einmal beschlossen haben, geht es ja nicht um die Wirtschaftlichkeit, geht es auch nicht



    Dr.-Ing. Laermann
    in erster Linie um die energiewirtschaftliche Notwendigkeit.

    (Stratmann [GRÜNE]: Richtig, darum geht es in der Tat nicht!)

    Vielmehr genügen wir damit einer Versorgungspflicht, um hier nicht — ich wiederhole es — einen technologischen Fadenriß zu provozieren, hinzunehmen und dann etwa von den ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen abhängig zu sein. Ich habe von Ihrer Seite überhaupt nicht gehört, daß Sie etwa die französischen Sozialisten — fast möchte ich sagen: Ihre Kollegen — ansprechen und ihnen sagen: Macht La Hague zu! Ich habe nicht gehört, daß Sie den Engländern gesagt haben, es solle in Windscale keine Wiederaufarbeitungsanlage mehr geben. Ich habe nicht gehört, daß Sie sagen: Was die Japaner da vorhaben, können wir nicht akzeptieren. Wollen wir uns in dieser Frage in die absolute Abhängigkeit von ausländischen — wenn auch befreundeten — Mächten begeben? Ich denke, daß wir, um Mitspracherecht, Mitsprachemöglichkeit zu haben, insbesondere auch unsere eigenen Erfahrungen in diese Gespräche, in diese Auseinandersetzungen mit einbringen müssen.
    Und hier geht es in ganz wesentlichem Maße um die Frage der internationalen Sicherheit. Ich denke, da können wir uns und sollten wir uns nicht ausblenden. In dieser Studie, die die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, steht ja drin, daß diese Frage noch nicht abschließend geklärt ist, daß hinsichtlich der internationalen Sicherheit und Sicherung noch Fragen zu klären sind. Dies ist für mich ein ganz wichtiger Aspekt. Denn Sie wissen sehr wohl, daß bei Endlagerung ohne Wiederaufarbeitung — —

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Es geht doch auch um das Verfahren, darum, wie die Bundesregierung das hier getan hat! Das kritisieren Sie doch laufend selbst!)

    — Herr Stahl, hier geht es, so denke ich, in erster Linie einmal um die Sache und nicht um Verfahren, Prozeduren allein. An diesem Verfahren, an dieser Prozedur habe ich keine Kritik zu üben. Denn die Regierung hat das getan, was wir von ihr verlangt haben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Sie muß ja erst einmal zu einem Beschluß kommen, bevor sie uns das, was sie hier in unserem Auftrag hat erarbeiten lassen, vorlegt.

    (Zuruf des Abg. Vosen [SPD])

    — Sie ist doch nicht bloß Briefträger, die das nimmt, dann der anderen Seite weitergibt und sagt: Nun seht einmal zu, wie ihr damit zu Rande kommt! Ich denke, daß es notwendig war, daß die Regierung auf der Grundlage der parlamentarischen Beratung und der Vorgaben, die wir gemacht haben, eine solche Entscheidung getroffen hat. Darauf möchte ich noch einmal nachdrücklich hinweisen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wir sind am Ende der Aktuellen Stunde. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes
— Drucksache 10/172 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 10/2781 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Seesing Dr. Schwenk (Stade)


(Erste Beratung 25. Sitzung)

Hierzu liegt auf Drucksache 10/2788 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor.
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist eine Aussprache von zwei Stunden vorgesehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das scheint nicht der Fall zu sein.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Seesing.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Seesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entscheidung, die wir am Ende dieser Debatte zu treffen haben, kann nicht mit leichtem Herzen und einem frohen Lied auf den Lippen gefällt werden. Ich möchte Sie bitten, meine Damen und Herren, meine Ausführungen als eine Stellungnahme anzusehen, die sehr stark von meinen persönlichen Überlegungen ausgeht.
    Meine Fraktion wird der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zustimmen. Dabei ist es durchaus möglich, daß manche Kollegin und mancher Kollege andere Gesichtspunkte für die eigene Entscheidung vortragen würden. Ich werde also versuchen, deutlich zu machen, welche Gründe mich zu dieser abschließenden Haltung geführt haben.
    Zunächst möchte ich die Frage erörtern, ob wir bei der bisherigen Regelung der Zwangsernährung genügend an die Würde des Menschen gedacht haben. Ich möchte dabei darlegen, welches Menschenbild meiner Entscheidung zugrunde liegt.
    Ich werde danach die Betroffenheit der Beteiligten — des Gefangenen, des Arztes und des Vollzugsbeamten — hinterfragen. Dann werde ich einige Äußerungen zum Einsatz des Hungerstreiks als eines politischen Kampfmittels machen. Abschließend möchte ich auf die rechtsstaatliche Lösung des Problems eingehen, wie sie aus der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu entnehmen ist.
    Ich halte es für notwendig, die Problematik in dieser Form vorzutragen, damit deutlich wird, daß die heute zu beschließende Gesetzesänderung mehr darstellt als nur die gesetzliche Regelung eines eher technischen Vorgangs.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Sehr richtig!)




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    Meine Damen und Herren, wir tun uns heute . schwer, wenn wir sagen sollen, für was wir den Menschen halten. Liegt es daran, wenn man die Frage stellen darf, daß naturwissenschaftlich-technisches Denken oder das Denken in Kategorien von Gesetzesparagraphen das Fragen nach den Grundlagen unseres Seins, nach den geistigen und körperlichen Grundlagen überlagert? Die vielen Erkenntnisse, die wir jeden Tag dazugewinnen, führen nicht so sehr zu einer Verbesserung der Gesamtsicht vom Menschen, sondern zerlegen ihn mehr oder weniger in Millionen von Bestandteilen, die wir einzeln zu betrachten anfangen, bis hin zum einzelnen Gen. So entwickelt sich auch eine Betrachtung über das Tun des Menschen, die kaum nach der Person des Betrachteten schaut, aber mehr danach, welche Wirkungen, Auswirkungen oder Nichtwirkungen dieses Tun für andere hat.
    Andererseits entwickeln viele Menschen eine Haltung, die nicht mehr nach ihrer positiven oder negativen Wirkung auf die mitmenschliche Umwelt fragt, sondern die nur noch das eigene Ich zum Maßstab des Denkens und Handelns nimmt. Ich habe den Eindruck, daß wir uns auch bei unserer Gesetzesarbeit etwas mehr fragen müssen, welches Menschenbild wir unseren Entscheidungen zugrunde legen. Wir haben aber auch immer die Betroffenen im Sinn, wenn wir hier etwas beschließen, das Menschen in höchstem Grade betrifft, so betrifft, daß über Leben und Tod befunden werden kann. Das kann auch für das heute zu verabschiedende Gesetz gelten.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Emmerlich [SPD])

    Meine Damen und Herren, es gibt sicher Meinungsverschiedenheiten über das Bild des Menschen. Für den, der an Gott glaubt, wird sich das Menschenbild anders darstellen als für den, der für sich jede religiöse Bindung ablehnt. Nach meinem Glauben verdankt der Mensch Gott den Ursprung und das Ziel seines Lebens. Aber Gott gibt ihm die Freiheit, sein Leben und die Welt zu gestalten. Deswegen ist der Mensch Gott in und mit seinem Leben verantwortlich. Er wird sein Leben, solange er in klarem Erkenntnisvermögen lebt, nicht weggeben wollen, etwa durch Selbsttötung.
    Nicht alle Menschen sehen das so wie ich, und ich respektiere das und will das auch bei meinen Entscheidungen berücksichtigen. Unterschiede in den Meinungen führen zu Konflikten, die wir in Achtung füreinander austragen müssen. Jeder muß sich für seinen Standpunkt und seine Haltung selbst verantworten. In dieser Erkenntnis versuchen wir, verantwortlich Politik zu machen, auch heute.
    Nun ist eine Grundforderung immer zu stellen und einzuhalten: Unser politisches Tun hat vor allem die unantastbare Würde der Person zu schützen. Diese Würde darf keinem Glied unserer Gesellschaft abgesprochen werden. Die Politik hat dafür zu sorgen, daß sie überall eingehalten werden kann, gleich ob sich der Mensch mit Reichtümern umgeben kann, ob er hart arbeitet, ob er von der Sozialhilfe lebt oder ob er sich im Strafvollzug befindet.
    Wir kommen hier in einen schwierigen grundsätzlichen Bereich.
    In der Rechtspolitik gehen wir gerne von klaren, möglichst — um es jetzt einmal mathematisch zu sagen — von eindeutigen Begriffen aus. Die Menschenwürde ist ein solcher Begriff zunächst nicht. Menschenwürde ist sowohl als Grundwert wie als Grundrecht aufzufassen. Grundwerte und Grundrechte sind zu unterscheiden, aber nicht voneinander zu trennen. Deswegen ist es auch richtig, zu erkennen, daß man nicht etwa die Grundrechte als Zuständigkeit dem Staat zuweist und die Zuständigkeit für die Grundwerte bei den Kirchen, den Gemeinschaften, der Gesellschaft insgesamt sieht.
    So ist es zu vertreten und aus unserem Verständnis heraus richtig, den Begriff der Menschenwürde auch in der politischen Rechtsgebung zu verwenden. Schon Art. 1 unseres Grundgesetzes erklärt die Würde des Menschen für unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, heißt die wörtliche Aufforderung besonders an uns.
    Es gibt in unserer Verfassung zwar die Möglichkeit, das Grundrecht der Handlungsfreiheit durch Gesetze einzuschränken. Wie diese Einschränkung vor sich zu gehen hat, ist ebenfalls im Grundgesetz vorgegeben und wird in den verschiedenen Gesetzen ausgeführt. Eine Einschränkung des Grundrechts der Menschenwürde gibt es nicht. Auch für den Strafgefangenen und den Mitarbeiter im Vollzugsdienst gilt: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    Ich möchte nun einen Zwangsernährungsvorgang schildern, wie man ihn aus den Berichten der Sachverständigen der Anhörung vom 14. Dezember 1984 entnehmen kann. Ich zitiere wörtlich:
    Der Betroffene wird in sitzender Stellung von sechs Personen ruhiggestellt. Zwei Personen sitzen auf seinen Füßen und umklammern seine Beine. Rechts und links von ihm werden Auflageflächen (Tische) installiert, auf die die Arme des Betroffenen gelegt werden und von zwei weiteren Personen (in der Regel durch Draufsetzen) fixiert werden. Eine Person steht hinter dem Betroffenen und versucht (durch Griff in die Haare) den Kopf zu fixieren, eine zweite hinter ihm stehende Person versucht, den Mund des Betroffenen zu öffnen und den Unterkiefer in dieser Stellung zu halten.
    In anderen Berichten wird erläutert, wie das vor sich geht — ich zitiere wieder —:
    Der Mund wird gewaltsam, meistens durch Zuhalten der Nase, geöffnet. Um ein erneutes Zusammenschließen der Zähne zu verhindern, wird ein Gummikeil dazwischen geschoben.
    An einer weiteren Stelle heißt es:
    Die eigentliche Nahrungszufuhr wird durch medizinisches Personal durchgeführt (ein Arzt und ein oder zwei Hilfspersonen). Die Einführung eines Gummischlauchs in den Magen und die anschließende Deponierung von hochkalo-



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    rienhaltigem flüssigen Nahrungsbrei durch diesen Schlauch in den Magen gelingt in der Regel nur unvollkommen (der Betroffene schreit, spuckt, würgt und führt, soweit noch möglich, Abwehrbewegungen aus).
    In einem ärztlichen Bericht wird erläutert, daß dieser Vorgang mit erheblichen Gefahren und Schädigungen des Körpers des Betroffenen verbunden sei. Die Wirksamkeit der Maßnahme werde teilweise durch nachträgliches Erbrechen qualitativ und quantitativ wieder reduziert. Um auf diese Weise eine ausreichende Nahrungsmittelzufuhr sicherzustellen, müsse diese Maßnahme mindestens zweimal täglich durchgeführt werden, unter Umständen über Wochen und Monate.
    Ich habe mir nach diesen Berichten die Frage gestellt, ob das noch etwas mit unserem Menschenbild, mit der Würde des Menschen zu tun hat, wobei ich alle Betroffenen meine: den Gefangenen, die Mitarbeiter im Strafvollzug und den Arzt.
    So möchte ich an dieser Stelle nun einen zweiten Aspekt in unsere Überlegungen einführen. Welche Haltung kann man von einem Arzt erwarten, der eine Zwangsernährung vornehmen soll? Ich gehe dabei von der noch gültigen Rechtslage aus. Die bisherige Fassung wie auch die vorgesehene Neufassung des § 101 des Strafvollzugsgesetzes sehen Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge vor. Die Auseinandersetzung geht aber vordergründig um die Frage der Zwangsernährung. Die bisherige Fassung war mehr verschwommen; sie hat keine Klarheit gebracht, was nun im Falle einer Verweigerung der Nahrungsaufnahme wirklich zu geschehen hat. Professor Dr. Tröndle hat in seiner Stellungnahme für die Anhörung vom 14. Dezember 1984 dazu geschrieben, daß dieser eigentliche Leerlauf des § 101 auf folgenden Gegebenheiten beruht:
    Erstens. Die Befugnis und Zulässigkeit der Zwangsernährung beginnt erst bei schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit des Gefangenen.
    Zweitens. Eine Pflicht zur Zwangsernährung besteht nur bei absoluter Lebensgefahr, solange von einer freien Willensbestimmung ausgegangen werden kann.
    Drittens. Die Zulässigkeit einer solchen Zwangsmaßnahme hängt stets davon ab, ob diese Maßnahme für die Beteiligten zumutbar und nicht mit erheblicher Gefahr für Leben oder Gesundheit der Gefangenen verbunden ist.
    Betrachten Sie nun einmal diese Abgrenzungskriterien, so wird deutlich, in welche Schwierigkeiten die Betroffenen gebracht werden. Der Gefangene weiß nicht, wie weit seine persönlichen Freiheitsrechte geachtet werden. Dazu gehört auch ein Recht auf Selbstbeschädigung oder Selbstvernichtung. Er weiß nicht, ab welchem Zeitpunkt er eine Zwangsernährung erhalten wird. Ein Arzt weiß letztlich nicht genau, wie lange er die Selbstbestimmung des Gefangenen zu respektieren hat. Eine Zwangsernährung ist nach der Auffassung der weitaus meisten Ärzte mit den Regeln der ärztlichen Ethik dann nicht zu vereinbaren, wenn von der freien Willensbestimmung eines Gefangenen ausgegangen werden kann. Eine künstliche Ernährung ist eine ärztliche Handlung, eine Zwangsernährung ist eine künstliche Ernährung unter stark erschwerten Umständen.
    Der Arzt hat seinen Beruf nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst frei auszuüben. Das gilt auch für den Arzt im Strafvollzug. Für ihn ist der Gefangene zunächst einmal Patient; deswegen hält ein Arzt es für eine besonders schwerwiegende Mißachtung ärztlicher Ethik, wenn nicht nur die freie Willensbestimmung des Gefangenen mißachtet wird, sondern dieser auch noch durch Anwendung körperlicher Gewalt an der Durchführung einer medizinischen Maßnahme gehindert wird.
    Bei der Durchsicht aller vorliegenden Äußerungen von Ärzten zur Zwangsernährung im Strafvollzug bin ich zu folgender Einschätzung gekommen.
    Erstens. Es besteht für den Arzt keine ethische Rechtfertigung, bei Gefangenen das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und damit seine Entscheidungsfreiheit über die Vornahme ärztlicher Heileingriffe zu vernachlässigen.
    Zweitens. Es widerspricht der Grundauffassung ärztlichen Handelns, gegen den erklärten und durch aktiven Widerstand bekräftigten Willen eines Gefangenen eine ärztliche Behandlung oder eine Ernährung durchzuführen, zumal solche Zwangsmaßnahmen mit zusätzlichen Gesundheitsrisiken für den Gefangenen verbunden sind.
    Drittens. In Ausnahmesituationen kann der Arzt eine solche Maßnahme durchführen, wenn nach seiner Diagnose die freie Willensbestimmung des Gefangenen so beeinträchtigt ist, daß dessen Entscheidung z. B. gegen eine Nahrungsaufnahme im wohlverstandenen Interesse des Gefangenen vernachlässigt werden muß.
    Nun gilt es aber, nicht nur eine Lösung des Problems zu finden, die der Menschenwürde des Gefangenen und dem Selbstverständnis des Arztes entspricht, sondern eine, die auch die Bediensteten der Strafvollzugsanstalten in ihrer sowieso schon schweren Arbeit von Gewissenszwängen und möglichen rechtlichen Vorwürfen freistellt.
    Bevor ich auf den vorliegenden Lösungsvorschlag eingehe, möchte ich einen dritten Aspekt behandeln, der für unser Problem von Bedeutung ist, den Hungerstreik als ein politisches Kampfmittel. Von jeher bestand ein strafrechtliches Dilemma. Schon vor Inkrafttreten der noch gültigen Fassung des § 101 des Strafvollzugsgesetzes mußten Vollzugsbedienstete und Ärzte, gleich was sie nun taten, mit strafrechtlichen Vorwürfen rechnen: Respektierten sie den freiwilligen Hungerstreik und lehnten sie Zwangsernährungsmaßnahmen ab oder erwies sich bei tödlichem Ausgang deren Ungenügen, so riskierten sie den Vorwurf eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes oder den der unterlassenen Hilfeleistung; führten sie die Zwangsernährung durch, riskierten sie den Vorwurf der Körperverletzung und der Nötigung. Schon vor rund zehn Jahren wurde deswegen der Hungerstreik von Terroristenverteidigern — und nun zitiere ich Joachim Wagner — als



    Seesing
    „ein beliebig wendbares politisches Argumentationsbesteck" eingesetzt.
    Straf- und Untersuchungsgefangene haben auch schon in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen versucht, durch organisierte Hungerstreikaktionen den Staat und seine Bürger zur Erfüllung meist illegitimer Forderungen zu veranlassen. Da man solchen Angriffen widerstehen will, müssen die Organe unseres Staates nach geltendem Recht die Gefangenen medizinisch ernähren, sobald schwerwiegende Gefahren für deren Gesundheit eintreten. Dies geschieht regelmäßig, wie geschildert, gegen den massiven Widerstand der Inhaftierten, wobei alle Risiken der Behandlung dem Staat und seinen Organen aufgebürdet werden. Darauf kommt es an. Eine so weitgehende Verpflichtung zur Zwangsernährung ist nicht gerechtfertigt und nicht zumutbar, wie ich nun wohl zur Genüge erläutert habe. Sie widerspricht aber auch tragenden Grundsätzen unserer Verfassung. Die freie Willensentscheidung eines Gefangenen, den Hungerstreik als Waffe gegen die bestehende Gesellschaftsordnung einzusetzen, sollte gemäß Art. 2 des Grundgesetzes ebenso hingenommen werden, wie der Arzt die Entscheidung eines ihm anvertrauten Patienten zu respektieren hat, der eine lebensrettende Operation ablehnt. Beide haben die Folgen ihrer Entscheidung selber zu tragen. Wer sich kaltblütig zum Hungerstreik als Kampfmittel und zur Selbstmorddrohung entschließt, kann nicht einem Gefangenen gleichgestellt werden, der aus einer vermeintlichen oder echten Notlage heraus am Leben verzweifelt und diesem ein Ende setzen will. Letzterem muß Hilfe zuteil werden, wozu die Organe des Staates auf Grund ihrer Garantenstellung auch verpflichtet sind.
    Der im Hungerstreik befindliche Erpresser kann dieses Recht nicht für sich in Anspruch nehmen.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Na, na, na!)

    Es ist doch wohl so, daß der Gefangene durch den noch gültigen Gesetzestext zu einer Fehleinschätzung der Situation verleitet wird. Er kann aus der gesetzlichen Verpflichtung zum ärztlichen Eingreifen bei akuter Lebensgefahr die Hoffnung ableiten, auch im Extremfall doch noch gerettet werden zu können. Jedoch bietet der Extremfall nach einem wochenlangen Hungerstreik für ärztliche Behandlung kaum noch Erfolgschancen.
    Andererseits beziehen insbesondere politisch motivierte Gefangene gerade aus den Formulierungen des § 101 des Strafvollzugsgesetzes ihren erpresserischen Ansatz, ja, konstruieren durchaus aus dem einkalkulierten Fehlschlag des ärztlichen Eingreifens einen Mordvorwurf gegen den Staat.
    Der Gefangene muß vor allem auch wissen, daß er wie jede andere Person die Verantwortung für eine freiwillige und eigenverantwortlich durchgeführte Nahrungs- oder Behandlungsverweigerung selbst zu tragen hat und daß er sie nicht auf einen fiktiven Gegner abwälzen kann.
    Der augenblickliche Hungerstreik in verschiedenen deutschen Strafvollzugsanstalten muß als eine generalstabsmäßig geplante Aktion betrachtet werden. Seit dem Tag des Beginns dieser Hungerstreikaktionen von Terroristen und solchen, die dieser Gruppe zugerechnet werden, haben wir eine Vielzahl von Anschlägen erlebt. Das ist ein Zeichen dafür, daß das gewalttätige Umfeld um einsitzende Täter noch aktionsfähig ist. Es ist mobilisiert worden. Es ist sogar zu befürchten, daß ein Großteil der Hungerstreikenden wegen dieser Mobilisierung das Hungern begonnen hat und in furchtbarer Verblendung das eigene Leben wegwirft, um neue Kräfte zu finden, die gegen diesen Staat und seine Bürger mit grausamer Gewalt vorgehen. Ich brauche hier gar nicht die Stärke und Widerstandskraft unseres demokratischen Staates mit markigen Worten anzusprechen. Der weitaus größte Teil unserer Bevölkerung lehnt Terror und Gewalttätigkeit ab.
    Meine Damen und Herren, deswegen wollen wir nun auch die Fragen der Zwangsernährung im Strafvollzug auf eine neue gesetzliche Basis stellen. Die Lösung muß rechtsstaatlichen Bedingungen entsprechen. Über eine Ideallösung kann man verschiedener Auffassung sein. Die Kollegen der SPD würden ein etwas stärker formuliertes Eingriffsrecht der staatlichen Organe, als im Beschluß des Rechtsausschusses empfohlen wird, lieber sehen. In der Anhörung vom 14. Dezember 1984 wurde dagegen mehrfach der Vorschlag gemacht, eine künstliche Ernährung gegen den Willen des Betroffenen ganz zu verbieten.
    Ich glaube, daß der Beschlußvorschlag des Rechtsausschusses allen zu berücksichtigenden Gedanken gerecht wird:
    Erstens. Jeder, der in einen Hungerstreik tritt, weiß in Zukunft, daß mit einem Eingreifen eines Arztes nicht zu rechnen ist, solange er diesem ärztlichen Tun widerspricht oder gar Widerstand leistet. Der Gefangene muß aber umfassend auf die Folgen eines Hungerstreiks hingewiesen und eingehend belehrt werden.
    Zweitens. Die Mitarbeiter im Arbeitsfeld Vollzug wissen um ihre Rechte und Pflichten. Für medizinische Maßnahmen ist ausschließlich der Arzt verantwortlich.
    Drittens. Die freie Selbstbestimmung des Gefangenen wird anerkannt, wenn es um seine Person, um sein Leben geht. Wir sichern damit seine Menschenwürde.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)