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    Plenarprotokoll 10/115 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 115. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Inhalt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985 — Drucksache 10/2705 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1984) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1985 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1998 — Drucksache 10/2235 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz) — Drucksache 10/2677 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8543 A Frau Fuchs (Köln) SPD 8550 B Seehofer CDU/CSU 8554 C Frau Potthast GRÜNE 8557 D, 8573 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8560 D Dr. Apel SPD 8563 A Fink, Senator des Landes Berlin . . . 8564 D Heyenn SPD 8566 D Feilcke CDU/CSU 8571A Cronenberg (Arnsberg) FDP 8574C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 8577 C Glombig SPD 8579 B Günther CDU/CSU 8583 C Heyenn SPD (Erklärung nach § 30 GO) 8586A Nächste Sitzung 8586 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8587* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8587*B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8543 115. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bastian 18. 1. Dr. Bugl 18. 1. Büchner (Speyer) * 18. 1. Bühler (Bruchsal) 18. 1. Clemens 18. 1. Egert 18. 1. Eylmann 18. 1. Dr. Feldmann 18. 1. Frau Geiger 18. 1. Dr. Götz 18. 1. Grünbeck 18. 1. Haar 18. 1. von Hammerstein 18. 1. Dr. Hauff 18. 1. Huonker 18. 1. Dr. Jahn (Münster) 18. 1. Jansen 18. 1. Jaunich 18. 1. Frau Kelly 18. 1. Kretkowski 18. 1. Dr. Marx 18. 1. Link (Diepholz) 18. 1. Nelle 18. 1. Neumann (Bramsche) 18. 1. Reddemann* 18. 1. Reuschenbach 18. 1. Reuter 18. 1. Rode (Wietzen) 18.1. Schmidt (Hamburg) 18. 1. Schneider (Berlin) 18. 1. Schröer (Mülheim) 18. 1. Schulte (Unna) * 18. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 18.1. Dr. Stark (Nürtingen) 18. 1. Dr. Stoltenberg 18. 1. Voigt (Sonthofen) 18. 1. Dr. Waigel 18. 1. Wischnewski 18. 1. Frau Dr. Wisniewski 18. 1. Wolfram (Recklinghausen) 18. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1984 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 GG an das Saarland Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz - KHNG) Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitsförderungs- und Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) Anlagen zum Stenographischen Bericht Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 13. März 1984 zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 20. Januar 1984 Gesetz zu dem Vertrag vom 25. Juni 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1985 (Haushaltsgesetz 1985) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung angenommen: Der Bundesrat hält es für unverzichtbar, daß im Bundeshaushalt auch künftig an der Vorveranschlagung der Finanzhilfen des Bundes für die Wohnungsbau- und die Städtebauförderung festgehalten wird, solange nicht entsprechende Entscheidungen über den Abbau der Mischfinanzierungen und zur Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit auf die Länder getroffen sind. Da der Bund von den Ländern Mitleistungen in bestimmter Mindesthöhe verlangt, müssen die Länder schon während der Aufstellung ihrer Haushalte die Höhe der zu erwartenden Bundesfinanzhilfen kennen. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß ein ausreichendes finanzielles Engagement des Bundes im Wohnungs- und Städtebau entsprechend den bisherigen Anteilsverhältnissen der Bund-/Länder-Finanzierung unverzichtbar ist, bis ein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern über eine Entflechtung dieses Mischfinanzierungsbereiches einschließlich eines vollen finanziellen Ausgleichs hergestellt ist. Einen einseitigen Rückzug des Bundes aus der gemeinsamen Finanzierung des Wohnungs- und Städtebaus darf es nicht geben. Insbesondere erwartet der Bundesrat, daß der Bund die im Bundeshaushalt 1985 ausgebrachten Baudarlehensmittel von 510 Mio. DM nicht weiter kürzt, sondern tatsächlich in dieser Höhe bereitstellt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vier- teljahr des Haushaltsjahres 1984 (Drucksache 10/2592) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 11 Tit. 682 01 - Erstattung von Fahrgeldausfällen - (Drucksache 10/2640) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 23 02 Tit. 836 01 - Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) -(Drucksache 10/2650) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1984 bei a) Kap. 10 02 Tit. 656 53 - Landabgaberente - und b) Kap. 10 02 Tit. 656 55 - Krankenversicherung der Landwirte - (Drucksache 10/2651) zuständig: Haushaltsausschuß 8588* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 72. Jahreskonferenz der IPU vom 24. bis 29. September 1984 in Genf (Drucksache 10/2548) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1984) (Drucksache 10/2603) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Bericht 1984 des Bundesministers für Verkehr über die Jahre 1982 und 1983 — (Drucksache 10/2624) zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Ausschuß für Verkehr Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Formaldehyd — Gemeinsamer Bericht des Bundesgesundheitsamtes, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und des Umweltbundesamtes unter Beteiligung der Bundesanstalt für Materialprüfung, der Biologischen Bundesanstalt und des Vorsitzenden der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft — (Drucksache 10/2602) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Forschung und Technologie Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/2721) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. April 1985 vorzulegen Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 15. Januar 1985 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der Biotechnologie (1985-1989) (Drucksache 10/1691 Nr. 22) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 13. Dezember 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates mit besonderen Übergangsmaßnahmen für die Ernennung von 56 am Sitz der Europäischen Gesellschaft für Zusammenarbeit tätigen Bediensteten zu Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen 9/1950 Nr. 53, 10/358 Nr. 20)
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht auf die Einzelheiten des Debattenbeitrages des Kollegen Dr. Apel eingehen.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Das lohnt auch nicht! — Feilcke [CDU/CSU]: Es gab ja auch keine Einzelheiten! — Dr. George [CDU/CSU]: Das war doch gar kein Beitrag! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Ein paar Anmerkungen möchte ich allerdings schon machen: Bei Ihrer Darstellung der Situation



    Senator Fink
    in Berlin haben sich doch einige Fehler eingeschlichen.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Davon versteht er j a eh nichts, der „Hamburger"! — Feilcke [CDU/CSU]: Er war auch lange nicht mehr da!)

    Ein kleines Beispiel: Sie haben gesagt, daß die Preise für Seniorenfahrkarten so schrecklich erhöht worden seien. Tatsache ist, daß für die einkommenschwachen Senioren von diesem Jahr an der Betrag von ehemals 40 DM auf 10 DM gesenkt worden ist. So sieht die Wahrheit aus.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Kittelmann [CDU/CSU]: Das wissen Sie nicht, Herr Apel? — Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Peinlich, peinlich! — Feilcke [CDU/CSU]: Das hat ihm keiner aufgeschrieben! Das ist das Schicksal der Zugereisten, nicht wahr, Herr Vogel! Durchlauferhitzer! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Der Senat von Berlin hat die Entscheidung der Koalitionsfraktionen mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, daß der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner nicht um 2 %, sondern nur um 1,5 % erhöht wird. Die Rentner können nunmehr damit rechnen, daß sich ihre Rente zum 1. Juli dieses Jahres netto um vielleicht 1,5 % erhöhen wird. Im Interesse der alten Menschen ist es zu begrüßen, daß die Befürchtungen, die Rentensteigerungen könnten bei nur 1,07 % oder sogar bei nur 0,68 % liegen, nunmehr gegenstandslos geworden sind. Der herzliche Dank des Berliner Senats an die Koalitionsfraktionen!
    Der Senat von Berlin sieht in diesem Ergebnis auch einen Erfolg der intensiven Bemühungen insbesondere des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Eberhard Diepgen, um eine Verbesserung zugunsten der Rentner.
    Wir haben keinerlei Verständnis dafür, wenn von Oppositionsseite — Herr Dr. Apel, auch Sie haben das in der Tendenz getan — diese Verbesserung als lächerlich abgetan wird.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: So ist es! Er hat es gerade nötig!)

    Wer dies behauptet, hat entweder kein Gespür für die soziale Situation der Rentner oder kein Verhältnis zu den finanziellen Dimensionen dieser Verbesserung im Umfang von sage und schreibe 700 Millionen DM. Das ist wahrlich kein Pappenstiel.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP — Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Er hat es nur ausgegeben!)

    Nicht vordergründige Überlegungen, sondern prinzipielle Erwägungen bestimmen die Haltung des Senats von Berlin. In der Regierungserklärung des Bundeskanzlers und nun auch im Gesetz ist der Grundsatz für die Rentenanpassung unmißverständlich beschrieben. Er lautet: Die Renten sollen steigen wie die verfügbaren Arbeitseinkommen. Mit dieser Formel wird die Rentenanpassung der politischen Beliebigkeit entzogen. Die Interessen der Erwerbstätigen an möglichst sozial tragbaren
    Abgaben werden in einer gerechten Weise mit den Interessen der alten Menschen an einem gesicherten Lebensabend abgewogen. Dieses Prinzip des Interessenausgleichs war auch der Grund dafür, warum der Sozialbeirat der Bundesregierung zumindest zur Hälfte einen ähnlichen Vorschlag zur Rentenanpassung unterbreitet hat wie das Land Berlin.
    Zwar wird mit dem gefundenen Kompromiß dieses Ziel nicht gänzlich erreicht. Aber wichtig erscheint mir, daß die Verpflichtungen aus diesem Interessenausgleichsprinzip nunmehr sehr viel deutlicher gesehen worden sind und daß man versucht hat, diesem Prinzip möglichst nahezukommen.
    Es ist nicht zu verkennen, daß die besonderen Schwierigkeiten bei der diesjährigen Rentenanpassung nicht an bösem Willen der Beteiligten liegen, etwa daran, daß mancher den Rentnern keine größere Rentenaufbesserung gönnen würde; vielmehr liegen die Schwierigkeiten in der höchst angespannten Finanzsituation der Rentenversicherungen begründet.

    (Glombig [SPD]: Deswegen brauchen Sie nicht aus Berlin zu kommen! Das wissen wir selbst!)

    Zu diesen finanziellen Schwierigkeiten ist es nicht über Nacht gekommen. Es gibt einen Haupt- und einen Nebengrund. Der Hauptgrund ist die Arbeitslosigkeit. Ohne Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung wird eine Sanierung der Finanzgrundlagen der Sozialversicherungssysteme nicht zu erwarten sein.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Das haben uns die Sozis eingebrockt!)

    Aber — das möchte ich gerade im Hinblick auf die Rede meines Vorredners sagen — es gibt auch einen bedeutsamen Nebengrund, der besonders den Sozialdemokraten eine gewisse Mäßigung und Zurückhaltung bei ihren rentenpolitischen Angriffen nahelegen sollte. 8,4 Milliarden DM sind der Rentenversicherung in den Jahren seit 1968 vorenthalten worden, die ihr nach der Formel zur Berechnung des Bundeszuschusses eigentlich zugestanden hätten, davon allein rund 6 Milliarden DM in der Zeit der sozialliberalen Bundesregierung.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Und wer war dort Finanzminister?)

    Hinzu kommen weitere Finanzmanipulationen zu Lasten der Rentenversicherung, z. B. Zwangsanleihen der Rentenversicherung für den Bund von 2,5 Milliarden DM im Jahre 1973 und 650 Millionen DM im Jahre 1974, die entweder gar nicht oder so niedrig verzinst wurden, daß daraus weitere Millionenschäden für die Rentenversicherung entstanden sind. Hätte man heute diese Gelder — ich halte es für sehr prüfenswert, darüber nachzudenken, ob man diesen Schaden aus sozialliberaler Zeit nicht wiedergutmachen sollte —, dann bräuchten wir uns heute über die Rentenanpassung sehr viel weniger Sorgen zu machen.



    Senator Fink
    Herr Dr. Apel, Sie als ehemaliger Finanzminister tragen die Hauptverantwortung für diese Finanzmanipulation zu Lasten der Rentenversicherung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Deshalb haben wir keinerlei Verständnis dafür, daß Sie, der Sie selbst die Rentenversicherung in diese Situation gebracht haben, heute lauthals klagen, wenn die Finanzen der Rentenversicherung größere Rentenaufbesserungen nicht ermöglichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Kittelmann [CDU/CSU]: So ist es! Schämen sollte er sich! — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das stimmt doch nicht! — Dr. George [CDU/CSU]: Biedermann mit Pferdetritt!)

    Noch etwas zum Thema Glaubwürdigkeit. Die alten Menschen haben ein sehr waches Gespür dafür, wenn in einer Situation schrille Töne angeschlagen werden, in der die Rentenerhöhung um vielleicht einen halben Prozentpunkt unter der Preissteigerungsrate von 2 % liegt, wie es für dieses Jahr vorausgeschätzt wird, und zwar ausgerechnet von denen, die es in ihrer Verantwortung tatenlos hingenommen haben, daß im Jahre 1978 die Renten überhaupt nicht erhöht worden sind,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU) obwohl die Preise um 2,8 % gestiegen sind


    (Kittelmann [CDU/CSU]: Was sagen Sie dazu, Herr Apel?)

    — also ein Unterschreiten um 2,8 Prozentpunkte —, die die Rentenanpassung willkürlich auf 4 % festgelegt

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    und damit einen der tiefgreifendsten Eingriffe in das System der bruttolohnbezogenen Rente vorgenommen haben, und zwar als im Jahre 1980 die Preise um 5,5 % gestiegen sind

    (Dr. George [CDU/CSU]: Enteignung der Rentner, echte Enteignung!)

    — also 1,5 Prozentpunkte Kaufkraftverlust —, und die auch nichts getan haben, als im Jahre 1981 die Preisentwicklung um fast 2 % über der Rentenerhöhung lag. Von denen, die für all dies verantwortlich sind, lassen sich die Rentner nichts vormachen; denn sie wissen ganz genau: Ihre Interessen sind jedenfalls von jenen, die heute so schrille Töne anschlagen, in der Zeit, als Sie selbst Regierungsverantwortung getragen haben, in keiner Weise berücksichtigt worden, als diese Ergebnisse vorgelegt worden sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Diskussionen über die Renten gibt es jetzt, und sie wird es auch in Zukunft geben. Es wäre verfehlt, zu glauben, die Interessen von Millionen Rentnern und Millionen Beitragszahlern könnten der politischen Diskussion entzogen werden. Dennoch sollten alle Anstrengungen unternommen werden, diese Diskussionen auf ein Maß zu begrenzen, das der Zukunft der Rentenversicherung dient. Keiner darf oder sollte doch zumindest ein Interesse daran haben, den Rentnern durch immer neue Tatarenmeldungen Angst einzujagen.
    Deshalb zum Schluß und in aller Kürze vier Punkte, deren Befolgung mir nützlich erscheint.
    Erstens. Die Durchsetzung des Prinzips der leistungsorientierten Versicherungsrente im Jahr 1957 unter Konrad Adenauer ist eine der ganz großen sozialpolitischen Leistungen der Nachkriegsgeschichte. Am Kerngehalt der Rentenformel darf nicht gerüttelt werden. Die Rentenformel bedarf allerdings einer Ergänzung um die demographische Komponente, damit die Interessen von Beitragszahlern, Rentnern und Allgemeinheit angemessen und vorausschaubar in Einklang gebracht werden können.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sehr richtig!)

    Ein entsprechender Vorschlag ist von der CDURentenkommission vor mehr als anderthalb Jahren entwickelt worden.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sie können sich j a unserem Entwurf anschließen!)

    Zweitens. Eine gerechte Verteilung der Lasten — dies ist ja Inhalt der Ergänzung — ist gut. Noch wichtiger ist es allerdings, die Lasten möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen. Dies wird nicht gänzlich zu vermeiden sein, aber familienpolitisch kann wirklich noch eine Menge getan werden, und das kommt dann auch dem Generationenvertrag zugute. Viel kann auch die Überlegung beitragen, daß es auf die Dauer nicht richtig sein kann, daß bei steigender Lebenserwartung die Menschen immer früher in den Ruhestand gehen.
    Drittens. Sehr sorgfältig muß darauf geachtet werden, daß die einzelnen Bereiche unseres Systems der sozialen Sicherung ihre Aufgabe nicht auf andere Bereiche abwälzen. Aufgabe der Sozialhilfe ist es nicht, den Lebensabend der älteren Menschen zu sichern, dies ist Aufgabe der Rentenversicherung. Dies muß bei der Betrachtung der unteren Grenze des Rentenniveaus immer beachtet werden.
    Viertens und abschließend. Die soziale Gerechtigkeit erfordert es, daß allgemeine Belastungsveränderungen nicht nur zu Konsequenzen bei der gesetzlichen Rentenversicherung führen, sondern dies prinzipiell auch für alle anderen öffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme gilt. Das gegliederte Alterssicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland ist richtig, erfordert aber gleichzeitig, daß gleiche Tatbestände gleich behandelt werden.
    Ich bedanke mich sehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Heyenn.

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    Rede von Günther Heyenn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senator Fink, Sie haben die kärgliche Anpassung hier mit sehr gedämpften Worten gefeiert. Ich habe mir sagen lassen, in Berlin war es ein lautes Siegesgeschrei, aber
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8567
    Heyenn
    hier im Deutschen Bundestag ist wohl kontrollierbar, was tatsächlich passiert.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Haha!)

    Tatsächlich passiert — das muß ich Ihnen einmal sehr deutlich sagen —, daß diese Rentenanpassung wesentlich unter der Preissteigerungsrate liegt und daß man doch gerade bei Rentnerhaushalten sehen muß, daß das, was für Rentner existentiell ist — Mieten, Heizung, Strom —, überproportional gestiegen ist, so daß der Vergleich mit den nüchternen absoluten Zahlen in keiner Weise zutrifft.

    (Beifall bei der SPD)

    Hans Apel hat davon gesprochen, daß die Altbaumieten in Berlin in den vergangenen Jahren um 34 % gestiegen sind.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Das stimmt ja gar nicht! — Das ist unwahr! — Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Wie sieht es in Hamburg aus?)

    Wie sieht es denn bei der Sozialhilfe aus? Die Zahl der Rentner, die ergänzende Sozialhilfe beantragen müssen, hat sich in den letzten Jahren dank Ihrer Politik verdoppelt.
    Wie sieht es denn mit der Anpassung aus? Das ist doch nicht nur gut 1% in diesem Jahr, das ist doch die Aktualisierung zu einem für die Rentner ungünstigen Zeitpunkt mit einem weiteren Druck nach unten auf die Anpassung, meine Damen und Herren. Da ist eine Anpassung von 1,3% im vergangenen Jahr. Da ist die Verschiebung der Anpassung vom 1. Januar auf den 1. Juli 1983. Dies alles müssen Sie im Zusammenhang sehen.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn Sie das ausrechnen, werden Sie ganz klar zu der Feststellung kommen, daß die Rentner drei Jahre lang — Sie tragen Verantwortung für diese Rentenanpassung — eine wesentlich geringere Einkommensentwicklung gehabt haben, als es nach der Preissteigerungsrate nötig gewesen wäre. Ihr Realeinkommen ist durch Ihre Politik wesentlich gesenkt worden.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    Nun jammern Sie über die Finanzsituation der Rentenversicherung. Herr Fink hat kein Wort davon gesagt, und zuhören kann er auch nicht, aber das mag durch den Wahlkampf bedingt sein. Er hat kein Wort davon gesagt, daß wir, als wir hier noch regierten, Ihnen eine Reserve von 22 Milliarden DM hinterlassen haben und diese Reserve heute eben noch 10 Milliarden DM beträgt. Er hat kein Wort davon gesagt, daß die Arbeitslosigkeit und die Zahlung der Beiträge der Arbeitslosen bei Ihnen eine wesentliche Veränderung erfahren hat, weil Sie nämlich der Rentenversicherung durch die Kürzung der Beiträge der Arbeitslosen bereits zweimal 5 Milliarden DM weggenommen haben. Dies können wir nicht als soziale Politik, als Politik der Rentenkonsolidierung betrachten.
    Lassen Sie mich zu den hier anstehenden Reformen kommen. Eine umfassende Strukturreform ist nötig, betont der Bundesarbeitsminister. Wir sagen: Diese umfassende Strukturreform ist nötig, wenn wir eine Reform der Alterssicherung der Frau, die diesen Namen verdient, schaffen wollen. Aber wenn sich der Bundesarbeitsminister lobend über unsere Vorschläge ausspricht, dann darf ich ihn fragen, warum er diesen Vorschlägen nicht beitritt oder aber seine zur Diskussion vorlegt.

    (Beifall bei der SPD)

    Nein, dieser Arbeitsminister hat, als Sie die Regierungsverantwortung für dieses Ressort übernahmen, gesagt, er wolle erst einmal eine Atempause von sechs Monaten einlegen, und dann werde er die Strukturreform vorlegen. Inzwischen dehnt sich diese Atempause auf mehrere Jahre aus, denn die Strukturreform soll erst in der nächsten Legislaturperiode kommen, wenn es nach dem Willen von Herrn Blüm geht. Wir brauchen diese Veränderungen in der Struktur der Rentenversicherung heute. Aber dem versagt sich der Arbeitsminister. Er backt mit seinem Gesetzentwurf nur kleine Brötchen.
    Ich will auf das beschämende Theater der vergangenen Wochen betreffend die Rentenanpassung in diesem Zusammenhang nicht mehr vertiefend eingehen, sondern an dieser Stelle nur eine erste Wertung der beiden Entwürfe zur Neuordnung des Rentenrechts vornehmen. Der Entwurf der Regierung bringt lediglich technische Reparaturen. Mit einem Minimum an materiellen Änderungen wird versucht, dem Urteil des Verfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Das Ergebnis ist eine Verlegenheitslösung, meine Damen und Herren. Herr Blüm zeigt deutlich, wie lästig ihm dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist.
    Wir hingegen ermöglichen mit unserem Entwurf eine wirkliche Reform. Wir verbessern die Alterssicherung der Frau. Wir ziehen aus einer 20jährigen Diskussion in der Bundesrepublik Konsequenzen zugunsten der Alterssicherung der Frau.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Das ist unbezahlbar!)

    — Herr Kollege Seehofer, dabei hat bis 1982 zwischen allen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen Übereinstimmung bestanden:

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)

    Die Alterssicherung der Frau sollte grundsätzlich aufgebessert werden. In dieser Diskussion gab es drei Schwerpunkte.
    Die erste Feststellung: Viele Frauen sind materiell unterversorgt. Einige Zahlen der Rentenversicherungsträger: 1,7 Millionen Witwen über 60 Jahre beziehen nur eine Witwenrente und keine Versichertenrente. Zwei Drittel aller Witwenrenten sind niedriger als 900 DM, ein Drittel sogar niedriger als 600 DM.

    (Dr. George [CDU/CSU]: In welchen Haushalten leben die?)

    — Ich meine, Witwen, die keine eigene Versichertenrente bekommen, erhalten nur noch ganz selten
    Versorgungsbezüge aus Beamtenverhältnissen,



    Heyenn
    denn die Männer sind Beamte gewesen, Herr Kollege Dr. George. Die Frauen, die nur von ihrer Witwenrente leben müssen, haben in den seltensten Fällen etwas nebenbei. Sie sollten das bitte nicht immer vernebeln.

    (Frau Hürland [CDU/CSU]: Wie ist das mit den Altenheimen, was kriegen sie da dazu?)

    Die herkömmliche Versorgung von Witwen entspricht weder dem neuen Eherecht noch einem partnerschaftlichen Eheverständnis.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Da schweigt er!)

    — Sie können hier j a nachher ausführen, was Sie sagen wollten. — Das alte Recht, meine Damen und Herren, geht von einer traditionellen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau aus und beruht somit auf dem Gedanken des Unterhaltsersatzes. Männer und Frauen werden im Hinterbliebenenfall in der Regel ungleich behandelt. Fast immer sind Männer besser gesichert als Frauen.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Wer hat eigentlich bis 1982 regiert, Herr Kollege?)

    Die Diskussion in den vergangenen Jahren hat sich auf die Suche nach einer eigenständigen sozialen Sicherung der Frau konzentriert. Rentensplitting und Ehegattenversicherung erwiesen sich als nicht praktikabel. Frau Verhülsdonk hat in der Kommission der Teilhaberente zugestimmt. Gemeinsam kamen wir zu der Auffassung, die Teilhaberente sei der richtige Weg. Der dritte Punkt war die rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehungszeiten, und es bestand bei uns zumindest weitgehende Übereinstimmung darin, daß eine etwaige Anerkennung nicht zu Lasten der Versicherten, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert werden muß.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Bei uns auch!)

    Wir Sozialdemokraten nehmen mit unserem Entwurf diese gesellschaftliche Diskussion der vergangenen Jahre auf. Wir machen Vorschläge, die nicht nur verfassungsrechtliche Reparaturen beinhalten. Wir wollen die Alterssicherung der Frau verbessern und modernisieren, und das geschieht bei uns im wesentlichen durch die Teilhabe- oder Gesamtversorgungsrente

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Was wollen Sie? Modernisieren?)

    — Sie haben das richtig verstanden; „modernisieren" ist für Sie wohl ein Fremdwort —,

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Herr Kollege, Sie hatten doch 13 Jahre Zeit, das zu modernisieren! — Feilcke [CDU/CSU]: Da hatten die nur Zeit, Schulden zu machen!)

    durch die Verbesserung der Rente nach Mindesteinkommen und durch das Kindererziehungsjahr.
    Mit der Teilhaberente, meine Damen und Herren, orientieren wir uns im Prinzip der ehelichen Partnerschaft. Demzufolge werden im Innenverhältnis zwischen den beiden Ehegatten die Rentenansprüche im Sinne der Gütergemeinschaft als Ergebnis einer gemeinsam erworbenen Lebensleistung betrachtet, und das geschieht unabhängig von der ehelichen Arbeitsteilung. Daher tritt bei unserem Entwurf an die Stelle des Unterhaltsersatzanspruchs das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an dem vom Ehegatten erworbenen Rentenanspruch. Deshalb soll der Hinterbliebene genau 70 % der Summe aller von beiden Ehegatten erworbenen Ansprüche als Teilhaberente erhalten, mindestens jedoch die eigene Rente. Wenn Sie sich die Zahlen ins Gedächtnis rufen, wieviel Witwen nur eine Witwenrente bekommen, dann macht für diesen Personenkreis die Erhöhung des Anspruchs von 60 auf 70 % einen wesentlichen Betrag aus.
    Die Teilhaberente hat nicht mehr den Charakter einer abgeleiteten Rente, sie ist ein neuer eigener Anspruch. Das hat Auswirkungen: Sie wird bei Wiederheirat weitergezahlt, laufende Einkommensüberprüfungen werden nicht vorgenommen, Arbeitseinkommen oder Leistungen aus anderen Versorgungssystemen müssen nicht Jahr um Jahr durch Bescheinigungen belegt werden. Diese Rente setzt den eigenen Versicherungsfall des Alters oder der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit voraus.
    Wer diese grundsätzlichen Unterschiede gegenüber jeder Form von abgeleiteter Rente, auch gegenüber den Vorschlägen des Arbeitsministers, ignoriert, wie es Herr Blüm heute morgen getan hat, handelt wider besseren Wissens. Wer meint, unsere Teilhaberente sei im materiellen Ergebnis nichts anderes als eine Hinterbliebenenrente mit Einkommensanrechnung — Herr Blüm, Sie haben das Beispiel mit den Äpfeln und Birnen gebracht —, dem muß ich sagen: Sie vergleichen unsere gesunden, roten Äpfel mit den faulen Birnen dieser Regierung.

    (Beifall bei der SPD — Oh-Rufe von der CDU/CSU — Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Fallobst habt ihr hinterlassen!)

    Für Hinterbliebene, die die Altersgrenze nicht erreicht haben und die nicht berufs- oder erwerbsunfähig sind und daher keine Teilhaberente erhalten, sehen wir eine nach dem heutigen Recht vergleichbare Witwenrente vor;

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Alles, was Sie heute sagen, ist uninteressant!)

    denn unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen ist für viele Witwen, die noch nicht im Rentenalter sind, eine Erwerbstätigkeit entweder nicht erreichbar oder nicht zumutbar. Diese Rente beträgt 60 % der Rente des Verstorbenen, und Voraussetzung ist der überwiegende Unterhalt.
    Ich betone noch einmal: Bei unserem Modell gibt es keine Bedarfsprüfung, und es gibt in keinem Fall irgendeine Anrechnung von laufenden Einkommen. Der Entwurf des Arbeitsministers schafft Unsicherheit, ist in seinen Auswirkungen für den einzelnen schwer übersehbar und erfordert mehr Bürokratie.

    (Beifall bei der SPD)

    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1985 8569
    Heyenn
    Die materiellen Auswirkungen unserer Vorschläge basieren auf Modellrechnungen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger. Danach werden 85% der Frauen im Rentenalter nach unserem Modell mehr als Alterssicherung erhalten. Allerdings — das verschweigen wir nicht — werden auch 15 % der Frauen weniger erhalten, nämlich diejenigen Frauen, die länger gearbeitet haben. Wir meinen aber, daß wir diese geringfügige Einbuße an Rente hinnehmen können, weil wir im Ergebnis feststellen, daß in der Zukunft mehr als vier Fünftel aller Frauen eine höhere Alterssicherung nach unserem Entwurf erhielten.

    (Beifall bei der SPD)

    Wer beide Modelle vergleicht, bemerkt bald, daß wir ein umfassendes, den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechendes geschlossenes Konzept vorgelegt haben. Der Blümsche Entwurf hat eine Reihe von Mängeln. Was ist denn das für eine Reform, die mit ihrem Einkommensanrechnungsmodell keinerlei Verbesserungen bringt? Und das bei der Situation der älteren Frauen. Was ist denn das für eine Reform, bei der alle Hoffnungen auf die Verbesserung dieser materiellen Versorgungssituation zunichte gemacht werden?
    Einzig und allein Männer ziehen einen Nutzen aus Ihrem Gesetzentwurf. Das verdeutlicht wieder einmal, daß bei Ihnen die Gesetze von Männern vorbereitet werden.

    (Zustimmung bei der SPD)

    An Frauen und an ihre Situation ist nicht gedacht.
    Was ist das eigentlich für eine Reform, die mit ihrer Einkommensanrechnung zu haarsträubenden Ungerechtigkeiten im Verhältnis zwischen den Beziehern verschiedener Einkommensarten führt? Hinterbliebene, die ein Arbeitseinkommen oder eine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, werden in krasser Weise gegenüber den Beziehern von Vermögenseinkünften, Beamtenpensionen oder Leistungen aus berufständischen Versorgungen benachteiligt.

    (Beifall bei der SPD)

    Ein Zahnarzt z. B., der sich zur Ruhe gesetzt hat, könnte die Witwerrente aus der Rentenversicherung seiner verstorbenen Frau voll neben seinen Vermögenseinkünften beziehen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Großartig!)

    Seine frühere Sprechstundenhilfe hingegen müßte sich ihre eigene Rente auf ihre Witwenrente anrechnen lassen. Herr Minister, ist das soziale Gerechtigkeit?

    (Beifall bei der SPD — Kittelmann [CDU/CSU]: War das 1969 bis 1982 nicht so?)

    Was ist das eigentlich für eine Reform, die bei ihrer Einbringung wegen der Art der Einkommensanrechnung schon starken verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet? Was ist das eigentlich für eine Reform, die wegen der Einkommensanrechnung Witwen zur Aufgabe ihrer Berufstätigkeit drängt, sie also zu Handlungen verleitet, die spätere Einbußen bei der eigenen Rente zur Folge haben? Haben
    Sie schon einmal überlegt, Herr Bundesarbeitsminister, daß Sie gerade die Witwen mit niedrigen Witwenrenten benachteiligen, weil diese wegen ihrer schlechten Versorgung auf einen hohen Hinzuverdienst angewiesen sind?
    Was ist das eigentlich für eine Sozialpolitik, die 1984 die Rente auf Pump und heute die Bedürftigkeitsprüfung in die Sozialversicherung einführt? Ist Ihnen nicht klargeworden, Herr Blüm, daß Sie mit Ihrer Einkommensanrechnung Manipulationen am Anrechnungsfreibetrag, am Anrechnungsprozentsatz und nicht zuletzt an der Abgrenzung anzurechnenden Einkommens geradezu provozieren und damit das Vertrauen in die Rentenversicherung ein weiteres Mal erschüttern?
    Was ist das eigentlich für eine Reform, die die eigene Berufstätigkeit der Hinterbliebenen bestraft und somit leistungsfeindlich ist? Ist denn niemandem in Regierung und Koalition klargeworden, daß zur Manipulation des Einkommens, z. B. durch Reduzierung der Arbeitszeit oder durch die Hinwendung zur Schwarzarbeit, geradezu aufgefordert wird?

    (Richtig! bei der SPD)

    Oder ist das, Herr Bundesarbeitsminister, der Sie j a auch verantwortlich sind für viele Aufrufe zur neuen Mütterlichkeit, vielleicht das erste Beschäftigungsprogramm dieser Bundesregierung?
    Ich meine, es stünde diesem Parlament gut an, die soziale Sicherung der Frauen mit unserem Teilhabemodell gezielt zu verbessern.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir schaffen ein verläßliches Versorgungsniveau von 70 % der gemeinsam erworbenen Ansprüche. Wir verzichten auf die schlimme Bedarfsprüfung. Und wir bewahren die bewahrenswerten Prinzipien der Sozialversicherung. Unser Modell bietet keinerlei Anlaß zu Manipulationen. Wir schaffen eine tatsächliche und nicht, wie die Regierung, nur eine formalrechtliche Gleichbehandlung von Mann und Frau. Und 85 % der Hinterbliebenen werden in Zukunft höhere Ansprüche haben. Bei Ihnen erhält keiner ein Mehr bei der Witwenrentenversorgung.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Sie können es bloß nicht finanzieren!)

    — Wir haben Ihnen das vorgelegt. Sie waren bei Frau Fuchs ganz stumm, Herr Kittelmann. Ich wundere mich über diese gelegentlichen Einwände.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Wir wollten anständig bleiben!)

    Auch Herr Apel hat Ihnen doch gesagt — das sollte Ihnen als Berliner doch eigentlich noch im Ohr sein —: Wie war's denn mit den Landwirten mit mehr als 20 Milliarden bis zum Ende des Jahrzehnts?

    (Zuruf des Abg. Feilcke [CDU/CSU] — Zuruf der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD])

    Wie ist es denn mit der Rückzahlung für die höheren Einkommen, die Sie jetzt vornehmen, weil Sie
    als Koalition nicht die Fähigkeit hatten, auch die



    Heyenn
    Betuchten in unserer Gesellschaft zu belasten? Ich würde da ganz schweigsam sein.

    (Beifall bei der SPD)

    Dies alles gilt für die Zukunft. Für die Frauen, die heute schon Rente beziehen, ist die Anerkennung des Kindererziehungsjahrs, wie wir es vorsehen, von erheblicher Bedeutung. Wir bieten eine geschlossene Lösung. Denn dieses Kindererziehungsjahr soll auch für Frauen gelten, die nur eine Witwenrente erhalten. 25 DM mehr für jedes geborene Kind für alle Frauen stellen, wenn man bedenkt, daß früher die Ein-Kind-Ehe eine Seltenheit war, eine teilweise erhebliche Verbesserung dar. Wir Sozialdemokraten meinen, daß wir die Frauen nicht ausschließen dürfen, die in der Vergangenheit unter besonders schwierigen Bedingungen, unter großen persönlichen Opfern und ohne Mutterschaftsurlaub, ohne Kindergeld, ohne Wohngeld und ohne BAföG Kinder erzogen haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Gerade für diese Frauen muß es einen rentenrechtlichen Ausgleich geben.
    Nun hören wir immer wieder das Argument: Auch die SPD wollte 1972 das Baby-Jahr nur für künftige Renten.

    (Zuruf der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD])

    Dann wird auch noch gesagt, Sie wollten das ganz anders konstruieren. Darüber würden wie j a heute mit uns reden lassen. Aber, Herr Blüm, fällt Ihnen, wenn Sie so argumentieren, eigentlich nicht auf, daß, wenn Sie das damals nicht verhindert hätten, heute schon zwei Drittel der Frauen teilweise mehr als zehn Jahre das Baby-Jahr bekämen?

    (Beifall bei der SPD) Das ist doch der Fakt.

    Ihr Kindererziehungsjahr ist im übrigen reine Augenwischerei. Sie bedenken die Frauen, die bessere Chancen in Ausbildung und Beruf hatten, deren Kinder in günstigeren Verhältnissen erzogen wurden. Wollen Sie im übrigen hier eigentlich verschweigen — ich habe das vermißt —, daß Sie häufig nur sechs und nicht zwölf Monate anrechnen? Wollen Sie verschwiegen, daß für Sie die Erziehungstätigkeit von Adoptivmüttern und -vätern nichts wert ist, weil Sie die ausschließen?

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Unglaublich!)

    Wollen Sie eigentlich verschweigen, daß Sie eine Zusage für die Finanzierung nur bis 1989 haben und daß wir auf Grund dieses Hin und Her in der Regierung vermuten müssen, daß hiervon ab 1989 nur die Finanzierung über eine Leistungskürzung in der Rentenversicherung übrig bleibt?

    (Zuruf des Abg. Kittelmann [CDU/CSU])

    Zur Alterssicherung der Frau und zu ihrer Reform gehört auch eine Anhebung der Rente nach Mindesteinkommen.