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    Plenarprotokoll 10/114 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Köhler (Duisburg) und Brandt . 8429 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Durchführungsprobleme) — Drucksachen 10/934, 10/1530 — Frau Nickels GRÜNE 8429 B Breuer CDU/CSU 8431 C Dr. Emmerlich SPD 8434 B Frau Dr. Segall FDP 8436 B Sielaff SPD 8437 D Berger CDU/CSU 8440 B Gilges SPD 8443 A Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG . 8446 A Eimer (Fürth) FDP 8450 B Erklärungen nach § 30 GO Stratmann GRÜNE 8451 C Breuer CDU/CSU 8452 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwicklungsprogramm Karibik und Zentralamerika zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage der Abgeordneten Wischnewski; Herterich, Bindig, Dr. Holtz, Voigt (Frankfurt) und der Fraktion der SPD Lage in Mittelamerika — Drucksachen 10/239, 10/927, 10/2562 — Lamers CDU/CSU 8453 A Dr. Holtz SPD 8454 D Schäfer (Mainz) FDP 8458 A Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . 8460 B Frau Gottwald GRÜNE 8462 B Voigt (Frankfurt) SPD 8463 B Möllemann, Staatsminister AA 8463 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Catenhusen, Fischer (Homburg), Grunenberg, Nagel, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Vosen und der Fraktion der SPD Vorlage eines Programms „Biotechnologie" — Drucksache 10/1911 — Vosen SPD 8465 D Seesing CDU/CSU 8467 D Frau Dr. Hickel GRÜNE 8469 B Dr.-Ing. Laermann FDP 8471 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1985 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1985) — Drucksache 10/2591 — Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 8491 B Bernrath SPD 8492 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 Broll CDU/CSU 8494 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 8496 D Dr. Hirsch FDP 8498 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/2607 — Seiters CDU/CSU 8499 D Frau Schoppe GRÜNE 8501 A Beckmann FDP 8502 C Becker (Nienberge) SPD 8503 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordnten Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN Gentechnik — Drucksachen 10/1153, 10/2199 — Frau Dr. Hickel GRÜNE 8504 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 8507 A Catenhusen SPD 8509 D Kohn FDP 8512 D Dr. Probst, Parl. Staatssekretär BMFT 8515A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Nickels, Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Einführung eines gemischt zivil-militärischen Flugsicherungssystems mit flächendeckender Kompetenz der militärischen Komponente — Drucksachen 10/944, 10/2122 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Zivil-militärisches Flugsicherungskonzept in Sobernheim — Drucksachen 10/1185, 10/2585 — Drabiniok GRÜNE 8516 D Hoffie FDP 8518 B Ibrügger SPD 8519 D Tillmann CDU/CSU 8521 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Neumann (Bramsche), Dr. Ahrens, Antretter, Bachmaier, Bindig, Brück, Büchner (Speyer), Drabiniok, Duve, Dr. Enders, Gansel, Gerstl (Passau), Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Dr. Holtz, Dr. Jannsen, Jungmann, Dr. Klejdzinski, Klose, Kuhlwein, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Matthöfer, Pauli, Dr. Rumpf, Dr. Scheer, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schneider (Berlin), Sielaff, Dr. Struck, Vogt (Kaiserslautern), Waltemathe, Frau Zutt Konvention des Europarates; Schutz von Häftlingen gegen Folter und grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung oder Strafe — Drucksache 10/2127 — Neumann (Bramsche) SPD 8523 A Seesing CDU/CSU 8524 D Horacek GRÜNE 8525 D Dr. Rumpf FDP 8527 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8528 C Beratung der Sammelübersicht 58 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2551 — Hansen (Hamburg) SPD 8530A Dr. Rumpf FDP 8530 D Frau Potthast GRÜNE 8531 D Jagoda CDU/CSU 8532 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 6. November 1982 — Drucksache 10/2119 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/2575 — 8534A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten — Drucksache 10/2118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/2593 — 8534 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des SteuerbeamtenAusbildungsgesetzes — Drucksache 10/864 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/2625 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 III Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/2737 — 8534 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. Mai 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich auf dem Gebiet des Konkurs- und Vergleichs-(Ausgleichs-)rechts — Drucksache 10/1627 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/2682 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum deutschösterreichischen Konkursvertrag AG — Drucksache 10/1628 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/2682 — 8534 D Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Windenergie — Drucksache 10/2255 — 8535 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 10. Februar 1976 zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container — Drucksache 10/2595 — 8535 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Rom am 28. November 1979 angenommenen Fassung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens — Drucksache 10/1921 — 8535 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend Telekommunikation — Aktionslinien — zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Fernmeldewesen — — Drucksachen 10/874, 10/500, 10/2212 — 8535C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der steuerlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Übertragung von Unternehmensverlusten — Drucksachen 10/2076 Nr. 12, 10/2594 — 8535 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 13 Tit. 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — — Drucksachen 10/2288, 10/2571 — . . . 8536A Fragestunde — Drucksache 10/2712 vom 11. Januar 1985 — Deutschlandtreffen der Schlesier 1985 in Hannover MdlAnfr 2 11.01.85 Drs 10/2712 Dr. Soell SPD Antw StMin Vogel BK 8474 A ZusFr Dr. Soell SPD 8474 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8474 C Vertretung der schiffahrtspolitischen Entschließung des Bundestages vom 15. Dezember 1982 auf der UN-Konferenz über die Registrierung von Schiffen MdlAnfr 21, 22 11.01.85 Drs 10/2712 Hettling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 8474 D ZusFr Hettling SPD 8475A ZusFr Fischer (Hamburg) CDU/CSU . 8475 C Ausbau der B 67 n Bocholt—Dülmen MdlAnfr 23, 24 11.01.85 Drs 10/2712 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 8476 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8476A ZusFr Buschfort SPD 8476 C Bau der Ortsumgehung Steinach im Zuge der B 33 neu MdlAnfr 25 11.01.85 Drs 10/2712 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8477 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 8477 D ZusFr Fischer (Hamburg) CDU/CSU . 8477 D Reduzierung der Salzstreuung auf öffentlichen Straßen; Auswirkungen des Salzes auf die Umwelt MdlAnfr 26 11.01.85 Drs 10/2712 Zierer CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8478 A ZusFr Zierer CDU/CSU 8478 B ZusFr Hinsken CDU/CSU 8478 B Spikesreifen für Rettungsfahrzeuge im Sanitätsdienst sowie für Polizei, Bundeswehr und Grenzschutz MdlAnfr 27 11.01.85 Drs 10/2712 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8478 C ZusFr Zierer CDU/CSU 8478 C ZusFr Hinsken CDU/CSU 8478 D Wiederzulassung von Spikesreifen; Umweltschäden durch Salzstreuung und durch Spikesreifen MdlAnfr 28, 29 11.01.85 Drs 10/2712 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 8479 A ZusFr Hinsken CDU/CSU 8479 A ZusFr Zierer CDU/CSU 8479 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8480A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 8480C Behauptung des früheren Mitarbeiters der deutschen Botschaft in Warschau Klaus Reiff über deutsche Minderheiten und die Praktizierung der deutschen Sprache in Polen MdlAnfr 33 11.01.85 Drs 10/2712 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 8480 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8481A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8481 B Bildung eines Arbeitsstabes zur Bearbeitung von Menschenrechtsfragen im Auswärtigen Amt; Bemühungen des Bundesaußenministers um die Ausreise der in der Prager Botschaft befindlichen deutschen Staatsangehörigen MdlAnfr 34, 35 11.01.85 Drs 10/2712 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 8481 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8482 A ZusFr Würtz SPD 8482 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8482 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 8483 D Finanzielle Förderung der Arbeit von Vertriebenenverbänden MdlAnfr 36 11.01.85 Drs 10/2712 Dr. Soell SPD Antw PStSekr Spranger BMI 8484 A ZusFr Dr. Soell SPD 8484 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8484 C ZusFr Berger CDU/CSU 8484 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 8484 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8485A ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 8485 A Kriterien für die Eignung des Salzstocks Gorleben für eine Endlagerung MdlAnfr 37, 38 11.01.85 Drs 10/2712 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI 8485 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 8485 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 8485 C ZusFr Frau Reetz GRÜNE 8486 C Scheinehen zwischen Ausländern und Deutschen MdlAnfr 39 11.01.85 Drs 10/2712 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Spranger BMI 8486 D ZusFr Dr. Enders SPD 8486 D Öffentliche Stellenausschreibung für die leitenden Koordinierungsaufgaben zur konzeptionellen Ausarbeitung eines „Hauses der Geschichte" mit Standort in Bonn MdlAnfr 40, 41 11.01.85 Drs 10/2712 Frau Dr. Lepsius SPD Antw PStSekr Spranger BMI 8487 A ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 8487 C ZusFr Dr. Soell SPD 8487 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8487 D Polnische Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland seit 1980 MdlAnfr 44 11.01.85 Drs 10/2712 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 8488 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8489 A Vernichtung von Obst in der EG MdlAnfr 48, 49 11.01.85 Drs 10/2712 Menzel SPD Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 8489 C ZusFr Menzel SPD 8489 C ZusFr Eigen CDU/CSU 8490 A ZusFr Kirschner SPD 8490 B ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 8490 B Nächste Sitzung 8536 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 V Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8537* A Anlage 2 Stand der Bemühungen um eine europäische Raumordnungscharta und ein europäisches Raumordnungsschema MdlAnfr 1 11.01.85 Drs 10/2712 Stiegler SPD SchrAntw StSekr von Loewenich BMBau 8537* B Anlage 3 Ausrüstung der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte mit in Rucksäcken gelagerten schweren Atomsprengköpfen MdlAnfr 12, 13 11.01.85 Drs 10/2712 Dr. Scheer SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8537* D Anlage 4 Ausrüstung der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland mit „Tornister-Atombomben"; spezielle Ausbildung für diese Waffen MdlAnfr 16, 17 11.01.85 Drs 10/2712 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8538* B Anlage 5 Übernahme von Auszubildenden in den Bundesbahn-Ausbesserungswerken Fulda und Weiden nach Abschluß des Ausbildungsjahres; Gleichbehandlung der Zonenrand-Ausbesserungswerke und der anderen Ausbesserungswerken MdlAnfr 30 11.01.85 Drs 10/2712 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8538* C Anlage 6 Deutsche Forderungen nach einer Reform der UNESCO; Konsequenzen bei Nichtdurchführung von Reformen MdlAnfr 31, 32 11.01.85 Drs 10/2712 Weiß CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA . . . . 8538*D Anlage 7 Speicherung der Namen von Demonstranten vor der US-Anlage „Waldheide" in Heilbronn beim Bundeskriminalamt bzw. im Informationssystem für die Nachrichtendienste MdlAnfr 42, 43 11.01.85 Drs 10/2712 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8539* C Anlage 8 Wettbewerbsverzerrungen zwischen Luftfahrtunternehmen mit Fluglinienverkehr und Bedarfsluftgesellschaften durch die ungleiche Behandlung bei der Mineralölsteuer MdlAnfr 45 11.01.85 Drs 10/2712 Uldall CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8539* D Anlage 9 Bemerkungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Wolfgang Zeidler, über Ungerechtigkeiten im Steuer- und Sozialrecht MdlAnfr 46 11.01.85 Drs 10/2712 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8540* B Anlage 10 Klage der ILSE Bergbaugesellschaft im Normenkontrollverfahren gegen die Gemeinde Jüchen wegen der Frage der Rechtsgültigkeit eines Bebauungsplans; Wirkung auf energiepolitische Ziele MdlAnfr 47 11.01.85 Drs 10/2712 Bernrath SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8540* B Anlage 11 Vernichtung landwirtschaftlicher Produkte 1984; jährliche Vernichtung gekaufter Lebensmittel MdlAnfr 50, 51 11.01.85 Drs 10/2712 Eylmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 8540*C VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 Anlage 12 Wiedereinführung differenzierter Gefahrklassen gemäß § 734 RVO zugunsten gemeinnütziger Sportvereine durch die Berufsgenossenschaft MdlAnfr 52, 53 11.01.85 Drs 10/2712 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 8540* D Anlage 13 Jahreseinkommen der niedergelassenen Kassenärzte und Kassenzahnärzte MdlAnfr 54, 55 11.01.85 Drs 10/2712 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 8541* C Anlage 14 Verlängerung der Dauer der Sperrzeiten bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit von acht auf zwölf Wochen (§ 119 AFG) MdlAnfr 56, 57 11.01.85 Drs 10/2712 Amling SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 8542* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 114: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 8429 114. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 17. 1. Dr. Ahrens* 17. 1. Antretter* 17. 1. Bastian 18. 1. Büchner (Speyer) * 18. 1. Bühler (Bruchsal) 18. 1. Egert 18. 1. Dr. Götz 18. 1. Grünbeck 18. 1. Haar 18. 1. Dr. Hauff 18. 1. Huonker 18. 1. Dr. Jahn (Münster) 18. 1. Jansen 18. 1. Kretkowski 18. 1. Dr. Marx 18. 1. Dr. Müller ** 17. 1. Nelle 18. 1. Reddemann * 18. 1. Reuter 18. 1. Schmidt (Hamburg) 18. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 18. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 18. 1. Dr. Stoltenberg 18. 1. Frau Dr. Wilms * 17. 1. Wischnewski 18. 1. Wolfram (Recklinghausen) 18. 1. Dr. Waigel * 18. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs von Loewenich auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/ 2712 Frage 1): Wie weit sind die Bemühungen um eine europäische Raumordnungscharta und ein europäisches Raumordnungs-schema inzwischen gediehen, und welche Beiträge hat die Bundesregierung dazu innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und innerhalb der Gremien des Europarates bisher geleistet? Die 6. Europäische Raumordnungsministerkonferenz hat am 20. Mai 1983 die Europäische Raumordnungscharta verabschiedet. Die Bundesregierung hat zusammen mit den Bundesländern an der inhaltlichen Gestaltung und textlichen Ausformulierung der Charta mitgewirkt. In der Charta sind die wesentlichen Grundsätze und Ziele einer europäischen Raumordnungspolitik aufgezeigt. Die vier Hauptziele sind - die Sicherstellung einer ausgewogenen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen, Anlagen zum Stenographischen Bericht - die Erhöhung der Lebensqualität der Bürger, - die verantwortungsbewußte Behandlung der natürlichen Ressourcen sowie der Schutz der Umwelt und - die planmäßige und rationelle Nutzung des Raumes. Zur Durchsetzung dieser Ziele wird als wesentliches Instrument der Koordination und der Sicherung der Zusammenarbeit ein europäisches Raumordnungsschema bzw. -konzept gefordert. Am 25. Januar 1984 hat das Ministerkomitee des Europarates (Außenminister der 21 Mitgliedstaaten) in seiner Empfehlung No. R (84) 2 die politische Bedeutung dieser für die Entwicklung der Raumordnung in Europa wichtigen Erklärung herausgestellt. Nach diesem Beschluß sind die Regierungen der Mitgliedstaaten gehalten: - ihre nationalen Politiken nach den in der Charta festgelegten Grundsätzen und Zielen auszurichten - und sicherzustellen, daß die Charta auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird. Beiden Forderungen kommt die Bundesregierung - wie auch schon durch ihr Wirken in der Vergangenheit - nach. Sie beteiligt sich insbesondere gemeinsam mit den Bundesländern an den Arbeiten für ein europäisches Raumordnungsschema. Dies geschieht im Lenkungsausschuß für Raumordnung des Europarates und in der 1983 zur Schaffung des Schemas eingesetzten Arbeitsgruppe. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Scheer (SPD) (Drucksache 10/2712 Fragen 12 und 13): Treffen die Nachrichten zu, daß die amerikanischen Streitkräfte mit 27 Kilogramm schweren, in Rucksäcken gelagerten Atomsprengköpfen mit einer Sprengkraft von 250 Tonnen TNT ausgerüstet worden sind, von denen 100 in der Bundesrepublik Deutschland liegen? Hat die Bundesregierung dieser Maßnahme ihre Zustimmung gegeben, und wie kann sie diesen Schritt gegebenenfalls mit der Maxime vereinbaren, die nukleare Schwelle bei den europäischen NATO-Streitkräften heben zu wollen? Zu Frage 12: Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf die ausführliche Stellungnahme auf die Frage Nr. 14 des Abgeordneten Gansel (113. Sitzung, Seite 8419 B). Vor diesem Hintergrund, der die tatsächlichen Gegebenheiten darstellt, ist hinzuzufügen, daß entsprechend üblicher Praxis dieser und vorangegangener Bundesregierungen über Zahl, Art, Typ und Lagerorte — und Sie fragen ferner nach Gewicht u. ä. — keine Stellung genommen wird. Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat — und dies Herr Kollege in einer Zeit, als Ihre Partei den Außenminister stellte — entsprechende Abmachungen getroffen und der Stationierung solcher ADM zugestimmt. Sie ist ständig in den dafür vorhandenen Gremien an der Einsatzplanung beteiligt gewesen und durch die vorgeschriebenen Konsultationen informiert worden. Wie Sie als Mitglied im Verteidigungsausschuß und Unterausschuß für Abrüstung und Rüstungskontrolle ganz besonders wissen, sind seit Ende der 60er Jahre keine neuen Waffen dieser Art eingeführt worden. Die jetzige Bundesregierung hat darüber hinaus zuletzt in Montebello im Oktober 1983 darauf hingewirkt, diesen Teil der Nuklearwaffen erheblich zu vermindern, um die atomare Schwelle deutlich anzuheben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 10/2712 Fragen 16 und 17): Treffen Presseberichte zu, wonach in der Bundesrepublik Deutschland amerikanische Streitkräfte mit „kleinen Atombomben", die von einer Person als „Tornister-Atombombe" transportiert werden können, ausgerüstet sind? Stimmt es, daß für einen eventuellen Einsatz dieser Waffen eine spezielle Ausbildung auch in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet? Zu Frage 16: Zu Ihrer Frage verweise ich auf die ausführliche Antwort zu der Frage Nr. 14 des Abgeordneten Gansel (113. Sitzung, Seite 8419 B). Zu Frage 17: Natürlich müssen die amerikanischen Soldaten an den ADM ausgebildet werden, solange diese noch vorhanden sind. Es liegt im Interesse der Streitkräfte, in der Erfüllung des politischen Auftrages und dem Schutz der Zivilbevölkerung, daß Soldaten gründlich an den Systemen, über die sie verfügen, ausgebildet werden. Nur so kann eine politische Richtlinie von bündnisgemeinsamer Einsatzplanung entsprechend sichergestellt werden. D. h., nur so kann die Abschreckung, die Kriegsverhinderung, erreicht werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2712 Frage 30): Wieviel Auszubildende wird die Deutsche Bundesbahn (DB) in den Zonenrand-Ausbesserungswerken Fulda und Weiden nach Abschluß des laufenden Ausbildungsjahres übernehmen, und wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß die Zonenrand-Ausbesserungswerke genauso behandelt werden, wie die vier Ausbesserungswerke, die der Vorstand der DB als nach seiner Auffassung optimale Kombination erhalten will? Eine Übernahme von Auszubildenden, die im Jahre 1985 bei der Deutschen Bundesbahn ihre Ausbildung beenden, ist für den Bereich der Ausbesserungswerke aufgrund der Personalsituation aus heutiger Sicht von der Unternehmensleitung der Deutschen Bundesbahn nicht vorgesehen. Für die Auszubildenden der Ausbesserungswerke Weiden und Fulda besteht die Möglichkeit, sich um andere freie Stellen im jeweiligen Direktionsbezirk zu bewerben. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 10/2712 Fragen 31 und 32): Wie weit sind die Forderungen der Bundesrepublik Deutschland nach einer Reform der UNESCO in Programm, Struktur und Verwaltung gediehen? Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, sollte sich die UNESCO als unfähig oder unwillig erweisen, die notwendigen Reformen in Programm, Struktur und Verwaltung vorzunehmen? Zu Frage 31: Die Bundesregierung beteiligt sich seit längerem aktiv an der Diskussion um die notwendigen Reformen der UNESCO. Als Ergebnis dieser Diskussion hat der Exekutivrat der UNESCO im Oktober 1984 im Konsens dem Generaldirektor empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, die unseren Forderungen weitgehend entsprechen und die wir als ersten Schritt in die richtige Richtung.. ansehen. Diese Empfehlungen, die auf der Tagesordnung der 23. Generalkonferenz der UNESCO im Herbst 1985 stehen werden, lauten u. a.: — Konzentration der Programme mit dem Ziel größerer Effizienz und optimaler Nutzung vorhandener Ressourcen; — Prioritätensetzung, d. h. besondere Berücksichtigung von Aktivitäten, die nachweisbar ein hohes Maß an Dringlichkeit, Nützlichkeit und Effizienz haben und breite Unterstützung erfordern; — Koordination der UNESCO-Arbeit mit der Arbeit anderer VN-Organisationen; Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 8539* — Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, insbesondere der Kooperation zwischen den Entwicklungsländern; — reales Nullwachstum als Basis für Programmentwurf und Haushalt 1986/87; — Ausgleich des Einnahmeausfalls bei einem Austritt von Mitgliedern durch Einsparungen. Um unseren Forderungen mit Blick auf die Generalkonferenz der UNESCO im Herbst 1985 Nachdruck zu verleihen, hat der Bundesminister des Auswärtigen am 17. Dezember 1984 in einem Schreiben an den Generaldirektor der UNESCO unsere Position nochmals wie folgt definiert: — In der Generalkonferenz muß Einigkeit darüber erreicht werden, daß die UNESCO künftig keine politischen Fragen behandelt, die in die Zuständigkeit anderer Organisationen, vor allem der VN selbst fallen. — Das Arbeitsprogramm 1986/87 sollte nur solche Vorhaben enthalten, über welche Konsens unter den Mitgliedstaaten erreicht werden kann. Dabei sollte konkrete Hilfe für die Länder Afrikas, Asiens sowie Mittel- und Südamerikas im Bereich von Erziehung, Wissenschaft, Kultur und Medien im Vordergrund stehen. — Die ideologische Debatte über eine „Neue Internationale Informations- und Kommunikationsordnung" sollte beendet werden, und zwar auf der Basis der bisherigen Beschlüsse, wonach eine solche Ordnung ein kontinuierlicher Prozeß ist, der zu einem freien Fluß und einer weiteren, besser ausgewogenen Verbreitung von Information führt. — Das vom Generaldirektor selbst mit sichtbarem Erfolg in die Arbeit der UNESCO eingeführte Konsensprinzip sollte künftig auch auf die Beratung und Verabschiedung des Haushalts der Organisation durch Exekutivrat und Generalkonferenz angewendet werden. — Die Tätigkeit des Sekretariats der Organisation muß wesentlich effizienter werden, vor allem durch Dezentralisierung der Entscheidungen, bessere Evaluierung der Ergebnisse und Senkung der Kosten der Verwaltung zugunsten konkreter Projekte. Zu Frage 32: Bundesminister Genscher hat dazu in seinem Brief an Generaldirektor M'Bow folgendes ausgeführt: Die Reformbemühungen müssen im kommenden Jahr mit noch größerer Intensität fortgeführt werden. Ich begrüße deshalb den Beschluß des Exekutivrats, die Tätigkeit des von ihm eingesetzten Reformkomitees bis zur 23. Generalkonferenz im Herbst 1985 fortzusetzen. Für die Zukunft der Organisation und für die künftige Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland werden die von der 23. Generalkonferenz zu fassenden Beschlüsse entscheidend sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 10/2712 Fragen 42 und 43): Wurden die Namen von Demonstranten bzw. sogenannten Blockierern vor der von den US-Streitkräften genutzten Anlage „Waldheide" in Heilbronn, gegen die z. T. Strafverfahren eingeleitet wurden, ebenso wie im Falle Mutlangen geschehen, beim Bundeskriminalamt bzw. dem Informationssystem für die Nachrichtendienste (NADIS) gespeichert? Um wie viele Fälle handelte es sich dabei in den letzten Jahren, und welche Gründe gab es gegebenenfalls für diese Speicherung? Zu Frage 42: Dem BKA wurden im Zusammenhang mit Demonstrationen bzw. Blockaden vor der Anlage „Waldheide" nur solche Personen gemeldet, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Diese Personen wurden vom BKA im NADIS-System erfaßt, das dem BKA als Fundstellenregister dient. Zu Frage 43: Dies geschah in den letzten Jahren in zwei Fällen. Es handelt sich um 16 Personen, gegen die im Zusammenhang mit einer Blockade am 20. November 1983 Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß § 230 StGB eingeleitet worden sind sowie um 17 Personen, gegen die wegen ihres Eindringens in das militärische Gebiet am 17. Juni 1984 Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB eingeleitet worden sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 10/2712 Frage 45): Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Luftfahrtunternehmen mit Fluglinienverkehr einerseits und Bedarfsluftgesellschaften andererseits auf Grund der ungleichen Behandlung bei der Mineralölsteuer? 8540* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 Für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Sachen erhalten Linienluftfahrtunternehmen und Bedarfsluftfahrtunternehmen gleichermaßen unversteuerte Luftfahrtbetriebsstoffe. Dagegen sieht das Mineralölsteuergesetz für Mineralöle, die von Bedarfsluftfahrtunternehmen im Inland zur Beförderung von Personen und Sachen verwendet werden, keine Steuerbegünstigung vor. Die beiden Grundverkehrsarten — Linienverkehr und Bedarfsluftverkehr — unterscheiden sich voneinander. Die Flugliniengenehmigung verpflichtet nur das Linienluftfahrtunternehmen, Personen und Sachen gewerbsmäßig durch Luftfahrzeuge auf bestimmten Linien öffentlich und regelmäßig zu befördern, sowie jeden Antrag auf Abschluß eines Beförderungsvertrages zu den vorher festgelegten und genehmigten Beförderungsbedingungen anzunehmen. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Kalkulationsgrundlagen. Die Bedarfsluftfahrtunternehmen vereinbaren ihre Preise frei und sind zudem in der Lage, ihren Fluggästen bei den Flugzeiten und oft auch bei der Wahl der Flugplätze entgegenzukommen, weil im inländischen Bedarfsluftverkehr — anders als im Linienverkehr und im internationalen Pauschalreiseverkehr — in der Regel kleinere Luftfahrzeuge eingesetzt werden, mit denen eine größere Zahl von Flugplätzen angeflogen werden kann. Insoweit sieht die Bundesregierung keine Wettbewerbsverzerrung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 10/2712 Frage 46): Wie beurteilt die Bundesregierung die öffentlichen Bernerkungen in der Presse (vgl. DER SPIEGEL vorn 10. Dezember 1984) des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Wolfgang Zeidler, zu Fragen über angebliche Ungerechtigkeiten im Steuer- und Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, zu den Presseäußerungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu aktuellen Fragen der Gesetzgebung öffentlich Stellung zu nehmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/2712 Frage 47): Billigt die Bundesregierung die Klage der bundeseigenen ILSE Bergbau-Gesellschaft mbH im Normenkontrollverfahren (OVG Münster Az. 10a ND 21/84) gegen die Gemeinde Jüchen wegen Überprüfung der Rechtsgültigkeit eines Bebauungsplans, die angestrengt wurde, obwohl die Klägerin im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan keine „Bedenken und Anregungen" vorgetragen hatte, und wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung eines solchen Verfahrens auf die energiepolitischen Zielsetzungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen? Nach der Darstellung der VIAG AG, die zu 99 % an der ILSE Bergbau GmbH beteiligt ist, ist das Normenkontrollverfahren gegen die Gemeinde Jüchen wegen Überprüfung der Rechtsgültigkeit eines Bebauungsplans eingeleitet worden, weil die Gemeinde, obwohl ihr das Bergeigentum der ILSE Bergbau bekannt war, deren Belange nicht berücksichtigt hat. Über die Notwendigkeit dieser Rechtsverfolgung hat das Unternehmen in eigener Verantwortung zu entscheiden. Gleichwohl habe ich auf Anregung unseres Bundestagskollegen Willy Wimmer die VIAG gebeten, in einem direkten Gespräch mit der Gemeinde Jüchen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung zu prüfen. Ein entsprechendes Gespräch hat heute bereits stattgefunden. Eine außergerichtliche Lösung zeichnet sich ab. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Eylmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2712 Fragen 50 und 51): Welche Mengen überschüssiger landwirtschaftlicher Produkte sind 1984 vernichtet worden, und in welcher Relation stehen diese Mengen zur Gesamternte? Welche Mengen gekaufter Lebensmittel werden jährlich nicht verbraucht, sondern verderben, werden weggeworfen oder auf andere Weise vernichtet, und in welcher Relation stehen diese Mengen zur Gesamtmenge der gekauften Lebensmittel? Zu Frage 50: Ziel der Marktordnungen ist es, kurzfristig einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu erreichen und damit übergroße Preisschwankungen zu vermeiden. Eine Vernichtung ist nicht vorgesehen. Anderslautende Berichte sind unzutreffend. In den Medien wird unrichtigerweise Verderb mit Vernichtung gleichgesetzt. Zu Frage 51: Statistiken oder auch nur Untersuchungen liegen bezüglich gekaufter Lebensmittel nicht vor. Grobe Schätzungen anhand von Kalorien- und Nährwertrechnungen erlauben die Annahme, daß ca. 10 bis 15% der gekauften Lebensmittel verderben, jedenfalls nicht verzehrt werden. Eine weitere Aufschlüsselung ist nicht möglich. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß im Hinblick auf den Hunger in der Welt der Verderb von Lebensmitteln auf das unabwendbare Maß beschränkt bleiben muß. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2712 Fragen 52 und 53): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 8541* Hält die Bundesregierung die Änderung der Veranlagungsbescheide gemäß § 734 RVO für Sportvereine von bisher differenziert festgesetzten Schadensklassen nach Tätigkeit (z. B. 1.0-6.5) auf einheitlich 24.5 für sachlich gerechtfertigt und mit dem gemeinnützigen Auftrag der Mehrheit der Vereine vereinbar? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in dem Sinne einzuwirken, daß die bisher geltende differenzierte Festsetzung des Gefahrentarifs wieder eingeführt und dadurch die Schlechterstellung gemeinnütziger Sportvereine gegenüber gewerblichen Sportschulen, Erholungsvereinen, Dressuranstalten oder Freizeitparks rückgängig gemacht wird? Die Aufbringung der Mittel in der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt im sogenannten Umlageverfahren, d. h. die in einem Jahr entstandenen Aufwendungen einer Berufsgenossenschaft werden nachträglich auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt. Die Höhe des Umlageanteils, den das einzelne Unternehmen zu entrichten hat, bestimmt sich regelmäßig nach den in dem Unternehmen gezahlten Arbeitsentgelten und nach der Gefahrklasse. Maßgebend für die Festsetzung der Gefahrklassen sind die Belastungen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den jeweiligen Bereichen in einem längeren Zeitraum verursacht haben. Mit der Festsetzung der Gefahrklassen in einem Gefahrtarif kommt die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft dem gesetzlichen Auftrag nach, die Beiträge nach dem Grad der Unfallgefahr abzustufen. Dabei hat sie einen Gestaltungsspielraum, nach welchen Grundsätzen sie den Gefahrtarif bildet, ob sie ihn z. B. nach Gewerbezweigen, nach Tätigkeiten oder nach einer Kombination von beiden untergliedert. Im vorliegenden Fall hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft den Gefahrtarif nach Unternehmenszweigen gebildet. Diese Regelung, die auch bei anderen Berufsgenossenschaften überwiegend praktiziert wird, hat zur Folge, daß alle Versicherten ohne Rücksicht auf die Art ihrer Tätigkeit der gleichen Gefahrklasse angehören. Soweit ich bisher erfahren habe, war für die Einstufung der Sportvereine in die neue Gefahrklasse 24.5 bestimmend, daß ihre Beiträge nur zu etwas mehr als einem Drittel die durch sie verursachten Aufwendungen, insbesondere für Entschädigungen an die versicherten Mitglieder und Bediensteten der Sportvereine, deckten. Zwei Drittel der Aufwendungen für Sportvereine wurden daher von den übrigen Mitgliedern der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft aufgebracht. Insoweit ist eine Erhöhung der Beitragslast der Sportvereine begründet. Dennoch erscheint mir eine Überprüfung durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft angezeigt, ob alle Sportvereine und die unterschiedlichen Tätigkeiten in und für Sportvereine der gleichen Gefahrklasse zuzuordnen sind. Der von Ihnen angesprochene gemeinnützige Auftrag der Sportvereine kann für die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung keine Rolle spielen. Es ist nämlich nicht Aufgabe der anderen in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zusammengeschlossenen Unternehmenszweige, den Sport zu subventionieren. Der von der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft beschlossene Gefahrtarif ist von dem Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Der Gefahrtarif ist autonomes Recht der Berufsgenossenschaft. Die Bundesregierung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu einer Änderung ihres Gefahrtarifs zu veranlassen. Gleichwohl habe ich mich mit dem Bundesversicherungsamt und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in Verbindung gesetzt, um weitere Informationen zu erlangen und zu erkunden, ob und inwieweit Möglichkeiten für Differenzierungen bestehen. Als Fortsetzung eines Treffens im Dezember 1984 finden noch in diesem Monat Gespräche zwischen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und dem Deutschen Sportbund statt. Inwieweit hier Korrekturen im Sinne der Interessen des Deutschen Sportbundes erreicht werden, sollte zunächst abgewartet werden. Sobald mir weitere Informationen oder Gesprächsergebnisse vorliegen, werde ich Sie darüber unterrichten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/2712 Fragen 54 und 55): Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung das durchschnittliche Jahreseinkommen der niedergelassenen Kassenärzte aus kassenärztlicher Tätigkeit in der letzten statistisch ausgewerteten Jahresperiode vor Steuern, und welches durchschnittliche Einkommen haben die einzelnen ärztlichen Gruppen? Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung das durchschnittliche Jahreseinkommen der niedergelassenen Zahnärzte aus kassenärztlicher Tätigkeit (ohne praxiseigenes Labor) in der letzten statistisch ausgewerteten Jahresperiode vor Steuern, und welches durchschnittliche zusätzliche Einkommen vor Steuern wird von diesen Zahnärzten erzielt, die ein praxiseigenes zahntechnisches Labor betreiben? Grundsätzlich gibt es drei statistische Quellen, denen Angaben über die Bruttoeinkommen vor Steuern der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte entnommen werden können: 1. Die Kostenstrukturstatistiken des Statistischen Bundesamtes, die alle vier Jahre vorgenommen werden. Daraus läßt sich als letzter Wert für 1979 ein durchschnittliches Bruttoeinkommen vor Steuern von 156 276 DM je Arztpraxisinhaber und 227 879 DM je, Zahnarztpraxisinhaber errechnen. Neuere Werte für 1983 werden erst in ca. 2 Jahren vorliegen. Die Kostenstrukturstatistik 1979 enthält auch Einkommensangaben zu einzelnen Facharztgruppen. Danach erzielten Allgemeinpraktiker mit 97 v. H., Frauenärzte mit 89 v. H., Kinderärzte mit 79 v. H., Hals-Nasen-Ohren-Ärzte mit 85 v. H. und Lungenfachärzte mit 71 v. H. unterdurchschnittliche, Augenärzte mit 111 v. H., Orthopäden mit 154 v. H., Hautärzte mit 115 v. H., 8542* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Januar 1985 Röntgenärzte/Radiologen mit 123 v. H. und Neurologen mit 117 v. H. überdurchschnittliche Bruttoeinkommen vor Steuern. Die Angaben zu einzelnen Facharztgruppen sind allerdings mit besonderer Zurückhaltung zu interpretieren, da der Stichprobenumfang häufig relativ klein war. 2. Eine zweite Quelle für Einkommensangaben bilden die jährlich vorgenommenen Kostenstrukturanalysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Aus diesen Quellen liegen Angaben (je Praxisinhaber) für das Jahr 1982 vor. Danach erzielten niedergelassene Ärzte 1982 im Durchschnitt ein Bruttoeinkommen vor Steuern von 172 000 DM. Dabei lagen Allgemeinärzte um 16 v. H. unter dem Durchschnitt und Fachärzte insgesamt um 12 v. H. über dem Durchschnitt. Das entsprechende durchschnittliche Bruttoeinkommen vor Steuern für niedergelassene Zahnärzte betrug nach dieser Quelle 230 408 DM. 3. Eine dritte statistische Quelle für Einkommensangaben stellen die alle drei Jahre erscheinenden Einkommensteuerstatistiken des Statistischen Bundesamtes dar. Diese Statistik erfaßt fast alle steuerpflichtigen Ärzte und Zahnärzte und basiert auf überprüften Einkommensteuerbescheiden. Sie ist die zuverlässigste Datenquelle. Die neuesten Werte der Einkommensteuerstatistik stammen aus dem Jahre 1980. Danach erzielten Ärzte 1980 im Durchschnitt Einkünfte überwiegend aus selbständiger Arbeit von 180 858 DM und Zahnärzte von 239 463 DM. Getrennte Einkommensangaben für niedergelassene Zahnärzte mit und ohne Praxislabor liegen nicht vor. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/ 2712 Fragen 56 und 57): Kann die Bundesregierung über eine im Verlauf des Jahres 1984 signifikant gestiegene Anzahl von gemäß § 119 AFG von den Arbeitsämtern insgesamt verfügten und im besonderen mit § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 begründeten Sperrzeiten berichten, oder sind andere arbeitsmarktpolitische Entwicklungen benennbar, die trotz des seit 1981 feststellbaren erheblichen Rückgangs sowohl der insgesamt festgesetzten als auch der mit § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG begründeten Sperrzeiten für eine Verlängerung der Dauer der Sperrzeiten bei „selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit" sprechen? Kann die Bundesregierung Auskunft geben darüber, welche zur Stellungnahme aufgeforderten Verbände und Institutionen, die durch die Änderung des AFG herbeigeführte und seit 1. Januar 1985 geltende Verlängerung der Dauer der Sperrzeiten bei „selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit" von acht auf zwölf Wochen ohne Vorbehalte befürwortet haben, und teilt die Bundesregierung die beispielsweise vom DGB vertretene Auffassung, daß diese Verlängerung der Sperrzeiten keinen einzigen zusätzlichen Arbeitsplatz schafft und damit nicht dazu beiträgt, die Arbeitslosigkeit abzubauen, sondern lediglich zu einer Erhöhung des auf Arbeitnehmer ausgeübten Drucks, auch ungünstige Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, führt? Die Entwicklung der Zahl der Sperrzeiten nach § 119 Arbeitsförderungsgesetz in den Monaten Januar bis November 1984 ist uneinheitlich. Hingegen liegen die Monatszahlen für Sperrzeiten nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz durchweg unter denen des Vorjahres; sie entsprechen damit dem seit 1981 zu beobachtenden Trend. Dieser Rückgang war jedoch nicht der Anlaß dafür, die Dauer der Sperrzeit wegen unbegründeter Arbeitsaufgabe oder vertragswidrigen Verhaltens von 8 auf 12 Wochen zu verlängern. In Anbetracht der noch hohen Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen hohen Belastungen der Sozialleistungsträger ist es ein Gebot der Solidarität der Beschäftigten, ihren Arbeitsplatz nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Wer dies dennoch tut, muß im Hinblick auf die sich erst langsam bessernde Arbeitsmarktlage regelmäßig mit einer längeren Arbeitslosigkeit rechnen. Dementsprechend muß er auch länger als bisher an den finanziellen Folgen des von ihm verursachten Versicherungsfalles beteiligt werden. Von den Verbänden und Institutionen, die der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen seiner Beratung des Gesetzentwurfs angehört hat, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände die Verlängerung der Sperrzeitdauer für vertretbar gehalten. Wenn durch die Verlängerung auch keine Arbeitsplätze geschaffen werden, ist sie doch aus den Gründen, die ich zu Ihrer vorangegangenen Frage dargelegt habe, sachgerecht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Abgeordnete Nikkels, ich darf Sie kurz unterbrechen. Ich wollte das im Anschluß an Ihre Rede mitteilen: Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und auch der Bundesminister für Verteidigung haben mir mitteilen lassen, daß Sie wegen Verkehrsstaus verspätet eintreffen könnten.

    (Dr. Vogel [SPD]: Man kann auch früher losfahren!)

    Frau Nickels: (GRÜNE): Der Wehrdienst soll nun das Normale sein, der Ersatzdienst die Ausnahme. Ganz anders hat der Minister Geißler noch vor 25 Jahren gesprochen. Ich zitiere den Minister, wie er sich vor 25 Jahren ausgedrückt hat: „Art. 4 Abs. 3 ist als Verfassungsnorm der allgemeinen Wehrpflicht vorgegeben und kann infolgedessen als Grundrecht einem einfachen Gesetz gegenüber kein Ausnahmerecht sein." Doch was stört den Minister sein Geschwätz von gestern; er hat eben seine rechtswissenschaftliche Überzeugung seinem innenpolitischen Kalkül geopfert. Die Wehrpsychologen im Streitkräfteamt des Verteidigungsministeriums hatten ja genau vorausberechnet, daß 42 % der jungen Leute bei einer Verlängerung des Zivildienstes auf 18 Monate mit ihrem Gewissen ins Schwanken kommen würden, ob sie ihr Grundrecht noch wahrnehmen sollten, und daß es bei einer Verlängerung auf 24 Monate sogar 62 % sein würden. Die Regierung und auch die früher vehement gegen 20 Monate Zivildienst angetretene FDP wollen die systematische Ungleichbehandlung von Grundwehrdienst und Zivildienst. Für die SPD lag die Schmerzgrenze bei 19 Monaten. Wir GRÜNEN machen das nicht mit. Ich wußte nicht, ob ich lachen oder weinen sollte, als ich jetzt die Berechnungen der Regierung für das Verfassungsgericht gelesen habe, wonach die ungleiche Dauer von Wehrdienst und Zivildienst darin begründet sein soll, daß die Wehrdienstleistenden in der Regel ein Drittel mehr in der Woche als die Zivildienstleistenden arbeiten.
    Zweitens. Das Jugendministerium geht nun mit der Behauptung hausieren, das Prüfungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer sei abgeschafft. Aber schon ein einziger Blick in das KDVG belehrt jeden des Lesens Kundigen eines Besseren: Für unge-diente und nicht einberufene Wehrpflichtige gibt es das Bundesamtsschnellprüfungsverfahren, in dem im Jahre 1984 immerhin auch schon fast 2 300 Antragsteller abgelehnt worden sind. Ihnen bleibt zur Wahrnehmung ihres Grundrechts nur der Weg vor das Verwaltungsgericht.
    Bleiben wir mal bei den Zahlen. Von 44 800 Antragstellern des Jahres 1984 hat das Bundesamt knapp 24 000 im Schnellprüfungsverfahren anerkannt — das sind 58 % —, hingegen mußten knapp 35 000 Antragsteller vor den Ausschüssen, Kammern und Verwaltungsgerichten eine Gewissensprüfung über sich ergehen lassen, die in den allermeisten Fällen die alte Institution geblieben ist.

    (Breuer [CDU/CSU]: Woher stammen die?)

    — Ich komme jetzt dazu. Sicher sind darunter eine ganze Menge Altfälle. Aber man muß nicht unbedingt Prophet sein, um voraussagen zu können, daß auch 1985 und 1986 jeweils mehr als 30 000 Verfahren vor den Ausschüssen und Kammern durchzuführen sein werden. In Angleichung an den Sprachgebrauch unseres Jugendministers könnte man bei Betrachtung des Zahlenverhältnisses — 24 000 Anerkennungen durch das Bundesamt, 35 000 Verfahren unter der Knute des Verteidigungsministeriums — von einer Kriegsdienstverweigerungslüge sprechen. Wir meinen, daß Sie eigentlich die Behauptung zurücknehmen sollten, das Verfahren sei abgeschafft oder es sei ein rasches und faires Verfahren; denn es ist eine Beleidigung der Tausenden nach wie vor teilweise jahrelang auf ihre Anerkennung wartenden Altfälle, die die Wehrbereichsverwaltungen vor sich herschieben.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zustimmung der Abg. Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD])

    Wie dieses Ausschuß- und Kammerverfahren aussieht, ist Ihnen wohl auch bekannt. Ich nenne nur Stichworte: Anfang 1984 wochenlang keine Ausschüsse und Kammern, daher keine Entscheidungen, dann sofort erhebliche Auslegungsschwierigkeiten eines schlechten KDV-Gesetzes, alsbald etliche widersprüchliche Verwaltungsgerichtsurteile, etwa zu § 14 des KDVG; in vielen Ausschüssen und Kammern läuft die alte Inquisition, durch das neue Stimmrecht des Vorsitzenden noch erheblich verschärft; das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai, das lediglich neue Unklarheiten schafft; die Bundeswehrverwaltung ruft — etwas völlig Neues — mit Rundschreiben vom 19. Juli 1984 zum zivilen Ungehorsam gegen das Bundesverwaltungsgerichtsurteil auf; im Falle der Exekutive muß man dies allerdings als klaren Rechtsbruch bezeichnen. Fazit: Das Prüfungsverfahren, insbesondere nach dem dritten Abschnitt des KDVG, muß sofort vom Tisch.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Drittens. Das Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz ist ein Armutszeugnis für den



    Frau Nickels
    Rechtsstaat und ein Tritt vor das Schienbein unserer Verfassungsmütter und Verfassungsväter. Besonders deutlich machen wir das an zwei Personengruppen fest, an die das KDVNG wahrscheinlich überhaupt nicht gedacht hat, die jetzt aber besonders hart betroffen sind. Da sind zum einen diejenigen, die nach Ableistung ihres Grundwehrdienstes — davon haben wir auch einen bei uns in der Fraktion, den Eckhard —, teilweise aber auch während des Grundwehrdienstes ihre Gewissensentscheidung deutlich machen. Sie müssen sowohl das inquisitorische Verfahren absolvieren als auch 20 Monate Zivildienst leisten. In Einzelfällen war das Bundesamt für den Zivildienst schon so dreist, Einberufungen zu diesem fünfmonatigen Restzivildienst auszusprechen. Hier zeigt sich, was Ihre Beteuerung vor Verabschiedung der jetzt gültigen Regelung wert war, Herr Minister, als Sie noch laut davon gesprochen haben, 16 Monate Zivildienst mit Gewissensprüfung seien ja 20 Monaten Zivildienst ohne Gewissensverfahren gleichwertig. Es war wie in der Lehrstellenfrage, wie bei dem Dauergerede der Regierung von „Frieden schaffen mit immer weniger Waffen" glatt die Unwahrheit. Wir fordern Sie auf, ab sofort jegliche Einberufung zu einem Restzivildienst von fünf Monaten zu unterlassen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Besonders hart werden allerdings die an die Kandare genommen, die sich auf Grund einer Gewissensentscheidung als Kriegsdienstverweigerer verstehen, aber entweder den Durchlauf durch das inquisitorische Prüfungsverfahren ablehnen oder aber den Zivildienst, manchmal auch beides. Diese totale Kriegsdienstverweigerung ist unserer Meinung nach voll durch Art. 4 des Grundgesetzes, und zwar sowohl durch Abs. 1 wie auch Abs. 3, gedeckt.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die Gewissensfreiheit muß in unserer Republik einfach einen höheren Rang haben als die Durchsetzung militärischer Interessen und Personalfragen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Lächerlich! — Gegenruf von der SPD: Jawohl!)

    Da das Gegenteil der Fall ist, sehen wir die Grundrechte in unerträglichem Maße ausgehöhlt.
    Ich möchte betonen: Diejenigen, die sich als totale Kriegsdienstverweigerer verstehen, haben unsere Sympathie und volle politische Unterstützung.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Sie haben eine entwürdigende Behandlung, j a Arrest- und Haftstrafen auf sich genommen, die keinen Zweifel an ihrer Gewissensentscheidung aufkommen lassen. Wir GRÜNEN haben zwei von ihnen, die Anfang Januar Haftstrafen antreten sollten und seitdem flüchtig sind, in diesen Tagen zu uns eingeladen. Stefan Philipp werden wir ab heute in unserer Bundesgeschäftsstelle friedenspolitisches Asyl gewähren.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Wir fordern die Bundesregierung auf: Sehen Sie von einer Einberufung der totalen Kriegsdienstverweigerer sowohl zum Grundwehrdienst wie auch zum Zivildienst ab! Wir fordern die sofortige Freilassung dieser politischen Gefangenen. Herr Weiskirch, das Schicksal dieser Menschen, dieser Totalverweigerer ist es nämlich, was die Bundesrepublik seit zwei Jahren wieder im Jahrbuch von amnesty international auftauchen läßt. Dafür schäme ich mich allerdings.
    Das Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz ist ein politischer Torso. Dieser Bundestag muß so schnell wie möglich eine andere, grundgesetzkonforme Regelung verabschieden. Nur so kann die Gewissensfreiheit wieder den ihr gebührenden Rang in der Realität der Bundesrepublik Deutschland einnehmen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Breuer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Breuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 26. November 1982, also vor gut zwei Jahren, haben wir in diesem Hause die erste Beratung des KriegsdienstverweigerungsNeuordnungsgesetzes durchgeführt. Wir debattierten damals über zwei Entwürfe: zum einen über den Entwurf der SPD

    (Gilges [SPD]: Der besser war!)

    und zum anderen über den Entwurf, der dann die Mehrheit fand, über den der Koalition aus CDU/ CSU und FDP.
    Im Vordergrund dieser Beratungen damals stand vor allen Dingen die Kritik an dem Entwurf der neuen Koalition, der dann am 16. Dezember 1982 die Mehrheit bekam. In der kontroversen Debatte der ersten und der zweiten Beratung war es vor allen Dingen das mündliche Überprüfungsverfahren, das die Kritik der Opposition fand: die Gewissensprüfung. Ich glaube, es ist an der Zeit, darüber nachzudenken, was daraus geworden ist. Insofern ist es positiv, daß wir heute diese Debatte führen.
    Damals wie heute war und bin ich der Meinung, daß das Gewissen eines Menschen von einem anderen nicht zu überprüfen ist.

    (Stratmann [GRÜNE]: Warum wird es dann noch gemacht?)

    Damals wie heute war und bin ich der Meinung, daß das, was der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland 1969 sinngemäß formulierte, nämlich daß der Fortfall des mündlichen Prüfungsverfahrens einen großen Gewinn darstellen würde, da eine Gewissensentscheidung für den Außenstehenden aus dem Wesen des Gewissens heraus im Kern unzugänglich sei, richtig ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Umstritten war Ende 1982, ob das neue Gesetz tatsächlich einen so verstandenen Fortschritt bringen würde. Das ist der Punkt, über den wir hier heute reden müssen.
    Vertreter der SPD-Fraktion dieses Hauses und andere bestritten dies vor zwei Jahren innerhalb und außerhalb des Hauses. Der SPD-Kollege Jau-



    Breuer
    nich sprach am 26. November 1982 von diesem Rednerpult aus davon, daß der Entwurf von CDU/CSU und FDP kein Reformentwurf sei, sondern vielmehr — jetzt wörtliches Zitat — „ein Gesetz zur Verhinderung der Anerkennung von Kriegsdienstverweigerung, ein Gesetz voller Schikanen und unterschwelliger Unterstellungen,

    (Gilges [SPD]: Das ist alles richtig!)

    mit ausgeprägtem Bestrafungscharakter all jenen jungen Menschen gegenüber, die von ihrem Grundrecht, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, Gebauch machen".

    (Zuruf von der SPD: Alles richtig!)

    — Sie bekommen gleich Bescheid, Herr Kollege.
    Zwei Jahre danach, ein Jahr, nachdem das neue Gesetz in Kraft ist, sind der Kollege Jaunich und alle anderen, die damals davon gesprochen haben, von der Gesetzeswirklichkeit widerlegt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich will noch einen Kollegen zitieren, der heute morgen hier im Raum ist. Der Kollege Emmerlich sagte in derselben Debatte — ich zitiere —:
    Richtig ist, daß die mündliche Anhörung in der überwiegenden Zahl der Fälle nach wie vor stattfinden wird.
    Tatsache ist, meine Damen und Herren: Von 44 014 Anträgen des Jahres 1984 gibt es ganze zwei Fälle, in denen eine mündliche Anhörung stattgefunden hat.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Das ist ein Anteil, den man in Prozentzahlen gar nicht mehr messen kann, weil hinter dem Komma so viele Nullen kommen.

    (Zuruf des Abg. Berger [CDU/CSU])

    Ich habe mich bemüht, das in Promille auszurechnen: Es sind 0,04%o.
    Herr Kollege Emmerlich war damals der Meinung, es sei die Mehrzahl der Fälle.