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    Plenarprotokoll 10/112 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 112. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 Inhalt: Würdigung des fünften Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland Professor Karl Carstens 8377 A Verzicht des Abg. Wurbs auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . . 8377 B Eintritt der Abg. Frau Dr. Segall in den Deutschen Bundestag 8377 D Erweiterung der Tagesordnung 8378 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2632 — 8378A Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Präsident Dr. Jenninger 8378 B Ergebnis 8382 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 8382 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Jens, Rapp (Göppingen), Bachmaier, Curdt, Müller (Schweinfurt), Frau Odendahl, Oostergetelo, Stiegler, Frau Weyel, Dr. Wieczorek, Wolfram (Recklinghausen), Stahl (Kempen), Dr. Kübler, Huonker und der Fraktion der SPD Förderung von Existenzgründungen — Drucksache 10/2275 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Uldall, Dr. Faltlhauser, Wissmann, Hauser (Krefeld), Doss, Engelsberger, Hinrichs, Dr. Lippold, Kittelmann, Kraus, Dr. Kronenberg, Dr. Lammert, Landré, Lattmann, Müller (Wadern), Niegel, Dr. Schwörer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Unland, Gerstein, Haungs, Hinsken, Maaß, Ruf, Jung (Lörrach), Dr. Jobst, Eylmann, Schwarz, Frau Fischer, Frau Roitzsch (Quickborn), Dr. Müller, Dr. Hoffacker, Dr. Becker (Frankfurt), Clemens, von Hammerstein, Dr. Götz, Carstensen (Nordstrand), Hornung, Linsmeier, Seesing, Fischer (Hamburg), Dr. Olderog, Dr. Bugl, Magin, Milz, Strube, Rode (Wietzen), Pesch, Dr. Voigt (Northeim), Bühler (Bruchsal), Frau Dr. Wisniewski, Bohl, Wilz, Schartz (Trier), Schneider (Idar-Oberstein), Lintner, Böhm (Melsungen), Stockhausen, Frau Geiger, Nelle, Jagoda, Frau Dempwolf, Dr. Czaja, Herkenrath, Louven, Kolb, Frau Dr. Hellwig, Zink, Freiherr von Schorlemer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff, Dr. Haussmann, Beckmann, Grünbeck, Gattermann, Dr. Solms, Dr. Weng, Wurbs, Dr.-Ing. Laermann, Cronenberg (Arnsberg) und der Fraktion der FDP Eigenkapitalhilfeprogramm und Ansparförderprogramm — Drucksache 10/2549 — Uldall CDU/CSU 8379 C Dr. Jens SPD 8381 B Dr. Haussmann FDP 8382 C Stratmann GRÜNE 8383 C Wissmann CDU/CSU 8384 D Rapp (Göppingen) SPD 8387 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 8389 C Nächste Sitzung 8390 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8391*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8391* B Anlage 3 Mangelnde technische Ausrüstung deutscher Kliniken zur Durchführung von Herzoperationen MdlAnfr 51, 52 07.12.84 Drs 10/2587 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 8391* D Anlage 4 Finanzielle Situation der Rentenversicherung zum Zeitpunkt des Regierungswechsels 1982 MdlAnfr 56 07.12.84 Drs 10/2587 Günther CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 8392* C Anlage 5 Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf den Bestand der gesetzlichen Rentenversicherung vom Jahre 2000 an MdlAnfr 57 07.12.84 Drs 10/2587 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 8392* D Anlage 6 Auswirkungen der Haushaltsbegleitgesetze 1983 und 1984 auf die Einkommen der Rentner MdlAnfr 59 07.12.84 Drs 10/2587 Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 8393* B Anlage 7 Verbesserung der Sicherheit im Privathaushalt MdlAnfr 63, 64 07.12.84 Drs 10/2587 Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 8393*C Anlage 8 Zusammenhang von Bildschirmarbeit und Fehlgeburten oder Mißbildungen MdlAnfr 65 07.12.84 Drs 10/2587 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 8394* A Anlage 9 Ersatzteilbeschaffung für das Waffensystem MRCA TORNADO MdlAnfr 66 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8394* C Anlage 10 Auflösung der Personalräte bei internationalen Stäben, insbesondere bei AFCENT MdlAnfr 67, 68 07.12.84 Drs 10/2587 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8394* D Anlage 11 Ausschluß ausländischer Medizinstudenten von der finanziellen Förderung durch die Bundesärztekammer während der Famulatur-Zeit MdlAnfr 72, 73 07.12.84 Drs 10/2587 Kastning SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8395*A Anlage 12 Auswahl der Mitglieder der Regierungsdelegation zur Weltfrauenkonferenz MdlAnfr 74 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8395* B Anlage 13 Maßnahmen gegen erzwungene Prostitution und Sex-Tourismus in Entwicklungsländern MdlAnfr 75 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8395* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 III Anlage 14 Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz durch die UN-Frauenrechtskommission; Bericht über die Verwirklichung der Beschlüsse der Konferenz von 1975 und 1980 MdlAnfr 76, 77 07.12.84 Drs 10/2587 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8396*A Anlage 15 Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Gleichstellung für Frauen in innerstaatliches Recht MdlAnfr 78, 79 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8396* C Anlage 16 Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz MdlAnfr 80, 81 07.12.84 Drs 10/2587 Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8397*A Anlage 17 Deutsche Vorschläge zur Weltfrauenkonferenz MdlAnfr 82, 83 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Schmedt (Lengerich) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8397* B Anlage 18 Resolutionsentwürfe zur Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz, insbesondere zur Lebenssituation älterer Frauen MdlAnfr 84, 85 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Zutt SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8397* D Anlage 19 Ergebnis der Konferenz der nichtstaatlichen konsultativen Organisationen vom Oktober 1984 in Wien MdlAnfr 86 07.12.84 Drs 10/2587 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8398*A Anlage 20 Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz 1985 in Nairobi MdlAnfr 87, 88 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8398* B Anlage 21 Beurteilung der Ausstrahlung des Films „Das Omen" durch das ZDF unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes; Verhinderung der Ausstrahlung solcher Sendungen MdlAnfr 89, 90 07.12.84 Drs 10/2587 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8399*A Anlage 22 Einsatz des Triebwagens der Baureihe 628/ 928 bei vereinfachtem Betriebsverfahren außerhalb der Ballungsräume, insbesondere auf dem Abschnitt Hönningen-Adenau MdlAnfr 91, 92 07.12.84 Drs 10/2587 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8399* D Anlage 23 Stillegung des Bahnhofs Geldern MdlAnfr 93, 94 07.12.84 Drs 10/2587 Seesing CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8400* A Anlage 24 Kosten-Nutzen-Analyse der Fernstraßenprojekte innerhalb der Fortschreibung des Bedarfsplanes 1980 MdlAnfr 95, 96 07.12.84 Drs 10/2587 Drabiniok GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8400* C Anlage 25 Bau der Schnellbahnstrecke Köln-GroßGerau MdlAnfr 97 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Matthäus-Maier SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8401* A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 Anlage 26 Instandsetzung der Transitautobahn vor Hof durch die DDR MdlAnfr 98 07.12.84 Drs 10/2587 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8401* B Anlage 27 Vereinbarkeit der Höchstgeschwindigkeitsangaben auf Verkehrsschildern mit dem Gesetz über Einheiten im Meßwesen MdlAnfr 99, 100 07.12.84 Drs 10/2587 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8401* C Anlage 28 Entwicklung des Ost-West-Güterverkehrs auf der Straße MdlAnfr 101, 102 07.12.84 Drs 10/2587 Fischer (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8401* D Anlage 29 Beginn des Baus der Lärmschutzanlagen an der A 46 im Bereich Hagen—Hohenlimburg MdlAnfr 103, 104 07.12.84 Drs 10/2587 Toetemeyer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8402* B Anlage 30 Wohngeldanpassung MdlAnfr 105, 106 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8402* C Anlage 31 Abbau der Wohnungsfürsorgemittel für Bundesbedienstete ab Januar 1985 MdlAnfr 107, 108 07.12.84 Drs 10/2587 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8403* A Anlage 32 Versuche zur Feststellung von Chemikalien in der Luft mit Hilfe der Reaktion von Kulturpflanzen MdlAnfr 109 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8403* C Anlage 33 Ölverschmutzungen im Wattenmeer MdlAnfr 110, 111 07.12.84 Drs 10/2587 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8403* D Anlage 34 Anpassung der deutsch-deutschen Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten und Universitätsabschlüssen an die des Abkommens zwischen Österreich und der DDR MdlAnfr 112, 113 07.12.84 Drs 10/2587 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 8404* C Anlage 35 Einsatz des Fernsehfilms über den Majdanek-Prozeß im Rahmen der Bildungsarbeit der Länder MdlAnfr 114 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 8404* D Anlage 36 Haushaltsmittel für das Arbeitsamt Weiden im Rahmen der Ergänzung des Benachteiligtenprogramms MdlAnfr 115 07.12.84 Drs 10/2587 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 8405* A Anlage 37 Einhaltung des Warschauer Vertrages hinsichtlich der Ausreise Deutscher aus Polen MdlAnfr 117 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8405*B Anlage 38 Innenpolitische Lage Polens MdlAnfr 118 07.12.84 Drs 10/2587 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8405* D Anlage 39 Verstärkung der sowjetischen Truppen in Afghanistan; Zahl der Opfer und Umfang der Zerstörungen durch die sowjetischen Streitkräfte MdlAnfr 119, 120 07.12.84 Drs 10/2587 Klein (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8406* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 8377 112. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 14. 12. Dr. Apel 14. 12. Dr. Barzel 14. 12. Bayha 14. 12. Frau Beck-Oberdorf 14. 12. Braun 14. 12. Engelsberger 14. 12. Erhard (Bad Schwalbach) 14. 12. Eylmann 14. 12. Genscher 14. 12. Gerster (Mainz) 14. 12. Glombig 14. 12. Dr. Göhner 14. 12. Dr. Götz 14. 12. Handlos 14. 12. Heimann 14. 12. Hiller (Lübeck) 14. 12. Höpfinger 14. 12. Frau Hoffmann (Soltau) 14. 12. Huonker 14. 12. Kißlinger 14. 12. Dr. Kreile 14. 12. Kroll-Schlüter 14. 12. Frau Luuk 14. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 14. 12. Dr. Müller-Emmert 14. 12. Nelle 14. 12. Polkehn 14. 12. Frau Renger 14. 12. Repnik 14. 12. Reuschenbach 14. 12. Frau Roitzsch (Quickborn) 14. 12. Sauer (Stuttgart) 14. 12. Saurin 14. 12. Schlaga 14. 12. Schmidt (Hamburg) 14. 12. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 12. Frau Schoppe 14. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 14. 12. Stobbe 14. 12. Vogt (Kaiserslautern) 14. 12. Dr. Voigt (Northeim) 14. 12. Voigt (Sonthofen) 14. 12. Weiskirch (Olpe) 14. 12. Wieczorek (Duisburg) 14. 12. Zander 14. 12. Dr. Zimmermann 14. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 1984 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Anlagen zum Stenographischen Bericht ... Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes Gesetz zu dem Briefwechsel vom 29. April/4. Mai 1983 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 17. Oktober 1980 über die Gewährung ärztlicher Betreuung an Personen bei vorübergehendem Aufenthalt Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 21. März 1983 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) Gesetz zu dem Abkommen vom 17. November 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr Gesetz zu dem Vertrag vom 11. November 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Lesotho über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Vertrag vom 8. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Mauretanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Oktober 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Steuerbereinigungsgesetz 1985 Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (StVollzÄndG) Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Benin über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs. Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Auch der Bundesrat ist der Auffassung, daß angesichts der Geschäftslage des Bundesfinanzhofs die Laufzeit des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs um 3 Jahre verlängert werden muß, bis bei einer Neuordnung des Prozeßrechts darüber entschieden wird, welche Vorschriften zur Entlastung der Gerichte und zur Beschleunigung der Verfahren auf Dauer gelten können. Der Bundesrat weist aber in diesem Zusammenhang darauf hin, daß Ende 1985 auch das Gesetz zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, dessen Geltungsdauer erst im letzten Jahr verlängert wurde, wieder ausläuft und ggf. erneut verlängert werden muß. Der Bundesrat hält es für dringend erforderlich, nunmehr von zeitlich begrenzten „Entlastungsgesetzen" abzugehen und eine umfassende und dauerhafte Neuordnung des Verfahrensrechtes vorzunehmen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 51 und 52): 8392* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland Patienten, bei denen eine Herzoperation notwendig ist, nicht operiert werden können, weil in den Kliniken, die solche Operationen vornehmen, die Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden können, weil die erforderlichen technischen Apparaturen fehlen (so soll die Anschaffung eines erforderlichen Geräts an einer Kieler Klinik nur durch eine private Spende ermöglicht worden sein), daß deswegen viele Patienten ins Ausland (London, Genf, Antwerpen) verwiesen werden müssen und die Kosten dort derart sind, daß schon zwei bis drei Operationen ausreichen, um die erforderlichen Kosten für die Anschaffung der Geräte zu decken, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Was kann die Bundesregierung im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs tun, um die Ausrüstung der Kliniken in der Bundesrepublik Deutschland so auszustatten, daß eine Verweisung deutscher Patienten ins Ausland nicht mehr erforderlich ist? In meiner Antwort auf die Anfrage des Kollegen Kirschner am 18. Oktober 1984 (91. Sitzung, Seite 6768 A, Anlage 28) habe ich die Situation in der Herzchirurgie ausführlich dargelegt. Ich kann daher auch im Hinblick auf den von Ihnen geschilderten speziellen Tatbestand meine damaligen Ausführungen nur wiederholen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es gegenwärtig noch Engpässe bei der operativen Versorgung von Herzpatienten in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Weitergehende Behauptungen über Todesfälle infolge unzureichender Kapazitäten sind unzutreffend: Dies hat eine gemeinsame Überprüfung mit den Ländern ergeben, die für die Vorhaltung ausreichender Krankenhauskapazitäten auch in diesem speziellen Bereich Verantwortung tragen. Es gibt zwar Wartelisten mit unterschiedlichen Wartezeiten für die einzelnen Herzzentren. Dringende Operationen werden jedoch vorgezogen; soweit erforderlich, werden von den Versicherungsträgern auch die Kosten für Herzoperationen im Ausland übernommen. Im übrigen ist festzustellen, daß die Länder durch Errichtung weiterer Zentren für Herzchirurgie und durch eine Erweiterung der Operationskapazitäten in bestehenden Zentren dafür sorgen, daß die herzchirurgische Versorgung der Bevölkerung zügig dem Bedarf angepaßt wird. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen der Länder. So hat sie von 1983 bis 1985 für die Errichtung eines neuen Herzzentrums in Berlin Mittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und im Rahmen der Berlinhilfe in Höhe von insgesamt 52 Mio. DM bereitgestellt. Auch die Errichtung des Herzzentrums in Bad Oeynhausen und des Herzzentrums in Bad Nauheim wurde mit Modellmitteln nach § 23 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz in Höhe von 23,25 Mio. DM und 5,0 Mio. DM gefördert. Nach derzeitiger Planung wird in der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 1986 eine Kapazität von 19 800 und für das Jahr 1988 von 23 050 cardiochirurgischen Eingriffen erwartet. Nach Berechnungen der Gesundheitsministerkonferenz kann damit der Bedarf an Herzoperationen im Jahr 1988 in der Bundesrepublik gedeckt werden. Unabhängig davon soll aber die Bedarfssituation unter Berücksichtigung neuer Entwicklungstendenzen laufend überprüft werden. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung wird u. a. die Mischfinanzierung von Bund und Ländern im Krankenhausbereich beseitigt. Das Gesetz soll am 1. Januar 1985 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an sind für die Verbesserung der Ausrüstung der Kliniken in der Bundesrepublik Deutschland allein die Bundesländer zuständig. Dies gilt auch für eine Erweiterung der Kapazitäten für Herzoperationen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Günther (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Frage 56): Trifft es zu, daß die finanzielle Situation der Rentenversicherung zum Zeitpunkt des Regierungswechsels so kritisch war, daß ohne entschlossenes Handeln der heutigen Bundesregierung die Rentenversicherungsträger im Herbst 1983 nicht mehr zahlungsfähig gewesen wären? Dies trifft leider zu. Die noch von dem letzten sozialdemokratischen Bundesarbeitsminister und von den damaligen Koalitionsfraktionen im Entwurf eines 6. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vorgeschlagenen Maßnahmen zur Konsolidierung der finanziellen Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung waren — auf der Basis einer realistischen Einschätzung der Wirtschaftsentwicklung durch die neue Bundesregierung — unzureichend. Sie hätten zu einem Absinken der Schwankungsreserve auf knapp 9 Mrd. DM und damit auf weniger als eine Monatsausgabe zum Jahresende 1983 geführt. Die liquiden Mittel hätten zum Jahresende 1983 nur noch rund 1,7 Mrd. DM betragen. Sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Schwankungsreserve wie die Mindestliquidität wäre zum Jahresende 1983 nicht mehr vorhanden gewesen. Durch das entschlossene Handeln der christlichliberalen Bundesregierung konnte dies verhindert werden. Tatsächlich verfügten die Rentenversicherungsträger im September 1983 noch über eine Schwankungsreserve von rund 14 Mrd. DM und über liquide Mittel von rund 6,8 Mrd. DM. Bis Ende 1983 stiegen die Schwankungsreserve auf 15 Mrd. DM und die liquiden Mittel auf rund 7,9 Mrd. DM an. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Frage 57): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die gesetzliche Rentenversicherung im Hinblick auf die spätestens ab dem Jahre 2000 sich auswirkenden demographischen Veränderungen auf Dauer Bestand haben kann? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 8393* Es steht ganz außer Frage, daß die demographischen Veränderungen, die in den 90er Jahren schon bemerkbar werden und die sich verstärkt etwa vom Jahre 2000 an auf die Finanzentwicklung der Rentenversicherung auswirken, eine große Herausforderung an die künftige Rentenpolitik darstellen. Allerdings gilt dies nicht nur für die gesetzliche Rentenversicherung, sondern für alle Alterssicherungssysteme. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es zur Bewältigung der anstehenden Probleme nicht einer Veränderung der Rentenversicherung im Sinne einer „Systemveränderung" bedarf. Denn die Prinzipien, auf denen die gesetzliche Rentenversicherung seit der Rentenreform Konrad Adenauers beruht, haben sich grundsätzlich bewährt. Allerdings bedürfen die Leistungs- und Finanzierungsstrukturen der gesetzlichen Rentenversicherung einer Anpassung an die veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen und an die Erfordernisse, die sich aus dem sich ändernden zahlenmäßigen Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern ergeben. Diese Aufgabe muß bei der Fortführung der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1984 eingeleiteten Strukturreform der Rentenversicherung erfüllt werden. Die Bundesregierung wird sich dabei von folgenden Prinzipien leiten lassen: — Die Renten müssen beitragsbezogen sein. — Renten und verfügbare Arbeitnehmerverdienste sollen sich gleichgewichtig entwickeln. — Der Bundeszuschuß muß neuorientiert und verläßlich gemacht werden. — Die Belastungen aus der weiteren Anpassung müssen auf alle an der Rentenversicherung Beteiligten, also auf Beitragszahler, Rentner und Bund ausgewogen verteilt werden. Der von der Bundesregierung vor kurzem vorgelegte Rentenanpassungsbericht 1984, der die Perspektiven der weiteren Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis zum Jahre 1998 aufzeigt, macht deutlich, daß die Probleme beherrschbar sind und gelöst werden können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2587 Frage 59): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 und des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 auf die Einkommenssituation der Rentner? Von den Konsolidierungsmaßnahmen der Haushaltsbegleitgesetze 1983 und 1984 konnten keine Bevölkerungsgruppen ausgenommen werden, auch die Rentner nicht. Die Bundesregierung betrachtet es aber als ein nicht zu unterschätzendes Faktum, daß den Rentnern auch in der Phase der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ein Einkommenszuwachs ermöglicht werden konnte, der im wesentlichen dem Einkommenszuwachs bei den Aktiven entspricht. Dadurch konnte die Stellung der Rentner im Einkommensgefüge gehalten werden. Das Nettorentenniveau ist im Jahre 1984 sogar noch gestiegen; es hat zur Zeit einen so hohen Stand, wie es ihn in früheren Jahren — mit Ausnahme des Jahres 1977 — nie gehabt hat. Es beträgt bei einem Rentner, der immer das Durchschnittsentgelt verdient hat, nach 45 Versicherungsjahren 73,3 v. H. und nach 40 Versicherungsjahren 65,1 v. H. des Nettoarbeitsverdienstes eines aktuellen Durchschnittsverdieners. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Fragen 63 und 64): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den Gebrauch von nicht genügend gesicherten Haushaltsgeräten und Elektrogeräten im Haushalt sowie Einrichtungsgegenstände und Spielzeug, insbesondere für Kleinkinder, jährlich nach öffentlichen Bekanntmachungen einige Hundert Menschen zu Tode kommen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch entsprechende Verordnungen und Bestimmungen eine Verbesserung der Lage herbeizuführen? Die Zahl der tödlichen Unfälle im Haushalt und in der Freizeit ist insgesamt zurückgegangen, und zwar von 11 502 im Jahre 1973 auf 6 820 im Jahre 1983. Die Zahl der tödlichen Elektrounfälle im Haushalt ist von 87 im Jahre 1970 auf 56 im Jahre 1982 zurückgegangen, obwohl die Zahl der Elektrogeräte je Haushalt und der Stromverbrauch in Haushalten in der gleichen Zeit stark angestiegen ist. Wie weit tödliche Haushaltsunfälle mit sonstigen Geräten (z. B. auch Spielzeug) in Zusammenhang stehen, und wie viele Kleinkinder betroffen sind, ist nicht bekannt; die Hauptursache für die tödlichen Unfälle im Bereich Heim und Freizeit insgesamt sind jedoch Stürze; ihr Anteil beträgt ca. 80 %. Nach den vorliegenden Informationen — insbesondere von der Aktion „Das sichere Haus" — hat die Gerätesicherheit in den letzten 10 Jahren ständig zugenommen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat durch die Erste Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz vom 11. Juni 1979 die an elektrische Betriebsmittel zu stellenden grundsätzlichen Anforderungen festgelegt. Diese Verordnung wird ergänzt durch die elektrotechnischen Normen, auf die der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gerätesicherheitsgesetz verwiesen hat. Die zuständigen Behörden können — gestützt auf das Gerätesicherheitsgesetz — das Inverkehrbringen sicherheitstechnisch nicht einwandfreier Haus- 8394* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 haltsgeräte einschließlich elektrischer Betriebsmittel untersagen. Die Behörden prüfen unter anderem auf Messen und Ausstellungen die sicherheitstechnische Beschaffenheit der angebotenen technischen Arbeitsmittel und sorgen für die Rücknahme unsicherer Artikel. Um den Verbrauchern die sicherheitstechnische Beurteilung von Haushaltsgeräten zu erleichtern, sieht das Gerätesicherheitsgesetz vor, daß Hersteller und Einführer ein Sicherheitszeichen benutzen. Dieses Zeichen wird ihnen nach Durchführung einer sicherheitstechnischen Prüfung des Gerätes durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle verliehen. Die Sicherheitszeichen sind auf den Geräten angebracht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 65): Sind der Bundesregierung die Ergebnisse von Untersuchungen aus Kanada, Schweden und Großbritannien über den Zusammenhang von Bildschirmarbeit und Fehlgeburten oder Mißbildungen bekannt, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls daraus zu ziehen? Die Untersuchungen aus Kanada, Schweden und Großbritannien sind der Bundesregierung bekannt. Sie konzentrieren sich im wesentlichen auf mögliche Strahlengefährdungen bei der Bildschirmarbeit. Ein wissenschaftlich begründbarer Zusammenhang zwischen Bildschirmarbeit und Fehlgeburten oder Mißbildungen läßt sich aus keiner dieser Untersuchungen herleiten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antworten auf Fragen des Kollegen Dr. Steger vom 2. November 1983 und der Kollegin Dr. Däubler-Gmelin vom 24. September 1984. Darin ist ausführlich auf die Problematik eingegangen worden. Inzwischen hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in einem Bericht „Strahlenexposition durch Bildschirmgeräte" erhärtet, daß hinsichtlich der Strahlenexposition nicht nur die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte gewährleistet ist, sondern in der Praxis mit keiner oder höchstens einer Strahlenexposition zu rechnen ist, die gegenüber der natürlichen Strahlenexposition vernachlässigt werden kann. Die Angaben in den genannten früheren Antworten werden auch bestätigt durch neueres Material, das uns unsere Botschaften aus Industrieländern (USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, Schweden) auf meine Veranlassung geschickt haben. Keines dieser Länder hält es bisher für geboten, gesetzliche Vorschriften zu erlassen, durch die die Arbeit Schwangerer an Bildschirmarbeitsplätzen verboten wird. Wie auch bei uns gibt es Richtlinien und auch Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, die Anhaltspunkte für die menschengerechte Gestaltung der Bildschirmarbeit enthalten. Die Bundesregierung kann jedoch nicht ausschließen, daß sich noch nicht bekannte gesundheitliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Bildschirmarbeit ergeben können. Im Rahmen des Forschungsprogramms „Humanisierung des Arbeitslebens" werden deshalb weitere eingehende Untersuchungen durchgeführt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 66): Hat die Bundesregierung die Ersatzteilbeschaffung für das Waffensystem MRCA TORNADO umfassend bewältigt, oder wird ein Teil der Flugzeuge „kannibalisiert", um die anderen flugtauglich zu machen? Das System befindet sich noch in der Einführung. Die Ersatzteilversorgung steht am Übergang von der theoretisch ermittelten Erstbevorratung zur verbrauchsorientierten Folgebevorratung. Obwohl die Anzahl der zu versorgenden Flugzeuge noch ständig ansteigt, zeigt die Anzahl der unklaren Flugzeuge wegen fehlender Ersatzteile mittlerweile eine abnehmende Tendenz, die sich fortsetzt. In Einzelfällen, verfahrensmäßig streng kontrolliert, ist es nicht nur beim WS TORNADO möglich und üblich durch „gesteuerten Ausbau" von Teilen aus Flugzeugen, die nicht im Flugbetrieb eingesetzt sind (z. B. wegen Inspektion), andere Flugzeuge flugklar zu machen. Auch hier zeigt die statistische Auswertung einen klar abnehmenden Trend. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 67 und 68): Trifft es zu, daß der Personalrat beim deutschen Anteil AFCENT aufgelöst worden ist, und wenn ja, mit welcher Begründung? Beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls bei weiteren internationalen Stäben die Personalräte aufzulösen, und wenn ja, wie ist die Absicht der Bundesregierung mit den Rechtsvorschriften für die Bildung von Personalräten in internationalen Stäben in Einklang zu bringen? Zu Frage 67: Ihre Annahme trifft nicht zu. Beim Deutschen Anteil HQ AFCENT besteht und bestand kein Personalrat. Der Deutsche Anteil ist Teil der NATO-Dienststelle AFCENT und wird vom Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 8395* Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsrechts nicht erfaßt. Zu Frage 68: Ein Personalrat kann nur durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung aufgelöst werden. Die Bundesregierung hat insoweit keine Befugnisse. Im übrigen findet das deutsche Personalvertretungsrecht in internationalen Stäben keine Anwendung. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 72 und 73): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern der Bundesrepublik Deutschland e. V. bei ihrer finanziellen Unterstützung von Medizinstudenten während der viermonatigen Famulatur Studenten mit ausländischer Staatsangehörigkeit von der Förderung ausschließt? Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluß ausländischer Studenten aus der finanziellen Förderung für Medizinstudenten während der Famulatur-Zeit durch die Bundesärztekammer? Die Bundesärztekammer hat nach eigener Auskunft zu keiner Zeit Medizinstudenten finanzielle Unterstützung während der Famulatur gewährt. Das gleiche gilt für die Landesärztekammern. Soweit der Bundesregierung bekannt, waren Landesärztekammern bei der Vermittlung von Famulaturstellen in ärztlichen Praxen behilflich. Diese Hilfen konnten von jedem in der Bundesrepublik Deutschland studierenden Medizinstudenten unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit in Anspruch genommen werden. Die Frage Nr. 73 ist unter den gegebenen Umständen gegenstandslos. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 74): Nach welchen Kriterien werden die Mitglieder der offiziellen Regierungsdelegation zur Weltfrauenkonferenz ausgewählt? Die Mitglieder der offiziellen Regierungsdelegation werden unter fachlichen Gesichtspunkten im Hinblick auf die bei der Weltfrauenkonferenz behandelten Themen: Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden und die Unterthemen: Beschäftigung, Gesundheit und Bildung ausgewählt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 75): Wird die Bundesregierung die Empfehlung der Frauenkonferenz des asiatischen-pazifischen Raums vom 26. bis 30. März 1984, daß Regierungen konkrete Maßnahmen gegen erzwungene Prostitution und Sex-Tourismus gerade in Entwicklungsländern ergreifen sollten, sowohl auf der Weltfrauenkonferenz zur Sprache bringen als auch innerstaatlich umsetzen? Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Thema der Zwangsprostitution und des Sex-Tourismus auf der Weltfrauenkonferenz erörtert werden wird. Eine entsprechende bundesdeutsche Initiative wird daher nicht als notwendig angesehen. Besondere innerstaatliche Maßnahmen gegen Zwangsprostitution und Sex-Tourismus über die bereits vorhandenen Straf- und Bußgeldvorschriften hinaus sind zur Zeit nicht geplant. a) Strafrechtlich befassen sich die §§ 180 bis 184 c StGB mit Prostitution, Mädchenhandel und Kuppelei. b) Ferner bietet § 35 der Gewerbeordnung eine Handhabe, um gegen unzuverlässige Ehevermittler vorzugehen. Im übrigen sollen die vertragsrechtlichen Vorschriften über die Eheanbahnung durch den Entwurf eines Gesetzes über Maklerverträge (Drucksache 10/1014) auf eine neue Grundlage gestellt werden. c) Es gelten 4 internationale Übereinkommen zum Schutz gegen Mädchenhandel in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus wird zur Zeit der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Drucksache 10/955) im Bundestag beraten, der in Artikel 6 die Verpflichtung enthält, den Frauenhandel und die Ausbeutung der Prostitution von Frauen durch alle geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. (Die Konvention zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung durch Prostitution von 1949 wurde von der Bundesrepublik Deutschland zwar aus rechts- und kriminalpolitischen Gründen nicht unterzeichnet, wird aber in seiner Zielsetzung grundsätzlich begrüßt.) d) Gegen Touristikunternehmen und Reiseveranstalter, die direkt oder in „verbrämter" Form Werbung für die südostasiatische Prostitution betreiben, kann gem. § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG vorgegangen werden. 8396* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 Auf die Antworten auf Kleine Anfragen zum gleichen Thema (BT-Drs. 10/1498 und 10/2187) weise ich hin. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 76 und 77): Welche Vorteile bestehen nach Auffassung der Bundesregierung in der Arbeit der UN-Frauenrechtskommission im Gegensatz zu dem Sonderausschuß der UN, der in der Vergangenheit die Weltfrauenkonferenz vorbereitet hat? Hat die Bundesregierung die Absicht, einen Bericht über die Verwirklichung der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz 1975 in Mexiko und 1980 in Kopenhagen zu erstellen? Zu Frage 76: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Frauenrechtskommission, die sich in ihren regulären — alle 2 Jahre stattfindenden — Sitzungen kontinuierlich mit Fragen der Gleichberechtigung befaßt, über besonders detaillierte und umfassende Sachkenntnisse in bezug auf die Themen der Weltfrauenkonferenz verfügt. Sie hält dies für den zentralen Gesichtspunkt bei der Entscheidung darüber, welchem Gremium die Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz übertragen wird. Die Entscheidung, die Frauenrechtskommission als vorbereitendes Gremium für die Weltfrauenkonferenz einzusetzen, ist unter diesem Aspekt sachgerecht; insofern ist unerheblich, daß die notwendige Sachkompetenz auch in einem Sonderausschuß der UN gewährleistet wäre. Zu Frage 77: Die Bundesregierung hat mit der detaillierten Beantwortung des Fragebogens der Vereinten Nationen ausführlich dargelegt, welche Fortschritte während der Dekade im Hinblick auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland erzielt werden konnten. In der Vorbemerkung zu dem Fragebogen heißt es: „Bei der Erstellung des Fragebogens wurden die besonderen Empfehlungen des 1975 in Mexiko angenommenen Weltaktionsplans zur Erreichung der Ziele des Internationalen Jahres der Frau, das 1980 in Kopenhagen angenommene Aktionsprogramm für die Zweite Hälfte der UN-Dekade der Frau: Gleichheit, Entwicklung und Frieden sowie die 1980 von der Generalversammlung angenommene Entwicklungsstrategie für die Dritte Entwicklungsdekade der Vereinten Nationen berücksichtigt." Die Antworten auf den Fragebogen geben damit auch Aufschluß über die Verwirklichung der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz 1975 in Mexiko und 1980 in Kopenhagen. Damit diese Informationen einem möglichst breiten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden können, plant die Bundesregierung eine Kurzfassung des beantworteten Fragebogens herauszugeben. Weitere Berichte sollen zu diesem Themenkomplex nicht erstellt werden. Mit der Herausgabe der Publikation „Frauen in der Bundesrepublik Deutschland" hat die Bundesregierung darüber hinaus umfassend die Situation von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland dargelegt und aufgezeigt, in welchen Bereichen die Gleichberechtigung noch nicht verwirklicht werden konnte. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 78 und 79): Wann und wie wird die Bundesregierung die Empfehlungen des Seminars der Europäischen Wirtschaftskommission „The Economic Role of Women in the ECE-Region" vom 15. bis 19. Oktober 1984 in Wien, „Regierungen sollten sich darum bemühen, eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeit auf alle Arbeiter vorzunehmen und nicht einigen — meist Frauen — unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung zuzuweisen... (es) sind Gesetzesmaßnahmen zum Schutz von Teilzeitbeschäftigten (vor allem hinsichtlich der Arbeitsbedingungen) und der Bezahlung wichtig." in innerstaatliches Recht umsetzen? Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihren eigenen Haushaltskürzungen eine weitere Empfehlung des Seminars „im Fall der Notwendigkeit von Sparmaßnahmen zur Kontrolle öffentlicher oder staatlicher Ausgaben sollten sich die Regierungen besonders darum bemühen, Frauen nicht direkt oder indirekt zu diskriminieren; sie sollten ferner berücksichtigen, daß Frauen in unverhältnismäßiger Weise betroffen wären durch Kürzungen des Einkommens, des Kindergeldes oder der Renten etc."? Zu Frage 78: Der von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes sieht vor, Teilzeitarbeitnehmer sozialrechtlich und arbeitsrechtlich besser zu schützen. Außerdem sollen Arbeit auf Abruf und Arbeitsplatzteilung nur noch in sozial verträglichen Formen zulässig sein. Der bessere arbeitsrechtliche Schutz soll Teilzeitarbeit auch für solche Arbeitnehmer attraktiv machen, die heute vollzeitbeschäftigt sind, aber Interesse an Teilzeitarbeit haben. Nach einer im Auftrag des BMJFG durchgeführten Untersuchung zum Thema „Familienfreundliche Gestaltung des Arbeitslebens" würde die Hälfte der betroffenen vollzeitbeschäftigten Frauen eine Teilzeitarbeit bevorzugen. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Selbst wenn man berücksichtigt, daß ein Teil der Frauen in Teilzeit beschäftigt sind, ist doch nicht zu verkennen, daß es immer mehr Frauen gelungen ist, einen Arbeitsplatz zu finden. Zu Frage 79: Die Haushaltskürzungen, die in den Jahren 1983 und 1984 aufgrund des desolaten Zustands der öffentlichen Finanzen unausweichlich waren, haben Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 8397* Männer und Frauen getroffen. Die Kürzungen beim Mutterschaftsurlaubsgeld haben sich aus eben diesem Grunde nicht vermeiden lassen. Jetzt wird ein bereits gewonnener Handlungsspielraum für Verbesserungen mit einem Finanzvolumen von rund 10 Mrd. DM genutzt, die sich gerade auch zugunsten von Frauen auswirken werden. Alleinerziehende Elternteile können ab 1. Januar 1985 Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Die Bundesregierung wird ab 1. Januar 1986 ein Erziehungsgeld von 600 DM monatlich für alle Mütter und auch Väter einführen. Ab 1. Januar 1986 wird 1 Erziehungsjahr pro Kind in der Rente angerechnet werden. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden auf 2 484 DM erhöht. Für Familien mit niedrigem Einkommen wird ein Kindergeldzuschlag von 45 DM pro Monat eingeführt. Das Baukindergeld wird verbessert. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 80 und 81): Hat das Europäische Parlament zur Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz Vorschläge eingebracht, und wenn ja, welche? Sind diese Vorschläge den Mitgliedern des nationalen Vorbereitungskomitees zugegangen? Das Europäische Parlament hat eine „Entschließung zur Beteiligung der Gemeinschaft an der von der UNO für 1985 in Nairobi anberaumten Konferenz zum Abschluß des Jahrzehnts der Frau" angenommen. Über den Inhalt wurden die Mitglieder des Nationalen Vorbereitungskomitees informiert, der Text der Entschließung wurde ihnen zur Verfügung gestellt. Andere Vorschläge des Europäischen Parlaments sind der Bundesregierung nicht bekannt, sie wurden auch von den Vertreterinnen des Eurpäischen Parlamentes im Nationalen Vorbereitungskomitee in den bisherigen Sitzungen nicht eingebracht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmedt (Lengerich) (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 82 und 83): Hat die Bundesregierung für den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Weltfrauenkonferenz spezifische Anregungen gegeben, und wenn ja, welche? Sind diese Vorschläge vorher mit den Mitgliedern des nationalen Vorbereitungskomitees abgestimmt worden? Grundlage des Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Fortschritte und Hindernisse auf nationaler Ebene sind die Antworten der Regierungen auf einen Fragebogen der Vereinten Nationen, der Fragen zur allgemeinen Entwicklung in den einzelnen Ländern und zur Entwicklung in Teilbereichen enthält. Die Antworten umfassen das gesamte Themenspektrum der Weltfrauenkonferenz, Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden und die Unterthemen Beschäftigung, Gesundheit und Bildung. Dieser Fragebogen wurden den Mitgliedern des Nationalen Vorbereitungskomitees zunächst mit der Möglichkeit übersandt, ihrerseits Antwortbeiträge zu liefern, und vor der Übersendung der Antworten an die Vereinten Nationen erneut mit der Gelegenheit zu Stellungnahmen zur Verfügung gestellt und abgestimmt. Bei der Beantwortung des Fragebogens wurden die Antwortbeiträge und Anregungen von Mitgliedern des Nationalen Vorbereitungskomitees berücksichtigt. Über den Fragebogen wurde auch in den Sitzungen des Nationalen Vorbereitungskomitees diskutiert. Es wurde festgestellt, daß der Bericht des Generalsekretärs sowohl eine ausgewogene Darstellung der Themen „Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden" und eine detaillierte Analyse der Unterthemen „Beschäftigung, Gesundheit und Bildung" enthalten sollte. Er soll Grundlage für die Formulierung künftiger Strategien in bezug auf die Themen und Unterthemen der Konferenz sein. Dabei soll das besonders dringende Problem der Auswirkung neuer Technologien für Frauen, die Konsequenzen für ihre sozio-ökonomische Situation, ihre Gesundheit und ihre Arbeitsbedingungen besondere Beachtung finden. Diese Auffassung wurde von der Bundesregierung vor dem dritten Ausschuß der 39. Generalversammlung der Vereinten Nationen erneut bekräftigt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 84 und 85): Welche Resolutionsentwürfe zur Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz sind dem nationalen Vorbereitungskomitee bisher zugegangen, und welche wurden aufgenommen? Welche wurden nicht aufgenommen, und sind insbesondere Resolutionen zur Lebenssituation älterer Frauen eingebracht worden? Da Sie selbst als Vertreterin der SPD-Fraktion Mitglied des Nationalen Vorbereitungskomitees sind, dürfte Ihnen, auch wenn Sie bereits an der zweiten Sitzung und — wie Sie inzwischen mitgeteilt haben — auch an der dritten Sitzung des Komitees nicht persönlich teilnehmen konnten bzw. können, bekannt sein, daß sich das Komitee bisher noch nicht mit konkreten Resolutionsentwürfen befaßt hat. Ich muß Ihre Frage daher dahingehend verstehen, ob Mitglieder des Nationalen Vorbereitungskomitees außerhalb der Sitzungen an die Bundesre- 8398* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 gierung Vorschläge für Resolutionen herangetragen haben. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, daß inzwischen 2 Vorschläge zu Resolutionsentwürfen vorliegen. Der DGB regt eine Resolution zum Thema: „Die Auswirkungen neuer Technologien auf die Beschäftigungssituation von Frauen" an. Der Deutsche Frauenrat hat auf seiner Jahreshauptversammlung eine Resolution zum Thema: „Altere Frauen" angeregt. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß diesen beiden Themen besondere Bedeutung zukommt. Ihr besonderer Stellenwert wurde auch in der letzten Sitzung der Frauenrechtskommission als vorbereitendes Gremium für die Weltfrauenkonferenz unterstrichen, in der empfohlen wurde, diesen Themen neben anderen bei der Vorbereitung der künftigen Strategien für die Förderung der Frau besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Bundesregierung wird die Mitglieder des Nationalen Vorbereitungskomitees in der 3. Sitzung am 14. Dezember 1984 über diese Vorschläge informieren und sie zur Diskussion stellen, um zu ermitteln, ob alle Komiteemitglieder diese Vorschläge unterstützen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 86): Welches Ergebnis hat die Konferenz der nichtstaatlichen Organisation mit konsultativem Status vom 22. bis 25. Oktober 1984 in Wien gehabt, und sind diese Ergebnisse in der Arbeit des nationalen Vorbereitungskomitees berücksichtigt worden? Die genannte Konferenz hat sich ausführlich mit den Themen Entwicklung, Frauen und Frieden, Frauen und Gleichheit, Ältere Frauen, Flüchtlingsfrauen und Umsiedlerinnen, Frauen und Erziehung/Bildung, Frauen und Beschäftigung, Frauen in Notsituationen, Frauen und Gesundheit, Frauen und Medien, und insbesondere mit Strategien für die Überwindung noch bestehender Hindernisse bezüglich der Gleichberechtigung der Frau beschäftigt. Die Ergebnisse im einzelnen werden im Rahmen der 3. Sitzung des Nationalen Vorbereitungskomitees behandelt, zu der die Bundesregierung für den 14. Dezember 1984 eingeladen hat. Sie hat den Mitgliedern des Nationalen Vorbereitungskomitees aus diesem Grunde eine Unterlage über die Ergebnisse der Konferenz übersandt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 87 und 88): Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen oder ergreift sie, damit die Themen der Weltfrauenkonferenz 1985 in Nairobi in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden können? Ist der Bundesregierung bekannt, wie in anderen Ländern die Weltfrauenkonferenz vorbereitet wird? Zu Frage 87: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die breite Diskussion der Themen der Weltfrauenkonferenz in der Öffentlichkeit wesentliche Voraussetzung dafür ist, daß die Ziele der Konferenz auch in der Bundesrepublik Deutschland stärker bewußt gemacht und unterstützt werden. Sie hat daher nicht nur selbst Initiativen ergriffen, sondern unterstützt auch Initiativen anderer Stellen. a) mit der Einsetzung des Nationalen Vorbereitungskomitees hat die Bundesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, daß die in der Bundesrepublik Deutschland mit Frauenfragen befaßten Stellen rechtzeitig und umfassend über die Themenschwerpunkte und die Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz informiert werden. Diese Stellen (u. a. Frauenverbände, Kirchen, Tarifpartner, Bundestag und Europaparlament, Länder) ist es dadurch möglich, diese Information auch ihrerseits weiterzugeben und auf breite Diskussion in der Öffentlichkeit hinzuwirken. b) Auf Grund der herausragenden Multiplikatorenfunktion von Frauenverbänden und Frauengruppen unterstützt die Bundesregierung deren Öffentlichkeitsarbeit durch folgende Maßnahmen: 1. Sie finanziert die Beschäftigung einer zusätzlichen Kraft in der Geschäftsstelle des Deutschen Frauenrates, die die Dokumente der Weltfrauenkonferenz auswertet und übersetzt und die umfassenden Informationen der Mitgliedsverbände sicherstellt. Den Frauenverbänden und Frauengruppen wird dadurch ermöglicht, in ihren Zeitschriften über die Weltfrauenkonferenz zu informieren oder Fachtagungen durchzuführen. 2. Sie finanziert Fachtagungen des Deutschen Frauenrates und von einzelnen Frauenverbänden und Frauengruppen, in denen die Themen der Weltfrauenkonferenz diskutiert und Empfehlungen erarbeitet werden. c) Die Bundesregierung hat darüber hinaus eine ganztägige Informationstagung für Journalistinnen und Journalisten durchgeführt und sowohl mündlich über die Themen und den Stand der Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz informiert wie auch schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. An dieser Tagung hat auch die Generalsekretärin der Weltfrauenkonferenz teilgenommen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 8399* d) Die Bundesregierung plant, den von den Vereinten Nationen an die Regierungen versandten und von ihnen beantworteten Fragebogen, der detaillierte Informationen über die während der Dekade der Frau erzielten Fortschritte enthält, in einer Kurzfassung zu veröffentlichen. e) Darüber hinaus stellt die Bundesregierung all denjenigen Informationsmaterial zur Verfügung, die sich mit Fragen bezüglich der Weltfrauenkonferenz unmittelbar an sie wenden. Zu Frage 88: Der Bundesregierung ist bekannt, daß auch in anderen Ländern Nationale Vorbereitungskomitees eingesetzt wurden und die Vorbereitungsarbeit von Stellen außerhalb der Regierungen unterstützt wird. Eine detaillierte und vollständige Übersicht über die Vorbereitungsmaßnahmen anderer Länder liegt der Bundesregierung nicht vor. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 89 und 90): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausstrahlung des Films „Das Omen" durch das ZDF, in dem sehr zahlreiche brutale und gewaltverherrlichende Szenen gezeigt wurden, auch unter dem Gesichtspunkt, daß der Film auf Grund dieser Gewaltszenen von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend indiziert wurde? Kann die Bundesregierung der weiteren Ausstrahlung solcher Sendungen entgegentreten, und wenn ja, wie soll dies geschehen, insbesondere unter der Berücksichtigung, daß alle Parteien des Deutschen Bundestages durch die Neuregelung des Jugendschutzgesetzes bemüht sind, die Flut von jugendgefährdenden Videofilmen zu bekämpfen und deren Verkauf einzudämmen? Es ist zutreffend, daß die vom ZDF am 4. bzw. 7. Dezember 1984 ausgestrahlten Filme „Das Omen" und „Damien — Omen II" in der Videofassung von der Bundesprüfstelle auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften genommen wurden. Als Kinospielfilme sind diese Programme ab 16 Jahren freigegeben worden. Schon daraus ergibt sich, daß diese Filme nicht in dem Ausmaß Horror- und Gewaltdarstellungen enthalten wie zahlreiche extreme Beispiele, die ihrerseits mit Recht den Ruf nach einem Tätigwerden des Gesetzgebers ausgelöst haben. Das ZDF hat in beiden Fällen durch eine Bearbeitung für Zwecke des Fernsehens, daß heißt durch Eliminierung von aus seiner Sicht unvertretbaren Gewaltszenen, durch Hinweise bei der Ansage und durch Ausstrahlung im späten Abendprogramm (Beginn jeweils 22.05 Uhr) einer möglichen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen entgegengewirkt. Die Bundesprüfstelle selbst ist in beiden Fällen nicht der Auffassung, daß die Fernsehfassungen mit den indizierten Fassungen inhaltsgleich sind und deswegen in dem dafür vorgesehenen Verfahren ebenfalls auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften genommen werden müßten. Vielmehr sieht sie die Jugendgefährdung in dem konkreten Fall als ausgeräumt an. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß eine Praxis, von der Bundesprüfstelle indizierte Programme in „entschärfter" Fassung im Fernsehen auszustrahlen, generell nicht frei von Bedenken ist, da sie die Aufmerksamkeit auf indizierte Filme lenkt. Letzteres gilt auch dann, wenn Beanstandungen unter juristischen Gesichtspunkten als ausgeräumt erscheinen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Fernsehanstalten gegenüber indizierten Filmen — und zwar auch in überarbeiteter Fassung — von sich aus Zurückhaltung üben, wie dies beispielsweise seitens der ARD im Mai dieses Jahres mit der Absetzung des Films „Deadlock" geschehen ist. Sie hält an der von Bundesminister Dr. Geißler bei den Lesungen des neuen Jugendschutzgesetzes an dieser Stelle wiederholt aufgestellten Forderung für die Programmgestaltung fest: „Was auf Kassetten verboten ist, darf im Fernsehen nicht erlaubt sein." Diesem Grundsatz sollte sich das Fernsehen aus eigener Verantwortung verpflichtet fühlen. Würde hiergegen gleichwohl verstoßen werden, so wären die erforderlichen Feststellungen und ggf. die Ahndung zunächst Sache der Strafverfolgungsbehörden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 91 und 92): Welche Voraussetzungen bzw. Kriterien müssen nach Ansicht der Bundesregierung gegeben bzw. erfüllt sein, damit das vereinfachte Betriebsverfahren und der Einsatz des neuen Triebwagens der Baureihe 628/928 gegenüber einer Streckenstillegung oder eines Busersatzdienstes auf dem Abschnitt Kreuzberg(A)–Adenau (Reisezugverkehr) sowie des Gesamtverkehrs auf dem Schienenabschnitt Hönningen(A)–Adenau vorgezogen wird? Wie waren die bisherigen Resultate des Einsatzes des neuen Triebwagens der Baureihe 628/928 bei vereinfachten Betriebsverfahren außerhalb der Ballungsräume in bezug auf Umweltverträglichkeit, Energieeinsparung und Kostendeckung? Zu Frage 91: Durch vereinfachte Betriebsweisen und kostensparende Maßnahmen kann die Wirtschaftlichkeit auch schwächer belasteter Strecken verbessert werden. Ein wichtiges Kriterium bleibt dabei die Nachfrage. Eine Entscheidung kann nur nach Prüfung des Einzelfalles getroffen werden. Für die Strecke Kreuzberg-Hönningen-Adenau ist diese Prüfung noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 92: Für den Personennahverkehr in der Fläche hat die Deutsche Bundesbahn (DB) im Jahre 1982 3 8400* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 Prototypen eines neuen Dieselleichttriebwagens der Baureihe 628.1/928.1 beschafft; sie sind seit dieser Zeit im Raum Kempten im Einsatz. Die Fahrzeuge haben sich betrieblich bewährt, so daß in diesem Jahr die Serienreife erklärt werden konnte. Hinsichtlich ihres Abgas- und Geräuschverhaltens können diese Triebzüge als umweltfreundlich bezeichnet werden. Der durchschnittliche spezifische Dieselkraftstoffverbrauch pro Sitzplatz liegt bei 0,57 kg pro 100 km und damit in der Größenordnung des Straßenomnibusses (0,61 kg pro 100 km). Den Kostendeckungsgrad hat die DB bisher nicht speziell für die Fahrzeuge der Baureihe 628.1/928.1 ermittelt. Er beträgt allgemein für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Fläche 27 % (Stand 1983) der Selbstkosten ohne Berücksichtigung der Verzinsung des Eigenkapitals. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Seesing (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Fragen 93 und 94): Beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, den Bahnhof Geldern als Hauptdienststelle aufzulassen und die Verkehrsbereiche von Kempen bis Kevelaer der Güterabfertigung Krefeld-Hbf., die Betriebsbereiche von Kempen bis Bahnhof Geldern einschließlich dem Bahnhof Krefeld-Hbf, den Bahnhof Kevelaer und die freie Strecke bis Geldern dem Bahnhof Kleve zuzuschlagen, und wenn ja, welche Gründe liegen für diese Maßnahme vor? Ist es richtig, daß das Personal des Bahnhofs Geldern sich für die Zuordnung der Verkehrsbereiche und der Betriebsbereiche zum Bahnhof Kleve ausgesprochen hat, und wenn ja, warum wird diesen Vorstellungen nicht gefolgt? Zu Frage 93: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB), die über die zweckmäßige Organisation ihrer Außendienststellen in eigener Zuständigkeit entscheidet, ist beabsichtigt, den Bahnhof Geldern als selbständige Dienststelle aufzulösen und deren verkehrliche und betriebliche Aufgaben anderen Dienststellen so zuzuordnen, wie Sie es in der Frage dargestellt haben. Diese Aufgabenzuordnung entspricht der Zielsetzung (Regelorganisation) für die Dienststellen des Betriebs- und Verkehrsdienstes der DB. Danach werden selbständige Dienststellen bei ihrer Auflösung organisatorisch den Knotenpunktdienststellen angegliedert. Die vorgesehene Regelung ist auch begründet durch das Ergebnis besonderer Untersuchungen; diese haben gezeigt, daß bei einer Ausrichtung verkehrlicher Aufgaben des Bereichs Geldern-Kevelaer auf den Bahnhof Kleve Erschwernisse in der verkehrlichen und kassendienstlichen Ablauforganisation und damit Nachteile für die Kunden — vornehmlich im abfertigungsdienstlichen Bereich — zu erwarten sind. Durch die vorgesehene Organisationsänderung wird die Präsenz der DB in diesem Bereich nicht in Frage gestellt. Zu Frage 94: Die in der Frage dargelegte Auffassung der Mitarbeiter des Bahnhofs Geldern ist der Deutschen Bundesbahn (DB) bekannt. Das Votum der Mitarbeiter für die Zuordnung ihrer Dienststelle zum Bahnhof Kleve erklärt sich daraus, daß die Mehrzahl im Kreis Kleve ansässig ist und daher glaubt, durch die vorgesehene Organisationsänderung persönliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Diese Befürchtung ist nach Auffassung der DB unbegründet. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort zur vorhergehenden Frage. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Drabiniok (GRÜNE) (Drucksache 10/2587 Fragen 95 und 96): Wie viele Fernstraßenprojekte sind bei der Fortschreibung des Bedarfsplans '80 innerhalb der Kosten-Nutzen-Analyse ohne Gewichtung positiv, neutral und negativ bewertet worden? Wie ist die Mitteilung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Schulte, ,,... dem Bundesminister für Verkehr stehen außer den dem Verkehrsausschuß seinerzeit übergebenen Bewertungen keine weiteren Bewertungsergebnisse mit gleichem Aussagewert zur Verfügung, it der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 10/1487) auf Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN in Einklang zu bringen? Zu Frage 95: Im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplans in den Jahren 1979 und 1980 sind Vorhaben an Bundesfernstraßen zusammengefaßt in insgesamt 387 Bewertungseinheiten einer Nutzen-Kosten-Analyse unterworfen worden. Für mehr als die Hälfte der untersuchten Bewertungseinheiten ergab sich ein positives Ergebnis. Zu Frage 96: Ein Widerspruch zwischen den beiden in der Frage genannten Äußerungen besteht nicht. Sowohl in der Antwort auf die Frage 2 a) der Kleinen Anfrage vom 23. Mai 1984 als auch in meinem Schreiben vom 20. November 1984 an Sie kommt zum Ausdruck, daß aus den mehrjährigen Vorarbeiten zum Bedarfsplan 1980 eine Fülle von Material vorlag. Allein im Hinblick auf dessen Umfang mußte vor Übergabe an den Verkehrsausschuß eine Auswahl getroffen werden. Hauptkriterium war dabei das Vorliegen aktueller Daten. So wurden z. B. die vereinfachten Bewertungen aus dem Jahre 1978, die u. a. zum Verzicht auf die noch im Bedarfsplan des Jahres 1976 enthaltenen 7 000 Kilometer AutobahnPlanungen beigetragen haben, nicht mehr aktualisiert. Deutscher Bundestag — 10. ahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 8401* Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 97): Beabsichtigt die Bundesregierung trotz zahlreicher Proteste, eine neue Schnellbahnstrecke von Köln nach Groß-Gerau zu bauen, und inwieweit wird dadurch das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises betroffen? Im Bundesverkehrswegeplan '80 ist die Neubaustrecke Köln-Koblenz als Teil eines früher von der Deutschen Bundesbahn (DB) verfolgten Streckenneubaues Köln-Groß-Gerau für eine Realisierung nach 1990 (Stufe II) ausgewiesen. Die Planung ruht derzeit; alle Anstrengungen richten sich auf die Fertigstellung der im Bau befindlichen Neu- und Ausbaustrecken. Die DB untersucht im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung erneut die Notwendigkeit einer Verbesserung der Relation Köln-Rhein/Main. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme einer solchen Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan '85 wird im nächsten Jahr getroffen werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Frage 98): Ist nach den bisher geführten Gesprächen mit der DDR damit zu rechnen, daß die DDR ihrer Straßenunterhaltspflicht auf dem stark beschädigten und sicherheitsgefährdeten Abschnitt der Transitautobahn vor Hof kurzfristig nachkommt? Wie Ihnen bekannt ist, hat die Bundesregierung mehrfach und auf verschiedenen Ebenen gegenüber der DDR unter Hinweis auf das Transitabkommen die Erwartung zum Ausdruck gebracht, daß die dringend erforderliche Instandsetzung des südlichen Streckenabschnitts der Transitautobahn Berlin-Hirschberg von der DDR durchgeführt wird. Die Regierung der DDR hat demgegenüber erklärt, aus der Transitpauschale könnten lediglich laufende Unterhaltungsarbeiten finanziert werden, nicht aber die dort erforderliche Grunderneuerung. Es kann daher nicht damit gerechnet werden, daß die DDR von sich aus die dringend erforderlichen Maßnahmen durchführt. Nach Auffassung der Bundesregierung muß jedoch im Interesse der Teilnehmer am Transitverkehr alles getan werden, um einen störungsfreien und gefahrlosen Verkehrsablauf zu gewährleisten. Sie hat daher der DDR erklärt, daß sie eine Beteiligung an begrenzten Maßnahmen ins Auge faßt und bereit ist, mit der Regierung der DDR darüber Gespräche zu führen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Fragen 99 und 100): Ist der Bundesregierung bewußt, daß sie gegen § 13 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen vom 26. Juni 1970 (BGBl I S. 981) und gegen § 11 der Ausführungsverordnung und des § 6 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen vom 2. Juli 1969 (BGBl I S. 709) verstößt, wo für die Geschwindigkeit als Einheit m/sec. (Meter pro Sekunde) festgelegt ist, wenn sie in der Straßenverkehrsordnung noch für die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Verkehrsschildern die Längen- bzw. Entfernungsangabe in Kilometer zuläßt? Welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen, um zu vermeiden, daß sie nach § 11 des Gesetzes ordnungswidrig handelt und deshalb mit einer Geldbuße bestraft werden kann? Zu Frage 99: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein Verstoß gegen das Gesetz über Einheiten im Meßwesen sowie die Ausführungsverordnung über Einheiten im Meßwesen nicht vorliegt. Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen sind Größen, in denen nach den §§ 2 bis 4 oder nach § 5 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung festgesetzten Einheiten anzugeben. Für die Geschwindigkeiten sieht § 13 Abs. 2 der Ausführungsverordnung über die Einheiten im Meßwesen „auch alle anderen Quotienten, die aus einer gesetzlichen Längeneinheit und einer gesetzlichen Zeiteinheit gebildet werden", vor. Damit kann auch die Einheit „km/h" weiter verwendet werden. Zu Frage 100: Es sind keine Konsequenzen zu ziehen. Auf meine Antwort auf Frage 99 wird verwiesen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Fragen 101 und 102): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich das ohnehin vorhandene schwere Ungleichgewicht im Ost-West-Güterverkehr auf der Straße weiter zu Lasten der Unternehmen in den EG-Mitgliedstaaten entwickelt hat, wenn ja, was sind die Gründe für diese Entwicklung? Was gedenkt die Bundesregierung gegen die für die Unternehmen aus den EG-Mitgliedstaaten offenbar ungünstige Entwicklung im Ost-West-Güterverkehr zu unternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Bundesrepublik Deutschland bei einem Vergleich innerhalb der EG in bezug auf die Beteiligung am Ost-West-Güterverkehr ohnehin nicht eine Spitzenstellung innehat? Zu Frage 101: Die EG-Kommission hat 1984 einen Bericht über den Ost-/West-Güterverkehr der EG-Verkehrsunternehmen vorgelegt. Die Angaben beziehen sich auf das Verkehrsaufkommen im Jahre 1981. 8402* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 Die Bundesregierung kann für das Jahr 1981 bestätigen, daß im Ost-/West-Straßengüterverkehr ein Ungleichgewicht zu Lasten der EG-Mitgliedstaaten bestand. Im einzelnen: Im bilateralen Güterkraftverkehr befördern die EG-Verkehrsunternehmer ca. 37 %, die Ostblock-Verkehrsunternehmer einschließlich DDR ca. 56 % und Drittland-Transportunternehmer ca. 6 %. Der Anteil der deutschen Transportunternehmer am bilateralen Güterverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit den Ostblockstaaten liegt mit ca. 41 % über dem EG-Durchschnitt. Der Kommissionsbericht gibt keine Hinweise auf die Entwicklung vor 1981. Das Ungleichgewicht dürfte hauptsächlich auf die Ausgestaltung der Handelsgeschäfte im Ost-/West-Verkehr (cif- bzw. fob-Basis) sowie auf technische, organisatorische und administrative Schwierigkeiten bei der Transportabwicklung zurückzuführen sein. Zu Frage 102: Die deutschen Transportunternehmer beförderten 1981 im Ost-/West-Straßengüterverkehr rd. 2,3 Millionen t, das sind 83 % des gesamten Transportaufkommens der EG-Unternehmen im bilateralen Ost-/West-Verkehr einschließlich DDR-Verkehr. Der Ost-/West-Güterverkehr der deutschen Transportunternehmer hat sich in jüngster Zeit positiv entwickelt. Im Verkehr mit der DDR, Polen und der CSSR wurden 1983 über 30 % des Verkehrs durch deutsche Unternehmer durchgeführt. Im Verkehr mit Ungarn und mit Rumänien erhöhte sich der entsprechende deutsche Anteil in den Jahren von 1976 bis 1983 von 6,4 % bzw. 7,8 % auf 11,6 % bzw. 18,7 % und hat sich damit in diesen Relationen mehr als verdoppelt. Im Güterverkehr mit der UdSSR stagniert der deutsche Anteil bei ca. 1-2 %. Die Bundesregierung wird sich insbesondere bei den Wirtschafts- und Handelsgesprächen mit den Ostblockstaaten für eine stärkere Beteiligung der deutschen Transportunternehmer am Ost-/WestVerkehr einsetzen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 103 und 104): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Autobahnamt Bochum den Anwohnern der Straße „Im Löhenbusch" in Hagen-Hohenlimburg im Oktober 1982 mitgeteilt hat, daß die Lärmmessungen im Bereich der Bundesautobahn A 46 (Bereichs-Kilometer 5,0) abgeschlossen, „der Anspruchsrahmen für Schallschutzmaßnahmen erfüllt" und geplant sei, bis zum Frühjahr 1983 einen lärmtechnischen Entwurf zu erstellen, und was gedenkt die Bundesregierung zur Beschleunigung der Durchführung dieser dringend gebotenen Lärmschutzmaßnahme zu unternehmen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Autobahnamtes Bochum vom Juli 1983, daß — unter der Voraussetzung der Bereitstellung der erforderlichen Mittel — mit den Baumaßnahmen im Jahr 1984 begonnen werden kann, und welche Gründe haben dazu geführt, daß nunmehr — am Ende des Jahres 1984 — mit der Bauausführung noch nicht begonnen wurde? Zu Frage 103: Die Bundesfernstraßen werden gemäß Artikel 90 des Grundgesetzes von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet. Der Bundesregierung waren daher Einzelheiten der geplanten Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 46 in HagenHohenlimburg nicht bekannt. Die Bundesregierung hat das Land Nordrhein-Westfalen gebeten, die Errichtung dieses Lärmschutzes zu beschleunigen. Zu Frage 104: Wegen der besonderen Schwierigkeiten bei der Planung (Topografie und Bebauung) hat sich die Entwurfsbearbeitung bis jetzt verzögert. Nach dem derzeitigen Planungsstand können die Bauarbeiten im Herbst 1985 beginnen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 105 und 106): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des wohnungspolitischen Grundsatzreferenten im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, daß das Wohngeld „zu den Stiefkindern der Finanzpolitik gehört"? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Wohngeld in „allzulangen Zeiträumen" mit realer Minderung der Leistungen angepaßt wird, und wie groß ist die reale Minderung der Wohngeldleistungen von der letzten Anpassung bis zur kommenden? Zu Frage 105: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, sich zu Ausführungen zu äußern, die ein Angehöriger des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau unter seinem Namen sowie ohne Bezugnahme auf seine dienstliche Stellung eigenverantwortlich veröffentlicht hat. Ich darf jedoch anmerken, daß die Finanzplanung des Bundes für 1987, dem Jahr der vollen Wirksamkeit der 6. Wohngeldnovelle, Wohngeldausgaben allein des Bundes in Höhe von 1,6 Mrd. DM vorsieht; das ist ein in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt erreichter hoher Betrag. Zu Frage 106: Die Bundesregierung beabsichtigt, die nächste Anpassung des Wohngelds an die Mieten- und Einkommensentwicklung auf den 1. Januar 1986 vorzuziehen, um einen zu langen Anpassungszeitraum zu vermeiden. Die Bundesregierung hat in der mittelfristigen Finanzplanung für 1987 Wohngeldausgaben des Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 8403* Bundes von 1 600 Millionen DM vorgesehen. Das sind 265 Millionen oder 20 % mehr als 1982. Ein Vergleich zwischen der realen Leistungsfähigkeit des Wohngelds nach voller Wirksamkeit der letzten Anpassung (1982) und nach vollem Wirksamwerden der 6. Wohngeldnovelle 1987 ist erst möglich, wenn das tatsächliche Mietenniveau 1987 bekannt ist. Zwischen 1982 und 1984 ist der Mietenindex um 9,4 % gestiegen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß der jährliche Mietanstieg in Zukunft weit niedriger als in der Vergangenheit sein wird. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 107 und 108): Sind Befürchtungen zutreffend, daß die Bundesregierung ab 1. Januar 1985 keine Wohnungsfürsorgemittel für Bundesbedienstete mehr zur Verfügung stellen will, und zwar unabhängig von der örtlichen Bedarfslage? Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei bestimmten Bedienstetengruppen (z. B. Bundeswehr und Deutscher Bundespost) regional noch einen erheblichen Wohnungsbedarf gibt, und ist sie bereit, in diesen Fällen auch weiterhin Wohnungsfürsorgemittel bereitzustellen? Zu Frage 107: In dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 ist im Einzelplan 25 für Zwecke der Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete einschließlich Bundeswehr ein Verpflichtungsrahmen von 20 Millionen DM vorgesehen. Nach den Erläuterungen zu den betreffenden Titeln erfolgt der Einsatz dieser Mittel nach Richtlinien des Bundesbauministeriums, die im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu erlassen sind. Das Abstimmungsverfahren für diese Richtlinien ist noch nicht abgeschlossen. Die Wohnungsfürsorgemittel der Sondervermögen Bundespost und Bundesbahn werden gesondert veranschlagt. Zu Frage 108: Der Bundesregierung ist bekannt, daß auch heute noch Engpässe in der Wohnraumversorgung bestimmter Gruppen von Bundesbediensteten bestehen. Der Wohnungsbedarf konzentriert sich allerdings auf wenige, vor allem in Ballungsräumen liegende Brennpunkte. Der Bundesregierung ist aber auch bekannt, daß den Bundesbediensteten heute immer mehr Wohnungen des freien Marktes zur Verfügung stehen. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sollen in den Orten eingesetzt werden, in denen Engpässe bestehen oder künftig zu befürchten sind. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 109): Sind der Bundesregierung Erfahrungen in Israel bekannt, daß mit Hilfe der Reaktion von Kulturpflanzen das Vorhandensein unerwünschter Chemikalien in der Luft festgestellt wird, und gibt es entsprechende Versuche auch in der Bundesrepublik Deutschland? Der Bundesregierung liegen aus israelischen Veröffentlichungen Kenntnisse darüber vor, daß dort u. a. Kulturpflanzen zum Nachweis von Luftverunreinigungen eingesetzt werden. In der Bundesrepublik Deutschland werden solche Verfahren unter dem Stichwort „Bioindikation" bereits seit geraumer Zeit im Rahmen der Immissionsüberwachung eingesetzt, um durch Feststellungen von Wirkungen an Objekten in ihrem natürlichen Standort sowie durch Untersuchungen an standardisierten Exponaten Daten zu gewinnen, die Rückschlüsse auf die Luftbelastung erlauben. Neben Pflanzen, die auf das Zusammenwirken mehrerer Schadstoffe reagieren, gibt es auch einige wenige Indikatorpflanzen, die auf die Einwirkung bestimmter Schadstoffe spezifische Reaktionen zeigen (z. B. Tabak auf Ozon). Die Zuständigkeit für die Durchführung von Bioindikationsmeßprogrammen liegt bei den Ländern. In diesen Programmen werden u. a. Weidelgraskulturen (z. B. zur Überwachung auf Schwermetalleintrag), Flechten (zur Überprüfung gasförmiger Luftverunreinigungen) und Fichten an ausgewählten Standorten (zur Ermittlung des Schwefel-Gehaltes der Nadeln) eingesetzt. Zu weiteren Einzelheiten verweise ich auf die zuständigen Länderbehörden. Darüber hinaus wird auch nach Bioindikatoren gesucht, die es gestatten, ökosystemare Zusammenhänge im Hinblick auf die Belastung und Belastbarkeit von Ökosystemen zu erfassen. So fördert beispielsweise der Bundesminister für Forschung und Technologie im Rahmen seiner ökologischen Forschung und Entwicklung solche Bioindikatoren. Allerdings kommt dabei dann nicht der Gesichtspunkt einer mehr oder weniger spezifischen Reaktion von ausgewählten Pflanzen zum Tragen. Sondern es geht darum herauszufinden, welchen Stellenwert und welche Funktion eine bestimmte Pflanze oder eine Tierart im Ökosystem hat und danach zu ermitteln, ob sie als Bioindikator für das Funktionieren eines Ökosystemausschnitts dienen kann. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Druccksache 10/2587 Fragen 110 und 111): 8404* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 Welche Forschungsergebnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Auftretens und der Verteilung von Ölverschmutzungen im Wattenmeer vor? Welche Forschungsvorhaben sind von der Bundesregierung hinsichtlich der zu ergreifenden wirksamen Gegenmaßnahmen eingeleitet bzw. beabsichtigt? Zu Frage 110: Das Wattenmeer gehört zu den gegenüber Ölverschmutzungen empfindlichsten Lebensräumen. Insbesondere gilt das für Schlickwatt und Salzwiesen, wo bei stärkerem Öleintrag mit sehr langen Regenerationsphasen gerechnet werden muß, d. h. lang dauernde ökologische Schäden auftreten. Um das Auftreten von Ölverschmutzungen zu untersuchen, wurden im Rahmen eines Umweltbundesamt-Forschungsvorhabens, das z. Zt. noch läuft, tote und verölte Seevögel an den Stränden Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Helgolands eingesammelt. Eine stichprobenartige Untersuchung ergab für den Winter 1983/84 7 920 Funde auf einer Strecke von 655 km. Aus diesen erschreckenden Zahlen schließt das Umweltbundesamt, daß die tatsächlichen Verluste zwischen 16 000 und 320 000 verölter Seevögel liegen dürften. Analysen des Deutschen Hydrographischen Instituts haben ergeben, daß 85 % der den verölten Vögeln entnommenen Proben aus Brennstoffrückständen stammten und 50 % davon aus Schwerölbeständen. Daraus ist zu folgern, daß nicht nur die dramatischen Tankerunfälle das ökologische Gleichgewicht unserer Meere bedrohen, sondern auch eine schleichende Verölung, ausgehend von Kleinverschmutzern, gegen die alle Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik angehen müssen. Als Entscheidungshilfe zur Ölbekämpfung wurde im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderte Gemeinschaftsprojektes des Instituts für Meeresforschung Bremerhaven mit dem Institut für Meereskunde der Universität Hamburg ein Strömungsmodell der Deutschen Bucht erstellt, mit dem die Drift und Anlandung von Ölach möglichen Tankerunfällen unter verschiedenen meteorologischen Bedingungen berechnet wird. Ein Bestandteil dieser Arbeit ist ein Strömungsatlas der Deutschen Bucht, der eine zusammenfassende Darstellung der Stromsysteme im Watt gibt. Zu Frage 111: Der Bundesminister für Forschung und Technologie fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für eine wirkungsvolle Bekämpfung von Ölverschmutzungen im Watten- und Strandbereich. Hierbei werden — biologische Methoden zum Ölabbau im Watt — spezielle Ölsperrensysteme für Wattgebiete — flachgehende Ölwehrschiffe — wattgängige Fahrzeuge (Amphibie) mit Ölaufnahmeeinrichtungen sowie Anlagen zur Aufbereitung der anfallenden Öl/Wasser/Sandgemische (thermische und Waschverfahren) entwickelt. Am Fördermitteln wurden hierfür vom Bundesministerium für Forschung und Technologie ca. 16 Mio DM bereitgestellt. Weitere Vorhaben sind vorgesehen. Einzelne Geräte sind fertiggestellt, die Erprobung weiterer in Entwicklung befindlicher Geräte ist für 1985/86 vorgesehen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 112 und 113): Wie unterscheidet sich das kürzlich unterzeichnete Abkommen zwischen der DDR und Österreich über die gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten und Universitätsabschlüssen von den Regelungen, die für diesen Bereich gegenseitig in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR gelten? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten und Universitätsabschlüssen zu verbessern und sie gegebenenfalls denen des Abkommens zwischen Österreich und der DDR anzupassen? Zu Frage 112: Das kürzlich unterzeichnete Abkommen zwischen der DDR und Österreich über die gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten und Universitätsabschlüssen ist noch nicht ratifiziert. Es ist auch offiziell noch nicht veröffentlicht. Ich bitte deshalb um Verständnis, wenn ich jetzt hier zu diesen Regelungen noch nicht Stellung nehmen kann. Ich werde Ihnen selbstverständlich gerne sofort schriftlich Auskunft geben, sobald mir der Text des Abkommens offiziell zugänglich ist. Zu Frage 113: Es gibt zur Zeit kein Abkommen oder eine vergleichbare Regelung über die gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten und Universitätsabschlüssen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Die Anerkennung von Studienzeiten und Abschlüssen — und zwar nicht nur der Universitäten, sondern auch von Abschlüssen im Rahmen der beruflichen Bildung — erfolgt in der Bundesrepublik durch einseitige Regelungen, welche überwiegend die Länder getroffen haben. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 10/2587 Frage 114): Ist die Bundesregierung bereit, auch bei der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) darauf hinzuwirken, daß die Fernsehserie über den Majdanek-Prozeß auch im Rahmen der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit verwendet wird? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 8405* Die Bundesregierung nimmt prinzipiell davon Abstand, gegenüber der KMK oder gegenüber einzelnen Ländern auf die Verwendung von einzelnen Filmen, Rundfunksendungen oder sonstigen Unterrichtsmaterialien hinzuwirken. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Lehrer oder Mitarbeiter der außerschulischen Bildung sich durch die einschlägigen Publikationen, z. B. der Bundeszentrale für politische Bildung, der Listen der Filmauswahlkommissionen der Länder bzw. des Kinder- nd Jugendfilmzentrums oder des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht über geeignete Materialien für den Unterricht informieren. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 115): Welche Haushaltsmittel werden dem Arbeitsamt Weiden im Rahmen der Ergänzung des Benachteiligtenprogramms der Bundsregierung aus den zusätzlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Verfügung gestellt, und wie viele Bildungsmaßnahmen können dadurch gefördert werden? Dem Arbeitsamt Weiden sind aus dem Teil der Aufstockung des Benachteiligtenprogramms, der einmalig zum Ausbildungsjahr 1984/85 für unversorgte Bewerber in Regionen mit überdurchschnittlichem Ausbildungsplatzdefizit genutzt werden soll, bisher für 1985 547 000,— DM zur Verfügung gestellt worden. Damit kann die Ausbildung von ca. 35 Jugendlichen gefördert werden. Weitere Mittel können insbesondere dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die für den Landesarbeitsamtsbezirk Süd-Bayern vorgesehenen Mittel nicht voll in Anspruch genommen werden. Dies entscheidet sich am 21. Dezember 1984. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Frage 117): Hat der Bundesminister des Auswärtigen zum 14. Jahrestag des Warschauer Vertrages, neben der vorsichtigen Anmeldung von Besorgnissen, die Volksrepublik Polen mit Nachdruck vom konstanten Bruch der festen Geschäftsgrundlagen dieses Vertrages zur Ausreise Deutscher nach deren freier Entscheidung abgemahnt und im Sinne der von Verfassungs wegen bestehenden Schutzpflicht für Deutsche die Folge der gravierenden Verletzungen der Rechtsverpflichtungen dieses Vertrages und des UN-Menschenrechtspaktes zur Wahrung der kulturellen Eigenart und Ausreisefreiheit für die Normalisierung und die „moralische Dimension" auch der gegenwärtigen und zukünftigen Beziehungen, die Erhaltung der Vertragsgrundlagen und die innerstaatlichen Folgen für Entscheidungen über weitere Finanzhilfen zu Lasten der deutschen Steuerzahler aufgezeigt? Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat den 14. Jahrestag der Unterzeichnung des Warschauer Vertrages (7. 12. 1970) zum Anlaß genommen, um in einem Namensartikel zu den wichtigsten Aspekten des deutsch-polnischen Verhältnisses ausführlich Stellung zu nehmen. Er führt darin u. a. aus: „Besorgt stimmt uns der starke Rückgang genehmigter Ausreisen, obwohl uns nach wie vor eine große Anzahl Ausreisewilliger namentlich bekannt ist. Wir messen der Durchführung der in ihrer Anwendung unbefristeten Ausreiseprotokolle große Bedeutung für die weitere Entwicklung unserer bilateralen Beziehungen bei. Wir hoffen deshalb, daß die Ausreisemöglichkeiten wieder großzügiger gewährt werden." Die Bundesregierung hat sich stets nachdrücklich für die Anliegen des von Ihnen genannten Personenkreises in Polen eingesetzt. Sie wird dies auch künftig tun. Die Bundesregierung beruft sich in der Frage der Ausreisefreiheit auf alle einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Sie macht ihre Entscheidungen in dieser Frage von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig. Große, auch politische Bedeutung, wird als Beitrag zur Vertrauensbildung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zugemessen. Dabei sind die Erfahrungen der Vergangenheit zu nutzen und die Umschuldungsgespräche zwischen westlichen Gläubigerländern und Polen mit dem Willen zum Erfolg fortzuführen. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Frage 118): Ist die Bundesregierung bei realistischer Beurteilung der Lage in Polen der Auffassung, daß die kommunistische Führung der Volksrepublik Polen unter General Jaruzelski in neuerer Zeit sichtbare Erfolge bei der Stabilisierung des Landes und im Dialog mit dem polnischen Volk aufzuweisen hat, oder wie beurteilt die Bundesregierung sonst die Situation in Polen? Die Bundesregierung hofft, daß all jene Stimmen in Polen gehört werden, die zu Mäßigung und zum nationalen Dialog aufrufen. Sie wertet die Amnestie vom 21. Juli 1984, in deren Rahmen nach offiziellen Angaben von den 652 politischen Häftlingen 630 freigelassen wurden, als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Sie begrüßt in diesem Zusammenhang die kürzlich erfolgte öffentliche Ankündigung der polnischen Regierung, auch die beiden ehemaligen „Solidarność -Führer Bogdan Lis und Pjotr Mierzejewski freizulassen. Die Bundesregierung hofft, daß auch nach der Ermordung des Priesters Popieluszko der mit der Amnestie eingeschlagene Weg der nationalen Verständigung weiterverfolgt wird. Kirche und Opposition haben nach dieser Gewalttat durch ihr besonnenes Verhalten ihre Bereitschaft zur Fortführung 8406* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 und Ausweitung des innerpolnischen Dialogs unter Beweis gestellt. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Klein (München) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Fragen 119 und 120): Kann die Bundesregierung Nachrichten bestätigen, ob es zutrifft, daß die Sowjetunion in den letzten Wochen ihre Truppen in Afghanistan verstärkt und die Angriffe auf die afghanische Zivilbevölkerung vervielfacht hat? Welche Information hat die Bundesregierung über die Zahl der Opfer und über den Umfang der Zerstörungen nach fünfjähriger Dauer des Krieges, mit dem die UdSSR Afghanistan überzieht? Zu Frage 119: Diese Berichte treffen leider zu. Die Sowjetunion hat ihre Truppen in Afghanistan in den vergangenen Monaten um etwa 20 000 Mann verstärkt, ihre Gesamtzahl dürfte jetzt bei rd. 125 000 Mann liegen. Die Verstärkung steht im Zusammenhang mit der Intensivierung der Kriegsführung, durch die die Sowjetunion dem Widerstand entscheidende Schläge zufügen und seine Kampfkraft brechen will. Dabei versucht sie — weitgehend nur noch mit eigenen Truppen — Widerstandszentren zu besetzen, Nachschubwege des Widerstands abzuschneiden und die Grenze nach Pakistan abzuriegeln. Die Kampfhandlungen, insbesondere die seit Frühjahr d. J. durchgeführten sowjetischen Bombardements von Städten und Dörfern aus großer Höhe, fordern hohe Verluste auf seiten der Zivilbevölkerung. Im einzelnen nicht verifizierbaren Berichten zufolge üben die sowjetischen Truppen harte Vergeltung an Zivilisten nach Angriffen der Freiheitskämpfer. Die Zivilbevölkerung hat in den vergangenen Monaten noch stärker unter der Kriegsführung der Sowjetunion gelitten als zuvor. Zu Frage 120: Über die Zahl der Opfer und über den Umfang der Zerstörungen nach fünfjähriger Dauer des Krieges in Afghanistan liegen der Bundesregierung keine verläßlichen Angaben vor. Die Politik der Sowjetunion und des Babrak Karmal-Regimes, die weder die Medien, noch Beobachter internationaler Hilfsorganisationen noch Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes in Afghanistan zuläßt, die Zersplitterung der afghanischen Freiheitskämpfer und ihre wenig entwickelte Informationspolitik sowie die Art der Guerilla-Kriegsführung machen eine Bestandsaufnahme der durch die Auseinandersetzungen Getöteten und Verwundeten nahezu unmöglich. Schätzungen belaufen sich jedoch auf mehrere Hunderttausend. An Flüchtlingen befindet sich rd. ein Viertel der afghanischen Bevölkerung, das sind vier Millionen Menschen, außerhalb ihrer Heimat, die meisten davon in Pakistan. Die materiellen Zerstörungen sind umfangreich. Als Folge des Krieges zeichnen sich schwere Nahrungsmittelengpässe für die Bevölkerung ab.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Rede von Matthias Wissmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein, ich wollte keine Zwischenfrage mehr zulassen, weil wir alle eine knappe Redezeit haben. Ich habe gezeigt, daß ich die Diskussion nicht scheue, aber ich kann in den wenigen Minuten nicht mehr Zwischenfragen zulassen.
Meine Damen und Herren, wir wollen mit dem Existenzgründungsansparprogramm dafür sorgen, daß die ungenügende Eigenkapitalausstattung der Existenzgründer verbessert wird. Eine Summe von 60 000 DM, wie sie durch unser Ansparprogramm erzielt werden kann, wird dazu beitragen, daß sich die Eigenkapitalbasis bei den Existenzgründern verbessert und somit eine bisher in den Förderprogrammen bestehende Lücke gefüllt werden kann. Wir sehen darin eine Ergänzung zu den bestehenden Programmen. Ich will ausdrücklich sagen, daß ich es begrüße, daß sich die sozialdemokratische Bundestagsfraktion entschlossen hat, der von uns seit Jahren entwickelten Idee zu folgen, und diesen Willen in ihrem Antrag nachdrücklich unterstreicht. Ich hoffe sehr, daß es zu einem konstruktiven Dialog über diese Fragen kommen wird, meine Damen und Herren.
In einem Punkt möchte ich dem sozialdemokratischen Antrag allerdings widersprechen. Ich meine, Sie unterlaufen mit Ihrem Antrag die an sich richtige Überlegung der Stärkung der Eigenkapitaldecke dadurch, daß Sie für jeden neu geschaffenen Dauerarbeitsplatz die Absicherung von Investitionsdarlehen durch Gewährung einer Bürgschaft in Höhe der angesparten Eigenkapitalsumme fordern. Hier fangen Sie meines Erachtens schon wieder an, durch eine staatliche Intervention den Existenzgründer einzuengen. Unsere Absicht dagegen ist nicht, eine Fülle von Detailauflagen, von unmittelbaren Koppelungen von Investition und Arbeitsplatz zu machen, sondern unsere Absicht ist es, die staatlichen Auflagen so niedrig wie möglich zu halten. Ich behaupte, wir erreichen mehr neue Arbeitsplätze, wenn wir durch geringe Auflagen, gute Rahmenbedingungen und gezielte Förderungen eine Existenzgründungswelle, die schon vorhanden ist, massiv verstärken, als wenn wir durch tausend Einzelauflagen künstlich versuchen Arbeitsplätze zu produzieren,

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) die wir dann doch nicht schaffen werden.

Meine Damen und Herren, auch die CDU/CSU- Bundestagsfraktion ist der Meinung, daß wir, sobald es möglich ist, die freien Berufe — hier stimme ich dem Kollegen Haussmann zu — in die Förderung einbeziehen sollten. Dagegen gab es jetzt noch finanzpolitische Bedenken. Aber was heute nicht möglich ist, ist vielleicht im nächsten Jahr möglich. Wir meinen, daß jetzt der Ansatz begonnen wurde und daß wir auf diesem Wege fortfahren sollten.
Meine herzliche Bitte an alle Kollegen wäre, daß wir über die Parteigrenzen hinweg — ich finde, dafür haben auch die Sozialdemokraten mit ihrem Antrag einen Ansatz geliefert — wenigstens die Frage der Existenzneugründungen etwas ideologiefreier diskutieren, als es gelegentlich in diesem Hause möglich ist.

(Stratmann [GRÜNE]: Das müssen gerade Sie sagen! — Burgmann [GRÜNE]: Der Chefideologe!)

— Herr Stratmann, wenn sogar bei Ihnen irgendwann die Einsicht dämmern würde, daß Sie neue
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1984 8387
Wissmann
Arbeitsplätze nicht durch Reden und fragwürdige Parteitagsbeschlüsse, sondern eher durch eine Existenzgründungswelle schaffen können, dann hätten wir allerdings einen großen Fortschritt in der Überzeugungsarbeit in diesem Hause gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Stratmann [GRÜNE]: Sie sind ein Chefideologe!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Rapp.