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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/111 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 111. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . 8245A, 8326 D Absetzung der Punkte 14, 15 und 19 von der Tagesordnung 8245 B, 8326 D Bestimmung des Abg. Seiters als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 8245 B Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 8245 B Dr. Wernitz SPD 8246A Wolfgramm (Göttingen) FDP 8246 C Frau Nickels GRÜNE 8246 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt — Mikrozensus —— Drucksache 10/2600 — 8247 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer (Ergänzungsabgabengesetz) — Drucksache 10/2460 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/2619 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/2620 — Porzner SPD (zur GO) 8248 B Seiters CDU/CSU (zur GO) 8248 C Dr. Spöri SPD 8249 C Jung (Lörrach) CDU/CSU 8251 B Krizsan GRÜNE 8253 B Gattermann FDP 8254 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 8256 D Namentliche Abstimmung 8258 A Aktuelle Stunde betr. Giftgaskatastrophe in Bhopal und mögliche Konsequenzen für die chemische Produktion in der Bundesrepublik Deutschland Frau Dr. Vollmer GRÜNE 8259 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 8260 C Brück SPD 8261 C Dr.-Ing. Laermann FDP 8262 B Frau Gottwald GRÜNE 8263A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 8264 A Frau Blunck SPD 8265 B Ertl FDP 8266 A Dr. Lippold CDU/CSU 8267 B Frau Dr. Hartenstein SPD 8268 B Boroffka CDU/CSU 8269 A Duve SPD 8270A Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Giftgaskatastrophe in Bhopal und mögliche Konsequenzen für die chemische Pro- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1984 duktion in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/2612 — 8271 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Verschuldung in der Landwirtschaft — Drucksachen 10/1206, 10/2041 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Ökologischer Landbau und die Zukunft der Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 10/1207, 10/2042 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Sauter (Epfendorf), Paintner, Susset, Freiherr von Schorlemer, Eigen, Bredehorn, Austermann, Schartz (Trier), Rode (Wietzen), Michels, Hornung, Dr. Kunz (Weiden), Herkenrath, Fellner, Dr. Rumpf, Brunner, Bayha, Scheu, Borchert, Carstensen (Nordstrand), Freiherr Heereman von Zuydtwyck, Dr. Meyer zu Bentrup, Schmitz (Baesweiler), Stutzer, Graf von Waldburg-Zeil, Ertl, Dr. Olderog, von Schmude, Tillmann, Frau Fischer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Götz, Dr. Jobst, Frau Geiger, Eylmann, Frau Roitzsch (Quickborn), Dr. Hornhues, Nelle, Krey, Repnik, Höffkes, Hedrich, Sauer (Stuttgart), Ganz (St. Wendel), Dr. Schwörer, Lenzer, Ruf, Bohl, Dr. Unland, Jagoda, Niegel, Biehle, Seesing, Seehofer, Jäger (Wangen), Dr. Laufs, Dr. George, Deres, Jung (Lörrach), Müller (Wadern), Weiß, Graf Huyn, Bühler (Bruchsal), Magin, Schemken, Frau Dempwolf, Berger, Dr. Müller, Lowack, Dr. Hüsch, Dr.-Ing. Kansy und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Perspektiven für den bäuerlichen Familienbetrieb — Drucksachen 10/1550 (neu), 10/2043 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Förderung von Beratung im ökologischen Landbau in Form eines Modells „Bauern helfen Bauern" — Neue Formen eines Modells bäuerlicher Selbsthilfe — Drucksache 10/1216 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Beratung des Agrarberichts 1984 der Bundesregierung Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Agrarberichts 1984 der Bundesregierung — Drucksachen 10/1188, 10/1190, 10/2173 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Einführung der offenen Deklaration (Änderung der Futtermittelverordnung) — Drucksachen 10/1053, 10/2205 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Susset, Sauter (Epfendorf), Eigen, Freiherr von Schorlemer, Hornung, Brunner, Schartz (Trier), Frau Will-Feld, Stockhausen, Dr. Kunz (Weiden), Herkenrath, Jagoda, Michels, Rode (Wietzen), Scheu, Nelle, von Schmude, Doss, Hanz (Dahlen), Müller (Wadern), Berger, Dr. Hupka, Dr. Czaja, Schulze (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paintner, Bredehorn, Dr. Rumpf und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — Drucksache 10/2550 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 8272 A Frau Dr. Vollmer GRÜNE 8274 C Paintner FDP 8277 B Müller (Schweinfurt) SPD 8279 D Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 8282 B Schröder (Hannover) SPD 8285A Bredehorn FDP 8288 C Kiechle, Bundesminister BML 8291A Immer (Altenkirchen) SPD 8294 B Freiherr Heereman von Zuydtwyck CDU/ CSU 8296 D Frau Weyel SPD 8299 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Maßnahmen gegen Gesundheitsgefährdung und Umweltbelastung durch Dioxine — Drucksache 10/1579 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1984 III Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 8319 D Frau Augustin CDU/CSU 8321 D Frau Dr. Hartenstein SPD 8323 B Eimer (Fürth) FDP 8325 A Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 8325 D Beratung der Sammelübersicht 56 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2356 — Wartenberg (Berlin) SPD 8327 A Schulze (Berlin) CDU/CSU 8328 A Sauermilch GRÜNE 8329 A Neuhausen FDP 8329 D Beratung der Sammelübersicht 59 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2552 — 8330 D Beratung der Sammelübersichten 60 und 61 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 10/2617 und 10/2618 — . 8330 D Zweite und Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren — Drucksache 10/2129 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/2605 — in Verbindung mit Zweite und Dritte Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Buschfort, Dreßler, Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Glombig, Heyenn, Kirschner, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Lutz, Peter (Kassel), Reimann, Schmidt (München), Schreiner, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Steinhauer, Stiegler, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung — Drucksache 10/81 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/2605 — Eylmann CDU/CSU 8331 B Bachmaier SPD 8333 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8336 A Frau Reetz GRÜNE 8337 B Kleinert (Hannover) FDP 8337 D Urbaniak SPD 8338 B Lowack CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 8339 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schmude, Frau Steinhauer, Amling, Büchner (Speyer), Klein (Dieburg), Lambinus, Becker (Nienberge), Berschkeit, Buckpesch, Buschfort, Dreßler, Esters, Fiebig, Frau Fuchs (Köln), Heistermann, Dr. Holtz, Frau Huber, Jaunich, Dr. Jens, Jung (Düsseldorf), Dr. Klejdzinski, Kretkowski, Liedtke, Lohmann (Witten), Frau Matthäus-Maier, Meininghaus, Menzel, Dr. Mertens (Bottrop), Dr. Müller-Emmert, Müntefering, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Poß, Purps, Reschke, Reuschenbach, Sander, Schanz, Schlatter, Schluckebier, Frau Schmedt (Lengerich), Schmidt (Wattenscheid), Schmitt (Wiesbaden), Schröer (Mülheim), Steiner, Toetemeyer, Urbaniak, Westphal, Wieczorek (Duiburg), Wiefel, von der Wiesche, Wischnewski, Zeitler, Dr. Ehmke (Bonn), Ibrügger, Bernrath und der Fraktion der SPD Olympische Sommerspiele 1992 im Ruhrgebiet — Drucksache 10/2019 — Frau Steinhauer SPD 8340 B Beckmann FDP 8341 D Schwenninger GRÜNE 8343 B Schwarz CDU/CSU 8344 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Erfahrungen mit dem Arzneimittelgesetz — Drucksachen 9/1355, 10/358 Nr. 80, 10/2413 — Frau Augustin CDU/CSU 8347 A Egert SPD 8348 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8350 B Frau Dr. Hickel GRÜNE 8351 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/1963 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/2586 — in Verbindung mit IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1984 Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Egert, Lutz, Glombig, Hauck, Kirschner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung der Weiterbildung der Hausärzte in der kassenärztlichen Versorgung (Hausärzte-Weiterbildungsgesetz) — Drucksache 10/1755 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/2604 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 8353 C Delorme SPD 8355 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8358 B Frau Dr. Bard GRÜNE 8359 D Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG . 8360 D Erklärungen nach § 31 GO Sielaff SPD 8363 C Dr. Faltlhauser CDU/CSU 8364 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Lutz, Frau Fuchs (Köln), Bachmaier, Frau Blunck, Buschfort, Catenhusen, Delorme, Dr. Diederich (Berlin), Dreßler, Egert, Fiebig, Frau Fuchs (Verl), Gilges, Glombig, Frau Dr. Hartenstein, Hauck, Heyenn, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Jaunich, Jung (Düsseldorf), Kirschner, Dr. Kübler, Kuhlwein, Frau Dr. Lepsius, Frau Luuk, Frau Dr. MartinyGlotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Reimann, Frau Renger, Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Urbaniak, Weinhofer, Frau Weyel, von der Wiesche, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Teilzeitbeschäftigten — Drucksache 10/2559 — Lutz SPD 8364 D Frau Hürland CDU/CSU 8368 A Hoss GRÜNE 8370 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 8372 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 8374 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung wirtschaftsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/1790 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/2579 — 8374 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Frau Dr. Bard, Bastian, Baum, Frau Beck-Oberdorf, Bernrath, Berschkeit, Burgmann, Daubertshäuser, Drabiniok, Dr. Ehmke (Ettlingen), Fischer (Frankfurt), Frau Fuchs (Köln), Gilges, Frau Gottwald, Herterich, Frau Dr. Hickel, Dr. Holtz, Horacek, Hoss, Ibrügger, Dr. Jannsen, Frau Kelly, Kleinert (Marburg), Kretkowski, Krizsan, Lennartz, Frau Matthäus-Maier, Frau Nickels, Dr. Nöbel, Frau Potthast, Frau Reetz, Reents, Frau Renger, Sauermilch, Schily, Schlatter, Schneider (Berlin), Frau Schoppe, Schwenninger, Stratmann, Verheyen (Bielefeld), Vogt (Kaiserslautern), Frau Dr. Vollmer, Vosen, Wiefel, Wischnewski S-Bahn Köln in Verbindung mit zu dem Antrag der Abgeordneten Milz, Straßmeir, Schmitz (Baesweiler), Dr. Möller, Müller (Wesseling), Müller (Remscheid), Herkenrath, Krey, Braun, Louven, Wimmer (Neuss), Lamers, Broll, Dr. Daniels, Günther, Hauser (Krefeld), Dr. Kronenberg, Dr. Hupka, Pesch, Wilz, Dr. Pohlmeier, Schemken, Dr. Blank, Dr. Blens, Hanz (Dahlen), Bühler (Bruchsal), Fischer (Hamburg), Tillmann, Seesing, Dr. Pinger, Weiß, Dr. Hüsch, Haungs, Nelle, Bohlsen, Pfeffermann, Hoffie, Kohn, Paintner, Dr, Weng und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP S-Bahn im Kölner Raum — Drucksachen 10/1376, 10/1724 (neu), 10/2573 — 8374 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer Beihilfe für die Wanderhaltung von Schafen, Ziegen und Rindern in Griechenland Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verstärkung der Dienststellen für Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1984 V Qualitätskontrollen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Griechenland Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ermächtigung Griechenlands, eine Beihilfe für den Transport von Produktionsmitteln nach bestimmten Inseln zu gewähren — Drucksachen 10/1691 Nr. 12, 10/2534 — 8375B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Verwendung von Isoglukose bei der Herstellung bestimmter Erzeugnisse im Sinne von Artikel 31 der Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1400/78 zur Festlegung von Grundregeln für die Erstattung bei der Erzeugung für in der chemischen Industrie verwendeten Zucker in Verbindung mit Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Verwendung von Zucker bei der Herstellung bestimmter Erzeugnisse der chemischen Industrie im Sinne von Artikel 31 der Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 — Drucksachen 10/1589 Nr. 1, 10/1589 Nr. 5, 10/2547 — 8375 C Fragestunde — Drucksache 10/2587 vom 7. Dezember 1984 — Besetzung der Planstelle des Unterabtei- lungsleiters V b — Krankenversicherung — im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit einem der privaten Krankenversicherung nahestehenden Beamten MdlAnfr 53 07.12.84 Drs 10/2587 Kirschner SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 8302 A ZusFr Kirschner SPD 8302 B ZusFr Egert SPD 8302 C ZusFr Dreßler SPD 8302 D ZusFr Urbaniak SPD 8302 D ZusFr Lutz SPD 8302 D ZusFr Glombig SPD 8303 A ZusFr Dr. Sperling SPD 8303 B Kreditaufnahme der Rentenversicherung im Dezember 1984 MdlAnfr 54 07.12.84 Drs 10/2587 Kirschner SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 8303 B ZusFr Kirschner SPD 8303 D ZusFr Egert SPD 8304 A ZusFr Urbaniak SPD 8304 A ZusFr Dreßler SPD 8304 B ZusFr Lutz SPD 8304 C ZusFr Heyenn SPD 8304 D ZusFr Glombig SPD 8305A ZusFr Weinhofer SPD 8305 A ZusFr Schreiner SPD 8305 B ZusFr Reimann SPD 8305 C Finanzielle Situation der Rentenversicherung zwischen 1969 und 1982 MdlAnfr 55 07.12.84 Drs 10/2587 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 8305 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 8306 B ZusFr Weinhofer SPD 8306 C ZusFr Kirschner SPD 8306 C ZusFr Urbaniak SPD 8306 D ZusFr Heyenn SPD 8307 A ZusFr Reimann SPD 8307 B ZusFr Egert SPD 8307 D ZusFr Lutz SPD 8308A ZusFr Kolb CDU/CSU 8308 A ZusFr Dreßler SPD 8308 B ZusFr Glombig SPD 8308 B Entwicklung der Einkommen der Rentner in den letzten Jahren MdlAnfr 58 07.12.84 Drs 10/2587 Seehofer CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 8308 C ZusFr Seehofer CDU/CSU 8308 D ZusFr Lutz SPD 8309 A ZusFr Kirschner SPD 8309 B ZusFr Egert SPD 8309 C ZusFr Dreßler SPD 8309 C ZusFr Heyenn SPD 8309 D ZusFr Glombig SPD 8310A ZusFr Frau Steinhauer SPD 8310C ZusFr Kolb CDU/CSU 8310 D ZusFr Möllemann FDP 8311A ZusFr Dr. Penner SPD 8311 B VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1984 Auswirkung der Bevölkerungsentwicklung auf das finanzielle Gleichgewicht der gesetzlichen Rentenversicherung in der zweiten Hälfte der 90er Jahre MdlAnfr 60 07.12.84 Drs 10/2587 Keller CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 8311B ZusFr Keller CDU/CSU 8311C ZusFr Egert SPD 8311 D ZusFr Kolb CDU/CSU 8312A ZusFr Frau Steinhauer SPD 8312 B ZusFr Stutzer CDU/CSU 8312 C ZusFr Heyenn SPD 8312 C ZusFr Cronenberg (Arnsberg) FDP . . 8313A ZusFr Lutz SPD 8313 B ZusFr Kirschner SPD 8313 C ZusFr Glombig SPD 8313 D Maßnahmen zur Liquiditätssicherung in der Rentenversicherung MdlAnfr 61 07.12.84 Drs 10/2587 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 8314A ZusFr Kolb CDU/CSU 8314 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 8314C ZusFr Egert SPD 8314 D ZusFr Heyenn SPD 8315A ZusFr Kirschner SPD 8315 B ZusFr Reimann SPD 8315 C ZusFr Lutz SPD 8315 D ZusFr Schreiner SPD 8316A Verunsicherung der Beitragszahler und Rentner durch Äußerungen über Rentenzahlungen „auf Pump" MdlAnfr 62 07.12.84 Drs 10/2587 Jagoda CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 8316 B ZusFr Jagoda CDU/CSU 8316 C ZusFr Egert SPD 8317 B ZusFr Stutzer CDU/CSU 8317 D ZusFr Lutz SPD 8318A ZusFr Glombig SPD 8318 B ZusFr Schreiner SPD 8318 B ZusFr Heyenn SPD 8318 C ZusFr Kirschner SPD 8318 D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 8319A ZusFr Keller CDU/CSU 8319 B Nächste Sitzung 8375 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8376*A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Faltlhauser nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Drucksachen 10/1963, 10/2586) 8376* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1984 8245 111. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1984 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 14. 12. Dr. Apel 14. 12. Dr. Barzel 14. 12. Frau Beck-Oberdorf 14. 12. Braun 14. 12. Erhard (Bad Schwalbach) 14. 12. Fischer (Frankfurt) 13. 12. Francke (Hamburg) 13. 12. Genscher 14. 12. Gerster (Mainz) 14. 12. Handlos 14. 12. Dr. Hauff 13. 12. Frau Hoffmann (Soltau) 14. 12. Dr. Holtz ** 13. 12. Kißlinger 14. 12. Dr. Kreile 14. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 14. 12. Dr. Müller-Emmert 14. 12. Polkehn 14. 12. Frau Renger 14. 12. Reuschenbach 14. 12. Schmidt (Hamburg) 14. 12. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 12. Frau Schoppe 14. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 14. 12. Stobbe 14. 12. Vogt (Düren) 13. 12. Vogt (Kaiserslautern) 14. 12. Weiskirch (Olpe) 14. 12. Wieczorek (Duisburg) 14. 12. Dr. Zimmermann 13. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Faltlhauser nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (Drucksachen 10/1963, 10/2586) Ich habe dem Vierten Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung soeben meine Zustimmung gegeben, obwohl ich in einem Punkt einen für mich wichtigen Vorbehalt gegen dieses Gesetz habe. Das Gesetz geht davon aus, daß prinzipiell eine zweijährige Praxisphase als „Arzt im Praktikum" notwendig ist. Entsprechend dem Beschluß des 13. Ausschusses ist zwar für Prüflinge bis zum 31. Dezember 1991 lediglich ein 18monatiges Praktikum vorgesehen. Die Reduzierung der Praxisphase um ein halbes Jahr wurde jedoch nicht aus grundsätzlichen Erwägungen vorgenommen, sondern um die erkennbaren Probleme mit der Zahl der Praktikantenstellen in den Krankenhäusern und in den niedergelassenen Praxen zu mildern. Ich halte dagegen die Praktikumszeit von 18 Monaten, die zusätzlich zu einem 6jährigen Studium bis zur Vollapprobation zu leisten ist, für das Maximum dessen, was den Auszubildenden zuzumuten ist - unabhängig von der Frage der Praktikantenstellen. Ab 1991 wird es nach diesem Gesetz eine AiP-Zeit von zwei Jahren geben. Sechs Jahre Mindeststudienzeit und zwei Jahre Praxisphase: das halte ich für zuviel des Guten. Wir lösen hier wiederum ein qualitatives Problem in der Ausbildung durch eine Erhöhung der Quantität an Ausbildungszeit. Damit nehmen wir u. a. den Universitäten den Druck weg, ihrerseits die Studiengänge zu entrümpeln und zu reformieren. Es geht mir vor allem um folgende Grundsatzfragen: In welchem Umfang können wir die Ausbildungsgänge für junge Leute immer mehr verlängern? Ist es sinnvoll, daß in Zukunft ein Arzt ohne freiwillige Weiterbildung in der Regel 30 Jahre alt sein wird, ehe er ins Berufsleben treten kann? Auch in Kenntnis der zunehmenden Verfeinerungen medizinischen Wissens sehe ich keine Notwendigkeit, die Grundausbildung laufend zu verlängern. Auch der Verweis auf EG-Richtlinien tröstet nicht: wir wissen auch aus anderen Politikbereichen, daß europäische Weisheit nicht notgedrungen größere Weisheit bedeuten muß. Wir machen in dieser Gesellschaft einen verhängnisvollen Fehler, wenn wir vor dem Arbeitsleben die Ausbildungszeiten ständig verlängern und am Ende des Arbeitslebens die Arbeitszeit immer weiter verkürzen. Nach meiner Auffassung hätte das Studium an der Universität mit dem praktischen Jahr ausreichen müssen, die praktischen Kenntnisse für die Mediziner zu vermitteln. Einem maximal 18monatigem „Arzt im Praktikum" kann ich nur deshalb zustimmen, weil die Studentenzahlen an den Universitäten eine praktische Ausbildung erheblich erschweren. Das AiP ist in meinen Augen eine Notmaßnahme zur Bewältigung der Studentenschwemme. Auf Grund der demographischen Entwicklung wird die Medizinerschwemme an den Universitäten wieder einmal abnehmen. Ich will die Erwartung wiederholen, die ich bereits bei der ersten Lesung dieses Gesetzes an dieser Stelle ausgedrückt habe, daß dann der Bundestag gemeinsam mit den Universitäten die Kraft findet, die Gesamtausbildungsdauer auf der Basis reformierter Studiengänge wieder zu reduzieren.
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    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schwierigkeiten, die uns nun schon seit Jahren bei der Behandlung von Sozialplänen im Konkurs zu schaffen machen, haben ihre Ursache in einem Versäumnis des Gesetzgebers, das ihm bei der Beratung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 1972 unterlaufen ist. Damals wurde nämlich nicht ausdrücklich geregelt, daß Sozialpläne auch im Konkurs aufzustellen sind. Selbst wenn man das als selbstverständlich unterstellt, bleibt das Versäumnis, daß im Gesetz keine Kriterien für die Bemessung des Sozialplanvolumens im Konkurs zu finden sind.
    In § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes heißt es z. B., der Sozialplan müsse für das Unternehmen wirtschaftlich vertretbar sein. Damit ist aber nichts anzufangen, wenn das Unternehmen pleite ist.
    Dann müßte man vielmehr auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit für die anderen Konkursgläubiger abstellen, denn sie bezahlen im Endergebnis den Sozialplan, nicht der in Konkurs gefallene Unternehmer.
    Außerdem hat es der Gesetzgeber seinerzeit leider unterlassen, die Rangstelle festzusetzen, in der Sozialpläne im Konkursfall zu befriedigen sind.
    Nun kommen solche Fälle in der Gesetzgebung immer wieder vor. Es ist schwierig, alle Anwendungsfälle und Konsequenzen einer neuen gesetzlichen Regelung von vornherein zu überblicken. Der Gesetzgeber sollte sich allerdings nach Aufdeckung solcher Lücken beeilen, sie auszufüllen. Das ist im vorliegenden Fall jahrelang nicht geschehen, was sich als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Justiz erwies. Würde man die Arbeitsstunden zusammenzählen, die Richter der verschiedensten Gerichtsbarkeiten bis hinauf zu Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht darauf verwandt haben, diese Lücke rechtsschöpferisch auszufüllen, so würde man sicherlich auf fünfstellige, wenn nicht sechsstellige Zahlen kommen. Am Sinn solcher richterlichen Produktion kann man unter den verschiedensten Gesichtspunkten, auch unter dem Gesichtspunkt der Überlastung der Gerichtsbarkeit, füglich zweifeln.
    Daß das ein Jahrzehnt andauernde Nichtstun von der damaligen Bundesregierung Schmidt und den von ihr gestellten Justizministern zu verantworten ist, habe ich bereits zur ersten Lesung des Gesetzes ausgeführt. Ich will das hier nicht im einzelnen wiederholen, zumal diese politische Verantwortung ohnehin auf der Hand liegt. Ich habe sie seinerzeit auch nur erwähnt, weil die SPD im blinden Vertrauen auf die Vergeßlichkeit der Welt uns eine Ver' antwortung für die unklare Rechtssituation zuzuschieben zu können glaubte. Das ist von vornherein ein abwegiger Versuch.
    Die Übergangsregelung, die wir heute beschließen, beendet den seit 1972 andauernden Zustand weitgehender Rechtsunsicherheit. Darüber werden sich in erster Linie die Arbeitnehmer freuen. Denn die unklare Rechtslage ging zwar nicht allein zu ihren Lasten — auch die anderen Konkursgläubiger waren betroffen —, aber diese Unklarheit traf natürlich sie als die sozial Schwächeren besonders. Der vorliegende Gesetzentwurf hat somit eine ausgesprochen sozialpolitische Zielrichtung. Er soll mithelfen, die Lage wenigstens eines Teils der von konkursbedingten Entlassungen betroffenen Arbeitnehmer zu verbessern. Daß infolge der gestiegenen Zahl der Konkurse in den letzten Jahren auch die Zahl der konkursbedingten Arbeitslosen stark angestiegen ist, brauche ich nicht besonders zu betonen.
    Das Wort Übergangsregelung macht deutlich, daß es sich um ein Zeitgesetz handelt, das lediglich bis zum Inkrafttreten der nach wie vor angestrebten Gesamtreform des Insolvenzrechts gelten soll. Da die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 1988 begrenzt ist, läßt sich daraus der Zeitrahmen ableiten, den wir uns für die Ausarbeitung der Gesamtreform gesetzt haben. Mein Wunsch geht dahin, daß
    8332 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1984
    Eylmann
    dieses Datum einen gewissen Druck auf den Fortgang der Insolvenzrechtsreform bringen möge und wir nicht zu einer Verlängerung der Geltungsdauer Zuflucht nehmen müssen.
    Weiter signalisiert die Vokabel Übergangsregelung, daß das Gesetz natürlich nicht alle Ungereimtheiten der zur Zeit geltenden Regelung beseitigen kann. Dieses Zeitgesetz muß sich in die Rangfolge einpassen, die die geltende Konkursordnung für bestimmte Forderungen vorsieht. Gerade diese Rangfolge wird zunehmend als unbefriedigend empfunden. Die Tendenz bei der Reform geht dahin, die Rangfolgen völlig abzuschaffen und zu dem Grundsatz der gleichen Befriedigung aller Gläubiger zurückzukehren.
    Die Ausgangssituation, die wir bei der Ausarbeitung der Zwischenlösung vorfanden, ist durch folgende Eckpunkte gekennzeichnet. Der eine rechtliche Eckpunkt ist der, daß nach den letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts Sozialplanansprüche aus dem sechsten und damit dem letzten Rang der Konkursordnung zu befriedigen sind. Da die Gläubiger auf diesem Rang in der Regel nichts oder vielleicht nur 2 % oder 3% aus der Masse erhalten, wären beim Fortbestand dieser Rechtslage soziale Ansprüche wertlos. Das wäre ein unter Berücksichtigung berechtigter Unternehmerinteressen nicht hinnehmbarer Zustand.
    Der andere Eckpunkt tatsächlicher Art ist der, daß in den Jahren, in denen das Bundesarbeitsgericht den Sozialplanansprüchen die absolut erste Rangstelle zumaß — diese Rechtsprechung ist inzwischen durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden —, die Inanspruchnahme der freien Konkursmasse durch die Sozialpläne zwischen 10% und 100% lag. Dem entsprach es auch, daß die Entschädigungssummen, die die Arbeitnehmer aus den Sozialplänen erhielten, nach Auskunft eines erfahrenen Konkursverwalters, den wir im Hearing des Rechtsausschusses anhörten, pro Arbeitnehmer zwischen 100 DM und 50 000 DM schwankten.
    Diese Bandbreite verdeutlicht doch, daß bei der Festlegung der Sozialplanvolumina seinerzeit eine geradezu abenteuerliche, eines Rechtsstaats nicht würdige Rechtsunsicherheit und Willkür herrschte. Würden wir also, wie die SPD es nun will, uns damit begnügen, die Sozialplanansprüche in die erste Rangstelle vor allen Forderungen zu plazieren, wäre die Folge, daß wir wieder in diesen Zustand absoluter Willkür zurückfallen würden. Es liegt doch nun wirklich nicht im Arbeitnehmerinteresse, daß der eine Arbeitnehmer mal 100 DM aus einem Sozialplan bekommt, der andere 50 000, daß der eine Sozialplan 10% der Masse aufzehrt, der andere 100%, von den Interessen der in solchen Fällen ohnehin auch beteiligten anderen Konkursgläubiger, die ja auch Schutz verdienen, gar nicht zu reden.
    Mithin kann eine sinnvolle Zwischenlösung doch nur darin bestehen, einerseits den Sozialplanansprüchen einen Rang zuzuweisen, der es gewährleistet, daß die Arbeitnehmer auch tatsächlich aus der Masse etwas erhalten, andererseits aber den Umfang der Sozialpläne aus dem bisherigen Zustande des ungezügelten Wildwuchses zu befreien und den Parteien, die die Sozialpläne aushandeln — Konkursverwalter und Betriebsrat —, einen gewissen gesetzlichen Plan vorzugeben, und zwar im Interesse der durchaus schutzbedürftigen anderen Konkursgläubiger, damit für sie noch etwas aus der Masse bleibt, aber auch im Interesse der Arbeitnehmer; denn nach all den Erfahrungen wird sich dieser Rahmen, den wir jetzt vorgeben, alsbald als der Regelfall herausbilden.
    Was den Rang angeht, so kann die von der SPD vorgeschlagene Superpriorität nicht in Betracht kommen, und zwar schon deshalb nicht, weil jeder einsichtige Grund dafür fehlt, daß der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine soziale Zusatzleistung noch vor den rückständigen Lohnforderungen rangieren kann. Das ist nicht einzusehen. Wenn da das Bundesarbeitsgericht einmal gemeint hat, man tue ja sonst etwas für die Bundesanstalt für Arbeit, die in die Rangfolge des § 61 Abs. 1 Nr. 1 fällt, so ist das zu kurz gegriffen, denn letzten Endes bezahlt die Bundesanstalt für Arbeit das Konkursausfallgeld nicht; das bezahlt mit Ausnahme von 15%, die im Durchschnitt aus der Masse hereingeholt werden, die Gesamtheit der Arbeitgeber. Infolgedessen wäre das, wenn man die Superpriorität wählt, nur wieder ein Trick, um den Leuten, die mit dem Konkurs überhaupt nichts zu tun haben, aber dennoch zur Kasse gebeten werden, noch tiefer in die Tasche zu fassen.
    Was die Begrenzung des Sozialplanvolumens angeht, so darf ich zunächst darauf hinweisen, daß die Insolvenzrechtskommission in ihrem gestern dem Justizminister abgegebenen Bericht zwei Begrenzungen vorschlägt, nämlich als absolute Begrenzung die Summe von eineinhalb Bruttomonatsverdiensten der ausscheidenden Arbeitnehmer, wobei nur solche Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die entweder mehr als fünf Jahre in dem Unternehmen beschäftigt waren oder die das 45. Lebensjahr vollendet haben, und als relative Begrenzung 25% der freien Teilungsmasse. Ich hebe hervor, der vorliegende Entwurf geht deutlich über dieses Votum der Insolvenzsrechtskommission hinaus. Im Entwurf gilt als absolute Grenze die Summe von zweieinhalb Bruttomonatsverdiensten. Unterschiedslos werden alle Arbeitnehmer erfaßt, und die relative Grenze liegt bei einem Drittel der Masse.
    Ich will nicht verschweigen, daß es in den Koalitionsfraktionen teilweise erhebliche Bedenken gegen die im Entwurf vorgesehene Begrenzung des Sozialplanvolumens gibt. Mancher hätte sich niedrigere Eckwerte gewünscht. Die Befürchtung, daß mit diesen höheren Werten die Gesamtreform präjudiziert werden könnte, ist nicht von der Hand zu weisen. Wir haben letztlich diese Bedenken zurückgestellt, betonen aber ausdrücklich, daß bei der Gesamtreform die Grenzen keineswegs so bleiben müssen. Wir wollen mit dieser Zwischenlösung die endgültige Reform des Insolvenzrechts nicht präjudizieren. Es möge auch im Zuge der weiteren Beratungen der Gesamtreform niemand auf den Gedanken kommen, die jetzige Zwischenregelung als so-
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1984 8333
    Eylmann
    zialen Besitzstand zu verteidigen. Es ist und bleibt eine vorläufige Regelung, die bei der endgültigen Reform durchaus in ihrer endgültigen Ausgestaltung wieder zur Disposition steht.
    Der Umstand, daß wir über die Vorschläge der Insolvenzrechtskommission hinausgehen, beweist im übrigen die Arbeitnehmernähe dieses Entwurfs. Er stellt die äußerste Grenze, wie ich meine, dessen dar, was den anderen Konkursgläubigern zuzumuten und im Hinblick auf eine Präjudizierung der Gesamtreform zu verantworten ist.
    Als um so unverständlicher muß es angesehen werden, daß die SPD in ihrem Entwurf überhaupt keine Begrenzung vorgesehen hat. Lassen Sie mich dazu noch einige Fakten nennen. Der von einer konkursbedingten Kündigung betroffene Arbeitnehmer ist bereits gegenüber einem Arbeitnehmer, der außerhalb des Konkursverfahrens seinen Arbeitsplatz verliert, in mehrfacher Weise privilegiert. Er erhält das Konkursausfallgeld. Seine darüber hinausgehenden Lohnansprüche sind Masseschulden bzw. erstrangige Konkursforderungen. Das alles hat der Arbeitnehmer, der außerhalb des Konkursverfahrens seinen Arbeitsplatz verliert, nicht. Eine weitere Bevorzugung besteht darin, daß die Sozialplanansprüche, die im Grunde auch nichts anderes als Kündigungsabfindungen sind, nach dem vorliegenden Gesetzentwurf erstrangige Konkursforderungen sind, während individuelle Abfindungsansprüche nicht geschützt sind.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter Eylmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten de With?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte nur kurz, ich habe nur noch zwei Minuten, Herr Kollege. Ich habe es Ihnen neulich versprochen.