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    Plenarprotokoll 10/110 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 110. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8205 A Aktuelle Stunde betr. Exporterfolge der deutschen Wirtschaft Wissmann CDU/CSU 8224 A Roth SPD 8225 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 8226 B Burgmann GRÜNE 8227 B Kittelmann CDU/CSU 8228 B Dr. Mitzscherling SPD 8229 B Dr. von Wartenberg CDU/CSU 8230 B Dr. Jens SPD 8231 B Bundesminister Dr. Bangemann . . . 8232 B Grünbeck FDP 8234 A Collet SPD 8235 A Kraus CDU/CSU 8236 C Urbaniak SPD 8237 B Dr. Schwörer CDU/CSU 8238 A Fragestunde — Drucksache 10/2587 vom 7. Dezember 1984 — Information über die Absicht der Bundesregierung, Cernai Altun nicht an die Türkei auszuliefern MdlAnfr 1 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Olderog CDU/CSU Antw StSekr Dr. Kinkel BMJ 8205 B Einsatz arbeitsloser Lehrer im Ausland MdlAnfr 3 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Rose CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 8205 D ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 8206 B ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 8206 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8206 D Ankauf des Fernsehfilms über den Majdanek-Prozeß durch die Bundeszentrale für politische Bildung MdlAnfr 4 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw PStSekr Spranger BMI 8207 A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 8207 B ZusFr Krizsan GRÜNE 8207 C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8207 C ZusFr Catenhusen SPD 8207 D ZusFr Dr. Penner SPD 8208 A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 8208A ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . 8208 B ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD . 8208 B ZusFr Dr. Kübler SPD 8208 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8208 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 8208 D INFCE-Empfehlungen betr. den Anreicherungsgrad des Urans bei der Produktion von Kernbrennstäben MdlAnfr 5, 6 07.12.84 Drs 10/2587 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 8209 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8209 B ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD . . 8209 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1984 ZusFr Stahl (Kempen) SPD 8210A ZusFr Catenhusen SPD 8210 B ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . 8210 C ZusFr Reuter SPD 8210 D ZusFr Dr. Kübler SPD 8211 A ZusFr Kiehm SPD 8211 B Sicherheit zeitlich unbefristeter Lagerung von Atommüll MdlAnfr 7 07.12.84 Drs 10/2587 Catenhusen SPD Antw PStSekr Spranger BMI 8211 C ZusFr Catenhusen SPD 8211 D ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . 8212 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 8212 A Effizienz der Störfall-Verordnung MdlAnfr 8 07.12.84 Drs 10/2587 Schäfer (Offenburg) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 8212 B ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . 8212 B Verbindlichkeit der Präambel des Grundgesetzes für den öffentlichen Dienst MdlAnfr 10 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 8212 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8212 D ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . 8213 A Anfrage an deutsche Firmen über deren Technologieexport in Ostblockstaaten mit gefälschtem Briefkopf des US-Handelsministeriums MdlAnfr 11 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 8213 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 8213 B Einfluß östlicher Nachrichtendienste auf die Kernenergiedebatte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 12 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 8213 C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 8213 D ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . 8213 D Zusammenhang zwischen Antiamerikanismus und Linksextremismus MdlAnfr 19 07.12.84 Drs 10/2587 Fellner CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 8214 A Beteiligung von Kommunisten am Wahlbündnis „Die Friedensliste" bei der Europawahl MdlAnfr 20 07.12.84 Drs 10/2587 Fellner CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 8214 B Beteiligung des Bundesamts für Finanzen an Betriebsprüfungen bei „stern" und „Spiegel" seit 1981; Beträge für Schmiergelder bei den Magazinen und steuerliche Absetzbarkeit MdlAnfr 23, 24 07.12.84 Drs 10/2587 Austermann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF 8214C ZusFr Austermann CDU/CSU 8214 D ZusFr Krizsan GRÜNE 8215 C Organisierung von Pauschalreisen durch Privatpersonen, Kirchen, politische Parteien und Vereine MdlAnfr 27 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 8215 C ZusFr Dr. Kübler SPD 8216 A ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 8216A Angebot von Publikationen der Bundesregierung zur Vertreibung der Deutschen MdlAnfr 47 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . . 8217 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8217 A ZusFr Dr. Kübler SPD 8217 B Schäden durch eine Besuchergruppe der GRÜNEN im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen; Schadenersatzforderungen MdlAnfr 48 07.12.84 Drs 10/2587 Grünbeck FDP Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 8217 C ZusFr Grünbeck FDP 8217 C ZusFr Krizsan GRÜNE 8217 D ZusFr Gansel SPD 8217 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 8218A Verurteilung des DDR-Physikers Schälike wegen der kritischen Begründung seines Ausreiseantrags MdlAnfr 49 07.12.84 Drs 10/2587 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . . 8218 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 8218 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1984 III Angleichung der Bezeichnungen „SBZ" und „besetzte Ostgebiete" im Bundesvertriebenengesetz an den Sprachgebrauch des Grundlagenvertrags mit der DDR und des Warschauer Vertrages MdlAnfr 50 07.12.84 Drs 10/2587 Hiller (Lübeck) SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 8218 D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 8218 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8219A Bundesmittel für die von den Stürmen im November 1984 betroffenen Waldbesitzern MdlAnfr 38 07.12.84 Drs 10/2587 Jagoda CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 8219 B ZusFr Jagoda CDU/CSU 8219 D Kosten für Herstellung und Lagerung von Magermilchpulver und Verfütterung von Magermilch an Kälber und Schweine MdlAnfr 39, 40 07.12.84 Drs 10/2587 Freiherr von Schorlemer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 8220 A ZusFr Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 8220 B ZusFr Eigen CDU/CSU 8220 D Bruch des Ramsar-Abkommens zum Schutz von Feuchtgebieten durch den Bau des österreichischen Donau-Kraftwerks Hainburg MdlAnfr 42, 43 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Gallus BML 8221 D ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 8221 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8222 C Funktionsfähigkeit der EG-Getreidemarktordnung angesichts der Niedrigpreiskontrakte für August 1985 MdlAnfr 44 07.12.84 Drs 10/2587 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 8222 C ZusFr Eigen CDU/CSU 8222 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 8223 A Angebotssteigerung bei Weihnachtsbutter MdlAnfr 45 07.12.84 Drs 10/2587 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 8223 B ZusFr Eigen CDU/CSU 8223 C ZusFr Frau Weyel SPD 8223 D Nächste Sitzung 8238 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8239* A Anlage 2 Einstellung der Breitbandverkabelung im ländlichen Raum, insbesondere in Pegnitz MdlAnfr 2 07.12.84 Drs 10/2587 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8239* B Anlage 3 Sicherheitsstandard der Methylisocyanat und Phosgen verarbeitenden Anlagen angesicht der Giftgaskatastrophe in Indien MdlAnfr 9 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8239* C Anlage 4 Anzeige des Bundesministers des Innern „Wer steckt dahinter?" zum Verfassungsschutzbericht 1983 MdlAnfr 13, 14 07.12.84 Drs 10/2587 Fischer (Frankfurt) GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8240* A Anlage 5 Beteiligung linksextremistischer Organisationen an der Nicaragua-Demonstration in Bonn am 3. November 1984; Rechtsverletzungen durch die Friedensbewegung während der NATO-Herbstmanöver MdlAnfr 15, 16 07.12.84 Drs 10/2587 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8240* A Anlage 6 Beteiligung linksextremistischer Organisationen an den Streikaktionen im Kampf um die 35-Stunden-Woche; Einstellung der SEW zur Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 17, 18 07.12.84 Drs 10/2587 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 8240* D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1984 Anlage 7 Zuerkennung der „unmittelbaren Spendenbescheinigungskompetenz" für Sportvereine; Bewilligung der Forderungen des Deutschen Sportbundes in seinem Steuermemorandum vom Februar 1983 MdlAnfr 21, 22 07.12.84 Drs 10/2587 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Voss BMF 8241* B Anlage 8 Wirtschaftliche Entlastung kinderreicher Familien durch Verbesserung des Familienlastenausgleichs MdlAnfr 25, 26 07.12.84 Drs 10/2587 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8241* D Anlage 9 US-Einfuhrstopp für Röhren ausschließlich für die EG MdlAnfr 30 07.12.84 Drs 10/2587 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8242* B Anlage 10 Chancenungleichheit zwischen Staats- und Privatunternehmen durch ein höheres privates wirtschaftliches Risiko MdlAnfr 33, 34 07.12.84 Drs 10/2587 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8242* C Anlage 11 Produktion von Methylisocyanat und Phosgen in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Giftgaskatastrophe in Indien MdlAnfr 35 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8243* A Anlage 12 Exportverbot für in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Pflanzenbehandlungsmittel angesichts der Giftgaskatastrophe in Indien MdlAnfr 41 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8243* C Anlage 13 Ergebnis eines überregionalen Seminars vom September 1984 über die „Situation von Frauen in ländlichen Gebieten" MdlAnfr 46 07.12.84 Drs 10/2587 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8243* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1984 8205 110. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1984 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 14. 12. Dr. Apel 14. 12. Dr. Barzel 14. 12. Frau Beck-Oberdorf 14. 12. Berger 12. 12. Braun 14. 12. Erhard (Bad Schwalbach) 14. 12. Fischer (Frankfurt) 13. 12. Francke (Hamburg) 12. 12. Gerster (Mainz) 14. 12. Dr. Hackel 12. 12. Dr. Hauff 13. 12. Frau Hoffmann (Soltau) 14. 12. Dr. Holtz ** 13. 12. Kißlinger 14. 12. Dr. Kreile 14. 12. Dr.-Ing. Laermann 12. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 14. 12. Dr. Müller * 13. 12. Dr. Müller-Emmert 14. 12. Polkehn 14. 12. Frau Renger 14. 12. Reuschenbach 14. 12. Schmidt (Hamburg) 14. 12. Schröder (Hannover) 12. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 14. 12. Stobbe 14. 12. Vogt (Kaiserslautern) 14. 12. Weiskirch (Olpe) 14. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 12. 12. Wieczorek (Duisburg) 14. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Frage 2): Wie läßt sich der Stopp der Breitbandverkabelung im ländlichen Raum, z. B. im Bereich des südlichen Landkreises Bayreuth, insbesondere der Stadt Pegnitz, mit wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbaren, nachdem bereits hohe Geldmittel für die Verlegungsarbeiten investiert, die Arbeiten nunmehr aber abgebrochen wurden? Die Deutsche Bundespost wird auch den ländlichen Raum beim Breitbandnetzausbau bzw. bei der Bereitstellung von alternativen Möglichkeiten zur Verbesserung der Programmvielfalt angemessen berücksichtigen. Ein Stopp der Verkabelung im ländlichen Raum ist nicht beabsichtigt. Anlagen zum Stenographischen Bericht In Gebieten, in denen bereits hohe Vorleistungen für ein Breitbandverteilnetz erbracht wurden, z. B. für einen Teilausbau der Stadt Pegnitz, soll der Ausbau wie bisher nach wirtschaftlichen Aspekten fortgesetzt werden. D. h. auch im Bereich des südlichen Landkreises Bayreuth gibt es keinen Verkabelungsstopp. Dabei müssen natürlich alle kostensenkenden Maßnahmen wie z. B. Beilaufsmöglichkeiten und oberirdische Leitungsführung berücksichtigt werden. Mit Unterstützung der Gemeinden sind zudem hohe Anschlußdichten sicherzustellen, damit auch diese Netze innerhalb ihrer Lebensdauer für die Deutsche Bundespost rentabel werden können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 9): Gibt es Unterschiede zwischen den Sicherheitsstandards von Anlagen zur Produktion von Methylisocyanat und Phosgen in Indien und in der Bundesrepublik Deutschland, und ist auszuschließen, daß die produktionsbedingten Risiken bei der Synthese, der Verarbeitung und dem Transport dieser Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland zu einem derartigen Unfall führen können? Der Bundesregierung sind die Sicherheitsstandards der Anlage in Indien nicht bekannt. Auch die bisher bekannten Informationen erlauben keine diesbezügliche Aussage, so daß ein Vergleich nicht möglich ist. Methylisocyanat wird in der Bundesrepublik Deutschland von einem Hersteller nach einem eigenständigen Verfahren produziert. Im Unterschied zu der Anlage in Indien kommt dabei nach Mitteilung dieses Herstellers kein Phosgen zum Einsatz. Die Anlage unterliegt den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über genehmigungsbedürftige Anlagen einschließlich der zugehörigen Durchführungsvorschriften. Hier ist insbesondere die Störfall-Verordnung vom 27. Juni 1980 sowie die 1. und 2. Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung zu nennen. Danach hat der Betreiber u. a. eine Sicherheitsanalyse zu erstellen, mit der er zu einer umfassenden Prüfung und Beschreibung aller sicherheitstechnischen Aspekte seiner Anlage veranlaßt wird. Die vorhandenen Vorschriften sind so umfassend, daß danach ein Unfall wie in Indien nach menschlichem Ermessen nicht eintreten kann. Die für Gefahrguttransporte geltenden umfangreichen Sicherheitsvorschriften schließen Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter, zu denen auch Methylisocyanat und Phosgen gehören, nach menschlichem Ermessen aus. Diese Vorschriften enthalten außer einer Aufzählung der zur Beförderung zugelassenen Güter im wesentlichen die erforderlichen sicherheitstechnischen Vorschriften über Verpakkung, Kennzeichnung, Be- und Entladung, Bau, Ausrüstung und Einsatz der Beförderungsmittel. 8240* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1984 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Frankfurt) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/2587 Fragen 13 und 14): Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß durch die Anzeige des Bundesministers des Innern „Wer steckt dahinter?" zum Verfassungsschutzbericht 1983 in mehreren Zeitungen die Rechte von nicht verbotenen Organisationen verletzt werden, die ebenfalls in der vorbezeichneten Anzeige symbolhaft bezeichnet werden? Wird die Bundesregierung weiterhin die oben bezeichnete Anzeige verbreiten? 1. Nein 2. Die Anzeigenaktion ist abgeschlossen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Fragen 15 und 16): Trifft es zu, daß die Nicaragua-Demonstration am 3. November 1984 in Bonn von linksextremistischen und linksextremistisch beeinflußten Organisationen wesentlich mitinitiiert und mitgeplant wurde, und belegt der Ablauf der Abschlußkundgebung diesen linksextremistischen Einfluß? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Art und Anzahl der anläßlich der NATO-Herbstmanöver von Anhängern der sogenannten Friedensbewegung begangenen Rechtsverletzungen vor, und kann sie Auskunft über die polizeilichen Exekutivmaßnahmen geben? Zu Frage 15: Diese Demonstration wurde im Mai 1984 auf der 6. Aktionskonferenz der sogenannten Friedensbewegung in Köln beschlossen. Mehr als die Hälfte der Konferenz-Teilnehmer waren der DKP und ihrem Umfeld, etwa ein Fünftel der extremistischen „Neuen Linken" zuzurechnen. Zur Vorbereitung der Demonstration hatte der Bonner Koordinationsausschuß der sogenannten Friedensbewegung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der u. a. die linksextremistische „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) sowie drei DKP-beeinflußte Organisationen mitwirkten. Auch an der Durchführung der Gesamtveranstaltung waren linksextremistische Gruppierungen maßgeblich beteiligt: Verantwortlicher Leiter der Veranstaltung war Dieter Schöffmann, Mitarbeiter der anarchistischen „Föderation gewaltfreier Aktionsgruppen" (FöGA). Als Leiter bzw. Mitverantwortliche für die einzelnen Marschsäulen des Demonstrationszuges fungieren mehrere Mitglieder linksextremistischer Organisationen. Mit Karl-Rainer Fabig stellte die DKP einen der 8 Redner der Abschlußkundgebung, auf der u. a. Ana Guadalupe Martinez, Kommandantin der „Nationalen Befreiungsbewegung" FMLN/FDR in El Salvador sprachen. Zu Frage 16: Die von den Polizeien der Länder gemeldeten Straftaten reichen von Farbschmierereien, Beschädigungen militärischer Hinweisschilder und militärischen Geräts (z. B. Zerstechen von Reifen an Militärfahrzeugen), widerrechtlichem Eindringen in Militäranlagen über Blockaden, Zubetonieren von Sprengschächten, gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Straßen- und Luftverkehr bis hin zu Brandanschlägen. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen haben die Polizeien insgesamt mehr als 360 gegen die Herbstmanöver gerichtete Straftaten gemeldet, vorwiegend aus den Ländern Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Der Bundesregierung sind während der Manöver mehr als 1 300 Exekutivmaßnahmen durch die Sicherheitsbehörden bekanntgeworden: Über 570 Personen wurden vorläufig festgenommen, gegen mehr als 170 bekannte Täter wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, gegen rund 60 Teilnehmer an den Manöverstörungen Anzeigen erstattet. Eine Vielzahl von Personalienfeststellungen, Sicherstellungen und Durchsuchungen vervollständigte die Bilanz der durchgeführten polizeilichen Exekutivmaßnahmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Fragen 17 und 18): Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über eine Beteiligung linksextremistischer Organisationen (orthodoxe Kommunisten) und/oder Gruppierungen der Neuen Linken) an den Streikaktionen im Sommer 1984 (Kampf um die 35-Stunden-Woche)? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einstellung der Sozialistischen Einheitspartei West-Berlin (SEW) zu unserer Verfassungsordnung, und hält sie diese Partei nicht für antidemokratisch? Zu Frage 17: Linksextremistische Parteien und Gruppen haben mit großem agitatorischen, personellen und materiellem Einsatz versucht, diese Streiks für ihre Ziele zu mißbrauchen. Mitglieder der „Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) und ihrer Nebenorganisationen der „Sozialistischen Arbeiterjugend" (SDAJ) — auch solche, die nicht den streikenden Gewerkschaften angehörten — stellten sich als Streikposten zur Verfügung. DKP-Gliederungen legten sog. „Aktionsfahrpläne" fest: Sie betreuten und beköstigten Streikposten, sammelten Geld, verteilten Betriebszeitungen und Extraausgaben des DKP-Zentralorgans „Unsere Zeit" (UZ) und bildeten „Bürgerkomitees". Die DKP veröffentlichte während des Streiks zahlreiche Sonderpublikationen und mobilisierte „Solidaritätsdemonstrationen". Kommunistische Künstler traten „vor Ort" auf. Einige von ihnen be- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1984 8241* teiligten sich nach eigenem Bekunden an rechtswidrigen Aktionen, wie z. B. Blockaden von Zeitungsverlagen zur Verhinderung der Auslieferung von Notzeitungen. Organisationen der „Neuen Linken" hatten im publizistischen Bereich den Kampf um die 35-Stunden-Woche ebenfalls zu ihrem Agitations- und Aktionsschwerpunkt erklärt. Zu Frage 18: Die SEW ist ein Ableger der „Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP), der sich in seinen politischen Aussagen und Zielen sowie in seinen ideologischen und materiellen Bindungen an SED und KPdSU in nichts von der DKP unterscheidet und nur deshalb einen anderen Namen trägt, um die Selbständigkeit West-Berlins im Sinne der von der Sowjetunion vertretenen „Drei-Staaten-Theorie" zu betonen. DKP wie SEW verfolgen nach wie vor verfassungsfeindliche Ziele. Sie werden selber nicht müde, zu betonen, daß sie in der unmittelbaren Tradition und Nachfolge der verbotenen KPD stehen. Ferner wird von ihren führenden Repräsentanten und Ideologen immer wieder darauf hingewiesen, daß für sie das staatliche System in der DDR und in der Sowjetunion absoluten Vorbildcharakter hat. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 10/2587 Fragen 21 und 22): Ist die Bundesregierung bereit, sich bei den Bundesländern dafür einzusetzen, daß den rund 60 000 Sportvereinen in der Bundesrepublik Deutschland die „unmittelbare Spendenbescheinigungskompetenz" zuerkannt wird, und welche Vor- und Nachteile für die Sportvereine sieht die Bundesregierung bei einer solchen Regelung gegenüber dem bisherigen Verfahren, insbesondere der sogenannten „Durchlauf-Spende"? Zu welchen Ergebnissen ist bisher die vom Bundesfinanzminister und dem Deutschen Sportbund (DSB) eingesetzte Arbeitsgruppe zu Fragen des „Sports in der Steuergesetzgebung" gekommen, und in welchen Punkten und welchem Zeitraum ist die Bundesregierung bereit, die Forderungen zu erfüllen, die der DSB in seinem Steuermemorandum vom 28. Februar 1983 erhoben hat? Zu Frage 21: Die Bundesregierung sieht nach wie vor keine Möglichkeit, sich für eine Berechtigung der Sportvereine zum unmittelbaren Empfang steuerbegünstigter Spenden einzusetzen. Eine Spendenbescheinigungskompetenz der Sportvereine hätte zur Folge, daß auch Mitgliedsbeiträge steuerlich abzugsfähig würden. Dies würde zu nicht hinnehmbaren Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen DM führen. Außerdem wäre bei den Finanzbehörden ein hoher Verwaltungsaufwand erforderlich, da zusätzliche Kontrollen über die richtige Handhabung bei der Erteilung von Spendenbescheinigungen durchgeführt werden müßten. Aus den gleichen Gründen haben im übrigen auch alle früheren Bundesregierungen und erst vor kurzem auch wieder die Landesfinanzministerkonferenz eine eigene Spendenbescheinigungsberechtigung für Sportvereine abgelehnt. Zu Frage 22: Die von Ihnen genannte Arbeitsgruppe gibt es nicht. Offenbar meinen Sie die aus Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bestehende Unterkommission, die sich mit dem Thema „Steuerliche Behandlung von Vereinen, die neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördern" befaßt. Diese Unterkommission ist inzwischen dreimal zusammengetreten, zuletzt vor wenigen Wochen zu einer Befragung von Vertretern des Deutschen Sportbundes. Wann abschließende Ergebnisse vorliegen werden, läßt sich noch nicht absehen. Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, daß bei der Forderung des Deutschen Sportbundes nach Unschädlichkeit von pauschalen Ausbildungskostenerstattungen beim Vereinswechsel von Sportlern für die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen inzwischen eine alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden worden ist. Der Bundesfinanzminister hat bei diesem Punkt dafür gesorgt, daß ein entsprechender — von seinen Vorgängern jahrelang blockierter — Beschluß der Landesfinanzministerkonferenz angewendet werden kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Fragen 25 und 26): Hält die Bundesregierung Berechnungen für zutreffend, nach denen der von ihr geplante Steuerfreibetrag von 2 484 DM jährlich je Kind und der ergänzende Kindergeldzuschlag bis zu 45 DM monatlich schwergewichtig für Erstkinder wirksam werden und im Ergebnis im Vergleich zum Leistungsstand des Familienlastenausgleichs in 1981 insbesondere zu erhöhten Entlastungen für Einkindfamilien ab gehobenen zu Zweikinderfamilien mit sehr hohen Einkommen führen, während Familien mit einem Kind mit bis zu mittleren Einkommen, mit zwei Kindern mit bis zu gehobenen und mit drei und mehr Kindern mit bis zu höchsten Einkommen bei etwa gleich hoher Finanzmasse durch eine ausgewogene Kombination von Kindergelderhöhungen unter Beseitigung der Einkommensgrenzen, bescheiden erhöhten Steuerfreibeträgen und Wohngeldverbesserungen wesentlich stärker entlastet werden könnten? Wie würde die Bundesregierung eine Konzeption einer Verbesserung des Familienlastenausgleichs beurteilen, nach der der steuerliche Kinderfreibetrag um 50 v. H. auf 648 DM und die Kindergeldsätze beim ersten Kind um 25 DM, beim zweiten Kind um 40 DM, ab drittem Kind um je 45 DM erhöht würden, die Einkommensgrenzen beim Kindergeld entfielen und die Wohngeldansprüche für finanzschwächere Familien so aufgestockt würden, daß sie auf diesem Wege im Regelfall ein Äquivalent für den entfallenden Kinderzuschlag erhielten, auch im Hinblick auf den dann entfallenden Zwang, die Regelungen bei der Kirchensteuer zu ändern, bei der ein Übergang von der entlastenden Berücksichtigung von Kindern durch Absetzungen von der Steuerschuld zu Absetzungen von der Steuerbemessungsgrundlage eine Bela- 8242* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1984 stungsverschiebung von kleineren und finanzstärkeren Familien auf größere und finanzschwächere Familien intendieren würde? Zu Frage 25: Die angeführten Berechnungsergebnisse sind nicht zutreffend. Beispielrechnungen zeigen, daß nach der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Steuersenkung die Bezieher niedriger Einkommen mit mehreren Kindern im Vergleich zum geltenden Recht verhältnismäßig am stärksten entlastet werden. So wird beispielsweise bei einem Monatslohn von 2 000 DM die Steuerbelastung in Steuerklasse III/2 Kinder um 54,4 Prozent (87,20 DM) gesenkt, bei einem Monatslohn von 8 000 DM hingegen nur um 12,2 Prozent (235 DM). Auch durch die Anhebung der Kinderfreibeträge auf 2 484 DM je Kind werden Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen relativ stärker entlastet als solche mit hohem Einkommen. Im Vergleich zu kinderlosen Steuerpflichtigen führen die Kinderfreibeträge zum Beispiel bei einem Steuerpflichtigen mit 2 Kindern und einem Monatslohn von 2 000 DM zu einer Entlastung um 55,5 Prozent (91 DM). Bei einem Monatslohn von 8 000 DM sind es hingegen lediglich 8,7 Prozent (161,60 DM). Zu Frage 26: Die Bundesregierung beabsichtigt, den Familienlastenausgleich in einem dualen System auszubauen. Aus diesem Grunde soll das Schwergewicht der Verbesserungen in einer deutlichen Erhöhung der Kinderfreibeträge liegen. Die Bundesregierung betrachtet diese Maßnahme als einen Schritt zur Wiederherstellung der Besteuerung nach der durch Kindesunterhalt geminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Soweit Eltern auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse den erhöhten Kinderfreibetrag nicht oder nicht voll nutzen können, werden sie aus Gründen der sozialen Ausgewogenheit einen Zuschlag zum Kindergeld von bis zu 45 DM je Kind im Monat erhalten. Ihr Vorschlag steht mit den Absichten der Bundesregierung nicht im Einklang und kann deshalb von ihr nicht aufgegriffen werden. Zu den von Ihnen angesprochenen Regelungen bei der Kirchensteuer möchte ich im übrigen darauf hinweisen, daß eine Änderung auch wegen der Forderung des Bundesverfassungsgerichts geboten ist, bei Kindern aus sog. nichtintakten Ehen den unterhaltszahlungspflichtigen Elternteil an den kindbedingten Steuerentlastungen zu beteiligen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 30): Entspricht es den Tatsachen, daß der Importstopp von Röhren einseitig nur die EG, nicht dagegen andere Länder, wie z. B. Brasilien und Japan, trifft? Der Importstop der USA beruht auf einer Bestimmung der neuen, im Oktober diesen Jahres verabschiedeten US-Handelsgesetzgebung, des „US-Trade and Tariff Act" von 1984. Dadurch wird die amerikanische Regierung ermächtigt, die Einhaltung des Briefwechsels zwischen der Gemeinschaft und den USA aus dem Jahr 1982 über EG-Stahlrohrexporte in die USA einseitig zu erzwingen. Die US-Maßnahme richtet sich also in der Tat nur gegen Stahlrohrexporte der Gemeinschaft. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 10/2587 Fragen 33 und 34): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, wo bundeseigene Unternehmen gegen in Privatbesitz befindliche Unternehmen mit Preisangeboten konkurrieren, die sich letztere wegen des erhöhten privaten wirtschaftlichen Risikos nicht leisten können? Ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung bei öffentlichen Unternehmen wegen der Absicherung finanzieller Risiken aus öffentlichen Haushaltsmitteln letztlich nicht Wettbewerbsverzerrungen, die die Chancengleichheit zwischen Staatsunternehmen und Privatunternehmen auf dem Markt empfindlich stören? Klagen über ein wettbewerbsverzerrendes Preisverhalten von Bundesunternehmen werden der Bundesregierung von Zeit zu Zeit von privaten Wettbewerbern vorgetragen. In jedem Fall geht der zuständige Bundesminister diesen Beschwerden nach. Grundsätzlich bemüht sich die Bundesregierung, Unternehmen mit staatlicher Beteiligung den gleichen wettbewerblichen Rahmenbedingungen zu unterwerfen wie Unternehmen im Privatbesitz. Gleichwohl sind einige strukturelle Unterschiede nicht zu übersehen. Einerseits sind Wettbewerbsvorteile bei staatlichem Eigentum denkbar, z. B. bei der Fremdfinanzierung. Andererseits können für staatliche Unternehmen aber auch Wettbewerbsnachteile entstehen. Neben dem besonderen öffentlichen Auftrag, dessen Erfüllung unter Umständen mit einer privatwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsführung kollidieren kann, wird von einem Unternehmen mit staatlicher Beteiligung stets erwartet, daß sein Verhalten nicht den Grundlinien der Wirtschaftspolitik seines Eigentümers widerspricht. Dieser Anspruch führt nicht selten zu Forderungen nach Modifizierung des Marktverhaltens z. B. im Ausbildungsbereich oder gegenüber privaten kleinen und mittleren Unternehmen. Inwieweit diese unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen zu einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit zwischen staatlichen und privaten Unternehmen führen, läßt sich nur im konkreten Einzelfall entscheiden. Im übrigen überprüft die Bundesregierung derzeit ihren Beteiligungsbesitz auf Privatisierungsmöglichkeiten und konkretisiert die Grundsätze für die Führung der verbleibenden Beteiligungen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1984 8243* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 35): Werden die Stoffe Methylisocyanat und Phosgen, die nach den vorliegenden Informationen in Indien zu der bisher schwersten Giftgaskatastrophe führten, auch in der Bundesrepublik Deutschland produziert bzw. eingesetzt, und in welchen Mengen werden sie produziert? Bei den beiden in der Frage genannten Stoffen Methylisocyanat und Phosgen ist die Lage in der Bundesrepublik Deutschland so unterschiedlich, daß ich für jeden der Stoffe gesondert antworte. Vorweg ist noch zu der Katastrophe in Indien zu bemerken, daß bisher nicht geklärt ist, ob dort neben Methylisocyanat auch andere Stoffe beteiligt waren. Zu Methylisocyanat: In der Bundesrepublik Deutschland wird Methylisocyanat ausschließlich im Werk Dormagen der Bayer AG in einer Produktionsanlage hergestellt. Phosgen wird dabei nicht verwendet. Nach Unternehmensangaben werden je nach Bedarf 100-150 t monatlich hergestellt. In Ausnahmefällen wird Methylisocyanat in speziellen Containern per Bahn zwischen den Bayer-Werken in Belgien und Dormagen entsprechend den Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter transportiert. Eingesetzt wird Methylisocyanat innerbetrieblich bei Bayer selbst. Es wird weitgehend zu Insektiziden und Herbiziden verarbeitet. Da Herstellung und Weiterverarbeitung sehr eng aufeinander abgestimmt werden können, ist die Zwischenlagerung größerer Vorräte an Methylisocyanat nicht erforderlich. Zu Phosgen: In der Bundesrepublik Deutschland wird Phosgen insbesondere in Zwischenschritten bei der Herstellung von Zwischenprodukten von Farbstoffen, Pharmazeutika und Herbiziden eingesetzt. Nach Angaben der Wirtschaft geschieht dies in der Bayer AG in der Größenordnung einer monatlichen Gesamtmenge von 24 000 t (in den Werken Brunsbüttel, Dormagen, Leverkusen und Uerdingen), in der BASF AG in der Größenordnung von jährlich 11 000 t (im Werk Ludwigshafen) und in der Hoechst AG in der Größenordnung von 3 500 t (im Werk Hoechst). Dabei werden die produzierten Mengen in der Regel gleich anschließend weiterverarbeitet, so daß kaum Lagermengen entstehen. Die Lagermengen betragen z. B. im Werk Leverkusen der Bayer AG maximal 2 Doppelmanteltanks mit je 5 m3. Bei der Hoechst AG liegt die Lagermenge unter 1 m3. Darüber hinaus wird Phosgen in der organischen Chemie im Labormaßstab häufig verwendet. Hierfür wird es sowohl vom Gashandel als auch von zwei Herstellern von Laborchemikalien (Firmen Merck und Schuchardt) üblicherweise in 5-LiterDruckflaschen vertrieben. Für diese Behälter sind die Vorschriften der DruckgasVO maßgebend. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 41): Ist die Bundesregierung auf Grund der Giftkatastrophe in Indien bereit, ein Exportverbot von in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassenen oder verbotenen Pflanzenbehandlungsmitteln zu erlassen? Die Bundesregierung bedauert die Giftkatastrophe in Indien sehr. Sie ist jedoch der Auffassung, daß es sich bei dem Unglücksfall in Indien um ein Problem bei der Herstellung von chemischen Produkten handelt und deshalb nicht im Zusammenhang mit dem Export von Pflanzenschutzmitteln aus der Bundesrepublik Deutschland gesehen werden kann. Ein generelles Exportverbot für Pflanzenschutzmittel, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht benötigt werden und deshalb hier nicht zugelassen sind oder deren Anwendung unter den hiesigen Gegebenheiten verboten ist, hält die Bundesregierung, auch aus entwicklungspolitischen Gründen sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, nicht für angemessen, um den notwendigen Schutz der Entwicklungsländer unter Berücksichtigung ihrer besonderen Gegebenheiten zu erreichen. Im vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz), der zur Zeit dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlußfassung vorliegt, behält sie sich jedoch vor, durch Rechtsverordnung die Ausfuhr bestimmter Pflanzenschutzmittel zu verbieten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/2587 Frage 46): Welches Ergebnis hat das überregionale Seminar der Wirtschaftskommission der Europäischen Gemeinschaft vom 17. bis 18. September 1984 zum Thema „Situation von Frauen in ländlichen Gebieten" gehabt, und ist dieses Ergebnis in die Arbeit des nationalen Vorbereitungskomitees eingeflossen? Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat kein Seminar am 17./18. September 1984 zum Thema „Situation von Frauen in ländlichen Gebieten" durchgeführt. Nach einer Information aus dem Informationsdienst der Vereinten Nationen aus Oktober 1984 (UNI/FACTS/85) muß ein Internationales Seminar über die Lage der Frauen in ländlichen Gebieten im September 1984 im Internationalen Zentrum Wien stattgefunden haben. Es wird derzeit recherchiert, wer der Veranstalter dieses Seminars gewesen ist und wer deutscherseits daran teilgenommen hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Ich rufe die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Hiller (Lübeck) auf:
    Sind die Bezeichnungen „SBZ" und „besetzte Ostgebiete", wie sie im Bundesvertriebenengesetz in der Fassung vom 3. September 1971 (BGBl. I S. 1566) gewählt wurden, für kommunale Ämter (z. B. Ämter für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte) zwingend vorgeschrieben, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Bezeichnungen dem Sprachgebrauch, der sich aus dem Grundlagenvertrag mit der DDR und dem Warschauer Vertrag ergeben, anzugleichen?
    Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hiller, die Bundesregierung schreibt den kommunalen Ämtern die Verwendung der im Gesetz gewählten Bezeichnungen nicht zwingend vor. Entsprechendes gilt auch auf seiten der Länder, die das Gesetz als eigene Angelegenheit zu vollziehen haben, d. h. es ist nicht bekannt, daß die Länder Entsprechendes vorschreiben.
    In Antragsvordrucken — nicht im Ausweis — kommt die Bezeichnung „SBZ" zur Kennzeichnung früherer Sachverhalte gelegentlich vor. Diese Bezeichnungen werden im Zuge einer Überarbeitung der Formulare derzeit überprüft.
    Im übrigen sei darauf verwiesen, daß die Erläuterungen zum BVFG durchgängig von Zuwanderern aus der DDR und aus Berlin (Ost) sprechen. Der Ausdruck „besetzte Ostgebiete", wie Sie ihn in Ihrer Fragestellung verwenden, kommt im Bundesvertriebenengesetz nicht vor. Insofern ist die Fragestellung gegenstandslos.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine Zusatzfrage, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Hiller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ist die Bundesregierung bereit, weitere Gesetze nach diesen Bezeichnungen zu durchforsten und diese dann gegebenenfalls zu ändern?
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1984 8219
    Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hiller, wir tun das ständig. Ich möchte aber darauf verweisen, daß insbesondere in dem zweiten Fall die angesprochene Gesetzesterminologie mit der bestehenden Rechtslage übereinstimmt und insofern keiner Angleichung bedarf.