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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/109 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 109. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8131 A Aktuelle Stunde betr. Verhalten der Bundesregierung zur Zeichnung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen Brandt SPD 8131 B Kittelmann CDU/CSU 8132 A Schwenninger GRÜNE 8133A Schäfer (Mainz) FDP 8133 D Lange, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 8134 D Dr. Westphal, Minister des Landes Schleswig-Holstein 8135 D Grunenberg SPD 8136C Genscher, Bundesminister AA 8137 C Höffkes CDU/CSU 8139 B Dr. Holtz SPD 8140A Echternach CDU/CSU 8140 D Dr. Jens SPD 8142A Lattmann CDU/CSU 8142 D Frau Dr. Timm SPD 8143 D Dr. Hornhues CDU/CSU 8145A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Bericht über die Gespräche des Bundeskanzlers und des Bundesministers des Auswärtigen in Washington und Ergebnis des Europäischen Rates in Dublin in Verbindung mit Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. März 1984 zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands — Drucksache 10/2120 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/2397 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/2568 — in Verbindung mit Beratung des Vierten Berichts und der Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage des Beitritts von Spanien und Portugal zur Europäischen Gemeinschaft — Drucksache 10/2075 — Dr. Kohl, Bundeskanzler 8146A Wischnewski SPD 8152 D Rühe CDU/CSU 8156 B Frau Kelly GRÜNE 8160D, 8169 C Ronneburger FDP 8162 C Dr. Mitzscherling SPD 8165 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung — Drucksache 10/2095 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/2565 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/2566 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung — Drucksache 10/2096 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/2565 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/2566 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 8171A Egert SPD 8171C Faltlhauser CDU/CSU 8172 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 8175 D Kirschner SPD 8177 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8179C von der Wiesche SPD (Erklärung nach § 31 GO) 8182B Nächste Sitzung 8183 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8185*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8185* C Anlage 3 Lärmbelästigung durch Überschallflugzeuge im Bereich Hamburg/Norderstedt MdlAnfr 5 30.11.84 Drs 10/2544 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8186*C Anlage 4 Verwendung der militärischen US-Anlagen zwischen Haßloch und Geinsheim MdlAnfr 10, 11 30.11.84 Drs 10/2544 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 8186* C Anlage 5 Verpachtung des Restaurants im Frankfurter Fernmeldeturm durch die Bundespost MdlAnfr 55, 56 30.11.84 Drs 10/2544 Zander SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8186* D Anlage 6 Aussagen des Bundesministers Dr. Schneider über die Wohnraumsituation in der Bundesrepublik Deutschland; Herausnahme des Wohnungsteils aus dem Fragenkatalog für die Volkszählung MdlAnfr 57, 58 30.11.84 Drs 10/2544 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8187* B Anlage 7 Abdruck der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 in der Veröffentlichung „Dokumente zur Deutschlandpolitik der Bundesregierung" MdlAnfr 63 30.11.84 Drs 10/2544 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Boenisch BPA . . . . 8187*C Anlage 8 Hungerkatastrophe in der angolanischen Hauptstadt MdlAnfr 66 30.11.84 Drs 10/2544 Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8188* B Anlage 9 Unterstützung des Internationalen Roten Kreuzes beim Schutz der irakischen Kriegsgefangenen im Iran MdlAnfr 70 30.11.84 Drs 10/2544 Bindig SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8188*C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 III Anlage 10 Umweltpolitische Maßnahmen der Bundesregierung seit Oktober 1982 und bis 1987; Auswirkungen bis 1995 MdlAnfr 72, 73 30.11.84 Drs 10/2544 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 8188*D Anlage 11 Mißbrauch der Wehrdienstbefreiung zugunsten des Katastrophenschutzes durch Freistellungen über den Bedarf hinaus MdlAnfr 81, 82 30.11.84 Drs 10/2544 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 8192*B Anlage 12 Mißbrauch der Freistellung vom Wehrdienst zugunsten des Katastrophenschutzes; Handhabung der Freistellungspraxis in den Bundesländern MdlAnfr 83, 84 30.11.84 Drs 10/2544 Hauser (Esslingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 8192* D Anlage 13 Mißbrauch der Befreiung vom Grundwehrdienst zugunsten des Katastrophenschutzes oder anderer Hilfsorganisationen MdlAnfr 85, 86 30.11.84 Drs 10/2544 Ganz (St. Wendel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 8193"A Anlage 14 Zustimmung der Bundesregierung zur Herstellung hochangereicherten Urans in der Firma NUKEM MdlAnfr 87, 88 30.11.84 Drs 10/2544 Sauermilch GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 8193" B Anlage 15 Errichtung einer Wiederaufbereitungsanlage für abgebrannte Kernbrennstäbe MdlAnfr 89, 90 30.11.84 Drs 10/2544 Krizsan GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 8193*C Anlage 16 Abbau von Ausbildungsplätzen bei der bundeseigenen Peiner AG ab 1985 MdlAnfr 91, 92 30.11.84 Drs 10/2544 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8193"D Anlage 17 Auswirkungen der Entscheidung des Bundesfinanzhofes betr. Körperschaftsteuer und Verlustzuweisung bei der GmbH und Co. KG auf den Wohnungsbau MdlAnfr 93, 94 30.11.84 Drs 10/2544 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8194*A Anlage 18 Steuermindereinnahmen durch Rückstellung der Kosten für die betriebliche Berufsausbildung MdlAnfr 95 30.11.84 Drs 10/2544 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8194"C Anlage 19 Zahl der auf Planstellen für Beamte geführten Angestellten in der Bundesverwaltung; Möglichkeit ihrer Übernahme in ein Beamtenverhältnis MdlAnfr 96 30.11.84 Drs 10/2544 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8194* D Anlage 20 Stärkung des Berufsbeamtentums durch Umwandlung von Stellen für Angestellte in Planstellen für Beamte MdlAnfr 97 30.11.84 Drs 10/2544 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 8195*A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 Anlage 21 Erfüllung der Anforderungen aus dem Titel „Förderung der Leistungssteigerung im Handel" 1985; Herabsetzung des Haushaltsansatzes für 1985 MdlAnfr 98, 99 30.11.84 Drs 10/2544 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8195* B Anlage 22 Unterrichtung des Bundestages über die Fusion Krupp-Klöckner-CRA vor einer Entscheidung MdlAnfr 100, 101 30.11.84 Drs 10/2544 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8195*D Anlage 23 Gespräch zwischen dem Bundeskanzler und dem amerikanischen Präsidenten über den Importstopp für Röhren aus der EG; Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Regelung des Importstopps für Röhren beim amerikanischen Präsidenten MdlAnfr 102, 103 30.11.84 Drs 10/2544 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8196*A Anlage 24 Stillegung einer auf die Produktion von bleifreiem Benzin ausgerichteten Raffinerie der Mobil-Oil AG in Wilhelmshaven MdlAnfr 107 30.11.84 Drs 10/2544 Dr. Ehrenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 8196*B Anlage 25 Bundesmittel zur Existenzsicherung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe angesichts der Ernteschäden MdlAnfr 108 30.11.84 Drs 10/2544 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 8196* D Anlage 26 Haltung von der FDP angehörenden Ministern und des Deutschen Bauernverbands zur Milchkontingentierung MdlAnfr 109, 110 30.11.84 Drs 10/2544 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 8197* B Anlage 27 Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch selbständige Landwirte; Zahl der unter den Regelsätzen liegenden Landwirtschaftsbetriebe im Wirtschaftsjahr 1982/83 MdlAnfr 111, 112 30.11.84 Drs 10/2544 Wimmer (Neuötting) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 8197*D Anlage 28 Manipulationen am Viehbestand zur Erlangung von Milchrenten MdlAnfr 113 30.11.84 Drs 10/2544 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 8198*B Anlage 29 Vermarktung des Carborain-Verfahrens in Japan; Entwicklung der Preise und der Fangmenge bei Krabben 1984 MdlAnfr 114, 115 30.11.84 Drs 10/2544 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 8198*C Anlage 30 Forstschäden durch die Unwetter im November 1984; Finanzielle Hilfe MdlAnfr 116 30.11.84 Drs 10/2544 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 8199*A Anlage 31 Höhe der jährlichen Erstattung für VisaGebühren für Reisen in die DDR; überhöhte Forderungen für Eintagesvisa durch DDR-Grenzorgane MdlAnfr 117, 118 30.11.84 Drs 10/2544 Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 8199*C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 V Anlage 32 Belebung des deutsch-deutschen Jugendaustauschs und Korrektur der Passagen zum Jugendaustausch im Verf assungsschutzbericht 1983 MdlAnfr 119, 120 30.11.84 Drs 10/2544 Frau Terborg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 8199* D Anlage 33 Verletzung der Menschenrechte durch DDR-Zöllner am Berliner Grenzübergang Waltersdorfer Chaussee MdlAnfr 121, 122 30.11.84 Drs 10/2544 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 8200* B Anlage 34 Begrenzung des Nebenverdienstes für Arbeitslose auf 13,— DM pro Tag MdlAnfr 123, 124 30.11.84 Drs 10/2544 Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8200* D Anlage 35 Senkung der Pauschbeträge für Körperbehinderte MdlAnfr 125, 126 30.11.84 Drs 10/2544 Glombig SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8201* B Anlage 36 Änderung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe hinsichtlich der Beurteilung krebserzeugender Stoffe MdlAnfr 127, 128 30.11.84 Drs 10/2544 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8201* D Anlage 37 Arbeitslosigkeit von Ärztinnen MdlAnfr 129 30.11.84 Drs 10/2544 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8202* A Anlage 38 Registrierung von Arbeitslosen MdlAnfr 130, 131 30.11.84 Drs 10/2544 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8202* C Anlage 39 Nachbesetzung der Stelle des Vizepräsidenten des Landesarbeitsamtes Rheinland-Pfalz MdlAnfr 132 30.11.84 Drs 10/2544 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8203* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 8131 109. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 7. 12. Dr. Barzel 7. 12. Frau Beck-Oberdorf 7. 12. Büchner (Speyer) * 7. 12. Dr. Dollinger 7. 12. Dr. Enders* 7. 12. Engelhard 7. 12. Erhard (Bad Schwalbach) 7. 12. Ewen 7. 12. Gansel* 7. 12. Dr. Götz 7. 12. Haase (Fürth) * 7. 12. Helmrich 7. 12. Frau Hoffmann (Soltau) 7. 12. Frau Huber 7. 12. Ibrügger 7. 12. Kißlinger 7. 12. Dr. Klejdzinski* 7. 12. Kolbow 7. 12. Dr. Kreile 7. 12. Lemmrich* 7. 12. Lenzer* 7. 12. Dr. Marx 7. 12. Dr. Mikat 7. 12. Milz 7. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 7. 12. Dr. Müller* 7. 12. Müller (Wadern) 7. 12. Polkehn 7. 12. Poß 7. 12. Frau Renger 7. 12. Dr. Rumpf* 7. 12. Dr. Scheer* 7. 12. Schluckebier 7. 12. Schmidt (Hamburg) 7. 12. Schmidt (München) * 7. 12. Frau Schmidt (Nürnberg) 7. 12. Schröder (Hannover) 7. 12. Schröer (Mülheim) 7. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 7. 12. Spilker 7. 12. Dr. Spöri 7. 12. Dr. Sprung 7. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 7. 12. Dr. Unland* 7. 12. Vogt (Kaiserslautern) * 7. 12. Vosen 7. 12. Weiskirch (Olpe) 7. 12. Wieczorek (Duisburg) 7. 12. Wimmer (Neuss) 7. 12. Dr. Zimmermann 7. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 12 10 Tit. 546 12 - Steuern aus Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH (GfN) - (Drucksache 10/2504) zuständig: Haushaltsausschuß Die in Drucksache 10/2286 unter Nummer 15 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der einzelstaatlichen Maßnahmen betreffend das Inverkehrbringen technologisch hochwertiger Arzneimittel, insbesondere solcher, die mit Hilfe biotechnischer Prozesse hergestellt werden Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/318/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die analytischen, toxikologisch-pharmakologischen und ärztlichen oder klinischen Vorschriften und Nachweise über Versuche mit Arzneispezialitäten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 81/852/EWG über die analytischen, toxikologischpharmakologischen und tierärztlichen oder klinischen Vorschriften und Nachweise über Versuche mit Tierarzneimitteln Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu den Versuchen mit Arzneispezialitäten im Hinblick auf deren Inverkehrbringen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 65/65/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten ist als Drucksache 10/2525 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mit Schreiben vom 27. November 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Jugoslawien auf dem Verkehrssektor (Drucksache 10/847) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 15. November 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Jemen - KOM(84) 416 endg. - (Drucksache 10/2076 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1985) - KOM(84) 435 endg. - (Drucksache 10/2076 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifstelle 16.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1985) - KOM(84) 430 endg. - (Drucksache 10/2076 Nr.3) 8186* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines dritten Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel — KOM(84) 478 endg. — (Drucksache 10/2076 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1985) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1985) — KOM(84) 415 endg. — (Drucksache 10/2076 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, der Tarifstelle 16.05 D des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1985) — KOM(84) 429 endg. — (Drucksache 10/2076 Nr. 6) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grege, weder gedreht noch verzwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 442 endg. — (Drucksache 10/2154 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Gewebe und bestimmten Samt und Plüsch, auf Handwebstühlen hergestellt, der Tarifnummer ex 50.09, ex 55.07, ex 55.09 und ex 58.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1985) — KOM(84) 448 endg. — (Drucksache 10/2154 Nr.2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1985) — KOM(84) 410 endg. — (Drucksache 10/2154 Nr. 3) Entwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien (1985) — KOM(84) 462 endg. — (Drucksache 10/2154 Nr.4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien (1985) — KOM(84) 463 endg. — (Drucksache 10/2154 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren (1985) — KOM(84) 461 endg. — (Drucksache 10/2154 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1985) — KOM(84) 420 endg. — (Drucksache 10/2154 Nr. 7) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 10/2544 Frage 5): Wie beurteilt die Bundesregierung den in den letzten Wochen häufigen Eintritt von Flugzeugen in den Überschallbereich über dem norddeutschen Festland — Bereich Hamburg/Norderstedt —, und wie gedenkt sie sicherzustellen, daß die dadurch entstehenden extremen Lärmbelästigungen der Bevölkerung in Zukunft unterbleiben? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Überschallflüge eine Belastung für die betroffene Bevölkerung darstellen. Überschallflüge über Land sind daher auf das für die Einsatzbereitschaft absolut notwendige Minimum reduziert worden. Aus diesem Grunde erfolgen auch die im Überschallbereich durchzuführenden Test- und Werkstattflüge sowie Luftverteidigungseinsätze der im Norden stationierten Verbände — wenn immer möglich — über See. Die Anzahl der Überschallflüge hat jedoch weder in dem von Ihnen genannten Gebiet noch über dem gesamten Bundesgebiet zugenommen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 10 und 11): Welche Informationen hat die Bundesregierung im Zuge der engen Abstimmung im Verteidigungsbündnis mit den USA über die zukünftige Verwendung der militärischen US-Anlagen bei der Fronmühle zwischen Haßloch und Geinsheim? Erwartet die Bundesregierung die Rückgabe der Liegenschaften an die Bundesrepublik Deutschland und bestehen Pläne, dieses Gelände erneut militärisch zu verwenden? Zu Frage 10: Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten haben bisher noch nicht entschieden, ob und ggf. in welcher Weise sie die militärischen Anlagen bei Hassloch-Frohnmühle künftig nutzen wollen. Zu Frage 11: Zur Zeit steht noch nicht fest, ob die Streitkräfte der Vereinigten Staaten die von Ihnen genannten Liegenschaften weiterhin nutzen werden. Pläne für eine eventuelle Anschlußnutzung bestehen daher noch nicht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 55 und 56): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 8187* Wie ist der Stand der Bemühungen der Deutschen Bundespost, für das seit Jahren nicht bewirtschaftete Dreh-Restaurant im Fernmeldeturm in Frankfurt am Main einen Pächter zu finden? Wie hoch sind die Kosten, die die Deutsche Bundespost bisher für das leerstehende Restaurant insgesamt aufwenden mußte, und wie hoch belaufen sich gegenwärtig die monatlichen Kosten? Nach den Eigentumsverhältnissen bezüglich des Drehrestaurants ist es Sache des Konkursverwalters bzw. der Gläubigerbanken, d. h. der Dresdner Bank Hamburg und der Deutschen Genossenschaftsbank Frankfurt am Main, einen Pächter zu finden. Nachdem diesen nach der Konkurseröffnung am 1. April 1982 bis Mitte 1983 die Verpachtung nicht gelungen war, hat sich die Deutsche Bundespost seitdem im eigenen und im Interesse der Stadt Frankfurt um einen Pächter bemüht. Damit waren Konkursverwalter und die in Rede stehenden Banken auch deshalb einverstanden, weil sie daran die Hoffnung knüpften, die Deutsche Bundespost werde die Publikumseinrichtungen käuflich übernehmen. Nachdem die Deutsche Bundespost nunmehr vornehmlich wegen der hohen Instandsetzungslasten nicht mehr von einem positiven Ertragswert der Publikumseinrichtungen ausgehen kann, wird sie die von den Gläubigerbanken angebotene käufliche Übernahme, zu der sie weder vertraglich noch sonst wie verpflichtet ist, ablehnen. Ob sich ein Pächter finden wird, kann angesichts der erheblichen Risiken, die mit diesem finanziellen Engagement verbunden sind, von der Deutschen Bundespost nicht beurteilt werden. Die Deutsche Bundespost hat seit Konkurseröffnung bis Ende Oktober 1984 insgesamt 470 000 DM für die Publikumseinrichtungen aufgewendet; der derzeitige Monatsbetrag der laufenden Kosten beträgt 13 000 DM. Dabei handelt es sich nur um die zur Substanzerhaltung unabdingbar notwendigen Aufwendungen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 57 und 58): Auf welchen Erhebungen und welchen statistischen Grundlagen beruht die Aussage von Bundesminister Dr. Schneider (Interview im SDR vom 15. November 1984), daß es in der Bundesrepublik Deutschland 26 Millionen Wohnungen und 25 Millionen Haushalte gibt? Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts dieser präzisen Kenntnisse des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf den Wohnungsteil der geplanten Volkszählung zu verzichten? Zu Frage 57: Die von Bundesminister Dr. Schneider für den Gesamtbestand an Wohnungen und Haushalten genannten Zahlen sind den jährlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes „Bautätigkeit und Wohnungen — Bestand an Wohnungen" sowie „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit — Haushalte und Familien" entnommen. Die Zahlen beruhen auf einer Fortschreibung der Ergebnisse der Wohnungszählung 1968 und der Volkszählung 1970, die mit Hilfe der laufenden Bautätigkeitsstatistik und des Mikrozensus vorgenommen wird. Zu Frage 58: Die Bundesregierung beabsichtigt dies nicht. Sie hat am 13. November 1984 den Entwurf eines Volkszählungsgesetzes 1986 beschlossen, in dem auch eine Wohnungszählung vorgesehen ist. Ihre Erhebungsmerkmale sind gegenüber der schon für 1983 geplanten Zählung unverändert. Im übrigen hat Bundesminister Dr. Schneider nicht zum Ausdruck gebracht, daß er die vorhandenen statistischen Unterlagen für ausreichend hält. Im Gegenteil hat gerade er wiederholt betont, daß die geplante Zählung dringend benötigt wird, um aktuelle und verläßliche Daten zu erhalten. Sie sollen sich nicht auf globale Eckwerte beschränken, sondern tief gegliederte Angaben über die Wohnungsversorgung der Bevölkerung liefern. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Boenisch auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/ 2544 Frage 63): Warum ist in der Veröffentlichung „Dokumente zur Deutschlandpolitik der Bundesregierung — Verträge und Vereinbarungen mit der DDR" nicht auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 1975 abgedruckt, und kann dies in einer Neuauflage nachgeholt werden? Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Juli 1973 entschieden, daß der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in der sich aus den Gründen des Urteils ergebenden Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In einer Entscheidung vom 7. Juli 1975 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit den Verträgen von Moskau und Warschau befaßt. Soweit sich das Gericht in der Entscheidung mit der Frage der deutschen Staatsangehörigkeit befaßt, nimmt es ausdrücklich Bezug auf die erstgenannte Entscheidung. Bis vor kurzem hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine Dokumentation unter dem Titel „Dokumentation zur Entspannungspolitik der Bundesregierung" herausgegeben. Sie bestand aus zwei Bänden: Der erste Band mit dem Untertitel „Ostpolitik" enthielt im Hauptteil die Ostverträge und das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin und im Anhang die KSZE-Schlußakte sowie in gekürzter Form die wichtigsten innerdeutschen Verträge und Vereinbarungen. Der zweite Band mit dem Untertitel „Deutschlandpolitik" umfaßte dagegen im Hauptteil die Verträge und Vereinbarungen 8188* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 der Bundesrepublik Deutschland mit der DDR und im Anhang die Ostverträge sowie das Vier-MächteAbkommen über Berlin. Angesichts der Erweiterungen im innerdeutschen Bereich konnte diese Form der Dokumentation bei der Neuauflage im August 1984 nicht mehr beibehalten werden. Das Presse- und Informationsamt hat zunächst einmal die „Dokumentation zur Deutschlandpolitik der Bundesregierung — Verträge und Vereinbarungen mit der DDR —" herausgegeben. In dem zugehörigen Anhang ist zwar das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin enthalten, aber nicht mehr die Ostverträge. Diese letztgenannte Dokumentation wird von Ihnen in Ihrer Frage angesprochen. Sie enthält auf Seite 46-48 den Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Am Ende des abgedruckten Textes wird auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 31. Juli 1973 hingewiesen und der wichtigste Leitsatz des Urteils teilweise zitiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß alle Verfassungsorgane verpflichtet sind, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten. Da aber in diesem Band auf den Abdruck der Ostverträge verzichtet wurde, bestand auch keine Veranlassung, den von Ihnen angesprochenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 mit in die Dokumentation einzubeziehen. Das Presse- und Informationsamt plant für das Jahr 1985, einen weiteren Dokumentationsband mit dem Titel „Dokumentation zur Ostpolitik der Bundesregierung — Verträge und Vereinbarungen mit der Sowjetunion, Polen und der Tschechoslowakei —" herauszugeben. Ein entsprechender Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 wird in diese Veröffentlichung aufgenommen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/ 2544 Frage 66): Treffen Pressemeldungen zu, daß sich die zivile Bevölkerung in der angolanischen Hauptstadt Luanda nahe einer Hungerskatastrophe befindet? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Angola erhebliche Versorgungsprobleme, die jedoch nicht so sehr die Hauptstadt Luanda, sondern das Innere des Landes betreffen. Von einer Hungerkatastrophe in der Hauptstadt ist der Bundesregierung nichts bekannt. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das umfangreiche Hilfsaktionen in Angola eingeleitet hat, führt diese in den Provinzen Huambo, Bie, Benguela und Huila durch. Die Bundesregierung unterstützt diese Hilfsaktionen. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/2544 Frage 70): Was hat die Bundesregierung — auch in ihrer Funktion als Signatarmacht der Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen — bisher konkret unternommen, um die Bemühungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zum Schutz von Gesundheit und Leben der 50 000 irakischen Kriegsgefangenen im Iran zu unterstützen? Bereits auf den ersten Appell des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) vom 7. Mai 1983, mit dem dieses die Signatarstaaten um Unterstützung bei der Durchführung seiner humanitären Aufgaben im Konflikt zwischen Iran und Irak bat, hat die damals griechische Präsidentschaft der EG im Auftrag der Bundesregierung und der übrigen europäischen Partner bei den Kriegführenden interveniert. Durch diese Demarche wurden Iran und Irak aufgefordert, die Bestimmungen der Genfer Konvention von 1949 einzuhalten und die humanitäre Tätigkeit des IKRK in beiden Ländern zu erleichtern. Nach dem zweiten Memorandum des IKRK zum irakisch-iranischen Konflikt vom 10. Februar 1984 haben die Zehn am 27. Februar 1984 in einer Erklärung zum Golfkrieg an die Kriegführenden appelliert, die Regeln des internationalen Rechts über die Behandlung von Kriegsgefangenen sorgfältig zu beachten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Gespräche mit hochrangigen Vertretern beider Länder zum Anlaß genommen, auf die Bedeutung, die wir den Genfer Konventionen und der humanitären Arbeit des Roten Kreuzes in derartigen Konfliktfällen beimessen, mit allem Nachdruck hinzuweisen. Der erneute Appell des Präsidenten des IKRK vom 23. November 1984 ist gegenwärtig Gegenstand von Beratungen der zehn europäischen Staaten. Es ist geplant, daß die Zehn auch diesmal den Appell des IKRK gemeinsam unterstützen und sich deutlich für die Einhaltung der Genfer Konventionen einsetzen werden. Wir sind der Ansicht, daß gemeinsame Schritte die größtmögliche Wirkung erzielen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2544 Fragen 72 und 73): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 8189* Welche wichtigen umweltpolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Oktober 1982 ergriffen, und wie werden sich diese Maßnahmen bis 1990 beziehungsweise 1995 auswirken? Welche weiteren umweltpolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung bis 1987, und welche Auswirkungen auf die Umwelt erwartet sie hiervon? Zu Frage 72: Die Bundesregierung hat auf allen Feldern der Umweltpolitik seit Oktober 1982 Initiativen ergriffen. Schwerpunkt der Arbeit war der Kampf gegen das Fortschreiten der Waldschäden. Die Bundesregierung hat am 6. September 1983 ein Aktionsprogramm „Rettet den Wald" beschlossen. Schwerpunkt des Programms ist die Luftreinhaltung. — Mit der Großfeuerungsanlagen-Verordnung, die am 1. Juli 1983 in Kraft getreten ist, werden die Schadstoffemissionen aller mit fossilen Brennstoffen (Kohle, 01, Gas) befeuerten Anlagen ab 50 MW Feuerungswärmeleistung (bei Gas ab 100 MW) scharfen Emissionsbegrenzungen unterworfen. Das gilt ganz besonders für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide, die — neben anderen Einflußfaktoren — maßgeblich zu den Waldschäden beitragen. — Die Novellierung der Immissionswerte der TA Luft (Teil 2), die am 1. März 1983 in Kraft getreten ist, verbessert erheblich den Schutz der menschlichen Gesundheit und gewährleistet erstmals auch den Schutz besonders empfindlicher Pflanzen und Tiere. — Im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Novellierung der Emissionswerte der TA Luft (Teil 3) wurde die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) neugefaßt. Der Bundesrat hat mit der Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Die Vorschrift soll noch im Dezember 1984 im Bundesgesetzblatt verkündet werden. — Durch die Kabinettbeschlüsse vom 21. Juli, 26. Oktober 1983, 3. Juli, 19. September und 7. November 1984 wurde die Strategie zur Einführung des umweltfreundlichen Autos entwickelt und umgesetzt. Die notwendigen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht: 1. Das umweltfreundliche Auto ist definiert durch die Einhaltung der US-Schadstoffgrenzwerte. Diese werden einschließlich der US-Testverfahren in die Straßenverkehrszulassungsordnung übernommen. Die Arbeiten an dem Entwurf zur Ergänzung der StVZO sind weitestgehend abgeschlossen. Er wird in Kürze dem Bundesrat zugeleitet. Dieselfahrzeuge gelten dann als umweltfreundlich, wenn sie neben den US-Grenzwerten für gasförmige Emissionen auch die in den USA ab 1986/87 wirksam werdenden Werte für die dieselspezifischen gefährlichen Feststoffemissionen einhalten. 2. Das umweltfreundliche Auto wird finanziell gefördert, und zwar durch eine je nach Hubraum zeitlich gestaffelte Kfz-Steuerbefreiung zwischen 4 und 10 Jahren. Das Bundeskabinett hat am 7. November mit der Verabschiedung des Entwurfs eines Artikelgesetzes zur „Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens" die Novellierung des Kfz-Steuergesetzes in Gang gesetzt. 3. Diese optionelle Phase und damit auch die finanzielle Förderung umweltfreundlicher Pkw wird abgelöst durch eine obligatorische Regelung. Nach dem 31. Dezember 1988 sollen Pkw nur noch dann zugelassen werden, wenn sie die US-Schadstoffgrenzwerte einhalten. Für Pkw über 2 1 Hubraum gilt bereits der Termin 31. Dezember 1987. Ein entsprechender Entwurf zur Novellierung der Straßenverkehrszulassungsordnung wird dem Bundesrat zugeleitet werden. 4. Die Versorgung mit bleifreiem Kraftstoff wird sichergestellt. Die am 1. September 1984 in Kraft getretene Anderung der Benzinqualitätsabgabenverordnung sowie die vom Kabinett am 7. November beschlossene Änderung des Mineralölsteuergesetzes, die die Mineralölsteuer für bleifreies Benzin um 2 Pfg/1 senkt und für bleihaltige Kraftstoffe um 2 Pfg/1 erhöht, schaffen die Rahmenbedingungen. Den Ausbau der 272 Autobahntankstellen auf bleifreies Benzin hat die Bundesregierung eingeleitet: Bereits am 1. November 1984 wird an 53 Tankstellen bleifreies Benzin angeboten. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel darum bemühen, daß sich bleifreies Benzin auch in den Nachbarstaaten durchsetzt. Die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür sollen durch die EG-Richtlinie geschaffen werden, die der Umweltministerrat am 6. Dezember beraten wird. 5. Der in jeder Hinsicht beste Weg ist die EG-weite obligatorische Einführung des umweltfreundlichen Autos. Durch die beschlossene Vorschaltung der freiwilligen Phase steht für die EG-Partner ein ausreichender Anpassungszeitraum zur Verfügung. 6. Gegenwärtig werden mit Nachdruck die technischen Möglichkeiten der Reduzierung der Emissionen von Altfahrzeugen und der finanziellen Förderung einer Umrüstung geprüft. 8190* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 Im Hinblick auf das Abgasverhalten der herkömmlichen Fahrzeuge haben Bundesverkehrs- und Bundesinnenminister dem Bundesrat den Entwurf der Änderungsverordnung zur StVZO zugeleitet, mit der eine Pflicht zur jährlichen Abgassonderuntersuchung eingeführt wird; die Regelung soll am 1. Januar 1985 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat allgemein die internationale Zusammenarbeit bei der Reinhaltung der Luft erheblich intensiviert. Zu nennen ist vor allem die EG-Luftreinhalterichtlinie, die der EG-Umweltministerrat am 1. März 1984 verabschiedet hat und die wesentlich auf eine deutsche Initiative zurückgeht. Sie enthält erstmals gemeinschaftsweit die Verpflichtung zur Emissionsbekämpfung an der Quelle nach dem Stand der Technik und eine Verpflichtung zur Umrüstung von Altanlagen. Besondere Bedeutung hat die Multilaterale Umweltkonferenz, die unter Vorsitz von Bundesinnenminister Dr. Zimmermann vom 24. bis 27. Juni 1984 in München stattgefunden hat. Sie hat u. a. wichtige Beschlüsse zur Reduzierung der Schwefelemissionen und der Stickstoffoxidemissionen erbracht. Zur Eindämmung der Waldschäden hält die Bundesregierung auch waldbauliche Maßnahmen für erforderlich. Seit 1984 werden die Düngung, der Vor- und Unterbau, die Wiederaufforstung und die Pflege von Jungbeständen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gefördert. Die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe wurden zu diesem Zweck um 20 Millionen DM aufgestockt. Im Gewässerschutz hat die Bundesregierung 31 weitere Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an Abwassereinleitungen erlassen mit dem Ziel, die Einleitung bestimmter Schadstoffe bereits an der Quelle zu vermeiden oder zumindest zu vermindern. Mit der Verabschiedung weiterer acht Verwaltungsvorschriften ist für 1985 zu rechnen. Damit wird dann das Regelwerk vorerst abgeschlossen sein. Am 31. Oktober und 1. November 1984 fand in Bremen unter Vorsitz von Bundesinnenminister Dr. Zimmermann die erste Internationale Nordseeschutz-Konferenz statt. Sie hat wichtige Beschlüsse gefaßt, die sich u. a. auf die Verringerung der Schadstoffbelastungen über Flüsse und Küstengewässer, den Schadstoffeintrag über die Luft, den Schutz des Wattenmeeres, die Verringerung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und von Bohr-Plattformen aus und die Verbesserung der Meß- und Überwachungsprogramme beziehen. In der Abfallwirtschaft wurde durch nationale und internationale Maßnahmen das Problem der unkontrollierten Beseitigung von gefährlichen Abfällen außerhalb der jeweiligen Staatsgrenzen angegangen (Stichwort: Seveso-Abfälle). Der EG-Umweltministerrat hat am 28. Juni 1984 auf Vorschlag der Bundesregierung eine Richtlinie über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle verabschiedet. Die 3. Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz, die ebenfalls dieser Zielsetzung dient, wurde im November 1984 vom Bundesrat gebilligt. Die Bundesregierung hat vielfältige Initiativen ergriffen, um den Naturschutz und die Landschaftspflege nachhaltig zu verbessern. Das Washingtoner Artenschutzabkommen, das einen entscheidenden Schritt zur international einheitlichen Handhabung des Artenschutzes darstellt, gilt seit dem 1. Januar 1984 in der gesamten EG. Auch die Gesetze zur Ratifizierung der beiden internationalen Übereinkommen zum Schutz wilder Tier- und Pflanzenarten sind im Juli 1984 in Kraft getreten. Die „Rote-Liste" der bei uns gefährdeten Tier- und Pflanzenarten wurde 1983 überarbeitet und um zusätzliche Artengruppen erweitert, die seitdem wirksamer geschützt werden können. Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Pflanzenschutzgesetzes beschlossen. Das neue Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen soll das 1968 erlassene Gesetz an die zwischenzeitliche Entwicklung anpassen, den Schutz von Mensch und Tier verbessern und durch die Abwendung von Gefahren für den Naturhaushalt die ökologischen Risiken des Pflanzenschutzes vermindern. In der Lärmschutzpolitik wurden insbesondere Initiativen zur Verminderung des Verkehrslärms ergriffen. Ein „Antimanipulationskatalog" soll Manipulationen an Mopeds und anderen Kleinkrafträdern verhindern. Durch eine Ergänzung der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung wird der Katalog rechtsverbindlich. Das Vorhaben, lärmarmen Nutzfahrzeugen in lärmsensiblen Gebieten Benutzervorteile einzuräumen und die Nachfrage nach solchen Fahrzeugen anzuregen, wurde vorangebracht. Auch diese Maßnahme wird von der Änderung der StVZO erfaßt. Am 6. Juli 1983 wurden Richtlinien für den Lärmschutz an Bundesfernstraßen erlassen und damit Immissionsgrenzwerte für die Lärmvorsorge an neuen und wesentlich geänderten Bundesfernstraßen festgelegt. Dank deutscher Initiative ist es in der EG gelungen, die Geräuschgrenzwerte für Kraftfahrzeuge weiter zu senken (Richtlinie vom 3. September 1984). Weiter hat die EG entsprechend dem deutschen Konzept für eine Reihe von Baumaschinen und für Rasenmäher zeitlich abgestufte Geräuschgrenzwerte festgelegt. Deutlich vorangetrieben wurde die Zusammenarbeit mit der DDR und der CSSR. Das gilt insbesondere für die Luftreinhaltung und den Gewässerschutz, wo eine Reihe von Gesprächen auf Expertenebene geführt wurden. Am 12. Oktober 1983 wurde mit der DDR zur Entlastung des bayerisch/ thüringischen Grenzflusses Röden eine Vereinbarung über den Bau einer Abwasserbeseitigungsanlage für die in der DDR liegende Stadt Sonneberg unterzeichnet. Damit ist ein erstes Ziel auf dem Weg zu gemeinsamen Umweltschutzanstrengungen in beiden Teilen Deutschlands erreicht. Der Dialog mit der Sowjetunion über Umweltfragen ist im September 1984 in einem ersten formellen Treffen in Moskau ausgebaut worden. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 8191* Im Bereich der Chemikalien hat der Bundesminister des Innern der EG-Kommission am 12. September 1983 den Entwurf einer Rechtsverordnung zugeleitet, die ein Verbot der gesundheitsgefährdenden polychlorierten Biphenyle (PCB) in dem Hauptanwendungsgebiet der elektrotechnischen Geräte (Transformatoren, Kondensatoren) vorsieht. Der Entwurf wurde mit der Aufforderung vorgelegt, eine EG-einheitliche Regelung zu schaffen. Die Hersteller elektrotechnischer Anlagen und der Bergbau haben sich gegenüber dem Bundesminister des Innern zur zügigen Ersetzung von PCB verpflichtet. Die ergriffenen Maßnahmen werden zu einer spürbaren Entlastung der Umwelt führen. Dabei kann das Ausmaß der Emissionsminderung nur in Teilbereichen abgeschätzt werden. Exakte Voraussagen lassen sich in den meisten Fällen schon darum nicht treffen, weil eine Vielzahl von Einflußgrößen für die Entwicklung der Emissionssituation relevant sind, die im einzelnen weder erfaßt noch prognostiziert werden können und die sich z. T. gegenläufig auswirken können. In der Luftreinhaltung wird die Großfeuerungsanlagen-Verordnung eine Verminderung der jährlichen SO2-Emissionen aus Großfeuerungsanlagen von 2,1 Millionen t 1982 um 1 Million t bereits bis 1988 und bis 1993 um mindestens 1,6 Millionen t bewirken. Insgesamt werden die jährlichen SO2-Emissionen von 1980 = 3,2 Millionen t bis 1993 halbiert werden. Die Großfeuerungsanlagen-Verordnung wird auch zu einer drastischen Verringerung der Nox-Emissionen führen: von jährlich bisher 1 Million t aus Großfeuerungsanlagen auf rund 300 000 t. Die Einführung des umweltfreundlichen Pkw wird, wenn der Umstellungsprozeß abgeschlossen ist, eine Verminderung der gasförmigen Schadstoffemissionen um bis zu 90 % bewirken. Durch die Einführung des bleifreien Benzins werden zudem die Blei-Emissionen aus Kraftfahrzeugen praktisch auf Null reduziert. Zu Frage 73: a) Die Politik zur Reinhaltung der Luft wird auch in den nächsten Jahren höchste Priorität haben. Die weitere Forschung nach den Ursachen der Waldschäden und die Entwicklung von fortschrittlichen Verfahren, die die Abgabe von Schadstoffen in die Luft vermindern oder ganz ausschließen, sind dabei von erheblicher Bedeutung. Folgende Vorhaben stehen an: Im Rahmen einer weiteren Novellierung werden nunmehr die Emissionswerte der TA Luft (Teil 3) grundlegend überarbeitet. Die Vorschrift soll im Frühjahr in Kraft treten. Diese Novelle, die z. T. drastische Verschärfungen enthält, wird — neben der Kfz-Abgasregelung — für viele Jahre Maßstäbe setzen. Zur Verbesserung des Vollzugsinstrumentariums, insbesondere zur leichteren Durchsetzung der Anforderungen aus der Großfeuerungsanlagen-Verordnung und der TA Luft (Teil 3) bei Altanlagen ist eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorgesehen. Der Bundesinnenminister hat bereits im Februar 1984 einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Der Bundesrat hat am 18. Mai 1984 mit gleicher Zielsetzung zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des BImSchG beschlossen. Im Interesse der Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens hat die Bundesregierung die Weiterverfolgung ihrer eigenen Initiative zugunsten der Vorschläge des Bundesrates zurückgestellt. Die Bundesregierung strebt im Rahmen der EG die Halbierung des Schwefelgehalts in leichtem Heizöl von derzeit 0,3 Gewichtsprozent auf 0,15% an. Das Verfahren zur Änderung der entsprechenden EG-Richtlinie ist eingeleitet. Die Bundesregierung setzt sich weiter für eine EG-Regelung nach dem Muster der Großfeuerungsanlagen-Verordnung ein. Ein Vorschlag der EG-Kommission liegt vor. Der Umweltministerrat wird sich im Dezember 1984 damit befassen. Im Gewässerschutz steht weiterhin die Vermeidung der Einleitung von gefährlichen Stoffen im Mittelpunkt. Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 1984 und für die Folgejahre die Mittel für Modellvorhaben maßgeblich erhöht, mit denen neue Technologien zur Vermeidung besonders wassergefährdender Schadstoffe (z. B. Schwermetalle, organische Halogenverbindungen) gefördert werden. Dem Ziel der Verringerung der Gewässerbelastung durch gefährliche Schadstoffe dient auch der Entwurf einer 5. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, der im Juli 1984 den Ländern zugeleitet wurde. Er sieht insbesondere die Einführung des Standes der Technik für gefährliche Stoffe, die Einbeziehung der Indirekteinleiter in diese Regelungen und den verstärkten Schutz des Grundwassers vor. Der Entwurf soll Anfang 1985 dem Bundeskabinett zugeleitet werden. Auch über die Novellierung des Abwasserabgabengesetzes berät die Bundesregierung zur Zeit mit den Ländern. Dabei geht es um eine Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität des Gesetzes. Grundlage ist der 1983 von der Bundesregierung vorgelegte Ergebnisbericht zum Abwasserabgabengesetz. Die Lösung der Probleme der Werra- und Weserversalzung und der erheblich belasteten Elbe sollen vorangebracht werden. Nach dem Abschluß der Expertengespräche über die Reduzierung der WerraVersalzung sind nunmehr Regierungsverhandlungen aufgenommen worden. In der Abfallwirtschaft wird das Abfallbeseitigungsgesetz novelliert. Der im Oktober 1984 von der Bundesregierung beschlossene Entwurf sieht u. a. ein Vermeidungs- und Verwertungsgebot für Abfälle sowie produktbezogene Regelungen wie z. B. Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungsabfall, Kennzeichnung und Rücknahmeverpflichtungen für bestimmte Abfälle vor. Der Entwurf ist bereits am 3. Oktober 1984 vom Bundeskabinett beschlossen worden. 8192* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 Vorgesehen ist die Verbesserung des Artenschutzrechts. Außerdem wird die Bundesregierung in Kürze ein Biotopschutzkonzept vorlegen. Neuer Schwerpunkt umweltpolitischer Maßnahmen wird in Zukunft der Boden sein. Der Schutz des Bodens in seinen vielfältigen Funktionen, insbesondere als Speicher und Filter des Wasserhaushalts und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, verdient nach Auffassung der Bundesregierung besondere Aufmerksamkeit. Der Entwurf des Bundesinnenministers für eine umfassende Bodenschutzkonzeption liegt seit August 1984 vor. Nach der Erörterung mit den Bundesländern im Dezember 1984 wird die Bodenschutzkonzeption dem Kabinett zugeleitet werden. b) Die bis 1987 geplanten Maßnahmen werden eine weitere erhebliche Entlastung der Umwelt bewirken. Das gilt ganz besonders für die Luftreinhaltung. So wird z. B. die vorgesehene Halbierung des Schwefelgehalts in leichtem Heizöl die jährlichen SO2-Emissionen um 140 000 t verringern. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Verpflichtung, die die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Verbund eingegangen ist. Nach den in Ottawa (Konferenz über Sauren Regen im April 1984) und München (Multilaterale Umweltkonferenz) gefaßten Beschlüssen hat sie sich zu einer 30%-Reduzierung der SO2-Emissionen bis 1993 verpflichtet. Tatsächlich werden die ergriffenen und eingeleiteten Maßnahmen bei SO2 und NO. zu einer Verringerung der jährlichen Schadstoffemissionen von deutlich mehr als 50% führen. Das wird u. a. die Lebensbedingungen für den Wald schon in den nächsten Jahren nachhaltig verbessern. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 10/2544 Fragen 81 und 82): Sind die Feststellungen des Bundesrechnungshofes in seinen Bemerkungen 1984 (Drucksache 10/2223) zutreffend, daß in den zurückliegenden Jahren Wehrpflichtige in größerer Zahl zum Dienst im Katastrophenschutz freigestellt worden sind, als es nach den Soll-Zahlen für Einheiten und Einrichtungen des erweiterten Katastrophenschutzes erforderlich gewesen wäre? Haben die auf diese Weise im Übersoll freigestellten Wehrpflichtigen tatsächlich, und zwar auf Dauer und regelmäßig Dienst im erweiterten Katastrophenschutz geleistet, oder sind der Bundesregierung auch Fälle bekannt, in denen sich Wehrpflichtige auf diese Weise nur elegant vom Grundwehrdienst gedrückt haben? Zu Frage 81: Der Bundesrechnungshof bezieht sich bei seinen Feststellungen offensichtlich nur auf die Sollstärke des sogenannten Verstärkungsteils im erweiterten Katastrophenschutz. Dieser Ansatz begegnet Bedenken. Zum erweiterten Katastrophenschutz im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes gehören auch die Einheiten des Katastrophenschutzes der Länder, die auf Kosten des Bundes eine zusätzliche Ausbildung erhalten. Dies sind zur Zeit jährlich rund 50 000 Helfer. Auch für die Mitwirkung im Ergänzungsteil ist eine Freistellung vom Wehrdienst möglich. Der Bundesregierung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse vor, daß Freistellungen über das Soll des erweiterten Katastrophenschutzes insgesamt hinaus freigestellt worden sind. Im übrigen nimmt das Bundesamt für Zivilschutz die zentrale Aufsicht über die Freistellungspraxis wahr. Zu Frage 82: Aufgrund der Feststellungen zu Frage 81 geht die Bundesregierung davon aus, daß die vom Wehrdienst freigestellten Helfer ihren Dienst im Katastrophenschutz ordnungsgemäß versehen. Im übrigen besteht eine Verpflichtung für den zuständigen Hauptverwaltungsbeamten, Helfer, die ihren Dienstpflichten im Katastrophenschutz nicht nachkommen, diese dem Kreiswehrersatzamt zurückzumelden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2544 Fragen 83 und 84): Gibt es eine zentrale Überwachung der im Rechnungshofbericht 1984 (Drucksache 10/2223) kritisierten Freistellungspraxis zum Katastrophenschutz, und kann diese einen möglichen Mißbrauch der einschlägigen Regelungen des Wehrpflichtgesetzes einschränken bzw. verhindern? Ist in den einzelnen Bundesländern eine unterschiedliche Handhabung dieser Freistellungspraxis festzustellen, und ist die gesetzestreue Anwendung der entsprechenden Bestimmung des Wehrpflichtgesetzes bzw. des Gesetzes über den erweiterten Katastrophenschutz durch die Bundesländer bzw. Stadt- und Landkreise gewährleistet? Zu Frage 83: Ja. Nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über den Zivilschutz nimmt das Bundesamt für Zivilschutz die zentrale Aufsicht über den erweiterten Katastrophenschutz wahr. Zur Vermeidung von Mißbräuchen hat das Bundesamt sein bisheriges Meldeverfahren verfeinert. Die Länder sind nunmehr verpflichtet die Freistellungen nach Einheiten aufzuschlüsseln. Zu Frage 84: Das Ergebnis des neuen Meldeverfahrens ist abzuwarten, um zu dieser Frage Auskunft geben zu können. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 8193* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Ganz (St. Wendel) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2544 Fragen 85 und 86): Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß jeder Mißbrauch der Freistellungspraxis vom Grundwehrdienst zugunsten des erweiterten Katastrophenschutzes, wie er im Rechnungshofbericht 1984 (Drucksache 10/2223) für die zurückliegenden Jahre festgestellt worden ist, künftig ausgeschlossen werden kann? Sind die in diesem Bericht getroffenen Feststellungen richtig, daß in Ausdehnung der im Gesetz genau definierten Ausnahmetatbestände über den erweiterten Katastrophenschutz hinaus auch Freistellungen zugunsten anderer Hilfsorganisationen verfügt worden sind? Zu Frage 85: Nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über den Zivilschutz nimmt das Bundesamt für Zivilschutz die zentrale Aufsicht über den erweiterten Katastrophenschutz wahr. Zur Vermeidung von Mißbräuchen hat das Bundesamt sein bisheriges Meldeverfahren verfeinert. Die Länder sind nunmehr verpflichtet die Freistellungen nach Einheiten aufzuschlüsseln. Zu Frage 86: Der Bundesrechnungshof bezieht sich bei seinen Feststellungen offensichtlich nur auf die Sollstärke des sog. Verstärkungsteils im erweiterten Katastrophenschutz. Dieser Ansatz begegnet Bedenken. Zum erweiterten Katastrophenschutz im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes gehören auch die Einheiten des Katastrophenschutzes der Länder, die auf Kosten des Bundes eine zusätzliche Ausbildung erhalten. Dies sind zur Zeit jährlich rund 50 000 Helfer. Auch für die Mitwirkung im Ergänzungsteil ist eine Freistellung vom Wehrdienst möglich. Der Bundesregierung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse vor, daß Freistellungen über das Soll des erweiterten Katastrophenschutzes insgesamt hinaus freigestellt worden sind. Im übrigen nimmt das Bundesamt für Zivilschutz die zentrale Aufsicht über die Feststellungspraxis wahr. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Sauermilch (GRÜNE) (Drucksache 10/2544 Fragen 87 und 88): Was veranlaßt die Bundesregierung zu der Auffassung, im Falle der Firma NUKEM (Hanau) der uneingeschränkten Verarbeitung von hochangereichertem, d. h. waffenfähigem Uran ausdrücklich zuzustimmen, und wie vereinbart die Bundesregierung dies mit ihrer Erklärung vom 19. November 1984, „als weitere Maßnahme der nuklearen Abrüstung" ein weltweites Verbot von hochangereichertem Uran für Waffenzwecke zu fordern? Wie begründet die Bundesregierung ihre oben genannte Auffassung im Zusammenhang mit der Firma NUKEM (Hanau) vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die allein für friedliche Zwecke produzierenden Urananreicherungsanlagen in der westlichen Welt kein hoch-, sondern lediglich niedrigangereichertes nichtwaffenfähiges Uran herstellen dürfen? Sie beziehen sich offensichtlich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Nichtverbreitung von Kernwaffen, BT-Drs. 10/2402. Die dort getroffene Aussage betrifft jedoch einen völlig anderen Sachverhalt, nämlich die Herstellung von hoch angereichertem Uran für atomare Sprengkörper. Dies hat mit der Produktion von Brennelementen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, wie sie die Firma NUKEM betreibt, nichts zu tun. Im übrigen darf darauf verwiesen werden, daß hochangereichertes Uran in zahlreichen Staaten der westlichen Welt auch für friedliche Zwecke hergestellt wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Krizsan (GRÜNE) (Drucksache 10/2544 Fragen 89 und 90): Trifft es zu, daß die Bundesregierung neue Rechtsvorschriften erwägt oder plant (siehe Frankfurter Rundschau Nr. 273, 1984, Seite 1), die zur Errichtung einer Wiederaufbereitungsanlage für abgebrannte Kernbrennstäbe aus Atomkraftwerken führen sollen, auch wenn diese Anlage als allzu gefährlich und/oder allzu teuer erscheinen sollte? Welche gesetzliche Ermächtigung würde einer solchen Rechtsvorschrift zugrunde liegen, und wie wäre sie mit § 9 a Atomgesetz in Einklang zu bringen? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung derlei Rechtsvorschriften erwägt oder plant. Die Frage nach einer Rechtsgrundlage stellt sich somit nicht. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 91 und 92): Kann die Bundesregierung die bekanntgewordene Absicht der Peiner AG bestätigen, ab 1985 die bisherigen Ausbildungsstellen von 28 auf zwölf Ausbildungsplätze im Jahr zu kürzen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, zuzugeben, daß eine derartige Entscheidung eines bundeseigenen Unternehmens, den bisherigen Versprechungen der Bundesregierung, für zusätzliche Ausbildungsplätze zu sorgen, eklatant widerspricht? Zu Frage 91: Die Bundesregierung kann lediglich bestätigen, daß das Unternehmen beabsichtigt, die Zahl der im Jahr 1985 neu einzustellenden Auszubildenden von 28 im Vorjahr auf 12 zurückzuführen. Der Vorstand der Peiner AG trägt damit der außerordentlich schwierigen Lage der Gesellschaft Rechnung. 8194* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 Mit den dann ab 1985 insgesamt zur Verfügung stehenden 93 Ausbildungsplätzen leistet die Peiner AG im Interesse der Jugendlichen des Peiner Einzugsbereichs weiterhin einen weit über den eigenen Ausbildungsbedarf hinausgehenden Ausbildungsbeitrag. Die Peiner AG erreicht damit eine Ausbildungsquote von 7,1 Prozent und überschreitet den Bundesdurchschnitt — im Jahr 1983: 5,8 Prozent — erheblich. Zu Frage 92: Nein. Die Bundesregierung sieht — insbesondere angesichts des Erfolges ihrer Bemühungen um die Erhöhung des Ausbildungsplatzangebotes im privaten und bundeseigenen industriellen Unternehmensbereich — keinen Widerspruch darin, daß in Einzelfällen verantwortliche Unternehmensorgane auch in der Ausbildungsfrage besonderen unternehmensbezogenen Tatbeständen Rechnung tragen müssen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 93 und 94): Welche Auswirkung wird die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofes (GrS 4/82 vom 25. Juni 1983), nach der die Absicht der Bundesregierung abgelehnt wird, die Publikums GmbH u. Co. KG körperschaftsteuerpflichtig zu machen, und nach der diesen Gesellschaften die Möglichkeit genommen wird, ihren Kommanditisten Verluste zuzuweisen, wenn keine Gewinne erzielt werden, auf den Wohnungsbau bzw. Baumaßnahmen überhaupt und für das Steueraufkommen haben? Welche Konsequenzen für die Gesetzgebung gedenkt die Bundesregierung aus dieser Entscheidung zu ziehen? Zu Frage 93: Der Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs ist zu den gewerblichen Einkünften ergangen. Der Große Senat hat unter anderem die sogenannte Gepräge-Rechtsprechung aufgegeben. Nach dieser Rechtsprechung wurden Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH und Co KG stets als gewerblich tätige Gesellschaften behandelt, wenn die GmbH der Gesellschaft das Gepräge gibt. Das galt auch dann, wenn sich die Tätigkeit der Gesellschaft auf Vermietung und Verpachtung beschränkte. Nach der neuen höchstrichterlichen Beurteilung sind diese Gesellschaften als vermögensverwaltende Gesellschaften zu betrachten, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf den Bereich des Wohnungsbaus lassen sich noch nicht abschließend beurteilen. Hierzu ist noch in dieser Woche eine Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vorgesehen. Auch die Auswirkungen auf das Steueraufkommen lassen sich noch nicht übersehen. Zu Frage 94: Die neue Rechtsprechung betrifft insbesondere in Berlin im Bereich des sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbaus tätige Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH und Co KG. Um den sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbau in Berlin nicht zu gefährden, ist im Steuerbereinigungsgesetz 1985, das der Bundestag kürzlich beschlossen hat, eine Übergangsregelung vorgesehen. Danach können diese Gesellschaften auf Antrag steuerlich nach den bisherigen Regelungen, also wie gewerblich tätige Gesellschaften, behandelt werden. Ob weitere gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind, kann ebenfalls erst nach der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder entschieden werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/2544 Frage 95): Mit welchen steuerlichen Einbußen rechnet die Bundesregierung, falls, entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Januar 1984 (Az. I R 7/80 Bundessteuerblatt 1984 II, S. 344) Rückstellungen für die Kosten der betrieblichen Berufsausbildung zugelassen würden? Die sich bei Zulassung der von Ihnen genannten Rückstellungen ergebenden Steuerausfälle lassen sich nicht genau beziffern. Eine überschlägige Berechnung für 1984 würde folgendes ergeben: Von den insgesamt rd. 700 000 neuen Ausbildungsverhältnissen entfallen auf steuerpflichtige Betriebe und Praxen rd. 600 000. Geht man von den Kosten der betrieblichen Berufsausbildung aus, wie sie das Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht hat, ergäbe sich ein Rückstellungsbetrag von durchschnittlich 17 000 DM pro Ausbildungsverhältnis. Das gesamte Rückstellungsvolumen beliefe sich im Erstjahr der Zulassung auf über 10 Milliarden DM. Dies würde zu Steuerausfällen von mehreren Milliarden DM führen. In meiner Antwort auf Ihre Frage für die Fragestunde am 19./20. September 1984 habe ich bereits darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung — insbesondere aus Haushaltsgründen — nicht beabsichtigt, eine Gesetzesinitiative zur Zulassung von Rückstellungen für Berufsausbildungskosten zu unterstützen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/2544 Frage 96): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 8195* Wie viele Angestellte in der Bundesverwaltung werden auf Planstellen für Beamte geführt, und in welchem Umfang besteht die Möglichkeit, diese Angestellten in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen? Am 30. Juni 1984 waren in der Bundesverwaltung 5129 Planstellen für Beamte mit Angestellten besetzt, das sind rd. 4,7 Prozent. In welchem Umfang diese Angestellten in das Beamtenverhältnis übernommen werden könnten, hängt von den Umständen jedes Einzelfalles ab, u. a. auch von dem Willen der Angestellten. Nähere Angaben könnten nur durch Rückfrage bei den Ressorts, die ihrerseits ihren nachgeordneten Bereich beteiligen müßten, erlangt werden. Dies war wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/2544 Frage 97): Besteht die Absicht, Stellen für Angestellte, wenn diese durch das Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis frei geworden sind, in Planstellen für Beamte umzuwandeln und damit das Berufsbeamtentum zu stärken? Nach Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beamten zu übertragen. Zum hoheitlichen Bereich wird nicht nur die Eingriffsverwaltung gezählt, sondern auch die durch die Daseinsvorsorge geprägte Leistungsverwaltung. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse darf Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, die nicht Beamte sind, übertragen werden, solange das vom Grundgesetz vorausgesetzte Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht verletzt wird. Soweit in diesem Bereich Angestellte beschäftigt werden, wird jeweils beim Ausscheiden eines Angestellten geprüft, ob für die Wahrnehmung der Aufgaben ein Beamter zur Verfügung steht und die Stelle daher in eine Beamtenplanstelle umgewandelt werden kann. Dies entspricht der grundsätzlichen Auffassung der Bundesregierung, für eine stärkere Berücksichtigung des Funktionsvorbehaltes einzutreten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 98 und 99): Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß alle berechtigten Anforderungen aus dem Titel „Förderung der Leistungssteigerung im Handel" 1985 erfüllt werden können? Wie begründet die Bundesregierung die Herabsetzung des Haushaltsansatzes für 1985? Zu Frage 98: Die Bundesregierung ist bestrebt sicherzustellen, daß 1985 aus dem genannten Titel alle „berechtigten" Anforderungen erfüllt werden können. Dazu ist es im Hinblick auf das Haushaltssoll von 13,5 Millionen DM allerdings unumgänglich, die Förderkonditionen so zu verändern, daß die „berechtigten" Anforderungen diesen Titelansatz nicht überschreiten. Eine dementsprechende Änderung der „Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen" ist vorbereitet; sie soll am 1. Januar 1985 in Kraft treten und eine kontinuierliche Fortsetzung des Beratungsprogramms gewährleisten. In welchem Umfang es darüber hinaus notwendig wird, auch die Konditionen für andere Fördermaßnahmen des Handels zu ändern, kann erst nach Vorliegen der Ist-Ergebnisse 1984 sowie nach Abschluß der bereits vorsorglich eingeleiteten Prioritätendiskussion mit den Spitzenorganisationen des Handels endgültig beurteilt werden. Zu Frage 99: Der Haushaltsvoranschlag 1985 enthielt für die Förderung der Leistungssteigerung im Handel in Kapitel 0902 Titel 685 63 mit 17,0 Millionen DM einen gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Millionen DM höheren Ansatz. Davon wurden im Laufe der Haushaltsberatungen 3,5 Millionen DM in den auf Wunsch des Haushaltsausschusses neu gebildeten Titel „Förderung von Existenzgründungsberatungen" (Kapitel 0902 Titel 685 68) umgesetzt. Hiernach werden Existenzgründungsberatungen im Handel künftig nicht mehr aus dem Handelstitel, sondern aus dem neuen Titel finanziert. Somit ist der Handelstitel ab 1985 von Ausgaben für Existenzgründungsberatungen in Höhe von 3,5 Millionen DM entlastet. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 100 und 101): Sind die in dem Schreiben der Krupp-Stahl-AG und der Klöckner-Werke-AG vom 7. November 1984 an den Bundeswirtschaftsminister enthaltenen Angaben über die beabsichtigte Fusion Krupp/Klöckner/CRA hinsichtlich der Ziele und Ergebnisse der Fusion, hinsichtlich der etwa erforderlichen Anträge auf Genehmigung der Fusion nach EG-, Bundes- und Landesrecht und hinsichtlich der gewünschten finanziellen Förderung durch den Bund und die Bundesländer in der Zwischenzeit ergänzt worden, und in welcher Weise wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse über die gestellten Anträge und die Entscheidungskriterien vor den einzelnen Entscheidungen unterrichten? Welche Genehmigungen sind für die Fusion nach EG- und Bundesrecht erforderlich, und wie lange wird die Prüfung der Anträge voraussichtlich dauern? Zu Frage 100: Die Krupp Stahl AG und die Klöckner Werke AG haben die in ihrem Schreiben vom 7. November 1984 enthaltenen Angaben bisher nicht ergänzt. Offenbar ist der Meinungsbildungsprozeß über das 8196* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 Fusionskonzept in den Unternehmen noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird wie bisher den Haushalts- und den Wirtschaftsausschuß des Parlaments im Rahmen der gesetzlichen Geheimhaltungsvorschriften über die weitere Entwicklung unterrichten. Zu Frage 101: Die geplante Fusion wird sowohl nach den Vorschriften des EGKS-Vertrages von der EG-Kommission als auch nach deutschem Kartellrecht vom Bundeskartellamt fusionsrechtlich zu prüfen sein. Die Bearbeitung eines Genehmigungsantrags nach Art. 66 EGKS-Vertrag durch die EG-Kommission nimmt erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch. Das Bundeskartellamt muß nach den Vorschriften des Kartellrechts in der Regel innerhalb von vier Monaten nach Anmeldung eines Zusammenschlußvorhabens entscheiden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Wieczorek (SPD) und Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 102 und 103): Zu welchen Ergebnissen hat das Gespräch des Bundeskanzlers mit dem amerikanischen Präsidenten über den einseitig und gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) verstoßenen Importstopp von Röhren aus der EG geführt? Hat der amerikanische Präsident sich gegenüber dem Bundeskanzler bereit erklärt, den einseitigen Importstopp von Röhren aus der EG zurückzunehmen und mit seinen europäischen Partnern einvernehmliche Lösungen auf dem Verhandlungswege zu erreichen? Der Bundeskanzler und der Bundesminister des Auswärtigen haben den amerikanischen Präsidenten, Vizepräsident Bush und Außenminister Shultz sehr nachdrücklich auf die Gefahren hingewiesen, die den Handelsbeziehungen zwischen der EG und den USA infolge des einseitigen amerikanischen Importstops gegenüber Stahlrohrexporten der Gemeinschaft drohen. Die amerikanischen Gesprächspartner sind sich des Ernstes der Lage voll bewußt. Es bestand Einvernehmen, daß so schnell wie möglich weiterverhandelt werden müsse. Demgemäß hat der amerikanische Präsident den US-Trade Representative Brock beauftragt, die Gespräche mit der europäischen Seite weiter zu führen und eine Einigung zu suchen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ehrenberg (SPD) (Drucksache 10/2544 Frage 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mobil-Oil AG die Stillegung der umweltfreundlichsten und auf die Produktion von bleifreiem Benzin ausgerichteten Raffinerie in Wilhelmshaven eingeplant hat, und was will die Bundesregierung dagegen tun, da — über die strukturpolitischen Folgen hinaus — aus dieser Stillegung eine weitere Verzögerung beim Angebot von bleifreiem Benzin und eine Vergrößerung der Importabhängigkeit auch bei Raffinerie-Produkten zu erwarten sind? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Mobil Oil die Einstellung der Rohölverarbeitung in Wilhelmshaven für den 1. April 1985 angekündigt hat. Es trifft zu, daß diese Raffinerie von der technischen Auslegung her zur Erzeugung bleifreien Benzins gut geeignet ist. Andererseits ist der Benzinanteil an der Produktion wegen fehlender Weiterverarbeitungsanlagen relativ klein. Die Bundesregierung geht von der Zusage der Mineralölwirtschaft aus, die Nachfrage nach bleifreiem Benzin in vollem Umfang zu decken. Der rasche Aufbau des Netzes von Bleifrei-Tankstellen spricht für die Einhaltung dieser Zusage. Es ist nicht zwingend, daß die Schließung der Raffinerie Wilhelmshaven den Anteil der Produktimporte an der deutschen Ölversorgung vergrößern würde. Dabei spielt eine Rolle, daß diese Raffinerie zu einem erheblichen Teil für den Export gearbeitet hat. Vor allem aber kann wegen der in der Bundesrepublik bestehenden Überkapazitäten die Schließung auch zu einer besseren Auslastung der verbleibenden Anlagen führen. Die Bundesregierung hält eine Anpassung der deutschen Raffineriekapazität an den gesunkenen Mineralölabsatz in gewissem Umfang für unvermeidlich; jedoch soll die inländische Rohölverarbeitung schon aus Gründen der Versorgungssicherheit auch künftig das Rückgrat unserer Ölversorgung bilden. In diesem Rahmen ist die Frage, welche Raffinerie konkret geschlossen werden soll, von den Unternehmen auf der Grundlage von Gesprächen mit der Belegschaft, der jeweiligen Gemeinde und dem jeweiligen Bundesland zu entscheiden. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß die Unternehmen dabei aus Gründen der Versorgungssicherheit auf eine auch regional möglichst ausgewogene Raffineriestruktur achten sollten. Gespräche über die Zukunft der Raffinerie Wilhelmshaven werden derzeit insbesondere vom Land Niedersachsen geführt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 10/2544 Frage 108): Ist die Bundesregierung nunmehr, da sich auch das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes für Bundesmittel zur Existenzsicherung der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe ausgesprochen hat, bereit, in Abänderung ihrer bisherigen Haltung über Hilfsprogramme als Antwort auf die diesjährigen Ernteschäden nachzudenken? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 8197* Die deutsche Landwirtschaft hat 1984 insgesamt eine ausgezeichnete Ernte eingebracht. Von globalen Ernteschäden, die die Forderung nach Hilfen aus Bundesmitteln rechtfertigen könnten, kann also keine Rede sein. In einzelnen Späterntegebieten von Mittelgebirgslagen sind 1984 allerdings Ernteverluste bei Getreide eingetreten. Wie Ihnen in der Fragestunde am 17./18. Oktober 1984 bereits geantwortet wurde, kann die Bundesregierung keine Maßnahmen zum Ausgleich von regionalen Einkommenseinbußen aufgrund ungünstiger Witterung ergreifen. Die Regulierung regional witterungsbedingter Schäden ist nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern eine Aufgabe der Länder. Nur bei Katastrophen nationalen Ausmaßes kann der Bund auf der Grundlage seiner ungeschriebenen Zuständigkeit für Aufgaben der gesamtstaatlichen Repräsentation Hilfe leisten. Die Bundesländer haben bereits Maßnahmen eingeleitet, durch die den besonders betroffenen Betrieben geholfen wird. Im übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, daß sie in den letzten Monaten eine Politikwende zugunsten der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe durchgesetzt hat. Abgerundet wird dieses Programm durch die Ausweitung und Erhöhung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, für die der Haushaltsausschuß zusätzlich Bundesmittel in Höhe von 125 Millionen DM bewilligt hat, so daß neben der im Sommer bereits beschlossenen Erhöhung um 25 Millionen DM insgesamt 150 Millionen DM mehr als vorher zur Verfügung stehen. Weitgehend abgeschlossen sind schließlich auch die Vorbereitungen für agrarsoziale Entlastungsmaßnahmen. Sobald die Mittel dafür verfügbar sind, sollen kleine Betriebe von ihren vergleichsweise hohen Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung weiter entlastet werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 109 und 110): Werden die von Bundesaußenminister Genscher am 26. Oktober 1984 im Pressedienst der FDP geäußerten Bedenken zur Milchkontingentierung von anderen Mitgliedern der Bundesregierung geteilt, und trifft es zu, daß die der FDP angehörenden Minister der Einführung der Milchkontingentierung nicht ausdrücklich zugestimmt haben? Kann die Bundesregierung die von Bundesaußenminister Genscher in einem Interview des Deutschlandfunks am 27. Oktober 1984 gemachten Aussagen bestätigen, wonach sich bei Anhörungen im Bundeskanzleramt die Führung des Bauernverbandes und die Landesvorsitzenden einhellig für die Milchquotenregelung ausgesprochen haben, und wie erklärt sich die Bundesregierung die jetzt vom Bauernverband an der Milchkontingentierung geübte Kritik? Zu Frage 109: Es trifft nicht zu, daß Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und die der FDP angehörenden Minister der Einführung der Garantiemengenregelung Milch nicht zugestimmt haben. Die möglichen Lösungsansätze für die Probleme auf dem europäischen Milchmarkt sind ausführlich innerhalb der Bundesregierung erörtert worden. Die Bundesregierung hat sich eindeutig für den in Brüssel allein konsensfähigen Weg entschieden. Im übrigen hat Bundesaußenminister Genscher in dem von Ihnen zitierten Pressedienst nur daran erinnert, daß die FDP in der Diskussion über den Weg der Rückführung der Milchproduktion für eine differenzierte Mitverantwortungsabgabe eintrat, die jedoch nicht konsensfähig war, und daß die Auswirkungen der Garantiemengenregelung Milch durch flankierende Maßnahmen abgemildert werden müssen. Die Bundesregierung tut dies; insbesondere sind hier die erleichternden Maßnahmen bei den mittleren und kleineren Milcherzeugern zu erwähnen. In den benachteiligten Gebieten sind die bisherigen Hilfsmaßnahmen von der Bundesregierung erweitert und verbessert worden. Zu Frage 110: Bereits im Jahre 1976 hat sich der Deutsche Bauernverband in einem Präsidiumsbeschluß für mengenbegrenzende Maßnahmen zur Lösung der Milchmarktprobleme ausgesprochen. Diese mengenbegrenzenden Maßnahmen hat er in den folgenden Jahren immer wieder gefordert. Die hauptsächliche Kritik des Deutschen Bauernverbandes gegen die jetzt eingeführte Garantiemengenregelung Milch richtet sich vor allem dagegen, daß diese Maßnahme zu spät verwirklicht worden ist und deshalb Rückschnitte in der Milchanlieferung notwendig geworden sind. Weitere Kritik wird gegen Einzelheiten der EG-Regelungen erhoben. Diese mußten jedoch zunächst hingenommen werden, um in der grundsätzlichen Sachentscheidung einen Kompromiß zu ermöglichen, der unbedingt erforderlich war, um den Zusammenbruch der Milchmarktordnung zu verhindern. Die Bundesregierung ist bemüht, sachgerechte Änderungen in den EG-Regelungen herbeizuführen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Wimmer (Neuötting) (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 111 und 112): Wie viele selbständige Landwirte (absolut und in Prozent aller Landwirte) nehmen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch? Kann die Bundesregierung Erhebungen der Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik und Agrarsoziologie e. V. Bonn bestätigen, nach denen 1980 in der Bundesrepublik Deutschland rund 30 000 Haupterwerbsbetriebe unter den Regelsätzen der Hilfe zum Lebensunterhalt lagen, und wie viele landwirtschaftliche Betriebe haben die Regelsätze im Wirtschaftsjahr 1982/83 unterschritten? Zu Frage 111: Die Bundesstatistik der Sozialhilfe enthält keine Angaben über die Berufszugehörigkeit der Hil- 8198* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 feempfänger. Daher kann weder eine absolute Zahl noch eine Prozentzahl genannt werden. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist der Bundesregierung aber bekannt, daß Landwirte, selbst wenn sie anspruchsberechtigt sind, nur ungern Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Insofern dürfte die Zahl der Sozialhilfeempfänger unter den selbständigen Landwirten gering sein. Zu Frage 112: Die Bundesregierung kann weder die von der Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik und Agrarsoziologie ermittelte Zahl bestätigen, noch kann sie eine entsprechende Zahl für das Wirtschaftsjahr 1982/83 nennen. Betriebe, die die Regelsätze der Hilfen zum Lebensunterhalt unterschreiten, werden statistisch nicht erfaßt. Schätzungen dazu sind mit erheblichen methodischen Problemen behaftet; neben den betrieblichen Einkommen müssen nämlich auch alle anderen Einkommensbeiträge und die Vermögensverhältnisse ermittelt werden. Diese methodischen Probleme konnten auch von der Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik und Agrarsoziologie nur unzulänglich bewältigt werden. Die Bundesregierung verzichtet deshalb auf derartige Schätzungen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/2544 Frage 113): Sind der Bundesregierung genaue Zahlen bekannt, in wie vielen Fällen die sogenannte Milchrente gewährt wurde an Landwirte, die freiwillig ihre Kühe aufgegeben hatten, auf Hinweis des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft aber erneut Kühe anschafften, um dadurch in den Genuß der Milchrente zu kommen? Bei allen finanziell wirksamen Maßnahmen besteht ein gewisser Anreiz, diese mißbräuchlich zu nutzen. Dies ist Ihnen sicherlich aus anderen Bereichen, z. B. aus dem Steuerrecht, bekannt. Kurz nachdem der Bundesregierung bekannt wurde, daß es im Bereich der sogenannten Milchrentenregelung zu Fällen gekommen ist, bei denen mißbräuchliche Ausnutzung dieser Regelung nicht auszuschließen ist, hat die Bundesregierung unverzüglich gehandelt und die einschlägigen Rechtsvorschriften so geändert, daß diese Fälle ausgeschlossen wurden. Das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft hat im übrigen auf Anfrage nur auf die damals insbesondere durch das EG-Recht mitbestimmte geltende Rechtslage verwiesen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2544 Fragen 114 und 115): Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, weshalb die Erfindung des „Carborain"-Verfahrens für den Garten- und Waldbau, entwickelt von Alexander Kückens, Ratzeburg, jetzt in Japan vermarktet wird und nicht in der Bundesrepublik Deutschland? Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich nach dem verheerenden Frühjahr für die Krabbenfischerei die Preise für Krabben und die Fänge entwickelt haben? Zu Frage 114: Der Bundesregierung sind keine Gründe bekannt, weshalb das „Carborain"-Verfahren jetzt auch in Japan vermarktet wird. Das Verfahren wird jedoch auch in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz im Gartenbau angeboten. Eine Anwendung im Waldbau ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 115: In der Speisekrabben-Fangsaison vom Herbst 1983 bis zum Frühjahr 1984 konnten auf Grund naturbedingter Einflüsse nur vergleichsweise kleine Mengen gefangen werden. Die Krabbenbestände waren von außergewöhnlich starken Schwärmen von jungem Wittling und Kabeljau zu großem Teil . weggefressen worden. Trotz umfangreicher Fänge noch im ersten Halbjahr 1983 ließ die Fangreduzierung in der zweiten Jahreshälfte das Jahresergebnis 1983 auf knapp 9 000 t absinken (zum Vergleich: die durchschnittliche Fangmenge der Vorjahre betrug rd. 12 000 t; in 1982 wurden rd. 14 000 t angelandet). Auch in der ersten Jahreshälfte 1984 konnten nur recht geringe Mengen gefangen werden. Mit Beginn der neuen Saison wurde dann deutlich, daß sich die Krabbenbestände inzwischen erholt haben. Seit August/September 1984 sind wieder wesentlich höhere Fangmengen zu verzeichnen. Das Jahresergebnis bleibt abzuwarten. Im umgekehrten Sinne wie die Anlandemengen entwickelten sich die Erzeugerpreise. Diese stiegen mit der Verknappung steil an und erreichten im April/Mai 1984 ihren Höhepunkt (nämlich bis zu 12,40 DM/kg; zum Vergleich: im ersten Halbjahr 1983 wurden durchschnittlich 2,13 DM/kg erzielt). Der dann mit der Zunahme der Anlandungen einsetzende Preisabstieg bedeutete zunächst einmal eine Normalisierung der Preissituation, geht aber offensichtlich zum Teil weiter nach unten, als von der Marktsituation her zu erwarten wäre. Vermutlich zeigen sich hier nachteilige Auswirkungen der trotz gewisser Verbesserungen noch unbefriedigenden Vermarktungsstruktur bei Speisekrabben. Den wenigen großen Handelsunternehmen auf der Abnehmerseite steht ein Angebot gegenüber, das noch keineswegs ausreichend zusammengefaßt ist. Das zur Verfügung stehende Instrumentarium der Erzeuger-Organisation — verbunden auch mit finanziellen Hilfen bestimmter Art — wird offensichtlich von den deutschen Krabbener- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 8199* zeugern noch nicht durchgreifend genutzt. Bund und Bundesländer befürworten eine Verbesserung der Vermarktungsstruktur. Es steht zu hoffen, daß die positiv eingestellten Kräfte in den Verbänden und wirtschaftlichen Zusammenschlüssen der Erzeuger bald Fortschritte erzielen — letztlich im Interesse aller Marktteilnehmer einschließlich der Verbraucher für Speisekrabben. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2544 Frage 116): Welche Schäden haben die Stürme und Orkane der letzten Woche am Waldbesitz in der Bundesrepublik Deutschland verursacht, und was plant die Bundesregierung, um einzelnen Betroffenen zu helfen, um Störungen des Holzmarktes zu vermeiden? Die in der Zeit vom 22.-24. November 1984 in der Bundesrepublik Deutschland durch orkanartige Stürme entstandenen Schäden haben nach den bisherigen ersten überschlägigen Schätzungen der Länder einen Umfang von rund 8 Millionen m3 Schadholz ergeben. Schwerpunktmäßig betroffen sind das südliche Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, BadenWürttemberg und Saarland. Von den zu erwartenden Kalamitätsnutzungen entfallen über 90 % auf die Baumart Fichte. Bei den Schäden handelt es sich zu 70-80 % um Windbruch, der Rest ist Windwurf. Die Waldbestände wurden vorwiegend gruppen- und einzelstammweise beschädigt. Die Behebung der Folge der Sturmschäden fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Bundesländer. Um für den Waldbesitz die Schäden wirtschaftlich tragbar zu machen, kommen daneben folgende Maßnahmen in Betracht, die die Bundesregierung prüft und ggf. bei den zuständigen Stellen vorschlagen wird: 1. Anwendung des „Katalogs über mögliche steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden" (Erlaß des BMF). 2. Einräumung von Ausnahmetarifen durch Bundesbahn, Güterstraßenverkehr, Schiffahrt. 3. Sondermaßnahmen zur Absatzförderung durch den Absatzförderungsfonds über die CMA. 4. Sicherstellung, daß keine zusätzlichen Einfuhren und Bezüge von Holz aus den Ostblockländern und der DDR erfolgen. 5. Anwendung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes (Einschlagsbeschränkung) bei Zunahme der Schadholzmengen. BML hat die Länderreferenten für Donnerstag, den 6. Dezember 1984 zu einer Besprechnung eingeladen, um die Schadensschätzungen zu überprüfen und — soweit erforderlich — die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 117 und 118): Wie hoch ist der jährliche Gesamtaufwand für die Erstattung von Visa-Gebühren für ältere Reisende in die DDR, und wie hoch wäre dieser, wenn allen Anspruchsberechtigten, also auch denen, die keine Erstattung beantragen, eine Erstattung gewährt würde? Ist der Bundesregierung bekannt, daß DDR-Grenzorgane in Selmsdorf, Zarrentin und Horst zumindest in einzelnen Fällen für ein Eintagesvisum eine Gebühr von 15 DM erhoben haben, und wie hat die Bundesregierung darauf gegenüber der DDR reagiert, um sicherzustellen, daß auch in Zukunft für ein Eintagesvisum nur 5 DM zu entrichten sind? Zur Erstattung von Visagebühren für ältere Reisende in die DDR sind aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 6004 Titel 685 01) folgende Zahlungen geleistet worden: 1979 7,0 Millionen DM 1980 7,3 Millionen DM 1981 4,8 Millionen DM 1982 6,3 Millionen DM 1983 5,8 Millionen DM 1984 werden die Gesamtaufwendungen voraussichtlich 7,0 Millionen DM betragen. Die Zahl der Anspruchsberechtigten wird statistisch nicht erfaßt. Wie viele von ihnen keine Erstattung beantragen, ist der Bundesregierung daher nicht bekannt. Personen aus der Bundesrepublik Deutschland, die zu einem Tagesbesuch in die DDR oder nach Berlin (Ost) einreisen wollen, müssen an die DDR-Behörden eine Visumgebühr von 5,— DM entrichten. Bei Besuchen, die zwei oder mehr Tage dauern — also auch bei Zwei-Tages-Fahrten im Rahmen des grenznahen Verkehrs — werden Visagebühren von 15,— DM gefordert. Diese Regelung hat die Regierung der DDR bestätigt, als die Bundesregierung auf einzelne Übergangsschwierigkeiten im Zusammenhang mit den zum 1. August 1984 geänderten Regelungen hingewiesen hat. Die Bundesregierung wird auch künftig Einzelfälle der Erhebung zu hoher Visagebühren gegenüber der Regierung der DDR ansprechen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Frau Terborg (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 119 und 120): 8200* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 Welche kontreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den deutsch-deutschen Jugendaustausch wieder zu beleben? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Verfassungsschutzbericht 1983 in den Passagen zum deutsch-deutschen Jugendaustausch zu korrigieren, oder ist eine Wiederholung der mißverständlichen Passagen über den Jugendaustausch im nächsten Verfassungsschutzbericht zu erwarten? Zu Frage 119: Die Bundesregierung hat öffentlich im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Anfragen wiederholt erklärt, daß die für die einseitige Beeinträchtigung des Jugendaustausches von der DDR angegebenen Gründe nicht stichhaltig sind. Dies betrifft den Vorwurf, die Sicherheit der jugendlichen DDR-Touristen sei in der Bundesrepublik Deutschland nicht gewährleistet. Es trifft nicht zu, daß die Teilnehmer der touristischen Jugendgruppen aus der DDR von Angehörigen des Verfassungsschutzes observiert und befragt worden sind. Die Bundesregierung mißt dem innerdeutschen Jugendaustausch große Bedeutung bei; sie hat ihn deshalb in den vergangenen Jahren durch Bereitstellung erheblicher Haushaltsmittel gefördert. Zu Frage 120: Im Hinblick darauf, daß sich der Inhalt der Verfassungsschutzberichte an den Erkenntnissen des gesamten Berichtszeitraumes orientiert, kann die Frage, ob der Verfassungsschutzbericht 1984 ähnliche Feststellungen zum Jugendaustausch enthalten wird wie der Bericht „83", erst nach Auswertung sämtlicher Erkenntnisse des Jahres 1984 zu Beginn des Jahres 1985 entschieden werden. Die Prüfung dieser Frage wird unter Abwägung aller hierbei zu berücksichtigenden Gesichtspunkte — der Sicherheitsaspekte, aber auch der Tatsache, daß wir dem Jugendaustausch besondere Bedeutung beimessen — vorgenommen werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekreträs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2544 Fragen 121 und 122): Treffen Pressemitteilungen zu, wonach eine schwerkranke 64jährige Bürgerin aus Berlin-Kreuzberg in der Kontrollbaracke des Grenzüberganges Waltersdorfer Chaussee von DDR-Zöllnern in menschenunwürdiger Weise behandelt wurde? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen skandalösen Vorfall, und wie gedenkt die Bundesregierung im Zusammenwirken mit dem Senat von Berlin darauf zu reagieren? Am 21. November 1984 ist eine 64jährige Rentnerin, die sich auf der Rückreise aus der DDR nach Berlin (West) befand, am Übergang Rudower Chaussee von Zollbeamten der DDR längere Zeit festgehalten worden. Sie mußte sich in einem Kontrollraum entkleiden und einer Leibesvisitation unterziehen. Die mit dem Kontrollvorgang verbundene Aufregung verstärkte sich, da die Betroffene Diabetikerin ist. Sie erlitt einen Herzanfall. Nach Aussagen eines Mitreisenden der Rentnerin bemühten sich die Zollkontrolleure um die Zuziehung eines Arztes. Als das nicht gelang, durfte die Rentnerin mit ihren Mitreisenden nach Berlin (West) ausreisen. Dort wurde sie in das Krankenhaus Neukölln eingeliefert, das sie am folgenden Tag auf eigenen Wunsch wieder verlassen hat. Der Besuchsbeauftragte des Berliner Senats hat wegen des Vorfalls bei dem Besuchsbeauftragten der Regierung der DDR die Erwartung zum Ausdruck gebracht, bei allen Personenkontrollen auf die besonderen Umstände des jeweiligen Falles Rücksicht zu nehmen und an diesen Gegebenheiten die Art und Weise der Kontrolle auszurichten. Dieser Erwartung schließt sich die Bundesregierung nachdrücklich an. Die Bundesregierung beobachtet nach wie vor alle Modalitäten des innerdeutschen Reiseverkehrs mit größter Aufmerksamkeit. Bei Hinweisen und Beschwerden wird jeder Einzelfall sorgfältig geprüft und gegebenenfalls bei der Regierung der DDR angesprochen. Wegen aller Einzelfälle im innerdeutschen Reiseverkehr von grundsätzlicher Bedeutung steht die Bundesregierung in ständigem Kontakt mit dem Berliner Senat. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Roitzsch (Quickborn) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2544 Frage 123 und 124): Trifft es zu, daß Arbeitslose unabhängig davon, ob sie staatliche finanzielle Unterstützung erhalten oder nicht, grundsätzlich nur 13 DM pro Tag als Aushilfe hinzuverdienen dürfen, während Personen in einem festen Arbeitsverhältnis bis zu 390 DM im Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen? Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, hier nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung eine gesetzliche Änderung herbeizuführen? Einkommen, das ein Arbeitsloser aus einer Beschäftigung von weniger als 20 Stunden wöchentlich erzielt, wird auf sein Arbeitslosengeld oder seine Arbeitslosenhilfe lediglich zur Hälfte angerechnet, soweit es nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten 15 DM wöchentlich übersteigt. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe und Nebenverdienst dürfen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 8201* jedoch zusammen 80 v. H. des letzten pauschalierten Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Diese Regelung ist auf die Besonderheiten der Arbeitslosenversicherung zugeschnitten. Sie schafft einerseits einen Anreiz für den Arbeitslosen, eine Nebentätigkeit auszuüben und damit die Verbindung zum Arbeitsleben zu erhalten, berücksichtigt aber andererseits, daß ein Arbeitsloser, der eine Nebenbeschäftigung ausübt, nur teilarbeitslos ist und deshalb keine volle Lohnersatzleistung beanspruchen kann. Steuerlich werden die Nebeneinkünfte von Arbeitslosen und Erwerbstätigen grundsätzlich gleichbehandelt. Dabei kommt entweder das normale Lohnsteuerabzugsverfahren mit Lohnsteuerkarte zur Anwendung oder die Besteuerung wird nach der Sondervorschrift für Lohnsteuerpauschalierung bei Teilzeitbeschäftigten vorgenommen. Im ersten Fall wird eine Lohnsteuer nur erhoben, wenn der zu versteuernde Nebenverdienst beispielsweise in Steuerklasse I (Alleinstehende ohne Kinder) mehr als 563,99 DM monatlich, 131,59 DM wöchentlich oder 18,79 DM täglich beträgt. Im zweiten Fall muß der Arbeitgeber bei kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigungen die Lohnsteuer mit einem Pauschsatz von 10 v. H. übernehmen. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt und a) der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer 42 Deutsche Mark durchschnittlich je Arbeitstag nicht übersteigt oder b) die Beschäftigung für einen unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich wird. Steuerrechtlich liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber laufend beschäftigt wird, die Tätigkeit jedoch während der Beschäftigungsdauer 20 Stunden und der Arbeitslohn 120 Deutsche Mark wöchentlich nicht übersteigt. Die vorstehenden Pauschalierungen sind unzulässig bei Arbeitnehmern, deren Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer 12 Deutsche Mark durchschnittlich je Arbeitsstunde übersteigt. Die sogenannte 390-DM-Grenze ist nur für die Kranken- und Rentenversicherung von Bedeutung. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 125 und 126): Trifft es zu, daß Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vorgeschlagen haben, im Rahmen der Änderungen des Schwerbehindertenrechts die Pauschbeträge für Körperbehinderte einzuschränken oder sogar zu beseitigen, und wenn ja, welche Gründe waren dafür maßgeblich? Trifft es zu, daß die Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder sich gegen eine Senkung der Pauschbeträge für Körperbehinderte ausgesprochen haben, und sind der Bundesregierung die Gründe bekannt? Änderungen bei den Pauschbeträgen für Behinderte nach § 33b des Einkommensteuergesetzes wurden bei der Vorbereitung des Haushaltsbegleitgesetzes 1984, des Steuerentlastungsgesetzes 1984 und der Novelle zum Schwerbehindertengesetz zwischen Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung als Alternativen zu anderen Einsparungen im Behinderten- und Rehabilitationsbereich erörtert. Konkrete Vorschläge zur Einschränkung oder zur Beseitigung der Pauschbeträge wurden aber vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nicht gemacht. Auch die Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder haben sich im März 1984 anläßlich einer Sitzung der Einkommensteuerreferenten gegen eine Einschränkung oder Beseitigung der Pauschbeträge für Behinderte ausgesprochen, insbesondere weil — diese Pauschbeträge keine Steuervergünstigungen seien, sondern lediglich der Verwaltungsvereinfachung dienten und — ihre Einschränkung oder gar Beseitigung die Steuerpflichtigen zur Geltendmachung behinderungsbedingter Aufwendungen im Rahmen des § 33 des Einkommensteuergesetzes und damit zum Einzelnachweis behinderungsbedingten Mehraufwands zwinge, dessen Beurteilung die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte überfordere. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/2544 Fragen 127 und 128): Sind Presseberichte zutreffend, nach denen das Bundesministerum für Arbeit und Sozialordnung in einer vorgesehenen Änderung der „Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe" plane, daß in Zukunft drei statt bisher zwei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein müßten, bevor ein Stoff als krebserzeugend bewertet werde, daß außer dem Nachweis für die Häufigkeit bösartiger Geschwulste in einem Tierversuch zusätzlich auch noch der Nachweis von Erbgutveränderungen bei Tieren und Veränderungen bei Zellkulturen erbracht werden müsse, und wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung solch eine Änderung mit ihrem Eid, Schaden vom deutschen Volke, also auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, abzuwenden? Sind Vermutungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zutreffend, daß die vorgesehene Änderung der „Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe" in enger Zusammenarbeit 8202* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 mit der Industrie erfolgt sei, und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung ihr einseitiges Eintreten für die ausschließlich profitorientierten Interessen der betroffenen Industrie? Im Zusammenhang mit dem Entwurf der Gefahrstoffverordnung, die die Arbeitsstoffverordnung ablösen soll, ist ein Vorschlag zur Präzisierung der Kriterien zur Definition des Begriffs „krebserzeugend" unter einigen Bundesressorts diskutiert worden. In den von der Bundesregierung zu beschließenden Verordnungsentwurf wird dieser Vorschlag jedoch nicht übernommen werden. Der nicht weiterverfolgte Vorschlag ist auch mit Industriefachleuten erörtert worden. Ich weise aber ganz entschieden Ihre durch nichts belegte Behauptung zurück, die Bundesregierung trete einseitig für die betroffene Industrie ein. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 10/2544 Frage 129): Welches sind die Ursachen überproportionaler Arbeitslosigkeit von Ärztinnen, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Zwar hat die Zahl der arbeitslos gemeldeten Ärzte, insbesondere jüngerer Ärzte in letzter Zeit zugenommen. Sie liegt jedoch nach wie vor erheblich unter dem Durchschnitt aller Berufsgruppen. Auch im Vergleich zu anderen Hochschulabsolventen stellt sich die Arbeitsmarktlage von Ärzten relativ günstig dar. Es trifft zu, daß Ärztinnen stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Im September 1983 waren 47 % der arbeitslosen Ärzte Frauen, wobei ihr Anteil an den beschäftigten Ärzten aber nur 23,7 % betrug. Bei abgeschlossener Facharztweiterbildung ergibt sich kein besseres Bild. So lag der Frauenanteil unter den beschäftigten Fachärzten bei 19 % und unter den arbeitslosen Fachärzten bei 45,5%. Bei der Beantwortung der Frage nach den besonderen Ursachen der auch bei den Arztberufen überproportionalen Arbeitslosigkeit von Frauen muß sich die Bundesregierung auf die Erfahrungen aus der Vermittlungspraxis der Arbeitsämter stützen. Danach wünscht eine Anzahl von Krankenhäusern keine Bewerbervorschläge von Ärztinnen mit der Begründung, es seien bereits Ärztinnen in ausreichender Zahl beschäftigt oder die am Arbeitsplatz geforderte körperliche Beanspruchung sei so hoch, daß Bedenken gegen die Einstellung von Frauen bestünden. Regional betrachtet konzentriert sich die Arbeitslosmeldung von Ärztinnen auf Gebiete, die bereits stark mit Ärzten besetzt und als Wohn- und Arbeitsort beliebt sind. Angesichts der allgemeinen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, die auch für andere Hochschulabsolventen bestehen, beabsichtigt die Bundesregierung keine Sondermaßnahmen für bestimmte Gruppen. Soweit sich Ärzte als arbeitsuchend melden, sind die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit bemüht, Bewerberinnen gleichermaßen wie Bewerber in die gemeldeten offenen Stellen zu vermitteln und sie außerdem für offene Stellen in ländlichen Gebieten zu interessieren. Sie wirken in Vermittlungsgesprächen auf die Arbeitgeber ein, Frauen mehr offene Stellen zugänglich zu machen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/2544 Fragen 130 und 131): Welche Kriterien müssen bei einem arbeitslosen Mitbürger zutreffen, um als echt Arbeitsloser registriert zu werden? Wie ist sichergestellt, daß ein Arbeitsloser nicht mehrmals, d. h. bei verschiedenen Arbeitsämtern, registriert ist? Als Arbeitslose werden die Arbeitsuchenden gezählt, die — vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung ausüben, die unter 20 Stunden in der Woche liegt, — der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, — sich persönlich beim zuständigen Arbeitsamt gemeldet haben, — das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, — nicht arbeitsunfähig erkrankt sind, — tatsächlich in der Lage sind, unmittelbar eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen. Vereinfacht kann man sagen, daß alle Arbeitnehmer, die keine Arbeit haben und beim Arbeitsamt unmittelbar eine Arbeit suchen, als arbeitslos gezählt werden. Nach § 129 des Arbeitsförderungsgesetzes ist grundsätzlich das Arbeitsamt für die Registrierung eines Arbeitslosen zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitslose bei Eintritt der Arbeitslosigkeit seinen Wohnsitz hat. Solange er sich nicht an seinem Wohnsitz aufhält, ist das Arbeitsamt zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitslose bei Eintritt der Arbeitslosigkeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auf Antrag des Arbeitslosen hat das Arbeitsamt ein anderes Arbeitsamt für zuständig zu erklären, wenn nach der Arbeitsmarktlage keine Bedenken entgegenstehen oder die Ablehnung für den Arbeitslosen eine unbillige Härte bedeuten würde; so Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984 8203* schreibt es § 130 des Arbeitsförderungsgesetzes vor. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 10/2544 Frage 132): Trifft es zu, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt, den ehemaligen Persönlichen Referenten des früheren Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit unter Umgehung der Laufbahnvorschriften zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsamtes Rheinland-Pfalz zu ernennen? Es trifft zu, daß die Bundesregierung in ihrer Sitzung am 27. November 1984 auf Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung beschlossen hat, den Verwaltungsdirektor Otto-Werner Schade zum Vizepräsidenten eines Landesarbeitsamtes — Amt der Besoldungsgruppe B 3 BBesO — vorzuschlagen. Der Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung ging eine Abstimmung mit den Selbstverwaltungsorganen (Verwaltungsrat und Vorstand) der Bundesanstalt für Arbeit voraus. Zu der beabsichtigten Ernennung des Beamten ist neben der Zustimmung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt und der beteiligten Landesregierungen — Rheinland-Pfalz und Saarland —, die Zulassung von laufbahnrechtlichen Ausnahmen durch den Bundespersonalausschuß erforderlich. Derartige Ausnahmen waren bereits mehrfach notwendig; sie wurden auch erteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Höffkes.


Rede von Peter Wilhelm Höffkes
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis: Außenminister Genscher — er hat es soeben noch betont — ist für, Graf Lambsdorff und Wirtschaftsminister Bangemann sind gegen die Zeichnung. Die FDP-Fraktion als solche ist gespalten. Aber die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist einstimmig gegen eine Zeichnung. Das Kabinett hat entschieden: Die Bundesrepublik Deutschland zeichnet nicht, und eine eventuelle Zeichnung durch die EG wird toleriert.
Hier wäre festzuhalten: Für das Parlament besteht kein Handlungsbedarf, weil die Frage, ob gezeichnet werden soll oder nicht, in die Entscheidungskompetenz der Bundesregierung gehört. Nur bei Ratifizierung ist das Parlament zur Entscheidung aufgerufen.
Ich möchte hier betonen: Die Nichtzeichnung bedeutet noch keine Entscheidung über die Ratifizierung. Aber, meine Damen und Herren, man muß davon ausgehen, daß die CDU/CSU-Fraktion einer späteren Ratifizierung nur dann zustimmen kann, wenn Vereinbarungen erfolgen, die einer freien Weltwirtschaftsordnung entsprechen. Für den Vorschlag des Außenministers — Zeichnung mit Vorbehalten — kann sich die Fraktion nicht entschließen, weil ein wie immer formulierter Vorbehalt völkerrechtlich bedeutungslos ist.
Die Tiefseebergbauregelung ist für fast alle westlichen Industrieländer in der vorliegenden Form nicht akzeptabel. Das, was in neunjähriger Mammutkonferenz erarbeitet worden ist, würde die wirtschaftliche Gewinnung der Meeresbodenschätze verhindern und für andere internationale Streitfragen — z. B. Antarktis, Weltraum, UNCTAD — gefährliche Signale setzen und am Ende eine freiheitliche Weltwirtschaftsordnung als Ganzes in Frage stellen.
Auch den Eigeninteressen von Entwicklungsländern läuft die Regelung zuwider. Hiergegen spricht auch nicht, daß eine Reihe von Ländern die Regelung zeichneten. Denn sie sehen hier erstmals zentrale Elemente einer protektionistisch angelegten neuen Weltwirtschaftsordnung international als vereinbart an. Einstieg in die sogenannte neue Weltwirtschaftsordnung bedeutet letztlich weltweite Plan- und Zwangswirtschaft.
In aller Deutlichkeit: Mit den Regelungen über den Tiefseebergbau setzt die Konvention neues internationales Recht. Die Behörde soll das Recht erhalten, alle Tätigkeiten zu kontrollieren, Flächen zuzuteilen, Quoten festzusetzen, Preise zu bestimmen, über Beteiligung am Gewinn von drei Vierteln bis vier Fünfteln des Ertrags zu befinden, ferner über Auslieferung aller technischen Kenntnisse und Patente, das letzte bereits ab Zeichnung.
Meine Frage: Welcher Industriestaat kann wünschen, eine internationale Tief seebergbauunterdrückungsbehörde in der Hand der UN-Mehrheit zu finanzieren?

(Zurufe von der SPD: Ja, ja!)

Die nichtzeichnenden Staaten: USA, England und die Bundesrepublik, hätten 40% der Kosten zu tragen. Bei Ausfall dieser Finanzierung ist man vielleicht doch bereit, neu über die Konstruktion des Meeresbodenrechts im Sinne einer freien Weltwirtschaftsordnung nachzudenken.

(Grunenberg [SPD]: Zuckerbrot und Peitsche!)

Dirigismus, Bürokratismus und Protektionismus sind die ärgsten Feinde des Wohlstands auch in der Dritten Welt. Die SPD bitte ich, zur gemeinsamen Entschließung des Bundestags von 1977 zurückzukehren, in der es heißt: Eine institutionelle Kontrolle des Meeresbodenbergbaus darf nicht zu diri-
8140 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Dezember 1984
Höffkes
gistischer, bürokratischer oder im Ergebnis monopolistischer Ausrichtung des Meeresbodenregimes führen. — Das war die übereinstimmende Meinung aller damals in diesem Haus vertretenen Fraktionen. Ich bitte die SPD erneut, zu dieser Einstellung zurückzukommen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Wir bitten, den vorliegenden Anträgen auf Erledigterklärung zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Wie ist das mit den Anträgen?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Holtz.