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Ich bitte, mir nur noch zu gestatten, etwas zum Thema Ehrenmal zu sagen. Ich glaube, daß das Haus einen Anspruch darauf hat, daß nach den Äußerungen des Herrn Verheyen ein Vertreter der Bundesregierung dazu etwas erklärt.
Ich stelle fest: Die Bundesregierung hat noch keinen Beschluß gefaßt. Sie hat sich aber mit dem Thema befaßt. Wie Sie genau wissen, Herr Conradi, war ich beauftragt, den Präsidenten des Bundestages und des Bundesrates, und die Vertreter des Gemeinsamen Ausschusses über die Vorstellungen der Bundesregierung zu unterrichten. Dies ist inzwischen geschehen. Der Herr Bundeskanzler ist über das Ergebnis unterrichtet.
Es ging zunächst um den Standort. Über den Inhalt, über die geistige Ausrichtung, über den zu ehrenden Personenkreis wurde etwas Verbindliches nicht festgelegt. Aber ich kann hier, nach Rücksprache mit dem Herrn Bundeskanzler, ganz verbindlich erklären: Der Personenkreis, der durch dieses Mahnmal geehrt werden soll, ist mit dem Personenkreis identisch, der alljährlich mit einem Trauerakt in diesem Plenarsaal am Volkstrauertag geehrt wird.