Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein **** 16. 11.
Dr. Ahrens *** 16. 11.
Dr. Apel 16. 11.
Dr. Barzel 16. 11.
Biehle **** 16. 11.
Büchner (Speyer) ** 16. 11.
Dr. Corterier **** 16. 11.
Cronenberg (Arnsberg) 16. 11.
Dr. Ehmke (Ettlingen) 16. 11.
Francke (Hamburg) **** 16. 11.
Frau Fuchs (Köln) 16. 11.
Gansel **** 16. 11.
Genscher 16. 11.
Dr. Hauff 16. 11.
Horn **** 16. 11.
Ibrügger **** 16. 11.
Jungmann **** 16. 11.
Dr.-Ing. Kansy **** 16. 11.
Kolbow **** 16. 11.
Frau Krone-Appuhn **** 16. 11.
Kühbacher 16. 11.
Dr. Kunz (Weiden) **** 16. 11.
Dr. Langner 16. 11.
Lattmann 16. 11.
Liedtke 16. 11.
Lohmann (Witten) 16. 11.
Dr. Mertes (Gerolstein) 16. 11.
Dr. Mitzscherling 16. 11.
Müller (Düsseldorf) 16. 11.
Petersen **** 16. 11.
Polkehn 16. 11.
Porzner 16. 11.
Rapp (Göppingen) 16. 11.
Rawe 16. 11.
Reents **** 16. 11.
Reuschenbach 16. 11.
Ronneburger **** 16. 11.
Roth 16. 11.
Sauer (Salzgitter) **** 16. 11.
Frau Schmidt (Nürnberg) 16. 11.
Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 16. 11.
Seehofer 16. 11.
Frau Simonis **** 16. 11.
Dr. Soell 16. 11.
Dr. Spöri 16. 11.
Dr. Sprung 16. 11.
Dr. Stark (Nürtingen) 16. 11.
Graf Stauffenberg * 16. 11.
Stücklen 16. 11.
Voigt (Frankfurt) **** 16. 11.
Voigt (Sonthofen) 16. 11.
Vosen 16. 11.
Dr. von Wartenberg **** 16. 11.
Weiskirch (Olpe) 16. 11.
Weiß **** 16. 11.
Wissmann 16. 11.
Dr. Wittmann 16. 11.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Würtz **** 16. 11.
Zierer ** 16. 11.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 7. November 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht:
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Nutzung der Solartechnik für die Niedertemperatur-Wärmeversorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 10/1090)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 5. November 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht:
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fünfter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 10/835)
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Darlehensförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (Drucksachen 9/1105, 10/358 Nr. 104)
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Ergänzender Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Darlehensförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (Drucksache 10/1734)
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 7. November 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat:
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 80/836/EURATOM hinsichtlich der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (Drucksache 10/1145 Nr. 13)
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 8. November 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Verordnung (EURATOM, EGKS, EWG) des Rates zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Dänemark, in der Bundesrepublik Deutschland, in Irland und im Vereinigten Königreich anwendbar sind - KOM (84) 274 endg. (Drucksache 10/1946 Nr. 41)
Vorschlag für eine Verordnung (EURATOM, EGKS, EWG) des Rates zur Einführung vorübergehender Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden wissenschaftlicher und technischer Beamter der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst - KOM (84) 214 endg. (Drucksache 10/1691 Nr. 1)
7482* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2296 Frage 4):
Dienen die Erdwärmebohrungen in Falkenberg (Oberpfalz) gleichzeitig der Sondierung der Möglichkeiten einer Endlagerung atomarer Abfälle im Granitgestein, und erwägt die Bundesregierung im Zusammenhang mit einer etwaigen Entscheidung der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen m. b. H. für eine Wiederaufbereitungsanlage in Schwandorf (Bayern) die Endlagerung in Granitformationen der nördlichen Oberpfalz?
Mit Schreiben vom 31. August dieses Jahres habe ich eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN nach Bohrungen in Falkenberg und ihrem Ziel sehr ausführlich beantwortet. Ich möchte Sie deshalb hinsichtlich der Details auf die Drucksache 10/1928 verweisen.
Die Erdwärmebohrungen in Falkenberg dienen nicht gleichzeitig der Sondierung der Möglichkeiten einer Endlagerung radioaktiver Abfälle in Granitgestein. Es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen dem genannten geothermischen Projekt und der Endlagerung oder einer Standortentscheidung der DWK.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2296 Frage 20):
Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung im Rahmen der Beratungshilfe die „Zuwendungsleitstellen" aus, und warum ist bisher der Europaverband der Selbständigen (BVD) nicht als Zuwendungsleitstelle anerkannt worden?
Die in das Förderungsverfahren für Unternehmensberatungen eingeschalteten Leitstellen sind überwiegend bereits seit Beginn der Beratungsförderung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen tätig. Ihre Auswahl erfolgte unter dem Gesichtspunkt, für jeden Wirtschaftsbereich eine im Beratungswesen erfahrene Institution zu bestimmen, über die die Förderung abgewickelt werden konnte. In den letzten 10 Jahren sind lediglich noch zwei branchenübergreifende Leitstellen hinzugekommen; damit sollte insbesondere auch dem Wunsch der freien Berater nach einem alternativen Antragsweg Rechnung getragen werden.
Derzeit bestehen 10 Leitstellen, die alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft abdecken. Die Einrichtung zusätzlicher Leitstellen ist deshalb nicht beabsichtigt. Im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung wird vielmehr geprüft, inwieweit Möglichkeiten zur Verringerung der Zahl der Leitstellen bestehen. Dies entspricht auch einer Anregung des Bundesrechnungshofes. Im Rahmen der neuen Förderrichtlinien, die zum 1. Januar 1985 in Kraft treten sollen, ist bereits eine Reduzierung der Zahl der Leitstellen von 10 auf 9 vorgesehen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 25 und 26):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die z. B. zum Holzeinschlag benutzten Motorsägen bei normalem Betrieb erhebliche Mengen Motoröl — angeblich bis zu einem Liter pro Stunde — verlieren, und daß dieses 01, da eine Auffangvorrichtung oder ähnliches fehlt, ungehindert in den Erdboden eindringt?
Kann die Bundesregierung angeben, wieviel Liter Grundwasser durch einen Liter Motoröl verseucht werden, und hält sie es unter Berücksichtigung dieser Zahlen für notwendig, eine bessere technische Ausstattung für Motorsägen vorzuschreiben, um den unkontrollierten Ölverlust zu vermeiden?
Zu Frage 25:
Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß die in der Forstwirtschaft verwendeten Motorsägen erhebliche Mengen an Motoröl verlieren. Die Motorsägen werden durchweg mit 2-Takt-Motoren betrieben, die ohne spezielles Motoröl gefahren werden und ihre Motorschmierung aus dem KraftstoffÖl-Gemisch erhalten.
Allerdings wird beim Einsatz von Motorsägen ein Teil des zum Schmieren der Sägekette verwendeten Spezialhaftöles von der umlaufenden Sägekette abgeschleudert. Die Verluste liegen dabei unter 0,2 Liter Öl je Motorsägenstunde.
Zu Frage 26:
Das zur Schmierung der Motorsägenketten verwendete Spezialhaftöl beruht nicht auf Mineralölbasis, sondern ist ein wasserunlösliches synthetisches 01, das biologisch abbaubar ist. Durch sein hohes Haftvermögen bleibt das abgeschleuderte Öl zum Teil am Holz, zum Teil an Bodenbewuchs und Bodenoberfläche haften. Da das Öl wasserunlöslich ist, dringt es auch bei Niederschlägen kaum in den Boden ein. Eine Grundwasserbeeinträchtigung ist aus diesen Gründen nicht zu befürchten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 34 und 35):
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach das EG-Quotensystem bei Milch zu einem neuartigen grenzüberschreitenden Milchhandel zwischen den Niederlanden und Belgien geführt hat, und sind der Bundesregierung ähnliche Handelsgeschäfte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen EG-Ländern bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang deutsche Marktmolkereien Milch aus Gebieten außerhalb ihres Einzugsbereichs, u. a. auch aus den Niederlanden, zukaufen, um die durch die Milchkontingentierung bedingte Unterauslastung ihrer Kapazitäten zu verbessern bzw. eingegangene Verträge beim Absatz von Milchprodukten einhalten zu können?
Sinn des gemeinsamen Marktes ist auch bei Milch und Milcherzeugnissen der freie Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Nach den der
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984 7483*
Bundesregierung vorliegenden Informationen haben sich durch die Garantiemengenregelung, der die grenzüberschreitenden Milchlieferungen ebenfalls unterworfen sind, keine neuartigen Handelsströme weder zwischen Belgien und den Niederlanden noch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten ergeben. Dies schließt nicht aus, daß zum Ausgleich des regionalen Rohstoffbedarfs auch grenzüberschreitende Milchlieferungen erfolgen.
Zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung kaufen seit jeher Marktmolkereien von vertraglichen gebundenen Zuliefermolkereien Milch zu. Aufgrund der Garantiemengenregelung ist nicht auszuschließen, daß Zuliefermolkereien saisonal nicht mehr in vollem Umfang ihren früheren Lieferverpflichtungen nachkommen, jedoch werden die Marktmolkereien dadurch nur vereinzelt gezwungen, zusätzlich Milch von anderen Molkereien in — oder außerhalb des Bundesgebietes zuzukaufen.
Auf den Zukauf von Milch zur besseren Auslastung der Verarbeitungskapazitäten wird in der Regel auf Grund der derzeit hohen Zukaufpreise, und des damit verbundenen Produktionskostenanstiegs, verzichtet.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2296 Fragen 38 und 39):
Beabsichtigt die Bundesregierung für den Fall, daß durch die Zahl und das Volumen der Härtefälle nach der Milchgarantiemengenverordnung die einzusparende Menge nicht erreicht wird, eine weitere Absenkung der Quote für die übrigen Milcherzeuger?
Ist es beabsichtigt, die Gewährung von der sogenannten „Milchrente" auch in Zukunft davon abhängig zu machen, daß sich der Milcherzeuger verpflichtet, die Milchproduktion nicht nur für zehn Jahre, sondern endgültig aufzugeben?
Zu Frage 38:
Nach § 18 der Milch-Garantiemengen-Verordnung werden die Referenzmengen angepaßt, sobald sich abzeichnet, daß die der Bundesrepublik Deutschland zugewiesene Gesamtgarantiemenge unter- oder überschritten wird.
Obwohl die notwendigen Daten noch nicht bekannt sind, geht die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, daß von dieser Regelung nicht Gebrauch gemacht werden muß.
Zu Frage 39:
Voraussetzung für die Bewilligung einer „Milchrente" ist nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung einer Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung für den Markt die Verpflichtung des Erzeugers, die Milcherzeugung für den Markt binnen einer Frist von sechs Monaten nach Bewilligung der Vergütung die Milcherzeugung endgültig aufzugeben.
Der Begriff „endgültig" ist folgendermaßen zu verstehen:
— Für die Laufzeit der Garantiemengenregelung ist die Milchproduktion für den Markt lediglich für den betroffenen Milcherzeuger verboten.
— Sollte die Garantiemengenregelung vor der Laufzeit der Milchrente enden, so ist dem Milcherzeuger auf jeden Fall bis zum Ende der Milchrente (10 Jahre) die Milchproduktion für den Markt verboten.
— Auf dem Betrieb kann ein Dritter jederzeit die Milchproduktion aufnehmen; abgabenfrei jedoch nur, wenn ihm eine eigene Referenzmenge zusteht.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 10/2296 Fragen 40 und 41):
Kann bei der Fortschreibung des Bergbauernprogramms im Rahmen einer Neukonzeption der Förderung von Landwirten mit einer Ausweitung des bisher ausgewiesenen benachteiligten Gebiets gerechnet werden?
Liegt dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereits ein Antrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf Erweiterung der Grenzen der benachteiligten Gebiete im Rahmen des Bergbauernprogramms vor?
Zu Frage 40:
Mit über 4 Millionen ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) ist der Anteil benachteiligter Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland sehr groß. Hiervon gehören bisher rund 1,5 Millionen ha LF zu den sogenannten Berg- und Kerngebieten, in denen die Landwirte die wichtigste Maßnahme des Bergbauernprogramms, die Ausgleichszulage, erhalten. Die Bundesregierung beabsichtigt zusammen mit den Bundesländern, ab 1. Januar 1985 grundsätzlich alle benachteiligten Gebiete für die Ausgleichszulage zu öffnen. Damit werden im Rahmen einer Neukonzeption der Förderung von Landwirten die Ausgleichszulagengebiete um bis zu rund 2,5 Millionen ha LF erheblich ausgeweitet. Dieser Ausweitung muß noch der Planungsausschuß für Agrarstruktur und Küstenschutz zustimmen.
Über eine Ausweitung der benachteiligten Gebiete finden zur Zeit Gespräche mit den Ländern statt. Solche Ausweitungen können allerdings nur einen begrenzten Rahmen haben und müssen außerdem mit einer Dreiviertelmehrheit im Planungsausschuß für Agrarstruktur und Küstenschutz beschlossen und anschließend vom Rat in Brüssel unter Berücksichtigung der Verhältnisse in anderen Mitgliedstaaten gebilligt werden.
7484* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984
Zu Frage 41:
Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegt bereits ein Antrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf Erweiterung der Grenzen der benachteiligten Gebiete im Rahmen des Bergbauernprogramms vor. Dieser Antrag wird zusammen mit Anträgen anderer Bundesländer derzeit in den dafür zuständigen BundLänder-Gremien beraten.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/2296 Frage 45):
Steht der Absturz eines TORNADO-Flugzeuges in Bayern in ursächlichem Zusammenhang mit dem Verratsfall des verhafteten MBB-Abteilungsleiters?
Ein Zusammenhang zwischen den von Ihnen genannten Fällen besteht nicht.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/2296 Frage 47):
Welche Einheiten der Bundeswehr (Standort Koblenz/ Lahnstein) gewähren für Wochenenddienstleistungen in welchem Umfang Dienstzeitausgleich?
Auch die Einheiten in den von Ihnen genannten Standorten verfahren nach den eben angeführten Grundsätzen, da sowohl die Unterschiedlichkeit der Aufträge dieser Einheiten wie auch die Verfügbarkeit der jeweiligen Kräfte einheitliche Regelungen nicht erlauben.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Wilz (CDU/CSU) (Drucksache 10/2296 Fragen 48 und 49):
Auf welchem Wege gibt die Bundesregierung den jungen wehrpflichtigen Mitbürgern die Gelegenheit, sich über den Wehrdienst und Verwendungsmöglichkeiten darin zu informieren, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, unter dem Gesichtspunkt der frühzeitigen Berufsentscheidung — angesichts knapper Lehrstellensituation — eine Wehrdienstberatung bei jungen Männern auch dann vorzunehmen, wenn deren Einberufung nicht unmittelbar bevorsteht?
Auf welchem Wege informiert die Bundesregierung die jungen wehrpflichtigen Bürger und andere Interessierte über die mit dem Wehrdienst zusammenhängenden Fragen, und tut sie es so rechtzeitig, daß die jungen Wehrpflichtigen — z. B. beim Vorliegen einer Lehrstelle — rechtzeitig und einvernehmlich disponieren können?
Zu Frage 48:
Bei jedem Kreiswehrersatzamt steht mindestens ein Wehrdienstberater, bei Ämtern mit mehreren Musterungskommissionen stehen bis zu drei Wehrdienstberater ausschließlich für die Beratung der Wehrpflichtigen über Fragen des Wehrdienstes und der möglichen Verwendungen als Soldat zur Verfügung. Erst zum Juli 1984 wurden weitere 17 Soldaten mit dieser Aufgabe betraut, so daß nunmehr insgesamt 143 Wehrdienstberater tätig sind.
Neben diesen hauptamtlich zur Wehrdienstberatung eingesetzten Mitarbeitern werden die jungen wehrpflichtigen Bürger durch die Jugendoffiziere, öffentliche Veranstaltungen der Truppe, Ausstellungen, Informationsbroschüren und eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit unterrichtet.
Darüber hinaus beraten die Beamten und Angestellten der Kreiswehrersatzämter die Wehrpflichtigen in allen Fragen, die mit der Einberufung sowie einer möglichen Zurückstellung oder Befreiung vom Wehrdienst zusammenhängen.
Zu Frage 49:
Die Bundesregierung informiert im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Nachwuchswerbung sowie einer entsprechenden Pressearbeit laufend über den Dienst in der Bundeswehr.
Hierbei ist besonders der engagierte Einsatz der Jugendoffiziere hervorzuheben.
Außerdem sind ständig 26 Offiziere damit befaßt, in berufsbildenden Schulen vor allem die Abschlußklassen über die mit dem Wehrdienst zusammenhängenden Fragen zu unterrichten.
Die Wehrpflichtigen selbst erhalten darüber hinaus bereits mit den Erfassungsunterlagen eine erste Informationsschrift über die Wehrpflicht und bei der Musterung, die eine ausführliche Beratung einschließt, werden sie ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, den Wehrdienstberater aufzusuchen.
Durch dieses umfassende Angebot wird jeder Wehrpflichtige so rechtzeitig informiert, daß er seine beruflichen Planungen mit dem Wehrdienst abstimmen kann.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Nickels (GRÜNE) (Drucksache 10/2296 Fragen 50 und 51):
Wie viele Vorsitzende von Ausschüssen für Kriegsdienstverweigerer gemäß dem 3. Abschnitt des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes sind zur Zeit mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag und mit welcher Dauer beschäftigt?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Wehrbereichsverwaltung über eine Verlängerung dieser Verträge, und wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekanntgeworden, in denen Ausschußvorsitzende wegen zu hoher Anerkennungsquoten von ihrer vorgesetzten Dienststelle mit disziplinarischen oder anderen arbeitsrechtlichen Mitteln belangt worden sind?
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984 7485*
Zu Frage 50:
Von den im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung eingerichteten 185 Ausschüssen für Kriegsdienstverweigerung sind 19 mit Zeitangestellten besetzt. Bei den 115 Kammern für Kriegsdienstverweigerung werden zur Zeit drei Zeitangestellte beschäftigt.
Die Zeitverträge sind in der Regel auf die zulässige Höchstdauer von fünf Jahren abgeschlossen. Neben dieser Befristung enthalten die Arbeitsverträge allgemein die auflösende Bedingung, daß ab Neuregelung des KDV-Verfahrens, das war der 1. Januar 1984, das Arbeitsverhältnis ebenfalls endet.
Zu Frage 51:
Das Bundesarbeitsgericht hat zu entscheiden, ob die vertraglich vereinbarten Beendigungen der Arbeitsverhältnisse rechtmäßig waren oder ob die betroffenen Angestellten inzwischen in einem Dauerarbeitsverhältnis stehen. Die Frage einer Verlängerung der Verträge stellt sich daher nicht.
Im übrigen werden die Zeitangestellten bis zur Klärung dieser Rechtsfrage auf Grund von Vergleichen über den Ablaufzeitpunkt ihrer Verträge weiterbeschäftigt.
Fälle, in denen Ausschußvorsitzende wegen zu hoher Anerkennungsquoten von einer vorgesetzten Dienststelle mit disziplinarischen oder arbeitsrechtlichen Mitteln belangt worden sind, gibt es nicht.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 52 und 53):
Wer hat im Verantwortungsbereich der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Beschaffung von sieben Flugzeugen des Typs CHALLENGER CL 601 der Herstellerfirma Canadair für die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten schriftlich oder mündlich Kontakt gehabt?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung auf Grund ihrer vergleichenden Bewertung umfangreicher Daten zunächst auch dem Jet-Geschäftsreiseflugzeug Gulfstream III, eines sich um den Lieferauftrag bewerbenden amerikanischen Herstellers die verlangte Qualifikation (ausreichende Passagierkapazität, Geräumigkeit der Kabine, Mittelstreckenreichweite, hohe Reisegeschwindigkeit, logistische Versorgung) zuerkannte, und welche Rolle hat für die schließliche Beschaffung der CHALLENGER CL 601 die von „ausgezeichneten fachlichen Kenntnissen" getragene Analyse und Endbewertung dieses Typs durch den Bayerischen Ministerpräsidenten Strauß gespielt?
Zu Frage 52:
Die Bundesregierung hat in ihren Antworten zu den von Ihnen gestellten Fragen wiederholt dargelegt, daß vor der Entscheidung für einen Flugzeugtyp alle notwendigen Daten in einer vergleichenden Bewertung eingehend geprüft wurden.
Eine Einflußnahme auf diese Entscheidung hat es nicht gegeben.
Zu Frage 53:
Die Auswahl der Challenger CL 601 ist im Wettbewerb mit den Flugzeugmustern
— Gulfstream III einer amerikanischen Firma und der
— Falcon 50 einer französischen Firma
erfolgt.
Alle Typen haben sich als ausgezeichnete Flugzeuge erwiesen. Die Auswahl der Challenger CL 601 erfolgte ausschließlich nach Bewertung einsatzspezifischer betrieblicher und funktionaler Erfordernisse des Betriebs der Flugbereitschaft BMVg und unter besonderer Berücksichtigung der Kosten eines Flugzeugs in Beschaffung und Betrieb über 25 Jahre. Dabei kam es entscheidend darauf an, einerseits die Hauptforderungen der Bedarfsträger und andererseits die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betreibers harmonisch zu verknüpfen.
Die getroffene Entscheidung qualifiziert die CL 601 als das unter diesen Rahmenbedingungen für die Flugbereitschaft der Bundeswehr und ihre Aufgaben ausgewogenste Produkt.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Reetz (GRÜNE) (Drucksache 10/2296 Fragen 54 und 55):
Ist die Bundesregierung davon unterrichtet, daß die Baumaßnahmen an der Bundesstraße 33 neu — Zubringer Haslach/Kinzigtal-West — weiter betrieben werden, obwohl der Petitionsausschuß mit Beschluß vom 17. Oktober 1984 (Drucksache 10/2138) die Bundesregierung aufgefordert hat, diese Arbeiten nur bei erwiesener Unmöglichkeit der Lösung „provisorische Anbindung zwischen Baukilometer 2,0 und 2,8" und auch dann in über die bereits vorgelegten Änderungsvorschläge hinausgehender Reduzierung der Bauwerke an der Anschlußstelle zu betreiben?
Warum hat die Bundesregierung nicht sofort nach Eingang des Antrags des Petitionsausschusses einen Baustopp erlassen, um die Aufstellung der Kosten für den Grundstückserwerb und die Baumaßnahmen vorzunehmen, und das Entstehen weiterer Sachzwänge zu verhindern?
Zu Frage 54:
Eine provisorische Anbindung der Bundesstraße 33 neu an die B 33 alt und die dafür erforderliche Planung wären nur mit erheblichem Zeitaufwand (geschätzt 4-8 Jahre) zu realisieren. Mit einer solchen Lösung kann daher die gleichzeitige Forderung des Petitionsauschusses nach einer verkehrswirksamen Ortsumgehung von Steinach ohne wesentliche Verzögerungen nicht erfüllt werden.
Im Hinblick auf die unbestrittene baldige Entlastung Steinachs ist daher kein Baustopp angeordnet worden, die Bauarbeiten werden weitergeführt.
Der BMV hat jedoch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg gebeten, bei den laufenden Baumaßnahmen keinen Bauzustand zu schaffen, der möglichen und vertretbaren Änderungen der Planung — soweit diese ohne wesentliche zeitliche Verzögerungen durchgeführt werden können — entgegenstehen würde.
7486* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984
Zu Frage 55:
Die vom Petitionsausschuß geforderte Erhebung der Kosten für den Grunderwerb und die Baumaßnahme für die planfestgestellte Trasse und eine Alternativplanung ist von einem Baustopp unabhängig; sie ist eingeleitet. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage Nr. 54 verwiesen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hansen (Hamburg) (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 56 und 57):
Liegen der Deutschen Bundesbahn Einsatz-Erfahrungsberichte der Feuerwehren und Forschungsergebnisse über Brände schienengebundener Fahrzeuge in Tunnelanlagen vor, in denen Aussagen über den Brandverlauf und die Brandausbreitungsgeschwindigkeit getroffen werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es — im Hinblick auf Brandfälle in Schienenfahrzeugen der Deutschen Bundesbahn (DB), insbesondere bei Bränden in unterirdischen Bahnhöfen und Tunnelanlagen, die in verschiedenen Städten aufgetreten sind — derzeit ein Sicherheitsproblem für Fahrgäste gibt, das die DB veranlassen müßte, unverzüglich Vorschlägen der Feuerwehr-Experten, z. B. zur Schaffung einer Überbrückungsmöglichkeit des Notbremssystems durch den Zugführer sowie zur Einrichtung von Sprechfunkverbindungen für Feuerwehr und Polizei in den vorhandenen Tunnelanlagen für den schienengebundenen Nahverkehr der DB zu realisieren?
Zu Frage 56:
Ich nehme an, daß sich Ihre Frage auf die Brandvorfälle am 8. April 1980 und 30. September 1984 in unterirdischen Bahnanlagen im Bereich der Hamburger S-Bahn bezieht. Über den Verlauf dieser Brände liegen der Deutschen Bundesbahn ausführliche Berichte vor, u. a. die Einsatzerfahrungsberichte der Feuerwehren.
Von der Deutschen Bundesbahn werden die nationalen und internationalen Veröffentlichungen und Forschungsergebnisse über Brände von Schienenfahrzeugen in Tunnelanlagen erfaßt und im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zur Brandvorsorge ausgewertet. Grundlage für eine verbesserte Vorsorge der Deutschen Bundesbahn in S-Bahn-Tunneln bildet der „Hamburger Erfahrungsbericht über die Übungen zur Erprobung einer Einsatzkonzeption bei Bränden von öffentlichen Verkehrsmitteln in unterirdischen Verkehrsanlagen" vom 12./13. Mai 1981.
Zu Frage 57:
Es ist selbstverständlich Aufgabe der Deutschen Bundesbahn, aus derartigen schwerwiegenden Brandereignissen Folgerungen für einen verbesserten vorbeugenden Brandschutz zu ziehen.
Um die gebotene Einheit in Planung und Durchführung von Vorsorgemaßnahmen gegen Brände im Gesamtbereich unterirdischer Bahnen soweit wie möglich zu gewährleisten, werden Lösungen vom Unterausschuß „Vorbeugender Brandschutz im Schienenfahrzeugbau" bzw. vom Normenausschuß Schienenfahrzeuge im DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) erarbeitet.
Nach dem Vorschlag dieses Unterausschusses rüstet die Deutsche Bundesbahn derzeit drei Fahrzeuge der S-Bahn Hamburg mit unterschiedlicher Funktionsgestaltung der Notbremse aus. Bei Bewährung eines der Systeme ist eine entsprechende Umrüstung aller S-Bahn-Fahrzeuge vorgesehen.
Daneben arbeiten die Deutsche Bundesbahn und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg gemeinsam und intensiv an der kurzfristigen Verbesserung des Notruf-Kontakts zwischen den S-BahnFahrzeugen und den städtischen Unfall- und Rettungsdiensten. Vorgesehen und bereits konkret geplant sind technische Einrichtungen, die auch beim Befahren von Tunnelstrecken den unmittelbaren Sprechfunkkontakt zwischen diesen Stellen gewährleisten.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 58 und 59):
Wie vereinbart die Bundesregierung den Gedanken zur Öffnung der europäischen Grenzen, der insbesondere in den letzten Monaten von seiten des Bundeskanzlers immer stärker propagiert wurde, mit der Tatsache, daß parallel hierzu die historisch gewachsene Verbindung der Bundesbahnteilstrecke 470 zwischen Kempen-Kleve-Kranenburg-Nijmegen, und die auf dieser Strecke fahrenden internationalen Züge D 216/217 (Austria-Express) „wegsaniert" werden sollen?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Aspekt des Umweltschutzes, den Lastwagen- und Individualverkehr auf die Schiene zu verlagern, die geplante Stillegung, insbesondere im Hinblick darauf, daß die Strecke über Tiel, Nijmegen und Kleve die einzige Querverbindung ist, die noch nicht überlastet ist und somit die zu erwartenden Zusatzkapazitäten an Containertransporten von Rotterdam aus auffangen kann?
Zu Frage 58:
Gemeinsame Überlegungen haben die Deutsche Bundesbahn (DB) und die Niederländischen Eisenbahnen (NS) veranlaßt, die unternehmerische Erhaltungswürdigkeit der Strecke Kleve—Kranenburg—Nijmwegen durch betriebswirtschaftliche Untersuchungen zu prüfen. Abschließende Entscheidungen über die künftige Gestaltung des Leistungsangebotes im grenzüberschreitenden Verkehr sind von den Eisenbahnverwaltungen noch nicht getroffen worden. Auch im Fahrplanjahr 1985/86 werden die D-Züge 216/217 (Austria-Express) wie bisher über diese Strecke verkehren.
Zu Frage 59:
Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) ist eine Stillegung des Abschnittes Kranenburg—Landesgrenze derzeit nicht beabsichtigt.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984 7487*
Anlage 17
Antwort
des Bundesministers Dr. Schwarz-Schilling auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 60 und 61):
Warum hat die Bundesregierung in der Beantwortung meiner Frage (Drucksache 10/1775, Frage 87) verschwiegen, daß sie neben der Schließung des Postamtes Stuttgart 401 und der Zusammenlegung der Postämter Stuttgart 142/144 und 104/122 auch das Postamt 510 in Steinhaldenfeld schließen bzw. verlegen wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Schließung vor allem ältere und gehbehinderte Menschen betrifft, die zukünftig ein steiles Straßenstück und danach eine stark befahrene Straße bewältigen müssen, während sie bisher das Postamt unmittelbar im Einkaufszentrum ihres Wohngebiets (rund 3 700 Einwohner) hatten, und ist die Bundesregierung bereit, mir ohne Einschränkungen mitzuteilen, welche Postämter in Stuttgart sie außerdem zu schließen bzw. zusammenzulegen beabsichtigt?
Zu Frage 60:
Zur Beantwortung Ihrer Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages im Monat Juli hat die Bundesregierung Ihnen alle zum damaligen Zeitpunkt bekannten Maßnahmen mitgeteilt, d. h. Organisationsplanungen zum Postamt 510 in Steinhaldenfeld waren der Bundesregierung nicht bekannt.
Zu Frage 61:
Im Falle des Postamts Stuttgart 510 hat die Oberpostdirektion Stuttgart nunmehr Planungen aufgenommen, die Postämter Stuttgart 509 (Neugereut), für das auf Grund seiner räumlichen Enge neue Räume gesucht werden müssen, und Stuttgart 510 an einem für beide Wohngebiete zentral gelegenen Ort eine neue Unterbringungsmöglichkeit zu suchen. Das von der Stadt Stuttgart geplante Einkaufszentrum an der Nahtstelle zwischen Neugereut und Steinhaldenfeld ist vorerst als Sitz der neuen Amtsstelle vorgesehen.
In die Planungen werden selbstverständlich alle Überlegungen einbezogen, welche Vor- und welche Nachteile den Postkunden entstehen können.
Darüber hinausgehende Planungen im Amtsstellenbereich sind z. Z. nicht beabsichtigt. Eine Festschreibung des organisatorischen Ist-Zustandes bei der Deutschen Bundespost kann mit der Aussage natürlich nicht verbunden werden.
Anlage 18
Antwort
des Bundesministers Dr. Schwarz-Schilling auf die Frage des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/2296 Frage 62):
Wie ist die in der Presse als Drohung interpretierte Äußerung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, er werde die Verkabelung in Nordrhein-Westfalen stoppen, wenn die Landesregierung eigene medienpolitische Beschlüsse faßt, im Verhältnis von Verfassungsorganen untereinander zu werten?
Die Deutsche Bundespost braucht für ihre langfristige Investitionspolitik auch im Bereich der Breitbandverteilnetze sichere Planungsgrundlagen.
Sie muß diese Netze rentabilitätsorientiert ausbauen. Das ist auch eine Forderung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrechnungshofes. Gerade Sie, Herr Zander, haben ja im Haushaltsausschuß auf Rentabilität gedrungen!
Da diese Rentabilität der Breitbandverteilnetze vor allem von der Anschlußdichte und diese wiederum hauptsächlich von der Vielfalt der angebotenen Programme abhängt, ist es für die Planungssicherheit der Deutschen Bundespost wichtig zu wissen, in welchen Bundesländern zusätzliche Programme in Breitbandverteilnetze eingespeist werden können. Deshalb muß sich die Deutsche Bundespost überlegen, ob sie in den Bundesländern, die das Einspeisen von zusätzlichen Programmen nicht ermöglichen, nach wie vor in gleichem Maße weiterverkabeln kann, wie sie dies in den Ländern tut, die die notwendigen medienrechtlichen Voraussetzungen verabschiedet haben. Der Bundespostminister hielt es für seine Pflicht, die entsprechenden Länder auf die Konsequenzen hinzuweisen, die mit einer Differenzierung des Investitionsvolumens verbunden sind.
Anlage 19
Antwort
des Bundesministers Dr. Schwarz-Schilling auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 63 und 64):
Ist der Bundesregierung der Sachverhalt bekannt, daß zwei über die Deutsche Bundespost vom ehemaligen jüdischen Mitbürger Max Loewenstein aus Hohenlimburg am 26. und 27. Oktober 1982 nach Israel versandte Pakete, die wertvolle Geschenke im Wert von 2 000 DM enthielten, dort nicht ankamen, weil sie auf Deck eines Schiffes in einem Container befördert wurden, der „ins Meer gerissen wurde" (Oberpostdirektion Dortmund), und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesem Vorfall zu ziehen?
Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des Postabkommens von Rio de Janeiro von 1979 anzustreben, die vorsieht, daß die völlig unzureichende Höchstgrenze bei Verlustentschädigung von bis zu 120 Schweizer Franken pro Paket mindestens auf den im Inlandsbereich gültigen maximalen Entschädigungsbetrag von 500 DM angehoben wird?
Zu Frage 63:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die beiden von Herrn Max Löwenstein aus Israel versandten Postpakete in Verlust geraten sind. Sie befanden sich unter vielen anderen Postpaketen in einem Container, der bei schwerer See im Mittelmeer von Bord eines Schiffes gerissen wurde. Da keine „Höhere Gewalt" vorlag, konnte der Absender mit den für gewöhnliche Pakete vorgesehenen Ersatzbeträgen nach den Bestimmungen des Postpaketabkommens von Rio de Janeiro 1979 entschädigt werden. Die beiden Pakete waren als gewöhnliche Pakete ohne Wertangabe versandt worden.
Zu Frage 64:
Der Weltpostkongreß in Hamburg 1984 hat sich eingehend mit der Verlustentschädigung bei Postpaketen in das Ausland beschäftigt. Er beschloß deshalb eine 50 %ige Erhöhung der für gewöhnliche
7488* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984
Postpakete festgesetzten Entschädigungsbeträge. Diese Erhöhung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft.
Anlage 20
Antwort
des Bundesministers Dr. Schwarz-Schilling auf die Frage des Abgeordneten Kleinert (Marburg) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/2296 Frage 65):
Welche konkreten Umstände haben bewirkt, daß die Postbeamten Repp, Bastian und Goergens vor Abschluß des Hauptverfahrens vom Dienst suspendiert wurden, nachdem deren Tätigkeit für die DKP seit vielen Jahren bekannt war und sie ihren Dienst nach Auffassung ihrer Dienstvorgesetzten ordnungsgemäß erfüllt hatten und ihre Tätigkeit in der Vergangenheit von Postkunden nicht beanstandet wurde?
Die genannten Beamten sind in förmlichen Disziplinarverfahren vor dem Bundesdisziplinargericht angeschuldigt worden, durch schuldhafte Verletzung der Verfassungstreuepflicht ein schweres Dienstvergehen begangen zu haben. Die vorläufige Dienstenthebung wurde zunächst nicht angeordnet, weil eine einheitliche disziplinarrechtliche Beurteilung derartiger Pflichtverletzungen durch die Disziplinargerichte nicht gegeben erschien. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 10. Mai 1984 seine Rechtsprechung in dem ersten einschlägigen Urteil vom 29. Oktober 1981 bestätigt hat, kann von einer gefestigten Disziplinarrechtsprechung ausgegangen werden, wonach ein Beamter, der sich für eine Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung aktiv einsetzt, seine Verfassungstreuepflicht verletzt und ein schweres Dienstvergehen begeht, das bei beharrlicher Fortsetzung die Dienstentfernung erfordert. Unter diesen Umständen ließ es sich nicht mehr rechtfertigen, die im Verdacht eines derartigen Dienstvergehens stehenden Beamten bis zur disziplinargerichtlichen Entscheidung Dienst verrichten zu lassen, wenn ihre Entfernung aus dem Dienst zu erwarten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beamte seine übrigen Dienstpflichten korrekt erfüllt hat.
Anlage 21
Antwort
des Staatssekretärs von Loewenich auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 66 und 67):
Wann wird nach Auffassung der Bundesregierung unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Einkommensentwicklung, Zinsniveau) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohneigentumsquote von 50 v.H. erreicht werden können?
Wie trägt die Bundesregierung bei der von ihr geplanten Neuordnung der steuerlichen Wohnungsbauförderung dem Umstand Rechnung, daß der Anteil an Wohneigentum vor allem in städtischen Gebieten und bei mittleren Einkommensgruppen gering ist?
Zu Frage 66:
„Wir wollen, daß viele Bürger Wohneigentum erwerben können." Die Bundesregierung verfolgt dieses Ziel, das sie sich in der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 gesetzt hat, langfristig. Wann eine Wohneigentumsquote von 50 % erreicht sein wird, hängt von vielerlei sich ständig verändernden Faktoren ab, unter anderem von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, auf die Sie in Ihrer Frage abstellen, lassen sich nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit in die Zukunft projizieren.
Zu Frage 67:
Daß der Anteil des Wohneigentums in städtischen Gebieten geringer ist als in ländlichen Gebieten, hat verschiedene Ursachen. Eine Ursache sind sicher die höheren Baupreise, oder steuerrechtlich gesprochen: die höheren Herstellungskosten.
Die Bundesregierung hat daher am 3. Juli dieses Jahres beschlossen, die steuerlich berücksichtigungsfähigen Herstellungs- oder Anschaffungskosten für selbstgenutztes Wohneigentum von gegenwärtig 200 000 auf 300 000 DM anzuheben.
Daß der Anteil des Wohneigentums bei niederen und mittleren Einkommensgruppen geringer ist als bei höheren, liegt auf der Hand. Um auch diesen Einkommensgruppen beim Erwerb von Wohneigentum zu helfen, hat die Bundesregierung neben der steuerlichen Regelung die direkte Förderung des Wohneigentums vorgesehen. Im Bundeshaushalt 1985 soll — wie Sie wissen — für die Eigentumsförderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus mehr als 1 Milliarde DM an Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden.
Insgesamt bitte ich Sie im Hinblick auf die relativ geringe Eigentumsquote bei unteren und mittleren Einkommensgruppen folgendes zu sehen: In diesem Bereich sind die 1-Personen-Haushalte mit geringen Eigentumsquoten besonders stark vertreten. Bei diesen 1-Personen-Haushalten handelt es sich vor allem um Auszubildende und Rentner, die überwiegend entweder noch nicht oder nicht mehr als potentielle Erwerber von Wohneigentum in Betracht kommen.
Anlage 22
Antwort
des Staatssekretärs von Loewenich auf die Fragen des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 68 und 69):
Zu welchen Erkenntnissen und Schlußfolgerungen für ihre Wohnungs- und Städtebaupolitik ist die Bundesregierung durch die China-Reise des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gelangt?
In welcher Höhe wird das Wohngeld eines berechtigten Rentnerhaushalts ab 1. Juli 1985 gekürzt, nachdem die Bruttorentenerhöhung 3,3 v. H. betragen wird, von denen allerdings netto nur 1,07 v.H. verbleiben werden?
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984 7489*
Zu Frage 68:
Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesbauministers hat in der Zeit vom 29. Oktober bis 8. November 1984 in Abstimmung mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister des Auswärtigen die Volksrepublik China besucht.
Er wurde zu diesem Besuch von der chinesischen Regierung eingeladen, um — wie es in dem Einladungsschreiben heißt — „den Gedankenaustausch auf dem Gebiet des Wohnungs- und Städtebaus ... zu vertiefen und zu konkretisieren."
Diesem Zweck dienten umfassende Gespräche, die der Parl. Staatssekretär Dr. Jahn in Peking mit dem stellvertretenden Minister für Städte- und Dorfbau, Herrn Chu Chuangheng, und seinen leitenden Beamten, mit den stellvertretenden Gouverneuren einiger chinesischer Provinzen sowie maßgebenden Kommunalpolitikern der entsprechenden Provinzhauptstädte geführt hat.
Dabei zeigte sich ein hohes Interesse der chinesischen Seite, bei der Verwirklichung ihrer Pläne, besonders des Plans, die Wohnfläche pro Kopf der Bevölkerung um mehr als das Doppelte zu erhöhen, die Erfahrungen kennen zu lernen und zu berücksichtigen, die wir auf dem Gebiet des Wohnungs-und Städtebaus in der Bundesrepublik Deutschland gemacht haben.
Die Bundesregierung will die bilaterale Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China auf diesem Gebiet fortsetzen und intensivieren.
Sie begrüßt daher auch den Besuch einer Delegation von Bürgermeistern und Vizebürgermeistern aus 14 Hafenstädten Chinas, die sich gegenwärtig in unserem Land aufhält. Mit dem Leiter dieser Delegation hat der Parlamentarische Staatssekretär in Peking erste Gespräche geführt. Die Bundesregierung mißt dem Dialog mit diesen Städten auch wegen der Bedeutung für den bilateralen Handel und den Möglichkeiten von Wirtschaftskooperationen besondere Bedeutung bei.
Zu Frage 69:
Die Höhe des Wohngelds ist u. a. abhängig vom Einkommen. Einkommenserhöhungen führen regelmäßig zu einer Minderung, Einkommensminderungen zu einer Erhöhung des Wohngeldes. Nach der Entscheidung des Gesetzgebers sind Renten Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes. Rentenerhöhungen wirken sich daher nach der Systematik des Gesetzes auf die Höhe des Wohngelds aus.
Der Gesetzgeber hat diese Situation bei der Einführung der Krankenkassen-Beitrags-Pflicht der Rentner bedacht. Er hat auch ihnen mit Rücksicht auf diese neue Pflicht im Haushaltsbegleitgesetz 1983 einen erhöhten Einkommensfreibetrag von 12,5% eingeräumt, und zwar anstelle der auf 6% herabgesetzten Grundpauschale, die jeder Wohngeldempfänger mindestens geltend machen kann. Mit diesem pauschalierten Einkommensfreibetrag hat er die Krankenkassen-Beitrags-Pflicht der Rentner von Anfang an in der vollen Höhe von 5% berücksichtigt, obwohl diese Pflicht — wie Sie wissen — nur schrittweise eingeführt wird.
Der mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 1985 verbundenen Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages aUf 5% ist damit aber bereits Rechnung getragen. Die Rentner sind gegenüber anderen Wohngeldbeziehern nicht benachteiligt.
Zu Ihrer Frage konkret:
Das Wohngeld wird sich bei Rentnerhaushalten mit gleichbleibender Miete und Haushaltsgröße um durchschnittlich 20-25% des Bruttoerhöhungsbetrages der Rente vermindern. Das bedeutet: Die Wohngeldkürzung wird die Nettorentenerhöhung im Normalfall nicht aufzehren. In Einzelfällen, insbesondere bei verhältnismäßig hohen Renten und Mieten, kann ich allerdings nach geltendem Recht nicht ausschließen, daß sie geringfügig höher sein wird. Wie Sie wissen, wird die Bundesregierung aber die Wohlgeldleistungen vom 1. Janur 1986 an an die Mieten- und Einkommensentwicklung anpassen und damit eine Verbesserung der Wohngeldleistungen vor allem auch für Rentner herbeiführen.
Anlage 23
Antwort
des Staatssekretärs von Loewenich auf die Fragen des Abgeordneten Sauermilch (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/2296 Fragen 70 und 71):
Mit welchen konkreten Ergebnissen und in welcher Begleitung hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Jahn, kurz nach der Delegationsreise des Bundeskanzlers nach China ebenfalls eine China-Reise unternommen?
Welche Kosten entstehen hierdurch insgesamt für den deutschen Steuerzahler?
Zu den Ergebnissen der Reise des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesbauministers, Herrn Dr. Jahn, verweise ich auf die Antwort, die ich heute Herrn Abgeordneten Waltemathe gegeben habe (s. Anlage 22).
Die Kosten des Aufenthalts in der Volksrepublik China trägt die chinesische Seite, die mit dem Hin- und Rückflug verbundenen Kosten für den Parlamentarischen Staatssekretär und seinen Persönlichen Referenten die Bundesregierung.
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/2296) Fragen 73 und 74):
Trifft es zu, daß der Bundesminister des Auswärtigen kürzlich zu einer Gesprächsrunde eingeladen hat, um — wie es in der Einladung heißt — „in einem repräsentativen Kreis Klarheit darüber zu gewinnen, ob Wissenschaft, Industrie und Stiftungen an der Gründung privater Informatikinstitute Interesse haben, und ob sie den Versuch für aussichtsreich ansehen, die Finanzierung für solche Institute zusammenzubringen"?
7490* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984
Wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Tatsache, daß der Bundesminister des Auswärtigen damit offiziell im Bereich der Innenpolitik und hier besonders der Wissenschaftspolitik Initiativen ergreift, und sind diese mit den dafür zuständigen Ressorts abgestimmt?
Es handelt sich um eine gemeinsame Initiative des Bundesministers Genscher und des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Herrn Anton Pfeifer.
Es geht bei den Gesprächen darum herauszufinden, wie Forschung und Lehre an unseren Hochschulen im Fachbereich Informatik auch durch private Initiativen wirksam gefördert werden können. Ein Weg, der sich anbietet, ist die Errichtung privater Informatik-Institute an staatlichen Universitäten. Die Informatik nimmt einen zentralen Platz innerhalb der neuen Hochtechnologien ein. Hervorragende Lehre und Forschung in der Informatik sind deshalb von zukunftsentscheidender Bedeutung für die Entwicklung unserer Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Bundesregierung begrüßt diese Initiative, bei der Bundesminister Genscher und das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zusammenwirken und die ausgelöst ist durch die internationale Erfahrung und die technologische Herausforderung, die ausgeht von den USA und Japan.
Anlage 25
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/2296 Frage 75):
Teilt die Bundesregierung die Meinung des US-Staatssekretärs Burt (Spiegel-Interview vom 22. Oktober 1984), daß es, was Polen betrifft, in der Allianz entscheidend um Geschlossenheit geht, aber in der Beurteilung der Verbesserung der Lage im polnischen Machtbereich doch unterschiedliche Auffassungen herrschen?
Die Beziehungen des Westens zu Polen und den anderen Staaten des Warschauer Pakts sind Gegenstand ständiger Konsultationen in der Atlantischen Allianz. Ziel dieser Konsultationen ist und bleibt es, eine gemeinsame Haltung des Westens herbeizuführen.
In diesen Konsultationsprozeß lassen selbstverständlich die Verbündeten aufgrund historischer Besonderheiten in den jeweiligen bilateralen Beziehungen nuancierte Bewertungen zu einzelnen Vorgängen einfließen.
In der Bewertung der Situation in Polen stimmen gegenwärtig alle Partner der Allianz grundsätzlich darin überein, daß die nationale Verständigung in Polen nur durch den Dialog aller politischen und gesellschaftlichen Gruppen in Polen zu erzielen ist.
Anlage 26
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 76 und 77):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der hungerleidenden Bevölkerung in schwerzugänglichen Lagern in Äthiopien Hilfe zukommen zu lassen, und welche Maßnahmen sind dies insgesamt in Verbindung mit karitativen Organisationen und dem Deutschen Roten Kreuz?
Kann die Bundesregierung veranlassen, daß aus der Vorratshaltung der EG Hilfsgüter nach Äthiopien gelangen?
Zu Frage 76:
1. Äthiopien ist seit mehreren Jahren von einer Dürre betroffen, die einen deutlichen Rückgang der Ernten verursacht und in mehreren Landesteilen zu einer akuten Unterversorgung der Bevölkerung geführt hat. Der Bürgerkrieg im Lande hat die Situation weiter verschärft. Mehrere Provinzen werden ganz oder teilweise von Guerillabewegungen kontrolliert. Teile des Landes sind aus Sicherheitsgründen auf dem Landweg nicht mehr zugänglich, in anderen Landesteilen wird der Transport von Hilfsgütern durch ein völlig unzureichendes Straßennetz und die Topographie (Bergland bis über 4 000 m) erschwert.
2. Bisher sind 1984 durch das AA im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesregierung 7,65 Millionen DM (1983: 5,72 Millionen DM) für die Flüchtlings- und Soforthilfe und die Unterstützung von Transport- und Verteilungsmaßnahmen in Äthiopien aufgewandt worden. Insgesamt können 1984 bis zu 10 Millionen DM bereitgestellt werden.
Das BMZ hat 1984 bereits Nahrungsmittelhilfe (NH) in Höhe von 8,57 Millionen DM geleistet. An technischer Hilfe werden 1984 insgesamt 10 bis 11 Millionen DM zur Auszahlung gelangen, davon sind 7 Millionen DM Neuzusagen 1984.
3. Inzwischen hat sich die Lage in Äthiopien weiter verschlechtert. In mehreren Gegenden sind die dort vorhandenen Nahrungsmittelreserven erschöpft, so daß zahlreiche Menschen verhungern. Dies ist insbesondere in Gegenden der Fall, die aus Sicherheitsgründen für Hilfstransporte auf dem Landweg nicht mehr erreichbar sind. Die Medien haben die Notsituation in den letzten Wochen stark herausgestellt.
4. BMZ Warnke hat zusätzlich Leistungen aus der Nahrungsmittelhilfe angekündigt (10,45 Millionen DM für 6 000 t Weizenmehl, Verteilung über das Internationale Komitee des Roten Kreuzes — IKRK — und 900 t Speiseöl — Verteilung über Deutsches Rotes Kreuz — DRK —, 5 Lastkraftwagen für das IKRK). Im Rahmen der technischen Hilfe erfolgt eine weitere Transporthilfe (bis zu 6 Millionen DM für Reifen und Ersatzteile, ggfs. Lastkraftwagen).
5. Die Katastrophensituation besteht kurzfristig nicht so sehr im generellen Mangel an Nahrungsmitteln als in der unzureichenden und schleppenden Verteilung. Deshalb wird im Rahmen einer Soforthilfeaktion versucht, Transport und Verteilung in Äthiopien zu beschleunigen. Eine Expertengruppe unter Leitung eines Beamten des AA mit
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984 7491*
Vertretern des BMZ, BMI/THW und BMVg hat dazu in Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung Vorschläge ausgearbeitet. Als Ergebnis sind seit dem 4. November 1984 zwei Transall-Transportmaschinen der Bundesluftwaffe zum Nahrungsmitteltransport innerhalb Äthiopiens im Einsatz (zunächst für 8 Wochen). Seit dem 7. November 1984 ist eine 23 Mann starke Kfz-Reparatur-Gruppe des Technischen Hilfswerkes (THW) in Zusammenarbeit mit einem bereits bestehenden Projekt der Technischen Hilfe auf dem Kfz-Reparatursektor tätig (zunächst für 4 Wochen).
6. Die Europäische Gemeinschaft hat für Äthiopien im Rahmen der humanitären Hilfe 43,8 Millionen ECU (fast 100 Millionen DM) bereitgestellt (deutscher Anteil ca. 27 %, d. h. ca. 27 Millionen DM). Damit steht die Gemeinschaft unter den Gebern an erster Stelle.
7. Einschließlich des Anteils an der EG-Hilfe wird der Gesamtumfang der Hilfe der Bundesregierung 1984 63 Millionen DM übersteigen.
8. Am 26. Oktober 1984 hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Appell an die Weltöffentlichkeit gerichtet, Äthiopien zusätzlich bilaterale und multilaterale Hilfe zukommen zu lassen. In diesem Zusammenhang wird auf die besondere Bedeutung von logistischen und Transportmaßnahmen hingewiesen.
9. Deutsche Freiwillige Hilfsorganisationen leisten in Äthiopien schon seit Jahren umfangreiche Hilfe. Caritas und das Diakonische Hilfswerk allein haben 1984 jeweils rund 6 Millionen DM aufgewandt, das DRK stellte etwa 1,5 Millionen DM zur Verfügung. Daneben sind eine Reihe weiterer deutscher Hilfsorganisationen in Äthiopien mit kleineren Programmen tätig. Der bedeutende Umfang des Einsatzes deutscher Hilfsorganisationen wird durch die große Spendenbereitschaft der deutschen Bevölkerung ermöglicht.
Zu Frage 77:
1. Die EG-Nahrungsmittelhilfe 1984 beläuft sich insgesamt auf 502 Millionen ECU. Hiervon fließt schon traditionell der größte Teil nach Afrika. Wegen der sich abzeichnenden Dürrekatastrophe in Afrika hat die EG bereits im April ein Soforthilfeprogramm für Afrika in Höhe von 80 Millionen ECU beschlossen. Hiervon ist ein erheblicher Teil für Äthiopien bestimmt.
Äthiopien erhält 1984 im Rahmen der EG-Nahrungsmittelhilfe, sei es durch die EG direkt, sei es über Welternährungsprogramm, IKRK und andere Nichtregierungsorganisationen an bereits durchgeführten bzw. in Durchführung befindlichen Maßnahmen 124 820 t Nahrungsmittel im Wert von 38,3 Millionen ECU, zuzüglich logistischer Unterstützung im Wert von 5,5 Millionen ECU. Darüber hinaus sind 15 Millionen ECU für weitere Getreidelieferungen und Transportmittel geplant. Die bislang vorgesehenen EG-Maßnahmen für Äthiopien belaufen sich also auf insgesamt 58,8 Millionen ECU. Ein weiteres umfangreiches Nahrungsmittellieferungsprogramm ist in der Planung. Einzelheiten, insbesondere der Finanzierung liegen noch nicht fest.
2. Daneben leisten Mitgliedstaaten der EG (B, DK, D, F, I, IR, NL, VK) auch bilateral Hilfe in großem Umfang. Insgesamt 35 600 t Getreide im Wert von rd. 11,5 Millionen ECU werden geliefert. Für Sonderaktionen an NMH und Begleitmaßnahmen sind rd. 48,5 Millionen ECU vorgesehen.
Die bisher vorgesehenen Gesamtleistungen der EG und ihrer MS belaufen sich also auf rd. 118,6 Millionen ECU.
Anlage 27
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Gottwald (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/2296 Fragen 78 und 79):
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer militärischen Eskalation im Verhältnis der USA zu Nicaragua anläßlich der Verletzung des nicaraguanischen Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge, der Mobilmachung der 82. Luft-Land-Brigade der USA in South-Carolina, die Ende 1983 die Invasion auf Grenada durchgeführt hat, der politischen Mißachtung der nicaraguanischen Wahlen durch die US-Regierung, der Verletzung der nicaraguanischen Hoheitsgewässer durch die USA ein, und was unternimmt sie im Rahmen ihres Bündnisses, um die USA von einem militärischen Eingreifen abzubringen?
Wer ist nach Meinung der Bundesregierung der Verursacher der militärischen Aggressionen im Inneren Nicaraguas, wonach sich das Recht auf Widerstand gegen den Angreifer ableiten würde, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Äußerung des Staatsministers Möllemann vom 8. November 1984, der die bewaffneten konterrevolutionären Gruppen in Nicaragua als „Widerstandsorganisationen" bezeichnet?
Zu Frage 78:
Die amerikanische Regierung — zuletzt AM Shultz am 12. November 1984 in Brasilia — hat wiederholt erklärt, sie plane keine militärische Intervention in Nicaragua. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, diese Erklärungen in Zweifel zu ziehen.
Die Bundesregierung weist im übrigen darauf hin, daß sie zusammen mit ihren europäischen Partnern auf der Konferenz von San José festgestellt hat, daß die Probleme der Region nicht mit Waffengewalt, sondern nur durch von der Region selbst ausgehende politische Lösungen beigelegt werden können. Aufgrund dieser Überzeugung unterstützt sie — gemeinsam mit ihren europäischen Partnern und den Vereinigten Staaten von Amerika — die Befriedungsmaßnahmen, die im Rahmen des Contadora-Prozesses ausgearbeitet werden.
Zu Frage 79:
Bei den militärischen Auseinandersetzungen im Innern Nicaraguas stehen sich auf beiden Seiten nicaraguanische Staatsangehörige gegenüber. Sowohl die im Norden operierende FDN (Frente Democrático Nicaragüense), als auch die im Süden tätige ARDE (Acción Revolucionario-Democrática),
7492* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984
die sich im Juni 1984 unter einem gemeinsamen militärischen Oberkommando zusammengeschlossen haben, begründen ihren Widerstand gegen die sandinistische Regierung damit, daß letztere ihr Versprechen des demokratischen Pluralismus nicht eingehalten hat.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, diese Gruppen nicht als Widerstandsorganisationen zu bezeichnen. Es handelt sich hierbei um die Beschreibung des faktischen Zustands, nicht um eine Bewertung.
Anlage 28
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2296 Fragen 80 und 81):
Wird der Bundesaußenminister bei seinem Besuch in Warschau wegen der andauernden Mißverständnisse in der Volksrepublik Polen und in der Bundesrepublik Deutschland die Gelegenheiten nutzen, aufklärend darauf hinzuweisen, daß die Feststellung des Warschauer Vertrages vom 7. Dezember 1970, daß die Oder-Neiße-Linie die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet und die Bundesrepublik Deutschland und Polen gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben, nicht bedeutet, daß die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität, also sowohl der territorialen wie der personalen Hoheitsgewalt der Sowjetunion und Polens unterstellt worden seien?
Wird der Bundesaußenminister wegen der andauernden Mißverständnisse in der Volksrepublik Polen und in der Bundesrepublik Deutschland während seines Besuches in der polnischen Hauptstadt die Gelegenheit nutzen, aufklärend darauf hinzuweisen — auch unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1984 —, „daß die Bundesrepublik Deutschland mit den Ostverträgen deutsches Gebiet nicht abgetreten hat" und aus diesem Grunde bezüglich der deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße keine Gebietsansprüche stellt und zu stellen braucht und daß die endgültige Festsetzung der Grenzen Deutschlands bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben ist (vgl. die Antwort der Bundesregierung in Drucksache 9/678 vom 20. Juli 1981 A 15, Seite 6)?
Der Bundesminister des Auswärtigen wird seinen bevorstehenden Besuch in der Volksrepublik Polen nutzen, den deutsch-polnischen Aussöhnungsprozeß voranzubringen und Möglichkeiten zukunftsgewandter Zusammenarbeit zu suchen. Grundlage hierfür ist der Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970. Der Bundesminister wird hierzu die Haltung der Bundesregierung bekräftigen, wie sie in seinen Ausführungen vor dem Deutschen Bundestag vom 12. September 1984 zum Ausdruck gekommen ist, als er erklärte: „Die Bundesrepublik Deutschland geht von der in Europa bestehenden wirklichen Lage aus. Sie achtet die territoriale Integrität aller Staaten in Europa in ihren heutigen Grenzen. Sie hat keine Gebietsansprüche gegen irgend jemanden und wird solche auch in Zukunft nicht erheben. Sie betrachtet heute und künftig die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich. Dabei wissen wir, daß sich in dem Wunsch nach dauerhaft gesicherten Grenzen alle in Polen einig sind."
Der Bundespräsident unterstrich diese Haltung am 15. Oktober 1984 in seiner Rede aus Anlaß des Besuchs des rumänischen Staatspräsidenten und führte aus: „Die Bundesrepublik Deutschland achtet die territoriale Integrität aller Staaten in Europa in ihren heutigen Grenzen. Sie betrachtet die Grenzen aller Staaten als unverletzlich. Sie hat keine Gebietsansprüche gegen andere Staaten; sie wird solche auch in Zukunft nicht erheben. Ohne Vorbehalt steht sie zu den Verträgen, die zu Beginn der siebziger Jahre mit den Staaten des Warschauer Pakts abgeschlossen wurden."
Der Bundeskanzler erklärte hierzu (Tischrede 16. Oktober 1984 beim Ceausescu-Besuch): „Die Politik der Bundesrepublik Deutschland ist Friedenspolitik. Sie hat deshalb von jeher auf Anwendung oder Androhung von Gewalt als Mittel ihrer Politik verzichtet. Gewaltverzicht ist auch das Kernstück unserer Verträge mit den Staaten des Warschauer Paktes.
Wir stehen ohne Wenn und Aber zu diesen Verträgen. Die Bundesrepublik Deutschland erhebt keine Gebietsansprüche gegen irgend jemanden und wird dies auch in Zukunft nicht tun."
Anlage 29
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 82 und 83):
Ist der Bundesregierung der Inhalt des Geheimen Zusatzprotokolls des Nichtangriffspaktes zwischen Hitler und Stalin vom 23. August 1939 bekannt, und wenn ja, sieht die Bundesregierung sich als Rechtsnachfolgerin des deutschen Staates, der dieses Protokoll unterzeichnet hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Inhalt des Geheimen Zusatzprotokolls zum Nichtangriffspakt vom 23. August 1939, und welche Teile werden weiterhin als völkerrechtlich verbindlich eingestuft?
Zu Frage 82:
Der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt vom 23. August 1939 ist mit seinen Zusatzvereinbarungen seit langem veröffentlicht und damit allgemein bekannt.
Der Vertrag und seine Zusatzvereinbarungen sind für die Bundesrepublik Deutschland nicht rechtsgültig. Der Vertrag und seine Zusatzvereinbarungen sind spätestens durch den Angriff des Deutschen Reiches auf die Sowjetunion hinfällig geworden. Insoweit bedurfte es keiner besonderen Erklärungen der Bundesregierung mehr, wie die Bundesregierung am 30. Oktober 1980 auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Horst Schröder ausgeführt hat.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984 7493*
Zu Frage 83:
Aus dem Gesagten folgt, daß die Bundesregierung keinen Teil des Hitler-Stalin-Pakts weiterhin als völkerrechtlich verbindlich einstuft.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Schulhoff (CDU/CSU) (Drucksache 10/2296 Fragen 84 und 85):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Senkung der Flammentemperatur und/oder des Verbrennungsluftüberschusses bei der Feuerung von Kesselanlagen, deren Anlagenbetreiber unter die Verordnung über Großfeuerungsanlagen — 13. BImSchV — fallen, ohne große technische Umstellungen die NOx-Emission bis zu 30 v.H., was insgesamt einigen 100 000 Jahrestonnen entsprechen würde, gesenkt werden kann?
Hält es die Bundesregierung in Anbetracht dieser schon sehr schnell zu erzielenden NOx-Reduktion nicht für erforderlich, Anlagenbetreiber, die unter die Verordnung über Großfeuerungsanlagen — 13. BImSchV — fallen, zu verpflichten, bereits im Jahre 1985 die Schadstoffreduzierung herbeizuführen?
Zu Frage 84:
Die Bundesregierung hat mit öffentlichen Mitteln den Stand der NOx-armen Verbrennungstechnik weitgehend vorangetrieben; die Bundesrepublik Deutschland ist führend auf diesem Sektor.
Die in der Anfrage vorgeschlagene Absenkung des Luftüberschusses ist praktisch bei allen deutschen Anlagen aus Gründen einer rationellen Energieverwendung bereits seit langem realisiert. Die ebenfalls vorgeschlagene Temperaturabsenkung ist nur in Einzelfällen durchführbar, da die vorgegebenen Feuerungsverhältnisse — wie z. B. im Fall von Schmelzfeuerungen — ohne größere Umbauten für Temperaturabsenkungen nur einen geringen Spielraum lassen.
Nach den vorliegenden Erfahrungen weisen insbesondere neu entwickelte stickstoffarme Steinkohlenstaubbrenner ein besonders hohes NOx-Emissionsminderungspotential auf.
Bei Neuanlagen lassen sich dadurch im Vergleich zu bestehenden Anlagen in der Regel bis zu 50 % niedrigere Emissionen erzielen. Bei der nachträglichen Installation NO.-armer Brenner in bestehende Anlagen hängen die Minderungserfolge sehr stark von den örtlichen konstruktiven Gegebenheiten der Anlage ab. Im Mittel dürfte eine Minderungsrate von 30 bis 40 % erreichbar sein. Dies entspricht — wie zu einer ähnlich lautenden Anfrage bereits am 9. Juli 1984 ausgeführt — einem Emissionsminderungspotential von etwa 150 000 bis 210 000 t/a bei den deutschen Kohlekraftwerken.
In der zitierten Antwort wurde bereits darauf hingewiesen, daß wegen der begrenzten Kapazität der Anlagenhersteller wie auch im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Umrüstung während der planmäßig stattfindenden Revisionszeit eines Kraftwerkkessels durchzuführen, die Nachrüstung aller Altanlagen sich über einen längeren Zeitraum verteilen dürfte. Dies gilt insbesondere für die in Deutschland typischen Steinkohlen-Schmelzf euerungen, bei denen besonders hohe NOx-Emissionen auftreten. Hier bedarf es teilweise recht erheblicher Umbaumaßnahmen, die den üblichen zeitlichen Rahmen von 3 bis 6 Monaten wesentlich überschreiten können.
Zu Frage 85:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die bekannten verbrennungstechnischen Maßnahmen zur NOx-Minderung so schnell wie möglich bei den vorhandenen Anlagen eingeführt werden sollten. Diese Meinung wird durch den Beschluß der UMK vom 5. April 1984 zur „Interpretation des Standes der Technik zur Minderung der Stickstoffoxidemission aus Großfeuerungsanlagen" unterstützt. Der Beschluß führt u. a. aus, daß die UMK davon ausgeht, daß die Kraftwerksbetreiber unabhängig von den erforderlichen Sekundärmaßnahmen bereits kurzfristig Verminderungen der StickstoffoxidEmissionen durch Primärmaßnahmen im Feuerungsbereich herbeiführen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 86 und 87):
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Verpackungsmaterial jährlich etwa anfällt, und wieviel Prozent dieses Materials nicht wiederverwertbar ist?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Flut von nicht wiederverwertbarem Verpackungsmaterial deutlich einzudämmen?
Zu Frage 86:
Die jährlich in der Bundesrepublik Deutschland anfallenden Mengen an Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen in Höhe von zur Zeit rund 24 Millionen Tonnen bestehen zu etwa 30 % aus Verpackungsmaterial. Diese rund 8 Millionen Tonnen machen mit rund 30 bis 40 Millionen cbm etwa 50% des Hausmüllvolumens aus.
Das im Hausmüll anfallende Verpackungsmaterial ist grundsätzlich bis auf einen geringfügigen Anteil, z. B. Keramikflaschen u. ä., verwertbar. Dabei kommen als Verwertungsmöglichkeiten sowohl das Materialrecycling wie auch die energetische Verwertung in Frage.
Zu Frage 87:
1. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen Anteil der Verpackungsabfälle der Verwertung zuzuführen. Zur Verbesserung der Erfassung werden z. B. unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftskreise und der kommunalen Körperschaften verschiedene Systeme zur Einsammlung und Sortierung erprobt und nach Bewährung zur Einführung empfohlen.
7494* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984
2. Die Bundesregierung hat Schritte eingeleitet, den Vorrang der Abfallverwertung vor der bloßen Abfallbeseitigung im Abfallbeseitigungsgesetz zu verankern.
Mit dem von meinem Haus vorgelegten Entwurf einer 4. Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz soll ein Verwertungsgebot für Abfälle eingeführt werden. Der Entwurf sieht weiter vor, daß Abfälle im Rahmen des technisch Möglichen und des wirtschaftlich Vertretbaren als Material verwertet oder energetisch genutzt werden sollen.
3. Darüber hinaus enthält dieser Gesetzentwurf in § 14 eine speziell für den Bereich der Verpackungen erweiterte Ermächtigung. Hiernach kann die Bundesregierung zur Steuerung des Abfallaufkommens Regelungen zur besseren Kennzeichnung von Verpackungen, zur Rücknahme von Verpackungen sowie zur Pfanderhebung auf Verpackungen erlassen. Diese Maßnahmen haben zum Ziel, sowohl die Wiederverwendung von Mehrwegverpackungen, als auch das Materialrecycling zu steigern und somit die Abfallmengen zu reduzieren.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Kleinert (Marburg) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/2296 Frage 90):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß andere vergleichbare europäische Länder Berufsverbote nicht kennen, Verfassungstreue oder Sicherheitsgewähr vielmehr amtsbezogen definiert wird, im Hinblick auf die europäische Integration?
Zunächst weise ich den in Ihrer Frage enthaltenen Vorwurf, im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland gebe es „Berufsverbote", entschieden zurück.
Die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue genießt in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 ausdrücklich festgestellt. Diesem Verf assungsgebot muß jede deutsche Regierung uneingeschränkt nachkommen.
Ich habe im übrigen bisher nicht feststellen können, daß sich hieraus Schwierigkeiten für die Europäische Integration ergeben hätten. Es trifft auch die Annahme nicht zu, andere europäische Staaten würden prinzipiell nicht auf die Verfassungstreue ihrer Bediensteten achten.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen der Abgeordneten Frau Roitzsch (Quickborn) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2296 Fragen 91 und 92):
Trifft es zu, daß die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als einzige Berufs- und Bevölkerungsgruppe in der Bundesrepublik Deutschland seit nunmehr acht Jahren keine Anpassung ihrer Gebühren an die Einkommens- und Kostenentwicklung erhalten haben?
Wann und in welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebühren der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzuheben?
Zu Frage 91:
Die Entgelte der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterliegen in der Regel freier Vereinbarung, zu einem geringen Teil werden sie in verschiedenen Gebührenordnungen geregelt. Soweit die Sachverständigen von den Gerichten oder Staatsanwaltschaften herangezogen werden, erhalten sie eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. Diese Entschädigung ist zuletzt zum 1. Januar 1977 angehoben worden.
Zu Frage 92:
Das Bundesministerium der Justiz prüft zur Zeit im Zusammenwirken mit den Ländern, ob die Frage einer Erhöhung der Sachverständigenentschädigung im Zusammenhang mit weiteren kostenrechtlichen Fragen im Rahmen eines Gesamtkonzepts gelöst werden kann, das eine Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte vermeidet.
Die Ausarbeitung eines solchen Konzeptes wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Über den Umfang der Erhöhung läßt sich verbindlich noch nichts sagen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 93 und 94):
Wie beurteilt die Bundesregierung rechtlich und politisch die in der Öffentlichkeit erhobenen Forderungen des ehemaligen Anklägers in den Nürnberger Prozessen, Robert Kempner, gegenüber dem Flick-Konzern, die dem Konzern auferlegten Entschädigungen gegenüber überlebenden Zwangsarbeitern zu zahlen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Entschädigungszahlungen an die überlebenden Zwangsarbeiter sicherzustellen?
Zu Frage 93:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der Flick-Konzern dazu verurteilt worden wäre, den ehemaligen Zwangsarbeitern eine Entschädigung zu zahlen, die auf Druck der nationalsozialistischen Machthaber in Unternehmen beschäftigt waren, die heute zum Flick-Konzern gehören. Eine solche Verpflichtung folgt insbesondere nicht aus dem Urteil des Nürnberger Militärgerichtshofs gegen den Industriellen Friedrich Flick vom 22. Dezember 1947. In späteren Jahren ist die Frage, ob Unternehmen der Privatwirtschaft, bei denen im Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeiter eingesetzt waren, zu einer
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1984 7495*
Entschädigungsleistung auf Grund privatrechtlicher Vorschriften — etwa nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung (§§ 823 ff. BGB) verpflichtet sein können — häufig diskutiert worden. Solche Ansprüche sind, mit anfangs wechselndem Erfolg, gelegentlich auch eingeklagt worden. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 19. Juni 1973 (NJW 1973, S. 1549) steht indessen fest, daß ausländische Zwangsarbeiter einen durchsetzbaren Anspruch auf Entschädigung, Schadensersatz oder Arbeitslohn gegen die Firmen, bei denen sie eingesetzt waren, wegen des Londoner Schuldenabkommens nicht haben. Die Betroffenen sind damit anderen Opfern des Nationalsozialismus gleichgestellt. Sie können — oder könnten — wie andere Verfolgte Entschädigungsansprüche nur gegen die Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der
Gesetzgebung über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts geltend machen.
Zu Frage 94:
Da dem Flick-Konzern keine rechtliche Verpflichtung zur Erfüllung von Entschädigungsforderungen von ehemaligen Zwangsarbeitern obliegt, ist die Frage nach einer Sicherstellung solcher Entschädigungsleistungen durch die Bundesregierung gegenstandslos. Die Anspruchsgrundlagen zu erweitern ist nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung hält an der 1980 mitgeteilten Auffassung fest (BT-Drucksache 8/3982), wonach eine Aufstockung der Wiedergutmachungsgesetzgebung abgelehnt wurde.