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ID1010015500

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    Plenarprotokoll 10/100 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 100. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. November 1984 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten von Amerika 7237 C Fragestunde — Drucksachen 10/2296 vom 9. November 1984 und 10/2347 vom 13. November 1984 — Zustimmung zum Rogers-Plan durch die NATO-Botschafter in Brüssel! Grundlage für die Zustimmung des deutschen Botschafters DringlAnfr 1, 2 13.11.84 Drs 10/2347 Dr. Scheer SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 7231 B ZusFr Dr. Scheer SPD 7231 D ZusFr Gerstl (Passau) SPD 7232 B ZusFr Heistermann SPD 7232 C ZusFr Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE . 7232 D ZusFr Bahr SPD 7232 D ZusFr Dr. Ehmke (Bonn) SPD 7233 A ZusFr Hauser (Esslingen) CDU/CSU . 7233 C ZusFr Frau Fuchs (Verl) SPD 7233 C ZusFr Löffler SPD 7233 D ZusFr Frau Reetz GRÜNE 7234 A ZusFr Dr. von Bülow SPD 7234 B Auswirkungen des Rogers-Plans für die Rüstungs- und Streitkräfteplanung der Bundeswehr; finanzielle Zusagen der Bundesregierung DringlAnfr 3, 4 13.11.84 Drs 10/2347 Dr. Ehmke (Bonn) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 7236 B ZusFr Dr. Ehmke (Bonn) SPD 7236 C ZusFr Dr. von Bülow SPD 7236 D ZusFr Bahr SPD 7237 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 7237 C ZusFr Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE . 7237 D ZusFr Catenhusen SPD 7238 A ZusFr Heistermann SPD 7238 A ZusFr Dr. Scheer SPD 7238 C ZusFr Berger CDU/CSU 7238 D ZusFr Frau Fuchs (Verl) SPD 7238 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 7239 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 7239 D Überfliegen der Wieskirche durch Düsenjäger und Hubschrauber der Bundeswehr und der Verbündeten DringlAnfr 5 13.11.84 Drs 10/2347 Frau Geiger CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 7240 C ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 7240 D ZusFr Heistermann SPD 7241 B ZusFr Kuhlwein SPD 7241 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 7241 C ZusFr Berger CDU/CSU 7241 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 7242 A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 7242 B Behandlung der politischen Häftlinge in den Haftanstalten der DDR MdlAnfr 1 09.11.84 Drs 10/2296 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . . 7242 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1984 ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7242 D ZusFr Löffler SPD 7243 A ZusFr Frau Terborg SPD 7243 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7243 B ZusFr Schlaga SPD 7243 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 7243 D Verbilligung von bleifreiem Kraftstoff 1985/86; steuerliche Begünstigung von Kraftfahrzeugen mit Katalysator MdlAnfr 10, 11 09.11.84 Drs 10/2296 Müntefering SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 7244A ZusFr Müntefering SPD 7244 B Zahl der verkauften bundeseigenen Wohnungen; Verkäufe an die Mieter MdlAnfr 12, 13 09.11.84 Drs 10/2296 Uldall CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 7245 B ZusFr Uldall CDU/CSU 7245 B ZusFr Müntefering SPD 7245 D Fusion der Firmen Klöckner und Krupp; Sicherung des Stahlstandorts Georgsmarienhütte MdlAnfr 14, 15 09.11.84 Drs 10/2296 Neumann (Bramsche) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 7246 A ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . . 7246 B ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU 7246 D ZusFr Beckmann FDP 7247 C Erhöhung des Strompreises, insbesondere des Preises für Braunkohlenstrom, durch die Auflagen der GroßfeuerungsanlagenVerordnung MdlAnfr 18 09.11.84 Drs 10/2296 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 7247 D ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 7248 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 7248 C Nächste Sitzung 7248 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7249* A Anlage 2 Übernahme der Kosten einer Inanspruchnahme von Gehörlosendolmetschern für Verhandlungen mit Behörden durch die Sozialämter MdlAnfr 2, 3 09.11.84 Drs 10/2296 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 7249* C Anlage 3 Erhöhung der steuerlich zulässigen Höchstsätze für den Abzug von Reisekosten- und Verpflegungsaufwand MdlAnfr 6 09.11.84 Drs 10/2296 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7250* A Anlage 4 Konsequenzen der Verfassungsgerichtsentscheidung über die Unzulässigkeit der Investitionshilfeabgabe für die Haushaltsberatungen MdlAnfr 7 09.11.84 Drs 10/2296 Wieczorek (Duisburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7250* C Anlage 5 Steuerliche Begünstigung schadstoffarmer Diesel-Fahrzeuge MdlAnfr 9 09.11.84 Drs 10/2296 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 7250* D Anlage 6 Bindung von Bundesmitteln für die Fusion der Stahlbetriebe Krupp und Klöckner an die Weiterführung der Georgsmarienhütte MdlAnfr 16, 17 09.11.84 Drs 10/2296 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7251*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1984 7231 100. Sitzung Bonn, den 14. November 1984 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 98. Sitzung, Seite 7076 D: In der dritten Zeile ist statt „Professor Dirk" „Professor Birk" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein **** 16. 11. Dr. Ahrens *** 16. 11. Dr. Apel 16. 11. Dr. Barzel 16. 11. Biehle **** 16. 11. Borchert 16. 11. Büchner (Speyer) ** 16. 11. Dr. Corterier **** 16. 11. Cronenberg (Arnsberg) 14. 11. Dr. Enders *** 14. 11. Francke (Hamburg)**** 16. 11. Frau Fuchs (Köln) 16. 11. Gansel **** 16. 11. Haase (Fürth) *** 14. 11. Handlos 14. 11. Hedrich 16. 11. Horn **** 16. 11. Dr. Hupka **** 16. 11. Ibrügger **** 16. 11. Jungmann **** 16. 11. Dr.-Ing. Kansy **** 16. 11. Kolbow **** 16. 11. Frau Krone-Appuhn **** 16. 11. Kühbacher 16. 11. Dr. Kunz (Weiden) **** 16. 11. Dr. Langner 16. 11. Lattmann 16. 11. Liedtke 16. 11. Link (Diepholz) 14. 11. Linsmeier 14. 11. Müller (Düsseldorf) 16. 11. Petersen **** 16. 11. Porzner 16. 11. Rawe 16. 11. Reents **** 16. 11. Ronneburger **** 16. 11. Sauer (Salzgitter) **** 16. 11. Frau Schmidt (Nürnberg) 16. 11. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 16. 11. Seehofer 16. 11. Frau Simonis **** 16. 11. Dr. Soell 16. 11. Dr. Sprung 16. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 16. 11. Graf Stauffenberg * 16. 11. Stücklen 16. 11. Voigt (Frankfurt) *"* 16. 11. Dr. von Wartenberg **** 16. 11. Weiskirch (Olpe) 16. 11. Weiß **** 16. 11. Würtz **** 16. 11. Zierer ** 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/2296 Fragen 2 und 3): Wie beurteilt die Bundesregierung Klagen Gehörloser und ihrer Organisationen darüber, daß in Fällen erforderlicher Inanspruchnahme von Gehörlosendolmetschern beispielsweise bei Verhandlungen mit Behörden die Kostenübernahme durch Sozialämter an enge Einkommensgrenzen gebunden ist, besonders unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die ohnehin vielfältig benachteiligten Gehörlosen auch im beruflichen Fortkommen beeinträchtigt sind und im Regelfall nur unterdurchschnittliche Einkommen erzielen können? Ist die Bundesregierung - gegebenenfalls im Zusammenwirken mit Ländern und Kommunen - zu einer Prüfung bereit, ob im Rahmen der Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes oder in anderer Weise die Inanspruchnahme von Gehörlosendolmetschern durch die Betroffenen besser finanziell gefördert werden kann als nach den jetzigen Regelungen? Zu Frage 2: Die Kostenübernahme für die aus besonderem Anlaß notwendige Inanspruchnahme eines Gehörlosendolmetschers ist nach Auffassung der Bundesregierung in § 21 der Verordnung nach § 47 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) systemgerecht und befriedigend geregelt. Wird die Hilfe im Rahmen einer sonstigen Eingliederungsmaßnahme gewährt, ist die für diese geltende Einkommensgrenze maßgebend, im übrigen die für Hilfen in besonderen Lebenslagen allgemein geltende Einkommensgrenze des § 79 BSHG. Soweit das zu berücksichtigende Einkommen über dieser Grenze liegt, ist die eigene Kostentragung nach dem Gesetz (§ 84 Abs. 1 BSHG) „in angemessenem Umfang zuzumuten". Dabei sind vor allem die Art des Bedarfs, die Dauer und Höhe der erforderlichen Aufwendungen sowie besondere Belastungen des Hilfesuchenden und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu berücksichtigen. Diese gesetzliche Regelung sollte es ermöglichen, in jedem Einzelfall zu einem befriedigenden und für den Gehörlosen und seine Angehörigen zumutbaren Ergebnis zu kommen. Klagen der in der Frage genannten Art sind der Bundesregierung aus der Sozialhilfepraxis bisher nicht bekannt geworden. Zu Frage 3: Die Bundesregierung wird die Frage zum Anlaß nehmen, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände um Stellungnahme zu bitten, welche Schwierigkeiten bei der Anwendung der für die Inanspruchnahme von Gehörlosendolmetschern geltenden gesetzlichen Regelungen aufgetreten sind und wie ihnen, sollten sie bestehen, wirksam begegnet werden könnte. 7250* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1984 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 10/2296 Frage 6): Wie haben sich die steuerlich zulässigen Höchstsätze für den Abzug von Reisekosten- und Verpflegungsaufwand für In- und Auslandsreisen bei der Lohn- und Einkommensteuer in den letzten zehn Jahren entwickelt, und beabsichtigt die Bundesregierung eine Anpassung an die aktuelle Kostenentwicklung, insbesondere im Ausland? Ich nehme an, daß sich Ihre Frage auf die Höchstbeträge bezieht, die für nachgewiesene Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlands- und Auslandsdienstreisen gelten. Diese Beträge sind erstmals mit Wirkung ab 1. Januar 1975 wie folgt festgesetzt worden: 1. bei Dienstreisen im Inland bis zu 47 DM, 2. bei Auslandsdienstreisen in ein Land der Ländergruppe I bis zu 57 DM, der Ländergruppe II bis zu 77 DM, der Ländergruppe III bis zu 96 DM, der Ländergruppe IV bis zu 117 DM. Zum 1. Januar 1978 sind die genannten Sätze wegen der gleichzeitigen Erhöhung der Reisekostenvergütungen des öffentlichen Dienstes angehoben worden. Sie betragen nunmehr 1. bei Dienstreisen im Inland bis zu 54 DM, 2. bei Auslandsdienstreisen in ein Land der Ländergruppe I bis zu 64 DM, der Ländergruppe II bis zu 84 DM, der Ländergruppe III bis zu 103 DM, der Ländergruppe IV bis zu 124 DM. Die Höchstbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen dürfen nach § 9 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 140 vom Hundert der pauschalen Tagegeldbeträge des Bundesreisekostengesetzes nicht überschreiten. Dieser Rahmen ist durch die geltenden Beträge ausgeschöpft. Die Höchstbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen können also solange nicht angehoben werden, als nicht auch die Sätze des Bundesreisekostengesetzes erhöht werden. Wenn Sie gleichzeitig auch die ohne Kostennachweis anzuerkennenden steuerlichen Pauschbeträge für Reisekosten ansprechen, die sich weitgehend an die Reisekostenvergütungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, so gelten diese in der derzeitigen Höhe seit 1978. Vorher waren seit November 1973 geringere Beträge festgesetzt, die sich ebenfalls an den Reisekostenvergütungen des öffentlichen Dienstes ausrichten. An der bisherigen weitgehenden Übereinstimmung der steuerlichen Reisekosten-Pauschbeträge mit den Reisekostenvergütungen des öffentlichen Dienstes muß festgehalten werden, weil die Kostenentwicklung in beiden Bereichen nicht unterschiedlich beurteilt werden kann. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Wieczorek (Duisburg) (SPD) (Drucksache 10/2296 Frage 7): Welche Konsequenzen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit der Investitionshilfeabgabe für die Beratungen über den Nachtragshaushalt 1984 und den Haushalt 1985, die unmittelbar vor dem Abschluß stehen? Die Investitionshilfeabgabe war haushaltsrechtlich als Teil der Nettokreditaufnahme des Bundes ausgestaltet. Demgemäß wird 1984 und 1985 der bisher zinslose Teil der Nettokreditaufnahme — nämlich das Aufkommen aus der Investitionshilfeabgabe — ersetzt durch einen zu verzinsenden Kredit, der ebenfalls am Kapitalmarkt unterzubringen ist. Für den Nachtragshaushalt 1984 ergeben sich daraus keine Folgen. Der Haushaltstitel Investitionshilfeabgabe wird aus buchungstechnischen Gründen weiter benötigt, weil die bisher zugeflossenen Einnahmen von rund 1,4 Milliarden DM im Haushalt darzustellen sind und mit einer vollständigen Rückzahlung bis zum Jahresende 1984 nicht gerechnet werden kann. Im Haushalt 1985 wird demgegenüber entfallen — § 2 Abs. 5 des Haushaltsgesetzes. Der Titel für die Investitionshilfeabgabe wird zum Leertitel. Die Nettokreditaufnahme 1985 besteht damit in voller Höhe aus einem am Kreditmarkt zu verwirklichenden Finanzierungssaldo. Als Folge der Umwandlung in eine zu verzinsende Kreditaufnahme werden die Ausgaben für Zinsen in den kommenden Jahren steigen. Für 1985 kann der notwendige Mehrbedarf im Rahmen der etatisierten Zinsausgaben aufgefangen werden. Bei der gegenwärtigen Kreditmarktlage läßt sich der Umfang der Vorratskredite zu Ende 1984 für 1985 gegenüber den bisherigen Planungsannahmen absenken. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Antretter [SPD] (Drucksache 10/ 2296 Frage 9): Bezieht sich die für Dieselfahrzeuge vorgesehene steuerliche Regelung auf alle Fahrzeuge dieser Art, oder in welcher Weise sollen schadstoffarme Dieselfahrzeuge (z. B. mit Rußfilter) besonders begünstigt werden? Auch für Diesel-Personenkraftwagen soll die vorgesehene Steuerbefreiung nur gewährt werden, wenn sie als schadstoffarm anerkannt sind. Dies setzt voraus, daß sie sowohl hinsichtlich der gasförmigen als auch hinsichtlich der partikelförmigen Schadstoffe die künftigen strengen Grenzwerte einhalten. Die Steuerbefreiung soll für schadstoffarme Diesel-Personenkraftwagen wegen der vergleichsweise geringeren Mehrkosten die Hälfte der Zeit betra- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1984 7251* gen, die für schadstoffarme Personenkraftwagen mit entsprechend großen Otto-Motoren vorgesehen ist. Für nicht schadstoffarme Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren werden nach dem Regierungsentwurf ab 1. Januar 1986 höhere Steuersätze eingeführt. Hiervon sind die Halter von Diesel-Personenkraftwagen in gleicher Weise betroffen wie die Halter von Personenkraftwagen mit Otto-Motoren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 10/2296 Fragen 16 und 17): Auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung in der Lage, für die Fusion der Stahlbetriebe von Krupp und Klöckner öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen? Wird die Bundesregierung die Bewilligung öffentlicher Mittel davon abhängig machen, daß es zu keiner Schließung der Georgsmarienhütte kommt? Zu Frage 16: Die Unternehmen haben im Hinblick auf die erheblichen zusätzlichen Aufwendungen, die der neuen Gesellschaft bei Realisierung der Fusionsplanungen entstehen, zusätzliche Hilfen erbeten. Eine Entscheidung über diesen Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da noch keine verbindlichen Beschlüsse der Unternehmensorgane vorliegen und die für eine Detailprüfung notwendigen Einzelangaben noch nicht übermittelt wurden. Bei der Detailprüfung wird auch zu klären sein, welche Rechtsgrundlage für eine eventuell vorgesehene Hilfe geschaffen werden müßte. Zu Frage 17: Bei einer Entscheidung über eine etwaige Bewilligung zusätzlicher öffentlicher Mittel müßte die Bundesregierung Vor- und Nachteile des Fusionskonzeptes abwägen. Es wäre zu prüfen, inwieweit die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die Wettbewerbsfähigkeit des Gesamtunternehmens zu stärken und damit die Arbeitsplätze von rund 40 000 Stahlbeschäftigten sicherer zu machen. Sollte sich herausstellen, daß dieses Ziel nur bei weiteren Stillegungen erreicht werden kann, könnte die Bundesregierung diese nicht verhindern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Beckmann.


Rede von Klaus Beckmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der hier angesprochenen Subventionsforderungen und Subventionsmöglichkeiten den Wunsch der australischen CRA, sich mit mehr als einer halben Milliarde D-Mark an dem neuen Unternehmen zu engagieren?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Tatsache, daß diese Beteiligungsabsicht besteht, ist ein sehr erfreuliches Zeichen dafür, daß ein leistungsfähiger ausländischer Konzern die Stahlaktivitäten der Firmen Krupp und Klöckner offenbar positiv beurteilt. Wir sind der Meinung, daß diese Tatsache ein Anzeichen dafür ist, daß wir für diese Unternehmensgruppe zuversichtlich in die Zukunft sehen können.

(Beckmann [FDPJ: Vielen Dank!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Fragen 16 und 17 brauchen nicht aufgerufen zu werden, weil der Fragesteller um schriftliche Beantwortung gebeten hat. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.