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    Plenarprotokoll 10/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 6955 A Absetzung der Punkte 17 und 30 von der Tagesordnung 6955 B Änderung der Überweisung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 10/1435 — an Ausschüsse 6955 B Aktuelle Stunde betr. die türkischen Militäroperationen gegen die Kurden und die Rolle der NATO-Verteidigungshilfe der Bundesrepublik Deutschland Schneider (Berlin) GRÜNE 6955 C Dr. Pohlmeier CDU/CSU 6956 B Frau Huber SPD 6957 B Schäfer (Mainz) FDP 6958 A Jungmann SPD 6958 D Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU 6959 D Duve SPD 6960 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . 6961 C Möllemann, Staatsminister AA 6962 B Frau Luuk SPD 6964 A Jäger (Wangen) CDU/CSU 6964 D Schneider (Berlin) GRÜNE 6965 C Schwarz CDU/CSU 6966 B Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Burgmann und der Fraktion DIE GRÜNEN Umweltfreundliche Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland hier: Allgemeine Fragen — Drucksachen 10/1382, 10/1774 — Erklärungen nach § 31 GO Schäfer (Offenburg) SPD 6967 B Burgmann GRÜNE 6968 A Namentliche Abstimmung 6968 C Ergebnis der Abstimmung 6978 D Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu der Verfassungsstreitsache 2 BvE 2/84 — Organklage der Bundespartei DIE GRÜNEN betreffend das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22. Dezember 1983 — Drucksache 10/2171 — 6968 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversichrung (Arbeitsförderungs- und Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 10/2176 — Müller (Remscheid) CDU/CSU 6969 A Heyenn SPD 6972 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 Cronenberg (Arnsberg) FDP . . . 6976 A, 6992 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 6989 C, 6980 B Frau Potthast GRÜNE 6984 A Glombig SPD 6986 A Weinhofer SPD 6991 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 10/1863 — 6993 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. März 1984 zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands — Drucksache 10/2120 — 6993 C Nächste Sitzung 6993 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6995* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6995* B Anlage 3 Anpassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes an die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure MdlAnfr 3 19.10.84 Drs 10/2163 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6995* D Anlage 4 Künftige Aufgaben von Staatsminister Möllemann MdlAnfr 10 19.10.84 Drs 10/2163 Frau Fuchs (Köln) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6996* A Anlage 5 Volkswirtschaftlicher Nutzen einer Wiederaufarbeitungsanlage MdlAnfr 55 19.10.84 Drs 10/2163 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 6996* B Anlage 6 Mittel des DEG-Sonderfonds; Vergütung an DEG-Mitarbeiter aus DEG-Geschäften neben dem Engagement bei Entwicklungsbanken MdlAnfr 64, 65 19.10.84 Drs 10/2163 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6996* B Anlage 7 Abführung der Vergütungen für Aufsichtsratstätigkeiten bei Entwicklungsbanken an den DEG-Sonderfonds; Vergütungen aus dem DEG-Sonderfonds von 1980 bis 1983 MdlAnfr 66, 67 19.10.84 Drs 10/2163 Dr. Hauchler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6996* D Anlage 8 Vergütung an Mitarbeiter der Deutschen Entwicklungsgesellschaft für Aufsichtsratstätigkeiten bei Entwicklungsbanken aus dem DEG-Sonderfonds MdlAnfr 68, 69 19.10.84 Drs 10/2163 Toetemeyer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6997* A Anlage 9 Einrichtung eines Sonderfonds der Deutschen Entwicklungsgesellschaft für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Entwicklungsbankenengagement MdlAnfr 70 19.10.84 Drs 10/2163 Frau Luuk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . . 6997* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 6955 95. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1984 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 26. 10. Dr. Barzel 26. 10. Bastian 26. 10. Frau Beck-Oberdorf 26. 10. Ertl 26. 10. Eylmann 26. 10. Frau Gottwald 26. 10. Haar 26. 10. Handlos 26. 10. Dr. Hauff 26. 10. Hedrich 26. 10. Höffkes 26. 10. Kastning 26. 10. Frau Kelly 26. 10. Kroll-Schlüter 26. 10. Dr. Graf Lambsdorff 26. 10. Lenzer*** 26. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 26. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 26. 10. Dr. Müller** 26. 10. Dr. Müller-Emmert 26. 10. Petersen 26. 10. Porzner 26. 10. Reddemann*** 26. 10. Reuschenbach 26. 10. Frau Roitzsch (Quickborn) 26. 10. Schmidt (Hamburg) 26. 10. Schröder (Hannover) 26. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 26. 10. Graf Stauffenberg* 26. 10. Voigt (Sonthofen) 26. 10. Frau Dr. Vollmer 26. 10. Weiskirch (Olpe) 26. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Bundesbericht Forschung 1984 - Drucksache 10/1543 - zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Haushaltsausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1984 - Drucksachen 10/980, 10/981 - Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1984 bis 1987 - Drucksache 10/1419 - Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 19. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinaflüchtlinge (UNRWA) über Hilfsmaßnahmen der Flüchtlinge in den Nahostländern - KOM(84) 113 endg. - Drucksachen 10/1212 Nr. 7, 10/1278 - Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung von Arbeitskostenerhebungen im produzierenden Gewerbe, im Groß- und im Einzelhandel sowie im Bank- und im Versicherungsgewerbe - Drucksache 10/133 Nr. 7 - Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit Schreiben vom 17. Oktober 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen zur Deckung des Ausgabenbedarfs des Haushaltsjahres 1984 in Anbetracht der völligen Ausschöpfung der eigenen Mittel - KOM(84) 250 endg. - Drucksache 10/1792 - Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2163 Frage 3): Inwieweit werden die Vorschriften der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen umgesetzt, und was unternimmt die Bundesregierung, um auch die Länder dazu zu veranlassen, das neue Recht in ihre Vergabebestimmungen aufzunehmen? Die ab 1. Januar 1985 in Kraft tretende „Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" hat zur Folge, daß zu den Richlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (RBBau) neue Vertragsmuster für Ingenieure geschaffen und bestehende Ver- 6996* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 tragsmuster für Architekten und Ingenieure geändert werden müssen. Diese Vertragsmuster werden in Absprache mit den Finanzbauverwaltungen der Länder erarbeitet und bis zum Jahresende veröffentlicht sein. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird den Ländern empfehlen, im Hinblick auf ein einheitliches Verwaltungshandeln für Landesbauten entsprechend zu verfahren. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 10/2163 Frage 10): Deutet die Äußerung des verdienten Staatsministers im Auswärtigen Amt, Möllemann, das derzeitige Rentensystem sei nicht mehr finanzierbar und alle Menschen, die heute Geld verdienten, sollten sich zusätzlich durch eine private Versicherung absichern, darauf hin, daß ihm innerhalb der Bundesregierung ein neues Aufgabenfeld auf sozialpolitischem Gebiet zuwächst oder zuwachsen soll, und wenn nein, welche Aufgaben soll der Staatsminister künftig innerhalb der Bundesregierung wahrnehmen? Ihre Frage beantworte ich mit „Nein". Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 10/2163 Frage 55): Wie beurteilt die Bundesregierung den betriebs- und volkswirtschaftlichen Nutzen einer Wiederaufarbeitungsanlage? Der Einfluß einer Wiederaufarbeitungsanlage auf die regionale Wirtschaft, insbesondere in einer wirtschaftlich schwachen Region, wird sicher ganz erheblich sein. Von den derzeit geschätzten Gesamtkosten von über 4 Milliarden DM einer Wiederaufarbeitungsanlage wird ein erheblicher Teil in die regionale Wirtschaft fließen. Der Betrieb der Anlage wird direkt 1 600 bis 1 800 Dauerarbeitsplätze schaffen. In der Bauphase wird die Zahl der Arbeitsplätze mehr als doppelt so hoch sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/2163 Fragen 64 und 65): Wieviel Mittel sind bisher insgesamt und in den Jahren 1980 bis 1983 in den bei der DEG (Deutsche Finanzierungsgesellschaft für Beteiligungen in Entwicklungsländern) angelegten Sonderfonds geflossen, der aus Mitteln gespeist wird, welche die DEG-Mitarbeiter für die Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate bei Entwicklungsbanken erhalten haben'? Sind Mitarbeitern der DEG auch aus anderen — als dem Engagement bei den Entwicklungsbanken — Geschäften der DEG Mittel zugeflossen, und wie wurde mit diesen verfahren? Zu Frage 64: Diese Frage kann nicht vollständig beantwortet werden. Der Grund liegt in der Konstruktion der DEG als GmbH. Nach dem GmbH-Gesetz § 52 in Verbindung mit § 111, Abs. 2 Aktiengesetz ist die Geschäftsführung nur dem Aufsichtsrat zur Auskunft verpflichtet. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß der Aufsichtsrat ordnungsgemäß unterrichtet worden ist und der Regelung zugestimmt hat. Zu Frage 65: Es gehört zu den Aufgaben der DEG, in den Aufsichtsratsgremien der von ihr mitfinanzierten Projektgesellschaften mitzuwirken. Außer an Entwicklungsbanken ist die DEG auch an gewerblichen Projektgesellschaften (Firmen) beteiligt. Für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten bzw. die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen zahlen eine Reihe von Projektgesellschaften und — entsprechend ihren Satzungen — den von der DEG entsandten Vertretern, wie den übrigen Mitgliedern dieser Aufsichtsräte, Vergütungen. Es ist ein Grundsatz der DEG, sich in Aufsichtsräten nur dann für Vergütungen auszusprechen, wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Die von der DEG in die Aufsichtsratsgremien einer Projektgesellschaft entsandten Vertreter führen sämtliche von ihnen bezogene Aufsichtsratsvergütungen an die DEG in einen Sonderfonds ab. Für alle Vergütungen besteht also dieselbe Regelung. Gemäß den geltenden Aufsichtsratsbeschlüssen leistet die DEG aus diesem Sonderfonds an Geschäftsführer und Mitarbeiter Zahlungen. Diese Zahlungen sind vertraglicher Bestandteil der ordentlichen Bezüge der Geschäftsführer und Mitarbeiter. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hauchler (SPD) (Drucksache 10/2163 Fragen 66 und 67): Sind alle Vergütungen, welche DEG-Mitarbeiter für die Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate bei Entwicklungsbanken zugeflossen sind, in den dafür bei der DEG eingerichteten Sonderfonds eingezahlt worden? Welche Beträge hat die Geschäftsführung der DEG aus dem bei der DEG angelegten Sonderfonds für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Entwicklungsbankenengagement der DEG in den Jahren 1980 bis 1983 erhalten'? Zu Frage 66: Die von der DEG in die Aufsichtsgremien ihrer Projektgesellschaften (Firmen und Entwicklungsbanken) entsandten Vertreter führen aufgrund einzelvertraglicher Abmachung, sämtliche von ihnen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1984 6997* bezogene Aufsichtsratsvergütungen an den bei der DEG eingerichteten Sonderfonds ab. Zu Frage 67: Nach dem GmbH-Gesetz § 52 in Verbindung mit § 111, Abs. 2 Aktiengesetz ist die Geschäftsführung nur dem Aufsichtsrat zur Auskunft verpflichtet. Deswegen können Beträge in diesem Fall nicht angegeben werden. Ich kann Ihnen jedoch soviel sagen, daß der Aufsichtsrat im Oktober 1977 die Höhe der Zuwendungen an die Geschäftsführer festgelegt und seitdem nicht geändert hat. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/2163 Fragen 68 und 69): Wie viele Mitarbeiter haben aus dem bei der DEG angelegten Sonderfonds für Mittel aus der Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit bei Entwicklungsbanken eine Vergütung erhalten, und nach welchen „leistungsbezogenen Gesichtspunkten" wurden diese Mittel verteilt? Wie bewertet es die Bundesregierung, daß Mitarbeiter der DEG, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein volles Gehalt erhalten, aus Mitteln, welche im Rahmen der entwicklungspolitischen Aufgaben der DEG eingesetzt werden, ein erhebliches Zubrot verdienen? Zu Frage 68: Gemäß den Aufsichtsratsbeschlüssen aus den Jahren 1968 und 1977 erhalten Geschäftsführung und leitende Mitarbeiter, und nach einem weiteren Aufsichtsratsbeschluß vom Juni 1982 auch nicht-leitende Mitarbeiter, Zuwendungen aus dem Sonderfonds. Dabei hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung ermächtigt, die Höhe dieser Zuwendungen im Einzelfall für alle Mitarbeiter nach internen Leistungsgesichtspunkten festzusetzen. Hiervon ausgenommen ist die Höhe der Zuwendungen an die Geschäftsführer selbst, die der Aufsichtsrat in einem absoluten Betrag festgelegt hat. Zu Frage 69: Die Zahlungen, die die DEG an Geschäftsführer und Mitarbeiter aus diesem Sonderfonds leistet, sind vertraglicher Bestandteil der ordentlichen Bezüge. Diese Regelung, welcher der Aufsichtsrat zugestimmt hat, hält die Bundesregierung wegen ihrer Flexibilität und ihres Leistungsanreizes für besser als eine starre Gehaltsregelung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Köhler auf die Frage der Abgeordneten Frau Luuk (SPD) (Drucksache 10/2163 Frage 70): Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der DEG ein Sonderfonds für Aufsichtsratsvergütungen aus dem Entwicklungsbankenengagement angelegt worden ist, und welche Konsequenzen sachlicher und personeller Art wird die Bundesregierung ziehen? Das Präsidium befaßte sich erstmals 1968 mit der Regelung des Sonderfonds. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie seine beiden Stellvertreter — einer von ihnen ist der Staatssekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit — an. Der Aufsichtsrat hat sich dann wiederholt mit diesem Fragenkomplex befaßt und zum Beispiel im Oktober 1977 eine zusammenfassende Regelung hinsichtlich des Sonderfonds beschlossen. Ich bin überzeugt, daß der Aufsichtsrat auch in Zukunft in dieser Hinsicht seiner Aufsichtspflicht genügen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, die Fraktion der GRÜNEN verlangt gemäß § 52 unserer Geschäftsordnung namentliche Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag auf Drucksache 10/2189 zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die JaKarte, wer dagegen stimmt oder sich der Stimme enthalten will, den bitte ich, die entsprechende Abstimmungskarte in eine der hier vorne aufgestellten Urnen zu legen.
    Ich eröffne die namentliche Abstimmung.
    Meine Damen und Herren, ich frage, ob ein Mitglied seine Stimmkarte noch nicht abgegeben hat.
    — Ich frage das letzte Mal, ob jemand seine Stimmkarte noch nicht abgegeben hat. — Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
    Ich bitte damit einverstanden zu sein, daß wir bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses in die Behandlung der nächsten Tagesordnungspunkte eintreten.
    — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann verfahren wir so.
    Ich rufe Punkt 28 der Tagesordnung auf:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu der Verfassungsstreitsache 2 BvE 2/84 — Organklage der Bundespartei DIE GRÜNEN betreffend das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22. Dezember 1983
    — Drucksache 10/2171 —
    Berichterstatter: Abgeordnete Bohl Dr. Emmerlich
    Im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
    Wird zur Berichterstattung das Wort gewünscht?
    — Das ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Mir liegen keine Wortmeldungen vor.

    (Widerspruch der Abg. Frau Nickels [GRÜNE])

    Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Nein!)

    — Einen Augenblick, wir sind in der Abstimmung.
    — Wer der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 10/2171 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist damit angenommen.



    Vizepräsident Wurbs
    Ich rufe Zusatzpunkt 4 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitsförderungs- und Rentenversicherungs-Änderungsgesetz)

    — Drucksache 10/2176 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    Für die Aussprache sind zwei Stunden vereinbart worden. — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
    Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Herr Abgeordneter Müller, Sie sprechen auch gleich zur Sache? — Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Sie haben das Wort.

    (Vorsitz: Vizepräsident Frau Renger)



Rede von Adolf Müller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bringen heute gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes und der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Damit verfolgen wir drei wichtige Ziele: Erstens. Der Arbeitslosenversicherungsschutz älterer Arbeitnehmer soll spürbar verbessert werden. Zweitens. Wir wollen einer Ausnutzung der Solidargemeinschaft durch Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeigeführt haben, zukünftig effektiver entgegenwirken. Drittens. Wir werden den Beitragssatz in der Rentenversicherung um 0,2 Prozentpunkte geringfügig erhöhen, um ihn in der Arbeitslosenversicherung um die gleichen 0,2 Prozentpunkte zu ermäßigen, so daß Arbeitnehmer und Arbeitgeber hierdurch nicht zusätzlich belastet werden.
Absoluten Vorrang hat die Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes älterer Arbeitnehmer. Deshalb soll mit Wirkung vom 1. Januar 1985 die Höchstdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auf 18 Monate verlängert werden. Bisher war dieser Anspruch auf höchstens 12 Monate begrenzt. Begünstigt werden Arbeitnehmer, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits das 49. Lebensjahr vollendet haben. Gestaffelt nach der Dauer ihrer beitragspflichtigen Beschäftigung wird sich die Dauer ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verlängern.
Da die überwältigende Mehrheit der älteren Arbeitnehmer in den letzten sieben Jahren vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes mindestens sechs Jahre lang beitragspflichtig beschäftigt war, wird sich für sie die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ab dem 1. Januar 1985 sofort um ein halbes Jahr auf 18 Monate verlängern.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

Auch diejenigen älteren Arbeitnehmer, die schon
vor Inkrafttreten dieser Novelle arbeitslos geworden sind, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld aber
noch nicht erschöpft ist, werden von der Besserstellung profitieren können.
Seit dem Machtverlust fördert die ehemals führende Regierungspartei SPD in ihren Reihen und auch gegenüber der Öffentlichkeit einen Verdrängungsprozeß und möchte ihr früheres Arbeitsmarktpolitisches Versagen in ein gnädiges Dunkel tauchen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Egert [SPD]: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)

Deshalb müssen die Fakten von damals auf den Tisch, damit vor der Erblast der Vergangenheit die heutige Arbeitsmarktlage zutreffend beurteilt werden kann.
Ich weiß, meine Damen und Herren von der SPD, daß ich bei Ihnen heftige Proteste auslöse, wenn ich Ihnen folgende Daten vor Augen führe: Als wir am 1. Oktober 1982 die Regierungsverantwortung übernahmen, mußten wir uns mit einem explosionsartigen Zuwachs der Arbeitslosigkeit auseinandersetzen. In den letzten zwei Jahren Ihrer Regierungsverantwortung, also von Oktober 1980 bis zum Oktober 1982, nahm die Zahl der Arbeitslosen rapide um über eine Million zu; mit wachsendem Tempo stieg sie von 888 000 auf 1 920 000. Dank unserer umfassenden wirtschafts-, haushalts- und sozialpolitischen Anstrengungen ist es uns innerhalb von zwei Jahren gelungen, das Tempo des Anstiegs der Arbeitslosigkeit im Jahre 1983 deutlich zu verlangsamen und in diesem Jahr schließlich zum Stillstand zu bringen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Neuerdings gibt es einen Hoffnungsschimmer. Die Bundesanstalt für Arbeit hat zwar Ende September immer noch 2,14 Millionen Arbeitslose registriert, aber noch aussagefähiger als der statistische Rückgang der Arbeitslosenzahl um 60 000 gegenüber dem Vormonat ist die Tatsache, daß die saisonbereinigte Arbeitslosenzahl im September wieder um 6 000 gefallen ist.
Als Sozialpolitiker verhehle ich nicht, daß mir neben der Zahl vor allem die Struktur der Arbeitslosen große Sorgen bereitet. Für einzelne Gruppen von Arbeitnehmern verschärfen sich die Probleme der Arbeitslosigkeit, je länger diese auf hohem Niveau stagniert. Ältere Arbeitslose werden meistens mit mehreren Handicaps konfrontiert, die ihre Wiedereinstellungschancen erheblich vermindern. Viele sind gesundheitlich angeschlagen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse können häufig nicht mehr mit dem sich dynamisch wandelnden Anforderungsprofil moderner Arbeitsplätze Schritt halten. Deshalb ist allmählich ein harter Kern von meist älteren Arbeitslosen angewachsen, die länger als ein Jahr ohne Beschäftigung sind.
Diese bedenkliche Entwicklung schlägt sich in der Struktur der Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit deutlich nieder. Der Anteil der Bezieher von Arbeitslosengeld ist seit dem Jahre 1983 deutlich zurückgegangen. Er liegt heute nur noch bei rund 35% aller registrierten Arbeitslosen. Ohne daß der Gesetzgeber in diesem Zeitraum eine



Müller (Remscheid)

Änderung der Vorschriften beschlossen hätte, ist es allein durch die Arbeitsmarktlage zu einer schleichenden Ausgrenzung von Leistungsempfängern aus dem System der Arbeitslosenversicherung gekommen.

(Buschfort [SPD]: Dank der CDU/CSU! — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das haben doch Sie gemacht!)

Wenn man sich den Lebenslauf von älteren Langzeitarbeitslosen anschaut, dann stellt man fest, daß die allermeisten von ihnen über Jahrzehnte hinweg in einem unterunterbrochenen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Sie haben damit als Mitglieder der Solidargemeinschaft ebensolange treu ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Es muß diese Arbeitslosen nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes wie ein doppelter Schock treffen, daß sie bereits nach einjähriger Beschäftigungslosigkeit ihren Versicherungsanspruch auf Arbeitslosengeld verlieren und danach auf die vom Ergebnis einer Bedürftigkeitsprüfung abhängige Arbeitslosenhilfe angewiesen sind.
Das Problem der älteren Langzeitarbeitslosen ist mit besonderer Schärfe in diesem Jahr zutage getreten. Wir sind heute in der Lage, die mittelfristige Wirtschaftsentwicklung der kommenden Jahre einigermaßen zuverlässig abzuschätzen. Damit können der finanzielle Rahmen und die Aktionsmöglichkeiten der Sozialversicherungsträger abgesteckt werden. Auf der Basis dieses gesicherten Datenkranzes hat die Koalition der Mitte deshalb unverzüglich gehandelt. Hauptsächlich wegen einer bewußt vorsichtigen Kalkulation der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen konnte die Bundesanstalt für Arbeit nach jahrelangen Defiziten erstmals wieder ausreichende Rücklagen erwirtschaften.

(Hornung [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Sie wird am Ende dieses Jahres voraussichtlich 3,1 Milliarden DM in ihren Kassen haben. Dieses finanzielle Polster verschafft uns den nötigen Spielraum für eine gezielte Verbesserung des Instrumentariums des Arbeitsförderungsgesetzes.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Längere Sperrfristen z. B.!)

Es wird die Lage eines besonders schutz- und hilfsbedürftigen Personenkreises sofort und nachhaltig verbessern.

(Pohlmann [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, daß der Gesetzgeber hier unter relativ großem Zeitdruck schnellwirkende Einzelmaßnahmen ergreifen muß. Die CDU/CSU versteht sie als einen ersten Schritt in Richtung auf eine stärkere Differenzierung der Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes. Zukünftig sollte die Dauer der vor Beginn der Arbeitslosigkeit zurückgelegten beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten die Dauer des Versicherungsanspruchs bestimmen. Damit trüge man dem Gebot der sozialen Gerechtigkeit Rechnung und befände man sich zugleich auch im Einklang mit den Kriterien des Versicherungsprinzips. Wer über Jahrzehnte hinweg
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, darf mit Fug und Recht eine längere Unterstützung durch die Solidargemeinschaft erwarten als derjenige, der ihr vielleicht erst drei Jahre als Versicherter angehört.
Diese wichtige Änderung des Systems der Versicherungsleistungen im Arbeitsförderungsgesetz wird man nicht von heute auf morgen verwirklichen können. Wir benötigen nämlich hierfür zunächst einen computergerechten Aufbau sämtlicher Beitragskonten der bei der Bundesanstalt für Arbeit versicherten Arbeitnehmer, wie dies bei den Rentenversicherungsträgern schon heute der Fall ist. Die Bundesregierung hat uns wissen lassen, daß sie die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen alsbald in die Wege leiten wird. Wir begrüßen diese Absicht ausdrücklich, und ihre Realisierung werden wir nachdrücklich unterstützen.
In einem engen sachlichen Zusammenhang mit der personenbezogenen Ausweitung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung steht eine Änderung des AFG, die noch effektiver als bisher mögliche Leistungsmißbräuche verhindern soll. Einem Arbeitslosen, der seine Arbeitslosigkeit ohne triftigen Grund, d. h. durch willkürliche Kündigung, schuldhaft selbst herbeigeführt hat, droht bereits nach geltendem Recht eine Sperrfrist von acht Wochen.

(Frau Potthast [GRÜNE]: Leider!)

Diese Sanktion soll vor dem Hintergrund einer gegenwärtig auf hohem Niveau stagnierenden Arbeitslosigkeit auf zwölf Wochen verlängert werden. Es ist eigentlich ein Gebot des Eigeninteresses, einen gesicherten Arbeitsplatz nicht leichtfertig durch Kündigung aufs Spiel zu setzen. Wer heute das Risiko der Arbeitslosigkeit ohne sichere Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle durch eine willkürliche Kündigung freiwillig auf sich nimmt,

(Frau Potthast [GRÜNE]: Der muß einen wichtigen Grund haben!)

handelt zugleich unsolidarisch gegenüber der Versichertengemeinschaft.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!)

Er bürdet ihr ohne Not zusätzliche finanzielle Lasten auf. Dieses Verhalten muß angesichts der äußerst angespannten Finanzlage von Hunderttausenden von Langzeitarbeitslosen mit einer verschärften Sperrfrist deutlicher als bisher geahndet werden.
Meine Damen und Herren, ich wende mich jetzt dem zweiten Teil unseres Gesetzentwurfs zu, nämlich der Veränderung der Beitragssätze in der Rentenversicherung und nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Durch verantwortungsloses Krisengerede haben SPD-Politiker vor allem im Vorfeld der nordrhein-westfälischen Kommunalwahl für negative Schlagzahlen über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung gesorgt.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Wie bitte? — Lebhafte Zurufe von der SPD)




Müller. (Remscheid)

Eine besonders unrühmliche Rolle spielte dabei der Sozialminister von Nordrhein-Westfalen, Farthmann.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Er verstieg sich zu der düsteren Prophezeiung einer angeblichen Rentenpleite.

(Egert [SPD]: Da hat er recht!)

Einige Sozialexperten der SPD-Bundestagsfraktion haben dabei fleißig mitgemischt. Es wird deutlich, welche Ziele mit derartigen sogenannten Aufklärungskampagnen à la SPD verfolgt werden.

(Zurufe von der SPD)

Man will den älteren Mitbürgern, die mit den gesetzlichen Grundlagen und den komplizierten finanziellen Verhältnissen nicht vertraut sind, Angst einj agen.

(Abg. Egert [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?