Rede von
Klaus
Kirschner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, diese Grenze von 330 Vieheinheiten ist j a die Obergrenze der Rückerstattung. Können Sie mir sagen, ob darunter beispielsweise auch Gewerbebetriebe fallen
und ab welchem Zeitpunkt diese Gewerbebetriebe von dieser Regelung ausgeschlossen sind?
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kirschner, das Änderungsgesetz zum Umsatzsteuergesetz, das diese 5 %-Regelung für die Landwirtschaft bringt, schließt gewerbliche Betriebe bereits seit dem 1. Juli 1984, also seit Geltung dieser Regelung, aus. Bäuerliche Betriebe, die über die Obergrenze der 330 Vieheinheiten hinausgehen, gleichwohl aber bäuerliche und nicht gewerbliche Betriebe sind, haben eine Frist bis zum 1. Juli 1985. Bis dahin gilt für sie noch die 5 %-Regelung.
Aber ich hatte schon in meiner Antwort auf Ihre Frage darauf hingewiesen, daß es sich hierbei um sehr wenige Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland handelt. Die Größenordnung liegt weit unterhalb des Bereiches von 1 %.