Rede von
Eckhard
Stratmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
Herr Sprung, mich interessiert die wettbewerbsrechtliche Seite der anstehenden Fusion. Wie beurteilt die Bundesregierung die anstehende Fusion vor dem Hintergrund dessen, was vor einem Jahr diskutiert worden ist, daß nämlich, sobald zwei größere Stahlkonzerne fusionieren, das aus Wettbewerbszwecken notwendig andere Fusionen nach sich zieht? In diesem konkreten Fall: Sollte es zu dieser Fusion Krupp/Klöckner kommen, werden andere Fusionen nicht lange auf sich warten lassen können. Wie beurteilt die Bundesregierung unter diesem Aspekt die Tatsache, daß z. B. ARBED Saarstahl nach wie vor und jetzt wieder aktuell in Zahlungsschwierigkeiten kommt, was um so mehr gilt, wenn diesem Konzern im Inland durch die Fusion noch stärkere Konkurrenten erwachsen? Denkt die Bundesregierung daran, eventuell von ihren wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um diese Fusion zu verhindern?
Dr. Sprung, Parl. Staatssekretär: Herr Stratmann, die geplante Fusion wird sowohl nach den Vorschriften des EGKS-Vertrages von der EG-Kommission als auch nach deutschem Kartellrecht vom Bundeskartellamt fusionsrechtlich zu prüfen sein. Das sind die rechtlichen Grundlagen für irgendwelche Maßnahmen.
Das Schwergewicht liegt jedoch eindeutig in Brüssel, da die Unternehmen weitgehend Produkte herstellen, die unter den Montanunionsvertrag fallen. Es kann nicht gesagt werden, wie die Entscheidungen dieser beiden Behörden ausfallen; doch hat die EG-Kommission in vergleichbaren Fällen erkennen lassen, daß sie eine Genehmigung erteilen würde.
Die Frage, ob eventuelle Hilfen durch die EG-Kommission genehmigt würden — die Frage haben Sie nicht gestellt; ich sage dazu jetzt schon deshalb etwas, weil sie noch kommen wird —, kann zur Zeit nur schwer beantwortet werden. Doch erscheint eine Genehmigung im Rahmen des Subventionskodex Stahl durchaus denkbar. Dabei dürfte von entscheidender Bedeutung sein, ob die beiden Unternehmen einen weiteren wesentlichen Beitrag zum Kapazitätsabbau leisten, den die EG-Kommission als unverzichtbar für die Gesundung des Stahlmarktes ansieht. Diese Fusion könnte diesen Beitrag leisten.
Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten immer wieder zum Ausdruck gebracht: Fusionen können solch eine Wirkung haben, nämlich zur Gesundung des Stahlmarktes beitragen. Allerdings gilt auch hier die Einschränkung, daß wir zunächst einmal die Details, die Einzelheiten über diese Fusion kennen müssen, bevor dazu Endgültiges gesagt werden kann.