Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens * 19. 10.
Brandt 19. 10.
Dr. Corterier 19. 10.
Dr. Daniels 19. 10.
Frau Dempwolf 19. 10.
Ertl 19. 10.
Eylmann 19. 10.
Gattermann 19. 10.
Frau Geiger 19. 10.
Dr. von Geldern 19. 10.
Dr. Göhner 19. 10.
Dr. Götz 19. 10.
Haase (Fürth) * 19. 10.
Handlos 19. 10.
Frau Dr. Hartenstein 19. 10.
Dr. Hauchler 19. 10.
Dr. Hauff 19. 10.
Jansen 19. 10.
Klose 19. 10.
Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10.
Kolb 19. 10.
Dr.-Ing. Laermann 19. 10.
Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10.
Dr. Müller * 19. 10.
Müller (Remscheid) 19. 10.
Dr. Müller-Emmert 19. 10.
Pesch 19. 10.
Porzner 19. 10.
Frau Renger 19. 10.
Reuschenbach 19. 10.
Rode (Wietzen) 19. 10.
Frau Roitzsch (Quickborn) 19. 10.
Scheu 19. 10.
Frau Schmedt (Lengerich) 19. 10.
Schmidt (Hamburg) 19. 10.
Schröer (Mülheim) 19. 10.
Dr. Schwarz-Schilling 19. 10.
Dr. Spöri 19. 10.
Dr. Stark (Nürtingen) 19. 10.
Graf Stauffenberg 19. 10.
Dr. Stoltenberg 19. 10.
Voigt (Sonthofen) 19. 10.
Dr. Waigel 19. 10.
Weiskirch (Olpe) 19. 10.
Dr. Zimmermann 19. 10.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundesministers des Innern an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung in den Jahren 1981 und 1982" - Drucksache 10/2048 -
Anlagen zum Stenographischen Bericht
zuständig: Innenausschuß (federführend)
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Forschung und Technologie
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Wahlkreiskommission für die 10. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz/BWG - Drucksache 10/2053 -
zuständig: Innenausschuß
Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen:
Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 5/84 - Erhöhung des Zollkontingents 1984 für Bananen) - Drucksache 10/2116 -
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 7. Februar 1985 vorzulegen
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 25):
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des Drängens der NATO auf mindestens dreiprozentige Jahreszuwächse zusätzlich zum Inflationsausgleich die Ankündigung der von einer Mitte-Rechts-Koalition getragenen dänischen Regierung, den Verteidigungshaushalt von derzeit 11,4 Milliarden Kronen lediglich auf knapp 11,5 Milliarden Kronen zu steigern und einen weiteren Anstieg nur zum Ausgleich der Inflation vorzusehen?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die gegenwärtige Lage ein Nachlassen der Verteidigungsanstrengungen nicht erlaubt. Trotz aller wirtschaftlichen und innenpolitischen Schwierigkeiten müssen angesichts der Hochrüstung des Ostens die Verteidigungsausgaben in den Ländern des Nordatlantischen Bündnisses den verteidigungspolitischen Erfordernissen entsprechen. Wir gehen davon aus, daß sich die dänische Regierung dieses Problems und der daraus sich ergebenden Aufgaben bewußt ist und sich entsprechend bemüht.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 26):
Welche Gründe waren für die Bundesregierung ausschlaggebend, dem provisorischen Interimsabkommen beizutreten, und sieht die Bundesregierung in diesem Beitritt nicht eine Erschwernis für die Zeichnung der Seerechtskonvention?
Die „Vorläufige Absprache über Fragen des Tiefseebodens" ist zusammen mit den Regierungen Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Japans, der Niederlande und der USA verhandelt und am 3. August 1984 in Genf unterzeichnet worden. Die Parteien verpflichten sich darin, evtl. von ihnen erteilte Lizenzen zum Tiefseebergbau oder entspre-
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chende Anträge bei der Vorbereitungskommission gegenseitig zu respektieren. Das Übereinkommen knüpft dabei an eine Vereinbarung der internationalen Tiefseebergbau-Unternehmen zur Lösung von Feldüberschneidungen an. Rechtlich steht es nicht im Widerspruch zum Seerechtsübereinkommen wie auch durch die Beteiligung von drei Staaten — nämlich Frankreich, Japan, Niederlande — deutlich wird, die das Seerechtsübereinkommen gezeichnet haben. Die Entscheidung über den Abschluß der „Vorläufigen Absprache" ist seinerzeit ausdrücklich als erste Entscheidung im Gesamtkomplex der seerechtlichen Fragen und ohne Präjudiz für die Zeichnung des Seerechtsübereinkommens getroffen worden. Die Bundesregierung wird darüber in den nächsten Wochen entscheiden.
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/ 2110 Fragen 27 und 28):
Sieht die Bundesregierung in der Waffenstillstandsvereinbarung zwischen der FRELIMO-Regierung unter Präsident Samora Machel und der Widerstandsbewegung MNR (RENAMO) in Mosambik ein Vorbild für vergleichbare Lösungsansätze in Angola, und wird sie bei einer vergleichbaren Übereinkunft in Südwestafrika/Namibia an der UNO-Resolution 435 festhalten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vermittlerrolle der Republik Südafrika beim Zustandekommen des Waffenstillstandsabkommens zwischen der FRELIMO und der RENAMO?
Die Bundesregierung hat die am 16. März 1984 in Nkomati getroffene Vereinbarung zwischen der Republik Südafrika und der Volksrepublik Mosambik unter der Voraussetzung begrüßt, daß sie für beide Seiten die Grundlage für friedliche Nachbarschaft bei gegenseitiger Anerkennung der Unabhängigkeit wird und daß die dadurch verbesserten Möglichkeiten, die in der Republik Südafrika selbst liegenden wesentlichen Ursachen für die Spannungen in der Region schrittweise zu beseitigen, konsequent genutzt werden.
In dieser Hoffnung sieht sich die Bundesregierung bestärkt durch Bemühungen, im Wege südafrikanischer Vermittlung einen Waffenstillstand zwischen der Regierung der Volksrepublik Mosambik und der Widerstandsbewegung „Resistencia Nacional Moçambicana" zustande zu bringen.
Da bisher für einen Waffenstillstand weder die Bedingungen ausgehandelt, noch ein Datum in Sicht sind, wäre eine weitergehende Bewertung verfrüht.
Schon deshalb ist eine Aussage darüber, ob eine solche Waffenstillstandsvereinbarung ein Vorbild für vergleichbare Lösungsansätze in Angola sein könnte, nicht möglich. Im übrigen sprechen die erheblich andersartigen Voraussetzungen, die in Angola gegeben sind, z. B. die Präsenz raumfremder Streitkräfte und der faktische Zusammenhang mit der Namibiafrage, gegen Vergleiche.
In Namibia, wo ebenfalls mit Mosambik nicht vergleichbare Voraussetzungen gegeben sind, wird ein Waffenstillstand nur dann zu einer dauerhaften Friedenslösung beitragen, wenn ihm in einem angemessenen Zeitrahmen freie Wahlen folgen. Beides ist in der Resolution 435 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vorgesehen. An diesem Lösungsplan hält die Bundesregierung fest. Wie in der Antwort vom 20. Dezember 1983 auf die Große Anfrage der SPD ausgeführt, betrachtet die Bundesregierung Resolution 435 und den mit ihr vom Sicherheitsrat angenommenen Lösungsplan als die Grundlage für den Weg Namibias in eine international anerkannte Unabhängigkeit.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 72 und 73):
Wie bewertet die Bundesregierung die vom kommandierenden General des II. Korps in Ulm erlassenen Weisungen über „kriegsnahe Ausbildung" in der Bundeswehr, und wird der Bundesminister der Verteidigung befehlen, diese Weisungen zurückzuziehen?
Hat der Bundesminister der Verteidigung bei seinen Gesprächen zur Einschränkung der Nachtschießtätigkeit der US-Streitkräfte auf den NATO-Truppenübungsplätzen ein Ergebnis erzielt, bzw. auf welchen Ebenen wird das Ziel, den Schießlärm einzudämmen, weiterverfolgt werden?
Zu Frage 72:
Der Auftrag der Bundeswehr erfordert einsatzfähige und einsatzbereite Soldaten. Der Kommandierende General des II. Korps in Ulm hat in seiner Weisung für die Ausbildung im II. Korps 1/84 die Notwendigkeit und die Zielsetzung einer auftragsgerechten und daher einsatzorientierten Ausbildung im Frieden beschrieben. Seine Weisung enthält Forderungen und Hinweise zu Inhalt und Gestaltung dieser Ausbildung, die den Soldaten befähigen soll, in einem Kriege zu bestehen und zu überleben. Dies trägt — inzwischen Jahrzehnte mit Erfolg — mit dazu bei, daß eben der Krieg, jeder Krieg, verhindert wird. Die Weisung verdeutlicht zugleich die Grenzen, die Gesetze, Sicherheitsbestimmungen, Verantwortung und Fürsorge für die anvertrauten Soldaten, die in keinem Fall überschritten werden dürfen.
Die Weisung des Kommandierenden Generals lautet auszugsweise u. a.:
Die vielfältigen Erscheinungsformen des Krieges können jedoch im Frieden nicht immer in ihren realen Auswirkungen wirklichkeitsnah dargestellt werden, da sie sonst Schäden an Leib und Leben der uns anvertrauten Soldaten verursachen können. Immer hat bei unserer Ausbildung die Sicherheit absoluten Vorrang. Sie setzt die Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Auftrag und Fürsorge gebieten es, in der Ausbildung Grenzen, die uns Gesetze, Bestimmungen und unsere Verantwortung setzen, da-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1984 6793*
bei nicht zu überschreiten. Ich erwarte in der Ausbildung Härte mit viel Herz für den Untergebenen. Härte ohne Herz wird zur Schikane, die ich im II. Korps nicht zu erleben wünsche.
Die Weisung des Kommandierenden Generals des II. Korps widerspricht nicht den Grundsätzen der Inneren Führung.
Vom Inhalt her besteht begrifflich kein für die Ausbildung relevanter Unterschied zwischen „einsatznah", „gefechtsnah" oder „kriegsnah".
Gültige Dienstvorschriften für die Ausbildung enthalten seit vielen Jahren unverändert die Bezeichnung „Krieg" für das, was es zu verhindern gilt, nicht zuletzt auch durch gut, d. h. kriegsnah ausgebildete — oder wie auch unsere schweizerischen Nachbarn sagen: kriegstüchtige Soldaten.
In der im August 1979 (!) erlassenen Heeresdienstvorschrift Nr. 102/100 „Die Truppenausbildung im Heer" heißt es in der Nr. 112
Die Truppenausbildung ist an den Erfordernissen des Krieges auszurichten.
Kriegsnahe Ausbildung verlangt vor allem Vorstellungskraft, Anpassungsfähigkeit und Improvisationsvermögen.
Der Krieg, besonders das Gefecht unter atomaren und chemischen Bedingungen, führt zu schwersten geistigen, körperlichen und seelischen Belastungen für den Soldaten. Die Gewöhnung an diese Belastungen bereits während der Ausbildung im Frieden ist eine der Voraussetzungen für den Erfolg im Krieg.
Der frühere Generalinspekteur de Maizière schreibt in der 1965 erlassenen Vorschrift HDv 101/2 „Übungen" unter Nr. 2:
„Der Krieg stellt die seelische und körperliche Widerstandskraft des Soldaten auf die härteste Probe. Deshalb soll jede Übung der Wirklichkeit möglichst nahe kommen."
Im Dienstreglement (DR 80) der Schweizerischen Armee (gültig ab 1. Januar 1980) heißt es in der
Ziffer 204: Die Armee kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn sie kriegstüchtig ist. Kriegstüchtigkeit ist deshalb oberstes Ziel von Ausbildung und Erziehung. Kriegstüchtigkeit verlangt vom einzelnen Disziplin, sicheres Können und Durchhaltevermögen, .. .
und in der
Ziffer 257: Das Ziel der militärischen Ausbildung und Erziehung ist die Kriegstüchtigkeit.
Ausbildung und Erziehung sollen den einzelnen befähigen, seine Verantwortung zu erkennen und auch unter hoher seelischer und körperlicher Belastung auf sich allein gestellt oder innerhalb des Verbandes, seinen Auftrag zu erfüllen.
In den im August 1972 vom damaligen Bundesminister Georg Leber erlassenen „Hilfen für die Innere Führung" heißt es im Anhang Teil II:
Es ist eine gefährliche Mißdeutung oder böswillige Irreführung, wenn man den Verfechtern einer neuen Gestaltung des inneren Gefüges und seiner geistigen Grundlagen unterschiebt, daß sie den ,weichen Bürgersoldaten' züchten wollen, daß sie nicht wüßten oder wollten, daß die militärische Ausbildung sehr hart, sehr unbequem, sehr entbehrungsreich, sehr diszipliniert sein muß, von den Anforderungen eines Krieges gar nicht zu reden.
Im Weißbuch 1980 — amtlich herausgegeben vom damaligen Bundeskanzler Schmidt und Bundesminister Apel — heißt es in der Ziffer 160:
Der Blick auf einen möglichen Verteidigungsfall (Zusatz: dies wäre Krieg) verlangt darüber hinaus ein Maß an Härte in der Ausbildung, das heißt Leistungsfähigkeit und Leistungswillen unter erschwerten Bedingungen, wie es nur in relativ wenigen zivilen Berufen nötig ist.
Es besteht für den Bundesminister der Verteidigung kein Grund, die Weisung aufheben zu lassen.
Zu Frage 73:
Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Manfred Wörner, hat im Gespräch mit dem amerikanischen General Otis am 25. September 1984 über die besondere Belastung der Bevölkerung in den Truppenübungsplatzrandgemeinden gesprochen und hierbei besonders auf die zusätzliche Lärmbelästigung während der aus militärischer Notwendigkeit durchgeführten Nachtschießen hingewiesen. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bundesminister der Finanzen und den Landesbehörden sollen die Lärmemissionen durch zweifelsfrei nachweisbare Meßdaten festgehalten werden — Sie wissen, daß hierzu die nötigen Schritte eingeleitet sind und durchgeführt werden. Einzelheiten des genannten Gespräches teilt die Bundesregierung im Interesse einer erfolgreichen Fortsetzung in diesem Stadium nicht mit. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß erstmals ein Bundesminister der Verteidigung mit solchem Nachdruck überhaupt sowohl in Washington wie hier im Land mit den obersten politischen und militärischen Stellen im Interesse der Bewohner in den Übungsplatzrandgemeinden diese Problematik zum Gesprächsthema auf dieser Ebene gemacht hat.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Krizsan (GRÜNE) (Drucksache 10/2110 Frage 74):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erlaubnis der Kommandantur des Truppenübungsplatzes Munster-Süd zur Durchfahrt eines Atommülltransports in Richtung Gorleben
6794* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1984
auf der Panzerringstraße durch einen Sicherheitsbereich, obwohl dieser Transport dort durch einen Soldaten angehalten wurde, und welche Gefahren wären für die Allgemeinheit entstanden, wenn bei einem Fehlschuß der Atommülltransport getroffen worden wäre?
Die von der Polizei beantragte und durch die Kommandantur genehmigte Mitbenutzung eines Teils der Panzerringstraße Munster zur Durchfahrt des von Ihnen genannten Transports steht nicht im Widerspruch zu geltenden Bestimmungen. Eine Gefährdung der Allgemeinheit durch einen Fehlschuß auf den Transport hat zu keinem Zeitpunkt bestanden, da die Panzerringstraße nicht im Gefahrenbereich der auf dem Truppenübungsplatz Munster vorhandenen Schießbahnen und Feuerstellungen liegt. Einen Fehlschuß auf die Panzerringstraße hat es im übrigen bislang nicht gegeben. Das kurzfristige Anhalten des Transports durch einen Soldaten erfolgte nicht aus Gründen der Schießsicherheit, sondern der Verkehrssicherheit wegen eines die Panzerringstraße kreuzenden Militärverkehrs.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer (GRÜNE) (Drucksache 10/2110 Fragen 75 und 76):
Ist der Bundesminister der Verteidigung dazu bereit und in der Lage, die in der Aktuellen Stunde am 4. Oktober 1984 von ihm behauptete Zahl von 150 Gewaltaktionen, die während der diesjährigen Herbstmanöver durch Anhänger der Friedensbewegung begangen worden sein sollen, anhand von stichhaltigen Fakten zu belegen und dem Parlament in Form eines Berichts zur Verfügung zu stellen?
Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, angesichts der Schwere des vom Bundesminister der Verteidigung erhobenen Vorwurfs alle einzelnen 150 behaupteten Gewalttaten in diesem Bericht differenziert aufzuzählen?
Zu Frage 75:
Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Manfred Wörner, hat in der Aktuellen Stunde am Donnerstag, 4. Oktober 1984, die genannte Zahl von 150 Gewaltaktionen nicht der friedlichen Friedensbewegung zugeschrieben. Er hat vielmehr ausgeführt — siehe Protokoll über die 88. Sitzung auf der Seite 6414 —: „Ein Mann oder eine Frau, der oder die Gewalt anwendet, hat mit dem Frieden nichts im Sinn." Und er hat fortgesetzt: „In mehr als 150 Fällen kam es zu solchen Gewaltaktionen: Reifen wurden zerstochen, Zäune niedergerissen, Bremsschläuche zerschnitten, Molotow-Cocktails wurden geworfen; vereinzelt wurde mit Kleinkaliber auf Soldaten geschossen; ein britischer Soldat wurde am Kopf verletzt; am 13. September wurde die Bahnstrecke Eberbach-Heidelberg mit schweren Hindernissen blockiert; am 22. September griffen 40 bis 50 mit Hieb- und Stichwaffen ausgerüstete Gewalttäter bei Hildesheim die Besatzung eines liegengebliebenen Schützenpanzers der Bundeswehr an; am 24. September drangen — nach Zerschneiden des Zauns — etwa 100 Demonstranten in eine US-Kaserne ein, am 26. September 33 Demonstranten; am 26. September drangen erneut 50 Demonstranten über den Zaun des US-Depots Grebenhain in den militärischen Sicherheitsbereich ein."
Der Bundesminister der Verteidigung ist in der Lage, die angesprochene Zahl von Gewaltaktionen zu belegen.
Zu Frage 76:
Wie in der Frage 1 zum gleichen Gegenstand beantwortet, ist der Bundesminister der Verteidigung in der Lage, die 150 vorgenommenen Gewalttaten zu belegen.