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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 Inhalt: Begrüßung einer Delegation beider Häuser des argentinischen Kongresses . . 6673 D Erweiterung der Tagesordnung 6673 D Glückwünsche zum Geburtstag der Vizepräsidentin Frau Renger 6682 B Absetzung der Fragestunde und der Punkte 7, 8 und 19 von der Tagesordnung sowie Abwicklung der Tagesordnung . . 6699 D, 6710B, 6735 C Aktuelle Stunde betr. Agrarpolitik Dr. Vogel SPD 6659 B Susset CDU/CSU 6660 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 6661 B Bredehorn FDP 6662 B Wimmer (Neuötting) SPD 6663 D Brunner CDU/CSU 6665A Oostergetelo SPD 6665 C Kiechle, Bundesminister BML 6666 D Müller (Schweinfurt) SPD 6668 C Michels CDU/CSU 6669 C Voigt (Sonthofen) fraktionslos 6670 B Eigen CDU/CSU 6670 D Paintner FDP 6671 D Rode (Wietzen) CDU/CSU 6672 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Gespräche mit der Staats- und Parteiführung der Volksrepublik China, dem Präsidenten der Islamischen Republik Pakistan und dem Präsidenten der Sozialistischen Republik Rumänien Dr. Kohl, Bundeskanzler 6674 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD 6678 C Klein (München) CDU/CSU 6682 C Reents GRÜNE 6684 D Dr. Haussmann FDP 6688 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung — Drucksachen 9/2411, 10/358 Nr. 109, 10/1274 — Höffkes CDU/CSU 6690 A Schluckebier SPD 6692 B Schwenninger GRÜNE 6693 D Dr. Rumpf FDP 6695 D Frau Nickels GRÜNE (zur GO) 6697 D Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 6698 D Seiters CDU/CSU (zur GO) 6698 D Beckmann FDP (zur GO) 6699 C Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . . 6700 A Dr. Holtz SPD 6702 D Hedrich CDU/CSU 6704 D Frau Luuk SPD 6706 A Repnik CDU/CSU 6708 A Vizepräsident Stücklen (Ausschluß der Abg. Reents [GRÜNE] und Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]) 6692A, 6698 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 Beratung des Antrags der Abgeordneten Rohde (Hannover), Dr. Jens, Lutz, Dr. von Bülow, Buschfort, Collet, Dreßler, Egert, Dr. Ehrenberg, Frau Fuchs (Köln), Glombig, Heyenn, Jung (Düsseldorf), Junghans, Kirschner, Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Dr. Mitzscherling, Peter (Kassel), Reimann, Reuschenbach, Roth, Schreiner, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Wolfram (Recklinghausen), Zeitler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Einführung eines Arbeitsmarktberichts durch die Bundesregierung — Drucksache 10/1893 — Rohde (Hannover) SPD 6710C Pohlmann CDU/CSU 6712 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 6714 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 — Drucksache 10/2102 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Förderung der Beschäftigung — Drucksache 10/2132 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 6716 B Dreßler SPD 6719C Kolb CDU/CSU 6722 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 6725 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kassenarztrechtes — Drucksache 10/1329 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von medizinisch-technischen Großgeräten in der kassenärztlichen Versorgung — Drucksache 10/1625 — Urbaniak SPD 6728 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 6730 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 6731 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung — Drucksache 10/2095 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung — Drucksache 10/2096 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 6732 D Egert SPD 6735 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 6738 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 6740 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten — Drucksache 10/2103 — 6742 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Büchner (Speyer), Kastning, Kuhlwein, Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Toetemeyer, Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/1749 — Frau Odendahl SPD 6743 A Frau Rönsch CDU/CSU 6744 B Neuhausen FDP 6746 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMBW . . 6747 D Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes — Drucksache 10/1528 (neu) — 6748 D Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot von Lindan-Maßnahmen gegen den Borkenkäfer — Drucksache 10/1578 (neu) — 6749A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 (Nachtragshaushaltsgesetz 1984) — Drucksache 10/2080 — Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 6749 B Walther SPD 6750 B Austermann CDU/CSU 6752 D Dr. Weng FDP 6755 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 III Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Frau Dr. Bard, Bastian, Baum, Frau Beck-Oberdorf, Bernrath, Berschkeit, Burgmann, Daubertshäuser, Drabiniok, Dr. Ehmke (Ettlingen), Fischer (Frankfurt), Frau Fuchs (Köln), Gilges, Frau Gottwald, Herterich, Frau Dr. Hickel, Dr. Holtz, Horacek, Hoss, Ibrügger, Dr. Jannsen, Frau Kelly, Kleinert (Marburg), Kretkowski, Lennartz, Frau Matthäus-Maier, Frau Nickels, Dr. Nöbel, Frau Potthast, Frau Reetz, Reents, Frau Renger, Sauermilch, Schily, Schlatter, Schneider (Berlin), Frau Schoppe, Schwenninger, Stratmann, Verheyen (Bielefeld), Vogt (Kaiserslautern), Frau Dr. Vollmer, Vosen, Wiefel, Wischnewski S-Bahn Köln — Drucksache 10/1376 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Milz, Straßmeir, Schmitz (Baesweiler), Dr. Möller, Müller (Wesseling), Müller (Remscheid), Herkenrath, Krey, Braun, Louven, Wimmer (Neuss), Lamers, Broll, Dr. Daniels, Günther, Hauser (Krefeld), Dr. Kronenberg, Dr. Hupka, Pesch, Wilz, Dr. Pohlmeier, Schemken, Dr. Blank, Dr. Blens, Hans (Dahlen), Bühler (Bruchsal), Fischer (Hamburg), Tillmann, Seesing, Dr. Pinger, Weiß, Dr. Hüsch, Haungs, Nelle, Bohlsen, Pfeffermann, Hoffie, Kohn, Paintner, Dr. Weng und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP S-Bahn im Kölner Raum — Drucksache 10/1724 (neu) 6757A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes — Drucksache 10/1727 — 6757 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen — Drucksache 10/1988 — 6757 C Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Erhalt aller Güterwagen-Ausbesserungswerke der Deutschen Bundesbahn — Drucksache 10/1638 (neu) — 6757 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Fischer (Homburg), Voigt (Frankfurt), Dr. Ehmke (Bonn), Roth, Catenhusen, Daubertshäuser, Grunenberg, Frau Fuchs (Verl), Hettling, Ibrügger, Dr. Jens, Jungmann, Klejdzinski, Nagel, Schäfer (Offenburg), Dr. Scheer, Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Vosen, Zander und der Fraktion der SPD Weltraumfahrt — Drucksache 10/1900 — 6757 D Beratung der Sammelübersicht 47 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2070 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 48 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2073 — 6758 A Vizepräsident Frau Renger (Dauer des Ausschlusses der Abg. Reents [GRÜNE] und Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]) . . 6758A Nächste Sitzung 6758 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6759*A Anlage 2 Abbau des mit Bundesmitteln erstellten Labors des Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie in Heidelberg MdlAnfr 9, 10 12.10.84 Drs 10/2110 Haungs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 6759* B Anlage 3 Betrieb von Katalysatorautos mit Flüssiggas; entsprechende Abgaswerte MdlAnfr 34 12.10.84 Drs 10/2110 Boroffka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 6759* D Anlage 4 Verbot von Waschmittelverstärkern MdlAnfr 35 12.10.84 Drs 10/2110 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 6760*A IV Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 Anlage 5 Untersuchungsergebnis der Technischen Universität in Berlin zu Emissionsrückgängen bei Einführung des Tempolimits; Haltung des Bundeskanzlers in dieser Frage MdlAnfr 36 12.10.84 Drs 10/2110 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 6760* B Anlage 6 Nichtberücksichtigung der Untersuchungsergebnisse des Umweltbundesamtes zum Ausmaß der Schadstoffminderung bei Einführung eines Tempolimits für Kraftfahrzeuge MdlAnfr 39 12.10.84 Drs 10/2110 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 6760* C Anlage 7 Beschleunigte Maßnahmen gegen das Waldsterben angesichts des erheblichen Schadensanstiegs in Baden-Württemberg MdlAnfr 40 12.10.84 Drs 10/2110 Duve SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 6760* D Anlage 8 Infragestellung der wissenschaftlichen Qualifikation und Reputation des Umweltbundesamtes MdlAnfr 37, 38 12.10.84 Drs 10/2110 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 6761*A Anlage 9 Bestellung eines neuen Dienstwagens ohne Abgaskatalysator für Bundesinnenminister Dr. Zimmermann MdlAnfr 41, 42 12.10.84 Drs 10/2110 Lennartz SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 6761* B Anlage 10 Beteiligung des Bundesforschungsministers bei der Erteilung von Forschungsaufträgen zum Tempolimit-Großversuch MdlAnfr 43, 44 12.10.84 Drs 10/2110 Vosen SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 6761*C Anlage 11 Polizeischutz für Atommülltransporte nach Gorleben; Sicherheitsmaßnahmen MdlAnfr 45, 46 12.10.84 Drs 10/2110 Frau Schoppe GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 6762*A Anlage 12 Unterschiedliche Angaben über die Höhe der Abgabenquote in den amtlichen Statistiken MdlAnfr 47 12.10.84 Drs 10/2110 Dr. Ehrenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6762* B Anlage 13 Anerkennung der Staatsbürgerlichen Vereinigung e.V. als Einrichtung zur Förderung staatspolitischer Zwecke MdlAnfr 48 12.10.84 Drs 10/2110 Fischer (Osthofen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6762* C Anlage 14 Beförderung von Zollbeamten erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres trotz Tätigkeit auf höherwertigen Posten MdlAnfr 49 12.10.84 Drs 10/2110 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6763* A Anlage 15 Förderung des Einsatzes von Flüssiggas für Katalysatorautos MdlAnfr 50 12.10.84 Drs 10/2110 Boroffka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6763* B Anlage 16 Ausgleich der durch Erhöhung der Kinderfreibeträge den Kirchen entstehenden Einnahmeausfälle Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 V MdlAnfr 51, 52 12.10.84 Drs 10/2110 Weiß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6763* C Anlage 17 Steuerliche Abschreibung der Prämien für private Pflegeversicherungen MdlAnfr 53 12.10.84 Drs 10/2110 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6763* D Anlage 18 Anerkennung der Aufwendungen für Klavierunterricht als Kinderbetreuungskosten MdlAnfr 54 12.10.84 Drs 10/2110 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6764* B Anlage 19 Anerkennung der Aufwendungen eines Selbständigen für Unfallkosten infolge einer beruflich bedingten Fahrt unter Alkoholeinfluß als Werbungskosten MdlAnfr 55 12.10.84 Drs 10/2110 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6764*C Anlage 20 Förderung von Altölbeseitigungsanlagen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben, insbesondere zur Entsorgung von Schiffen; Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder MdlAnfr 56 12.10.84 Drs 10/2110 Dr. Ehrenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 6764* D Anlage 21 Raffineriesterben in der Bundesrepublik Deutschland; Gefahr der Produkten-Abhängigkeit MdlAnfr 57, 58 12.10.84 Drs 10/2110 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 6765* B Anlage 22 Preissteigerungsrate und Kaufkraft MdlAnfr 59 12.10.84 Drs 10/2110 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 6765* D Anlage 23 Flächendeckendes Angebot von Tankstellen für bleifreies Benzin bis Ende 1985 MdlAnfr 60 12.10.84 Drs 10/2110 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 6766* B Anlage 24 Privatbuchungen in Vertragshotels von Reiseunternehmen MdlAnfr 61 12.10.84 Drs 10/2110 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 6766* C Anlage 25 Witterungsbedingter Ernteausfall, insbesondere bei Getreide; Härteausgleich für kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe MdlAnfr 62, 63 12.10.84 Drs 10/2110 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6766*D Anlage 26 Waldschäden 1984; Entwicklung der Schäden bei Laubwäldern, insbesondere bei Rotbuchen seit 1982 MdlAnfr 64, 65 12.10.84 Drs 10/2110 Drabiniok GRÜNE SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6767* B Anlage 27 Aussage des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Franke, zur Arbeitslosigkeit 1984; Auswirkungen auf den Bundeshaushalt 1985 MdlAnfr 68, 69 12.10.84 Drs 10/2110 Zander SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 6767* D VI Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 Anlage 28 Verbesserung der Situation der Herzchirurgie in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 70 12.10.84 Drs 10/2110 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 6768*A Anlage 29 Kaufkraftzuwachs bei Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Rentnern in den letzten beiden Jahren MdlAnfr 71 12.10.84 Drs 10/2110 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 6768* B Anlage 30 Meinungen der Bundesminister Dr. Bangemann, Dr. Zimmermann, Dr. Dollinger und Kiechle zur Einführung eines Tempolimits; Haltung der Bundesregierung und des Bundeskanzlers in dieser Frage MdlAnfr 77 12.10.84 Drs 10/2110 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6768* D Anlage 31 Großversuch zur Schadstoffminderung durch Tempolimits MdlAnfr 78 12.10.84 Drs 10/2110 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6769* A Anlage 32 Terminvorstellungen der Bundesregierung zum Tempolimit-Großversuch MdlAnfr 79 12.10.84 Drs 10/2110 Duve SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6769* B Anlage 33 Widersprüchliche Angaben über Personalkosten der Bundesbahn 1982 in einer Broschüre des Bundesverkehrsministers und im Geschäftsbericht der Bundesbahn MdlAnfr 80, 81 12.10.84 Drs 10/2110 Bamberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6769* C Anlage 34 Behauptung in einer Broschüre des Bundesverkehrsministers, die Gemeinschaft habe der Bahn dienen müssen MdlAnfr 82, 83 12.10.84 Drs 10/2110 Amling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6769* D Anlage 35 Behauptung der Beendigung der Tatenlosigkeit in der Bahnpolitik in einer Broschüre des Bundesverkehrsministers MdlAnfr 84, 85 12.10.84 Drs 10/2110 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6770*B Anlage 36 Einschränkung des Verkehrsangebots der S-Bahn Plochingen—Stuttgart im Winterfahrplan 1985/1986 MdlAnfr 86 12.10.84 Drs 10/2110 Hauser (Esslingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6770* D Anlage 37 Ausstattung der Autobahn-Tankstellen mit bleifreiem Benzin; Unterversorgung des Raumes Bonn—Emmerich—Olpe—Kassel MdlAnfr 87, 88 12.10.84 Drs 10/2110 Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6770* D Anlage 38 Einschränkung des Autorennbetriebes auf dem Nürburg- und dem Hockenheimring wegen der Stickoxidemissionen MdlAnfr 89, 90 12.10.84 Drs 10/2110 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6771*C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 6659 91. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 88. Sitzung, Seite 6441 C: Im dritten Absatz ist in der dritten Zeile statt „Anwendungssicherheit" zu lesen: „Anwendungsunsicherheit". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 19. 10. Brandt 19. 10. Dr. Corterier 19. 10. Dr. Göhner 19. 10. Dr. Götz 19. 10. Haase (Fürth) * 19. 10. Dr. Häfele 18. 10. Handlos 19. 10. Frau Dr. Hartenstein 19. 10. Dr. Hauchler 19. 10. Dr. Hauff 18. 10. Jansen 19. 10. Jaunich 18. 10. Klose 19. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10. Dr.-Ing. Laermann 19. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10. Dr. Müller * 19. 10. Dr. Müller-Emmert 19. 10. Porzner 19. 10. Reuschenbach 19. 10. Frau Roitzsch (Quickborn) 19. 10. Schmidt (Hamburg) 19. 10. Schröer (Mülheim) 19. 10. Dr. Schwarz-Schilling 19. 10. Dr. Spöri 19. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 19. 10. Graf Stauffenberg 19. 10. Weiskirch (Olpe) 19. 10. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Haungs (CDU/CSU) (Drucksache 10/2110 Fragen 9 und 10): Wie konnte es geschehen, daß vor Jahren für 3 Millionen DM, von denen der überwiegende Teil aus Bundesmitteln aufgebracht wurde, ein Labor der höchsten Sicherheitsstufe (P 4) des Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie (EMBL) in Heidelberg gebaut und eingerichtet, aber nie benutzt und jetzt abgebaut wurde? Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus diesem Vorgang ziehen? Zu Frage 9: Auf Initiative zahlreicher europäischer Wissenschaftler und aufgrund einer einstimmigen Empfehlung des Wissenschaftsausschusses des EMBL hat der EMBL-Rat 1975 beschlossen, ein Genforschungslabor höchster Sicherheitsstufe (L 4) zu bauen. Das Labor wurde 1978 fertiggestellt. Seine Kosten beliefen sich auf 2,8 Millionen DM, die aus dem allgemeinen Haushalt des EMBL aufgebracht Anlagen zum Stenographischen Bericht wurden. Der Anteil der Bundesrepublik Deutsch- land daran betrug rd. 29 % (bzw. 0,8 Millionen DM). Das Labor wurde bisher nur für Experimente geringerer Sicherheitsstufen genutzt. Von 1978 bis 1983 gab es keine Anfrage für ein Experiment der Sicherheitsstufe L 3 oder L 4. Das EMBL hat deshalb einen Teil des Sicherheitslabors für molekularbiologische Experimente, die nicht den besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen, umgerüstet und erweitert. Ein Teil des Sicherheitslabors erfüllt weiterhin die Voraussetzungen eines L 2-Labors. Bei Bedarf können kurzfristig die Vorschriften für ein L 4-Labor wieder erfüllt werden. Die mangelnde Nachfrage nach Experimenten der Sicherheitsstufen L 3 und L 4 ist teils auf die inzwischen in vielen Ländern gelockerten Sicherheitsvorschriften zurückzuführen, teils durch die jüngere Entwicklung der Genforschung verursacht, die entgegen früheren Annahmen viele wichtige Experimente mit Nukleinsäuren durchführen kann, für die die Benutzung eines L 4-Labors nicht erforderlich ist. Zu Frage 10: Beim Stand der Wissenschaft im Jahre 1975 und bei der damaligen Beurteilung der Risiken war die Entscheidung zum Bau des Sicherheitslabors richtig. Die Konsequenzen aus der mangelnden Nachfrage infolge der bereits erwähnten Entwicklungen wurden bereits 1983 mit der teilweisen Umrüstung des Labors gezogen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Boroffka (CDU/CSU) (Drucksache 10/2110 Frage 34): Können mit Abgaskatalysator ausgerüstete Kraftfahrzeuge auch mit Flüssiggas betrieben werden, und würden sich gegebenenfalls die Schadabgasemissionen (Kohlenmonoxyd, Kohlenwasserstoffe, Stickoxyde) gegenüber dem Benzinbetrieb verändern? Mit Dreiwegkatalysatoren ausgerüstete Kraftfahrzeuge können prinzipiell auf Flüssiggasbetrieb umgerüstet werden. Dabei sind allerdings einige technische Randbedingungen wie z. B. die Regelgenauigkeit des Flüssiggasreglers zu beachten, um einen ausreichenden Katalysatorwirkungsgrad zu erreichen. Beim Betreib mit Flüssiggas kann sich gegenüber dem Benzinbetrieb eine leichte Erhöhung der Kohlenwasserstoff-Emissionen ergeben, da bei Flüssiggasbetrieb die Kohlenwasserstoffe im Abgas mehr aus kurzkettigen Bestandteilen (Butan und Propan) bestehen, für die geringfügig niedrigere Umsatzraten durch den Katalysator zu erwarten sind. Bei Kohlenmonoxyd und den Stickoxiden ergibt sich keine Veränderung. 6760* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 35): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die den Appell des Umweltbundesamtes an die Verbraucher (Kurzinformation Nr. 14/84) stützen, auf den Einsatz zusätzlicher Waschverstärker zu verzichten, weil diese unnötig seien und eine zusätzliche Belastung unserer Gewässer darstellten, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, entsprechende Verbotsmaßnahmen zu ergreifen? Nach dem Waschmittelgesetz dürfen Wasch- und Reinigungsmittel nur so in den Verkehr gebracht werden, daß nach ihrem Gebrauch jede vermeidbare Beeinträchtigung der Beschaffenheit der Gewässer, insbesondere im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung und eine Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen unterbleibt. Wasch-und Reinigungsmittel sind bestimmungsgemäß und gewässerschonend, insbesondere unter Einhaltung der Dosierempfehlung, zu verwenden. Die Art der Einführung der Waschverstärkertücher auf dem Markt läßt befürchten, daß es aufgrund unzureichender Produktinformation zu einer Waschmittel-Überdosierung durch den Verbraucher kommt. Die Bundesregierung erwartet daher, daß der Hersteller seine Verbraucherinformation entsprechend differenziert und auf den Packungen deutlich sichtbar ausdruckt. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung für Verbotsmaßnahmen, da die im Waschverstärkertuch verwendeten Chemikalien in ihrer chemischen Konstitution und ihrem Verhalten im wesentlichen den auch in anderen Waschmitteln enthaltenen Substanzen entsprechen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 36): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse einer Untersuchung der Technischen Universität in Berlin zu Emissionsrückgängen bei einem Tempolimit von 80/100 Kilometer/Stunde, und wird der Bundeskanzler seinen Widerstand gegen ein Tempolimit angesichts des im erschreckenden Ausmaß fortschreitenden Waldsterbens und der durch die Luftverschmutzung verursachten gesundheitlichen Schäden aufgeben? Die Untersuchung der TU Berlin geht von gleichbleibenden Betriebsbedingungen auf Autobahnen aus. Das instationäre Verhalten, wie Beschleunigungen und Abbremsen, die Auswirkungen einer Begrenzung auf den Verkehrsfluß, bleiben dabei unberücksichtigt. Dies sind bedeutende Einflußgrößen, die sich entscheidend auf die Emissionen der einzelnen Schadstoffe auswirken können. Das Bundeskabinett hat unter Vorsitz des Bundeskanzlers und mit seiner ausdrücklichen Zustimmung in der Sitzung vom 3. Oktober 1984 — insbesondere auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Ergebnisse anderer Untersuchungen — beschlossen, daß in einem befristeten Großversuch gesicherte Erkenntnisse über das Abgasverhalten von Kraftfahrzeugen unter den tatsächlichen Bedingungen des Straßenverkehrs im Falle von Geschwindigkeitsbegrenzungen gewonnen werden sollen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 39): Auf Grund welcher konkreten Anhaltspunkte glaubt die Bundesregierung, bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse zum Tempolimit — z. B. die vom Umweltbundesamt vom September 1984 —, die die Eignung dieser Maßnahme zur raschen Minderung der Stickoxydemission und damit zur Rettung des Waldes bestätigen, unberücksichtigt lassen zu können? Zu diesem Thema gibt es verschiedene Studien und Ansichten, wie sich z. B. beim Hearing des Innenausschusses des Deutschen Bundestages und der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg gezeigt hat. Angesichts der zugrundegelegten Annahmen und Ergebnisse hat daher am 3. Oktober 1984 die Bundesregierung beschlossen, daß in einem befristeten Großversuch gesicherte Erkenntnisse über das Abgasverhalten von Kraftfahrzeugen unter den tatsächlichen Bedingungen des Straßenverkehrs im Falle von Geschwindigkeitsbegrenzungen gewonnen werden sollen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 40): Ist die Bundesregierung — vor dem Hintergrund des dramatisch beschleunigten Waldsterbens während der letzten zwölf Monate (in Baden-Württemberg Schadensanstieg von der Hälfte auf zwei Drittel der Waldfläche) — bereit anzuerkennen, daß Maßnahmen gegen das Waldsterben keinerlei Aufschub mehr vertragen, und daß es auf „ein paar Monate mehr oder weniger" sehr wohl ankommt? Die Bundesregierung hat nicht nur immer wieder die Auffassung vertreten, daß Maßnahmen zur Bekämpfung der neuartigen Waldschäden keinen Aufschub dulden. Sie hat auch mit ihren bisherigen Maßnahmen, wie der TA Luft, der Großfeuerungsanlagen-Verordnung und den Beschlüssen zur Einführung des umweltfreundlichen Autos bereits entscheidende Beiträge zur Reinhaltung der Luft und damit der Rettung des Waldes geleistet. Schon am 6. September 1983 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Rettet den Wald" beschlossen. Schwerpunkt dieses Programms sind Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Die Umsetzung dieses Ak- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 6761* tionsprogramms ist zügig und mit Erfolg in Angriff genommen worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 37 und 38): Warum nimmt Bundesinnenminister Dr. Zimmermann nicht das Umweltbundesamt gegen die unqualifizierten Angriffe aus Teilen der Autoindustrie und aus Koalitionskreisen in Schutz, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch diese Angriffe das Umweltbundesamt in seiner unverzichtbaren Funktion für den Umweltschutz erheblich geschädigt wird? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß zur Zeit der sozialliberalen Koalition von seiten der Bundesregierung — im Gegensatz zum Verhalten der derzeitigen Bundesregierung — die wissenschaftliche Qualifikation und Reputation des Umweltbundesamtes nicht in Frage gestellt wurde? Zu Frage 37: Die Frage soll sich wohl auf kritische Äußerungen beziehen, die von verschiedenen Seiten zu einem Bericht des Umweltbundesamtes gemacht worden sind. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es in einer Demokratie selbstverständlich, daß ein solcher Bericht öffentlich diskutiert und kritisch gewürdigt wird. Schäden für das Ansehen des Umweltbundesamtes treten hierdurch nicht ein. Für ein Einschreiten des Bundesinnenministers besteht daher kein Anlaß. Zu Frage 38: Die wissenschaftliche Qualifikation und Reputation des Umweltbundesamtes hängt nicht vom Verhalten der jeweiligen Bundesregierung ab, sondern von der Leistungsfähigkeit und Qualität der Arbeit des Umweltbundesamtes. Unter dieser Voraussetzung ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, dem Umweltbundesamt in so genereller Form, wie die Frage unterstellt, öffentlich Zensuren zu erteilen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Lennartz (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 41 und 42): Ist die Meldung im Express vom 10. Oktober 1984 zutreffend, daß Bundesinnenminister Dr. Zimmermann einen neuen Dienstwagen ausdrücklich ohne Abgaskatalysator bestellt hat, der im Januar 1985 ausgeliefert werden soll? Wie verträgt sich dieses Handeln gegebenenfalls mit der Absichtserklärung der Bundesregierung, ab 1985 nur noch Katalysator-Autos als Dienstwagen anzuschaffen? Zu Frage 41: Diese Meldung ist falsch. Das hat das Bundesinnenministerium bereits am gleichen Tage in einer Pressemitteilung dargelegt. Zu Frage 42: Die Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Tatsache ist, daß bereits im September 1983 für den Bundesinnenminister durch das Bundeskriminalamt ein Dienstwagen beschafft worden ist. Da dieses Fahrzeug eine Reihe von Mängeln gezeigt hat, ist von der Lieferfirma im Rahmen der Kulanz ein Austausch angeboten worden. Auf ausdrücklichen Wunsch von Bundesinnenminister Dr. Zimmermann wird dieses Fahrzeug mit einem Abgaskatalysator geliefert werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 43 und 44): Wann und mit welchen Bundesministerien ist der dem Umweltbundesamt erteilte Forschungsauftrag von Bundesinnenminister Dr. Zimmermann im Rahmen der Koordinierung der Ressortforschung abgestimmt worden? Wie erklärt die Bundesregierung, daß dem Bundesforschungsminister laut Pressemeldungen von einem beabsichtigten Großversuch nichts bekannt ist und daß er einen solchen Großversuch angesichts der vorliegenden vielen Untersuchungen auch nicht für zweckmäßig hält? Zu Frage 43: Am 4. November 1983 hat die Konferenz der Umweltminister des Bundes und der Länder beschlossen, „den Einfluß der Geschwindigkeit und des Fahrverhaltens auf den Schadstoffausstoß der Kraftfahrzeuge zu untersuchen, wie dies bereits vom Umweltbundesamt eingeleitet worden ist". Das hiermit beauftragte UBA sollte auf die Daten des von ihm beim TÜV Rheinland in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zur „Ermittlung des AbgasEmissionsverhaltens von Personenkraftwagen in der Bundesrepublik Deutschland im Bezugsjahr 1983" und die bei der Bundesanstalt für das Straßenwesen vorliegenden Daten zurückgegriffen werden. Dieses im Umweltforschungsplan 1983 enthaltene Forschungsvorhaben wurde im Rahmen der Frühkoordinierung zwischen den betroffenen Ressorts abgestimmt. Zu Frage 44: Ihre Frage beruht auf einer Fehlinformation. Der am 3. Oktober 1984 von der Bundesregierung beschlossene Großversuch zur Gewinnung gesicherter Erkenntnisse über das Abgasverhalten von Kraftfahrzeugen unter den tatsächlichen Bedingungen des Straßenverkehrs im Falle von Geschwindigkeitsbegrenzungen wird vom Bundesminister für Forschung und Technologie mitgetragen. 6762* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schoppe (GRÜNE) (Drucksache 10/2110 Fragen 45 und 46): Bestätigt die Bundesregierung Informationen, denen zufolge für die ersten Transporte mit leicht- und mittelaktivem Atommüll nach Gorleben 1 500 Polizei- und Bundesgrenzschutz-Kräfte eingesetzt und der Transport mit etwa 50 Mannschaftswagen der Polizei begleitet wurde, und wie beurteilt sie die Tatsache, daß in diesem Zusammenhang Häuser und ganze Dörfer für mindestens eine Stunde polizeilich vollkommen abgeriegelt wurden? In welcher Form wurde die Bevölkerung entlang der Atomtransportstrecken nach Gorleben seitens der Bundesregierung aufgeklärt über die Risiken der Atomtransporte, und wurden für diese Strecken und das Atommüllzwischenlager Gorleben Katastrophenschutzpläne erstellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Zu Frage 45: Bei den ersten Transporten nach Gorleben mußten Polizei- und BGS-Kräfte mit Einsatzfahrzeugen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unterschiedlicher Stärke eingesetzt werden. Für einen reibungslosen Transport waren verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen notwendig. Der weitere Frageinhalt kann von der Bundesregierung nicht beantwortet werden, weil die Zuständigkeit beim Land Niedersachsen liegt. Zu Frage 46: Wie seitens der Landesregierung bestätigt wurde, bestehen angesichts des geringen Gefährdungspotentials der vorschriftsmäßig verpackten radioaktiven Stoffe weder für die Transportstrecken noch für das Zwischenlager besondere Katastrophenschutzpläne. Aus demselben Grund ist eine besondere Information der Bevölkerung an diesen Transportstrekken nicht erforderlich. Für die durch die Radioaktivität der transportierten und gelagerten Abfälle bedingten Anforderungen gelten die allgemeinen Katastrophenpläne des Landes. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ehrenberg (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 47): Kann die Bundesregierung die Differenz von der im Finanzbericht 85 ausgewiesenen Abgabenquote von 39,8 v.H. zu den für das gleiche Jahr in Wirtschaft und Statistik ausgewiesenen 42,2 v.H. im einzelnen aufschlüsseln, und ist die Bundesregierung bereit — allen methodischen Schwierigkeiten zum Trotz —, auf eine übereinstimmende Darstellung in den amtlichen Statistiken der Bundesregierung hinzuwirken, da die gegenwärtig unterschiedlichen Zahlen ständig zu Verwirrungen führen? Der Unterschied in der Höhe der ausgewiesenen Abgabenquote beruht auf unterschiedlichen methodischen Abgrenzungen bei der Ermittlung der Steuereinnahmen und der Sozialversicherungsbeträge. Während im Finanzbericht die kassenmäßige Abgrenzung zugrunde gelegt wurde, beruhen die Angaben des Statistischen Bundesamtes in der Reihe „Wirtschaft und Statistik" auf Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Im Gegensatz zur kassenmäßigen Abgrenzung werden im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung — bei den Sozialbeiträgen auch unterstellte Beiträge (z. B. für Beamtenpensionen) miteinbezogen, — bei den Steuern bestimmte Abzugsbeträge brutto gestellt (z. B. Investitionszulagen, Arbeitnehmersparzulagen). Darüber hinaus gelten nach den Abgrenzungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auch steuerähnliche Abgaben als Steuern (z. B. Kohlepfennig, Währungsausgleichsbeträge, Zuckerabgaben sowie einige Verwaltungsgebühren). Die einbehaltene Mehrwertsteuer, soweit sie nicht (z. B. im Rahmen des Berlin-Förderungsgesetzes) oder noch nicht bei den Finanzämtern abgeführt wurde, wird den staatlichen Steuern zugerechnet. Ferner wird bei der Lohnsteuer eine Zeitverschiebung bei den Ist-Einnahmen von einem Monat vorgenommen. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer werden bei der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Vermögensübertragungen und nicht als staatliche Steuern behandelt. Die Veranschlagung der Steuern und der Sozialbeiträge in den öffentlichen Haushalten nach dem Kassenprinzip dient dem Ziel, eine Übersicht über die Kasseneinnahmen im Vergleich zu den Kassenausgaben zu erhalten. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ist demgegenüber — aufgrund internationaler Übung — weitgehend darauf ausgerichtet, die Zuordnung nach makroökonomischen Abgrenzungen vorzunehmen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Zielsetzungen beider Rechnungen ist es trotz der grundsätzlich berechtigten Forderung nach mehr Einheitlichkeit bei der Abgrenzung statistischer Größen leider nicht möglich, eine übereinstimmende Darstellung in der amtlichen Statistik hierfür zu erreichen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Fischer (Osthofen) (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 48): Trifft es zu, daß die öffentlich als sogenannte „Geldwaschanlage" apostrophierte „Staatsbürgerliche Vereinigung 1954 e. V. Köln und Koblenz" nach wie vor als Einrichtung zur Förderung staatspolitischer Zwecke im Sinne des geltenden Steuerrechts anerkannt ist? Die Staatsbürgerliche Vereinigung 1954 e. V., Köln und Koblenz, ist nicht mehr als staatspolitische Zwecke fördernde Einrichtung anerkannt. Die Verordnung, mit der die Vereinigung entsprechend anerkannt worden war, ist als Folge des sogenann- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 6763* ten Parteienfinanzierungsgesetzes mit Wirkung ab 1984 aufgehoben worden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 10/2110 Frage 49): Ist es mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu vereinbaren, wenn Beamte des Zolldienstes lange Jahre auf einem höherwertigen Dienstposten beschäftigt, aber erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres befördert werden, mit der Folge, daß das Ruhegehalt des Beamten trotz langjähriger Tätigkeit und hervorragenden Leistungen auf dem höherwertigen Posten nach der von der Bundesregierung beabsichtigten versorgungsrechtlichen Regelung nicht mehr aus dem zuletzt erreichten Amt bemessen wird? Gemäß § 12 der Bundeslaufbahn-Verordnung ist eine Beförderung innerhalb von zwei Jahren vor dem Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich nicht mehr möglich, es sei denn, der Bundespersonalausschuß läßt eine Ausnahme zu. Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesrat-Drucksache 240/84), den die Bundesregierung vorgelegt hat, soll ein Beamter, der vor Ablauf von zwei Jahren nach seiner Beförderung in den Ruhestand tritt, — wie bisher — Versorgung aus dem Beförderungsamt erhalten, wenn er die Obliegenheiten dieses Beförderungsamtes schon früher und insgesamt länger als zwei Jahre wahrgenommen hat. Die von Ihnen genannten Beamten des Zolldienstes würden also nach der Absicht der Bundesregierung keinen Schaden erleiden. Ich weise aber darauf hin, daß der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgeschlagen hat, daß der Tatbestand „Wahrnehmung der Obliegenheit des übertragenen Amtes" nur dann erfüllt ist, wenn der Beamte bereits vor der Übertragung des Beförderungsamtes dessen Aufgaben nicht nur vorübergehend wahrgenommen hat und während dieser Zeit die diesem Amt zugeordnete Planstelle vorhanden und nicht besetzt war. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Boroffka (CDU/CSU) (Drucksache 10/2110 Frage 50): Wird die Bundesregierung, wenn Katalysator-Kraftfahrzeuge mit Flüssiggas betrieben werden können, den Einsatz von Flüssiggas auch deswegen besonders fördern, etwa im Rahmen der Spreizung der Mineralölsteuer verbleit/bleifrei, weil westliche Nachbarländer der Bundesrepublik Deutschland (wie Frankreich, die Niederlande, Italien, Belgien) zumindest an den Autobahnen flächendeckend Flüssiggas anbieten, mithin die Problematik eines etwa fehlenden Angebots an bleifreiem Benzin entfällt? Durch die im Bundeskabinett am 19. September 1984 beschlossene Differenzierung der Mineralölsteuer für verbleites und unverbleites Benzin, d. h. Anhebung der Mineralölsteuer für verbleites Benzin um 2 Pfennige und Senkung der Mineralölsteuer für unverbleites Benzin um 2 Pfennige, erhält Autogas einen zusätzlichen Steuervorteil von 2 Pfennig je Liter gegenüber verbleitem Benzin. Es besteht kein Anlaß über diese Maßnahme hinaus Autogas deswegen zusätzlich zu begünstigen, weil dieser bleifreie Kraftstoff in einigen Nachbarländern flächendeckend angeboten wird. Ziel der Bundesregierung ist es vielmehr, die flächendeckende Versorgung aller Neuwagen mit moderner Abgastechnik — auch ohne zusätzliche Ausrüstung für den Flüssiggasbetrieb — mit unverbleitem Benzin im In- und Ausland zu erreichen. Die Bundesregierung hat über die Differenzierung der Mineralölsteuer hinaus eine zeitlich begrenzte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für umweltfreundliche Kraftfahrzeuge — gestaffelt nach Zulassungsjahrgang und Hubraum — vorgeschlagen, in die auch Flüssiggaskraftfahrzeuge mit Katalysator einbezogen werden. Außerdem hat die Bundesregierung Sonderregelungen für Flüssiggas-PKW vorgesehen. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 10/2110 Fragen 51 und 52): Ist meine Vermutung richtig, daß die Kirchen die Einnahmeausfälle, die sich auf Grund der vorgesehenen Erhöhung der Kinderfreibeträge ergeben, nicht auf Kosten der Familien mit Kindern ausgeglichen haben wollen? Wenn ja, besteht dann seitens der Bundesregierung die Absicht, dem Deutschen Bundestag Vorschläge zu unterbreiten, um die zu erwartenden Einnahmeausfälle bei den Kirchen in Höhe von 600 Millionen DM auszugleichen? Die Kirchen haben zu der Frage, ob und gegebenenfalls wie die Mindereinnahmen bei der Kirchensteuer durch die vorgesehene Anhebung der Kinderfreibeträge ausgeglichen werden sollen, bisher noch nicht Stellung genommen. Ihre Haltung in dieser Frage läßt sich deshalb zur Zeit nicht beurteilen. Sobald die Stellungnahme der Kirchen vorliegt, wird die Bundesregierung darüber entscheiden, ob und welche Vorschläge sie zur Vermeidung von Mindereinnahmen bei der Kirchensteuer machen wird. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2110 Frage 53): 6764* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 Wird die Bundesregierung dem Begehren der privaten Krankenversicherer entsprechen und die Prämien für private Pflegeversicherungen den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben zuordnen? Kranken- und Lebensversicherungen decken bereits heute bis zu einem gewissen Grad das Pflegekostenrisiko ab. Beiträge zu privaten Pflegekostenversicherungen gehören ebenso wie Beiträge zu Kranken- und Lebensversicherungen zu den Vorsorgeaufwendungen, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbar sind. Es ließe sich nicht rechtfertigen, daß Beiträge zu privaten Pflegeversicherungen unbeschränkt abziehbar wären, während die in vielen Fällen höheren Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung nur im Rahmen der Sonderausgaben-Höchstbeträge abziehbar sind. Im übrigen würde ein gesonderter Abzug von Beiträgen zu privaten Pflegekostenversicherungen zu Steuermindereinnahmen von 250 Millionen DM führen. Eine allgemeine Anhebung der Sonderausgaben-Höchstbeträge hätte Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe zur Folge. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowak (CDU/CSU) (Drucksache 10/2110 Frage 54): Wie bewertet dié Bundesregierung die Tatsache, daß nach der Praxis von Finanzämtern Aufwendungen für Ausbildung im Klavierunterricht von Kindern nicht als Kinderbetreuungskosten anerkannt werden? Da Kinderbetreuungskosten nach geltendem Recht nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können, gehe ich davon aus, daß sich Ihre Frage auf die Rechtslage für die Jahre 1980 bis 1982 bezieht. Für diese Jahre können Aufwendungen für Dienstleistungen zur Beaufsichtigung und Betreuung eines minderjährigen Kindes bis zu 1 200 DM nach § 33 a Abs. 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes 1979/1981 in Verbindung mit § 53 a des Einkommensteuergesetzes 1983 als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Über den Begriff der Kinderbetreuungskosten bestanden zwischen der früheren Bundesregierung und einem Teil der Länder unterschiedliche Auffassungen. Dies gilt auch hinsichtlich der Aufwendungen für Musikunterricht. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 ist die Regelung insbesondere aus diesem Grunde gestrichen worden. An die Stelle des Abzugs von Kinderbetreuungskosten ist der derzeitige Kinderfreibetrag von 432 DM getreten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/2110 Frage 55): Trifft es zu, daß ein Selbständiger die Kosten der Schadensbeseitigung für einen während einer beruflich bedingten Fahrt entstandenen Unfall unter Alkoholeinfluß nicht als Werbungskosten absetzen kann, die Finanzbehörden hier also quasi ein Verschulden anrechnen, und sieht die Bundesregierung nicht eine rechtliche Ungleichbehandlung gegenüber dem Fall eines Arbeitnehmers, der nach einem gleichen Unfall unter Alkoholeinfluß an einem arbeitsfreien Tag ohne Abstriche Anspruch auf Lohnfortzahlung hat? Unfallkosten sind steuerlich bei Selbständigen grundsätzlich als Betriebsausgaben und bei Arbeitnehmern grundsätzlich als Werbungskosten abziehbar, wenn sich der Unfall während einer durch den Betrieb bzw. den Beruf veranlaßten Fahrt ereignet hat. Ist die Fahrt privat veranlaßt, sind die Unfallkosten nichtabziehbare Kosten der Lebensführung; ist sie teils betrieblich/beruflich und teils privat veranlaßt, sind die Unfallkosten entsprechend dem Aufteilungsverbot des § 12 Einkommensteuergesetz den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung zuzurechnen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist bei einer durch Alkoholgenuß beeinträchtigten Fahrtüchtigkeit anläßlich der an sich betrieblich/ beruflich veranlaßten Fahrt eines Selbständigen oder eines Arbeitnehmers davon auszugehen, daß private Gründe für den Unfall mitursächlich gewesen sind. Die Unfallkosten sind dann nach § 12 Einkommensteuergesetz nicht abziehbar. Das Verschulden des Steuerpflichtigen ist für diese steuerliche Behandlung nicht entscheidend. Selbständige und Arbeitnehmer werden hinsichtlich der Unfallkosten somit steuerlich gleichbehandelt. Hat ein Arbeitnehmer einen Verkehrsunfall durch Trunkenheit herbeigeführt, so ist eine daraus folgende Arbeitsunfähigkeit selbstverschuldet; ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nach den gesetzlichen Vorschriften nur, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet arbeitsunfähig ist. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ehrenberg (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 56): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben „regionale Strukturpolitik" oder „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Anlagen zur umweltunschädlichen Beseitigung von Altöl u. a. Schiffsrückständen zu fördern, und ist der Bundesregierung bekannt, daß ohne Hilfen bei der Errichtung solcher Anlagen das von der Bundesregierung unterzeichnete Marpol-Abkom- Deutscher Bundestag — 10.Wahlßeriode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 6765* men auch von umweltbewußten Kapitänen nicht erfüllt werden kann, da außer Brunsbüttel kein deutscher Hafen über zureichende Anlagen verfügt? Für die innerstaatliche Umsetzung des MarpolÜbereinkommens und damit für die Bereitstellung der erforderlichen Auffanganlagen sind die Bundesländer zuständig. Nach den Feststellungen der Länder sind genügend Ölauffanganlagen verfügbar. Eine Übersicht über die im Bereich der deutschen Nordseeküste vorhandenen Ölauffanganlagen ergibt sich aus der Anlage zur Antwort der Bundesregierung vom 28. März 1984 — Drucksache 10/1192 — auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN. Die Bundesregierung hält es allerdings für erforderlich, daß die vorhandenen Anlagen besser genutzt werden. Sie setzt sich gegenüber den Küstenölländern dafür ein, durch eine entsprechende Gebührenpolitik zusätzliche Anreize zu schaffen, daß die Schiffahrt die Auffanganlagen für Ölrückstände in den Häfen mehr als bisher in Anspruch nimmt. Aufgrund ihrer Erörterung mit den Ländern geht die Bundessregierung davon aus, daß bis zum erwarteten Inkrafttreten der Anlage II des MarpolÜbereinkommens am 2. Oktober 1986 Auffanganlagen für flüssige Chemikalien im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen. Die Förderung von Auffanganlagen für Öl- und Chemikalienrückstände aus Seeschiffen liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesetzes „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Betriebe, die in diesem Bereich tätig sind und bei denen die Voraussetzungen vorliegen, können jedoch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 57 und 58): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Raffineriesterben in der Bundesrepublik Deutschland weitergeht, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung in dieser Frage ein? Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß nach der Importabhängigkeit bei Rohöl die Bundesrepublik Deutschland demnächst nicht in eine schwerwiegende Produkten-Abhängigkeit gerät? Zu Frage 57: Die Stillegung von Raffineriekapazitäten ist eine Erscheinung in allen Industrieländern, die durch den starken Rückgang der Nachfrage nach Mineralöl seit 1979 bedingt ist. Der gegenwärtige Bestand an Rohölverarbeitungs-Kapazitäten im Inland von 107 Millionen t liegt um 33 % unter dem Höchststand von Anfang 1979. In der gleichen Zeit wurden jedoch die Kapazitäten der Weiterverarbeitungsanlagen von 16 auf 32 Millionen t verdoppelt. Die Bundesregierung geht in Übereinstimmung mit der Mineralölindustrie davon aus, daß wegen des längerfristig zu erwartenden Rückgangs im Ölverbrauch weitere Stillegungen unvermeidlich sind. Nur so kann eine befriedigende Auslastung und damit die Wirtschaftlichkeit der inländischen Verarbeitung erreicht werden. Die Bundesregierung hält aus Gründen der Versorgungssicherheit daran fest, daß die Verarbeitung von Rohöl im Inland das Rückgrat unserer Versorgung bilden soll. Außerdem sprechen gesamtwirtschaftliche Überlegungen wie etwa Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Verbindung zur Petrochemie für eine Inlandsverarbeitung. Die Bundesregierung verfolgt ihre Ziele durch die Gewährleistung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Sie tritt insbesondere in der EG dafür ein, daß auch andere Mitgliedstaaten nicht in den Anpassungsprozeß eingreifen und die deutschen Raffinerien nicht einseitig mit Kosten z. B. im Umweltschutz, belastet werden. Zu Frage 58: Die hohe Abhängigkeit der Bundesrepublik von Mineralölimporten, sei es in Form von Rohöl oder Mineralölprodukten, läßt sich mangels ausreichender eigener Vorkommen an Rohöl nicht beseitigen. Wichtig ist jedoch, daß das Verhältnis zwischen Rohöl- und Produktenimporten ausgewogen bleibt. Der Anteil der Produktimporte am Inlandsabsatz ist von 1979 bis 1983 von 28 % auf 37 % gestiegen. Der Anstieg dürfte auf das Überangebot am Weltrohölmarkt zurückzuführen sein. Daraus haben sich Preisvorteile für importierte Produkte ergeben. Ob dieser Preisvorteil bestehen bleibt und damit der Importdruck bei Produkten weiter anhält, läßt sich angesichts der Unsicherheiten am Weltölmarkt nicht vorhersagen. Immerhin war im 1. Halbjahr 1984 bereits ein Rückgang auf 35% zu verzeichnen. Eine Gefährdung der Versorgungssicherheit ergibt sich aus dem relativen Anstieg der Produktenimporte in den letzten Jahren noch nicht. Grundsätzlich bietet zwar die Rohölverarbeitung im Inland eine größere Flexibilität in angespannten Versorgungslagen. Die Mineralölindustrie hat jedoch in den letzten Jahren durch den Zubau von Konversionsanlagen ihre Flexibilität insoweit vergrößert, als neben fast allen Rohölsorten auch Halbfertigfabrikate verarbeitet werden können. Darüber hinaus trägt der Rückgang des Mineralöls in unserer Energieversorgung dazu bei, die jeder Rohstoffversorgung aus dem Ausland innewohnenden Risiken auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 59): 6766* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine niedrige Preissteigerungsrate mit einem allgemeinen Kaufkraftzuwachs gleichzusetzen ist, und läßt sich dieser gegebenenfalls beziffern? Bei gegebenen Nominaleinkommen ist deren Kaufkraft um so höher, je niedriger die Preissteigerungsrate ist. Ob niedrige Preissteigerungsraten mit einem allgemeinen Kaufkraftzuwachs gleichzusetzen sind, hängt von den Ursachen und Folgen der niedrigen Preisentwicklng ab. Liegt die Ursache z. B. in sinkenden Einfuhrpreisen oder in produktivitätsbedingt höherem Wirtschaftswachstum mit unverändertem Nominaleinkommen gegenüber dem status quo, dann kommt dies aus gesamtwirtschaftlicher Sicht einem allgemeinen Kaufkraftzuwachs gleich. Gehen dagegen niedrigere Preissteigerungsraten gegenüber der Vergangenheitsentwicklung oder gegenüber dem Erwartungswert mit entsprechend niedrigeren Nominaleinkommen der Einkommensbezieher einher, bleibt die Kaufkraft der Einkommen im Durchschnitt unverändert, Kaufkrafteffekte treten dann nur für bestimmte Einkommensbezieher und Geldvermögensbesitzer auf. Insofern sind gesamtwirtschaftliche Quantifizierungen des Kaufkrafteffekts niedrigerer Preise nur unter ganz bestimmten Prämissen zu verstehen. Im JWB für 1984 ging die Bundesregierung davon aus, daß die Verbraucherpreise um 3 % und die Löhne je Beschäftigten um knapp 31/2 % steigen werden. Die wahrscheinliche Entwicklung dürfte bei einer Preisrate von gut 2 % und einer Steigerung der Löhne je Beschäftigten von gut 3 % liegen. Für die Beschäftigten bedeutet dies einen realen Kaufkraftzuwachs gegenüber der ursprünglichen Erwartung von knapp 1 %. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 60): Welche Initiativen und Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung vorgesehen, um unverzüglich, spätestens bis Ende 1985, ein möglichst flächendeckendes Netz von Zapfstellen für unverbleite Kraftstoffe zu schaffen, um allen Neuerwerbern, insbesondere dabei öffentlichen Einrichtungen, den Vorwand zu nehmen, die Anschaffung von Fahrzeugen mit Abgaskatalysatoren sei erst möglich, wenn ein solches flächendeckendes Tankstellennetz, das unverbleites Benzin anbietet, vorhanden ist? Sie weisen zu Recht darauf hin, daß ein Autokäufer sich nur dann für ein umweltfreundliches Katalysator-Fahrzeug entscheiden wird, wenn das dafür notwendige unverbleite Benzin zur Verfügung steht. Die Bundesregierung rechnet damit, daß es in den nächsten Monaten — entsprechend den Zusagen der Mineralölwirtschaft — zum zügigen Aufbau eines Netzes von Bleifrei-Tankstellen kommen wird. Für diese Einschätzung sind folgende Gründe maßgebend: Wegen des scharfen Wettbewerbs auf dem deutschen Benzinmarkt gibt es einen starken Anreiz für alle Marktteilnehmer, sich auf die Nachfrage nach bleifreiem Benzin einzustellen. Nachdem die BReg die Rahmenbedingungen festgelegt hat, sind die Vorbereitungen zum Ausbau der Tankstellen in der Mineralölwirtschaft voll angelaufen. Dabei wird der Beschluß der BReg eine wichtige Rolle spielen, die Mineralölsteuersätze so zu differenzieren, daß vom 1. Juli 1985 an unverbleites Benzin mit 4 Pfennigen pro Liter weniger belastet wird als verbleites Benzin. Mittelständische Unternehmen unterstützt die BReg durch günstige ERP-Kredite; darüber hinaus stehen für diese Unternehmen die allgemeinen Mittelstandsprogramme, in einzelnen Ländern auch gezielte zusätzliche Hilfen zur Verfügung. Schließlich wird die BReg dadurch einen zusätzlichen Beitrag leisten, daß sie das Netz von Autobahntankstellen möglichst rasch auf bleifreies Benzin umstellt oder ausbaut. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 61): Sieht die Bundesregierung in dem Verhalten von Reiseunternehmen, die sich bei ihren Vertragshotels zusichern lassen, daß Privatbuchungen dieser Hotels nicht mehr möglich sind, einen Anlaß, eine Initiative zum Schutz der Individualrechte zu ergreifen, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Reiseveranstalter ihren Vertragshotels vertraglich untersagt haben, etwa vom Veranstalter nicht belegte Zimmer selbst zu vermieten. Das dürfte im allgemeinen auch nicht im Interesse der Reiseveranstalter liegen. Sollte es dennoch solche Fälle geben, böten sie keinen Anlaß zu einer Initiative der Bundesregierung. Kein Beteiligter wäre in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit unangemessen eingeengt. Vertragspartner deutscher Reiseveranstalter sind im übrigen überwiegend ausländische Hotels, die außerhalb der Einflußsphäre der Bundesregierung liegen. Rechte deutscher Reisender werden nicht tangiert, da es keinen Anspruch auf Aufnahme in einem bestimmten Hotel gibt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 62 und 63): Hat die Bundesregierung einen Überblick über die durch die widrigen Witterungsverhältnisse verursachten Ernteausfälle, vor allem beim Getreide? Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 6767* Welche Maßnahmen zur Existenzsicherung gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um den durch die schlechte Witterung besonders hart betroffenen kleineren und mittleren bäuerlichen Betrieben zu helfen? Zu Frage 62: Nach Angaben der Bundesländer beläuft sich derzeit der geschätzte Totalausfall bei Getreide auf insgesamt 19 930 ha. Davon entfallen auf Nordrhein-Westfalen 4 930 ha Rheinland-Pfalz 10 000 ha und Bayern 5 000 ha. Gemessen an der Getreideanbaufläche des Bundesgebietes von 4,73 Millionen ha (ohne Körnermais) bedeutet dies einen relativ kleinen Anteil von 0,4 %. Wesentlich größer ist der Anteil der Flächen, bei denen — im wesentlichen in den genannten Ländern und in Hessen — durch Lager und Auswuchs zum Teil erhebliche Ertragseinbußen eingetreten sind. Hinzu kommen hier erhöhte Bergungs- und Trocknungskosten sowie Qualitätsverluste. In einigen Regionen konnte das Getreide wegen starken Befalls mit Zwergsteinbrand nur noch zur Herstellung von Industriealkohol verarbeitet werden. Bei anderen pflanzlichen Erzeugnissen sind Ernteausfälle nicht bekannt. Zu Frage 63: Die Bundesregierung ist bemüht, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu setzen, daß die Existenz einer möglichst hohen Zahl bäuerlicher Familienbetriebe gesichert werden kann. Dabei läßt sie sich davon leiten, die Maßnahmen der Markt- und Preispolitik, der Agrarstrukturpolitik und der Steuerpolitik wesentlich auf die bodenabhängig wirtschaftenden bäuerlichen Familienbetriebe auszurichten. Die Agrarsozialpolitik schwächt überdies die durch Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod auftretenden finanziellen Risiken erheblich ab und trägt maßgeblich zur Alterssicherung bei. Maßnahmen zum Ausgleich von regionalen Einkommenseinbußen aufgrund ungünstiger Witterungsverläufe sowie betriebliche Entschuldungsund Konsolidierungsmaßnahmen können allerdings nur von den entsprechenden Ländern und nicht von der Bundesregierung ergriffen werden. Die Bundesregierung ist aber bemüht, die Agrarpolitik zugunsten der bäuerlichen Familienbetriebe mit dem in der Bundesrepublik Deutschland traditionell ausgeprägten partnerschaftlichen Nebeneinander von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben auszubauen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Drabiniok (GRÜNE) (Drucksache 10/2110 Fragen 64 und 65): Welche Ergebnisse der Waldschadensbilanz 1984 liegen der Bundesregierung aus welchen Bundesländern bisher vor? Wie hat sich der Schadensfortschritt bei Laubwäldern, insbesondere bei der Rotbuche, zwischen 1982 und 1983 sowie 1983 und 1984 entwickelt? Zu Frage 64: Der Bundesregierung liegen inzwischen von allen Bundesländern die Ergebnisse der Waldschadenserhebung 1984 vor. Danach sind folgende Anteile der jeweiligen Landeswaldfläche geschädigt: Schleswig-Holstein 27% Niedersachsen 36 % Nordrhein-Westfalen 42 % Hessen 42 % Rheinland-Pfalz 42 % Baden-Württemberg 66% Bayern 57 % Saarland 31 % Hamburg 56% Berlin 53%. Für das Bundesgebiet ergibt sich danach einen Schadflächenanteil von 50 %. Zu Frage 65: Die Schäden bei den Laubbäumen, insbesondere bei Buche und Eiche haben seit 1983 besonders stark zugenommen. Bei der Buche ist der Flächenanteil, den die geschädigten Bäume einnehmen, von 26% auf 50%, bei der Eiche von 15% auf 43% angestiegen. 1982 waren für beide Baumarten jeweils 4% der Fläche als geschädigt ermittelt warden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 68 und 69): Stimmt die Bundesregierung dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Franke, zu, der in einer Rede am 28. September 1984 in Kiel erklärt hatte: „Es scheint realistisch, statt mit der dem Haushalt der Bundesanstalt zugrundeliegenden Zahl von 2,38 Millionen mit 2,28 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt abzuschneiden."? Falls die Bundesregierung von der gleichen Annahme ausgeht, welche Konsequenzen hat dies für den Bundeshaushalt 1985 und für die mittelfristige Finanzplanung? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die dem Haushaltsplan 1984 zugrunde liegende Zahl von jahresdurchschnittlich 2,38 Millionen Arbeitslosen im Jahr 1984 deutlich unterschritten wird. Einer langen Übung entsprechend wird die Bundesregierung ihre Annahme über die Zahl der Arbeitslosen für das folgende Haushaltsjahr und die kommenden Jahre erst dann festlegen, wenn die Gutachten des Sachverständigenrates und der wirtschafts-wissenschaftlichen Institute vorliegen. Damit ist Anfang November 1984 zu rechnen. 6768* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 70): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen (DM-Magazin, 10/84), wonach in der Bundesrepublik Deutschland durch fehlende Klinik-Planstellen und einen Mangel an operativen Einrichtungen jährlich 30 000 Herzkranke sterben, weil sie „nicht rechtzeitig auf den Operationstisch kommen", und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Behebung dieses Mißstandes? Die Bundesregierung kann lediglich bestätigen, daß es gegenwärtig noch Engpässe bei der operativen Versorgung von Herzpatienten in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Weitergehende Behauptungen über Todesfälle infolge unzureichender Kapazitäten müssen dagegen aufgrund einer gemeinsamen Überprüfung mit den Ländern, die für die Vorhaltung ausreichender Krankenhauskapazitäten auch in diesem speziellen Bereich Verantwortung tragen, als unzutreffend angesehen werden. Es gibt zwar Wartelisten mit unterschiedlichen Wartezeiten für die einzelnen Herzzentren. Dringende Operationen werden jedoch vorgezogen; soweit erforderlich, werden von den Versicherungsträgern auch die Kosten für Herzoperationen im Ausland übernommen. Im übrigen ist festzustellen, daß die Länder nicht nur durch Errichtung weiterer Zentren für Herzchirurgie, sondern auch durch eine Erweiterung der Operationskapazitäten in bestehenden Zentren dafür sorgen, daß die herzchirurgische Versorgung der Bevölkerung zügig dem Bedarf angepaßt wird. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen der Länder z. B. dadurch, daß sie von 1983 bis 1985 für die Errichtung eines neuen Herzzentrums in Berlin Mittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und im Rahmen der Berlinhilfe in Höhe von 52 Millionen DM bereitstellt. Auch die Errichtung des Herzzentrums in Bad Oeynhausen und des Herzzentrums in Bad Nauheim wurde bereits seit 1981 mit Modellmitteln nach § 23 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz in Höhe von 23,25 Millionen DM und 5,0 Millionen DM gefördert. Nach derzeitiger Planung wird in der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluß dieser von der Bundesregierung geförderten Zentren für das Jahr 1986 eine Kapazität von 19 800 und für das Jahr 1988 von 23 050 cardiochirurgischen Eingriffen erwartet, so daß nach Berechnungen der Gesundheitsministerkonferenz der Bedarf an Herzoperationen im Jahr 1988 grundsätzlich in der Bundesrepublik gedeckt werden kann. Unabhängig davon soll aber die Bedarfssituation unter Berücksichtigung neuer Entwicklungstendenzen laufend überprüft werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 71): Wie groß war der Kaufkraftzuwachs in den letzten beiden Jahren bei Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern? Das Statistische Bundesamt berichtet — ergänzend zur Einkommensverteilungs- und -umverteilungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen — regelmäßig über die Verteilung der Einkommen der privaten Haushalte nach sozioökonomischen Haushaltsgruppen. Spezielle Preisindizes werden jedoch für die in Ihrer Frage aufgeführten Gruppen nicht berechnet. Es sind nur Preisindizes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, die Lebenshaltung von Angestellten und Beamten mit höherem Einkommen, die Lebenshaltung von Arbeitnehmerhaushalten mit mittlerem Einkommen und derjenigen von Renten- und Sozialhilfeempfängerhaushalten verfügbar. Für 1984 sind zum Gesamtkomplex bei gegenwärtiger Datenlage gesicherte Aussagen noch nicht möglich; die aktuelle Preisentwicklung läßt aber den Schluß zu, daß sich der bisherige negative Trend verlangsamt hat, für einige Haushaltsgruppen sogar wieder Kaufkraftzuwächse möglich sind. Vergleicht man real das nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes verfügbare Einkommen mit dem für die jeweilige Gruppe am ehesten zutreffenden Verbraucherpreisindex, so ergibt sich folgendes Bild: Die Kaufkraft der Haushalte von Arbeitslosengeld-/-hilfeempfängern hat sich 1982 um 5,8 %, 1983 um 3,8 % verschlechtert; dies lag primär an den Einschnitten durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz vom 22. Dezember 1981 sowie der Zunahme des Anteils von Arbeitslosenhilfeempfängern in diesen Haushalten. Bei Renten-/Pensionsempfängerhaushalten verschlechterte sie sich 1982 nur um 1,8 %, 1983 um 1,6 %; für 1984 wird dagegen ein Plus um 0,5 % erwartet. Diese Entwicklung ist Teil der gesamtwirtschaftlichen Konjunktur und kann nicht unabhängig von anderen Haushaltsgruppen gesehen werden. So nahm die Kaufkraft der Beamtenhaushalte 1982 um 5,0 %, 1983 um 0,4 % ab; die der Angestelltenhaushalte 1982 um 3,7 %, 1983 um 0,1 % und die der Arbeiterhaushalte 1982 um 4,2 %, 1983 um 0,6 %. Für 1984 sind kaum noch Verringerungen anzunehmen. Die Regelsätze in der Sozialhilfe sind im Vergleich zu 1981 in den Jahren 1982/83 um rund 5 % gestiegen. Der Preisindex für die Lebenshaltung von Sozialhilfeempfänger- und Rentnerhaushalten stieg im selben Zeitraum um 8,7 %. Ein Vergleich der Regelsätze mit der Entwicklung dieses Preisindex ist nur mit Einschränkung möglich, da in den Regelsätzen Wohnungsmieten und Heizkosten nicht berücksichtigt werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 77): Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 6769* Welche der verschiedenen Meinungen der Bundesminister Bangemann, Dr. Zimmermann, Dr. Dollinger, Kiechle zur Einführung eines Tempolimits ist für die Haltung der Bundesregierung repräsentativ, und wird der Bundeskanzler das weitere Vorgehen der Bundesregierung in dieser drängenden Frage entscheidend beeinflussen? Für das weitere Vorgehen der Bundesregierung ist der Beschluß des Kabinetts vom 3. Oktober 1984 maßgebend. Danach wird sich die Bundesregierung in einem befristeten Großversuch gesicherte Erkenntnisse über das Abgasverhalten der Kraftfahrzeuge verschaffen, die im Rahmen der tatsächlichen Bedingungen des Straßenverkehrs mit und ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen gewonnen werden sollen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 78): Woher nimmt die Bundesregierung die Sicherheit, gerade das Ergebnis ihres Großversuchs zur Geschwindigkeitsbegrenzung vermöge endgültige Klarheit über Schadstoffminderung durch Tempolimits zu schaffen, wenn bisher weder der Untersuchungsgegenstand noch Untersuchungsbedingungen, noch Termine, noch durchführende Institutionen im einzelnen feststehen und der Bundesinnenminister zugibt, es handele sich um einen „Großversuch, wie er bisher in der Welt noch nicht stattgefunden hat"? Die bisherigen Untersuchungen zur Frage eines Tempolimits beruhen nur zum Teil auf empirisch ermittelten Fahrzeugwerten. Die meisten dieser Berechnungen gehen allein vom Kraftstoffverbrauch aus. Im geplanten Großversuch soll deshalb das Abgasverhalten der Fahrzeuge unter den realistischen Bedingungen des alltäglichen Ablaufs des Straßenverkehrs mit und ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen untersucht werden. Insofern ist der von der Bundesregierung beschlossene Großversuch seiner Anlage nach und mit Blick auf den heutigen Wissensstand ein bisher einmaliger Vorgang. Der Großversuch wird sehr gründlich vorbereitet und sehr sorgfältig durchgeführt werden und bis zur Sommerpause 1985 abgeschlossen sein. Solche Rahmenbedingungen lassen gesicherte Erkenntnisse erwarten. Sie sind unerläßlich und können zu einer fundierten Entscheidung der Bundesregierung zur Frage eines Tempolimits auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland beitragen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/2110 Frage 79): Mit welchen Terminvorstellungen hinsichtlich Auftragsvergabe, Vorlage des Testergebnisses und politischer Entscheidung darüber plant die Bundesregierung ihren Großversuch zum Tempolimit? Die Bundesregierung geht davon aus, daß der praktische Versuch Anfang 1985 beginnen kann; er wird bis zur Sommerpause 1985 abgeschlossen sein. Zur Durchführung des Großversuchs müssen Fahrprofile auf repräsentativen Autobahnabschnitten mit und ohne Tempolimit aufgenommen sowie voraussichtlich mehr als 150 Kraftfahrzeuge auf dem Rollenprüfstand in ihrem Abgasverhalten gemessen werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 80 und 81): Weshalb werden in der Broschüre des Bundesministers für Verkehr „Die Weichen für die Zukunft stellen" auf Seite 14 Personalkosten der Deutschen Bundesbahn (DB) für das Jahr 1982 in Höhe von 20,651 Milliarden DM angegeben, obwohl der Geschäftsbericht der DB nur Personalausgaben in Höhe von 20,280 Milliarden DM ausweist, wovon außerdem die strukturell bedingten überhöhten Versorgungslasten in Höhe von 3 Milliarden DM und die Inanspruchnahme zusätzlicher Ausbildungsplätze in Höhe von 0,026 Milliarden DM abzuziehen sind, so daß sich die tatsächlichen Personalkosten der DB nur auf 17,254 Milliarden DM belaufen? Werden in der Broschüre überhöhte Angaben über die Personalkosten der Deutschen Bundesbahn (DB) gemacht, um die Eisenbahner durch die in der Grafik auf Seite 14 enthaltene Aussage, die Personalkosten der DB seien höher als die von ihr erwirtschafteten Erträge, noch weniger motivieren zu können? Die gesamten Personalaufwendungen der Deutschen Bundesbahn beliefen sich 1982 auf 20,651 Milliarden DM einschließlich der Aufwendungen für die von Ihnen offensichtlich nicht berücksichtigten betriebsfremden Versorgungslasten und betriebsfremden Renten der Bundesbahn-Versicherungsanstalt Abteilung B. Letztere sind im Geschäftsbericht unter „Andere Aufwendungen" aufgeführt. Die von Ihnen genannten Ausgleichszahlungen des Bundes werden nicht auf der Aufwands-, sondern auf der Ertragsseite der Gewinn- und Verlustrechnung der DB gebucht. Zu einer Demotivierung der Eisenbahner sollte die Darstellung dieses Sachverhalts in der Broschüre nicht führen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 82 und 83): 6770* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 Zielt die Behauptung in der Broschüre des Bundesverkehrsministers „Die Weichen für die Zukunft stellen" auf Seite 17: „Die Bahn hat wieder Zukunft, weil die Gemeinschaft nicht länger der Bahn ... dienen soll" auch gegen die ihre Pflicht tuenden Eisenbahner? Womit begründet die Bundesregierung ihre Behauptung, die Gemeinschaft habe bisher der Bahn dienen müssen? Die Leistungen der Eisenbahner stehen außer Zweifel. Die Deutsche Bundesbahn ist für die Bevölkerung und für die Wirtschaft ein unverzichtbarer Verkehrsträger. Aber nur eine moderne und leistungsfähige Bahn ist den Anforderungen der Zukunft gewachsen. Gerade deshalb muß ihre Funktionsfähigkeit langfristig gesichert werden. Verbesserungen des Leistungsangebotes allein können aber dieses Ziel nicht erreichen. Auch die Senkung des Aufwandes spielt eine wesentliche Rolle. Der Personalaufwand hat an den Kosten einen wesentlichen Anteil. Im Rahmen des Unternehmenskonzeptes des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn darf eine weitere Personalverminderung im Interesse der Kostensenkung deshalb nicht grundsätzlich fehlen. Kein Unternehmen kann auf die Dauer Personal beschäftigen, für das es keine Arbeit hat. Ohne Personalabbau müßte die Gemeinschaft der Steuerzahler noch stärker belastet werden. Die Deutsche Bundesbahn will deshalb insbesondere den natürlichen Abgang von Personal nutzen und Zurückhaltung bei Neueinstellungen üben. Im übrigen setzt sie auf eine erhöhte fachliche und örtliche Mobilität der Mitarbeiter. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 84 und 85): Womit begründet Bundesverkehrsminister Dr. Dollinger seine auf Seite 4 der Broschüre „Die Weichen für die Zukunft stellen" wiedergegebene Behauptung, nun sei in der Bahnpolitik endlich ein „Schlußstrich unter die Epoche der Tatenlosigkeit gezogen"? Welche „Taten" hat die Bundesregierung in diesem Jahr ergriffen, um die Lage der Bahn und ihre Zukunftsperspektiven zu verbessern? Zu Frage 84: Alle Sanierungskonzepte der Vergangenheit haben nicht viel bewirkt. Angesichts der immer bedrohlicheren Talfahrt der Bahn hat die Bundesregierung deshalb am 23. November 1983 „DB-Leitlinien" beschlossen, die eine ehrgeizige Zielvorgabe für den Vorstand der Bahn bedeuten. Diese Entscheidung ist eine echte Trendwende in der bisherigen Entwicklung der Bahn. Für die Maßnahmen im einzelnen ist nicht die Bundesregierung, sondern der Vorstand der Deutschen Bundesbahn zuständig. Zu Frage 85: Die Bundesbahn-Politik der Bundesregierung und die Unternehmenspolitik des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zeigen erste Erfolge: 1983 konnte die Deutsche Bundesbahn die jährlichen Verluste gegenüber 1982 um rd. 400 Millionen DM vermindern und eine Neuverschuldung vermeiden — und dies ohne Rücknahme von Investitionen. Im Blick auf die Zinsbelastung künftiger Gewinn-und Verlustrechnungen der Deutschen Bundesbahn ist dies aus der Sicht der Bundesregierung besonders bedeutungsvoll. In diesem Jahr soll der Jahresfehlbetrag nochmals deutlich unter dem des Jahres 1983 gehalten werden. Die Bundesregierung hat bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 1985 die Ansätze der geltenden mittelfristigen Finanzplanung bei den Investitionszuschüssen für die Deutsche Bundesbahn 1985 um 500 Millionen DM, 1986 um 600 Millionen DM und 1987 800 Millionen DM erhöht. Mit der Sicherung der Finanzierung von 2 Milliarden DM pro Jahr für Streckenausbaumaßnahmen ab 1985 sind die Zukunftsperspektiven für eine baldige Realisierung der Neu- und Ausbaustrecken und damit für eine Steigerung der Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Bahn verbessert worden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/2110 Frage 86): Sind bei der Deutschen Bundesbahn Überlegungen im Gange, vom Winterfahrplan 1985/86 an, das Verkehrsangebot der S-Bahn-Linie (Plochingen—Stuttgart/Schwabstraße) aus betriebswirtschaftlichen Gründen einzuschränken? Das Stuttgarter S-Bahnnetz gehört zum Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Nach dem Verbundvertrag wird für Strecken im Verbundverkehr, so auch für die S-Bahnstrecken der Deutschen Bundesbahn, das Leistungsangebot vom VVS vorgegeben. Mit der bevorstehenden Inbetriebnahme der Strecke nach Böblingen werden erstmals im Stuttgarter S-Bahnnetz sogenannte Durchmesserlinien geschaffen. Zur Berücksichtigung der Fahrplanverknüpfungen überarbeitet der VVS derzeit das Betriebsprogramm, das Grundlage für das Leistungsangebot sein wird. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 10/2110 Fragen 87 und 88): Welche Kriterien wurden angewandt bei der Ausstattung der Autobahnen mit Tankstellen mit bleifreiem Benzin bezogen auf das flächendeckende Netz? Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1984 6771* Teilt die Bundesregierung die Feststellung, daß im gesamten rechtsrheinischen Ballungsraum zwischen Bonn, Emmerich, Kassel, Olpe keine bleifreie Tankstelle vorgesehen ist und damit eine wichtige Region unterversorgt ist? Zu Frage 87: Die Umrüstung der 272 Autobahntankstellen auf die Abgabe von bleifreiem Benzin wird stufenweise durchgeführt. In einer ersten Baustufe sollen bis Ende 1985 insgesamt 113 Autobahntankstellen mit bleifreiem Benzin bundesweit in einem flächendeckenden, weitmaschigen Netz zur Verfügung stehen. Der mittlere Abstand zwischen Autobahntankstellen mit bleifreiem Benzin beträgt dann ca. 150 km. Zu Frage 88: Ich gehe davon aus, daß sich auch diese Frage auf das Angebot von bleifreiem Benzin an den Bundesautobahnen bezieht. Für den Bereich der Bundesautobahnen trifft es nicht zu, daß im gesamten rechtsrheinischen Ballungsraum zwischen Bonn, Emmerich, Kassel, Olpe keine bleifreie Tankstelle vorgesehen ist. Bis Ende 1985 ist durch die vorgesehene Umrüstung von 15 Autobahntankstellen auf die Abgabe von bleifreiem Benzin auch für diesen Bereich eine ausreichende Versorgung der Verkehrsteilnehmer auf den Bundesautobahnen sichergestellt. Es sind die Tankstellen — Hünxe, — Ohligser Heide, — Siegburg, — Hohe Mark, — Lichtendorf, — Soester Börde und — Aggertal, die jeweils an beiden Seiten der Bundesautobahn umgerüstet werden und die Tankstelle Kassel (Ost). Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/2110 Fragen 89 und 90): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, auf Grund der behaupteten Meinung, daß Autoabgase durch den Ausstoß von NOx eine wesentliche Ursache für das Waldsterben seien, auch Maßnahmen zu treffen bzw. mit den Bundesländern zu vereinbaren, die eine Einschränkung des Autorennbetriebes auf dem Nürburg- und Hockenheimring zur Folge haben? Wie beurteilt die Bundesregierung falls sie die Bedeutung der NOx-Emissionen aus Kraftfahrzeugen für eine wichtige Quelle für Schadstoffe hält, die für das Waldsterben verantwortlich sind, die Folgewirkungen von Automobilrennen auf dem Nürburg- und dem Hockenheimring, die durch die Massierung von Automobilen verursacht wird, die nur zu diesem Zweck Schaulustige heranführen, wobei durch Staus bei Stillstand erhebliche schädliche Emissionen freigesetzt werden? Die Schadstoffemissionen, die durch die wenigen Autorennen auf dem Nürburg- und Hockenheimring verursacht werden, sind im Vergleich zu den Kfz-Gesamtemissionen vernachlässigbar gering. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, mit den Bundesländern über eine Einschränkung des Autorennbetriebes Vereinbarungen zu treffen. Stauungen im Straßenverkehr entstehen nicht nur aus Anlaß von Autorennen, sondern auch z. B. durch andere Sportveranstaltungen, durch politische Veranstaltungen und Großdemonstrationen oder den Berufs- und Ferienreiseverkehr. Im Vergleich zu den täglich auftretenden Verkehrsstauungen sind die bei den wenigen Autorennen entstehenden Umweltbelastungen ebenfalls sehr gering.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, ich muß Sie fragen, ob Sie die Zwischenfrage zulassen.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident, Sie kennen meine Großzügigkeit insbesondere gegenüber den SPD-Kollegen. Ich lasse die Frage zu, wenn ich den Gedanken zu Ende geführt habe.
Wir haben nun in der Konkursordnung eine Begrenzung vorgenommen. Ich meine, daß die Interessen der Arbeitnehmer in einem erhaltenswerten Teilbetrieb mindestens so wichtig sind wie die Interessen der Gläubiger. Im Interesse der Gläubiger aber wurde in der Konkursordnung eine Begrenzung vorgenommen. Insofern hoffe ich, daß uns die SPD hilft, eine solche Obergrenze für Sozialpläne — wenn es möglich ist, Teil- und Restbetriebe zu erhalten — festzulegen.
Herr Kollege Urbaniak!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Eberhard Urbaniak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Cronenberg, können Sie mir Beispiele nennen, wo Betriebsräte beim Aushandeln von Sozialplänen ihre Arbeit darauf angelegt haben, daß die materiellen Leistungen des Sozialplans zur Zerstörung des Betriebes beitragen?

    (Kolb [CDU/CSU]: Firma Neff, Firma Dual!)