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    Plenarprotokoll 10/89 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 89. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuß . . . . 6559 A Wahl des Abg. Dr. Soell als Stellvertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6559 A Aktuelle Stunde betr. Folgen der Regierungspolitik für die Berufsausbildung Kuhlwein SPD 6559 B Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 6560 C Dr. Jannsen GRÜNE 6561 B Neuhausen FDP 6562 A Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 6563 A Frau Odendahl SPD 6564 C Rossmanith CDU/CSU 6565 B Kastning SPD 6566 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6566 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 6567 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 6568 D Schemken CDU/CSU 6570 D Vogelsang SPD 6571 C Feilcke CDU/CSU 6572 C Daweke CDU/CSU 6573 C Kastning SPD (Erklärung nach § 30 GO) 6574 B Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Niederlassung von Ausländern (Niederlassungsgesetz) — Drucksache 10/1356 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Schmude, Schröer (Mülheim), Frau Fuchs (Köln), Dreßler, Lutz, Wartenberg (Berlin), Schäfer (Offenburg), Frau Steinhauer, von der Wiesche, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Tietjen, Dr. Wernitz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Fortentwicklung des Ausländerrechts — Drucksachen 10/1330, 10/2071 — Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 6574 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6578 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6581 B Genscher, Bundesminister BMA . 6583 D, 6596 C Dr. Olderog CDU/CSU 6587 C Fink, Senator des Landes Berlin . . . 6590 C Wartenberg (Berlin) SPD 6591 D Baum FDP 6594 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 6596 A Vizepräsident Wurbs 6583A, C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Situation in der Türkei — Drucksache 10/1297 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung in der Türkei II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung in der Türkei zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Sofortiger Stopp der Türkeihilfe zu dem Antrag der Fraktion der SPD Türkei — Drucksachen 9/2213, 10/998, 10/107, 10/149, 10/1386 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Reise einer Delegation des Deutschen Bundestages in die Türkei — Drucksache 10/1613 — Voigt (Frankfurt) SPD 6597 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6599 A Reents GRÜNE 6600 A Schwarz CDU/CSU 6601 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Keine Wiederaufnahme der staatlichen Entwicklungshilfe an Chile — Drucksache 10/1617 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Lage in Chile — Drucksache 10/1959 — Brück SPD 6603 D Klein (München) CDU/CSU 6604 D Frau Gottwald GRÜNE 6606 A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 6608A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6609 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten — Drucksache 10/1729 — 6610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz) — Drucksache 10/1746 — 6610 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Entschädigung für Zeugen und Sachverständige — Drucksache 10/1919 — 6610 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Neunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — — Drucksachen 10/1672, 10/2009 — . . 6610C Nächste Sitzung 6610 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6611*A Anlage 2 Leerung von Briefkästen am Sonnabend MdlAnfr 2, 3 28.09.84 Drs 10/2051 Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6611*C Anlage 3 Rückgang der Wohngeldleistungen seit 1982 MdlAnfr 4, 5 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6611* D Anlage 4 Verwirklichung der Freiheitsrechte des polnischen Volkes als Voraussetzung für Grenzregelungen MdLAnfr 19 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6612*B Anlage 5 Zumauern von Sprengschächten in Brükken; Strafrechtliche Beurteilung; Manöverbehinderungen durch die Friedensbewegung; Strafrechtliche Beurteilung MdlAnfr 29, 30 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Wittmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 6612*C Anlage 6 Steuerliche Entlastung bei Einstellung weiblicher Jugendlicher als Haushaltshil- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 III fen oder im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres MdlAnfr 32 28.09.84 Drs 10/2051 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 6613* D Anlage 7 Veräußerung des Reduitgebäudes der ehemaligen Festung Wilhelmsburg an eine Wohnungsbaugesellschaft; Verhandlungen mit Baden-Württemberg und Ulm wegen der Nutzung des Festungsbauwerks MdlAnfr 33, 34 28.09.84 Drs 10/2051 Frau Zutt SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 6614*A Anlage 8 Gefährdung des zivilen Luftverkehrs über Hamburg durch Tiefflüge der Bundesluftwaffe; Reaktionen der DDR auf die Aufnahme des Tiefflugverkehrs MdlAnfr 51, 52 28.09.84 Drs 10/2051 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6614* D Anlage 9 Lärmbelästigung durch neue Mehrzweckkampfflugzeuge auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein MdlAnfr 55 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6615* B Anlage 10 Stellen für „Ärzte im Praktikum" MdlAnfr 63 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6615*C Anlage 11 Verbesserung der Sicherheit beim Transport sperriger und schwerer Güter in Pkw und Kleintransportern MdlAnfr 69, 70 28.09.84 Drs 10/2051 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6616* C Anlage 12 Verlust der Landeszuschüsse für die regionalen Verkehrsträger durch Einführung von „Umweltschutzkarten" im öffentlichen Personennahverkehr; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes MdlAnfr 71, 72 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6617*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 6559 89. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 88. Sitzung, Seite 6528 D: In der dritten Zeile ist statt „110 000 Tonnen" zu lesen „110 Tonnen". Vier Zeilen weiter ist „180 000 Tonnen PVC" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 5. 10. Antretter * 5. 10. Frau Dr. Bard 5. 10. Brandt 5. 10. Buckpesch 5. 10. Büchler (Hof) 5. 10. Dr. Enders * 5. 10. Engelhard 5. 10. Gansel * 5. 10. Gattermann 5. 10. Gerstl (Passau) * 5. 10. Grünbeck 5. 10. Günther 5. 10. Haase (Fürth) * 5. 10. Dr. Hackel * 5. 10. Frau Dr. Hartenstein 5. 10. Dr. Hauchler 5. 10. Hedrich 5. 10. Horacek 5. 10. Dr. Hornhues * 5. 10. Kittelmann * 5. 10. Dr. Klejdzinski * 5. 10. Kolb 5. 10. Dr. Kreile 5. 10. Kroll-Schlüter 5. 10. Dr. Graf Lambsdorff 5. 10. Lemmrich * 5. 10. Lenzer * 5. 10. Frau Dr. Lepsius 5. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 5. 10. Dr. Mitzscherling 5. 10. Dr. Müller * 5. 10. Dr. Müller-Emmert 5. 10. Neumann (Bramsche) * 5. 10. Niegel 5. 10. Pesch 5. 10. Pfuhl 5. 10. Polkehn 5. 10. Porzner 5. 10. Frau Renger 5. 10. Reschke 5. 10. Reuschenbach 5. 10. Roth (Gießen) 5. 10. Dr. Scheer 5. 10. Frau Schmedt (Lengerich) 5. 10. Schmidt (Hamburg) 5. 10. Schmidt (München) * 5. 10. Frau Schoppe 5. 10. Schröder (Hannover) 5. 10. Schulte (Unna) 5. 10. Schwarz * 5. 10. Frau Simonis 5. 10. Dr. Soell 5. 10. Dr. Solms 5. 10. Dr. Spöri 5. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 5. 10. Stobbe 5. 10. Stockleben 5. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Stücklen 5. 10. Dr. Unland * 5. 10. Waltemathe 5. 10. Weiskirch (Olpe) 5. 10. Wilz 5. 10. Windelen 5. 10. Wischnewski 5. 10. Dr. Wulff 5. 10. Zierer * 5. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Frau Roitsch (Quickborn) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2051 Fragen 2 und 3): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es unzählige kleine und mittelständische Betriebe gibt, die auch noch am Sonnabend arbeiten müssen und deshalb darauf angewiesen sind, daß ihre Geschäftspost auch am Wochenende noch befördert wird? Sieht sich die Bundesregierung in der Lage sicherzustellen, daß in jeder größeren Gemeinde wenigstens ein Briefkasten noch in den Abendstunden des Sonnabends geleert wird, um zu gewährleisten, daß die Postzustellung zum darauf folgenden Montag erfolgen kann? Ja, der Bundesregierung ist bekannt, daß auch am Wochenende ein Bedürfnis für die Beförderung von Briefsendungen besteht. Eine Leerung einzelner Briefkästen in den Abendstunden des Sonnabends erübrigt sich aber, weil die Deutsche Bundespost sonntags generell eine Kastenleerung bei sämtlichen durch einen roten Punkt gekennzeichneten Briefkästen durchführt. Die Sonntagsleerung findet allgemein vormittags oder mittags statt. Im einzelnen ist die Leerungszeit so festgesetzt, daß aus dieser Leerung stammende Briefe, Postkarten und Briefdrucksachen im gesamten Bereich der Deutschen Bundespost am Montag beim Empfänger eintreffen. Im übrigen leert die Deutsche Bundespost die Briefkästen der Zustellpostanstalten auch noch morgens vor Beginn der Zustellung. Nach der sonntäglichen Kastenleerung in diese Kästen eingelegte Sendungen für Empfänger im selben Ort kommen somit ebenfalls noch am Montag zur Auslieferung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2051 Fragen 4 und 5): Trifft es zu, daß die Wohngeldleistungen seit 1982 real um über 20 v. H. zurückgegangen sind und bis 1986 weiter zurückgehen werden? 6612* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 Wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung dies mit ihrer Auffassung, daß das Wohngeld zu den wichtigsten Instrumenten einer sozialen Wohnungspolitik gehört? Im Zeitraum zwischen den Wohngeldanpassungen reduzieren sich üblicherweise die Wohngeldleistungen wegen des starren Bemessungssystems. Das ist ein normaler Vorgang. Ein Rückgang von real über 20 % ist allerdings bei weitem nicht eingetreten. 1982 hat der Bund 1 335 Millionen DM für Wohngeld aufgewendet. Dieser Betrag ist auch im Haushaltsplan 1984 vorgesehen, weil die Bedeutung des Wohngeldes als Element der sozialen Sicherung gewachsen ist. Preisbereinigt würden damit die Wohngeldausgaben nur rund 8 % zurückgehen. Allerdings zeichnet sich ab, daß die tatsächlichen Wohngeldausgaben in diesem Jahr hinter dem veranschlagten Betrag zurückbleiben werden. Wieweit dies der Fall sein wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. Bis 1986 werden sich die Wohngeldleistungen weiter reduzieren. Deshalb wird das Wohngeld 1986 an die Entwicklung der Mieten und Einkommen angepaßt. In der Finanzplanung für 1987, dem Jahr der vollen Wirksamkeit der Novelle, ist daher ein Betrag von 1,6 Milliarden DM für Wohngeld vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/2051 Frage 19): Wird die Bundesregierung sich im Verhältnis zum Ostblock „nach den von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Verträgen" richtend (Plenarprotokoll 10/86 S. 6326), gemäß dem auch vom Osten unberührt hingenommenen Artikel 7 des Deutschlandvertrags, einig mit den USA, diesen Verbündeten darin unterstützen, daß vor oder zusammen mit jeder dauerhaften „Regelung für ganz Deutschland" und der aufgeschobenen „endgültigen Festlegung der Grenzen Deutschlands", unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Deutschen, auch die Freiheitsrechte des polnischen Volkes verwirklicht werden müssen, die nach der Krim-Konferenz allen neuen Gebietsregelungen vorangehen sollten? Wie ich Ihnen bereits auf Ihre Frage vom 21. September 1984 (Drucksache 10/1979, Frage 70) schriftlich geantwortet habe, richtet sich die Bundesregierung in ihren Beziehungen zu den Staaten des Warschauer Pakts nach den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Verträgen, der Schlußakte von Helsinki und der Satzung der Vereinten Nationen. Dem ist nichts hinzuzufügen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2051 Fragen 29 und 30): Welche Straftatbestände sieht die Bundesregierung in objektiver Hinsicht als verwirklicht an, wenn die der Verteidigung unseres Landes dienenden Sprengschächte in Brücken zugemauert werden, wie dies z. B. am 16. September 1984 in Frankfurt/Main geschah, und was kann die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs unternehmen, wenn sie feststellen sollte, daß zuständige örtliche Behörden die Unbrauchbarmachung derartiger Einrichtungen zulassen, obwohl die Verhinderung möglich und geboten war? Welche Straftatbestände sieht die Bundesregierung in objektiver Hinsicht als verwirklicht an, wenn entsprechend den öffentlich bekanntgewordenen Aufrufen der sogenannten Friedensbewegung zu Manöverbehinderungen militante Gegner unserer Landesverteidigung Fahrzeuge der Bundeswehr am Marsch zu ihren Einsatzorten hindern und mit Parolen besprühen oder zahlreiche große, mit Gas gefüllte Luftballone an über 100 Meter langen Leinen am Rand von militärisch genutzten Flugfeldern aufsteigen lassen, wie es z. B. am 15./16. September diesen Jahres am Flughafen Frankfurt/Main versucht wurde, und sieht die Bundesregierung die geltenden rechtlichen Regelungen als ausreichend oder als im Interesse der Landesverteidigung änderungsbedürftig an? Zu Frage 29: Die Bundesregierung sieht davon ab, zu den Vorkommnissen am 16. September in Frankfurt Stellung zu nehmen, da die rechtliche Würdigung dieser Vorfälle ausschließlich Aufgabe der hierfür zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Landes Hessen ist. Zur Rechtslage bezüglich der Unbrauchbarmachung von Sprengkammern kann jedoch ganz allgemein folgendes festgestellt werden: Das Unbranchbarmachen von Sprengschächten in Brücken durch Zumauern oder mittels ähnlicher Methoden erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Das Zumauern hat zur Folge, daß die Sprengkammern beschädigt oder zerstört werden; ihre Gebrauchsfähigkeit wird nämlich entweder völlig aufgehoben oder zumindest beeinträchtigt. Nach § 303 StGB können solche Aktionen, sofern ein Strafantrag gestellt ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Auch der Versuch ist strafbar. Ob daneben auch der Tatbestand des § 109 e StGB (Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln) erfüllt ist, hängt von der jeweiligen Gestaltung des Einzelfalles ab. Bei Sprengkammern, die in Brükken eingelassen sind, dürfte es sich um Einrichtungen oder Anlagen i. S. des § 109 e StGB handeln, die ganz oder vorwiegend der Landesverteidigung dienen. Zur Tatbestandsverwirklichung ist jedoch weiter erforderlich, daß durch das Unbrauchbarmachen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe oder Menschenleben gefährdet werden. Dabei muß es zu einer konkreten Gefährdung kommen, d. h. zu der Herbeiführung eines Zustandes, in dem der Eintritt des Schadens naheliegt. Eine derartige Gefahr wird wohl durch Aktionen der von Ihnen angesprochenen Art nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 6613* sein. Hierdurch müßten sich nämlich spürbare Auswirkungen auf den Gesamtzustand der Sicherheit oder aber auf die Gesamtschlagkraft der Truppe ergeben. Die Bundesregierung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, daß die örtlichen Polizeikräfte die Unbrauchbarmachung derartiger Einrichtungen verhindern. Da hier allein präventivpolizeiliche Maßnahmen in Betracht kommen können, ist kraft Verfassungsrechts die Zuständigkeit der Länder gegeben. Die jeweiligen Landesbehörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit in der Regel verpflichtet, Straftaten zu verhindern. Im Einzelfall ist es jedoch durchaus denkbar, daß die Polizeibehörde — etwa zum Schutz übergeordneter Rechtsgüter (z. B. Leib und Leben) — von ihrem Entscheidungsermessen dahin gehend Gebrauch macht, daß sie von einem sofortigen Eingreifen absieht. Der Klarheit halber möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Polizei einschreiten muß, wenn erst einmal Straftaten begangen worden sind. Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung unterliegen dem sich aus der Strafprozeßordnung ergebenden Legalitätsprinzip. Zu Frage 30: Die Behinderung von Fahrzeugen durch sog. „Sitzblockaden" oder durch die Errichtung von Hindernissen kann den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen, da diese Aktionen gewaltsam die freie Willensentschließung und Willensbetätigung der Fahrzeugführer beeinträchtigen. Nach der Rechtsprechung ist zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals „Gewalt" nicht erforderlich, daß der Handelnde unmittelbar seine körperlichen Kräfte gegen den Genötigten einsetzt; es reicht vielmehr aus, daß der Täter einen Zustand schafft, der auf den Genötigten einen psychischen Zwang ausübt. Dies ist bei den sogenannten „gewaltfreien Sitzblockaden" regelmäßig der Fall. aa) Werden aus einer Menschenmenge heraus bei einer Blockadeaktion mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verübt oder werden Menschen mit Gewalttätigkeiten bedroht, so kann der Tatbestand des § 125 StGB (Landfriedensbruch) erfüllt sein. Nach der Rechtsprechung kann schon die Errichtung einer Barrikade eine Gewalttätigkeit im Sinne dieser Vorschrift sein. Diese Auffassung ist allerdings nicht unbestritten. Teile der Literatur sehen in dem Bau von Barrikaden noch keine Gewalttätigkeit im Sinne des § 125 StGB, da es an einem aggressiven Handeln gegen Personen oder Sachen fehle. bb) Sofern es sich bei den agierenden Gruppierungen um Vereinigungen handelt, die sich zur Störung der Bewegungen von Bundeswehrfahrzeugen für eine gewisse Dauer zusammengeschlossen haben, kann ferner § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) verwirklicht sein. Diese Vorschrift sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. cc) Denkbar ist schließlich auch, daß Blockaden der in Frage stehenden Art einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen (§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB). Dies wäre der Fall, wenn auf öffentlichen Straßen Hindernisse bereitet und dadurch Leib oder Leben etwa der Soldaten oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet würden. Nach § 315b Abs. 4 ist die Tat auch dann strafbar, wenn die Gefahr nur fahrlässig verursacht wird. Das Besprühen von Fahrzeugen mit Parolen erfüllt in aller Regel den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Lassen Demonstranten mit Gas gefüllte Luftballons an über 100 m langen Leinen am Rand militärisch genutzter Flugfelder aufsteigen, können sie den Tatbestand des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) erfüllen, falls diese Aktionen zu einer Gefährdung von Menschen oder von Sachen mit bedeutendem Wert führen. Auch können solche Verhaltensweisen als Nötigung (§ 240 StGB) strafbar sein, wenn beispielsweise Tiefflieger zum Ausweichen gezwungen werden. Nach alledem sieht die Bundesregierung die geltenden strafrechtlichen Regelungen als ausreichend an, um auf die geschilderten Aktionen entsprechend reagieren zu können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2051 Frage 32): Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, kinderreichen Familien, anderen Privatpersonen oder Betrieben, die junge Mädchen als Haushaltshilfe oder im „freiwilligen sozialen Jahr" für soziale Dienste einsetzen und damit u. a. zur Entspannung der Ausbildungssituation beitragen, durch steuerliche Entlastung zu helfen? Vergütungen an Arbeitnehmer oder Auszubildende im gewerblichen, freiberuflichen oder land-und forstwirtschaftlichen Bereich sind Arbeitslohn, der im Rahmen einer steuerlichen Einkunftsart gezahlt wird. Sie sind betrieblich veranlaßt und deshalb im Rahmen der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben abziehbar. Die Beschäftigung einer hauswirtschaftlichen Kraft in einem privaten Haushalt dient demgegenüber nicht der Einkünfteerzielung, sondern ist Teil der Einkommensverwendung. Dementsprechend sind Aufwendungen für die Beschäftigung einer hauswirtschaftlichen Kraft in einem privaten Haushalt — wie andere private Aufwendungen auch — steuerlich grundsätzlich nicht abziehbar. Sie können nach geltendem Recht nur ausnahmsweise un- 6614* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 ter dem Gesichtspunkt der zwangsläufigen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe wegen Alters oder Krankheit bis zu einem Betrag von jährlich 1 200 DM als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres können Privatpersonen, Familien und Betriebe keine Helfer im „freiwilligen sozialen Jahr" einstellen. Arbeitgeber ist allein der den Einsatz vermittelnde Träger des freiwilligen sozialen Jahres. Eine unmittelbare Einstellung durch Privatpersonen ist nicht vorgesehen. Soweit Einrichtungen der Familienhilfe ausnahmsweise den Einsatz in Familien vorsehen und diese Familien für die Unkosten aufkommen, kommt eine steuerliche Anerkennung unter dem Gesichtspunkt der außergewöhnlichen Belastung in Betracht. Weitere steuerliche Entlastungen wegen Aufwendungen für Dienstleistungen in der privaten Hauswirtschaft begegnen grundsätzlich Bedenken. Abgesehen davon soll nach dem Beschluß der Koalition vom 3. Juli 1984 der ohnedies enge Spielraum für steuerliche Entlastungen für eine Verbesserung der Familienbesteuerung sowie für einen gerechteren Lohn- und Einkommensteuertarif genutzt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 10/2051 Fragen 33 und 34): Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung das Reduitgebäude der als militärisches Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung eingestuften ehemaligen Festung Wilhelmsburg an eine Wohnungsbaugesellschaft veräußert hat, ohne zuvor ein Einvernehmen mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm herzustellen? Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm zu einer Nutzung des Festungsbauwerkes zu gelangen, die seiner besonderen militärbauhistorischen Funktion und denkmalpflegerischen Bedeutung entspricht? Zu Frage 33: Der Bund hat das Reduitgebäude mit Kaufvertrag vom 5. Juni 1984 an die Firma Treuboden GmbH, Baden-Baden, verkauft. Der Vertrag bedarf der Genehmigung des Bundesministers der Finanzen, die erteilt werden wird, sobald Bundestag und Bundesrat die gemäß § 64 Bundeshaushaltsordnung wegen der besonderen Bedeutung der Liegenschaft erforderliche Einwilligung zur Veräußerung erteilt haben. Zum Verkauf war das Einvernehmen mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm nicht erforderlich. Wegen der Bedeutung des Bauwerks hat der Bund jedoch von Anfang an enge Fühlung mit Land und Stadt gehalten, die an mehreren Besprechungen mit den Kaufinteressenten teilgenommen sowie unmittelbare Gespräche geführt haben. Stadt und Land haben zwar schon früher zu erkennen gegeben, daß sie es lieber sähen, wenn der Bund Eigentümer der Liegenschaft bliebe. Für das Land hat jedoch der seinerzeitige Kultusminister Professor Dr. Roman Herzog erklärt, das Land spreche sich nicht gegen den Verkauf des Gebäudes und eine private Nutzung aus. Auch die Stadt Ulm stand einer Herrichtung des Reduitgebäudes zu Wohnzwecken aufgeschlossen gegenüber. Der Bund ist daher überrascht, daß Stadt und Land nunmehr ihre Meinung geändert haben und sich jetzt einem Verkauf widersetzen. Zu Frage 34: Die Bundeswehr, in deren Ressortvermögen sich die Liegenschaft bis 1981 befand, hat geprüft, ob sie das Reduitgebäude weiterhin nutzen kann. Sie hat schon 1972 versuchsweise Baumaßnahmen für rund 100 000,— DM durchgeführt, um zu prüfen, ob das Bauwerk mit vertretbarem Aufwand für ihre Zwecke hergerichtet werden kann. Die Versuche sind leider ungünstig verlaufen. Eine andere Verwendung für Zwecke des Bundes ist nicht erkennbar. Das gilt auch für ein etwa noch zu gründendes Zentralarchiv für Lastenausgleichs-unterlagen. Derzeit ist nicht einmal entschieden, ob ein solches Archiv überhaupt geschaffen wird. Falls es dazu kommen sollte, kann das Reduitgebäude als Standort wegen der besonders hohen Ausbaukosten nicht in Betracht kommen, zumal andere Interessenten mit günstigen Unterbringungsmöglichkeiten werben. Da für den Bund keine Verwendungsmöglichkeit besteht, wurde die Liegenschaft dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm unentgeltlich angeboten. Beide haben jedoch abgelehnt. Deshalb hat sich der Bund um private Kaufinteressenten bemüht. Das Regierungspräsidium Tübingen nahm das Reduitgebäude in einen Katalog über zum Verkauf stehende Baudenkmale auf. Durch den Verkauf werden denkmalpflegerische Belange nicht berührt. Die gesetzlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Denkmalschutzbehörden bestehen ungeschmälert fort. Der Denkmalschutz erfordert nicht, daß Baudenkmale Eigentum der öffentlichen Hand sein müssen. Falls es aber ausnahmsweise zweckmäßig sein sollte, das Reduitgebäude nicht an einen Privaten zu veräußern, sollte das Land Baden-Württemberg als Träger der Kulturhoheit das Eigentum erwerben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 10/2051 Fragen 51 und 52): Hält die Bundesregierung Tiefflugverkehr durch die Bundesluftwaffe angesichts der östlich von Hamburg verlaufenden Einflugschneisen des Flugverkehrs Hamburg-Fuhlsbüttel im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung des zivilen Luftverkehrs für unbedenklich? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 6615* Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Reaktionen der DDR auf die Aufnahme des Tiefflugverkehrs durch die Bundesluftwaffe in einem Raum, der nur 20 bis 40 Kilometer von der Grenze der DDR entfernt ist, und wie beurteilt sie einen solchen Vorgang unter dem Gesichtspunkt der zwischen den Blöcken vereinbarten vertrauensbildenden Maßnahmen? Zu Frage 51: Ein möglicher militärischer Tiefflugverkehr würde im unkontrollierten Luftraum und in ausreichendem Abstand zur Flughafenkontrollzone stattfinden müssen, das heißt, außerhalb des von an-und abfliegenden Luftfahrzeugen genutzten Luftraumes. Im übrigen verweise ich auf meine Antworten auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 3. Oktober 1984. Zu Frage 52: Grundsätzlich stände es der Bundesregierung frei, den Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland auch im grenznahen Bereich zu nutzen. Selbstverständlich müssen die besonderen Probleme grenznaher Flüge auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage analysiert und bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Dies ist, wie Sie den Antworten auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 3. Oktober 1984 entnehmen können, erfolgt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/2051 Frage 55): Ist durch die für den Luftwaffenstützpunkt Ramstein in der Pfalz vorgesehene Stationierung von insgesamt 72 neuen Mehrkampfflugzeugen vom Typ F-16 auch mit einer verstärkten Lärmbelästigung durch vermehrte Tiefflüge im südhessischen Raum zu rechnen? Die Kampfflugzeuge F-16 ersetzen im Rahmen der Umrüstung des in Ramstein stationierten Verbandes der amerikanischen Luftstreitkräfte ältere Luftfahrzeugtypen. Eine Erhöhung der Anzahl der Tiefflüge im südhessischen Raum wird im Zusammenhang mit der Umrüstung nicht erwartet. Die F-16 ist im übrigen geräuschärmer als das Vorgängermuster. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/2051 Frage 63): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die für die geplante zweijährige Praxisphase erforderlichen Stellen so rechtzeitig und so vollständig zur Verfügung stehen, daß nach dem ohnehin überdurchschnittlich langen Medizinstudium nicht Wartezeiten bis zum abschließenden Teil der Ausbildung entstehen, und daß die mit Stellen versorgten „Ärzte im Praktikum" auch tatsächlich ausgebildet werden und nicht für selbständige Stationsdienste ohne eine entsprechende kontinuierliche Betreuung durch Chefärzte, Oberärzte und festangestellte Assistenzärzte ohne entsprechende Bezahlung eingesetzt werden? Wie bereits in meiner Antwort vom 19. September dieses Jahres dargelegt, haben die Verbände, die an der Bereitstellung der Stellen für Ärzte im Praktikum entscheidend mitwirken, zugesichert, sich mit allen Mitteln dafür einzusetzen, daß die Voraussetzungen für die Durchführung der zweijährigen Praxisphase nach dem Medizinstudium geschaffen werden. Die Verhandlungen mit den Verbänden, insbesondere mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer werden auf dieser Grundlage mit dem Ziel weiterer und ins einzelne gehender Absprachen fortgesetzt. Es werden ca. 24 000 Stellen für Ärzte im Praktikum benötigt. Diese Stellen können, wie in der Begründung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung ausgeführt, dadurch bereitgestellt werden, daß die in den beiden ersten Jahren des Anlaufens der Praxisphase jährlich freiwerdenden ca. 5 000 Arztstellen in den Krankenhäusern in Stellen für Ärzte im Praktikum umgewandelt und — etwa im Verhältnis 1 : 3 — in Stellen für Ärzte im Praktikum aufgeteilt werden. Die Bundesregierung kann dies erforderlichenfalls durch Anrechnung von Ärzten im Praktikum auf die Stellenpläne der Krankenhäuser in der Bundespflegesatzverordnung regeln. Ca. 2 000 Stellen können in den Praxen niedergelassener Ärzte geschaffen werden, und weitere Stellen stehen in den Sanitätszentren der Bundeswehr und anderen Einrichtungen zur Verfügung. Die Bundesregierung strebt auch gesetzliche Regelungen zur Sicherung eines ausreichenden Stellenangebots für Ärzte im Praktikum an. Schon nach geltendem Recht kann die Bewilligung von Fördermitteln an Krankenhäuser nach dem KHG mit Nebenbestimmungen, zum Beispiel mit der Übertragung von Aufgaben der Ausbildung von Ärzten und sonstigen Fachkräften des Gesundheitswesens verbunden werden (§ 14 KHG). Daran anknüpfend sieht der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (BR-Drucksache 391/84) ausdrücklich vor, daß durch Landesrecht, das das Nähere über die Förderung nach dem KHG bestimmt, auch geregelt werden kann, daß Krankenhäuser besondere Aufgaben bei der Ausbildung von Ärzten und sonstigen Fachkräften des Gesund- 6616* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 heitswesens zu übernehmen haben. Damit können die Länder erforderlichenfalls im Rahmen ihrer Krankenhausgesetzgebung die notwendigen Instrumentarien für entsprechende Maßnahmen zur Unterbringung von Ärzten im Praktikum schaffen, soweit es um die Ableistung der Praxisphase in Krankenhäusern geht. Eine verstärkte Fluktuation der Ärzte in der Weiterbildung erleichtert die Unterbringung der Ärzte im Praktikum. Die Bundesregierung wird sich ohnehin um die Aufnahme einer Regelung in die Bundesärzteordnung bemühen, die die Befristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung betrifft. Für den Bereich der Hochschulkliniken sieht der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bereits Regelungen vor. Im Weiterbildungsrecht der Länder wird die Anrechenbarkeit von Zeiten einer Praxisphase, die denen einer ärztlichen Weiterbildung entsprechen, geregelt werden. Durch eine solche Anrechnung verkürzen sich die Weiterbildungszeiten. Dadurch werden nicht nur überlange Aus- und Weiterbildungszeiten vermieden. Es wird auch verhindert, daß Weiterbildungsmöglichkeiten in einem stärkeren Maße eingeschränkt werden. Die Bundesregierung erwartet, daß die benötigten Stellen für Ärzte im Praktikum so rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden, daß keine unzumutbaren Wartezeiten für die Absolventen des Medizinstudiums entstehen. Es kann nicht erwartet werden, daß die erforderlichen Stellen schon jetzt, also bereits zu einem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, in dem die gesetzlichen Regelungen über die Einführung der zweijährigen Praxisphase sich noch in der parlamentarischen Beratung befinden. Nach allen bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung von neuen gesetzlichen Ausbildungsregelungen kann davon ausgegangen werden, daß die Voraussetzungen für die Durchführung der Praxisphase zügig geschaffen werden, sobald das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung erlassen ist. Die Praxisphase soll Mitte des Jahres 1987 anlaufen, so daß noch ausreichend Zeit besteht, ihre Durchführung vorzubereiten. Wenn der Deutsche Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates folgt, die Dauer der Praxisphase für eine Übergangszeit, das heißt für die Studienabsolventen, die bis zum 31. Dezember 1988 die Ärztliche Prüfung bestehen, auf die Dauer von 18 Monaten zu beschränken, besteht zunächst ein wesentlich unter 24 000 liegender Stellenbedarf, so daß das Stellenpotential nach und nach aufgestockt werden kann. Bei den weiteren Verhandlungen mit den für die Bereitstellung der Stellen Verantwortlichen wird die Bundesregierung insbesondere auch darauf hinwirken, daß die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Desgleichen ist zu erwarten, daß sich die Länder dafür einsetzen werden, daß die Durchführung der Gesetzesnovelle rechtzeitig vorbereitet wird. Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung ordnet die zweijährige Tätigkeit als Arzt im Praktikum ausdrücklich der Ausbildung zu. Es ist vorgesehen, daß die Ärzte im Praktikum nur unter der Aufsicht von Ärzten tätig werden dürfen, die eine Approbation als Arzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Abs. 1 der Bundesärzteordnung besitzen, also ihre Ausbildung vollständig abgeschlossen haben. Damit wird von Gesetzes wegen sichergestellt, daß der Arzt im Praktikum von erfahrenen Ärzten betreut werden muß und nur mit der Übernahme solcher ärztlichen Aufgaben betraut werden darf, die dem Stand seiner Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/2051 Fragen 69 und 70): Sind der Bundesregierung die Ausführungen des Sachverständigen Beratenden Ingenieurs Wolfram Bläsius in diversen Fach- und Autozeitschriften bekannt, wonach zwar Millionen von Verkehrsteilnehmern in ihrem Personenkraftwagen, Personenkraftwagen-Kombi, Kleinbus sowie auf Dachlastträgern oder in Personenkraftwagen-Anhängern teilweise große und schwere Güter befördern, ihnen aber keine ausreichende Informationen über die richtige Sicherung dieser Güter zur Verfügung stehen, um sich und andere im Falle einer Vollbremsung, eines leichten Auffahrunfalls oder bei einem plötzlichen Ausweichmanöver vor herabfallenden oder kippenden Ladungen zu schützen, und welche Initiativen hat die Bundesregierung in diesem Teilbereich der Verkehrssicherheit bisher ergriffen? Reichen nach Auffassung der Bundesregierung das Prinzip der Eigenverantwortung sowie die bestehende StVO bzw. StVZO aus, um die Verkehrsteilnehmer dazu anzuhalten, Schäden und Unfälle durch auf oder in Personenkraftwagen etc. stehende Güter zu verhindern, bzw. hält die Bundesregierung in diesem Bereich entsprechende Initiativen für erforderlich? Zu Frage 69: Die Ausführungen von Herrn Bläsius sind der Bundesregierung bekannt. Dabei wurden die Vorschläge zur Ladungssicherung eingehend vom Bundesminister für Verkehr geprüft. Bereits am 12. April dieses Jahres wurde dem Kollegen Daubertshäuser zu ähnlichen Fragen mitgeteilt, daß die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung als ausreichend angesehen werden. Dies gilt in gleichem Maße für das hier angesprochene spezielle Problem der Ladungssicherung des privaten Gütertransports mit dem Pkw. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit gemeinsam mit den Ländern, ob in Zukunft im Rahmen der Straßenverkehrsunfallstatistik Unfälle mit Pkw und Anhängern gesondert ausgewiesen werden können. Sie wird entsprechende Untersuchungen veranlassen, um dann über Gefährdungen durch diese Verkehrsteilnehmer berichten zu können. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 6617* Zu Frage 70: Wie bereits ausgeführt, reichen nach Ansicht der Bundesregierung die bestehenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung aus. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung enthält keine Aussagen zur Ladungssicherung. Über die angesprochenen Untersuchungen zur Ermittlung der Unfälle mit Pkw und Anhänger hinaus sind keine Maßnahmen im Bereich „Sicherung der Ladung beim privaten Pkw" vorgesehen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2051 Fragen 71 und 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Einführung von übertragbaren „Umweltschutzabonnements" nach dem Basler Modell im Straßenbahn- und Busverkehr deutscher Städte auf Schwierigkeiten stößt, weil dadurch die Ausgleichszahlungen der Länder nach § 45 a des Personenförderungsgesetzes ganz oder teilweise entfallen? Hält die Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Vorschriften des Personenförderungsgesetzes dergestalt für angezeigt, daß die Einführung von Umweltschutzkarten im öffentlichen Personennahverkehr nicht zu einem Verlust der für die regionalen Verkehrsträger existenznotwendigen Landeszuschüssen führt? Zu Frage 71: Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß die Stadt Freiburg beabsichtigt, in Anlehnung an einen in Basel im März 1984 gestarteten Versuch zum 1. Oktober 1984 übertragbare „Umweltschutzabonnements" (Monatskarten) im Straßenbahn- und Busverkehr einzuführen. Soweit durch dieses Pilotprojekt in Freiburg die Ausgleichsregelung im Ausbildungsverkehr nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz berührt ist, soll es in der Diskussion zwischen dem Land BadenWürttemberg und der Stadt Freiburg bereits Lösungsansätze geben, für die Dauer des Versuchs angemessene Regelungen zu finden. Zu Frage 72: Die Bundesregierung hält es für verfrüht, bereits jetzt Wertungen und Schlußfolgerungen aus diesem versuchsweise in Freiburg eingeführten Sondertarif im Zeitkartenbereich zu ziehen. Dies erscheint erst sinnvoll, wenn erste Erfahrungen mit dem bis zum 31. Dezember 1985 befristeten Pilotprojekt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf verwiesen werden auf die Antwort der Bundesregierung vom 25. April 1984 auf die Fragen Nr. 53 bis 56 des Herrn Kollegen Bamberg zu dem Baseler Tarifmodell (BT-Drucksache 10/1374), auch dieser Versuch ist noch nicht abgeschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Däubler-Gmelin, es ist doch ganz offenkundig, daß diese schwierigen Fragen des Ausländerrechts nicht parteiuniform behandelt werden können. Deshalb habe ich angesichts einer zum Teil maßlosen Kritik an Auffassungen, die der Bundesinnenminister geäußert hat, die nicht meine Auffassungen sind, gesagt: „Das gibt es in allen Parteien" und dafür Ihren Kollegen Westphal — Herr Präsident, ich darf das hier sagen — zitiert. Ich weiß nicht, was Sie daran so erregt. Es ehrt Ihre Partei, daß Sie darüber gerungen haben. Es ehrt meine Partei, daß wir darüber ringen mußten. In diesem Zusammenhang habe ich einen früheren Kollegen von uns erwähnt. Und es ehrt auch die Christlich Demokratische und die Christlich-Soziale Union, daß sie darüber ringen. Das zeigt doch eigentlich nur, wie schwierig dieses Thema ist. Und das war ein Beitrag von mir, um zu zeigen: Wir werden eine gemeinsame Position nur dann erreichen, wenn wir auch die Diskussion in der Ausländerpolitik mit der Toleranz führen, die wir brauchen, um die Ausländerfragen zu regeln. Die Klarheit haben wir Ihnen gegeben.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Nein!)

    Sie können sie, wenn Sie lesen wollen, der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen.
    Ich sage noch einmal, wir haben uns damit nicht leichtgetan, wir haben darum gerungen, wir haben die Klarheit geschaffen; und nun bitte keine Nachhutgefechte

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sagen Sie das Herrn Zimmermann!)

    und nicht unterstellen, daß sich jemand über etwas geärgert hat. Ich habe mich in der Vergangenheit gar nicht geärgert, wie Sie wissen.

    (Wartenberg [Berlin] [SPD]: Wie sind wir alle abgeklärt! — Weitere Zurufe von der SPD)




    Bundesminister Genscher
    — Es fällt Ihnen sogar schwer, nette Worte zu hören.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Aber ein Parlament würde geradezu sich selbst ersticken, wenn es nur aus tierischem Ernst bestünde.
    Meine Kollegen, lassen Sie uns also am Ende einer Debatte versuchen, zusammenzukommen.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das müssen Sie. mit Herrn Zimmermann machen, nicht mit uns!)

    Das wird auf allen Seiten notwendig sein. Dazu wollte ich am Schluß noch ein Wort sagen: Sie, Frau Kollegin, haben hier einen solchen Versuch gemacht. Ich tue das auch.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Und Herr Zimmermann?)

    Was fehlt, ist — das sage ich angesichts der Rede, die hier heute morgen gehalten worden ist — ein Wort aus der Fraktion der GRÜNEN.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Und von Herrn Zimmermann!)

    Wenn es hier noch gesprochen würde, könnten wir sagen: Lassen Sie uns jetzt auf der Grundlage der Antwort auf die Große Anfrage eine Ausländergesetzgebung beraten, die dazu beiträgt, den freiheitlichen Gehalt unseres Grundgesetzes zu bestätigen, Toleranz zu praktizieren und unserer Verantwortung gegenüber unseren ausländischen Mitbürgern und unseren eigenen Mitbürgern gerecht zu werden! Dazu wollte ich Sie alle noch einmal eingeladen haben.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Wo bleibt Herr Zimmermann?)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Unsere Geschäftsordnung verbietet mit guten Gründen, daß ein amtierender Präsident, auch wenn er in einer solchen Debatte noch so oft zitiert wird, zur Sache etwas sagt. Vielleicht ist es mir einzig und allein erlaubt, zu sagen: Ich hätte mich, wenn ich nicht zu amtieren hätte, am Ende der Debatte zu einer persönlichen Erklärung gemeldet. Dies ist mir nun verwehrt, aber eines möchte ich sagen: Dem Vorwurf des Rassismus gegenüber einem Innenminister wäre ich dann entgegengetreten.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt zu Tagesordnungspunkt 19 Ausschußüberweisung vor. Die Überweisungsvorschläge ersehen Sie aus der Tagesordnung. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 21 bis 23 der Tagesordnung auf:
21. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
Situation in der Türkei — Drucksache 10/1297 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Auswärtiger Ausschuß (federführend)

Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
22. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung in der Türkei
zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Sofortiger Stopp der Türkeihilfe
zu dem Antrag der Fraktion der SPD Türkei
— Drucksachen 9/2213, 10/998, 10/107, 10/149, 10/1386 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Schwarz Frau Huber
23. Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN
Reise einer Delegation des Deutschen Bundestages in die Türkei
— Drucksache 10/1613 —
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat sind eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 21 bis 23 und ein Beitrag bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Berichterstattung oder zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Voigt (Frankfurt).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karsten D. Voigt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben bereits mit der Debatte über die ausländischen Arbeitnehmer faktisch eine Türken-Debatte geführt; wir werden jetzt eine Türkei-Debatte führen. Nachdem Herr Bundesaußenminister Genscher so freundlich war, uns alle in die Gesellschaft der Ehrenmänner aufzunehmen, möchte ich allerdings, obwohl das Widerspruch auslösen wird, eine Person, die in der Debatte erwähnt worden ist, ausklammern: Ein Oberbürgermeister, der auf dem Rücken der ausländischen Arbeitnehmer und ausländischen Mitbürger in einem Kommunalwahlkampf Stimmungsmache betreibt, gehört für mich nicht zur Gesellschaft der Ehrenmänner.

    (Beifall bei der SPD)

    Unsere Freundschaft zur Türkei, unsere gemeinsame Mitgliedschaft im Europarat und im westlichen Bündnis verpflichten uns politisch und mora-



    Voigt (Frankfurt)

    lisch, auf die uneingeschränkte Wiederherstellung demokratischer Grundrechte und die volle Beachtung der Menschenrechte in der Türkei zu drängen. Wir tun das einem Land gegenüber, dem wir auch dankbar sein müssen. Denn dieses Land half deutschen Demokraten, vor dem nationalsozialistischen Unrechtsregime Schutz zu finden. Wir tun das einem Land gegenüber, von dem wir mit Respekt anerkennen, daß es das Frauenwahlrecht nicht nur wesentlich früher als andere islamische Staaten, sondern auch früher als andere europäische Staaten eingeführt hat.
    Es hat, insbesondere bei den Kommunalwahlen, Fortschritte auf dem Wege zur Wiederherstellung der Demokratie in der Türkei gegeben. Aber noch immer werden demokratische Grundrechte eingeschränkt, noch immer kommt es zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen. Der Zustand der Demokratie und der Menschenrechte in der Türkei rechtfertigt eine Gewährung von Verteidigungsmitteln durch den Bundestag noch nicht.
    Wer gegenüber den Menschenrechtsverletzungen und der Einschränkung demokratischer Grundrechte in der Türkei schweigt, untergräbt die Glaubwürdigkeit des westlichen Bündnisses. Herr Bundesaußenminister, die Sprache der Diplomatie darf nicht als Mittel zur Verschleierung von Menschenrechtsverletzungen mißbraucht werden. Herr Bundeskanzler Kohl hat auf der Frankfurter Buchmesse einen Mißbrauch der Sprache in der Politik kritisiert, dessen er und seine Regierung sich durch verschleiernde, beschönigende und verharmlosende Floskeln, in diesem Falle in bezug auf die Türkei, selber befleißigen. Ich appelliere an die Koalitionsparteien: Verfallen Sie nicht in eine selektive Menschenrechtspolitik, die Menschenrechtsverletzungen im Osten und in Nicaragua anprangert, aber bei unseren Bündnispartnern in der Türkei und in El Salvador verharmlost oder übersieht.

    (Beifall bei der SPD — Frau Dr. HammBrücher [FDP]: Wer macht denn das?)

    Mein Vorwurf und meine Sorge ist, daß die gleichen Koalitionsparteien, die in der Innenpolitik leichtfertig aus dem demokratischen Verfassungskonsens ausgrenzen, in der Außenpolitik Mißstände innerhalb des westlichen Bündnisses voreilig mit einem demokratischen Persilschein versehen.

    (Beifall bei der SPD — Frau Dr. HammBrücher [FDP]: Wer macht denn das?)

    Meine Sorge und mein Vorwurf ist, daß die gleichen Koalitionsparteien, die in der Ausländerpolitik Schritte zu Lasten der Menschenrechte unserer türkischen Mitbürger erwogen haben und einige noch weiter erwägen, gleichzeitig die Menschenrechte von Türken in ihrer Heimat zuwenig beachten.
    Nach den Schrecken des Nationalsozialismus gehört der Einsatz für Menschenrechte und Demokratie sowohl in der Innenpolitik wie in der Außenpolitik zur Staatsraison der Bundesrepublik Deutschland.
    Es muß heute, im Oktober 1984, feststellt werden, daß sich in wichtigen Grundrechtsfragen in der
    Türkei in den letzten Monaten keine entscheidenden Verbesserungen ergeben haben. Der Ausnahmezustand hält an. Eine Amnestie für politische Gefangene wurde nicht erlassen. Die freie Betätigung von Parteien und die Mitgliedschaft in Parteien bleiben weiterhin eingeschränkt. Die Gewerkschaften und ihre Mitglieder stehen weiterhin unter großem Druck, ihre Rechte werden beschnitten. Die Einschränkung der Pressefreiheit wurde nicht aufgehoben. Zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit werden immer wieder bekannt. Es gibt eine unverhältnismäßig große Flut von unverhältnismäßig harten Urteilen. Es kommt zu zahlreichen Todesurteilen. Dies widerspricht vom Grundsatz her unseren Rechtsstaatsprinzipien, die wir jedes Todesurteil ablehnen. Ich appelliere trotzdem auch an dieser Stelle an die türkische Regierung, die Todesurteile — die wir prinzipiell ablehnen — nicht zu vollstrekken.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Bericht der Juristendelegation, der auch der ehemalige Verfassungsrichter Martin Hirsch angehört hat, kommt zum Ergebnis, daß es nach wie vor zu zahlreichen Verletzungen des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit bei Prozessen kommt. Ein jetzt in der Öffentlichkeit bekanntgewordener Bericht im Europarat spricht ebenfalls von zahlreichen Verletzungen des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Menschenrechte. Amnesty International hat über Folterungen berichtet. Es kommt weiter zu Folterungen, obwohl ich als positiv anerkennen muß, daß es auch zu Verurteilungen derjenigen kommt — noch nicht in ausreichendem Umfang —, die beschuldigt werden, gefoltert zu haben.
    Als skandalös empfinde ich den Vorgang um die Petition von mehr als 1200 Intellektuellen, die eine meiner Meinung nach sehr zurückhaltende Petition in Richtung auf Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Demokratie verfaßt und unterschrieben haben. Dieses Manifest ist ein Manifest der Demokratie. Die Anklage dieser Personen ist für mich ein politischer Skandal, über den wir nicht hinweggehen können.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich solidarisiere mich ausdrücklich mit dem Inhalt dieses Manifestes.
    Wir können uns nicht damit zufrieden geben, daß zwar einzelne, kleine Schritte in Richtung auf Demokratisierung gemacht werden, die Türkei insgesamt aber im Zustand einer gelähmten Demokratie verbleibt. Law and Order allein sind kein Grundsatz, den wir akzeptieren können. Recht und Ordnung sind nur akzeptabel, soweit sie Demokratie mit festigen, soweit Menschenrechte dadurch gesichert werden und soweit die Grundfreiheiten, Pressefreiheit, Gewerkschaftsfreiheit, Parteienfreiheit, dadurch nicht gefährdet, sondern entfaltet werden.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das gilt aber für die ganze Welt! — Berger [CDU/CSU]: Das gilt auch gegen Terroristen!)




    Voigt (Frankfurt)

    Wir können der Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses nicht zustimmen; wir werden sie ablehnen. Wir sind der Meinung, daß eine Gewährung der Verteidigungshilfe nicht möglich ist, daß es gut wäre, wenn der Bundestag in dieser Situation eindeutig Stellung bezieht. Ich bedaure, daß die Koalitionsfraktionen keinen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt haben, der erkennen läßt, daß sie weiterhin zu den Forderungen und Prinzipien stehen, die hier damals von einer Delegation des Bundestages — damals noch einmütig — eingebracht worden sind.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD — Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Das war ein dürftiger Beifall! — Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Aber für die Rede sehr viel! — Dr. Olderog [CDU/CSU]: Es ist ja auch keiner mehr da!)