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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/89 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 89. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuß . . . . 6559 A Wahl des Abg. Dr. Soell als Stellvertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6559 A Aktuelle Stunde betr. Folgen der Regierungspolitik für die Berufsausbildung Kuhlwein SPD 6559 B Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 6560 C Dr. Jannsen GRÜNE 6561 B Neuhausen FDP 6562 A Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 6563 A Frau Odendahl SPD 6564 C Rossmanith CDU/CSU 6565 B Kastning SPD 6566 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6566 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 6567 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 6568 D Schemken CDU/CSU 6570 D Vogelsang SPD 6571 C Feilcke CDU/CSU 6572 C Daweke CDU/CSU 6573 C Kastning SPD (Erklärung nach § 30 GO) 6574 B Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Niederlassung von Ausländern (Niederlassungsgesetz) — Drucksache 10/1356 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Schmude, Schröer (Mülheim), Frau Fuchs (Köln), Dreßler, Lutz, Wartenberg (Berlin), Schäfer (Offenburg), Frau Steinhauer, von der Wiesche, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Tietjen, Dr. Wernitz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Fortentwicklung des Ausländerrechts — Drucksachen 10/1330, 10/2071 — Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 6574 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6578 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6581 B Genscher, Bundesminister BMA . 6583 D, 6596 C Dr. Olderog CDU/CSU 6587 C Fink, Senator des Landes Berlin . . . 6590 C Wartenberg (Berlin) SPD 6591 D Baum FDP 6594 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 6596 A Vizepräsident Wurbs 6583A, C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Situation in der Türkei — Drucksache 10/1297 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung in der Türkei II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung in der Türkei zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Sofortiger Stopp der Türkeihilfe zu dem Antrag der Fraktion der SPD Türkei — Drucksachen 9/2213, 10/998, 10/107, 10/149, 10/1386 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Reise einer Delegation des Deutschen Bundestages in die Türkei — Drucksache 10/1613 — Voigt (Frankfurt) SPD 6597 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6599 A Reents GRÜNE 6600 A Schwarz CDU/CSU 6601 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Keine Wiederaufnahme der staatlichen Entwicklungshilfe an Chile — Drucksache 10/1617 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Lage in Chile — Drucksache 10/1959 — Brück SPD 6603 D Klein (München) CDU/CSU 6604 D Frau Gottwald GRÜNE 6606 A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 6608A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6609 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten — Drucksache 10/1729 — 6610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz) — Drucksache 10/1746 — 6610 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Entschädigung für Zeugen und Sachverständige — Drucksache 10/1919 — 6610 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Neunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — — Drucksachen 10/1672, 10/2009 — . . 6610C Nächste Sitzung 6610 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6611*A Anlage 2 Leerung von Briefkästen am Sonnabend MdlAnfr 2, 3 28.09.84 Drs 10/2051 Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6611*C Anlage 3 Rückgang der Wohngeldleistungen seit 1982 MdlAnfr 4, 5 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6611* D Anlage 4 Verwirklichung der Freiheitsrechte des polnischen Volkes als Voraussetzung für Grenzregelungen MdLAnfr 19 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6612*B Anlage 5 Zumauern von Sprengschächten in Brükken; Strafrechtliche Beurteilung; Manöverbehinderungen durch die Friedensbewegung; Strafrechtliche Beurteilung MdlAnfr 29, 30 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Wittmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 6612*C Anlage 6 Steuerliche Entlastung bei Einstellung weiblicher Jugendlicher als Haushaltshil- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 III fen oder im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres MdlAnfr 32 28.09.84 Drs 10/2051 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 6613* D Anlage 7 Veräußerung des Reduitgebäudes der ehemaligen Festung Wilhelmsburg an eine Wohnungsbaugesellschaft; Verhandlungen mit Baden-Württemberg und Ulm wegen der Nutzung des Festungsbauwerks MdlAnfr 33, 34 28.09.84 Drs 10/2051 Frau Zutt SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 6614*A Anlage 8 Gefährdung des zivilen Luftverkehrs über Hamburg durch Tiefflüge der Bundesluftwaffe; Reaktionen der DDR auf die Aufnahme des Tiefflugverkehrs MdlAnfr 51, 52 28.09.84 Drs 10/2051 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6614* D Anlage 9 Lärmbelästigung durch neue Mehrzweckkampfflugzeuge auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein MdlAnfr 55 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6615* B Anlage 10 Stellen für „Ärzte im Praktikum" MdlAnfr 63 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6615*C Anlage 11 Verbesserung der Sicherheit beim Transport sperriger und schwerer Güter in Pkw und Kleintransportern MdlAnfr 69, 70 28.09.84 Drs 10/2051 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6616* C Anlage 12 Verlust der Landeszuschüsse für die regionalen Verkehrsträger durch Einführung von „Umweltschutzkarten" im öffentlichen Personennahverkehr; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes MdlAnfr 71, 72 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6617*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 6559 89. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 88. Sitzung, Seite 6528 D: In der dritten Zeile ist statt „110 000 Tonnen" zu lesen „110 Tonnen". Vier Zeilen weiter ist „180 000 Tonnen PVC" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 5. 10. Antretter * 5. 10. Frau Dr. Bard 5. 10. Brandt 5. 10. Buckpesch 5. 10. Büchler (Hof) 5. 10. Dr. Enders * 5. 10. Engelhard 5. 10. Gansel * 5. 10. Gattermann 5. 10. Gerstl (Passau) * 5. 10. Grünbeck 5. 10. Günther 5. 10. Haase (Fürth) * 5. 10. Dr. Hackel * 5. 10. Frau Dr. Hartenstein 5. 10. Dr. Hauchler 5. 10. Hedrich 5. 10. Horacek 5. 10. Dr. Hornhues * 5. 10. Kittelmann * 5. 10. Dr. Klejdzinski * 5. 10. Kolb 5. 10. Dr. Kreile 5. 10. Kroll-Schlüter 5. 10. Dr. Graf Lambsdorff 5. 10. Lemmrich * 5. 10. Lenzer * 5. 10. Frau Dr. Lepsius 5. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 5. 10. Dr. Mitzscherling 5. 10. Dr. Müller * 5. 10. Dr. Müller-Emmert 5. 10. Neumann (Bramsche) * 5. 10. Niegel 5. 10. Pesch 5. 10. Pfuhl 5. 10. Polkehn 5. 10. Porzner 5. 10. Frau Renger 5. 10. Reschke 5. 10. Reuschenbach 5. 10. Roth (Gießen) 5. 10. Dr. Scheer 5. 10. Frau Schmedt (Lengerich) 5. 10. Schmidt (Hamburg) 5. 10. Schmidt (München) * 5. 10. Frau Schoppe 5. 10. Schröder (Hannover) 5. 10. Schulte (Unna) 5. 10. Schwarz * 5. 10. Frau Simonis 5. 10. Dr. Soell 5. 10. Dr. Solms 5. 10. Dr. Spöri 5. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 5. 10. Stobbe 5. 10. Stockleben 5. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Stücklen 5. 10. Dr. Unland * 5. 10. Waltemathe 5. 10. Weiskirch (Olpe) 5. 10. Wilz 5. 10. Windelen 5. 10. Wischnewski 5. 10. Dr. Wulff 5. 10. Zierer * 5. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Frau Roitsch (Quickborn) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2051 Fragen 2 und 3): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es unzählige kleine und mittelständische Betriebe gibt, die auch noch am Sonnabend arbeiten müssen und deshalb darauf angewiesen sind, daß ihre Geschäftspost auch am Wochenende noch befördert wird? Sieht sich die Bundesregierung in der Lage sicherzustellen, daß in jeder größeren Gemeinde wenigstens ein Briefkasten noch in den Abendstunden des Sonnabends geleert wird, um zu gewährleisten, daß die Postzustellung zum darauf folgenden Montag erfolgen kann? Ja, der Bundesregierung ist bekannt, daß auch am Wochenende ein Bedürfnis für die Beförderung von Briefsendungen besteht. Eine Leerung einzelner Briefkästen in den Abendstunden des Sonnabends erübrigt sich aber, weil die Deutsche Bundespost sonntags generell eine Kastenleerung bei sämtlichen durch einen roten Punkt gekennzeichneten Briefkästen durchführt. Die Sonntagsleerung findet allgemein vormittags oder mittags statt. Im einzelnen ist die Leerungszeit so festgesetzt, daß aus dieser Leerung stammende Briefe, Postkarten und Briefdrucksachen im gesamten Bereich der Deutschen Bundespost am Montag beim Empfänger eintreffen. Im übrigen leert die Deutsche Bundespost die Briefkästen der Zustellpostanstalten auch noch morgens vor Beginn der Zustellung. Nach der sonntäglichen Kastenleerung in diese Kästen eingelegte Sendungen für Empfänger im selben Ort kommen somit ebenfalls noch am Montag zur Auslieferung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/2051 Fragen 4 und 5): Trifft es zu, daß die Wohngeldleistungen seit 1982 real um über 20 v. H. zurückgegangen sind und bis 1986 weiter zurückgehen werden? 6612* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 Wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung dies mit ihrer Auffassung, daß das Wohngeld zu den wichtigsten Instrumenten einer sozialen Wohnungspolitik gehört? Im Zeitraum zwischen den Wohngeldanpassungen reduzieren sich üblicherweise die Wohngeldleistungen wegen des starren Bemessungssystems. Das ist ein normaler Vorgang. Ein Rückgang von real über 20 % ist allerdings bei weitem nicht eingetreten. 1982 hat der Bund 1 335 Millionen DM für Wohngeld aufgewendet. Dieser Betrag ist auch im Haushaltsplan 1984 vorgesehen, weil die Bedeutung des Wohngeldes als Element der sozialen Sicherung gewachsen ist. Preisbereinigt würden damit die Wohngeldausgaben nur rund 8 % zurückgehen. Allerdings zeichnet sich ab, daß die tatsächlichen Wohngeldausgaben in diesem Jahr hinter dem veranschlagten Betrag zurückbleiben werden. Wieweit dies der Fall sein wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. Bis 1986 werden sich die Wohngeldleistungen weiter reduzieren. Deshalb wird das Wohngeld 1986 an die Entwicklung der Mieten und Einkommen angepaßt. In der Finanzplanung für 1987, dem Jahr der vollen Wirksamkeit der Novelle, ist daher ein Betrag von 1,6 Milliarden DM für Wohngeld vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/2051 Frage 19): Wird die Bundesregierung sich im Verhältnis zum Ostblock „nach den von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Verträgen" richtend (Plenarprotokoll 10/86 S. 6326), gemäß dem auch vom Osten unberührt hingenommenen Artikel 7 des Deutschlandvertrags, einig mit den USA, diesen Verbündeten darin unterstützen, daß vor oder zusammen mit jeder dauerhaften „Regelung für ganz Deutschland" und der aufgeschobenen „endgültigen Festlegung der Grenzen Deutschlands", unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Deutschen, auch die Freiheitsrechte des polnischen Volkes verwirklicht werden müssen, die nach der Krim-Konferenz allen neuen Gebietsregelungen vorangehen sollten? Wie ich Ihnen bereits auf Ihre Frage vom 21. September 1984 (Drucksache 10/1979, Frage 70) schriftlich geantwortet habe, richtet sich die Bundesregierung in ihren Beziehungen zu den Staaten des Warschauer Pakts nach den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Verträgen, der Schlußakte von Helsinki und der Satzung der Vereinten Nationen. Dem ist nichts hinzuzufügen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2051 Fragen 29 und 30): Welche Straftatbestände sieht die Bundesregierung in objektiver Hinsicht als verwirklicht an, wenn die der Verteidigung unseres Landes dienenden Sprengschächte in Brücken zugemauert werden, wie dies z. B. am 16. September 1984 in Frankfurt/Main geschah, und was kann die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs unternehmen, wenn sie feststellen sollte, daß zuständige örtliche Behörden die Unbrauchbarmachung derartiger Einrichtungen zulassen, obwohl die Verhinderung möglich und geboten war? Welche Straftatbestände sieht die Bundesregierung in objektiver Hinsicht als verwirklicht an, wenn entsprechend den öffentlich bekanntgewordenen Aufrufen der sogenannten Friedensbewegung zu Manöverbehinderungen militante Gegner unserer Landesverteidigung Fahrzeuge der Bundeswehr am Marsch zu ihren Einsatzorten hindern und mit Parolen besprühen oder zahlreiche große, mit Gas gefüllte Luftballone an über 100 Meter langen Leinen am Rand von militärisch genutzten Flugfeldern aufsteigen lassen, wie es z. B. am 15./16. September diesen Jahres am Flughafen Frankfurt/Main versucht wurde, und sieht die Bundesregierung die geltenden rechtlichen Regelungen als ausreichend oder als im Interesse der Landesverteidigung änderungsbedürftig an? Zu Frage 29: Die Bundesregierung sieht davon ab, zu den Vorkommnissen am 16. September in Frankfurt Stellung zu nehmen, da die rechtliche Würdigung dieser Vorfälle ausschließlich Aufgabe der hierfür zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Landes Hessen ist. Zur Rechtslage bezüglich der Unbrauchbarmachung von Sprengkammern kann jedoch ganz allgemein folgendes festgestellt werden: Das Unbranchbarmachen von Sprengschächten in Brücken durch Zumauern oder mittels ähnlicher Methoden erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Das Zumauern hat zur Folge, daß die Sprengkammern beschädigt oder zerstört werden; ihre Gebrauchsfähigkeit wird nämlich entweder völlig aufgehoben oder zumindest beeinträchtigt. Nach § 303 StGB können solche Aktionen, sofern ein Strafantrag gestellt ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Auch der Versuch ist strafbar. Ob daneben auch der Tatbestand des § 109 e StGB (Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln) erfüllt ist, hängt von der jeweiligen Gestaltung des Einzelfalles ab. Bei Sprengkammern, die in Brükken eingelassen sind, dürfte es sich um Einrichtungen oder Anlagen i. S. des § 109 e StGB handeln, die ganz oder vorwiegend der Landesverteidigung dienen. Zur Tatbestandsverwirklichung ist jedoch weiter erforderlich, daß durch das Unbrauchbarmachen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe oder Menschenleben gefährdet werden. Dabei muß es zu einer konkreten Gefährdung kommen, d. h. zu der Herbeiführung eines Zustandes, in dem der Eintritt des Schadens naheliegt. Eine derartige Gefahr wird wohl durch Aktionen der von Ihnen angesprochenen Art nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 6613* sein. Hierdurch müßten sich nämlich spürbare Auswirkungen auf den Gesamtzustand der Sicherheit oder aber auf die Gesamtschlagkraft der Truppe ergeben. Die Bundesregierung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, daß die örtlichen Polizeikräfte die Unbrauchbarmachung derartiger Einrichtungen verhindern. Da hier allein präventivpolizeiliche Maßnahmen in Betracht kommen können, ist kraft Verfassungsrechts die Zuständigkeit der Länder gegeben. Die jeweiligen Landesbehörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit in der Regel verpflichtet, Straftaten zu verhindern. Im Einzelfall ist es jedoch durchaus denkbar, daß die Polizeibehörde — etwa zum Schutz übergeordneter Rechtsgüter (z. B. Leib und Leben) — von ihrem Entscheidungsermessen dahin gehend Gebrauch macht, daß sie von einem sofortigen Eingreifen absieht. Der Klarheit halber möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Polizei einschreiten muß, wenn erst einmal Straftaten begangen worden sind. Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung unterliegen dem sich aus der Strafprozeßordnung ergebenden Legalitätsprinzip. Zu Frage 30: Die Behinderung von Fahrzeugen durch sog. „Sitzblockaden" oder durch die Errichtung von Hindernissen kann den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen, da diese Aktionen gewaltsam die freie Willensentschließung und Willensbetätigung der Fahrzeugführer beeinträchtigen. Nach der Rechtsprechung ist zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals „Gewalt" nicht erforderlich, daß der Handelnde unmittelbar seine körperlichen Kräfte gegen den Genötigten einsetzt; es reicht vielmehr aus, daß der Täter einen Zustand schafft, der auf den Genötigten einen psychischen Zwang ausübt. Dies ist bei den sogenannten „gewaltfreien Sitzblockaden" regelmäßig der Fall. aa) Werden aus einer Menschenmenge heraus bei einer Blockadeaktion mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verübt oder werden Menschen mit Gewalttätigkeiten bedroht, so kann der Tatbestand des § 125 StGB (Landfriedensbruch) erfüllt sein. Nach der Rechtsprechung kann schon die Errichtung einer Barrikade eine Gewalttätigkeit im Sinne dieser Vorschrift sein. Diese Auffassung ist allerdings nicht unbestritten. Teile der Literatur sehen in dem Bau von Barrikaden noch keine Gewalttätigkeit im Sinne des § 125 StGB, da es an einem aggressiven Handeln gegen Personen oder Sachen fehle. bb) Sofern es sich bei den agierenden Gruppierungen um Vereinigungen handelt, die sich zur Störung der Bewegungen von Bundeswehrfahrzeugen für eine gewisse Dauer zusammengeschlossen haben, kann ferner § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) verwirklicht sein. Diese Vorschrift sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. cc) Denkbar ist schließlich auch, daß Blockaden der in Frage stehenden Art einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen (§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB). Dies wäre der Fall, wenn auf öffentlichen Straßen Hindernisse bereitet und dadurch Leib oder Leben etwa der Soldaten oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet würden. Nach § 315b Abs. 4 ist die Tat auch dann strafbar, wenn die Gefahr nur fahrlässig verursacht wird. Das Besprühen von Fahrzeugen mit Parolen erfüllt in aller Regel den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Lassen Demonstranten mit Gas gefüllte Luftballons an über 100 m langen Leinen am Rand militärisch genutzter Flugfelder aufsteigen, können sie den Tatbestand des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) erfüllen, falls diese Aktionen zu einer Gefährdung von Menschen oder von Sachen mit bedeutendem Wert führen. Auch können solche Verhaltensweisen als Nötigung (§ 240 StGB) strafbar sein, wenn beispielsweise Tiefflieger zum Ausweichen gezwungen werden. Nach alledem sieht die Bundesregierung die geltenden strafrechtlichen Regelungen als ausreichend an, um auf die geschilderten Aktionen entsprechend reagieren zu können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/2051 Frage 32): Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, kinderreichen Familien, anderen Privatpersonen oder Betrieben, die junge Mädchen als Haushaltshilfe oder im „freiwilligen sozialen Jahr" für soziale Dienste einsetzen und damit u. a. zur Entspannung der Ausbildungssituation beitragen, durch steuerliche Entlastung zu helfen? Vergütungen an Arbeitnehmer oder Auszubildende im gewerblichen, freiberuflichen oder land-und forstwirtschaftlichen Bereich sind Arbeitslohn, der im Rahmen einer steuerlichen Einkunftsart gezahlt wird. Sie sind betrieblich veranlaßt und deshalb im Rahmen der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben abziehbar. Die Beschäftigung einer hauswirtschaftlichen Kraft in einem privaten Haushalt dient demgegenüber nicht der Einkünfteerzielung, sondern ist Teil der Einkommensverwendung. Dementsprechend sind Aufwendungen für die Beschäftigung einer hauswirtschaftlichen Kraft in einem privaten Haushalt — wie andere private Aufwendungen auch — steuerlich grundsätzlich nicht abziehbar. Sie können nach geltendem Recht nur ausnahmsweise un- 6614* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 ter dem Gesichtspunkt der zwangsläufigen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe wegen Alters oder Krankheit bis zu einem Betrag von jährlich 1 200 DM als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres können Privatpersonen, Familien und Betriebe keine Helfer im „freiwilligen sozialen Jahr" einstellen. Arbeitgeber ist allein der den Einsatz vermittelnde Träger des freiwilligen sozialen Jahres. Eine unmittelbare Einstellung durch Privatpersonen ist nicht vorgesehen. Soweit Einrichtungen der Familienhilfe ausnahmsweise den Einsatz in Familien vorsehen und diese Familien für die Unkosten aufkommen, kommt eine steuerliche Anerkennung unter dem Gesichtspunkt der außergewöhnlichen Belastung in Betracht. Weitere steuerliche Entlastungen wegen Aufwendungen für Dienstleistungen in der privaten Hauswirtschaft begegnen grundsätzlich Bedenken. Abgesehen davon soll nach dem Beschluß der Koalition vom 3. Juli 1984 der ohnedies enge Spielraum für steuerliche Entlastungen für eine Verbesserung der Familienbesteuerung sowie für einen gerechteren Lohn- und Einkommensteuertarif genutzt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 10/2051 Fragen 33 und 34): Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung das Reduitgebäude der als militärisches Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung eingestuften ehemaligen Festung Wilhelmsburg an eine Wohnungsbaugesellschaft veräußert hat, ohne zuvor ein Einvernehmen mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm herzustellen? Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm zu einer Nutzung des Festungsbauwerkes zu gelangen, die seiner besonderen militärbauhistorischen Funktion und denkmalpflegerischen Bedeutung entspricht? Zu Frage 33: Der Bund hat das Reduitgebäude mit Kaufvertrag vom 5. Juni 1984 an die Firma Treuboden GmbH, Baden-Baden, verkauft. Der Vertrag bedarf der Genehmigung des Bundesministers der Finanzen, die erteilt werden wird, sobald Bundestag und Bundesrat die gemäß § 64 Bundeshaushaltsordnung wegen der besonderen Bedeutung der Liegenschaft erforderliche Einwilligung zur Veräußerung erteilt haben. Zum Verkauf war das Einvernehmen mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm nicht erforderlich. Wegen der Bedeutung des Bauwerks hat der Bund jedoch von Anfang an enge Fühlung mit Land und Stadt gehalten, die an mehreren Besprechungen mit den Kaufinteressenten teilgenommen sowie unmittelbare Gespräche geführt haben. Stadt und Land haben zwar schon früher zu erkennen gegeben, daß sie es lieber sähen, wenn der Bund Eigentümer der Liegenschaft bliebe. Für das Land hat jedoch der seinerzeitige Kultusminister Professor Dr. Roman Herzog erklärt, das Land spreche sich nicht gegen den Verkauf des Gebäudes und eine private Nutzung aus. Auch die Stadt Ulm stand einer Herrichtung des Reduitgebäudes zu Wohnzwecken aufgeschlossen gegenüber. Der Bund ist daher überrascht, daß Stadt und Land nunmehr ihre Meinung geändert haben und sich jetzt einem Verkauf widersetzen. Zu Frage 34: Die Bundeswehr, in deren Ressortvermögen sich die Liegenschaft bis 1981 befand, hat geprüft, ob sie das Reduitgebäude weiterhin nutzen kann. Sie hat schon 1972 versuchsweise Baumaßnahmen für rund 100 000,— DM durchgeführt, um zu prüfen, ob das Bauwerk mit vertretbarem Aufwand für ihre Zwecke hergerichtet werden kann. Die Versuche sind leider ungünstig verlaufen. Eine andere Verwendung für Zwecke des Bundes ist nicht erkennbar. Das gilt auch für ein etwa noch zu gründendes Zentralarchiv für Lastenausgleichs-unterlagen. Derzeit ist nicht einmal entschieden, ob ein solches Archiv überhaupt geschaffen wird. Falls es dazu kommen sollte, kann das Reduitgebäude als Standort wegen der besonders hohen Ausbaukosten nicht in Betracht kommen, zumal andere Interessenten mit günstigen Unterbringungsmöglichkeiten werben. Da für den Bund keine Verwendungsmöglichkeit besteht, wurde die Liegenschaft dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Ulm unentgeltlich angeboten. Beide haben jedoch abgelehnt. Deshalb hat sich der Bund um private Kaufinteressenten bemüht. Das Regierungspräsidium Tübingen nahm das Reduitgebäude in einen Katalog über zum Verkauf stehende Baudenkmale auf. Durch den Verkauf werden denkmalpflegerische Belange nicht berührt. Die gesetzlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Denkmalschutzbehörden bestehen ungeschmälert fort. Der Denkmalschutz erfordert nicht, daß Baudenkmale Eigentum der öffentlichen Hand sein müssen. Falls es aber ausnahmsweise zweckmäßig sein sollte, das Reduitgebäude nicht an einen Privaten zu veräußern, sollte das Land Baden-Württemberg als Träger der Kulturhoheit das Eigentum erwerben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 10/2051 Fragen 51 und 52): Hält die Bundesregierung Tiefflugverkehr durch die Bundesluftwaffe angesichts der östlich von Hamburg verlaufenden Einflugschneisen des Flugverkehrs Hamburg-Fuhlsbüttel im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung des zivilen Luftverkehrs für unbedenklich? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 6615* Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Reaktionen der DDR auf die Aufnahme des Tiefflugverkehrs durch die Bundesluftwaffe in einem Raum, der nur 20 bis 40 Kilometer von der Grenze der DDR entfernt ist, und wie beurteilt sie einen solchen Vorgang unter dem Gesichtspunkt der zwischen den Blöcken vereinbarten vertrauensbildenden Maßnahmen? Zu Frage 51: Ein möglicher militärischer Tiefflugverkehr würde im unkontrollierten Luftraum und in ausreichendem Abstand zur Flughafenkontrollzone stattfinden müssen, das heißt, außerhalb des von an-und abfliegenden Luftfahrzeugen genutzten Luftraumes. Im übrigen verweise ich auf meine Antworten auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 3. Oktober 1984. Zu Frage 52: Grundsätzlich stände es der Bundesregierung frei, den Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland auch im grenznahen Bereich zu nutzen. Selbstverständlich müssen die besonderen Probleme grenznaher Flüge auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage analysiert und bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Dies ist, wie Sie den Antworten auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 3. Oktober 1984 entnehmen können, erfolgt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/2051 Frage 55): Ist durch die für den Luftwaffenstützpunkt Ramstein in der Pfalz vorgesehene Stationierung von insgesamt 72 neuen Mehrkampfflugzeugen vom Typ F-16 auch mit einer verstärkten Lärmbelästigung durch vermehrte Tiefflüge im südhessischen Raum zu rechnen? Die Kampfflugzeuge F-16 ersetzen im Rahmen der Umrüstung des in Ramstein stationierten Verbandes der amerikanischen Luftstreitkräfte ältere Luftfahrzeugtypen. Eine Erhöhung der Anzahl der Tiefflüge im südhessischen Raum wird im Zusammenhang mit der Umrüstung nicht erwartet. Die F-16 ist im übrigen geräuschärmer als das Vorgängermuster. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/2051 Frage 63): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die für die geplante zweijährige Praxisphase erforderlichen Stellen so rechtzeitig und so vollständig zur Verfügung stehen, daß nach dem ohnehin überdurchschnittlich langen Medizinstudium nicht Wartezeiten bis zum abschließenden Teil der Ausbildung entstehen, und daß die mit Stellen versorgten „Ärzte im Praktikum" auch tatsächlich ausgebildet werden und nicht für selbständige Stationsdienste ohne eine entsprechende kontinuierliche Betreuung durch Chefärzte, Oberärzte und festangestellte Assistenzärzte ohne entsprechende Bezahlung eingesetzt werden? Wie bereits in meiner Antwort vom 19. September dieses Jahres dargelegt, haben die Verbände, die an der Bereitstellung der Stellen für Ärzte im Praktikum entscheidend mitwirken, zugesichert, sich mit allen Mitteln dafür einzusetzen, daß die Voraussetzungen für die Durchführung der zweijährigen Praxisphase nach dem Medizinstudium geschaffen werden. Die Verhandlungen mit den Verbänden, insbesondere mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer werden auf dieser Grundlage mit dem Ziel weiterer und ins einzelne gehender Absprachen fortgesetzt. Es werden ca. 24 000 Stellen für Ärzte im Praktikum benötigt. Diese Stellen können, wie in der Begründung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung ausgeführt, dadurch bereitgestellt werden, daß die in den beiden ersten Jahren des Anlaufens der Praxisphase jährlich freiwerdenden ca. 5 000 Arztstellen in den Krankenhäusern in Stellen für Ärzte im Praktikum umgewandelt und — etwa im Verhältnis 1 : 3 — in Stellen für Ärzte im Praktikum aufgeteilt werden. Die Bundesregierung kann dies erforderlichenfalls durch Anrechnung von Ärzten im Praktikum auf die Stellenpläne der Krankenhäuser in der Bundespflegesatzverordnung regeln. Ca. 2 000 Stellen können in den Praxen niedergelassener Ärzte geschaffen werden, und weitere Stellen stehen in den Sanitätszentren der Bundeswehr und anderen Einrichtungen zur Verfügung. Die Bundesregierung strebt auch gesetzliche Regelungen zur Sicherung eines ausreichenden Stellenangebots für Ärzte im Praktikum an. Schon nach geltendem Recht kann die Bewilligung von Fördermitteln an Krankenhäuser nach dem KHG mit Nebenbestimmungen, zum Beispiel mit der Übertragung von Aufgaben der Ausbildung von Ärzten und sonstigen Fachkräften des Gesundheitswesens verbunden werden (§ 14 KHG). Daran anknüpfend sieht der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (BR-Drucksache 391/84) ausdrücklich vor, daß durch Landesrecht, das das Nähere über die Förderung nach dem KHG bestimmt, auch geregelt werden kann, daß Krankenhäuser besondere Aufgaben bei der Ausbildung von Ärzten und sonstigen Fachkräften des Gesund- 6616* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 heitswesens zu übernehmen haben. Damit können die Länder erforderlichenfalls im Rahmen ihrer Krankenhausgesetzgebung die notwendigen Instrumentarien für entsprechende Maßnahmen zur Unterbringung von Ärzten im Praktikum schaffen, soweit es um die Ableistung der Praxisphase in Krankenhäusern geht. Eine verstärkte Fluktuation der Ärzte in der Weiterbildung erleichtert die Unterbringung der Ärzte im Praktikum. Die Bundesregierung wird sich ohnehin um die Aufnahme einer Regelung in die Bundesärzteordnung bemühen, die die Befristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung betrifft. Für den Bereich der Hochschulkliniken sieht der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bereits Regelungen vor. Im Weiterbildungsrecht der Länder wird die Anrechenbarkeit von Zeiten einer Praxisphase, die denen einer ärztlichen Weiterbildung entsprechen, geregelt werden. Durch eine solche Anrechnung verkürzen sich die Weiterbildungszeiten. Dadurch werden nicht nur überlange Aus- und Weiterbildungszeiten vermieden. Es wird auch verhindert, daß Weiterbildungsmöglichkeiten in einem stärkeren Maße eingeschränkt werden. Die Bundesregierung erwartet, daß die benötigten Stellen für Ärzte im Praktikum so rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden, daß keine unzumutbaren Wartezeiten für die Absolventen des Medizinstudiums entstehen. Es kann nicht erwartet werden, daß die erforderlichen Stellen schon jetzt, also bereits zu einem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, in dem die gesetzlichen Regelungen über die Einführung der zweijährigen Praxisphase sich noch in der parlamentarischen Beratung befinden. Nach allen bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung von neuen gesetzlichen Ausbildungsregelungen kann davon ausgegangen werden, daß die Voraussetzungen für die Durchführung der Praxisphase zügig geschaffen werden, sobald das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung erlassen ist. Die Praxisphase soll Mitte des Jahres 1987 anlaufen, so daß noch ausreichend Zeit besteht, ihre Durchführung vorzubereiten. Wenn der Deutsche Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates folgt, die Dauer der Praxisphase für eine Übergangszeit, das heißt für die Studienabsolventen, die bis zum 31. Dezember 1988 die Ärztliche Prüfung bestehen, auf die Dauer von 18 Monaten zu beschränken, besteht zunächst ein wesentlich unter 24 000 liegender Stellenbedarf, so daß das Stellenpotential nach und nach aufgestockt werden kann. Bei den weiteren Verhandlungen mit den für die Bereitstellung der Stellen Verantwortlichen wird die Bundesregierung insbesondere auch darauf hinwirken, daß die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Desgleichen ist zu erwarten, daß sich die Länder dafür einsetzen werden, daß die Durchführung der Gesetzesnovelle rechtzeitig vorbereitet wird. Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung ordnet die zweijährige Tätigkeit als Arzt im Praktikum ausdrücklich der Ausbildung zu. Es ist vorgesehen, daß die Ärzte im Praktikum nur unter der Aufsicht von Ärzten tätig werden dürfen, die eine Approbation als Arzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Abs. 1 der Bundesärzteordnung besitzen, also ihre Ausbildung vollständig abgeschlossen haben. Damit wird von Gesetzes wegen sichergestellt, daß der Arzt im Praktikum von erfahrenen Ärzten betreut werden muß und nur mit der Übernahme solcher ärztlichen Aufgaben betraut werden darf, die dem Stand seiner Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/2051 Fragen 69 und 70): Sind der Bundesregierung die Ausführungen des Sachverständigen Beratenden Ingenieurs Wolfram Bläsius in diversen Fach- und Autozeitschriften bekannt, wonach zwar Millionen von Verkehrsteilnehmern in ihrem Personenkraftwagen, Personenkraftwagen-Kombi, Kleinbus sowie auf Dachlastträgern oder in Personenkraftwagen-Anhängern teilweise große und schwere Güter befördern, ihnen aber keine ausreichende Informationen über die richtige Sicherung dieser Güter zur Verfügung stehen, um sich und andere im Falle einer Vollbremsung, eines leichten Auffahrunfalls oder bei einem plötzlichen Ausweichmanöver vor herabfallenden oder kippenden Ladungen zu schützen, und welche Initiativen hat die Bundesregierung in diesem Teilbereich der Verkehrssicherheit bisher ergriffen? Reichen nach Auffassung der Bundesregierung das Prinzip der Eigenverantwortung sowie die bestehende StVO bzw. StVZO aus, um die Verkehrsteilnehmer dazu anzuhalten, Schäden und Unfälle durch auf oder in Personenkraftwagen etc. stehende Güter zu verhindern, bzw. hält die Bundesregierung in diesem Bereich entsprechende Initiativen für erforderlich? Zu Frage 69: Die Ausführungen von Herrn Bläsius sind der Bundesregierung bekannt. Dabei wurden die Vorschläge zur Ladungssicherung eingehend vom Bundesminister für Verkehr geprüft. Bereits am 12. April dieses Jahres wurde dem Kollegen Daubertshäuser zu ähnlichen Fragen mitgeteilt, daß die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung als ausreichend angesehen werden. Dies gilt in gleichem Maße für das hier angesprochene spezielle Problem der Ladungssicherung des privaten Gütertransports mit dem Pkw. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit gemeinsam mit den Ländern, ob in Zukunft im Rahmen der Straßenverkehrsunfallstatistik Unfälle mit Pkw und Anhängern gesondert ausgewiesen werden können. Sie wird entsprechende Untersuchungen veranlassen, um dann über Gefährdungen durch diese Verkehrsteilnehmer berichten zu können. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1984 6617* Zu Frage 70: Wie bereits ausgeführt, reichen nach Ansicht der Bundesregierung die bestehenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung aus. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung enthält keine Aussagen zur Ladungssicherung. Über die angesprochenen Untersuchungen zur Ermittlung der Unfälle mit Pkw und Anhänger hinaus sind keine Maßnahmen im Bereich „Sicherung der Ladung beim privaten Pkw" vorgesehen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/2051 Fragen 71 und 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Einführung von übertragbaren „Umweltschutzabonnements" nach dem Basler Modell im Straßenbahn- und Busverkehr deutscher Städte auf Schwierigkeiten stößt, weil dadurch die Ausgleichszahlungen der Länder nach § 45 a des Personenförderungsgesetzes ganz oder teilweise entfallen? Hält die Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Vorschriften des Personenförderungsgesetzes dergestalt für angezeigt, daß die Einführung von Umweltschutzkarten im öffentlichen Personennahverkehr nicht zu einem Verlust der für die regionalen Verkehrsträger existenznotwendigen Landeszuschüssen führt? Zu Frage 71: Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, daß die Stadt Freiburg beabsichtigt, in Anlehnung an einen in Basel im März 1984 gestarteten Versuch zum 1. Oktober 1984 übertragbare „Umweltschutzabonnements" (Monatskarten) im Straßenbahn- und Busverkehr einzuführen. Soweit durch dieses Pilotprojekt in Freiburg die Ausgleichsregelung im Ausbildungsverkehr nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz berührt ist, soll es in der Diskussion zwischen dem Land BadenWürttemberg und der Stadt Freiburg bereits Lösungsansätze geben, für die Dauer des Versuchs angemessene Regelungen zu finden. Zu Frage 72: Die Bundesregierung hält es für verfrüht, bereits jetzt Wertungen und Schlußfolgerungen aus diesem versuchsweise in Freiburg eingeführten Sondertarif im Zeitkartenbereich zu ziehen. Dies erscheint erst sinnvoll, wenn erste Erfahrungen mit dem bis zum 31. Dezember 1985 befristeten Pilotprojekt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf verwiesen werden auf die Antwort der Bundesregierung vom 25. April 1984 auf die Fragen Nr. 53 bis 56 des Herrn Kollegen Bamberg zu dem Baseler Tarifmodell (BT-Drucksache 10/1374), auch dieser Versuch ist noch nicht abgeschlossen.
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    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Verzeihung, Frau Abgeordnete, einen Augenblick! — Meine Damen und Herren, darf ich bitten, Platz zu nehmen oder die Gespräche draußen fortzusetzen. — Ich bitte darum, die Uhr zurückzustellen.





Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich darf noch einmal beginnen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten haben vor einem halben Jahr unsere Große Anfrage zur Ausländerpolitik der Bundesregierung und zum Ausländerrecht eingebracht, weil wir der Auffassung sind, daß endlich Klarheit in dieses Politikfeld einziehen muß. Klarheit ist ja das letzte, was man dort findet. Das fing mit der Koalitionsvereinbarung an, einer Vereinbarung, die widersprüchliche Ziele enthält, die aber ebenso wie die Regierungserklärung wenigstens auch am Ziel der Integration der Millionen ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien festhält.
Meine Damen und Herren, damit möchte ich beginnen: Integration. Wenn wir das Ziel der Integration ernst nehmen, ist Unsicherheit das letzte, was wir brauchen können; denn Integration setzt voraus, daß derjenige, der eingegliedert werden soll, derjenige, der mit jemand anderem zusammenleben soll, eigene Rechte hat, daß er diese eigenen Rechte kennt, daß er sie in Anspruch nehmen kann, daß er natürlich auch eigene Pflichten hat und daß er Sicherheit in seine Lebensplanung bekommt, kein Leben auf Abruf führen muß, weil auch wir mit einem Leben auf Abruf nicht in der Lage wären, unser Leben zu planen oder auch nur die Anforderungen zu erfüllen, die man in einem Staatswesen an uns stellt.

(Beifall bei der SPD)

Unsicherheit ist in dieser Regierungspolitik angelegt. Sie ist aber durch das vertieft worden, was man aus dem Umfeld des Bundesinnenministers gehört hat. Da gab es eine Menge von Gremien, da gibt es Pläne, über die man dann nie ganz Genaues erfuhr, da sind die Zimmermann-Reden, all das wird unter das Motto gestellt, das eine große Zeitung, wie ich finde, sehr treffend charakterisiert hat: Die Regierung wolle gegenüber den Ausländern eine härtere Gangart einschlagen, es müsse Schluß sein mit dem Schlendrian in der Ausländerpolitik, man wolle ohne große Rücksicht auf das Einzelschicksal auf adminstrativem Wege die Zahl der ausländischen Mitbürger verringern. Lesen Sie sich einmal durch, was da gesagt wird! Allein die Sprache: Dämme sollen da gehalten werden. Es soll versucht werden, eine Überflutung, eine Überfremdung abzuwenden. Das alles kann doch nur den Sinn haben, Unsicherheit zu schüren, bei Ausländern und bei Deutschen,

(Beifall bei der SPD)

die jeweilige Distanz zu vertiefen. Man muß als Ergebnis der letzten beiden Jahre leider feststellen: größere Unsicherheit, größere Distanz auf beiden Seiten, das wurde leider erreicht.
Ich will jetzt einiges dazu sagen, wie das auf der Seite der ausländischen Arbeitnehmer aussieht. Sie bekommen die Briefe ja auch, Sie gehen ja auch zu Beratungsstellen,, die sich mit ausländischen Mitbürgern befassen, Sie lesen diese wirklich verdienstvollen Berichte der Ausländerbeauftragten auch — Frau Funcke ist ja hier anwesend —, überall wird beklagt und festgestellt, daß die Unsicherheit zunimmt. Zwei Felder machen mich besonders betroffen.
Da berichten z. B. deutsche Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind — nicht mit Amerikanern, auch nicht mit Angehörigen der Europäischen Gemeinschaft, sondern mit anderen Ausländern oder mit ausländischen Arbeitnehmern aus Nicht-EG-Staaten —, daß sie sich zunehmender Kritik, zunehmendem Unverständnis, einer Feindschaft von seiten ihrer Umwelt ausgesetzt sehen, daß man sie mehr kontrolliere, ja, daß man ihnen hinterher-schnüffele, daß man sie verdächtige. Wissen Sie, meine Damen und Herren, das ist eines Rechtsstaates, das ist einer Demokratie mit dem Anspruch auf politische Kultur wirklich unwürdig.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Ein zweites Beispiel. Aus Baden-Württemberg berichtet mir ein türkisches Mädchen, das hier geboren ist und hier zur Schule geht, sie sei gerade 16 geworden und anders als ihr Bruder vor drei Jahren habe sie nicht etwa vom Ausländeramt die Mitteilung bekommen, sie solle jetzt bitte dorthin kommen, sie müsse eine Aufenthaltsberechtigung beantragen, nein, es sei zunächst gar nichts gekommen, dann aber sei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen ausländerrechtliche Bestimmungen gegen sie eröffnet worden.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Das kennzeichnet eben auch die zunehmende Unsicherheit, in der heute junge Leute, in der ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien bei uns leben müssen.

(Duve [SPD]: Das ist Gewaltverherrlichung!)

Das hat Folgen für ihr Befinden hier, und das hat Folgen auch im Ausland.
Noch sagen uns Besucher, die in die Türkei fahren, daß die Gastfreundschaft der türkischen Familien und der einzelnen Türken geradezu herzlich und überwältigend sei. Ich glaube, das muß man festhalten bei allen Vorbehalten, die wir zu Recht in anderer Beziehung äußern. Aber die Presse berichtet dort auch über das, was sich bei uns tut. Wir wissen, daß die Vorbehalte sich häufen. Wir sollten hier aus außenpolitischer Sicht ein zusätzliches Problembewußtsein entwickeln.
Diese Unsicherheit und diese Distanz macht mir auch in bezug auf die Deutschen, auf unsere deutschen Mitbürger Sorgen, weil sich dort genau der gleiche Prozeß entwickelt wie bei den Ausländern. Distanz führt zu weniger Information. Da geht man weniger aufeinander zu, da werden die Vorurteile gestärkt, das Mißtrauen nimmt zu. Man hört dann mehr auf Schlagworte, und die Schlagworte sind einer Verständigung nicht freundlich gesinnt. Man hört mehr auf die Schlagworte, und das gibt dann einen verhängnisvollen Kreislauf, der sich in einer wirklichen Störung unseres inneren Friedens ausdrücken kann.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP])




Frau Dr. Däubler-Gmelin
Ausländerfeindlichkeit? Ich bin nicht der Meinung, daß diese Politik bereits zur Ausländerfeindlichkeit geführt hat. Nein, meine Damen und Herren, ich will sehr deutlich sagen, ich finde das nicht. Es handelt sich um Auswüchse, auch wenn diese Auswüchse zunehmen, auch wenn jeder, der sich mit Ausländerpolitik befaßt, bemerkt, daß die Schamschwelle von Ausländerkritik in den Briefen sinkt, daß der Mangel an Anstand gegenüber Ausländern deutlicher wird.

(Beifall bei der SPD)

Ausländerfeindlichkeit haben wir nicht. Das aber ist nicht das Verdienst der Koalition und auch nicht dieser Bundesregierung, sondern das ist das Verdienst von vielen Tausenden von Bürgerinitiativen, das ist das Verdienst der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, von Diözesanräten und nicht zuletzt auch von mutigen Männern wie Bischof Krusche, der sehr deutlich sagte, notfalls werde die Kirche an die Seite derjenigen treten, deren Rechte hier mit Füßen getreten werden.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Duve [SPD]: Da schweigt die Christlich Demokratische Union!)

Es ist auch ein Verdienst — ich darf das noch einmal sagen — der mutigen Ausländerbeauftragten, nämlich Frau Funcke, vor der ich an dieser Stelle nochmals meinen Hut ziehe.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN sowie bei der FDP)

Ich würde mich freuen, wenn sie ihre Aufgabe noch recht lange erfüllen kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt die Antwort auf die Große Anfrage vorliegen. Hat sie eigentlich die Erwartungen erfüllt? Das kommt natürlich sehr darauf an, was man betrachtet. Zunächst eines: Die Antwort und vor allen Dingen die Art und Weise, wie sie zustande gekommen ist, haben uns ein weiteres Mal tiefe Einblicke in das Innenleben und die Innenausstattung dieser Regierung verschafft.

(Zuruf des Abg. Baum [FDP])

Alle Elemente waren dabei: Spannung, Atemlosigkeit bis zum Schluß.

(Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/CSU])

— Sie sind noch ganz schön atemlos. Sie haben auch eine kleine Rolle in diesem Spielchen, Herr Bötsch. — Gestatten Sie mir, daß ich diesen Prozeß noch einmal festhalte. Ich glaube, er verdient wirklich festgehalten zu werden:
Im April stellen wir die Große Anfrage. Sechs Wochen sollte die Regierung für ihre Antwort eigentlich Zeit haben, aber sie läßt sich Zeit bis in den August. Dann kommt ein Papier, von dessen Existenz wir zunächst nichts erfahren, aber natürlich erfährt man es durch die Zeitungen doch, und zu Streitpunkten steht gar nichts drin. Dann plötzlich: Stopp, zurück und dann geht's richtig los, Geschrei von allen Seiten: „Schaukampf" sagt die „Zürcher Zeitung". Andere Presse-Überschriften lauten:
„Zimmermann zürnt auch Kohl". Ja, wem zürnt er eigentlich nicht? Dann kündigt Strauß ein „Machtwort" an, und die Zeitungen berichten: „Auch über Genscher herrscht Verärgerung" — das werden Sie mit großer Freude gelesen haben Herr Genscher, und die „Welt" zieht das Fazit: „Chaos in der Ausländerpolitik". Recht hat sie in diesem Fall.

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Seien Sie doch stolz, Herr Baum, seien Sie doch stolz!)

Es ist wirklich kein Wunder, daß die Bürger mit dem Wort „Chaos" heute das Bundeskanzleramt und die Regierung viel eher in Verbindung bringen als alles andere.

(Beifall bei der SPD)

Und wissen Sie, meine Damen und Herren, was das Schönste ist? Herr Genscher sagt dazu, es handele sich — ich zitiere die „Stuttgarter Zeitung" — „um normale Abstimmungsvorgänge in der Bundesregierung".

(Voigt [Frankfurt] [SPD]: Das stimmt für diese Bundesregierung!)

Recht hat er. Wenn man an die Pannen und die Skandale denkt, dann hat er völlig Recht. Nur, wenn ich hier an die Probleme denke, die unser Land hat und die diese Regierung angehen muß,

(Dr. Laufs [CDU/CSU]: Die haben Sie uns hinterlassen! — Duve [SPD]: Wie lange wollen Sie das noch sagen?)

dann wird uns angst; so. — Ich weiß, Sie haben darauf keine andere Antwort, aber es wird wirklich einmal Zeit, Herr Laufs, daß Sie sich langsam etwas anderes ausdenken. —

(Beifall bei der SPD)

Ich würde jetzt gern auf die Frage eingehen: Was bringt denn die Beantwortung dieser Großen Anfrage inhaltlich? Zwei Punkte. Alle beide aber bringen keine Verbesserung der Situation von Ausländern, bringen nicht mehr Rechtssicherheit. Beides aber sind Punkte, die in Ihrer Regierung ganz extrem umstritten waren —: Sie sagen einmal: Zur Zeit, unter bestimmten Voraussetzungen wollen wir den Kindernachzug nicht weiter erschweren. Sie sagen weiter, meine Damen und Herren: Zur Zeit, unter bestimmten Voraussetzungen soll der Ehegattennachzug nicht weiter erschwert werden; so.

(Broll [CDU/CSU]: Wollen Sie ihn erschweren?)

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Reicht das aus, um Sicherheit und Klarheit auf diesem Gebiet zu erzielen?

(Fischer [Frankfurt]: [GRÜNE]: Nein, natürlich nicht! — Broll [CDU/CSU]: Denken Sie auch an die Sicherheit für die Deutschen?)

Wenn ich mir anschaue, wie die Presse dieses Ergebnis aufgenommen hat, dann muß ich das bezweifeln, und zwar deshalb, weil man alle nur denkbaren Kommentierungen findet. Sie finden Kommentierungen wie „Ehegattennachzug und Beschrän-



Frau Dr. Däubler-Gmelin
kung des Kindernachzugs sind vom Tisch" und solche wie „Weitere Orakelsprüche in der Ausländerpolitik", „Das Schwanken nimmt zu".

(Baum [FDP]: Das ist Quatsch!)

— Ob das nun Quatsch ist, wie Sie das nennen, Herr Baum, oder nicht, ich jedenfalls bin der Meinung, daß es wichtig ist, daß wir hier einmal Klarheit bekommen.

(Abg. Dr. Hirsch [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Gleich, Herr Hirsch. Lassen Sie mich erst noch fortfahren. — Daß Sie und die FDP der alten Linie folgen und sagen, es gibt außenpolitische, juristische, moralische und familiäre Gründe, das alles nicht zu verschlechtern, wissen wir. Ich nehme Ihnen das auch ab; das ist auch unsere Haltung. Sie wissen, es war auch bei uns nicht leicht, zu diesem Ergebnis zu kommen, aber wir haben uns seit langer Zeit dazu durchgerungen. Sie auch.
Jetzt sage ich Ihnen aber: Wenn die FPD das sagt und wenn ich gleichzeitig höre oder lese, daß der Herr Dregger erklärt, er müsse hier Vorbehalte machen, weil erst entschieden werde, wenn die gesetzlichen Regelungen kämen,

(Kittelmann [CDU/CSU]: Unerhört!)

und der Herr Zimmermann überhaupt in den Schmollwinkel geht und zunächst einmal gar nichts erklärt, dann muß ich darauf bestehen, daß hier von dieser Stelle auch derjenige, der es nicht im FDP-Sinne interpretiert, Klarheit schafft. Der Herr Zimmermann möge bitte hierherkommen und möge bitte sagen: Erstens, die Frage des Kindernachzugs ist vom Tisch, zweitens, die Frage des Ehegattennachzugs ist vom Tisch. — Dann sind wir zufrieden. Aber wir werden auf dieser Klarheit bestehen.

(Beifall bei der SPD] Wir werden darauf bestehen, und zwar deswegen, weil die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien die Sicherheit, die sie brauchen, anders nicht bekommen können. Wenn diese beiden Punkte vom Tisch sind, dann sollten wir meiner Auffassung nach darüber reden, welche Einzelpunkte in einem verbesserten Ausländergesetz noch enthalten sein müssen. (Zuruf von der CDU/CSU: Was wollen Sie denn!)

— Das will ich Ihnen jetzt sehr gerne sagen. Sie hätten im übrigen schon längst die Möglichkeit gehabt, unsere Leitlinien nachzulesen. Sie sind veröffentlicht. Dann hätten Sie festgestellt, daß wir sagen: Ein Ausländergesetz, das modernen Bedingungen gerecht wird, muß geprägt sein von einem Geist des Verständnisses, der Integrationsfreude und nicht von einem polizeistaatlichen Geist oder einem Geist des Mißtrauens;

(Beifall bei der SPD)

das sind alles Dinge, die wir schon ziemlich lange
mit uns herumschleppen. Wir wollen keine polizeirechtlichen Lösungen, keine Objektstellung der Menschen.

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Ausländerrecht ist Polizeirecht!)

Die Meßlatte muß ansonsten ebenfalls entsprechend dem aufgerichtet werden, was wir in unseren „Leitlinien" veröffentlicht haben.

(Zurufe von der CDU/CSU] — Wissen Sie, wenn Sie einen Moment zuhören würden, dann bräuchten Sie gar nicht soviel dazwischenzurufen. Wir sagen: Klarheit muß durch das Gesetz selbst geschaffen werden, d. h. keine Generalklauseln, sondern Rechte und Pflichten aus dem Gesetz selbst. Wir sagen: Mehr Sicherheit für die einzelnen ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien, die hier sind und hier bleiben wollen. Das bedeutet eine schnellere und bessere Verfestigung des Aufenthaltsrechtes bis hin zu einer Einbürgerung oder, Herr Fischer, zu einem als Alternative oder als Vorstufe gedachten Niederlassungsrecht. Wir wollen das beide, auch wenn wir unter Niederlassungsrecht etwas anderes verstehen als Sie. Aber lassen Sie uns doch darüber auch mit den Kollegen der Union reden. Wenn wir uns einig sind, daß wir eine Verbesserung wollen, werden wir sie auch erreichen. Weiter: Wir wollen ein eigenes Aufenthaltsrecht für die Familienangehörigen, weil wir solche tragischen Fälle wie etwa den, daß ein ausländischer Bergmann stirbt und seine Frau praktisch nur durch Gnadenerweis eines Ministers vor der Ausweisung gerettet werden kann, nicht mehr wollen. Wir sind auch der Meinung, daß die Ausweisungsgründe und das Ausweisungsverfahren verändert werden müssen. Es muß Unterschiede geben, je nachdem, wie lange ein ausländischer Arbeitnehmer bei uns lebt: Die Schwere der Tat, die durch Gericht festgestellt wurde, muß in einem vernünftigen Verhältnis zu der Dauer des Aufenthaltes stehen. Wir sind überhaupt der Meinung, daß wir eine Zweiteilung machen müssen. Wir können flüchtige Besucher, Touristen oder Studierende, die wir alle begrüßen — wir sind ein weltoffenes Land —, doch nicht den gleichen gesetzlichen Regelungen unterwerfen, wie die ausländischen Arbeitnehmer und Gewerbetreibenden und deren Familien, die auf Dauer hierbleiben wollen. (Beifall der Abg. Frau Hamm-Brücher [FDP])


(Schäfer [Offenburg] [SPD]: Sehr wahr!)

Jetzt würde ich aber, meine Damen und Herren, gern noch einen anderen Punkt ansprechen. Ich habe Ihnen gesagt: Wenn diese beiden Streitpunkte bei Ihnen endgültig vom Tisch sind, bieten wir Ihnen die Zusammenarbeit an, um ein vernünftiges, verbessertes, neues Ausländergesetz zu bekommen; aber wir brauchen das bald. Sie sollten sich nicht wundern, daß bei Ihrem bisherigen Kurs der Ausländerpolitik — und zwar dem der Bundesregierung



Frau Dr. Däubler-Gmelin
— einige Länder der Auffassung waren: Das machen wir nicht mit. — Das ist übrigens leider gar nichts Neues, wie Sie wissen.

(Lachen des Bundesministers Dr. Zimmermann)

— Ja, Herr Zimmermann, ich komme gleich noch darauf.

(Bundesminister Dr. Zimmermann: Ja, aber in welcher Richtung, das ist etwas Neues!)

Hessen ist ausgeschert, zuvor Bremen, Baden-Württemberg, Bayern — jedes Land hatte das Recht dazu. Sie haben nur Hessen kritisiert. Auch Hessen hatte das Recht auszuscheren. Auch mir paßt die Linie der Bundesregierung nicht. Zu Bayern und Baden-Württemberg, die beide Verschlechterungen für Ausländer mit sich gebracht haben, hat keiner von der Regierung ein Wort der Kritik geäußert. Da war kein Bundesaußenminister da, der gesagt hätte: Ich weise die Auslandsvertretungen an, diesen Verschlechterungen nicht zu folgen und die Visaerteilung dem Bundesrecht entsprechend vorzunehmen. Einen Brief an den Innenminister des Landes Hessen, Herr Außenminister Genscher, hat es nur gegeben, weil Ihnen die Linie nicht paßt.

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sehr gut!)

Das muß man hier festhalten. Das ist eine bedauerliche Parteipolitik.
Ich bin der Auffassung: Sie haben genau wie jeder andere nach Recht und Gesetz vorzugehen.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So ist es! — Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)

Sie können wie jeder einzelne von uns Ihre politischen Vorlieben haben und Ihre politischen Werturteile aussprechen. Aber: Entweder Sie behandeln in amtlichen Briefen und im Vorgehen alle Länder exakt gleich — die Bremer mit ihrer Regelung, die Baden-Württemberger mit ihrer schlechteren Regelung, die Bayern mit ihrer schlechten Regelung und die Hessen mit ihrer besseren Regelung —,

(Lachen bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ja schmerzlich!)

oder Sie tun das alles überhaupt nicht.
Und jetzt sage ich Ihnen noch ein Wort zum Schluß.
Ich bin jedesmal tief beeindruckt, wenn jemand von Ihnen klagt, das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung schwäche sich ab. Ich habe Ihr Verhalten in der Parteispendenaffäre allerdings nie damit in Übereinstimmung bringen können.

(Zurufe von der CDU/CSU: Fragen Sie mal Ihre ehemaligen Minister! — Fragen Sie Offergeld!)

Und jetzt: Wenn ein Land zulässigerweise — Sie mögen darüber denken, was Sie wollen —, von Bundesverwaltungsrichtlinien abweicht — was es kann —, dann erklären prominente CDU-Leute in Frankfurt und in Hessen nicht nur, im Zweifel werde man dies nicht befolgen, sondern sie erhalten dann von Ihrer Seite Unterstützung, Lob und Ermutigung. Da sollten Sie sich überlegen, ob Sie dem Rechtsbewußtsein dadurch nicht selbst einen viel größeren Schaden zufügen als durch jede Form der Ermahnung an andere.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Es ist ein Armutszeugnis, wenn ein Regierungspräsident einem Oberbürgermeister sagen muß, er werde in jedem einzelnen ausländerrechtlichen Fall auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen dringen, auch wenn er die Angelegenheit an sich ziehen müsse.

(Broll [CDU/CSU]: Das war aber gegen Hessen gesagt!)

Ich fasse zusammen. Wir wollen Klarheit im Interesse der Betroffenen. Wir wollen Klarheit im Interesse der deutschen Bevölkerung. Wir wollen Klarheit im Interesse des Zusammenlebens der Deutschen mit den ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien.
Sie wissen sehr wohl: Keiner von uns denkt daran, den Anwerbestopp aufzuheben. Jeder von uns ist der Meinung, daß wir denen, die zurück wollen, die mögliche Hilfe geben, auch dann, wenn wir an Ihrer Form der Hilfe, wie ich finde, berechtigte Zweifel angemeldet haben. Aber ich sage Ihnen: Wir bestehen auf Klarheit.
Wir bieten, wenn die beiden Streitpunkte vom Tisch sind, unsere Zusammenarbeit an, damit wir sehr schnell eine Verbesserung der Lebensumstände in unserem Land für diese Bevölkerungsgruppe bekommen.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.