Rede von: Unbekanntinfo_outline
die Grundkonstruktion für den Arzt im Praktikum findet unsere Zustimmung, die Grobstrukturierung ebenfalls sowie auch und vor allem die Möglichkeit der Anrechnung auf die freiwillige Weiterbildung. Dazu sagen wir ausdrücklich ja. Dabei gehen wir aber von einer Mindestanrechnung von etwa einem Jahr aus und hoffen, daß bei den Allgemeinärzten — das ist dann landesrechtliche Ausfüllung — u. U. sogar die gesamte Zeit angerechnet werden kann.
Drei kurze Anmerkungen zu Hauptproblemen will ich noch machen.
Erstens. Die Verlängerung der Ausbildung der Ärzte soll und kann nicht Maßstab und Beispiel für eine Verlängerung der Ausbildung in anderen Studien- und Lehrbereichen sein. Das Draufsatteln der AiP-Zeit auf das Universitätsstudium ist gewissermaßen eine Notmaßnahme auf Grund des Ansturms der Studenten auf das Medizinstudium. 50 Studenten pro Blinddarm sind halt einfach zuviel! Wir dürfen es aber nicht zum Prinzip erheben, daß qualitative Probleme jeweils durch quantitative Lösungen, wie hier durch das Draufsatteln, gelöst werden. Ich halte es für eine höchst besorgniserregende Entwicklung, daß die Ausbildungszeiten unten immer länger werden, und daß am Ende des Arbeitslebens die Pensionsgrenze immer weiter heruntergefahren wird. Nicht nur, daß wir auf die Schultern der arbeitenden Bevölkerung immer mehr Soziallasten aufladen; wir machen diese Schultern auch noch schmächtiger! Dies sollten wir insgesamt beachten, und vor diesem Hintergrund meine ich, daß wir in der Lage sein müßten, dann, wenn der Studentenberg zurückgegangen ist, die gesamten Ausbildungszeiten auch wieder zur Diskussion zu stellen; vielleicht kann man sie dann wieder reduzieren.
Zweitens. Die Diskussion über die Zeit als Arzt im Praktikum darf nicht den Blick von der Organisation der Studiengänge ablenken. Die Frau Staatssekretärin hat das schon gesagt, und sie hat dabei auf die Approbationsordnung verwiesen. Bei der Approbationsordnung geht es um eine grobe Strukturierung des Studiums. Ich will einen Schritt weiter gehen und sagen: wenn der Gesetzgeber bei der Neuordnung des Studiums der Mediziner und die Regierung mit der Approbationsordnung ihre Pflicht getan haben, sind aber auch die Universitäten dran, ihrereits zu entrümpeln und die Grundbedingungen für das Studium im Jahre 2000 zu schaffen.
Drittens zum Kapazitätsproblem. Wir begrüßen ausdrücklich den Kompromißvorschlag des Bundesrates für eine Übergangszeit von 18 Monaten. Damit ist die Kapazitätsfrage sicher leichter zu lösen. Frau Staatssekretärin, wir werden zu diskutieren haben, ob diese 18 Monate als Dauerlösung geeignet sind.
Meine Damen und Herren, das Vertrauen in die Qualität der Ärzte ist eine wesentliche Säule des Zutrauens der Bevölkerung
in die ausbildenden Institutionen und in die Verläßlichkeit der gesetzlichen Vorgaben. Wir reden immer von der „Betroffenheit" der Bürger. Hier sind die Bürger wirklich sehr persönlich und unmittelbar betroffen. Ich glaube, dies verpflichtet uns, gerade dieses Gesetz besonders sorgfältig und sachgerecht zum Wohle der Bürger und ihrer Gesundheit zu diskutieren.
Ich bedanke mich.