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ID1008835000

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    Plenarprotokoll 10/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6409 B Würdigung des zweiten Präsidenten des Deutschen Bundestages, D. Dr. Hermann Ehlers 6424 B Begrüßung einer Delegation der Abgeordnetenkammer der Föderativen Republik Brasilien 6431 D Begrüßung einer Delegation beider Häuser des österreichischen Parlaments . . 6487 A Aktuelle Stunde betr. Rechtsverletzungen während der Herbstmanöver Dr. Dregger CDU/CSU 6409 B Dr. Schmude SPD 6410 B Ronneburger FDP 6411 C Frau Kelly GRÜNE 6412 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 6413 B Dr. Glotz SPD 6415A Wimmer (Neuss) CDU/CSU 6416 B Kolbow SPD 6417 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 6418 B Bastian fraktionslos 6419 B Dr. Laufs CDU/CSU 6420 A Frau Fuchs (Verl) SPD 6420 D Graf Huyn CDU/CSU 6422 A Dr. Emmerlich SPD 6422 D Bohl CDU/CSU 6423 C Vizepräsident Stücklen 6414 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Konferenz zwischen den Mitgliedstaaten der EG sowie Spaniens und Portugals mit den Staaten Mittelamerikas und den Contadora-Staaten in San José am 28./29. September 1984 Genscher, Bundesminister AA 6424 D Brück SPD 6427 A Dr. Marx CDU/CSU 6429 C Frau Gottwald GRÜNE 6432 A Schäfer (Mainz) FDP 6435A Präsident Dr. Barzel 6429 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes — Drucksache 10/1013 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 10/2039 — Dörflinger CDU/CSU 6438A Reschke SPD 6440 A Grünbeck FDP 6442 B Sauermilch GRÜNE 6444 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 6446 C Schmitt (Wiesbaden) SPD 6449 C Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 6451 C Conradi SPD 6453 B Ruf CDU/CSU 6456 B II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1983 — Drucksachen 10/1061, 10/1611 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 6473 D Heistermann SPD 6475 C Dr. Feldmann FDP 6478 B Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6480 B Berkhan, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 6482 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 6487 B Dr. Klejdzinski SPD 6491 C Ehrbar CDU/CSU 6495A Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1984 — Drucksache 10/1650 — Möllemann, Staatsminister AA 6499 D Verheugen SPD 6501 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 6504 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6506 C Schäfer (Mainz) FDP 6507 D Berger CDU/CSU 6509 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kraftfahrzeugen — Drucksachen 10/536, 10/1981 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Abgasverminderung bei Lastkraftwagen als Notmaßnahme gegen das Waldsterben — Drucksache 10/2059 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bekämpfung des Waldsterbens und gesundheitlicher Gefährdungen durch Geschwindigkeitsbegrenzungen — Drucksache 10/2065 — Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 6511A, 6519A Schmidbauer CDU/CSU 6511 D Duve SPD 6513 C Hoffie FDP 6515 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6517 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Preisangaben — Drucksache 10/1526 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/2024 — Wissmann CDU/CSU 6521 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen „Umweltprobleme der Nordsee" — Drucksachen 9/692, 10/358 Nr. 6, 10/2054 — Austermann CDU/CSU 6523 A Jansen SPD 6525A Wolfgramm (Göttingen) FDP 6526 B Sauermilch GRÜNE 6527 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung —— Drucksache 10/1116 — Dr. de With SPD 6529 C Seesing CDU/CSU 6530 D Frau Reetz GRÜNE 6532 A Beckmann FDP 6533 A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . . 6534 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/1963 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Egert, Lutz, Glombig, Hauck, Kirschner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung der Weiterbildung der Hausärzte in der Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 III kassenärztlichen Versorgung (HausärzteWeiterbildungsgesetz) — Drucksache 10/1755 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 6535 B Egert SPD 6536 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 6538 D Frau Dr. Bard GRÜNE 6540 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 6541 D Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1966 — Frau Nickels GRÜNE 6543 B Dr. Göhner CDU/CSU 6544 B Meininghaus SPD 6544 D Neuhausen FDP 6545 D Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1982 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2005 — 6547 A Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2006 — Peter (Kassel) SPD 6547 B Dr. Göhner CDU/CSU 6548 A Frau Nickels GRÜNE 6548 D Möllemann, Staatsminister AA 6549 D Becker (Nienberge) SPD 6550 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Tierversuche im wehrmedizinischen Bereich — Drucksache 10/1307 — Frau Dr. Bard GRÜNE 6551 A, 6556 A Michels CDU/CSU 6551 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 6552D, 6556C Bredehorn FDP 6553 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 6554 D Fragestunde — Drucksachen 10/2051 vom 28. September 1984 und 10/2072 vom 4. Oktober 1984 — Auswirkung der EG-Verordnung 2677/84 vom 20. September 1984 auf den Markt DringlAnfr 04.10.84 Drs 10/2072 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 6458 C ZusFr Eigen CDU/CSU 6459 A ZusFr Gansel SPD 6459 C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6460 A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 6460 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 6460 B ZusFr Frau Weyel SPD 6460 C Aktivitäten von Staatsminister Vogel während seines Aufenthalts in Namibia MdlAnfr 1 28.09.84 Drs 10/2051 Schwenninger GRÜNE Antw StMin Vogel BK 6460 D ZusFr Schwenninger GRÜNE 6461 A ZusFr Toetemeyer SPD 6461 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6461 B ZusFr Gansel SPD 6461 C Zuschuß zu den Lebenshaltungskosten für die nach Kanada kommandierten Soldaten der Bundesluftwaffe MdlAnfr 53, 54 28.09.84 Drs 10/2051 Wiefel SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6461 D ZusFr Wiefel SPD 6462 A Behinderung des Verkehrs auf einer internationalen Seewasserstraße durch die Bundesmarine MdlAnfr 58, 59 28.09.84 Drs 10/2051 Hettling SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6462 C ZusFr Hettling SPD 6462 C Ausrüstung von Teilnehmern an Herbstmanövern in Süddeutschland mit scharfer Munition MdlAnfr 60 28.09.84 Drs 10/2051 Frau Nickels GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6463A Lieferung deutscher Leopard-Panzer in die Türkei MdlAnfr 56, 57 28.09.84 Drs 10/2051 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6463 B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6463 B ZusFr Gansel SPD 6463 C ZusFr Schwenninger GRÜNE 6463 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 6463 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 6463 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Ratifizierung der Zusatzprotokolle I und II zu den Genfer Rotkreuzabkommen vom 12. August 1949 MdlAnfr 12 28.09.84 Drs 10/2051 von der Wiesche SPD Antw StMin Möllemann AA 6464 C ZusFr von der Wiesche SPD 6464 D ZusFr Verheugen SPD 6464 D Überprüfung der Lieferung chemischer Waffen an die kriegführenden Staaten im Golfkrieg durch das Rüstungskontrollamt der WEU; Genehmigung der Bundesregierung für bestimmte Verkäufe an den Irak MdlAnfr 15, 16 28.09.84 Drs 10/2051 Gansel SPD Antw StMin Möllemann AA 6465A ZusFr Gansel SPD 6465 A ZusFr Stutzer CDU/CSU 6466 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 6466 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6467 B ZusFr Verheugen SPD 6467 C Verhandlungen der Pionierinvestoren im Tiefseebergbau über die Aufteilung der Abbaufelder; Sicherung deutscher Interessen MdlAnfr 13, 14 28.09.84 Drs 10/2051 Grunenberg SPD Antw StMin Möllemann AA 6467 D ZusFr Grunenberg SPD 6468 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 6468A Forderung des südfafrikanischen Ministerpräsidenten Botha nach Abzug der Kubaner aus Angola vor einer Lösung des Namibia-Konflikts MdlAnfr 17, 18 28.09.84 Drs 10/2051 Toetemeyer SPD Antw StMin Möllemann AA 6469 B ZusFr Toetemeyer SPD 6469 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 6469 D ZusFr Schwenninger GRÜNE 6469 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6470A ZusFr Verheugen SPD 6470 A Unbedenklichkeit nichtapothekenpflichtiger Medikamente MdlAnfr 61 28.09.84 Drs 10/2051 Lambinus SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6470 C ZusFr Lambinus SPD 6471 A Rechtliche Gleichstellung von Adoptivkindern, insbesondere bei der Einführung von Erziehungsgeld MdlAnfr 62 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 6471A ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 6471 B Halt von Intercity-Zügen in Lüneburg, Uelzen und Celle MdlAnfr 65, 66 28.09.84 Drs 10/2051 Hedrich CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6471 D ZusFr Hedrich CDU/CSU 6472 A Herkunft der Ladung des im Ärmelkanal havarierten Atommüllfrachters „Mont Louis"; Transport von Atommüll aus deutschen Kraftwerken zur Wiederaufarbeitung in die Sowjetunion MdlAnfr 67, 68 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 6472 B ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 6472 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6473 B Nächste Sitzung 6556 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6557*A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) und des Abgeordneten Lambinus (SPD) nach § 31 GO zur Abstimmung über die Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 10/1966) 6557*C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 6409 88. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1984 Beginn: 7.58 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 5. 10. Antretter * 5. 10. Böhm (Melsungen) * 4. 10. Brandt 5. 10. Buckpesch 5. 10. Büchner (Speyer) * 4. 10. Dr. Enders * 5. 10. Eylmann 4. 10. Gansel * 5. 10. Gerstl (Passau) * 5. 10. Haase (Fürth) * 5. 10. Dr. Hackel * 5. 10. Frau Dr. Hartenstein 5. 10. Dr. Hauchler 5. 10. Horacek 5. 10. Dr. Hornhues * 5. 10. Jäger (Wangen) * 4. 10. Jungmann 4. 10. Kittelmann * 5. 10. Dr. Klejdzinski * 5. 10. Dr. Graf Lambsdorff 4. 10. Lemmrich * 5. 10. Lenzer * 5. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 5. 10. Dr. Mitzscherling 5. 10. Dr. Müller * 5. 10. Dr. Müller-Emmert 5. 10. Neumann (Bramsche) * 5. 10. Pesch 5. 10. Polkehn 5. 10. Porzner 5. 10. Reddemann * 4. 10. Frau Renger 5. 10. Reuschenbach 5. 10. Dr. Scheer 5. 10. Schmidt (Hamburg) 5. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) * 5. 10. Frau Schoppe 5. 10. Schulte (Unna) 5. 10. Schwarz " 5. 10. Frau Simonis 5. 10. Dr. Soell 5. 10. Dr. Solms 5. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 10. Dr. Spöri 5. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 5. 10. Stobbe 5. 10. Stockleben 5. 10. Dr. Unland * 5. 10. Vosen 4. 10. Waltemathe 5. 10. Weiskirch (Olpe) 5. 10. Wilz 5. 10. Wischnewski 5. 10. Dr. Wulff 5. 10. Zierer * 5. 10. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) und des Abgeordneten Lambinus (SPD) nach § 31 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 10/1966) Die Unterzeichneten erklären, daß sie die Petition zum Volksentscheid im vorgeschlagenen Verfahren zwar nicht unterstützen, das Grundsatzanliegen, mehr plebiszitäre Elemente in die Verfassung aufzunehmen, aber für richtig halten. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Irmgard Karwatzki


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung soll die ärztliche Ausbildung verbessert werden. Seit Jahren wird von allen Beteiligten beklagt, daß die praktische Ausbildung im Medizinstudium in hohem Maße unzureichend ist. Unsere jungen Ärzte sind theoretisch gut, aber keinesfalls auch praktisch so ausreichend qualifiziert, daß sie die Befähigung besitzen, ihren Beruf, wozu sie die Approbation als Arzt berechtigt, eigenverantwortlich und selbständig auszuüben.
    Das liegt vor allem daran, meine Damen und Herren, daß wir eine extrem hohe Zahl von Medizinstudenten haben. Die Zahl der Studienanfänger hat sich seit 1970 mehr als verdoppelt, liegt in den letzten Jahren bei über 11 000 und steigt immer noch an. Zwangsläufig haben sich unter diesen Umständen die Möglichkeiten für den praktischen Unterricht und die praktische Unterweisung im Medizinstudium immer mehr verrringert. Es wäre illusorisch, zu erwarten, daß sich hieran Wesentliches ändern ließe.
    Es ist höchste Zeit, die praktische Befähigung der Ärzte zu verbessern, um drohenden Gefahren für die ärztliche Versorgung und unerträglicher Belastungen unseres Systems der sozialen Sicherung entgegenzuwirken. Ärzte, die den Anforderungen einer qualifizierten ärztlichen Versorgung nicht gewachsen sind, können zu einem erheblichen Risiko für den einzelnen Patienten und für die Volksgesundheit werden. Untragbare Kostensteigerungen können eintreten, wenn sie in ihrer verständlichen Unsicherheit falsche oder unangemessene teure Behandlungsmethoden anwenden.
    Es muß schnell gehandelt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, die praktische Befähigung aller Ärzte nachhaltig zu verbessern, gibt es keine Alternative zu dem im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Weg der Einführung einer im Anschluß an das sechsjährige Medizinstudium abzuleistende zweijährige Praxisphase. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß umfassende Verbesserungen im Medizinstudium wegen der hohen Zahl der Medizinstudenten nicht möglich sind.
    Künftig würde es wegen der hohen Zahl der Ausbildungsabsolventen nur noch einem Teil der Ärzte möglich sein, nach dem Studium eine Stelle als Assistenzarzt zu finden. Die übrigen müßten sich notgedrungen ohne jede praktische Erfahrung in freier Praxis niederlassen. Wenn die Vorbereitungszeit für den Kassenarzt ausläuft, gibt es insoweit nicht einmal mehr Hürden für den Zugang zur Kassenpraxis. Diese Entwicklung zwingt dazu, sicherzustellen, daß alle Ärzte die notwendige Qualifikation im Rahmen ihrer Ausbildung erwerben können.
    Das Ziel einer ausreichenden Befähigung aller Ärzte wäre nicht über den Weg erreichbar, den der von der Fraktion der SPD eingebrachte, heute ebenfalls zur ersten Lesung anstehende Entwurf eines Hausärzte-Weiterbildungsgesetzes vorsieht. Mir liegt die Verbesserung der primärärztlichen Versorgung sicherlich ebenso sehr am Herzen wie den Kollegen der SPD, die hinter diesem Entwurf stehen. Dieses Ziel kann aber auf dem von der Bundesregierung beschrittenen Weg auch und, wie ich meine, besser erreicht werden.
    Mit allem Nachdruck muß ich deshalb feststellen, daß mit dem Modell, das der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vorsieht, in keiner Weise der Notwendigkeit Rechnung tragen wird, allgemein beste-
    6536 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984
    Parl. Staatssekretär Frau Karwatzki
    hende Ausbildungsdefizite abzubauen. Es liegt auch auf der Hand, daß durch eine Lösung, die für die Zulassung als Kassenarzt für eine allgemeinmedizinische Praxis eine abgeschlossene Weiterbildung zum Allgemeinarzt voraussetzt, nicht nur keine Verbesserung, sondern eine erhebliche Verschlechterung der primärärztlichen Versorgung bewirkt würde.

    (Zuruf des Abg. Egert [SPD])

    — Herr Egert, Sie dürfen auch gleich. — Bekanntlich sind die Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin so knapp, daß nicht annähernd so viele Allgemeinärzte herangebildet werden können, wie sie für eine ausreichende Versorgung im Bereich der Allgemeinmedizin gebraucht werden.
    Was sollte im übrigen mit den Ärzten geschehen, die keine Weiterbildungsmöglichkeit finden? Sollte nur noch wenigen der Zugang zur Kassenarztpraxis offenstehen, obwohl wegen der steigenden Zahl der Ärzte auch die Möglichkeiten für eine Tätigkeit in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen beschränkt sein werden? Auch dieses Problem müssen wir sehen.
    Wir müssen an die vielen jungen Menschen denken, die sich in der Erwartung eines beruflichen Unterkommens einem langwierigen Studium unterziehen. Meine Damen und Herren, es muß schon verblüffen, daß sich eine Partei wie die SPD, die laufend den Abbau von Privilegien predigt, für Regelungen einsetzt, die zwangsläufig dazu führen würden, daß nur einem Teil der jungen Ärzte der Zugang zu einer auskömmlichen beruflichen Existenz offensteht. Auch aus dieser Sicht darf es nur eine Lösung geben, die die Zielsetzung hat, alle Ärzte ausreichend auszubilden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf vor.
    Auch der Bundesrat begrüßt die Einführung der zweijährigen Praxisphase. Er hat auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die mit der Bereitstellung von 24 000 Stellen für Ärzte im Praktikum verbunden sind. Die Bundesregierung ist sich dieser Schwierigkeiten bewußt, hält sie aber bei einem gemeinsamen Einsatz aller Verantwortlichen für lösbar.

    (Egert [SPD]: Lehrstellengarantie des Bundestages! — Frau Nickels [GRÜNE]: Ist nur die Frage, ob die sich auch alle einsetzen wollen!)

    — Das ist richtig. Die Verbände, die an der Bereitstellung der Stellen entscheidend mitwirken, haben zugesichert, sich mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dafür einzusetzen, daß die Voraussetzungen für die Durchführung der Praxisphase geschaffen werden. In dem mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer abgestimmten Text der Begründung zum Gesetzentwurf zur Frage der Bereitstellung der Stellen sind diese Zusicherungen eingegangen. Sie sind eine entscheidende Grundlage für die weiteren Absprachen, für die sich die Bundesregierung einsetzt.
    Die vielen Gespräche, die wir über die Praxisphase geführt haben, waren stets von der fachlichen Überzeugung bestimmt, daß heute die weitgehende Berechtigung, die die Approbation als Arzt beinhaltet, nur noch über eine zweijährige Praxisphase nach dem Medizinstudium verantwortet werden kann. Angesichts einer großen Bereitschaft bei Institutionen und Verbänden, die zweijährige Praxisphase zu realisieren, wäre es verfehlt, auf eine kürzere Dauer der Tätigkeit als Arzt im Praktikum zurückzugehen. Das schließt nicht aus, daß man den Vorschlag des Bundesrates, für eine Übergangszeit die Dauer der Praxisphase auf 18 Monate zu beschränken, aufgreift. Eine stufenweise Einführung erleichtert sicherlich die Bereitstellung der endgültig erforderlichen 24 000 Stellen für Ärzte im Praktikum.
    Das Gesetz sollte so bald wie möglich verabschiedet werden. Wir brauchen eine schnelle Entscheidung des Gesetzgebers, damit die Praxisphase, die erstmals 1987 anlaufen soll, rechtzeitig vorbereitet werden kann. Stellen können erst geschaffen werden, wenn die geplante Regelung Gesetz geworden ist.
    Die Verbesserung der ärztlichen Ausbildung ist eine vorrangige Aufgabe aller Beteiligten. Unsere Bemühungen dürfen sich nicht auf die Einführung der Praxisphase beschränken. Auch die Ausbildung im Studium sollte im Rahmen des Möglichen verbessert werden. Hierauf zielt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte, die zur Zeit vorbereitet wird. Sie ist vor allem auf eine Intensivierung der praktischen Ausbildung im Studium und auf Verbesserungen im Prüfungswesen ausgerichtet.
    Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe mich an den Text gehalten, allerdings etwas schneller geredet, weil der Parlamentarische Geschäftsführer mich gebeten hat, in unser aller Interesse eben das zu tun, damit wir anschließend etwas eher nach Hause gehen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Egert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Egert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Karwatzki, ich bestätige Ihnen gern, daß Sie schnell geredet haben. Nur war das, was Sie gesagt haben, deswegen nicht unbedingt überzeugender, weil Sie schneller geredet haben. Wir werden in der Ausschußberatung Gelegenheit haben, den einen oder anderen Aspekt der Gesetzentwürfe, die hier in verbundener Debatte diskutiert werden, zu vertiefen. Auf ein paar Punkte will ich bereits jetzt eingehen, damit wir hinsichtlich der Motive, die zu den unterschiedlichen Regelungen geführt haben, keine Legenden weben.
    1969 und 1971 war der Bundestag gemeinschaftlich der Auffassung, daß er mit der Regelung der ärztlichen Ausbildung den Stein der Weisen unter dem Gesichtspunkt einer praxisnäheren Ausbildung gefunden habe. Das war 1969 und 1971 unsere



    Egert
    gemeinsame Auffassung. Nun sind wir durch Erfahrung allesamt klüger geworden, und wir versuchen, diesen stärkeren Praxisbezug in der Ausbildung zu erweitern. Dabei gehen wir unterschiedliche Wege.
    Diese Wege sind tatsächlich dringend notwendig, nicht nur für diejenigen, die ausgebildet werden sollen, sondern auch für diejenigen, die sich in die Hände einer Ärztin oder eines Arztes begeben, nämlich die Patienten. Die Frage, inwieweit ein Arzt nach den gegenwärtig geltenden Ausbildungsbestimmungen in der Lage sein kann, die Menschen ordnungsgemäß zu versorgen, hat doch wesentlich mit der Frage zu tun, was er mit seiner Approbation macht: ob er sich unmittelbar nach seinem Studium niederlassen will, d. h. ohne jede weitere praktische Erfahrung auf die Menschheit losgelassen wird, oder ob er die Zeit nutzt, sich einer Weiterbildung im Krankenhaus zu unterziehen, um dort im Kontakt mit anderen Ärztinnen und Ärzten praktische Erfahrungen zu gewinnen.
    Die Qualität der Ärzte, die gegenwärtig auf die Patienten losgelassen werden, ist also unterschiedlich. Wir müssen daran interessiert sein, die Qualität zu vereinheitlichen.
    Einer der Gesichtspunkte, die zu dem Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion geführt haben, ist, daß wir gesagt haben: Wir wollen den niederlassungswilligen Teil der frischgebackenen Mediziner in die Lage versetzen, qualifizierte Arbeit leisten zu können. Mit dem Hausärzte-Weiterbildungsgesetz haben wir uns für den Weg entschieden, als zusätzliche Qualifikation für die Zulassung zum Kassenarzt obligatorisch die Absolvierung einer Weiterbildungspflicht vorzusehen.
    Dies ist keine quantitative Beschränkung, Frau Kollegin Karwatzki, sondern es ist eine qualitative Anforderung, die wir an einen zur Kassenpraxis zugelassenen Arzt stellen.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Und was geschieht mit den anderen?)

    Eine solche Regelung ist auch angesichts der Kompetenzverteilung, die wir im Gesundheitswesen zwischen Bund und Ländern haben, unumstritten; denn die Zuständigkeit des Bundes für das Kassenarztrecht ist eindeutig.
    Wir nehmen dabei in Kauf, daß ein Teil der niederlassungswilligen Ärzte, der nicht in die Kassenpraxis strebt, der also ausschließlich eine Privatpraxis betreiben möchte, sich ohne Weiterbildung niederlassen kann. Hier verweise ich allerdings darauf, daß diesem Teil der Ärzteschaft — insofern stimmt auch Ihr anderes Argument nicht, Frau Kollegin Karwatzki — nach den landesrechtlichen Bestimmungen der Weg zur Weiterbildung über die freiwillige Entscheidung ohnehin offenbleibt.
    Meine Damen und Herren, vor allem die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion haben sich mit unserem Gesetzentwurf beschäftigt und ihn heftig kritisiert. Unserem Lösungsvorschlag wird vorgeworfen, wir vermischten bundes- und landesrechtliche Kompetenzen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Mit unserem Entwurf werden Kompetenzvermischungen ausdrücklich vermieden, weil wir uns auf das Kassenarztrecht beschränken, das verantwortlich vom Bund zu regeln ist.

    (Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Schön wär's!)

    — So ist es.
    Die FDP-Kollegen haben uns weiter vorgeworfen, unsere Lösung sei verfassungsrechtlich bedenklich. Verfassungsrechtlich bedenklich ist in dieser Republik schon fast alles. Wenn dieser Vorwurf kommt, muß man ihn ernst nehmen. Es wird gesagt, unsere Lösung sei verfassungsrechtlich bedenklich, weil die Pflichtweiterbildung für die kassenärztliche Tätigkeit die Ausübung des Berufs als Kassenarzt mit einer bisher freiwillig zu erwerbenden Qualifikation verknüpfe.
    Auch dieser Vorwurf geht in die Irre. Die Ausübung des Berufs als Kassenarzt ist bereits heute keinesfalls mit einer bisher freiwillig zu erwerbenden Qualifikation verknüpft. Wenn sich z. B. ein chirurgisch tätiger Arzt als Kassenarzt niederlassen will, hat er die Pflicht, vorher eine Weiterbildung zum Chirurgen abzuleisten. Sonst kann er sich nicht als Chirurg niederlassen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Sehr richtig!)

    Diese Regelung gilt für alle medizinischen Bereiche. Für einen Bereich gilt sie nicht, nämlich für den Bereich der Allgemeinmedizin. Nun habe ich in vielen Sonntagsreden gehört, daß man den Bereich der Allgemeinmedizin und den bewährten Hausarzt stärken will. Aber ausgerechnet in diesem Bereich wollen wir diese Ausnahme weiter gelten lassen. Wir sagen, daß in dieser Regelung kein Sinn liegt. Wieso verlangen wir denn von einem Arzt, der sich mit einem medizinischen Teilbereich befaßt, etwa von einem Augenarzt, eine mehrjährige Weiterbildung, während wir einen Arzt, der sich mit der medizinischen Gesamt- oder Basisversorgung der Menschen befaßt, von dieser Anforderung freistellen? Wenn wir wollen, daß die allgemeinmedizinisch tätigen Ärzte keine Ärzte zweiter Wahl sind, dann müssen wir verhindern, daß sie eine mindere Ausbildung erhalten. Diesem Anspruch genügen wir aber nicht, wenn wir sie als einzige Arztgruppe von einer pflichtgemäß zu erwerbenden Weiterbildungsqualifikation ausschließen.
    Eine weitere Bestimmung unseres Gesetzentwurfs hat Kritik hervorgerufen. Dies ist unser Vorschlag, die Zulassung als Kassenarzt künftig mit dem 65. Lebensjahr erlöschen zu lassen. Ich verstehe in dem Zusammenhang die Aufregung nicht. Da streiten wir hier in diesem Haus bei der Vorruhestandsregelung für Arbeitnehmer darüber, ob sie mit 59, 58 oder 57 Jahren in den Ruhestand gehen sollen, damit zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, und bei einer Gruppe, die immerhin zu den Spitzenverdienern in unserem Land zählt, soll es ein Sakrileg sein, eine Altersgrenze von 65 Jahren einzuführen.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Gilt das auch für Abgeordnete?)




    Egert
    Ich finde, daß wir uns im Interesse der nachwachsenden Ärzte und auf dem Hintergrund der zu erwartenden Ärzteschwemme durchaus damit befreunden sollten, auch für diesen Arztberuf eine Altersgrenze einzuführen. Dabei geht es auch wieder um den Kassenarzt. Herr Kollege Cronenberg, Sie haben in einer Presseerklärung gesagt, daß die Freiberuflichkeit keine Altersgrenze kennt.

    (Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: So ist es!)

    Das ist wohl wahr. Nur: Die Freiberuflichkeit bezieht sich auf die Ausübung des Berufs als niedergelassener Arzt. Die Aufgaben und Pflichten des Kassenarztes sind eine völlig andere Frage.

    (Widerspruch des Abg. Cronenberg [Arnsberg] [FDP])

    Wir schlagen keine Altersgrenzen für niedergelassene Ärzte vor. Wer unseren Vorschlag mit dem Hinweis bedenkt, mit einer solchen Altersregelung träfen wir genau jene Berufsgruppe, die wir doch eigentlich fördern wollten, nämlich die Allgemeinärzte und die praktischen Ärzte, dem entgegne ich: Der hat den Gesetzentwurf schlicht nicht gelesen. Dort steht ausdrücklich, daß wir Ausnahmen von der 65-Jahre-Regelung dann wollen, wenn die Versorgung der Patienten dies erforderlich macht.
    Gestatten Sie mir, Frau Kollegin Karwatzki, noch ein paar Worte zur Vierten Novelle der Bundesärzteordnung. Wir können den Vorschlag der Bundesregierung nicht akzeptieren. Wir lehnen vor allen Dingen die neu vorschlagene Ausbildungsphase „Arzt im Praktikum" ab. Dabei sind wir uns sehr wohl bewußt, daß die Bundesregierung ihren Vorschlag in der Absicht unterbreitet hat, mit dieser neuen Ausbildungsphase einen stärkeren Praxisbezug zu erreichen.
    Nur: Wer dies wirklich will, darf sich nicht darauf beschränken, lediglich zwei Jahre zusätzliche Ausbildung zu verlangen. Er muß sagen, was an Ausbildungsinhalten in diesen zwei Jahren vermittelt werden soll. Eine Verlängerung der Ausbildung um zwei Jahre ohne Festlegung der Ausbildungsinhalte ist ein rein formaler Vorgang, dessen Sinn wir nicht einsehen können.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Darüber können wir reden!)

    Hinzu kommt: Wer sagt, die Ausbildung müsse um zwei Jahre verlängert werden, muß auch sagen, wie und wo er die dafür erforderlichen Ausbildungsplätze bereitstellen will. Auch hier bleibt der Regierungsentwurf die Antwort schuldig. Die bisherigen Beratungen im Bundesrat haben gezeigt, daß weder die Länder noch die ärztlichen Körperschaften in den Ländern bereit oder in der Lage sind, die erforderliche Anzahl der Ausbildungsplätze zu gewährleisten. Diese Garantie ist doch wohl erforderlich, wenn wir nicht wollen, daß ein Medizinstudent oder eine Medizinstudentin seine oder ihre Ausbildung beginnt und im weiteren Verlaufe dieser Ausbildung erfährt, daß ihr oder ihm kein Platz für die praktische Ausbildung zur Verfügung gestellt werden kann. Dies heißt doch, auf dem Rücken der dort Auszubildenden die Probleme zu verschieben und sie so auch nicht zu lösen. Hier wird ein Wechsel zu Lasten Dritter gezogen.

    (Frau Dr. Adam-Schwaetzer [FDP]: Wo kriegen wir die Stellen für die Hausarztweiterbildung her?)

    Die Bundesregierung will, daß ihn die Länder einlösen. Die Länder sagen, sie wissen nicht, wie sie es tun können. Ich halte das für eine sehr offene Regelung, die keinesfalls das Problem löst.
    Gestatten Sie mir noch einen abschließenden Hinweis. Wir registrieren gerade im Zusammenhang mit dem Lösungsversuch der Bundesregierung die Stellungnahme der Fachkreise, inbesondere die der Bundesärztekammer. Dort wird offensichtlich so getan, als sei mit dieser neuen zweijährigen Ausbildungsphase das Weiterbildungsproblem für Allgemeinmediziner gelöst. Dies kann allerdings nur glauben, wer nicht sieht, daß sich die Bundesärztekammer hinter der Bundesregierung versteckt, um ihre standespolitischen Interessen mit Hilfe der Bundesregierung durchzusetzen.

    (Beifall bei der SPD)