Rede von
Heinz
Westphal
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Dann rufe ich zusätzlich die Frage 16 des Abgeordneten Gansel auf:
Hat sich die Tätigkeit des Rüstungskontrollamtes der WEU hinsichtlich der Kontrolle von Entwicklung und Produktion von Fertigungsanlagen von Stoffen und Gegenständen, die zur chemischen Kriegsführung geeignet sind, bewährt, und wie beurteilt die Bundesregierung auf dem Hintergrund ihrer Erfahrungen Behauptungen, sie habe durch die Genehmigung bestimmter Verkäufe an den Irak die Voraussetzung für den Einsatz chemischer Waffen im Golfkrieg geschaffen?
Herr Staatsminister.
Möllemann, Staatsminister: Ich möchte auf Ihre Fragen wie folgt antworten:
Erstens. Die Empfehlung Nr. 403 der WEU-Versammlung ist vom Präsidenten der WEU-Versammlung an den Ständigen Rat der WEU weitergeleitet worden. Sie wird dort zur Zeit nach dem unter den sieben WEU-Partnern und mit der WEU-Versammlung vereinbarten Verfahren beraten. Eine unter den Sieben abgestimmte Antwort wird der WEU-Versammlung zur gegebenen Zeit zugeleitet.
Zweitens. Zur Tätigkeit des Rüstungskontrollamtes der WEU ist zu sagen, daß gemäß dem revidierten Brüsseler Vertrag von 1954 in bezug auf die Herstellung chemischer Waffen nur die Bundesrepublik Deutschland Kontrollen unterworfen ist.
Drittens. Die Bundesregierung hat in keinem Falle die Ausfuhr von chemischen Anlagen oder Ausrüstungen, die möglicherweise für die Herstellung von chemischen Waffen verwendet werden können, genehmigt. Auch hat sie nach Inkrafttreten der 53. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste und der 56. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, die eine Genehmigungspflicht für Ausfuhren von — ich zitiere —
Anlagen, Anlagenteilen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen, geeignet für die Untersuchung, Herstellung, Verarbeitung oder Erprobung von phosphororganischen Verbindungen, Lost oder anderen hochtoxischen Verbindungen
geschaffen hat, keine derartigen Genehmigungen erteilt.
Vor Erlaß dieser Verordnung, die am 9. August dieses Jahres in Kraft getreten ist, konnte die Ausfuhr chemischer Anlagen nur verhindert werden, wenn sie für die Herstellung von chemischen Waffen „besonders konstruiert" waren. Genehmigungen für die Ausfuhr solcher Güter wurden weder beantragt — —
— Doch; wenn sie für die Herstellung von chemischen Waffen „besonders konstruiert" waren.
— Gern. — Vor Erlaß dieser Verordnung, die am 9. August 1984 in Kraft getreten ist, konnte die Ausfuhr chemischer Anlagen nur verhindert werden, wenn sie für die Herstellung von chemischen Waffen „besonders konstruiert" waren. Genehmigungen für die Ausfuhr solcher Güter wurden weder beantragt, noch wurden sie erteilt. Von einer deutschen Firma in den Irak gelieferte Chemieanlagen wiesen keine solchen Konstruktionsmerkmale auf. Es ist zunächst Sache des Rüstungskontrollamtes, zu entscheiden, ob sich die Kontrollen in der Praxis bewährt haben. Das Rüstungskontrollamt ist frei, dem WEU-Rat Verbesserungsvorschläge vorzulegen. Wir verstehen diese Nichtherstellungskontrollen, denen wir uns als einziges Land unterworfen haben, als einen substantiellen Beitrag zur Rüstungskontrolle. Darüber hinaus setzt sich die Bundesrepublik Deutschland in der Genfer Abrüstungskonferenz für die Erarbeitung eines weltweiten, umfassenden und zuverlässig verifizierbaren Abkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen und Produktionsstätten ein.