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ID1008806900

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    Plenarprotokoll 10/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6409 B Würdigung des zweiten Präsidenten des Deutschen Bundestages, D. Dr. Hermann Ehlers 6424 B Begrüßung einer Delegation der Abgeordnetenkammer der Föderativen Republik Brasilien 6431 D Begrüßung einer Delegation beider Häuser des österreichischen Parlaments . . 6487 A Aktuelle Stunde betr. Rechtsverletzungen während der Herbstmanöver Dr. Dregger CDU/CSU 6409 B Dr. Schmude SPD 6410 B Ronneburger FDP 6411 C Frau Kelly GRÜNE 6412 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 6413 B Dr. Glotz SPD 6415A Wimmer (Neuss) CDU/CSU 6416 B Kolbow SPD 6417 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 6418 B Bastian fraktionslos 6419 B Dr. Laufs CDU/CSU 6420 A Frau Fuchs (Verl) SPD 6420 D Graf Huyn CDU/CSU 6422 A Dr. Emmerlich SPD 6422 D Bohl CDU/CSU 6423 C Vizepräsident Stücklen 6414 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Konferenz zwischen den Mitgliedstaaten der EG sowie Spaniens und Portugals mit den Staaten Mittelamerikas und den Contadora-Staaten in San José am 28./29. September 1984 Genscher, Bundesminister AA 6424 D Brück SPD 6427 A Dr. Marx CDU/CSU 6429 C Frau Gottwald GRÜNE 6432 A Schäfer (Mainz) FDP 6435A Präsident Dr. Barzel 6429 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes — Drucksache 10/1013 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 10/2039 — Dörflinger CDU/CSU 6438A Reschke SPD 6440 A Grünbeck FDP 6442 B Sauermilch GRÜNE 6444 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 6446 C Schmitt (Wiesbaden) SPD 6449 C Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 6451 C Conradi SPD 6453 B Ruf CDU/CSU 6456 B II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1983 — Drucksachen 10/1061, 10/1611 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 6473 D Heistermann SPD 6475 C Dr. Feldmann FDP 6478 B Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6480 B Berkhan, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 6482 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 6487 B Dr. Klejdzinski SPD 6491 C Ehrbar CDU/CSU 6495A Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1984 — Drucksache 10/1650 — Möllemann, Staatsminister AA 6499 D Verheugen SPD 6501 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 6504 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6506 C Schäfer (Mainz) FDP 6507 D Berger CDU/CSU 6509 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kraftfahrzeugen — Drucksachen 10/536, 10/1981 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Abgasverminderung bei Lastkraftwagen als Notmaßnahme gegen das Waldsterben — Drucksache 10/2059 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bekämpfung des Waldsterbens und gesundheitlicher Gefährdungen durch Geschwindigkeitsbegrenzungen — Drucksache 10/2065 — Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 6511A, 6519A Schmidbauer CDU/CSU 6511 D Duve SPD 6513 C Hoffie FDP 6515 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6517 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Preisangaben — Drucksache 10/1526 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/2024 — Wissmann CDU/CSU 6521 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen „Umweltprobleme der Nordsee" — Drucksachen 9/692, 10/358 Nr. 6, 10/2054 — Austermann CDU/CSU 6523 A Jansen SPD 6525A Wolfgramm (Göttingen) FDP 6526 B Sauermilch GRÜNE 6527 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung —— Drucksache 10/1116 — Dr. de With SPD 6529 C Seesing CDU/CSU 6530 D Frau Reetz GRÜNE 6532 A Beckmann FDP 6533 A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . . 6534 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/1963 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Egert, Lutz, Glombig, Hauck, Kirschner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung der Weiterbildung der Hausärzte in der Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 III kassenärztlichen Versorgung (HausärzteWeiterbildungsgesetz) — Drucksache 10/1755 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 6535 B Egert SPD 6536 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 6538 D Frau Dr. Bard GRÜNE 6540 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 6541 D Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1966 — Frau Nickels GRÜNE 6543 B Dr. Göhner CDU/CSU 6544 B Meininghaus SPD 6544 D Neuhausen FDP 6545 D Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1982 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2005 — 6547 A Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2006 — Peter (Kassel) SPD 6547 B Dr. Göhner CDU/CSU 6548 A Frau Nickels GRÜNE 6548 D Möllemann, Staatsminister AA 6549 D Becker (Nienberge) SPD 6550 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Tierversuche im wehrmedizinischen Bereich — Drucksache 10/1307 — Frau Dr. Bard GRÜNE 6551 A, 6556 A Michels CDU/CSU 6551 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 6552D, 6556C Bredehorn FDP 6553 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 6554 D Fragestunde — Drucksachen 10/2051 vom 28. September 1984 und 10/2072 vom 4. Oktober 1984 — Auswirkung der EG-Verordnung 2677/84 vom 20. September 1984 auf den Markt DringlAnfr 04.10.84 Drs 10/2072 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 6458 C ZusFr Eigen CDU/CSU 6459 A ZusFr Gansel SPD 6459 C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6460 A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 6460 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 6460 B ZusFr Frau Weyel SPD 6460 C Aktivitäten von Staatsminister Vogel während seines Aufenthalts in Namibia MdlAnfr 1 28.09.84 Drs 10/2051 Schwenninger GRÜNE Antw StMin Vogel BK 6460 D ZusFr Schwenninger GRÜNE 6461 A ZusFr Toetemeyer SPD 6461 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6461 B ZusFr Gansel SPD 6461 C Zuschuß zu den Lebenshaltungskosten für die nach Kanada kommandierten Soldaten der Bundesluftwaffe MdlAnfr 53, 54 28.09.84 Drs 10/2051 Wiefel SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6461 D ZusFr Wiefel SPD 6462 A Behinderung des Verkehrs auf einer internationalen Seewasserstraße durch die Bundesmarine MdlAnfr 58, 59 28.09.84 Drs 10/2051 Hettling SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6462 C ZusFr Hettling SPD 6462 C Ausrüstung von Teilnehmern an Herbstmanövern in Süddeutschland mit scharfer Munition MdlAnfr 60 28.09.84 Drs 10/2051 Frau Nickels GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6463A Lieferung deutscher Leopard-Panzer in die Türkei MdlAnfr 56, 57 28.09.84 Drs 10/2051 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6463 B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6463 B ZusFr Gansel SPD 6463 C ZusFr Schwenninger GRÜNE 6463 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 6463 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 6463 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Ratifizierung der Zusatzprotokolle I und II zu den Genfer Rotkreuzabkommen vom 12. August 1949 MdlAnfr 12 28.09.84 Drs 10/2051 von der Wiesche SPD Antw StMin Möllemann AA 6464 C ZusFr von der Wiesche SPD 6464 D ZusFr Verheugen SPD 6464 D Überprüfung der Lieferung chemischer Waffen an die kriegführenden Staaten im Golfkrieg durch das Rüstungskontrollamt der WEU; Genehmigung der Bundesregierung für bestimmte Verkäufe an den Irak MdlAnfr 15, 16 28.09.84 Drs 10/2051 Gansel SPD Antw StMin Möllemann AA 6465A ZusFr Gansel SPD 6465 A ZusFr Stutzer CDU/CSU 6466 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 6466 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6467 B ZusFr Verheugen SPD 6467 C Verhandlungen der Pionierinvestoren im Tiefseebergbau über die Aufteilung der Abbaufelder; Sicherung deutscher Interessen MdlAnfr 13, 14 28.09.84 Drs 10/2051 Grunenberg SPD Antw StMin Möllemann AA 6467 D ZusFr Grunenberg SPD 6468 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 6468A Forderung des südfafrikanischen Ministerpräsidenten Botha nach Abzug der Kubaner aus Angola vor einer Lösung des Namibia-Konflikts MdlAnfr 17, 18 28.09.84 Drs 10/2051 Toetemeyer SPD Antw StMin Möllemann AA 6469 B ZusFr Toetemeyer SPD 6469 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 6469 D ZusFr Schwenninger GRÜNE 6469 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6470A ZusFr Verheugen SPD 6470 A Unbedenklichkeit nichtapothekenpflichtiger Medikamente MdlAnfr 61 28.09.84 Drs 10/2051 Lambinus SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6470 C ZusFr Lambinus SPD 6471 A Rechtliche Gleichstellung von Adoptivkindern, insbesondere bei der Einführung von Erziehungsgeld MdlAnfr 62 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 6471A ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 6471 B Halt von Intercity-Zügen in Lüneburg, Uelzen und Celle MdlAnfr 65, 66 28.09.84 Drs 10/2051 Hedrich CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6471 D ZusFr Hedrich CDU/CSU 6472 A Herkunft der Ladung des im Ärmelkanal havarierten Atommüllfrachters „Mont Louis"; Transport von Atommüll aus deutschen Kraftwerken zur Wiederaufarbeitung in die Sowjetunion MdlAnfr 67, 68 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 6472 B ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 6472 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6473 B Nächste Sitzung 6556 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6557*A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) und des Abgeordneten Lambinus (SPD) nach § 31 GO zur Abstimmung über die Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 10/1966) 6557*C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 6409 88. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1984 Beginn: 7.58 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 5. 10. Antretter * 5. 10. Böhm (Melsungen) * 4. 10. Brandt 5. 10. Buckpesch 5. 10. Büchner (Speyer) * 4. 10. Dr. Enders * 5. 10. Eylmann 4. 10. Gansel * 5. 10. Gerstl (Passau) * 5. 10. Haase (Fürth) * 5. 10. Dr. Hackel * 5. 10. Frau Dr. Hartenstein 5. 10. Dr. Hauchler 5. 10. Horacek 5. 10. Dr. Hornhues * 5. 10. Jäger (Wangen) * 4. 10. Jungmann 4. 10. Kittelmann * 5. 10. Dr. Klejdzinski * 5. 10. Dr. Graf Lambsdorff 4. 10. Lemmrich * 5. 10. Lenzer * 5. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 5. 10. Dr. Mitzscherling 5. 10. Dr. Müller * 5. 10. Dr. Müller-Emmert 5. 10. Neumann (Bramsche) * 5. 10. Pesch 5. 10. Polkehn 5. 10. Porzner 5. 10. Reddemann * 4. 10. Frau Renger 5. 10. Reuschenbach 5. 10. Dr. Scheer 5. 10. Schmidt (Hamburg) 5. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) * 5. 10. Frau Schoppe 5. 10. Schulte (Unna) 5. 10. Schwarz " 5. 10. Frau Simonis 5. 10. Dr. Soell 5. 10. Dr. Solms 5. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 10. Dr. Spöri 5. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 5. 10. Stobbe 5. 10. Stockleben 5. 10. Dr. Unland * 5. 10. Vosen 4. 10. Waltemathe 5. 10. Weiskirch (Olpe) 5. 10. Wilz 5. 10. Wischnewski 5. 10. Dr. Wulff 5. 10. Zierer * 5. 10. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) und des Abgeordneten Lambinus (SPD) nach § 31 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 10/1966) Die Unterzeichneten erklären, daß sie die Petition zum Volksentscheid im vorgeschlagenen Verfahren zwar nicht unterstützen, das Grundsatzanliegen, mehr plebiszitäre Elemente in die Verfassung aufzunehmen, aber für richtig halten. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.
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    Herr Kollege Reschke, der Bundesfinanzminister war bei allen Beratun-



    Bundesminister Dr. Schneider
    gen, von Stufe zu Stufe, beteiligt. Als dieser Gesetzentwurf im Kabinett vorlag, hat er zugestimmt. Damit hat er seine Zustimmung gegeben. Und mit dieser Zustimmung — davon dürfen Sie sicher ausgehen — ist auch unter Beweis gestellt, daß er sich der haushaltsrechtlichen und finanzwirksamen Konsequenzen dieses Gesetzentwurfs voll bewußt gewesen ist.

    (Conradi [SPD]: Wie sind denn die Zahlen?)

    Im übrigen, meine Damen und Herren, wollen wir doch mit großer Gelassenheit einmal festlegen: Der Eindruck, der hier erweckt wird, als habe auch der Bundesrat selber dagegen Bedenken, kann nicht stimmen. Der Sprecher des antragstellenden Landes Niedersachsen hat im Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in der Sitzung vom 19. September 1984 dem Ausschuß für die Verabschiedung der Novelle namens des Landes Niedersachsen gedankt

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: So ist das!)

    und gesagt, dem Anliegen dieser Novelle sei in den Kernpunkten Rechnung getragen. In den Jahren 1985 und 1986 würden eine ganze Reihe neuer Maßnahmen begonnen werden, denen das neue Recht bereits zugute kommen könne.

    (Zuruf von der FDP: So ist es!)

    Meine Damen und Herren, diese Novelle wird neue Impulse für die Lösung der städtebaulichen Aufgaben bringen, so unter anderem für städtebauliche Umstrukturierungen, für die Aufbereitung brachliegender Gewerbeflächen, für Maßnahmen des Bodenschutzes.
    Sowohl für die bereits laufenden als auch für die künftigen Sanierungsmaßnahmen werden die Verfahrensregelungen erheblich vereinfacht. Wir haben es hier mit einer gemeinde- und bürgerfreundlichen Rechts-, Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung zu tun. Die Verpflichtung zur Aufstellung flächendeckender qualifizierter Bebauungspläne wird vereinfacht. Diese Verpflichtung wird nämlich gestrichen. Die Regelungen über die Genehmigungsverfahren und die Erhebung von Ausgleichsbeträgen werden flexibler gestaltet. In vereinfachten Verfahren werden die Gemeinden ermächtigt, bei neuen Maßnahmen von der Anwendung der besonderen bodenrechtlichen Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes abzusehen, wenn sie zur Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind.
    Meine Damen und Herren, die Novelle enthält zwar nur wenige Änderungen, ihre Wirkungen sind jedoch weitreichend. Die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden werden erweitert. Ihre politische Verantwortung für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wird deutlich gestärkt.
    Die Bundesregierung hat die Gesetzesnovelle unterstützt, weil die vorgesehenen Verfahrenserleichterungen dazu beitragen werden, daß die Zukunftsaufgaben der Stadterneuerung besser gemeistert werden können. Für die Bundesregierung hat die Stadterneuerung einen hohen Stellenwert. Er wird auch daran deutlich, daß die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung im Entwurf des Bundeshaushalts 1985 erneut um 40 Millionen DM auf jetzt 320 Millionen DM angehoben worden sind.
    Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, entfällt für etwa 1 500 Sanierungsgebiete die Aufstellung von Bebauungsplänen.
    In der Diskussion um die StädtebauförderungsNovelle haben vor allem die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände — ich habe ja mit ihnen allen gesprochen und ausgiebig beraten — die Sorge geäußert, diese Novelle sei möglicherweise in kurzer Zeit durch das neue Baugesetzbuch überholt, so daß die Praxis in kurzen Abständen mehrere Rechtsänderungen verarbeiten müsse. Dies allein waren die Bedenken.
    Nach eingehender Prüfung des Einwands kann ich auf der Grundlage des bereits erreichten Stands der Arbeiten am Baugesetzbuch jedoch feststellen, daß die vorliegende Novelle schon in das Baugesetzbuch überleitet. Sowohl das vereinfachte Verfahren als auch die anderen Erleichterungen sollen in das Baugesetzbuch übernommen werden.

    (Zuruf von der SPD: Sollen!)

    — Das liegt am Souverän. Das liegt am Deutschen Bundestag. Und zu diesem Souverän bei seiner derzeitigen mehrheitlichen Zusammensetzung habe ich uneingeschränktes Vertrauen.

    (Conradi [SPD]: Das kann sich ändern!)

    Zu diskutieren ist nur noch die Frage — und da bitte ich jetzt einmal genau zuzuhören — ob die besondere bodenpolitische Konzeption des geltenden Rechts, also vor allem die besonderen Entschädigungsregelungen und die Ausgleichsbetragsregelung, voll erhalten bleiben sollen. Sie wissen, was die Sachverständigen in den sechs Ausschüssen gesagt und wie sie votiert haben. In diesem Punkt ist die fachliche und politische Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Sie kann auch noch gar nicht abgeschlossen sein. Die Novelle zum Städtebauförderungsgesetz steht daher in der Kontinuität der Rechtsentwicklung im Bereich der Stadterneuerung und der Städtebauförderung. Wir haben damit ein wichtiges Teilstück des Baugesetzbuchs bereits verwirklicht.
    Das Städtebaurecht ist seit mehr als 30 Jahren, zuletzt in immer kürzeren zeitlichen Intervallen, Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben, Novellierungen und Novellierungsdiskussionen gewesen.

    (Reschke [SPD]: War das ein Schritt nach vorn?)

    Aus der Praxis werden durchaus widersprüchliche Forderungen an den Gesetzgeber herangetragen, Kollege Reschke, vielleicht sogar aus dem Land Nordrhein-Westfalen, vielleicht sogar aus der Stadt Essen.

    (Reschke [SPD]: Echternacher Springprozession!)

    — Nein, nicht Echternacher Springprozession. Ich
    komme aus Bayern. Unsere Prozessionen gehen im-



    Bundesminister Dr. Schneider
    mer nach vorn. Und ich halte mich an diesen Procedere-Rhythmus unserer Prozessionen.

    (Reschke [SPD]: Das muß aber nicht heißen: immer Richtung Kreuz des Südens!)

    — Nein, nein. Wir haben immer die richtigen Heiligen, zu denen wir wallfahren.

    (Reschke [SPD]: Wir kommen Ihnen zur Hilfe!)

    Zum einen wird gefordert, Teilnovellierungen zu vermeiden und damit eine Stetigkeit in der Rechtsanwendung zu sichern. Zum anderen werden — häufig von denselben Verbänden und Beteiligten — Einzelwünsche zur Änderung des Städtebaurechts geäußert, die im einzelnen meist auch berechtigt oder verständlich sind. Um alle diese Forderungen und auch die Erfahrungen mit dem Städtebaurecht umfassend aufzuarbeiten und die Praxis nicht mit laufenden Gesetzesänderungen zu belasten, hat die Bundesregierung beschlossen, durch eine Gesamtnovellierung ein einheitliches und modernes Städtebaurecht zu schaffen. Ich bin allen dankbar, die bereit waren, ihre Wünsche nach kurzfristigen Gesetzesänderungen zurückzustellen und jetzt konstruktiv am neuen Baugesetzbuch mitzuarbeiten.
    Die Arbeitsgruppen aus Städtebauexperten der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Gemeinden haben gute Vorarbeit geleistet. Diese Vorarbeit stand unter keinem politischen Vorzeichen. Gefragt waren nur Sachverstand, Berufserfahrung und Bereitschaft mitzuarbeiten. Die von ihnen vorgelegten Ergebnisse habe ich bereits im August dieses Jahres den Kollegen im Deutschen Bundestag zusammen mit einer eigenen Stellungnahme übermitteln können. Der politisch-parlamentarische Bereich ist damit zugleich mit der gesamten Fachöffentlichkeit und Fachwissenschaft in die Vorarbeiten einbezogen. Das ist ein Verfahren, das im Deutschen Bundestag seinesgleichen sucht.
    Wir werden im neuen Baugesetzbuch das geltende Recht nicht auf den Kopf stellen. Was gut ist, soll bleiben. Die tragenden Grundsätze und die wichtigen Verfahren und Rechtsinstitute des Städtebaurechts haben sich im wesentlichen bewährt und sollen erhalten bleiben. Es wird jedoch eine Reihe von Verbesserungen und Vereinfachungen geben, die das Planen und Bauen für die Gemeinden und für die Bürger erleichtern. Dabei sind sämtliche Materien des geltenden Rechts betroffen, vor allem die Vereinfachung der Bauleitplanung, die Erhöhung der Bestandskraft der Bauleitpläne und der kommunalen Satzungen, die Wahrung elementarer Planungsgrundsätze wie des Abwägungsgebots und der Bürgerbeteiligung, die Vereinfachung der Vorkaufsrechte, die Verbesserung der Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich, die Vereinfachungen in der Bodenordnung, im Erschließungsbeitragsrecht und bei der Wertermittlung und schließlich die entscheidenden Verbesserungen und Vereinfachungen im Recht der Stadterneuerung und der Städtebauförderung, die mit der heute zu beratenden Novelle bereits eingeleitet sind.
    Meine Damen und Herren, die vor uns liegenden Wochen und Monate werden ich für intensive Gespräche mit allen Beteiligten nutzen, mit den Verbänden, der Wissenschaft, den Ländern und den Vertretern der Städte und Gemeinden. Bereits im Frühjahr 1985 wird das Bundesbauminsterium den Referentenentwurf eines Baugesetzbuches vorlegen. Die Bundesregierung will noch vor Ende 1985 den Gesetzentwurf verabschieden und in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
    Meine Damen und Herren, ich mute mir selber, aber nicht nur mir, sondern auch meinen Mitarbeitern eine Riesenarbeitslast zu. Bedenken Sie, daß das Zustandekommen des Bundesbaugesetzes aus Verfassungsgründen — immer wieder waren Neuwahlen dazwischen — fast zehn Jahre gedauert hat. Das Städtebauförderungsgesetz wurde von 1960 bis 1971 diskutiert, und, Herr Kollege Conradi, wir haben uns in den Jahren 1972 bis 1976 ja sehr redlich bemüht, die Novelle zum Bundesbaugesetz zu erarbeiten.
    Die heute zur Entscheidung anstehende Novelle wird uns auf dem Weg zum neuen Baugesetzbuch einen entscheidenden Schritt voran bringen, und, wie ich eingangs schon gesagt habe, neue Impulse für die Lösung der vor uns stehenden städtebaulichen Aufgaben bringen. Dies gilt für die gesamte von mir angestrebte und betriebene Baugesetzgebung. Wir tun dies alles nicht, um Regierung, Parlament und Gerichte zu beschäftigen, wir tun es vielmehr, um die Umwelt unserer Städte und Dörfer auch für die kommenden Generationen zu sichern und zu verbessern.
    Herr Kollege Sauermilch, das meine ich, wenn ich von Humanisierung und Urbanisierung des Städtebaues spreche, und das bedeutet auch der Begriff der Stadtökologie, ein Begriff, der zu Recht heute in der öffentlichen Diskussion einen hohen Rang einnimmt. Wenn Sie daran interessiert sind, kann ich Ihnen Arbeiten aus meiner Feder, die über 20 Jahre alt sind, geben. Damals gab es nur einen Grünspecht im Wald und noch keine GRÜNEN im Deutschen Bundestag.

    (Zurufe von den GRÜNEN)

    Ich darf Ihnen sagen, es ist ein liebenswürdiges Tier. — Da habe ich also schon über die Stadtökologie nachgedacht.

    (Dr. Jannsen [GRÜNE]: Und was ist seit damals daraus geworden?)

    — Eine ganze Menge ist daraus geworden. Wenn Sie in meine Heimatstadt Nürnberg kommen und die Stadt im Wiederaufbau ansehen und feststellen, wie viele Bäume dort sind, werden Sie erkennen, daß vieles von dem, was wir damals als Kommunalpolitiker geplant und gedacht haben, längst Wirklichkeit geworden ist. Die GRÜNEN kämen, wenn es um die Rettung unserer Städte ginge, um Jahrzehnte zu spät.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von den GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, es mag paradox klingen, aber wir müssen auch in unseren dicht bebau-



    Bundesminister Dr. Schneider
    ten Gebieten die natürlichen Grundlagen des Lebens sichern, ja sogar wiederherstellen, wo sie durch menschliche Einwirkung beeinträchtigt sind. Hier liegen wesentliche neue Aufgaben für das Planen und Bauen. Durch Fernheizungsbetriebe und durch viele andere Maßnahmen ist heute die Luft in den zentralen Gebieten der Städte vielfach besser geworden als am Rande in Villengebieten, wo noch jedes Haus die eigene Befeuerung hat.
    Die Bodenfrage — Herr Sauermilch, darauf möchte ich eingehen — ist natürlich nicht die brennende Frage, wenn es darum geht, die stadtökologischen Bedingungen zu verbessern, wenn es darum geht, durch eine menschengerechte, maßstäbliche Städtebaupolitik, Stadterneuerungspolitik die Probleme zu lösen.

    (Sauermilch [GRÜNE]: Da ist genau die Bodenfrage die zentrale Frage!)

    Denn in all den großen Städten, in denen wir nicht menschenmaßstäblich gebaut haben, in all den Städten mit ihren Kisten- und Containerarchitekturen, wo wir die riesigen Betonzyklopen bedauern, gab es ausreichend Bauland. Diese Städte, diese Architektur litt in gar keiner Weise an einem Mangel an ausreichendem Bauland. Bei Sanierungsmaßnahmen hat die Bodenfrage ohnedies nicht die Bedeutung. Die städtebaulichen und rechtlichen Instrumentarien des Umlegungsverfahrens und der Bodenordnung reichen durchaus aus. Man muß nur gegebene rechtliche Instrumentarien in der konkreten kommunalpolitischen Entscheidung angemessen anwenden.

    (Conradi [SPD]: Haben Sie schon einmal etwas von Bodenspekulationen gehört? — Weitere Zurufe von der SPD)

    — Aber natürlich, ich weiß von Bodenspekulanten. Ich könnte Ihnen da sogar ganz bedeutende Leute nennen, die Ihnen sehr nahe stehen. Die großen Sünder sitzen doch nicht rechts des Hauses, sondern links des Hauses. Wir sind aber in einer sachlichen Debatte. Ich möchte Ihnen deshalb die Frage zu Ihren eigenen Gunsten nicht beantworten.
    Die Öffentlichkeit erwartet von Regierung und Parlament wirksame Maßnahmen zur Erfüllung dieser drängenden Aufgaben. Dazu brauchen wir ein vereinfachtes und gut handhabbares Städtebaurecht. Ich habe bisher im Rahmen des von mir gewählten Gesetzgebungsverfahrens vor allen Seiten Unterstützung erhalten. Die fachlichen und sachlichen Diskussionen des vergangenen Jahres haben mich in meiner Überzeugung bestärkt, daß das Baugesetzbuch in ganz besonderem Maße einen Rechtsbereich erfaßt, der eine parteipolitische Polarisierung nicht verträgt. Alle Beteiligten haben dies bisher übrigens vermieden. Dafür möchte ich ein herzliches Wort des Dankes sagen.
    Mein Angebot, wie bisher alle Karten auf den Tisch zu legen und offen und sachlich zu diskutieren, besteht weiter.
    Die bauliche Ordnung des Zusammenlebens der Menschen in unseren Städten, Gemeinden und Dörfern ist eine so umfassende, grundlegende, allgemeine politische Aufgabe, daß ich tatsächlich alle Mitglieder dieses Hauses bitten möchte, sachlich beizutragen. Geistige Anleihen werden im Bauministerium sofort angenommen. Wir haben nicht den Dünkel zu glauben, wir wüßten alles besser und wüßten schon alles. Ich lade alle zu sachlicher Diskussion ein. Dazu lade ich nicht nur die Mitglieder des Deutschen Bundestages ein, dazu lade ich unsere Wissenschaftler ein, unsere Institute, insbesondere aber unsere Kommunalpolitiker, denen wir dieses neue Werk, diese einheitliche Kodifikation des Baurechts — die erste einheitliche geschlossene Kodifikation des Baurechts, die es in der deutschen Rechtsgeschichte überhaupt gibt — für unsere Bürger vorstellen. Darum bitte ich Sie alle. Dafür möchte ich bereits denen danken, die den ersten Schritt mit der Vorlage dieses Gesetzes mit mir getan haben.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmitt (Wiesbaden).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudi Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Städtebauförderungsgesetz von 1971 hat sich in den vergangenen 13 Jahren bewährt. Der Gesetzgeber hat damit den Städten und Gemeinden ein Instrument an die Hand gegeben — dies sage ich zu Herrn Sauermilch —, das gleichermaßen der Stadterhaltung und Stadterneuerung und der Verbesserung der Wohnverhältnisse in unseren Städten diente. Während man noch in den 70er Jahren vom Begriff der Stadtsanierung ausging, hat sich im Rahmen dieses Gesetzes doch viel stärker die Stadterneuerung als Stadterhaltung und, wie man heute sagt, Stadtreparatur durchgesetzt. Dies spricht für ein Gesetz, das 1971 erlassen wurde und das der kommunalen Entscheidungsfreiheit, das der Mitgestaltung der Bürger einen entsprechenden Rahmen gab. Die anfängliche Skepsis bei den Bürgern und in den Gemeinden wandelte sich bald in eine lebhafte Nachfrage nach den angebotenen Hilfen.
    Wir können heute sagen: Die Städtebauförderung ist unseren Städten und Gemeinden gut bekommen. Die Städte wurden wohnlicher und damit menschlicher. 522 Städte und Gemeinden erhielten in den Jahren von 1971 bis 1981 insgesamt 3,81 Milliarden DM Bundesmittel. Diese gemeindlichen Maßnahmen lösten private Folgeinvestitionen aus. Wahrlich ein sinnvoller Einsatz staatlicher Mittel! Die Bilanz des Städtebauförderungsgesetzes kann sich also — hier widerspreche ich ausdrücklich Herrn Sauermilch — sehen lassen.
    Aber kein Gesetz ist so gut, daß man es nicht noch verbessern kann. Deshalb sind auch wir für eine Überarbeitung von Gesetzen, in der sich die praktischen Erfahrungen niederschlagen. Entscheidend sind aber das Wie und das Wann. Wenn ich Herrn Minister Schneider in seiner Argumentation folge — er hat ja ausdrücklich denen gedankt, die Änderungswünsche zum Baurecht zurückgestellt haben —, dann verstehe ich nicht, daß wir uns
    6450 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984
    Schmitt (Wiesbaden)

    heute mit dieser Novelle beschäftigen müssen, nachdem ja bereits 1985 der große Wurf, das Jahrhundertwerk — wie er es nennt — auf den Tisch gelegt wird. Das gilt um so mehr, als die Änderungen im Gegensatz zu dem, was Herr Dr. Schneider hier mitteilt, von den Hauptbetroffenen, nämlich den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, nicht nur hinsichtlich des Zeitpunktes, sondern auch hinsichtlich der Inhalte, die vorgelegt werden, einheitlich abgelehnt worden sind. Wir können dabei auf die entsprechenden Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände bei den Anhörungen hinweisen.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Wenn wir die Entwicklung betrachten, können wir feststellen — ich habe durchaus Verständnis dafür, daß der Herr Bundesbauminister alle Kräfte auf sein Werk konzentrieren will und alles andere liegen läßt bzw. nebenbei behandelt —,

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Er läßt nichts liegen!)

    daß sich die Bundesregierung zunächst sehr zurückhaltend gegenüber dem Bundesratsentwurf verhielt. Das ist ja in der Begründung des Gesetzes auch deutlich geworden. Wir meinen — wir haben das ja auch im Ausschuß gesagt —, die Koalition wäre gut beraten gewesen, wenn sie die Regierung in ihrer ursprünglichen Absicht unterstützt hätte, den Gesetzentwurf gewissermaßen in die Wiedervorlage zur großen Baurechtsreform zu legen. Dort gehört er nämlich hin.
    Die öffentliche Anhörung hat unsere Bedenken gegen das Vorhaben bestätigt. Die Koalition selbst hat diese Bundesratsinitiative zu einer Mininovelle reduziert. Es ist schwer verständlich, daß Sie diese Mininovelle heute durchsetzen wollen. Wenn wir den Bundesbauminister gestern und auch heute wieder in seiner Selbstzufriedenheit gehört haben, dann ist die Frage schon erlaubt, ob die Koalition die Ankündigung ihres eigenen Bauministers hinsichtlich der Terminierung des großen Baugesetzbuches nicht auch selbst skeptisch betrachtet. Sie haben doch selbst Zweifel an den angekündigten Terminen. Wie würden Sie sonst heute, gewissermaßen ein Jahr vor der großen Vorlage, noch eine solche Mininovelle ins Gesetzblatt bringen wollen!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt widersprechen Sie sich!)

    Oder wollen Sie — diese Frage stellt sich nach der gestrigen Diskussion in der Aktuellen Stunde — von dem Scheitern Ihres Bauministers ablenken, der trotz seiner lyrischen Worte seine Vorstellungen im Bundeskabinett nicht durchsetzen kann — weder beim Wohngeld noch bei dem Baukindergeld, noch bei der Frage der Gemeinnützigkeit? Die Wohnungsbaupolitik wird vom Finanzminister, nicht vom Bauminister bestimmt.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Warten Sie doch einmal ab, Herr Schmitt!)

    Auch gestern ist der Bauminister trotz seiner Eloquenz und Lyrik, trotz Brecht — das ist eigentlich verwunderlich; denn mit Brecht kann man ja vieles erreichen — die Antwort schuldig geblieben, was er zur Überwindung der Krise in der Bauwirtschaft zu tun gedenke. Die Zahlen haben es bewiesen: Wir stehen in der Bauwirtschaft in einer tiefen Krise. Aber Auftragsrückgänge und steigende Arbeitslosigkeit sind für den Bauminister eben ein marktwirtschaftlicher Prozeß, der mit gut wohlklingenden Ministerworten begleitet wird und den er in seiner bekannten Selbstzufriedenheit — das gehört zum Bonner Vokabular — natürlich auch gelassen betrachtet.
    Die Eigentumsförderung, die Sie ja selbst als Koalition möglichst bald verabschiedet haben möchten, wird immer wieder angekündigt. Aber auch sie bleibt uns ja sozusagen als Moment der Impulsgebung vorbehalten.
    Es bleibt — das haben wir heute immer wieder gehört — eines, nämlich der Trost der Städtebauförderung; die Städtebauförderung gewissermaßen als das Allheilmittel, und zwar zum einen, zur grundsätzlichen positiven Entwicklung unserer Städte, zum anderen zur Investitionsförderung.
    Dazu können wir nur sagen: Die derzeitige Situation in der Bauwirtschaft in den Städten und Gemeinden fordert von uns nicht kleinkarierte Gesetzesmacherei, die für den Bürger die Gesetze unübersichtlich macht und der Verwaltung dazu noch neue Arbeit beschert, sondern sie fordert von uns eine entsprechende Aufstockung der öffentlichen Finanzmittel, um die Städte in die Lage zu versetzen, die anstehenden Probleme zu lösen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das haben wir ja gemacht!)

    — Natürlich, aber das ist für ein Jahr. Die Dinge müssen aber langfristig gesehen werden. Wenn man das als so wichtig betrachtet, dann muß das in größerem Umfang und intensiver geschehen. Es müssen weitere Bereiche einbezogen werden, beispielsweise die Modernisierung und Maßnahmen zur Energieeinsparung.
    Meine Damen und Herren, Sie sprechen permanent von der Entbürokratisierung. Der Bundesbauminister verkündet immer, was er alles wieder entbürokratisiert hat, wieviel DIN-Normen aufgehoben werden und was auf diesem Gebiet noch alles von ihm zu erwarten ist. Sein Beitrag heute hat bewiesen, daß mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes — Sie werden es ja mit Mehrheit durchsetzen — schon Rechtsstreite angelegt sind. Wir schaffen damit für einige fähige Verwaltungsjuristen Arbeit. Die Verwaltungsgerichte werden sich bis zur großen Novelle in allen Instanzen mit diesen Fragen beschäftigen können.
    Haben Sie sich, meine Damen und Herren, die Sie permanent von der Entbürokratisierung als einem zentralen Punkt Ihrer Politik sprechen, auch einmal Gedanken darüber gemacht, wieviel Verfügungen der Aufsichtsbehörden, wieviel Fachseminare für Sachbearbeiter der kommunalen Verwaltungen, wieviel Einführungserlasse Sie mit dieser Ihrer Novelle produzieren? Wir können nur sagen: Diese Mininovelle schafft einen maximalen Auf-



    Schmitt (Wiesbaden)

    wand in der Verwaltung und belastet letzten Endes die Bürger.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Wenn dies, wie es heute vom Bundesbauminister zu hören war, der Prolog zum großen Schneider-schen Szenarium eines unbürokratischen Baurechts ist, dann verstärken diese wenigen Paragraphen die Skepsis nicht nur vor dem Melodrama, das uns angekündigt wird, sondern auch vor dem Regisseur, der dies ja als seine Hauptaufgabe als Bauminister betrachtet.
    Ich komme zum Ergebnis. Das Städtebauförderungsgesetz von 1971 hat sich bewährt. Eine Anpassung dieses Gesetzes an die veränderten Gegebenheiten in den Städten und Gemeinden muß die gegenwärtigen Probleme der Stadtentwicklung, muß vor allem Stadtreparatur, Stadtökologie einbeziehen und muß ein wesentlicher Teil einer Gesamtreform, einer Reform aus einem Guß sein.
    Was wir jetzt brauchen, sind keine neuen Paragraphen, sondern zusätzliche Mittel für die Städtebauförderung. Teile haben Sie für den Haushalt 1985 vorgesehen, aber da muß noch mehr geschehen.
    Diese Mittel — auch darauf haben Sie keine Antwort gegeben — können nur dann sinnvoll verwandt und eingesetzt werden, wenn zugleich die kommunalen Finanzen in dem Maße gestärkt werden, daß die Städte und Gemeinden auch in der Lage sind, die angebotenen Bundes- und Landesmittel für ihre Bürger einzusetzen. Jetzt gilt ja die Parole: Hast du Geld in der Gemeindekasse, dann kannst du Bundes- und Landesmittel einsetzen; fehlt dir das Geld, gehen diese Staatshilfen an dir vorbei.

    (Hauser [Krefeld] [CDU/CSU]: Das war wohl immer so!)

    — Es gibt da Unterschiede. Es gibt auch den Finanzausgleich. Ich denke hier an Hessen, wo diese Fragen kommunalfreundlich gelöst sind, es nicht alles allein von den Eigenleistungen abhängig ist.
    Meine Damen und Herren, wenn der Bundesbauminister hier erklärt, er sei sich mit den kommunalen Spitzenverbänden einig, dann weiß ich nicht, wo er bei der Anhörung war und ob er vergessen hat, was in den Stellungnahmen steht. Ich muß deshalb hier noch einen Satz zitieren. Der Deutsche Städtetag hat uns mitgeteilt:
    Die bisherigen Erörterungen haben keine Gesichtspunkte ergeben, die eine vorgezogene Novellierung des Städtebaurechts erforderlich machen würden.
    Es bleibt nach wie vor unverständlich, warum eine einzelne Teilnovellierung stattfinden soll, während andere, auch finanzpolitisch strengere Vorhaben wie etwa die Klärung der Beitragserhebung für sogenannte Wohnwege bis zur Verkündung des Baugesetzes zurückgestellt werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Herr Magin, Ihr Städte- und Gemeindebund hat es noch etwas härter formuliert:
    Im Blick auf den von der Bundesregierung beschleunigten Zeitplan für die Gesamtbaugesetzgebung ... halten wir jede einem Baugesetzbuch vorgezogene Teilregelung für schädlich.
    Meine Damen und Herren, wir haben an der Ausschußberatung, an der Sachdiskussion mitgewirkt und danken den beiden Berichterstattern für ihre sachbezogenen Vorschläge. Das war auch ein Grund für die Stimmenthaltung.
    Wir sind aber in der abschließenden politischen Wertung der Auffassung, daß wir uns an die Erfahrung und den Sachverstand der kommunalen Spitzenverbände halten sollten. Daher kommen wir zu einem Nein zu dieser Mininovelle, die besser als Material zum Baugesetzbuch verwandt werden sollte, als daß sie im Bundesgesetzblatt erscheinen sollte.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD)