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ID1008805900

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    Vokabeln: 7
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    7. Grünbeck.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6409 B Würdigung des zweiten Präsidenten des Deutschen Bundestages, D. Dr. Hermann Ehlers 6424 B Begrüßung einer Delegation der Abgeordnetenkammer der Föderativen Republik Brasilien 6431 D Begrüßung einer Delegation beider Häuser des österreichischen Parlaments . . 6487 A Aktuelle Stunde betr. Rechtsverletzungen während der Herbstmanöver Dr. Dregger CDU/CSU 6409 B Dr. Schmude SPD 6410 B Ronneburger FDP 6411 C Frau Kelly GRÜNE 6412 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 6413 B Dr. Glotz SPD 6415A Wimmer (Neuss) CDU/CSU 6416 B Kolbow SPD 6417 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 6418 B Bastian fraktionslos 6419 B Dr. Laufs CDU/CSU 6420 A Frau Fuchs (Verl) SPD 6420 D Graf Huyn CDU/CSU 6422 A Dr. Emmerlich SPD 6422 D Bohl CDU/CSU 6423 C Vizepräsident Stücklen 6414 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Konferenz zwischen den Mitgliedstaaten der EG sowie Spaniens und Portugals mit den Staaten Mittelamerikas und den Contadora-Staaten in San José am 28./29. September 1984 Genscher, Bundesminister AA 6424 D Brück SPD 6427 A Dr. Marx CDU/CSU 6429 C Frau Gottwald GRÜNE 6432 A Schäfer (Mainz) FDP 6435A Präsident Dr. Barzel 6429 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes — Drucksache 10/1013 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 10/2039 — Dörflinger CDU/CSU 6438A Reschke SPD 6440 A Grünbeck FDP 6442 B Sauermilch GRÜNE 6444 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 6446 C Schmitt (Wiesbaden) SPD 6449 C Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 6451 C Conradi SPD 6453 B Ruf CDU/CSU 6456 B II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1983 — Drucksachen 10/1061, 10/1611 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 6473 D Heistermann SPD 6475 C Dr. Feldmann FDP 6478 B Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6480 B Berkhan, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 6482 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 6487 B Dr. Klejdzinski SPD 6491 C Ehrbar CDU/CSU 6495A Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1984 — Drucksache 10/1650 — Möllemann, Staatsminister AA 6499 D Verheugen SPD 6501 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 6504 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6506 C Schäfer (Mainz) FDP 6507 D Berger CDU/CSU 6509 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kraftfahrzeugen — Drucksachen 10/536, 10/1981 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Abgasverminderung bei Lastkraftwagen als Notmaßnahme gegen das Waldsterben — Drucksache 10/2059 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bekämpfung des Waldsterbens und gesundheitlicher Gefährdungen durch Geschwindigkeitsbegrenzungen — Drucksache 10/2065 — Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 6511A, 6519A Schmidbauer CDU/CSU 6511 D Duve SPD 6513 C Hoffie FDP 6515 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6517 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Preisangaben — Drucksache 10/1526 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/2024 — Wissmann CDU/CSU 6521 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen „Umweltprobleme der Nordsee" — Drucksachen 9/692, 10/358 Nr. 6, 10/2054 — Austermann CDU/CSU 6523 A Jansen SPD 6525A Wolfgramm (Göttingen) FDP 6526 B Sauermilch GRÜNE 6527 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung —— Drucksache 10/1116 — Dr. de With SPD 6529 C Seesing CDU/CSU 6530 D Frau Reetz GRÜNE 6532 A Beckmann FDP 6533 A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . . 6534 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/1963 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Egert, Lutz, Glombig, Hauck, Kirschner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung der Weiterbildung der Hausärzte in der Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 III kassenärztlichen Versorgung (HausärzteWeiterbildungsgesetz) — Drucksache 10/1755 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 6535 B Egert SPD 6536 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 6538 D Frau Dr. Bard GRÜNE 6540 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 6541 D Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1966 — Frau Nickels GRÜNE 6543 B Dr. Göhner CDU/CSU 6544 B Meininghaus SPD 6544 D Neuhausen FDP 6545 D Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1982 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2005 — 6547 A Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2006 — Peter (Kassel) SPD 6547 B Dr. Göhner CDU/CSU 6548 A Frau Nickels GRÜNE 6548 D Möllemann, Staatsminister AA 6549 D Becker (Nienberge) SPD 6550 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Tierversuche im wehrmedizinischen Bereich — Drucksache 10/1307 — Frau Dr. Bard GRÜNE 6551 A, 6556 A Michels CDU/CSU 6551 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 6552D, 6556C Bredehorn FDP 6553 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 6554 D Fragestunde — Drucksachen 10/2051 vom 28. September 1984 und 10/2072 vom 4. Oktober 1984 — Auswirkung der EG-Verordnung 2677/84 vom 20. September 1984 auf den Markt DringlAnfr 04.10.84 Drs 10/2072 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 6458 C ZusFr Eigen CDU/CSU 6459 A ZusFr Gansel SPD 6459 C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6460 A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 6460 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 6460 B ZusFr Frau Weyel SPD 6460 C Aktivitäten von Staatsminister Vogel während seines Aufenthalts in Namibia MdlAnfr 1 28.09.84 Drs 10/2051 Schwenninger GRÜNE Antw StMin Vogel BK 6460 D ZusFr Schwenninger GRÜNE 6461 A ZusFr Toetemeyer SPD 6461 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6461 B ZusFr Gansel SPD 6461 C Zuschuß zu den Lebenshaltungskosten für die nach Kanada kommandierten Soldaten der Bundesluftwaffe MdlAnfr 53, 54 28.09.84 Drs 10/2051 Wiefel SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6461 D ZusFr Wiefel SPD 6462 A Behinderung des Verkehrs auf einer internationalen Seewasserstraße durch die Bundesmarine MdlAnfr 58, 59 28.09.84 Drs 10/2051 Hettling SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6462 C ZusFr Hettling SPD 6462 C Ausrüstung von Teilnehmern an Herbstmanövern in Süddeutschland mit scharfer Munition MdlAnfr 60 28.09.84 Drs 10/2051 Frau Nickels GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6463A Lieferung deutscher Leopard-Panzer in die Türkei MdlAnfr 56, 57 28.09.84 Drs 10/2051 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6463 B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6463 B ZusFr Gansel SPD 6463 C ZusFr Schwenninger GRÜNE 6463 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 6463 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 6463 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Ratifizierung der Zusatzprotokolle I und II zu den Genfer Rotkreuzabkommen vom 12. August 1949 MdlAnfr 12 28.09.84 Drs 10/2051 von der Wiesche SPD Antw StMin Möllemann AA 6464 C ZusFr von der Wiesche SPD 6464 D ZusFr Verheugen SPD 6464 D Überprüfung der Lieferung chemischer Waffen an die kriegführenden Staaten im Golfkrieg durch das Rüstungskontrollamt der WEU; Genehmigung der Bundesregierung für bestimmte Verkäufe an den Irak MdlAnfr 15, 16 28.09.84 Drs 10/2051 Gansel SPD Antw StMin Möllemann AA 6465A ZusFr Gansel SPD 6465 A ZusFr Stutzer CDU/CSU 6466 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 6466 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6467 B ZusFr Verheugen SPD 6467 C Verhandlungen der Pionierinvestoren im Tiefseebergbau über die Aufteilung der Abbaufelder; Sicherung deutscher Interessen MdlAnfr 13, 14 28.09.84 Drs 10/2051 Grunenberg SPD Antw StMin Möllemann AA 6467 D ZusFr Grunenberg SPD 6468 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 6468A Forderung des südfafrikanischen Ministerpräsidenten Botha nach Abzug der Kubaner aus Angola vor einer Lösung des Namibia-Konflikts MdlAnfr 17, 18 28.09.84 Drs 10/2051 Toetemeyer SPD Antw StMin Möllemann AA 6469 B ZusFr Toetemeyer SPD 6469 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 6469 D ZusFr Schwenninger GRÜNE 6469 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6470A ZusFr Verheugen SPD 6470 A Unbedenklichkeit nichtapothekenpflichtiger Medikamente MdlAnfr 61 28.09.84 Drs 10/2051 Lambinus SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6470 C ZusFr Lambinus SPD 6471 A Rechtliche Gleichstellung von Adoptivkindern, insbesondere bei der Einführung von Erziehungsgeld MdlAnfr 62 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 6471A ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 6471 B Halt von Intercity-Zügen in Lüneburg, Uelzen und Celle MdlAnfr 65, 66 28.09.84 Drs 10/2051 Hedrich CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6471 D ZusFr Hedrich CDU/CSU 6472 A Herkunft der Ladung des im Ärmelkanal havarierten Atommüllfrachters „Mont Louis"; Transport von Atommüll aus deutschen Kraftwerken zur Wiederaufarbeitung in die Sowjetunion MdlAnfr 67, 68 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 6472 B ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 6472 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6473 B Nächste Sitzung 6556 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6557*A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) und des Abgeordneten Lambinus (SPD) nach § 31 GO zur Abstimmung über die Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 10/1966) 6557*C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 6409 88. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1984 Beginn: 7.58 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 5. 10. Antretter * 5. 10. Böhm (Melsungen) * 4. 10. Brandt 5. 10. Buckpesch 5. 10. Büchner (Speyer) * 4. 10. Dr. Enders * 5. 10. Eylmann 4. 10. Gansel * 5. 10. Gerstl (Passau) * 5. 10. Haase (Fürth) * 5. 10. Dr. Hackel * 5. 10. Frau Dr. Hartenstein 5. 10. Dr. Hauchler 5. 10. Horacek 5. 10. Dr. Hornhues * 5. 10. Jäger (Wangen) * 4. 10. Jungmann 4. 10. Kittelmann * 5. 10. Dr. Klejdzinski * 5. 10. Dr. Graf Lambsdorff 4. 10. Lemmrich * 5. 10. Lenzer * 5. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 5. 10. Dr. Mitzscherling 5. 10. Dr. Müller * 5. 10. Dr. Müller-Emmert 5. 10. Neumann (Bramsche) * 5. 10. Pesch 5. 10. Polkehn 5. 10. Porzner 5. 10. Reddemann * 4. 10. Frau Renger 5. 10. Reuschenbach 5. 10. Dr. Scheer 5. 10. Schmidt (Hamburg) 5. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) * 5. 10. Frau Schoppe 5. 10. Schulte (Unna) 5. 10. Schwarz " 5. 10. Frau Simonis 5. 10. Dr. Soell 5. 10. Dr. Solms 5. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 10. Dr. Spöri 5. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 5. 10. Stobbe 5. 10. Stockleben 5. 10. Dr. Unland * 5. 10. Vosen 4. 10. Waltemathe 5. 10. Weiskirch (Olpe) 5. 10. Wilz 5. 10. Wischnewski 5. 10. Dr. Wulff 5. 10. Zierer * 5. 10. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) und des Abgeordneten Lambinus (SPD) nach § 31 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 10/1966) Die Unterzeichneten erklären, daß sie die Petition zum Volksentscheid im vorgeschlagenen Verfahren zwar nicht unterstützen, das Grundsatzanliegen, mehr plebiszitäre Elemente in die Verfassung aufzunehmen, aber für richtig halten. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Otto Reschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlaß dieser Minireform des Städtebaurechts waren Finanzwünsche des Landes Niedersachsen, zusätzlich aber auch der Wunsch von seiten Niedersachsens, Verfahrenswege auszuschalten bzw. zu ändern. Ich glaube, von dieser Ausgangslage muß man ausgehen. Der Bundestag bzw. der 16. Fachausschuß hat die Einzelberatungen in sachlicher, in sachbezogener Atmosphäre durchgeführt.
    Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Ergebnis der Beratungen der letzten Wochen wird den Bundesrat sicherlich überraschen. Er bekommt aus dem Bundestag einen Gesetzentwurf mit Inhalten, die er größtenteils gar nicht beantragt und beabsichtigt hat. Das muß man einmal ganz nüchtern feststellen.

    (Zuruf des Abg. Conradi [SPD])

    Der Bundesrat wünscht eine Änderung der Städtebauförderung bei der Mitfinanzierung des Bundes von der bisherigen Mißstandsbeseitigung hin zur Einbeziehung städtebaulicher Mängel. Weder Städte und Gemeinden noch die Fachwelt sehen die Notwendigkeit der Ausdehnung des Fördertatbestands ein, mittlerweile auch nicht die Regierung. Nach langen Diskussionen hat sich der Ausschuß dieser Meinung angeschlossen.
    Der Bundesrat wünscht ein vereinfachtes Verfahren in Sanierungsgebieten. Es ist mittlerweile erkannt worden, daß die Bundesratsvorlage eine finanzielle Erschwernis für Maßnahmen in Sanierungsgebieten bewirken kann. Ich komme gleich darauf zurück.
    Der Bundesrat wünscht die Aussetzung — nicht die Streichung — von Planungspflichten bei kleinen, einfachen Sanierungsmaßnahmen. Bundesregierung und Regierungskoalitionen greifen den Vorschlag des Bundesrats auf und machen aus der Aussetzung der Verpflichtung zur Aufstellung von Bebauungsplänen den gänzlichen Verzicht auf eine Bebauungsplanverpflichtung durch die Streichung des § 10 des Städtebauförderungsgesetzes.
    Mit welch heißer Nadel das im Bundesrat und auch von seiten der Bundesregierung genäht worden ist, will ich an einem Beispiel deutlich machen. In der Formulierung zur Änderung von § 7 des Städtebauförderungsgesetzes, wie der Bundesrat sie will, heißt es: Die Gemeinde kann durch Beschluß auf die Aufstellung von Bebauungsplänen verzichten.
    Das beinhaltet, daß für dieses Verfahren in Zukunft alle steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Sanierungsgebiete nach § 82 d wegfallen. Folgt man dem Willen des Bundesrats, gehen erhebliche Impulse für die Bauwirtschaft verloren. Ich darf die Regierung bitten, dazu gleich Stellung zu nehmen.
    Der Fachausschuß des Bundestags hat beschlossen, ein anderes Verfahren zu wählen. Dieses Verfahren bietet wieder die Möglichkeit von steuerlichen Abschreibungen im Zusammenhang mit Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen nach § 82 d des Städtebauförderungsgesetzes, sofern die Bescheinigung der Gemeinde vorliegt, daß das Gebiet ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet ist.
    Allerdings ist die Konsequenz — das haben wir bei den Beratungen alle nicht erkannt, und die Regierung hat uns auch nicht darauf aufmerksam gemacht; der Finanzminister hat in diesem Bereich nicht hingeschaut —, daß alle Verfahren, die jetzt nach dem Bundesbaugesetz laufen, schnell auf Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz umgestellt werden. Die Konsequenz ist, daß sich die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten — in vielen Bereichen sicherlich gewünscht — um ein Vielfaches erhöhen. Die haushaltswirtschaftlichen Konsequenzen aus dem Gesetz können noch gar nicht übersehen werden. Ich vermute, durch die Umstellung vom Bundesbaugesetz auf das Städtebauförderungsgesetz wird sich eine Verdreifachung oder gar eine Vervierfachung der Abschreibungsmöglichkeiten ergeben.

    (Müntefering [SPD]: Stoltenberg hat nicht aufgepaßt!)

    Zur Versachlichung der Diskussion möchte ich einen dritten Punkt anführen. Der Bundesrat wünscht die Aussetzung bodenrechtlicher Vorschriften, insbesondere den Verzicht auf Abschöpfungsbeträge bei sanierungsbedingten Wertsteigerungen. Sanierungspraktiker bestätigen die Problemlosigkeit und die Praktikabilität des hier in Frage kommenden § 41 des Städtebauförderungsgesetzes. Die Regierung und die CDU/CSU stimmen zu. Ich lasse die FDP bewußt aus. Herr Grünbeck und ich haben dieselben Besorgnisse wie die Städte und die Sanierungspraktiker.
    Regierung und Hauptteil der Koalitionsfraktionen stimmen dem zu, obwohl man mittlerweile weiß, daß allein die Feststellung, was „geringfügig" im Zusammenhang mit den Abschöpfungsbeträgen ist, zu einem enormen Verwaltungsaufwand führt. Nicht zuletzt führt eine derartige Feststellung zum Streit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden oder den Genehmigungsbehörden. Die Einnahmen aus den Abschöpfungen sind nämlich nicht unwesentlich für die Sanierungsfinanzierung. Statt „Ver-



    Reschke
    einfachung" gibt es hier eine „Enteinfachung", wie es ein Gemeindevertreter in der Anhörung so treffend formulierte.

    (Beifall bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Aber eine ganze Reihe von Vertretern haben das Gegenteil gesagt, Herr Reschke!)

    Die SPD hat im Fachausschuß sachlich und problemorientiert mitgearbeitet. Ich darf mich auch für die Informationen bedanken, die wir beide — Kollege Dörflinger — während der Beratungen von seiten der Ministerien erhalten haben.
    Uns kam es darauf an — ich sage es einmal ein bißchen polemisch —, das Gesetz zu entgiften, ihm die Giftzähne zu ziehen. Uns kam es in der Hauptsache auf die Verhütung eines Schadens für die Stadtpolitik an. Das war unser Ziel bei der Beratung dieser Novelle.
    Wir vermögen allerdings der Verabschiedung dieser — wie Sie selbst sagen — Mininovelle nicht zuzustimmen und möchten hier offen die Gründe zur Diskussion angeben.
    Das Gesetz bringt keine Vereinfachung, wie es vermutet wird. Eine Beschleunigung der Sanierungs- und Stadterneurungsverfahren ist durch dieses Gesetz nicht zu erreichen. Zu Recht haben die Vertreter der Städte und Gemeinden gegenüber dem Fachausschuß in der Anhörung angemerkt, daß es nur von der Qualität der Mitarbeiter in den Verwaltungen abhängt, wie schnell, wie gut und wie qualifiziert die Verfahren über die Bühne gehen.
    Investitionshemmnisse sind andere Faktoren der Stadtpolitik. Wer sich vor Ort bewegt, weiß, welche Faktoren das sind. Investitionshemmnisse sind Bodenbereitstellung, Bodenverfügbarkeit, Erschließungsrecht, Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsrecht, Finanzierung des Städtebaus.
    Dem steht gegenüber, daß man die Baulandnovelle 1982 von seiten Ihrer Regierung mit dem Hinweis auf das neue Baugesetzbuch zurückgezogen hat. Man hat angekündigt, daß man die Beratung in einem späteren Zeitpunkt betreiben will, und wartet ab.
    Die Streichung des § 10 des Städtebauförderungsgesetzes — also des Bebauungsplaninstruments, so will ich es in vereinfachter Sprache nennen, hat schlimme soziale Folgen für den Bürger und seine Beteiligung an den Planungen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wieso das denn?)

    — Sie können dazu gleich Stellung nehmen.
    Planung heißt doch im Grunde genommen Abwägung. Bebauungsplanverfahren bedeutet für uns Sozialdemokraten Abwägung zwischen den verschiedensten Zielen und Interessen der Stadtpolitik. Wir sehen dieses, wenn das Instrument des § 10 nicht mehr besteht, in vielen Bereichen ausgeschaltet.
    Wir meinen sogar, wir kommen in Ansätzen zurück zur ruppigen Planungsmacht der Verwaltung und von Besitz aus der Zeit vor 1970, bevor die Städtebauinstrumente formuliert und eingeführt worden sind.
    Gesetzesumstellungen und Umstellungen im Verwaltungsvollzug dauern zwei bis drei Jahre, auch wenn es eine Miniumstellung des Gesetzes und eine Miniumstellung im Vollzug in der Verwaltung ist. Das muß man einfach deutlich sehen. Das sagt auch jeder Praktiker, und das hat die Anhörung erbracht.
    Vor dem Hintergrund der Ankündigung des Baugesetzbuches wird mit dieser Kleinstnovelle eine Handlungs- und Anwendungssicherheit geschaffen. In Zukunft werden wir neben den zwei Rechtspraktiken, die wir schon in den Gemeinden haben, durch diese neue Novelle eine zusätzliche, also drei Rechtspraktiken haben. Einmal haben wir die förmliche Sanierung. Das ist ein althergebrachtes Verfahren. Darüber brauche ich nicht zu diskutieren. Außerdem haben wir die Stadterneuerung außerhalb des Städtebauförderungsgesetzes. Mit dieser Novelle kommen Stadterneuerung ohne Bebauungsplan und besonderes Bodenrecht hinzu.
    Diese drei nebeneinander bestehenden Verfahren haben die Folge: Verwirrung der Beteiligten — insbesondere beim Bürger —, wenig Transparenz, Bürokratisierung statt Vereinfachung in den Architektengruppen der Verwaltungen —, in vielen Bereichen Rechtsunsicherheit, die sich in Gerichtsverfahren niederschlägt.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kleinstnovellen tragen zum Verfall der Gesetzgebung bei.

    (Beifall des Abg. Conradi [SPD])

    Das haben Vertreter von Städten und Gemeinden in der Anhörung bemerkt. Das haben nicht wir festgestellt. Wir sollten das berücksichtigen und als Maßstab unserer Beratungen annehmen. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir uns nach meiner Auffassung — das hat die Anhörung ergeben — deutlich über die Notwendigkeiten hinweg, die Städte und Gemeinden, die ausführenden Organe, in diesem Gesetzentwurf sehen.
    Für behutsame Sanierung und auch für bewohnerorientierte Sanierung und Stadterneuerung lohnt es sich, die Städtebaugesetzgebung neu zu orientieren. Diese Novelle beinhaltet keine Neuorientierung.
    Wir sind bereit, die Ziele der Stadtpolitik und die Planungswege und -verfahren in der Diskussion über das Baugesetzbuch neu zu formulieren. Das bieten wir in dieser Debatte ausdrücklich an.
    Bisher ist allerdings keine Linie für die zukünftige Stadtpolitik zu erkennen. Um auf Ihren Satz von Schneider und Sperling zurückzukommen, Herr Kollege Dörflinger, möchte ich sagen:
    Bei der Formulierung und Vorlage des Baugesetzbuches könnte sich übrigens der Wohnungsbauminister Schneider endlich einmal seinen „Oscar" verdienen.

    (Heiterkeit — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das wird er, Herr Kollege!)




    Reschke
    — Wir werden sehen, ob er sich den Oscar verdient, d. h. ob mehr als eine Beschäftigungstherapie für das Parlament herauskommt.

    (Beifall bei der SPD)

    Das möchten wir erkennen.
    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Die Gemeinden und Städte brauchen Geld — das war Ausgangslage des Antrags von Niedersachsen — für anstehende Aufgaben in der Stadterneuerung und Stadterhaltung.
    Lärmsanierung und Verkehrsdifferenzierung, Beseitigung von Industriebrachen, Bodenschutz und Altlastenbeseitigung, Bestandserhaltung und Verbesserung im Wohnungsbau und im Wohnumfeld sind zukünftige zusätzliche Aufgaben in der Finanzierung der Städtebaupolitik. Sie können mit einer Bund-Länder-Vereinbarung herbeigeführt werden und nicht, wie oftmals hier in diesem Bereich angesprochen, mit dieser Novelle, die im Grunde genommen die Verfahrenswege anspricht.
    Die systematische Herbeiführung der Gemeindearmut durch Soziallastenüberwälzungen hat einen Investitionsstau und Investitionsbedarf größten Umfangs herbeigeführt. Nur die Mittelbereitstellung hilft der Sanierung und hilft, Verfahren zu beschleunigen. Die SPD-Fraktion sagt nein zu einem Gesetz, dessen Sinn und Wirkung Städte und Gemeinden nicht einsehen und nicht für nötig halten und dessen Ziele der Bundesrat im Grunde genommen gar nicht beantragt hat.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Grünbeck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Grünbeck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der letzten Debatte in diesem Hohen Hause habe ich anläßlich der Beratung des Mieten- und Wohngeldberichtes im Namen der FDP-Fraktion erklärt: „Bei einem Gesamtvolumen der Finanzmittel für die staatliche Wohnungsbauförderung von über 20 Milliarden DM ist es dringend erforderlich, nicht am Markt vorbei staatliche Förderungsmaßnahmen zu betreiben, zumal in einer soliden Haushaltspolitik der Einsatz der Finanzmittel doppelt abgewogen und ausgewogen sein muß." Ich habe darüber hinaus die Bundesregierung gebeten, rechtzeitig Schwerpunkte für die Wohnungsbauförderung zu setzen, damit Investoren ihre Entscheidungen treffen können, damit die Kapitalwirtschaft ihre Dispositionen treffen kann und damit in der Bauwirtschaft rechtzeitig arbeitsmarktpolitische Weichen gestellt werden können.
    Wir sind der Bundesregierung dankbar, daß in sorgfältiger Abstimmung die Leitlinien für die künftige Wohnungspolitik abgesteckt worden sind. Im Mittelpunkt steht dabei die verstärkte Bildung von Wohneigentum, gleich, ob durch Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen oder den Kauf von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, zumal der Markt auf diesem Sektor noch immer nicht gesättigt ist.
    Darüber hinaus wird der Städtebauförderung und der Dorferneuerung erfreulicherweise ein größeres Gewicht als bislang gegeben. Auch hierüber gibt es eindeutige Marktanalysen, die hohe Investitionen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes und des Dorferneuerungsprogramms erwarten lassen.
    Die FDP-Fraktion war zu Beginn der Beratungen — dies sei offen zugegeben — auch mit den kommunalen Spitzenverbänden skeptisch eingestellt. Wir haben von Anfang an darauf gedrängt, daß das Bundesbaugesetzbuch möglichst bald und in einem Guß erstellt wird. Wir konnten unsere Bedenken zurückstellen, zumal drei wesentliche Forderungen von uns nunmehr erfüllt sind.
    Erstens. Die vorgezogene Teilnovellierung ist mit den Zielen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesbaugesetzbuch zu vereinbaren. Wir haben darauf gedrungen, daß die Teilnovelle mit aller Sorgfalt so formuliert wird, daß sie unverändert in das künftige Baugesetzbuch übernommen werden kann. Dadurch ist sichergestellt, Herr Kollege Reschke, daß die Rechtslage nach der Verabschiedung der Teilnovelle und die endgültige Rechtslage nach der Verabschiedung des Bundesbaugesetzbuches praktisch zu einer Harmonisierung bei der Durchführung beider Gesetzesvorhaben führen werden.

    (Conradi [SPD]: Das wissen Sie doch noch gar nicht! Dann sind Sie schon nicht mehr dabei! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Zweitens. Damit war eine wesentliche Forderung erfüllt, nämlich die Teilnovelle durch spürbare Vereinfachungen praktikabel zu machen.
    Schließlich ist drittens sichergestellt, daß aus dem Nebeneinander von Sanierungsverfahren und vereinfachten Verfahren keine Ungleichbehandlung der betroffenen Eigentümer in unseren Gemeinden entsteht. Insbesondere dürfen die Eigentümer nicht in unvertretbarer Weise unterschiedlich belastet werden. Wir wenden uns mit Nachdruck gegen erhöhte Belastungen, die sich etwa aus dem Vollzug der Novelle ergeben könnten.

    (Sauermilch [GRÜNE]: Reden Sie doch mal von den Gewinnen!)

    Wir werden dieser Novelle auch zustimmen, weil mit der Vereinfachung des Städtebauförderungsgesetzes auch ein erweiterter Anwendungsbereich möglich wird. Damit kommen die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen der konjunkturpolitischen Bedeutung der Bauwirtschaft und der damit verbundenen arbeitsmarktpolitischen Bedeutung entgegen.

    (Zuruf von der SPD: Eine Illusion!)

    Damit erfüllt die Bundesregierung aber auch eine gesellschaftspolitische Forderung. Es muß verhindert werden, daß unsere Städte entfremdet oder entleert werden. Wir müssen schließlich darauf dringen, daß auch aus ökologischen Gründen nicht nur ständig Neubauten auf der grünen Wiese erschlossen werden, sondern daß vorrangig in den



    Grünbeck
    Ballungsräumen die Sanierung und Modernisierung fortschreitet, Baulücken geschlossen werden und ein Innenstadt- und Dorfleben entsteht, daß jene Lebensqualität anbietet, die unsere Bürger erwarten.
    Wir glauben, daß diese Novelle zum Städtebauförderungsgesetz von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch Mieter begleitet wird, wobei ich unserem Justizminister Dank für die Rahmenverträge sage, die in diesem Bereich nunmehr — das erweist sich jeden Tag neu — für eine Rechtssicherheit, die erforderlich war, sorgen. Es genügt sicher nicht, daß allein die Fassaden verschönert werden; das Innenleben der Gebäude ist für uns aus familienpolitischen Gründen von viel größerer Bedeutung.
    Ich persönlich begrüße auch die jüngsten Vorschläge der SPD-Fraktion, möglicherweise die Städtebauförderung auch auf genossenschaftlicher Basis durchzuführen, zumal rund eine Million Wohnungen durch 1200 Genossenschaften betreut werden. Nur habe ich leider nirgendwo lesen können, welches Finanzvolumen dafür erforderlich ist und aus welchen Mitteln diese Vorschläge der SPD finanziert werden sollen. Ich nehme an, Herr Kollege Conradi, Sie werden diese Hausaufgabe noch nachholen.
    Gestatten Sie mir dazu eine Zwischenbemerkung: Wenn ich an die gestrige Aktuelle Stunde mit der Debatte über die Bauwirtschaft denke, so stelle ich fest, daß seitens der SPD von vielen guten Ansätzen die Rede war. Aber kein einziger von Ihnen hat über Geld geredet!

    (Zuruf von der SPD: Doch, natürlich! — Dr.Ing. Kansy [CDU/CSU]: Herr Ehrenberg!)

    Normalerweise sagt man: Über Geld redet man nicht, das hat man. Aber Sie haben es nicht, und Sie reden auch nicht darüber. Sie lassen Illusionen aufkommen und reden über etwas, was Sie letzten Endes nicht solide finanzieren können.

    (Conradi [SPD]: Das finde ich immer gut, wenn ein FDP-Redner hier vom Geld spricht!)

    Sie werfen anderen Unglaubwürdigkeit vor, aber Sie selbst haben gestern Unglaubwürdigkeit demonstriert.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Conradi [SPD]: Fehlt nur noch, daß Herr Gattermann kommt!)

    Noch einige Sätze zum Inhalt der Teilnovelle zum Städtebauförderungsgesetz: die praktische Anwendung des Städtebauförderungsgesetzes hat sich von den sogenannten Flächensanierungsprojekten auf Erneuerungsmaßnahmen im kleineren Maßstab verschoben. Für diese Projekte ist das besondere bodenrechtliche Instrumentarium, das das Städtebauförderungsgesetz vorsieht — Stichworte: Vorkaufsrecht, Genehmigungsvorbehalt, Preisprüfung, Ausgleichsabgabe —, oft nicht mehr erforderlich. Deshalb wird mit diesem Gesetzentwurf den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, im Vollzug des Städtebauförderungsgesetzes einen gewissen Ballast abzuwerfen. Dies führt zur Vereinfachung in vier wesentlichen Punkten:
    Erstens. Es wird künftig ein vereinfachtes Verfahren geben. Wenn die Gemeinde feststellt, daß für Sanierungsprojekte besondere bodenrechtliche Instrumente nicht erforderlich sind, dann kann nämlich in der Satzung für das Sanierungsgebiet dieses Instrumentarium ausgeschlossen werden, und damit entfallen — was nur zu begrüßen ist — Reihe von Vorschriften.
    Zweitens. Es wird künftig nicht mehr erforderlich sein, für ein Sanierungsgebiet flächendeckende Bebauungspläne aufzustellen. Dies ist im Sinne unserer Bestrebungen, zu einer Entbürokratisierung zu kommen, sehr zu begrüßen. Die Mitwirkung der Betroffenen und die Pflicht der Gemeinden zur Abwägung aller Belange ist damit in keiner Weise außer Kraft gesetzt.
    Drittens. Die Gemeinden werden künftig die Möglichkeit haben, für bestimmte genehmigungspflichtige Verfahren und Rechtsvorgänge in Sanierungsgebieten ihre Genehmigung allgemein zu erteilen. Auch das bedeutet eine Entlastung der Verwaltung. Einzelanträge entfallen. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist dadurch möglich.
    Viertens. Die Gemeinde ist nach dem geltenden Städtebauförderungsrecht berechtigt, die durch die Sanierung bedingte Wertsteigerung von Grundstükken in Form eines Ausgleichsbetrages abzuschöpfen. Es hat sich aber ergeben, daß häufig die Wertsteigerung gering ist und daß der Verwaltungsaufwand zur Erhebung des Ausgleichsbetrages in keinem Verhältnis zum Aufkommen steht. Für solche Fälle ist mit einer Bagatellklausel jetzt die Möglichkeit geschaffen worden, auf die Erhebung des Ausgleichsbetrages zu verzichten. Wir haben aber die Bundesregierung aufgefordert, bei den Durchführungsverordnungen auf diesem Gebiet eindeutige Formulierungen zu finden, damit nicht der Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Wenn größere Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind, muß das besondere Bodenrecht zur Anwendung kommen, auch und gerade aus Gründen des Schutzes der Betroffenen, etwa dann, wenn ohne das besondere Sanierungsrecht unerwünschte große Belastungen auf Mieter und Eigentümer zukommen würden.
    Damit ist gesichert, daß aus der Novelle keine erhöhten Belastungen für Eigentümer und Mieter erwachsen können. Damit und mit dem Verzicht auf eine Überleitungsvorschrift ist auch gesichert, daß aus dem Nebeneinander von Sanierungsrecht und vereinfachtem Verfahren keine Ungleichbehandlung der betroffenen Eigentümer in den Gemeinden entsteht.
    Wesentliche Forderungen der FDP — Praktikabilität, Verwaltungsvereinfachung, keine Ungleichbehandlung — sind damit erfüllt. Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit den Kollegen der CDU/ CSU-Fraktion darauf gedrängt, daß der Entscheidungsspielraum, aber auch die Verantwortlichkeit der kommunalen Selbstverwaltungsorgane gestärkt wird.



    Grünbeck
    Für mich war interessant, daß im Laufe der Beratungen festzustellen war, wie ernst die SPD diese Forderung nimmt. Auf der einen Seite — das sei zugestanden — gab es Kollegen aus Kreisen der SPD, die den hoheitsrechtlichen Entscheidungen der Gemeinden das Wort geredet haben. Andererseits aber war man dann, als es bei der Planungshoheit zum Schwur kam, der Auffassung, daß die Kommunen ihrer Verantwortung möglicherweise doch nicht gerecht werden könnten; man wollte die hoheitsrechtlichen Planungsentscheidungen weiter oben angesiedelt wissen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat immer den Standpunkt vertreten und bleibt unverändert auf diesem Standpunkt, daß wir da oben lange nicht so gut Bescheid wissen wie die Kommunalpolitiker vor Ort. Eine Bevormundung durch dirigistische Planungsfetischisten in den obersten Regionen war noch nie, meine Damen und Herren, ein heilsames Mittel für die kommunalpolitische Selbstentfaltung und Selbstverwaltung.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Abschließend darf ich noch einige Sätze zum angekündigten Baugesetzbuch formulieren. Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode auf die Vereinfachung des Baurechts gedrängt und darauf hingewiesen, daß man es möglichst aus einem Guß machen soll. Wenn wir dieser Teilnovelle zur Städtebauförderung zustimmen, dann sicher nicht mit der Akzeptanz einer Verzögerung des Baugesetzbuches. Ich bitte aber auch alle Mitwirkenden hier im Parlament und in den Beamten- und Wirtschaftsetagen, gemeinsam dieses neue Baugesetzbuch so bald als möglich zu schaffen. Hier darf man nicht, aus welchen Gründen auch immer, die Sache zerreden, sondern muß die Lösungen anstreben. Für uns Liberale sind die Prioritäten beim Baugesetzbuch eindeutig.
    Erstens: Die Vereinfachung muß gelingen, um die Kluft zwischen denen, die bauen wollen, und denen, die den Bau genehmigen, nicht noch größer werden zu lassen; sie muß verringert werden.
    Zweitens: Eine Durchforstung der geltenden DIN-Vorschriften und anderer technischer Regeln ist dringend erforderlich. Man sollte sie ersatzlos streichen, soweit dies möglich ist. Man sollte aber vor allen Dingen die gegeneinanderstehenden Regelungen so schnell als möglich harmonisieren.
    Drittens: Die Verantwortung muß verstärkt auf die kommunale Ebene verlagert werden.
    Viertens: Wir begrüßen die bisherige Mitwirkung des Bau- und Ausbaugewerbes und der freien Berufe, weil damit auch gewährleistet ist, daß die Erfahrungen aus der Praxis in das neue Baugesetzbuch mit einfließen und dessen Praktikabilität positiv beeinflussen werden.
    Fünftens: Wir begrüßen die Erleichterung bei der Bauleitplanung und bei der Erstellung von Bauplanungen, damit — um mit den Worten des Wohnungsbauministers zu reden — keine Fußangeln für die Betroffenen gelegt werden. Wir begrüßen darüber hinaus natürlich die Leitlinien zur steuerlichen Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums. Die Bundesregierung wird aber von uns dringend gebeten, zu prüfen, ob man nicht auch unter Berücksichtigung konjunkturpolitischer Eckdaten den Stichtag vom 1. Januar 1987 um ein Jahr vorverlegen kann.
    Lassen Sie mich zum Schluß, meine Damen und Herren, noch einige Worte zur allgemeinen wohnungspolitischen Entwicklung sagen. Nahezu alle Fachleute in der Bundesrepublik sind sich darin einig, daß wir aus der Nachkriegsphase im Wohnungsbau zu einer Normalisierungsphase gekommen sind. Darüber hinaus kann und darf man die Bevölkerungsentwicklung — Stichwort Geburtenrückgang — nicht übersehen. Was für eine gezielte Wohnungsbauförderung fehlt, sind zuverlässige Zahlen. Wir hoffen, daß die Volkszählung möglichst bald durchgeführt werden kann, damit Fehlentscheidungen in der Wohnungsbauförderung durch zuverlässige Unterlagen vermieden werden. Immerhin verteilen wir mehr als 20 Milliarden DM, die zielgerecht eingesetzt werden müssen. Für die FDP-Bundestagsfraktion bleibt der Schwerpunkt in der Wohnungsbauförderung die Marktsituation im Eigentumsbereich. Wir begrüßen jede Maßnahme, die die Eigentumsquote in der Bundesrepublik erhöhen kann, zumal da die Sehnsucht nach den eigenen vier Wänden in großen Teilen unserer Bevölkerung nach wie vor ungebrochen ist. Wir werden uns ferner verstärkt dafür einsetzen, die Mittel für die Städtebauförderung, für die Modernisierung und Sanierung, für die Dorferneuerung aufzubessern.

    (Conradi [SPD]: Wann denn?)

    Wir bitten in diesem Zusammenhang aber auch, wenn es haushaltsrechtlich solide abgesichert ist, jetzt schon sichtbare Wettbewerbsverzerrungen auf dem gesamten Markt zu prüfen und so weit als möglich zu beseitigen. Meine Damen und Herren, wenn gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften, über deren Wert hier überhaupt nicht gezweifelt werden soll, durch Steuerfreiheit sich in den gleichen Marktstrukturen bewegen wie die freien Wohnungsbaugesellschaften, dann sind auch steuerlich gleichrangige Bedingungen erforderlich. Ansonsten zahlt der eine die Steuern für den, der ihn anschließend im Wettbewerb verdrängen kann. Das kann sicher nicht im Sinne einer liberalen Wettbewerbsordnung sein.
    Die FDP-Bundestagsfraktion wird der Teilnovelle des Städtebauförderungsgesetzes zustimmen. Wir erkennen in den Haushaltsansätzen für 1985 — darüber wird noch zu reden sein —, die richtige Richtung der Bundesregierung. Auf diesem Wege, nämlich staatliche Förderung als Begleitinstrument für marktgerechte Lösungen, wird die FDP-Bundestagsfraktion diese Bundesregierung tatkräftig unterstützen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)