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ID1008805700

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    Plenarprotokoll 10/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6409 B Würdigung des zweiten Präsidenten des Deutschen Bundestages, D. Dr. Hermann Ehlers 6424 B Begrüßung einer Delegation der Abgeordnetenkammer der Föderativen Republik Brasilien 6431 D Begrüßung einer Delegation beider Häuser des österreichischen Parlaments . . 6487 A Aktuelle Stunde betr. Rechtsverletzungen während der Herbstmanöver Dr. Dregger CDU/CSU 6409 B Dr. Schmude SPD 6410 B Ronneburger FDP 6411 C Frau Kelly GRÜNE 6412 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 6413 B Dr. Glotz SPD 6415A Wimmer (Neuss) CDU/CSU 6416 B Kolbow SPD 6417 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 6418 B Bastian fraktionslos 6419 B Dr. Laufs CDU/CSU 6420 A Frau Fuchs (Verl) SPD 6420 D Graf Huyn CDU/CSU 6422 A Dr. Emmerlich SPD 6422 D Bohl CDU/CSU 6423 C Vizepräsident Stücklen 6414 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Konferenz zwischen den Mitgliedstaaten der EG sowie Spaniens und Portugals mit den Staaten Mittelamerikas und den Contadora-Staaten in San José am 28./29. September 1984 Genscher, Bundesminister AA 6424 D Brück SPD 6427 A Dr. Marx CDU/CSU 6429 C Frau Gottwald GRÜNE 6432 A Schäfer (Mainz) FDP 6435A Präsident Dr. Barzel 6429 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes — Drucksache 10/1013 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 10/2039 — Dörflinger CDU/CSU 6438A Reschke SPD 6440 A Grünbeck FDP 6442 B Sauermilch GRÜNE 6444 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 6446 C Schmitt (Wiesbaden) SPD 6449 C Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 6451 C Conradi SPD 6453 B Ruf CDU/CSU 6456 B II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1983 — Drucksachen 10/1061, 10/1611 — Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 6473 D Heistermann SPD 6475 C Dr. Feldmann FDP 6478 B Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6480 B Berkhan, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 6482 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 6487 B Dr. Klejdzinski SPD 6491 C Ehrbar CDU/CSU 6495A Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1984 — Drucksache 10/1650 — Möllemann, Staatsminister AA 6499 D Verheugen SPD 6501 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 6504 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6506 C Schäfer (Mainz) FDP 6507 D Berger CDU/CSU 6509 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kraftfahrzeugen — Drucksachen 10/536, 10/1981 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Abgasverminderung bei Lastkraftwagen als Notmaßnahme gegen das Waldsterben — Drucksache 10/2059 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bekämpfung des Waldsterbens und gesundheitlicher Gefährdungen durch Geschwindigkeitsbegrenzungen — Drucksache 10/2065 — Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 6511A, 6519A Schmidbauer CDU/CSU 6511 D Duve SPD 6513 C Hoffie FDP 6515 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6517 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Preisangaben — Drucksache 10/1526 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/2024 — Wissmann CDU/CSU 6521 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen „Umweltprobleme der Nordsee" — Drucksachen 9/692, 10/358 Nr. 6, 10/2054 — Austermann CDU/CSU 6523 A Jansen SPD 6525A Wolfgramm (Göttingen) FDP 6526 B Sauermilch GRÜNE 6527 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung —— Drucksache 10/1116 — Dr. de With SPD 6529 C Seesing CDU/CSU 6530 D Frau Reetz GRÜNE 6532 A Beckmann FDP 6533 A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . . 6534 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 10/1963 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Egert, Lutz, Glombig, Hauck, Kirschner, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährleistung der Weiterbildung der Hausärzte in der Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 III kassenärztlichen Versorgung (HausärzteWeiterbildungsgesetz) — Drucksache 10/1755 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 6535 B Egert SPD 6536 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 6538 D Frau Dr. Bard GRÜNE 6540 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 6541 D Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1966 — Frau Nickels GRÜNE 6543 B Dr. Göhner CDU/CSU 6544 B Meininghaus SPD 6544 D Neuhausen FDP 6545 D Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1982 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2005 — 6547 A Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/2006 — Peter (Kassel) SPD 6547 B Dr. Göhner CDU/CSU 6548 A Frau Nickels GRÜNE 6548 D Möllemann, Staatsminister AA 6549 D Becker (Nienberge) SPD 6550 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Tierversuche im wehrmedizinischen Bereich — Drucksache 10/1307 — Frau Dr. Bard GRÜNE 6551 A, 6556 A Michels CDU/CSU 6551 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 6552D, 6556C Bredehorn FDP 6553 D Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . 6554 D Fragestunde — Drucksachen 10/2051 vom 28. September 1984 und 10/2072 vom 4. Oktober 1984 — Auswirkung der EG-Verordnung 2677/84 vom 20. September 1984 auf den Markt DringlAnfr 04.10.84 Drs 10/2072 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 6458 C ZusFr Eigen CDU/CSU 6459 A ZusFr Gansel SPD 6459 C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6460 A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 6460 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 6460 B ZusFr Frau Weyel SPD 6460 C Aktivitäten von Staatsminister Vogel während seines Aufenthalts in Namibia MdlAnfr 1 28.09.84 Drs 10/2051 Schwenninger GRÜNE Antw StMin Vogel BK 6460 D ZusFr Schwenninger GRÜNE 6461 A ZusFr Toetemeyer SPD 6461 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6461 B ZusFr Gansel SPD 6461 C Zuschuß zu den Lebenshaltungskosten für die nach Kanada kommandierten Soldaten der Bundesluftwaffe MdlAnfr 53, 54 28.09.84 Drs 10/2051 Wiefel SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6461 D ZusFr Wiefel SPD 6462 A Behinderung des Verkehrs auf einer internationalen Seewasserstraße durch die Bundesmarine MdlAnfr 58, 59 28.09.84 Drs 10/2051 Hettling SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6462 C ZusFr Hettling SPD 6462 C Ausrüstung von Teilnehmern an Herbstmanövern in Süddeutschland mit scharfer Munition MdlAnfr 60 28.09.84 Drs 10/2051 Frau Nickels GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6463A Lieferung deutscher Leopard-Panzer in die Türkei MdlAnfr 56, 57 28.09.84 Drs 10/2051 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6463 B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6463 B ZusFr Gansel SPD 6463 C ZusFr Schwenninger GRÜNE 6463 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 6463 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 6463 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 Ratifizierung der Zusatzprotokolle I und II zu den Genfer Rotkreuzabkommen vom 12. August 1949 MdlAnfr 12 28.09.84 Drs 10/2051 von der Wiesche SPD Antw StMin Möllemann AA 6464 C ZusFr von der Wiesche SPD 6464 D ZusFr Verheugen SPD 6464 D Überprüfung der Lieferung chemischer Waffen an die kriegführenden Staaten im Golfkrieg durch das Rüstungskontrollamt der WEU; Genehmigung der Bundesregierung für bestimmte Verkäufe an den Irak MdlAnfr 15, 16 28.09.84 Drs 10/2051 Gansel SPD Antw StMin Möllemann AA 6465A ZusFr Gansel SPD 6465 A ZusFr Stutzer CDU/CSU 6466 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 6466 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 6467 B ZusFr Verheugen SPD 6467 C Verhandlungen der Pionierinvestoren im Tiefseebergbau über die Aufteilung der Abbaufelder; Sicherung deutscher Interessen MdlAnfr 13, 14 28.09.84 Drs 10/2051 Grunenberg SPD Antw StMin Möllemann AA 6467 D ZusFr Grunenberg SPD 6468 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 6468A Forderung des südfafrikanischen Ministerpräsidenten Botha nach Abzug der Kubaner aus Angola vor einer Lösung des Namibia-Konflikts MdlAnfr 17, 18 28.09.84 Drs 10/2051 Toetemeyer SPD Antw StMin Möllemann AA 6469 B ZusFr Toetemeyer SPD 6469 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 6469 D ZusFr Schwenninger GRÜNE 6469 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6470A ZusFr Verheugen SPD 6470 A Unbedenklichkeit nichtapothekenpflichtiger Medikamente MdlAnfr 61 28.09.84 Drs 10/2051 Lambinus SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6470 C ZusFr Lambinus SPD 6471 A Rechtliche Gleichstellung von Adoptivkindern, insbesondere bei der Einführung von Erziehungsgeld MdlAnfr 62 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 6471A ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 6471 B Halt von Intercity-Zügen in Lüneburg, Uelzen und Celle MdlAnfr 65, 66 28.09.84 Drs 10/2051 Hedrich CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6471 D ZusFr Hedrich CDU/CSU 6472 A Herkunft der Ladung des im Ärmelkanal havarierten Atommüllfrachters „Mont Louis"; Transport von Atommüll aus deutschen Kraftwerken zur Wiederaufarbeitung in die Sowjetunion MdlAnfr 67, 68 28.09.84 Drs 10/2051 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 6472 B ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 6472 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 6473 B Nächste Sitzung 6556 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6557*A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) und des Abgeordneten Lambinus (SPD) nach § 31 GO zur Abstimmung über die Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 10/1966) 6557*C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984 6409 88. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1984 Beginn: 7.58 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 5. 10. Antretter * 5. 10. Böhm (Melsungen) * 4. 10. Brandt 5. 10. Buckpesch 5. 10. Büchner (Speyer) * 4. 10. Dr. Enders * 5. 10. Eylmann 4. 10. Gansel * 5. 10. Gerstl (Passau) * 5. 10. Haase (Fürth) * 5. 10. Dr. Hackel * 5. 10. Frau Dr. Hartenstein 5. 10. Dr. Hauchler 5. 10. Horacek 5. 10. Dr. Hornhues * 5. 10. Jäger (Wangen) * 4. 10. Jungmann 4. 10. Kittelmann * 5. 10. Dr. Klejdzinski * 5. 10. Dr. Graf Lambsdorff 4. 10. Lemmrich * 5. 10. Lenzer * 5. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 5. 10. Dr. Mitzscherling 5. 10. Dr. Müller * 5. 10. Dr. Müller-Emmert 5. 10. Neumann (Bramsche) * 5. 10. Pesch 5. 10. Polkehn 5. 10. Porzner 5. 10. Reddemann * 4. 10. Frau Renger 5. 10. Reuschenbach 5. 10. Dr. Scheer 5. 10. Schmidt (Hamburg) 5. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) * 5. 10. Frau Schoppe 5. 10. Schulte (Unna) 5. 10. Schwarz " 5. 10. Frau Simonis 5. 10. Dr. Soell 5. 10. Dr. Solms 5. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 4. 10. Dr. Spöri 5. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 5. 10. Stobbe 5. 10. Stockleben 5. 10. Dr. Unland * 5. 10. Vosen 4. 10. Waltemathe 5. 10. Weiskirch (Olpe) 5. 10. Wilz 5. 10. Wischnewski 5. 10. Dr. Wulff 5. 10. Zierer * 5. 10. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) und des Abgeordneten Lambinus (SPD) nach § 31 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 10/1966) Die Unterzeichneten erklären, daß sie die Petition zum Volksentscheid im vorgeschlagenen Verfahren zwar nicht unterstützen, das Grundsatzanliegen, mehr plebiszitäre Elemente in die Verfassung aufzunehmen, aber für richtig halten. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Werner Dörflinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als vor einigen Jahren der Minilook in Mode kam, dauerte es seine Zeit, bis man sich mit ihm anfreunden konnte. Ähnlich erging es uns in der Unionsfraktion mit der Mininovelle zum Städtebauförderungsgesetz, über die wir heute abschließend beraten.
    Die Novelle geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück, präzise: des Landes Niedersachsen. Doch der gedankliche Ansatz stammt aus diesem Parlament selbst; denn bereits am 31. Mai 1979 hatte der Bundestag das gesetzliche Instrumentarium für eine vereinfachte städtebauliche Erneuerung gefordert. Ich räume ein, daß das Parlament damals gesetzlichen Handlungsbedarf auch noch auf anderen Gebieten des Baurechts reklamierte, etwa bei der Problematik der Gemengelage. Man könnte also sagen, Parlament und Regierung haben ihre Hausaufgaben nicht vollständig gemacht. Dem ist aber zumindest für die neue Koalition und die neue Bundesregierung nicht so. Wir haben uns vielmehr deswegen auf das Allernotwendigste beschränkt, weil die Bundesregierung die Reform des gesamten Baurechts mit großer Intensität angeht und weil wir eine ausschließlich dem Städtebauförderungsgesetz gewidmete Novelle nicht mit anderen Fragen befrachten wollten. Dennoch steht im Ausschußbericht zu der Novelle, was wir u. a. auf jeden Fall im neuen Baurecht geregelt haben wollen, z. B. auch die Beitragspflicht für Wohnwege.
    Die vorliegende Novelle stülpt sicher die Bauwelt nicht um; dennoch haben wir sie außerordentlich gründlich geprüft und diskutiert.

    (Zuruf von der SPD: Na, na!)

    In einer nichtöffentlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesländer, in einem von uns beantragten Hearing und mit vielen Rückfragen in der kommunalen Praxis haben wir viel Sachverstand zu mobilisieren und zu verwerten versucht.
    Für meine Fraktion von großem Gewicht waren die Voten der kommunalen Spitzenverbände. Daß sie Bedenken gegenüber einer vorgezogenen Novelle zum Städtebauförderungsgesetz hatten, ist bekannt. Ihre Bedenken richteten sich aber weniger gegen den materiellen Inhalt als vielmehr gegen den Zeitpunkt. Sie befürchteten Schwierigkeiten im praktischen Vollzug, die sich aus einem möglichen Nebeneinander von altem Recht, einer Art Übergangsrecht und komplett neuem Baurecht ergeben könnten. Meine Damen und Herren, es war die Bundesregierung, die diese Bedenken und einen Rest von Skepsis auch bei uns auszuräumen vermochte; denn bei der Vorlage der Zwischenergebnisse zum neuen Baugesetzbuch im August wurde klar, daß sich die jetzige Novelle nahtlos in das neue Baugesetzbuch einfügt, also in einem Teilbereich in das neue Baurecht überleitet.
    Ich darf darauf hinweisen, daß wir einigen Bedenken der kommunalen Spitzenverbände auch in der Sache abhelfen konnten, etwa durch den Verzicht auf eine Überleitungsklausel. Außerdem gebietet es der Realismus, zu sehen, daß selbst dann, wenn die Regierung ihren forcierten Zeitplan für das neue Baugesetzbuch einhält und wir uns alle um zügige, konzentrierte Beratung bemühen, das neue Baurecht erst zu Ende des Jahrzehnts voll wirksam wird. Allerdings ermuntern wir die Bundesregierung ausdrücklich, ihren anspruchsvollen Zeitplan auf dem Weg zu einem neuen Baurecht einzuhalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die heute zur Verabschiedung anstehende Novelle stellt eigentlich ein ganz neues Gesetz dar, denn sie nimmt weder den Entwurf des Bundesrates noch die Stellungnahme der Bundesregierung lupenrein auf, sondern sie entwickelt ein eigenes, sachbezogenes Profil; Zeichen der Intensität unserer Beratungen im Ausschuß.
    Die Bundesregierung hat dazu einen wichtigen Beitrag geleistet. Ich hebe aber auch den gewichtigen Anteil der SPD, insbesondere meines Berichterstatterkollegen Reschke, hervor.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Vor diesem Hintergrund ist es zu bedauern, daß die SPD dennoch signalisiert, sie könne der Novelle nicht zustimmen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Was?)

    Aber vielleicht wird sie bei den Beratungen noch vom Wehen des Spiritus sanctus beflügelt und stimmt dann doch noch zu.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Der kommt in diesem Fall aus Stuttgart! — Haehser [SPD]: Auf Ihre Rede wird viel ankommen!)

    Bei den GRÜNEN habe ich diese Hoffnung nicht, da sie sich in der Regel selbst für den politischen Spiritus sanctus halten. Wenn die SPD bei ihrer ablehnenden Haltung bleibt, wäre das kein guter Einstieg für das, was uns mit der Beratung des gesamten Baugesetzbuches bevorsteht. Es könnte den Hinweis erlauben, daß nicht mit der notwendigen konstruktiven Bereitschaft zur Diskussion in der Sache an dieses neue Gesetzeswerk herangegangen wird, sondern mit etwas anderem. Dazu werden wir aber wahrscheinlich anschließend noch etwas hören.



    Dörflinger
    Die Städtebaunovelle betont den hohen politischen und wirtschaftlichen Stellenwert der Stadtsanierung. Die Bundesregierung hat diesen hohen Stellenwert erkannt. Im Gegensatz zur früheren Regierung bringt sie diese Erkenntnis aber nicht nur mit Worten zum Ausdruck, sondern mit der Tat. Sie selber hat die Bundeskasse nicht geleert. Sie hat aber die Mittel für die Stadtsanierung wesentlich erhöht.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Die prozentuale Steigerung ist dabei noch imponierender als die Beträge selber.
    Ich darf für die Unionsfraktionen sagen: Auch hier zeigt sich also, daß der Bauminister nicht nur ein Minister mit eloquenter Rhetorik, sondern auch ein Minister mit Fortüne ist. Ich sage das auch im Blick auf die gestrige Aktuelle Stunde mit den schrillen Zwischentönen seitens der Sozialdemokratischen Partei. Ich füge hinzu, auch als Ergebnis der Aktuellen Stunde: Ein Schneider in der Hand ist uns lieber als ein Sperling auf dem Dach,

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    zumal er mit einem größeren Vogel auf dem Dach eines Hauses steht, zu dessen Abbruch er wesentlich beigetragen hat.

    (Müntefering [SPD]: Sehr tiefsinnig!)

    Ich weiß, daß Minister Dr. Schneider — das weiß ich aus persönlichen Gesprächen — mit dem alemannischen Dichter Johann Peter Hebel etwas anzufangen weiß.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Nicht nur mit dem, auch mit anderen!)

    — Nicht nur mit dem, aber auch mit dem. Ich sage das als Alemanne mit besonderer Befriedigung. Deshalb lege ich ihm den Wunsch ins Schatzkästlein, weiterhin für die Erhöhung der Mittel für die Stadtsanierung zu kämpfen. Ich tue das vor dem Hintergrund unbestrittener Probleme in der Bauwirtschaft. Wir haben darüber gestern diskutiert.

    (Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

    Ich tue das aber auch, weil der investive Anstoß öffentlicher Mittel bei der Stadtsanierung gewaltig ist. 1 000 DM Bundesmittel bei der Stadtsanierung können in Multiplizierung all dessen, was es bewegt, 10 000 DM an Investitionen insgesamt mobilisieren.

    (Müntefering [SPD]: Sag das mal dem Bangemann!)

    Das Land Niedersachsen beziffert den bundesweiten Finanzbedarf bei der Stadterneuerung — es beruft sich da auch auf Schätzungen des Städtetages — mit rund 190 Milliarden DM. Ich glaube, da gibt es noch sehr viel Sinnvolles zu tun. Wir sollten es alle gemeinsam anpacken.
    Wir sind der Überzeugung, daß wir es mit der Novelle besser packen können. Sie bringt die zweite Schiene, ein vereinfachtes Verfahren, das die Anwendung des besonderen Bodenrechtes nicht mehr zwingend macht, generell den Zwang zum flächendeckenden Sanierungsbebauungsplan beseitigt,
    Lockerungen in der Genehmigungspraxis nach § 15 ermöglicht, und den Gemeinden mehr Spielraum bei der Entscheidung gibt, ob Ausgleichsbeträge erhoben werden müssen. Der Wegfall des § 10 und die Bagatellklausel bei den Ausgleichsbeträgen sind auch eine Hilfe für die Gemeinden, die in nächster Zeit über 300 Sanierungsprojekte abzurechnen und abzuschließen haben.
    Ich will auch noch ein Wort zum Wegfall des § 10 sagen, weil das zwischen Union und SPD besonders umstritten ist. Wir entlassen die Gemeinden keineswegs aus der Planungspflicht, wenn die Sachlage es erfordert: denn die Maßgabe des § 1 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes bleibt ja. Aber wir meinen, daß die gewählte Lösung größere Klarheit bringt. Sie beeinträchtigt keineswegs die Mitsprache und das Mitwirken der Bürger. Im übrigen weiß jeder Praktiker, daß Partnerschaft mit dem Bürger wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Stadtsanierung überhaupt ist. Ich meine sogar, daß dieser vereinfachte Weg viel stärker als das klassische Verfahren dazu zwingt, das Gespräch und die Partnerschaft mit dem Bürger zu suchen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die neue Regelung ermöglicht es den Gemeinden, sehr viel individueller als bisher auf spezifische Problemstellungen einzugehen. Sie bekommen ein Instrument an die Hand, mit dem sie schneller und zielsicherer als bisher arbeiten können. Die Novelle unterstreicht aber auch den prinzipiellen und methodischen Wandel bei der Stadterneuerung. Das Vorgehen ist behutsamer. Kleinteilige Projektsanierung erhält Vorrang vor voluminöser Flächensanierung. Neue Problemstellungen wie z. B. der Bodenschutz, die Lärmsanierung und das Aufbereiten von brachliegenden Gewerbeflächen sind aufzufangen. Wir waren uns alle einig, das zu tun.
    Weil dieser Wandel ein Faktum ist und weil wir wohl alle bereit sind, diese neuen Problemstellungen auch anzugehen, haben wir darauf verzichtet, neben dem bewährten Begriff des Mißstandes den Begriff des Mangels als Tatbestand der Förderung in das Gesetz aufzunehmen. Selbstverständlich Gewordenes und auch in der Praxis Gewachsenes braucht man nicht ausdrücklich in ein Gesetz hineinzuschreiben. Die Bundestagsfraktion der CDU/ CSU hofft nur, daß die Verwaltungspraxis das genauso sieht und die mit der Novelle bewußt geöffneten Entscheidungsspielräume der Gemeinden nicht wieder mit Restriktionen verstopft; denn vermutlich nicht nur hier ist der Glaube an die automatisch höhere politische Einsicht der oberen Verwaltungsbehörden etwas verlorengegangen, auch als Ergebnis praktischer Arbeit.
    Lassen Sie mich zusammenfassen: Unsere Fraktion ist gewiß, daß sich die Städtebaunovelle in ihrer jetzigen Fassung als Ergebnis sorgfältiger, sachbezogener, konstruktiver und parteiübergreifender Beratung aller Beteiligten in der kommunalen Praxis bewähren wird. Die Novelle bringt die Stadtsanierung als wichtige politische und auch wirtschaftspolitische Zukunftsaufgabe weiter voran. Mit unseren heutigen Entscheidungen kann sie den Gemeinden ab 1. Januar 1985 zur Verfügung stehen.
    6440 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1984
    Dörflinger
    Deswegen empfehlen wir Ihnen, die Beschlußempfehlung des Ausschusses in der nachfolgenden Abstimmung anzunehmen.
    Wir glauben, es wird so sein, daß auch die öffentliche Verwaltung, die kommunalen Praktiker sehr schnell mit diesem Gesetz arbeiten können und daß auch der große Antragsstau, den wir bei der Stadtsanierung zu verzeichnen haben, abgebaut werden kann. Vielleicht können wir auch dazu beitragen, ein wichtiges politisches Signal hinsichtlich der Notwendigkeit der Stadtsanierung den Gemeinden zu geben, die sich bisher mit Stadtsanierung noch nicht befaßt haben.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Reschke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Reschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlaß dieser Minireform des Städtebaurechts waren Finanzwünsche des Landes Niedersachsen, zusätzlich aber auch der Wunsch von seiten Niedersachsens, Verfahrenswege auszuschalten bzw. zu ändern. Ich glaube, von dieser Ausgangslage muß man ausgehen. Der Bundestag bzw. der 16. Fachausschuß hat die Einzelberatungen in sachlicher, in sachbezogener Atmosphäre durchgeführt.
    Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Ergebnis der Beratungen der letzten Wochen wird den Bundesrat sicherlich überraschen. Er bekommt aus dem Bundestag einen Gesetzentwurf mit Inhalten, die er größtenteils gar nicht beantragt und beabsichtigt hat. Das muß man einmal ganz nüchtern feststellen.

    (Zuruf des Abg. Conradi [SPD])

    Der Bundesrat wünscht eine Änderung der Städtebauförderung bei der Mitfinanzierung des Bundes von der bisherigen Mißstandsbeseitigung hin zur Einbeziehung städtebaulicher Mängel. Weder Städte und Gemeinden noch die Fachwelt sehen die Notwendigkeit der Ausdehnung des Fördertatbestands ein, mittlerweile auch nicht die Regierung. Nach langen Diskussionen hat sich der Ausschuß dieser Meinung angeschlossen.
    Der Bundesrat wünscht ein vereinfachtes Verfahren in Sanierungsgebieten. Es ist mittlerweile erkannt worden, daß die Bundesratsvorlage eine finanzielle Erschwernis für Maßnahmen in Sanierungsgebieten bewirken kann. Ich komme gleich darauf zurück.
    Der Bundesrat wünscht die Aussetzung — nicht die Streichung — von Planungspflichten bei kleinen, einfachen Sanierungsmaßnahmen. Bundesregierung und Regierungskoalitionen greifen den Vorschlag des Bundesrats auf und machen aus der Aussetzung der Verpflichtung zur Aufstellung von Bebauungsplänen den gänzlichen Verzicht auf eine Bebauungsplanverpflichtung durch die Streichung des § 10 des Städtebauförderungsgesetzes.
    Mit welch heißer Nadel das im Bundesrat und auch von seiten der Bundesregierung genäht worden ist, will ich an einem Beispiel deutlich machen. In der Formulierung zur Änderung von § 7 des Städtebauförderungsgesetzes, wie der Bundesrat sie will, heißt es: Die Gemeinde kann durch Beschluß auf die Aufstellung von Bebauungsplänen verzichten.
    Das beinhaltet, daß für dieses Verfahren in Zukunft alle steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Sanierungsgebiete nach § 82 d wegfallen. Folgt man dem Willen des Bundesrats, gehen erhebliche Impulse für die Bauwirtschaft verloren. Ich darf die Regierung bitten, dazu gleich Stellung zu nehmen.
    Der Fachausschuß des Bundestags hat beschlossen, ein anderes Verfahren zu wählen. Dieses Verfahren bietet wieder die Möglichkeit von steuerlichen Abschreibungen im Zusammenhang mit Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen nach § 82 d des Städtebauförderungsgesetzes, sofern die Bescheinigung der Gemeinde vorliegt, daß das Gebiet ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet ist.
    Allerdings ist die Konsequenz — das haben wir bei den Beratungen alle nicht erkannt, und die Regierung hat uns auch nicht darauf aufmerksam gemacht; der Finanzminister hat in diesem Bereich nicht hingeschaut —, daß alle Verfahren, die jetzt nach dem Bundesbaugesetz laufen, schnell auf Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz umgestellt werden. Die Konsequenz ist, daß sich die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten — in vielen Bereichen sicherlich gewünscht — um ein Vielfaches erhöhen. Die haushaltswirtschaftlichen Konsequenzen aus dem Gesetz können noch gar nicht übersehen werden. Ich vermute, durch die Umstellung vom Bundesbaugesetz auf das Städtebauförderungsgesetz wird sich eine Verdreifachung oder gar eine Vervierfachung der Abschreibungsmöglichkeiten ergeben.

    (Müntefering [SPD]: Stoltenberg hat nicht aufgepaßt!)

    Zur Versachlichung der Diskussion möchte ich einen dritten Punkt anführen. Der Bundesrat wünscht die Aussetzung bodenrechtlicher Vorschriften, insbesondere den Verzicht auf Abschöpfungsbeträge bei sanierungsbedingten Wertsteigerungen. Sanierungspraktiker bestätigen die Problemlosigkeit und die Praktikabilität des hier in Frage kommenden § 41 des Städtebauförderungsgesetzes. Die Regierung und die CDU/CSU stimmen zu. Ich lasse die FDP bewußt aus. Herr Grünbeck und ich haben dieselben Besorgnisse wie die Städte und die Sanierungspraktiker.
    Regierung und Hauptteil der Koalitionsfraktionen stimmen dem zu, obwohl man mittlerweile weiß, daß allein die Feststellung, was „geringfügig" im Zusammenhang mit den Abschöpfungsbeträgen ist, zu einem enormen Verwaltungsaufwand führt. Nicht zuletzt führt eine derartige Feststellung zum Streit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden oder den Genehmigungsbehörden. Die Einnahmen aus den Abschöpfungen sind nämlich nicht unwesentlich für die Sanierungsfinanzierung. Statt „Ver-



    Reschke
    einfachung" gibt es hier eine „Enteinfachung", wie es ein Gemeindevertreter in der Anhörung so treffend formulierte.

    (Beifall bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Aber eine ganze Reihe von Vertretern haben das Gegenteil gesagt, Herr Reschke!)

    Die SPD hat im Fachausschuß sachlich und problemorientiert mitgearbeitet. Ich darf mich auch für die Informationen bedanken, die wir beide — Kollege Dörflinger — während der Beratungen von seiten der Ministerien erhalten haben.
    Uns kam es darauf an — ich sage es einmal ein bißchen polemisch —, das Gesetz zu entgiften, ihm die Giftzähne zu ziehen. Uns kam es in der Hauptsache auf die Verhütung eines Schadens für die Stadtpolitik an. Das war unser Ziel bei der Beratung dieser Novelle.
    Wir vermögen allerdings der Verabschiedung dieser — wie Sie selbst sagen — Mininovelle nicht zuzustimmen und möchten hier offen die Gründe zur Diskussion angeben.
    Das Gesetz bringt keine Vereinfachung, wie es vermutet wird. Eine Beschleunigung der Sanierungs- und Stadterneurungsverfahren ist durch dieses Gesetz nicht zu erreichen. Zu Recht haben die Vertreter der Städte und Gemeinden gegenüber dem Fachausschuß in der Anhörung angemerkt, daß es nur von der Qualität der Mitarbeiter in den Verwaltungen abhängt, wie schnell, wie gut und wie qualifiziert die Verfahren über die Bühne gehen.
    Investitionshemmnisse sind andere Faktoren der Stadtpolitik. Wer sich vor Ort bewegt, weiß, welche Faktoren das sind. Investitionshemmnisse sind Bodenbereitstellung, Bodenverfügbarkeit, Erschließungsrecht, Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsrecht, Finanzierung des Städtebaus.
    Dem steht gegenüber, daß man die Baulandnovelle 1982 von seiten Ihrer Regierung mit dem Hinweis auf das neue Baugesetzbuch zurückgezogen hat. Man hat angekündigt, daß man die Beratung in einem späteren Zeitpunkt betreiben will, und wartet ab.
    Die Streichung des § 10 des Städtebauförderungsgesetzes — also des Bebauungsplaninstruments, so will ich es in vereinfachter Sprache nennen, hat schlimme soziale Folgen für den Bürger und seine Beteiligung an den Planungen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wieso das denn?)

    — Sie können dazu gleich Stellung nehmen.
    Planung heißt doch im Grunde genommen Abwägung. Bebauungsplanverfahren bedeutet für uns Sozialdemokraten Abwägung zwischen den verschiedensten Zielen und Interessen der Stadtpolitik. Wir sehen dieses, wenn das Instrument des § 10 nicht mehr besteht, in vielen Bereichen ausgeschaltet.
    Wir meinen sogar, wir kommen in Ansätzen zurück zur ruppigen Planungsmacht der Verwaltung und von Besitz aus der Zeit vor 1970, bevor die Städtebauinstrumente formuliert und eingeführt worden sind.
    Gesetzesumstellungen und Umstellungen im Verwaltungsvollzug dauern zwei bis drei Jahre, auch wenn es eine Miniumstellung des Gesetzes und eine Miniumstellung im Vollzug in der Verwaltung ist. Das muß man einfach deutlich sehen. Das sagt auch jeder Praktiker, und das hat die Anhörung erbracht.
    Vor dem Hintergrund der Ankündigung des Baugesetzbuches wird mit dieser Kleinstnovelle eine Handlungs- und Anwendungssicherheit geschaffen. In Zukunft werden wir neben den zwei Rechtspraktiken, die wir schon in den Gemeinden haben, durch diese neue Novelle eine zusätzliche, also drei Rechtspraktiken haben. Einmal haben wir die förmliche Sanierung. Das ist ein althergebrachtes Verfahren. Darüber brauche ich nicht zu diskutieren. Außerdem haben wir die Stadterneuerung außerhalb des Städtebauförderungsgesetzes. Mit dieser Novelle kommen Stadterneuerung ohne Bebauungsplan und besonderes Bodenrecht hinzu.
    Diese drei nebeneinander bestehenden Verfahren haben die Folge: Verwirrung der Beteiligten — insbesondere beim Bürger —, wenig Transparenz, Bürokratisierung statt Vereinfachung in den Architektengruppen der Verwaltungen —, in vielen Bereichen Rechtsunsicherheit, die sich in Gerichtsverfahren niederschlägt.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kleinstnovellen tragen zum Verfall der Gesetzgebung bei.

    (Beifall des Abg. Conradi [SPD])

    Das haben Vertreter von Städten und Gemeinden in der Anhörung bemerkt. Das haben nicht wir festgestellt. Wir sollten das berücksichtigen und als Maßstab unserer Beratungen annehmen. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir uns nach meiner Auffassung — das hat die Anhörung ergeben — deutlich über die Notwendigkeiten hinweg, die Städte und Gemeinden, die ausführenden Organe, in diesem Gesetzentwurf sehen.
    Für behutsame Sanierung und auch für bewohnerorientierte Sanierung und Stadterneuerung lohnt es sich, die Städtebaugesetzgebung neu zu orientieren. Diese Novelle beinhaltet keine Neuorientierung.
    Wir sind bereit, die Ziele der Stadtpolitik und die Planungswege und -verfahren in der Diskussion über das Baugesetzbuch neu zu formulieren. Das bieten wir in dieser Debatte ausdrücklich an.
    Bisher ist allerdings keine Linie für die zukünftige Stadtpolitik zu erkennen. Um auf Ihren Satz von Schneider und Sperling zurückzukommen, Herr Kollege Dörflinger, möchte ich sagen:
    Bei der Formulierung und Vorlage des Baugesetzbuches könnte sich übrigens der Wohnungsbauminister Schneider endlich einmal seinen „Oscar" verdienen.

    (Heiterkeit — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das wird er, Herr Kollege!)




    Reschke
    — Wir werden sehen, ob er sich den Oscar verdient, d. h. ob mehr als eine Beschäftigungstherapie für das Parlament herauskommt.

    (Beifall bei der SPD)

    Das möchten wir erkennen.
    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Die Gemeinden und Städte brauchen Geld — das war Ausgangslage des Antrags von Niedersachsen — für anstehende Aufgaben in der Stadterneuerung und Stadterhaltung.
    Lärmsanierung und Verkehrsdifferenzierung, Beseitigung von Industriebrachen, Bodenschutz und Altlastenbeseitigung, Bestandserhaltung und Verbesserung im Wohnungsbau und im Wohnumfeld sind zukünftige zusätzliche Aufgaben in der Finanzierung der Städtebaupolitik. Sie können mit einer Bund-Länder-Vereinbarung herbeigeführt werden und nicht, wie oftmals hier in diesem Bereich angesprochen, mit dieser Novelle, die im Grunde genommen die Verfahrenswege anspricht.
    Die systematische Herbeiführung der Gemeindearmut durch Soziallastenüberwälzungen hat einen Investitionsstau und Investitionsbedarf größten Umfangs herbeigeführt. Nur die Mittelbereitstellung hilft der Sanierung und hilft, Verfahren zu beschleunigen. Die SPD-Fraktion sagt nein zu einem Gesetz, dessen Sinn und Wirkung Städte und Gemeinden nicht einsehen und nicht für nötig halten und dessen Ziele der Bundesrat im Grunde genommen gar nicht beantragt hat.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)