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    Plenarprotokoll 10/86 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 86. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6267 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1972 — 6280 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1992 — 6280 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1993 — 6280 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1994 — 6280 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1995 — 6280 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1996 — 6280 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1997 — 6280 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1998 — 6280 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages . — Drucksache 10/1999 — 6281A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2000 — 6281 A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2001 — 6281A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2002 — 6281 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2003 — 6281 B Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Bachmaier, Buschfort, Dreßler, Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Glombig, Heyenn, Kirschner, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Lutz, Peter (Kassel), Reimann, Schmidt (München), Schreiner, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Steinhauer, Stiegler, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung — Drucksachen 10/81, 10/1968 — Bachmaier SPD 6281 C Eylmann CDU/CSU 6282 C Kleinert (Hannover) FDP 6283 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 6284A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Doss, Dr.-Ing. Kansy, Hauser (Krefeld), Dr. Faltlhauser, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Kraus, Dr.-Ing. Oldenstädt, Müller (Wesseling), Sauer (Stuttgart), Dr. Czaj a, Gattermann, Grünbeck, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Haussmann, Dr.-Ing. Laermann, Wurbs, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksache 10/543 (neu) — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 10/1562 — Dr.- Ing. Kansy CDU/CSU 6285 C Conradi SPD 6287 A Sauermilch GRÜNE 6288 D Beckmann FDP 6290 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes — Drucksache 10/340 — • Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/2012 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes — Drucksache 10/1128 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/2012 — Seehofer CDU/CSU 6292 A Reimann SPD 6295 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 6299 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 6302 C Frau Potthast GRÜNE 6305 B Schreiner SPD 6307 C Kolb CDU/CSU 6310 D Lutz SPD 6313A Eimer (Fürth) FDP 6314A Namentliche Abstimmung 6315 D Ergebnis der Abstimmung 6315 C Beratung der Sammelübersicht 41 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1961 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1965 — 6315 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 III Fragestunde — Drucksache 10/1979 vom 14. September 1984 — Verbesserung des Deutschunterrichts für Aussiedler MdlAnfr 28 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 6267 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6267 C ZusFr Sielaff SPD 6267 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 6268A ZusFr Dr. Sperling SPD 6268 B ZusFr Frau Blunck SPD 6268 B Nichtteilnahme von Bundesministern an der Kabinettssitzung am 22.8. 1984 MdlAnfr 1 14.09.84 Drs 10/1979 Vahlberg SPD Antw StMin Vogel BK 6268 C ZusFr Westphal SPD 6269 A ZusFr Dr. Sperling SPD 6269 A Erweiterung der Versetzungszeiträume für Berufssoldaten auf 5 bis 6 Jahre zur Verringung der Belastungen von Soldatenfamilien MdlAnfr 29, 30 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6269 C ZusFr Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/ CSU 6269 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 6270A Ausweich- bzw. Notlandeplätze für Militärflugzeuge; Ersatz für den Notlandeplatz bei Morschheim MdlAnfr 33, 34 14.09.84 Drs 10/1979 Sielaff SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6271 A ZusFr Sielaff SPD 6271A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 6271 C ZusFr Heistermann SPD 6271 D Baumaßnahmen auf dem Flugplatz und Gelände der Hobart Barracks in Detmold; Bürgerinformation über die Stationierung weiterer Hubschrauber MdlAnfr 41, 42 14.09.84 Drs 10/1979 Heistermann SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6272 B ZusFr Heistermann SPD 6272 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 6272 C ZusFr Frau Blunck SPD 6272 D ZusFr Vahlberg SPD 6273 D ZusFr Kastning SPD 6274 A ZusFr Kolbow SPD 6274 A Alternative Standorte für die Stationierung von US-Hubschraubern in Wiesbaden-Erbenheim; Ergebnis der Gespräche von Bundesminister Dr. Wörner in Washington MdlAnfr 43, 44 14.09.84 Drs 10/1979 Schmitt (Wiesbaden) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6274 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . . 6274 B ZusFr Dr. Sperling SPD 6274 C ZusFr Frau Blunck SPD 6274 D Verstärkung der Kontakte zwischen den Angehörigen ausländischer Streitkräfte und der deutschen Bevölkerung MdlAnfr 45, 46 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6275 C ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 6275 D ZusFr Dr. Sperling SPD 6276 B ZusFr Lowack CDU/CSU 6276 C Schutz der deutschen Nordseeküste vor einer Gefährdung durch den im Ärmelkanal havarierten Atommüll-Frachter MdlAnfr 57, 58 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6277 A ZusFr Frau Blunck SPD 6277 B ZusFr Sielaff SPD 6277 D Einstellung des Eisenbahnhaltepunkts Farchant; Abfertigung der Bahnkunden MdlAnfr 59, 60 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Geiger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6278 A ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 6278A ZusFr Dr. Sperling SPD 6278 C ZusFr Lambinus SPD 6279 B Einsatz rollstuhlgerechter Wagen bei der Bundesbahn; Lösung des Problems des Ein- und Aussteigens MdlAnfr 61, 62 14.09.84 Drs 10/1979 Kastning SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6279 C ZusFr Kastning SPD 6279 D Nächste Sitzung 6317 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6319*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6319* B Anlage 3 Rückforderung eines 1975 an die Bundesanstalt für Arbeit gewährten Darlehens MdlAnfr 26, 27 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 6319*C Anlage 4 Freisetzung von Dioxin in der Kampfstoff-Verbrennungsanlage Munster; Entgiftung von Nervengiften; Information der Bevölkerung über den Ersatzübergang bei Sürth am Rhein MdlAnfr 31, 32 14.09.84 Drs 10/1979 Krizsan GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6319* D Anlage 5 Einführung neuer binärer chemischer Munition in der NATO MdlAnfr 35, 36 14.09.84 Drs 10/1979 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6320* B Anlage 6 Versetzung von Offizieren mit 46 Jahren in den Ruhestand; Ausdehnung dieser Regelung auf Beschäftigte im Schichtdienst, z. B. beim Zoll MdlAnfr 37, 38 14.09.84 Drs 10/1979 Bamberg SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6321*A Anlage 7 Ausbildung von Diplom-Pädagogen an Bundeswehrhochschulen trotz hoher Arbeitslosenzahlen MdlAnfr 47 14.09.84 Drs 10/1979 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6321* B Anlage 8 Bereitstellung von Arztstellen für das vorgesehene zweijährige Praktikum in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen MdlAnfr 48 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6321* C Anlage 9 Gründung einer deutsch-deutschen Ärztekommission zur Durchführung des Gesundheitsabkommens mit der DDR MdlAnfr 49, 50 14.09.84 Drs 10/1979 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6322* A Anlage 10 Angaben über die chemische Zusammensetzung von Wasch-, Reinigungs-, Putzmitteln sowie Kosmetika auf der Verpackung MdlAnfr 51, 52 14.09.84 Drs 10/1979 Lattmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6322* C Anlage 11 Dosierung des Phosphat- und Silikatgehalts im Trinkwasser; Auswirkungen auf die Eutrophierung der Abwässer MdlAnfr 53 14.09.84 Drs 10/1979 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6323* A Anlage 12 Gesundheitsgefährdung durch die Einnahme karotinhaltiger Bräunungsmittel und durch die Bestrahlung in Sonnenstudios und durch Höhensonnen MdlAnfr 54, 55 14.09.84 Drs 10/1979 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6323* C Anlage 13 Umfrage über die Verbilligung alkoholfreier gegenüber alkoholischen Getränken in Gaststätten MdlAnfr 56 14.09.84 Drs 10/1979 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6324* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 V Anlage 14 Stillegung der Bundesbahnnebenstrecke Ochsenfurt-Weikersheim MdlAnfr 63, 64 14.09.84 Drs 10/1979 Kolbow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6324* C Anlage 15 Erhaltung des Dortmund-Ems-Kanalarms „Alte Fahrt" als Erholungsgebiet MdlAnfr 65 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6324* D Anlage 16 Nichtteilnahme des deutschen Botschafters in Washington am Konvent der Republikaner in Dallas MdlAnfr 66, 67 14.09.84 Drs 10/1979 Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6325* A Anlage 17 Besuch der Deutschen Schule in der Provinz Malaga durch Teilnehmer der Marbella Tennis-Academy MdlAnfr 68 14.09.84 Drs 10/1979 Bernrath SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6325* C Anlage 18 Rückgang der Ausreisevisa für Deutsche aus Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie MdlAnfr 69 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6325* D Anlage 19 Freie Wahlen in Osteuropa, insbesondere in Polen, entsprechend den Vereinbarungen von Jalta als Vorbedingung von Grenzregelungen MdlAnfr 70 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6326* A Anlage 20 Unterzeichnung der UN-Konvention zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung der Prostitution durch die Bundesregierung MdlAnfr 71 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Soell SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6326* B Anlage 21 Ablehnung des Kampfflugzeugs MRCA-Tornado durch Griechenland; Konsequenzen für die Griechenlandhilfe MdlAnfr 72 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6326* D Anlage 22 Verzicht der Bundesregierung auf Mitverfügung über Atomwaffen, Abstimmungsverhalten bei der Festlegung der Atomwaffenbestände in den WEU-Mitgliedstaaten MdlAnfr 73, 74 14.09.84 Drs 10/1979 Reents GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6327*A Anlage 23 Änderung des § 17 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz betr. Altanlagen MdlAnfr 75 14.09.84 Drs 10/1979 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 6327* B Anlage 24 Durchführung des Salzabkommens im Elsaß; Auswirkung der Untergrundverpressung von Salzabfällen in Frankreich auf das Grundwasser, insbesondere die Thermalquellen, am Oberrhein MdlAnfr 76, 77 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 6327* D Anlage 25 Einbeziehung von Dieselfahrzeugen in die geplanten Vergünstigungen für umweltfreundliche Kraftfahrzeuge MdlAnfr 78 14.09.84 Drs 10/1979 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 6328* B VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Anlage 26 Unterschiedliche Bewertung rechts- und linksextremistischer Organisationen im Verfassungsschutzbericht 1983 MdlAnfr 79, 80 14.09.84 Drs 10/1979 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 6328* C Anlage 27 Planung eines Ehrenmals für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Bonn; Zusammensetzung des Kuratoriums „Nationale Mahn- und Gedenkstätte in Bonn" MdlAnfr 81, 82 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Ehmke (Bonn) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 6329* C Anlage 28 Gesetzesinitiative betr. Bilanzrückstellung für die den Ausbildungsbetrieben entstehenden Kosten der außerschulischen beruflichen Bildung MdlAnfr 83 14.09.84 Drs 10/1979 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6329* D Anlage 29 Auswirkungen der geplanten Anhebung der Kinderfreibeträge auf das Kirchensteueraufkommen MdlAnfr 84, 85 14.09.84 Drs 10/1979 Weiß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6330*A Anlage 30 Schuldzinsenabzug für Ausgaben zur Altbaurenovierung MdlAnfr 86, 87 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6330* C Anlage 31 Börsen-Regeln und ihre Hamonisierung innerhalb der EG MdlAnfr 88, 89 14.09.84 Drs 10/1979 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6330* D Anlage 32 Situation in der europäischen Automobilindustrie MdlAnfr 90 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6331* B Anlage 33 Auswirkungen der Erdgaslieferung aus der Sowjetunion auf die bundesdeutsche Erdgasförderung MdLAnfr 91, 92 14.09.84 Drs 10/1979 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6331*C Anlage 34 Weihnachtsbutteraktion 1984 MdlAnfr 93 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6332* B Anlage 35 Tierversuche zur Feststellung von Blutalkohol; Vorlage eines Berichts MdlAnfr 94, 95 14.09.84 Drs 10/1979 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6332* C Anlage 36 Information der Winzer über neue EG-Bestimmungen MdlAnfr 96, 97 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6332* D Anlage 37 Nachteile deutscher Winzer durch das geplante Verbot der Weinzuckerung u. a. EGRegelungen; Prämien für die Aufgabe von Weinbergen MdlAnfr 98, 99 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6333*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 VII Anlage 38 Zerstörung von Erholungsgebieten am Dortmund-Ems-Kanalarm „Alte Fahrt" zur Vergrößerung landwirtschaftlicher Nutzflächen; Berücksichtigung landschaftspflegerischer und ökologischer Aspekte MdlAnfr 100 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6333* C Anlage 39 Gespräche zwischen Forstsachverständigen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im August 1984 MdlAnfr 101, 102 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6333* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6267 86. Sitzung Bonn, den 21. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Dr. Apel 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Duve 21. 9. Dr. Ehrenberg 21. 9. Frau Fischer 21. 9. Franke (Hannover) 21. 9. Dr. Götz 21. 9. Dr. Häfele 21. 9. Handlos 21. 9. Höffkes 21. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Kittelmann 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Krizsan 21. 9. Link (Diepholz) 21. 9. Müller (Wadern) 21. 9. Polkehn 21. 9. Porzner 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Schröder (Hannover) 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Graf Stauffenberg 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Dr. Waigel 21. 9. Dr. Warnke 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Dr. Wieczorek 21. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkung bisheriger Maßnahmen und eventueller weiterer Maßnahmen gegen Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrenmodelle und vergleichbare Rechtsgestaltungen - Drucksache 10/1927 - zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Anlagen zum Stenographischen Bericht Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Pflegebedürftigkeit - Drucksache 10/1943 - zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 06 40 Tit. 681 06 - Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen für ehemalige politische Häftlinge - im Haushaltsjahr 1984 - Drucksache 10/1957 - zuständig: Haushaltsausschuß Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 26 und 27): Überlegt die Bundesregierung, das 1975 an die Bundesanstalt für Arbeit gewährte Darlehen zurückzufordern, und wenn ja, für welchen Verwendungszweck sind die Mittel vorgesehen? Befürchtet die Bundesregierung einen Rechtsstreit hinsichtlich der Rückforderung des Darlehens aus dem Jahr 1975, weil die Bundesanstalt für Arbeit dazu bekanntlich eine andere Rechtsauffassung hat? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der früheren Bundesregierung, daß das im Jahre 1975 der Bundesanstalt für Arbeit gewährte Darlehen in seiner ursprünglichen Höhe weiter besteht. Ihr ist bekannt, daß die Bundesanstalt für Arbeit dazu die Meinung vertritt, dieses Darlehen sei im Laufe der Zeit entsprechend der Rückbildung ihrer Rücklage auf einen Betrag von 212 Millionen DM abgeschmolzen. Auf Grund der verbesserten Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit, die erstmals seit 1979 wieder einen Überschuß erwarten läßt, werden gegenwärtig alle mit einer Rückzahlung dieses Darlehens zusammenhängenden Fragen geprüft. Dabei spielt auch die Abschätzung eines eventuellen Prozeßrisikos eine Rolle. Sollte die Bundesregierung sich zu einer Rückforderung des Darlehens entschließen, werden die Mittel als Einnahme des Bundes verbucht werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Krizsan (GRÜNE) (Drucksache 10/1979 Fragen 31 und 32): Werden bei der Verbrennung von Lost in der Kampfstoffverbrennungsanlage Munster chlor-organische Stoffe wie Dioxine oder Dibenzofurane freigesetzt, und wie werden die Nervengifte Tabun, Sarin und andere entgiftet? 6320* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Welchem Zweck dient der sogenannte Ersatzübergang bei Sürth/Rhein, und ist die Bevölkerung umfassend über dieses Bauvorhaben informiert worden? Zu Frage 31: Die Kampfstoffverbrennungsanlage in Munster dient zur umweltfreundlichen Vernichtung von aus dem 1. und 2. Weltkrieg stammender Kampfstoffmunition, die auf dem Truppenübungsplatz Munster gefunden wurde und noch gefunden wird. Die Fundmunition besteht im wesentlichen aus Lost und arsenhaltigen Kampfstoffen. Diese Kampfstoffe werden bei Temperaturen von ca. 1000 —1200 ° C vollständig verbrannt. Die anfallenden Schadstoffe Chlorwasserstoff, Schwefeldioxid und Arsenik werden in der Anlage ausgewaschen. Die Bestimmungen des Umweltschutzes, insbesondere der Technischen Anweisung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), werden somit streng eingehalten, ja, sie werden bezüglich der maximal zulässigen Emission bei den tatsächlichen Durchschnittswerten erheblich unterschritten. Die Bildung von Dioxinen und Dibenzofuranen bei der Verbrennung von Lost ist ausgeschlossen. Tabun wird in gleicher Weise durch Verbrennung vernichtet. Sarin ist bislang nicht gefunden worden. Zu Frage 32: Im Verteidigungsfall muß mit der Zerstörung wichtiger Brücken, Über- oder Unterführungen gerechnet werden. Um dennoch den Verkehr auf den unterbrochenen Straßenabschnitten aufrechterhalten zu können, werden Ersatzübergangsstellen so vorbereitet, daß im Bedarfsfall ohne größere Schwierigkeiten das jeweilige Gewässer überwunden werden kann. Die direkte Unterrichtung der Bevölkerung ist Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften. Auf Nachfrage sage ich Ihnen gern, welche Stellen im Falle Sürth/Rhein beteiligt sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 35 und 36): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von General Rogers, daß die NATO zwei neue Arten binärer chemischer Munition benötigt, erstens „weiterreichende für feindliche Aufmarschgebiete hinter der Front, Flugplätze und logistische Basen" und zweitens „Munition für kurze Reichweiten"? Entspricht die chemische Vergeltungsstrategie General Rogers dem strategischen Konzept der Bundesregierung? Zu Frage 35: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nicht über chemische Waffen. Sie hat ebenso auf deren Herstellung völkerrechtlich verbindlich verzichtet. Die Bundesregierung schließt nach wie vor eine eigene nationale Verfügungsgewalt über chemische Waffen aus. Sie hält es für dringend geboten, die Bemühungen um ein weltweites Abkommen über ein umfassendes und verläßlich verifizierbares Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung von chemischen Waffen endlich zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen und hat hierfür immer wieder Initiativen ergriffen und Konzepte — zuletzt im April und Juni 1984 — vorgelegt. Solange jedoch die Bedrohung durch den Warschauer Pakt auch durch chemische Waffen fortbesteht, halten es die Bundesregierung wie ihre Bündnispartner für angezeigt, im NATO-Bereich einerseits die Abwehrfähigkeit gegen einen gegnerischen Einsatz chemischer Kampfmittel zu verbessern, andererseits eine im Umfang begrenzte Abschreckungskapazität aufrechtzuerhalten, um einen Aggressor von einem völkerrechtswidrigen Einsatz chemischer Kampfstoffe abzuhalten. Innerhalb des Bündnisses verfügen nur die Vereinigten Staaten über ein begrenztes chemisches Abschreckungspotential. Im Gegensatz zur Sowjetunion haben die Vereinigten Staaten vor etwa 15 Jahren die Produktion chemischer Kampfstoffe eingestellt. Die Hoffnung, dadurch die Sowjetunion zu ähnlicher Zurückhaltung zu veranlassen und den Abschluß einer umfassenden Konvention zum Verbot chemischer Waffen zu fördern, hat sich trotz jahrelanger Verhandlungen bisher leider nicht erfüllt. Die Sorge, daß durch das einseitige C-Waffenmoratorium der Vereinigten Staaten bei der gleichzeitigen C-Hochrüstung der Sowjetunion eine Abschreckung vor einem völkerrechtswidrigen Ersteinsatz von C-Waffen durch den Warschauer Pakt nicht mehr gewährleistet sein könnte, hat General Rogers zu den von Ihnen zitierten Äußerungen veranlaßt. Zu Frage 36: Bei dem Modernisierungsvorhaben der amerikanischen Administration handelt es sich um eine souveräne Entscheidung der Vereinigten Staaten, die sich nicht im Widerspruch zur geltenden militärstrategischen Konzeption des Bündnisses und damit zur Position der Bundesregierung befindet. Die Frage einer Einführung derartiger Waffen in die NATO stellt sich derzeit nicht. Es wird nochmals betont, daß die Bereithaltung chemischer Kampfstoffe auf seiten der NATO-Staaten ausschließlich dazu dient, einen Aggressor von einem völkerrechtswidrigen Einsatz chemischer Kampfstoffe gegen die NATO und damit gegen unsere Bevölkerung abzuhalten. Die sowjetische Militärdoktrin erkennt unverändert trotz eindeutigen Einsatzverbotes durch das Genfer Protokoll von 1925 den Einsatz chemischer Kampfstoffe als Mittel der Kriegführung an und ihre Führungsgrundsätze sehen den offensiven Einsatz von chemischen Kampfstoffen im Rahmen der Operationsführung vor. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6321* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 37 und 38): Sind Presseberichte richtig, nach denen das Bundesverteidigungsministerium plant, Offizieren mit 46 Jahren das vorzeitige Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu ermöglichen und durch finanzielle Anreize zu forcieren? Ist die Bundesregierung bereit, diese Pläne einer seriösen Überprüfung in bezug auf die praktische Durchführbarkeit zu unterziehen und dabei auch die körperlich nicht geringeren Belastungen der im Schichtdienst Beschäftigten, wie z. B. beim Zoll, miteinzubeziehen? Zu Frage 37: Bei der angestrebten Regelung, die wir in Kürze den politischen Gremien zuleiten, geht es nicht darum, eine soziale Maßnahme durchzuführen, sondern um die Abwehr einer Gefährdung der personellen Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, die seit ca. 10 Jahren tief in das Personalgefüge der Bundeswehr eingreift und nach jahrelanger Untätigkeit nunmehr endlich behoben werden muß. Zu Frage 38: Da es ausschließlich darum geht, die für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte unabdingbaren Verwendungsflüsse in entsprechendem Alter zu ermöglichen, hat die Bundesregierung nicht die Absicht, die Regelung auf andere Personenkreise, deren Belastungen keineswegs gering eingeschätzt werden, auszuweiten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 47): Hält die Bundesregierung es angesichts der hohen Zahlen arbeitsloser Pädagogen für vertretbar, auf den Bundeswehrhochschulen weitere Diplom-Pädagogen auszubilden? Die Studiengänge an den Hochschulen der Bundeswehr wurden auf Empfehlung der vom Bundesminister der Verteidigung im Jahre 1970 eingesetzten Bildungskommission eingerichtet. Die Auswahl orientierte sich damals einerseits am Bedarf der Bundeswehr, andererseits an der zivilberuflichen Verwertbarkeit. Es trifft zu, daß die zivilberuflichen Chancen für Diplom-Pädagogen abgenommen haben. Der Bundesminister der Verteidigung hat daher veranlaßt, daß die Zahl der Pädagogikstudenten vermindert wird. Dies soll sich in Stufen vollziehen und etwa im Oktober 1986 abgeschlossen sein. Gleichzeitig wurden die Hochschulen der Bundeswehr angewiesen, das Pädagogikstudium durch Vermittlung von Zusatzqualifikationen zu verbessern und dadurch auch die Eingliederung in das zivile Berufsleben zu erleichtern. An einen vollständigen Verzicht auf die Ausbildung zum Diplom-Pädagogen ist nach Durchführung der o. g. Maßnahmen nicht gedacht. Zur Zeit studieren 669 Soldaten an den Hochschulen der Bundeswehr das Fach Pädagogik: in München 259 und in Hamburg 410 Studenten. Es scheiden aus der Bundeswehr an Diplom-Pädagogen aus: 1984: 76 1985: 100 1986: 77 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 48): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die erforderlichen Stellen in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen für die im Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Bundesärzteordnung nach dem Studienabschluß vorgesehene zweijährige Zeit als „Ärzte im Praktikum" auch tatsächlich bereitgestellt werden? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die zweijährige Praxisphase realisiert und finanziert werden kann. In der Begründung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (BR-Drucksache 264/84) ist im einzelnen dargelegt, auf welche Weise die benötigten ca. 24 000 Stellen für Ärzte im Praktikum bereitgestellt werden können. Die Verbände, die an der Bereitstellung der Stellen entscheidend mitwirken, sind bereit, sich mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dafür einzusetzen, daß die Voraussetzungen für die Durchführung der Praxisphase geschaffen werden. Diese Zusicherungen seitens der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer sind eine entscheidende Grundlage für die Verwirklichung der Praxisphase. Mit dem Ziel weiterer und ins einzelne gehender Absprachen verhandelt die Bundesregierung auf dieser Basis weiter mit den Verbänden. Im Rahmen der dem Bund insoweit gegebenen Möglichkeiten trägt die Bundesregierung darüber hinaus für gesetzliche Regelungen Sorge, durch die dazu beigetragen werden kann, die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Stellen für Ärzte im Praktikum zu sichern. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (BT-Drucksache 10/1963) betont die Bundesregierung unter Hinweis darauf, daß der Bundesrat die Einführung der Praxisphase ausdrücklich begrüßt, die Notwendigkeit, die intensiven Bemühungen der Bundesregierung durch entsprechende Aktivitäten der Landesregierungen zu ergänzen. 6322* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 49 und 50): Welche Probleme werden im Rahmen des Gesundheitsabkommens mit der DDR mit den bestehenden Kommunikationswegen nicht zufriedenstellend gelöst? Hält die Bundesregierung die Gründung einer deutschdeutschen Ärztekommission für sinnvoll, um die Aufgaben der Beauftragten der beiden deutschen Staaten in Fragen der täglichen medizinischen Praxis zu ergänzen? Zu Frage 49: Zur Durchführung des Gesundheitsabkommens zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland finden regelmäßig, das heißt zweimal jährlich Gespräche der von den Gesundheitsministern der beiden deutschen Staaten jeweils für ihren Bereich benannten Beauftragten statt. Aufgabe der Beauftragten ist es, nähere Regelungen über die zur Durchführung des Abkommens notwendigen Maßnahmen zu treffen, sowie Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung und Auslegung des Gesundheitsabkommens durch Konsultationen zu klären. Bei den seit Inkrafttreten des Abkommens geführten 18 Beauftragtengesprächen gab es sowohl auf seiten der DDR wie auch auf unserer Seite ein gemeinsames Bemühen, auch bei politisch schwierigen Fragen im Interesse der Sache ohne Behinderung zusammenzuarbeiten. Dies ist in allen Fällen, die im Gesundheitsabkommen geregelt sind, auch stets gelungen. Es gibt keine Probleme, für deren Lösung die Einrichtung anderer Kommunikationswege erforderlich wäre. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hält die Gründung einer deutsch-deutschen Ärztekommission weder für sinnvoll noch für erforderlich. Die bestehende Zusammenarbeit mit der DDR auf dem Gebiet des Gesundheitswesens im Rahmen des Gesundheitsabkommens erfüllt alle fachlichen Anforderungen. Die Durchführung des Gesundheitsabkommens funktioniert reibungslos und hat zum Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten einen wesentlichen Beitrag geleistet. Dies ist sowohl von der Bundesregierung wie auch vom Innerdeutschen Ausschuß des Deutschen Bundestages aus Anlaß des 10jährigen Bestehens des Gesundheitsabkommens ausdrücklich festgestellt worden. Es gibt keine Fragen der täglichen medizinischen Praxis, bei denen über die von den Beauftragten wahrgenommenen Aufgaben hinaus eine Ärztekommission ergänzende Beiträge leisten könnte. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Lattmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 51 und 52): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auf vielen im Haushalt verwendeten chemischen Produkten wie Wasch-, Reinigungs- und Putzmitteln sowie Kosmetika exakte und lückenlose Angaben über die chemische Zusammensetzung fehlen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Hält die Bundesregierung die gesetzlichen Bestimmungen über die Auszeichnung dieser Produkte für ausreichend? Zu Frage 51: Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei vielen im Haushalt verwendeten chemischen Erzeugnissen genaue Angaben über die Zusammensetzung fehlen. Bei Wasch- und Reinigungsmitteln müssen jedoch nach dem Waschmittelgesetz insbesondere aus Gründen des Gewässerschutzes die wichtigsten Inhaltsstoffe auf der Verpackung in allgemein verständlicher eindeutiger Bezeichnung angegeben werden. Auch für kosmetische Mittel ist die Angabe aller Inhaltsstoffe nicht vorgeschrieben. Die Vorschriften der Kosmetik-Verordnung, die auf Gemeinschaftsrecht beruhen, sehen lediglich für einige wenige Stoffe die Kenntlichmachung vor. Diese Stoffe können bei einem kleinen Kreis von Verbrauchern allergische Reaktionen auslösen, so daß die vorgeschriebenen Angaben für diesen Bevölkerungskreis von besonderer Bedeutung sind. Auf die von der Bundesregierung gezogenen Folgerungen wird wegen des direkten Sachzusammenhangs in der Antwort auf Frage 52 eingegangen. Zu Frage 52: Die Bundesregierung hält die bestehenden Regelungen über die Kennzeichnung von Haushaltserzeugnissen mit gefährlichen Stoffen sowie von kosmetischen Mitteln nicht für ausreichend. Sie ist der Auffassung, daß die Kennzeichnungsvorschriften für diese Produkte so verbessert werden sollen, daß sich die Verbraucher über wichtige Inhaltsstoffe der einzelnen Erzeugnisse informieren können. Zur Zeit wird eine Rechtsverordnung mit umfassenden Bestimmungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe vorbereitet. Diese auf das Chemikaliengesetz gestützte Gefahrstoffverordnung soll auch bestimmte Bedarfsgegenstände erfassen, soweit sie gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten. Betroffen sind insbesondere Insektenvertilgungsmittel, Reinigungs- und Pflegemittel für den Haushalt. Neben den allgemeinen Schutzbestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes werden auf diese Erzeugnisse künftig spezielle Kennzeichnungsbestimmungen der Gefahrstoffverordnung Anwendung finden, die auch die Bezeichnung bestimmter Inhaltsstoffe einbeziehen. Um bei kosmetischen Mitteln die gemeinschaftsrechtlichen und damit auch die deutschen Vorschriften über die Kenntlichmachung von Inhalts- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6323* stoffen ergänzen zu können, hat die Bundesregierung den obersten Landesgesundheitsbehörden hierfür bereits Lösungsvorschläge vorgelegt und deren Stellungnahmen eingeholt. Die sich daraus ergebenden Änderungsvorschläge sollen nach Anhörung auch der betroffenen Wirtschaft und der Verbraucherschaft der EG-Kommission zugeleitet werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/1979 Frage 53): Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen nachteiligen Folgen der Praxis der Wasserversorgungsunternehmen, zunehmend zentral Phosphate oder Silikate für Wasserabnehmer zu dosieren, bei denen der Phosphat- oder Silikatgehalt stört (beispielsweise Getränkehersteller), und welche Auswirkungen hat diese Praxis nach ihrer Auffassung auf die mögliche Eutrophierung der Abwässer? Die deutsche Wasserwirtschaft empfiehlt die zentrale Dosierung von Phosphaten zu Trinkwasser durch Wasserversorgungsunternehmen, wenn in überdurchschnittlichem Maß Korrosionsschäden an Versorgungsleitungen und Hausinstallationen auftreten. In solchen Fällen wäre durch den Übergang von Korrosionsstoffen in das Trinkwasser eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher zu befürchten. Entsprechend der Empfehlung sollen die Wasserversorgungsunternehmer vor einer Entscheidung über eine zentrale Phosphatdosierung sorgfältig abwägen, ob nicht durch andere Maßnahmen, z. B. durch Aufbereitung des Trinkwassers mit anderen Verfahren oder durch Ersatz des Leitungsmaterials durch besser geeignete Werkstoffe, die unerwünschten Folgen vermieden werden können. Eine zentrale Phosphatdosierung kann z. B. im industriellen Bereich beim Betrieb von Schnell-Enthärtungsanlagen störend sein. Sie kann außerdem in bestimmten Fällen eine schnelle Verkeimung des Trinkwassers bewirken. Darüber hinaus sind Phosphate in langsamfließenden oder stehenden Gewässern unerwünscht, da sie dort Eutrophierungsvorgänge auslösen können. Jedoch trägt das Trinkwasser, dem in Deutschland im Jahr etwa 500 Tonnen Phosphat (berechnet als Phosphor) bei der Aufbereitung zugesetzt wird, nur geringfügig zur Phosphatbelastung des Abwassers bei, da jährlich über 100 000 Tonnen Phosphat über Mensch und Haushalt in die Umwelt gelangen (Phosphatstudie der Gesellschaft Deutscher Chemiker von 1978). Die Bundesregierung geht davon aus, daß alle Vor- und Nachteile bei der Einführung einer zentralen Phosphatdosierung sorgfältig abgewogen werden und dabei auch die Möglichkeit der dezentral betriebenen Phosphatdosierung bei der Warmwasserbereitung in die Überlegungen mit einbezogen wird. Der Bundesregierung ist sehr daran gelegen, daß der Phosphatgehalt im Trinkwasser und damit in unseren Gewässern auch auf diesem Wege so weit wie möglich vermindert wird. Bei der Verwendung von Kieselsäure und ihren Natriumverbindungen, die bei der Trinkwasseraufbereitung z. B. zur Flockung eingesetzt werden, sind die für Phosphate genannten nachteiligen Auswirkungen für Trinkwasserabnehmer und für den Gewässerschutz der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 54 und 55): Stimmt der Bericht der „Süddeutschen Zeitung" Nr. 207, daß die Einnahme von karotinhaltigen Bräunungsmitteln mit den Stoffen Betacarotin und Canthaxanthin zu gesundheitlichen Schäden, insbesondere krankhaften Veränderungen der Netzhaut des Auges führe, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Sieht die Bundesregierung in der Benutzung von Bräunungsmitteln und einer unkontrollierten und übermäßigen Anwendung von Bestrahlungen in Sonnenstudios und durch private Höhensonnen gesundheitliche Gefahren, und wie gedenkt sie die Bevölkerung sachlich aufzuklären? Zu Frage 54: Die in dem Bericht der Süddeutschen Zeitung Nr. 207 angesprochenen Arzneimittel enthalten die Carotinoide Betacarotin und/oder Canthaxanthin. Dies sind in der Natur vorkommende Farbstoffe, die auch mit der Nahrung in geringen Mengen aufgenommen werden. Betacarotin ist z. B. der Farbstoff der Karotte und eine Vorstufe des Vitamin A. Bei regelmäßiger Einnahme größerer Mengen werden die genannten Carotinoide u. a. in der Haut abgelagert und bewirken so eine orangebraune Färbung. Die Carotinoid-haltigen Arzneimittel waren mit der Zweckbestimmung z. B. „Bräunung der Haut, erhöhte Lichtempfindlichkeit" bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts am 1. Januar 1978 auf dem Markt und gelten bis 1989 als zugelassen. Sie wurden somit vom Bundesgesundheitsamt nicht nach den derzeit geltenden wissenschaftlichen Kriterien auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft. In letzter Zeit wurde über einzelne Beobachtungen von Ablagerungen am Augenhintergrund bei Patienten, die längere Zeit carotinoidhaltige Bräunungsmittel eingenommen hatten, berichtet. So wurden z. B. bei 6 von 50 Patienten, die über einen längeren Zeitraum mehr als 200 Tabletten eines Canthaxanthin-haltigen Bräunungsmittels eingenommen hatten, bei einer Augenuntersuchung an der Laval-Universität in Kanada derartige Ablagerungen beobachtet. Die Patienten hatten keine subjektiven Beschwerden, ihr Sehvermögen und Gesichtsfeld waren normal. Die Folgen der unnatürlichen Speicherung eines Stoffes im Organismus bei Langzeiteinnahmen größerer Mengen sind derzeit nicht beurteilbar. Die angesprochenen Bräunungsmittel werden im Rahmen der Aufbereitung und Nachzulassung der auf dem Markt befindlichen Alt-Arzneimittel, d. h. 6324* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 der bereits vor Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes 1976 im Verkehr befindlichen Präparate, nach den Maßstäben des neuen Arzneimittelgesetzes geprüft werden. Nach den Bestimmungen des AMG 76 wurde bisher ein Arzneimittel, das Betacarotin und Canthaxanthin enthält, mit den Indikationen „zur unterstützenden Behandlung von Pigmentstörungen, bei polymorphen Lichtdermatosen sowie erythropoetischer Protoporphyrie" zugelassen. Patienten, die Betacarotin- und Canthaxanthinhaltige Arzneimittel als Bräunungsmittel über einen längeren Zeitraum in höheren Dosen einnehmen, sollten sich vorsorglich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen. Das Bundesgesundheitsamt beobachtet weiterhin sorgfältig alle Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung der Gesundheit durch die Stoffe Betacarotin und Canthaxanthin. Zu Frage 55: Zur Frage der Kombinationswirkung von Bräunungsmitteln und UV-Strahlung wird folgendes festgestellt: Der Bundesregierung sind keine Arbeiten bekannt, in denen über eine additive Wirkung, über einen Synergismus oder über eine Schutzwirkung von Bräunungsmitteln berichtet wird. Im übrigen wird dem Bürger Maßhalten bei der Anwendung von Höhensonnen angeraten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/1979 Frage 56): Ist die Bundesregierung in der Lage und gegebenenfalls bereit, eine Repräsentativerhebung zur Abgabe alkoholfreier Getränke billiger als alkoholische Getränke in Gaststätten der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag zu geben, um eine genauere Kontrolle über das Ergebnis der vielfältigen Appelle an die Gastwirte zu bekommen? Die Bundesregierung beobachtet und unterstützt seit langem die zahlreichen Aktivitäten in Bund, Ländern und Kommunen zugunsten preiswerter nicht-alkoholischer Getränke in Gaststätten. Sie ist im Begriff, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Bilanz dieser Bemühungen einschließlich der Appelle an die Gastwirte zu ziehen. Angesichts der Vielzahl und Vielfalt von Initiativen — nicht nur der verschiedenen Appelle an die Gastronomie — hält die Bundesregierung eine Erfolgskontrolle für notwendig. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat im Rahmen des Ständigen Arbeitskreises der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder das Thema wiederholt erörtert. Er hat bereits die Länder gebeten, für ihren Bereich Bestandsaufnahmen zu machen, die zu einer bundesweiten Bilanz zusammengeführt werden können. Erst nach Abschluß dieser Zusammenstellungen wird zu beurteilen sein, ob eine zusätzliche Erhebung oder Befragung zur Gewinnung des erf orderlichen Überblicks über die Aktionen und deren Erfolg angezeigt ist. Eine repräsentative Untersuchung, die erhebliche Finanzmittel erfordert und methodisch schwierig ist, dürfte kaum mit den Zuständigkeiten des Bundes begründet werden können. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Kolbow (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 63 und 64): Wie beurteilt die Bundesregierung Absichten, aus Gründen der Flurbereinigung die Bundesbahnnebenstrecke Ochsenfurt-Weikersheim im Landkreis Würzburg stillzulegen und diese sogenannte „Gaubahnstrecke" endgültig aufzulassen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Bundesbahn vom 1. März 1982, die Teilstrecken OchsenfurtBieberehren und Weikersheim-Schäftersheim langfristig zu erhalten, wenn das Verkehrsaufkommen in der jetzigen Höhe gehalten werden kann? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn liegt ihr zur Zeit kein Antrag vor, den Gesamtbetrieb auf der DB-Nebenstrecke Ochsenfurt-Weikersheim (Gaubahn) aus Gründen der Flurbereinigung in einem Verfahren nach dem Bundesbahngesetz zur Diskussion zu stellen. Bei dem derzeitigen Verkehrsaufkommen ist der Güterzugbetrieb auf den Teilstrecken OchsenfurtBieberehren und Weikersheim-Schäftersheim auch weiterhin erhaltungswürdig. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/1979 Frage 65): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die „Alte Fahrt", den sieben Kilometer langen Kanalarm südlich des Dortmund-Ems-Kanals, in seiner Bedeutung als Erholungsgebiet zu erhalten? Bei der aus Gründen der Dammsicherheit notwendigen Umgestaltung der Alten Fahrt Olfen wird den Interessen der Freizeit und Erholung nach Möglichkeit Rechnung getragen, wobei insbesondere auch die Belange des Landschafts- und Denkmalschutzes, der Landwirtschaft und des Straßenbaues zu berücksichtigen sind. Nach Planungen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung soll von der 7 km langen Strecke rund 1/3 als Gewässer erhalten bleiben, davon an beiden Enden ein rund 0,5 km langer mit dem übrigen Kanalnetz verbundener Abschnitt. Die übrigen Streckenabschnitte sollen in eine (trockene) Erholungs- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6325* landschaft und für Zwecke der Landwirtschaft umgestaltet werden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Sauter (Ichenhausen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 66 und 67): Trifft es zu, daß der deutsche Botschafter in Washington nicht auf dem Konvent der Republikaner in Dallas anwesend war, auf dem Präsident Reagan und Vizepräsident Bush als Kandidaten für eine weitere Wahlperiode nominiert wurden, an dem Konvent der Demokraten jedoch teilnahm, und wenn ja, wie rechtfertigt der Botschafter sein unterschiedliches Verh alten? Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten des deutschen Botschafters in Washington im Hinblick auf die verstärkten Aktivitäten des Botschafters der „DDR", wie sie in dessen Teilnahme am Konvent der Republikaner zum Ausdruck kommt? Zu Frage 66: Botschafter von Well hat Präsident Reagan sein Beglaubigungsschreiben am 29. August vorgelegt. Auf Grund der in Washington geltenden diplomatischen Gepflogenheiten war er berechtigt, bereits nach Übergabe einer Kopie seines Beglaubigungsschreibens an den Stellvertretenden US-Außenminister Dam am 17. Juli 1984 tätig zu werden. Er hat daher am Parteikongress der Demokraten am 17./ 18. Juli 1984 in San Franzisko teilgenommen und sich auch für den Parteikongreß der Republikaner vom 20. bis 22. August angemeldet. Für diese Tage erteilten die Organisatoren des Parteitages jedoch keine Einladungen an Diplomaten. Diese waren lediglich für eine offizielle Veranstaltung mit Präsident Reagan am 23. August eingeladen. Es hätte gutem diplomatischen Stil nicht entsprochen, daß ein Botschafter an einer Veranstaltung mit dem Präsidenten teilnimmt, bevor er ihm an seinem Amtssitz offiziell sein Beglaubigungsschreiben überreicht hat. Deshalb wurde das Organisationskomitee gebeten, den Vertreter von Botschafter van Well für den 23. August einzuladen. Das Komitee war aber nicht bereit, dieser Bitte zu entsprechen. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß Botschafter van Well am 23. August aus Anlaß des Besuchs des Schulschiffs „Deutschland" in New York einen für die öffentliche Darstellung der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Staaten besonders wichtigen Empfang gab. Zu Frage 67: Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen unabhängig von den Terminplanungen des Botschafters der DDR in den Vereinigten Staaten. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/1979 Frage 68): Ist die Bundesregierung bereit, den Teilnehmern der Marbella Tennis-Academy (Träger: Tennis Professionel Management, Düsseldorf) den Besuch der Deutschen Schule in der Provinz Malaga (Elvira/Marbella) zu ermöglichen? Über die Aufnahme von Teilnehmern der Marbella Tennis-Academy ist auf zwei Sitzungen des für die Anerkennung deutscher Auslandsschulen zuständigen Auslandsschulausschusses der Kultusministerkonferenz der Länder beraten worden. Die Vertreter von Bund und Ländern stimmten in ihren grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben voll überein, da — nach einer bereits über 20 Jahre gültigen Regelung zwischen Auswärtigem Amt und dem Auslandsschulausschuß deutsche Schüler, deren Eltern in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht in amtlich geförderte deutsche Schulen im Ausland aufgenommen werden können; — bei einer genehmigten Ausnahmeregelung Parallelfälle, insbesondere im klimatisch begünstigten Mittelmeerraum, unvermeidbar würden; — ein Grundgedanke deutscher Auslandsschulförderung in Frage gestellt würde, der in der schulischen Betreuung von Kindern zeitweilig im Ausland lebender deutscher Familien besteht; — die damit zu erwartende Ausweitung deutscher Förderungsmaßnahmen wegen der gegenwärtigen Haushaltslage unvertretbar ist; — ein besonderes deutsches öffentliches Interesse im vorliegenden Fall nicht erkennbar ist. Die Ausbildung einer Tennis-Elite in Spanien muß vielmehr Privatsache der Betroffenen bleiben. Es besteht daher keine Möglichkeit, dem Besuch von Teilnehmern der Marbella-Tennis-Academy an einer mit erheblichen Bundesmitteln geförderten deutschen Auslandsschule zuzustimmen. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 69): Ist der Bundesregierung bekannt, daß unter den in Friedland registrierten Deutschen aus Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße nur noch ein ganz geringer Prozentsatz Deutsche sind, die mit einem Ausreisevisum zu uns kommen, und worauf führt sie das restriktive Verhalten der Volksrepublik Polen zurück? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die Zahl der Ausreisen aus dem Hoheitsgebiet der 6326* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Volksrepublik Polen im Wege der genehmigten Aussiedlung oder Familienzusammenführung im August 1984 auf 6 Prozent aller registrierten Aussiedler aus dem polnischen Bereich verringert hat. Die besorgniserregende Entwicklung wird auf die allgemeine politische Lage zurückgeführt; sie wird aufmerksam verfolgt und bei den in Aussicht genommenen Begegnungen des Bundesministers des Auswärtigen mit dem polnischen Außenminister vorrangiger Gesprächsgegenstand sein. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 70): Leitet der Bundesaußenminister aus seiner Forderung nach Beachtung auch von Interessen des polnischen Volkes ähnliche Forderungen, wie seit einem Jahr die Administration der verbündeten USA (Vizepräsident Bush in Wien 30. September 1983, Präsident Reagan am 17. August 1984 und zweimal danach, zuletzt in Doylestown) ab, wonach unter Berücksichtigung sowjetischer Sicherheitsinteressen schrittweise in Osteuropa und insbesondere im polnischen Bereich ein Zustand anzustreben ist, wo die Bedingungen der Konferenz von Jalta auf freie und unbehinderte Wahlen schließlich erfüllt werden, was gleichzeitig auch eine Vorbedingung für die gemeinsame Mitwirkung der Siegermächte an Verhandlungen über die Regelung der offenen Fragen territorialer Souveränität und gebietlicher Zugehörigkeit in strittigen Gebieten in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland ist? Die Bundesregierung richtet sich in dem Verhältnis zu den Staaten des Warschauer Paktes nach den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Verträgen, der Schlußakte von Helsinki und der Satzung der Vereinten Nationen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 10/1979 Frage 71): Trifft es zu, daß die Bundesregierung es nach wie vor ablehnt, die UN-Konvention zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von 1949 zu unterzeichnen, und — falls dies zutreffend ist — welches sind die Gründe für diese Ablehnung? In Absprache mit dem Bundesminister der Justiz, bei dem die Zuständigkeit in dieser Frage liegt, wurde im Hinblick auf die Terminlage die Beantwortung der Frage übernommen. Es trifft zu, daß die Bundesregierung die Konvention zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von 1949 nicht unterzeichnet hat. Die Konvention der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 1949 würde es der Bundesrepublik Deutschland zur Pflicht machen, jede Vermietung oder Anmietung von Räumen zum Zwecke der Prostitution unter Strafe zu stellen. Dies jedoch haben alle Bundesregierungen seit 1949 abgelehnt, da mit Mitteln des Strafrechts nur solche sozial unerwünschten Handlungen bekämpft werden sollten, die darauf abzielen, Frauen zur Prostitution zu bringen oder als Prostituierte persönlich oder wirtschaftlich auszubeuten. Entsprechende Strafvorschriften finden sich in den §§ 180-181 a des Strafgesetzbuchs. Weitergehende strafrechtliche Maßnahmen, wie sie die Konvention der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 1949 fordert, würden nicht zu einer Eindämmung der Prostitution führen, sondern im Gegenteil weit schwerer kontrollierbare Erscheinungsformen, so insbesondere die Straßenprostitution, begünstigen. Auch andere europäische Staaten (u. a. die Niederlande, Großbritannien, Italien, Schweden) sind der Konvention nicht beigetreten. Die Bundesregierung befürwortet jedoch die grundsätzliche Zielsetzung der Konvention der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 1949. Sie ist einer Reihe von internationalen Konventionen mit ähnlicher Zielrichtung beigetreten und sieht die wesentlichen Verpflichtungen der Konvention von 1949 durch das geltende Strafrecht als erfüllt an. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Kampfflugzeug MRCA-Tornado durch den griechischen Ministerpräsidenten am 31. Juli 1984 von der Vorauswahlliste gestrichen worden ist, und wird die Bundesregierung aus diesem Entscheidungsprozeß Konsequenzen für die Griechenlandhilfe ziehen? 1. Der Bundesregierung ist die Entscheidung des griechischen Ministerpräsidenten vom 21. Juli 1984 bekannt. Sie bedauert, daß das Kampfflugzeug MRCA-Tornado von der Vorauswahlliste gestrichen wurde, respektiert jedoch diese souveräne griechische Entscheidung. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sie auf der Grundlage der griechischen Streitkräfteplanung und anderer sachgerechter Kriterien getroffen wurde. 2. Die Vergabe der Verteidigungshilfe der Bundesrepublik Deutschland an Griechenland wird auf der Grundlage einer Empfehlung des NATO-Rats gewährt und zielt darauf ab, die griechischen Streitkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Bündnisses zu unterstützen. Damit dient die Verteidigungshilfe letztlich auch unserer Sicherheit und der Sicherheit aller anderen Bündnispartner. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6327* Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Möllemann an die Fragen des Abgeordneten Reents (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/1979 Fragen 73 und 74): Kann die Bundesregierung versichern, daß sie in ihrer Gesamtheit — einschließlich der Bundesminister, die als Bundestagsmitglieder am 20. Februar 1974 gegen die Ratifizierung des Atomsperrvertrags (Nichtverbreitung von Kernwaffen) gestimmt haben — keinen Mitbesitz und keine Mitverfügung über Atomwaffen für die Bundesrepublik Deutschland anstrebt, und wenn ja, würde eine solche Versicherung auch einen Nichtmitbesitz und eine Nichtmitverfügung über Systeme zur Zielplanung und zur Lenkung von Atomwaffen im Weltraum einschließen, deren gemeinsame Entwicklung der französische Staatspräsident Mitterrand vorgeschlagen hat? Welche Beschlußfassung nach Artikel 3 in Protokoll III des WEU-Vertrages über die Höhe der Bestände von Atomwaffen der atomwaffenbesitzenden WEU-Mitgliedstaaten hat es in der Vergangenheit in der WEU gegeben, und welche Haltung hat der Vertreter der Bundesregierung im Rat der Westeuropäischen Union bei den jeweiligen Abstimmungen eingenommen? Zu Frage 73: 1. Die Bundesrepublik Deutschland ist keine Nuklearmacht und strebt diesen Status nicht an. Sie hat bereits im WEU-Vertrag (1954) und mit der Ratifizierung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (1968) auf die Herstellung und den Erwerb von sowie auf die Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen verzichtet. Es gibt nicht den geringsten Anlaß, daran zu zweifeln, daß die Bundesregierung, und zwar alle ihre Mitglieder, diese von der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Verpflichtungen einhält. Erst kürzlich, anläßlich der Aufhebung der WEUHerstellungsbeschränkungen im Bereich konventioneller Waffen, hat die Bundesregierung erneut bekräftigt, daß der Verzicht auf Herstellung und Erwerb von sowie auf Verfügung über atomare Waffen unverändert fortbesteht. 2. Der Bundesregierung ist keine Äußerung bekannt, nach der der französische Staatspräsident Mitterrand die gemeinsame Entwicklung von Systemen zur Zielplanung und zur Lenkung von Atomwaffen im Weltraum vorgeschlagen hätte. Zu Frage 94: Beschlußfassungen nach Art. 3 in Teil II von Protokoll III des WEU-Vertrages hat es bisher nicht gegeben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 75): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen einer Gesetzesinitiative, § 17 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz unter Beachtung von Artikel 14 des Grundgesetzes zu ändern, so daß immissionsträchtige Altanlagen in Zukunft rigoroser angefaßt werden können, etwa durch Definition der wirtschaftlichen Vertretbarkeit durch objektive Kriterien, die für alle Betreiber immissionsträchtiger Anlagen Geltung haben? Die Bundesregierung hat am 9. August 1984 die Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen des Bundesrates zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betreffend die Anlagensanierung und die Abwärmeverwertung beschlossen. Die Gesetzentwürfe des Bundesrates sind inzwischen zusammen mit den Stellungnahmen der Bundesregierung gem. Art. 76 Abs. 3 GG dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Die wichtigste Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betrifft die Vorschrift des § 17 Abs. 2, die die Voraussetzungen für nachträgliche Anordnungen regelt. Bei Altanlagen, die vor längerer Zeit genehmigt wurden und dem Stand der Technik nicht mehr entsprechen, konnten nachträgliche Anordnungen bisher nur getroffen werden, wenn die Maßnahmen für den Anlagenbetreiber und für Anlagen der von ihm betriebenen Art wirtschaftlich vertretbar waren. Die Bundesregierung und der Bundesrat sind sich einig, daß diese Eingriffsschwelle auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß zurückgeführt werden muß. Die Behörden sollen künftig unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutzes nachträgliche Anordnungen treffen können, wenn und soweit die auferlegten Immissionsschutzverpflichtungen verhältnismäßig sind. Damit werden nachträgliche Anordnungen über die bisher geltenden Schranken hinaus insoweit möglich, als der mit einer Maßnahme verbundene Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht. Im einzelnen darf ich auf die Ausführungen der Bundesregierung in ihre Stellungnahme zu der Gesetzesnovelle betreffend die Anlagensanierung verweisen (BT-Drucksachen 10/1861 und 10/1862 neu). Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 76 und 77): Wie beurteilt die Bundesregierung die Schwierigkeiten im Oberelsaß, die einer Durchführung des deutsch-französischen Übereinkommens aus dem Jahre 1983 zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Salzabkommen) entgegenstehen, und welche Folgerungen zieht sie hieraus? Welche Auswirkungen hat die beabsichtigte Untergrundverpressung der Salzabfälle aus den elsässischen Kaliminen auf das Grundwasser am Oberrhein und insbesondere auch auf das Thermalwasser in diesem Gebiet (Bad Bellingen, Bad Krozingen, Badenweiler und Freiburg)? Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride aus dem Jahre 1976 mit dem ergänzenden Briefwechsel aus dem Jahre 1983 ist noch nicht in Kraft. Mit einem Inkrafttreten im Frühjahr 1985 nach der Ratifizierung auch des Briefwechsels durch alle beteiligten Staaten ist zu rechnen. Die noch ausstehende Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland und 6328* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 die Niederlande wird voraussichtlich noch im Herbst 1984 erfolgen. Die Bundesregierung strebt eine zügige Umsetzung des Übereinkommens an. Eine internationale Expertengruppe untersucht derzeit in Frage kommende Versenkorte für die Abfälle der elsässischen Kaliindustrie, die bislang noch in den Rhein geleitet werden. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der elsässischen Bevölkerung Vorbehalte gegen den in die Untersuchung einbezogenen Versenkort südwestlich von Mühlhausen (Chalampé) und dort geplante Probebohrungen bestehen. Die Bundesregierung achtet, gestützt auf das Übereinkommen in Verbindung mit dem Briefwechsel, darauf, daß die Versenkung an einem Ort stattfindet, der nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser im Oberrheingebiet und die Thermalquellen nicht befürchten läßt. Hierbei arbeitet die Bundesregierung eng zusammen mit der Regierung des Landes Baden-Württemberg. Demgemäß hat die Bundesregierung bereits gegenüber der französischen Regierung erklärt, daß aufgrund der gegebenen geologischen Verhältnisse eine Versenkung an dem in Betracht gezogenen Standort Chalampé nicht in Frage kommen kann, weil hierdurch das Grundwasser und Wasservorkommen auf deutschem Hoheitsgebiet verschmutzt würde. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 78): Wie sollen im Rahmen möglicher Vergünstigungen bei der Anschaffung oder dem Betrieb umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge die gegenwärtigen Schwefelemissionen berücksichtigt und andererseits der Tatsache Rechnung getragen werden, daß Halter von Diesel-Kraftfahrzeugen bereits heute höhere Anschaffungskosten haben, ebenfalls bleifreien Kraftstoff (Diesel-01) verwenden und Dieselmotoren wesentlich niedrigere Abgasemissionen (Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoff) zur Folge haben? Schwefeldioxidemissionen stammen nur zu einem sehr geringen Teil aus dem Kraftfahrzeugverkehr. Der Anteil an den gesamten Schwefeldioxidemissionen in der Bundesrepublik Deutschland beträgt 3 %. Ursache ist der geringe Schwefelgehalt im Ottokraftstoff. Die DIN 516 00 für Ottokraftstoffe läßt nur einen Höchstgehalt an Schwefel von 0,1 Gewichts-% zu. Der Schwefelgehalt im Dieselkraftstoff ist z. Z. durch die 3. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (3. BImSchV) auf 0,3 Gewichts-% begrenzt. Ziel der Bundesregierung ist die Herabsetzung des Schwefelgehaltes im Dieselkraftstoff auf 0,15 Gewichts-%. Die entsprechende Änderungsverordnung zur 3. BImSchV ist erarbeitet worden und soll der EG-Kommission mit der Bitte übersandt werden, die entsprechende EG-Richtlinie zu ändern, so daß die Verordnung auf der Grundlage der geänderten EG-Richtlinie erlassen werden kann. Da die Schwefelemissionen von Kraftfahrzeugen über die Begrenzung des Schwefelgehalts im Treibstoff reduziert werden, ist nicht vorgesehen, diesen Schadstoff in die Bewertungskriterien für finanzielle und steuerliche Vergünstigungen einzubeziehen. Bei der Bewertung der Emissionen aus Dieselfahrzeugen sind neben den gasförmigen Schadstoffen auch die Partikelemissionen zu berücksichtigen. Das Bundeskabinett hat am 19. September 1984 beschlossen, mit Dieselkraftstoff betriebene Pkw in das System finanzieller Anreize mit einzubeziehen, soweit sie neben den US-Schadstoffgrenzwerten für die gasförmigen Emissionen auch die ab 1986/1987 in den USA wirksam werdenden Grenzwerte für die Partikelemissionen einhalten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 79 und 80): Trifft die Meldung des Pressedienstes „Blick nach rechts" vom 3. September 1984 zu, daß im Jahre 1983 im Bundesgebiet nicht nur die im Verfassungsschutzbericht 1983 genannten 68, sondern 158 rechtsextremistischen Organisationen gearbeitet haben? Was hat die Bundesregierung bewogen, im Gegensatz zu der detaillierten Berichterstattung über linksextremistische Organisationen, im Bericht von den zugestandenen 68 rechtsextremistischen Organisationen nur 22 namentlich zu erwähnen? Zu Frage 79: Nein! Diese Meldung trifft nicht zu! Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1983 heißt es wörtlich: „Ende 1983 bestanden in der Bundesrepublik Deutschland 68... erkannte rechtsextremistische Organisationen". Es geht bei dieser Zahl — anders als in der Frage formuliert — also nicht darum, welche rechtsextremistischen Organisationen 1983 im Bundesgebiet gearbeitet haben, da hierzu auch die Organisationen zu rechnen wären, die sich inzwischen aufgelöst haben oder verboten wurden. Die Zahl 68 beruht auf den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und ist mit den Verfassungsschutzbehörden aller Länder abgestimmt worden. Der Pressedienst „Blick nach rechts" kommt unter anderem auf folgende Weise zu einer höheren Zahl: 1. Die Liste ist nach Städten und Gemeinden geordnet. Überregionale Organisationen sind, wenn sie an mehreren Orten auftreten, mehrfach gezählt. So wurden 7 Gruppen insgesamt 21 mal genannt. 2. In 12 Fällen sind Gruppenbezeichnungen aufgeführt, die mit anderen in der Liste namentlich genannten Gruppen identisch sind. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6329* 3. 14 der in der Liste aufgeführten Organisationen waren am 31. Dezember 1983 nicht mehr aktiv oder ihre Bestrebungen wurden nicht mehr als rechtsextremistisch im Sinne von § 3 des Verfassungsschutzgesetzes bewertet. 4. 9 der in der Liste aufgeführten Organisationen haben sich nach dem Verbot der ANS/NA im Dezember 1983 gebildet, waren mithin am 31. Dezember 1983 noch nicht existent. 5. 8 der in der Liste genannten Organisationen waren bereits in der ANS/NA aufgegangen, bevor diese verboten wurde. Andererseits sind in der Liste des „Blick nach rechts", die eine Liste angeblich „verschwiegener" rechtsextremistischer Organisationen sein soll, neun Organisationen genannt, die auch der Verfassungsschutzbericht 1983 nennt, so z. B. der „Freundeskreis Unabhängiger Nachrichten" (UFK). Über die Qualität einer solchen Liste bitte ich, sich selbst ein Urteil zu bilden. Zu Frage 80: Zu Ihrer Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, daß im Verfassungsschutzbericht von jeher weder alle links- noch alle rechtsextremistischen Organisationen namentlich genannt werden. Hierauf wird — wie schon unter den Innenministern der sozialliberalen Koalition — in den Vorbemerkungen zu den Berichten regelmäßig hingewiesen. Im Interesse der Lesbarkeit des Berichtes und seiner Zweckbestimmung als Mittel der geistig-politischen Auseinandersetzung ist es erforderlich, sich auf die Gruppen zu beschränken, die als typisch und repräsentativ für bestimmte extremistische Bestrebungen angesehen werden können und deren Erwähnung von ihrer Bedeutung her in dem begrenzten Rahmen des Berichtes gerechtfertigt erscheint. Die Nennung aller extremistischen Organisationen ist im übrigen auch deshalb nicht möglich, weil bei einigen Vereinigungen der Nachweis der verfassungsfeindlichen Zielsetzung nicht mit gerichtsverwertbaren Mitteln geführt werden kann. Die in der Frage enthaltene Unterstellung, die Bundesregierung berichte über rechtsextremistische Organisationen weniger ausführlich als über linksextremistische wird mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Hierzu einige Zahlen: Auch von den 175 numerisch erfaßten linksextremistischen Organisationen im 83er Bericht sind lediglich 68 namentlich genannt worden. In dem letzten von einem Minister der sozialliberalen Koalition vorgelegten Verfassungsschutzbericht, dem 81er Bericht, wurden im rechtsextremistischen Bereich von der Gesamtzahl 73 lediglich 19 Organisationen namentlich genannt, im linksextremistischen Bereich nannte dieser Bericht von der Gesamtzahl 176 lediglich 55 Organisationen namentlich. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn) (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 81 und 82): Hat die Bundesregierung konkrete Vorstellungen zur Konzeption und zum Standort eines Ehrenmals für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Bonn entwickelt, und wenn ja, welche? Hält die Bundesregierung die Zusammensetzung des Kuratoriums „Nationale Mahn- und Gedenkstätte in Bonn" auch ohne die Beteiligung der Jüdischen Gemeinde und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit für sachgerecht, und inwieweit ist das obengenannte Kuratorium an der Planung des Ehrenmals für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft beteiligt? Zu Frage 81: Hinsichtlich der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte hat das Bundeskabinett am 13. Mai 1984 den Standortvorschlag in der Gronau in räumlichem Bezug zu den geplanten Erweiterungsbauten des Deutschen Bundestages zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Gemeinsame Ausschuß Bundeshauptstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 20. Juni 1984 seinerseits vom Beschluß des Bundeskabinetts zustimmend Kenntnis genommen. Dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat ist nunmehr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zur Gestaltung des Mahnmals wird ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Die Grundlagen für das Wettbewerbsverfahren werden gegenwärtig erarbeitet. Zu Frage 82: Das von Ihnen angesprochene Kuratorium ist ohne Beteiligung und Mitwirkung der Bundesregierung gebildet worden. Die Bundesregierung wird sicherstellen, daß alle für die Bewältigung der Aufgabe in Betracht kommenden staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte Gelegenheit bekommen, an der Gestaltung des Mahnmals mitzuwirken. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 83): Ist die Bundesregierung bereit, eine Gesetzesinitiative zu unterstützen, so daß für die den Ausbildungsbetrieben entstehenden Kosten der außerschulischen beruflichen Bildung wegen der Unauflöslichkeit des Berufsausbildungsvertrages eine Rückstellung in der Bilanz vorgenommen werden kann, nachdem der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 25. Januar 1984 I R 7/80 BStBl. 1984 II S. 344 angesichts der derzeit bestehenden gesetzlichen Regelung die Bildung solcher Rückstellungen für steuerrechtlich nicht zulässig erklärt hat? Nach geltendem Recht sind Rückstellungen für Kosten der betrieblichen Berufsausbildung nicht zulässig. Der Bundesfinanzhof hat diese Auffassung durch Urteil vom 25. Januar 1984 bestätigt. Die Zulassung von Rückstellungen für Berufsausbildungskosten würde deshalb die Einführung eines neuen Subventionstatbestandes bedeuten, der ei- 6330* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 nerseits im gegenwärtigen Zeitpunkt — bei rund 1,7 Millionen Ausbildungsverhältnissen, von denen 90 v. H. auf steuerpflichtige Betriebe entfallen — haushaltspolitisch nicht vertretbar wäre und andererseits die gewünschte Wirkung, ein Mehrangebot an Ausbildungsplätzen, insbesondere in bestimmten Regionen und für bestimmte Problemgruppen, nicht gezielt erreichen würde, weil auch die ohnehin ausbildenden Betriebe die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen würden. Da Rückstellungen steuerrechtlich einen Passivierungszwang beinhalten, bestünde im übrigen die Gefahr, daß ertragsschwache Unternehmen wegen der Gefahr des Ausweises einer Überschuldung der Bilanz von der Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes absehen. Nach dem Beschluß der Bundesregierung vom 3. Juli 1984 kommen im Interesse der Gesundung der Staatsfinanzen außer den beschlossenen Steuersenkungen weitere Steuerentlastungen in dieser Wahlperiode nicht in Betracht. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, eine Gesetzesinitiative zur Zulassung von Rückstellungen für Berufsausbildungskosten zu unterstützen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 84 und 85): Kann die Bundesregierung aus vorbereitenden Gesprächen mit Vertretern der Kirchen Auskunft darüber geben, ob Pressemeldungen zutreffen, wonach die Kirchen anstreben, die Kinderfreibeträge nur zum Teil wirksam werden zu lassen, so daß für Familien mit Kindern die Kirchensteuer anteilig weniger sinkt als die Lohn- und Einkommensteuer? In welchem Umfang wird sich die geplante Anhebung der Kinderfreibeträge auf das Kirchensteueraufkommen getrennt nach Konfessionen auswirken? Die vorgesehene Erhöhung des Kinderfreibetrags wird eine Minderung des Kirchensteueraufkommens von insgesamt 300 Millionen DM zur Folge haben. Die katholische und die evangelische Kirche werden von den Steuerausfällen je zur Hälfte betroffen sein. Im Zusammenhang mit der geplanten Neuregelung des Familienlastenausgleichs haben im Bundesministerium der Finanzen mit Vertretern beider Kirchen Gespräche über eine Änderung des § 51 a des Einkommensteuergesetzes stattgefunden. Diese Vorschrift betrifft Steuern, die wie die Kirchensteuer nach der veranlagten Einkommensteuer oder nach der Lohnsteuer bemessen werden. Sie sieht eine Kürzung der Maßstabsteuer um bestimmte Beträge vor, die sich nach der Kinderzahl des Steuerpflichtigen richten. Diese Abzugsbeträge sind im Jahre 1974 zum Ausgleich für den Wegfall der Kinderfreibeträge eingeführt worden. Die Kirchen haben die Frage aufgeworfen, ob die Beträge im Hinblick auf die vorgesehene Erhöhung der Kinderfreibeträge in der derzeitigen Höhe beibehalten werden können. Die von den Kirchen angekündigte abschließende Stellungnahme zu dieser Frage liegt noch nicht vor. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 86 und 87): Beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend der Aussage von Bundesminister Dr. Schneider, einen Schuldzinsenabzug für Ausgaben zur Altbaurenovierung einzuführen? Hält die Bundesregierung einen solchen Schuldzinsenabzug steuersystematisch mit der angestrebten Konsumgutlösung für die steuerliche Behandlung selbstgenutzten Wohneigentums für vereinbar? Renovierungskosten an Altbauten sind in der Regel bei vermieteten Gebäuden bei der Ermittlung der Einkünfte als Werbungskosten sofort abziehbar. In Ausnahmefällen kann es sich auch um Herstellungskosten handeln, die auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt als Absetzungen für Abnutzung berücksichtigt werden können. Ich nehme deshalb an, daß sich Ihre Fragen auf vom Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutztes Wohneigentum beziehen. Zur künftigen steuerrechtlichen Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums hat die Bundesregierung Leitlinien beschlossen. Danach soll die Besteuerung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung künftig wegfallen. Neben der Förderung von Wohneigenturn in Neubauten ist auch eine Förderung des Erwerbs von Wohneigentum in Altbauten vorgesehen. Eine weitergehende Förderung durch einen Schuldzinsenabzug ist von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 88 und 89): Hält die Bundesregierung die von der Börsensachverständigenkommission aufgestellten Insider-Regeln für ausreichend? Wie ist der Stand der Harmonisierungsbestrebungen auf diesem Gebiet innerhalb der Europäischen Gemeinschaft? Zu Frage 88: Die Börsensachverständigenkommission hat zum Schutze der Anleger gegen die mißbräuchliche Ausnutzung von Insider-Informationen eine freiwillige Regelung erarbeitet und im Jahre 1970 den beteiligten Wirtschaftskreisen zur Annahme empfohlen. Diese Regelung umfaßt Insiderhandels-Richtlinien, Händler- und Beraterregeln sowie eine Verfahrensordnung. Das gesamte Regelwerk ist im Jahre 1976 aufgrund erster praktischer Erfahrungen in überarbeiteter Neufassung vorgelegt worden. Die Insider- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6331* Regeln haben rund 300 Unternehmen anerkannt, die mehr als 90 % des an den Börsen zugelassenen Aktienkapitals repräsentieren. Anläßlich der Beratung einer Änderung des Börsengesetzes hat der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages auf Anregung des Wirtschaftsausschusses im November 1974 eine Anhörung von Verbänden und Sachverständigen zur Frage des Schutzes des Publikums vor dem Mißbrauch von Insider-Informationen durchgeführt. Finanz- und Wirtschaftsausschuß haben es danach nicht für erforderlich gehalten, im Rahmen der Änderung des Börsengesetzes eine gesetzliche Regelung zur Bekämpfung von Mißbräuchen durch Insider einzubringen. Beide Ausschüsse haben sich dafür ausgesprochen, es zunächst bei einer Beobachtung der freiwilligen Insider-Regeln bewenden zu lassen. Die Bundesregierung hält diese Ansicht auch heute noch für richtig. Die gegenwärtigen Erkenntnisse rechtfertigen es nicht, die zum Schutz der Anleger gegenüber Insider-Geschäften getroffenen Maßnahmen als unzureichend anzusehen. Die Bundesregierung wird aber auch weiterhin den Wertpapierhandel sorgfältig beobachten und eine Verbesserung des bestehenden Anlegerschutzes vorschlagen, falls sich dies als notwendig erweisen sollte. Zu Frage 89: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich seit Ende 1976 in bisher acht Sitzungen mit der InsiderProblematik befaßt hat. Die Beratungen betreffen die Themen, die nach Meinung der Kommission Gegenstand einer etwaigen Koordinierung zu sein hätten. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Die Kommission will erst nach Abschluß der Beratungen der Arbeitsgruppe darüber befinden, ob sie dem Rat einen Vorschlag für eine Koordinierung der die Insider-Geschäfte betreffenden Vorschriften vorlegt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 90): Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngst in Kreisen der deutschen Automobilindustrie vorgetragene Befürchtung einer generellen Strukturkrise in der europäischen Automobilindustrie, die wegen der derzeitigen Überkapazitäten, den direkten und indirekten Importbeschränkungen und dem Konkurrenzdruck vor allem japanischer Hersteller ohne Gegensteuerungsmaßnahmen zu einer Situation wie in der Stahlindustrie führen könnte? Die Bundesregierung teilt nicht die vereinzelt vertretene These von einer drohenden generellen Strukturkrise in der europäischen Automobilindustrie. Die Lage der Automobilunternehmen in den einzelnen europäischen Ländern stellt sich differenziert dar. Es gibt, wie allgemein bekannt, Unternehmen mit ernsten wirtschaftlichen Problemen und einem erheblichen Nachholbedarf bei der Anpassung und Rationalisierung ihrer betrieblichen Struktur sowie bei der Modernisierung ihrer Erzeugnisse. Andere Unternehmen — und hierunter sind auch die deutschen Hersteller zu zählen — haben unter dem Wettbewerbsdruck ihren Produktionsapparat und ihre Produkte laufend verbessert und befinden sich deshalb in einer günstigeren Wettbewerbsposition. Absatzerfolge auf dem Inlandsmarkt wie auf den Exportmärkten legen dafür Zeugnis ab. Richtig ist jedoch, daß der starke Konkurrenzdruck vor allem der japanischen Automobilindustrie nicht nachlassen wird und auch die deutschen Hersteller nötigt, weiterhin alle Kräfte anzuspannen, um ihre Position zu behaupten. Für den Gemeinsamen Markt kommt es darauf an, daß der Wettbewerb der Produzenten der EG-Länder nicht durch Subventionen verzerrt wird. Die Bundesregierung wird dies im Auge behalten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 91 und 92): Treffen Meldungen des SPIEGEI. Nr. 37/84 zu, wonach auf Grund der großen Gasliefermengen aus der Sowjetunion die bundesdeutsche Gasförderung gedrosselt werden muß? Wie beurteilt die Bundesregierung das seinerzeit von der Regierung Schmidt abgeschlossene Russengasgeschäft hinsichtlich seiner Preisgestaltung und quantitativen Größenordnung vor dem Hintergrund allgemeiner energiepolitischer Entwicklungen (z. B. Prognos-Studie)? Zu Frage 91: Nein. Es ist nicht damit zu rechnen, daß die inländische Gasförderung wegen der Erdgaslieferungen aus der UdSSR gedrosselt werden muß. Durch den neuen, im November 1981 abgeschlossenen 4. Liefervertrag mit Sojuzgasexport erhöhen sich zwar die Erdgaslieferungen aus der UdSSR von 11 Milliarden cbm im Jahre 1983 auf rund 21 Milliarden cbm jährlich im Jahre 1990; diese Lieferungen beginnen im Oktober d. J. und erhöhen sich kontinuierlich bis zum Erreichen der Plateauphase 1990. Nach Angaben der deutschen Gaswirtschaft ist aber davon auszugehen, daß die deutsche Erdgasförderung das Förderniveau der Jahre 1982 und 1983 von 16 bis 17 Milliarden cbm jährlich beibehalten wird. Eine etwaige spätere stärkere Absenkung der Förderung wäre allenfalls auf eine Erschöpfung der Lagerstätten zurückzuführen. Die tatsächlichen Lieferungen aufgrund der Importverträge (UdSSR, Niederlande, Norwegen) richten sich nach der jeweiligen Bedarfs- und Preissituation sowie den vertraglichen Konditionen. Nach Angaben der deutschen Importeure haben auch die Importe aus der UdSSR genügend Flexibilität, um auch einem geringeren Verbrauch angepaßt zu werden. 6332* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Zu Frage 92: Die Grundsatzvereinbarung zur Lieferung von Erdgas aus der UdSSR vom 20. November 1981 wurde zwar während der Amtszeit des damaligen Bundeskanzlers Schmidt, aber nicht von der Regierung selbst abgeschlossen. Vertragspartner waren auf sowjetischer Seite Sojuzgasexport und auf deutscher Seite die Ruhrgas AG, die gleichzeitig Bezugsinteressen der Gewerkschaft Brigitta und Elwerath (BEB) und der Thyssengas GmbH wahrnahm. Diese Unternehmen haben den Importvertrag auf kommerzieller Basis abgeschlossen. Die Preisvereinbarung ist ausschließlich Angelegenheit der vertragsschließenden Unternehmen. Nach den Erklärungen der deutschen Importeure sind die Preisvereinbarungen frei deutscher Grenze so, daß das Erdgas gegenüber den Konkurrenzenergien beim Endverbraucher wettbewerbsfähig ist; wegen der langen Laufzeit des Vertrages (25 Jahre) sind Sprech- und Anpassungsklauseln vereinbart worden. Die Gaswirtschaft orientiert sich bei ihren langfristigen Dispositionen weder ausschließlich an den oberen noch an den unteren Schätzungen jeweils aktueller Prognosen. Während nach dem PrognosGutachten der Erdgasverbrauch bis zum Jahre 2000 etwa auf dem derzeitigen Niveau stagniert, rechnet die Gaswirtschaft mit einem Erdgas-Anteil am PEV von 18 % und mehr. Das bedeutet in konkreten Zahlen einen Erdgasabsatz um 1990 von etwa 65 Milliarden cbm gegenüber der tieferen Prognos-Annahme von etwa 55 Milliarden cbm. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 93): Wann läuft in diesem Jahr eine Weihnachtsbutteraktion an, und mit welchem Preis kann der Verbraucher rechnen? Die Bundesregierung hat die EG-Kommission in den vergangenen Monaten mehrfach aufgefordert, im Interesse des Abbaues der Butterbestände auch in diesem Jahr eine Butterverbilligungsaktion in der Vorweihnachtszeit durchzuführen. Die Kommission steht einer solchen Maßnahme im Grundsatz positiv gegenüber. Eine Durchführung ist ihr jedoch erst möglich, wenn deren Finanzierbarkeit gesichert ist, d. h. wenn der EGNachtragshaushalt 1984 verabschiedet ist. Erst dann werden die näheren Bedingungen, wie Beginn der Maßnahme, Buttermengen und die Höhe der Verbilligung, festgelegt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 94 und 95): Ist der Bundesregierung der in der wissenschaftlichen Zeitschrift „Blutalkohol" vom Juli 1984 geschilderte Versuch „Tierexperimentelle Untersuchungen im Verlauf der Blutalkoholkurve im Schockzustand" bekannt, und wenn ja, ist dieser Versuch nach Auffassung der Bundesregierung mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar? Ist die Bundesregierung bereit, von der zuständigen Genehmigungsbehörde über diesen Versuch einen Bericht einzuholen? Der genannte Versuch ist der Bundesregierung aus der zitierten Zeitschrift bekannt. Die Rückrechenbarkeit des Blutalkoholgehaltes bei Schockzustand nach Alkoholgenuß ist derzeit nicht möglich. Es ist davon auszugehen, daß zur Klärung dieser Frage Versuchen am Menschen Grenzen gesetzt sind. Ob und in welchem Umfang ein solcher Tierversuch und seine Modalitäten allerdings geeignet sind, modellhaft Rückschlüsse auf den Menschen zu ziehen, obliegt der Bewertung durch den durchführenden Wissenschaftler. Nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 des geltenden Tierschutzgesetzes darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn dargelegt wird, daß die angestrebten Versuchsergebnisse nicht durch andere zumutbare Methoden oder Verfahren als den Tierversuch zu erreichen sind und a) die Versuche zur Vorbeuge, zum Erkennen oder Heilen von Krankheiten bei Mensch oder Tier erforderlich sind oder b) die Versuche sonst wissenschaftlichen Zwecken dienen. Die Genehmigung in solchen Fällen müßte von der nach Landesrecht zuständigen Behörde in Hessen erteilt worden sein. Ich werde daher den für die Durchführung des Tierschutzgesetzes in Hessen zuständigen Minister für Arbeit, Umwelt und Soziales um eine Stellungnahme bitten, ob die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 Nr. 1 vorgelegen haben. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 96 und 97): Wie ist der Stand der Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen EG-Verordnung über die Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldungen für Wein in den weinbautreibenden Bundesländern? Ist sichergestellt, daß die Winzer und Genossenschaften rechtzeitig vor Beginn der Lese 1984 über die für sie einschneidenden neuen Bestimmungen ausreichend informiert werden? Eine der Durchführung der neuen EG-Verordnung über die Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldungen dienende nationale Rechtsverordnung befindet sich im Rechtssetzungsverfahren. Nach Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6333* dieser Rechtsverordnung ist es Aufgabe der weinbautreibenden Bundesländer, die Vordrucke für die Meldungen zu gestalten und an die Meldepflichtigen auszugeben. Eine Arbeitsgruppe, die aus Vertretern der weinbautreibenden Bundesländer, des Statistischen Bundesamtes und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besteht, ist mit der Gestaltung einheitlicher Vordrucke für alle weinbautreibenden Bundesländer befaßt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Vordrucke rechtzeitig vor der Weinernte 1984 fertiggestellt und ausgegeben werden können. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 98 und 99): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verärgerung der Winzer über EG-Regelungen — und nicht nur die der Moselwinzer — ständig zunimmt, weil neun Zehntel des Weins der EG nicht in der Bundesrepublik Deutschland produziert werden, aber ein großer Teil der Regelungen der EG, die für die Zukunft vorgesehen sind, wie beispielsweise das Verbot von Zucker ab 1990, sich in erster Linie gegen den kleinsten Teil der europäischen Anbaugebiete richtet? Ist es richtig, daß die Argrarminister der EG-Staaten in der nächsten Zeit über Prämien aus der EG-Kasse für die Stillegung von 210 000 Hektar Weinbergen ( = 22 Millionen Hektoliter Wein) entscheiden werden, und wenn ja, welche Vorstellungen hat die Bundesrepublik Deutschland über national übergreifende Kontrollen, die garantieren, daß auch tatsächlich die Weinberge ausgehauen werden? Der Bundesregierung ist die zunehmende Unruhe in der deutschen Winzerschaft bekannt. Diese beruhen nach ihrer Kenntnis nicht nur auf den bekanntgewordenen Reformbestrebungen der EG-Kommission zur EG-Weinmarktorganisation sondern auch auf der schwierigen Absatzlage als Folge von zwei mengenmäßig großen Weinjahrgängen in Deutschland. Zu den bekanntgewordenen Reformplänen gehören die von Ihnen erwähnten Beispiele wie die Zukkerung und die Rodung. Das Vorhaben der Kommission, ab 1990 die Anreicherung des Weinmostes mit Saccharose zu verbieten, wird von der Bundesregierung aus dem von Ihnen genannten Grund aber auch wegen der technischen Schwierigkeiten bei der Anwendung des neuen Anreicherungsverfahrens schärfstens abgelehnt. Einer prämienbegünstigten Stillegung von Rebflächen in großem Umfang kann grundsätzlich zugestimmt werden. Die Kontrolle, ob diese Maßnahme auch wirklich durchgeführt wird, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Eine die nationalen Grenzen übergreifende Kontrolle, wie Sie sie ansprechen, müßte, falls sie notwendig wird, im Ministerrat geprüft werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/1979 Frage 100): Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, daß Erholungsgebiete wie z. B. die „Alte Fahrt" zerstört werden, um die landwirtschaftliche Nutzungsfläche zu vergrößern, obwohl seit Jahren eine Überproduktion an landwirtschaftlichen Erzeugnissen besteht, und inwieweit werden landschaftspflegerische und ökologische Aspekte bei der Absenkung und Verringerung des Wasserspiegels der „Alten Fahrt" berücksichtigt? Ergänzend zur Antwort des Bundesministers für Verkehr möchte ich darauf hinweisen, daß von dem 7 km langen Kanalarm „Alte Fahrt" je ein Drittel als Gewässer bzw. trockene Erholungslandschaft erhalten bleiben. Lediglich ein Drittel der Fläche wird den Nachfahren der im Jahre 1899 enteigneten Grundstückseigentümern zurückgegeben. Dies geschieht, um — nach Wegfall des Enteignungsgrundes — etwaige Rechtsansprüche auszuschließen. Den landespflegerischen und ökologischen Aspekten bei der Absenkung und Verringerung des Wasserspiegels der „Alten Fahrt" wird in einem landespflegerischen Begleitplan der Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz, Rechnung getragen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 101 und 102): Was war Ziel und Ergebnis der dreitägigen Gespräche ab 28. August 1984 in Bischofsgrün/Oberfranken zwischen Forstsachverständigen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland? Unter welcher Thematik und mit welchem Ziel werden diese bilateralen Gespräche fortgesetzt? Zu Frage 101: Die Gespräche zwischen Forstexperten der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in Bischofs-grün dienten dem Erfahrungs- und Informationsaustausch über forstliche Aspekte der Waldschäden. Im einzelnen ging es um die waldbauliche Behandlung der Waldbestände in den durch Immissionen gefährdeten Gebieten, um die Erfassung und Beobachtung von Waldschäden, um die Möglichkeiten, die Widerstandsfähigkeit von Waldbeständen gegenüber Immissionseinflüssen durch Düngung zu verbessern sowie um Fragen der Resistenzzüchtung und der Holzqualität. Die Experten beider Seiten waren sich einig, daß jede auch noch so geringe forstliche Möglichkeit zur Stärkung der Widerstandskraft der Wälder genutzt werden muß, um den Wald in seinem gegenwärtigen Umfang zu erhalten und hinüberzuretten, bis er aufgrund der Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft wieder erträgliche Wachstumsbedingungen vorfindet. 6334* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Chancen zur Verbesserung der Bestandessituation durch Düngung werden am ehesten auf Standorten gesehen, die einen akuten Nährstoffmangel aufweisen und bei denen die Schädigung noch nicht zu weit fortgeschritten ist. Auf Standorten mit ausreichender Nährstoffversorgung, die in der Bundesrepublik gleichermaßen geschädigt sind, wurden positive Düngeeffekte bisher nicht erzielt. Zu Frage 102: Beide Delegationen haben den Wunsch geäußert, die forstfachlichen Gespräche fortzusetzen, um die von mir bereits genannten Themenbereiche weiter zu vertiefen. Ein konkreter Termin ist noch nicht vereinbart.
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    Rede von Hermann Bachmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben diese Debatte nicht zuletzt deshalb gefordert, um auch vor der Öffentlichkeit auf ein brennendes Problem hinzuweisen und um klarzumachen, wer daran schuld ist, daß dieses Problem nicht schon längst vom Tisch ist. Es geht um den Schutz der Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, weil der Betrieb Konkurs macht.
    Zunächst einmal gab es hier klare Orientierungsdaten. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1978 stand nämlich fest, auch und gerade im Konkurs ist es möglich, Sozialpläne zu vereinbaren und darin zur Milderung der schlimmsten sozialen Härten Abfindungszahlungen an die entlassenen Arbeitnehmer vorzusehen. Diese Zahlungen sollten, so das Bundesarbeitsgericht, vorrangig abgewickelt werden.
    Die Praxis konnte mit diesen Vorgaben gut leben. Beide Seiten wußten, woran sie waren. Die Arbeitnehmer mußten nicht ins Blaue hinein Kündigungsschutzklagen erheben und damit die Arbeitsgerichte zusätzlich belasten. Der Konkursverwalter hatte auch klare Daten, die er in ein Sanierungskonzept für überlebensfähige Betriebe einsetzen konnte.
    Wie notwendig eine gesetzliche Absicherung dieses praktikablen Konzepts ist, wurde allen deutlich, als das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr die vom Bundesarbeitsgericht vorgenommene Rechtsfortbildung für unzulässig erklärte. Unser entsprechender Gesetzentwurf lag zu diesem Zeitpunkt schon ein halbes Jahr auf dem Tisch. Nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes mußten sich die Arbeitnehmer mit ihren Sozialplanansprüchen ganz am Ende der Schlange einreihen. Sie mußten feststellen, daß ihre Forderungen nicht einmal mehr das Papier wert waren, auf dem sie standen. Sie mußten die Erfahrung machen, daß gerade im Konkurs der Satz „Den Letzten beißen die Hun-



    Bachmaier
    de" bittere Wahrheit ist. Wenn man hinten ansteht, bekommt man im Durchschnitt nicht einmal 3 % von dem, was man eigentlich beanspruchen könnte.
    Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens nur festgestellt, daß es nicht Sache der Gerichte sein dürfe, ohne entsprechende Gesetzesänderung einen Sozialplananspruch dort in die hundert Jahre alte Konkursordnung einzubauen, wo er nach seiner sozialen Bedeutung hingehört. Dieser Schritt, so sagt das Bundesverfassungsgericht, stehe nur dem Gesetzgeber zu. Das Parlament, wir also, dürfen durchaus das festschreiben, was das Bundesarbeitsgericht 1978 entschieden hat und was sich als praktikabel erwiesen hat.
    Natürlich muß der gute Wille vorhanden sein, entsprechend zu handeln und etwas für die Arbeitnehmer zu tun. In diesem Punkt muß man doch wohl, was Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, und was insbesondere Sie, Herr Minister Engelhard, betrifft, ganz erhebliche Zweifel anmelden.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn bei Ihnen wirklich der gute Wille da wäre und wenn Sie wirklich etwas für den sozialen Schutz der Arbeitnehmer tun wollten, hätten Sie nicht so lange mit ständig wechselnden Begründungen auf Zeit gespielt,

    (Beifall bei der SPD)

    dann hätten Sie spätestens nach dem Anhörungsverfahren, das auf unsere Veranlassung im Frühjahr dieses Jahres stattgefunden hatte, sagen können: Jawohl, die Sache ist auch unser Anliegen. Wir machen da mit. — So hätten Sie etwas für die Kontinuität und auch die Rechtssicherheit getan.

    (Beifall bei der SPD)

    Was tun Sie statt dessen? Sie lassen den Justizminister ein mageres Alternativmodell ausarbeiten und Zahlenspielereien anstellen, mit denen nachgewiesen werden soll, daß Ihr Alternativmodell letztlich doch zu ähnlichen Ergebnissen komme wie die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Wenn Ihre Zahlenspielereien aber wirklich stimmen — Zweifel sind nach unserer Ansicht hier angebracht — und wenn Ihr Modell tatsächlich dasselbe bringt wie die frühere BAG-Rechtsprechung, warum machen Sie dann nicht bei unserem Vorschlag mit? Mir hat bisher noch keiner erklären können, warum die kontinuierliche Fortsetzung der bisherigen Praxis, die sich nach der früheren Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt hatte, nun auf einmal durch ein kompliziertes, vollkommen anders angelegtes Modell ersetzt werden soll, ein Modell, das nur bis zum Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform gelten soll.
    Bei Ihrem Modell gibt es eine ganze Reihe völlig ungeklärter Probleme. Gerade CDU-regierte Länder haben darauf bei der Beratung im Unterausschuß des Bundesrates hingewiesen. Nur eines dieser Probleme sei hier am Schluß kurz erwähnt. Die Länder fragen zum Beispiel: Wie kann sichergestellt werden, daß auf die Forderungen aus einem
    Sozialplan möglichst umgehend Abschlagszahlungen geleistet werden? Die Länder befürchten, daß bei dem Engelhardschen Modell die Auszahlung von Leistungen zunächst weitgehend blockiert wird. — Alle diese Fragen, alle diese Probleme gibt es nicht, wenn Sie unserem Vorschlag folgen und das zum Gesetz machen, was sich in jahrelanger, vom Bundesarbeitsgericht bestätigter Praxis bewährt hatte.
    Danke sehr.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Eylmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bachmaier, ich muß Sie btten, mit mir gemeinsam einen kurzen Blick zurück zu tun, um einige Tatsachen zurechtzurücken: 1972 Betriebsverfassungsgesetz. Kurz danach wurde bereits streitig, ob die Regelung über den Sozialplan auch im Konkursfall gilt. 1974 entschied das BAG: Jawohl, Sozialpläne müssen auch im Konkurs aufgestellt werden. Dann wurde sofort streitig, mit welcher Rangstelle diese Ansprüche zu befriedigen seien. Weder die SPD-Fraktion noch der damals von Ihnen gestellte Justizminister haben in den folgenden Jahren irgend etwas unternommen, um diese Unklarheit zu beseitigen. Ende 1978 Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts: absolute erste Rangstelle für Sozialplanansprüche. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Entscheidung, schon aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus, lagen auf der Hand. Alsbald wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt. Immer noch absolutes Nichtstun auf seiten der SPD und der von Ihnen gestellten Justizminister.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Sie haben nichts getan, um diese Unklarheit zu beseitigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Erst Ende 1982, kurz vor Toresschluß der 9. Legislaturperiode, sind Sie mit einem Gesetzentwurf gekommen. Den haben Sie dann in der 10. Legislaturperiode im Mai vergangenen Jahres, wiederholt, kurz bevor die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt wurde. Das war nun nicht ein sehr freundlicher Zug gegenüber dem Bundesverfassungsgericht; denn Sie wollten die Entscheidung, die Sie befürchteten, damit konterkarieren. Dann kam die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Oktober. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Erst am 30. April dieses Jahres hat dann das Bundesarbeitsgericht endgültig entschieden: letzte Rangstelle.
    Noch nicht einmal vier Monate nach dieser Entscheidung, hat Ende August die jetzige Bundesregierung ihren Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt. Was Sie in den zehn Jahren nicht geschafft haben, haben wir in vier Monaten geschafft. Da, Herr Kollege Bachmaier, gehört dann schon ein erheblicher



    Eylmann
    Mut dazu, der Bundesregierung Untätigkeit vorzuwerfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    — Das ist kein Unsinn. Die genannten Daten können Sie j a nachvollziehen.
    Ich will Ihnen ein Weiteres sagen: Ihr Entwurf hat nicht die geringste Chance der Verwirklichung, und zwar aus der Sache heraus. Wenn Sie die Insolvenzrechtsreform wollen, wenn Sie das Ergebnis des Hearings aufgenommen haben, dann wissen Sie doch, daß es völlig unmögich ist und eine ganz eindeutige Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes wäre,

    (Bachmaier [SPD]: Das war nicht der Tenor der Anhörung!)

    allein den Abfindungsansprüchen aus dem Sozialplan den ersten Rang einzuräumen. Sie vergessen insbesondere, daß das doch nicht zu Lasten des Arbeitgebers, des Unternehmers geht, sondern zu Lasten der anderen Konkursgläubiger, und das sind zum Teil auch kleine Leute und Handwerker, die durch große Konkurse in Schwierigkeiten kommen.
    Bedenken Sie bitte einmal: In 16 % aller KonkursSozialpläne werden 95 bis 100 % der freien Masse aufgezehrt, bei 32 % sind es noch 55 % der freien Masse, die durch die Abfindungsansprüche aufgezehrt werden. Das ist doch ein unhaltbarer Zustand.
    Sie sollen auch einmal einen Blick über die Grenzen werfen. In Österreich ist 1982 eine Insolvenzrechtsreform in Kraft getreten — das sind ja Ihre Parteifreunde, die das gemacht haben —, die alle Vorrechte beseitigt hat. Wir müssen doch bei der Insolvenzrechtsreform zurückkommen zu dem Grundsatz par conditio creditorum, die Gläubiger müssen gleichbehandelt werden.
    Den jetzt vorliegenden Entwurf der Bundesregierung — wir werden noch darüber reden —,

    (Dr. de With [SPD]: Auf unseren Druck zustande gekommen!)

    werden wir sorgfältig prüfen. Er scheint mir an der äußersten Grenze dessen zu liegen, was wir noch machen können, ohne die Reform zu präjudizieren. Wir werden jedenfalls noch in diesem Jahre zu einer gesetzlichen Regelung kommen. Wir werden damit für die betroffenen Arbeitnehmer die Sicherheit und Klarheit der Rechtslage schaffen, die Sie in den Jahren Ihrer Regierungsverantwortung nicht erreicht haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)