Protokoll:
10086

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 10

  • date_rangeSitzungsnummer: 86

  • date_rangeDatum: 21. September 1984

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 08:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:30 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/86 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 86. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6267 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1972 — 6280 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1992 — 6280 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1993 — 6280 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1994 — 6280 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1995 — 6280 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1996 — 6280 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1997 — 6280 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/1998 — 6280 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages . — Drucksache 10/1999 — 6281A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2000 — 6281 A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2001 — 6281A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2002 — 6281 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/2003 — 6281 B Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Bachmaier, Buschfort, Dreßler, Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Glombig, Heyenn, Kirschner, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Lutz, Peter (Kassel), Reimann, Schmidt (München), Schreiner, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Steinhauer, Stiegler, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung — Drucksachen 10/81, 10/1968 — Bachmaier SPD 6281 C Eylmann CDU/CSU 6282 C Kleinert (Hannover) FDP 6283 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 6284A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Doss, Dr.-Ing. Kansy, Hauser (Krefeld), Dr. Faltlhauser, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Kraus, Dr.-Ing. Oldenstädt, Müller (Wesseling), Sauer (Stuttgart), Dr. Czaj a, Gattermann, Grünbeck, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Haussmann, Dr.-Ing. Laermann, Wurbs, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksache 10/543 (neu) — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 10/1562 — Dr.- Ing. Kansy CDU/CSU 6285 C Conradi SPD 6287 A Sauermilch GRÜNE 6288 D Beckmann FDP 6290 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes — Drucksache 10/340 — • Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/2012 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes — Drucksache 10/1128 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/2012 — Seehofer CDU/CSU 6292 A Reimann SPD 6295 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 6299 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 6302 C Frau Potthast GRÜNE 6305 B Schreiner SPD 6307 C Kolb CDU/CSU 6310 D Lutz SPD 6313A Eimer (Fürth) FDP 6314A Namentliche Abstimmung 6315 D Ergebnis der Abstimmung 6315 C Beratung der Sammelübersicht 41 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1961 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1965 — 6315 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 III Fragestunde — Drucksache 10/1979 vom 14. September 1984 — Verbesserung des Deutschunterrichts für Aussiedler MdlAnfr 28 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 6267 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6267 C ZusFr Sielaff SPD 6267 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 6268A ZusFr Dr. Sperling SPD 6268 B ZusFr Frau Blunck SPD 6268 B Nichtteilnahme von Bundesministern an der Kabinettssitzung am 22.8. 1984 MdlAnfr 1 14.09.84 Drs 10/1979 Vahlberg SPD Antw StMin Vogel BK 6268 C ZusFr Westphal SPD 6269 A ZusFr Dr. Sperling SPD 6269 A Erweiterung der Versetzungszeiträume für Berufssoldaten auf 5 bis 6 Jahre zur Verringung der Belastungen von Soldatenfamilien MdlAnfr 29, 30 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6269 C ZusFr Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/ CSU 6269 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 6270A Ausweich- bzw. Notlandeplätze für Militärflugzeuge; Ersatz für den Notlandeplatz bei Morschheim MdlAnfr 33, 34 14.09.84 Drs 10/1979 Sielaff SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6271 A ZusFr Sielaff SPD 6271A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 6271 C ZusFr Heistermann SPD 6271 D Baumaßnahmen auf dem Flugplatz und Gelände der Hobart Barracks in Detmold; Bürgerinformation über die Stationierung weiterer Hubschrauber MdlAnfr 41, 42 14.09.84 Drs 10/1979 Heistermann SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6272 B ZusFr Heistermann SPD 6272 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 6272 C ZusFr Frau Blunck SPD 6272 D ZusFr Vahlberg SPD 6273 D ZusFr Kastning SPD 6274 A ZusFr Kolbow SPD 6274 A Alternative Standorte für die Stationierung von US-Hubschraubern in Wiesbaden-Erbenheim; Ergebnis der Gespräche von Bundesminister Dr. Wörner in Washington MdlAnfr 43, 44 14.09.84 Drs 10/1979 Schmitt (Wiesbaden) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6274 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . . 6274 B ZusFr Dr. Sperling SPD 6274 C ZusFr Frau Blunck SPD 6274 D Verstärkung der Kontakte zwischen den Angehörigen ausländischer Streitkräfte und der deutschen Bevölkerung MdlAnfr 45, 46 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 6275 C ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 6275 D ZusFr Dr. Sperling SPD 6276 B ZusFr Lowack CDU/CSU 6276 C Schutz der deutschen Nordseeküste vor einer Gefährdung durch den im Ärmelkanal havarierten Atommüll-Frachter MdlAnfr 57, 58 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6277 A ZusFr Frau Blunck SPD 6277 B ZusFr Sielaff SPD 6277 D Einstellung des Eisenbahnhaltepunkts Farchant; Abfertigung der Bahnkunden MdlAnfr 59, 60 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Geiger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6278 A ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 6278A ZusFr Dr. Sperling SPD 6278 C ZusFr Lambinus SPD 6279 B Einsatz rollstuhlgerechter Wagen bei der Bundesbahn; Lösung des Problems des Ein- und Aussteigens MdlAnfr 61, 62 14.09.84 Drs 10/1979 Kastning SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6279 C ZusFr Kastning SPD 6279 D Nächste Sitzung 6317 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6319*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6319* B Anlage 3 Rückforderung eines 1975 an die Bundesanstalt für Arbeit gewährten Darlehens MdlAnfr 26, 27 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 6319*C Anlage 4 Freisetzung von Dioxin in der Kampfstoff-Verbrennungsanlage Munster; Entgiftung von Nervengiften; Information der Bevölkerung über den Ersatzübergang bei Sürth am Rhein MdlAnfr 31, 32 14.09.84 Drs 10/1979 Krizsan GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6319* D Anlage 5 Einführung neuer binärer chemischer Munition in der NATO MdlAnfr 35, 36 14.09.84 Drs 10/1979 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6320* B Anlage 6 Versetzung von Offizieren mit 46 Jahren in den Ruhestand; Ausdehnung dieser Regelung auf Beschäftigte im Schichtdienst, z. B. beim Zoll MdlAnfr 37, 38 14.09.84 Drs 10/1979 Bamberg SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6321*A Anlage 7 Ausbildung von Diplom-Pädagogen an Bundeswehrhochschulen trotz hoher Arbeitslosenzahlen MdlAnfr 47 14.09.84 Drs 10/1979 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 6321* B Anlage 8 Bereitstellung von Arztstellen für das vorgesehene zweijährige Praktikum in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen MdlAnfr 48 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6321* C Anlage 9 Gründung einer deutsch-deutschen Ärztekommission zur Durchführung des Gesundheitsabkommens mit der DDR MdlAnfr 49, 50 14.09.84 Drs 10/1979 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6322* A Anlage 10 Angaben über die chemische Zusammensetzung von Wasch-, Reinigungs-, Putzmitteln sowie Kosmetika auf der Verpackung MdlAnfr 51, 52 14.09.84 Drs 10/1979 Lattmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6322* C Anlage 11 Dosierung des Phosphat- und Silikatgehalts im Trinkwasser; Auswirkungen auf die Eutrophierung der Abwässer MdlAnfr 53 14.09.84 Drs 10/1979 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6323* A Anlage 12 Gesundheitsgefährdung durch die Einnahme karotinhaltiger Bräunungsmittel und durch die Bestrahlung in Sonnenstudios und durch Höhensonnen MdlAnfr 54, 55 14.09.84 Drs 10/1979 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6323* C Anlage 13 Umfrage über die Verbilligung alkoholfreier gegenüber alkoholischen Getränken in Gaststätten MdlAnfr 56 14.09.84 Drs 10/1979 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 6324* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 V Anlage 14 Stillegung der Bundesbahnnebenstrecke Ochsenfurt-Weikersheim MdlAnfr 63, 64 14.09.84 Drs 10/1979 Kolbow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6324* C Anlage 15 Erhaltung des Dortmund-Ems-Kanalarms „Alte Fahrt" als Erholungsgebiet MdlAnfr 65 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 6324* D Anlage 16 Nichtteilnahme des deutschen Botschafters in Washington am Konvent der Republikaner in Dallas MdlAnfr 66, 67 14.09.84 Drs 10/1979 Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6325* A Anlage 17 Besuch der Deutschen Schule in der Provinz Malaga durch Teilnehmer der Marbella Tennis-Academy MdlAnfr 68 14.09.84 Drs 10/1979 Bernrath SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6325* C Anlage 18 Rückgang der Ausreisevisa für Deutsche aus Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie MdlAnfr 69 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6325* D Anlage 19 Freie Wahlen in Osteuropa, insbesondere in Polen, entsprechend den Vereinbarungen von Jalta als Vorbedingung von Grenzregelungen MdlAnfr 70 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6326* A Anlage 20 Unterzeichnung der UN-Konvention zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung der Prostitution durch die Bundesregierung MdlAnfr 71 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Soell SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6326* B Anlage 21 Ablehnung des Kampfflugzeugs MRCA-Tornado durch Griechenland; Konsequenzen für die Griechenlandhilfe MdlAnfr 72 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6326* D Anlage 22 Verzicht der Bundesregierung auf Mitverfügung über Atomwaffen, Abstimmungsverhalten bei der Festlegung der Atomwaffenbestände in den WEU-Mitgliedstaaten MdlAnfr 73, 74 14.09.84 Drs 10/1979 Reents GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 6327*A Anlage 23 Änderung des § 17 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz betr. Altanlagen MdlAnfr 75 14.09.84 Drs 10/1979 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 6327* B Anlage 24 Durchführung des Salzabkommens im Elsaß; Auswirkung der Untergrundverpressung von Salzabfällen in Frankreich auf das Grundwasser, insbesondere die Thermalquellen, am Oberrhein MdlAnfr 76, 77 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 6327* D Anlage 25 Einbeziehung von Dieselfahrzeugen in die geplanten Vergünstigungen für umweltfreundliche Kraftfahrzeuge MdlAnfr 78 14.09.84 Drs 10/1979 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 6328* B VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Anlage 26 Unterschiedliche Bewertung rechts- und linksextremistischer Organisationen im Verfassungsschutzbericht 1983 MdlAnfr 79, 80 14.09.84 Drs 10/1979 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 6328* C Anlage 27 Planung eines Ehrenmals für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Bonn; Zusammensetzung des Kuratoriums „Nationale Mahn- und Gedenkstätte in Bonn" MdlAnfr 81, 82 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Ehmke (Bonn) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 6329* C Anlage 28 Gesetzesinitiative betr. Bilanzrückstellung für die den Ausbildungsbetrieben entstehenden Kosten der außerschulischen beruflichen Bildung MdlAnfr 83 14.09.84 Drs 10/1979 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6329* D Anlage 29 Auswirkungen der geplanten Anhebung der Kinderfreibeträge auf das Kirchensteueraufkommen MdlAnfr 84, 85 14.09.84 Drs 10/1979 Weiß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6330*A Anlage 30 Schuldzinsenabzug für Ausgaben zur Altbaurenovierung MdlAnfr 86, 87 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6330* C Anlage 31 Börsen-Regeln und ihre Hamonisierung innerhalb der EG MdlAnfr 88, 89 14.09.84 Drs 10/1979 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 6330* D Anlage 32 Situation in der europäischen Automobilindustrie MdlAnfr 90 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6331* B Anlage 33 Auswirkungen der Erdgaslieferung aus der Sowjetunion auf die bundesdeutsche Erdgasförderung MdLAnfr 91, 92 14.09.84 Drs 10/1979 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6331*C Anlage 34 Weihnachtsbutteraktion 1984 MdlAnfr 93 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6332* B Anlage 35 Tierversuche zur Feststellung von Blutalkohol; Vorlage eines Berichts MdlAnfr 94, 95 14.09.84 Drs 10/1979 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6332* C Anlage 36 Information der Winzer über neue EG-Bestimmungen MdlAnfr 96, 97 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6332* D Anlage 37 Nachteile deutscher Winzer durch das geplante Verbot der Weinzuckerung u. a. EGRegelungen; Prämien für die Aufgabe von Weinbergen MdlAnfr 98, 99 14.09.84 Drs 10/1979 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6333*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 VII Anlage 38 Zerstörung von Erholungsgebieten am Dortmund-Ems-Kanalarm „Alte Fahrt" zur Vergrößerung landwirtschaftlicher Nutzflächen; Berücksichtigung landschaftspflegerischer und ökologischer Aspekte MdlAnfr 100 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6333* C Anlage 39 Gespräche zwischen Forstsachverständigen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im August 1984 MdlAnfr 101, 102 14.09.84 Drs 10/1979 Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 6333* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6267 86. Sitzung Bonn, den 21. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Dr. Apel 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Duve 21. 9. Dr. Ehrenberg 21. 9. Frau Fischer 21. 9. Franke (Hannover) 21. 9. Dr. Götz 21. 9. Dr. Häfele 21. 9. Handlos 21. 9. Höffkes 21. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Kittelmann 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Krizsan 21. 9. Link (Diepholz) 21. 9. Müller (Wadern) 21. 9. Polkehn 21. 9. Porzner 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Schröder (Hannover) 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Graf Stauffenberg 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Dr. Waigel 21. 9. Dr. Warnke 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Dr. Wieczorek 21. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkung bisheriger Maßnahmen und eventueller weiterer Maßnahmen gegen Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrenmodelle und vergleichbare Rechtsgestaltungen - Drucksache 10/1927 - zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Anlagen zum Stenographischen Bericht Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu Fragen der Pflegebedürftigkeit - Drucksache 10/1943 - zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 06 40 Tit. 681 06 - Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen für ehemalige politische Häftlinge - im Haushaltsjahr 1984 - Drucksache 10/1957 - zuständig: Haushaltsausschuß Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 26 und 27): Überlegt die Bundesregierung, das 1975 an die Bundesanstalt für Arbeit gewährte Darlehen zurückzufordern, und wenn ja, für welchen Verwendungszweck sind die Mittel vorgesehen? Befürchtet die Bundesregierung einen Rechtsstreit hinsichtlich der Rückforderung des Darlehens aus dem Jahr 1975, weil die Bundesanstalt für Arbeit dazu bekanntlich eine andere Rechtsauffassung hat? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der früheren Bundesregierung, daß das im Jahre 1975 der Bundesanstalt für Arbeit gewährte Darlehen in seiner ursprünglichen Höhe weiter besteht. Ihr ist bekannt, daß die Bundesanstalt für Arbeit dazu die Meinung vertritt, dieses Darlehen sei im Laufe der Zeit entsprechend der Rückbildung ihrer Rücklage auf einen Betrag von 212 Millionen DM abgeschmolzen. Auf Grund der verbesserten Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit, die erstmals seit 1979 wieder einen Überschuß erwarten läßt, werden gegenwärtig alle mit einer Rückzahlung dieses Darlehens zusammenhängenden Fragen geprüft. Dabei spielt auch die Abschätzung eines eventuellen Prozeßrisikos eine Rolle. Sollte die Bundesregierung sich zu einer Rückforderung des Darlehens entschließen, werden die Mittel als Einnahme des Bundes verbucht werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Krizsan (GRÜNE) (Drucksache 10/1979 Fragen 31 und 32): Werden bei der Verbrennung von Lost in der Kampfstoffverbrennungsanlage Munster chlor-organische Stoffe wie Dioxine oder Dibenzofurane freigesetzt, und wie werden die Nervengifte Tabun, Sarin und andere entgiftet? 6320* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Welchem Zweck dient der sogenannte Ersatzübergang bei Sürth/Rhein, und ist die Bevölkerung umfassend über dieses Bauvorhaben informiert worden? Zu Frage 31: Die Kampfstoffverbrennungsanlage in Munster dient zur umweltfreundlichen Vernichtung von aus dem 1. und 2. Weltkrieg stammender Kampfstoffmunition, die auf dem Truppenübungsplatz Munster gefunden wurde und noch gefunden wird. Die Fundmunition besteht im wesentlichen aus Lost und arsenhaltigen Kampfstoffen. Diese Kampfstoffe werden bei Temperaturen von ca. 1000 —1200 ° C vollständig verbrannt. Die anfallenden Schadstoffe Chlorwasserstoff, Schwefeldioxid und Arsenik werden in der Anlage ausgewaschen. Die Bestimmungen des Umweltschutzes, insbesondere der Technischen Anweisung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), werden somit streng eingehalten, ja, sie werden bezüglich der maximal zulässigen Emission bei den tatsächlichen Durchschnittswerten erheblich unterschritten. Die Bildung von Dioxinen und Dibenzofuranen bei der Verbrennung von Lost ist ausgeschlossen. Tabun wird in gleicher Weise durch Verbrennung vernichtet. Sarin ist bislang nicht gefunden worden. Zu Frage 32: Im Verteidigungsfall muß mit der Zerstörung wichtiger Brücken, Über- oder Unterführungen gerechnet werden. Um dennoch den Verkehr auf den unterbrochenen Straßenabschnitten aufrechterhalten zu können, werden Ersatzübergangsstellen so vorbereitet, daß im Bedarfsfall ohne größere Schwierigkeiten das jeweilige Gewässer überwunden werden kann. Die direkte Unterrichtung der Bevölkerung ist Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften. Auf Nachfrage sage ich Ihnen gern, welche Stellen im Falle Sürth/Rhein beteiligt sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 35 und 36): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von General Rogers, daß die NATO zwei neue Arten binärer chemischer Munition benötigt, erstens „weiterreichende für feindliche Aufmarschgebiete hinter der Front, Flugplätze und logistische Basen" und zweitens „Munition für kurze Reichweiten"? Entspricht die chemische Vergeltungsstrategie General Rogers dem strategischen Konzept der Bundesregierung? Zu Frage 35: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nicht über chemische Waffen. Sie hat ebenso auf deren Herstellung völkerrechtlich verbindlich verzichtet. Die Bundesregierung schließt nach wie vor eine eigene nationale Verfügungsgewalt über chemische Waffen aus. Sie hält es für dringend geboten, die Bemühungen um ein weltweites Abkommen über ein umfassendes und verläßlich verifizierbares Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung von chemischen Waffen endlich zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen und hat hierfür immer wieder Initiativen ergriffen und Konzepte — zuletzt im April und Juni 1984 — vorgelegt. Solange jedoch die Bedrohung durch den Warschauer Pakt auch durch chemische Waffen fortbesteht, halten es die Bundesregierung wie ihre Bündnispartner für angezeigt, im NATO-Bereich einerseits die Abwehrfähigkeit gegen einen gegnerischen Einsatz chemischer Kampfmittel zu verbessern, andererseits eine im Umfang begrenzte Abschreckungskapazität aufrechtzuerhalten, um einen Aggressor von einem völkerrechtswidrigen Einsatz chemischer Kampfstoffe abzuhalten. Innerhalb des Bündnisses verfügen nur die Vereinigten Staaten über ein begrenztes chemisches Abschreckungspotential. Im Gegensatz zur Sowjetunion haben die Vereinigten Staaten vor etwa 15 Jahren die Produktion chemischer Kampfstoffe eingestellt. Die Hoffnung, dadurch die Sowjetunion zu ähnlicher Zurückhaltung zu veranlassen und den Abschluß einer umfassenden Konvention zum Verbot chemischer Waffen zu fördern, hat sich trotz jahrelanger Verhandlungen bisher leider nicht erfüllt. Die Sorge, daß durch das einseitige C-Waffenmoratorium der Vereinigten Staaten bei der gleichzeitigen C-Hochrüstung der Sowjetunion eine Abschreckung vor einem völkerrechtswidrigen Ersteinsatz von C-Waffen durch den Warschauer Pakt nicht mehr gewährleistet sein könnte, hat General Rogers zu den von Ihnen zitierten Äußerungen veranlaßt. Zu Frage 36: Bei dem Modernisierungsvorhaben der amerikanischen Administration handelt es sich um eine souveräne Entscheidung der Vereinigten Staaten, die sich nicht im Widerspruch zur geltenden militärstrategischen Konzeption des Bündnisses und damit zur Position der Bundesregierung befindet. Die Frage einer Einführung derartiger Waffen in die NATO stellt sich derzeit nicht. Es wird nochmals betont, daß die Bereithaltung chemischer Kampfstoffe auf seiten der NATO-Staaten ausschließlich dazu dient, einen Aggressor von einem völkerrechtswidrigen Einsatz chemischer Kampfstoffe gegen die NATO und damit gegen unsere Bevölkerung abzuhalten. Die sowjetische Militärdoktrin erkennt unverändert trotz eindeutigen Einsatzverbotes durch das Genfer Protokoll von 1925 den Einsatz chemischer Kampfstoffe als Mittel der Kriegführung an und ihre Führungsgrundsätze sehen den offensiven Einsatz von chemischen Kampfstoffen im Rahmen der Operationsführung vor. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6321* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 37 und 38): Sind Presseberichte richtig, nach denen das Bundesverteidigungsministerium plant, Offizieren mit 46 Jahren das vorzeitige Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu ermöglichen und durch finanzielle Anreize zu forcieren? Ist die Bundesregierung bereit, diese Pläne einer seriösen Überprüfung in bezug auf die praktische Durchführbarkeit zu unterziehen und dabei auch die körperlich nicht geringeren Belastungen der im Schichtdienst Beschäftigten, wie z. B. beim Zoll, miteinzubeziehen? Zu Frage 37: Bei der angestrebten Regelung, die wir in Kürze den politischen Gremien zuleiten, geht es nicht darum, eine soziale Maßnahme durchzuführen, sondern um die Abwehr einer Gefährdung der personellen Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, die seit ca. 10 Jahren tief in das Personalgefüge der Bundeswehr eingreift und nach jahrelanger Untätigkeit nunmehr endlich behoben werden muß. Zu Frage 38: Da es ausschließlich darum geht, die für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte unabdingbaren Verwendungsflüsse in entsprechendem Alter zu ermöglichen, hat die Bundesregierung nicht die Absicht, die Regelung auf andere Personenkreise, deren Belastungen keineswegs gering eingeschätzt werden, auszuweiten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 47): Hält die Bundesregierung es angesichts der hohen Zahlen arbeitsloser Pädagogen für vertretbar, auf den Bundeswehrhochschulen weitere Diplom-Pädagogen auszubilden? Die Studiengänge an den Hochschulen der Bundeswehr wurden auf Empfehlung der vom Bundesminister der Verteidigung im Jahre 1970 eingesetzten Bildungskommission eingerichtet. Die Auswahl orientierte sich damals einerseits am Bedarf der Bundeswehr, andererseits an der zivilberuflichen Verwertbarkeit. Es trifft zu, daß die zivilberuflichen Chancen für Diplom-Pädagogen abgenommen haben. Der Bundesminister der Verteidigung hat daher veranlaßt, daß die Zahl der Pädagogikstudenten vermindert wird. Dies soll sich in Stufen vollziehen und etwa im Oktober 1986 abgeschlossen sein. Gleichzeitig wurden die Hochschulen der Bundeswehr angewiesen, das Pädagogikstudium durch Vermittlung von Zusatzqualifikationen zu verbessern und dadurch auch die Eingliederung in das zivile Berufsleben zu erleichtern. An einen vollständigen Verzicht auf die Ausbildung zum Diplom-Pädagogen ist nach Durchführung der o. g. Maßnahmen nicht gedacht. Zur Zeit studieren 669 Soldaten an den Hochschulen der Bundeswehr das Fach Pädagogik: in München 259 und in Hamburg 410 Studenten. Es scheiden aus der Bundeswehr an Diplom-Pädagogen aus: 1984: 76 1985: 100 1986: 77 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 48): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die erforderlichen Stellen in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen für die im Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Bundesärzteordnung nach dem Studienabschluß vorgesehene zweijährige Zeit als „Ärzte im Praktikum" auch tatsächlich bereitgestellt werden? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die zweijährige Praxisphase realisiert und finanziert werden kann. In der Begründung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (BR-Drucksache 264/84) ist im einzelnen dargelegt, auf welche Weise die benötigten ca. 24 000 Stellen für Ärzte im Praktikum bereitgestellt werden können. Die Verbände, die an der Bereitstellung der Stellen entscheidend mitwirken, sind bereit, sich mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dafür einzusetzen, daß die Voraussetzungen für die Durchführung der Praxisphase geschaffen werden. Diese Zusicherungen seitens der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer sind eine entscheidende Grundlage für die Verwirklichung der Praxisphase. Mit dem Ziel weiterer und ins einzelne gehender Absprachen verhandelt die Bundesregierung auf dieser Basis weiter mit den Verbänden. Im Rahmen der dem Bund insoweit gegebenen Möglichkeiten trägt die Bundesregierung darüber hinaus für gesetzliche Regelungen Sorge, durch die dazu beigetragen werden kann, die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Stellen für Ärzte im Praktikum zu sichern. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung (BT-Drucksache 10/1963) betont die Bundesregierung unter Hinweis darauf, daß der Bundesrat die Einführung der Praxisphase ausdrücklich begrüßt, die Notwendigkeit, die intensiven Bemühungen der Bundesregierung durch entsprechende Aktivitäten der Landesregierungen zu ergänzen. 6322* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 49 und 50): Welche Probleme werden im Rahmen des Gesundheitsabkommens mit der DDR mit den bestehenden Kommunikationswegen nicht zufriedenstellend gelöst? Hält die Bundesregierung die Gründung einer deutschdeutschen Ärztekommission für sinnvoll, um die Aufgaben der Beauftragten der beiden deutschen Staaten in Fragen der täglichen medizinischen Praxis zu ergänzen? Zu Frage 49: Zur Durchführung des Gesundheitsabkommens zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland finden regelmäßig, das heißt zweimal jährlich Gespräche der von den Gesundheitsministern der beiden deutschen Staaten jeweils für ihren Bereich benannten Beauftragten statt. Aufgabe der Beauftragten ist es, nähere Regelungen über die zur Durchführung des Abkommens notwendigen Maßnahmen zu treffen, sowie Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung und Auslegung des Gesundheitsabkommens durch Konsultationen zu klären. Bei den seit Inkrafttreten des Abkommens geführten 18 Beauftragtengesprächen gab es sowohl auf seiten der DDR wie auch auf unserer Seite ein gemeinsames Bemühen, auch bei politisch schwierigen Fragen im Interesse der Sache ohne Behinderung zusammenzuarbeiten. Dies ist in allen Fällen, die im Gesundheitsabkommen geregelt sind, auch stets gelungen. Es gibt keine Probleme, für deren Lösung die Einrichtung anderer Kommunikationswege erforderlich wäre. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hält die Gründung einer deutsch-deutschen Ärztekommission weder für sinnvoll noch für erforderlich. Die bestehende Zusammenarbeit mit der DDR auf dem Gebiet des Gesundheitswesens im Rahmen des Gesundheitsabkommens erfüllt alle fachlichen Anforderungen. Die Durchführung des Gesundheitsabkommens funktioniert reibungslos und hat zum Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten einen wesentlichen Beitrag geleistet. Dies ist sowohl von der Bundesregierung wie auch vom Innerdeutschen Ausschuß des Deutschen Bundestages aus Anlaß des 10jährigen Bestehens des Gesundheitsabkommens ausdrücklich festgestellt worden. Es gibt keine Fragen der täglichen medizinischen Praxis, bei denen über die von den Beauftragten wahrgenommenen Aufgaben hinaus eine Ärztekommission ergänzende Beiträge leisten könnte. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Lattmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 51 und 52): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auf vielen im Haushalt verwendeten chemischen Produkten wie Wasch-, Reinigungs- und Putzmitteln sowie Kosmetika exakte und lückenlose Angaben über die chemische Zusammensetzung fehlen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Hält die Bundesregierung die gesetzlichen Bestimmungen über die Auszeichnung dieser Produkte für ausreichend? Zu Frage 51: Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei vielen im Haushalt verwendeten chemischen Erzeugnissen genaue Angaben über die Zusammensetzung fehlen. Bei Wasch- und Reinigungsmitteln müssen jedoch nach dem Waschmittelgesetz insbesondere aus Gründen des Gewässerschutzes die wichtigsten Inhaltsstoffe auf der Verpackung in allgemein verständlicher eindeutiger Bezeichnung angegeben werden. Auch für kosmetische Mittel ist die Angabe aller Inhaltsstoffe nicht vorgeschrieben. Die Vorschriften der Kosmetik-Verordnung, die auf Gemeinschaftsrecht beruhen, sehen lediglich für einige wenige Stoffe die Kenntlichmachung vor. Diese Stoffe können bei einem kleinen Kreis von Verbrauchern allergische Reaktionen auslösen, so daß die vorgeschriebenen Angaben für diesen Bevölkerungskreis von besonderer Bedeutung sind. Auf die von der Bundesregierung gezogenen Folgerungen wird wegen des direkten Sachzusammenhangs in der Antwort auf Frage 52 eingegangen. Zu Frage 52: Die Bundesregierung hält die bestehenden Regelungen über die Kennzeichnung von Haushaltserzeugnissen mit gefährlichen Stoffen sowie von kosmetischen Mitteln nicht für ausreichend. Sie ist der Auffassung, daß die Kennzeichnungsvorschriften für diese Produkte so verbessert werden sollen, daß sich die Verbraucher über wichtige Inhaltsstoffe der einzelnen Erzeugnisse informieren können. Zur Zeit wird eine Rechtsverordnung mit umfassenden Bestimmungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe vorbereitet. Diese auf das Chemikaliengesetz gestützte Gefahrstoffverordnung soll auch bestimmte Bedarfsgegenstände erfassen, soweit sie gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten. Betroffen sind insbesondere Insektenvertilgungsmittel, Reinigungs- und Pflegemittel für den Haushalt. Neben den allgemeinen Schutzbestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes werden auf diese Erzeugnisse künftig spezielle Kennzeichnungsbestimmungen der Gefahrstoffverordnung Anwendung finden, die auch die Bezeichnung bestimmter Inhaltsstoffe einbeziehen. Um bei kosmetischen Mitteln die gemeinschaftsrechtlichen und damit auch die deutschen Vorschriften über die Kenntlichmachung von Inhalts- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6323* stoffen ergänzen zu können, hat die Bundesregierung den obersten Landesgesundheitsbehörden hierfür bereits Lösungsvorschläge vorgelegt und deren Stellungnahmen eingeholt. Die sich daraus ergebenden Änderungsvorschläge sollen nach Anhörung auch der betroffenen Wirtschaft und der Verbraucherschaft der EG-Kommission zugeleitet werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/1979 Frage 53): Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen nachteiligen Folgen der Praxis der Wasserversorgungsunternehmen, zunehmend zentral Phosphate oder Silikate für Wasserabnehmer zu dosieren, bei denen der Phosphat- oder Silikatgehalt stört (beispielsweise Getränkehersteller), und welche Auswirkungen hat diese Praxis nach ihrer Auffassung auf die mögliche Eutrophierung der Abwässer? Die deutsche Wasserwirtschaft empfiehlt die zentrale Dosierung von Phosphaten zu Trinkwasser durch Wasserversorgungsunternehmen, wenn in überdurchschnittlichem Maß Korrosionsschäden an Versorgungsleitungen und Hausinstallationen auftreten. In solchen Fällen wäre durch den Übergang von Korrosionsstoffen in das Trinkwasser eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher zu befürchten. Entsprechend der Empfehlung sollen die Wasserversorgungsunternehmer vor einer Entscheidung über eine zentrale Phosphatdosierung sorgfältig abwägen, ob nicht durch andere Maßnahmen, z. B. durch Aufbereitung des Trinkwassers mit anderen Verfahren oder durch Ersatz des Leitungsmaterials durch besser geeignete Werkstoffe, die unerwünschten Folgen vermieden werden können. Eine zentrale Phosphatdosierung kann z. B. im industriellen Bereich beim Betrieb von Schnell-Enthärtungsanlagen störend sein. Sie kann außerdem in bestimmten Fällen eine schnelle Verkeimung des Trinkwassers bewirken. Darüber hinaus sind Phosphate in langsamfließenden oder stehenden Gewässern unerwünscht, da sie dort Eutrophierungsvorgänge auslösen können. Jedoch trägt das Trinkwasser, dem in Deutschland im Jahr etwa 500 Tonnen Phosphat (berechnet als Phosphor) bei der Aufbereitung zugesetzt wird, nur geringfügig zur Phosphatbelastung des Abwassers bei, da jährlich über 100 000 Tonnen Phosphat über Mensch und Haushalt in die Umwelt gelangen (Phosphatstudie der Gesellschaft Deutscher Chemiker von 1978). Die Bundesregierung geht davon aus, daß alle Vor- und Nachteile bei der Einführung einer zentralen Phosphatdosierung sorgfältig abgewogen werden und dabei auch die Möglichkeit der dezentral betriebenen Phosphatdosierung bei der Warmwasserbereitung in die Überlegungen mit einbezogen wird. Der Bundesregierung ist sehr daran gelegen, daß der Phosphatgehalt im Trinkwasser und damit in unseren Gewässern auch auf diesem Wege so weit wie möglich vermindert wird. Bei der Verwendung von Kieselsäure und ihren Natriumverbindungen, die bei der Trinkwasseraufbereitung z. B. zur Flockung eingesetzt werden, sind die für Phosphate genannten nachteiligen Auswirkungen für Trinkwasserabnehmer und für den Gewässerschutz der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 54 und 55): Stimmt der Bericht der „Süddeutschen Zeitung" Nr. 207, daß die Einnahme von karotinhaltigen Bräunungsmitteln mit den Stoffen Betacarotin und Canthaxanthin zu gesundheitlichen Schäden, insbesondere krankhaften Veränderungen der Netzhaut des Auges führe, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Sieht die Bundesregierung in der Benutzung von Bräunungsmitteln und einer unkontrollierten und übermäßigen Anwendung von Bestrahlungen in Sonnenstudios und durch private Höhensonnen gesundheitliche Gefahren, und wie gedenkt sie die Bevölkerung sachlich aufzuklären? Zu Frage 54: Die in dem Bericht der Süddeutschen Zeitung Nr. 207 angesprochenen Arzneimittel enthalten die Carotinoide Betacarotin und/oder Canthaxanthin. Dies sind in der Natur vorkommende Farbstoffe, die auch mit der Nahrung in geringen Mengen aufgenommen werden. Betacarotin ist z. B. der Farbstoff der Karotte und eine Vorstufe des Vitamin A. Bei regelmäßiger Einnahme größerer Mengen werden die genannten Carotinoide u. a. in der Haut abgelagert und bewirken so eine orangebraune Färbung. Die Carotinoid-haltigen Arzneimittel waren mit der Zweckbestimmung z. B. „Bräunung der Haut, erhöhte Lichtempfindlichkeit" bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts am 1. Januar 1978 auf dem Markt und gelten bis 1989 als zugelassen. Sie wurden somit vom Bundesgesundheitsamt nicht nach den derzeit geltenden wissenschaftlichen Kriterien auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft. In letzter Zeit wurde über einzelne Beobachtungen von Ablagerungen am Augenhintergrund bei Patienten, die längere Zeit carotinoidhaltige Bräunungsmittel eingenommen hatten, berichtet. So wurden z. B. bei 6 von 50 Patienten, die über einen längeren Zeitraum mehr als 200 Tabletten eines Canthaxanthin-haltigen Bräunungsmittels eingenommen hatten, bei einer Augenuntersuchung an der Laval-Universität in Kanada derartige Ablagerungen beobachtet. Die Patienten hatten keine subjektiven Beschwerden, ihr Sehvermögen und Gesichtsfeld waren normal. Die Folgen der unnatürlichen Speicherung eines Stoffes im Organismus bei Langzeiteinnahmen größerer Mengen sind derzeit nicht beurteilbar. Die angesprochenen Bräunungsmittel werden im Rahmen der Aufbereitung und Nachzulassung der auf dem Markt befindlichen Alt-Arzneimittel, d. h. 6324* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 der bereits vor Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes 1976 im Verkehr befindlichen Präparate, nach den Maßstäben des neuen Arzneimittelgesetzes geprüft werden. Nach den Bestimmungen des AMG 76 wurde bisher ein Arzneimittel, das Betacarotin und Canthaxanthin enthält, mit den Indikationen „zur unterstützenden Behandlung von Pigmentstörungen, bei polymorphen Lichtdermatosen sowie erythropoetischer Protoporphyrie" zugelassen. Patienten, die Betacarotin- und Canthaxanthinhaltige Arzneimittel als Bräunungsmittel über einen längeren Zeitraum in höheren Dosen einnehmen, sollten sich vorsorglich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen. Das Bundesgesundheitsamt beobachtet weiterhin sorgfältig alle Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung der Gesundheit durch die Stoffe Betacarotin und Canthaxanthin. Zu Frage 55: Zur Frage der Kombinationswirkung von Bräunungsmitteln und UV-Strahlung wird folgendes festgestellt: Der Bundesregierung sind keine Arbeiten bekannt, in denen über eine additive Wirkung, über einen Synergismus oder über eine Schutzwirkung von Bräunungsmitteln berichtet wird. Im übrigen wird dem Bürger Maßhalten bei der Anwendung von Höhensonnen angeraten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/1979 Frage 56): Ist die Bundesregierung in der Lage und gegebenenfalls bereit, eine Repräsentativerhebung zur Abgabe alkoholfreier Getränke billiger als alkoholische Getränke in Gaststätten der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag zu geben, um eine genauere Kontrolle über das Ergebnis der vielfältigen Appelle an die Gastwirte zu bekommen? Die Bundesregierung beobachtet und unterstützt seit langem die zahlreichen Aktivitäten in Bund, Ländern und Kommunen zugunsten preiswerter nicht-alkoholischer Getränke in Gaststätten. Sie ist im Begriff, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Bilanz dieser Bemühungen einschließlich der Appelle an die Gastwirte zu ziehen. Angesichts der Vielzahl und Vielfalt von Initiativen — nicht nur der verschiedenen Appelle an die Gastronomie — hält die Bundesregierung eine Erfolgskontrolle für notwendig. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat im Rahmen des Ständigen Arbeitskreises der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder das Thema wiederholt erörtert. Er hat bereits die Länder gebeten, für ihren Bereich Bestandsaufnahmen zu machen, die zu einer bundesweiten Bilanz zusammengeführt werden können. Erst nach Abschluß dieser Zusammenstellungen wird zu beurteilen sein, ob eine zusätzliche Erhebung oder Befragung zur Gewinnung des erf orderlichen Überblicks über die Aktionen und deren Erfolg angezeigt ist. Eine repräsentative Untersuchung, die erhebliche Finanzmittel erfordert und methodisch schwierig ist, dürfte kaum mit den Zuständigkeiten des Bundes begründet werden können. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Kolbow (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 63 und 64): Wie beurteilt die Bundesregierung Absichten, aus Gründen der Flurbereinigung die Bundesbahnnebenstrecke Ochsenfurt-Weikersheim im Landkreis Würzburg stillzulegen und diese sogenannte „Gaubahnstrecke" endgültig aufzulassen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Bundesbahn vom 1. März 1982, die Teilstrecken OchsenfurtBieberehren und Weikersheim-Schäftersheim langfristig zu erhalten, wenn das Verkehrsaufkommen in der jetzigen Höhe gehalten werden kann? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn liegt ihr zur Zeit kein Antrag vor, den Gesamtbetrieb auf der DB-Nebenstrecke Ochsenfurt-Weikersheim (Gaubahn) aus Gründen der Flurbereinigung in einem Verfahren nach dem Bundesbahngesetz zur Diskussion zu stellen. Bei dem derzeitigen Verkehrsaufkommen ist der Güterzugbetrieb auf den Teilstrecken OchsenfurtBieberehren und Weikersheim-Schäftersheim auch weiterhin erhaltungswürdig. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/1979 Frage 65): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die „Alte Fahrt", den sieben Kilometer langen Kanalarm südlich des Dortmund-Ems-Kanals, in seiner Bedeutung als Erholungsgebiet zu erhalten? Bei der aus Gründen der Dammsicherheit notwendigen Umgestaltung der Alten Fahrt Olfen wird den Interessen der Freizeit und Erholung nach Möglichkeit Rechnung getragen, wobei insbesondere auch die Belange des Landschafts- und Denkmalschutzes, der Landwirtschaft und des Straßenbaues zu berücksichtigen sind. Nach Planungen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung soll von der 7 km langen Strecke rund 1/3 als Gewässer erhalten bleiben, davon an beiden Enden ein rund 0,5 km langer mit dem übrigen Kanalnetz verbundener Abschnitt. Die übrigen Streckenabschnitte sollen in eine (trockene) Erholungs- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6325* landschaft und für Zwecke der Landwirtschaft umgestaltet werden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Sauter (Ichenhausen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 66 und 67): Trifft es zu, daß der deutsche Botschafter in Washington nicht auf dem Konvent der Republikaner in Dallas anwesend war, auf dem Präsident Reagan und Vizepräsident Bush als Kandidaten für eine weitere Wahlperiode nominiert wurden, an dem Konvent der Demokraten jedoch teilnahm, und wenn ja, wie rechtfertigt der Botschafter sein unterschiedliches Verh alten? Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten des deutschen Botschafters in Washington im Hinblick auf die verstärkten Aktivitäten des Botschafters der „DDR", wie sie in dessen Teilnahme am Konvent der Republikaner zum Ausdruck kommt? Zu Frage 66: Botschafter von Well hat Präsident Reagan sein Beglaubigungsschreiben am 29. August vorgelegt. Auf Grund der in Washington geltenden diplomatischen Gepflogenheiten war er berechtigt, bereits nach Übergabe einer Kopie seines Beglaubigungsschreibens an den Stellvertretenden US-Außenminister Dam am 17. Juli 1984 tätig zu werden. Er hat daher am Parteikongress der Demokraten am 17./ 18. Juli 1984 in San Franzisko teilgenommen und sich auch für den Parteikongreß der Republikaner vom 20. bis 22. August angemeldet. Für diese Tage erteilten die Organisatoren des Parteitages jedoch keine Einladungen an Diplomaten. Diese waren lediglich für eine offizielle Veranstaltung mit Präsident Reagan am 23. August eingeladen. Es hätte gutem diplomatischen Stil nicht entsprochen, daß ein Botschafter an einer Veranstaltung mit dem Präsidenten teilnimmt, bevor er ihm an seinem Amtssitz offiziell sein Beglaubigungsschreiben überreicht hat. Deshalb wurde das Organisationskomitee gebeten, den Vertreter von Botschafter van Well für den 23. August einzuladen. Das Komitee war aber nicht bereit, dieser Bitte zu entsprechen. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß Botschafter van Well am 23. August aus Anlaß des Besuchs des Schulschiffs „Deutschland" in New York einen für die öffentliche Darstellung der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinigten Staaten besonders wichtigen Empfang gab. Zu Frage 67: Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen unabhängig von den Terminplanungen des Botschafters der DDR in den Vereinigten Staaten. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/1979 Frage 68): Ist die Bundesregierung bereit, den Teilnehmern der Marbella Tennis-Academy (Träger: Tennis Professionel Management, Düsseldorf) den Besuch der Deutschen Schule in der Provinz Malaga (Elvira/Marbella) zu ermöglichen? Über die Aufnahme von Teilnehmern der Marbella Tennis-Academy ist auf zwei Sitzungen des für die Anerkennung deutscher Auslandsschulen zuständigen Auslandsschulausschusses der Kultusministerkonferenz der Länder beraten worden. Die Vertreter von Bund und Ländern stimmten in ihren grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben voll überein, da — nach einer bereits über 20 Jahre gültigen Regelung zwischen Auswärtigem Amt und dem Auslandsschulausschuß deutsche Schüler, deren Eltern in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht in amtlich geförderte deutsche Schulen im Ausland aufgenommen werden können; — bei einer genehmigten Ausnahmeregelung Parallelfälle, insbesondere im klimatisch begünstigten Mittelmeerraum, unvermeidbar würden; — ein Grundgedanke deutscher Auslandsschulförderung in Frage gestellt würde, der in der schulischen Betreuung von Kindern zeitweilig im Ausland lebender deutscher Familien besteht; — die damit zu erwartende Ausweitung deutscher Förderungsmaßnahmen wegen der gegenwärtigen Haushaltslage unvertretbar ist; — ein besonderes deutsches öffentliches Interesse im vorliegenden Fall nicht erkennbar ist. Die Ausbildung einer Tennis-Elite in Spanien muß vielmehr Privatsache der Betroffenen bleiben. Es besteht daher keine Möglichkeit, dem Besuch von Teilnehmern der Marbella-Tennis-Academy an einer mit erheblichen Bundesmitteln geförderten deutschen Auslandsschule zuzustimmen. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 69): Ist der Bundesregierung bekannt, daß unter den in Friedland registrierten Deutschen aus Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße nur noch ein ganz geringer Prozentsatz Deutsche sind, die mit einem Ausreisevisum zu uns kommen, und worauf führt sie das restriktive Verhalten der Volksrepublik Polen zurück? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die Zahl der Ausreisen aus dem Hoheitsgebiet der 6326* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Volksrepublik Polen im Wege der genehmigten Aussiedlung oder Familienzusammenführung im August 1984 auf 6 Prozent aller registrierten Aussiedler aus dem polnischen Bereich verringert hat. Die besorgniserregende Entwicklung wird auf die allgemeine politische Lage zurückgeführt; sie wird aufmerksam verfolgt und bei den in Aussicht genommenen Begegnungen des Bundesministers des Auswärtigen mit dem polnischen Außenminister vorrangiger Gesprächsgegenstand sein. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 70): Leitet der Bundesaußenminister aus seiner Forderung nach Beachtung auch von Interessen des polnischen Volkes ähnliche Forderungen, wie seit einem Jahr die Administration der verbündeten USA (Vizepräsident Bush in Wien 30. September 1983, Präsident Reagan am 17. August 1984 und zweimal danach, zuletzt in Doylestown) ab, wonach unter Berücksichtigung sowjetischer Sicherheitsinteressen schrittweise in Osteuropa und insbesondere im polnischen Bereich ein Zustand anzustreben ist, wo die Bedingungen der Konferenz von Jalta auf freie und unbehinderte Wahlen schließlich erfüllt werden, was gleichzeitig auch eine Vorbedingung für die gemeinsame Mitwirkung der Siegermächte an Verhandlungen über die Regelung der offenen Fragen territorialer Souveränität und gebietlicher Zugehörigkeit in strittigen Gebieten in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland ist? Die Bundesregierung richtet sich in dem Verhältnis zu den Staaten des Warschauer Paktes nach den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Verträgen, der Schlußakte von Helsinki und der Satzung der Vereinten Nationen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 10/1979 Frage 71): Trifft es zu, daß die Bundesregierung es nach wie vor ablehnt, die UN-Konvention zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von 1949 zu unterzeichnen, und — falls dies zutreffend ist — welches sind die Gründe für diese Ablehnung? In Absprache mit dem Bundesminister der Justiz, bei dem die Zuständigkeit in dieser Frage liegt, wurde im Hinblick auf die Terminlage die Beantwortung der Frage übernommen. Es trifft zu, daß die Bundesregierung die Konvention zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von 1949 nicht unterzeichnet hat. Die Konvention der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 1949 würde es der Bundesrepublik Deutschland zur Pflicht machen, jede Vermietung oder Anmietung von Räumen zum Zwecke der Prostitution unter Strafe zu stellen. Dies jedoch haben alle Bundesregierungen seit 1949 abgelehnt, da mit Mitteln des Strafrechts nur solche sozial unerwünschten Handlungen bekämpft werden sollten, die darauf abzielen, Frauen zur Prostitution zu bringen oder als Prostituierte persönlich oder wirtschaftlich auszubeuten. Entsprechende Strafvorschriften finden sich in den §§ 180-181 a des Strafgesetzbuchs. Weitergehende strafrechtliche Maßnahmen, wie sie die Konvention der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 1949 fordert, würden nicht zu einer Eindämmung der Prostitution führen, sondern im Gegenteil weit schwerer kontrollierbare Erscheinungsformen, so insbesondere die Straßenprostitution, begünstigen. Auch andere europäische Staaten (u. a. die Niederlande, Großbritannien, Italien, Schweden) sind der Konvention nicht beigetreten. Die Bundesregierung befürwortet jedoch die grundsätzliche Zielsetzung der Konvention der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 1949. Sie ist einer Reihe von internationalen Konventionen mit ähnlicher Zielrichtung beigetreten und sieht die wesentlichen Verpflichtungen der Konvention von 1949 durch das geltende Strafrecht als erfüllt an. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Kampfflugzeug MRCA-Tornado durch den griechischen Ministerpräsidenten am 31. Juli 1984 von der Vorauswahlliste gestrichen worden ist, und wird die Bundesregierung aus diesem Entscheidungsprozeß Konsequenzen für die Griechenlandhilfe ziehen? 1. Der Bundesregierung ist die Entscheidung des griechischen Ministerpräsidenten vom 21. Juli 1984 bekannt. Sie bedauert, daß das Kampfflugzeug MRCA-Tornado von der Vorauswahlliste gestrichen wurde, respektiert jedoch diese souveräne griechische Entscheidung. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sie auf der Grundlage der griechischen Streitkräfteplanung und anderer sachgerechter Kriterien getroffen wurde. 2. Die Vergabe der Verteidigungshilfe der Bundesrepublik Deutschland an Griechenland wird auf der Grundlage einer Empfehlung des NATO-Rats gewährt und zielt darauf ab, die griechischen Streitkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Bündnisses zu unterstützen. Damit dient die Verteidigungshilfe letztlich auch unserer Sicherheit und der Sicherheit aller anderen Bündnispartner. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6327* Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Möllemann an die Fragen des Abgeordneten Reents (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/1979 Fragen 73 und 74): Kann die Bundesregierung versichern, daß sie in ihrer Gesamtheit — einschließlich der Bundesminister, die als Bundestagsmitglieder am 20. Februar 1974 gegen die Ratifizierung des Atomsperrvertrags (Nichtverbreitung von Kernwaffen) gestimmt haben — keinen Mitbesitz und keine Mitverfügung über Atomwaffen für die Bundesrepublik Deutschland anstrebt, und wenn ja, würde eine solche Versicherung auch einen Nichtmitbesitz und eine Nichtmitverfügung über Systeme zur Zielplanung und zur Lenkung von Atomwaffen im Weltraum einschließen, deren gemeinsame Entwicklung der französische Staatspräsident Mitterrand vorgeschlagen hat? Welche Beschlußfassung nach Artikel 3 in Protokoll III des WEU-Vertrages über die Höhe der Bestände von Atomwaffen der atomwaffenbesitzenden WEU-Mitgliedstaaten hat es in der Vergangenheit in der WEU gegeben, und welche Haltung hat der Vertreter der Bundesregierung im Rat der Westeuropäischen Union bei den jeweiligen Abstimmungen eingenommen? Zu Frage 73: 1. Die Bundesrepublik Deutschland ist keine Nuklearmacht und strebt diesen Status nicht an. Sie hat bereits im WEU-Vertrag (1954) und mit der Ratifizierung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (1968) auf die Herstellung und den Erwerb von sowie auf die Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen verzichtet. Es gibt nicht den geringsten Anlaß, daran zu zweifeln, daß die Bundesregierung, und zwar alle ihre Mitglieder, diese von der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Verpflichtungen einhält. Erst kürzlich, anläßlich der Aufhebung der WEUHerstellungsbeschränkungen im Bereich konventioneller Waffen, hat die Bundesregierung erneut bekräftigt, daß der Verzicht auf Herstellung und Erwerb von sowie auf Verfügung über atomare Waffen unverändert fortbesteht. 2. Der Bundesregierung ist keine Äußerung bekannt, nach der der französische Staatspräsident Mitterrand die gemeinsame Entwicklung von Systemen zur Zielplanung und zur Lenkung von Atomwaffen im Weltraum vorgeschlagen hätte. Zu Frage 94: Beschlußfassungen nach Art. 3 in Teil II von Protokoll III des WEU-Vertrages hat es bisher nicht gegeben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 75): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen einer Gesetzesinitiative, § 17 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz unter Beachtung von Artikel 14 des Grundgesetzes zu ändern, so daß immissionsträchtige Altanlagen in Zukunft rigoroser angefaßt werden können, etwa durch Definition der wirtschaftlichen Vertretbarkeit durch objektive Kriterien, die für alle Betreiber immissionsträchtiger Anlagen Geltung haben? Die Bundesregierung hat am 9. August 1984 die Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen des Bundesrates zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betreffend die Anlagensanierung und die Abwärmeverwertung beschlossen. Die Gesetzentwürfe des Bundesrates sind inzwischen zusammen mit den Stellungnahmen der Bundesregierung gem. Art. 76 Abs. 3 GG dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Die wichtigste Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betrifft die Vorschrift des § 17 Abs. 2, die die Voraussetzungen für nachträgliche Anordnungen regelt. Bei Altanlagen, die vor längerer Zeit genehmigt wurden und dem Stand der Technik nicht mehr entsprechen, konnten nachträgliche Anordnungen bisher nur getroffen werden, wenn die Maßnahmen für den Anlagenbetreiber und für Anlagen der von ihm betriebenen Art wirtschaftlich vertretbar waren. Die Bundesregierung und der Bundesrat sind sich einig, daß diese Eingriffsschwelle auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß zurückgeführt werden muß. Die Behörden sollen künftig unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutzes nachträgliche Anordnungen treffen können, wenn und soweit die auferlegten Immissionsschutzverpflichtungen verhältnismäßig sind. Damit werden nachträgliche Anordnungen über die bisher geltenden Schranken hinaus insoweit möglich, als der mit einer Maßnahme verbundene Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht. Im einzelnen darf ich auf die Ausführungen der Bundesregierung in ihre Stellungnahme zu der Gesetzesnovelle betreffend die Anlagensanierung verweisen (BT-Drucksachen 10/1861 und 10/1862 neu). Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 76 und 77): Wie beurteilt die Bundesregierung die Schwierigkeiten im Oberelsaß, die einer Durchführung des deutsch-französischen Übereinkommens aus dem Jahre 1983 zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Salzabkommen) entgegenstehen, und welche Folgerungen zieht sie hieraus? Welche Auswirkungen hat die beabsichtigte Untergrundverpressung der Salzabfälle aus den elsässischen Kaliminen auf das Grundwasser am Oberrhein und insbesondere auch auf das Thermalwasser in diesem Gebiet (Bad Bellingen, Bad Krozingen, Badenweiler und Freiburg)? Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride aus dem Jahre 1976 mit dem ergänzenden Briefwechsel aus dem Jahre 1983 ist noch nicht in Kraft. Mit einem Inkrafttreten im Frühjahr 1985 nach der Ratifizierung auch des Briefwechsels durch alle beteiligten Staaten ist zu rechnen. Die noch ausstehende Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland und 6328* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 die Niederlande wird voraussichtlich noch im Herbst 1984 erfolgen. Die Bundesregierung strebt eine zügige Umsetzung des Übereinkommens an. Eine internationale Expertengruppe untersucht derzeit in Frage kommende Versenkorte für die Abfälle der elsässischen Kaliindustrie, die bislang noch in den Rhein geleitet werden. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der elsässischen Bevölkerung Vorbehalte gegen den in die Untersuchung einbezogenen Versenkort südwestlich von Mühlhausen (Chalampé) und dort geplante Probebohrungen bestehen. Die Bundesregierung achtet, gestützt auf das Übereinkommen in Verbindung mit dem Briefwechsel, darauf, daß die Versenkung an einem Ort stattfindet, der nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser im Oberrheingebiet und die Thermalquellen nicht befürchten läßt. Hierbei arbeitet die Bundesregierung eng zusammen mit der Regierung des Landes Baden-Württemberg. Demgemäß hat die Bundesregierung bereits gegenüber der französischen Regierung erklärt, daß aufgrund der gegebenen geologischen Verhältnisse eine Versenkung an dem in Betracht gezogenen Standort Chalampé nicht in Frage kommen kann, weil hierdurch das Grundwasser und Wasservorkommen auf deutschem Hoheitsgebiet verschmutzt würde. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 78): Wie sollen im Rahmen möglicher Vergünstigungen bei der Anschaffung oder dem Betrieb umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge die gegenwärtigen Schwefelemissionen berücksichtigt und andererseits der Tatsache Rechnung getragen werden, daß Halter von Diesel-Kraftfahrzeugen bereits heute höhere Anschaffungskosten haben, ebenfalls bleifreien Kraftstoff (Diesel-01) verwenden und Dieselmotoren wesentlich niedrigere Abgasemissionen (Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoff) zur Folge haben? Schwefeldioxidemissionen stammen nur zu einem sehr geringen Teil aus dem Kraftfahrzeugverkehr. Der Anteil an den gesamten Schwefeldioxidemissionen in der Bundesrepublik Deutschland beträgt 3 %. Ursache ist der geringe Schwefelgehalt im Ottokraftstoff. Die DIN 516 00 für Ottokraftstoffe läßt nur einen Höchstgehalt an Schwefel von 0,1 Gewichts-% zu. Der Schwefelgehalt im Dieselkraftstoff ist z. Z. durch die 3. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (3. BImSchV) auf 0,3 Gewichts-% begrenzt. Ziel der Bundesregierung ist die Herabsetzung des Schwefelgehaltes im Dieselkraftstoff auf 0,15 Gewichts-%. Die entsprechende Änderungsverordnung zur 3. BImSchV ist erarbeitet worden und soll der EG-Kommission mit der Bitte übersandt werden, die entsprechende EG-Richtlinie zu ändern, so daß die Verordnung auf der Grundlage der geänderten EG-Richtlinie erlassen werden kann. Da die Schwefelemissionen von Kraftfahrzeugen über die Begrenzung des Schwefelgehalts im Treibstoff reduziert werden, ist nicht vorgesehen, diesen Schadstoff in die Bewertungskriterien für finanzielle und steuerliche Vergünstigungen einzubeziehen. Bei der Bewertung der Emissionen aus Dieselfahrzeugen sind neben den gasförmigen Schadstoffen auch die Partikelemissionen zu berücksichtigen. Das Bundeskabinett hat am 19. September 1984 beschlossen, mit Dieselkraftstoff betriebene Pkw in das System finanzieller Anreize mit einzubeziehen, soweit sie neben den US-Schadstoffgrenzwerten für die gasförmigen Emissionen auch die ab 1986/1987 in den USA wirksam werdenden Grenzwerte für die Partikelemissionen einhalten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 79 und 80): Trifft die Meldung des Pressedienstes „Blick nach rechts" vom 3. September 1984 zu, daß im Jahre 1983 im Bundesgebiet nicht nur die im Verfassungsschutzbericht 1983 genannten 68, sondern 158 rechtsextremistischen Organisationen gearbeitet haben? Was hat die Bundesregierung bewogen, im Gegensatz zu der detaillierten Berichterstattung über linksextremistische Organisationen, im Bericht von den zugestandenen 68 rechtsextremistischen Organisationen nur 22 namentlich zu erwähnen? Zu Frage 79: Nein! Diese Meldung trifft nicht zu! Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1983 heißt es wörtlich: „Ende 1983 bestanden in der Bundesrepublik Deutschland 68... erkannte rechtsextremistische Organisationen". Es geht bei dieser Zahl — anders als in der Frage formuliert — also nicht darum, welche rechtsextremistischen Organisationen 1983 im Bundesgebiet gearbeitet haben, da hierzu auch die Organisationen zu rechnen wären, die sich inzwischen aufgelöst haben oder verboten wurden. Die Zahl 68 beruht auf den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und ist mit den Verfassungsschutzbehörden aller Länder abgestimmt worden. Der Pressedienst „Blick nach rechts" kommt unter anderem auf folgende Weise zu einer höheren Zahl: 1. Die Liste ist nach Städten und Gemeinden geordnet. Überregionale Organisationen sind, wenn sie an mehreren Orten auftreten, mehrfach gezählt. So wurden 7 Gruppen insgesamt 21 mal genannt. 2. In 12 Fällen sind Gruppenbezeichnungen aufgeführt, die mit anderen in der Liste namentlich genannten Gruppen identisch sind. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6329* 3. 14 der in der Liste aufgeführten Organisationen waren am 31. Dezember 1983 nicht mehr aktiv oder ihre Bestrebungen wurden nicht mehr als rechtsextremistisch im Sinne von § 3 des Verfassungsschutzgesetzes bewertet. 4. 9 der in der Liste aufgeführten Organisationen haben sich nach dem Verbot der ANS/NA im Dezember 1983 gebildet, waren mithin am 31. Dezember 1983 noch nicht existent. 5. 8 der in der Liste genannten Organisationen waren bereits in der ANS/NA aufgegangen, bevor diese verboten wurde. Andererseits sind in der Liste des „Blick nach rechts", die eine Liste angeblich „verschwiegener" rechtsextremistischer Organisationen sein soll, neun Organisationen genannt, die auch der Verfassungsschutzbericht 1983 nennt, so z. B. der „Freundeskreis Unabhängiger Nachrichten" (UFK). Über die Qualität einer solchen Liste bitte ich, sich selbst ein Urteil zu bilden. Zu Frage 80: Zu Ihrer Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, daß im Verfassungsschutzbericht von jeher weder alle links- noch alle rechtsextremistischen Organisationen namentlich genannt werden. Hierauf wird — wie schon unter den Innenministern der sozialliberalen Koalition — in den Vorbemerkungen zu den Berichten regelmäßig hingewiesen. Im Interesse der Lesbarkeit des Berichtes und seiner Zweckbestimmung als Mittel der geistig-politischen Auseinandersetzung ist es erforderlich, sich auf die Gruppen zu beschränken, die als typisch und repräsentativ für bestimmte extremistische Bestrebungen angesehen werden können und deren Erwähnung von ihrer Bedeutung her in dem begrenzten Rahmen des Berichtes gerechtfertigt erscheint. Die Nennung aller extremistischen Organisationen ist im übrigen auch deshalb nicht möglich, weil bei einigen Vereinigungen der Nachweis der verfassungsfeindlichen Zielsetzung nicht mit gerichtsverwertbaren Mitteln geführt werden kann. Die in der Frage enthaltene Unterstellung, die Bundesregierung berichte über rechtsextremistische Organisationen weniger ausführlich als über linksextremistische wird mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Hierzu einige Zahlen: Auch von den 175 numerisch erfaßten linksextremistischen Organisationen im 83er Bericht sind lediglich 68 namentlich genannt worden. In dem letzten von einem Minister der sozialliberalen Koalition vorgelegten Verfassungsschutzbericht, dem 81er Bericht, wurden im rechtsextremistischen Bereich von der Gesamtzahl 73 lediglich 19 Organisationen namentlich genannt, im linksextremistischen Bereich nannte dieser Bericht von der Gesamtzahl 176 lediglich 55 Organisationen namentlich. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn) (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 81 und 82): Hat die Bundesregierung konkrete Vorstellungen zur Konzeption und zum Standort eines Ehrenmals für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Bonn entwickelt, und wenn ja, welche? Hält die Bundesregierung die Zusammensetzung des Kuratoriums „Nationale Mahn- und Gedenkstätte in Bonn" auch ohne die Beteiligung der Jüdischen Gemeinde und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit für sachgerecht, und inwieweit ist das obengenannte Kuratorium an der Planung des Ehrenmals für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft beteiligt? Zu Frage 81: Hinsichtlich der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte hat das Bundeskabinett am 13. Mai 1984 den Standortvorschlag in der Gronau in räumlichem Bezug zu den geplanten Erweiterungsbauten des Deutschen Bundestages zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Gemeinsame Ausschuß Bundeshauptstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 20. Juni 1984 seinerseits vom Beschluß des Bundeskabinetts zustimmend Kenntnis genommen. Dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat ist nunmehr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zur Gestaltung des Mahnmals wird ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Die Grundlagen für das Wettbewerbsverfahren werden gegenwärtig erarbeitet. Zu Frage 82: Das von Ihnen angesprochene Kuratorium ist ohne Beteiligung und Mitwirkung der Bundesregierung gebildet worden. Die Bundesregierung wird sicherstellen, daß alle für die Bewältigung der Aufgabe in Betracht kommenden staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte Gelegenheit bekommen, an der Gestaltung des Mahnmals mitzuwirken. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 83): Ist die Bundesregierung bereit, eine Gesetzesinitiative zu unterstützen, so daß für die den Ausbildungsbetrieben entstehenden Kosten der außerschulischen beruflichen Bildung wegen der Unauflöslichkeit des Berufsausbildungsvertrages eine Rückstellung in der Bilanz vorgenommen werden kann, nachdem der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 25. Januar 1984 I R 7/80 BStBl. 1984 II S. 344 angesichts der derzeit bestehenden gesetzlichen Regelung die Bildung solcher Rückstellungen für steuerrechtlich nicht zulässig erklärt hat? Nach geltendem Recht sind Rückstellungen für Kosten der betrieblichen Berufsausbildung nicht zulässig. Der Bundesfinanzhof hat diese Auffassung durch Urteil vom 25. Januar 1984 bestätigt. Die Zulassung von Rückstellungen für Berufsausbildungskosten würde deshalb die Einführung eines neuen Subventionstatbestandes bedeuten, der ei- 6330* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 nerseits im gegenwärtigen Zeitpunkt — bei rund 1,7 Millionen Ausbildungsverhältnissen, von denen 90 v. H. auf steuerpflichtige Betriebe entfallen — haushaltspolitisch nicht vertretbar wäre und andererseits die gewünschte Wirkung, ein Mehrangebot an Ausbildungsplätzen, insbesondere in bestimmten Regionen und für bestimmte Problemgruppen, nicht gezielt erreichen würde, weil auch die ohnehin ausbildenden Betriebe die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen würden. Da Rückstellungen steuerrechtlich einen Passivierungszwang beinhalten, bestünde im übrigen die Gefahr, daß ertragsschwache Unternehmen wegen der Gefahr des Ausweises einer Überschuldung der Bilanz von der Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes absehen. Nach dem Beschluß der Bundesregierung vom 3. Juli 1984 kommen im Interesse der Gesundung der Staatsfinanzen außer den beschlossenen Steuersenkungen weitere Steuerentlastungen in dieser Wahlperiode nicht in Betracht. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, eine Gesetzesinitiative zur Zulassung von Rückstellungen für Berufsausbildungskosten zu unterstützen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 84 und 85): Kann die Bundesregierung aus vorbereitenden Gesprächen mit Vertretern der Kirchen Auskunft darüber geben, ob Pressemeldungen zutreffen, wonach die Kirchen anstreben, die Kinderfreibeträge nur zum Teil wirksam werden zu lassen, so daß für Familien mit Kindern die Kirchensteuer anteilig weniger sinkt als die Lohn- und Einkommensteuer? In welchem Umfang wird sich die geplante Anhebung der Kinderfreibeträge auf das Kirchensteueraufkommen getrennt nach Konfessionen auswirken? Die vorgesehene Erhöhung des Kinderfreibetrags wird eine Minderung des Kirchensteueraufkommens von insgesamt 300 Millionen DM zur Folge haben. Die katholische und die evangelische Kirche werden von den Steuerausfällen je zur Hälfte betroffen sein. Im Zusammenhang mit der geplanten Neuregelung des Familienlastenausgleichs haben im Bundesministerium der Finanzen mit Vertretern beider Kirchen Gespräche über eine Änderung des § 51 a des Einkommensteuergesetzes stattgefunden. Diese Vorschrift betrifft Steuern, die wie die Kirchensteuer nach der veranlagten Einkommensteuer oder nach der Lohnsteuer bemessen werden. Sie sieht eine Kürzung der Maßstabsteuer um bestimmte Beträge vor, die sich nach der Kinderzahl des Steuerpflichtigen richten. Diese Abzugsbeträge sind im Jahre 1974 zum Ausgleich für den Wegfall der Kinderfreibeträge eingeführt worden. Die Kirchen haben die Frage aufgeworfen, ob die Beträge im Hinblick auf die vorgesehene Erhöhung der Kinderfreibeträge in der derzeitigen Höhe beibehalten werden können. Die von den Kirchen angekündigte abschließende Stellungnahme zu dieser Frage liegt noch nicht vor. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 86 und 87): Beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend der Aussage von Bundesminister Dr. Schneider, einen Schuldzinsenabzug für Ausgaben zur Altbaurenovierung einzuführen? Hält die Bundesregierung einen solchen Schuldzinsenabzug steuersystematisch mit der angestrebten Konsumgutlösung für die steuerliche Behandlung selbstgenutzten Wohneigentums für vereinbar? Renovierungskosten an Altbauten sind in der Regel bei vermieteten Gebäuden bei der Ermittlung der Einkünfte als Werbungskosten sofort abziehbar. In Ausnahmefällen kann es sich auch um Herstellungskosten handeln, die auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt als Absetzungen für Abnutzung berücksichtigt werden können. Ich nehme deshalb an, daß sich Ihre Fragen auf vom Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutztes Wohneigentum beziehen. Zur künftigen steuerrechtlichen Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums hat die Bundesregierung Leitlinien beschlossen. Danach soll die Besteuerung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung künftig wegfallen. Neben der Förderung von Wohneigenturn in Neubauten ist auch eine Förderung des Erwerbs von Wohneigentum in Altbauten vorgesehen. Eine weitergehende Förderung durch einen Schuldzinsenabzug ist von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 88 und 89): Hält die Bundesregierung die von der Börsensachverständigenkommission aufgestellten Insider-Regeln für ausreichend? Wie ist der Stand der Harmonisierungsbestrebungen auf diesem Gebiet innerhalb der Europäischen Gemeinschaft? Zu Frage 88: Die Börsensachverständigenkommission hat zum Schutze der Anleger gegen die mißbräuchliche Ausnutzung von Insider-Informationen eine freiwillige Regelung erarbeitet und im Jahre 1970 den beteiligten Wirtschaftskreisen zur Annahme empfohlen. Diese Regelung umfaßt Insiderhandels-Richtlinien, Händler- und Beraterregeln sowie eine Verfahrensordnung. Das gesamte Regelwerk ist im Jahre 1976 aufgrund erster praktischer Erfahrungen in überarbeiteter Neufassung vorgelegt worden. Die Insider- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6331* Regeln haben rund 300 Unternehmen anerkannt, die mehr als 90 % des an den Börsen zugelassenen Aktienkapitals repräsentieren. Anläßlich der Beratung einer Änderung des Börsengesetzes hat der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages auf Anregung des Wirtschaftsausschusses im November 1974 eine Anhörung von Verbänden und Sachverständigen zur Frage des Schutzes des Publikums vor dem Mißbrauch von Insider-Informationen durchgeführt. Finanz- und Wirtschaftsausschuß haben es danach nicht für erforderlich gehalten, im Rahmen der Änderung des Börsengesetzes eine gesetzliche Regelung zur Bekämpfung von Mißbräuchen durch Insider einzubringen. Beide Ausschüsse haben sich dafür ausgesprochen, es zunächst bei einer Beobachtung der freiwilligen Insider-Regeln bewenden zu lassen. Die Bundesregierung hält diese Ansicht auch heute noch für richtig. Die gegenwärtigen Erkenntnisse rechtfertigen es nicht, die zum Schutz der Anleger gegenüber Insider-Geschäften getroffenen Maßnahmen als unzureichend anzusehen. Die Bundesregierung wird aber auch weiterhin den Wertpapierhandel sorgfältig beobachten und eine Verbesserung des bestehenden Anlegerschutzes vorschlagen, falls sich dies als notwendig erweisen sollte. Zu Frage 89: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich seit Ende 1976 in bisher acht Sitzungen mit der InsiderProblematik befaßt hat. Die Beratungen betreffen die Themen, die nach Meinung der Kommission Gegenstand einer etwaigen Koordinierung zu sein hätten. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Die Kommission will erst nach Abschluß der Beratungen der Arbeitsgruppe darüber befinden, ob sie dem Rat einen Vorschlag für eine Koordinierung der die Insider-Geschäfte betreffenden Vorschriften vorlegt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 90): Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngst in Kreisen der deutschen Automobilindustrie vorgetragene Befürchtung einer generellen Strukturkrise in der europäischen Automobilindustrie, die wegen der derzeitigen Überkapazitäten, den direkten und indirekten Importbeschränkungen und dem Konkurrenzdruck vor allem japanischer Hersteller ohne Gegensteuerungsmaßnahmen zu einer Situation wie in der Stahlindustrie führen könnte? Die Bundesregierung teilt nicht die vereinzelt vertretene These von einer drohenden generellen Strukturkrise in der europäischen Automobilindustrie. Die Lage der Automobilunternehmen in den einzelnen europäischen Ländern stellt sich differenziert dar. Es gibt, wie allgemein bekannt, Unternehmen mit ernsten wirtschaftlichen Problemen und einem erheblichen Nachholbedarf bei der Anpassung und Rationalisierung ihrer betrieblichen Struktur sowie bei der Modernisierung ihrer Erzeugnisse. Andere Unternehmen — und hierunter sind auch die deutschen Hersteller zu zählen — haben unter dem Wettbewerbsdruck ihren Produktionsapparat und ihre Produkte laufend verbessert und befinden sich deshalb in einer günstigeren Wettbewerbsposition. Absatzerfolge auf dem Inlandsmarkt wie auf den Exportmärkten legen dafür Zeugnis ab. Richtig ist jedoch, daß der starke Konkurrenzdruck vor allem der japanischen Automobilindustrie nicht nachlassen wird und auch die deutschen Hersteller nötigt, weiterhin alle Kräfte anzuspannen, um ihre Position zu behaupten. Für den Gemeinsamen Markt kommt es darauf an, daß der Wettbewerb der Produzenten der EG-Länder nicht durch Subventionen verzerrt wird. Die Bundesregierung wird dies im Auge behalten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 91 und 92): Treffen Meldungen des SPIEGEI. Nr. 37/84 zu, wonach auf Grund der großen Gasliefermengen aus der Sowjetunion die bundesdeutsche Gasförderung gedrosselt werden muß? Wie beurteilt die Bundesregierung das seinerzeit von der Regierung Schmidt abgeschlossene Russengasgeschäft hinsichtlich seiner Preisgestaltung und quantitativen Größenordnung vor dem Hintergrund allgemeiner energiepolitischer Entwicklungen (z. B. Prognos-Studie)? Zu Frage 91: Nein. Es ist nicht damit zu rechnen, daß die inländische Gasförderung wegen der Erdgaslieferungen aus der UdSSR gedrosselt werden muß. Durch den neuen, im November 1981 abgeschlossenen 4. Liefervertrag mit Sojuzgasexport erhöhen sich zwar die Erdgaslieferungen aus der UdSSR von 11 Milliarden cbm im Jahre 1983 auf rund 21 Milliarden cbm jährlich im Jahre 1990; diese Lieferungen beginnen im Oktober d. J. und erhöhen sich kontinuierlich bis zum Erreichen der Plateauphase 1990. Nach Angaben der deutschen Gaswirtschaft ist aber davon auszugehen, daß die deutsche Erdgasförderung das Förderniveau der Jahre 1982 und 1983 von 16 bis 17 Milliarden cbm jährlich beibehalten wird. Eine etwaige spätere stärkere Absenkung der Förderung wäre allenfalls auf eine Erschöpfung der Lagerstätten zurückzuführen. Die tatsächlichen Lieferungen aufgrund der Importverträge (UdSSR, Niederlande, Norwegen) richten sich nach der jeweiligen Bedarfs- und Preissituation sowie den vertraglichen Konditionen. Nach Angaben der deutschen Importeure haben auch die Importe aus der UdSSR genügend Flexibilität, um auch einem geringeren Verbrauch angepaßt zu werden. 6332* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Zu Frage 92: Die Grundsatzvereinbarung zur Lieferung von Erdgas aus der UdSSR vom 20. November 1981 wurde zwar während der Amtszeit des damaligen Bundeskanzlers Schmidt, aber nicht von der Regierung selbst abgeschlossen. Vertragspartner waren auf sowjetischer Seite Sojuzgasexport und auf deutscher Seite die Ruhrgas AG, die gleichzeitig Bezugsinteressen der Gewerkschaft Brigitta und Elwerath (BEB) und der Thyssengas GmbH wahrnahm. Diese Unternehmen haben den Importvertrag auf kommerzieller Basis abgeschlossen. Die Preisvereinbarung ist ausschließlich Angelegenheit der vertragsschließenden Unternehmen. Nach den Erklärungen der deutschen Importeure sind die Preisvereinbarungen frei deutscher Grenze so, daß das Erdgas gegenüber den Konkurrenzenergien beim Endverbraucher wettbewerbsfähig ist; wegen der langen Laufzeit des Vertrages (25 Jahre) sind Sprech- und Anpassungsklauseln vereinbart worden. Die Gaswirtschaft orientiert sich bei ihren langfristigen Dispositionen weder ausschließlich an den oberen noch an den unteren Schätzungen jeweils aktueller Prognosen. Während nach dem PrognosGutachten der Erdgasverbrauch bis zum Jahre 2000 etwa auf dem derzeitigen Niveau stagniert, rechnet die Gaswirtschaft mit einem Erdgas-Anteil am PEV von 18 % und mehr. Das bedeutet in konkreten Zahlen einen Erdgasabsatz um 1990 von etwa 65 Milliarden cbm gegenüber der tieferen Prognos-Annahme von etwa 55 Milliarden cbm. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 93): Wann läuft in diesem Jahr eine Weihnachtsbutteraktion an, und mit welchem Preis kann der Verbraucher rechnen? Die Bundesregierung hat die EG-Kommission in den vergangenen Monaten mehrfach aufgefordert, im Interesse des Abbaues der Butterbestände auch in diesem Jahr eine Butterverbilligungsaktion in der Vorweihnachtszeit durchzuführen. Die Kommission steht einer solchen Maßnahme im Grundsatz positiv gegenüber. Eine Durchführung ist ihr jedoch erst möglich, wenn deren Finanzierbarkeit gesichert ist, d. h. wenn der EGNachtragshaushalt 1984 verabschiedet ist. Erst dann werden die näheren Bedingungen, wie Beginn der Maßnahme, Buttermengen und die Höhe der Verbilligung, festgelegt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 94 und 95): Ist der Bundesregierung der in der wissenschaftlichen Zeitschrift „Blutalkohol" vom Juli 1984 geschilderte Versuch „Tierexperimentelle Untersuchungen im Verlauf der Blutalkoholkurve im Schockzustand" bekannt, und wenn ja, ist dieser Versuch nach Auffassung der Bundesregierung mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar? Ist die Bundesregierung bereit, von der zuständigen Genehmigungsbehörde über diesen Versuch einen Bericht einzuholen? Der genannte Versuch ist der Bundesregierung aus der zitierten Zeitschrift bekannt. Die Rückrechenbarkeit des Blutalkoholgehaltes bei Schockzustand nach Alkoholgenuß ist derzeit nicht möglich. Es ist davon auszugehen, daß zur Klärung dieser Frage Versuchen am Menschen Grenzen gesetzt sind. Ob und in welchem Umfang ein solcher Tierversuch und seine Modalitäten allerdings geeignet sind, modellhaft Rückschlüsse auf den Menschen zu ziehen, obliegt der Bewertung durch den durchführenden Wissenschaftler. Nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 des geltenden Tierschutzgesetzes darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn dargelegt wird, daß die angestrebten Versuchsergebnisse nicht durch andere zumutbare Methoden oder Verfahren als den Tierversuch zu erreichen sind und a) die Versuche zur Vorbeuge, zum Erkennen oder Heilen von Krankheiten bei Mensch oder Tier erforderlich sind oder b) die Versuche sonst wissenschaftlichen Zwecken dienen. Die Genehmigung in solchen Fällen müßte von der nach Landesrecht zuständigen Behörde in Hessen erteilt worden sein. Ich werde daher den für die Durchführung des Tierschutzgesetzes in Hessen zuständigen Minister für Arbeit, Umwelt und Soziales um eine Stellungnahme bitten, ob die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 Nr. 1 vorgelegen haben. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 96 und 97): Wie ist der Stand der Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen EG-Verordnung über die Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldungen für Wein in den weinbautreibenden Bundesländern? Ist sichergestellt, daß die Winzer und Genossenschaften rechtzeitig vor Beginn der Lese 1984 über die für sie einschneidenden neuen Bestimmungen ausreichend informiert werden? Eine der Durchführung der neuen EG-Verordnung über die Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldungen dienende nationale Rechtsverordnung befindet sich im Rechtssetzungsverfahren. Nach Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 6333* dieser Rechtsverordnung ist es Aufgabe der weinbautreibenden Bundesländer, die Vordrucke für die Meldungen zu gestalten und an die Meldepflichtigen auszugeben. Eine Arbeitsgruppe, die aus Vertretern der weinbautreibenden Bundesländer, des Statistischen Bundesamtes und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besteht, ist mit der Gestaltung einheitlicher Vordrucke für alle weinbautreibenden Bundesländer befaßt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Vordrucke rechtzeitig vor der Weinernte 1984 fertiggestellt und ausgegeben werden können. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 98 und 99): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verärgerung der Winzer über EG-Regelungen — und nicht nur die der Moselwinzer — ständig zunimmt, weil neun Zehntel des Weins der EG nicht in der Bundesrepublik Deutschland produziert werden, aber ein großer Teil der Regelungen der EG, die für die Zukunft vorgesehen sind, wie beispielsweise das Verbot von Zucker ab 1990, sich in erster Linie gegen den kleinsten Teil der europäischen Anbaugebiete richtet? Ist es richtig, daß die Argrarminister der EG-Staaten in der nächsten Zeit über Prämien aus der EG-Kasse für die Stillegung von 210 000 Hektar Weinbergen ( = 22 Millionen Hektoliter Wein) entscheiden werden, und wenn ja, welche Vorstellungen hat die Bundesrepublik Deutschland über national übergreifende Kontrollen, die garantieren, daß auch tatsächlich die Weinberge ausgehauen werden? Der Bundesregierung ist die zunehmende Unruhe in der deutschen Winzerschaft bekannt. Diese beruhen nach ihrer Kenntnis nicht nur auf den bekanntgewordenen Reformbestrebungen der EG-Kommission zur EG-Weinmarktorganisation sondern auch auf der schwierigen Absatzlage als Folge von zwei mengenmäßig großen Weinjahrgängen in Deutschland. Zu den bekanntgewordenen Reformplänen gehören die von Ihnen erwähnten Beispiele wie die Zukkerung und die Rodung. Das Vorhaben der Kommission, ab 1990 die Anreicherung des Weinmostes mit Saccharose zu verbieten, wird von der Bundesregierung aus dem von Ihnen genannten Grund aber auch wegen der technischen Schwierigkeiten bei der Anwendung des neuen Anreicherungsverfahrens schärfstens abgelehnt. Einer prämienbegünstigten Stillegung von Rebflächen in großem Umfang kann grundsätzlich zugestimmt werden. Die Kontrolle, ob diese Maßnahme auch wirklich durchgeführt wird, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Eine die nationalen Grenzen übergreifende Kontrolle, wie Sie sie ansprechen, müßte, falls sie notwendig wird, im Ministerrat geprüft werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/1979 Frage 100): Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, daß Erholungsgebiete wie z. B. die „Alte Fahrt" zerstört werden, um die landwirtschaftliche Nutzungsfläche zu vergrößern, obwohl seit Jahren eine Überproduktion an landwirtschaftlichen Erzeugnissen besteht, und inwieweit werden landschaftspflegerische und ökologische Aspekte bei der Absenkung und Verringerung des Wasserspiegels der „Alten Fahrt" berücksichtigt? Ergänzend zur Antwort des Bundesministers für Verkehr möchte ich darauf hinweisen, daß von dem 7 km langen Kanalarm „Alte Fahrt" je ein Drittel als Gewässer bzw. trockene Erholungslandschaft erhalten bleiben. Lediglich ein Drittel der Fläche wird den Nachfahren der im Jahre 1899 enteigneten Grundstückseigentümern zurückgegeben. Dies geschieht, um — nach Wegfall des Enteignungsgrundes — etwaige Rechtsansprüche auszuschließen. Den landespflegerischen und ökologischen Aspekten bei der Absenkung und Verringerung des Wasserspiegels der „Alten Fahrt" wird in einem landespflegerischen Begleitplan der Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz, Rechnung getragen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 10/1979 Fragen 101 und 102): Was war Ziel und Ergebnis der dreitägigen Gespräche ab 28. August 1984 in Bischofsgrün/Oberfranken zwischen Forstsachverständigen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland? Unter welcher Thematik und mit welchem Ziel werden diese bilateralen Gespräche fortgesetzt? Zu Frage 101: Die Gespräche zwischen Forstexperten der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in Bischofs-grün dienten dem Erfahrungs- und Informationsaustausch über forstliche Aspekte der Waldschäden. Im einzelnen ging es um die waldbauliche Behandlung der Waldbestände in den durch Immissionen gefährdeten Gebieten, um die Erfassung und Beobachtung von Waldschäden, um die Möglichkeiten, die Widerstandsfähigkeit von Waldbeständen gegenüber Immissionseinflüssen durch Düngung zu verbessern sowie um Fragen der Resistenzzüchtung und der Holzqualität. Die Experten beider Seiten waren sich einig, daß jede auch noch so geringe forstliche Möglichkeit zur Stärkung der Widerstandskraft der Wälder genutzt werden muß, um den Wald in seinem gegenwärtigen Umfang zu erhalten und hinüberzuretten, bis er aufgrund der Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft wieder erträgliche Wachstumsbedingungen vorfindet. 6334* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1984 Chancen zur Verbesserung der Bestandessituation durch Düngung werden am ehesten auf Standorten gesehen, die einen akuten Nährstoffmangel aufweisen und bei denen die Schädigung noch nicht zu weit fortgeschritten ist. Auf Standorten mit ausreichender Nährstoffversorgung, die in der Bundesrepublik gleichermaßen geschädigt sind, wurden positive Düngeeffekte bisher nicht erzielt. Zu Frage 102: Beide Delegationen haben den Wunsch geäußert, die forstfachlichen Gespräche fortzusetzen, um die von mir bereits genannten Themenbereiche weiter zu vertiefen. Ein konkreter Termin ist noch nicht vereinbart.
Gesamtes Protokol
Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008600000
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene Tagesordnung um die Zusatzpunkte — Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — erweitert werden, die unter den Ziffern 2 bis 14 der Ihnen vorliegenden Liste der Zusatzpunkte aufgeführt sind. Diese Zusatzpunkte sollen heute um 9 Uhr aufgerufen werden. Ist das Haus mit dieser Regelung einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 10/1979 —
Zunächst rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Höpfinger zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Schreiner auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal.
Der Fragesteller der Fragen 26 und 27, Frau Abgeordnete Steinhauer, hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Sprachförderung für Aussiedler schon deswegen auf den Zeitraum von zwölf Monaten zu erweitern, weil die Deutschkenntnisse der jetzt aus Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße zu uns kommenden Aussiedler auf Grund der zwangsweisen Polonisierung immer schlechter werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Stefan Höpfinger (CSU):
Rede ID: ID1008600100
Herr Kollege Dr. Hupka, es ist richtig, daß die Deutschkenntnisse der heute in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Aussiedler aus Osteuropa im Vergleich zu denen der Aussiedler früherer Jahre im Durchschnitt geringer sind. Die Bundesregierung prüft daher, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den mit der Sprachförderung angestrebten Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration auch der heute einreisenden Aussiedler zu sichern. In diese Prüfung ist auch die Frage einbezogen, ob der Höchstförderungszeitraum nach der Sprachförderungsverordnung von acht Monaten auf zwölf Monate zu verlängern ist und wie die daraus entstehenden Mehrkosten gedeckt werden können.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008600200
Eine Zusatzfrage, bitte sehr.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1008600300
Ist der Bundesregierung die Dringlichkeit dieses Problems bekannt, denn 50 % derer, die in Friedland als Aussiedler aus Ostdeutschland registriert werden, kommen ohne j egli-che deutsche Sprachkenntnisse zu uns?
Höpfinger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Hupka, der Bundesregierung ist die Dringlichkeit dieses Problems sehr wohl bekannt. Darum wird diese Frage auch mit Blick auf den Haushaltsansatz 1985 in dieser Hinsicht geprüft.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008600400
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1008600500
Besteht bei der Prüfung die Chance, daß man den Sprachförderungskurs auf zwölf Monate erweitert? Auf der einen Seite kommen ja leider weniger Aussiedler aus diesen Gebieten zu uns, auf der anderen Seite wird die Sprachsituation auf Grund der zwangsweisen Polonisierung immer schlechter.
Höpfinger, Parl. Staatssekretär: Gerade wegen der von Ihnen angesprochenen Situation, Herr Kollege Dr. Hupka, wird diese Frage der Ausweitung auf zwölf Monate ganz besonders geprüft.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008600600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Sielaff. Bitte sehr.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1008600700
Herr Staatssekretär, empfindet die Bundesregierung Art, Form und auch die Auswahl der Begriffe in dieser Fragestellung nicht als gegen die Ostverträge, gegen den Geist der Ostverträge und auch gegen die Aussage des Bundeskanzlers gerichtet, daß er die Aussöhnung mit Polen will?



Höpfinger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Sielaff, Ihre Vermutung trifft nicht zu.

(Dr. Hupka [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Hier geht es vielmehr um die Hilfe für Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik kommen. Ihnen soll auf schnellstem Wege geholfen werden, um sie bei uns zu integrieren.

(Sielaff [SPD]: Das war nicht meine Frage!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008600800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1008600900
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es zutrifft — was die Frage beinhaltet —, daß beispielsweise eine zwangsweise Polonisierung die Ursache der mangelnden Sprachkenntnisse ist?

(Dr. Hupka [CDU/CSU]: Selbstverständlich! Was denn sonst?)

Höpfinger, Parl. Staatssekretär: Wenn es zutrifft — und es ist so, wie Kollege Dr. Hupka sagt —, daß immer mehr Aussiedler kommen, die der deutschen Sprache nicht mehr mächtig sind, dann ist es wohl richtig, wenn die Bundesregierung darauf abzielt, diesen Menschen schnellstmöglich zu helfen.

(Zuruf von der SPD: Das ist doch keine zwangsweise Polonisierung! — Dr. Hupka [CDU/CSU]: Natürlich! Wo lebt ihr denn?)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008601000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1008601100
Herr Staatssekretär, macht sich die Bundesregierung wirklich die Ursachenbehauptung des Herrn Hupka für die mangelnden Sprachkenntnisse der kommenden Aussiedler zu eigen?
Höpfinger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es geht meines Erachtens darum, wie den Spätaussiedlern geholfen werden kann. Auf diese Frage hat die Bundesregierung hier geantwortet.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008601200
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1008601300
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß Sie der deutschen Sprache kundig sind, daß Sie die Frage gelesen haben und auch wissen, was zwangsweise Polonisierung bedeutet?
Und dann bitte ich, noch einmal auf die Frage — —

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008601400
Frau Abgeordnete, darf ich Sie unterbrechen. Wertungen dürfen in den Fragen nicht enthalten sein. Ich bitte, Ihre Frage zu stellen.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1008601500
Ich habe eine Frage gestellt.
Höpfinger, Parl. Staatssekretär: Verehrte Frau Kollegin, in der Fragestellung geht es darum, wie den Spätaussiedlern, die der deutschen Sprache nicht mehr mächtig sind, geholfen werden kann. Diese Frage hat die Bundesregierung dahin gehend beantwortet, daß man prüfen werde, ob die Sprachförderung von acht auf zwölf Monate ausgedehnt werden kann. Ich glaube, daß damit diesem Personenkreis am besten geholfen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Hupka [CDU/CSU]: Die Aussiedler sind doch keine Dummköpfe!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008601600
Keine weiteren Zusatzfragen mehr. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatsminister Vogel zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Vahlberg auf:
Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach die Kabinettsitzung vom 22. August 1984 nur von vier Bundesministern besucht wurde, und ist sie in der Lage, das Parlament über den Verbleib der restlichen 13 Mitglieder des Kabinetts im einzelnen aufzuklären?
Bitte sehr, Herr Staatsminister.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1008601700
Herr Kollege, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: An der Sitzung des Bundeskabinetts am 22. August 1984 haben vier Bundesminister teilgenommen. Die anderen Ressorts waren durch Parlamentarische Staatssekretäre oder Staatssekretäre vertreten, wie es die Geschäftsordnung der Bundesregierung vorsieht. Von den übrigen Ministern waren zwei auf Dienstreisen im Ausland, einer auf einer Reise in die DDR, einer erkrankt. Der Bundeskanzler und acht Minister waren im Erholungsurlaub. Dies ist angesichts der Tatsache, daß es sich um den Ferienmonat August handelte, eine Normalität.
Ebenso normal ist, daß für den Fall mangelnder Beschlußfähigkeit des Kabinetts an die Stelle der formellen Beschlußfassung im Kabinett das Umlaufverfahren tritt. So sieht es jedenfalls die Geschäftsordnung der Bundesregierung vor. Entsprechend ist auch bei den Gesetzentwürfen verfahren worden, die auf der Tagesordnung des 22. August 1984 standen.
Es ist bemerkenswert, daß ein von der Geschäftsordnung der Bundesregierung ausdrücklich vorgesehenes Verfahren, das seit vielen Jahren Teil der praktischen Regierungsarbeit ist, zum Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage gemacht wird. Dies ist um so weniger verständlich, als es sich hier um ein Verfahren handelt, das frühere Bundesregierungen, die von Mitgliedern Ihrer Fraktion, Herr Kollege, gebildet wurden, ausgiebig und mit großer Selbstverständlichkeit praktiziert haben. Immerhin hat die Regierung Schmidt in den Jahren 1980 bis 1982 28mal in beschlußunfähiger Form getagt, zum Teil in Präsenz nur eines einzigen Bundesministers. Die Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl hat nicht die Absicht, diesem Rekord nachzueifern.

(Beifall bei der CDU/CSU)





Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008601800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Westphal.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1008601900
Herr Staatsminister, hat die Bundesregierung, nachdem die Beschlüsse in das schriftliche Verfahren gegeben worden waren, geprüft, wie viele von den Parlamentarischen Staatssekretären „i. V." — in Vertretung — für ihren Minister unterschrieben haben, weil das nach der Geschäftsordnung möglich ist und sie dann Stimmrecht für ihre Minister haben?
Vogel, Staatsminister: Herr Kollege Westphal, Sie sind doch kundig genug. Sie können davon ausgehen, daß der Beschluß des Bundeskabinetts in gehöriger Form zustande gekommen ist.

(Westphal [SPD]: Eine Antwort war das nicht!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008602000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1008602100
Herr Staatsminister, würde nicht eine Nachprüfung der Tagesordnungen der Kabinettssitzungen aus der Vergangenheit und der Kabinettssitzung, die heute in Frage steht, ergeben, daß damals die Punkte auf der Tagesordnung zumindest nicht von der Bedeutsamkeit für zentrale Themen der jeweiligen Zeit waren, wie das in dieser Kabinettssitzung der Fall war?
Vogel, Staatsminister: Herr Kollege Sperling, ich habe mir angesehen, wie die Tagesordnungen der Kabinettssitzungen ausgesehen haben, in denen bei früheren Bundesregierungen die Zahl der Bundesminister zum Teil erheblich geringer war als die Anzahl der Bundesminister, die in dieser Sitzung anwesend waren. So wurden etwa am 22. Oktober 1980 wichtige Probleme der Eisen- und Stahlindustrie im Bundeskabinett behandelt. Ich will gerne noch einmal in meinen Unterlagen nachschauen, wie viele Bundesminister am 22. Oktober 1980 anwesend waren. — Es waren fünf Bundesminister anwesend. Die übrigen wurden vertreten. Das heißt also, daß es auch bei dem Gegenstand damals nicht mehr waren. Das könnte ich auf andere Gegenstände ausdehnen. Sie dürfen also sicher sein, daß sich die Bundesregierung hier nicht anders verhalten hat, als sich auch frühere Bundesregierungen verhalten haben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008602200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Schwenninger auf. — Der Abgeordnete Schwenninger ist nicht im Saal.
Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 29 der Frau Abgeordneten Roitzsch (Quickborn) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Versetzungszeiträume von Berufssoldaten auf fünf bis sechs Jahre zu erweitern?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID1008602300
Frau Kollegin Roitzsch, Personalveränderungen sind aus dienstlichen, aber auch aus persönlichen Gründen erforderlich; dienstlich, um freie Dienstposten optimal zu besetzen und dabei auch den Verwendungsaufbau des jeweiligen Soldaten zu berücksichtigen. Da wir in der Bundeswehr über keine Personalreserve verfügen, muß jeder ausscheidende Soldat durch einen dann versetzt werden müssenden ersetzt werden. Die Festlegung einer sogenannten Mindeststehzeit, wie Sie sie fordern, von fünf oder sechs Jahren würde eine den dienstlichen Erfordernissen entsprechende Nachbesetzung frei werdender Dienstposten wie auch das zeitgerechte Durchlaufen von Ausbildungsabschnitten — ich nenne z. B. das Studium oder auch andere Aufbauverwendungen wie den Generalstabsdienst — nicht mehr gewährleisten und damit letztendlich die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte mindern. Wir versuchen aber dennoch, besonders bei verheirateten Soldaten, die persönlichen Belange soweit wie irgend möglich zu berücksichtigen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008602400
Eine Zusatzfrage, bitte sehr.

Ingrid Roitzsch (CDU):
Rede ID: ID1008602500
Herr Staatssekretär, haben Sie genaue Zahlen über die Versetzungszeiträume bei den Offizieren und bei den Soldaten?
Würzbach, Parl Staatssekretär: Es gibt genaue Zahlen. Es hat den Bundestag viele Male beschäftigt, wie viele Offiziere pro Jahr überhaupt versetzt werden. Dies ist hier mehrfach behandelt worden. Ich habe, bezogen auf Ihre Frage, Zahlen heraussuchen lassen, die ausdrücken, daß im Augenblick bereits 77 % der Berufsunteroffiziere und 68 % der Offiziere des militärfachlichen Dienstes, aber nur etwa 38 % der Stabsoffiziere länger als fünf Jahre im jeweiligen Standort Dienst tun können.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008602600
Eine weitere Zusatzfrage, bitte sehr.

Ingrid Roitzsch (CDU):
Rede ID: ID1008602700
Herr Staatssekretär, sind denn überhaupt einmal Überlegungen angestellt worden, ob man nicht zumindest auf Wunsch einzelner Soldaten die Versetzungszeiträume aus familiären Gründen — dort, wo es, wie Sie sagen, auch von der Ausbildung her möglich wäre — verlängern kann?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, immer wieder. Die Personalabteilung führt mit jedem Offizier, besonders dann, wenn er aus persönlichen Belangen — Berufstätigkeit der Frau, besondere Situation der Kinder in der Schule oder aus anderen Gründen — darum nachsucht ausführliche Personalgespräche und sucht nach Wegen, die beiden Dinge, die ich eingangs erläuterte, miteinander in Übereinstimmung zu bringen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008602800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski.




Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1008602900
Könnte man sich, auch wenn es wegen der Einsatzbereitschaft usw. notwendig ist, diese Besetzungen in dieser Form vorzunehmen, aber nicht vorstellen, daß die Personalplanung so sein könnte, daß man zumindest die Beteiligten frühzeitig über ihren Versetzungstermin und den Ort, an den sie versetzt werden, unterrichten würde, so daß es im einzelnen nicht mehr vorkommt, daß jemand vier Wochen vorher nicht weiß, wohin er versetzt wird?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dies kann man sich nicht nur vorstellen, sondern dies erfolgt unter unserer Verantwortung noch regelmäßiger als unter der unseres Vorgängers. Die vier Wochen, die Sie schildern, können nur eine absolute Ausnahme und von mir dadurch zu erklären sein, daß irgendwo durch einen Unfall oder durch sonst etwas ein Dienstposten sofort besetzt werden mußte, wodurch kurzfristig eine Kettenreaktion in Gang kam.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008603000
Keine weiteren Zusatzfragen mehr.
Ich rufe die Frage 30 der Frau Abgeordneten Roitzsch (Quickborn) auf:
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß dadurch die Belastungen der Soldatenfamilien in der Berufsausübung der Ehefrauen und der schulischen Ausbildung der Kinder gemindert und die anfallenden Umzugskosten für die Bundesregierung verringert werden könnten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Kurze sogenannte Stehzeiten in den Standorten belasten ohne Zweifel — das kann überhaupt nicht geleugnet werden — die Soldatenfamilien. Es ist daher eine ständige Aufgabe der Personalführung, einen Ausgleich zwischen den dienstlichen Belangen und den schutzwürdigen Interessen des Soldaten und seiner Familie zu suchen. Mit einer festgelegten Stehzeit läßt sich jedoch dieses im Beruf des Soldaten begründete Spannungsverhältnis, von dem ich vorhin sprach, nicht lösen. Ich habe bei den ersten beiden Fragen auf das Umfeld hingewiesen, wo es nun leider Grenzen gibt.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008603100
Eine Zusatzfrage, bitte sehr.

Ingrid Roitzsch (CDU):
Rede ID: ID1008603200
Herr Staatssekretär, hat sich die Bundesregierung einmal Gedanken gemacht, daß gerade die Ehefrauen von Soldaten erheblich benachteiligt sind, und hat man dabei erwogen, daß z. B. die Ehefrauen, die den Lehrerberuf haben, bei einer Versetzung dann bevorzugt in den jeweiligen Bundesländern wieder eingestellt werden?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, diese Fälle beschäftigen die Personalabteilung immer wieder. Die spektakulärsten Fälle, die in der Öffentlichkeit behandelt werden, sind sicherlich jene, wo die Frau Lehrerin ist. Übrigens sind sehr viele Offiziere mit Lehrerinnen verheiratet. Aber diese Fälle sind — so möchte ich einmal sagen — nicht die tragischsten; denn es ist genauso ein Problem, der Ehefrau, die irgendwo eine Halbtagstätigkeit in was weiß ich welchem Beruf ausübt — eben keine Lehrertätigkeit —, bei einer Versetzung eine ähnliche Tätigkeit zu verschaffen. Das wird auch mit berücksichtigt. Wir ziehen nicht nur die Akte des Offiziers heraus — was kann er, was könnte er, können wir ihn nehmen? —, sondern das ganze Umfeld, die Situation seiner Familie, seiner Kinder, der Beruf der Frau, wird mit berücksichtigt.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008603300
Eine weitere Zusatzfrage, bitte sehr.

Ingrid Roitzsch (CDU):
Rede ID: ID1008603400
Herr Staatssekretär, da wir jetzt bei den Kindern sind: Ist sichergestellt, daß die Versetzungen zum Ende eines Schuljahres erfolgen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: In der Regel ist das sichergestellt. Wenn allerdings bestimmte Posten um der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte willen sofort besetzt werden müssen, muß mit den Offizieren ein Personalgespräch geführt, muß ein Weg gefunden werden — dabei legen wir oft genug die Umzugs-, die Trennungsgeldbestimmungen und ähnliches großzügig aus —, um zu erreichen, daß der Ehemann möglicherweise ein Viertel- und, wenn es sein muß, auch ein halbes Jahr vor dem Nachzug seiner Familie den Dienst an einem anderen Ort übernimmt. Hier geschieht nichts ohne Berücksichtigung der persönlichen Belange.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008603500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1008603600
Herr Staatssekretär, in der vorigen Antwort hatten Sie von der absoluten Ausnahme gesprochen, wobei ich das nicht so recht verstehe. Dennoch frage ich Sie im Zusammenhang mit dieser Frage: Wie erklären Sie sich, daß sich gerade neuerdings Soldaten in vermehrtem Umfang an Mitglieder des Verteidungsausschusses wenden, weil sie u. a. auch die berufliche Ausbildung ihrer Kinder planen und organisieren müssen und der Lehrstellenmarkt so dünn ist? Da sich die Kinder von Soldaten nicht frühzeitig genug bewerben können, sind gerade sie erheblich benachteiligt.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Ich habe keinen Hinweis darauf, Herr Kollege, daß in der letzten Zeit solche Eingaben in vermehrtem Umfang gemacht worden sind.

(Dr. Klejdzinski [SPD]: Ich werde sie Ihnen zukommen lassen!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008603700
Keine weiteren Zusatzfragen.
Der Fragesteller der Fragen 31 und 32, der Abgeordnete Krizsan, hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Anworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Sielaff auf:
Hat sich die Meinung der Bundesregierung in den letzten Monaten in bezug auf die Anmietung von Sportflugplätzen als Alternative zum Bau von Ausweich- bzw. Notlandeplätzen
Deutscher Bundestag — 1'0. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bohn, Freitag, den 21. September 1984 6271
Vizepräsident Wurbs
auf Bundesautobahnen für Flugzeuge der Luftwaffe und der Marine dahin gehend geändert, daß das Bundesverteidigungsministerium nun doch bereit ist, verstärkt angemietete Sportplätze zu nutzen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Überlebensfähigkeit unserer Luftstreitkräfte im Verteidigungsfall erfordert den Bau von Ausweichlandeplätzen. Als Alternative für Ausweichlandeplätze auf Bundesautobahnen können auch geeignete Zivilflughäfen vorgesehen werden. Dazu ist es notwendig, daß folgende Bedingungen erfüllt werden: erstens Eignung für den militärischen Bedarf; zweitens etwa vergleichbare Kosten beim Ausbau eines Ausweichlandeplatzes; drittens muß der Ausbau im etwa gleichen Zeitraum wie der des geplanten Ausweichlandeplatzes möglich sein.
Die Eignung nach den eben genannten Kriterien, muß im Einzelfall geprüft werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008603800
Eine Zusatzfrage, bitte sehr.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1008603900
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung jetzt anderer Meinung als im April dieses Jahres, als Sie auf eine entsprechende Frage von mir antworteten: „Konkrete Planungen für die Anmietung von Sportflugplätzen als Alternative zum Bau von Notlandeplätzen bestehen nicht."?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in jedem Einzelfall muß abgewogen werden, wobei die eben grob skizzierten drei Kriterien zugrunde gelegt werden. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, d. h. wenn der Bedarf so oder so sichergestellt ist, wird sich die Bundesregierung für die eine oder andere Möglichkeit entscheiden, wobei sie sich beweglich zeigen wird.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008604000
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1008604100
Herr Staatssekretär, können Sie mir dann Beispiele nennen, wo Sie welche Aktivitäten unternommen haben, um die Möglichkeit zu nutzen, Sportflugplätze zu nutzen, statt Notlandeplätze auf Autobahnen zu bauen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Ich könnte Ihnen einen ganzen Katalog nennen. In jedem Einzelfall sind Einzelgespräche geführt worden — die jeweils beteiligten kommunalen oder Landesbehörden haben oft Angebote gemacht und die Diskussion geradezu gesucht —, um herauszufinden, ob ein Notlandeplatz auf der Autobahn erforderlich ist oder ein Ausweichen auf einen Sportflugplatz möglich ist. Maßgebend bei dieser Entscheidung waren stets die drei genannten Kriterien.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008604200
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Sielaff auf:
Hat sich eine Ersatzlösung für den Notlandeplatz an der A 63 bei Morschheim gefunden, und wird das Bundesverteidigungsministerium die Forderung des Baus eines Notlandeplatzes im Planfeststellungsverfahren nunmehr zurückziehen (siehe Drucksache 10/1341, S. 19)?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Mit Schreiben vom Juli dieses Jahres hat der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz eine Alternative für den geplanten Ausweichlandeplatz bei Morschheim angeboten. Die Prüfung hat ergeben, daß dieser Flugplatz bei Verlängerung der Startbahn aus militärischer Sicht geeignet wäre. Sollte das Land bereit sein, die zusätzlichen Kosten und die Geländebeschaffung zu übernehmen, und der Ausbau des Flugplatzes sichergestellt werden, wird die Bundeswehr auf den geplanten Ausweichlandeplatz Morschheim verzichten können. Ein entsprechendes Angebot wurde Anfang September 1984 durch unser Ministerium unterbreitet.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008604300
Zusatzfrage, bitte.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1008604400
Herr Staatssekretär, hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz signalisiert, daß sie bereit ist, diese Kosten zu übernehmen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, diese Verhandlungen laufen. Es wäre. töricht von mir - ich bin sicher, auch töricht vom Interesse der diese Verhandlungen führenden Kommunal- und Landespolitiker her —, wenn ich während des Laufens der Verhandlungen, bevor wir wissen, wer bis zu welcher Möglichkeit bei diesen drei Kriterien bereit ist zu gehen, hier Dinge öffentlich unterbreitete.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008604500
Letzte Zusatzfrage.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1008604600
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, den Abgeordneten des Wahlkreises, damit sie auf dem Stand der Verhandlungen bleiben, mitzuteilen, wenn sich dort etwas ereignet?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, jederzeit, natürlich, wobei ich davon ausgehe, daß der oder die Abgeordneten des Wahlkreises über die Verhandlungspositionen unseres Partners möglicherweise eher und früher und umfassender informiert sind, als wir es beim Beginn der Verhandlungen sind.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008604700
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1008604800
Herr Staatssekretär, liegt der Verhandlungsstand nicht so, daß möglicherweise Sie, den Sie angesprochen haben, in erster Linie in Form eines Gespräches informiert haben?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich weiß nicht, worauf sich Ihre Vermutungen und damit die Frage bezieht.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008604900
Zusatzfrage des Abgeordneten Heistermann.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1008605000
Herr Staatssekretär, kann ich denn davon ausgehen, daß Sie selbst ein Bemühen anstellen werden, den Abgeordneten Sielaff frühzeitig und umfassend zu informieren?
6272 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 86. Sitzung, Bonn, Freitag, den 21. September 1984
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Darüber habe ich Ihren Kollegen eben eine klare Antwort gegeben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008605100
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragesteller der Fragen 35 und 36, der Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD), 37 und 38, der Abgeordneten Bamberg (SPD), haben um schriftliche Beantwortung gebeten.

(Voigt [Frankfurt] [SPD]: Ich bin da! Bloß hat der Würzbach seine Unterlagen vergessen; das ist der Grund!)

— Die Sache ist etwas kompliziert. Ursprünglich stand hier: schriftliche Beantwortung. Heute morgen wurde mir mitgeteilt: mündliche Beantwortung.

(Voigt [Frankfurt] [SPD]: Und dann hat der Würzbach die Unterlagen vergessen!)

Nun ist der Beantworter der Fragen auf die mündliche Beantwortung nicht eingestellt, wie mir hier gesagt wurde,

(Voigt [Frankfurt] [SPD]: Er hat die Unterlagen nicht mit!)

weil er davon ausgehen mußte, daß die Fragen schriftlich beantwortet werden sollten. Es wurde mir eben seitens des Geschäftsführers signalisiert, daß es bei der schriftlichen Beantwortung bleibt. So ist der Tatbestand.

(Voigt [Frankfurt] [SPD]: Gut, unter diesen Umständen: ja!)

Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich die Frage 39 der Frau Abgeordneten Dr. Skarpelis-Sperk auf. — Sie ist wohl nicht im Saal. Für die Fragen 39 und 40 wird also nach den Richtlinien für die Fragestunde verfahren.
Ich rufe die Frage 41 des Abgeordneten Heistermann auf:
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Baumaßnahmen auf dem Flugplatz und Gelände der Hobart Barracks in Detmold zur Zeit durchgeführt oder demnächst verwirklicht werden, und welchen Aufgaben dienen sie?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Heistermann, auf dem Gelände des Hubschrauberlandeplatzes lassen die britischen Streitkräfte für die dort stationierten Hubschrauber zur Zeit Baumaßnahmen durchführen, die der Verbesserung des Flugbetriebes in technischer und sicherheitsmäßiger Hinsicht, der Anpassung der Infrastruktur an moderne Hubschraubertypen sowie dem Schutz des Materials dienen sollen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008605200
Zusatzfrage, bitte sehr.

Dieter Heistermann (SPD):
Rede ID: ID1008605300
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, welche Maßnahmen die Bundesregierung bzw. die zuständigen Bauabteilungen . ergriffen haben, um die zusätzliche Lärmbelästigung zu mindern, und welche Möglichkeiten insbesondere für Wohngebiete geplant sind?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Wegen der sehr geringen Flugbewegungen dort, Herr Kollege, sind besondere Lärmschutzmaßnahmen nicht geplant. Sie sind auch, aus den Akten ersichtlich, von keiner Stelle gefordert worden, auch von der Bevölkerung nicht, weil diese Flugbewegungen dort nur in einer sehr geringen Zahl vorgenommen werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008605400
Weitere Zusatzfrage.

Dieter Heistermann (SPD):
Rede ID: ID1008605500
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich denn, daß es dort eine Bürgerinitiative gibt, die sich „Aktion gegen den militärischen Fluglärm" nennt? Wie bringen Sie das mit Ihrer eben gegebenen Antwort in Übereinstimmung?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich sehe da überhaupt keinen Widerspruch. Wenn diese Gruppe, die sich wohl aus 15 oder 20 und nicht mehr als 25 Bürgern zusammensetzt, die sich jüngst zusammengeschlossen haben, jetzt eine solche Forderung erhebt, widerspricht das überhaupt nicht dem, was ich Ihnen aus der Aktenlage bezüglich Anträgen aus dem kommunalen Bereich hier eben gesagt habe.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008605600
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1008605700
Herr Staatssekretär, Sie sagen, aus der Bevölkerung seien keine Hinweise gekommen. Ist es denn nicht so, daß in einem solchen Verfahren, wenn also eine befreundete Schutzmacht baut — insbesondere auf einem Territorium, das der normalen öffentlichen Verwaltung entzogen ist —, daß die rechtlichen Anhörungsverfahren, die sonst stattfinden, in diesem Falle nicht stattfinden?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, diese Dinge sind ja gesetzlich alle sehr klar festgeschrieben. Es bestand nach unserer wie auch nach der Auffassung der Landesregierung kein Anlaß, irgendwelche Anhörungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz durchzuführen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008605800
Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1008605900
Herr Staatssekretär, wie kommt es, daß Sie die genaue Stärke der Bürgerinitiative darlegen können, und würden Sie mir vielleicht mitteilen, mit welchen Observierungsmaßnahmen diese eventuell zu rechnen hat?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Lassen wir den zweiten Scherz von Ihnen einmal weg und kommen zum Ernst Ihrer Frage, den ich bei Ihrem ersten Teil voraussetze: weil Sie als Kollegen im Parlament von der Bundesregierung und den für sie antwortenden Staatssekretären mit Recht verlangen, daß Sie sich beim Einreichen einer solchen Frage eines Kollegen gut vorbereiten und auch über solche Dinge durch Rückkoppelung in den regionalen Bereich informiert sind.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008606000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 42 des Abgeordneten Heistermann auf:



Vizepräsident Wurbs
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Sorgen und Ängste Detmolder Bürger über zusätzliche Lärmbelästigungen durch Stationierung weiterer Hubschrauber ernstgenommen und eine frühzeitige und bessere Information der betroffenen Bürger über beabsichtigte Maßnahmen durch die zuständigen Behörden vorgenommen wird?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Mit der durch die Umstrukturierung ihrer Heeresfliegerverbände bedingten Erhöhung der Zahl der in Detmold stationierten Hubschrauber von 30 auf 36, Herr Kollege, wird keine nennenswerte Erhöhung der Lärmbelästigung für die Bevölkerung verbunden sein.
Beim Flugbetrieb wird besondere Rücksicht auf die Bevölkerung genommen. Die Flugrouten sind abgestimmt. An Wochenenden und Feiertagen findet in der Regel kein Flugbetrieb statt. Nachtübungen werden auf ein Mindestmaß beschränkt. Der Bürgermeister der Stadt Detmold ist über die von den britischen Streitkräften beabsichtigten Maßnahmen bereits mit Schreiben vom Oktober 1979 unterrichtet und gebeten worden, bei der Bevölkerung und den Gremien um Verständnis zu bitten.
Im übrigen tritt in Detmold in regelmäßigen Abständen — ich möchte fast sagen: mustergültig — ein deutsch-britischer Gesprächskreis, u. a. mit Vertretern der Stadt, zusammen, in dem Maßnahmen der britischen Streitkräfte und ihre Auswirkungen auf die Bevölkerung erörtert und Regelungen zur Verringerung davon ausgehender Belastungen abgestimmt werden. Dies geschieht seit vielen Jahren in einer großen Harmonie.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008606100
Zusatzfrage, bitte.

Dieter Heistermann (SPD):
Rede ID: ID1008606200
Herr Staatssekretär, ich habe gefragt: Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß ...? Darf ich davon ausgehen, daß der Bürgermeister — ich bitte, den Schriftverkehr, der Ihnen j a vorliegt, noch einmal nachzulesen — erst auf Anfrage darüber unterrichtet worden ist, was dort beabsichtigt wurde? Meine Frage also: Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Bevölkerung bei solchen militärischen Anlagen frühzeitig und umfassend informiert wird?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Also, Herr Kollege, da wollen wir doch einmal im Kalender nachrechnen: Die Unterrichtung erfolgte im Oktober 1979, die Maßnahme kommt jetzt in die Durchführung. — Ist dies nicht frühzeitig?

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008606300
Zusatzfrage.

Dieter Heistermann (SPD):
Rede ID: ID1008606400
Herr Staatssekretär, ist es richtig, wenn ich davon ausgehe, daß die Bundesregierung nicht sicherstellt, daß zwischen dem Bedarfsträger einerseits, nämlich den britischen Truppen, und der deutschen Bevölkerung andererseits eine frühzeitige Information stattfindet? Ich bitte noch einmal zu beachten, daß 1979 beantragt worden ist und jetzt mit den Baumaßnahmen begonnen wurde. Setzen Sie also voraus, daß die Bevölkerung über diesen Zeitraum hinweg im Auge behält, was sich dort an Baumaßnahmen vollzieht?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Ich stelle erst noch einmal fest, daß die Information — auch gesetzlich vorgeschrieben — frühzeitigst eingeleitet worden ist. Ich gehe davon aus, daß über diese Maßnahme informierte Kommunalpolitiker aller Ebenen, in der Stadt und in dem Kreis, und auch darüber hinaus die Landtags- und Bundestagsabgeordneten, wenn sie die Veränderungen für so gravierend halten, in einem ständigen Dialog zu den Verwaltungen und über diese zu den Bürgern sind, Herr Kollege. Dies wird auch hier so gewesen sein. Ich sage sogar: Es ist so gewesen. Da die Bürger, sehr gründlich sehend, was da geplant wird, nämlich fast nichts, die Einschätzung hatten, dieser Sache ruhig entgegensehen zu können, ist das eine Situation, von der ich eigentlich wünschte, daß Sie sie wie ich beurteilen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008606500
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski.

(Zuruf von der CDU/CSU: Der nimmt den anderen Fragern die Zeit weg!)


Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID1008606600
Herr Staatssekretär, indem Sie sagen, oder behaupten, es werden nur geringe Flugbewegungen sein, will ich Ihnen nicht unterstellen, daß Sie über hellseherische Fähigkeiten verfügen. Meine Frage geht dahin: Welche Lärmbelästigung tritt auf, wenn beispielsweise Außenlandungen der Harrier stattfinden, und können Sie solche Außenlandungen grundsätzlich ausschließen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich weiß nicht, ob Sie über diesen Einzelpunkt von der Region her genauere Informationen haben. Es handelt sich um einen Heeresfliegerverband,

(Dr. Klejdzinski [SPD]: Ich weiß das!)

der in der Regel wohl über keine Harrier verfügt.

(Dr. Klejdzinski [SPD]: Nein, aber es können welche landen, Herr Staatssekretär!)

Da Sie am Anfang auf Flugbewegungen hinwiesen und mir hier irgendwelche Visionen unterstellten, will ich Ihnen die Zahlen noch einmal sagen. Es sind auf diesem Landeplatz, über den wir reden, bisher an 25 Tagen im Monat pro Flugtag rund 21 Flugbewegungen — je zur Hälfte aus Starts und je zur Hälfte aus Landungen bestehend — vorgenommen worden. Bei dieser Zahl, die wir erhöhen wollen, wird sich dies, bezogen auf diese Flugmodelle, geringfügigst erhöhen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008606700
Zusatzfrage des Abgeordneten Vahlberg.

Jürgen Vahlberg (SPD):
Rede ID: ID1008606800
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie in dieser Angelegenheit pausenlos damit beschäftigt sind, fast nichts zu planen?

(Heiterkeit bei der SPD)

Würzbach, Parl. Staatssekretär: Da haben Sie mich nicht richtig verstanden. Ich weiß auch nicht, worauf Sie es zurückführen, daß Sie mich so verstehen.




Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008606900
Zusatzfrage des Abgeordneten Kastning.

Ernst Kastning (SPD):
Rede ID: ID1008607000
Herr Staatssekretär, da Sie soeben ausgeführt haben, das Heer verfüge nicht über den Flugzeugtyp Harrier, frage ich Sie, ob Ihnen als verantwortlichem Mann auf der Hardthöhe nicht bekannt ist, daß die Luftwaffe zu Übungszwecken gelegentlich auch Heeresflugplätze anfliegt.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Dies ist uns bekannt.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008607100
Herr Abgeordneter Kolbow, wollen Sie eine Zusatzfrage stellen? — Bitte sehr.

Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID1008607200
Danke, Herr Präsident. — In freundschaftlicher Verbundenheit mit meinem Kollegen Heistermann, Herr Staatssekretär, möchte ich fragen, was die Bevölkerung denn aus der Errichtung, dem Einbau von Betonplatten auf diesem Flugplatz, die sichtbar sind, schließen soll.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Ich nenne Ihnen einmal einige Maßnahmen, die wir dort durchführen: Es wird der Kontrollturm neu gebaut; es werden zwei Luftfahrzeughallen gebaut, eine andere wird neu instandgesetzt; es wird eine Abstellfläche für Hubschrauber — vielleicht ist es das, wonach Sie soeben gefragt haben — gebaut; es werden Versorgungseinrichtungen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Heizungen und einige Straßen repariert.
Mein Eindruck nach Gesprächen mit kommunalen Vertretern, meine daraus resultierende Kenntnis ist es, daß die Bevölkerung dies — entgegen manchem Eindruck, der hier augenscheinlich entsteht; ich weiß nicht, ob er entstehen sollte — ganz ruhig, gelassen und mit viel Verständnis sieht.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008607300
Keine weiteren Wortmeldungen mehr.
Ich rufe die Frage 43 des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) auf:
Welches Ergebnis hatten die in der Öffentlichkeit angekündigten Gespräche des Bundesministers der Verteidigung „auf höchster Ebene" in Washington über alternative Standorte für die Hubschrauberstationierung in WiesbadenErbenheim?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten verstehen und unterstützen das Anliegen der Bundesregierung, die für Wiesbaden-Erbenheim vorgesehenen Luftfahrzeuge zum Teil in. anderen Standorten zu stationieren.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008607400
Zusatzfrage? — Bitte.

Rudi Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1008607500
Herr Staatssekretär, sind nach der Ankündigung des Wiesbadener Oberbürgermeisters, Herrn Dr. Jentsch, diese Fragen in den letzten Gesprächen des Bundesverteidigungsministeriums in Washington erörtert worden?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Der Verteidigungsminister hat hierüber mit seinem Kollegen in Amerika gesprochen. Er wird diese Angelegenheit noch in diesem Monat auch mit General Otis detaillierter besprechen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008607600
Weitere Zusatzfrage, bitte.

Rudi Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1008607700
Konnte der Bundesverteidigungsminister auch auf die Besorgnisse, Befürchtungen und Bedenken der beiden Kommunalparlamente von Wiesbaden und Mainz hinweisen, und hat er die Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der Belastung der Rhein-Main-Region angemessen vorgetragen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Diese Bedenken, die zwar nicht im Detail, aber generell auch für andere, ähnliche Bereiche gelten, lagen dem Gespräch des Ministers zugrunde.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008607800
Weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1008607900
Herr Staatssekretär, ist dem Verteidigungsminister klar, daß in dem betroffenen Raum für diese Luftfahrzeuge eigentlich gar kein vernünftiger Platz zu finden ist, ohne die Interessen der Bevölkerung zu beeinträchtigen, und daß darum eine viel deutlicher auf Entspannung und Abrüstung gezielte Außenpolitik nötig wäre, um solche Belastungen von unserer Bevölkerung fernzuhalten?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es gibt doch zwischen den Kollegen in den verschiedenen Fraktionen überhaupt keinen Streit darüber, daß die Erhaltung der Sicherheit auf der einen und das stramme Bemühen um Abrüstung auf der anderen Seite zwei Ziele sind, die wir verfolgen. Dennoch muß alles getan werden — auch um Abrüstung zu ermöglichen, um am Verhandlungstisch etwas abzutrotzen —, damit die Streitkräfte einsatzfähig sind. Dazu gehört — ich sage: leider —, daß Panzer fahren und Flugzeuge fliegen, und dies bedeutet Beeinträchtigung für die Bevölkerung.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008608000
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1008608100
Herr Staatssekretär, wie habe ich Ihre eben gebrauchte Formulierung mit dem „strammen Bemühen" zu verstehen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: So, daß wir alle miteinander möglichst geschlossen Abrüstungsbemühungen unterstützen, die der Westen am Verhandlungstisch mit dem Osten betreibt, und daß wir uns dort nicht gegenseitig lähmen, Frau Kollegin.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008608200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 44 des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) auf:
Trifft es zu, daß die bisher von der Bundesregierung angebotenen Alternativstandorte von den US-Streitkräften nicht akzeptiert worden sind, und ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Bevölkerung von Mainz und Wiesbaden durch geeignete Maßnahmen für die Infrastruktur der vor-



Vizepräsident Wurbs
geschlagenen Alternativstandorte die US-Streitkräfte zur Änderung ihrer Stationierungspläne für Wiesbaden-Erbenheim zu bewegen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: In den Monaten Juli bis Oktober werden die amerikanischen Streitkräfte unter Beteiligung unseres Ministeriums eine Reihe von Flugplätzen besichtigt haben — einige sind bereits besichtigt —, um diese auf grundsätzliche Eignung zur Unterbringung zusätzlicher Luftfahrzeuge zu prüfen. Eine endgültige Stellungnahme der Streitkräfte der Vereinigten Staaten setzt umfangreiche Detailuntersuchungen voraus; diese sind eingeleitet.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008608300
Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr.

Rudi Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1008608400
Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie ein Schreiben des Department of Army an den Congressman Dickinson, in dem u. a. festgestellt wird, bis heute hätten die zuständigen Stellen in der Bundesrepublik keine brauchbaren Alternativen aufgezeigt?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Ich würde dieses Schreiben bewerten, wenn mir das vollständige Schreiben und nicht nur der von Ihnen vorgetragene Auszug vorläge. Aber nach dem einen Satz zu urteilen, den Sie ansprechen, geht dieses Schreiben an dem augenblicklichen Tatbestand, wie ich ihn beschrieben habe, überhaupt nicht vorbei. Wir werden die gründliche Überprüfung möglicher Alternativen erst zu dem Ihnen vorhin genannten Zeitpunkt abgeschlossen haben, und erst dann kann konkret gesagt werden, wohin möglicherweise wie viele Flugzeuge verlegt werden können.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008608500
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Rudi Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1008608600
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, ernsthafte Alternativen von seiten der Bundesrepublik in Erwägung zu ziehen und den Zusagen des Bundesverteidigungsministers, daß eine Stationierung in Erbenheim nicht erforderlich wird, zu entsprechen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, von „generell nicht" hat niemand gesprochen, aber es gibt das ernsthafte Bemühen — deshalb ist dies bis auf die Ebene zwischen Minister und Minister gehoben worden —, einen Weg zu finden, dort weniger als geplant und statt dessen woanders zu stationieren.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008608700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1008608800
Herr Staatssekretär, würden Sie einmal Kontakt mit dem Bundesminister für Raumordnung aufnehmen, um herauszubekommen, ob für die vorgesehenen Übungsbereiche der in Wiesbaden-Erbenheim zu stationierenden Luftfahrzeuge überhaupt noch Standorte vorhanden sein können, von denen nicht die gleiche Belastung für gleiche Bevölkerungsgruppen ausgeht?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie werden auch auf Grund Ihrer früheren Tätigkeit Kenntnis davon haben, daß bei solchen Entscheidungen Verbindung zwischen vielen Ministerien nicht nur auf Grund irgendwelcher Anregungen aufgenommen wird, sondern auch weil das vorgeschrieben ist, und vorgeschrieben ist es, weil es vernünftig ist. Wir sind in diesen Gesprächen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008608900
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 45 des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim auf:
Hält die Bundesregierung es für notwendig, verstärkte Bemühungen zu unternehmen, um Angehörige ausländischer Streitkräfte und ihre Familien während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland mit unserem Land vertraut zu machen (Kontakte zu deutschen Mitbürgern, Förderung von Freundschaftsvereinigungen, Unterstützung von gemeinsamen Fahrten nach Berlin, zur Zonengrenze oder zu bedeutsamen Orten deutscher Geschichte etc.), und welche finanziellen Mittel stehen für solche Bemühungen zur Verfügung?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Spies von Büllesheim, die Bundesregierung hat zahlreiche Vorhaben gefördert, die zum Ziel haben, Angehörige der alliierten Streitkräfte — nicht nur, aber besonders der Amerikaner — und deren Familien während ihres Aufenthaltes in Deutschland mit unserem Land vertraut zu machen. Unter anderem wurden gefördert: jährlich acht bis zehn Seminare für alliierte Offiziere, verschiedene Zeitschriften, z. B. die Zeitschrift des Verbandes des DeutschAmerikanischen Clubs; aus dem Einzelplan 05 der Auslandsabteilung des Presseamtes zur Verfügung gestellte Mittel wurden eingesetzt, um Seminare für Lehrer der alliierten Schulen mit jährlich über 600 Teilnehmern zu fördern; ferner wurde Informationsmaterial über unsere Bundesrepublik in verschiedener Form für die verschiedenen Adressatengruppen der Amerikaner bereitgestellt. Auch aus Mitteln des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit werden Fortbildungsveranstaltungen mit dem Ziel durchgeführt, junge Deutsche und Amerikaner oder andere Alliierte zu gemeinsamen Aktivitäten zusammenzuführen.
Die Bundesregierung ist vor dem Hintergrund der Größe dieser Aufgabe und der darin bestehenden Herausforderung allerdings der Meinung, daß dies fortgeführt und, wo immer möglich, noch verstärkt werden muß. Dies kann aber nur durch starke Unterstützung vieler privater ehrenamtlicher Gruppen, Organisationen und Zusammenschlüsse geschehen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008609000
Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1008609100
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Bemühungen auch deswegen verstärkt werden müssen, weil angesichts der vielen Demonstrationen vor Kasernentoren und der sonstigen Aktionen im militärischen Bereich ausländische Streitkräfte, die zu unserem Schutz hier in der



Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Bundesrepublik sind, sonst den Eindruck gewinnen müßten, in Feindesland zu sein?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Ich bin ganz sicher, würden wir diese Kontakte nach beiden Seiten hin noch intensiver ausbauen können, daß unsere Bevölkerung besser über den Auftrag und die Notwendigkeit, im Bündnis miteinander zu stehen, informiert wäre und umgekehrt die alliierten Soldaten wie aber auch deren Familien unsere Vorstellungen noch intensiver kennten, so daß es weniger, möglichst gar nicht zu ähnlichen Ausschreitungen käme.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008609200
Eine weitere Zusatzfrage bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1008609300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen etwas darüber bekannt, ob die von Ihnen gerade genannten Programme auch ausgenutzt worden sind, oder sind da etwa in der Vergangenheit Mittel übriggeblieben?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, überall, wo Programme liegenbleiben, hängt es natürlich davon ab, die Sache wieder lebendig zu machen. Im Haushaltsplan bereitgestelltes Geld macht es nicht. Hier lehrt die Erfahrung, wenn die kommunalen Vertreter wechseln, wenn, was leider sehr häufig und sehr schnell bei den Amerikanern der Fall ist, die Kommandeure und Chefs wechseln — sie wechseln fast alle zwei Jahre —, dann kann es zuweilen vorkommen, daß eine solche Zweibahnstraße der Partnerschaft erlahmt. Um dies in Gang zu bringen, bedarf es dann aber einer Anlaufphase. Völlig darnieder liegt dies nirgendwo. Ich habe in Vorbereitung auf Ihre Frage zwei Seiten — der Herr Präsident würde sagen, ich solle mich kürzer fassen; ich will sie nicht vortragen, ich leite sie Ihnen zu — herausgezogen, wo auch die Zahlen der Soldaten, die Jahr für Jahr ausgetauscht werden, aufgelistet sind. Es ist schon eine stolze Bilanz. Ich sage aber noch einmal, wir müssen sie noch verbessern und bedürfen da der Hilfe vieler.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008609400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1008609500
Herr Staatssekretär, da es um den Besuch bedeutsamer Orte deutscher Geschichte geht, darf ich fragen, ob Sie in ein solches Programm auch einbeziehen wollen Langemarck, Potsdam, Erfurt, Dresden, Leipzig, Ost-Berlin, Frankfurt/Oder, Stettin und was immer Sie noch mögen.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Was meinen Sie, wie schön dies wäre,

(Dr. Sperling [SPD]: Versuchen Sie es doch mal!)

wenn wir Soldaten, die hier bei uns stationiert sind, möglicherweise begleitet durch unsere eigenen, über eine Grenze, die keine mehr ist, dorthin führen könnten.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008609600
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Lowack.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1008609700
Herr Staatssekretär, eine der Hauptbarrieren im Austausch und in der Begegnung zwischen Mitgliedern der Streitkräfte und Deutschen ist das fehlende Verständnis, ist die Sprachbarriere. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten für die Bundesregierung, daß auch Mittel zur Verfügung gestellt werden, um zu beeinflussen, daß auf der einen Seite Mitglieder der ausländischen Streitkräfte die deutsche Sprache lernen und andererseits Deutsche vielleicht noch mehr an die englische Sprache bzw. an Sprachen der NATO herangeführt werden?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, überall, wo Soldaten mit Soldaten zusammenkommen, besteht diese Barriere nahezu nicht. Denn die deutschen Soldaten können sich alle ab einer bestimmten Bildungsstufe, von der Realschule angefangen, nahezu fließend, zumindest so, daß es ausreicht, in englisch ausdrücken, von uns aus gesehen. Die Amerikaner selbst bereiten in einem sehr intensiven Programm ihre Soldaten auch durch Sprachkurse vor, bevor sie nach Deutschland versetzt werden. Das Problem sind die Familien, der Kontakt von Familie zu Familie, wo diese Ausbildung nicht durchlaufen wurde. Hier versuchen die Amerikaner auch durch Angebote — das kann nicht befohlen werden — das zu verbessern. Die Barriere der Sprache ist nicht so hoch und ist nicht die Barriere, die hier die Grenzen setzt, um miteinander in Kontakt zu kommen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008609800
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim auf:
Ist das Bundesministerium der Verteidigung bereit und in der Lage, durch die Gestellung von Bussen und einfachen Unterbringungsmöglichkeiten oder auf andere Weise gemeinsame Fahrten von Angehörigen ausländischer Streitkräfte mit Deutschen an bedeutsame Orte deutscher Geschichte zu unterstützen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hält Veranstaltungen für begrüßenswert, die das Ziel haben, Angehörige der alliierten Streitkräfte während ihres Aufenthalts in Deutschland mit unserem Land vertraut zu machen. Daher werden wir wohlwollend prüfen, ob den Teilnehmern solcher Fahrten zur Unterstützung Unterkünfte oder auch Fahrzeuge der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden können.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008609900
Eine Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1008610000
Herr Staatssekretär, darf ich die mir zustehende Zusatzfrage dazu nutzen, zu fragen, ob Sie mir die Unterlagen, die Sie bei sich haben, aber hier nicht vorgelesen haben, zustellen werden.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Dies werde ich tun und ich werde sie der Frage zufügen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008610100
Keine Zusatzfrage.



Vizepräsident Wurbs
Der Fragesteller der Frage 47, Herr Abgeordneter Austermann, hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Danke sehr, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Sämtliche Fragesteller haben um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe dann den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Dafür steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schulte zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 57 der Frau Abgeordneten Blunck auf:
Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung für den Fall treffen, daß aus dem Wrack des im Ärmelkanal liegenden französischen Frachters die mit Atommüll gefüllten Fässer austreten und auf die deutsche Nordseeküste zuzutreiben drohen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1008610200
Frau Kollegin, Vorkehrungen der Bundesregierung für den Fall des Austritts von Uranhexafluoridbehältern, UF6, aus dem vor der belgischen Küste gesunkenen Frachter „Mont Louis" zum Schutz der deutschen Nordseeküste sind nach gegenwärtiger Lage der Dinge am Unfallort nicht zu treffen. Diese Beurteilung ergibt sich aus den vorliegenden, nach den Vereinbarungen des Bonn-Abkommens für die Zusammenarbeit bei Verschmutzungen der Nordsee durch 01 übermittelten Lageberichten durch die zuständigen belgischen Behörden und den Stellungnahmen der für den Themenkomplex „Gefährliche Güter" zuständigen deutschen Fachbehörden.
Die Gefahr des Vertreibens von UF6-Behältern in deutsche Küstengewässer besteht nicht, weil das Gesamtgewicht dieser Behälter je 10 t schwerer als das verdrängte Seewasser ist, daher der erforderliche Auftrieb fehlt und ein weiträumiges Vertreiben nach bisherigen Erkenntnissen und Messungen unmöglich erscheint.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008610300
Eine Zusatzfrage, bitte sehr.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1008610400
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß diese Fässer auch kaputtgehen können und daß dann die Annahme, die Sie vorgebracht haben, daß keine Gefährdung vorhanden ist, nicht mehr richtig ist?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Eine Reihe von Experten, darunter auch einige im Bundesministerium für Verkehr, haben sich darüber Gedanken gemacht und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß auch für den Fall des Kaputtgehens eine Gefahr für unsere Küste nicht besteht. Wir werden aber trotzdem nach Auswertung des Unfalls ganz exakt prüfen, ob es notwendig ist, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008610500
Ich rufe die Frage 58 der Frau Abgeordneten Blunck auf:
Werden seitens der Bundesregierung in diesem Fall auch besondere Maßnahmen zum Schutz der deutschen Fischerei ins Auge gefaßt, und wenn ja, welche?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, eine besondere Gefahrensituation für die deutsche Fischerei besteht durch die gegenwärtige Lage am Unfallort nicht. Sollte sich jedoch diese Lage durch Freisetzung von Schadstoffen in einem Maße ändern, daß Risiken für die deutsche Fischerei befürchtet werden müssen, kann diese unverzüglich auch überregional durch bestehende Meldewege gewarnt werden. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort auf Ihre vorherige Zusatzfrage.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008610600
Eine Zusatzfrage, bitte sehr.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1008610700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen die Rundfunkmeldung unmittelbar nach dem Sinken des Schiffes bekannt, wo die Fischer aufgefordert wurden, die entsprechenden Fässer, wenn sie in ihre Netze gingen, über Bord zu werfen, und was halten Sie von dieser Aufforderung?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, mir ist diese Meldung nicht bekannt, und ich möchte die Meldung im Wortlaut haben, um eine seriöse Antwort geben zu können. Ich gehe dieser Frage aber gern nach.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008610800
Eine weitere Zusatzfrage.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1008610900
Herr Staatssekretär, können Sie mir die Vorkehrungen, die eigentlich getroffen werden müßten, jetzt nennen?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Ich habe Ihnen gesagt, daß eine Gefahr für deutsche Küstengewässer und damit für die Fischerei in diesem Gebiet nicht besteht. Es geht deswegen im Augenblick lediglich darum, daß sichergestellt sein muß, daß frühzeitig für den Fall gewarnt wird, daß eine Gefahr kommt. Ich habe vorher in meinen Antworten gesagt, daß eine solche Gefahr nicht zu erwarten ist.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008611000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sielaff.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1008611100
Herr Staatssekretär, müßten nicht konkrete Vorkehrungen bereits vorher getroffen werden, und müßte nicht bekannt sein, was man tut, wenn dieser oder jener Fall eintritt?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Transport solcher Güter ist in verschiedenen Abkommen geregelt und wird international gleich betrieben. Es geht hier auch um eine besondere Verpackung solcher Güter. Es ist sichergestellt, daß nichts passieren kann. Wir werden dennoch nach der Auswertung des Unfalls weitere Überlegungen anstellen.

(Sielaff [SPD]: Überlegungen sind zu wenig!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008611200
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 59 der Frau Abgeordneten Geiger auf:



Vizepräsident Wurbs
Welche Einsparungen verspricht sich die Bundesregierung durch die Einstellung des Schienenhalts in der Gemeinde Farchant, nachdem der Bahnhof Farchant nach wie vor mit denselben Personen besetzt ist?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn muß die Auflassung der Personenzughalte in Farchant im Gesamtzusammenhang der Reisezugbedienung auf der Strecke München-Mittenwald gesehen werden.
Mit Einführung einer eilzugmäßigen Bedienung soll vorrangig eine Attraktivitätssteigerung auf dieser Strecke erreicht werden. Neben den erzielbaren Einsparungen — das sind Vorhaltungskosten für die Infrastruktur, Entfall von Zügen durch bessere Umlaufgestaltung, Vermeidung von Neuinvestitionen für die Reisendensicherung — erwartet die Deutsche Bundesbahn hierdurch einen Verkehrszuwachs und damit eine Verbesserung ihres Wirtschaftsergebnisses.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008611300
Zusatzfrage, bitte sehr.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1008611400
Herr Staatssekretär, glauben Sie wirklich, daß es von der Bevölkerung verstanden wird, wenn dasselbe Bahnhofspersonal noch da ist, aber nur noch Schrankenwärterfunktionen ausübt?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, wir hatten j a über diese Frage bereits ein Gespräch im Verkehrsministerium. Wir sind auch dieser Frage nachgegangen. Wäre die Gesamtkonzeption für die Eilzug- und für die ersatzweise Busbedienung auch unter Beibehaltung dieses Bahnhofs möglich gewesen, dann hätten wir uns noch mehr dafür eingesetzt, daß dieser Bahnhof bestehen bleibt. Ich gehe jedoch davon aus, daß der Schrankenwärter in der Zukunft einen Arbeitsplatz erhalten kann, wenn die Schranken an dieser Stelle nicht mehr bestehen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008611500
Weitere Zusatzfrage.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1008611600
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß die Bevölkerung es für einen Schildbürgerstreich halten könnte, wenn der Zug zwar wegen des Begegnungsverkehrs halten muß, aber die Menschen dort nicht ein- und aussteigen dürfen?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, wir sind dieser Frage nach unserem Gespräch nachgegangen. Ich muß Ihnen einräumen, daß eine ganze Reihe von Fragen oder von Punkten der Kritik in diesem Fall offen sind, und zwar ganz einfach deswegen, weil die Technik an dieser Stelle nicht so ist, daß jedermann sofort die neue Maßnahme versteht.

(Lachen bei der SPD)

Umgekehrt standen aber die Deutsche Bundesbahn und die regionale Omnibusgesellschaft vor der Frage, ob das Gesamtkonzept gehalten werden kann, wenn man an einem Bahnhof weiter ein- und aussteigen kann. Die Frage kam auf: Was machen alle anderen Bahnhöfe? Sie haben sich ja auch als
Abgeordnete dieses Raumes dafür eingesetzt, daß nicht nur der Bahnhof Farchant aufrechterhalten bleibt. Es bestand also für die Deutsche Bundesbahn die Gefahr, daß, wenn man eine Ausnahme macht, die eilzugmäßige Bedienung, der Stundentakt auf dieser Strecke und damit die Attraktivitätssteigerung entfallen und außerdem das Omnibusangebot nicht so ausgebaut werden kann, wie dies eigentlich gewünscht wurde.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008611700
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1008611800
Herr Staatssekretär, läßt sich Ihre Einlassung, daß die Technik dort nicht so sei, daß die Bevölkerung das alles versteht, als ein Bemühen Ihrerseits interpretieren, dem Kollegen Schwarz-Schilling eine zusätzliche Begründung zu geben, warum dieser Raum ganz schnell und dringend verkabelt werden muß — mit einem entsprechenden Aufklärungsprogramm für die Bevölkerung, damit die Fragen von Frau Geiger dort befriedigend geklärt werden können?

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008611900
Ich glaube, Herr Abgeordneter, die Frage steht nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage.

(Kolbow [SPD]: Sie müssen das genauso großflächig sehen wie die Verkabelungspläne! — Weitere Zurufe von der SPD)

Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 60 der Abgeordneten Frau Geiger auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß den Kunden im Bahnhof Farchant keine Fahrkarten verkauft, keine Zugauskünfte und Informationen mehr gegeben werden und daß die neu eingesetzten RVO-Linienverbindungen nicht reibungslos arbeiten?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, der von Ihnen angesprochene Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt. Nachdem der Bahnhof Farchant für den Personenverkehr geschlossen worden ist, besteht auch kein Bedarf mehr, dort Eisenbahnfahrkarten zu verkaufen bzw. Reisezugauskünfte zu erteilen. Dies klingt eigentlich ganz logisch. Das kann im unmittelbar benachbarten Bahnhof Garmisch-Partenkirchen geschehen.
Die Busdienste der RVO, des Regionalverkehrs Oberbayern, nach denen Sie ebenfalls gefragt haben, laufen nach unseren Informationen in aller Regel ohne Schwierigkeiten. Wenn Sie andere Informationen haben, wäre ich dankbar, wenn Sie mir diese übermittelten.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008612000
Zusatzfrage, bitte sehr.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1008612100
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß es für den ersten Morgenzug um 5.15 Uhr keinerlei Busverbindung nach Oberau und Garmisch-Partenkirchen gibt — das sind die nächsten Haltepunkte, wo man zusteigen könnte — und die RVO-Busse bei geringfügig-



Frau Geiger
sten Verspätungen, schon bei zwei Minuten, nicht auf die ankommenden Zuggäste warten?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, dies war uns bisher nicht bekannt. Ich bin dankbar, daß Sie diese Aufklärung geben. Wir werden dieser Frage nachgehen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008612200
Zweite Zusatzfrage, bitte sehr.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1008612300
Herr Staatssekretär, kann die Gemeinde Farchant damit rechnen, daß die etwas unverständliche Entscheidung der Bundesbahn, den Farchanter Bahnhof zu schließen, neu überdacht wird und der Bahnhof auch wegen der in diesem Gebiet hoffnungslos überlasteten Bundesstraße 2 wieder eröffnet wird?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, davon können Sie nicht ausgehen. Sonst hätte ja die Deutsche Bundesbahn diesen Bahnhof nicht gerade geschlossen.

(Heiterkeit)

Sollte sich allerdings herausstellen, daß der Stundentakt wider Erwarten nicht angenommen wird und daß der Omnibusverkehr nicht richtig organisiert werden kann, müßten neue Überlegungen angestellt werden. Aber wir sind heute nicht in einer Situation, daß dies bereits notwendig wäre.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008612400
Zusatzfrage des Abgeordneten Lambinus.

Uwe Lambinus (SPD):
Rede ID: ID1008612500
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist der Bahnhof Far-chant jetzt personell so ausgestattet wie vor seiner Schließung; dennoch erhalten die Kunden der Deutschen Bundesbahn dort keine Fahrkarten und Fahrplanauskünfte mehr. Können Sie mir vielleicht sagen, wie dieses Verhalten der Deutschen Bundesbahn mit den Zielen der Bundesbahn in Übereinstimmung zu bringen ist, bürgernah und kundenfreundlich zu sein?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir haben uns um diese Frage sehr intensiv bemüht. Daß ein Bundesbahnbediensteter dort noch tätig ist, liegt an der Tatsache, daß es dort eine Schranke gibt. Es gibt sicher einen Unterschied zwischen der Deutschen Bundesbahn als Großunternehmen und einem mittelständischen Betrieb. Es gibt auch Vorschriften dafür, was ein einzelner Bediensteter zu tun hat. Daß der Bahnhof geschlossen wurde, liegt aber nicht nur an der Frage, was man konkret an diesen Bahnhof einsparen kann, sondern daran, daß man einen Stundentakt, einen Eilzugverkehr von und nach München einrichten wollte, und auch daran, daß man die Busdienste so gestalten wollte, daß sie sich einigermaßen rentieren und eine vernünftige Versorgung der Bevölkerung im öffentlichen Personennahverkehr sichergestellt ist.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008612600
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1008612700
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, meinen Eindruck entgegenzunehmen, daß überhaupt nicht an einem intensiven bürokratischen Bemühen, sondern nur an vernünftigen Ergebnissen für den Bürger zu zweifeln ist?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe vorhin bereits eingeräumt, daß die Gestaltung dieses Einzelfalls nicht für jedermann von vornherein verständlich ist. Aus diesem Grund habe ich mich persönlich in dieser Frage eingesetzt, noch bevor der Bahnhof geschlossen wurde. Es ging dann allerdings — und das sage ich jetzt zum dritten Mal — um die Frage: Wie kann man einen Stundentakt im Eilzugverkehr einführen, und wie kann man den Omnibus so attraktiv machen, daß die Bedienung auch in der Zukunft gesichert ist? Nach der Abwägung dieser Fragen wurde von der Deutschen Bundesbahn so entschieden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008612800
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 61 des Abgeordneten Kastning auf:
Ab wann kann mit dem Einsatz rollstuhlgerechter Wagen bei der Deutschen Bundesbahn mindestens bei einigen täglichen Zugverbindungen im Schienennahverkehr und Schienenregionalverkehr außerhalb von S-Bahnbereichen auf Strecken mit nennenswerter Nutzung durch Rollstuhlfahrer gerechnet werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wegen des Sachzusammenhangs möchte ich Ihre Fragen 61 und 62 zusammen beantworten, wenn Sie damit einverstanden sind.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008612900
Sind Sie damit einverstanden, Herr Abgeordneter?

Ernst Kastning (SPD):
Rede ID: ID1008613000
Ja.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008613100
Gut. Ich rufe auch die Frage 62 des Abgeordneten Kastning auf:
Welche Absichten bestehen bei der Deutschen Bundesbahn, neben der eigentlichen Beförderung von Rollstuhlfahrern auch das Problem des Ein- und Aussteigens dieser Fahrgäste technisch zufriedenstellender als bisher und nicht nur auf Großbahnhöfen zu lösen?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Die Deutsche Bundesbahn unternimmt seit langem Anstrengungen, im Rahmen eines kundenfreundlichen Angebotes auch den behinderten Fahrgästen das Reisen durch eine besondere Gestaltung von Anlagen und Fahrzeugen zu erleichtern. Sie hat bisher schon folgende behindertenfreundliche Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durchgeführt: Verbesserungen der Zu- und Abgänge im Bahnhofsbereich sowie Bahnsteigerhöhungen, Bau von Behinderten-Toiletten, Erprobung von Einstieghilfen, Verbreiterung der Türen und Vergrößerung der Einstiegräume in den Fahrzeugen, Einführung von eisenbahngerechten Rollstühlen, Einleitung der Beschaffung behindertenfreundlicher IC-Reisezugwagen.
Die Deutsche Bundesbahn prüft außerdem im Zusammenhang mit der Beschaffung von behindertenfreundlichen IC-Großraumwagen — die die Be-



Parl. Staatssekretär Dr. Schulte
nutzung aller IC-Verbindungen für behinderte Fahrgäste wesentlich verbessern wird —, wie das Problem des Ein- und Aussteigens auf den 48 Bahnhöfen des IC-Netzes zufriedenstellend gelöst werden kann. Die Untersuchungen umfassen bauliche und personelle Voraussetzungen sowie die Konstruktion maschineller Einstieghilfen.
Eine generelle Ausweitung dieser Maßnahmen auf den Nah- und Regionalverkehr bis 50 km Reiseentfernung, in dem jährlich nahezu 1 Milliarde Reisende — das sind 85 % aller Reisenden — befördert werden, ist wegen der dort nicht optimalen Zugangs- und Bahnsteigverhältnisse und des derzeit nicht uneingeschränkt geeigneten Wagenmaterials nur langfristig und mit hohem Mittelaufwand im Rahmen von Neuinvestitionen zu realisieren.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008613200
Zusatzfrage, bitte sehr, Herr Abgeordneter Kastning.

Ernst Kastning (SPD):
Rede ID: ID1008613300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen eigentlich entgangen, daß ich in meinen Fragen nach bestimmten Strecken im Regionalverkehr gefragt habe und nicht nach dem Intercity-Bereich? Was Sie sagten, war mir alles bekannt. Stimmen Sie mit mir überein, daß die derzeitige Beförderung von an den Rollstuhl gebundenen Personen auf Strecken von 50 km im Gepäckwagen — auch im Winter! — Viehtransporten ähnlichen Bedingungen gleichkommt?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Deutsche Bundesbahn weiß, daß die bisherige Ausstattung ihrer Infrastruktur gerade in dieser Frage nicht befriedigend ist. Es hängt allerdings davon ab, welche zusätzlichen Möglichkeiten durch Mittelbereitstellung gefunden werden können. Ich habe Ihnen gesagt, daß gerade im Nahverkehr 85 % des Verkehrs abgewickelt werden. Schon aus dieser Prozentzahl können Sie ablesen, wie hoch der Mittelaufwand sein wird.

(Abg. Kastning [SPD] meldet sich zu einer Zusatzf rage)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008613400
Es ist mir leider nicht mehr möglich, noch Fragen zuzulassen. Der Rest der Fragen wird schriftlich beantwortet.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt.
Ich rufe die Zusatzpunkte 2 bis 14 auf:
2. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/1972 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kübler
3. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/1992 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Sauter (Ichenhausen)

4. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/1993 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Sauter (Ichenhausen)

5. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/1994 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Sauter (Ichenhausen)

6. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/1995 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom Dr. Schwenk (Stade)

7. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/1996 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom Dr. Schwenk (Stade)

8. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/1997 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom Dr. Schwenk (Stade)

9. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/1998 —



Vizepräsident Wurbs
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom Dr. Schwenk (Stade)

10. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/1999 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom Dr. Schwenk (Stade)

11. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/2000 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom Dr. Schwenk (Stade)

12. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/2001 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom Dr. Schwenk (Stade)

13. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/2002 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom Dr. Schwenk (Stade)

14. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/2003 —
Berichterstatter: Abgeordneter Buschbom
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf den Drucksachen 10/1972 und 10/1992 bis 10/2003 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Danke. — Gegenstimmen! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlungen des Ausschusses sind angenommen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Bachmeier, Buschfort, Dreßler, Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Glombig, Heyenn, Kirschner, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Lutz, Peter (Kassel), Reimann, Schmidt (München), Schreiner, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Steinhauer, Stiegler, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung
— Drucksachen 10/81, 10/1968 —
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Sind Sie mit dieser Regelung einverstanden? — Das ist der Fall.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bachmaier.

Hermann Bachmaier (SPD):
Rede ID: ID1008613500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben diese Debatte nicht zuletzt deshalb gefordert, um auch vor der Öffentlichkeit auf ein brennendes Problem hinzuweisen und um klarzumachen, wer daran schuld ist, daß dieses Problem nicht schon längst vom Tisch ist. Es geht um den Schutz der Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, weil der Betrieb Konkurs macht.
Zunächst einmal gab es hier klare Orientierungsdaten. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1978 stand nämlich fest, auch und gerade im Konkurs ist es möglich, Sozialpläne zu vereinbaren und darin zur Milderung der schlimmsten sozialen Härten Abfindungszahlungen an die entlassenen Arbeitnehmer vorzusehen. Diese Zahlungen sollten, so das Bundesarbeitsgericht, vorrangig abgewickelt werden.
Die Praxis konnte mit diesen Vorgaben gut leben. Beide Seiten wußten, woran sie waren. Die Arbeitnehmer mußten nicht ins Blaue hinein Kündigungsschutzklagen erheben und damit die Arbeitsgerichte zusätzlich belasten. Der Konkursverwalter hatte auch klare Daten, die er in ein Sanierungskonzept für überlebensfähige Betriebe einsetzen konnte.
Wie notwendig eine gesetzliche Absicherung dieses praktikablen Konzepts ist, wurde allen deutlich, als das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr die vom Bundesarbeitsgericht vorgenommene Rechtsfortbildung für unzulässig erklärte. Unser entsprechender Gesetzentwurf lag zu diesem Zeitpunkt schon ein halbes Jahr auf dem Tisch. Nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes mußten sich die Arbeitnehmer mit ihren Sozialplanansprüchen ganz am Ende der Schlange einreihen. Sie mußten feststellen, daß ihre Forderungen nicht einmal mehr das Papier wert waren, auf dem sie standen. Sie mußten die Erfahrung machen, daß gerade im Konkurs der Satz „Den Letzten beißen die Hun-



Bachmaier
de" bittere Wahrheit ist. Wenn man hinten ansteht, bekommt man im Durchschnitt nicht einmal 3 % von dem, was man eigentlich beanspruchen könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens nur festgestellt, daß es nicht Sache der Gerichte sein dürfe, ohne entsprechende Gesetzesänderung einen Sozialplananspruch dort in die hundert Jahre alte Konkursordnung einzubauen, wo er nach seiner sozialen Bedeutung hingehört. Dieser Schritt, so sagt das Bundesverfassungsgericht, stehe nur dem Gesetzgeber zu. Das Parlament, wir also, dürfen durchaus das festschreiben, was das Bundesarbeitsgericht 1978 entschieden hat und was sich als praktikabel erwiesen hat.
Natürlich muß der gute Wille vorhanden sein, entsprechend zu handeln und etwas für die Arbeitnehmer zu tun. In diesem Punkt muß man doch wohl, was Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, und was insbesondere Sie, Herr Minister Engelhard, betrifft, ganz erhebliche Zweifel anmelden.

(Beifall bei der SPD)

Wenn bei Ihnen wirklich der gute Wille da wäre und wenn Sie wirklich etwas für den sozialen Schutz der Arbeitnehmer tun wollten, hätten Sie nicht so lange mit ständig wechselnden Begründungen auf Zeit gespielt,

(Beifall bei der SPD)

dann hätten Sie spätestens nach dem Anhörungsverfahren, das auf unsere Veranlassung im Frühjahr dieses Jahres stattgefunden hatte, sagen können: Jawohl, die Sache ist auch unser Anliegen. Wir machen da mit. — So hätten Sie etwas für die Kontinuität und auch die Rechtssicherheit getan.

(Beifall bei der SPD)

Was tun Sie statt dessen? Sie lassen den Justizminister ein mageres Alternativmodell ausarbeiten und Zahlenspielereien anstellen, mit denen nachgewiesen werden soll, daß Ihr Alternativmodell letztlich doch zu ähnlichen Ergebnissen komme wie die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Wenn Ihre Zahlenspielereien aber wirklich stimmen — Zweifel sind nach unserer Ansicht hier angebracht — und wenn Ihr Modell tatsächlich dasselbe bringt wie die frühere BAG-Rechtsprechung, warum machen Sie dann nicht bei unserem Vorschlag mit? Mir hat bisher noch keiner erklären können, warum die kontinuierliche Fortsetzung der bisherigen Praxis, die sich nach der früheren Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt hatte, nun auf einmal durch ein kompliziertes, vollkommen anders angelegtes Modell ersetzt werden soll, ein Modell, das nur bis zum Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform gelten soll.
Bei Ihrem Modell gibt es eine ganze Reihe völlig ungeklärter Probleme. Gerade CDU-regierte Länder haben darauf bei der Beratung im Unterausschuß des Bundesrates hingewiesen. Nur eines dieser Probleme sei hier am Schluß kurz erwähnt. Die Länder fragen zum Beispiel: Wie kann sichergestellt werden, daß auf die Forderungen aus einem
Sozialplan möglichst umgehend Abschlagszahlungen geleistet werden? Die Länder befürchten, daß bei dem Engelhardschen Modell die Auszahlung von Leistungen zunächst weitgehend blockiert wird. — Alle diese Fragen, alle diese Probleme gibt es nicht, wenn Sie unserem Vorschlag folgen und das zum Gesetz machen, was sich in jahrelanger, vom Bundesarbeitsgericht bestätigter Praxis bewährt hatte.
Danke sehr.

(Beifall bei der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008613600
Das Wort hat der Abgeordnete Eylmann.

Horst Eylmann (CDU):
Rede ID: ID1008613700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bachmaier, ich muß Sie btten, mit mir gemeinsam einen kurzen Blick zurück zu tun, um einige Tatsachen zurechtzurücken: 1972 Betriebsverfassungsgesetz. Kurz danach wurde bereits streitig, ob die Regelung über den Sozialplan auch im Konkursfall gilt. 1974 entschied das BAG: Jawohl, Sozialpläne müssen auch im Konkurs aufgestellt werden. Dann wurde sofort streitig, mit welcher Rangstelle diese Ansprüche zu befriedigen seien. Weder die SPD-Fraktion noch der damals von Ihnen gestellte Justizminister haben in den folgenden Jahren irgend etwas unternommen, um diese Unklarheit zu beseitigen. Ende 1978 Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts: absolute erste Rangstelle für Sozialplanansprüche. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Entscheidung, schon aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus, lagen auf der Hand. Alsbald wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt. Immer noch absolutes Nichtstun auf seiten der SPD und der von Ihnen gestellten Justizminister.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Sie haben nichts getan, um diese Unklarheit zu beseitigen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Erst Ende 1982, kurz vor Toresschluß der 9. Legislaturperiode, sind Sie mit einem Gesetzentwurf gekommen. Den haben Sie dann in der 10. Legislaturperiode im Mai vergangenen Jahres, wiederholt, kurz bevor die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt wurde. Das war nun nicht ein sehr freundlicher Zug gegenüber dem Bundesverfassungsgericht; denn Sie wollten die Entscheidung, die Sie befürchteten, damit konterkarieren. Dann kam die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Oktober. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Erst am 30. April dieses Jahres hat dann das Bundesarbeitsgericht endgültig entschieden: letzte Rangstelle.
Noch nicht einmal vier Monate nach dieser Entscheidung, hat Ende August die jetzige Bundesregierung ihren Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt. Was Sie in den zehn Jahren nicht geschafft haben, haben wir in vier Monaten geschafft. Da, Herr Kollege Bachmaier, gehört dann schon ein erheblicher



Eylmann
Mut dazu, der Bundesregierung Untätigkeit vorzuwerfen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

— Das ist kein Unsinn. Die genannten Daten können Sie j a nachvollziehen.
Ich will Ihnen ein Weiteres sagen: Ihr Entwurf hat nicht die geringste Chance der Verwirklichung, und zwar aus der Sache heraus. Wenn Sie die Insolvenzrechtsreform wollen, wenn Sie das Ergebnis des Hearings aufgenommen haben, dann wissen Sie doch, daß es völlig unmögich ist und eine ganz eindeutige Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes wäre,

(Bachmaier [SPD]: Das war nicht der Tenor der Anhörung!)

allein den Abfindungsansprüchen aus dem Sozialplan den ersten Rang einzuräumen. Sie vergessen insbesondere, daß das doch nicht zu Lasten des Arbeitgebers, des Unternehmers geht, sondern zu Lasten der anderen Konkursgläubiger, und das sind zum Teil auch kleine Leute und Handwerker, die durch große Konkurse in Schwierigkeiten kommen.
Bedenken Sie bitte einmal: In 16 % aller KonkursSozialpläne werden 95 bis 100 % der freien Masse aufgezehrt, bei 32 % sind es noch 55 % der freien Masse, die durch die Abfindungsansprüche aufgezehrt werden. Das ist doch ein unhaltbarer Zustand.
Sie sollen auch einmal einen Blick über die Grenzen werfen. In Österreich ist 1982 eine Insolvenzrechtsreform in Kraft getreten — das sind ja Ihre Parteifreunde, die das gemacht haben —, die alle Vorrechte beseitigt hat. Wir müssen doch bei der Insolvenzrechtsreform zurückkommen zu dem Grundsatz par conditio creditorum, die Gläubiger müssen gleichbehandelt werden.
Den jetzt vorliegenden Entwurf der Bundesregierung — wir werden noch darüber reden —,

(Dr. de With [SPD]: Auf unseren Druck zustande gekommen!)

werden wir sorgfältig prüfen. Er scheint mir an der äußersten Grenze dessen zu liegen, was wir noch machen können, ohne die Reform zu präjudizieren. Wir werden jedenfalls noch in diesem Jahre zu einer gesetzlichen Regelung kommen. Wir werden damit für die betroffenen Arbeitnehmer die Sicherheit und Klarheit der Rechtslage schaffen, die Sie in den Jahren Ihrer Regierungsverantwortung nicht erreicht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008613800
Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID1008613900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte nur ganz kurz unsere dringende Hoffnung zum Ausdruck bringen, daß das, was wir heute tun, einer viel wichtigeren Aufgabe nicht entgegenläuft, nämlich ein wirklich umfassendes, vernünftiges neues Insolvenzrecht zu schaffen. Es ist sehr bedenklich, so meine ich, daß wir hier einen einzelnen Punkt herausnehmen und für eine Gruppe von Beteiligten, die sicherlich sehr wichtig ist — das bestreiten wir überhaupt nicht —, nämlich für die Arbeitnehmer, eine Vorabregelung treffen, die sich hinterher als nachteilig erweisen könnte, wenn man bei den weiteren Beratungen auf Grund der Ergebnisse einer Kommission, die ihren Bericht überhaupt noch nicht abgeliefert hat, erkennt, welche anderen Gruppen auch sehr berechtigte Ansprüche haben.
Das Allerwichtigste insbesondere im Interesse der Arbeitnehmer muß doch wohl sein, daß mehr Betriebe als bisher, wenn sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, auch erhalten bleiben.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Dies kann nicht dadurch gefährdet werden, daß die eine oder die andere Gruppe zuviel aus dieser Masse vorab zugebilligt bekommt. Ich denke ja übrigens an ganz andere als die Arbeitnehmer, die sicherlich das Recht haben, als erste an dem, was schließlich etwa noch da ist, angemessen beteiligt zu werden. Ich denke z. B. auch daran, daß es möglich ist, durch Gnadenerweise von hoher und höchster Hand, nämlich von Inspektoren und Oberregierungsräten, lange Zeit hindurch erhebliche Steuern zu stunden, um dem Unternehmen zu helfen — mit wenig Einsicht in die betrieblichen Notwendigkeiten —, und anschließend zuzugreifen, d. h. sich auf das bevorrechtigte Zugriffsvermögen des Staates die ganze Zeit zu verlassen und damit allen anderen Gläubigern einschließlich den Arbeitnehmern den Rest, der da etwa noch an Barem ist, wegzunehmen.
Das alles im Zusammenhang zu regeln ist unsere Aufgabe. Wir haben zu unserem großen Bedauern gehört, daß es nicht möglich sein wird, in dieser Legislaturperiode zu einem abschließenden Ergebnis der Reform im ganzen zu kommen. Wir hoffen immer noch, daß sich daran etwas ändern könnte, wenn die Kommission ihren Bericht abgeliefert hat und das Ergebnis auch in unseren Kreisen diskutiert und im Justizministerium aufbereitet werden kann. Aber wir bitten dringend darum, im ganzen zu einer Lösung zu kommen. Wir hoffen sehr, daß niemand glaubt, es sollten jetzt mit einer bevorrechtigten Regelung Besitzstände geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang habe ich dann allerdings noch eine Anmerkung zu machen. Ich weiß wirklich nicht, warum sich dieses Haus — wir hatten ja gestern eine sehr zu Herzen gehende Selbstverständnisdebatte — in seinem Selbstverständnis nicht in etwas anderer Weise mit den Gerichten auseinandersetzt, als das der Fall ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das uns in dieser Frage zum Handeln gezwungen hat, war längst überfällig. Es sollte nicht dazu führen, daß man jetzt den Schwarzen Peter hin und her schiebt und sagt, das Parlament habe ja geschwiegen und deshalb sei ein Urteil erforderlich gewesen. Vielmehr sollte dieses Urteil dazu führen, daß wir einerseits beizeiten handeln, andererseits aber auch darauf dringen — das



Kleinert (Hannover)

sage ich in diesem Zusammenhang mit großem Nachdruck —, daß vom Gericht nicht eine Lücke, die bewußt offengelassen wird, nicht gefüllt wird, wenn gesetzliches Handeln geboten ist.

(Beifall bei der FDP)

Es gibt nämlich einige Tatbestände, die vom Gesetzgeber nicht geregelt worden sind, weil er das einfach nicht will. Das ist noch lange kein Grund, doch immer wieder im Zusammenhang mit Fragen eine Regelung zu versuchen, von denen das Bundesverfassungsgericht sagt, hier dürfe das Gericht nichts regeln.
Unseren Teil der Verantwortung müssen wir stärker sehen. Aber andere sollten sich bei dieser Gelegenheit auch nicht unnützerweise einen Bruch heben, so wie es das Bundesarbeitsgericht eindeutig getan hat.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008614000
Das Wort hat der Bundesminister der Justiz.

Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID1008614100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße die heutige Aussprache; denn § 62 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages ist ja ein heilsames Instrument der Selbstvergewisserung und der Selbstkontrolle des Parlaments sowie ein Stück der Kontrolle der Regierung. Ich begrüße die Aussprache auch deshalb, weil sie Gelegenheit gibt, einiges, was in der Vergangenheit so lautstark angesprochen worden ist, doch noch einmal in die Erinnerung zurückzurufen.
Mich hat es doch beträchtlich gewundert, daß Herr Kollege Bachmaier es heute dabei hat bewenden lassen, noch einmal zu betonen, wie schön und allein richtig der SPD-Entwurf sei, und alles, was er vorher während der Sommerpause in der Presse lautstark verlautbart hat, mit fast keinem Wort angesprochen hat.
Worum geht es in der Sache? In der Sache geht es darum, daß dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages ein Entwurf der SPD vorliegt, der noch nicht als Gesetz beschlossen worden ist, und dies, obwohl es bereits drei Anläufe gegeben hat, einmal im Bundesrat und zweimal im Deutschen Bundestag.
Nur stellt sich die Frage, was eigentlich die Alternative zu diesem Antrag der SPD ist. Die in der Sache einzig richtige Alternative wäre die Ablehnung des Antrags gewesen. Es stellt sich die Frage, ob dieses Verfahren der Opposition lieber gewesen wäre. Denn in der Sache kann dieser Antrag nicht Gesetz werden, weil er dem Anliegen in keiner Weise förderlich ist.
Sie wollen mit Ihrem Antrag beim Konkurs des Arbeitgebers Sozialplanforderungen ein uneingeschränktes Supervorrecht einräumen. Eine solche Lösung begegnet — wenn man sich sehr vorsichtig ausdrückt — schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Schließlich ist Ihr Vorschlag auch in keiner Weise mit dem vereinbar, was schon unter einem SPD-Justizminister auf den Weg gebracht worden war und wohl hoffentlich unser aller Zustimmung hat, nämlich der vorgesehenen Reform des Insolvenzrechts. Denn wie soll man etwa von Mobiliarsicherheitsgläubigern — um nur eine Gruppe herauszugreifen — erwarten können, daß sie innerhalb dieser Reform gewisse Opfer bringen, daß sie ihrerseits Verfahrensbeiträge leisten, wenn auf der anderen Seite unter Umständen die Gefahr besteht, daß die gesamte vorhandene Masse von dem aufgezehrt wird, was Sozialpläne beanspruchen?
Nein, da machen Sie es sich etwas einfach. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war ja eine offensichtliche Notgeburt. Das Bundesarbeitsgericht hat dies auch selbst eingeräumt.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008614200
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten de With?

Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID1008614300
Ich bitte darum.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID1008614400
Herr Minister, sind Sie bereit einzuräumen, daß Sie bis zu dem von der SPD-Fraktion beantragten Anhörungsverfahren im Rechtsausschuß stets gesagt haben, es bedürfe ja überhaupt keiner Zwischenregelung, denn man könne zuwarten, bis die Gesamtreform komme — die wahrscheinlich erst 1990 kommen wird —, und daß Sie erst durch einen gemeinsamen Beschluß des Rechtsausschusses nach dem Anhörungsverfahren gezwungen wurden, einen Gesetzentwurf vorzulegen?

(Beifall bei der SPD)


Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID1008614500
Herr de With, hier trügt Sie Ihre Erinnerung — um mich nicht anders ausdrücken zu müssen. Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, daß dies bis zur Gesamtreform Zeit habe. Denn mir ist wie Ihnen sehr wohl bewußt, daß dies bei aller Beschleunigung noch eine ganze Reihe von Jahren dauern kann. Wir alle wissen — darin sind wir uns ja einig —, daß das nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und durch die dadurch veranlaßte neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sozial natürlich völlig unvertretbar wäre und das, was im Konkursfalle den Arbeitnehmern für den Sozialplan verbliebe, wirklich das Papier kaum wert wäre, auf das dieser Sozialplan vorher gepinselt worden ist. Ich habe eine solche Äußerung nie getan, sondern zu einem sehr frühen Zeitpunkt gesagt, daß hier eine Zwischenlösung gefunden werden muß. Und die haben wir gefunden.
Ich komme zum Thema zurück und sage, daß sich die Bundesregierung aus den geschilderten Gründen darangemacht hat, eine Zwischenlösung zu finden. Es hat mittlerweile, wie Sie zu Recht erwähnen, am 27. Juni, mit der Bitte, dies bis zum 15. August zu erledigen, der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages um einen abgestimmten Entwurf gebeten.



Bundesminister Engelhard
Ich sage Ihnen für die Bundesregierung, daß wir unsere Aufgaben gemacht haben. Bereits am 5. Juli hat von meiner Seite her das entscheidende Gespräch mit Herrn Bundesminister Blüm stattgefunden, in dem eine Einigung in dieser schwierigen Frage erzielt worden ist. Aber dann kam die Schwierigkeit, im einzelnen noch alle Detailabstimmungen vorzunehmen und die Sache im Kabinett zu behandeln. So ist eine Verspätung von sage und schreibe 13 Tagen eingetreten.
Dies war von Ihrer Seite, Herr Bachmaier, Anlaß,

(Zuruf von der SPD: Zweimal!)

von einer kaltschnäuzigen Mißachtung eines Parlamentsbeschlusses und von einigem mehr in dieser Richtung zu sprechen.

(Zuruf von der FDP: Unerhört!)

Ob dies das richtige Verständnis vom Umgang miteinander ist, möchte ich füglich bezweifeln — um hier schärfere Worte zu vermeiden. Sie wollten das heute nicht fortsetzen. Machen Sie es sich nicht zu einfach, Herr Kollege? Ich spreche es an, weil es vielleicht ganz gut ist, wenn auch viele- Arbeitnehmer draußen erfahren, wie man in solchen Situationen vordergründig zu ihren Gunsten auf den Putz haut, während man, wenn es um die Sache geht, hier plötzlich ungemein freundlich ist. Man erkennt nämlich, daß in der Sache das, was jetzt mit sage und schreibe 13tägiger Verspätung — bei gleichzeitiger Entschuldigung für diese Verspätung — von der Bundesregierung dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages übermittelt worden ist, eine richtige Lösung ist, eine Lösung, die auch schon in der Öffentlichkeit eine durchaus freundliche Aufnahme gefunden hat. Sie alle sind sehr herzlich eingeladen, dazu beizutragen, daß diese Lösung rechtzeitig zum 1. Januar 1985 im Interesse der Arbeitnehmer Gesetz wird.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008614600
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich stelle fest, daß das Haus den Bericht gemäß § 62 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung, den der Rechtsausschuß auf Drucksache 10/1968 erstattet hat, zur Kenntnis genommen hat.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Doss, Dr.-Ing. Kansy, Hauser (Krefeld), Dr. Faltlhauser, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Kraus, Dr.-Ing. Oldenstädt, Müller (Wesseling), Sauer (Stuttgart), Dr. Czaja, Gattermann, Grünbeck, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Haussmann, Dr.-Ing. Laermann, Wurbs, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
— Drucksache 10/543 (neu) — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (16. Ausschuß)
— Drucksache 10/1562 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Conradi Dr.-Ing. Kansy

(Erste Beratung 38. Sitzung)

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Abgeordneten Conradi, Waltemathe, Müntefering, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/1990 vor.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Sind Sie mit die-1 ser Regelung einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Kansy.

Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU):
Rede ID: ID1008614700
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenige Stunden nach der berühmten Selbstverständnisdebatte haben wir es hier mit einem Thema zu tun, bei dem ich sicher bin, daß noch nicht einmal die anwesenden Kollegen genau wissen, worüber wir reden. Das ist ein typischer Fall, der uns zu der Überlegung Anlaß geben sollte, ob so etwas im Plenum behandelt werden muß.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Im übrigen kann ich mir eine Bemerkung nicht verkneifen. Herr Minister Engelhard, wenn sich die Fraktionen wie beim letzten Tagesordnungspunkt zu konzentrieren versuchen und sich auf fünf Minuten beschränken — z. B. wurde von der CDU/CSU und der SPD, die zusammen rund 450 Abgeordnete haben, insgesamt zehn Minuten gesprochen —, dann bedeutet das sicherlich nicht, daß die Bundesregierung längere Ausführungen machen sollte; denn sonst hat die Konzentration ja wohl wenig Sinn.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Noch eine Vorbemerkung statt Berichterstattung: In der Drucksache 10/1562 ist ein Fehler. In der letzten Zeile auf der ersten Seite muß es heißen: „24. Juni 1982" und nicht „20. Oktober 1981".
Meine Damen und Herren, wir haben nun lange gerungen,

(Sauermilch [GRÜNE]: Viel zu lange!)

mehrere Jahre, einerseits dem berechtigten Anliegen von freiberuflichen Architekten und Ingenieuren, andererseits aber auch dem Anspruch der Bürger und dem Anspruch vieler öffentlicher Auftraggeber gerecht zu werden, ein vernünftiges Verhältnis zwischen aufgewandten Kosten im Bereich von Ingenieurleistungen und der Arbeit dieser freiberuflichen Ingenieure und Architekten zu finden. Ich freue mich deswegen, daß wir nun endlich so weit sind.



Dr.-Ing. Kansy
Ich möchte ein kurzes Dankeswort an die verschiedenen Bundesministerien, an die Länderministerien, an die kommunalen Spitzenverbände richten, aber auch an die Fachverbände, die uns beratend zur Seite gestanden haben, insbesondere die Bundesarchitektenkammer und der Verband Beratender Ingenieure. Letzterer hatte übrigens die schwierige Doppelaufgabe zu bewältigen, einerseits die zügige Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs zu unterstützen, es andererseits jedoch zu ermöglichen, daß die 1980 im Bundesrat steckengebliebene HOAI-Novelle wieder flottgemacht wird. Hier gab es ja große Widerstände, das gleichzeitig zu tun.
Obwohl diese Honorarordnung nur Angelegenheit der Bundesregierung und der Bundesländer ist, weil es eine Ordnung und kein Gesetz ist, möchte ich hier noch einmal feststellen, daß damit die längst überfällige Verordnung zu ganz wesentlichen ingenieurtechnischen Bereichen jetzt auch unter Dach und Fach gebracht wurde. Dabei weiß ich, daß einige Ingenieure im Bereich des Wasser- und Straßenbaus nicht ganz zufrieden sind, weil die Vergütungssätze dieser neuen Ordnung unter denen liegen, die vorher in der LAWA und der LHO Gültigkeit hatten. Deswegen möchte ich von diesem Pult des Deutschen Bundestages aus insbesondere die öffentlichen Auftraggeber in diesem Bereich noch einmal ansprechen.
Vielfach ist nicht mehr der Mittelwert zwischen Höchst- und Mindestsätzen der Ausgangspunkt beim Aushandeln des Honorars.

(Doss [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Der Mittelwert war aber eindeutiger Wille des Gesetzgebers gewesen. Viele öffentliche Auftraggeber gehen aber mehr oder weniger davon aus, daß der Mindestsatz der HOAI der Regelsatz der HOAI ist

(Doss [CDU/CSU]: Ja, bedauerlicherweise!)

und unterlaufen damit über ihre Vertragsmuster bewußt oder unbewußt den Willen des Gesetzgebers bzw. des Verordnungsgebers. Ich bedaure außerordentlich, daß z. B. auch in einem vom Bundesminister für Verkehr vorgelegten Handbuch für Ingenieuraufträge im Straßen- und Brückenbau der Preiswettbewerb über Ausschreibung praktisch wieder von hinten herum eingeführt wird, obwohl es unser Wille ist, daß freie Berufe dem Preiswettbewerb eben nicht unterliegen.

(Doss [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Meine Kollegen, es steht hier etwas mehr als einige Prozente Honorar auf dem Spiel. Der freiberufliche Techniker, der zunehmend zu einer Ausnahme wird, der zwischen den Riesenwirtschaftsverbänden auf der einen Seite und dem öffentlichen Dienst auf der anderen Seite steht, findet im Grunde kein Verständnis mehr für sein Berufsethos, für seine ganz spezifische Situation. Damit reden wir nicht nur über eine Honorarordnung und nicht nur über Architekten und Ingenieure, sondern wir reden im Grunde über die Zukunft der freien geistigen Berufe; der Bundeskanzler würde sagen: in diesem unserem Lande.

(Schily [GRÜNE]: Richtig aufmüpfig!)

— Der Rechtsanwalt freut sich; auch er ist Freiberufler. — Ich meine, daß nur ein angemessenes Honorar es ermöglicht, in fachlicher, aber auch in kultureller Redlichkeit — unabhängig vom Verkaufsdruck der Industrie und vom Zeitdruck, den ein unzureichendes Honorar verursachen kann — die bestmögliche Lösung zu finden. Herr Kollege Schily und andere Kollegen, wie in der Gesundheits- oder in der Rechtspflege dient die Honorarordnung für freiberufliche Techniker in vielen Bereichen — in zunehmend wichtigen Bereichen, z. B. auf dem Gebiet des Umweltschutzes, auf dem der Techniker tätig ist — der Qualitätssicherung. Ich finde es außerordentlich bedauerlich, daß freiberufliche Architekten und Ingenieure für dieses Anliegen bei vielen privaten Auftraggebern oft mehr Verständnis finden als in weiten Bereichen der öffentlichen Hand.

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU — Zustimmung des Abg. Schily [GRÜNE])

Hier gerät .der Freiberufler im Grunde in die Zange zweier Denkansätze: Dem einen paßt die Richtung der wirtschaftlichen und geistigen Unabhängigkeit wenig in den Kram, und der andere ruft nach Marktwirtschaft, ohne im Traum daran zu denken, seinen Arzt oder Rechtsanwalt ebenfalls durch Ausschreibung auszusuchen.
Vor diesem Hintergrund ist im Grunde auch der Gesetzesantrag von CDU/CSU und FDP zu verstehen. Er wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die HOAI insoweit für nichtig erklärt hatte, als sie die Unterschreitbarkeit der Mindestsätze auf Ausnahmefälle beschränkte. Damit war eine allgemeine Unterschreitung der Mindestsätze möglich. Eine Honorarordnung, deren Mindestsätze grundsätzlich unterschritten werden können, hat

(Zuruf von der CDU/CSU: Keine Bedeutung mehr!)

geringen Wert.
Mit dem Gesetzentwurf der CDU/CSU sollte die Unterschreitung zunächst einmal auf die Ausnahmefälle beschränkt werden, in denen die Leistung mit außergewöhnlich geringem Aufwand verbunden ist. Wir haben dann im Ausschuß eine andere Lösung gefunden und einstimmig beschlossen, nach der die Mindestsätze in Ausnahmefällen durch schriftliche Vereinbarung unterschritten werden können. Damit wird die notwendige Ermächtigungsnorm für § 4 Abs. 2 der HOAI geschaffen.
Die SPD-Fraktion hat nun, Herr Kollege Conradi, im Ausschuß ergänzend beantragt — wir haben den entsprechenden Änderungsantrag auch hier auf den Tischen liegen —, das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen um einen Paragraphen zu erweitern. Dort sollte klargestellt werden, daß die Gemeinden nicht dem Verbot — das wir j a aus gutem Grunde erlassen haben —



Dr.-Ing. Kansy
unterliegen, Grundstücksveräußerungen mit Architektenleistungen zu koppeln. Die Gemeinden sollen diesem Koppelungsverbot dann nicht unterliegen, wenn sie die Erwerber von Grundstücken nach einem Planungswettbewerb verpflichten, einen der Preisträger des Wettbewerbes mit der Durchführung der Architektenleistungen zu beauftragen.
Die CDU/CSU sieht zwar — Herr Conradi, Sie wissen es — in dem Bestreben der Gemeinden, bei Planungswettbewerben die Bebauung entsprechend der Planung der Preisträger sicherzustellen, ein verständliches Anliegen, ist jedoch der Meinung, daß insbesondere die Ausweitung auf andere Institutionen die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Planungsberufe in sich trägt. Wir werden also auch hier im Plenum diesen Änderungsantrag ablehnen.
Im Namen der Antragsteller CDU/CSU und FDP bitte ich jedoch Sie alle, diesem Gesetzentwurf nunmehr zuzustimmen, damit sichergestellt wird, daß das Hauptziel erreicht wird: daß der von uns gewollte Qualitätswettbewerb bei Architekten und Ingenieuren nicht durch einen ungezügelten Preiswettbewerb ersetzt wird.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008614800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID1008614900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Debatte gehört — das zeigt auch die Präsenz im Plenum — eigentlich nicht hierher. Darüber haben wir gestern gesprochen. Auf der anderen Seite wollen wir nach der Beratung dieses Gesetzes ja den betroffenen Architekten, den Bauherren, den Verbänden und den Kammern — allen, die damit zu tun haben — etwas mitteilen, und das können wir nur in einer öffentlichen Sitzung. Deshalb möchte ich hier den Vorschlag wiederholen: Lassen Sie uns öffentliche Ausschußsitzungen einrichten
— nicht für alle Ausschußsitzungen —, damit wir dort der Öffentlichkeit mitteilen können, was sie wissen muß, und damit das Plenum entlasten.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU — Schily [GRÜNE]: Warum haben Sie sich unseren Anträgen damals nicht angeschlossen?)

— Herr Schily, Sie wollten die Ausschußsitzungen insgesamt öffentlich machen, und wir wollen am Ende einer Gesetzesberatung eine öffentliche Sitzung. Wir können einander einen Schritt entgegenkommen, und dann wird das ganz schnell gehen, wenn die Kollegen von der Union und der FDP auch mitmachen.
Worum geht es hier? Hier geht es darum, ob Mindestsätze einer Honorarordnung unterschritten werden dürfen oder nicht. Der Bundestag hat 1971 beschlossen, sie dürfen nicht unterschritten werden, und die Regierung, d. h. die Regierungen, der Bundesrat haben damals gesagt, sie dürfen allgemein unterschritten werden. Insoweit war die Konfliktlage hier nicht Opposition/Koalition, sondern Parlament/Regierungen. Die Regierungen wollen die Architekten, weil die Regierungen ja auch Bauherren sind, in ihren Honoraren ordentlich drücken und dafür die Mindestsätze frei unterschreitbar machen. Da war die Bundesregierung — egal welcher Couleur — gleicher Meinung wie die Landesregierungen. Wir, das Parlament, waren der Meinung, wenn schon eine Honorarordnung, dann soll sie „unten dicht" sein; denn eine „unten offene" Honorarordnung macht keinen Sinn.
Damals ist Gesetz geworden, was der Bundesrat uns auf's Auge gedrückt hat, nämlich eine Honorarordnung, die „unten offen" sein sollte. Die hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Punkt aufgehoben. Denn die Bundesregierung hatte hineingeschrieben „in Ausnahmefällen", und das stand ja nicht im Gesetz. Heute wollen wir das heilen und sagen im Gesetz: „In Ausnahmefällen können die Mindestsätze der Honorarordnung unterschritten werden." Da gab es wieder Streit zwischen den Regierungen und uns, weil wir Parlamentarier — und das ging durch alle Fraktionen — der Meinung waren, die Worte „in Ausnahmefällen" seien unsinnig. So kann man nicht Gesetze machen, daß man das hineinschreibt, und nicht sagt, was Ausnahmen sind, und es damit den Richtern überläßt, zu entscheiden, worum es geht. Die Bundesregierung und die Länderregierungen haben sich erbittert dagegen gewehrt, daß wir in das Gesetz hineinschrieben, welcher Art denn diese Ausnahmefälle sind. Nun wollen wir es hier doch wenigstens in der Debatte sagen: Wir, die das Gesetz bearbeitet haben, sehen nur zwei Ausnahmefälle, in denen die Mindesthonorare unterschritten werden können. Der eine ist, wenn es sich um Leistungen mit außergewöhnlich geringem Umfang handelt. Der andere ist, wenn der Architekt für nahe Verwandte plant und baut. Das Problem ist ja nicht der Bauherr mit dem kleinen Häuschen, der hier im Parlament so häufig beschworene „kleine Mann"; da findet man immer eine vernünftige Regelung. Das Problem ist doch die Gemeinde, die sagt: Wir haben jetzt kein Geld mehr, mach es ein bißchen billiger. Das ist kein Ausnahmefall. Das Problem ist die kirchliche Organisation oder der Bürger- oder Schützenverein, der sagt: Unter Freunden, komm, du kriegst den Auftrag, aber ein bißchen runter mit dem Honorar. Dies sind alles keine Ausnahmefälle. Das wollen wir hier deutlich festhalten. Das steht nicht im Gesetz. Das hat die Regierung verhindert. Aber sagen dürfen wir es ja noch.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: In der Berichterstattung steht es!)

— In der Berichterstattung steht es auch, Herr Kansy.
Nun ein Wort zu den freiberuflichen Architekten: Die freiberuflichen Architekten bekommen hier nach dem Willen des Gesetzgebers eine wasserdichte Honorarregelung, weil wir bei ihnen nicht den Preiswettbewerb, sondern den Leistungswettbewerb wünschen. Ich appelliere an Sie, geben Sie Ihren angestellten Kollegen auch wasserdichte, durch Tarifverträge gesicherte Gehälter, damit auch dort der Leistungswettbewerb entscheidet und nicht die Frage, wer es am billigsten macht. Was Sie für sich als recht und billig ansehen, das sollten Sie auch Ihren angestellten Kollegen zubilligen.



Conradi
Ein Wort an den Auftraggeber öffentliche Hand: Der Gesetzgeber will in der Honorarordnung Höchst- und Mindestsätze. Da steht nirgendwo, daß der Mindestsatz der Regelsatz ist. Und ich sage hier sehr deutlich: jede Gemeinde, jede Oberfinanzdirektion, auch jeder Rechnungshof, der behauptet, die Mindestsätze der Honorarordnung seien die Regelsätze, handelt nicht entsprechend dem Gesetz. Wir haben festgelegt, daß in jedem Einzelfall die berechtigten Interessen des Architekten an einem auskömmlichen Honorar für eine solide Planung und die berechtigten Interessen des Bauherrn abzuwägen sind und daß in jedem Einzelfall ein Honorar zwischen dem Mindest- und dem Höchstsatz gefunden werden muß. Das Mindesthonorar ist nicht das, was dabei automatisch unten herauskommen muß.
In der Praxis ist der Architekt beim Aushandeln des Honorars am kürzeren Hebel. Da sagt die Oberfinanzdirektion: Da gibt es doch viele, die würden es zum Mindestsatz machen; der soll sich nicht so anstellen. Ich will hier meinen Vorschlag wiederholen: Die Architektenkammern sollten sich darum bemühen, gemeinsam mit der öffentlichen Hand Schiedsstellen einzurichten, damit diese in Streitfällen über die Höhe des Honorars entscheiden. Denn ich halte es für unwürdig, ich halte es auch nicht für dem Gesetz entsprechend, daß die öffentliche Hand als quasi-monopolistischer Auftraggeber der Architekten die Honorare diktiert.
Nun komme ich zu unserem Änderungsantrag. Wir haben in demselben Architektengesetz 1971 einstimmig beschlossen, daß die freiberuflichen Architekten nicht mit Grundstücken handeln dürfen, weil das nicht ihrer Berufs- und Standesauffassung entspricht — sonst wären sie j a gewerbliche Architekten —, daß also freiberufliche Architekten nicht ein Grundstück verkaufen und das mit der Auflage koppeln dürfen: Du Käufer mußt dann auch bei mir, dem Architekten, bauen. Niemand hat damals daran gedacht, dieses Koppelungsverbot auf die Gemeinden auszudehnen. Der Antrag eines Unionskollegen, das Koppelungsverbot auf Bauträger auszudehnen, ist damals ausdrücklich von uns allen abgelehnt worden.
Nun sagt der Bundesgerichtshof: Was bisher möglich war, ist nicht mehr zulässig: Eine Gemeinde soll nicht mehr für ihre Grundstücke einen Architektenwettbewerb ausschreiben können und dann hinterher sagen können: Wir geben die Grundstücke an private Bauherren ab, womöglich nach sozialen Grundsätzen, d. h. an Familien mit Kindern; die Käufer müssen dann allerdings mit einem der Preisträger dieses Wettbewerbs bauen. Was jedem Bauträger, jedem Bauunternehmer erlaubt ist, will der Bundesgerichtshof den Gemeinden nicht mehr erlauben. Ich halte das für absurd. Deshalb wollen wir, daß der Gesetzgeber hier klarstellt: Das Koppelungsverbot gilt nicht für Gemeinden, für Gemeindeverbände und für die Träger, die in ihrem Einvernehmen handeln, wenn es einen Architektenwettbewerb gegeben hat und wenn die Gemeinde dann die Bauherren, die Käufer auf die Preisträger dieses Wettbewerbs verpflichtet.
Die kommunalen Spitzenverbände sind dafür, die Gemeinden sind dafür, die Fachleute der Länder in der ARGE-Bau sind dafür, die Architekten halten es für vernünftig, denn mehr Wettbewerber heißt ja auch mehr Planung, nur die Bundesregierung — genauer: die Bürokraten der Bundesregierung, nicht die politische Führung — hat Bedenken. Das sind die üblichen Beamtenbedenken: Da könnte ja jeder, das Verbot wird aufgeweicht, der Text sei nicht ausgereift. Das ist das typische Bürokratiegeschwätz. Sie, die Union, reden von Entbürokratisierung, aber wenn man einmal so eine Sache hat, wo das Parlament Entbürokratisierung machen könnte, dann kneifen Sie vor Ihren eigenen Ministerialbürokraten.
Sache ist: Wir, der Gesetzgeber, haben das Koppelungsverbot nicht für die Gemeinden bestimmt. Das hat der Bundesgerichtshof so beschlossen, und deswegen sollten wir hier klarstellen, daß wir das anderes gemeint haben und anders wollen. Es ist eine Frage unserer Selbstachtung, ob wir zulassen, daß Bürokraten und Richter bestimmen, was Sache ist, oder ob wir das hier im Interesse der Gemeinden, im Interesse der Architekten und im Interesse der Bauherren in Ordnung bringen. Wenn andere bestimmen, was Sache ist, dürfen wir uns nicht wundern, wenn das Volk keine so hohe Meinung von der Volksvertretung hat. Deswegen bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008615000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sauermilch.

Walter Sauermilch (GRÜNE):
Rede ID: ID1008615100
Herr Präsident und — ich muß leider wieder einmal sagen — leeres Haus!

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Berechtigt! — Zurufe von der CDU/CSU: Wo sind denn die GRÜNEN? — Frau Kelly ist schon auf dem Bahnhof!)

In einer Lokalzeitung habe ich die eher beiläufige Mitteilung gelesen, daß ein Jäger im Wald versehentlich einen Architekten erschossen hat.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Hoffentlich nicht bei Pinneberg!)

Als Begründung gab der Jäger an, er habe den Architekten für ein Wildschwein gehalten.

(Conradi [SPD]: Deswegen sind die GRÜNEN für mehr Tierschutz! — Schily [GRÜNE]: Nimm dich in acht, wenn du das nächste Mal in den Wald gehst!)

Die Vermutung liegt nahe — deswegen berichte ich das hier —, daß sich dieser Architekt in Ermangelung von Aufträgen auf Nahrungssuche befunden hat.

(Heiterkeit)

Beeren, Blätter und hier und da ein mit Schwermetall angereicherter Pilz können über eine gewisse
Zeit Bestandteil des Überlebenstrainings jener Ar-



Sauermilch
chiteken sein, die immer noch glauben, daß dieser Berufsstand eine eigene Ethik zu verlieren habe.

(Conradi [SPD]: Ihr seid doch sonst so für das Biologische!)

— Das sei, Herr Conradi, deswegen betont, weil ich auch die anderen kenne, die Makler-Architekten und die Leisetreter, die z. B. in Form von sogenannten Bauherrenmodellen den von mir hier jetzt mal etwas scherzhaft so bezeichneten neuen Baustil der Neo-eklekto-Opportunismus zelebrieren

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

oder, wie manche das nennen, die „Neue Niedlichkeit",

(Zustimmung des Abg. Schily [GRÜNE])

oder die auf raffinierte Weise trotz Koppelungsverbots mit Gemeinderäten und Baulöwen an Biertischen eine Grundstückspolitik eigener Art betreiben, die sich jeglicher sozialen Kontrolle enzieht

(Beifall bei den GRÜNEN)

und nur gelegentlich, wenn auch fast immer zu spät, in ihrer ganzen Dimension ruchbar wird.
In der Bundesrepublik fristen zur Zeit über 30 000 freischaffende Architekten und über 60 000 Architekten insgesamt ihr kärgliches Dasein; so eine Statistik der Architektenkammern. Abgesehen von einigen wenigen Gutverdienenden müssen wir in der Tat von einem kärglichen Dasein sprechen, wenn wir dabei bedenken, daß nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit etwa 600 offenen Stellen annähernd 6 000 arbeitslose Architekten und Bauingenieure gegenüberstehen. Hinzu kommt eine beachtliche Dunkelziffer durch Selbstausbeutung, meine Damen und Herren, und versteckte Arbeitslosigkeit bei den freischaffenden Architekten.
Dies ist eine ernste Realität. Es ist meiner Ansicht nach der düstere Hintergrund für das, was wir hier, wenigstens was die Honorarordnung betrifft, zu bereinigen haben.
Worum es geht, ist klar; es wurde schon von meinen Kollegen Vorrednern beschrieben. Übrigens, was die Kollegen betrifft: In diesem Hohen Hause sitzen über 200 Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftler, Politologen und Pädagogen — weit überwiegend Beamte —, dagegen 2 — in Worten: zwei — freischaffende Architekten. Das ist kein Zufall und sollte uns nebenbei zu denken geben.

(Beifall bei den GRÜNEN — Zustimmung des Abg. Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU])

Es gilt, den Mißstand des ruinösen Honorarunterbietungswettbewerbs der Architekten wenigstens zu begrenzen, wenn er schon auf Grund der sozial blinden kapitalistischen Marktwirtschaft nicht ganz auszuschließen ist.
Wie sehr diese Notwendigkeit aus dem Leben gegriffen ist, das möchte ich hier kurz an drei Beispielen aus einer Dokumentation belegen. Da schreibt eine Stadt A an Architekten — ich zitiere hier auszugsweise —:
Die Stadt erwartet insbesondere Angaben darüber, in welcher Höhe Sie bereit sind, die jeweiligen Mindestsätze der in Frage kommenden Honorartafeln zu § 17, 1 HOAI in Prozenten ausgedrückt zu unterschreiten.
Die Stadt B schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Problem, ein Bürgerhaus für den Ortsteil C in der Gemeinde D auf dem Gelände ... zu bauen, beschäftigt die gemeindlichen Gremien seit mehreren Jahren. Es wurde beschlossen, daß der Gemeindevorstand die in B ansässigen Architekten und die Firma X auffordert, kostenlos Konzepte mit Bedarfsanalyse und Finanzierungskonzept für die Bebauung des Brückenmühlengeländes unter Berücksichtigung des Baus eines Bürgerhauses bis zum 30.4. vorzulegen.
Ein letztes Beispiel. Es schreibt der evangelische Oberkirchenrat der Stadt Soundso an den Bund Deutscher Baumeister — auch hier zitiere ich ein kleines Stückchen auszugsweise —:
Wir sind allerdings über die Initiative Ihres Mitglieds etwas überrascht, da auch er in jüngster Zeit bei mehreren kirchlichen Projekten mit Aufträgen angemessen berücksichtigt wurde. In einer Zeit wirtschaftlicher Schwierigkeiten sind auch wir gezwungen, die verfügbaren Mittel verantwortungsvoll einzusetzen. Dabei sind wir den jeweiligen Auftragnehmern dankbar, sowohl
— jetzt hören Sie bitte einmal genau zu —
wenn sie Leistungen gegebenenfalls mit einem Nachlaß anstelle einer Spende erbringen als auch eine Geldspende machen oder gar völlig unentgeltlich tätig werden.
Soweit die Kirche.

(Kolb [CDU/CSU]: Die schafft's immer umsonst! — Dr. Ing. Kansy [CDU/CSU]: Aber „vergelt's Gott"!)

Dieser grotesken Einmaligkeit der Mißachtung eines Berufsstands steht die Merkwürdigkeit gegenüber, daß andere Freiberufler wie die Zahnärzte und Ärzte mit über 200 000 DM bzw. 170 000 DM pro Jahr zu den Spitzenverdienern in dieser Republik gehören. Die Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brauchen mit über 100 000 DM pro Jahr auch nicht gerade auf Beerensuche zu gehen.

(Beckmann [FDP]: Brutto oder netto?)

Aber wer hat schon erlebt, daß ein Ärzteteam nächtelang an einem Wettbewerb für die eleganteste Blinddarmoperation gearbeitet hätte, wobei noch nicht einmal feststand, ob es überhaupt den Auftrag dafür erhalten würde?
Architekten haben es ohnehin schwer. Neben den Problemen mit knallharten Vertragsbedingungen der großen Auftraggeber — Wohnungsbaugesellschaften, Versicherungen und Industrie — haben sie sich gegen die De-facto-Planungsmonopole von Kommunen bezüglich der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, gegen Schwarzarbeit von Beamten und Angestellten in diesen Bauämtern, ge-



Sauermilch
gen die Planung und Bauleitung von Hochbauten durch die Bauämter und gegen die Bürokratie insgesamt besonders stark zu wehren.
Sicher tragen die Architekten ein gerüttelt Maß an Verantwortung für so manche Scheußlichkeit der gebauten Umwelt selber.

(Beifall des Abgeordneten Ruf [CDU/ CSU])

Leider muß man aber auch feststellen, daß Architekten oftmals zu Unrecht bezichtigt werden, wenn z. B. überzogene Verdichtungsziffern für ein Baugrundstück von einem ehrgeizigen Gemeinderat oder von einem mächtigen Unternehmer vor Beginn der Planung programmiert werden oder wenn die Gestaltung von Kaufleuten vorgegeben wird oder wenn die Vorschriften des sogenannten Sozialen Wohnungsbaus und überspitzte technische Normen die soziale Qualität verhindern.
Es ist nicht zu verkennen, daß es Bestrebungen gibt, die Architekten so weit zu demütigen, bis sie steuerlich, rechtlich und gesellschaftspolitisch nur noch die Funktion von systemimmanenten unternehmerischen Rädchen im geölten Wachstumsgetriebe dieser rücksichtslosen, unsozialen sogenannten Marktwirtschaft sind. Das Ergebnis wären die Fortsetzung und Verschlimmerung des Verfalls unserer gesamten gebauten städtischen und ländlichen Kultur und die weitere Zerstörung unserer sozialen Grundlagen.
Dagegen stellt das Berufsethos der Architekten eine Selbstverpflichtung zu sozial und kulturell verantwortungsbewußtem Handeln dar, das nur möglich ist, wenn ein Existenzminimum gesichert wird. Nichts anderes soll hier erfolgen.
Wir stimmen daher der Empfehlung des 16. Ausschusses zu.
Erlauben Sie mir zwei Schlußbemerkungen.
Die erste betrifft die von der SPD in diesem Zusammenhang verlangte Lockerung des Koppelungsverbots von Architektenleistung und Grundstücksgeschäfts. Damit wird aus meiner Sicht ein äußerst schwieriger Wirkungszusammenhang angesprochen, der im Interesse einer schnellen Regelung der Mindestsatzproblematik getrennt, Herr Conradi, behandelt werden sollte.

(Zuruf des Abg. Conradi [SPD])

Zweitens, und damit abschließend, möchte ich alle, auch die Architekten, in diesem unserem Lande bitten, zu erkennen und zu berücksichtigen, daß die künftigen Planungen unserer gebauten Umwelt in einem viel höheren Maße als bisher die Interessen aller Menschen und der gesamten Natur berücksichtigen müssen. Ökologisch orientiertes Bauen ist eine schwierige, für viele neue, für alle notwendige Aufgabe, die zusätzlich zu leisten ist. Leisten müssen sie vor allem die Architekten. Das können sie aber nur, wenn wir diese ihre Aufgabe ideell und materiell respektieren. — Ich danke Ihnen.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1008615200
Das Wort hat der Abgeordnete Beckmann.

Klaus Beckmann (FDP):
Rede ID: ID1008615300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich bitte, Herr Präsident, sehr um Vergebung, daß ich als Nicht-Architekt jetzt nach den beiden beruflich zutändigen Kollegen

(Doss [CDU/CSU]: Nobody is perfect!)

einige Anmerkungen zur Neuregelung der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten mache.
Der heute zur Entscheidung anstehende Gesetzentwurf ist von uns eingebracht worden, um einen für die betroffenen Berufsgruppen der Architekten und Ingenieure wie auch für die Gesamtgesellschaft unguten Zustand zu beenden, nämlich den Zustand, daß in einer geltenden Gebührenordnung die dort festgelegten Untergrenzen keinerlei Verbindlichkeit besitzen und jederzeit unterschritten werden können.
Dieser Zustand, der ja durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1981 entstanden ist, hat die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ad absurdum geführt, wertlos gemacht und uns als Gesetzgeber zum Handeln verpflichtet.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt das Parlament diesem Auftrag nach. Künftig wird wieder Klarheit darüber herrschen, daß die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgelegten Untergrenzen, die sogenannten Mindestsätze, nur in Ausnahmefällen unterschritten werden dürfen. So hatte das der Bundestag schon 1971 festgelegt. Das Mindesthonorar der betroffenen Berufsgruppen ist damit endlich wieder garantiert. Die Honorarordnung kann ihren eigentlichen Zweck wieder erfüllen. Auch die Gefahr eines ruinösen Preiswettbewerbs, der mit Sicherheit zu Qualitätseinbußen führen müßte, ist gebannt. Gerade im Baubereich, so meine ich, muß die Planungsqualität gewährleistet sein. Der Spruch „wer billig plant, baut teuer", hat insofern seine volle Berechtigung. Kostensparendes Bauen mit unterbezahlten Architekten kann sich sehr schnell ins Gegenteil verkehren.
Meine Damen und Herren, wir wollen statt dessen einen Qualitätswettbewerb mit der Rückendekkung einer gesicherten Preisbasis. Die kreativen Leistungen der Architekten und Ingenieure sollen ohne unangemessenen Preisdruck zur Entfaltung kommen können. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird ein solcher Qualitätswettbewerb wieder möglich. Sie trägt auch dazu bei, daß der konstruktive Geist der Architekten und Ingenieure in die Qualität der Planung und Ausführung von Bauvorhaben wieder in angemessener Weise einfließen kann.
Der Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den ursprünglichen Gesetzentwurf insoweit zu ändern, als es nur noch heißen soll, daß die Mindestsätze in Ausnahmefällen unterschritten werden können. Auf die ursprünglich vorgesehene Spezifizierung dieser Ausnahmen — darauf wurde eben schon hingewiesen — wurde verzichtet. Es hieß ur-



Beckmann
sprünglich: wenn Leistungen mit außergewöhnlich geringem Aufwand verbunden sind. Wir sind in diesem Punkt zu der Erkenntnis gekommen, daß diese Spezifizierung zu eng gefaßt wäre. Die jetzt vorgeschlagene Formulierung ermöglicht ein Unterschreiten der Mindestsätze — etwa unter Verwandten — auch bei anderen als außergewöhnlich geringen Vorhaben, ohne daß damit die generelle Gültigkeit der Untergrenzen in Frage gestellt wäre.
Im Bewußtsein der Dringlichkeit der Neuabsicherung von Mindestsätzen hat der Ausschuß auch darauf verzichtet, den Gesetzentwurf mit Themenerweiterungen zu belasten. Die Lockerung des Koppelungsverbots, die die SPD hier wieder beantragt, wäre zum jetzigen Zeitpunkt aus unserer Sicht jedenfalls eine Überfrachtung des Gesetzes. Dieses wichtige Thema muß, wenn wir zu einer gewissen Aufweichung kommen wollen, noch weiter beraten werden. Dafür brauchen wir aber Zeit.
Wir waren uns Gott sei Dank darüber einig, daß der vorliegende Entwurf ohne Zeitverzögerung Gültigkeit erlangen muß. Wir kommen damit einer Verpflichtung gegenüber den betroffenen Berufsgruppen nach und leisten auch einen Beitrag dazu, daß im Baubereich im freien Wettbewerb Qualität geschaffen werden kann. Damit ist auch ein altes Anliegen der FDP-Fraktion erfüllt.
Wir geben gerne und überzeugt unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


(Vorsitz: Präsident Dr. Barzel)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008615400
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und zur Abstimmung.
Ich rufe Art. 1 in der Ausschußfassung auf. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 10/1990 ein Änderungsantrag der Abgeordneten Conradi, Waltemathe, Müntefering und weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD vor. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wer Art. 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Gegenstimmen und Enthaltungen. Ich stelle fest, daß die Vorschriften in der Ausschußfassung angenommen worden sind.
Ich rufe die Art. 2 und 3 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Keine Gegenstimmen und Enthaltungen. Damit sind die Vorschriften angenommen. Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung.
Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer ist dagegen? — Niemand. Enthaltungen? — Auch keine. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen.
Ich rufe die Punkte 11 a) und 11 b) der Tagesordnung auf:
11. a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
— Drucksache 10/340 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 10/2012 —
Berichterstatter: Abgeordneter Reimann (Erste Beratung 22. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Jannsen und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes
— Drucksache 10/1128 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 10/2012 —
Berichterstatter: Abgeordneter Reimann (Erste Beratung 67. Sitzung)

Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.

(Zuruf von der CDU/CSU: Der ist auch gar nicht da! Dafür müssen wir um 4 Uhr Ausschußsitzungen machen! — Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Seien Sie mal ein bißchen freundlicher! Das kann Ihnen doch auch einmal passieren!)

Meine Damen, meine Herren, es ist noch nachzutragen, daß Ihnen hierzu zwei Änderungsanträge auf den Drucksachen 10/2013 und 10/2014 vorliegen.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist eine gemeinsame Beratung dieser Tagesordnungspunkte und eine Aussprache von bis zu zwei Stunden Dauer vorgesehen. Ich bitte, diese Zeit einzuhalten. — Kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seehofer.




Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID1008615500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Jugendarbeitsschutzgesetz wurde 1976 mit Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses verabschiedet. Nun kann die damalige Übereinstimmung nicht bedeuten, daß das Gesetz auf Dauer nicht mehr verändert werden dürfte; denn Gesetze werden nicht für die Ewigkeit gemacht, sondern sie sind Antworten auf die Fragen unserer Zeit. Deshalb müssen auch Gesetze, die man einstimmig verabschiedet hat, dann, wenn neue Herausforderungen gegeben sind, weiterentwickelt werden. Es kann keine Frage sein, daß sich die Vorschriften aus dem Jahre 1976 in einigen Punkten nicht bewährt haben. Es ist auch keine Frage, daß einige Bestimmungen dieses Gesetzes den Wünschen der Jugendlichen nicht mehr entsprechen.

(Lutz [SPD]: Das behaupten nur Sie!)

Es hat aber keinen Sinn, wenn man Vorschriften aufrechterhält, die der Lebensrealität nicht mehr entsprechen, die in einigen Punkten mehr schaden als schützen und bei denen die Ausnahme in vielen Fällen zur Regel geworden ist. Meine Damen und Herren, die Politik hat einfach die Pflicht, aus dieser Erfahrung zu lernen, die Konsequenzen zu ziehen. Wir müssen auch die Kraft aufbringen, auf neue Fragen neue Antworten zu finden.
Kernstück dieses Gesetzentwurfs ist der Gesundheitsschutz. Jugendliche können einfach gesundheitlich nicht in derselben Weise belastet werden wie erwachsene Arbeitnehmer. Daher hat für uns die Gesundheit Vorrang vor betrieblichen Bedürfnissen. Dies ist der Maßstab, an dem sich diese Gesetzgebung auszurichten hat.
Nicht nur der Verband der Deutschen Werks- und Betriebsärzte, aber vor allen Dingen dieser Verband, hat in seiner Stellungnahme festgestellt, daß durch die Änderungen, die wir vorgesehen haben, gesundheitliche Schäden oder Störungen für die Jugendlichen nicht zu befürchten sind. In der Diskussion muß man immer wieder darauf hinweisen, daß wir im übrigen die gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen im Betrieb in keiner Weise antasten, daß dieses Kernstück der Reform von 1976 unverändert im Gesetz verankert bleiben soll.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es kann also keine Rede davon sein, daß der notwendige Gesundheitsschutz der Jugendlichen demontiert wird.

(Zuruf von der SPD: Bei Ihnen nicht, bei uns schon!)

In der öffentlichen Diskussion wird oft der Eindruck erweckt, als ginge es um eine totale Aufhebung des Jugendarbeitsschutzes. Der Schutz wird nicht aufgehoben, er wird nur praxisnäher gestaltet. Es ist weder beabsichtigt, die Arbeitszeit für die Jugendlichen zu verlängern, noch ist beabsichtigt, irgendeine Ruhepause zu verkürzen.

(Zuruf von der SPD: Das würden Sie auch noch fertigbringen!)

Es bleibt auch künftig bei dem Grundsatz, daß Jugendliche nicht länger als acht Stunden am Tag und
40 Stunden in der Woche beschäftigt werden dürfen. Lediglich die Verteilungsmöglichkeiten dieser Arbeitszeit sollen praxisnäher, flexibler gestaltet werden. Wir wollen, daß das Gesetz einfach etwas lebensnäher wird, weil manches, was jetzt darin steht, lebensfremd ist.
Es ist unredlich, davon zu reden, daß wir heute eine Demontage des Jugendarbeitsschutzes machen würden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen den Jugendarbeitsschutz auf eine realistische Grundlage stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wenn man sich einmal objektiv die Bestimmungen anschaut, die geändert werden sollen, muß man feststellen, daß alle Vorschriften, im Interesse der Jugendlichen geändert werden sollen,

(Frau Potthast [GRÜNE]: Au ja!)

um ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern.
Es ist einfach absurd,

(Zuruf von der SPD: Unglaublich!)

wenn man jetzt in der öffentlichen Diskussion — vor allem tut dies die SPD — so tut, als würden wir heute ein Gesetz machen, das nur den Unternehmern dient und gegen die Jugendlichen gerichtet ist.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Ich möchte Ihnen an einigen Beispielen verdeutlichen, daß das nicht graue Theorie ist, sondern daß alles, was wir machen, im Sinne der Jugendlichen ist und oft auch ihren Wünschen entspricht.

(Zuruf von der SPD: Mir bricht das Herz! — Lutz [SPD]: Es bleibt ja gar nichts anderes übrig!)

— Herr Kollege Lutz, immer mehr Betriebe gehen dazu über — das können Sie doch nicht bestreiten —, am Freitag die Arbeitszeit zu verkürzen und so das Wochenende zu verlängern. Damit die Arbeitszeit eingeholt wird, verlängern sie an den übrigen Werktagen der Woche die Arbeitszeit. Dies geschieht nicht auf Grund der Interessen der Unternehmer, sondern dies geht auf die Wünsche der Arbeitnehmer zurück. Bisher waren die Jugendlichen aber von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Wenn sie jeden Tag nur acht Stunden arbeiten dürfen, dann müssen sie am Freitag länger als bis zum Mittag arbeiten, damit sie insgesamt ihre 40 Stunden zusammenbringen.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Dann nehmen wir 35 Stunden, das reicht doch auch! — Gegenruf von der CDU/CSU: 30 Stunden!)

Wir wollen jetzt die Möglichkeit einführen, daß ein Jugendlicher täglich auch 81/2 Stunden arbeiten kann, wenn er in derselben Woche an einem anderen Werktag entsprechend kürzer arbeitet. Insgesamt bleibt es also bei der 40-Stunden-Woche. Ich frage Sie: Warum soll dies nicht möglich sein, wenn wir das gleiche Prinzip jetzt schon im Gesetz ha-



Seehofer
ben? Wenn beispielsweise der Donnerstag ein Feiertag ist, wird deswegen am Freitag nicht gearbeitet, um eine längere zusammenhängende Freizeit zu haben. Wir haben jetzt schon im Gesetz die Möglichkeit — das wurde 1976 mit Zustimmung der SPD eingeführt —, daß man dann an anderen Werktagen länger als acht Stunden arbeitet — auch Jugendliche —, um diese längere zusammenhängende Freizeit, die auch den Freitag einschließt, zu haben. Ich frage also noch einmal: Warum soll das jetzt nicht gehen, wenn das Prinzip im Gesetz seit 1976 verankert ist? Es ist ein Wunsch der Jugendlichen, daß wir das tun.

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Welcher? — Weitere Zurufe von der SPD)

— Der Wunsch der Jugendlichen ist, daß sie am Freitagmittag genauso wie die Erwachsenen aufhören können, Herr Kollege. Es ist auch der Wunsch der Jugendlichen, daß sie aus diesem Grund von Montag bis Freitag 8 1/2 Stunden arbeiten dürfen.

(Dr. George [CDU/CSU]: Der ist zu weit weg von denen!)

Herr Kollege Lutz, Sie schreien immer sehr laut; aber wenn es um Alternativen geht, sind Sie sehr leise.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das zeigt eigentlich auch, wie weit Sie schon von denen weg sind, die draußen arbeiten. Es ist reine Theorie, was Sie hier verbreiten.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Sie Witzbold!)

Ein zweiter Punkt, der verdeutlicht, daß es um die Interessen der Jugendlichen geht: Jetzt ist im Gesetz als zulässiger Arbeitsbeginn für Jugendliche grundsätzlich 7 Uhr vorgesehen. Das widerspricht in der Praxis, in vielen Berufen oft dem Arbeitsrhythmus.

(Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie das?)

Deshalb haben auch Sie, meine Damen und Herren von der SPD, 1976 in vielen Fällen Möglichkeiten eingeräumt, daß Jugendliche bereits um sechs Uhr beginnen können, weil Sie damals schon gewußt haben, daß sich die starre Regelung sieben Uhr nicht durchhalten läßt. Sie haben eine Menge von Ausnahmemöglichkeiten geschaffen.
Diese Ausnahmemöglichkeiten, die Sie 1976 in das Gesetz geschrieben haben, haben in der Praxis zu kuriosen Zuständen geführt. Ich möchte nur wenige Beispiele nennen. Ist es richtig, daß ein sechzehnjähriger Jungarbeiter jetzt um sechs Uhr beginnen darf, der gleichaltrige Lehrling aber erst um sieben Uhr beginnen darf? Ist der sechzehnjährige Jungarbeiter anders zu schützen als der sechzehnjährige Lehrling? Ist das richtig?
Ich frage Sie: Muß es sein, daß dann, wenn Jugendliche in Fahrgemeinschaften mit Erwachsenen zur Arbeit fahren, weil es die Beförderungsmöglichkeiten erfordern, der Erwachsene um sechs Uhr beginnt, während der Jugendliche im Warteraum noch eine Stunde wartet, bis er um sieben Uhr beginnen darf? Ist das praxisnah? Dafür gibt es doch keine vernünftige Begründung. Deshalb muß das geändert werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir wollen deshalb den Arbeitsbeginn für die Jugendlichen grundsätzlich von sieben Uhr auf sechs Uhr vorverlegen.

(Zuruf des Abg. Lutz [SPD])

Wohlgemerkt, Herr Kollege Lutz — wenn Sie das einmal lesen —, wir verordnen damit nicht, daß der Jugendliche um sechs Uhr beginnen muß. Wir lassen das nur zu.

(Lachen bei der SPD und den GRÜNEN)

Darin unterscheiden wir uns von Ihnen ganz grundlegend. Sie wollen nämlich den Jugendlichen reglementieren und bevormunden. Wir wollen ihm dagegen nur die Möglichkeit einräumen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Lachen und Zurufe bei der SPD und den GRÜNEN)

Ein drittes Beispiel: Von diesem Grundsatz der Sechs-Uhr-Grenze werden bestimmte Ausnahmen zugelassen. Auch das ist nichts Neues. Das steht schon seit 1976 im Gesetz. Auch Sie haben damals Ausnahmen von der Sieben-Uhr-Arbeitsgrenze zugelassen, und zwar nicht nur auf sechs Uhr, sondern auch auf fünf Uhr.

(Dr. George [CDU/CSU]: Und zwar zu Recht!)

Das hat auch den Erfordernissen der Praxis entsprochen. In der Öffentlichkeit wird jetzt besonders die Regelung diskutiert, nach der Jugendliche künftig, wenn sie siebzehn Jahre alt sind, in Bäckereien ab vier Uhr ausgebildet werden dürfen. Ich möchte darauf hinweisen, daß die Grenze bisher fünf Uhr ist. Der Arbeitsbeginn soll also um eine Stunde vorverlegt werden.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Ohne Grund!) Das ist also besonders diskutiert worden.

Ich frage Sie aber auch hier: Ausbildungsverträge werden doch geschlossen, um jemanden auszubilden. Es macht doch auf Dauer keinen Sinn, Jugendliche erst dann in den Betrieb zu lassen, wenn die wesentlichen Tätigkeiten bereits erledigt sind, wenn die Semmeln, die hergestellt werden sollen, bereits verkauft sind.

(Zurufe von der SPD)

Wenn jetzt die Vier-Uhr-Grenze eingeführt wird — ich betone: nicht für alle Jugendlichen, da Sie draußen den Eindruck erwecken, als würden wir verordnen, alle Jugendlichen müßten um vier Uhr beginnen; wir schaffen diese Möglichkeit nur für siebzehnjährige Bäckerlehrlinge, weil es die Ausbildung erfordert —,

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Und die Auswirkungen auf die Gesundheit sind gleichgültig?!)

sieht es so aus, daß der Fünfzehnjährige in der Bäkkerei um sechs Uhr, der Sechzehnjährige um fünf



Seehofer
Uhr und der Siebzehnjährige um vier Uhr beginnen kann. Ich meine, daß es auch ein Ziel der Ausbildung ist, den Jugendlichen allmählich in Stufen an die Arbeitszeit heranzuführen, die ihn ohnehin erwartet, wenn er volljährig ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Im übrigen ist es ja so: Wir haben eine umfassende Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Da dieses Argument ja immer wieder kommt — wie sollen die Jugendlichen denn eigentlich um vier Uhr die Arbeitsstelle erreichen? —,

(Dr. Friedmann [CDU/CSU]: Am Abend vorher weniger Diskotheken besuchen!)

möchte ich an dieser Stelle dazu auch einmal etwas sagen. Die Sachverständigen haben in der Anhörung übereinstimmend gesagt, in aller Regel sei es so, daß auszubildende Bäckerlehrlinge in der näheren Umgebung ihrer Ausbildungsstelle wohnen. Wenn Sie einmal die Leute fragen, die damit zu tun haben — wir haben j a einen Bäckermeister unter uns, der im übrigen gesundheitlich offensichtlich nicht besonders geschädigt wurde, als er noch um zwei Uhr seine Semmeln gebacken hat —,

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

werden Sie feststellen, daß das weitgehend der Realität entspricht: 90% wohnen in der näheren Umgebung.
Sie können doch mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht das Problem lösen, wie man zur Arbeit kommt. Sie können den Arbeitszeitbeginn festlegen, wie immer Sie wollen: Die Vielfalt der beruflichen Anforderungen, die unterschiedliche Bedienung durch den Personennahverkehr in ländlichen Räumen, in Ballungsräumen würden immer wieder dazu führen, daß Schwierigkeiten auftreten. Das können Sie nie deckungsgleich machen.
Aber eines steht fest. Je stärker sich der Gesetzgeber unter Beachtung des Gesundheitsschutzes bemüht, den Arbeitsbeginn für Jugendliche mit dem der Erwachsenen in Gleichklang zu bringen, desto größer ist die Chance des Jugendlichen, den Arbeitsplatz leicht zu erreichen. Denn die Verkehrsströme richten sich natürlich danach, wann die meisten Leute zur Arbeit gehen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Das ist also auch im Sinne der Jugendlichen.

Jetzt nenne ich Ihnen einen vierten Punkt. Sie setzen das Schlagwort in die Runde, durch die Tariföffnungsklausel würden der 9-Stunden-Tag und die 44-Stunden-Woche geschaffen. Die Einführung der Tariföffnungsklausel ist sicher eine wichtige Neuerung. Wir wollen damit Vorfahrt für die Tarifvertragsparteien schaffen. Die wöchentliche und die tägliche Arbeitszeit soll unter bestimmten Voraussetzungen, die im Gesetz klar festgelegt sind, von den Tarifvertragsparteien verändert werden können, damit nicht jedesmal, wenn es die Lebensumstände in der Praxis erfordern, der Gesetzgeber wieder auf den Plan gerufen ist. Ich meine, wer immer so groß von der Tarifhoheit spricht, der müßte hier eigentlich zustimmen, denn die Regelung beinhaltet absolute Vorfahrt für die Tarifvertragsparteien. Vorfahrt für die Tarifvertragsparteien bedeutet: Regelungen, die der Praxis mehr entsprechen, als wir sie hier im Deutschen Bundestag per Gesetz machen können. Es ist ja nicht so, daß das ein Blankoscheck für die Tarifvertragsparteien ist. Wir legen dafür ganz bestimmte Voraussetzungen fest.
Da immer das Argument mit dem 9-Stunden-Tag und der 44-Stunden-Woche kommt: Wir wollen den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit einräumen, per Tarifvertrag — zu dem übrigens j a zwei Unterschriften gehören, auch die der Gewerkschaft — in der Tat zu vereinbaren, daß man in der Woche 44 Stunden arbeiten kann. Aber wir stellen auch wesentliche Bedingungen dazu, einmal die Bedingung des Gesundheitsschutzes und zum zweiten diese: Wenn der Jugendliche in einer Woche vier Stunden über die Regelarbeitszeit hinaus arbeitet, dann muß er innerhalb eines Ausgleichszeitraums von zwei Monaten eine durchschnittliche Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche erreichen, d. h. er muß an anderen Tagen kürzer arbeiten. Es bleibt also die durchschnittliche Regelarbeitszeit erhalten, allerdings gestreckt auf einen Zeitraum von zwei Monaten.
Da kann mir doch niemand erzählen, daß dies gesundheitsschädigend sei. Ich möchte noch einmal betonen: Es gehört auch die Unterschrift der Gewerkschaft dazu. Wir wollen nur die Möglichkeit einräumen, daß hier praxisnäher operiert werden kann.
Die Notwendigkeit der Gesetzesänderung wird oft in Frage gestellt mit der Behauptung: Wir haben doch seit 1976 mehr Ausbildungsplätze bekommen; deshalb brauchen wir das Gesetz nicht zu ändern, denn es kann doch keine Rede davon sein, daß hier irgendwelche ausbildungshemmenden Vorschriften vorhanden sind. Es ist richtig, daß die Zahl der Ausbildungsplätze gestiegen ist. Deshalb möchte ich mich hier an dieser Stelle bei denen bedanken, die trotz der ungünstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen Verantwortung gezeigt haben

(Lachen bei der SPD)

und zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, unbestritten ist aber auch, daß die Zahl der Ausbildungsplätze zu knapp ist, übrigens nicht erst, seitdem wir an der Regierung sind. Sie waren auch vorher schon zu knapp. Es hat auch in besten wirtschaftlichen Zeiten immer die Situation gegeben, daß nicht alle Jugendlichen in einen Ausbildungsplatz vermittelt werden konnten. Ich möchte hier nicht näher auf die Gründe eingehen. Aber gerade die Tatsache, daß Sie jetzt sagen: Es gibt jetzt doch mehr Ausbildungsplätze!, zeigt doch Ihre typische einseitige Betrachtungsweise. Sie denken nur an die, die einen Ausbildungsplatz erhalten haben, und nicht an die, die keinen erhalten haben. Wir wollen das Gesetz doch aber nicht nur für die machen, die jetzt in



Seehofer
Arbeit sind, sondern wir wollen das Gesetz auch für die machen, die Arbeit finden wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Denn der beste Jugendarbeitsschutz nützt doch nichts, wenn die Jugendlichen nichts zu arbeiten haben. Da bin ich der festen Überzeugung, daß dies, wenn auch nur ein kleiner — wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen —, so doch ein Beitrag dazu ist, daß noch mehr Jugendliche in Ausbildungsplätze vermittelt werden können. Wir können uns nicht damit zufriedengeben, daß es in den letzten Jahren viel mehr Arbeitsplätze als 1976 gegeben hat. Wir müssen immer überlegen, wie auch diejenigen, die noch nicht untergebracht sind, einen Ausbildungsplatz erhalten können.
Ich möchte noch auf ein Problem hinweisen. Es gibt immer mehr Auszubildende, die älter als 18 Jahre sind. Beim Volkswagenwerk sind von 4 000 Auszubildenden 50% bereits älter als 18 Jahre.

(Dr. George [CDU/CSU]: Jetzt ist zu fragen, warum!)

Jetzt muß man sehen, daß die Jugendlichen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz natürlich in Konkurrenz zu denen treten, die über 18 Jahre sind. Für diejenigen, die über 18 Jahre sind, gelten keine einschränkenden Bestimmungen, während für die Jugendlichen die einschränkenden Bestimmungen gelten. Das Problem wird sich noch dadurch verschärfen — das ist schon sehr klar —, daß immer mehr vollj ährige Abiturienten nicht studieren wollen, sondern gleich nach einem Ausbildungsplatz suchen.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Die wollen Bäkker werden!)

Der Abiturient über 18 Jahre ist in seinen Beschäftigungsmöglichkeiten frei. Für ihn gilt kein Jugendarbeitsschutz. Jetzt stellen Sie sich einmal den Abiturienten vor, der in Konkurrenz mit dem Jugendlichen von 16 Jahren tritt. Für den 16jährigen gilt: Er darf erst dann und dann anfangen. Da ist es doch ganz logisch, daß der Abiturient mehr Startvorteile hat.
Gerade aus dieser Sicht ist es auch Schutz der Jugendlichen, wenn man unnötige Bremsklötze bei der Einstellung wegräumt, damit die Jugendlichen wieder echte Chancen haben, eingestellt zu werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Änderung des Gesetzes ist im Sinne der Jugendlichen. Es ist höchste Zeit, daß wir das Durcheinander von Ausnahmen, Hemmnissen und Regeln für die Beschäftigung von Jugendlichen beseitigen.
Meine Damen und Herren, wir von der CDU/CSU treten für einen Jugendarbeitsschutz ein, der praxisnah und nicht lebensfremd ist. Wir treten vor allem für einen Jugendschutz ein, der die Jugend schützt, aber nicht bevormundet. Sie wollen die Jugend ja in Wirklichkeit nicht schützen, Sie wollen sie reglementieren und bevormunden. Das unterscheidet uns.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Deshalb stimmen wir den vorgeschlagenen Änderungen zu.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das kann doch nicht wahr sein!)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008615600
Das Wort hat Herr Abgeordneter Reimann.

Manfred Reimann (SPD):
Rede ID: ID1008615700
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Zunächst möchte ich mich beim Präsidenten bedanken, daß er mir noch die Möglichkeit gibt, als Berichterstatter eine kurze Erklärung abzugeben.
Die Erklärung lautet: Die Formulierung der Problemdarstellung in meinem Bericht Drucksache 10/2012 bedarf der Verdeutlichung. Nach Auffassung der Mehrheit im Ausschuß und des Atragstellers Bundesrat führte das Gesetz von 1976 zu Schwierigkeiten. Die Minderheit hat sich dieser Meinung zu keiner Zeit angeschlossen und die geplante Novellierung stets abgelehnt.
Dankeschön, Herr Präsident. Jetzt beginnt meine Redezeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Jugendarbeitsschutzgesetz wurde 1976 fast einstimmig von allen Parteien in diesem Parlament verabschiedet. Damals wurde es von allen Beteiligten, insbesondere von den Arbeitsmedizinern, als notwendig angesehen, um die Gesundheit Jugendlicher in der Arbeitswelt mehr zu schützen. Der CDUAbgeordnete Blüm und heutige Bundesarbeitsminister pries das Jugendarbeitsschutzgesetz sogar als Schritt zur Humanisierung der Arbeitswelt.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das waren noch Zeiten! — Weitere Zurufe von der SPD. — Dr. George [CDU/CSU]: Bei Vollbeschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit!)

Heute soll das nicht mehr gelten, weil das Gesetz angeblich Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten Jugendlicher beeinträchtigt. Das ist die sanftere Umschreibung für die bei der CDU so häufig gebrachte Behauptung, ausbildungshemmende Vorschriften, die sich auch im Bundesratsentwurf befinden, müßten abgebaut werden. Damit wird der Eindruck erweckt, als trage das Jugendarbeitsschutzgesetz zur Arbeitslosigkeit Jugendlicher bei.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

Diese Begründung ist nicht stichhaltigt. Sie läßt sich auch leicht widerlegen. Dazu braucht man sich nur an den enormen Zuwachs an Ausbildungsplätzen in den betroffenen Branchen zu erinnern.
Nach Auffassung der SPD-Bundestagsopposition sind die geplanten Verschlechterungen sachlich nicht gerechtfertigt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz von 1976 kann nach wie vor seine volle Gültigkeit beanspruchen.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sehr richtig!)




Reimann
Wenn man Ihre Begründungen für die Novellierung genauer betrachtet — und dazu braucht man keine Lupe —, so entpuppen sie sich allesamt als falsche Etikettierung.

(Kolb [CDU/CSU]: Na, na!)

Sie benutzen ein leicht durchschaubares Deckmäntelchen, um Ihre einseitigen Interessen zugunsten der Arbeitgeber zu kaschieren.

(Beifall bei der SPD)

Denn die geplanten massiven Verschlechterungen bedeuten nichts anderes als größeren zeitlichen Arbeitseinsatz von Jugendlichen sowie stärkere Belastungen.
Beispielsweise behaupten Sie, die Verschlechterungen dienten Erfordernissen der Berufsausbildung, und der Gesundheitsschutz bleibe sichergestellt, Herr Seehofer.

(Seehofer [CDU/CSU): So ist es!)

An einzelnen Gesetzesparagraphen werde ich noch begründen, daß das unzutreffend ist und daß Sie Etikettenschwindel betreiben, so wie meine Kollegin Anke Fuchs und der DGB es bereits zum Ausdruck gebracht haben.
Meine Fraktion sieht in Ihren Gesetzesverschlechterungen — das wird Sie jetzt auf die Palme bringen — folgende Intentionen: Einer der wesentlichen Punkte ist, das Sie die Legalisierung einer nicht geringen Zahl von Rechtsverstößen in der Praxis vornehmen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Die Gewerbeaufsichtsämter stellten jährlich mehr als 50 000 Verstöße gegen das Gesetz fest.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Hört! Hört!)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008615800
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogt (Düren)?

Manfred Reimann (SPD):
Rede ID: ID1008615900
Nein, jetzt bitte nicht. — Die Dunkelziffer liegt aber mit Sicherheit um ein Vielfaches höher.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)

Die in dieser Woche in den Medien bekanntgewordene Studie des DGB, der Befragungen von 1 500 Schülern in Hessen zugrunde liegen,

(Zurufe von der CDU/CSU: In Hessen, in Hessen!)

bestätigt die Häufigkeit dieser Rechtsverstöße. — Es spricht nicht gerade für Sie, daß Sie nicht mehr akzeptieren, daß auch dort demokratische Untersuchungen möglich sind. —

(Beifall bei der SPD)

Beispielsweise arbeiten rund ein Viertel der befragten Jugendlichen mehr als 44 Wochenstunden, 8 % arbeiten sogar mehr als 50 Wochenstunden. Eine Legalisierung dieser Gesetzesverstöße käme einer
Amnestie gleich, ähnlich wie Sie es ja schon bei den Parteispenden vorhatten.

(Beifall bei der SPD — Vogt [Düren] [CDU/ CSU]: In diesem Punkt wird das Jugendarbeitsschutzgesetz gar nicht geändert! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Sie betreiben damit eine höchst unseriöse Politik auf dem Rücken junger Menschen. Das Arbeitsplatzrisiko verlagern Sie damit ausschließlich auf Jugendliche, Sie verlagern es auf die sozial Schwachen in diesem Lande.

(Beifall bei der SPD)

Schließlich ist die Floskel, es diene der Ausbildung, beliebig dehnbar.

(Zuruf von der CDU/CSU: Keine Ahnung!)

Es besteht die Befürchtung, daß die Verlagerung der Arbeitszeit — und jetzt reize ich Sie — auch auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt werden kann,

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: So ist es!)

z. B. auf den Chemiefacharbeiter, der dann ab dem 17. Lebensjahr auch eine Zwölf-Stunden-Schicht absolvieren müßte, weil es angeblich der Ausbildung und den Ausbildungsplätzen dient.

(Dr. George [CDU/CSU]: Sie sind sonst sachlich! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Da muß er selber lachen!)

Von diesem Gesetz, meine Damen und meine Herren, werden — einmal hochgerechnet, bezogen auf zwei Jahrgänge — insgesamt 1,5 Millionen bis 2 Millionen junger Menschen betroffen sein. Dies ist im Verhältnis zu den Erwerbstätigen schon eine beachtliche gesellschaftliche Gruppe; denn es sind immerhin 10 %. Diese 10 % kommen für die Verstöße in Betracht, die die Gewerbeaufsicht jährlich feststellt. Sicherlich sind das nicht alle, die morgens um 4 Uhr zu arbeiten beginnen sollen.

(Zuruf des Abg. Seehofer [CDU/CSU])

— Aber immerhin, Herr Seehofer: Es ist nicht uninteressant — um Ihnen diese Zahl zu nennen —, daß es immerhin über 10000 junge Menschen sind, denen Sie zumuten, morgens um 3 Uhr aufzustehen, um um 4 Uhr am Arbeitsplatz zu sein.

(Hinsken [CDU/CSU]: Und dann um 12 Uhr mit der Arbeit fertig zu sein! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Ich gebe Ihnen zu bedenken: Haben Sie sich wirklich überlegt, wie lange Ihre geplanten Verschlechterungen gelten sollen, zumal in absehbarer Zeit die geburtenschwachen Jahrgänge zur Ausbildung anstehen? Ich habe diesbezüglich erhebliche Bedenken. Jetzt, bei der hohen Ausbildungsnachfrage, lassen sich die dominant betriebswirtschaftlich ausgerichteten Ziele erreichen, später aber kehren sie sich für bestimmte Branchen höchstwahrscheinlich ins Negative um, deren Nachteile — wie früher —, etwa früher Arbeitsbeginn oder längere Arbeitszeiten, in der Ausbildungsnot eben eher hingenommen und geschluckt werden.

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Das wird die Marktwirtschaft lösen!)




Reimann
I Ich meine, Ihre Gesetzesintention ist auch aus diesem Grunde nicht seriös genug, wie die nahe Zukunft zeigen wird. Auszubildende mit mehr Berufschancen werden solche Ausbildungsverträge, nach denen sie um 4 Uhr in den Betrieb müssen, nicht mehr unterschreiben. Was machen Sie dann? Welche Gesetzesänderung werden Sie dann vornehmen, falls Sie dann noch an der Regierung sind?
Zum zweiten befürchtet meine Fraktion schwere Gesundheitsschäden mit Spätfolgen für die betroffenen Jugendlichen. Sie stützt sich dabei auf die Sachverständigenaussagen in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zum Jugendarbeitsschutzgesetz am 27. Juni 1984 und auch auf zahlreiche Untersuchungen zur Schichtarbeit.
Ich zitiere, was der Sachverständige Professor Dr. Dr. Rutenfranz erklärte:

(Dr. George [CDU/CSU]: Unter anderem!)

Wer um 4 Uhr anfangen muß, müßte um 19 Uhr zu Bett gehen. Das ist unrealistisch. Wenn jemand mit 18 Jahren um diese Zeit beginnen muß, wird er vielleicht nur sechs Stunden schlafen ...

(Zurufe von der CDU/CSU: Wenn er vorher in die Diskothek geht! — Völlig weltfremd!)

Der Sachverständige Dr. Marschall bezeichnete ebenfalls den Arbeitsbeginn um 4 Uhr als unphysiologische Zeit.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008616000
Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hinsken?

Manfred Reimann (SPD):
Rede ID: ID1008616100
Nein. — In gleicher Weise äußerte sich die Sachverständige Frau Dr. Zilken. Von ihr wurden die gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit Spätfolgen durch das Schlafdefizit bestätigt, und sie kam zu dem Ergebnis, daß man weder den Frühbeginn vorsehen noch die Arbeitszeit verlängern sollte. Hinzu kommt, daß der Jugendliche im Grunde genommen gegen seinen eigenen Biorhythmus angeht.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Auch wenn Sie von der CDU wiederholt versuchen zu stören — —

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Sie können Zwischenrufe machen, soviel Sie wollen; das bringt mich nicht aus dem Konzept.

(Beifall bei der SPD)

Die CDU versucht, die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung in ihrem Sinne zu interpretieren. Aber ihre Interpretation wird durch diese Zitate widerlegt.

(Zustimmung bei der SPD)

Schließlich und endlich ist daraus zu folgern, daß Sie eindeutige wissenschaftliche Erkenntnisse außer acht lassen und daß Ihre ideologischen Ziele offenbar Vorrang haben. Deshalb regen Sie sich bei Ihren Zwischenrufen auch immer so auf.

(Beifall bei der SPD)

Weil Sie die Gesetzesänderung wollen müssen, ist Ihre gesamte Argumentation so aufgebaut, daß die von Ihnen gewollten Änderungen keine Gefahr für junge Menschen darstellen. Aber das wird auch durch Ihr ständiges Behaupten nicht wahrer. Wir machen hier ganz deutlich, daß wir die Gesundheitsgefahren sehen. Von den Sachverständigen wurden wir bestätigt. Allein schon deshalb sind wir zur Ablehnung verpflichtet,

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)

insbesondere was die Vorverlegung des Arbeitsbeginns auf 4 Uhr anlangt.
Drittens erbringen Sie durch Ihre dominant betriebswirtschaftlich ausgerichtete Position den Beweis dafür, daß die von Ihnen so sehr angepriesene Familienpolitik gar nicht den Rang einnimmt, den Sie immer wieder behaupten.

(Beifall bei der SPD)

Denn die Abschaffung des Verbots der Nachtarbeit — darum geht es beim Arbeitsbeginn um 4 Uhr —, die Ausdehnung der Schichtzeiten und die Zulassung der Beschäftigung an Samstagen und Sonntagen hindern die Jugendlichen daran, sich sozial zu entfalten. Darunter müssen die Lebensbeziehungen in der Familie und im Freundeskreis zwangsläufig leiden.
Viertens. Dadurch, daß der Jugendliche länger arbeiten muß, gibt es in der Regel auch negative Beschäftigungseffekte. Aber im Grunde genommen müßte uns unsere Jugend zu wichtig sein, als daß wir sie als Rechengröße zwischen Gewinn und Verlust einordnen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Fünftens besteht — hier wird meines Erachtens der Pferdefuß des Gesetzesvorhabens überhaupt deutlich — in den beabsichtigten §§ 21 a und b, also in der Tariföffnungsklausel und in der Ermächtigung des Bundesarbeitsministers, der Hebel, um den gesamten Jugendarbeitsschutz weiter aus den Angeln zu heben. Die „Sozialpolitischen Informationen" des Bundesministers vom 8. März dieses Jahres bezogen sich auf die Tariföffnungsklausel. Mit dieser Gewichtung des § 21 a werden Taktik und Strategie Ihrer eigentlichen Gesetzesabsicht offen zugegeben. Auch wird hier deutlich, was die Regierungsparteien unter Flexibilisierung verstehen,

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)

nämlich größere Arbeitsbelastung, möglichst auch Wochenendarbeit

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Ja!) und mehr Druck auf Jugendliche.

Meine Damen und Herren, das geplante Jugendarbeitsschutzgesetz reiht sich somit in die Gesetzesvorhaben ein, die den Abbau von Gesundheits- und Arbeitsschutzrechten beinhalten. Sie wollen das Rad der Geschichte zurückdrehen. Die Reise in



Reimann
den Unternehmerstaat hat schon begonnen; das ist nur die zweite Fortsetzung dieser Reise.

(Beifall bei der SPD)

Im einzelnen hält meine Fraktion die Tariföffnungsklausel aus folgenden Gründen für fehl am Platz. Sie widerspricht dem Sinn der Tarifverträge, weil Jugendarbeits- und -gesundheitsschutz in die Hand des Gesetzgebers gehören, um die Einheitlichkeit zu wahren.

(Beifall bei der SPD)

Eine Abkehr von dieser Meinung könnte bedeuten, daß die Regierung den Gesundheitsschutz von Jugendlichen nicht mehr sonderlich ernst nimmt. Durch die Tariföffnungsklausel droht das Jugendarbeitsschutzgesetz aber zu einem löchrigen Käse zu werden. Hier darf ich den Arbeitsminister an die Diskussion erinnern, die ich mit ihm bereits im Ausschuß am 19. September 1984 geführt habe. Der Jugendarbeits- und -gesundheitsschutz darf nicht zur Manövriermasse von Tarifverhandlungen gemacht werden. Dort hat der Minister ausdrücklich zugestimmt. Wir wollen hoffen, daß er diesmal dabei bleibt.
Der Weg zu Verschlechterungen kann aber auch aus einem anderen Grunde vorprogrammiert sein, wenn nämlich — Herr Seehofer, hören Sie zu — die Handwerker, die, wie von Ihnen zitiert, zwei Drittel aller Jugendlichen ausbilden, wofür auch wir uns bedanken und wofür auch wir Anerkennung zollen,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

die Möglichkeit in Anspruch nehmen, das Jugendarbeitsschutzgesetz, so wie Sie es jetzt haben wollen, auch anwenden.
Des weiteren greift die Ermächtigung für den Bundesarbeitsminister weit in die Kompetenz des Gesetzgebers ein, was wiederum eine Schwächung dieses Parlamentes bedeuten wird, über dessen Selbstverständnis wir gestern so viele Stunden diskutiert haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber anders!)

Danach kann er mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmevorschriften erlassen, die unter anderem die Dauer der Arbeitszeit, die Ruhepausen, die Schichtzeiten, die Samstags- und Sonntagsarbeit betreffen. Dadurch kann er den gesamten Jugendarbeitsschutz verändern. Schlimmer noch, dadurch ist die Möglichkeit gegeben, das gesamte Gesetz erneut aus den Angeln zu heben.
Auf folgende Gesetzesänderungen möchte ich im einzelnen eingehen.
§ 9 sieht die Freistellung an nur noch einem Berufsschultag in der Woche nach dem Berufsschulunterricht vor. Mit Belangen der betrieblichen Ausbildung hat diese Verschlechterung nichts zu tun.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wieso?)

Die heutige Regelung ist dagegen nach Auffassung
meiner Fraktion vernünftiger und bietet die Möglichkeit zur Aufarbeitung und Nacharbeit des Lernstoffes.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wie kann man so weltfremd sein!)

§ 12 beinhaltet die Ausdehnung der täglichen Schichtzeit auf elf Stunden analog zum Gaststättengewerbe für die Landwirtschaft, die Tierhaltung, Bau- und Montagestellen. Praktisch bedeutet das eine erhebliche Mehrbelastung betroffener Jugendlicher und widerspricht den arbeitsmedizinischen Erkenntnissen, daß junge heranwachsende Menschen während des Wachstums weit weniger körperlich belastet werden dürfen als Erwachsene.
Der § 14 sieht im allgemeinen die Verlegung des Arbeitsbeginns von 7 auf 6 Uhr vor. Zum einen sprechen dagegen die erwähnten befürchteten Gesundheitsschäden angesichts der Einschränkung der Nachtruhe. Zum anderen müßten Siebzehnjährige bei einem Arbeitsbeginn um 4 Uhr mindestens zwischen 2 und 3 Uhr aufstehen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln hapert es zu dieser Zeit. Die Benutzung privater Fahrzeuge wie Fahrrad oder Moped bedeutet dagegen eine erhöhte Unfallgefahr bei schlechter Witterung

(Zurufe von der CDU/CSU)

und dementsprechend eine erhöhte Unfallgefahr am Arbeitsplatz wegen Konzentrationsmangels.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben sich doch schon aufgeregt, daß Sie einmal in eine Bundestagsausschußsitzung morgens um 4 Uhr mußten; was wäre nur, wenn Sie das jeden Tag machen müßten.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Des weiteren ist mit einer Qualitätsminderung der Ausbildung in den Arbeitsstunden zu rechnen.
Bezeichnend sind die Absätze 2 und 3 des § 14. Hier spricht die Bundesregierung nicht einmal mehr von Ausbildung, sondern nur noch von Beschäftigung. Damit entlarvt sich ihre Absicht selbst. Es geht hier nicht mehr um die Qualität der Ausbildung, sondern um den Wegfall gesetzlicher Hindernisse für den ungehinderten Arbeitseinsatz Jugendlicher. Es ist höchst zweifelhaft, ob diese Verschlechterungen zu einem größeren Angebot an Ausbildungsplätzen führen.
Der § 16 enthält die Beschäftigung von Jugendlichen an Samstagen in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge. Der eigentliche Grund ist die Einrichtung von Bereitschaftsdiensten rund um die Uhr. Warum eine Autoreparatur gerade am Samstag ein besonderer Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung sein soll, ist für mich unbegreifbar.

(Beifall bei der SPD)

Die Folge wird sein, daß Arbeitszeit und Freizeit am Wochenende zerstückelt werden, und das ist dann Ihre Familienpolitik.

(Beifall bei der SPD)




Reimann
Zu § 17: Zum einen wird die Festsetzung der Schichtarbeit auf 10 Stunden, die im Falle geleisteter Sonntagsarbeit gilt, beseitigt, zum anderen soll auf die Pflicht zur Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt verzichtet werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluß kommen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das wird auch Zeit!)

— Ich weiß, Sie können das manchmal nicht ertragen, aber dafür sitzen Sie in der ersten Reihe.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Für jeden wird erkennbar, daß die Reise in den Unternehmerstaat gehen soll. Nichts anderes verbirgt sich hinter der Floskel vom Abbau bürokratischer Hemmnisse.
Insgesamt und abschließend bleibt nur festzustellen: Die Interessen Jugendlicher und die Fürsorgepflicht des Staates für die Gesundheit von jungen Arbeitnehmern werden von der Bundesregierung mit Füßen getreten. Die vorgesehenen massiven Verschlechterungen stehen im Widerspruch zu den Aussagen der Bundesregierung, das Wohl junger Menschen und ihrer Familien zu fördern. Lassen Sie das mal auf sich einwirken, bevor Sie zur namentlichen Abstimmung schreiten!

(Beifall bei der SPD)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008616200
Das Wort hat der Abgeordnete Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1008616300
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, ich muß mich nicht beim Kollegen Reimann entschuldigen, daß ein so verteufelungswerter Unternehmer nun nach ihm spricht.

(Zurufe von der SPD)

Nach der gestrigen Debatte, Herr Kollege Reimann, hätte ich eigentlich erwartet, daß ein Teil der von allen Fraktionen vorgetragenen Wünsche und Ermahnungen, insbesondere Mahnungen der Kollegin Frau Dr. Hamm-Brücher, dem politischen Kontrahenten nicht Böses zu unterstellen, ein wenig längere Wirkung gehabt hätte als, wenn ich es richtig sehe, 24 Stunden.

(Dr. Ing. Kansy [CDU/CSU]: Er mußte das ablesen! — Zuruf von der CDU/CSU: Die Rede war schon geschrieben! — Zurufe von der SPD)

Es ist von allen Fraktionen gestern hier dankenswerterweise festgestellt worden, daß man den politischen Gegnern nicht böse Absichten oder Abhängigkeit von anderen unterstellen sollte. Sie können versichert sein, daß die Koalitionsfraktionen die Novellierung dieses Gesetzes nicht vornehmen, um irgendwelchen Unternehmern zu gefallen,

(Lachen bei der SPD)

ganz sicher nicht, um diesen vielbeschworenen Unternehmerstaat zu begründen, sondern in der sicheren Gewißheit, für die Auszubildenden etwas Vernünftiges zu tun.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

Die einstimmige Verabschiedung des Gesetzes von 1976, die Sie dankenswerterweise hier erwähnt haben, ist doch kein Beweis für die dauerhafte Richtigkeit dieser Regelung. Ich kenne manche einstimmig verabschiedeten Gesetze, die sich auf Grund gesellschaftlicher Veränderungen und neuer Erkenntnisse als durchaus novellierungsbedürftig herausgestellt haben.

(Egert [SPD]: Aber nicht rückwärts!)

Ich meine, Kollege Egert, dem Fortschritt verpflichtete Sozialdemokraten sollten nicht gegen sinnvolle Verbesserungen eintreten.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das ist ein Rückschritt, Herr Cronenberg!)

Außerdem, verehrte Kollegen, ich möchte noch darauf hinweisen, daß ein erheblicher Teil, Herr Kollege Reimann, der von Ihnen vorgetragenen Vorwürfe nicht zutreffend sind. Dies meine ich sehr ernst.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Sie berufen sich auf die DGB-Studie zum Jugendarbeitsschutzgesetz und erklären hier dem Plenum: 39 % der befragten Auszubildenden erhalten keinerlei Ausgleich für geleistete Überstunden, und Sie sagen weiter: Ihr bösen Leute wollt das Gesetz ändern.

(Reimann [SPD]: Das habe ich nicht gesagt!)

Sie haben verschiedene Vorwürfe erhoben.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Mit Recht!)

Sie sagen, wir würden eine Amnestie für Gesetzesverstöße machen.

(Zurufe von der SPD) — Irrtum, Euer Ehren.


(Zurufe von der CDU/CSU: Wieso „Ehren"? — Zuviel der Ehre!)

Diese von Ihnen auf Grund der Befragung, über deren Qualität ich mich nicht äußern kann, weil ich sie nicht im einzelnen kenne, vorgetragenen Vorwürfe sind deswegen im Sinne dieses blödsinnigen Amnestievorwurfs kein seriöser Beitrag; denn genau die Punkte, wo von diesen Jugendlichen Kritik geübt worden ist, werden in diesem Gesetz nicht geändert.

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Das wissen Sie doch gar nicht! — Weitere Zurufe von der SPD)

Das ist doch der entscheidende Punkt. Sie malen den bösen Unternehmer an die Wand, der angeblich gegen etwas verstößt, sagen „Ihr ändert das Gesetz!", verschweigen aber, daß in den Punkten, in



Cronenberg (Arnsberg)

denen der Vorwurf erhoben wird, eben keine Änderungen vorgenommen werden.

(Beifall bei der FDP — Zurufe von der SPD)

Ich habe den Eindruck, Kollege Reimann, ein wenig Nachhilfeunterricht — möglicherweise beim DGB; da ist es billiger — wären in dieser Frage für Sie und für die Seriosität Ihrer Argumentation nicht schlecht.
Dasselbe gilt für den Vorwurf, jeder fünfte Auszubildende werde am regelmäßigen Berufsschulbesuch gehindert. Das ist nicht so. Es wird lediglich das Verbot der Beschäftigung im Anschluß an den Berufsschulbesuch auf einen Tag in der Woche beschränkt.
Ferner ist die Rede davon, daß ein Arzt bei mehr als der Hälfte der Auszubildenden, in einer Untersuchung gesundheitliche Mängel festgestellt hat. Es wird behauptet, die gesundheitlichen Gründe würden nicht mehr berücksichtigt. Irrtum, Euer Ehren: Die Vorschriften über arbeitsmedizinische Untersuchungen werden überhaupt nicht geändert.
Es gibt sicher Gründe, gegen das Gesetz die diskutabel sind. Aber die von Kollegen Reimann in diesem Zusammenhang vorgetragenen Vorwürfe sind mit Sicherheit als unzutreffend zu bezeichnen.

(Zuruf des Abg. Reimann [SPD])

Sie haben Gelegenheit, Herr Kollege Reimann, einer zeitgerechten und sinnvollen Verbesserung des Jugendarbeitsschutzgesetzes heute zuzustimmen.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Einer Verschlechterung!)

— Nein, das ist keine Verschlechterung, das ist eine Verbesserung im Sinne der Schaffung von Ausbildungsplätzen.

(Zurufe von der SPD)

Nehmen Sie mir dies, Frau Kollegin Fuchs, ab. Lassen Sie mich noch betonen: Der Schutz der Jugendlichen vor gesundheitlicher Gefährdung und Überforderung — das ist das Ziel eines jeden Jugendarbeitsschutzes — wird nicht vermindert.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Doch!)

Der vorliegende Gesetzentwurf wird nach Auffassung der FDP diesen richtigen und notwendigen Vorstellungen voll gerecht.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das glaube ich Ihnen gern!)

Woraus zieht dieser Gesetzentwurf Konsequenzen? Kollege Seehofer hat schon darauf hingewiesen; deswegen kann ich einiges jetzt kürzer machen. Der Gesetzentwurf zieht die Konsequenz daraus, daß über die Hälfte der Auszubildenden inzwischen älter als 18 Jahre sind. Der Anteil der jugendlichen Arbeitnehmer, die körperlich leistungsfähig sind, nimmt zu. Der Gesetzentwurf zieht auch die Konsequenz aus der Tatsache, daß ein Teil der bestehenden Vorschriften aus gesundheitlichen Gründen nicht geboten ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Hearing. Der Gesetzentwurf zieht ferner die Konsequenz aus der Tatsache, daß die jetzigen Vorschriften weitestgehend und häufig an den Vorstellungen und Wünschen der Jugendlichen ebenso vorbeigehen wie an den Notwendigkeiten der betrieblichen Praxis.
Ich will noch einmal kurz zusammenfassen. Kernpunkte der Neuregelung sind: Änderung der Arbeitszeitvorschriften im Sinne einer Verlängerung der täglichen Arbeitszeit von acht auf achteinhalb Stunden ohne Veränderung der Gesamtarbeitszeit; Vorverlegung des Arbeitsbeginns auf sechs Uhr; Gleichstellung von jugendlichen Auszubildenden und Jungarbeitern — da müßte die SPD eigentlich Beifall klatschen —; Änderungen bei Arbeitsbeginn und -ende in mehrschichtig arbeitenden Betrieben; Verbesserung der Möglichkeit der Tarifpartner, entsprechend den Notwendigkeiten und Besonderheiten der einzelnen Branchen andere Arbeitszeitregelungen zu vereinbaren, mehr Flexibilität, mehr Betriebsbezogenheit, mehr Einsatz von Betriebsräten auch bei diesen Fragen.
Hier wird — ich muß schon fast sagen ..., aber nach den Diskussionen von gestern verkneife ich es mir; ich hätte an sich gern gesagt: böswillig —

(Heiterkeit)

der Eindruck erweckt, als wenn böse Frühkapitalisten aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Spätkapitalisten!)

Jugendliche ausbeuten wollten, bis — wie man bei uns zu Hause sagt — die Schwarte kracht. Dies ist in der Tat Unsinn und widerspricht wirklich der unternehmerischen Realität. Der überwiegende Teil insbesondere der mittleren und kleineren Unternehmen gibt sich Mühe bei der Ausbildung ihrer Jugendlichen und sorgt sich auch um ihren Gesundheitsschutz. Durch solche pauschalierten Vorwürfe werden alle diese Leute diskriminiert.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Ich weiß doch, daß das nicht Ihre Meinung ist. Sie wissen doch genausogut, wie es ist; und ich weiß das doch auch. Das ist doch ein Zerrbild des Unternehmers, was hier geschildert wird, das den Realitäten — nun sage ich mit Überzeugung: Gott sei Dank — nicht entspricht.
Die Jugend-Enquete des Deutschen Bundestages hat mit Zustimmung aller Fraktionen deutlich gemacht, wie notwendig es ist, daß Jugendliche nach ihrem Schulabschluß nicht in die Hoffnungslosigkeit der Arbeitslosigkeit gestoßen werden. Wenn es uns mit dieser Novellierung gelingt, daß mehr solcher Ausbildungsplätze geschaffen werden und daß durch den Abbau von Ausbildungsverhinderungsvorschriften mehr Jugendliche eingestellt werden, ist das doch eine wirklich lobenswerte Tat.
Ich weise noch einmal darauf hin, daß die arbeitsmedizinischen Sachverständigen in dem Hearing dargelegt haben, daß bei einem Arbeitsbeginn um



Cronenberg (Arnsberg)

6 Uhr keine gesundheitliche Gefährdung der Jugendlichen — —

(Abg. Dreßler [SPD]: meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Ich lasse eine Zwischenfrage gleich zu, möchte aber vorher eine Bemerkung dazu machen. Lassen Sie mich erst meinen Gedanken zu Ende bringen.
— Also, die Arbeitsmediziner haben festgestellt: Der Beginn um 6 Uhr ist unschädlich. Meine Freunde aus der sozialdemokratischen Fraktion, ich möchte eigentlich ganz gern daran erinnern, daß auch in der Diskussion 1976 der DGB, der zugegebenermaßen erhebliche andere Wünsch hatte, in der Frage des Arbeitsbeginns um 6 Uhr genau diese Auffassung vertreten hat. Es ist ja nicht alles Blödsinn, was der DGB so von sich gibt.

(Frau Fuchs [SPD]: Da haben Sie recht, Herr Cronenberg!)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008616400
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dreßler?

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1008616500
Ich würde Ihnen eigentlich gern eine Zwischenfrage erlauben. Aber ich würde es noch mehr begrüßen, wenn die Zwischenfrage von dem Kollegen Reimann käme, damit er ein bißchen das Gefühl bekommt: Zwischenfragen stellen und zulassen ist in der parlamentarischen Debatte recht sinnvoll. Er hat es eben nämlich immer abgelehnt.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Wenn Sie sich darauf verständigen könnten wer fragt, wäre ich dankbar. Wenn nicht, sei Ihnen die Zwischenfrage selbstverständlich gestattet.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008616600
Herr Abgeordneter Dreßler.

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1008616700
Ich weiß nicht, ob der Kollege Reimann zur Zeit ein Bedürfnis hat. Aber ich habe eines.

(Lachen bei der FDP und der CDU/CSU — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sein BioRhythmus ist gestört!)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1008616800
Na, da werden wir auf die Bedürfnislage des Kollegen Reimann Rücksicht nehmen.

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1008616900
Herr Kollege Cronenberg, Sie haben soeben die bestehenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ausbildungshemmend genannt und in diesem Zusammenhang erklärt, daß Sie jetzt diese ausbildungshemmenden Vorschriften sozusagen — ich sage es mit meinen Worten — in fördernde zu ändern gedenken.

(Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Sie interpretieren mich richtig!)

Könnten Sie mir denn erklären: Wenn das alles so ausbildungshemmend war — —

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008617000
Die Zwischenfrage muß kurz sein, Herr Kollege Dreßler! Das ist bisher noch keine Frage!

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1008617100
Wenn das alles so ausbildungshemmend war, wieso haben sich dann bei den Bäckern die Ausbildungsplätze mehr als verdreifacht?

(Seehofer [CDU/CSU]: Sie waren auch nicht da!)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1008617200
Zunächst bin ich Ihnen außerordentlich dankbar, daß Sie mich in Ihrer Frage richtig interpretieren, daß es in der Tat unser Bemühen ist, Ausbildungsplätze zu fördern.
Zu der Frage der Bäcker hat sich der Kollege Seehofer schon ausgiebig geäußert.

(Seehofer [CDU/CSU]: Da war Dreßler noch nicht da! Sein Arbeitsbeginn ist erst 11 Uhr!)

Um es noch mal zu sagen: Wir sind dem Bäckerhandwerk für die Ausbildungsbereitschaft dankbar, auch wenn es über Bedarf ausbildet. In dieser Frage geht es aber auch um die Verbesserung der Qualität der Ausbildung.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Es ist doch deutlich geworden und überzeugend nachgewiesen worden, daß — und das muß betont werden, weil draußen ein falscher Eindruck erweckt wird — Siebzehnjährige, also im letzten Lehrjahr, mindestens während eines Ausbildungsjahres, die Chance haben sollten, den gesamten Ablauf der Herstellung von Brot und Brötchen erleben zu dürfen — nicht: zu müssen, zu dürfen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Das kann doch im Sinn der Ausbildung nicht schädlich sein. Im Gegenteil, damit auch ihre Kinder gutes Brot und frische Brötchen von anständig ausgebildeten Bäckern bekommen, ist das positiv zu bewerten.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Außerdem ist niemand gezwungen, Bäcker zu werden. Wenn das so eine Katastrophe ist, dann möchte ich umgekehrt sagen: Daß so viele bereit sind, eine Lehre, Verzeihung: eine Ausbildung im Bäckerhandwerk anzustreben, ist doch offensichtlich auch damit verbunden, daß sie bereit sind, morgens dann als Geselle oder Meister so früh ihre Arbeit zu leisten — möglicherweise auch, weil sie einen angenehmen Nachmittag haben wollen.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008617300
Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kirschner?

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1008617400
Tja, Herr Präsident — — Ja. Aber bitte ganz kurz.

Klaus Kirschner (SPD):
Rede ID: ID1008617500
Herr Kollege Cronenberg, darf ich noch mal zur Frage des Kollegen Dreßler kommen. Halten Sie auf Grund der auch Ihnen bekannten gestiegenen Zahlen im Bäckereihandwerk die Vorschriften, die wir bisher im Jugendarbeitsschutzgesetz haben, für ausbildungshemmend?

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1008617600
Hochverehrter Herr Kollege Kirschner, wenn ich sie nicht für verbesserungswürdig hielte, stünde ich nicht hier und



Cronenberg (Arnsberg)

versuchte, Ihnen das zu erklären. Dann hätte ich mir die ganze Arbeit gespart.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

In der Anhörung ist auch darauf hingewiesen worden, und zwar von Vertretern der ÖTV, daß öffentliche Arbeitgeber wegen fehlender klarer Regelungen und um Schwierigkeiten zu vermeiden, Bewerber unter 18 Jahren nicht eingestellt haben. Ich meine, das ist ein zu beachtender Hinweis und ein Grund, die Novellierung vorzunehmen.
Zur Verkürzung der Debatte möchte ich jetzt zum Schluß kommen: Nach liberaler Auffassung ist es sinnvoll, unterschiedliche Behandlung von jugendlichen Auszubildenden und gleichaltrigen Jungarbeitern abzubauen. Hier erwarte ich Zustimmung von der SPD. Sie kann einfach gar nicht anderer Auffassung sein.
Wer wie die Gewerkschaften für mehr Mitbestimmung und Demokratie in der Wirtschaft eintritt und dieses fordert — das halte ich in bestimmten Bereichen auch für richtig —, muß auch bereit sein, mehr Verantwortung zu übernehmen. Deswegen ist die Tariföffnungsklausel sinnvoll, vernünftig und richtig.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Gesundheitsschutz!)

Die Sozialpartner haben mehr Spielraum, betriebsgerechte Vereinbarungen zu treffen. Dagegen kann sich also niemand wehren.
Mich stimmt aber noch eine Frage — wenn vielleicht auch nur eine Randfrage —, die von der SPD aufgeworfen worden ist, außerordentlich bedenklich: Die SPD-Opposition ist nicht bereit, der sich aus der Verfassung ergebenden Sonderregelung für die Kirchen Rechnung zu tragen. Wenn ich den Regelungsfeteschisten Egon Lutz sehe, muß ich fragen: Wollt ihr wirklich zum Schluß eine Arbeitszeitordnung für Priester und Nonnen, oder was ist der Hintergrund dafür, daß hier Sonderregelungen nicht anerkannt werden? Vielleicht kann man darüber einmal in Ruhe nachdenken.
Zusammenfassend: Erstens. Der gesundheitliche Kern des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird nicht gefährdet und bleibt auch weiterhin eine Aufgabe des Staates.
Zweitens. Die Tarifvertragsparteien sind gefordert, verstärkt den besonderen Problemen der verschiedenen Branchen in bezug auf den Jugendarbeitsschutz Rechnung zu tragen. Jugendarbeitsschutz wird dadurch nicht zur Disposition gestellt.
Drittens. Die Möglichkeiten des veränderten Arbeitszeitbeginns und -endes entsprechen auch den Wünschen der Jugendlichen und tragen zum Abbau bestehender Friktionen zwischen der Arbeitszeit Erwachsener und Jugendlicher bei.
Mit den verbesserten Vorausetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld für Saisonarbeiter wird für diesen Personenkreis eine sinnvolle Regelung geschaffen. Die SPD-Opposition schießt mit ihrem Antrag wieder einmal über das Ziel hinaus. Sie verdrängt — jetzt kommt ein häßliches Wort — das Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetz, das wir einmal gemeinsam verabschiedet haben. Es war und ist ein gemeinsamer Erfolg unserer Politik, zu dem Sie sich bekennen sollten.

(Zuruf von der SPD)

Die SPD schießt über das Ziel hinaus; denn die Einsparungen werden zum Teil zurückgenommen. Insgesamt bitte ich die Kollegen, wenn sie dem Gesetz schon nicht zustimmen, es zumindest unter Berücksichtigung dieser Überlegungen objektiv zu würdigen. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008617700
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008617800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mit großer Aufmerksamkeit die Debatte verfolgt und mit großer Verwunderung den Kollegen Reimann gehört. Über welches Jugendarbeitsschutzgesetz spricht er eigentlich? Alle Verstöße, die er angeklagt hat, bleiben auch weiterhin Verstöße. Niemand darf 50 Stunden arbeiten, auch nicht nach dem neuen Jugendarbeitsschutzgesetz. Es muß jeder in die Berufsschule gehen. Er darf daran nicht gehindert werden, auch nach dem neuen Jugendarbeitsschutzgesetz nicht. Gesundheitliche Untersuchungen bleiben.
Wir können hier doch nicht eine Phantomdiskussion führen. Offenbar sind wieder die sozialdemokratischen Nebelwerferkompanien unterwegs.
Ich habe hier eine taufrische Pressemeldung. Frau Fuchs verkündet als großen sozialdemokratischen Erfolg, daß die jungen Arbeitslosen jetzt wieder in die Krankenversicherung einbezogen werden sollen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Frau Fuchs, Sie könnten das gar nicht als Erfolg feiern, wenn Sie in Ihrer Regierungszeit diese jungen Arbeitslosen nicht aus der Krankenversicherung herausgeschmissen hätten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie können doch nicht erst ein Haus einreißen und sich anschließend als Baumeister feiern lassen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008617900
Herr Bundesminister, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Fuchs [Köln]?)

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008618000
Gleich, Frau Fuchs, um einen Dialog zu ermöglichen. — Frau Fuchs, was würden Sie eigentlich zu jemandem sagen, der das Geld, das er aus der Ladenkasse genommen hat, zurückbringt? Würden Sie den als Spender feiern?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Bitte schön.




Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008618100
Frau Fuchs.

Anke Fuchs (SPD):
Rede ID: ID1008618200
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß die SPD-Bundestagsfraktion vor der Initiative der Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht hat, der diese Reparatur möglich gemacht hat? Und darf ich Sie fragen, warum Sie nicht gleich einer Veränderung zugestimmt haben. Dann wären die jungen Leute nicht so lange ohne Krankenversicherungsschutz geblieben.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008618300
So schnell sind wir mit der Beseitigung der Trümmer nicht, die Sie uns hinterlassen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Würden Sie uns bestätigen, daß Sie jenen Zustand herbeigeführt haben, den wir jetzt mit Ihnen — ich bedanke mich — korrigieren werden?

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Zu spät, Herr Minister! Wir haben es früher gewollt!)

Nun zur Sache. Es bleibt dabei: Das teuerste Gut der Arbeitnehmer ist die Gesundheit. Die wichtigste Ausstattung für den jungen Arbeitnehmer ist seine Gesundheit. Deshalb bleibt es bei den Beschäftigungsverboten bei gefährlicher Arbeit. Es bleibt beim Verbot der Kinderarbeit. Es bleibt bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Es bleibt bei der gesundheitlichen Betreuung.
Im Mittelpunkt des Jugendarbeitsschutzes steht die Gesundheit. Das ist die Aufgabe des Gesetzgebers. Verändert werden Arbeitszeitregelungen, die offenbar nur mit Hilfe von tausend Ausnahmen praktikabel waren. Jetzt frage ich Sie: Was ist eigentlich ein Gesetz wert, das nur funktioniert, wenn es tausend Ausnahmen begleiten? Was ist das für ein Gesetzgeber, der mehr Ausnahmen ermöglicht, als er Normalregeln geschaffen hat? Ein solches Gesetz dementiert sich selber. Ein solches Gesetz schafft nicht Klarheit, sondern Verwirrung.
In der Tat, wir bleiben bei einer Arbeitszeitregelung, bei der wir auf Kooperation angewiesen sind. Herr Kollege Reimann, das gleiche hat der Abgeordnete Blüm 1976 gesagt. Wir sollten uns von dem Ehrgeiz zurückhalten, daß der Gesetzgeber alles regeln könne und müsse.

(Kolb [CDU/CSU]: So ist es!)

Er kann es nämlich viel weniger gut als die Tarif- und Betriebspartner. Wir brauchen eine neue Kooperation. Der Gesetzgeber kann Uniformen verpassen. Wir brauchen jedoch keine Uniformen, sondern wir müssen der Vielfalt höchst unterschiedlicher Bedingungen gerecht werden. Deshalb sollte sich der Gesetzgeber auf die Rahmenregelungen konzentrieren. Die Tarifpartner sollten diesen Rahmen ausfüllen, ihrer Branche, ihren Voraussetzungen entsprechend. Und der Betrieb sollte sie anwenden. Das schafft neue Spielräume für die Tarifpartner.
Wie Sie diese neue Verantwortung als Marsch in den Unternehmerstaat bezeichnen können, das bleibt Ihr Betriebsgeheimnis; denn wenn wir den Tarifpartnern neue Verantwortung geben, wird Tarifpartnerschaft effektiv. Das Mitspielen auf der Tribüne ist allzu bequem. Es gibt doch auch Leute, die auf den Tribünen ganze Fußballspiele gewinnen. Wir brauchen mehr Mitspieler. Sozialpartnerschaft ist nicht Tribünengesellschaft.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das gilt auch für Journalisten!)

Sozialpartnerschaft heißt mehr Verantwortung.
Im übrigen: Wir kehren hier zu demokratischen Traditionen zurück. Wir schütteln die autoritäre Erbschaft aus der Nazi-Zeit aus den Kleidern und kehren zu Regelungen zurück, wie sie in der Weimarer Zeit üblich waren.

(Abg. Dr. Lammert [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Bitte, Herr Kollege.

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1008618400
Herr Minister, Ihr Stichwort „Tribüne" veranlaßt mich zu dieser Zwischenfrage. Würden Sie mir zustimmen, daß die „erdrükkende" Besetzung der Pressetribüne in einem bemerkenswerten Mißverhältnis zu der Bedeutung steht, die Journalisten der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes bislang immer zugemessen haben, und wahrscheinlich auch zu ihrer Berichterstattung über die unbefriedigende Präsenz der Abgeordneten bei der Verabschiedung dieses Gesetzes?

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008618500
Herr Kollege, gestatten Sie es mir, daß ich mich einer Pressezensur enthalte.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich — Herr Kollege Seehofer hat es schon getan, Herr Kollege Cronenberg auch — auf ein paar Ungereimtheiten des geltenden Gesetzes hinweisen. Da es um Gesundheitsschutz geht: Können Sie mir erklären, verehrte Kollegen, warum der 16jährige Lehrling erst um 7 Uhr mit der Arbeit beginnen darf und sein altersgleicher Kamerad, der Jungarbeiter ist, schon um 6 Uhr? Wenn es um Gesundheit geht, dann kann es keinen Unterschied machen, ob der eine einen Lehrvertrag hat und der andere einen Arbeitsvertrag. Wieso beginnt der eine um 6 Uhr und der andere um 7 Uhr?

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Lassen wir sie beide um 7 Uhr beginnen!)

— Das würde, Frau Kollegin Fuchs, dazu führen, daß sie zwar mit den gleichen Bussen wie ihre älteren Kollegen zur Firma fahren, aber dann im Wartesaal sitzen, bis sie eine Stunde später anfangen dürfen. Was daran Praxis ist, habe ich nie kapiert.
Lassen Sie mich noch einmal auf eines hinweisen. Ich glaube, das Erfolgsgeheimnis unseres Systems der beruflichen Bildung, der Lehrlingsausbildung, besteht in dem pädagogischen Grundsatz: Lernen durch Mitarbeit, Lernen durch Praxis. Ich finde, das ist auch ein Stück Chancengleichheit für jene jungen Mitbürger, die die Welt mit der Hand begreifen lernen. Das ist genausoviel wert wie über



Bundesminister Dr. Blüm
die Theorie und die Schule den Zugang zur Bildung zu finden. Das ist auch Chancengleichheit und Gerechtigkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wenn allerdings „Lernen durch Mitarbeit" der Grundsatz unserer Lehrlingsausbildung ist, dann kann es nicht einen verschiedenen Arbeitsrhythmus geben zwischen denjenigen, die außerhalb der Ausbildung sind, und denjenigen, die in der Ausbildung stehen. Wenn die Maurerkolonne morgens um 6 Uhr beginnt, können die Lehrlinge nicht um 7 Uhr mit dem Taxi nachgeschickt werden. Das ist weltfremd.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Gefahr ist nämlich, daß das Taxi gar nicht zu fahren braucht, denn die Lehrlinge werden nicht eingestellt. Das ist das Ergebnis einer solchen Regelung.
Und im Krankenhaus! Wer im Krankenhaus etwas lernen will, muß halt kommen, wenn die Kranken aufwachen. Der kann nicht erst beginnen, wenn die Kranken schon im zweiten Schlaf sind. Und wer Tierpfleger werden will! Sie werden es nicht schaffen, daß die Tiere ihr Erwachen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz richten. Die werden wach, wenn sie wach werden wollen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der SPD: Kaspertheater!)

— Das ist nicht Kaspertheater, das ist die Wirklichkeit.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008618600
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kirschner?

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008618700
Bitte, Herr Kollege.

Klaus Kirschner (SPD):
Rede ID: ID1008618800
Herr Minister, darf ich Sie fragen, wie Sie zu folgenden Sätzen stehen:
Ich sehe keinerlei Veranlassung, einer eventuellen Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzgesetzes zuzustimmen. Ich werde mich deshalb überall, wo darüber diskutiert wird, gegen solche Initiativen stellen. Es gibt keinen Grund, das Gesetz zu verändern, der nicht schon bekanntgewesen wäre, als das Gesetz beschlossen wurde.
Wie stehen Sie heute zu diesen Sätzen, die Sie im September 1977 an die Gewerkschaft NGG in Baden-Württemberg geschrieben haben?

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008618900
Uneingeschränkt stehe ich zu diesen Sätzen. Es ist keine Verschlechterung, was wir betreiben; wir machen Jugendarbeitsschutz überhaupt erst praktikabel. Das ist eine Verbesserung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Bleiben wir bei dem Beispiel, Herr Kollege. Ist es
eine Verschlechterung oder ist es eine Verbesserung, wenn auch die Jugendlichen Freitag mittags früher in das Wochenende gehen können, weil sie die vier Tage vorher wie ihre erwachsenen Kollegen eine halbe Stunde länger gearbeitet haben? Ist das eine Verbesserung oder eine Verschlechterung? Für mich ist das eine Verbesserung, denn die Jugendlichen wollen das selber. Wollen Sie der Obermeister der Jugendlichen sein? Ich nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die wollen freitags früher aus dem Betrieb, wenn es geht, und dafür vier Tage vorher eine halbe Stunde mehr arbeiten. Ich habe etwas gegen die Arroganz von Leuten, die immer meinen, sie müßten den Mitmenschen vorschreiben, wie ihr Glück aussieht. Das wissen die jungen Leute selber.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir brauchen bei der Ausbildung auch unkonventionelle Lösungen, gerade in einer Zeit, in der Ausbildungsplätze knapp sind. Möglicherweise müssen Ausbildungsplätze geteilt werden, d. h. auf einen Ausbildungsplatz zwei Lehrlinge. Nur darf dazu der Zeitrahmen nicht so eng sein, daß man solche unkonventionellen Wege nicht gehen kann.
Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zu der neuen Symbolfigur des Jugendarbeitsschutzes machen, dem Bäckerlehrling. Das scheint die neue Lieblingsgestalt der sozialdemokratischen Ängste um den Jugendarbeitsschutz zu werden. Für mich ist es mehr der Offenbarungseid, wie weit Sie sich schon von der Wirklichkeit abgehoben haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will doch einmal feststellen: Brötchenzeit ist Frühstückszeit. Es könnte j a sein, daß manche, die um 8 Uhr zur Demonstration gehen, um 7 Uhr gefrühstückt haben, und zwar mit Brötchen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Vielleicht gehen sie zu einer Demonstration für den Bäckerlehrling.

(Erneute Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Ich sehe nicht ein, wie man das Backen lernen soll, wenn der Backvorgang schon abgeschlossen ist.
Was wollen wir denn? Lassen wir doch einmal die Kirche im Dorf. Der Fünfzehnjährige soll um sechs Uhr beginnen können, der Sechzehnjährige um fünf Uhr und der Siebzehnjährige um vier Uhr. Der Achtzehnjährige soll nach Ihrem Willen auch um vier Uhr beginnen können. Der ganze Unterschied, dieser ganze weltanschauliche Graben besteht in einem Jahr und einer Stunde. Meine Damen und Herren, wenn Sie keine größeren Sorgen um die Jugend haben als diese Stunde und dieses Jahr, steht es wirklich sehr gut um unsere Republik.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich finde, es ist auch ein Stück Lebenswirklichkeit, wenn man sich Schritt für Schritt einem Arbeitsrhythmus nähert, der ein Lebensrhythmus ist. Der Lebensrhythmus des Bäckers ist sicherlich anders als beispielsweise der Lebensrhythmus des Abgeordneten. Ich würde gerne um zwölf Uhr Feierabend machen — das geht aber nicht, weil ich



Bundesminister Dr. Blüm
um zwanzig Uhr noch eine Versammlung zu bestreiten habe — und dafür dann um vier Uhr aufstehen.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008619000
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jung?

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008619100
Bitte schön.

Wilhelm Jung (CDU):
Rede ID: ID1008619200
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, daß wir im Deutschen Bundestag besser daran täten, die Jugend am Abend vor schädlichen Einflüssen zu schützen als am Morgen vor der Arbeit in der Backstube?

(Lachen bei der SPD und den GRÜNEN)


Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008619300
Ich stimme Ihnen gerne zu, Herr Kollege. Ich sehe auch einen gewissen Widerspruch in der Politik der Sozialdemokraten. Sozialdemokratische Bildungspolitik hat unter anderem zu jenen zentralen Schulen, Gesamtschulen, geführt, die es manchem Zehnjährigen abverlangen, um halb sechs aufzustehen, damit er um acht Uhr in der Schule ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Soviel Gesundheitsschaden, wie diese Schulwege bei den Kindern verursachen, kann der ganze Jugendarbeitsschutz nicht verhindern, kann ich nur sagen. Das ist das Ergebnis einer GEW-Ideologie, die hier auch einmal zur Sprache gebracht werden muß.
Ich glaube in der Tat, daß sich die Gefahrenzonen verlagert haben, auch die Gefahrenzonen für die Gesundheit der Jugendlichen. Das fängt bei der Disco an und hört bei den langen Schulwegen auf. Das zeigt die Gefahren, die Sie selber aufgezeigt haben.
Ich will es kurz machen. Ich bleibe dabei: Dies ist eine Verbesserung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dieses Gesetz ist praktikabel. Es ist ein Jugendarbeitsschutzgesetz, das die Jugendlichen bei der Arbeit schützt, und es ist nicht ein Schutzgesetz gegen die Arbeit. Davon hätten die Jugendlichen nichts.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich bleibe dabei, daß der Gesetzgeber verpflichtet ist, Gesetze nicht für die Ideologen, nicht für das Wolkenkuckucksheim zu machen, sondern für hier und heute. In dem Sinne ist unser Jugendarbeitsschutzgesetz eine Verbesserung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008619400
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Potthast.

Gabriele Potthast (GRÜNE):
Rede ID: ID1008619500
Guten Morgen, Herr Präsident, Herr Minister! Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete!

(Zurufe von der CDU/CSU: Guten Morgen!)

Guten Tag, liebe Lehrlinge. Denn während wir seit
knapp dreieinhalb Stunden in diesem Hohen Haus
tagen, werden demnächst siebzehnjährige Bäckerlehrlinge um diese Uhrzeit bereits seit neuneinhalb Stunden auf den Beinen sein.

(Lachen und Zurufe bei der CDU/CSU)

Entsprechend dem Willen der Mehrheit des Hohen Hauses soll das derzeit geltende Jugendarbeitsschutzgesetz aus dem Jahre 1976 dahin gehend geändert werden, daß nach Verkündung dieses Gesetzes siebzehnjährige Jugendliche in Bäckereien ab vier Uhr beschäftigt werden dürfen. Das bedeutet im Klartext, daß sie zwischen zwei und drei Uhr morgens aufstehen müssen. Arbeitsmedizinische Untersuchungen aus den 50er Jahren haben ergeben, daß Nachtarbeit für erwachsene Beschäftigte im Bäckerhandwerk äußerst gesundheitsschädlich ist. Um wieviel mehr muß das eigentlich für Jugendliche gelten?

(Zuruf von der CDU/CSU: Schauen Sie sich einmal die Bäcker an!)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008619600
Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hinsken?

Gabriele Potthast (GRÜNE):
Rede ID: ID1008619700
Außerdem hat Herr Blüm die Frage immer noch nicht geklärt, wie die Bundesregierung das kleine, leidlich technische Problem zu lösen gedenkt, wie die Jugendlichen, sofern sie kein eigenes Fahrzeug besitzen, überhaupt pünktlich zu den Ausbildungsstätten kommen sollen, da um diese Zeit kaum öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, selbst in Bonn nicht.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008619800
Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hinsken?

Gabriele Potthast (GRÜNE):
Rede ID: ID1008619900
Ich habe nur eine begrenzte Redezeit zur Verfügung

(Zurufe von der CDU/CSU: Wie alle!) und möchte deshalb gerne darauf verzichten.

Wie Sie wissen, ist Bonn eine Weltstadt. Ein im Bäckerhandwerk auszubildender Lehrling hätte keine Chance, pünktlich an der Ausbildungsstätte anzukommen, wenn er beispielsweise in GrauRheindorf wohnt und in Bad Godesberg ausgebildet wird.
In Berlin — so ergeben zumindest Recherchen des DGB-Landesbezirks — müßte ein Jugendlicher aus Spandau, der bei einem großen Brothersteller in der Neuköllnschen Allee ausgebildet wird, bereits um 2.17 Uhr seinen Bus besteigen, um pünktlich um 4.00 Uhr am Arbeitsplatz anzukommen, ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten, die Jugendliche im ländlichen Raum bekommen werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist realitätsfern!)

Auf meine diesbezügliche Frage im Ausschuß gab mir Herr Blüm lapidar die Antwort, der Lehrling könne j a zum Bäckermeister ziehen. Herr Blüm, wie verträgt sich eigentlich so eine Antwort mit den sonst geäußerten familienpolitischen Ansichten Ihrer Fraktion? Wenn Sie, verehrte Kollegen und Kol-



Frau Potthast
leginnen der CDU/CSU-Fraktion, vorher bei dem Hinweis des Kollegen Reimann, daß das Wegeunfallrisiko sich vergrößere, gelacht haben, zeigt das eigentlich nur, daß Sie jedenfalls schon lange nicht mehr mit dem Fahrrad gefahren sind.

(Zuruf von der CDU/CSU: Können Sie denn Radfahren?)

Übrigens, Herr Lammert: Vielleicht hat die weitgehende Abwesenheit der Presse auch etwas damit zu tun, daß im Grunde fast alle Argumente ausgetauscht sind und daß von vornherein feststeht, daß Sie sich von unseren — meiner Ansicht nach besseren — Argumenten nicht überzeugen lassen.

(Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Das tun wir ja nie!)

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des seit acht Jahren gültigen Jugendarbeitsschutzgesetzes soll laut Begründung sogenannte ausbildungshemmende Regelungen abbauen und die Bereitschaft der Arbeitgeber verbessern, zusätzliche Ausbildungsplätze anzubieten. Wir GRÜNEN sehen — ebenso wie die Gewerkschaften — überhaupt keinen Handlungsbedarf für eine Gesetzesänderung im Sinne der Fraktionen der Regierungskoalition. Denn wenn wir uns die einzelnen Maßnahmen einmal genauer ansehen, dann bieten sie an keinem einzigen Punkt die Möglichkeit zu einer verbesserten Ausbildung, sondern dienen einzig und allein dem Zweck, Jugendliche als Arbeitskräfte für die Betriebe verfügbarer zu machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die vorgesehenen Änderungen wie beispielsweise Verlängerung der täglichen Arbeitszeit von 8 auf 81/2 Stunden, wenn sie an anderen Tagen entsprechend auf weniger als 8 Stunden verkürzt wird, z. B. bei der 41/2-Tage-Woche, oder die Verlängerung der Schichtzeit in der Landwirtschaft und Tierhaltung sowie auf Bau- und Montagestellen von 10 auf 11 Stunden oder die Verlegung des zulässigen Arbeitsbeginns von derzeit sieben auf sechs Uhr für Siebzehnjährige, in Bäckereien von fünf auf vier Uhr, oder die Gleichstellung von jugendlichen Auszubildenden und Jungarbeitern beim Arbeitsbeginn und beim Arbeitsende in mehrschichtigen Betrieben — was ja im übrigen Nachtarbeit für Jugendliche bedeutet — oder die Zulassung der Beschäftigung an Samstagen in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge, all diese vorgesehenen Änderungen bedeuten eine Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzes. Daran führt keine noch so ausgefeilte Rhetorik und Polemik vorbei.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit diesen Änderungen wird dann aber das Grundanliegen des Jugendarbeitsschutzes in Frage gestellt. Denn als ausbildungshemmend gelten demnach Regelungen, die einen Gesundheitsschutz für Jugendliche garantieren sollen. Im Interesse einer sachgerechten Ausbildung halten wir jedenfalls diese Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzgesetzes für skandalös. Denn sie dient weniger der Verbesserung einer praxisnahen Ausbildung, als daß sie den Unternehmern zu billigen Arbeitskräften verhilft.

(Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: 1 300 DM für Lehrlinge im Handwerk sind kein billiger Arbeitsschutz!)

Einmal abgesehen davon, daß hier der Gesundheitsschutz wirtschaftlichen Aspekten untergeordnet werden soll und darüber hinaus möglicherweise zur Manövriermasse bei Tarifverhandlungen wird, was durch die Tariföffnungsklausel möglich wird, stellen die vorgeschlagenen Einschränkungen einen massiven Eingriff in die Entfaltungsmöglichkeiten von Jugendlichen in den kulturellen und politischen Bereichen dar. Jugendliche müßten bei einem Arbeitsbeginn von 6.00 oder gar 4.00 Uhr morgens weitgehend auf kulturelle und politische Interessen während der Woche verzichten, wollten sie nicht ständig in den Zustand eines permanenten Schlafdefizits kommen. Ein Sachverständiger hat es den Kollegen vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung während der Anhörung vorgerechnet, daß unter Berücksichtigung der Wegezeit, der Zeit für Waschen, Anziehen und Frühstücken sowie eines achtstündigen Schlafs ein Jugendlicher, dessen Arbeit um sechs Uhr beginnt, um 20.45 Uhr schlafen gehen müßte, ganz zu schweigen von einem Arbeitsbeginn um vier Uhr, der die Schlafenszeit um zwei Stunden vorverlegen würde, also auf 18.45 Uhr. Einen 17jährigen um 18.45 Uhr ins Bett zu schicken, dazu wird die elterliche Autorität wohl kaum ausreichen.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Der geht auch um 20.45 Uhr nicht schlafen!)

Wir befürchten entsprechend, daß die Gefahr eines Schlafdefizits nicht auszuschließen ist. Damit steigt auch die Gefahr von Unfällen am Arbeitsplatz infolge von Übermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten.
Außerdem ist es überhaupt nicht einzusehen, daß Jugendliche um 2 oder 3 Uhr morgens aus dem Bett geprügelt werden sollen, also um eine Zeit, wo Sie in der Regel erst hineinfallen, vor Müdigkeit oder aus welchen Gründen auch immer, um eine Zeit, wo anständige Menschen noch schlafen, nur weil einige Leute in dieser Republik meinen, daß sie um sieben Uhr frische Brötchen haben müßten.

(Beifall des Abg. Schwenninger [GRÜNE] — Zurufe von der CDU/CSU)

Wer um diese Zeit, um sieben Uhr, frische Brötchen haben will, soll sich gefälligst selber hinstellen und welche backen.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Ein Frühstückskorb mit gesundem, vollwertigem Vollkornbrot tut es aber auch.
Wir halten es jedenfalls für bedenklich, wenn sich die Ausbildung an der Organisation des Betriebs orientieren muß. Vielmehr sollten Betriebe eine angemessene Ausbildung organisieren. Die inzwischen achtjährige Ausbildungspraxis hat doch bewiesen, daß es möglich ist, innerhalb des bislang gültigen Arbeitszeitrahmens qualifizierten Nach-



Frau Potthast
wuchs heranzubilden. Sonst hätten wir seit acht Jahren keine ausgebildeten Bäcker mehr.
Die in der Begründung des Gesetzentwurfs implizit enthaltene Unterstellung, es sei nicht möglich, für eine qualifizierte Ausbildung unter den bislang gültigen Bestimmungen zu sorgen, ist eine Beleidigung für das gesamte Handwerk.
Unglaubwürdig ist auch die Begründung, mit der geplanten Änderung der Freistellungsregelung für den Berufsschulbesuch die Ausbildung verbessern zu wollen. Denn damit, daß ein Jugendlicher erst nach mehr als fünf Unterrichtsstunden, d. h. nach sechs Unterrichtsstunden, von der betrieblichen Arbeitszeit freigestellt werden soll, wird die Notwendigkeit geleugnet, daß der Unterrichtsstoff nachzuarbeiten ist. Das aber wird unweigerlich zu einem Theoriedefizit führen.
In diesem Zusammenhang ist unser Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes zu erwähnen, mit dem wir auf die bisher gesetzlich nicht festgelegte Freistellung von Berufsschülern für die Mitarbeit in der Schülerverwaltung reagieren.
In dem Bericht der Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Jugendprotest im demokratischen Staat" wird die Notwendigkeit der Beteiligung Jugendlicher an Entscheidungsprozessen formuliert. Wie die Deutsche Angestelltengewerkschaft in einer Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf richtigerweise festgestellt hat, wird mit der vorgeschlagenen Regelung dafür ein wichtiger Grundstein gelegt.
Die Änderungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz, wie sie von der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion hier vorgelegt worden sind, ordnen sich ein in einer Reihe von Gesetzesinitiativen, die entweder schon verabschiedet worden sind oder erst noch verabschiedet werden sollen. Es sind Gesetzesinitiativen, die alle die gleiche politische Tendenz haben und nach meiner Meinung auch nicht getrennt gesehen werden dürfen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme zum Schluß. Ich denke dabei an die Vorruhestandsregelung, an die Veränderung der Arbeitszeitordnung, die Aufweichung der Überstundenregelung, die kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit, Job-sharing, Verschlechterung des Frauenarbeitsschutzes usw. usw. All diese Initiativen reihen sich in ein Paket ein, das unter dem Stichwort „Flexibilisierung" läuft und den Arbeitnehmern angeblich mehr Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung lassen soll.

(Glocke des Präsidenten)

— Letzter Satz: Tatsächlich aber tragen diese Maßnahmen dazu bei, daß die Arbeitszeiten an einen immer schneller und inhumaner werdenden Produktionsrhythmus angepaßt werden infolge einer zunehmenden Technisierung des Erwerbsarbeitsplatzes. Das heißt — —

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008620000
Das ist aber nicht nur ein Satz, Frau Potthast.

Gabriele Potthast (GRÜNE):
Rede ID: ID1008620100
Gerade noch ein Satz!

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008620200
Das haben wir schon ein paarmal gehabt. Ich bitte Sie jetzt, nur noch einen Satz zu sprechen. Dann ist Schluß.

Gabriele Potthast (GRÜNE):
Rede ID: ID1008620300
Das heißt, der Mensch muß sich dem Rhythmus der Maschinen angleichen, muß sich auf Abruf zur Verfügung halten, muß leicht austauschbar sein, wird also zum Objekt einer Verschleißproduktion, die nicht nur Rohstoffe sinnlos verschwendet, sondern den Menschen gleich dazu.
Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Vor allen Dingen das Brötchen!)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008620400
Das Wort hat der Abgeordnete Schreiner.

Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008620500
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich habe dem Herrn Bundesarbeitsminister — wie immer — sehr sorgfältig zugehört.

(Hinsken [CDU/CSU]: Das ist auch gut so!)

Inzwischen verdichtet sich bei mir der Eindruck, Herr Minister, daß Sie nicht nur ein getrübtes, sondern ein massiv gestörtes Verhältnis zur Wahrheit haben.

(Hinsken [CDU/CSU]: Wieso denn?)

Sie haben begonnen mit der Ausführung: Verstöße, die bislang Verstöße gewesen sind, bleiben auch nach der Novellierung Verstöße. Das ist falsch, das ist schlicht und einfach falsch. Man kann am Beispiel der Bäcker — aber auch an anderen Beispielen, etwa an Hand des Untersuchungsberichts des Deutschen Gewerkschaftsbundes — deutlich machen, daß — unter Vorwegnahme der geplanten Novellierung — zahlreiche Verstöße bei den Bäckern jetzt schon zu beobachten sind. Junge Leute müssen um 4 Uhr „antanzen", gewissermaßen unter Vorwegnahme der von Ihnen beabsichtigten Änderungen.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008620600
Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Blüm? — Herr Blüm.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008620700
Herr Kollege Schreiner, würden Sie die Güte haben — —

Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008620800
Die habe ich.

(Heiterkeit bei der SPD)


Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008620900
— —, mit Ihren Zensuren etwas vorsichtiger zu sein?

Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008621000
Also, Sie sind doch der Oberzensor dieses Parlaments. So wie Sie soeben mit Frau Fuchs umgesprungen sind, ist das ein mittlerer Skandal.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Horacek [GRÜNE] — Zurufe von der CDU/CSU)





Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1008621100
Würden Sie bestätigen, daß ich dem Kollegen Reimann geantwortet habe, dabei auf jene Verstöße eingegangen bin, die er — in Übereinstimmung mit dem DGB — als die Hauptverstöße gegen das geltende Jugendarbeitsschutzgesetz bezeichnet hat, und gesagt habe, diese Verstöße blieben weiterhin Verstöße? Können Sie das bestätigen?

Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008621200
Ich kann das insoweit nicht bestätigen, als sich der Kollege Reimann ausdrücklich auf die Untersuchungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes bezogen hat und diese Untersuchungen nachweislich zum Ergebnis haben, daß im Bäkkerbereich, aber auch in etlichen anderen Bereichen genau schon das praktiziert wird, was Sie ins Gesetz hineinzuschreiben wünschen; das ist der Punkt.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008621300
Erlauben Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Blüm?

Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008621400
Ich möchte jetzt doch ein paar Sätze im Zusammenhang vortragen. Ich werde Ihnen vermutlich ohnehin noch hinreichend Gelegenheit zu weiteren Nachfragen geben.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Vielleicht denkt der Minister einmal nach!)

Ich möchte nun auf den Kern des Gesetzes zu sprechen kommen, da die wesentlichen Kritikpunkte vom Kollegen Reimann bereits vorgetragen worden sind. Der Kern dieses Gesetzes, Herr Blüm und liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, ist die Frage, ob wir den Gesundheitsschutz der jungen Menschen beeinträchtigen.

(Seehofer [CDU/CSU]: Das ist schon gesagt worden!)

— Wenn das schon gesagt worden ist, muß es deshalb wiederholt werden, damit Wahrheiten auch Wahrheiten bleiben. — Sie haben in der langen Anhörung des Ausschusses — ich bitte, jetzt wirklich zuzuhören, weil es um den entscheidenden Punkt geht — nicht einen einzigen Arbeitsmediziner hören können, der Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen der jungen Leute, gegeben hätte — nicht einen!

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das interessiert die auch gar nicht!)

Es gilt als große liberaldemokratische Errungenschaft vor Gericht der Satz: Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn man diesen Satz auf die Arbeitnehmer, die jungen Arbeitnehmer, die Auszubildenden übertrüge, müßte er lauten: Im Zweifel für den Gesundheitsschutz der Kollegen in den Betrieben.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Donnerwetter!)

Das, was Sie machen, ist genau das Gegenteil.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008621500
Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hinsken?

Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008621600
Ich führe den Satz noch zu Ende.
Trotz einer gänzlich ungesicherten medizinischen Erkenntnislage handeln Sie gegen die Aussage der Arbeitsmediziner, die ausdrücklich feststellen: Wir können nicht sagen, daß sich diese Gesetzesänderungen im gesundheitlichen Bereich der Jugendlichen nicht doch außerordentlich schädigend auswirken.

(Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Barzel: Herr Kollege Hinsken.


Ernst Hinsken (CSU):
Rede ID: ID1008621700
Herr Kollege Schreiner, können Sie mir einen einzigen Jugendlichen nennen, der durch das frühe Aufstehen körperlich geschädigt wurde, und sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich hier viel, viel eher aufstehen mußte und mich momentan sehr, sehr gesund fühle?

(Zuruf von der SPD: Ha, ha!)


Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008621800
Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe mich in dieser Woche ganz schön beeinträchtigt gefühlt, weil ich am Mittwochmorgen um 4 Uhr auf der Matte sein sollte,

(Zustimmung bei der SPD — Lachen bei der CDU/CSU)

aber erst um halb 5 — —

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Natürlich hatten wir es beantragt! Ich habe durch diese Frühübung mehr vom Jugendarbeitsschutz kapiert als durch all das, was man darüber nachlesen kann. Ich habe mich zwei Tage beeinträchtigt gefühlt!

(Beifall bei der SPD — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Ich will Ihnen eines sagen, da ich aus einem ländlichen Wahlkreis komme: Ich kenne junge Leute, die Anfahrtswege von 30 km haben. Wenn die um 4 Uhr anfangen sollen, müssen sie nachts um 1 Uhr raus. Mir kann doch keiner weismachen wollen, dies bliebe ohne Auswirkungen auf die gesundheitliche Lage der jungen Menschen!

(Beifall bei der SPD)

Ich werde Ihnen das an Hand einer Reihe von Zahlen gleich dokumentieren; es wird noch ein bißchen härter kommen.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008621900
Herr Kollege, gestatten Sie Zwischenfragen von Herrn Hinsken und Herrn George?

Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008622000
Bitte schön! Präsident Dr. Barzel: Herr George!

Dr. Haimo George (CDU):
Rede ID: ID1008622100
Herr Kollege Schreiner, sind Sie bereit, zuzugeben, daß Ihr Biorhythmus etwas weniger gestört war als der Biorhythmus von



Dr. George
uns, weil Sie eine Stunde später zur Sitzung kamen?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008622200
Nein. Ich habe das ja eben ausdrücklich gesagt: Ich kam eine gute halbe Stunde später, weil ich ganz erhebliche Probleme hatte,

(Lachen bei der CDU/CSU)

mich auf diesen Rhythmus zu bringen. Insoweit stimme ich Ihnen völlig zu, Herr Kollege George, und herzlichen Glückwunsch, daß Sie offenkundig einen stärkeren Wecker haben als ich.

(Zuruf von der CDU/CSU: Zum Bäcker ungeeignet!)

— Okay, zum Bäcker wäre ich möglicherweise nicht geeignet, aber meine Brötchen brauchen Sie ja auch nicht zu essen.
Aber nun zur Sache zurück. Für mich ist — um es nochmals zu betonen — der entscheidende Punkt: im Zweifel für die Gesundheit der Arbeitnehmer.

(Zustimmung bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Für uns auch!)

Sie handeln genau umgekehrt.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU): Nein, das ist

nicht wahr!)
Der zweite Gesichtspunkt, um den es geht: Das Jugendarbeitsschutzgesetz in seiner Fassung von 1976 ist damals auch von Ihnen mitgetragen worden. Ich könnte den Kollegen Blüm zitieren, wie er damals das Gesetz als Beitrag zur Humanisierung des Arbeitslebens usw. usf. abgefeiert hat. Der Kollege Blüm hat in der Opposition häufig anders gesproche als heute in der Regierung, aber das ist sein Problem.
Der Punkt ist, daß das Jugendarbeitschutzgesetz eines der wenigen Gesetze ist, durch die vorbeugende Sozialpolitik praktiziert worden ist. Vorbeugende Sozialpolitik will verhindern, daß die Sozialpolitiker zur Reparaturkolonne bei Auswirkungen von inhumanen Produktionsprozessen werden. Das sind wir jetzt! Damals haben wir gesagt: Laßt uns mit dazu beitragen, daß die Gesundheit der Menschen bewahrt bleibt. Wer dieses Gesetz abändert, fällt weit in eine sozialpolitische Diskussion zurück, die das Wort vom vorbeugenden sozialpolitischen Schutz nicht mehr wahrnehmen will.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Im übrigen haben wir nie gesagt, daß wir die jungen Leute mit Samthandschuhen anfassen wollten, daß wir sie mit Sänften durch eine nicht vorhandene Idylle tragen wollten. Das ist nicht der Punkt!
Nun einige Zahlen zu der Frage, ob es nicht wirklich notwendig wäre, darüber zu debattieren, wie wir vorbeugende Sozialpolitik weiter ausbauen können, statt die vorhandenen kleinen Ansätze wieder gegen Null zu bringen.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008622300
Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordenten Vogt [Düren)?

Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008622400
Die krempeln mir mit den Zwischenfragen die ganze Rede um!

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008622500
Aber ich habe das Gefühl, es hilft Ihnen, Herr Kollege. — Bitte.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID1008622600
Herr Kollege Schreiner, würden Sie mir darin zustimmen, daß die Vorschriften über die arbeitsmedizinischen Untersuchungen im Rahmen dieses Gesetzes überhaupt nicht geändert werden,

(Egert [SPD]: Er sollte wenigstens seine Frage nicht vom Blatt ablesen, Herr Präsident!)

abgesehen von der Frist, daß vor Aufnahme der
Beschäftigung die erste Untersuchung 14 Monate — —

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008622700
Herr Kollege Egert, Die Debatte wird vom Präsidenten geleitet, nicht von Ihnen.

Wolfgang Vogt (CDU):
Rede ID: ID1008622800
Geben Sie zu, daß deshalb Behauptungen, die Sie jetzt gerade aufgestellt haben, unwahr sind?

(Zurufe von der SPD)


Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008622900
Ich kann Ihnen überhaupt nicht zustimmen. Ich kann Ihnen ganz im Gegenteil einige Zahlen ins Gedächtnis rufen, die Ihnen bei Ihrer Arbeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Arbeitsministerium hilfreich sein könnten, wenn es darum geht, über den verstärkten Ausbau von vorbeugendem Gesundheitsschutz nachzudenken.

(Vogt [Düren] [CDU/CSU]: Das ist keine Antwort!)

Ich will Ihnen dazu einige Zahlen geben.
Alle zwei Stunden stirbt in der Bundesrepublik Deutschland ein Mensch durch einen Arbeitsunfall. Alle sieben Minuten ereignet sich in der Bundesrepublik Deutschland ein schwerer Arbeitsunfall.

(Egert [SPD]: Ein komischer Staatssekretär, der seine Fragen ablesen muß!)

Der gesundheitliche Verschleiß der Arbeitnehmerschaft in der Bundesrepublik Deutschland wächst von Tag zu Tag. Das sehen Sie am Indiz der steigenden Frühinvaliditätsquote. Die Reparaturen, die allein durch arbeitsbedingte Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden, kosten in der Bundesrepublik Deutschland jährlich rund 30 Milliarden DM, 30 Milliarden mit wachsender Tendenz! Wer also vor diesem, wenn man so will, menschlichen Horrorhintergrund an die wenigen vorhandenen Ansätze zum vorbeugenden Gesundheitsschutz herangeht, der versündigt sich zu Lasten der Gesundheit der arbeitenden Menschen.

(Beifall bei der SPD)

Und ich sage Ihnen noch eines: Sie tauschen das Linsengericht von paar Mark mehr Gewinn im Betrieb — das ist der entscheidende Punkt — gegen das hohe Gut der Gesundheit der jungen Leute ein.



Schreiner
Das ist der Kernvorwurf, um den es bei dieser Debatte geht.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008623000
Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordenten Urbaniak.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID1008623100
Herr Kollege Schreiner, können Sie mir bestätigen, daß insbesondere Professor Rutenfranz in der Anhörung sich klipp und klar gegen den Arbeitsbeginn um 4 Uhr aus gesundheitlichen Gründen für die jungen Leute geäußert hat und die Konzentration auf vier bzw. viereinhalb Tage ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt hat?

Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1008623200
Herr Kollege Urbaniak, das kann ich gerne bestätigen.

(Lachen bei der CDU/CSU)

— Eine solche Zwischenfrage ist natürlich schon wichtig, damit Sie das auch zur Kenntnis nehmen können, weil ich das bisher nicht vorgetragen habe.

(Beifall bei der SPD)

Ich will noch eine Bemerkung dazu machen, unabhängig von der humanen, der menschlichen Seite dieses Aspektes. Wenn es uns nicht gelingt, über vorbeugende Sozialpolitik hier ein paar Schritte weiter voranzukommen, anstatt in alte Zeiten zurückzufallen, steuern Sie die sozialen Sicherungssysteme in den Bankrott, weil das nicht mehr zu bezahlen ist. Wir debattieren alle Tage lang im Sozialausschuß über die Finanzprobleme der einzelnen sozialen Sicherungssysteme. Das, was Sie am Beispiel des Jugendarbeitsschutzgesetzes betreiben, bedeutet im Ergebnis, die sozialen Sicherungssysteme noch wesentlich schneller, als dies sonst zu erwarten gewesen wäre, in eine ganz schwierige finanzielle Situation hineinzubringen.
Lassen Sie mich zum Schluß nur noch fragen, wen Sie bei Ihrer Argumentation, Herr Minister, aus dem gesellschaftlichen Raum auf Ihrer Seite haben. Sie finden bislang keinen einzigen Gewerkschafter, Sie finden bislang keinen einzigen Vertreter der beiden großen Kirchen, der Ihnen in diesen Fragen zustimmen würde. Ich könnte Ihnen seitenlang Zitate vorlesen, die meine Auffassung bestätigen; ich erspare mir das. Ich will Ihnen am Schluß aber ein Zitat nicht vorenthalten:
Das besonders Bedrückende dabei ist, daß hier offenbar der Arbeitgeberabsicht Vorschub geleistet wird, die schwierige Situation der Jugend auszunutzen. Diese Notlage ist davon gekennzeichnet, daß nicht mehr tägliche Anfangszeiten, sondern Ängste, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, im Vordergrund stehen.
Das ist nicht mein Satz, aber es könnte mein Satz hier sein. Und ich sage Ihnen noch einen zweiten Satz:
Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit sieht die
Wirtschaftslobby ihre Zeit für gekommen, zu
Angriffen auf alle Arbeitsschutzgesetze zu blasen.
Das ist auch nicht mein Satz, aber es könnte meiner sein. Und wissen Sie, von wem diese Sätze sind, von Ihrem eigenen Jugendleiter, Herr Blüm, nämlich dem Bundesvorsitzenden der jungen Arbeitnehmerschaft in den CDU-Sozialausschüssen in einem Interview mit der „Welt der Arbeit" von vorgestern.

(Beifall bei der SPD)

Ich könnte Ihnen diese Zitate erweitern. Der hat eine ganze Reihe von weiteren Erkenntnissen vorgetragen. Er hat z. B. gesagt — da er Sie namentlich nennt, möchte ich Ihnen dies auch noch zur Kenntnis bringen, dann brauchen Sie nicht zu fragen —:
Als der Bundestag 1976 bei nur einer Gegenstimme das Jugendarbeitsschutzgesetz verabschiedete, wurde es von Vertretern aller Parteien als sozialpoliticher Erfolg gefeiert. Der Arbeitnehmerrepräsentant der CDU, Norbert Blüm, stellte damals im deutschen Parlament fest: „Wir sind heute bei der Verabschiedung dieses Gesetzes ein Stück auf dem Weg zur Humanisierung der Arbeitswelt vorwärtsgekommen."
Und jetzt wieder Ihr Jugendvertreter als Kommentar zu Ihrem Satz:
Gerade auch diese Aussage steht im klaren Widerspruch zum gegenwärtigen Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Blüm, wenn Sie auf dem Pfad der Tugend geblieben wären, wenn Sie auf dem Pfad der Humanisierung geblieben wären, dann hätten Sie heute hier keine Verleumdungsrede, kein Spektakel gegen Sozialdemokraten organisieren dürfen, sondern sich hier vor die jungen Leute stellen sollen und zugeben sollen, daß Sie im Kabinett schlicht eine Niederlage erlitten haben.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1008623300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kolb.

(Dreßler [SPD]: Ein Unternehmer jagt den anderen! — Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Freut euch man, daß es noch einige gibt!)


Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID1008623400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich meinte nach der Debatte gestern, daß wir vielleicht auch mit ein bißchen mehr Fröhlichkeit und Humanität hier argumentieren und nicht so als bissige Terrier. Kollege Reimann, ich kenne Sie persönlich, und deswegen war ich sehr überrascht, daß Sie so — ich weiß nicht, wer Ihnen die Rede geschrieben hat —

(Dreßler [SPD]: Wir machen das anders als ihr! — Weitere Zurufe von der SPD)

aggressiv waren. Sie gehören j a Gott sei Dank noch zu denen —

(Zurufe von der SPD)




Kolb
— Lieber Kollege Egert, der Kollege Reimann hat eine Lehre gemacht. Ich habe im Handbuch nichts darüber gefunden, daß Sie etwas Ähnliches taten. Ich habe das auch nicht beim Herrn Schreiner gefunden. Wir sollten aufhören, daß immer Leute von Farben reden wie die Blinden, die sie nicht kennen. Lassen Sie doch Ihre Leute sprechen, die aktiv sind!

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Sie sind doch auch kein Bäcker! — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sind Sie Bäcker? — Weitere Zurufe von der SPD)

— Entschuldigen Sie, ich habe im Gegensatz zu Ihnen eine kaufmännische Lehre gemacht, ich habe ein Praktikum als Maschinenschlosser gemacht und ich kenne Arbeit sehr praktisch.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Haben Sie die Prüfung bestanden? Weil Sie den Bäcker zitierten, gestatten Sie mir folgende Worte. Im Hearing sagte Dr. Marschall, der Betriebsarzt von VW: Allerdings haben Bäcker, die wir bei VW übernommen haben, keine gesundheitlichen Störungen gezeigt, die in irgendeiner Weise mit dem Schlafdefizit zusammenhingen. (Egert [SPD]: Der Kollege hat gesagt: Das waren ganz wenige!)

Dann schreibt der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte: Grundsätzlich kann festgestellt werden, daß gesundheitliche ernsthafte Schäden oder Störungen, die in Schäden übergehen können, durch die vorgesehenen Änderungen der Arbeitszeitvorschrift voraussichtlich nicht zu erwarten sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als ich Sie hier heute habe argumentieren hören, habe ich geglaubt, das sei eine Versammlung von Greisen, weil Sie schon so lange der Jugend entronnen sind und wohl daher nicht mehr wissen, was Sie in der Jugendzeit leisten konnten.

(Zurufe von der SPD)

— Ach, lieber Kollege Immer, von Ihnen kommen immer die unqualifizierten Zwischenrufe. Anscheinend sind Sie in der Jugend nicht fähig gewesen, das zu tun. Ich kann mich noch gut an meine Jugendzeit erinnern, daß das ging.
Jetzt gestatten Sie mir auch mal eine Frage an uns — ich habe vorhin den Kollegen Buschfort gesehen —: Haben wir eigentlich zur Kenntnis genommen, daß Schüler heute eine weitaus längere Arbeitszeit haben, als sie heute vom normalen Arbeitnehmer gefordert wird, daß Schüler im ländlichen Raum stellenweise bis zu 12 Stunden unterwegs sind, und zwar mit einer Selbstverständlichkeit? Haben wir zur Kenntnis genommen, daß im Sport — ich denke an Turner und Turnerinnen — Jugendliche Leistungen vollbringen, über die wir uns nur wundern können?

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Morgens um vier Uhr?)

Da können wir uns nur wundern. Sie tun so, als ob
diese Generation bis zum 18. Lebensjahr exakt geschützt werden müsse und dann von diesem Tag an,
wo sie 18 Jahre alt ist, diesen Schutz nicht mehr nötig hat.
Jetzt eine Frage an Sie von der SPD. Ich stelle fest, daß Sie immer weniger Vertrauen zu Ihren Betriebsräten haben. Ihre Betriebsräte haben doch in den einzelnen Betrieben z. B. Montag bis Donnerstag 9 Stunden vereinbart, um am Freitagmittag um 12 Uhr Schluß zu machen. Dort kamen die Gewerbeaufsichtsämter und haben gesagt: Das geht nicht, es dürfen nur 8 Stunden sein. Wenn du den Lehrling von Montag bis Donnerstag 9 Stunden arbeiten läßt, zahlst du Strafe. Wie ist es denn, wenn die Lehrlinge selbst den Wunsch haben?
Frau Kollegin Potthast, Sie haben vorhin vom Bäckerhandwerk gesprochen. Das Bäckerhandwerk geht bis ins Mittelalter zurück.

(Sielaff [SPD]: Dahin wollen Sie zurück! — Weitere Zurufe von der SPD)

Wir haben im letzten Jahrhundert überhaupt keine Verkehrsprobleme gekannt. Die haben hervorragend funktioniert.

(Zurufe von der SPD)

— Herr Kollege Immer, ich habe Verständnis dafür, daß Sie die Bäcker nicht kennen. Wir haben fünf in der Fraktion. Wenn Sie einen hätten, dann wüßten Sie, über was Sie reden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Kollege Reimann, ich möchte auch zurückweisen, daß es hier eine Legalisierung gebe. Es gibt keine Legalisierung, sondern es gibt exakt die Anpassung an die betrieblichen Abläufe. Ich komme aus der Baubranche, und dort wollen die Mitarbeiter im Sommer manchmal um 6 Uhr anfangen, weil sie dann, wenn es warm ist, um 14 Uhr Schluß machen können. Nach Ihrer Vorstellung ginge das nicht, sondern der Lehrling arbeitet dann extra, während die anderen schon nach Hause gegangen sind.

(Abg. Reimann [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Herr Kollege Reimann, bitte.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1008623500
Herr Abgeordneter Reimann, Sie haben das Wort zu einer Zwischenfrage.

Manfred Reimann (SPD):
Rede ID: ID1008623600
Herr Kollege Kolb, ich frage Sie: Stimmen Sie mir zu, daß ich in meiner Rede im Zusammenhang mit den über 50 000 Verstößen ausschließlich von Feststellungen der Gewerbeaufsichtsämter, also staatlicher Behörden, gesprochen habe?

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID1008623700
Genau, Herr Kollege Reimann.

(Reimann [SPD]: Danke schön!)

Herr Kollege Reimann, wir haben gesagt: In Zukunft kann der Lehrling seine 40 Stunden in der Woche nach den betrieblichen Notwendigkeiten gestalten. Das halte ich für gut.
Es wurde auch die Berufsschule kritisiert. Wir in Wangen haben folgende Regelung: eine Woche zwei Tage Berufsschulunterricht, eine Woche einen Tag. Was steht dem eigentlich entgegen, wenn die Leh-



Kolb
rerschaft den Unterricht vernünftig einteilt? In Friedrichshafen hat man es anders gemacht: Da hat man an einem Tag eine Leerstunde laufenlassen, damit anschließend der ganze Tag frei ist.

(Zuruf des Abg. Sielaff [SPD])

Es wurde gesagt, der Lehrling werde ausgebeutet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wäre dankbar gewesen, wenn die DGB-Jugend nicht nur dieses Flugblatt „Ausbeutung statt Ausbildung — nein danke" hergestellt, sondern auch einmal gesagt hätte: Wir, die DGB-Jugend, haben bei unserem Vorstand durchgesetzt, daß in den einzelnen Betrieben des DGB wesentlich mehr Ausbildungsplätze für Jugendliche geschaffen werden, damit wir dort so arbeiten können, wie wir möchten.
Da sehe ich aber eine Fehlanzeige. Ich habe mir sagen lassen, daß der DGB und seine Organisationen in bezug auf die Ausbildung von Lehrlingen nicht besonders stark sind. Auch das muß man in diesem Zusammenhang einmal sagen.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Herr Kollege Reimann, Sie haben gesagt, in ein paar Jahren werde das auf uns zurückschlagen, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge nachrükken. Zweifeln Sie eigentlich so an der Sozialen Marktwirtschaft, daß Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen? Wenn dies so kommt, wie Sie sagen, dann — ich weiß dies — wird entweder der Preis dessen, der diese Arbeit ausführt, höher werden — damit werden die Brötchen für den Kollegen Lutz teurer, wenn er sie morgens haben will —, oder es gibt sie nicht mehr.
Herr Kollege Reimann, Sie sprechen immer die Gesundheit an. Das gilt doch für einen kleinen Prozentsatz, der dies freiwillig tut. Wer bisher Bäcker wurde, wußte, daß dies ein Beruf ist, bei dem er vor der normalen Zeit seine Sachen herstellt, damit er sie verkaufen kann. Sie können natürlich dafür eintreten, in Zukunft das Frühstück in die Abendstunden zu verlegen und das Abendessen zum Frühstück zu machen. Wenn wir diese Veränderung vornehmen — gut; aber ob uns das gefällt, das ist eine ganz andere Angelegenheit.
Gestatten Sie mir noch folgende Bemerkung; der Kollege Lammert hat dieses Thema schon angesprochen. Anscheinend hat die Presse einen andere Arbeitsrhythmus als das Parlament. Ich weiß, daß die Journalisten das, was morgen in der Zeitung stehen soll, jetzt schon geschrieben haben sollten. Deswegen interessiert es sie nicht, was wir jetzt hier sagen. Aber sie werden sicher wieder einmal feststellen, daß der Saal nicht so gefüllt ist. Dabei arbeiten wir, wenn sie schon nicht mehr arbeiten.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß immer sehr unterschiedlich argumentiert wird. In vielen Ausführungen kam das zu kurz, was die jungen Menschen eigentlich wollen.
Von der Kollegin Potthast wurde gesagt, die Unternehmen suchten sich billige Arbeitskräfte. Frau Kollegin, ich weiß nicht, in welchem Umfang Sie Betriebswirtschaftler in Ihren Reihen haben. Lehrlinge sind im ersten und zweiten Lehrj ahr immer ein Zuschuß für den Betrieb.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Im dritten Lehrjahr haben die Lehrlinge langsam Fähigkeiten erworben und können das Gelernte umsetzen. Allerdings holen sie dann nicht mehr ein, was sie in den ersten zwei Jahren mehr gekostet haben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1008623800
Herr Abgeordneter Kolb, ich möchte Sie einen Moment zu Ihren Gunsten unterbrechen. Meine Damen und Herren — ich spreche insbesondere die Kollegen an, die zu spät zu dieser Debatte gekommen sind und die Absicht haben, an der Abstimmung teilzunehmen —, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die interessante Debatte, die hier läuft, nicht stören, sondern Platz nehmen würden.

(Beifall bei allen Fraktionen) Herr Kolb, Sie haben das Wort.


Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID1008623900
Ich meine — auch Sie haben das ein paarmal gesagt, und es ist richtig —, das Handwerk und die kleinen Betriebe haben junge Menschen überproportional eingestellt, und manche haben es getan, indem sie sagten: Nehmt in Zukunft ein bißchen auf den Ablauf im Betrieb Rücksicht, und zwar so, wie es ist; die Arbeitszeitordnung und dergleichen wollen wir einhalten; aber laßt sie uns bitte so gestalten, wie es notwendig ist.
Und hier muß ich eine kritische Frage an die richten, die sagen, nicht jeder bekomme einen Arbeitsplatz. Haben wir eigentlich einmal überlegt, ob alle für den Arbeitsplatz, den sie haben wollen, die Voraussetzungen erfüllen? Ich weiß auf jeden Fall: Wenn meine Eltern gewollt hätten, daß ich Sänger werde, wäre ich es nicht geworden. Der Kollege Günther hätte das geschafft.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU — Carstensen [Nordstrand] Spieler geworden! Skat-Spieler!)

Deswegen sollten wir diese Debatte zum Anlaß nehmen, gerade auf Grund unserer gestrigen Diskussion etwas kritisch in zwei Jahren nachzufragen, ob das eingetroffen ist, was Sie befürchten, oder ob wir dadurch, daß der Jugendarbeitsschutz flexibler geworden ist, wieder dahin gekommen sind, betriebliche Abläufe zu rechtfertigen.
Deshalb ist dieser Gesetzentwurf, der von den Koalitionsfraktionen getragen wird, ein guter Gesetzentwurf. Er hat die Rechte nicht verschlimmert.
Ich weiß, Herr Kollege Lutz, Sie werden gleich genau das Gegenteil behaupten. Sie haben ja auch gesagt, alles in Ihren Kräften stehende würden sie dazu beitragen, um das zu verhindern. Auch das nehmen wir zur Kenntnis. Wir haben gesagt: Wir werden das durchziehen, weil wir es für richtig halten.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie: Überprüfen wir in zwei Jahren, was daraus geworden ist;



Kolb
und vollziehen Sie dann das nach, was Ihr Fraktionsvorsitzender gestern hier gesagt hat, nämlich: Wenn wir neue Erkenntnisse gewonnen haben, dann sollen wir auch so frei sein, zuzugeben, daß wir uns geirrt haben.
Wir haben festgestellt, daß unser Vorschlag von 1976 in seiner ganzen Form nicht das Gelbe vom Ei war, sondern etwas nachgebessert werden mußte. Wir haben das getan.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1008624000
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, bitte ich noch einmal, daß die Kollegen, die jetzt zur Abstimmung hierher gekommen sind, dies auch wirklich so betrachten, daß sie zur Abstimmung gekommen sind und nicht zur Störung der Debatte. Ich wäre dankbar, wenn Platz genommen würde und die Gespräche draußen geführt würden.

(Vereinzelt Beifall)

Jetzt hat der Abgeordnete Lutz das Wort. Wir haben noch zwei Redner in dieser Debatte.

Egon Lutz (SPD):
Rede ID: ID1008624100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sprache ist mitunter verräterisch. Der Kollege Kolb hat gesagt: Sie werden das durchziehen. Ja, das werden Sie wohl tun.
Diese Debatte neigt sich dem Ende zu, die Debatte um ein Gesetz zu Lasten der deutschen Jugend.

(Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)

In dieser Debatte kann man nicht fröhlich sein, kann man keine fröhlichen Worte finden.
Vorhin hat der Arbeitsminister mit jener charmanten Unverfrorenheit, die man an ihm schätzen gelernt hat, das Ganze als Gesetz zur Eröffnung neuer Berufschancen für junge Menschen gefeiert. Es wird immer noch einige geben, die ihm dabei auf den Leim gehen. Die Jugendlichen, die die Folgen dieses Gesetzes erdulden müssen, werden das nicht sein.
Wir hätten Ihnen heute gern die Möglichkeit verschafft, durch Sitzungsbeginn um 4 Uhr früh nachzuvollziehen, was Sie den jungen angehenden Bäkkern zumuten.

(Beifall bei der SPD — Zuruf des Abg. Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU] — Unruhe)

Als ich einen entsprechenden Antrag im Ausschuß stellte, erstmals so einen Vier-Uhr-früh-Beginn erleben zu dürfen, schlug mir seitens der Koalition blanker Haß entgegen.

(Lachen bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Nehmen Sie sich bloß nicht so wichtig!)

Niemand von Ihnen wollte sich das zumuten lassen, was Sie den Bäckern, was Sie den Jugendlichen in diesem Land zumuten. Wenn Abgeordnete ein Schlafdefizit haben, dann — so wurde argumentiert — ist die Demokratie in Gefahr. Wenn Siebzehnjährige um 3 Uhr aus den Federn gescheucht werden, ist sie es nicht. Das ist nun wirklich eine Moral, die man nur zynisch nennen kann.

(Beifall bei der SPD)

Der Arbeitsminister hat erklärt: andere haben es auch gesagt, z. B. der Kollege Seehofer —, daß die neuen Arbeitszeiten nicht Pflicht seien, sondern zwischen den Tarifvertragsparteien oder mit den Jugendlichen ausgehandelt werden müßten. Das ist Infamie. Das ist keine Argumentation mehr. Welche Chance hat ein Jugendlicher bei 3 Millionen Arbeitslosen in diesem Lande, seinen Standpunkt bei der Verhandlung über Lage und Verteilung der Arbeitszeit durchzusetzen?!

(Abg. Dr. Schwörer [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Ich werde sehr kurz reden, um die Kollegen nicht zu strapazieren.
Ich sage Ihnen, Sie sollten sich schämen. Sie schaffen mit diesem Gesetz, das behaupte ich, keinen einzigen neuen Ausbildungsplatz, aber Sie versündigen sich an der nachwachsenden Generation. Man wird und man muß Ihnen dieses Gesetz um die Ohren schlagen. Es wird hoffentlich schon in der nächsten Legislaturperiode bei anderen Mehrheiten von diesem Hause wieder geändert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Träume!)

Der Arbeitsminister, der heute sein Machwerk rhetorisch abgefeiert hat, ist meiner tiefen Überzeugung nach ein trauriges Beispiel der neuen Art von Gewissen, die sich in der Politik in diesem Lande seit der Wende eingeschlichen hat.

(Werner [CDU/CSU]: Das ist ja nun mehr als unverschämt!)

Heute und hier wird Schindluder mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz getrieben. Heute und hier wird mit diesem Gesetz der Gesundheit der deutschen arbeitenden Jugend schwerer Schaden zugefügt. Heute und hier wird das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes auf das Übelste verletzt.
Das alles geschieht in diesem unserem Hause. Ich schäme mich für diese Vorgang.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Für diese Rede sollten Sie sich schämen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich schäme mich dieses Vorgangs.

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

Ich bin dankbar, daß ich namens meiner Fraktion in der Schlußabstimmung namentliche Abstimmung über dieses üble Bubenstück beantragen darf.

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Das war auch nicht ganz parlamentarisch: „Bubenstück"! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1008624200
Herr Abgeordneter Lutz, Ihr drittletztes Wort war nicht parlamentarisch. Ich weise es zurück.



Vizepräsident Westphal
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eimer.

Norbert Eimer (FDP):
Rede ID: ID1008624300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es sehr kurz machen.
Auch ich glaube, daß mein Vorredner wohl vergessen hatte, was gestern bei der Debatte gesagt worden ist.
Ich habe den Eindruck, diese Debatte hat sich festgebissen an einer Frage, nämlich an der Frage der Arbeitszeit für Lehrlinge im Bäckereibetrieb. Es geht wirklich nur um eine Stunde und um ein Jahr.

(Unruhe)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1008624400
Herr Kollege Eimer, ich möchte Ihnen Ruhe für Ihre vier Minuten Redezeit schaffen. — Meine Damen, meine Herren, ich bitte Sie wirklich. Wir haben noch vier Minuten in dieser Debatte vor uns. Die Kollegen, die an der Debatte teilgenommen haben, können erwarten, daß die anderen darauf Rücksicht nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)


Norbert Eimer (FDP):
Rede ID: ID1008624500
Ich habe mich deshalb noch einmal zu Wort gemeldet, weil bei dieser Debatte, so glaube ich, etwas vergessen worden ist. Um 4 Uhr früh anfangen zu müssen, ist sicher für alle eine Plage, für den einen mehr, für den anderen weniger. Ich habe zwei Söhne. Der eine liest um 4 Uhr früh Bücher, und der andere ist ein Langschläfer. Er wäre für den Bäckerberuf völlig ungeeignet. Es kommt auf den einzelnen Menschen an. Ein Langschläfer wird sich für den Bäckerberuf nicht eignen.
Die Entscheidung, ob jemand für einen Beruf geeignet ist oder nicht, wird auch in Zukunft der einzelne treffen. Er wird sich von dem Arzt beraten lassen müssen, wie das vorgesehen worden ist. Der Kern des Gesundheitsschutzes wird in diesem Gesetz nicht angetastet.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte nochmals betonen: Um 4 Uhr früh anzufangen, ist sicher für die meisten eine Plage. Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, Sie stilisieren diese Plage zum Gesundheitsschaden hoch. Das ist das eigentlich Gefährliche, weil dadurch nämlich der Eindruck erweckt wird, als ob unser Lebensstandard ohne Mühe und ohne Plage erhalten werden könne. Ich meine, das ist gefährlich, weil wir damit jungen Leuten eine Welt vorgaukeln, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Wir müssen jungen Leuten sagen, daß es ohne Arbeit, ohne Mühe, ohne Plage nicht geht.
Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1008624600
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb diese Aussprache.
Wir kommen zuerst zur Einzelberatung und Abstimmung über Punkt 11 a der Tagesordnung.
Ich rufe die Art. 1 und 1 a in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Meine Damen und Herren, ich möchte nun Ihre Aufmerksamkeit auf die beiden vorliegenden Anderungsanträge lenken. Der interfraktionelle Änderungsantrag auf Drucksache 10/2014 beinhaltet unter Nr. 1 die Einführung der neuen Art. 1 b und 1 c, wobei die Art. 1 b und 1 c der Ausschußfassung dann Art. 1 d und 1 e werden sollen. Ferner wird unter Nr. 2 dieses Änderungsantrages eine Änderung des Art. 3 in der Ausschußfassung beantragt.
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/2013 sieht eine Änderung des Art. 1 b der Ausschußfassung vor.
Ich rufe deshalb zunächst die Nr. 1 des interfraktionellen Änderungsantrages auf Drucksache 10/2014 zur Abstimmung auf. Wer dieser Nr. 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Das ist einstimmig angenommen worden.
Ich rufe Art. l b in der Ausschußfassung auf. Hierzu liegt auf Drucksache 10/2013 der bereits genannte Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer Art. 1 b in der Ausschußfassung unter Berücksichtigung der vorhin beschlossenen neuen Numerierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist in der Ausschußfassung mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe die Art. 1 c und 2 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen sind die aufgerufenen Vorschriften angenommen.
Ich rufe Art. 3 in der Ausschußfassung auf. Hierzu wird unter Nr. 2 des bereits genannten interfraktionellen Änderungsantrages auf Drucksache 10/2014 eine Änderung beantragt. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen worden.
Wer Art. 3 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Bei einer großen Anzahl von Enthaltungen ist diese Vorschrift angenommen.
Es bleibt noch über Einleitung und Überschrift abzustimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Mit der vorhin festgestellten Mehrheit sind Einleitung und Überschrift ange-



Vizepräsident Westphal
nommen. — Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Nach Annahme von Änderungsanträgen in der zweiten Beratung darf ich nach § 84 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung die dritte Beratung nur dann unmittelbar anschließen, wenn auf Antrag einer Fraktion oder fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages zwei Drittel der anwesenden. Mitglieder dies beschließen. Ein Antrag, die dritte Beratung jetzt unmittelbar anzuschließen, ist fristgerecht gestellt worden. Sind Sie damit einverstanden, sofort in die dritte Beratung einzutreten? Diejenigen, die dafür sind, bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist eindeutig als Zweidrittelmehrheit zu erkennen. Dann ist das mit der erforderlichen Mehrheit so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Die Fraktion der SPD verlangt gemäß § 52 unserer Geschäftsordnung namentliche Abstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, bitte ich, die Abstimmungskarte mit „Ja", wer dagegen zu stimmen wünscht oder sich enthalten will, den bitte ich, die entsprechende Abstimmungskarte in die aufgestellten Urnen zu legen.
Ich eröffne die namentliche Abstimmung.
Ist noch • ein Abgeordneter im Saal, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat und das zu tun wünscht?

(Zurufe: Ja!)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme abzugeben wünscht? — Ich stelle fest: Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer mit der Auszählung zu beginnen.
Meine Damen und Herren, wir haben noch einen Gesetzentwurf zur gleichen Materie. Den kann ich wohl oder übel erst danach zur Behandlung stellen.
Ich kann, wenn ich Ihr Einverständnis habe, die Punkte 12 a und 12 b der Tagesordnung aufrufen, über die keine Debatte stattfinden wird.

(Unruhe)

— Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für die Behandlung der Punkte 12 a und 12 b, die ich hiermit aufrufe — ich komme nachher zu den anderen Punkten der Tagesordnung zurück —:
Beratung der Sammelübersicht 41 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 10/1961 —
Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 10/1965 — Das Wort dazu wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung.

(Unruhe)

— Ich bitte die Kollegen um Aufmerksamkeit für eine Abstimmung. — Wer den Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses, die in den Sammelübersichten 41 und 42 enthaltenen Anträge anzunehmen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist das bei einer Enthaltung so angenommen auf der Basis der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses.
Wir müssen nach der Auszählung zum Punkt 11 b der Tagesordnung zurückkehren.
Meine Damen und Herren, ich gebe das von den Schriftführern ermittelte Ergebnis der Schlußabstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes bekannt — Drucksachen 10/340 und 10/2012. Von den voll stimmberechtigten Mitgliedern des Hauses haben 421 ihre Stimme abgegeben. Darunter waren keine ungültigen Stimmen. Mit Ja haben 232, mit Nein 189 Abgeordnete gestimmt. Keine Enthaltung. Von den 19 Berliner Abgeordneten haben alle ihre Stimme abgegeben. Keine ungültigen Stimmen. Mit Ja haben 10, mit Nein 9 Berliner Abgeordnete gestimmt. Keine Enthaltung.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 413 und 19 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 232 und 10 Berliner Abgeordnete
nein: 181 und 9 Berliner Abgeordnete
Ja
CDU/CSU
Dr. Abelein
Dr. Althammer
Frau Augustin Austermann
Dr. Barzel
Bayha
Dr. Becker (Frankfurt) Berger
Biehle
Dr. Blank Dr. Blüm Böhm (Melsungen)

Dr. Bötsch
Bohl
Bohlsen Borchert Braun
Breuer
Broll
Brunner
Bühler (Bruchsal)

Dr. Bugl
Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens
Conrad (Riegelsberg) Dr. Czaja
Dr. Daniels
Daweke
Frau Dempwolf Dörflinger
Dr. Dollinger
Doss
Dr. Dregger Echternach Ehrbar
Eigen
Engelsberger Erhard

(Bad Schwalbach) Eylmann

Dr. Faltlhauser
Fellner
Frau Fischer
Fischer (Hamburg) Francke (Hamburg)
Dr. Friedmann
Ganz (St. Wendel)

Frau Geiger Dr. Geißler Dr. von Geldern
Dr. George
Gerlach (Obernau) Gerstein
Gerster (Mainz)

Glos
Dr. Göhner Götzer
Günther
von Hammerstein
Hanz (Dahlen)

Hauser (Krefeld)

Hedrich
Freiherr Heereman
von Zuydtwyck
Frau Dr. Hellwig
Helmrich Dr. Hennig



Vizepräsident Westphal
Herkenrath Hinrichs
Hinsken
Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker Dr. Hornhues Hornung
Frau Hürland Dr. Hüsch
Dr. Hupka
Graf Huyn
Jäger (Wangen) Jagoda
Dr. Jahn (Münster)

Dr. Jobst
Jung (Lörrach) Dr.-Ing. Kansy Frau Karwatzki Klein (München)
Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb
Kraus
Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krohne-Appuhn Dr. Kronenberg
Dr. Kunz (Weiden) Lamers
Dr. Lammert Landré
Dr. Langner Lattmann
Dr. Laufs
Lenzer
Link (Frankfurt) Linsmeier
Lintner
Dr. Lippold
Löher
Lohmann (Lüdenscheid) Louven
Lowack
Maaß
Frau Männle Magin
Marschewski Dr. Marx
Dr. Mertes (Gerolstein) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup Michels
Dr. Mikat
Dr. Miltner
Milz
Müller (Remscheid) Müller (Wesseling)
Nelle
Frau Dr. Neumeister Niegel
Dr.-Ing. Oldenstädt
Dr. Olderog Pesch
Petersen
Pfeffermann Pfeifer
Dr. Pinger
Pohlmann
Dr. Pohlmeier Dr. Probst
Rawe
Reddemann Regenspurger Repnik
Dr. Riedl (München)

Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch Frau Roitzsch

(Quickborn) Dr. Rose

Rühe
Ruf
Sauer (Stuttgart)

Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen)
Dr. Schäuble Schartz (Trier)

Schemken Scheu
Schlottmann Schmidbauer
Schmitz (Baesweiler) Schneider

(Idar-Oberstein)

Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber
Dr. Schroeder (Freiburg) Dr. Schulte

(Schwäbisch Gmünd) Schwarz

Dr. Schwörer Seehofer
Seesing
Seiters
Dr. Sprung
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken Stockhausen Strube
Stücklen
Stutzer
Susset
Tillmann
Dr. Todenhöfer
Uldall
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt (Düren) Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warrikoff
Weirich
Weiß
Werner
Frau Dr. Wex Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wilz
Wimmer (Neuss) Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. Wittmann
Dr. Wörner Würzbach Dr. Wulff
Zierer
Zink
Berliner Abgeordnete
Boroffka
Buschbom Dolata
Feilcke
Dr. Hackel Kalisch
Dr. h. c. Lorenz
Schulze (Berlin) Straßmeir
FDP
Frau Dr. AdamSchwaetzer
Baum
Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg)

Eimer (Fürth)

Engelhard
Dr. Feldmann
Gallus
Gattermann Genscher Grüner
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Hirsch
Kleinert (Hannover) Kohn
Dr.-Ing. Laermann Mischnick Neuhausen Paintner
Ronneburger
Schäfer (Mainz)

Frau Seiler-Albring Wolfgramm (Göttingen)

Berliner Abgeordneter Hoppe
DIE GRÜNEN
Vogt (Kaiserslautern) fraktionslos
Bastian
Nein
SPD
Amling Antretter
Bachmaier
Bahr
Bamberg
Becker (Nienberge) Bernrath
Berschkeit
Bindig
Frau Blunck
Brandt Brück Büchler (Hof)

Dr. von Bülow
Buschfort
Catenhusen
Collet Conradi Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Delorme
Dreßler
Dr. Ehmke (Bonn)

Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Esters Ewen Fiebig
Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen)
Frau Fuchs (Köln)

Frau Fuchs (Verl)

Gansel
Gerstl (Passau)

Gilges Glombig
Dr. Glotz
Grunenberg
Dr. Haack
Haar
Haase (Fürth)

Haehser
Hansen (Hamburg)

Frau Dr. Hartenstein
Dr. Hauchler
Hauck
Dr. Hauff Heistermann
Herterich Hettling Heyenn
Hiller (Lübeck)

Dr. Holtz Horn
Frau Huber Huonker Ibrügger
Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg)
Jansen
Dr. Jens
Jung (Düsseldorf) Junghans Jungmann Kastning
Kiehm
Kirschner Kisslinger Klein (Dieburg)

Dr. Klejdzinski
Klose
Kolbow
Kretkowski Kühbacher Kuhlwein Lambinus Lennartz Leonhart Frau Dr. Lepsius
Liedtke
Lohmann (Witten)

Lutz
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Meininghaus
Menzel
Dr. Mertens (Bottrop) Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt)
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann (Bramsche) Dr. Nöbel
Frau Odendahl Oostergetelo
Paterna Pauli
Pfuhl
Poß
Purps
Rappe (Hildesheim) Reimann
Reschke Reuter
Rohde (Hannover)

Roth
Sander
Schäfer (Offenburg) Schanz
Dr. Scheer Schlaga Schlatter Schluckebier
Frau Schmedt (Lengerich)

Schmidt (München)

Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmitt (Wiesbaden)
Dr. Schmude
Dr. Schöfberger Schreiner



Vizepräsident Westphal
Schulte (Unna)

Dr. Schwenk (Stade) Sielaff
Sieler
Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell
Dr. Sperling
Dr. Spöri Steiner
Frau Steinhauer
Stiegler Dr. Struck
Frau Terborg
Frau Dr. Timm
Frau Traupe
Urbaniak Vahlberg Vogelsang Voigt (Frankfurt)

Vosen
Waltemathe
Walther Weinhofer
Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz
Westphal Frau Weyel
Wieczorek (Duisburg) von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Wischnewski
Dr. de With
Wolfram (Recklinghausen) Würtz
Zeitler
Frau Zutt
Berliner Abgeordnete
Dr. Diederich (Berlin) Egert
Heimann Löffler
Frau Luuk
Dr. Mitzscherling Stobbe
Dr. Vogel
DIE GRÜNEN
Frau Dr. Bard
Frau Beck-Oberdorf Burgmann
Drabiniok
Dr. Ehmke (Ettlingen) Fischer (Frankfurt) Frau Gottwald
Frau Dr. Hickel Horacek
Hoss
Dr. Jannsen Frau Nickels Frau Potthast Reents
Frau Reetz
Sauermilch
Schily
Schwenninger Verheyen (Bielefeld) Frau Dr. Vollmer
Berliner Abgeordneter Schneider (Berlin)

Damit ist das Gesetz angenommen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU/CSU)

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung über den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 11 b, den wir bereits debattiert haben. Der Ausschuß empfiehlt unter Nr. 2 der Beschlußempfehlung, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich rufe Art. 1 bis 4 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung abgelehnt. Nach § 83 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung unterbleibt jede weitere Beratung.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 3. Oktober 1984, 9 Uhr. Wie Sie wissen, ist das der Tag, an dem die jungen Menschen zu uns kommen.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Die Sitzung ist geschlossen.