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    Plenarprotokoll 10/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6147A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung des Staates Kuwait und einer Delegation 6158 D Begrüßung einer Delegation des Althing der Republik Island 6225 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Beschluß des deutschen Bundestages vom 9. Februar 1984, ab 1. Januar 1986 nur noch abgasentgiftete Kraftfahrzeuge neu zuzulassen Dr. Vogel SPD 6147 B Schmidbauer CDU/CSU 6148 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 6149 C Hoffie FDP 6150 D Schäfer (Offenburg) SPD 6151C Hanz (Dahlen) CDU/CSU 6152 C Baum FDP 6153B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6154A Dr. Hauff SPD 6155A Dr. Lippold CDU/CSU 6156A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 6157 A Duve SPD 6158 D Fellner CDU/CSU 6159 D Lennartz SPD 6160 D Jung (Lörrach) CDU/CSU 6161C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Tietjen, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Paterna, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1115 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1316 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zum Gesetz über Personalausweise — Drucksache 10/1016 — Schäfer (Offenburg) SPD 6162 C Dr. Miltner CDU/CSU 6166 B Dr. Hirsch FDP 6169 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6171 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6175 D Wartenberg (Berlin) SPD 6179A Clemens CDU/CSU 6180 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/1180 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Fünfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 9/2386, 10/1719 — in Verbindung mit Beratung des Sechsten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksache 10/877 — Dr. Wernitz SPD 6182 D Dr. Laufs CDU/CSU 6186 B Dr. Hirsch FDP 6189 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6191 D Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6193 D Fellner CDU/CSU 6197 D Baum FDP 6198 A Dr. Blank CDU/CSU 6200 B Stellung und Arbeit des Deutschen Bundestages Dr. Barzel CDU/CSU 6202 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6204 C Waltemathe SPD 6206 C Dr. Langner CDU/CSU 6208 B Frau Nickels GRÜNE 6210A Frau Geiger CDU/CSU 6211 B Dr. Vogel SPD 6213 A Dr. Lammert CDU/CSU 6215A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 6216D Kleinert (Hannover) FDP 6218 D Stratmann GRÜNE 6220 B Klein (München) CDU/CSU 6222 C Conradi SPD 6223 D Ertl FDP 6225 C Dr. Daniels CDU/CSU 6227 A Kuhlwein SPD 6228 B Werner CDU/CSU 6230 A Frau Dr. Hartenstein SPD 6231 D Dr. Czaja CDU/CSU 6233 D Dr. Schöfberger SPD 6235 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6236 D Bamberg SPD 6238 C Dr. Blank CDU/CSU 6239 D Burgmann GRÜNE 6240 D Mischnick FDP 6242 D Buschbom CDU/CSU 6244 B Sielaff SPD 6246 A Schwarz CDU/CSU 6247 C Reimann SPD 6248 B Dr. Feldmann FDP 6249 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6250 D Eylmann CDU/CSU 6251 D Bindig SPD 6252 D Reddemann CDU/CSU 6253 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 6254 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 6255 B Stiegler SPD 6256A Lowack CDU/CSU 6256 D Schreiner SPD 6257 D Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 6258 C Toetemeyer SPD 6259 C Dr. Müller CDU/CSU 6259 D Dr. Hornhues CDU/CSU 6260 D Schulte (Unna) SPD 6261 B Gansel SPD 6262 B Vizepräsident Stücklen 6222 C Nächste Sitzung 6263 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* Anlage 2 Einstellung von Ingenieuren bei der Bundespost vor und ab 1984; Verzicht auf die Absenkung des Eingangsamtes MdlAnfr 5, 6 14.09.84 Drs 10/1979 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6265* B Anlage 3 Stärkung des Zonenrandgebietes durch Verlagerung von Behörden MdlAnfr 7 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6265* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6147 85. Sitzung Bonn, den 20. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Dr. Göhner 20. 9. Haase (Fürth)** 20. 9. Dr. Häfele 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Frau Dr. Wex 20. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 5 und 6): Wie entwickelt sich die Zahl der Einstellungen von Ingenieuren bei der Deutschen Bundespost im Jahre 1984 im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, von der im Haushaltbegleitgesetz 1984 vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch zu machen und auf die Absenkung des Eingangsamtes zu verzichten? Zu Frage 5: Im Jahre 1984 konnten bei der Deutschen Bundespost bisher 374 Diplomingenieure der Fachhochschulen als Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des gehobenen fernmeldetechnischen, posttechnischen und hochbautechnischen Dienstes eingestellt werden. Mit weiteren 200 Einstellungen wird 1984 gerechnet, so daß sich die Gesamtzahl der Einstellungen des Jahres 1984 auf rund 580 Nachwuchskräfte belaufen wird. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 929 Einstellungen, 1981: 1 033 Einstellungen, 1982: 1 043 Einstellungen und 1983: 904 Einstellungen. In die entsprechenden Laufbahnen des höheren technischen Dienstes der Deutschen Bundespost wurden im Jahre 1984 bisher 45 Diplomingenieure der Technischen Hochschulen und Universitäten eingestellt. Im Jahr 1984 wird mit weiteren 10 bis 15 Einstellungen gerechnet. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 56 Einstellungen, 1981: 88 Einstellungen, 1982: 66 Einstellungen und 1983: 63 Einstellungen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob besoldungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 7): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Zonenrandgebiet durch Verlagerung von wenig publikumsintensiven Behörden dorthin zu stärken, und wenn ja, was käme dafür in Frage? Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland ist auf eine ausreichende und bürgernahe Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen ausgerichtet. Der förderative Aufbau der Bundesrepublik Deutschland hat dazu geführt, daß sich die Behörden nicht in einzelnen Gebieten konzentrieren. Für eine umfassende Verlagerung von Behörden besteht daher keine Veranlassung. Die Bundesregierung wird jedoch bei etwaigen Standortveränderungen darum bemüht bleiben, Bundesbehörden bzw. -einrichtungen in strukturschwache Gebiete, insbesondere in das Zonenrandgebiet zu legen, soweit keine aufgabenbezogenen Gesichtspunkte entgegenstehen. Bei Neugründungen von Bundesbehörden bzw. -einrichtungen ist Standorten im Zonenrandgebiet aufgrund des Raumordnungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes Vorrang einzuräumen. Wie eine Umfrage bei den Bundesressorts gezeigt hat, werden neue Behörden nur noch in Ausnahmefällen errichtet. Deshalb kommt es derzeit besonders darauf an, Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen und damit Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet zu erhalten. Falls ein Behördenabzug aus gewichtigeren betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für unumgänglich erachtet wird, sind nach Möglichkeit durch flankierende Maßnahmen negative Folgen für den Arbeitsmarkt zu vermeiden. Der für die Raumordnung zuständige Bundesminister wirkt im Rahmen der Abstimmung von Standortentscheidungen für Bundesbehörden bzw. -einrichtungen nach § 4 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes auf diese Zielsetzungen hin.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Buschbom


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt vier Stunden debattiert und haben doch eigentlich vieles gesagt, was unser Anliegen ist und was uns am Herzen liegt. Ich habe ein bißchen Hemmungen, noch zu sprechen, weil ich meine, daß wir, wenn wir noch sehr lange debattieren, das, was wir in diesen vier Stunden erarbeitet haben, wieder zerreden.

    (Vereinzelt Zustimmung — Dr. Emmerlich [SPD]: Das stimmt!)

    Da ich aber gebeten worden bin, hier zu einem Sonderproblem zu sprechen, bin ich veranlaßt, Ihre Aufmerksamkeit noch in Anspruch zu nehmen. Ich soll mich mit Ihnen über die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages unterhalten.

    (Bindig [SPD]: Sollen? Wer sagt das? Wollen Sie das, oder sollen Sie das?)

    — Die Kollegen im Geschäftsordnungsausschuß, dem ich angehöre, meinten, daß man sich bei dieser Debatte auch darüber unterhalten sollte, und das ist der Grund dafür, daß Sie mich hier oben sehen.
    Als ich Mitglied des Bundestages wurde, bekam ich — wie Sie alle — ein Formblatt: Biographische Angaben für das Amtliche Handbuch des Deutschen Bundestages. Da stand vorn ein Auszug aus den Verhaltensregeln, und dann kamen Angaben nach den Verhaltensregeln. Das habe ich — wie Sie vermutlich auch — brav ausgefüllt, und dann hat es,
    glaube ich, ein Jahr oder noch etwas länger gedauert, bis ich mich mit den Verhaltensregeln einmal richtig befaßt habe. Ich nehme an, Ihnen wird es ähnlich gegangen sein.

    (Horacek [GRÜNE]: Nein, nein!)

    Deshalb dieser Beitrag zu der Frage, was denn nun diese Verhaltensregeln sind.
    Als gründlicher Bürger versucht man dann, ein bißchen in der Historie zu forschen und nach den Rechtsquellen zu suchen. Die haben wir in der Tat. Wir haben einen verfassungsmäßigen Grundsatz; das ist Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes. Wir haben eine gesetzliche Grundlage, nämlich § 44 a des Abgeordnetengesetzes. Schließlich haben wir tatsächlich die Verhaltensregeln in der Fassung von zwei Bundestagsbeschlüssen.
    Ich muß leider in mein Konzept schauen, weil all das ein bißchen formalistisch ist. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes lautet: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Das ist ein großer Satz. Was heißt das? Vertreter des ganzen Volkes zu sein, heißt, nicht nur Vertreter der Partei zu sein, der man angehört. Das ist schon sehr schwierig. Aber die Staatsgewalt geht nach unserer Rechtsauffassung in einer Republik nun einmal vom Volke aus, das von allen Mitgliedern dieses Bundestages repräsentiert wird.
    Die Abgeordneten sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" — auch das ist ein ganz großes Wort. Wenn wir so an unsere internen Strukturen hier denken, die uns die Arbeit ermöglichen, dann kommen uns j a schon manche Zweifel. Aber immerhin, die Verfassungsnorm gibt dem Abgeordneten hier seine persönliche Unabhängigkeit und weist seine Willensentscheidung ihm ganz allein, seiner eigenen Verantwortlichkeit und seinem eigenen Gewissen zu, das dem Urteil des ganzen Volkes gegenüber bestehen muß.
    Schön, das ist zwar Verfassungstheorie, aber immerhin folgt auch etwas für unser praktisches Leben daraus: Nach dieser Verfassungsnorm trägt jeder Abgeordnete die persönliche Mitverantwortung sowohl für seine Gewissenhaftigkeit als Vertreter des ganzen Volkes bei der Wahrnehmung seiner parlamentarischen Aufgaben, also etwa bei der Gesetzgebung, der Bildung der Regierung und deren Kontrolle, als auch für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Parlaments in der Öffentlichkeit.
    Diese persönliche Mitverantwortung umfaßt die gesamte parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten — aber nicht nur das, sondern auch seine private Tätigkeit. Das Schlagwort „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps" gilt für Abgeordnete sehr eingeschränkt, weil das ganze Volk natürlich Idealvorstellungen gegenüber seinen Vertretern hegt

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    und vorbildliches Verhalten sowohl in der parlamentarischen Tätigkeit als auch im sonstigen gesellschaftlichen Umfeld erwartet. Der Abgeordnete
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6245
    Buschbom
    muß daher auch in seinem privaten Bereich mit besonderer, kritischer Aufmerksamkeit rechnen; für das parlamentarische Verhalten ist das selbstverständlich.
    Beim parlamentarischen Verhalten haben wir zwei Besonderheiten: Die eine liegt in der Zusammensetzung des Bundestages, der die Gesamtbevölkerung nicht angemessen widerspiegelt — jedenfalls habe ich diese Ansicht —, weil der Anteil an öffentlichen Bediensteten, Rechtsanwälten, Landwirten und Gewerkschaftlern überdurchschnittlich groß ist. Hier können Vorbehalte gegenüber der Eignung der Parlamentarier entstehen, und es kann auch allgemeine Verdrossenheit beim Betrachter wegen Fehlens angemessener Repräsentanz aufkommen.
    Die zweite Besonderheit bietet die Begleitung, die wir da links und rechts haben, die das Fernsehen dem öffentlichen Auftreten des Abgeordneten — nicht nur hier, sondern auch außerhalb des Hauses — angedeihen läßt und dadurch natürlich Wirkungen auf das Verhalten des Abgeordneten erzielt. In den Ausschüssen, die im allgemeinen nicht öffentlich tagen, ist die interfraktionelle Zusammenarbeit kollegial. Ich habe da also immer ordentlich arbeiten können.

    (Vorsitz: Präsident Dr. Barzel)

    Im Plenum, wenn das Fernsehen läuft, glaubt nahezu jeder Redner, seinem Wähler beweisen zu müssen, daß er es den andern aber so richtig zeigen kann. Da herrscht der schwere Säbel, obgleich das Florett ausreichte. Dem Wähler, also dem vertretenen Volk, mißfällt das, weil sein Verständnis wenn auch nicht unbedingt auf Harmonie, so doch auf Sachlichkeit ausgerichtet ist. Das sollten wir uns hin und wieder zu bedenken geben. Der Wähler sieht das „interfraktionelle Bier", das wir ja zum Glück miteinander trinken, und den gemeinsamen Skat, den wir hin und wieder spielen, leider nicht. Nun, das war die Verfassung.
    Wir kommen nun zu § 44 a des Abgeordnetengesetzes.

    (Zuruf des Abg. Drabiniok [GRÜNE])

    — Dazu kommen wir ja gleich. — Das ist also die Norm, nach der unsere Verhaltensregeln verankert worden sind. Nach diesem Gesetz — Herr Kollege, Sie haben es offenbar nicht gelesen, sonst könnten Sie diese Frage nicht stellen; ich muß Ihnen aber ehrlich sagen, mir ist es lange Zeit auch so gegangen — hat sich der Bundestag für seine Abgeordneten Verhaltensregeln zu geben, die Bestimmungen über die Angabe der beruflichen Tätigkeit, die Offenlegung von Interessenverknüpfungen, die Rechnungsführung und die Anzeige von Spenden, die Anzeige besonderer Einnahmen und die Unzulässigkeit der Annahme bestimmter Zuwendungen sowie das Verfahren bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln enthalten müssen. Solche Verhaltensregeln sind, wie gesagt, vom Bundestag am 21. September 1972 und am 25. Juni 1980 beschlossen worden. Ich kann Ihnen diese Regeln hier jetzt nicht vorlesen; ich bitte Sie, sie nachzulesen. Diese Regeln zerfallen in drei Gruppen: Anzeigepflichten,
    zwei Verbotstatbestände und das Verfahren bei Nichtbeachtung dieser Pflichten oder Verbote.
    Die Anzeigepflichten bestehen gegenüber dem Präsidium. Darüber wird zum Teil etwas veröffentlicht, wie man aus dem Kürschner entnehmen kann. Die Anzeigepflichten betreffen den Beruf, Nebentätigkeiten, Beratungs- und Vertretungstätigkeiten, Einkünfte aus Gutachten, Veröffentlichungen oder Vorträgen und aus Vertretungen in Rechtsstreitigkeiten für oder gegen die Bundesrepublik Deutschland, sofern die jeweilige Vergütung eine im einzelnen bestimmte Summe überschreitet. Sie betreffen ferner Interessenverknüpfungen und erhaltene Spenden.
    Der Zweck der Anzeige ist es, wirtschaftliche Tätigkeiten von Abgeordneten mit den damit verbundenen Einkünften und möglichen Interessen — wenn auch nur teilweise und nur präsidialintern — zu publizieren und damit eine sowohl bundestagseigene als auch öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.
    Dies geschieht nicht reibungslos. Insbesondere verfassungsmäßige Rechte wie auch standesrechtliche Bindungen von Abgeordneten schaffen Probleme und Abgrenzungsschwierigkeiten. Der Abgeordnete soll frei, unabhängig und nicht an Weisungen gebunden sein. Wird durch die geschilderte Offenbarungspflichten und Kontrollen nicht seine Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt?
    Weiter: Nach dem Verfassungsverständnis unseres Grundgesetzes ist die Ausübung eines Zivilberufs nicht unvereinbar mit dem Abgeordnetenmandat. Lediglich für Beamte und Angestellte, also für Bedienstete des öffentlichen Dienstes, sowie für Soldaten, Richter und Hochschullehrer ist die Wählbarkeit eingeschränkt. Aber, wie gesagt, grundsätzlich geht das Grundgesetz davon aus, daß der Abgeordnete auch einen Zivilberuf ausübt oder ihm nachgehen kann.
    Meine Redezeit läuft ab. Ich muß mich etwas beeilen.


Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein, Ihre Redezeit ist überzogen, Herr Kollege.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Buschbom


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Dann mache ich also Schluß. Ich kann Ihnen nur sagen: Hier gibt es Kollisionen mit Berufspflichten und Mandatsoffenlegungspflichten, die nicht immer einfach zu lösen sind und nur von Fall zu Fall einer Lösung zugeführt werden können.
    Ich bin leider noch nicht ganz am Ende.
    Präsident Dr. Barzel Doch, Sie sind jetzt am Ende, Herr Kollege.