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ID1008509900

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    Plenarprotokoll 10/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6147A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung des Staates Kuwait und einer Delegation 6158 D Begrüßung einer Delegation des Althing der Republik Island 6225 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Beschluß des deutschen Bundestages vom 9. Februar 1984, ab 1. Januar 1986 nur noch abgasentgiftete Kraftfahrzeuge neu zuzulassen Dr. Vogel SPD 6147 B Schmidbauer CDU/CSU 6148 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 6149 C Hoffie FDP 6150 D Schäfer (Offenburg) SPD 6151C Hanz (Dahlen) CDU/CSU 6152 C Baum FDP 6153B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6154A Dr. Hauff SPD 6155A Dr. Lippold CDU/CSU 6156A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 6157 A Duve SPD 6158 D Fellner CDU/CSU 6159 D Lennartz SPD 6160 D Jung (Lörrach) CDU/CSU 6161C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Tietjen, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Paterna, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1115 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1316 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zum Gesetz über Personalausweise — Drucksache 10/1016 — Schäfer (Offenburg) SPD 6162 C Dr. Miltner CDU/CSU 6166 B Dr. Hirsch FDP 6169 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6171 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6175 D Wartenberg (Berlin) SPD 6179A Clemens CDU/CSU 6180 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/1180 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Fünfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 9/2386, 10/1719 — in Verbindung mit Beratung des Sechsten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksache 10/877 — Dr. Wernitz SPD 6182 D Dr. Laufs CDU/CSU 6186 B Dr. Hirsch FDP 6189 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6191 D Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6193 D Fellner CDU/CSU 6197 D Baum FDP 6198 A Dr. Blank CDU/CSU 6200 B Stellung und Arbeit des Deutschen Bundestages Dr. Barzel CDU/CSU 6202 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6204 C Waltemathe SPD 6206 C Dr. Langner CDU/CSU 6208 B Frau Nickels GRÜNE 6210A Frau Geiger CDU/CSU 6211 B Dr. Vogel SPD 6213 A Dr. Lammert CDU/CSU 6215A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 6216D Kleinert (Hannover) FDP 6218 D Stratmann GRÜNE 6220 B Klein (München) CDU/CSU 6222 C Conradi SPD 6223 D Ertl FDP 6225 C Dr. Daniels CDU/CSU 6227 A Kuhlwein SPD 6228 B Werner CDU/CSU 6230 A Frau Dr. Hartenstein SPD 6231 D Dr. Czaja CDU/CSU 6233 D Dr. Schöfberger SPD 6235 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6236 D Bamberg SPD 6238 C Dr. Blank CDU/CSU 6239 D Burgmann GRÜNE 6240 D Mischnick FDP 6242 D Buschbom CDU/CSU 6244 B Sielaff SPD 6246 A Schwarz CDU/CSU 6247 C Reimann SPD 6248 B Dr. Feldmann FDP 6249 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6250 D Eylmann CDU/CSU 6251 D Bindig SPD 6252 D Reddemann CDU/CSU 6253 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 6254 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 6255 B Stiegler SPD 6256A Lowack CDU/CSU 6256 D Schreiner SPD 6257 D Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 6258 C Toetemeyer SPD 6259 C Dr. Müller CDU/CSU 6259 D Dr. Hornhues CDU/CSU 6260 D Schulte (Unna) SPD 6261 B Gansel SPD 6262 B Vizepräsident Stücklen 6222 C Nächste Sitzung 6263 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* Anlage 2 Einstellung von Ingenieuren bei der Bundespost vor und ab 1984; Verzicht auf die Absenkung des Eingangsamtes MdlAnfr 5, 6 14.09.84 Drs 10/1979 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6265* B Anlage 3 Stärkung des Zonenrandgebietes durch Verlagerung von Behörden MdlAnfr 7 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6265* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6147 85. Sitzung Bonn, den 20. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Dr. Göhner 20. 9. Haase (Fürth)** 20. 9. Dr. Häfele 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Frau Dr. Wex 20. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 5 und 6): Wie entwickelt sich die Zahl der Einstellungen von Ingenieuren bei der Deutschen Bundespost im Jahre 1984 im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, von der im Haushaltbegleitgesetz 1984 vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch zu machen und auf die Absenkung des Eingangsamtes zu verzichten? Zu Frage 5: Im Jahre 1984 konnten bei der Deutschen Bundespost bisher 374 Diplomingenieure der Fachhochschulen als Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des gehobenen fernmeldetechnischen, posttechnischen und hochbautechnischen Dienstes eingestellt werden. Mit weiteren 200 Einstellungen wird 1984 gerechnet, so daß sich die Gesamtzahl der Einstellungen des Jahres 1984 auf rund 580 Nachwuchskräfte belaufen wird. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 929 Einstellungen, 1981: 1 033 Einstellungen, 1982: 1 043 Einstellungen und 1983: 904 Einstellungen. In die entsprechenden Laufbahnen des höheren technischen Dienstes der Deutschen Bundespost wurden im Jahre 1984 bisher 45 Diplomingenieure der Technischen Hochschulen und Universitäten eingestellt. Im Jahr 1984 wird mit weiteren 10 bis 15 Einstellungen gerechnet. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 56 Einstellungen, 1981: 88 Einstellungen, 1982: 66 Einstellungen und 1983: 63 Einstellungen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob besoldungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 7): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Zonenrandgebiet durch Verlagerung von wenig publikumsintensiven Behörden dorthin zu stärken, und wenn ja, was käme dafür in Frage? Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland ist auf eine ausreichende und bürgernahe Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen ausgerichtet. Der förderative Aufbau der Bundesrepublik Deutschland hat dazu geführt, daß sich die Behörden nicht in einzelnen Gebieten konzentrieren. Für eine umfassende Verlagerung von Behörden besteht daher keine Veranlassung. Die Bundesregierung wird jedoch bei etwaigen Standortveränderungen darum bemüht bleiben, Bundesbehörden bzw. -einrichtungen in strukturschwache Gebiete, insbesondere in das Zonenrandgebiet zu legen, soweit keine aufgabenbezogenen Gesichtspunkte entgegenstehen. Bei Neugründungen von Bundesbehörden bzw. -einrichtungen ist Standorten im Zonenrandgebiet aufgrund des Raumordnungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes Vorrang einzuräumen. Wie eine Umfrage bei den Bundesressorts gezeigt hat, werden neue Behörden nur noch in Ausnahmefällen errichtet. Deshalb kommt es derzeit besonders darauf an, Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen und damit Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet zu erhalten. Falls ein Behördenabzug aus gewichtigeren betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für unumgänglich erachtet wird, sind nach Möglichkeit durch flankierende Maßnahmen negative Folgen für den Arbeitsmarkt zu vermeiden. Der für die Raumordnung zuständige Bundesminister wirkt im Rahmen der Abstimmung von Standortentscheidungen für Bundesbehörden bzw. -einrichtungen nach § 4 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes auf diese Zielsetzungen hin.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Wernitz, ich sehe die Gefahr nicht. Sie müssen bitte respektieren, daß es hier zwei Parteien gibt, die sich über einen Gesetzentwurf verständigen müssen. Es gibt doch hier Auffassungsunterschiede. Warum soll man die verschweigen? Wir sind selbständige Parteien. Wir werden aber einen Entwurf vorlegen, dessen bin ich auch nach dem Stand der bisherigen Gespräche ganz sicher.
    Für uns Liberale hat die Person den Vorrang vor der Institution. Das hat gerade in der Informationsgesellschaft eine große Bedeutung. Und wir kämpfen für den Primat des Politischen. Wir wollen die technologische Entwicklung nicht laufen lassen. Wir wollen nicht, daß die Bürger fragen und keine Antworten bekommen, daß ihnen die Entwicklungen übergestülpt werden. Wir wollen vielmehr, daß sie das Gefühl haben, daß wir uns politisch darüber unterhalten, einen Rahmen setzen und die Gefahren nach Möglichkeit abwehren. So war ja eigentlich der Datenschutz eine exemplarische Angelegenheit. Die Gefahren einer neuen Technologie wurden ausgelotet. Manche werden sagen, das war 1976 nicht rechtzeitig. Es gab aber in ganz Europa nichts Vergleichbares. Wir dürfen uns hier mal selbst ein Lob aussprechen. Wir sind in Sachen Datenschutz nach wie vor vorn in Europa, bei allen Mängeln und Schwächen. Ich sehe diese Mängel und Schwächen. Natürlich entwickelt sich die Informationsgesellschaft rasant. Wenn wir nichts tun, ist der Stillstand, das Nichtstun bereits der Rückschritt.
    Also Sie haben hier die feste Absicht nicht nur meiner Fraktion, sondern, wie ich überzeugt bin, auch der Kollegen von der CDU/CSU, dem Verfassungsgerichtsurteil gerecht zu werden, nicht in einer einengenden, restriktiven Auslegung, sondern so, wie es gemeint ist. Datenschutz ist heute mehr als ein Schutz vor Mißbrauch von Daten. Es ist eine hervorragende Aufgabe, die Bürgerrechte zu sichern. Man muß doch eigentlich mit Zufriedenheit feststellen, daß ein Thema, das 1976 nur eine Minderheit von Experten in diesem Lande interessiert hat, zu einem Mehrheitsthema geworden ist, das nahezu alle interessiert. Die Bürger haben begriffen, daß zu ihrer Privatheit auch gehört, daß ihre personenbezogenen Daten nicht beliebig gespeichert und verwendet werden dürfen. Das ist ein Freiheitsthema von wirklich großer Bedeutung.

    (Beifall bei der FDP)

    Ich kann aus meiner Sicht nur sagen — ich habe ja als Innenminister viele Konflikte auf diesem Felde gehabt, auch mit unseren Kollegen, Herr Schnoor, in der Innenministerkonferenz, auch in diesem Hause —, ich fühle mich durch das Verfassungsgerichtsurteil eigentlich sehr bestätigt. Vieles an öffentlicher Kritik, etwa auch gegenüber den Plänen, die Datenverarbeitung amtshilfefest zu machen — eine ganz wichtige Frage, da sind wir alle einig —,



    Baum
    ist verstummt. Heute wird das als eine Selbstverständlichkeit hingenommen. Nun müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir Amtshilfe im einzelnen ausformen sollen.
    Die Institution der Datenschutzbeauftragten ist hier schon genannt worden. Sie hat uns so geholfen, wie wir das gehofft haben. Sie sollten uns bei der Durchsetzung des Gesetzes helfen und sie sollten uns auch sagen, wo Datenschutz bei welchen Veränderungen notwendig ist. Wir haben, meine ich, aus den Stellungnahmen viel gelernt, auch wenn es sicherlich richtig ist, daß nicht alles so gemacht werden kann. Ich habe mich als Innenminister nicht nur für die Entwicklung des Datenschutzes verantwortlich gefühlt, sondern auch für die Sicherheit. Ich habe mir gesagt, ich bin auch Sicherheitsbeauftragter und muß hier wirklich abwägen. Ganz entscheidend ist doch, wenn wir nicht rechtzeitig etwas tun — von diesem Gedanken habe ich mich als Innenminister leiten lassen —, um dem Mißtrauen der Bürger gegenüber Datensammlungen bei Polizei und Nachrichtendiensten entgegenzuwirken, dann kann es sehr leicht eine Situation geben, in der die Bürger uns hindern, das unbedingt Notwendige zu tun, einfach deshalb, weil das Mißtrauen so stark ist, daß das nicht mehr gelingt.
    Lassen Sie mich zum Abschluß folgendes sagen. Ich stimme Robert Leicht zu, der in der „Süddeutschen Zeitung" gesagt hat:
    So gesehen, hört der Datenschutz auf, ein gewissermaßen lästiger Wurmfortsatz der Datenverarbeitung zu sein. Es gibt vielmehr schlechterdings keine Datenverarbeitung mehr ohne Datenschutz.
    Von diesem Gedanken werden wir uns leiten lassen.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Blank.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Joseph-Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von den teilweise unternommenen Höhenflügen der Datenschutzdiskussion komme ich zu den Niederungen zurück, nämlich zu dem Fünften und Sechsten Tätigkeitsbericht.
    Diese umfangreichen Berichte geben einen hervorragenden Überblick, wie die Datenschutzlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland konkret, d. h. vor Ort in der öffentlichen Verwaltung des Bundes, aussieht. Wir finden in diesen Berichten eine Fülle von Anregungen, die bei den Überlegungen zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes — das ist hier in der Debatte deutlich geworden
    — sicher Berücksichtigung finden. Ich mache zu den Tätigkeitsberichten drei Bemerkungen.
    Erstens. Mit dem Fünften Tätigkeitsbericht hat der Bundesbeauftragte eine Art Bilanz — Herr Wernitz, Sie haben das heute morgen schon gesagt
    — der ersten fünf Jahre seiner Tätigkeit gezogen. Ich begrüße nachdrücklich, daß die Regierungsfraktionen und die SPD-Opposition in der Bewertung dieser Bilanz übereinstimmen.
    Aus der Bilanz entnehme ich mit Genugtuung auch, daß der Bundesgesetzgeber mit dem Bundesdatenschutzgesetz, das ja Neuland betreten hat, seine Ziele im wesentlichen erreicht hat. Die Bürger der Bundesrepublik sind vor dem Mißbrauch ihrer persönlichen Daten mit den Mitteln der modernen Datenverarbeitung wirksam geschützt. Die Bundesbehörden nehmen nach den Feststellungen des Bundesbeauftragten den Datenschutz ernst. Schwerwiegende Verletzungen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sind dem Datenschutzbeauftragten nicht bekannt geworden. Das ist alles in allem, denke ich, eine gute und ermutigende Bilanz, die endlich auch mal jene zur Kenntnis nehmen sollten, die fortwährend den Datenschutznotstand in dieser Republik ausrufen wollen und die großen Schlagworte vom Großen Bruder und vom Überwachungsstaat im Mund führen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sie wollten doch in den Niederungen bleiben!)

    Die zweite Bemerkung. Seit Januar liegt uns der Sechste Tätigkeitsbericht — für 1983 — vor. Der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Baumann, ruft darin zu Beginn in Erinnerung, was sein Amtsvorgänger bei der Vorstellung des Fünften Tätigkeitsberichts im Januar 1983 im Hinblick auf George Orwells „1984" und die Bezüge zu dem in diesem Roman geschilderten Überwachungsstaat gesagt hat. Ich denke, es ist richtig, diese übereinstimmende Auffassung nicht nur der zwei Datenschutzbeauftragten, sondern aller, die sich seriös mit Fragen des Datenschutzes beschäftigen, deutlich zu unterstreichen. Es ziehen nämlich falsche Propheten durchs Land, die uns einreden wollen, die Bundesrepublik sei unaufhaltsam auf dem Weg in den totalen Überwachungsstaat. Mit beiden Datenschutzbeauftragten bin ich darin einig, daß es in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unüberwindliche Hindernisse für ein Abgleiten in einen wie auch immer gearteten Überwachungsstaat gibt. Diese Hindernisse ergeben sich nämlich aus dem Grundgesetz, aus den Grundrechten und unserem Rechtsstaatsprinzip. Und im Bundesbeauftragten für den Datenschutz und letztlich im Bundesverfassungsgericht — davon ist heute ja mehrmals gesprochen worden — haben wir verläßliche Garanten gegen den Mißbrauch der modernen Informations- und Datenschutztechnologie.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die dritte Bemerkung. Die Beratung der Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zeigt auch — Herr Kollege Fellner hat bereits darauf hingewiesen —, daß der Kontakt des Parlaments mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz verbesserungsbedürftig ist.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sehr gut!)

    Wir haben im Innenausschuß den Fünften Tätigkeitsbericht — für 1982 — in sieben Sitzungen — Sie erinnern sich, Herr Fischer — mit z. T. durch das vorzeitige Ende der 9. Wahlperiode verursach-



    Dr. Blank
    ter Verzögerung beraten müssen. Der Sechste Tätigkeitsbericht — für 1983 — liegt uns seit Januar 1984 vor, wird aber erst heute an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Ich halte dieses Verfahren sowohl für alle damit im Haus befaßten Kollegen als auch für den Bundesbeauftragten für nicht zumutbar. Der in den Tätigkeitsberichten enthaltene Stoff ist so umfangreich, daß sich jedenfalls der Innenausschuß damit nicht in angemessener Zeit beschäftigen kann. So hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz mit seinen Mitarbeitern, Herr Baumann, nicht selten stundenlang vor dem Ausschuß antichambrieren müssen und dann erfahren, daß man seinen Tätigkeitsbericht wegen anderer dringender politischer Geschäfte leider nicht mehr behandeln oder weiterbehandeln könne.
    Das Zusammenspiel zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Parlament bedarf — ich glaube, darüber sind wir uns alle einig — dringend einer Verbesserung. Für die Unionsfraktionen möchte ich in diesem Zusammenhang vorschlagen, doch einmal darüber nachzudenken, ob wir nicht in der Tat dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz einen parlamentarischen Beirat zur Seite stellen, an den sich der Bundesbeauftragte jederzeit wenden kann und der sich der eingehenden Prüfung der Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten widmen würde.
    Wie ich mir habe sagen lassen — Herr Kollege Schäfer, erkundigen Sie sich einmal —, hat man in Bayern seit Jahren mit einem ähnlichen Beirat gute Erfahrungen gemacht.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Deswegen hört man auch nichts davon!)

    Außerdem sollten wir bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ernsthaft prüfen, ob der jetzt im Gesetz vorgeschriebene Berichtszeitraum von einem Jahr nicht auf zwei Jahre ausgedehnt werden sollte.

    (Zuruf des Abg. Schäfer [Offenburg] [SPD])

    Diese Lockerung der Berichtspflicht hätte auch den Vorteil, Herr Kollege Schäfer, worauf Sie ja immer ganz besonders dringend hingewiesen haben, beim Datenschutzbeauftragten Arbeitskapazitäten für seine Kontrolltätigkeit freizusetzen und ihn nicht nur dazu zu bewegen, dicke Berichte zu schreiben.

    (Zurufe von der SPD)

    Ich bin selbstverständlich dafür, daß es dabei bleiben muß, daß der Bundesbeauftragte auch außerhalb dieses Zweijahresrhythmus' jederzeit, wenn ihm dies notwendig erscheint, dem Bundestag berichten kann.
    Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß wir diese zugegebenermaßen etwas konkreteren Vorschläge bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes noch mit in unsere Überlegungen einbeziehen sollten.
    Ich möchte schließen mit einem Satz an den verehrten Herrn Minister des Landes Nordrhein-Westfalen. Herr Schnoor, ich habe Ihrer Rede mit Aufmerksamkeit zugehört. Ich habe einiges verstanden; eine Menge habe ich nicht verstanden, aber das mag an mir liegen. Eines habe ich jedenfalls überhaupt nicht begriffen, nämlich wieso Sie sich als Verfassungsminister hier hinstellen und kritisieren können, daß aus der Mitte des Parlaments eine Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet wird.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Sie haben es nicht verstanden!)

    Ich denke, wir haben heute nachmittag in der Debatte, wenn wir über das Selbstverständnis des Parlaments reden, noch genügend Gelegenheit, uns auch darüber zu unterhalten, ob es richtig ist, daß Gesetzentwürfe zunehmend aus den Ministerien kommen. Man sieht: Wenn man so lange Minister ist, verdirbt das.

    (Feilcke [CDU/CSU]: Nicht mehr lange!)

    Wir sollten darüber diskutieren, ob wir als Parlament nicht zunehmend das Recht in Anspruch nehmen sollten, Vorschläge aus unseren eigenen Reihen heraus zu entwickeln.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU)