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    Plenarprotokoll 10/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6147A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung des Staates Kuwait und einer Delegation 6158 D Begrüßung einer Delegation des Althing der Republik Island 6225 B Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Beschluß des deutschen Bundestages vom 9. Februar 1984, ab 1. Januar 1986 nur noch abgasentgiftete Kraftfahrzeuge neu zuzulassen Dr. Vogel SPD 6147 B Schmidbauer CDU/CSU 6148 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 6149 C Hoffie FDP 6150 D Schäfer (Offenburg) SPD 6151C Hanz (Dahlen) CDU/CSU 6152 C Baum FDP 6153B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6154A Dr. Hauff SPD 6155A Dr. Lippold CDU/CSU 6156A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 6157 A Duve SPD 6158 D Fellner CDU/CSU 6159 D Lennartz SPD 6160 D Jung (Lörrach) CDU/CSU 6161C Erste Beratung des von den Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Tietjen, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Dr. Wernitz, Paterna, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1115 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 10/1316 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN zum Gesetz über Personalausweise — Drucksache 10/1016 — Schäfer (Offenburg) SPD 6162 C Dr. Miltner CDU/CSU 6166 B Dr. Hirsch FDP 6169 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 6171 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 6175 D Wartenberg (Berlin) SPD 6179A Clemens CDU/CSU 6180 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 10/1180 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Fünfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksachen 9/2386, 10/1719 — in Verbindung mit Beratung des Sechsten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) — Drucksache 10/877 — Dr. Wernitz SPD 6182 D Dr. Laufs CDU/CSU 6186 B Dr. Hirsch FDP 6189 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6191 D Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6193 D Fellner CDU/CSU 6197 D Baum FDP 6198 A Dr. Blank CDU/CSU 6200 B Stellung und Arbeit des Deutschen Bundestages Dr. Barzel CDU/CSU 6202 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6204 C Waltemathe SPD 6206 C Dr. Langner CDU/CSU 6208 B Frau Nickels GRÜNE 6210A Frau Geiger CDU/CSU 6211 B Dr. Vogel SPD 6213 A Dr. Lammert CDU/CSU 6215A Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 6216D Kleinert (Hannover) FDP 6218 D Stratmann GRÜNE 6220 B Klein (München) CDU/CSU 6222 C Conradi SPD 6223 D Ertl FDP 6225 C Dr. Daniels CDU/CSU 6227 A Kuhlwein SPD 6228 B Werner CDU/CSU 6230 A Frau Dr. Hartenstein SPD 6231 D Dr. Czaja CDU/CSU 6233 D Dr. Schöfberger SPD 6235 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 6236 D Bamberg SPD 6238 C Dr. Blank CDU/CSU 6239 D Burgmann GRÜNE 6240 D Mischnick FDP 6242 D Buschbom CDU/CSU 6244 B Sielaff SPD 6246 A Schwarz CDU/CSU 6247 C Reimann SPD 6248 B Dr. Feldmann FDP 6249 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 6250 D Eylmann CDU/CSU 6251 D Bindig SPD 6252 D Reddemann CDU/CSU 6253 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 6254 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 6255 B Stiegler SPD 6256A Lowack CDU/CSU 6256 D Schreiner SPD 6257 D Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 6258 C Toetemeyer SPD 6259 C Dr. Müller CDU/CSU 6259 D Dr. Hornhues CDU/CSU 6260 D Schulte (Unna) SPD 6261 B Gansel SPD 6262 B Vizepräsident Stücklen 6222 C Nächste Sitzung 6263 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6265* Anlage 2 Einstellung von Ingenieuren bei der Bundespost vor und ab 1984; Verzicht auf die Absenkung des Eingangsamtes MdlAnfr 5, 6 14.09.84 Drs 10/1979 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 6265* B Anlage 3 Stärkung des Zonenrandgebietes durch Verlagerung von Behörden MdlAnfr 7 14.09.84 Drs 10/1979 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 6265* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6147 85. Sitzung Bonn, den 20. September 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 9. Buckpesch 21. 9. Büchner (Speyer) 21. 9. Dr. Göhner 20. 9. Haase (Fürth)** 20. 9. Dr. Häfele 21. 9. Jaunich 21. 9. Keller 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Frau Renger 21. 9. Reuschenbach 21. 9. Schmidt (Hamburg) 21. 9. von Schmude 21. 9. Frau Schoppe 21. 9. Frau Simonis 21. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 21. 9. Dr. Stoltenberg 21. 9. Tietjen 21. 9. Dr. Voigt (Northeim) 21. 9. Weiskirch (Olpe) 21. 9. Frau Dr. Wex 20. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Fragen 5 und 6): Wie entwickelt sich die Zahl der Einstellungen von Ingenieuren bei der Deutschen Bundespost im Jahre 1984 im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, von der im Haushaltbegleitgesetz 1984 vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch zu machen und auf die Absenkung des Eingangsamtes zu verzichten? Zu Frage 5: Im Jahre 1984 konnten bei der Deutschen Bundespost bisher 374 Diplomingenieure der Fachhochschulen als Nachwuchskräfte für die Laufbahnen des gehobenen fernmeldetechnischen, posttechnischen und hochbautechnischen Dienstes eingestellt werden. Mit weiteren 200 Einstellungen wird 1984 gerechnet, so daß sich die Gesamtzahl der Einstellungen des Jahres 1984 auf rund 580 Nachwuchskräfte belaufen wird. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 929 Einstellungen, 1981: 1 033 Einstellungen, 1982: 1 043 Einstellungen und 1983: 904 Einstellungen. In die entsprechenden Laufbahnen des höheren technischen Dienstes der Deutschen Bundespost wurden im Jahre 1984 bisher 45 Diplomingenieure der Technischen Hochschulen und Universitäten eingestellt. Im Jahr 1984 wird mit weiteren 10 bis 15 Einstellungen gerechnet. Die Vergleichszahlen der vergangenen Jahre lauten: 1980: 56 Einstellungen, 1981: 88 Einstellungen, 1982: 66 Einstellungen und 1983: 63 Einstellungen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob besoldungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1979 Frage 7): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Zonenrandgebiet durch Verlagerung von wenig publikumsintensiven Behörden dorthin zu stärken, und wenn ja, was käme dafür in Frage? Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland ist auf eine ausreichende und bürgernahe Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen ausgerichtet. Der förderative Aufbau der Bundesrepublik Deutschland hat dazu geführt, daß sich die Behörden nicht in einzelnen Gebieten konzentrieren. Für eine umfassende Verlagerung von Behörden besteht daher keine Veranlassung. Die Bundesregierung wird jedoch bei etwaigen Standortveränderungen darum bemüht bleiben, Bundesbehörden bzw. -einrichtungen in strukturschwache Gebiete, insbesondere in das Zonenrandgebiet zu legen, soweit keine aufgabenbezogenen Gesichtspunkte entgegenstehen. Bei Neugründungen von Bundesbehörden bzw. -einrichtungen ist Standorten im Zonenrandgebiet aufgrund des Raumordnungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes Vorrang einzuräumen. Wie eine Umfrage bei den Bundesressorts gezeigt hat, werden neue Behörden nur noch in Ausnahmefällen errichtet. Deshalb kommt es derzeit besonders darauf an, Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen und damit Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet zu erhalten. Falls ein Behördenabzug aus gewichtigeren betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten für unumgänglich erachtet wird, sind nach Möglichkeit durch flankierende Maßnahmen negative Folgen für den Arbeitsmarkt zu vermeiden. Der für die Raumordnung zuständige Bundesminister wirkt im Rahmen der Abstimmung von Standortentscheidungen für Bundesbehörden bzw. -einrichtungen nach § 4 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes auf diese Zielsetzungen hin.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Waffenschmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie hier vor diesem Hohen Hause schon mehrfach ausgeführt, hält auch die Bundesregierung eine baldige Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes für notwendig. Ich verweise z. B. ausdrücklich auf die Regierungserklärung vom 4. Mai 1983. Herr Kollege Wernitz, Sie hatten gesagt, es solle alles schneller gehen. Ich möchte hier auf die Ankündigungen der beiden Koalitionsfraktionen — Kollege Hirsch hat davon gerade noch einmal gesprochen — hinweisen, daß eine Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet wird. Ich will hier sagen: Das Bundesministerium des Innern ist bei der Erarbeitung der Vorlage intensiv beratend beteiligt. Wir sind um diese Hilfe auch gebeten worden, um alle Auswirkungen des Karlsruher Urteils mit berücksichtigen zu können.
    Ich möchte an dieser Stelle für die Bundesregierung den Experten aus den Koalitionsfraktionen sehr herzlich danken, die sich bereits mit den Experten aus unserem Hause in vielen, vielen Stunden bemüht haben, eine gute Vorlage zu erarbeiten. Meine Damen und Herren, ich glaube, uns allen in diesem Hause muß vor Augen stehen, daß das eine Rechtsmaterie ist, für die eine ganz, ganz solide



    Parl. Staatssekretär Dr. Waffenschmidt
    Bearbeitung notwendig ist, weil wir andere wichtige Staatsziele mit dem Datenschutz koordinieren müssen. Ich bin der Meinung, Herr Kollege Wernitz, wir tun der gesamten Sache — Sie haben selbst gesagt, daß man Zeit braucht, um die Dinge ordentlich zu regeln — einen guten Dienst, wenn wir das jetzt in den Beratungen sehr solide vorbereiten. Wir werden als Regierung alles uns Mögliche tun, damit die Vorlage hier bald eingebracht werden kann.
    Ich will im übrigen sagen: Ich finde, das ist auch ein guter Beitrag zu dem, worüber heute hier im Hause diskutiert wird, nämlich zum Selbstverständnis des Parlaments. Zu diesem wichtigen Themenbereich kommen aus den Fraktionen, auch von der SPD-Fraktion, Vorschläge. Dies sollte man ausdrücklich begrüßen.
    Ich will aber auch darauf verweisen, meine Damen und Herren, daß die Bundesregierung in Auswertung des Urteils von Karlsruhe schon eine Fülle von Initiativen ergriffen hat. Wir haben in den Fraktionen darüber berichtet, daß eine Novellierung des Volkszählungsgesetzes, daß die Initiativen zum Mikrozensusgesetz und anderes bearbeitet werden mußten. Kollege Laufs hat darüber gesprochen.
    Nun möchte ich in meinem kurzen Beitrag heute einige Aspekte ansprechen, die ich im Hinblick auf die Novellierung für wichtig halte, die uns beschäftigen wird. Lassen Sie mich folgende Punkte kurz, geradezu beispielhaft ansprechen. Seit langem wird in der Datenschutzdiskussion eine Stärkung des Zweckbindungsprinzips verlangt. Nach dem Volkszählungsurteil ist die Verwendung zwangsweise erhobener Daten auf den gesetzlich bestimmten Zweck begrenzt. Hier stellt sich und wird sich für die Beratungen die gesamte Problematik der Amtshilfe stellen; darüber werden wir eingehend zu sprechen haben. Ich möchte hier als Leitlinie erwähnen: Der dringend notwendige Datenschutz muß mit den anderen Aufgaben des Staates koordiniert werden, die er zum Schutz der Bürger wahrzunehmen hat, z. B. auch mit den Aufgaben für die innere Sicherheit. Dies müssen wir zusammen sehen, und dem müssen wir bei der Gesetzesausarbeitung gerecht werden.
    Ein weiterer wichtiger Punkt der Novellierung wird das Recht auf Auskunft sein, das die Bürger ja auch sehr beschäftigt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird dem Betroffenen eine Auskunft über seine Daten pauschal, also ohne Prüfung im Einzelfall, nicht mehr verweigert werden können. Es werden aber im Sicherheitsbereich sicherlich Sonderregelungen erforderlich sein, um Ausforschung — der Kollege Laufs hat schon darauf hingewiesen — zu vermeiden.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Was ist denn das?)

    — Wir haben Gelegenheit, das im Innenausschuß an Beispielen sehr deutlich zu machen.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sagen Sie es öffentlich! Mich würde das einmal interessieren! Ausforschen tut doch nur einer, und das ist der Verfassungsschutz!)

    — Ich könnte eine ganze Reihe von Beispielen dafür nennen, wo die Gefahr für die innere Sicherheit besteht. Herr Kollege Fischer, alle hier im Hause, alle Abgeordneten haben, wenn wir etwas wirklich Beständiges schaffen wollen, die Aufgabe, den wirklich erforderlichen Datenschutz mit den Notwendigkeiten der inneren Sicherheit zu koordinieren. Sonst werden wir einer Aufgabe, zu deren Erfüllung wir auch berufen sind, nicht gerecht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Etwas möchte ich noch zur Gebührenfreiheit sagen. Wir werden sicherlich auch darüber sprechen müssen, daß im öffentlichen Bereich Informationen auch gebührenfrei erteilt werden müssen. Auch will ich etwas zur Haftungsregelung sagen: Ich stelle mir vor, daß es eine Datenschutznovelle ohne wirksame Haftungsregelung nicht geben kann.
    Auf Grund des Volkszählungsurteils sind neben Änderungen und Ergänzungen des Bundesdatenschutzgesetzes insbesondere bereichsspezifische Zulässigkeitsnormen erforderlich, die den Verwendungszweck sehr präzise bestimmen müssen. Ich will hier aber sagen: Dies entspricht von Anfang an der Konzeption unseres Datenschutzrechts; es ist z. B. im Meldewesen bereits durch das Melderechtsrahmengesetz aus dem Jahre 1980 sichergestellt. In Zukunft dürfte dies für den Sicherheitsbereich noch besondere Bedeutung haben.
    Die Innenminister des Bundes und der Länder sind gemeinsam der Auffassung, daß nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz auch Folgerungen für die Regelung der Datenerhebung und -verarbeitung im Bereich der Polizei und der Verfassungsschutzbehörden zu ziehen sind. Dementsprechend hat die Innenministerkonferenz in ihrer Sitzung am 13. Juni 1984 ihre zuständigen Arbeitskreise beauftragt, einen Bericht mit Formulierungsvorschlägen einschließlich Begründung für fachspezifische gesetzliche Regelungen über die Informationsgewinnung und -verarbeitung im Bereich der Polizei und der Verfassungsschutzbehörden vorzulegen. Ziel dieses wichtigen Auftrags ist es, eine gemeinsam abgestimmte Grundlage zu finden, die realistischer Ausgangspunkt für eine Novellierung der einschlägigen Polizei- und Verfassungsschutzgesetze in Bund und Ländern sein kann.
    Meine Damen und Herren, an dieser Stelle will ich auch folgendes sagen: Es wird wichtig sein, daß wir bei diesen Aufgaben, auch und gerade bei der Koordination von Datenschutz und innerer Sicherheit, zwischen dem Bund und den Ländern, den Trägern der Polizei, sehr vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Initiativen sind ja inzwischen auch ergriffen.
    Komplexität, Schwierigkeit und Sensibilität der Materie erfordern äußerste Sorgfalt und eingehende Abstimmung nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern auch im Blick auf die unmittelbar berührten Rechtsmaterien wie z. B. Strafprozeßrecht, allgemeines Datenschutzrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und dergleichen. In diesem Sinne, Herr Kollege Wernitz, werden wir uns dann in den Ausschußberatungen auch mit den einzelnen



    Parl. Staatssekretär Dr. Waffenschmidt
    Vorschlägen, die Ihre Initiative beinhaltet, zu beschäftigen haben. Die Bundesregierung wird sich, falls notwendig, dazu äußern.
    Lassen Sie mich dazu jetzt nur dies sagen: Auf den ersten Blick haben wir die — auch schon von den Kollegen Laufs und Hirsch angesprochene — Sorge, daß bei den von Ihnen verlangten Initiativen nachher außerordentlich viel bürokratischer Aufwand herauskäme.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Genauso haben Sie früher den Umweltschutz bekämpft! „Bürokratisierung", genauso!)

    Ich möchte uns alle bitten, auch im Blick auf andere Staatsziele, die wir verfolgen, zu beachten, daß bei all diesen Aufgaben ein Ziel auch intensiv verfolgt werden muß: Der berechtigte Datenschutz darf nicht zu einem enormen Übermaß an neuer Bürokratie führen, denn dann würde er auch für die Bürger und für den Staat insgesamt nicht gut sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, ich möchte mich noch kurz zum Fünften und zum Sechsten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz äußern. Hinsichtlich der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zum Fünften Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz teilt die Bundesregierung — auch wenn sie nicht immer dessen Rechtsauffassung teilt — die Auffassung, daß sich die Institution des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bewährt hat. Vor allem, meine Damen und Herren: Die Bundesregierung ist im Interesse der Bürger — das will ich hier deutlich sagen — um eine gute Zusammenarbeit bemüht.
    Im übrigen sieht sie sich durch die Beschlußempfehlungen in ihrer Auffassung bestätigt, daß die Ziele des Gesetzgebers im wesentlichen erreicht worden sind. Auch der Innenausschuß verweist auf die Feststellungen des Bundesbeauftragten, daß Behörden den Datenschutz richtig ausführen und ihn in ihren Aufgabengebieten auch entsprechend ernst nehmen. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, daß die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auch in Zukunft gewährleistet ist.
    Was die bereichsspezifischen Anregungen und Feststellungen in der Beschlußempfehlung angeht, so hat die Regierung hierzu teilweise bereits in kürzlich vorgelegten Stellungnahmen zum Sechsten Tätigkeitsbericht Stellung bezogen. Im übrigen wird sie diese Punkte gern aufgeschlossen, sorgfältig prüfen und in ihre Überlegungen einbeziehen.
    Der Sechste Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, meine Damen und Herren — der erste unter der Verantwortung des neuen Amtsinhabers —, enthält — wie die früheren Berichte — eine Reihe von Prüfungsfeststellungen sowie Anregungen, auch zur Fortentwicklung des Datenschutzes. Dem Bericht läßt sich, insgesamt gesehen, die Tendenz entnehmen, daß der Persönlichkeitsschutz bei den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes weitgehend beachtet wird. — Meine Damen und Herren, das will ich hier
    einmal herausstellen: Ich bin dem Datenschutzbeauftragten Baumann sehr dankbar, daß das in dem Bericht sehr deutlich zum Ausdruck kommt, weil j a in der öffentlichen Diskussion bisweilen so getan wird, als würde auf Daten überhaupt nicht in entsprechender Weise Rücksicht genommen. Hier hat der Datenschutzbeauftragte ein wichtiges Wort in einem wichtigen Bericht gesprochen, der auch allen Bürgern so offensiv zur Kenntnis gebracht werden sollte. Ich bin dankbar dafür, daß das so festgestellt worden ist. — Die Bundesregierung ist jedenfalls bestrebt, mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz einvernehmliche Lösungen zum Wohle der Bürger zu erzielen. Sie hat dies erst kürzlich in einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme zum Sechsten Tätigkeitsbericht bekräftigt und dem Innenausschuß vorgelegt.
    Meine Damen und Herren, ich möchte zu dem, was wir hier im Tätigkeitsbericht und in den Empfehlungen des Innenausschusses feststellen können, zusammenfassend einmal sagen: Wir können heute in wichtigen Bereichen eine positive Zwischenbilanz der Arbeit für den Datenschutz zum Wohle der Bürger ziehen. Das sollte man hier vor diesem Hohen Haus auch ganz offen aussprechen und den Bürgern bekanntmachen.
    Meine Damen und Herren, die Ihnen zur Beratung vorliegenden Unterlagen bieten Gelegenheit, die Fortentwicklung des Persönlichkeitsschutzes auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Die Bundesregierung wird sich an diesem Entscheidungsprozeß aktiv beteiligen. Sie orientiert sich dabei an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die genügend Spielraum bieten, um sowohl für die betroffenen Bürger als auch für die Datenverarbeiter angemessene Regelungen zu finden.
    Zusammenfassend möchte ich noch einmal sagen: Es wird vor allem unser Anliegen sein, die wichtige Aufgabe des Staates, den berechtigten Datenschutz für den Bürger zu gewährleisten, mit viel Intensität mit anderen wichtigen Aufgaben in Einklang zu bringen, die der Staat auch zu erfüllen hat, wobei insbesondere für das Allgemeinwohl in wichtigen Bereichen und für die innere Sicherheit Sorge zu tragen ist. Es wird unser Auftrag sein, das miteinander zu einem Ziel, für das allgemeine Wohl, zu verbinden.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich in diesen Wochen und Monaten so manchen Sicherheitsapostel höre, dann kommen mir wirklich die Tränen. Das gilt sowohl dann, wenn über den Datenschutz diskutiert wird, als auch dann, wenn über den fälschungssicheren Personalausweis gesprochen wird. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, schafft man die Grenzkontrollen ab, ohne daß ir-
    6194 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984
    Minister Dr. Schnoor (Nordrhein-Westfalen)

    gend jemand weiß, wie man die Sicherheitsdefizite ausgleichen soll.

    (Broll [CDU/CSU]: Sind Sie dagegen, daß die Grenzkontrollen abgeschafft werden?)

    Es gab im Jahre 1983 an unseren westlichen Grenzen 14 000 Festnahmen, meine Damen und Herren, doch die Polizei weiß nicht, wie das Sicherheitsdefizit ausgeglichen werden soll. Und dann sprechen Sie davon, welche Gefahren uns für die Sicherheit durch den Datenschutz entstehen können.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Ja, man hört da mittlerweile so einiges! — Zurufe von der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, wer für den Datenschutz politisch verantwortlich ist, kann den Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der SPD nur nachdrücklich begrüßen.

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Aber nur dann, wenn man selbst in der SPD ist!)

    Endlich, verehrter Herr Kollege, nimmt sich jetzt auch der Bundesgesetzgeber dieses drängenden Themas an, auch wenn sich Bundesregierung und Koalition ihrer Pflicht bisher noch zu entziehen suchen.

    (Dr. Hirsch [FDP]: Die FDP nicht!)

    — Doch, Herr Hirsch! Bisher ja. Es ist ganz erstaunlich, Herr Hirsch, daß es die Bundesregierung nicht fertiggebracht hat, einen Gesetzentwurf vorzulegen.

    (Vogt [Kaiserslautern] [GRÜNE]: Wieso ist das erstaunlich?)

    Ich begrüße es außerordentlich, daß wir jetzt Gelegenheit haben, im Bundestag durch Initiative der SPD-Bundestagsfraktion das Thema „Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes" voranzutreiben. Ich meine auch, daß das, was die Fraktion hier vorgelegt hat, der richtige Schritt in die richtige Richtung ist.

    (Dr. Hirsch [FDP]: Haben Sie denn nicht zugehört, was ich eben gesagt habe?)

    — Ich habe sehr genau zugehört, Herr Hirsch. Ich werde gleich etwas dazu sagen.

    (Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP]: Dann reden Sie wider besseres Wissen!)

    Der Gesetzentwurf gibt mit einer Vielzahl geänderter und neuer Vorschriften neue Denkanstöße. Er ist in einigen Punkten nicht ausreichend; das ist für mich eindeutig. Aber er ist ein wesentlicher Schritt zur praktischen Verbesserung des Datenschutzes im Interesse der Bürger.
    Das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Länder, so fortschrittlich sie einmal gewesen sein mögen, geben Antworten auf Fragen von vorgestern, nicht auf Fragen von heute, geschweige denn auf Fragen von morgen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit der Zunahme der Informationsverarbeitung in Verwaltung und Wirtschaft und mit dem Aufkommen neuer Technologien müssen weitergehende Vorschriften als bisher vorgesehen werden, und — meine Damen und Herren, das sage ich mit allem Ernst — wir müssen der Gefahr vorbeugen, daß der einzelne durch Staat und öffentliche Stellen zunehmend durchleuchtet und vereinnahmt werden kann und wird. Wir müssen die Rechte der betroffenen Bürger stärken.
    Gleichzeitig müssen wir natürlich die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 1983 ziehen. Zu Recht hat der Datenschutz in der Öffentlichkeit die erforderliche Resonanz gefunden und, wie ich meine, zu einem Datenschutzbewußtsein in der Öffentlichkeit geführt.
    Natürlich ist die Verwaltung im modernen Sozialstaat auf Daten angewiesen. Natürlich muß der Staat, der für den Bürger Leistungen zu erbringen hat, von diesem auch personenbezogene Informationen verlangen. Das ist ganz selbstverständlich; sonst könnten wir unsere Aufgaben gar nicht erfüllen. Aber die notwendige Akzeptanz der Datenverarbeitung — verehrter Herr Hirsch, darauf haben Sie aufmerksam gemacht —, auf die wir angewiesen sind, wird im wesentlichen von der Qualität des Datenschutzes abhängen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion bietet eine deutlich verbesserte Grundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Ich meine, er bietet auch einen Ansatz, um die notwendige Leitfunktion für den bereichsspezifischen Datenschutz zu übernehmen. Denn das Bundesdatenschutzgesetz soll ja auch eine Grundlage für die bereichsspezifischen Regelungen sein, die hier ergänzend notwendig sind.
    Die Tatsache, daß die SPD-Fraktion einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, wirft allerdings ein bezeichnendes Licht auf die Rolle der Bundesregierung und wirft auch einige kritische Fragen auf. Trotz jahrelanger Vorarbeiten, meine Damen und Herren, auch in der früheren Bundesregierung — —

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Die leider nichts taugten!)

    — Oh, die waren sehr gut. Herr Laufs, wenn der Bundesinnenminister doch wenigstens den Entwurf übernommen hätte, den Herr Baum damals erarbeitet hatte, wieviel weiter wären wir dann in der Diskussion jetzt schon! Wir müssen ihn ergänzen; denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist hinzugekommen.
    Trotz jahrelanger Vorarbeiten — ich wiederhole es — ist es dem Bundesminister des Innern nicht gelungen, dem Kabinett einen abgestimmten Entwurf zur Entscheidung vorzulegen. Er will dies — das haben wir vorhin deutlich gehört — auch nicht tun, sondern er will die Verbesserung den Fraktionen des Bundestages überlassen. Wenn ich mich allerdings auf das verlasse, Herr Laufs, was Sie dazu gesagt haben, als Sie von Hypertrophie spra-
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1984 6195
    Minister Dr. Schnoor (Nordrhein-Westfalen)

    Chen, von den Schaukünstlern, die sich auf dem Eis bewegen, dann höre ich solche Worte wohl, aber gleichzeitig höre ich: Es soll sich möglichst wenig ändern.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Der ist glaubhafter als Sie!)

    Meine Damen und Herren, daß die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorlegt, erstaunt mich sehr. Ich habe nicht damit gerechnet, daß Herr Zimmermann, verehrter Herr Kollege Waffenschmidt, auch hier resignieren würde.

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Der resigniert doch nicht!)

    Sie haben darauf hingewiesen, welche schwierige Rechtsmaterie hier zu regeln sei. Ist es da nicht die Aufgabe des Bundesinnenministers und des Bundesjustizministers, dem Kabinett einen abgestimmten Entwurf vorzulegen?

    (Beifall bei der SPD)

    Oder ist es Aufgabe von Koalitionsfraktionen, das im einzelnen zu erarbeiten? Ich meine, das wirft ein bezeichnendes Licht auch auf die Führungsfähigkeit dieser Bundesregierung.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Eine ähnliche Zurückhaltung ist auch beim bereichsspezifischen Datenschutz festzustellen, im Sicherheitsbereich, meine Damen und Herren. Während die Länder in der Innenministerkonferenz intensiv an den erforderlichen Änderungen ihrer Polizeigesetze arbeiten — Sie haben zu Recht darauf hingewiesen —, inwieweit nämlich bereichsspezifische Regelungen notwendig sind, ist immer noch ungeklärt, wie weit die Vorschriften des Bundesrechts geändert werden. Meine Damen und Herren, insbesondere vermisse ich Vorstellungen über die Änderung der Strafprozeßordnung. Denn das, was die Innenministerkonferenz zur Novellierung des Musterentwurfs für ein Polizeigesetz vorlegen kann, bleibt ein Torso, wenn nicht gleichzeitig die Strafprozeßordnung geändert wird. Aber hier scheinen sich der Innenminister und der Justizminister im Zaudern zu finden.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es! — Sehr wahr! bei der SPD)

    Offenbar sieht die Bundesregierung in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur ein vorübergehendes Gewitter, dessen unvermeidlichen Flurschaden es im nachhinein soweit wie möglich zu begrenzen gilt.

    (Vogt [Kaiserslautern] [GRÜNE]: Jedes Gewitter geht vorüber!)

    Was ist die Folge dieses Verhaltens, meine Damen und Herren? Nachdem ich Herrn Kollegen Hirsch gehört habe — ich habe aufmerksam zugehört — und Herrn Laufs und sehr wohl die Töne und Zwischentöne gehört habe, bin ich sehr gespannt, auf was sie sich einigen werden. Herr Hirsch, das, was ich in Nordrhein-Westfalen vorgelegt habe, ist ein Referentenentwurf. Das ist wohl wahr. Aber Sie können davon ausgehen, daß dieser Referentenentwurf in Punkt und Komma meine
    Handschrift trägt. Sonst würde ich in dieser Situation nicht einen solchen Entwurf vorlegen. Es ist sehr wohl so, Herr Hirsch, daß hier manches noch unzulänglich ist. Wer etwas vorlegt, setzt sich der Kritik aus. Das ist sicher richtig. Aber, verehrter Herr Kollege Hirsch, ob es Ihnen gelingt, sich mit Herrn Laufs auf das zu verständigen, was ich für den öffentlichen Bereich vorgelegt habe, darauf bin ich sehr gespannt. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das könnten, wenn Sie vielleicht auch noch weiter gehen könnten.

    (Abg. Milz [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)