Rede von
Dieter
Heistermann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, nach Ihrem Eingeständnis hat sich die Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger erhöht. Gleichzeitig haben sich auch die Zahlen der Sozialhilfeempfänger bei den Gemeinden erhöht, und zwar dadurch,
daß die Bundesanstalt für Arbeit weniger auszahlt. Ist die Bundesregierung bereit, den Gemeinden die Mehrkosten zu erstatten, die auf Grund der Leistungskürzungen entstanden sind?
Vogt, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, zuerst einmal: Die Leistungskürzungen, von denen Sie sprechen, haben im Regelfall nicht dazu geführt, daß die Belastungen bei der Sozialhilfe gestiegen sind.
— Nein. Sie beziehen sich möglicherweise auf Angaben, die Sie weder hinsichtlich der Sozialhilfe- noch hinsichtlich der Arbeitslosenhilfebezieher exakt bestimmen können. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes — das ist die letzte verläßliche Zahl, die vorliegt — waren nur 10 % derjenigen, die Leistungen aus der Sozialhilfe nach den Regelsätzen bekamen, Menschen, die auch Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe bekommen haben. Der Prozentsatz war verhältnismäßig niedrig. Im übrigen haben wir bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für Leistungsempfänger ohne Kinder bewußt darauf geachtet, daß bei einem durchschnittlichen Einkommen auch wirklich eine Leistung herauskommt, die oberhalb der Regelsätze der Sozialhilfe liegt.
Ein anderer Tatbestand — aber den können Sie hier nicht anführen — ist der, daß wir selbstverständlich eine größere Zahl von Berufsanfängern oder Berufswiederanfängern haben, die keine Arbeit gefunden haben, die also auch gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit gar keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben begründen können und die dann, wenn für ihren Unterhalt anderweitig nicht gesorgt ist, Ansprüche an die Sozialhilfe haben. Aber dies ist dann nicht Auswirkung von Leistungskürzungen, sondern ist einfach nur Folge der Tatsache, daß es mehr Menschen gibt, die gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit keinen Anspruch auf Leistungen durch Beitragszahlungen begründen konnten.