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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 78. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Löher 5727 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 10. September 1984 5727 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 5748 A Aktuelle Stunde betr. die finanziellen Risiken der Deutschen Bundespost durch die flächendeckende Verkabelungspolitik des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Walther SPD 5727 D Dr. Friedmann CDU/CSU 5729 A Frau Reetz GRÜNE 5729 D Hoffte FDP 5730 D Zander SPD 5731 B Weirich CDU/CSU 5732 B Berschkeit SPD 5733 B Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 5734 B Paterna SPD 5736 A Frau Seiler-Albring FDP 5736 D Linsmeier CDU/CSU 5737 C Dr. Nöbel SPD 5738 B Pfeffermann CDU/CSU 5738 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Büchner (Speyer), Kastning, Kuhlwein, Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Dr. Steger, Toetemeyer, Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch) und der Fraktion der SPD Pläne der Bundesregierung zur Förderung von „Elite-Universitäten" — Drucksache 10/1337 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Frau Fuchs (Köln), Jaunich, Frau Dr. Czempiel, Delorme, Fiebig, Gilges, Hauck, Kastning, Frau Schmidt (Nürnberg), Sielaff und der Fraktion der SPD Forderungen des Schlußberichts der Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksache 10/1155 — in Verbindung mit Beratung des Berufsbildungsberichts 1984 der Bundesregierung — Drucksache 10/1135 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), Egert, Buschfort, Lutz, Dreßler, Frau Schmidt (Nürnberg), Glombig, Hauck, Müller (Düsseldorf), Frau Dr. Czempiel, Delorme, Gilges, Sielaff, Schreiner, Peter (Kassel), Frau Steinhauer, Urbaniak, von der Wiesche, Dr. II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes arbeitsloser Jugendlicher — Drucksache 10/1574 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Kroll-Schlüter, Wissmann, Braun, Breuer, Sauer (Stuttgart) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Eimer (Fürth), Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Cronenberg (Arnsberg), Frau Seiler-Albring und der Fraktion der FDP Lösungsvorschläge aus dem Schlußbericht der Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksache 10/1692 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Hochschulpolitische Zielsetzungen der Bundesregierung — Drucksache 10/1675 — Kuhlwein SPD 5740 B Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 5742 A Dr. Jannsen GRÜNE 5744 D Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 5746 C Dr.-Ing. Laermann FDP 5748A Weisskirchen (Wiesloch) SPD 5750 A Rossmanith CDU/CSU 5751 B Schreiner SPD 5753 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5754 D Müller (Düsseldorf) SPD 5756 B Breuer CDU/CSU 5757 B Eimer (Fürth) FDP 5758A Jaunich SPD 5759A Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 5760 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines .. . Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/930 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/1619 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1681 — Broll CDU/CSU 5761 A Bernrath SPD 5761 B Dr. Hirsch FDP 5761 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Atomgesetzes — Drucksache 10/1117 — Dr. Warrikoff CDU/CSU 5762 B Schäfer (Offenburg) SPD 5764 C Dr. Hirsch FDP 5766 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 5767 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Steger, Catenhusen, Roth, Fischer (Homburg), Grunenberg, Nagel, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Vosen, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Einsetzung einer Enquete-Kommission „Gentechnologie" zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN Einsetzung einer Enquete-Kommission „Gen-Technik" — Drucksachen 10/1353, 10/1388, 10/1581 — Catenhusen SPD 5769 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 5771 A Frau Dr. Hickel GRÜNE 5772 D Kohn FDP 5775 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes — Drucksache 10/1361 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/1684 — 5776 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — — Drucksachen 10/1446, 10/1677 — . . . 5776C Nächste Sitzung 5776 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5777* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5777* C Anlage 3 Korrekturen in der Beschlußempfehlung und in dem Bericht des Innenausschusses zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 10/930) auf Drucksache 10/1619 . . 5778* C Anlage 4 Stand der Verhandlungen zur Beseitigung der Salzfracht der Weser MdlAnfr 1 22.06.84 Drs 10/1656 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 5779* A Anlage 5 Einfluß der Anschlußdichte der Verteilnetze auf die Entwicklung der Einnahmen bei der Breitbandverkabelung; vorgesehene Erhöhung der Gebühren für den Breitbandanschluß 1985 MdlAnfr 11, 12 22.06.84 Drs 10/1656 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5779* A Anlage 6 1983/84 verkabelte Gebiete, deren Verkabelung nach den neuen Kriterien nicht mehr in Frage käme MdlAnfr 13, 14 22.06.84 Drs 10/1656 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5779* C Anlage 7 Berücksichtigung der Entwicklungen im Ausland beim Verkabelungskonzept; Verkabelungspläne für Niedersachsen und Schleswig-Holstein MdlAnfr 15, 16 22.06.84 Drs 10/1656 Liedtke SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5780* A Anlage 8 80prozentige Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit Breitbandkabelanschlüssen; Auswirkungen des Einsatzes von direktstrahlenden Satelliten auf die Anschlußbereitschaft der Bürger MdlAnfr 17, 18 22.06.84 Drs 10/1656 Bernrath SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5780* B Anlage 9 Fortschreibung des Harmel-Berichts MdlAnfr 24, 25 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw PStSekr Dr. Mertes AA . . . 5780* D Anlage 10 Grundstoffe für die Gewinnung von Bioenergie und deren Preise MdlAnfr 64 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5781* D Anlage 11 Wiederaufforstung des durch Luftverschmutzung geschädigten Waldes in Ostbayern und andere waldbauliche Maßnahmen MdlAnfr 73 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5782* C Anlage 12 Waldschäden in Ostbayern infolge der Luftverschmutzung und ihre Regulierung MdlAnfr 77 22.06.84 Drs 10/1656 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5783* A Anlage 13 Änderung des Testverfahrens bei Versuchen zur Langzeitwirkung vom Pflanzenschutzmitteln mit Tieren MdlAnfr 78 22.06.84 Drs 10/1656 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5783* B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 Anlage 14 Verstärktes Angebot von Magermilchpulver durch Molkereien im Rahmen der Neuordnung des Milchmarktes MdlAnfr 79, 80 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5783* C Anlage 15 Festsetzung von Referenzpreisen für Backweizen der Mindestqualität für die Intervention durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft; Verhinderung weiterer Verluste für die Landwirtschaft MdlAnfr 81, 82 22.06.84 Drs 10/1656 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 5783* D Anlage 16 Verpflichtung einer ausbildungswilligen Schneidermeisterin ohne Interesse an einer eigenen Altersversorgung zu Beiträgen nach dem Handwerkerversicherungsgesetz MdlAnfr 83 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 5784* B Anlage 17 Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder -hilfe durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen MdlAnfr 84, 85 22.06.84 Drs 10/1656 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 5784* C Anlage 18 Zuschüsse zur Krankenversicherung für Dienstordnungsangestellte MdlAnfr 86 22.06.84 Drs 10/1656 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 5785* B Anlage 19 Konsequenzen aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur „Abtreibung auf Krankenschein" sowie Einbringung des Gesetzentwurfs der CDU/CSU zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften als Regierungsinitiative MdlAnfr 87, 88 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Matthäus-Maier SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 5785* D Anlage 20 Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz durch Kinderarbeit MdlAnfr 89, 90 22.06.84 Drs 10/1656 Gilges SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 5786* A Anlage 21 Untersuchung von Professor Dr. von May-dell über eine fehlende Arbeitszeitregelung für Soldaten der Bundeswehr MdlAnfr 91 22.06.84 Drs 10/1656 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 5786* B Anlage 22 Zahl der Manöver im Vogelsbergkreis seit 1983 MdlAnfr 92 22.06.84 Drs 10/1656 Horn SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 5786* C Anlage 23 Gesundheitsgefährdung durch das beim Absturz eines niederländischen Kampfflugzeuges in Linz freigewordene Hydrazin MdlAnfr 93, 94 22.06.84 Drs 10/1656 Lennartz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 5786* D Anlage 24 Bestrahlung von Bundeswehrlebensmitteln MdlAnfr 95, 96 22.06.84 Drs 10/1656 Schily GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 5787* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 V Anlage 25 Ankauf von 14 Feuereinheiten PATRIOT/ ROLAND trotz der Preiserhöhung MdlAnfr 97 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 5787* B Anlage 26 Beauftragung des Deutschen Jugendinstituts mit der Abfassung des 4. Familienberichts mit dem Thema „Die Situation der älteren Menschen in der Familie" MdlAnfr 98 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 5787* C Anlage 27 Kindergeldzahlungen von 1983 bis 1987 und ab 1988 MdlAnfr 100, 101 22.06.84 Drs 10/1656 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 5787* D Anlage 28 Begrenzung des Vorkommens von chlorierten Kohlenwasserstoffen und Pestiziden im Trinkwasser; Angabe von Richtwerten bzw. Höchstkonzentrationen im Entwurf der neuen Trinkwasserverordnung MdlAnfr 102, 103 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Ehmke (Bonn) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 5788* A Anlage 29 Luftverschmutzung als Ursache für den Tod von Kleinkindern durch PseudoKrupp, insbesondere in Oberfranken MdlAnfr 104 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 5788* B Anlage 30 Schlußfolgerungen aus Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Luftverunreinigung und Pseudo-Krupp-Erkrankungen MdlAnfr 105 22.06.84 Drs 10/1656 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 5788* D Anlage 31 Intervention gegen die schikanöse Grenzabfertigung deutscher Omnibus-Touristen bei der Einreise in Großbritannien MdlAnfr 106, 107 22.06.84 Drs 10/1656 Berschkeit SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 5789* A Anlage 32 Abschaffung des Bundesbahnspeisewagens auf der Strecke Berlin-Hof-München MdlAnfr 108 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 5789* B Anlage 33 Priorität für den Hochwasserschutz im Betriebsplan der Edertalsperre MdlAnfr 109, 110 22.06.84 Drs 10/1656 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 5789* C Anlage 34 Einnahmen durch Einführung von Gebühren auf bundesdeutschen Autobahnen; Abschaffung der Gebühren in Westeuropa MdlAnfr 111, 112 22.06.84 Drs 10/1656 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 5790* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 5727 78. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 75. Sitzung, Seite 5456 B: Bei Punkt 39 ist statt „Drucksache 10/22" „Drucksache 10/1022" und bei Punkt 40 statt „Drucksache 10/900" „Drucksache 10/ 990" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 29. 6. Antretter * 29. 6. Frau Dr. Bard 29. 6. Büchner (Speyer) * 29. 6. Conradi 29. 6. Duve 29. 6. Dr. Enders * 29. 6. Engelsberger 29. 6. Frau Fischer 29. 6. Haase (Fürth) * 29. 6. Haehser 29. 6. Hauck 29. 6. Frau Hoffmann (Soltau) 29. 6. Dr. Holtz ** 29. 6. Hornung 29. 6. Ibrügger 29. 6. Jäger (Wangen) * 29. 6. Junghans 29. 6. Kittelmann * 29. 6. Kretkowski 29. 6. Dr. Kunz (Weiden) 29. 6. Lenzer * 29. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 29. 6. Dr. Müller * 29. 6. Neumann (Bramsche) * 29. 6. Pesch 29. 6. Pohlmann 29. 6. Polkehn 29. 6. Porzner 29. 6. Reddemann * 29. 6. Reimann 29. 6. Dr. Riedl (München) 29. 6. Dr. Rumpf * 29. 6. Saurin 29. 6. Schanz 29. 6. Schlatter 29. 6. Schmidt (Hamburg) 29. 6. Schmidt (München) * 29. 6. Schröder (Hannover) 29. 6. Schröer (Mülheim) 29. 6. Schulte (Unna) * 29. 6. Schwarz * 29. 6. Seiters 29. 6. Dr. Solms 29. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 29. 6. Verheyen (Bielefeld) 29. 6. Vogt (Kaiserslautern) * 29. 6. Voigt (Sonthofen) 29. 6. Weiskirch (Olpe) 29. 6. Dr. Wulff * 29. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juni 1984 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 Gesetz über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz - KOV - 13. AnpG-KOV) Seefischereigesetz Gesetz zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Die mit Schreiben vom 29. März 1984 zugeleitete Vorlage des Bundesministers des Innern zur Fortschreibung von Angaben zur Entwicklung der Besoldungs-, Vergütungs- und Versorgungsausgaben im öffentlichen Dienst wird in Abweichung von § 77 Abs. 1 GO gemäß § 77 Abs. 2 GO nicht gedruckt und verteilt. Die Vorlage ist dem Haushaltsausschuß zur Verteilung als Ausschußdrucksache zugeleitet worden. Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Neunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Drucksache 10/1672) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 4. Oktober 1984 vorzulegen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verkehrssicherheitsprogramm 1984 der Bundesregierung (Drucksache 10/1479) zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1984 (Drucksache 10/1569) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Zukunft der Erdölversorgung aus dem Nahen Osten für die Länder außerhalb des kommunistischen Machtbereichs (Drucksache 10/1597) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Forschung und Technologie Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu Gemeinschaftsmaßnahmen zur Sanierung der Binnenschiffahrt (Drucksache 10/1607) zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem gemeinsamen Vorgehen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf verschiedene Rechtsverletzungen neuerer Organisationen, die im Schutz der Religionsfreiheit arbeiten (Drucksache 10/1608) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Innenausschuß Rechtsausschuß 5778* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Beziehungen der EWG zu Namibia (Drucksache 10/1609) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Prüfung der Anhebung der Renten wegen Contergan-Schadensfällen (Drucksache 10/1651) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 1215 Tit. 681 02 — Schadensersatzleistungen aus Anlaß der Fluglotsenaktion 1973 — (Drucksache 10/1644) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Kampf gegen eine übermäßig starke Zusammenballung in den Städten und zur Förderung einer institutionellen Dezentralisierung durch eine Raumordnung auf europäischer Ebene und den Einsatz moderner Verkehrs- und Kommunikationsmittel (Drucksachen 9/2048, 10/358 Nr. 96) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Bericht über die Entwicklung der mit den Verkaufserlösen und Betriebsausgaben in der Land- und Forstwirtschaft anfallenden Mehrwertsteuer (Vorsteuerbelastung) (Drucksache 10/1122) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Steuerharmonisierung in der Gemeinschaft (Drucksache 10/779) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über das Programm 1982 für die Verwirklichung der Zollunion (Drucksache 9/2392) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Fortschritten bei der Vollendung von Zollunion, gemeinsamem Binnenmarkt und freiem Personenverkehr gemäß den einschlägigen Bestimmungen der EG-Verträge (Drucksache 9/2432) Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend im Gemeinschaftsinteresse liegende Sondermaßnahmen im Beschäftigungsbereich — KOM (83) 696 endg. — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend im Gemeinschaftsinteresse liegende Sondermaßnahmen auf dem Gebiet der Infrastruktur — KOM (83) 697 endg. — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend im Gemeinschaftsinteresse liegende Sondermaßnahmen auf dem Gebiet der Energiestrategie — KOM (83) 698 endg. — (Drucksache 10/938) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden ECK Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verlängerung der Irland gewährten Abweichung bezüglich der Regelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Reiseverkehr — KOM (83) 779 endg. — Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verlängerung der Irland gewährten Abweichung bezüglich der Regelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Reiseverkehr — KOM (83) 786 endg. — (Drucksache 10/929 Nr. 13) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln (Drucksache 10/929 Nr. 14) Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß des internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren und Entwurf eines Beschlusses der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die Annahme des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren — KOM (84) 141 endg. — (Drucksache 10/1404 Nr. 28) Anlage 3 Korrekturen in der Beschlußempfehlung und in dem Bericht des Innenausschusses zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 10/930) auf Drucksache 10/1619 1. Vorblatt Unter „B. Lösung" muß es zur Klarstellung a) am Ende des ersten Spiegelstriches heißen: „... auf alle Beamten und die Richter im Landesdienst erweitert," b) im zweiten Spiegelstrich am Ende heißen: „... für alle Beamten aus Monopolausbildungsgängen ohne bestimmte Dienstzeit- und Lebenszeitvoraussetzungen eingeführt." 2. Zusammenstellung In Artikel 7, Nr. 1 ist im § 14 Abs. 1 Satz 1 im 2. Halbsatz (Seite 12 der Drucksache, rechte Spalte, am Ende der 3. Zeile von oben) das Wort „tatsächliche" zu streichen. 3. Bericht 1. Auf Seite 19, linke Spalte, muß am Ende des 3. Absatzes der Satzteil: , „wobei nichtgenehmigungspflichtige Nebentätigkeiten unberührt bleiben." entfallen. 2. Auf Seite 20, linke Spalte, letzte Zeile muß es an Stelle von „§ 72 a Abs. 2" heißen: „§ 72 a Abs. 1 Nr. 2". Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 5779* Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 10/ 1656 Frage 1): Haben die Verhandlungen zur Beseitigung der Salzfracht der Weser einen Stand erreicht, der in absehbarer Zeit „Ergebnisse" erwarten läßt? Expertengespräche mit der DDR sind Mitte 1982 mit einem Bericht der technischen Lösungsmöglichkeiten vorläufig abgeschlossen worden. Seither bemüht sich die Bundesregierung, mit den Weser-Anliegerländern Einvernehmen über die Voraussetzungen zur Aufnahme abschließender Gespräche mit der DDR über konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Werra-Versalzung herzustellen. Insbesondere zwischen Hessen und Bremen bestehen noch Meinungsverschiedenheiten. Die Bundesregierung ist jedoch zuversichtlich, daß die Abstimmung mit den Ländern nunmehr in Kürze abgeschlossen sein wird. Sie wird sich danach bemühen, in Gesprächen mit der DDR möglichst bald eine Regelung für die Reduzierung der Salzfracht der Werra/Weser zu erreichen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 11 und 12): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des Bundespostministers, daß eine Anschlußdichte von 80 v. H. bzw. 90 v. H. bei den anschließbaren Wohneinheiten in den verkabelten Gebieten „nicht zu den entscheidenden Einflußgrößen" gehöre, angesichts der Feststellung des Bundesrechnungshofes, daß die Anschlußdichte der Breitbandverteilnetze „von ausschlaggebender Bedeutung für die Entwicklung der erwarteten Einnahmen" ist und somit grundlegende Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit hat? Trifft es zu, daß der Bundespostminister entgegen seinen öffentlichen Aussagen in der Pressekonferenz vom 19. Juni 1984 beabsichtigt, die Gebühren für den Breitbandanschluß im Zuge der bundesweiten Einspeisung der dritten Programme im Jahre 1985 zu erhöhen? Zu Frage 11: Der Bundesrechnungshof hat bei seiner Untersuchung neben den mit der Deutschen Bundespost übereinstimmenden Ergebnissen, hinsichtlich der Gesamtinvestitionen je Übergabepunkt, der Betriebskosten, der Zahl der Wohneinheiten je Übergabepunkt und der Sättigungsgrenze der Akzeptanz abweichende Daten ermittelt. Der Bundespostminister mißt dabei der Sättigungsgrenze der Akzeptanz nicht eine gleichrangige Bedeutung bei wie den Gesamtinvestitionen je Übergabepunkt und der Zahl der Wohneinheiten je Übergabepunkt. Der Bundesrechnungshof kommt bei seiner Betrachtungsweise für die Amortisationsdauer auch zu dem Schluß, daß von allen Einflußgrößen die Wohneinheit je Übergabepunkt und die Investitionsausgaben je Übergabepunkt am stärksten auf das Ergebnis einwirken. Die unterschiedliche Einschätzung der Anschlußdichteentwicklung besteht zudem lediglich hinsichtlich des Sättigungswertes. Im derzeitigen Frühstadium des Netzausbaus und bei der jetzt sich abzeichnenden Möglichkeit zusätzlicher Programmangebote kann jede Annahme zu diesem Punkt nur sehr unsicher sein. Zu Frage 12: Für die Einspeisung von 3. Programmen gelten die in der 23. Änderungsverordnung zur Fernmeldeordnung festgelegten Gebühren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 13 und 14): Welche Gebiete gibt es, die im Jahre 1983 bzw. 1984 nach den bisher gültigen Prämissen verkabelt wurden, nach den neuen Kriterien des Bundespostministers nunmehr aber für eine Verkabelung nicht mehr in Frage kämen? Wie verträgt sich die vom Bundespostminister gegenüber dem Bundesrechnungshof vorgebrachte Einlassung, dieser habe „bei seinen Untersuchungen auf deutlich umfangreichere und aussagefähigere Daten zurückgreifen können, als dies ihm bei seinen Kalkulationen seinerzeit möglich gewesen sei" mit der Auffassung der Deutschen Bundespost, die Untersuchung sei entschieden verfrüht erfolgt? Zu Frage 13: Die Deutsche Bundespost ist bei ihrer Ausbaustrategie auch bisher davon ausgegangen, möglichst kostengünstige großflächige Netze mit zu erwartenden hohen Anschlußdichten anzustreben. Diese Zielsetzung, nach der die Ausbauprogramme der Jahre 1983 und 1984 geplant und größtenteils bereits realisiert worden sind, gilt nach wie vor. Zu Frage 14: Der Deutschen Bundespost stand bei ihren Berechnungen Ende 1982 und Anfang 1983 nur begrenzt Datenmaterial für die Kalkulation zur Verfügung. Der Bundesrechnungshof konnte bei seiner Kostenuntersuchung jetzt auf die Daten des gesamten Jahres 1983 zurückgreifen, die aufgrund des verstärkten Netzausbaus vorliegen. Trotzdem bleiben auch jetzt noch erhebliche Unsicherheiten, da für die vorzunehmenden Berechnungen schon in der derzeitigen Anlaufphase Annahmen für die gesamte Lebensdauer der Investitionen getroffen werden mußten. So fehlt bisher ein entsprechend vermehrtes Programmangebot und die daraus resultierenden Reaktionen des Marktes. 5780* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Liedtke (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 15 und 16): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sich der Bundespostminister einerseits bei seiner Verkabelungsstrategie immer wieder auf die Entwicklungen im Ausland beruft, andererseits aber der Bundesrechnungshof festgestellt hat, daß bei der Deutschen Bundespost entsprechende Unterlagen über das Ausland nicht vorhanden sind? Ist die neue Linie, nur noch Teile der Bundesrepublik Deutschland zu verkabeln, mit dem Bundeskabinett, z. B. unter regional- und strukturpolitischen Aspekten, abgestimmt, und welche Gebiete kommen nach Auffassung der Bundesregierung, z. B. in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, für eine Verkabelung jetzt noch in Frage? Zu Frage 15: Entwicklungen im Ausland bei der leitergebundenen Versorgung der Bevölkerung mit Ton- und Fernseh- und Rundfunkprogrammen sind bei der Deutschen Bundespost nicht unbekannt. Entsprechende Unterlagen — Veröffentlichungen, Studien und Reiseberichte — sind, soweit sie als Orientierungshilfen für die Überlegungen zur Ausbaustrategie herangezogen wurden, bei der Deutschen Bundespost vorhanden. Zu Frage 16: Die Deutsche Bundespost schlägt keine neue Linie ein. Im Regierungsbericht zur Informationstechnik vom 23. Februar 1984 ist formuliert, daß die Bundesregierung die Errichtung von Breitbandverteilnetzen entsprechend der Nachfrage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zügig vorantreiben wird. Dies erfolgt nach Vorgaben, die den Oberpostdirektionen bereits 1982 gegeben worden sind. Auch für Niedersachsen und Schleswig-Holstein bleiben Ziel und Ausbaustrategie der Schwerpunktausbau. Vorhandene Keimzellen werden zu großflächigen Netzen erweitert und miteinander vermascht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 17 und 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Bundespostminister Dr. Schwarz-Schilling plötzlich erklärt, es sei „unabdingbar, für locker bebaute Bereiche andere Lösungen zu finden" als den Anschluß an BK-Netze und damit „Stadtrandlagen und Gemeinden mit lockerer Bebauung" ausgenommen werden im Hinblick auf die Aussage der Bundesregierung noch vor einem halben Jahr (Drucksache 10/499), die Bundesrepublik Deutschland werde „nahezu vollständig" verkabelt, und kann sie darüber Aufklärung geben, ob mit „Versorgung mit Kabelanschlüssen bei 80 v. H. oder sogar darunter" nach der neuesten Aussage des Bundespostministers 80 v. H. der Haushalte oder 80 v. H. der bebauten Fläche gemeint sind? Welche Auswirkungen auf die Anschlußbereitschaft der Bürger an BK-Netze in dichter bebauten Gebieten wird der Einsatz von direktstrahlenden Satelliten haben, wenn auch dort Satellitenprogramme über Gemeinschaftsantennenanlagen billiger empfangbar sind? Zu Frage 17: Eine vollständige Verkabelung der gesamten Bundesrepublik durchführen zu wollen, war von der Deutschen Bundespost nie beabsichtigt. Ihr ging und geht es um die großflächige Verkabelung und um die Vermaschung von Netzen. Dabei soll wirtschaftlich vorgegangen werden, um die Refinanzierung der eingesetzten Finanzmittel zu ermöglichen. Untersuchungen haben gezeigt, daß es bei der Bauweise in Städten und Gemeinden mehrere investitionsrelevante Kategorien gibt wie: Gebiete mit hoher Bebauungsdichte (Kerngebiete), Gebiete mit mittlerer Bebauungsdichte (Randgebiete), Gebiete mit lockerer, zum Teil weit auseinandergezogener Bebauung. Angesichts solcher Unterschiede, die in vielen Städten und Gemeinden bestehen, strebt die Deutsche Bundespost als mittelfristiges Ausbauziel an, die Gebiete dichterer Bebauung, in denen ca. 80 % der Wohneinheiten liegen, zu versorgen, um eine wirtschaftliche Vorgehensweise sicherzustellen. Auch die restlichen 20 % werden zu gegebener Zeit durch die kostengünstigste Technologie versorgt werden. Je nach den Umständen können z. B. Großgemeinschaftsantennenanlagen, Rundfunksatelliten oder Richtfunkstrecken hierfür in Betracht kommen. Zu Frage 18: Die Anschlußbereitschaft der Bürger wird gerade in dichter bebauten Gebieten nicht berührt, da die Programme der direktempfangbaren Satelliten ohne zusätzliche Kosten in Breitbandkabelanlagen eingespeist werden können. Darüber hinaus übertrifft der Kabelanschluß sowohl hinsichtlich der Anzahl der Programme als auch der Anzahl möglicher anderer Dienste die Möglichkeiten der direktempfangbaren Satelliten. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 10/1656 Fragen 24 und 25): Besteht nach Ansicht der Bundesregierung Anlaß, und wenn ja, bestehen Aussichten für eine Fortschreibung des Harmel-Berichtes des Jahres 1967? Hinsichtlich welcher Aussagen des Harmel-Berichtes sollte diese Fortschreibung gegebenenfalls erfolgen? Der Harmel-Bericht vom Dezember 1967 ist ein Grundsatzdokument des Atlantischen Bündnisses. Er enthält bestimmte Prinzipien und Aufgaben, die Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 5781* das bis heute gültige politische Konzept der Atlantischen Allianz darstellen. Nach diesem Konzept der umfassenden Friedenssicherung hat die Allianz zwei Hauptfunktionen: — Gewährleistung des Gleichgewichts durch ausreichende militärische Stärke und politische Solidarität; — Dialog und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Osten mit dem Ziel echter Entspannung. Man kann diese beiden Hauptfunktionen auch in einer prägnanteren Formel als ,Friedenserhaltung und Friedensgestaltung' bezeichnen. Verstärkt haben sich seit 1967, wie Sie wissen, erheblich die Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung als integrale Bestandteile der Sicherheitspolitik des Bündnisses. Die Außenminister der NATO-Mitgliedsstaaten haben in der Washingtoner Erklärung vom 31. Mai 1984 ausdrücklich festgestellt, daß die im HarmelBericht von 1967 enthaltene Betrachtung nach wie vor gültig ist. Es gibt daher keinen Anlaß für eine Fortschreibung des politischen Grundkonzepts der Allianz; denn nach wie vor bekennen sich zu ihm alle Mitgliedsstaaten uneingeschränkt. Erforderlich ist vielmehr seine zielstrebige und umfassende Anwendung, bezogen auf die jeweilige internationale Lage und unter Berücksichtigung der seit 1967 gemachten Erfahrungen. Dem dienen die Anstrengungen im Bündnis zur Gewährleistung der Verteidigungsfähigkeit, die Bewertung des West-Ost-Verhältnisses einschließlich der politischen Ziele der Sowjetunion und der militärischen Optionen, die diesen Zielen dienen und die sie seit 1967 — weit über ihre legitimen Verteidigungsnotwendigkeiten hinaus — beträchtlich ausgebaut hat. Unser Ziel bleiben ausgewogene und nachprüfbare Vereinbarungen über Rüstungskontrolle und Abrüstung; aber darüber hinaus konstruktivere Beziehungen mit den Staaten des Warschauer Paktes und — dies bleibt selbstverständlich — ein Zustand des Friedens in Europa, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt. Dieses nationale und gesamteuropäische Friedensziel fand auch im Harmel-Bericht einen beredten Ausdruck. Dort heißt es: — „Das höchste politische Ziel der Allianz ist es, eine gerechte und dauerhafte Friedensordnung in Europa mit geeigneten Sicherheitsgarantien zu erreichen." — „Jeder Bündnispartner sollte an der Förderung besserer Beziehungen zur Sowjetunion und den osteuropäischen Staaten in vollem Maße mitwirken, sich dabei aber bewußt sein, daß die Entspannungspolitik nicht zu einer Spaltung der Allianz führen darf." — „Die Möglichkeit einer Krise kann nicht ausgeschlossen werden, solange die zentralen politischen Fragen in Europa, zuerst und zunächst die Deutschlandfrage, ungelöst bleiben." — „Eine endgültige und stabile Regelung in Europa ist nicht möglich ohne eine Lösung der Deutschlandfrage, die den Kern der gegenwärtigen Spannungen in Europa bildet; jede derartige Regelung muß die unnatürlichen Schranken zwischen Ost- und Westeuropa beseitigen, die sich in der Teilung Deutschlands am deutlichsten und grausamsten offenbaren." Auch folgende Aussage des Harmel-Berichts scheint mir wichtig: — „Das Gebiet des Nordatlantikvertrages kann nicht getrennt von der übrigen Welt behandelt werden; Krisen und Konflikte, die außerhalb des Vertragsgebietes entstehen, können seine Sicherheit entweder unmittelbar oder durch Änderung des globalen Kräftegleichgewichts beeinträchtigen." All das gilt selbstverständlich nach wie vor. Angesichts des nicht einfachen Standes der WestOst-Beziehungen erschien es politisch zweckmäßig, daß die Minister in Washington mit der Fortgeltung des Harmel-Berichts noch einmal die von Bundeskanzler Kohl und Außenminister Genscher mehrfach dargelegte Bündnispolitik gegenüber dem Osten bekräftigen. Diese Politik entspricht derjenigen, die in der Bonner Erklärung vom 10. Juni 1982 zum Abschluß der Bonner Gipfelkonferenz der NATO formuliert wurde, desgleichen in der Antwort der damaligen Bundesregierung vom 14. Juni 1982 auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Opposition. Die Bundesregierung hat sich für die Washingtoner Erklärung besonders eingesetzt. Sie beruht auf einer gründlichen Untersuchung der Entwicklung des West-Ost-Verhältnisses seit der Annahme des Harmel-Berichts im Jahre 1967, die der Ständige Rat der NATO im Auftrag der Minister ausgearbeitet hatte. Dem Auftrag der Minister lag eine Initiative des belgischen Außenministers Tindemans zugrunde. Im Bündnis hat über die Fortgeltung des im Harmel-Bericht niedergelegten politischen Konzepts insgesamt stets Einvernehmen bestanden. Dies und die richtige Anwendung des Konzepts wurde durch die Konferenz in Washington bestätigt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 64): Welche wichtigsten Grundstoffe für die Gewinnung von Bioenergie sind der Bundesregierung bekannt, und zu welchen Preisen sind diese Grundstoffe auf dem EG-Binnenmarkt bzw. auf dem Weltmarkt zu beziehen? 5782* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 Bei den in der Anfrage angesprochenen biogenen Grundstoffen handelt es sich um organische Rest-und Abfallstoffe, Holz, stärke- und zuckerhaltige Agrarerzeugnisse, Zellulose, Stärke, Zucker sowie pflanzliche Öle und Fette. Als nachwachsende Rohstoffe werden sie künftig energie- und agrarpolitisch größere Bedeutung gewinnen. Was Holz und Zellulose angeht, so haben wir in der EG einen liberalisierten Markt. Die Preise für Holz und seine Folgeprodukte auf den internen Märkten werden von der Weltmarktsituation bestimmt. Bei den klassischen Agrarprodukten Getreide und Zucker haben wir bekanntermaßen durch die EG-Marktordnungen ein vom Weltmarkt abgehobenes Agrarpreisniveau. Der Preisabstand kann je nach weltweiter Versorgungslage beträchtlich schwanken. Um künftig stärker petrochemische Grundstoffe durch nachwachsende Rohstoffe zu ersetzen, kommt es darauf an, der deutschen und europäischen Wirtschaft agrarische Grundstoffe, wie Zukker und Stärke, für Industriezwecke zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung zu stellen. So gehen bei Zucker die gegenwärtigen Bemühungen dahin, der chemischen Industrie die Möglichkeit zu eröffnen, innerhalb der EG sog. C-Zucker kaufen zu können. Dieser wird zu Weltmarktpreisen gehandelt und darf bisher nur auf dem Weltmarkt abgesetzt werden. Bei Stärke streben wir ebenfalls über die bisherigen Produktionserstattungen hinaus eine gezielte Verbilligung der industriell-technisch eingesetzten Stärke an. Bei den heimischen pflanzlichen Ölen und Fetten gibt es ebenfalls gewisse Wettbewerbsnachteile. Diese sind aber weniger in der Marktordnung begründet als vielmehr in besonderen Qualitätserfordernissen. Über spezielle Züchtungsprogramme dürfte sich langfristig dieses Wettbewerbsdefizit beseitigen lassen. Ein wichtiger chemischer Grundstoff und Energieträger wird künftig Bioäthanol sein. Dieser Alkohol wird bereits in Brasilien aus Zuckerrohr und in den USA aus Mais in großtechnischem Maßstab hergestellt. Da Bioäthanol am Weltmarkt bislang nicht in nennenswertem Umfang gehandelt, sondern inländisch im Kraftstoffsektor verwendet wird, sind keine verläßlichen Weltmarktpreise bekannt. Um trotz des abgehobenen EG-Agrarpreisniveaus zu einer wettbewerbsfähigen Athanolerzeugung zu gelangen, werden die Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland dahin gehen müssen, soweit als möglich zucker- und stärkehaltige Reststoffe (z. B. Melasse, Zuckerrübenabfälle, minderwertige Getreidestärke) zu nutzen und darüber hinaus — ähnlich dem Zuckerrohr — an europäische Verhältnisse angepaßte hochertragreiche Energiepflanzen zu züchten (z. B. spezielle Stärkekartoffeln, Rüben, Zuckerhirse). Abschließend sei noch vermerkt, daß Bioenergie und agrarchemische Grundstoffe auch bei uns um so mehr an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen, je eher- die Energiepreise ansteigen und — je größere technische Fortschritte in der Bereitstellung und Stoffumwandlung der nachwachsenden Rohstoffe sowie in der Reststoffverwertung erzielt werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 73): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Wiederaufforstung und andere waldbauliche Maßnahmen die Folgen der von der Luftverschmutzung verursachten Waldschäden in Ostbayern (Bayerischer Wald, Oberpfälzer Wald, Steinwald, Frankenwald, Fichtelgebirge) wenigstens teilweise wiedergutzumachen? Die angesprochenen neuartigen Waldschäden lassen sich keiner der bekannten Schadursachen eindeutig zurechnen. Indizien sprechen dafür, daß Luftverunreinigungen wie vor allem Schwefeldioxid, Stickoxide und Photooxidantien, einzeln oder in Kombination, maßgeblich beteiligt sind. Ein eindeutiger, wissenschaftlich gesicherter Beweis hat sich bisher nicht erbringen lassen. Die Bundesregierung mißt daher den Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung besondere Bedeutung zu. Waldbauliche Maßnahmen sollen flankierend dazu beitragen, die Waldschäden zu lindern und die Wälder hinüberzuretten, bis die Schadstoffbelastung entscheidend abgenommen hat. In den besonders geschädigten Gebieten Ostbayerns werden großflächige Düngungsversuche durchgeführt. Durch die Düngung mit magnesiumreichen Kalken kann die Erkrankung zwar nicht verhindert, aber verzögert und abgemildert werden. Die Standort-und insbesondere die Bodenverhältnisse sind im Einzelfall ausschlaggebend für Erfolgsaussichten. Eine unmittelbare Vitalisierung erkrankter Waldbestände ist allerdings kaum zu erwarten. Praxisreife Düngungsverfahren mit unmittelbar therapeutischer Wirkung stehen bisher noch nicht zur Verfügung. Maßnahmen zur Wiederaufforstung von Schadensflächen spielen bislang noch keine Rolle, weil großflächige Ausfälle auf Grund der Waldschäden kaum zu beklagen sind. In lückenhaft werdende ältere Bestände werden im Einzelfall geeignete Baumarten eingebracht, um den noch vorhandenen Schutz des bestehenden Bestandes für die Verjüngung auszunutzen (Voranbau) oder um der Auflösung älterer Bestände eingegenzuwirken (Unterbau). Die Düngung, der Vor- und Unterbau und die Wiederaufforstung von Schadflächen werden seit diesem Jahr im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gefördert. Die Bundesmittel wurden hierzu um 20 Millionen DM aufgestockt, so daß zusammen mit den Länderanteilen rund 33 Millionen DM zur Verfügung stehen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 5783* Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 77): Welche Schäden sind den Forstwirten in Ostbayern (Bayerischer Wald, Oberpfälzer Wald, Steinwald, Frankenwald und Fichtelgebirge) unmittelbar und mittelbar als Folge der Luftverschmutzung entstanden, und was wird die Bundesregierung zur Regulierung dieser Schäden vorschlagen? Als Folge der neuartigen Waldschäden hat die Forstwirtschaft bereits jetzt Erlösminderungen und Wertverluste am Wald zu beklagen, die nach einer Schätzung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände für das Bundesgebiet bei jährlich rund einer Milliarde DM liegen. Besondere Schwierigkeiten bereitet dabei die Beurteilung der Zuwachsverluste, für die noch keine ausreichend gesicherten Daten vorhanden sind. Eine Abschätzung der ökonomischen Auswirkungen der Waldschäden auf die genannten Schadensgebiete in Ostbayern ist zur Zeit nicht möglich. Mit diesen Fragen sind in Bayern die einschlägig arbeitenden Universitätsinstitute befaßt. Die Regulierung dieser Schäden im Einzelfall im Wege des Schadensersatzes stößt, wie die laufenden Schadensersatzprozesse zeigen, an die Grenzen des geltenden Haftungsrechts. Besondere Schwierigkeiten bereitet dabei der Nachweis, daß die geltend gemachten Schäden auf Luftverunreinigungen bestimmter Emittenten zurückzuführen sind. Die Bundesregierung verfolgt die gegenwärtige Schadensentwicklung sehr sorgfältig und wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Möglichkeiten einer Hilfestellung bei sich verschärfender Schadens-situation prüfen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/1656 Frage 78): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Fachtoxikologen, nach der es vertretbar ist, bei Versuchen zur Langzeitwirkung von Pflanzenschutzmitteln den LD50-Test durch den ALD-Test zu ersetzen, für den weniger Tiere benötigt werden, wenn ja, wie will die Bundesregierung erreichen, daß künftig die Behörden in allen Ländern auf die Vorlage von LD50-Tests für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verzichten? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß alle Möglichkeiten zur Einsparung von Tierversuchen, somit auch bei der Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln, genutzt werden müssen. Sie ist überzeugt, daß es nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, z. B. durch Nutzung des ALD-Tests für die Einstufung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln möglich ist, die Zahl der Tiere, die für die Bestimmung der akuten Toxizität wesentlich ist, zu reduzieren. Die Bundesregierung wird sich für die Anwendung des ALD-Tests weiterhin in den einschlägigen internationalen Gremien mit Nachdruck einsetzen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 10/1656 Fragen 79 und 80): Hält es die Bundesregierung im Rahmen der Neuordnung des Milchmarktes für richtig, daß Molkereien auf Grund direkter und indirekter Maßnahmen nun weniger flüssige Magermilch, dagegen unter hohem Energieaufwand getrocknetes Magermilchpulver den landwirtschaftlichen Betrieben anbieten? Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um wieder mehr flüssige Magermilch den landwirtschaftlichen Betrieben anzubieten und damit die Lage auf dem Milchmarkt zu entlasten? Die Bundesregierung hielte es nicht für richtig, wenn Molkereien aufgrund direkter und indirekter Maßnahmen nun weniger flüssige Magermilch, dagegen unter hohem Energieaufwand getrocknetes Magermilchpulver den landwirtschaftlichen Betrieben anbieten würden. Die in der Frage anklingende Befürchtung ist jedenfalls für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt unbegründet. Denn im Jahre 1983 war gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung der Magermilchverfütterung von 16,9 % und in den ersten fünf Monaten dieses Jahres gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sogar eine Steigerung von 41,4 % zu verzeichnen. In den EG betrug die Steigerung 1984 gegenüber 1983 22,7 %. Vorläufige Zahlen für 1984 weisen jeweils eine steigende Tendenz gegenüber 1983 auf. Unter Berücksichtigung der Marktversorgung auch in der milcharmen Jahreszeit wird die Bundesregierung bemüht bleiben, daß die Verfütterung von Magermilch gegenüber der Herstellung von Magermilchpulver durch eine angemessene Verbilligung und möglichst einfache Verwaltungshandhabung begünstigt wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/ 1656 Fragen 81 und 82): Welche Referenzpreise wird die Kommission der Europäischen Gemeinschaft für Backweizen der Mindestqualität für die Intervention festsetzen, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß die Kommission durch Verwaltungsanordnung die Preisbeschlüsse des Ministerrates unterläuft? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, daß durch Maßnahmen der Kommission in Brüssel der Landwirtschaft weitere Verluste zugefügt werden? 5784* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 Zu Frage 81: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird den Preis für den Ankauf von Brotweizen in den Monaten August bis Oktober 1984 auf 195,52 ECU oder 494,42 DM je Tonne festsetzen. Die Kommission ist zuständig für die Festlegung des Ankaufspreises. Der vorgesehene Betrag liegt 7 % über dem Interventionspreis für Futterweizen. In den Preisverhandlungen hatte die Kommission zu erkennen gegeben, daß der Aufschlag auf den Interventionspreis 7,67 % betragen solle. Inzwischen hatten die Dienststellen einen Aufschlag von nur 5 % erwogen. Der Bundesminister hat sich scharf hiergegen gewandt und damit erreicht, daß der ursprünglich genannte Preis annähernd erreicht wird. Zu Frage 82: Bei der Durchführung der gemeinsamen Marktordnung für Getreide sind der Kommission weitgehende Befugnisse eingeräumt. Vor Erlaß von Maßnahmen muß die Kommission die Stellungnahme der Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuß einholen. Die Mitgliedstaaten können aber nur unter sehr erschwerten Bedingungen im Rat eine Entscheidung der Kommission aufheben. Die Dienststellen der Kommission haben nach dem Preisbeschluß für 1984/85 die Absicht erkennen lassen, außer der Festsetzung des Ankaufspreises für Brotweizen folgende Maßnahmen zu treffen, die sich für die Landwirtschaft ungünstig ausgewirkt hätten: — Festsetzung des Währungsausgleichs für Weichweizen auf der Grundlage des Interventionspreises und nicht wie bisher auf der Grundlage des Ankaufspreises für Brotweizen. — Herabsetzung des Höchstgehaltes an Kornbesatz bei der Intervention von Futterweizen und Gerste. Wir haben im Zusammenwirken mit anderen Mitgliedstaaten erreicht, daß die Kommission diese Absichten nicht verwirklicht. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 10/1656 Frage 83): Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine mehr oder minder sich nur als im Hobbyberuf betätigende Schneidermeisterin nach dem Handwerker-Versicherungsgesetz Pflichtbeiträge zu ihrer Altersversorgung zahlen muß, wenn sie Auszubildende einstellen will, obwohl sie selbst an einer Altersversicherung wegen der Versorgung durch ihren Ehemann nicht interessiert ist, und sieht die Bundesregierung darin nicht gerade in der heutigen lehrstellenknappen Zeit eine ausbildungshemmende Vorschrift? Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Auffassung, daß ausbildungshemmende Vorschriften soweit wie möglich abgebaut werden sollten. Sie unterstützt daher alle darauf gerichteten Bemühungen. Ich erinnere nur an den insoweit von der Bundesregierung bereits im September 1983 gefaßten Grundsatzbeschluß. Zu der von Ihnen in diesem Zusammenhang angesprochenen Frage der Versicherungspflicht nach dem Handwerkerversicherungsgesetz ist darauf hinzuweisen, daß das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine Befreiungsmöglichkeit für Ehefrauen aufgrund ausreichender Altersversorgung des Ehegatten kennt. Eine solche Freistellung von dem rentenrechtlichen Schutz halte ich auch nicht für gerechtfertigt. Ob bei der von Ihnen geschilderten Tätigkeit allerdings überhaupt eine beitragspflichtige selbständige Tätigkeit vorliegt, läßt sich ohne nähere Kenntnis der Einzelheiten nicht beurteilen. Im übrigen enthält aber die Handwerkerversicherung bereits Vergünstigungen in der Beitragszahlung und -berechnung bei Ausbildung eines Lehrlings. Die Bundesregierung will diese Vergünstigung nach dem schon erwähnten Grundsatzbeschluß in einem vertretbaren Umfang möglichst bald erweitern. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/ 1656 Fragen 84 und 85): Wie viele Arbeitslose mit Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder -hilfe haben seit Beginn des Jahres 1983 begonnen, an schulischen oder außerschulischen Fortbildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen und haben infolgedessen auf Grund der Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) weder Arbeitslosenunterstützung noch Sozialhilfe erhalten? Welche Malinahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den unhaltbaren Zustand, daß Arbeitslose mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) jegliche Unterstützung verlieren, wenn sie an einer schulischen oder außerschulischen Fort- oder Ausbildungsmaßnahme teilnehmen, zu beseitigen? Bei der Teilnahme an außerschulischen beruflichen Bildungsmaßnahmen haben Arbeitslose, die Arbeitslosengeld auf Grund eines Anspruchs von einer Dauer von mindestens 156 Tagen oder im Anschluß daran Arbeitslosenhilfe beziehen, Anspruch auf Unterhaltsgeld nach §§ 44 Abs. 2, 46 Arbeitsförderungsgesetz. In den Fällen, in denen die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit nicht mindestens 540 Kalendertage bestanden hat, und daher ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von einer Dauer von mindestens 156 Tagen nicht entstanden ist, hat das Gesetz keinen Anspruch auf die Unterhaltsgeldzahlungen eingeräumt. In diesen Fällen zahlt das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe weiter, wenn der Teilnehmer an der Bildungsmaßnahme glaubhaft machen kann, daß er bereit ist, jederzeit für Beratungen oder Vorstellungen bei Arbeitgebern den Bildungsgang zu unterbrechen und ihn abzubrechen, wenn ihm ein zumut- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 5785* bares Arbeitsangebot unterbreitet wird. Diese Bereitschaft wird in den Fällen nicht vorliegen, in denen die Bildungsmaßnahme zu einem Abschluß oder zu einem sonstigen allgemein anerkannten Zertifikat führt. In diesen Fällen ist mangels Verfügbarkeit i. S. § 103 Arbeitsförderungsgesetz der Anspruch nicht mehr gegeben. Den Lebensunterhalt hat in diesen Fällen die Sozialhilfe im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes sicherzustellen. Bei der Teilnahme an schulischen Bildungsmaßnahmen richtet sich die Förderung nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Gemäß § 118 a Arbeitsförderungsgesetz ruhen während der Teilnahme an diesen Maßnahmen, da die Arbeitskraft des Schülers voll in Anspruch genommen wird, die Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Aus dem vorhandenen Zahlenmaterial ist die Zahl derjenigen Arbeitslosen, die bei der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen keinen Anspruch auf Unterhaltsgeld oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz haben und wegen der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe nicht geltend machen können, nicht zu ermitteln. Nach der Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeit kann es sich nur um Einzelfälle handeln. Aufgrund der Tatsache, daß durch das im Jahre 1980 in Kraft getretene Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz der Grundsatz verstärkt worden ist, daß die teuren Unterhaltsgeldleistungen von der vorherigen Beitragsleistung abhängig sein sollen, und mit Rücksicht auf die Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit sehe ich im Augenblick keine Möglichkeit, die Anspruchsvoraussetzungen für das Unterhaltsgeld herabzusetzen. Auch auf die für die Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe erforderliche Voraussetzung der Verfügbarkeit kann nicht verzichtet werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 86): Hat die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung am 2. Mai 1984 gegenüber dem Hauptvorstand der Gewerkschaft ÖTV geäußerte Zuversicht, in der Frage des Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag für DO-Angestellte bald zu einer Lösung zu kommen, inzwischen eine Bestätigung erfahren, oder trifft die Äußerung von Ministerialdirektor Dr. Hauck vom 28. Mai 1984 vor dem Bundesvertretertag der Gewerkschaft der Sozialversicherungsträger zu, nach der keine Regelung in Aussicht steht? Sie sprechen mit Ihrer Frage die Problematik des Beitragszuschusses für dienstordnungsmäßig Angestellte der Orts- und Innungskrankenkassen und ihrer Verbände an. DO-Angestellte sind wie Beamte in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung versicherungsfrei und müssen daher, wenn sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, ihren Krankenversicherungsbeitrag voll selbst tragen. Dies gilt auch für freiwillig versicherte Beamte. Im Gegensatz zu Beamten haben die DO-Angestellten einzelner Kassen etwa seit 1971 seitens ihrer dienstgebenden Krankenkasse einen Zuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten, so daß sie nur den halben Beitrag selbst zu zahlen hatten und damit besser gestellt wurden als alle übrigen freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung angehörenden DO-Angestellten und Beamten. Durch das Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1975) wurde festgelegt, daß DO-Angestellten keine Geld- oder geldwerten Leistungen gewährt werden dürfen, die es ihrer Art nach für Beamte nicht gibt. Wegen dieses Harmonisierungsgebots wurden Satzungsbestimmungen, die die Zuschüsse weiter gewähren sollten, aufsichtsrechtlich durch die zuständigen Landesbehörden beanstandet. Klagen, die gegen die entsprechenden Aufsichtsanordnungen eingereicht worden waren, hat das Bundessozialgericht im April 1983 abgewiesen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat für den Wunsch, DO-Angestellte bei ihrer dienstgebenden Krankenkasse zu versichern, Verständnis. Deswegen hat er erwogen, die Versicherungsfreiheit der betroffenen DO-Angestellten aufzuheben. Dies wollen jedoch weder die Betroffenen noch ihre Verbände. Eine Sonderregelung für die bei der dienstgebenden Krankenkasse freiwillig versicherten DO-Angestellten würde aber sowohl gegen das Harmonisierungsgebot als auch gegen die Gleichbehandlung aller freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten DO-Angestellten und Beamten verstoßen. Auf der 58. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister und -senatoren des Bundes und der Länder am 15. Mai 1984 ist dieses Thema ebenfalls erörtert worden. Es wurde vereinbart, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die dort gewonnen Erkenntnisse zusammenfaßt; eine entsprechende schriftliche Unterrichtung der Länder wird voraussichtlich in den nächsten Tagen erfolgen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 87 und 88): Beabsichtigt die Bundesregierung, aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. April 1984 über die Unzulässigkeit einer Sozialgerichtsvorlage zur „Abtreibung auf Krankenschein" Konsequenzen zu ziehen, und wenn ja, welche? Beabsichtigt die Bundesregierung, nach der Karlsruher Entscheidung den „Gesetzentwurf von CDU/CSU-Abgeordneten zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften", Drucksache 10/941, als Regierungsinitiative aufzugreifen? 5786* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 Bundeskanzler Kohl hat in der Regierungserklärung vom 4. Mai 1984 erklärt, daß die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und dann die gebotenen Konsequenzen ziehen werde. Die Bundesregierung steht nach wie vor zu dieser Aussage. Sie wird darüber beraten, ob und in welchem Umfang die derzeitige Regelung über die Finanzierung des nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs geändert werden soll. Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht getroffen worden. Die Bundesregierung respektiert die hinter dem Gesetzentwurf von CDU/CSU-Abgeordneten zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen stehende Haltung. Sie bezieht diesen Entwurf in die erwähnte Prüfung ein. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 89 und 90): Sind der Bundesregierung Verstöße gegen Kinderarbeit in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, und gibt es Hinweise auf Schwerpunkte in den Bundesländern? Führt die Bundesregierung Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz auf ein „offenbar nachlassendes Unrechtsbewußtsein" bei einigen Arbeitgebern zurück, oder welche anderen Gründe vermutet die Bundesregierung für zunehmende Kinderarbeit? Wie Ihnen bereits in der Fragestunde am 24. November 1983 zu Fragen nach Verstößen gegen das Verbot der Kinderarbeit mitgeteilt wurde, wird in den Jahresberichten der Gewerbeaufsicht der Länder vom Jahr 1981 an nur noch die Gesamtzahl der Beanstandungen gegen die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes mitgeteilt. Diese Gesamtzahl hat sich im Jahr 1982 gegenüber dem Vorjahr von 29 000 auf 22 500 verringert. Aus dieser Gesamtzahl können Rückschlüse auf die Zahl der Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit insbesondere auf Schwerpunkte dieser Verstöße in den Bundesländern nicht gezogen werden. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Wie Sie aus der Antwort zu Ihrer ersten Frage ersehen können, hat sich die Gesamtzahl der Verstöße gegen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes verringert. Von einem „offenbaren Nachlassen des Unrechtsbewußtseins bei einigen Arbeitgebern" kann daher nicht die Rede sein. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 91): Welche Folgerungen zieht der Bundesminister der Verteidigung aus der Untersuchung des Bonner Rechtsprofessors Dr. von Maydell, der das Fehlen jeglicher Arbeitszeitregelung für die Soldaten der Bundeswehr als verfassungswidrig (Artikel 3, 20 Grundgesetz) bezeichnet? Eine Untersuchung des Bonner Rechtsprofessors Dr. von Maydell liegt dem Bundesminister der Verteidigung nicht vor. Der Bundesminister der Verteidigung geht auch weiter davon aus, daß die Verfassung eine gesetzliche Dienstzeitregelung für Soldaten nicht gebietet. Dauer und Zeiteinteilung des Dienstes richten sich nach den militärischen Erfordernissen des Verfassungsauftrages der Streitkräfte. Alle Vorgesetzten sind bemüht, die zeitliche Belastung ihrer Soldaten — dem Auftrag entsprechend — möglichst niedrig zu halten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 92): Wie viele Übungen und Manöver der Landstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehr, nationale Übungen der Stationierungsstreitkräfte, NATO-Übungen) haben im Jahr 1983 das Gebiet des Vogelsberg-Kreises berührt, und von wie vielen Übungen wird der Vogelsberg-Kreis im Jahr 1984 voraussichtlich berührt werden? Im Jahre 1983 haben 115 Übungen der Landstreitkräfte das Gebiet des Vogelsberg-Kreises berührt. Hiervon entfielen auf die Bundeswehr: 42, auf die amerikanischen Streitkräfte: 73. Im größeren NATO-Rahmen fanden keine Übungen statt. Die entsprechenden Zahlen für 1984 können noch nicht angegeben werden, da kleinere Übungen von der Truppe, die in o. a. Zahlen enthalten sind, nicht langfristig geplant werden. Die Bestimmungen sehen für die Bundeswehr und die Alliierten Anmeldefristen zwischen 3 bis 16 Wochen, je nach Größe der Übung, vor. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Lennartz (SPD) (Drucksache 10/ 1656 Fragen 93 und 94): Trifft es zu, daß bei dem Absturz eines holländischen Kampfflugzeuges vom Typ F-16 in Linz der gesamte Tankinhalt von 26 Litern des hochgiftigen Notstrom-Aggregat-Treibstoffes Hydrazin, der in einem angeblich absturzsicheren Tank aufbewahrt wird und zu Atembeschwerden und schlimmstenfalls zum Tod führt, freigeworden ist? Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Gesundheitssicherung der Linzer Bevölkerung zu ergreifen? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 5787* Zu Frage 93: Bei dem Absturz der F-16 am 28. Mai 1984 wurde der Hydrazintank aufgrund der Auftreffwucht zerstört. Hydrazin reagiert bei Kontakt mit porösem Material wie Sand, Erde, Holz an der Luft spontan und verbrennt oder verpufft sofort. Nach keinem der bisherigen F-16 Unfälle wurde Hydrazin im Boden oder in der Umgebung der Unfallstelle festgestellt. Bei dem Unfall in Linz wurden lediglich geringe Hydrazinreste an einem Teil des zerstörten Vorratsbehälters gefunden. Diese Reste wurden neutralisiert. Zu Frage 94: Aufgrund der Ergebnisse der Überprüfungen am Unfallort und nach Neutralisierung der geringen Hydrazinreste bestand und besteht für die Bevölkerung keine Gefährdung. Ebenso haben die vorsorglich durchgeführten Untersuchungen von Anghörigen der Berge- und Rettungsmannschaften keine Anzeichen von Hydrazineinwirkungen ergeben. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Schily (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/1656 Fragen 95 und 96): Trifft die an Ärztinnen und Ärzte an der Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen in Düsseldorf gegebene Information zu, daß die von der Bundeswehr in Vorrat gehaltenen und später teilweise weiterverkauften Lebensmittel bestrahlt werden, um sie haltbar zu machen? Falls ja, wie vereinbart die Bundesregierung eine solche Praxis mit dem grundsätzlichen Verbot der Lebensmittelbestrahlung nach dem Lebensmittelrecht? Nein, die Ihrer Frage zugrundeliegende — sachlich völlig unrichtige — Äußerung trifft nicht zu. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 97): Entspricht es den Tatsachen seitens der Amerikaner nach der Absichtserklärung im Dezember 1983 der Preis pro Feuereinheit PATRIOT/ROLAND von 60 Millionen US-Dollar auf 100 Millionen US-Dollar erhöht worden ist, und wenn ja, wird die Bundesregierung dennoch die vorgesehenen 14 Feuereinheiten PATRIOT/ROLAND ankaufen? Es trifft nicht zu, daß sich der Preis pro Feuereinheit PATRIOT seit Dezember 1983 von 60 Millionen auf 100 Millionen US-Dollar erhöht hat. Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Rahmen des PATRIOT/ROLAND-Abkommens und innerhalb des vorgegebenen Finanzrahmens insgesamt 28 Feuereinheiten PATRIOT beschafft werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 98): Hat die Bundesregierung mit der „Organisation und Geschäftsführung" des 4. Familienberichts, der „Die Situation der älteren Menschen in der Familie" behandeln soll, das Deutsche Jugendinstitut beauftragt, wie einem MitgliederRundschreiben der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie zu entnehmen ist, und welche Gründe waren gegebenenfalls dafür ausschlaggebend, dieses Projekt nicht einer mit Altersfragen unmittelbar befaßten Institution wie etwa dem Deutschen Zentrum für Altersfragen e. V. oder dem Kuratorium Deutsche Altershilfe zu übertragen? Unabhängig von der jeweils zu behandelnden Thematik liegt die Geschäftsführung für die Jugend- und Familienberichte grundsätzlich beim Deutschen Jugendinstitut (DJI), in dessen institutionell geförderten Haushalt für jeden der Berichte drei Stellen zur Verfügung stehen. Diese Mitwirkung des DJI ist im Bundeshaushaltsplan ausdrücklich berücksichtigt. Das DJI hat deshalb auch die Geschäftsführung für den 4. Familienbericht. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 100 und 101): Wie hoch ist das finanzielle Gesamtvolumen der Kindergeldzahlungen von 1983 bis einschließlich 1987 anzusetzen, wenn die jetzige Rechtslage den Berechnungen zugrunde gelegt wird? Welches zusätzliche Finanzvolumen müßte jährlich, unter Berücksichtigung der rückläufigen Geburtenzahlen, ab 1988 eingesetzt werden, wenn die Kindergeldzahlungen grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gewährt würden und für das erste Kind eine Erhöhung um 25 DM pro Monat erfolgte und für alle weiteren Kinder um 50 DM? Zu Frage 100: Der Kindergeldaufwand — ohne Verwaltungskosten — betrug 1983 15,075 Milliarden DM. Er dürfte auf der Grundlage des geltenden Rechts im Jahr 1984 14,615 Milliarden DM, im Jahr 1985 13,850 Milliarden DM, im Jahr 1986 13,280 Milliarden DM, im Jahr 1987 12,700 Milliarden DM betragen. Zu Frage 101: Die von Ihnen genannten Kindergeldverbesserungen würden den Kindergeldaufwand für 1988 um annähernd 5,7 Milliarden DM erhöhen. 5788* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn) (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 102 und 103): Ist es richtig, daß die Bundesregierung in dem Entwurf für die Novelle der Trinkwasserverordnung bei den Parametern für chlorierte Kohlenwasserstoffe und für Pestizide die in der EG-Richtlinie von 1980 genannten Richtwerte bzw. Höchstkonzentrationen überschreitet bzw. keine Höchstkonzentration oder keinen Richtwert nennt, und welche Begründung führt die Bundesregierung dafür an? Inwieweit ist der Entwurf für die Novelle der Trinkwasserverordnung dann mit der am 22. Februar 1984 in der Fragestunde der 55. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages gemachten Aussage, daß die Bestimmungen der EG-Richtlinie ab Mitte 1985 zum Tragen kommen sollen, in Übereinstimmung zu bringen, und auf welche Weise will die Bundesregierung dann das Vorkommen von chlorierten Kohlenwasserstoffen und Pestiziden im Trinkwasser auf eine für den Verbraucher ungefährliche Konzentration, wie in der EG-Richtlinie vorgesehen, begrenzen? Zu Frage 102: Die Bundesregierung setzt die TrinkwasserRichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in die Trinkwasserverordnung und eine parallel dazu entwickelte Richtlinie des Bundesgesundheitsamtes um. Im Falle chlorierter Kohlenwasserstoffe gibt die Europäische Gemeinschaft keine umzusetzende Höchstkonzentration vor. Hier geht die Trinkwasserverordnung weiter und setzt für einige Lösungsmittel aus dieser chemischen Klasse Grenzwerte ein. Die Grenzwerte für Pestizide, die in der EGRichtline zu finden sind, werden in der BGA-Richtline übernommen. Dies ist angesichts der Vielzahl in Betracht kommender Pestizide, ihrer Konzentration zum Teil im Grenzbereich der Meßbarkeit wie des Meßaufwandes, angemessen. Für das Vorliegen anderer Stoffe im Trinkwasser, die z. B. aus der großen Gruppe chlorierter Kohlenwasserstoffe nicht in dem Entwurf der novellierten Trinkwasserverordnung aufgeführt sind, gilt nach § 2 Abs. 2 des Entwurfs der novellierten Trinkwasserverordnung, daß sie nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, bei denen eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist. Zu Frage 103: Wie bereits gesagt, wird der Verbrauch mit den dargestellten Einstufungen chlorierter Kohlenwasserstoffe und der Pestizide in der Trinkwasserverordnung und der BGA-Empfehlung und der Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 Trinkwasserverordnung geschützt. Wir gehen nach wie vor davon aus, daß durch unsere Maßnahmen die EG-Richtlinie, wie am 22. Februar d. J. gesagt, umgesetzt wird. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 104): Hat die Bundesregierung die behaupteten Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Kleinkinder — Tod infolge Pseudo-Krupp-Erkrankung — geprüft, und hat sie insbesondere die in Oberfranken der Luftverschmutzung zugeschriebenen Todesfälle in ihre diesbezüglichen Betrachtungen einbezogen? Die Bundesregierung hat das Bundesgesundheitsamt beauftragt, im Rahmen eines WHO-Meetings Anfang Juli d. J. in Berlin auch die Frage zu prüfen, in welchem Zusammenhang Pseudo-Krupp und Luftverschmutzung stehen können. Als Material dafür stehen Ergebnisse wissenschaftlicher Studien, kompetente Meinungsäußerungen und mehr oder weniger lokale Beobachtungen zur Verfügung,. so auch die aus Oberfranken. Bei einem Gespräch am 19. Juni d. J. von Eltern-Initiativen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wurde vereinbart, über das Bundesgesundheitsamt bemüht zu sein, lokale Zählungen und Beobachtungen stärker als bisher abzustimmen und verfügbar zu machen. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß nach bisherigen Informationen der Todesfall durch Pseudo-Krupp früher wie heute ein recht seltenes Ereignis ist, wobei gelegentlich Verwechselungen mit Fällen von Plötzlichem Kindstod vorkommen. Mit der Problematik des Plötzlichen Kindstodes wird sich das WHO-Meeting ebenfalls befassen. Anlage 30 Antwort des Pari. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 105): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus vorliegenden örtlichen Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Luftverunreinigung und Pseudo-KruppErkrankungen, insbesondere für die zulässigen Belastungsgrenzen nach der TA Luft? Die Bundesregierung verfolgt bereits seit längerem mit großer Aufmerksamkeit in- und ausländische Beobachtungen über die Pseudo-Krupp-Erkrankungen, ihre verschiedenen Formen und die Zusammenhänge ihres Auftretens. Am 19. Juni 1984 fand auf Einladung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit ein Gespräch mit Vertretern von mehr als 30 PseudoKrupp-Eltern-Initiativen statt. Diese unterrichteten Minister Dr. Geißler und die anwesenden Wissenschaftler des Bundesgesundheitsamtes über die Beobachtungen der Betroffenen beim Auftreten des Pseudo-Krupp. Die Ergebnisse werden mit in ein Expertengespräch der Weltgesundheitsorganisation einfließen. Dieses Expertengespräch über Luftschadstoffe und deren mögliche Einwirkung auf die menschliche Gesundheit findet auf Initiative des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 3. bis 6. Juli 1984 im Bundesgesundheitsamt mit internationaler Beteiligung statt. In dem WHO-Meeting werden auch Pseudo-Krupp und die hierzu vorliegenden Studien und Veröffentlichungen behandelt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 5789* Die Bundesregierung wird die Ergebnisse des WHO-Meetings im Hinblick auf gesundheitspolitische Konsequenzen und auf Maßnahmen im Umweltschutzbereich sorgfältig auswerten. Sie wird über diese Ergebnisse,. in den Ländern vorliegende örtliche Untersuchungen und weitere bereits angelaufene oder beabsichtigte Studien sowie über notwendige Maßnahmen mit den Ländern auch auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz beraten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Berschkeit (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 106 und 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Touristen, die mit einem Omnibus in das EG-Land und unseren NATO-Verbündeten Großbritannien einreisen, sich einer schikanösen und entwürdigenden Einreiseprozedur unterwerfen müssen? Was gedenkt die Bundesregierung gegen diese für westliche Demokratien unübliche Grenzabfertigung zu unternehmen? Zu Frage 106: Der Bundesregierung ist bekannt, daß über die Abfertigungsumstände im grenzüberschreitenden Kraftomnibusverkehr mit Großbritannien an bestimmten Grenzübergangsstellen von Reisenden und Verkehrsunternehmen Klage geführt wird. Zu Frage 107: Die Bundesregierung setzt sich sowohl in internationalen Gremien wie auch in bilateralen Verhandlungen für den Abbau von unnötigen administrativen Hindernissen an den Grenzen ein. Dies gilt auch hinsichtlich des deutsch-britischen Straßenpersonenverkehrs mit Kraftomnibussen. Bei der letzten Sitzung der gemischten Kommission hat die britische Seite überzeugend dargelegt, daß die Bemühungen der britischen Regierung, zu einer verbesserten Abfertigung der Fahrgäste zu kommen, bereits Früchte getragen haben. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen, schrittweise zu Verbesserungen bei den Grenzabfertigungen zu kommen, fortsetzen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 108): Hat die Bundesregierung bei der Entscheidung der Deutschen Bundesbahn, auf dem Zug Berlin-Hof-München (9.02 Uhr ab Bahnhof Zoo) den Speisewagen abzuschaffen, mitgewirkt, und sind dabei die berlin- und deutschlandpolitischen Aspekte dieser Rationalisierungsmaßnahme berücksichtigt worden? Die Deutsche Bundesbahn (DB) entscheidet über ihre Angebotsgestaltung in eigener, unternehmerischer Verantwortung. Erfahrungen der DB mit anderen Zügen des Berlin-Verkehrs lassen erwarten, daß die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgte Umstellung auf eine Abteilbedienung mit Minibar der Nachfrage im D 308/309 sogar besser gerecht wird. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1656 Fragen 109 und 110): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Betriebsplan für die Edertalsperre so zu ändern, daß der Hochwasserschutz eine höhere Priorität als bisher erhält, so daß bei nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Niederschlägen schneller und wirkungsvoller reagiert werden kann, als das offenbar im Rahmen des gegenwärtigen Betriebsplanes möglich ist? Ist die Bundesregierung bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß für die vom Hochwasser betroffene Bevölkerung der Hochwasserschutz erste Priorität hat, und welche Schlußfolgerungen werden daraus gezogen, auch wenn vor 70 Jahren beim Bau der Edertalsperre andere Zweckbestimmungen im Vordergrund standen? Für die vorn Hochwasser betroffene Bevölkerung hat der Hochwasserschutz besondere Priorität. Der Hochwasserschutz fällt jedoch nicht in den Aufgabenbereich der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, sondern in die Kompetenz der Bundesländer. Soweit die Bewirtschaftung der Edertalsperre angesprochen ist, gilt folgendes: Die in den Jahren 1908 bis 1914 zur Speisung des Mittellandkanals erbaute Edertalsperre wird von der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes verwaltet. Hierbei werden auch Landesaufgaben berücksichtigt, wie — Hochwasserschutz im Eder-, Fulda- und Wesergebiet sowie — Erhöhung des Niedrigwassers der Weser zur Verbesserung der Wassergüte. Diese Belange der Landeskultur und der Wasserwirtschaft werden im Einvernehmen mit dem Land Hessen auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Regierungspräsidenten in Kassel vom 21. Januar 1966 gewahrt. Im Laufe der Zeit haben sich an der Talsperre die Fischerei, der Wassersport und insbesondere der Fremdenverkehr lebhaft entwickelt. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung könnte mehr Stauraum zur Aufnahme von Hochwasser schaffen. Sie müßte allerdings dazu den Stauspiegel in der Talsperre erheblich absenken. Dieses würde jedoch, wie sich schon zu Niedrigwasserzeiten in der Vergangenheit ergab, die vom Land zu wahrenden öffentlichen Interessen beeinträchtigen, z. B. Fischerei, Wassersport und regionale Wirtschaftsstruktur; d. h. Fremdenverkehr und Personenschifffahrt auf der Oberweser. Deshalb müßte bei einer Änderung der gegenwärtigen Prioritätenfolge im Hinblick auf einen besseren Hochwasserschutz das 5790* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984 Land Hessen die öffentlichen Interessen neu bewerten und dann ggf. initiativ werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1656 Fragen 111 und 112): Wie hoch wären schätzungsweise die Einnahmen bei Einführung von Autobahngebühren auf bundesdeutschem Netz unter Zugrundelegung von Gebühren auf französischen Autobahnen und unter Abzug der in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Kraftfahrzeugsteuer? Wie will die Bundesregierung weiterhin Einfluß auf unsere westeuropäischen Nachbarn nehmen mit dem Ziel, Autobahn- und Straßenbenutzungsgebühren abzuschaffen? Zu Frage 111: Die Bundesregierung hat wiederholt klargestellt, daß in der Bundesrepublik Deutschland auch zukünftig Autobahngebühren nicht erhoben werden. Die hypothetische Frage nach der Höhe des Aufkommens aus einer Autobahngebühr auf der Grundlage der französischen Gebührenstruktur und unter Abzug der in der Bundesrepublik erhobenen Kraftfahrzeugsteuer, kann zur Zeit nicht beantwortet werden, weil — der Gegenstand der Gebühr nicht definiert ist und — die verschiedenen französischen Autobahngesellschaften unterschiedliche Gebühren verlangen. Zu Frage 112: Die Bundesregierung wird sich wie bisher in bilateralen und multilateralen Gesprächen sowie in den zuständigen internationalen Gremien für den Abbau von Autobahn- und Straßenbenutzungsgebühren einsetzen. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß Fortschritte in dieser Frage nicht kurzfristig und nur mit Unterstützung unserer Partnerländer zu erreichen sein werden. Als Anzeichen einer Neubesinnung in Europa kann in diesem Zusammenhang die Ankündigung des französischen Verkehrsministers angesehen werden, in Frankreich bestehende Autobahngebühren schrittweise abzubauen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erika Hickel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Ich bin zu Ende. Geht die Frage noch?


Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Catenhusen, bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolf-Michael Catenhusen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Dr. Hickel, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß eine Abwägung von Chancen und Risiken sicherlich nicht nur für mich, sondern für viele andere Kollegen in diesem Hause einen offenen Abwägungsprozeß bedeutet, an dessen Ende auch eine Erkenntnis stehen kann, daß wegen prinzipieller Nichtbeherrschbarkeit eine oder mehrere Anwendungsmöglichkeiten dieser Technik auszuschließen sind? Sind Sie ferner bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß eine Enquete-Kommission nur dann sinnvoll ist, wenn die erkennbar vorhandenen unterschiedlichen Positionen in der Gesellschaft in einem offenen Dialog miteinander abgewogen werden können? Ich möchte als letztes die Frage stellen: Frau Hickel, sind Sie nicht



    Catenhusen
    eigentlich nach dieser Rede der Meinung, daß Sie auf Ihre Teilnahme an der Enquete-Kommission verzichten und bei Ihrer ursprünglichen Position bleiben sollten, die Sie in den Haushaltsberatungen im Forschungsausschuß vertreten haben in der Form, daß Sie dort gefordert haben, daß die gentechnologische Forschung grundsätzlich gestoppt werden soll?