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ID1007727100

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 77. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1984 Inhalt: Wiederwahl des Abg. Dr. Czaja und des Herrn Walter Haack (Bonn) zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 5575A Wahl des Abg. Zierer zum Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 5575 B Änderung des Beschlusses betr. Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 10/147 (neu) (Benzinbleigesetz) an Ausschüsse Erweiterung der Tagesordnung . . 5575 B, 5701 A Aktuelle Stunde betr. die Ausweitung des Golfkrieges und die Verantwortung der Rüstungsexportländer Schily GRÜNE 5575 D Repnik CDU/CSU 5576 B Wischnewski SPD 5577 B Schäfer (Mainz) FDP 5578 A Petersen CDU/CSU 5578 D Brück SPD 5579 B Genscher, Bundesminister AA 5580 A Dr. Soell SPD 5581 A Klein (München) CDU/CSU 5581 D Gansel SPD 5582 B Schwarz CDU/CSU 5583 A Reents GRÜNE 5583 D Stobbe SPD 5584 D Klein (München) CDU/CSU 5585 A Fortsetzung der Beratung des Dritten Immissionsschutzberichts der Bundesregierung hier: Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN (Abstimmung) — Drucksache 10/1587 — Schmidbauer CDU/CSU 5585 C Dr. Hauff SPD 5586 B Baum FDP 5587 A Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 5587 C Eidesleistung des Bundesministers für Wirtschaft Präsident Dr. Barzel 5588 C Dr. Bangemann, Bundesminister für Wirtschaft 5588 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Ergebnissen des Weltwirtschaftsgipfels in London und zum EG-Gipfel in Fontainebleau in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Die zukünftige Finanzierung der Gemeinschaft — Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1984 Die zukünftige Finanzierung der Gemeinschaft: Vorschlag für einen Beschluß über die eigenen Mittel — Drucksachen 10/358 Nr. 48, 10/329, 10/1583 — Dr. Kohl, Bundeskanzler 5589 B Schmidt (Hamburg) SPD 5596 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 5604A Frau Kelly GRÜNE 5607 D Dr. Haussmann FDP 5610 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 5613 D Roth SPD 5621 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 5624 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" — Drucksache 10/1369 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/1603 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1605 — Frau Männle CDU/CSU 5645 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 5647 C Eimer (Fürth) FDP 5650 B Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG . 5651C Frau Schoppe GRÜNE 5654 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuß nach Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes zu den Anträgen — der Fraktion der SPD und des Anschlußantrages der Fraktion DIE GRÜNEN vom 20. Januar 1984 zur Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung Dr. Wörner, General Dr. Kießling zu entlassen — der Fraktion der CDU/CSU und des Anschlußantrages der Fraktion der FDP vom 20. Januar 1984 zur Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Zurruhesetzung des Generals a. D. Dr. Kießling — Drucksache 10/1604 — Wimmer (Neuss) CDU/CSU 5657 B Dr. Klejdzinski SPD 5660 C Ronneburger FDP 5663 A Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 5666 A Dr. Wittmann CDU/CSU 5669 B Jungmann SPD 5673 B Bastian fraktionslos 5676 C Horn SPD 5678 A Francke (Hamburg) CDU/CSU 5680 B Dr. Vogel SPD 5684 B Rühe CDU/CSU 5686 D Beratung der Sammelübersicht 35 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1556 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1557 — Reuter SPD 5687 D Dr. Göhner CDU/CSU 5688 B Krizsan GRÜNE 5689 A Neuhausen FDP 5689D, 5693 A Kirschner SPD 5690 C Jagoda CDU/CSU 5691 C Frau Nickels GRÜNE 5692 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksache 10/1475 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/1592 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1593 — Berger CDU/CSU 5694 C Heistermann SPD 5696 A Kleinert (Marburg) GRÜNE 5697 C Dr. Weng FDP 5699 A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 5699 C Frau Nickels GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 5700 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Initiativen zur Abrüstung und Rüstungskontrolle — Drucksache 10/1298 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1984 III Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Abrüstungsinitiative aus vier Kontinenten — Drucksache 10/1573 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Nichtaufhebung der WEU-Rüstungsbeschränkungen — Drucksache 10/1624 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Sicherheits- und Rüstungskontrollpolitik — Drucksache 10/1674 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Reents und der Fraktion DIE GRÜNEN Aufhebung der Herstellung von weitreichenden Raketen und strategischen Bombern auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1685 — Dr. Scheer SPD 5701 B Wilz CDU/CSU 5703 A Gansel SPD 5705 C Dr. Feldmann FDP 5708 B Reents GRÜNE 5710 B Möllemann, Staatsminister AA 5713A Zur Geschäftsordnung Dr. Bötsch CDU/CSU 5716 B Reents GRÜNE 5716 B Gansel SPD 5717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Steuerbereinigungsgesetzes 1985 — Drucksache 10/1636 — Gattermann FDP (zur GO) 5718A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Strafverfahrensgesetzes 1984 — Drucksache 10/1313 — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen — Drucksache 10/1162 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1658 — Müller (Wesseling) CDU/CSU 5718 C Glombig SPD 5720 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 5721 C Frau Potthast GRÜNE 5722 B Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . 5723 D Fragestunde — Drucksachen 10/1656 vom 22. Juni 1984 und 10/1682 vom 27. Juni 1984 — Situation der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR DringlAnfr 27.06.84 Drs 10/1682 Bahr SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 5627 A ZusFr Bahr SPD 5627 A ZusFr Werner CDU/CSU 5627 D ZusFr Schulze (Berlin) CDU/CSU . . . 5627 D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 5628 A ZusFr Reddemann CDU/CSU 5628 A ZusFr Heimann SPD 5628 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5628 C ZusFr Hauck SPD 5628 C ZusFr Menzel SPD 5628 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 5629A ZusFr Büchler (Hof) SPD 5629 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 5629 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5629 C ZusFr Lutz SPD 5629 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 5630 A Unterschied zwischen einem „Anhänger der Todesstrafe" und einem „Befürworter der Wiedereinführung der Todesstrafe"; Bestellung von Dr. Richard Jaeger zum Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen MdlAnfr 26, 27 22.06.84 Drs 10/1656 Klein (Dieburg) SPD Antw StMin Dr. Mertes AA 5630 B ZusFr Klein (Dieburg) SPD 5630 C ZusFr Lambinus SPD 5630 D ZusFr Reddemann CDU/CSU 5631 C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 5632A ZusFr Heyenn SPD 5632 A ZusFr Frau Blunck SPD 5632 A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1984 Freigabe des Films „Die weiße Rose" für Aufführungen in Goethe-Instituten MdlAnfr 28 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Rose CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 5632 B ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 5632 C ZusFr Schwenninger GRÜNE 5632 D ZusFr Würtz SPD 5633 A Derzeitiger Aufenthalt und Gesundheitszustand des Ehepaares Sacharow-Bonner; Reaktion sowjetischer Behörden auf die Forderungen nach Genehmigung der Ausreise MdlAnfr 29 22.06.84 Drs 10/1656 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 5633 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5633 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5633 D Verstoß Staatsministers Möllemann gegen die Bestimmungen des Bundesministergesetzes durch seine geschäftlichen Aktivitäten MdlAnfr 30 22.06.84 Drs 10/1656 Würtz SPD Antw StMin Dr. Mertes AA 5633 D ZusFr Würtz SPD 5634 B ZusFr Dr. Weng FDP 5634 C ZusFr Klein (Dieburg) SPD 5634 C ZusFr Bahr SPD 5634 C ZusFr Frau Blunck SPD 5634 D ZusFr Herterich SPD 5635 A ZusFr Verheugen SPD 5635 B Verletzung der KSZE-Schlußakte durch Störungen von Sendungen der Deutschen Welle durch sowjetische, bulgarische und tschechoslowakische Sender MdlAnfr 31 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 5635 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5636 B Rückgang der Zahl genehmigter Familienzusammenführungen für Deutsche aus den Oder-Neiße-Gebieten MdlAnfr 32 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 5636 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5637 A ZusFr Jungmann SPD 5637 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5637 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5637 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 5637 D Unterbindung der Einfuhr von Meeresschildkröten und -produkten aus Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland; Einfuhr von Meeresschildkrötenprodukten von der Karibik-Insel La Réunion nach Frankreich MdlAnfr 65, 66 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Gallus BML 5638 B ZusFr Frau Blunck SPD 5638 C ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 5638 D ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . 5639 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 5639 C Einhaltung des Einfuhrverbots für Meeresschildkröten und -produkte beim Wegfall der Grenzkontrollen in der EG MdlAnfr 67 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Weng FDP Antw PStSekr Gallus BML 5639 D ZusFr Dr. Weng FDP 5640 A ZusFr Frau Blunck SPD 5640 B ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 5640 B Strafandrohung für die illegale Einfuhr von Tieren und Pflanzen der vom Aussterben bedrohten Arten im Rahmen der Novellierung des Artenschutzgesetzes MdlAnfr 68 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Weng FDP Antw PStSekr Gallus BML 5640 C ZusFr Dr. Weng FDP 5640 C ZusFr Frau Blunck SPD 5640 D Einfuhrverbot für Meeresschildkröten und -produkte in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 69, 70 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Gallus BML 5641 A ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 5641A ZusFr Frau Blunck SPD 5641 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . 5642 C Durchführung von Kontrollen zur Verhinderung der Einfuhr von Meeresschildkröten und -produkten innerhalb der EG MdlAnfr 72 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE Antw PStSekr Gallus BML 5642 D ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . 5642 D ZusFr Frau Blunck SPD 5643 A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1984 V Ökologische Auswirkungen der durch Verringerung der Milchproduktion verursachten Betriebsstillegungen im bayerischen Grenzland MdlAnfr 74 22.06.84 Drs 10/1656 Verheugen SPD Antw PStSekr Gallus BML 5643 B ZusFr Verheugen SPD 5643 B ZusFr Frau Blunck SPD 5643 C ZusFr Eigen CDU/CSU 5643 D ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 5643 D Situation der Forstwirtschaft in den vom Waldsterben betroffenen Gebieten Ostbayerns MdlAnfr 75 22.06.84 Drs 10/1656 Verheugen (Kulmbach) SPD Antw PStSekr Gallus BML 5644 A ZusFr Verheugen SPD 5644 B Entwicklung der Waldschäden in Ostbayern MdlAnfr 76 22.06.84 Drs 10/1656 Stiegler SPD Antw PStSekr Gallus BML 5644 C ZusFr Frau Blunck SPD 5644 D ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . 5644 D Nächste Sitzung 5725 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5726* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Juni 1984 5575 77. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 29. 6. Antretter * 29. 6. Frau Dr. Bard 29. 6. Böhm (Melsungen) * 28. 6. Büchner (Speyer) * 29. 6. Conradi 29. 6. Dr. Enders * 29. 6. Frau Fischer 29. 6. Dr. Glotz 28. 6. Haase (Fürth) * 29. 6. Dr. Hackel * 28. 6. Dr. Häfele 28. 6. Haehser 29. 6. Frau Hoffmann (Soltau) 29. 6. Dr. Holtz ** 29. 6. Jäger (Wangen) * 29. 6. Junghans 29. 6. Kittelmann * 29. 6. Dr. Kunz (Weiden) 29. 6. Lenzer * 29. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 29. 6. Dr. Müller * 29. 6. Neumann (Bramsche) * 29. 6. Pohlmann 29. 6. Polkehn 29. 6. Porzner 29. 6. Reddemann * 29. 6. Dr. Rumpf * 29. 6. Saurin 29. 6. Schlatter 29. 6. Schmidt (München) * 29. 6. Schulte (Unna) * 29. 6. Schwarz * 29. 6. Seehofer 28. 6. Seiters 29. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 29. 6. Verheyen (Bielefeld) 29. 6. Vogt (Kaiserslautern) * 29. 6. Voigt (Sonthofen) 29. 6. Weiskirch (Olpe) 29. 6. Weiß 28. 6. Dr. Wulff * 29. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe der Interparlamentarischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Ursula Männle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf vor Eintritt in meine Rede im Auftrag des Berichterstatters Werner kurz sagen, daß sich in der Drucksache 10/1603 ein kleiner Druckfehler eingeschlichen hat. Auf der Seite 9, linke Spalte, zweitletzter Abschnitt, letzte Zeile, fehlt das Wörtchen „nicht". Es muß heißen:
    ... zur Errichtung der Stiftung nicht schon jetzt zu tun.
    Dies wollte ich berichtigen.
    Meine Damen und Herren, die Diskussion um die Errichtung einer Bundesstiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" kann nicht losgelöst von einer allgemeinen Beurteilung des § 218 des Strafgesetzbuches gesehen werden. Von der jeweiligen grundsätzlichen Position zur Abtreibung hängt es ab, ob die Errichtung dieser Stiftung befürwortet oder abgelehnt wird.
    Wie es unsere Verfassung bestimmt und im Urteil aus dem Jahre 1975 ausdrücklich festgehalten ist, genießt grundsätzlich der Lebensschutz der Leibesfrucht für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren. Wer abtreibt, handelt unrecht. Unser Grundgesetz gebietet diese rechtliche Mißbilligung des Schwangerschaftsabbruches. Es gebietet aber auch umfassende Maßnahmen für das ungeborene Leben, in denen sich der Staat schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen hat. Die vom Gesetz seit 1976 zugelassene Straffreiheit in begrenztem Maße und die von der Krankenkasse vorgenommene Finanzierung mögen manche Kreise dazu verführen, anzunehmen, beim Schwangerschaftsabbruch handle es sich um den gleichen sozialen Vorgang wie etwa den Gang zum Arzt zwecks Heilung einer Krankheit oder gar um eine rechtlich irrelevante Alternative zur Empfängnisverhütung. — Ich muß sagen: Dem ist nicht so.
    Wir Frauen von der CDU/CSU haben, seitdem wir den Gruppenantrag einiger unserer Fraktionskollegen auf Streichung der Finanzierung von Abtreibungen aufgrund sozialer Indikationen durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht mitunterzeichnet haben, neben zum Teil diffamierender Kritik aus den eigenen Reihen, auch Beifall von der falschen Seite bekommen. Dies haben wir nicht gewollt und empfinden es als mißlich, denn wir haben unsere ablehnende Haltung gegenüber Abtreibungen nie geändert. Wir sind grundsätzlich gegen jede Abtreibung aus sozialer Notlage. Dies möchten wir noch einmal klar zum Ausdruck bringen.
    Was aber wollen wir als CDU/CSU? Wir wollen helfen, nicht strafen. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, daß die Gesellschaft — letztlich heißt das: vielleicht wir alle — Frauen im Konfliktsituationen keine andere Alternative anzubieten vermag als abzutreiben. Mit der Errichtung der Bundesstiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" soll werdenden Müttern in Not durch schnelle, durch unbürokratische finanzielle Hilfe die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden. Aus Bayern wissen wir, die wir schon seit längerer Zeit Erfahrungen mit einer entsprechenden Landesstiftung haben, daß auf diesem Wege



    Frau Männle
    Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
    Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, daß ich gerade an dieser Stelle, da ich die bayerische Stiftung erwähnt habe, und auch von diesem Platze aus einen Dank ausspreche. Er gilt der verstorbenen Kuratoriumsvorsitzenden der bayerischen Stiftung, der so jäh mitten aus dem Leben gerissenen Frau Marianne Strauß. Sie war es, die sich für die Hilfen für Frauen in Notsituationen einsetzte, die junge Familien spontan und unkonventionell unterstützte, die vom Schutz des Lebens und des ungeborenen Lebens nicht nur redete, sondern ganz massiv aktiv handelte. Ich meine, sie gab damit ein Beispiel für uns alle.
    Die neu zu errichtende Bundesstiftung ermöglicht es, direkt und kurzfristig Hilfe zu leisten, und zwar zugeschnitten auf die jeweils individuelle Notlage, in der sich die Frau befindet oder in die sie durch die Geburt kommen kann. Die in Not geratene Schwangere erhält also — über mögliche Rechtsansprüche hinausgehend — unbürokratische Hilfen, die sonst schwer möglich wären, ohne daß sie weitere Stellen aufsuchen muß.
    Die von der Stiftung bereitgestellte Zuwendung ist also nicht als Ersatz für bisherige Leistungen anzusehen, sondern stellt eine Ergänzung sowie eine bessere Ausstattung der vorhandenen Einrichtungen dar. Die Bundesstiftung vergibt keine Almosen, obwohl dies von Kritikern der Stiftung häufig herabsetzend so behauptet wird. Ich meine, es sind durchaus echte Hilfen. Oder glauben Sie etwa nicht, daß eine Familie, deren Wohnverhältnisse unzumutbar geworden sind, die Möglichkeit, eine Kaution für eine neue Wohnung zu erhalten, als eine Hilfe ansieht? Ist es denn keine echte Hilfe, daß ein junges Mädchen kurzfristig an einem anderen Ort leben kann, wenn seine Eltern in der Konfliktsituation leider versagen?
    Für mich ist es äußerst befremdend, wenn eine ablehnende Haltung gerade von Beratern in anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen eingenommen wird, die sich doch vom Gesetz her zum Anwalt des ungeborenen Lebens machen sollen. Unter dem vermeindlichen Vorwand, die Frau nicht zu beeinflussen, sondern sie zu befähigen, eine Entscheidung zu treffen, beziehen viele Berater selbst keine Position. Sie informieren, aber sie motivieren die werdende Mutter nicht zur Annahme des Kindes. Ich halte ein derartiges Beratungskonzept für untragbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nach meiner Auffassung haben die Beratungsstellen die Verpflichtung, der werdenden Mutter Mut zuzusprechen, das Kind auszutragen, und sie mit Rat und Hilfe zu unterstützen. Mein Dank gilt allen in den Beratungsstellen und in den Verbänden, die dies leisten, die nach diesem Konzept arbeiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, wir wissen aber auch alle, daß diese Hilfen durch die Bundesstiftung keine langfristigen Maßnahmen darstellen können.
    Eine entscheidende Senkung der Abbruchszahlen kann nur erwartet werden, wenn es gelingt, die Lebensbedingungen der Familien und Alleinerziehenden insgesamt so zu verbessern, daß die Geburt eines Kindes nicht zu unzumutbaren Belastungen führt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher die Entscheidung der Bundesregierung, die in diesen Tagen gefallen ist, den Familienlastenausgleich 1986 erheblich zu verbessern und bereits ab demselben Jahr ein Erziehungsgeld Müttern oder Vätern zukommen zu lassen, die sich der Erziehung ihrer Kinder widmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir lösen damit das Versprechen an die Wähler ein, die Wende auch in der Familienpolitik einzuleiten, sobald es die Haushaltslage zuläßt. Weitere Schritte müssen natürlich folgen. Ich denke insbesondere an die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Altersversorgung.
    Ich freue mich auch, daß das von den Frauen der CDU/CSU initiierte Konzept zum Schutz des ungeborenen Lebens und zur Verbesserung der Situation der Familien inzwischen Koalitionsantrag ist und in dieser Woche eingebracht wurde. Dies ist meines Erachtens ein ganz großer Schritt vorwärts zu einem Gesamtkonzept, in dem die Stiftung ein Mosaikstein ist, der durch vielfältige Maßnahmen ergänzt wird.
    Meine Damen und Herren, seit der Reform des § 218 im Jahre 1976 ist mehr und mehr aus dem öffentlichen Bewußtsein entrückt, daß, wer einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, unrecht tut. Diejenigen, die Abtreibung so plakativ propagieren und denen jedes Mittel der Beeinflussung in dieser Richtung recht ist, verkennen, daß sie mit ihrem Reklamieren, als ob es ein für die Frau einklagbares Recht auf Abtreibung gebe, auf diese Weise Schwangerschaftskonflikte individualisieren und dies zu lösen ausschließlich der einzelnen Frau überlassen.
    Daß sich aber eine Frau ein Kind nicht auszutragen in der Lage sieht, diese Entscheidung ist immer auch das Produkt ihrer Umwelt, ihres Partners, ihrer Eltern, ihrer Freunde, ihrer Nachbarn. Wer glauben machen will, daß das Recht der Frau auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit uneingeschränkt besteht, nach dem so furchtbaren Motto „Mein Bauch gehört mir", der steht nicht auf dem Boden unserer Verfassung und stellt sich außerhalb sittlicher Normen, ohne die kein Gemeinwesen leben kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Sich ein klares und deutliches Urteil zu erlauben bedeutet jedoch nicht, jemanden zu verurteilen. Wer nach bestem Wissen und Gewissen für sich entscheidet, ein Kind nicht austragen zu können, darf nicht aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden.

    (Beifall bei der FDP)

    Nur, die Mutter, der Vater und alle an dieser Entscheidung Beteiligten werden wissen, daß sie damit



    Frau Männle
    Schuld auf sich geladen haben, von der sie keine menschliche Instanz freisprechen kann.
    Wir haben uns seinerzeit mit Mehrheit dafür entschieden, daß mit den Mitteln der Strafe dieser schwere Konflikt nicht zu lösen ist. Strafe kann niemals Selbstzweck sein. Aber eines wird immer bleiben und durch nichts hinwegzudiskutieren sein: Mit der schweren Hypothek eines Schwangerschaftsabbruchs wird am meisten die Schwangere selbst belastet. Doch daraus einseitig nur ihr einen Vorwurf zu machen, ist pharisäerhaft.

    (Beifall bei der SPD)

    Ganz besonders der Vater und der Arzt müssen in die Auseinandersetzung einbezogen werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Aber letztlich auch wir sind mitverantwortich, daß Frauen, die sich in Schwangerschaftskonflikten befinden, nicht nein zu ihrem Kind sagen. Jedes aus sozialer Not abgetriebene Kind ist eine Bankrotterklärung des Staates und der Gesellschaft;

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

    jener Wohlfahrtsgesellschaft, in der wir uns recht behäbig eingerichtet haben und zu vergessen scheinen, daß jeder einzelne von uns Verantwortung für das Gemeinwesen trägt, Verantwortung auch für dieses werdende Leben.
    Lassen Sie mich dies noch ergänzen. Wir tragen auch für geborenes Leben Verantwortung.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir dürfen auch nicht jene verurteilen, die ihr Ja zum Kind gesprochen haben, z. B. ohne daß sie verheiratet sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

    Leider gibt es auch hier noch sehr viel Intoleranz. Wir dürfen auch nicht Familien als „asozial" ansehen, die sich für mehrere Kinder entscheiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

    Auch hier ist ein Einstellungswandel notwendig. Ich hoffe, daß er sich langsam fortsetzt.
    Meine Damen und Herren, unbeschadet erforderlicher Maßnahmen zur materiellen Hilfe für verheiratete wie für unverheiratete Frauen mit dem Ziel der Erhaltung ungeborenen Lebens und der Erleichterung der Annahme des Kindes in Schwangerschaftskonfliktsituationen liegt eine herausragende Aufgabe aber auch darin, die Bereicherung und Sinngebung der persönlichen Lebensgestaltung durch Kinder wieder verstärkt in den Vordergrund der allgemeinen Wertvorstellungen und des allgemeinen Bewußtseins zu rücken.
    Auch wir sind aufgerufen, unseren Beitrag dazu zu leisten. Ich würde mir wünschen, daß diese Stiftung so stark in Anspruch genommen wird, daß der Druck wächst, noch mehr für die werdende Mutter, für Familien und damit zum Schutz des Lebens zu tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schmidt (Nürnberg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Herren und Damen! Frau Professor Männle, ich bin Ihnen sehr dankbar, weil im Gegensatz zu der ersten Debatte, die wir zu diesem Thema geführt haben, aus Ihrem Beitrag, auch wenn wir uns über viele Wege nicht einig sind, eines deutlich geworden ist, nämlich das Verständnis für die betroffenen Frauen. In der ersten Debatte habe ich bedauerlicherweise den Eindruck gehabt, als ob hier von einigen Kollegen Frauen, die sich in der Notlage eines Schwangerschaftsabbruchs befinden, abseits gestellt werden sollen, als ob man diesen Frauen lockere Motive unterstellt.

    (Dolata [CDU/CSU]: Da haben Sie nicht hingehört!)

    — Schauen Sie sich die Zwischenrufe an. Hier wird es ganz deutlich. Ich bin froh, daß wir heute diese Rede von Ihnen gehört haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Unsere Bedenken gegen den vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung Mutter und Kind konnten in den Ausschußberatungen allerdings leider nicht ausgeräumt werden. Sie wurden teilweise sogar noch verstärkt.
    In der schwierigen Situation, heute hier erläutern zu müssen, warum wir finanzielle Leistungen ablehnen, betone ich hier wie vor vier Wochen auch: Auch wir wollen keine Schwangerschaftsabbrüche; auch wir sind uns mit Ihnen in dem Ziel einig; auch wir bejahen Hilfen für werdende Mütter, aber Hilfen, die diesen Namen verdienen, und das heißt an erster Stelle: Hilfen, die verläßlich sind.
    Wie sieht es mit der Verläßlichkeit dieser Hilfen aus?
    Erstens. Es besteht — wir haben das mehrfach gesagt — kein Rechtsanspruch auf sie. Sie sind für die betroffenen Frauen und Familien nicht kalkulierbar.
    Zweitens. Es hängt von Zufälligkeiten ab, ob eine Frau solche Hilfe überhaupt bekommt. Bei kirchlichen Beratungsstellen kann man annehmen: j a, bei kommunalen Beratungsstellen: in jedem Fall nein — das ist vom Gesetz so ausgeschlossen; das hat nichts mit dem Willen der Kommune zu tun — und bei Beratungsstellen der Träger freier Wohlfahrtspflege: je nach dem.
    Drittens. Es hängt von der Jahreszeit ab, ob Hilfen aus Stiftungsmitteln gewährt werden können. Der noch gefüllte Stiftungstopf am Jahresanfang, in der ersten Jahreshälfte, und die zunehmende Ebbe in den Kassen der Stiftung in der zweiten Jahreshälfte werden zwangsläufig dazu führen, daß völlig identische Notlagen sogar bei der gleichen Beratungsstelle unterschiedlich behandelt werden müssen, dies um so mehr, als Herr Minister Geißler in den Beratungen klargestellt hat — das begrüßten wir, dafür sind wir dankbar —, daß werdende Mütter auch dann Stiftungsmittel bekommen werden, wenn sie nicht die Absicht haben, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.



    Frau Schmidt (Nürnberg)

    Das heißt aber auf der anderen Seite, daß jede schwangere Frau in einer Notlage solche Mittel bekommen kann, sofern sie sich an eine Beratungsstelle wendet. Was das angesichts der sehr begrenzten finanziellen Ausstattung dieser Stiftung bedeutet, kann sich wohl jeder vorstellen. Die Mittel werden nach kürzester Zeit erschöpft sein.

    (Dolata [CDU/CSU]: Es gibt doch einen Reservefonds. Haben Sie das nicht gelesen?)

    — Schauen Sie sich das an. Unserer Einschätzung nach ist es so.
    Hilfen sollten nicht nur verläßlich, sie sollten auch gerecht sein. Wie sieht es nun mit der Gerechtigkeit dieser Stiftung aus? Herr Dr. Geißler hat mehrfach darauf hingewiesen, daß es ein bewährtes Rezept der Sozialpolitik sei, gesetzliche Ansprüche mit freiwilligen Leistungen, z. B. der Kommunen, zu kombinieren. Das ist mit Einschränkungen sicher richtig. Der wesentliche Unterschied solcher freiwilligen Leistungen der Kommunen und der der Stiftung besteht allerdings darin, daß die Freiwilligkeit von Leistungen der Kommunen ihre Grenzen in der Gleichbehandlung gleicher Tatbestände findet. Bei der Stiftung bedeutet Freiwilligkeit angesichts der begrenzten Ausstattung mit Mitteln, angesichts der ungleichen Behandlung durch die Beratungsstellen reine Willkür.

    (Dolata [CDU/CSU]: Ungleiche Behandlung durch die Beratungsstellen?)

    Zweitens. Daß eine Notlage vorliegt, setzt nach der dazugehörigen Verordnung voraus, daß das Einkommen die vierfache Höhe des Regelsatzes der Sozialhilfe nicht überschreiten wird. Wenn wir uns das praktisch anschauen, heißt das z. B.: Der schwangeren Sozialhilfeempfängerin in einer materiellen Notsituation, die sich mit Putzen ein paar Mark dazuverdienen will, wird die Sozialhilfe um diesen Betrag gekürzt. Die schwangere Sozialhilfeempfängerin, die sich an eine Beratungsstelle wendet, kann ein Mehrfaches dazubekommen, ohne daß Sozialhilfe gekürzt wird.
    Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Das ist nicht etwas, was ich ändern will. Aber wie mache ich der Betroffenen klar, daß ihr das wieder genommen wird, noch dazu vor dem Hintergrund der Sozialhilfekürzungen für Schwangere?
    Hilfe soll verläßlich, gerecht und wirksam sein. Wie steht es nun mit der Wirksamkeit dieser Stiftung? Die Stiftung soll Frauen in materiellen Notlagen helfen. Nicht etwa in sozialen Notlagen, Frau Professor Männle, wie das auch Herr Dr. Geißler fälschlicherweise oft gleichgesetzt hat. Eine materielle Notlage ist etwas anderes als eine soziale Notlage. Nun muß man, um wirksam helfen zu können, als erstes wohl die Ursachen der materiellen Notlagen festzustellen versuchen. Da kann ich Ihnen nochmals nicht ersparen, auf all das hinzuweisen, was Sie an den Familien und vor allem an den Frauen gespart haben.
    Ihre Familien- und Sozialpolitik ist die Ursache für eine Vielzahl von Notlagen, die jetzt entstehen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Sie haben doch die materielle Lage der Sozialhilfeempfängerinnen, die noch nie eine rosige war, zur Notlage werden lassen durch Kürzungen und Streichungen, durch verspätete und unzureichende Anpassungen.


    (Beifall bei der SPD)

    Sie und niemand anders haben doch durch Kürzungen beim Wohngeld — auch hier waren die Behinderten und alleinstehende Frauen mit Kindern die am stärksten Betroffenen — finanzielle Engpässe zur Notsituation verschärft. Sie haben die erwerbsunfähige Rentenbezieherin durch Streichung des Kindergeldzuschusses in der Renten- und Unfallversicherung doch erst zum Notfall werden lassen. Sie haben doch durch den BAföG-Kahlschlag und die Kürzung des Mutterschaftsurlaubsgeldes, durch die Veränderungen in der Erwerbsfähigkeitsrente, durch die gravierenden Einschnitte für Behinderte das Vertrauen der betroffenen Frauen empfindlich gestört und die Finanzkraft der Familien geschwächt.
    All diese Frauen und Familien wurden durch Ihre Politik der Umverteilung von unten nach oben in finanziell schwierige und manchmal ausweglose Situationen gebracht.

    (Frau Hürland [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch wohl selber nicht!)

    — Doch, das glaube ich, und das weiß ich auch.
    Annähernd 3 Milliarden DM haben Sie so eingesammelt. Und nun stellen Sie sich hin und sprechen von Ihren 50 Millionen DM jährlich als von einem kleinen, aber wichtigen familienpolitischen Baustein.

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Das ist er auch!)

    Herr Dr. Geißler oder Frau Karwatzki, Sie kommen mir vor wie einer, der einem Erdbebenopfer als erste Hilfe eine Topfpflanze bringt. Dieses familienpolitische Beben haben aber nicht Naturgewalten, nicht die sozialliberale Koalition, nicht dunkle Mächte verursacht, sondern alleine Ihre Regierung.

    (Beifall bei der SPD)

    Wirksame Hilfen müssen die Ursachen von Not beseitigen. Das heißt, die Familien- und Sozialpolitik muß wieder in den Stand vor Ihrer Kürzungsorgie versetzt werden.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Deshalb können die Hilfen der Stiftung nicht wirksam sein. Sei können nicht wirksam sein vor dem Hintergrund der materiellen Probleme, die Familien und Frauen in Not haben und die in dem Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe j a auch ganz richtig dargestellt sind: überhöhte Verschuldung, Wohnungsprobleme, zu hohe Mieten, Angst, den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu verlieren.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    Nun sagen Sie: Gemach, gemach, liebe Frau Schmidt, wir wollen ja das Haus um die Topfpflanze herum wiederaufbauen. Abgesehen davon, daß man



    Frau Schmidt (Nürnberg)

    sich über den Sinngehalt dieser Reihenfolge trefflich streiten kann: Schauen wir uns doch das Haus an, das Sie zu bauen gedenken! Einiges ist ja inzwischen schon ein bißchen deutlicher erkennbar, als es noch bei den Ausschußberatungen war.
    Erstens, die von mir gerade aufgezeigten Kürzungen bleiben bestehen. Zweitens, statt dessen sollen Familien durch Einführung von Kinderfreibeträgen und einen Kindergeldausgleich dort, wo keine Steuern bezahlt werden, entlastet werden. 5 bis 6 Milliarden DM sollen die Familien auf diesem Weg erhalten. Drittens, zusätzlich soll ein Erziehungsgeld eingeführt werden. Na, prima, könnte man sagen, 3 Milliarden DM gestrichen, 5 Milliarden, zwar ein bißchen sehr spät, zurückgegeben, bleibt unter dem Strich irgendwann einmal ein positiver Saldo.
    Nur, das Ganze hat ein Häkchen bzw. einen ganz ausgewachsenen Haken. Die Frauen und Familien in Notsituationen haben von diesen Maßnahmen überhaupt nichts. So werden für die Sozialhilfeempfängerinnen die Kürzungen bleiben, ohne daß sie eine müde Mark aus diesem Lastenausgleich zurückbekommen werden. So werden die Kürzungen für Familien mit Kindern in Ausbildung mit geringem Einkommen bleiben, und der Kindergeldausgleich wird nur einen Bruchteil dessen auffangen können. Es ist natürlich die Frage: Wer bekommt denn dann diese 5 Milliarden DM? Vor allem die, denen nichts gestrichen wurde, denn Leistung soll sich ja wieder lohnen. Das heißt auf gut deutsch, Mütter in Not werden auf unzureichende, freiwillige Almosen ohne Rechtsanspruch angewiesen bleiben, und der erste wichtige Baustein bleibt für diese Personengruppen auch gleichzeitig der letzte.

    (Beifall bei der SPD)