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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 76. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister a. D. Professor Dr. Dr. h. c. Siegfried Balke 5533 C Abwicklung der Tagesordnung 5534 A Glückwünsche zu den Geburtstagen des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) und des Präsidenten Dr. Barzel 5534 A Eintritt des Abg. Dr. Corterier in den Deut- schen Bundestag 5534 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksachen 10/1389, 10/1483 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 10/1643, 10/1653 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1676 — Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 5534 C Dr. Apel SPD 5536 D Paintner FDP 5541A Frau Dr. Vollmer GRÜNE 5543 B Kiechle, Bundesminister BML 5545 B Müller (Schweinfurt) SPD 5549 B Scheu CDU/CSU 5552 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Juli 1982 zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT" — Drucksachen 10/1082, 10/1147 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/1517 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1568 — Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot der Aussperrung — Drucksache 10/1635 — Stratmann GRÜNE 5556 B Dr. George CDU/CSU 5558 B Dreßler SPD 5560 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 5561 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1979 und 1980 — Drucksachen 9/1589, 10/358 Nr. 12, 10/1671 — Dr. Czaja CDU/CSU 5564 A Dr. Nöbel SPD 5565 B Dr. Hirsch FDP 5566 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 5567 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes — Drucksachen 10/1189, 10/1314, 10/1370 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/1634 — 5568 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Titels III der Gewerbeordnung und anderer gewerberechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/1125 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/1646 — 5569 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EG-Richtlinien Funkstörungen — Drucksache 10/1001 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/1516 — 5569 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes — Drucksache 10/629 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1598 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1602 — 5569 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes — Drucksache 10/1478 — 5570 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Preisangaben — Drucksache 10/1526 — 5570A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen — Drucksache 10/1618 — 5570A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Lesotho über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/1620 — 5570 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Mauretanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/1621 — 5570 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. Mai 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich auf dem Gebiet des Konkurs- und Vergleichs-(Ausgleichs-)rechts — Drucksache 10/1627 — 5570 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DtöKoVtr AG) — Drucksache 10/1628 — 5570 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Briefwechsel vom 29. April/ 4. Mai 1983 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride — Drucksache 10/1626 — 5570 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des Reduitgebäudes der Wilhelmsburg in Ulm — Drucksache 10/1614 — 5570 D Beratung der Übersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/1518 — 5570 D Beratung der Übersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/1582 — 5570 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 III Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Ausübung des Wahlrechts durch Bürger der Gemeinschaft, die nicht Staatsangehörige des Mitgliedstaates ihres ständigen Wohnsitzes sind, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament vom 14. bis 17. Juni 1984 — Drucksachen 10/846, 10/1324 — . . . 5571A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Sonnenenergie — Drucksachen 9/2054, 10/358 Nr. 100, 10/1454 — 5571 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 10 ha großen Teilfläche des bundeseigenen Geländes in Feldmoching an die Landeshauptstadt München — Drucksachen 10/1195, 10/1511 — . . . 5571 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Anwendung des Beschlusses 83/200/EWG zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen des Neuen Gemeinschaftsinstruments Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen — Drucksachen 10/1051 Nr. 19, 10/1512 — 5571 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 75/327/ EWG zur Sanierung der Eisenbahnunternehmen und zur Harmonisierung der Vorschriften über die finanziellen Beziehungen zwischen diesen Unternehmen und den Staaten Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1107/70 des Rates über Beihilfen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr — Drucksachen 10/1005 Nr. 8, 10/1540 — 5571 D Fragestunde — Drucksache 10/1656 vom 22. Juni 1984 — Neueinrichtung von Referaten für Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung im Bundesbauministerium sowie Zahl der Bediensteten; Einsparungen durch die Verwirklichung der erarbeiteten Vorschläge MdlAnfr 2, 3 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Sperling SPD Antw StSekr von Loewenich BMBau . . 5515 B ZusFr Dr. Sperling SPD 5515 D ZusFr Stiegler SPD 5516 B Angleichung der Grenzen der Fernsprechnahbereiche an die kommunalen Verwaltungsgrenzen MdlAnfr 9, 10 22.06.84 Drs 10/1656 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr Rawe BMP 5516 D ZusFr Stiegler SPD 5517 C ZusFr Dr. Sperling SPD 5517 C Zusammenhang zwischen den rechtsradikalen Gruppen „Europäische Verbindungsstelle der Nationalen Kräfte" und „Europäische Neuordnung" in der Schweiz MdlAnfr 33 22.06.84 Drs 10/1656 Sielaff SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5518 B ZusFr Sielaff SPD 5518 C Äußerungen von Michael Kühnen über die Begleitumstände seines Grenzübertritts in die Schweiz sowie Maßnahmen gegen den Aufbau einer europäischen faschistischen Bewegung MdlAnfr 34, 35 22.06.84 Drs 10/1656 Peter (Kassel) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5518 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 5519A ZusFr Sielaff SPD 5519 D Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers in Ostbayern in den letzten fünf Jahren; Verringerung künftiger Nitratbelastungen MdlAnfr 38, 39 22.06.84 Drs 10/1656 Kißlinger SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5520 A ZusFr Stiegler SPD 5520 B ZusFr Frau Blunck SPD 5520 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 5521 A Bekämpfung der Luft- und Wasserverschmutzung in Ostoberfranken gemeinsam mit der DDR und CSSR MdlAnfr 42, 43 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. de With SPD IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5521 A ZusFr Dr. de With SPD 5521 B ZusFr Verheugen SPD 5522 A ZusFr Büchler (Hof) SPD 5522 B ZusFr Stiegler SPD 5522 B Schadstoffbelastung der Luft in Ostbayern in den letzten fünf Jahren; Verhinderung weiterer Schadstoffbelastungen MdlAnfr 40, 41 22.06.84 Drs 10/1656 Gerstl (Passau) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5523 C ZusFr Gerstl (Passau) SPD 5524A ZusFr Stiegler SPD 5524 A ZusFr Büchler (Hof) SPD 5524 B Kooperationsvertrag mit der CSSR und der DDR zur Beseitigung von Umweltschäden durch gemeinsam produzierte Filteranlagen MdlAnfr 44 22.06.84 Drs 10/1656 Büchler (Hof) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5524 C ZusFr Büchler (Hof) SPD 5524 D ZusFr Stiegler SPD 5524 D ZusFr Dr. de With SPD 5525 A ZusFr Verheugen SPD 5525 B Anerkennung der Haftzeit eines wegen Wehrdienstverweigerung in der DDR zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nach dessen Entlassung in die Bundesrepublik Deutschland entsprechend dem Häftlingshilfegesetz MdlAnfr 46 22.06.84 Drs 10/1656 Clemens CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5525 B ZusFr Clemens CDU/CSU 5525 C Äußerungen eines hauptamtlichen Mitarbeiters des Deutschlandfunks über die Motivation und den sozialen Besitzstand der Angestellten des Senders MdlAnfr 47 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5526 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5526 B ZusFr Verheugen SPD 5526 D Auffassung des 87. Deutschen Ärztetages zur Rechtswidrigkeit von Notlagenindikationen nach den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 MdlAnfr 48 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Erhard BMJ 5527 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5527 C ZusFr Dr. de With SPD 5528 A ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 5528 B Nachträgliche Einbeziehung von während des Scheidungsverfahrens nicht bekanntgewordenen Anwartschaften in den Versorgungsausgleich MdlAnfr 49 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Männle CDU/CSU Antw PStSekr Erhard BMJ 5528 B ZusFr Frau Männle CDU/CSU 5528 D ZusFr Dr. Schöfberger SPD 5528 D ZusFr Dr. de With SPD 5529 A Einspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen die von der EG-Kommission vorgesehene Einführung der Produzentenhaftung und gegen das Widerspruchsrecht bei Haustürgeschäften MdlAnfr 50, 51 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 5529 B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 5529 C ZusFr Stiegler SPD 5529 D ZusFr Dr. de With SPD 5530 A ZusFr Frau Blunck SPD 5530 A Verhinderung der Einschaltung von DDR-Firmen bei öffentlichen Ausschreibungen, insbesondere von Straßenbaumaßnahmen im Zonenrandgebiet MdlAnfr 56, 57 22.06.84 Drs 10/1656 von Schmude CDU/CSU Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 5531A ZusFr von Schmude CDU/CSU 5531 B ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 5531 B Erkenntnisse über die Abwärmegewinnung in Unternehmen MdlAnfr 59, 60 22.06.84 Drs 10/1656 Stockleben SPD Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 5531 D ZusFr Stockleben SPD 5532 A Verbesserung der Fremdenverkehrssituation in Nordostbayern MdlAnfr 61 22.06.84 Drs 10/1656 Büchler (Hof) SPD Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 5532 D ZusFr Büchler (Hof) SPD 5532 D ZusFr Dr. de With SPD 5533 A ZusFr Frau Blunck SPD 5533 B ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 5533 B Nächste Sitzung 5572 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 V Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5573* A Anlage 2 Rückbeförderung von Postsendungen, insbesondere von Sendungen an sowjetische Juden und Angehörige von Volkstumsgruppen, an den Absender durch sowjetische Postdienststellen; Nichtbeförderung vorausverzollter Pakete aus dem Ausland durch die sowjetische Post ab 1. August 1986 MdlAnfr 7, 8 22.06.84 Drs 10/1656 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5573* B Anlage 3 Betriebliche Finanzierung der Berufsausbildung von Jugendlichen durch Spenden der Eltern und Arbeitnehmer an die Firma National Registrierkassen GmbH, Augsburg MdlAnfr 23 22.06.84 Drs 10/1656 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5573* D Anlage 4 Verhandlungen mit der Automobilindustrie über die Beseitigung mobiler Abgasquellen in Kraftfahrzeugen MdlAnfr 37 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Wernitz SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 5574* A Anlage 5 Bezuschussung der Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen, Frage der Beratung bei Existenzgründungen MdlAnfr 58 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 5574* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 5515 76. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1984 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 74. Sitzung, Seite 5350 D, dritte Zeile von unten: Der Zuruf des Abgeordneten Dr. Hupka lautet nicht „Wann?", sondern „Karwin!". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 29. 6. Antretter * 29. 6. Frau Dr. Bard 29. 6. Böhm (Melsungen) * 28. 6. Büchner (Speyer) * 29. 6. Conradi 29. 6. Dr. Enders * 29. 6. Frau Fischer 29. 6. Dr. Glotz 28. 6. Gobrecht 27. 6. Haase (Fürth) * 29. 6. Dr. Hackel * 28. 6. Haehser 29. 6. Dr. Holtz ** 29. 6. Jäger (Wangen) * 29. 6. Junghans 29. 6. Kittelmann * 29. 6. Dr. Klejdzinski * 27. 6. Dr. Kunz (Weiden) 29. 6. Lenzer * 29. 6. Maaß 27. 6. Dr. Müller * 29. 6. Neumann (Bramsche) * 29. 6. Pohlmann 29. 6. Polkehn 29. 6. Porzner 29. 6. Reddemann * 29. 6. Dr. Rumpf * 29. 6. Saurin 29. 6. Schlatter 29. 6. Schmidt (München) * 29. 6. Schulte (Unna) * 29. 6. Schwarz * 29. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 28. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 29. 6. Graf Stauffenberg 27. 6. Dr. Steger 29. 6. Verheyen (Bielefeld) 29. 6. Vogt (Kaiserslautern) * 29. 6. Voigt (Sonthofen) 29. 6. Weiskirch (Olpe) 29. 6. Weiß 28. 6. Dr. Wulff * 27. 6. Dr. Zimmermann 27. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 7 und 8): Anlagen zum Stenographischen Bericht Ist der Bundesregierung bekannt, daß sowjetische Postdienststellen in letzter Zeit korrekt adressierte Sendungen, insbesondere Sendungen an sowjetische Juden und Angehörige von Volkstumsgruppen in vermehrtem Umfange mit dem unzutreffenden Vermerk „Empfänger unbekannt" an den Absender zurückgehen lassen, und beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Sachverhalt auf dem Weltpostkongreß zur Sprache zu bringen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sowjetische Post mit Wirkung vom 1. August 1984 vorausverzollte Paketsendungen aus dem Ausland nicht mehr befördern wird, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese, mit internationalen Abmachungen nicht im Einklang stehende Regelung zu unternehmen? Zu Frage 7: Dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ist nicht bekannt, daß sowjetische Postdienststellen in letzter Zeit adressierte Sendungen, insbesondere an sowjetische Juden und Anghörige von Volkstumsgruppen, in vermehrten Umfange mit dem unzutreffenden Vermerk „Empfänger unbekannt" an den Absender zurücksenden. Es sind an ihn bisher Einzelfälle herangetragen worden; eine Zunahme ist jedoch nicht festzustellen gewesen. Auch ist nicht bekannt, daß der genannte Empfängerkreis besonders betroffen ist. Auf dem Weltpostkongreß in Hamburg wird die Deutsche Bundespost alle Bestrebungen unterstützen, die einem reibungslosen, internationalen Postaustausch dienen. Fragen des tatsächlichen Ablaufs der Zustellung von Postsendungen sind jedoch nicht Gegenstand des Vertragswerks des Weltpostvereins und damit auch nicht des Weltpostkongresses. Zu Frage 8: Dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ist die Tatsache, daß mit Wirkung vom 1. August 1984 vorausverzollte Paketsendungen aus dem Ausland von der sowjetischen Postverwaltung nicht mehr befördert werden, nur aus der Tagespresse bekannt. Eine entsprechende Mitteilung ist ihm von der sowjetischen Postverwaltung nicht zugegangen. Dies ist auch nicht zu erwarten, da es sich um Verzollungsvorgänge handelt, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Postverwaltungen liegen. Die Vorausverzollung von Postpaketen ist nicht Gegenstand des Vertragswerks des Weltpostvereins. Die postalische Behandlung vorausverzollter Paketsendungen durch die UdSSR entzieht sich daher der Einflußnahme der Deutschen Bundespost. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 23): Hält die Bundesregierung das Handeln einer großen Computer-Firma (National Registrierkassen GmbH, Augsburg) für einen geeigneten Weg, in der Bundesrepublik Deutsch- 5574* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 land die einzelbetriebliche Finanzierung der Berufsausbildung dadurch auf eine andere finanzielle Grundlage zu stellen, daß Firmen von ihren Mitarbeitern Spenden für die Finanzierung der Ausbildung erwarten und somit die Arbeitnehmer die Ausbildung ihrer Kinder selbst bezahlen müssen? Die Bundesregierung geht davon aus, daß es im dualen System der Berufsausbildung mit den Lernorten Betrieb und Schule in erster Linie in der Verantwortung der Betriebe liegt, ein ausreichendes Angebot an geeigneten Ausbildungsplätzen zu gewährleisten und auf diese Weise für die Heranbildung des qualifizierten Nachwuchses von Fachkräften zu sorgen. Zu dieser Verantwortung gehört grundsätzlich auch die Bereitschaft der Betriebe, die Kosten für den betrieblichen Teil der Ausbildung zu tragen. Spontane Aktionen, durch die in einer außergewöhnlichen Notlage geholfen wird, stellen die einzelbetriebliche Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung nicht auf eine andere Grundlage. Im konkreten Fall ist damit die Bereitschaft zu solidarischem Handeln für die junge Generation eindrucksvoll unter Beweis gestellt worden. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 37): Wie ist der Stand der Verhandlungen der Bundesregierung mit der Automobilindustrie, zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt mobile Abgasquellen (Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor, Dieselmotor und Flüssiggasantrieb) zu beseitigen, und von welchem Terminplan läßt sich die Bundesregierung beim Vollzug leiten? Im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit der Automobilindustrie hat diese zugesagt, in Kürze eine Stellungnahme zum möglichst frühzeitigen und umfassenden Angebot umweltfreundlicher Personenkraftwagen vorzulegen. Zum Terminplan der Bundesregierung beim Vollzug ist folgendes auszuführen: Die Bundesregierung hält an ihren Beschlüssen vom 21. Juli und 26. Oktober 1983 fest, nach denen ab 1. Januar 1986 bleifreies Benzin und das den US-Abgasgrenzwerten entsprechende umweltfreundliche Auto in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird. Sie begrüßt, daß die EG-Kommission die Einführung bleifreien Benzins vorgeschlagen und den US-Abgasgrenzwerten entsprechende Werte als EG-Ziel übernommen hat. Für die Bundesregierung ist die EG-einheitliche Lösung der Abgasproblematik nach wie vor oberstes Ziel. In den noch anstehenden Ratsverhandlungen wird die Bundesregierung deshalb mit Nachdruck darauf drängen; daß der von der Kommission vorgeschlagene Termin 1995 für die Einführung der US-Abgasgrenzwerte vorgezogen wird. Unabhängig davon wird sie die auch von der Kommission vorgesehene Möglichkeit des nationalen Vorziehens voll ausschöpfen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Skarpelis-Sperk (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 58): Trifft es zu, daß die Mittel für die Bezuschussung der Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen voraussichtlich Mitte dieses Jahres bereits erschöpft sein werden, und wie gedenkt die Bundesregierung unter diesen Umständen die von ihr selber als sehr wichtig angesehene Beratung für Existenzgründung fortzusetzen? Die Nachfrage nach Beratungen ist in der letzten Zeit stark gestiegen. Es muß daher damit gerechnet werden, daß die für diesen Zweck im Haushalt 1984 zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden, um die Förderung über das ganze Jahr kontinuierlich fortführen zu können. Vor allem im Bereich der Industrie, des Verkehrsgewerbes und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes (Titel 685 65) zeichnet sich ab, daß die bereitgestellten Fördermittel bereits in den nächsten Wochen erschöpft sein werden. Wir prüfen z. Z., ob und auf welche Weise eine Förderung von Beratungen, die nach Erschöpfung der Mittel zunächst nicht mehr bezuschußt werden können, noch realisiert werden kann. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten hierfür eine geeignete Lösung zu erreichen, die auch für die — von der Bundesregierung unverändert als besonders wichtig angesehene — Beratung von Existenzgründen gelten würde. Eine endgültige Entscheidung darüber kann jedoch erst nach einer entsprechenden Beschlußfassung der parlamentarischen Gremien — also frühestens nach der Sommerpause — getroffen werden.
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    Rede von Dr. Haimo George


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Verehrte GRÜNE!

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Die Genossen von den GRÜNEN!)

    Bevor ich auf die Sache selbst eingehe, möchte ich an uns alle einen wichtigen Gedanken richten. Ich finde es gut, daß es Georg Leber und Professor Rüthers gelungen ist, der IG Metall und Gesamtmetall ein Paket von Regelungen vorzuschlagen, die bei beiden tiefe Nachdenklichkeit ausgelöst hat, die so weit geht, daß wir möglicherweise heute abend oder morgen früh ein für beide Seiten erträgliches Ergebnis haben. Diese Tatsache zeigt, daß sich die Elastizität der Tarifpartner in unserem freiheitlichen Tarifvertragssystem und im Rahmen der Tarifautonomie bewährt hat.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Deswegen brauchen wir auch kein Verbändegesetz!)

    Sie zeigt als zweites, daß sich die freiwilligen Friedens- und die freiwilligen Schlichtungsvereinbarungen der Tarifpartner laufend und vor allem in Krisensituationen bewähren. Aber wenn das Ergebnis vorliegt, müssen wir uns auch klar darüber sein, daß es eine neue Dimension in der Tarifautonomie gibt: qualitative Veränderungen der künftigen Tarifverhandlungen, qualitative Veränderungen künftiger Arbeitskämpfe.
    In einer so dramatischen Situation heute im Parlament ein gesetzliches Aussperrungsverbot zu fordern, heißt die Tarifpartner desavouieren und heißt die Tarifautonomie diskreditieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Zur Sache selbst — Herr Stratmann, als Staatsmann haben Sie nicht gesprochen; Sie heißen j a auch Stratmann —: Von der Anerkennung der Koalitionsfreiheit und der Streikfreiheit in der Gewerbeordnung von 1869 bis hin zur Garantie der negativen und der positiven Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes hat es in der Arbeits- und Sozialgeschichte unseres Landes immer wieder Bemühungen gegeben, den Arbeitskampf rechtlich eng zu normieren. Der Gesetzgeber war jedoch klug beraten, daß er davon sparsamsten Gebrauch gemacht hat.
    Selbst, als im Rahmen der Gesetzgebung um die Notstandsverfassung im Jahr 1968 letztmals von der SPD der Versuch gemacht worden ist, den Streik zu privilegieren und damit indirekt die Aussperrung zu diskriminieren, hat sich der Deutsche Bundestag für den Begriff „Arbeitskampf" in Art. 9 Abs. 3 Satz 3 des Grundgesetzes entschieden. Damals erklärte der seinerzeitige Fraktionsvorsitzende der SPD, Helmut Schmidt, am 30. Mai 1968 — ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten —:
    Wir hätten gern darauf verzichtet, durch die Benutzung des Begriffs „Arbeitskampf"
    — im Grundgesetz —
    auch der Aussperrung den gleichen Schutz vor Notstandsmaßnahmen zu ermöglichen.
    Zuvor hatte es der Rechtsausschuß ausdrücklich abgelehnt, statt des Wortes „Arbeitskampf" das Wort „Streik" in das Grundgesetz aufzunehmen.
    Aus der Entstehungsgeschichte dieser Verfassungsbestimmung ergibt sich also eindeutig, daß es der Gesetzgeber nicht für zulässig gehalten hat, den Streik grundgesetzlich zu privilegieren, geschweige denn die Aussperrung grundgesetzlich zu verbieten.
    Was die Fraktion der GRÜNEN mit ihrem Gesetzentwurf zum Totalverbot der Aussperrung bezweckt, wäre also von der Verfassungsgeschichte her nicht nur ein Verfassungsbruch, sondern letztlich der Beginn der Abschaffung unserer freiheitlich-demokratischen und sozialen Grundordnung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Oh-Rufe bei der SPD und den GRÜNEN — Stratmann [GRÜNE]: Lassen Sie doch sofort den Bundesgrenzschutz auffahren!)

    Auch von der historischen Entwicklung her gesehen wäre ein pauschales Aussperrungsverbot ein
    rigoroser Bruch von Kampf- und Friedensregelun-



    Dr. George
    gen, die bisher von einem breiten Konsens der Tarifpartner und der Gesellschaft getragen worden sind. Dazu gehören: Kampffreiheit, Waffengleichheit, Sozial-Adäquanz und — ich gehe auf Ihren Gesetzentwurf und die Begründung ein; Justitia sei es gedankt — auch ein „fein verästeltes", an Gerechtigkeitsprinzipien orientiertes Rechtsprechungssystem. Die Rechtsprechung allein ist in dieser freiheitlichen Situation in der Lage, neuen Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft flexibel zu entsprechen.
    „Chaos" heißt also die Devise der GRÜNEN! Wie sähen denn unser Arbeitsleben, unser Wirtschaftsleben, unser Gesellschaftsleben, ja unser Staat aus,

    (Frau Potthast [GRÜNE]: Lebendig!)

    wenn es nur ein Streikrecht, jedoch keinerlei Abwehrrechte gäbe? Alle Spielregeln menschlicher, gesellschaftlicher und sozialer Fairneß wären außer Kraft gesetzt. Ich denke: Die Blindheit der GRÜNEN gegenüber diesen Realitäten wird nur noch von ihrer bedenkenlosen Anbiederung beim DGB überboten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien bekennen sich uneingeschränkt zum gewerkschaftlichen Streikrecht. Ohne das Recht zum Streik wären alle Forderungen der Gewerkschaften — wie das Bundesarbeitsgericht gesagt hat — nicht mehr, als ein „kollektives Betteln". In einem freiheitlichen Tarifvertragssystem müssen daher Arbeitskämpfe zum Ausgleich sonst nicht lösbarer Tarifkonflikte zulässig sein.
    Wir bekennen uns aber auch ebenso deutlich zum Aussperrungsrecht der Arbeitgeber. Ausstand und Aussperrung sind zwei sich gegenseitig bedingende Seiten ein und derselben Medaille, die Arbeitskampf heißt. Und der Arbeitskampf ist seinerseits Ultima ratio einer freiheitlichen Tarifautonomie.
    Dieses Bekenntnis heißt allerdings nicht — das möchte ich gerne zugeben —, daß die Aussperrung unbegrenzt, besonders in ihren früheren krassen Auswirkungen, vor allem als Angriffsaussperrung oder als lösende Aussperrung, von uns anerkannt wird.

    (Stratmann [GRÜNE]: Was ist denn die kalte Aussperrung? Lehnen Sie auch die kalte Aussperrung ab?)

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen — und die sollten Sie wirklich einmal lesen — vom 10. Juni 1980 die Tarifautonomie zum Ausgangspunkt seiner Entscheidung zur Aussperrung gemacht. Unser Tarifvertragssystem stehe und falle damit, daß durch Tarifregelungen ein tatsächlicher Machtausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschaffen werde. Nur dann könnten Tarifverträge dem Anspruch gerecht werden, inhaltlich sachgerecht zu sein. Das Bundesarbeitsgericht forderte deshalb gleiche Kampf- und Verhandlungschancen zwischen den sozialen Gegenspielern. Das Gericht lehnte es andererseits — zu Recht — ab, die Verhandlungs- und Kampftaktik der Tarifparteien zu reglementieren.
    Sie sehen also: Wenn Sie tiefer in die Rechtsprechung und in die Verfassungsgeschichte einsteigen,

    (Kolb [CDU/CSU]: Zu kompliziert!)

    dann ergibt sich einwandfrei: Die Aussperrung ist zulässig. Ich möchte, auch für die Fraktion der CDU/CSU, erklären, daß ich diese Auffassung des Bundesarbeitsgerichts — von Randfragen abgesehen — für sachlich richtig halte.
    Mit den Mitteln des Schwerpunktstreiks allerdings hätten es die Gewerkschaften in der Hand — bei geringstem eigenem Risiko — die Arbeitgeberseite zu allen denkbaren Zugeständnissen zu pressen — ich sage nicht: zu erpressen. Die „MinimaxStrategie" der IG Metall zeigt, daß mit wenig Streikenden viele Betriebe lahmgelegt werden können und unendlich viele Arbeitnehmer betroffen werden. Wenn das in Zukunft die Regel wird, dann ist die Tarifautonomie als ein System von beiderseits freien Vereinbarungen gefährdet. Ohne Kräftegleichgewicht gibt es kein funktionierendes Tarifvertragssystem, keine Soziale Marktwirtschaft und im Endergebnis auch keinen Sozialstaat.

    (Stratmann [GRÜNE]: Die Willkür des Kapitals wird beseitigt; das ist alles!)

    Auch den Gewerkschaften muß an einem funktionierenden Tarif- und Arbeitskampfsystem gelegen sein. Und ich warne uns alle: Wäre das Kräftegleichgewicht, die materielle Kampfparität also auf Dauer ernsthaft gestört, dann wäre es wirklich soweit, daß der Staat handeln müßte! Ich sage das zu Ihrem Einwurf „Verbändegesetz", Frau Fuchs. Ich kenne Staaten, in denen es schon lange kein Streikrecht mehr gibt, die demzufolge die Aussperrung nicht zu verbieten brauchen. Wollen wir soweit kommen?

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Noch eine kurze Antwort zur Fernwirkung des Streiks, insbesondere bei Schlüssel- und Schwerpunktstreiks. Sie nennen das „kalte Aussperrung". Das Bundesarbeitsgericht hat in einem seiner Urteile gesagt, daß man aus der Sicht der Arbeitgeber solche Fernwirkungen des Streiks auch „kalten Streik" nennen könnte. Wenn ich mir die Abstimmungen bei DRUPA ansehe: Da haben die wenigsten Arbeitnehmer zugestimmt, da liegt sogar „heißer Streik" vor.

    (Stratmann [GRÜNE]: Wer stimmt denn bei der Aussperrung zu? Die Betroffenen?)

    Meine Damen und Herren, ich bin selten polemisch, aber ich finde, daß ich in meiner Schlußbewertung sagen muß, daß der Gesetzentwurf der GRÜNEN zu so wichtigen Fragen nicht nur schlampig formuliert ist, sondern einseitig, klassenkämpferisch, destruktiv und sehr scheinheilig ist.

    (Lutz [SPD]: Pfui Deibel!)

    Demzufolge ist der Gesetzentwurf tatsächlich ein Credo der sachlichen Ignoranz,

    (Stratmann [GRÜNE]: Ein Heiligenschein für Sie!)




    Dr. George
    ein Credo der fachlichen Inkompetenz und der basisdemokratischen Intoleranz.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf der Abg. Frau Nickels [GRÜNE])



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dreßler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sozialdemokraten haben nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Aussperrung verboten werden muß. Die SPD hat deshalb erklärt, daß die Aussperrung mit dem Ziel der Abschaffung mit allen geeigneten Mitteln bekämpft werden muß. Wir wollen die Aussperrung geächtet sehen. Anfang dieses Monats, am 6. Juni 1984 — vielleicht erinnern Sie sich —, hat die SPD-Fraktion in einer im Deutschen Bundestag eingebrachten Entschließung folgendes formuliert:
    Der Deutsche Bundestag verurteilt die Aussperrung als Angriff auf das grundgesetzlich verankerte Streikrecht. Während der Streik vom Grundgesetz ausdrücklich zugelassen wird, hat die Aussperrung in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzliche Grundlage.

    (Kolb [CDU/CSU]: Was heißt denn das Wort „Arbeitskampf"?)

    Gleichwohl eröffnen sich die Unternehmerverbände mit der Aussperrung in der Bundesrepublik Deutschland sowohl in rechtlicher, wirtschaftlicher als auch sozialer Hinsicht eine Möglichkeit, das Grundrecht des Streiks zu unterlaufen.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Im Gegensatz dazu hat die Aussperrung in fast allen westeuropäischen Ländern praktisch keine Bedeutung.
    Nach Auffassung des Deutschen Bundestages hat die Aussperrung keine moralische Berechtigung. Sie darf auch in der Bundesrepublik Deutschland kein Arbeitskampfmittel sein. Durch eine Ächtung der Aussperrung muß das Koalitions- und Streikrecht wieder seine grundgesetzlich vorgesehene Bedeutung erlangen.

    (Beifall bei der SPD — Zustimmung des Abg. Stratmann [GRÜNE])

    Daraus ergibt sich zwangsläufig, meine Damen und Herren, daß Sozialdemokraten Initiativen, die diesen Zielen dienen, unterstützen. Gedanken, die zu einem Verbändegesetz führen, stoßen auf unseren erbitterten Widerstand.

    (Vorsitz: Vizepräsident Wurbs)

    Allerdings erlaube ich mir, Herbert Wehner zu zitieren,

    (Kolb [CDU/CSU]: Helmut Schmidt müssen Sie zitieren!)

    der sich selber immer wieder als ein Stück alter Arbeiterbewegung ausgewiesen hat. Herbert Wehner hat am 10. Dezember 1978 auf einem SPD-Parteitag zum Thema gesagt: „Ich warne alle davor,
    anzunehmen, der Ruf nach einem Gesetz ändere eine Klassenlage, die ihren politischen Ausdruck in den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen gefunden hat."
    Nachdem nun die Fraktion DIE GRÜNEN vor wenigen Wochen mit der CDU/CSU und der FDP das von Tausenden von Betriebsräten und von den Gewerkschaften seit Jahren geforderte neue Arbeitszeitgesetz gegen die SPD-Fraktion niedergestimmt hatte, wird heute ein Gesetzentwurf zum Verbot der Aussperrung angeboten, der wichtige Fragen offen läßt.

    (Stratmann [GRÜNE]: Wir legen bald einen AZO-Entwurf vor, der weitergeht als Ihrer!)

    Erstens. Das Schicksal der Rechtsprechung, die die Tarifautonomie durch das Tarifvertragsgesetz konkretisiert sieht, dürfte durch die vier Sätze Ihres Gesetzentwurfs nicht eindeutig geregelt sein.
    Zweitens. Einerseits die kalte Aussperrung zu verbieten und zugleich dem Betriebsrat bei Verstößen ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen

    (Stratmann [GRÜNE]: Lesen Sie doch mal die Begründung durch! — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wie reden Sie denn mit Ihren Genossen?)

    ist widersprüchlich und nicht miteinander zu vereinbaren.
    Es wird drittens völlig offengelassen, wie sich ein gesetzliches Verbot der Aussperrung auf den Inhalt des Streikrechts auswirken könnte. Soll das dann etwa den Gerichten überlassen bleiben? Ein Blick in die hessische Verfassung hätte Ihnen hier vielleicht helfen können.

    (Kolb [CDU/CSU]: Da muß man lesen!)

    Gleichwohl stimmt die SPD-Fraktion der Überweisung des Gesetzentwurfs ausdrücklich zu. Wir wollen über den sinnvollen, auch über den rechtlichen Weg der Ächtung und des Verbotes der Aussperrung diskutieren, und wir fordern alle Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, sich an diesen Überlegungen konstruktiv zu beteiligen. Die SPD-Fraktion wird in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften eigene Vorschläge erarbeiten. Dabei sind ein Verbot der Aussperrung im Grundgesetz wie in der hessischen Verfasssung, ein gesetzliches Verbot der Aussperrung durch Bundesgesetz, eine Zurückdrängung der Aussperrung durch eine gesetzliche Pflicht zur Lohnfortzahlung — etwa die Beispiele Italien und Frankreich, Niederlande, Österreich und Großbritannien, die das bereits haben, zeigen, daß man damit faktisch der Aussperrung den Boden entziehen kann —, eine Verbesserung der Vorkehrungen gegen die kalte Aussperrung im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes, um Fehlinterpretationen unmöglich zu machen, in die Diskussion einzubeziehen.
    Wir wollen, meine Damen und Herren, etwas bewegen, aber wir wollen keinen Schaukampf. Billige Effekthascherei nützt den ausgesperrten Arbeitnehmern überhaupt nichts. Die SPD will verdeutlichen, daß es bei einem Verbot der Aussperrung



    Dreßler
    nicht um das Schutzbedürfnis der Unternehmer, sondern um die Existenzsicherung der Arbeitnehmer geht.

    (Zuruf des Abg. Kolb [CDU/CSU])

    Selbst wenn wir unterstellen, Herr Kolb, der Unternehmer habe bei einem Streik Gewinneinbußen, wird er durch einen Streik jedoch niemals in die Lage versetzt, seine persönlichen Bedürfnisse einschränken zu müssen. Der Streik, Herr Kolb, trifft ihn zwar an der Produktion, aber nicht am Lebensstandard. Er ist praktisch nur in der Bilanz, nicht aber in seiner Persönlichkeit betroffen.

    (Kolb [CDU/CSU]: Es gibt auch kleine Unternehmer! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Haben Sie noch nie gehört, daß ein Betrieb pleite gehen kann?)

    Streik hat also eine völlig andere Bedeutung, eine völlig andere Wirkung als die Aussperrung.

    (Kolb [CDU/CSU]: Darüber können wir uns im Ausschuß unterhalten!)

    Deshalb ist der einzelne Arbeitnehmer von Streik und Aussperrung auch ganz unterschiedlich betroffen.
    Professor Reuß, ein Arbeitsrechtler, hat, auf diesen Unterschied eingehend, folgendes formuliert:
    Der Unterschied ist immerhin, daß der streikende Arbeitnehmer in seinem Interesse freiwillig ein Opfer bringt, bei der Aussperrung aber gegen seinen Willen für die Interessen des Arbeitgebers ein Opfer zu bringen gezwungen wird.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Der ehemalige Generalstaatsanwalt und Oberlandesgerichtspräsident Dr. Richard Schmid erklärte dazu folgendes:
    Wenn die nicht streikenden Arbeiter einer Ulmer Fabrik auf die Straße gesetzt werden zu keinem anderen Zweck als dem, den Kampfwillen der streikenden Mannheimer Arbeiter zu brechen, so sind die ausgesperrten Arbeiter nur Mittel zu diesem Zweck. Bezüglich der ausgesperrten Arbeiter selbst liegt ein Zweck nicht vor. Sie sind also bloß als Mittel gebraucht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie die anderen auch!)

    Das ist nicht nur nicht „sozialadäquat" — um mich der Sprache des Bundesarbeitsgerichts zu bedienen —, sondern im eigentlichen und tiefsten Sinne unsittlich und widerspricht der Menschenwürde im Sinne des Art. 1 unseres Grundgesetzes.

    (Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]; Wenn Sie von Menschenwürde reden, dann schauen Sie sich einmal den Verlauf beim Streik an!)

    Dieser einfache ethische Sachverhalt, Herr Kolb, wird augenscheinlich auch bei Ihnen durch pragmatische Erwägungen ausschließlich aus der Perspektive des Unternehmers verdrängt, nämlich von Gründen des geschäftlichen Erfolgs, von Gründen der Produktion, des Absatzes und des Marktes. Es ist sicherlich eine Zeiterscheinung, daß das betriebswirtschaftliche und marktmäßige Erfolgsdenken weiterhin die Wertmaßstäbe sozialen Verhaltens liefert.
    Zusammengefaßt: Die geschäftliche Moral orientiert sich am Markt. Daß sich aber auch die Politik, Herr Kolb, diese zu eigen machen müßte, geht nun wirklich aus keiner Verfassungsbestimmung hervor.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist sicher kein Zufall, meine Damen und Herren, daß Aussperrung vom Referat „Berufs- und Arbeitswelt" des Bischöflichen Ordinariats in Mainz als Verletzung der Menschenrechte bezeichnet wird.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Während sich bei einem Streik jeder einzelne mit der Übernahme streikbedingter Risiken einverstanden erkläre, würden bei der Aussperrung Menschen zum Spielball übergeordneter Interessen; so dieses Ordinariat.

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CDU]: Das ist beim Streik doch auch so!)

    Wenn sich also eine Minderheit in der Bundesrepublik offensichtlich im Jahrhundert irrt, dann werben die Sozialdemokraten im Deutschen Bundestag für eine Mehrheit, die dem Sozialstaatsprinzip unseres Grundgesetzes Geltung verschafft, nämlich der Parteinahme für die Schwächeren.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD — Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Wenn die Minderheit für den Streik ist, dann darf die Mehrheit nicht arbeiten, j a?)