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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 76. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister a. D. Professor Dr. Dr. h. c. Siegfried Balke 5533 C Abwicklung der Tagesordnung 5534 A Glückwünsche zu den Geburtstagen des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) und des Präsidenten Dr. Barzel 5534 A Eintritt des Abg. Dr. Corterier in den Deut- schen Bundestag 5534 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksachen 10/1389, 10/1483 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 10/1643, 10/1653 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1676 — Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 5534 C Dr. Apel SPD 5536 D Paintner FDP 5541A Frau Dr. Vollmer GRÜNE 5543 B Kiechle, Bundesminister BML 5545 B Müller (Schweinfurt) SPD 5549 B Scheu CDU/CSU 5552 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Juli 1982 zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT" — Drucksachen 10/1082, 10/1147 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/1517 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1568 — Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot der Aussperrung — Drucksache 10/1635 — Stratmann GRÜNE 5556 B Dr. George CDU/CSU 5558 B Dreßler SPD 5560 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 5561 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1979 und 1980 — Drucksachen 9/1589, 10/358 Nr. 12, 10/1671 — Dr. Czaja CDU/CSU 5564 A Dr. Nöbel SPD 5565 B Dr. Hirsch FDP 5566 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 5567 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes — Drucksachen 10/1189, 10/1314, 10/1370 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/1634 — 5568 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Titels III der Gewerbeordnung und anderer gewerberechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/1125 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/1646 — 5569 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EG-Richtlinien Funkstörungen — Drucksache 10/1001 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/1516 — 5569 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes — Drucksache 10/629 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1598 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1602 — 5569 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes — Drucksache 10/1478 — 5570 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Preisangaben — Drucksache 10/1526 — 5570A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen — Drucksache 10/1618 — 5570A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Lesotho über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/1620 — 5570 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Mauretanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/1621 — 5570 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. Mai 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich auf dem Gebiet des Konkurs- und Vergleichs-(Ausgleichs-)rechts — Drucksache 10/1627 — 5570 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DtöKoVtr AG) — Drucksache 10/1628 — 5570 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Briefwechsel vom 29. April/ 4. Mai 1983 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride — Drucksache 10/1626 — 5570 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des Reduitgebäudes der Wilhelmsburg in Ulm — Drucksache 10/1614 — 5570 D Beratung der Übersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/1518 — 5570 D Beratung der Übersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/1582 — 5570 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 III Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Ausübung des Wahlrechts durch Bürger der Gemeinschaft, die nicht Staatsangehörige des Mitgliedstaates ihres ständigen Wohnsitzes sind, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament vom 14. bis 17. Juni 1984 — Drucksachen 10/846, 10/1324 — . . . 5571A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Sonnenenergie — Drucksachen 9/2054, 10/358 Nr. 100, 10/1454 — 5571 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 10 ha großen Teilfläche des bundeseigenen Geländes in Feldmoching an die Landeshauptstadt München — Drucksachen 10/1195, 10/1511 — . . . 5571 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Anwendung des Beschlusses 83/200/EWG zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen des Neuen Gemeinschaftsinstruments Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen — Drucksachen 10/1051 Nr. 19, 10/1512 — 5571 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 75/327/ EWG zur Sanierung der Eisenbahnunternehmen und zur Harmonisierung der Vorschriften über die finanziellen Beziehungen zwischen diesen Unternehmen und den Staaten Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1107/70 des Rates über Beihilfen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr — Drucksachen 10/1005 Nr. 8, 10/1540 — 5571 D Fragestunde — Drucksache 10/1656 vom 22. Juni 1984 — Neueinrichtung von Referaten für Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung im Bundesbauministerium sowie Zahl der Bediensteten; Einsparungen durch die Verwirklichung der erarbeiteten Vorschläge MdlAnfr 2, 3 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Sperling SPD Antw StSekr von Loewenich BMBau . . 5515 B ZusFr Dr. Sperling SPD 5515 D ZusFr Stiegler SPD 5516 B Angleichung der Grenzen der Fernsprechnahbereiche an die kommunalen Verwaltungsgrenzen MdlAnfr 9, 10 22.06.84 Drs 10/1656 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr Rawe BMP 5516 D ZusFr Stiegler SPD 5517 C ZusFr Dr. Sperling SPD 5517 C Zusammenhang zwischen den rechtsradikalen Gruppen „Europäische Verbindungsstelle der Nationalen Kräfte" und „Europäische Neuordnung" in der Schweiz MdlAnfr 33 22.06.84 Drs 10/1656 Sielaff SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5518 B ZusFr Sielaff SPD 5518 C Äußerungen von Michael Kühnen über die Begleitumstände seines Grenzübertritts in die Schweiz sowie Maßnahmen gegen den Aufbau einer europäischen faschistischen Bewegung MdlAnfr 34, 35 22.06.84 Drs 10/1656 Peter (Kassel) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5518 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 5519A ZusFr Sielaff SPD 5519 D Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers in Ostbayern in den letzten fünf Jahren; Verringerung künftiger Nitratbelastungen MdlAnfr 38, 39 22.06.84 Drs 10/1656 Kißlinger SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5520 A ZusFr Stiegler SPD 5520 B ZusFr Frau Blunck SPD 5520 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 5521 A Bekämpfung der Luft- und Wasserverschmutzung in Ostoberfranken gemeinsam mit der DDR und CSSR MdlAnfr 42, 43 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. de With SPD IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5521 A ZusFr Dr. de With SPD 5521 B ZusFr Verheugen SPD 5522 A ZusFr Büchler (Hof) SPD 5522 B ZusFr Stiegler SPD 5522 B Schadstoffbelastung der Luft in Ostbayern in den letzten fünf Jahren; Verhinderung weiterer Schadstoffbelastungen MdlAnfr 40, 41 22.06.84 Drs 10/1656 Gerstl (Passau) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5523 C ZusFr Gerstl (Passau) SPD 5524A ZusFr Stiegler SPD 5524 A ZusFr Büchler (Hof) SPD 5524 B Kooperationsvertrag mit der CSSR und der DDR zur Beseitigung von Umweltschäden durch gemeinsam produzierte Filteranlagen MdlAnfr 44 22.06.84 Drs 10/1656 Büchler (Hof) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5524 C ZusFr Büchler (Hof) SPD 5524 D ZusFr Stiegler SPD 5524 D ZusFr Dr. de With SPD 5525 A ZusFr Verheugen SPD 5525 B Anerkennung der Haftzeit eines wegen Wehrdienstverweigerung in der DDR zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nach dessen Entlassung in die Bundesrepublik Deutschland entsprechend dem Häftlingshilfegesetz MdlAnfr 46 22.06.84 Drs 10/1656 Clemens CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5525 B ZusFr Clemens CDU/CSU 5525 C Äußerungen eines hauptamtlichen Mitarbeiters des Deutschlandfunks über die Motivation und den sozialen Besitzstand der Angestellten des Senders MdlAnfr 47 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 5526 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5526 B ZusFr Verheugen SPD 5526 D Auffassung des 87. Deutschen Ärztetages zur Rechtswidrigkeit von Notlagenindikationen nach den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 MdlAnfr 48 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Erhard BMJ 5527 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5527 C ZusFr Dr. de With SPD 5528 A ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 5528 B Nachträgliche Einbeziehung von während des Scheidungsverfahrens nicht bekanntgewordenen Anwartschaften in den Versorgungsausgleich MdlAnfr 49 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Männle CDU/CSU Antw PStSekr Erhard BMJ 5528 B ZusFr Frau Männle CDU/CSU 5528 D ZusFr Dr. Schöfberger SPD 5528 D ZusFr Dr. de With SPD 5529 A Einspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen die von der EG-Kommission vorgesehene Einführung der Produzentenhaftung und gegen das Widerspruchsrecht bei Haustürgeschäften MdlAnfr 50, 51 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 5529 B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 5529 C ZusFr Stiegler SPD 5529 D ZusFr Dr. de With SPD 5530 A ZusFr Frau Blunck SPD 5530 A Verhinderung der Einschaltung von DDR-Firmen bei öffentlichen Ausschreibungen, insbesondere von Straßenbaumaßnahmen im Zonenrandgebiet MdlAnfr 56, 57 22.06.84 Drs 10/1656 von Schmude CDU/CSU Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 5531A ZusFr von Schmude CDU/CSU 5531 B ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 5531 B Erkenntnisse über die Abwärmegewinnung in Unternehmen MdlAnfr 59, 60 22.06.84 Drs 10/1656 Stockleben SPD Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 5531 D ZusFr Stockleben SPD 5532 A Verbesserung der Fremdenverkehrssituation in Nordostbayern MdlAnfr 61 22.06.84 Drs 10/1656 Büchler (Hof) SPD Antw StSekr Dr. von Würzen BMWi . 5532 D ZusFr Büchler (Hof) SPD 5532 D ZusFr Dr. de With SPD 5533 A ZusFr Frau Blunck SPD 5533 B ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 5533 B Nächste Sitzung 5572 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 V Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5573* A Anlage 2 Rückbeförderung von Postsendungen, insbesondere von Sendungen an sowjetische Juden und Angehörige von Volkstumsgruppen, an den Absender durch sowjetische Postdienststellen; Nichtbeförderung vorausverzollter Pakete aus dem Ausland durch die sowjetische Post ab 1. August 1986 MdlAnfr 7, 8 22.06.84 Drs 10/1656 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5573* B Anlage 3 Betriebliche Finanzierung der Berufsausbildung von Jugendlichen durch Spenden der Eltern und Arbeitnehmer an die Firma National Registrierkassen GmbH, Augsburg MdlAnfr 23 22.06.84 Drs 10/1656 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5573* D Anlage 4 Verhandlungen mit der Automobilindustrie über die Beseitigung mobiler Abgasquellen in Kraftfahrzeugen MdlAnfr 37 22.06.84 Drs 10/1656 Dr. Wernitz SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 5574* A Anlage 5 Bezuschussung der Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen, Frage der Beratung bei Existenzgründungen MdlAnfr 58 22.06.84 Drs 10/1656 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 5574* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 5515 76. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1984 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 74. Sitzung, Seite 5350 D, dritte Zeile von unten: Der Zuruf des Abgeordneten Dr. Hupka lautet nicht „Wann?", sondern „Karwin!". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 29. 6. Antretter * 29. 6. Frau Dr. Bard 29. 6. Böhm (Melsungen) * 28. 6. Büchner (Speyer) * 29. 6. Conradi 29. 6. Dr. Enders * 29. 6. Frau Fischer 29. 6. Dr. Glotz 28. 6. Gobrecht 27. 6. Haase (Fürth) * 29. 6. Dr. Hackel * 28. 6. Haehser 29. 6. Dr. Holtz ** 29. 6. Jäger (Wangen) * 29. 6. Junghans 29. 6. Kittelmann * 29. 6. Dr. Klejdzinski * 27. 6. Dr. Kunz (Weiden) 29. 6. Lenzer * 29. 6. Maaß 27. 6. Dr. Müller * 29. 6. Neumann (Bramsche) * 29. 6. Pohlmann 29. 6. Polkehn 29. 6. Porzner 29. 6. Reddemann * 29. 6. Dr. Rumpf * 29. 6. Saurin 29. 6. Schlatter 29. 6. Schmidt (München) * 29. 6. Schulte (Unna) * 29. 6. Schwarz * 29. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 28. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 29. 6. Graf Stauffenberg 27. 6. Dr. Steger 29. 6. Verheyen (Bielefeld) 29. 6. Vogt (Kaiserslautern) * 29. 6. Voigt (Sonthofen) 29. 6. Weiskirch (Olpe) 29. 6. Weiß 28. 6. Dr. Wulff * 27. 6. Dr. Zimmermann 27. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/1656 Fragen 7 und 8): Anlagen zum Stenographischen Bericht Ist der Bundesregierung bekannt, daß sowjetische Postdienststellen in letzter Zeit korrekt adressierte Sendungen, insbesondere Sendungen an sowjetische Juden und Angehörige von Volkstumsgruppen in vermehrtem Umfange mit dem unzutreffenden Vermerk „Empfänger unbekannt" an den Absender zurückgehen lassen, und beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Sachverhalt auf dem Weltpostkongreß zur Sprache zu bringen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sowjetische Post mit Wirkung vom 1. August 1984 vorausverzollte Paketsendungen aus dem Ausland nicht mehr befördern wird, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese, mit internationalen Abmachungen nicht im Einklang stehende Regelung zu unternehmen? Zu Frage 7: Dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ist nicht bekannt, daß sowjetische Postdienststellen in letzter Zeit adressierte Sendungen, insbesondere an sowjetische Juden und Anghörige von Volkstumsgruppen, in vermehrten Umfange mit dem unzutreffenden Vermerk „Empfänger unbekannt" an den Absender zurücksenden. Es sind an ihn bisher Einzelfälle herangetragen worden; eine Zunahme ist jedoch nicht festzustellen gewesen. Auch ist nicht bekannt, daß der genannte Empfängerkreis besonders betroffen ist. Auf dem Weltpostkongreß in Hamburg wird die Deutsche Bundespost alle Bestrebungen unterstützen, die einem reibungslosen, internationalen Postaustausch dienen. Fragen des tatsächlichen Ablaufs der Zustellung von Postsendungen sind jedoch nicht Gegenstand des Vertragswerks des Weltpostvereins und damit auch nicht des Weltpostkongresses. Zu Frage 8: Dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ist die Tatsache, daß mit Wirkung vom 1. August 1984 vorausverzollte Paketsendungen aus dem Ausland von der sowjetischen Postverwaltung nicht mehr befördert werden, nur aus der Tagespresse bekannt. Eine entsprechende Mitteilung ist ihm von der sowjetischen Postverwaltung nicht zugegangen. Dies ist auch nicht zu erwarten, da es sich um Verzollungsvorgänge handelt, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Postverwaltungen liegen. Die Vorausverzollung von Postpaketen ist nicht Gegenstand des Vertragswerks des Weltpostvereins. Die postalische Behandlung vorausverzollter Paketsendungen durch die UdSSR entzieht sich daher der Einflußnahme der Deutschen Bundespost. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 23): Hält die Bundesregierung das Handeln einer großen Computer-Firma (National Registrierkassen GmbH, Augsburg) für einen geeigneten Weg, in der Bundesrepublik Deutsch- 5574* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Juni 1984 land die einzelbetriebliche Finanzierung der Berufsausbildung dadurch auf eine andere finanzielle Grundlage zu stellen, daß Firmen von ihren Mitarbeitern Spenden für die Finanzierung der Ausbildung erwarten und somit die Arbeitnehmer die Ausbildung ihrer Kinder selbst bezahlen müssen? Die Bundesregierung geht davon aus, daß es im dualen System der Berufsausbildung mit den Lernorten Betrieb und Schule in erster Linie in der Verantwortung der Betriebe liegt, ein ausreichendes Angebot an geeigneten Ausbildungsplätzen zu gewährleisten und auf diese Weise für die Heranbildung des qualifizierten Nachwuchses von Fachkräften zu sorgen. Zu dieser Verantwortung gehört grundsätzlich auch die Bereitschaft der Betriebe, die Kosten für den betrieblichen Teil der Ausbildung zu tragen. Spontane Aktionen, durch die in einer außergewöhnlichen Notlage geholfen wird, stellen die einzelbetriebliche Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung nicht auf eine andere Grundlage. Im konkreten Fall ist damit die Bereitschaft zu solidarischem Handeln für die junge Generation eindrucksvoll unter Beweis gestellt worden. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 37): Wie ist der Stand der Verhandlungen der Bundesregierung mit der Automobilindustrie, zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt mobile Abgasquellen (Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor, Dieselmotor und Flüssiggasantrieb) zu beseitigen, und von welchem Terminplan läßt sich die Bundesregierung beim Vollzug leiten? Im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit der Automobilindustrie hat diese zugesagt, in Kürze eine Stellungnahme zum möglichst frühzeitigen und umfassenden Angebot umweltfreundlicher Personenkraftwagen vorzulegen. Zum Terminplan der Bundesregierung beim Vollzug ist folgendes auszuführen: Die Bundesregierung hält an ihren Beschlüssen vom 21. Juli und 26. Oktober 1983 fest, nach denen ab 1. Januar 1986 bleifreies Benzin und das den US-Abgasgrenzwerten entsprechende umweltfreundliche Auto in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird. Sie begrüßt, daß die EG-Kommission die Einführung bleifreien Benzins vorgeschlagen und den US-Abgasgrenzwerten entsprechende Werte als EG-Ziel übernommen hat. Für die Bundesregierung ist die EG-einheitliche Lösung der Abgasproblematik nach wie vor oberstes Ziel. In den noch anstehenden Ratsverhandlungen wird die Bundesregierung deshalb mit Nachdruck darauf drängen; daß der von der Kommission vorgeschlagene Termin 1995 für die Einführung der US-Abgasgrenzwerte vorgezogen wird. Unabhängig davon wird sie die auch von der Kommission vorgesehene Möglichkeit des nationalen Vorziehens voll ausschöpfen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Skarpelis-Sperk (SPD) (Drucksache 10/1656 Frage 58): Trifft es zu, daß die Mittel für die Bezuschussung der Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen voraussichtlich Mitte dieses Jahres bereits erschöpft sein werden, und wie gedenkt die Bundesregierung unter diesen Umständen die von ihr selber als sehr wichtig angesehene Beratung für Existenzgründung fortzusetzen? Die Nachfrage nach Beratungen ist in der letzten Zeit stark gestiegen. Es muß daher damit gerechnet werden, daß die für diesen Zweck im Haushalt 1984 zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden, um die Förderung über das ganze Jahr kontinuierlich fortführen zu können. Vor allem im Bereich der Industrie, des Verkehrsgewerbes und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes (Titel 685 65) zeichnet sich ab, daß die bereitgestellten Fördermittel bereits in den nächsten Wochen erschöpft sein werden. Wir prüfen z. Z., ob und auf welche Weise eine Förderung von Beratungen, die nach Erschöpfung der Mittel zunächst nicht mehr bezuschußt werden können, noch realisiert werden kann. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten hierfür eine geeignete Lösung zu erreichen, die auch für die — von der Bundesregierung unverändert als besonders wichtig angesehene — Beratung von Existenzgründen gelten würde. Eine endgültige Entscheidung darüber kann jedoch erst nach einer entsprechenden Beschlußfassung der parlamentarischen Gremien — also frühestens nach der Sommerpause — getroffen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eckhard Stratmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Liebe Bürgerinnen und Bürger! Mein besonderer Gruß gilt denjenigen, die nicht in diesem Saal anwesend sind, den Streikenden und insbesondere den Ausgesperrten und den kalt Ausgesperrten. Seit vielen Wochen stehen zwei Gewerkschaften im Streik, um durchzusetzen, daß mit der 35-Stunden-Woche, daß mit einer drastischen Verkürzung der Wochenarbeitszeit ebenfalls ein deutlicher Beitrag zur Senkung der Arbeitslosigkeit geleistet wird. In diesem Arbeitskampf betrachten die Unternehmer und die Aussperrungsparteien die Aussperrung als ein Mittel, das geboten sei, um die Waffengleichheit der Parteien herzustellen.
    Das Gerede der Waffengleichheit erweist sich als unsinnig, wenn man einmal hinter die Kulissen der Unternehmerverbände selbst guckt. Schon 1963 hat der damalige Vorsitzende der Bundesvereinigung der Deutschen Industrie, Berg, in einem Arbeitskampf in Baden-Württemberg erklärt, daß die Aussperrung u. a. notwendig sei, um den Gewerkschaften deutlich zu machen, „wer in der Wirtschaft eigentlich etwas zu sagen hat". Damit ist klar, was das Gerede von der angeblichen Waffengleichheit nur verschleiert: Es kommt darauf an, mit der Aussperrung das strukturelle Übergewicht, das die Unternehmer in der sogenanten Sozialen Marktwirtschaft haben, zu zementieren.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Übernehmen Sie sich nicht! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Barer Unsinn!)

    Das strukturelle Übergewicht kommt darin zum Ausdruck, daß es in der Normalität der kapitalistischen Marktwirtschaft so ist, daß die Unternehmer es sind, die über die Investitionspolitik die Produktion bestimmen,

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Sie wollen die sozialistische Marktwirtschaft!)

    die über die Preispolitik, über die Marktpolitik und über die Personalpolitik, Einstellung und Entlassung, das entscheidende Sagen in der Wirtschaft haben.

    (Kolb [CDU/CSU]: Sie haben noch nie gearbeitet!)

    Das strukturelle Übergewicht gewährleistet es, daß mit der Technologiepolitik der Unternehmer technologisch bedingte Arbeitslosigkeit produziert wird.
    Historisch war es so und auch heute ist es so, daß der Streik der Gewerkschaften den Versuch darstellt, gegenüber diesem strukturellen Übergewicht ein Gegengewicht zu schaffen. Der Streik war nie dazu gedacht, dieses strukturelle Übergewicht auszugleichen. Er war lediglich eine kleine Korrektur und ist auch heute nicht mehr.
    Die Aussperrung erweist sich angesichts dieses strukturellen Übergewichts als eine Zementierung der Machtverhältnisse und der unternehmerischen Übermacht und gleichzeitig als ein Angriff auf das Streikrecht, das in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verankert ist.

    (Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Quatsch!)

    — Es ist allen Verfassungsrechtlern, Herrn Cronenberg — vielleicht nicht Ihnen, weil Sie von Verfassungsrecht nicht so viel verstehen wie von Ihrem Mittelstandsbetrieb —, egal in welchem Lager, klar, daß durch Art. 9 Abs. 3 mit der Gewährleistung und Garantie der Koalitionsfreiheit gleichzeitig das Streikrecht garantiert werden sollte. Dies war in den Beratungen des Parlamentarischen Rates ebenfalls klar, bevor das Grundgesetz verabschiedet worden ist.
    Von der Gewährleistung eines Rechts auf Aussperrung ist weder im Grundgesetz noch irgendwo in einer gesetzlichen Grundlage etwas zu lesen.

    (Kolb [CDU/CSU]: Das ist in Art. 9 Abs. 3 enthalten!)

    Lediglich das Richterrecht — Bundesarbeitsgerichtsurteile und sich darauf stützende Urteile von Arbeitsgerichten — stellt eine Quasilegalisierung der Aussperrung und damit eine Quasilegalisierung



    Stratmann
    des Angriffs auf das verfassungsrechtlich gestützte Streikrecht dar.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Er hält nichts von der Justiz!)

    Wir sind der Meinung, daß die Aussperrung gesetzlich verboten werden muß, um diesen Angriff abzuwehren und um zu verhindern, daß durch die Wirkung der Aussperrung das Streikrecht unterhöhlt wird.
    Die Aussperrung stellt tatsächlich ein von den Unternehmern verfügtes Arbeitsverbot für arbeitswillige Beschäftigte dar. Es ist auch in diesem Arbeitskonflikt wiederholt passiert, daß große Gruppen von abhängig Beschäftigten — so auch bei Opel in Bochum; ich komme aus Bochum — ihre Arbeitskraft angeboten haben, die Unternehmer diese Arbeitskraft aber nicht angenommen haben.

    (Kolb [CDU/CSU]: Wenn nichts zu schaffen war, geht es nicht!)

    — Herr Kolb, zu dem angeblichen Argument, es sei nichts zu schaffen: Es ist sowohl bei Opel in Bochum als auch an Hand vieler anderer Beispiele sowohl im aktuellen Arbeitskampf als auch schon 1971 und 1978 nachgewiesen worden — ich nenne Ihnen gleich die Belege —, daß die angeblichen Fernwirkungen des Arbeitskampfes, wodurch sozusagen technisch bedingte Produktionsstillegungen notwendig seien, nichts als Propagandagewäsch der Unternehmer und eine Verschleierungstrategie sind.

    (Hornung [CDU/CSU]: Das ist ein Irrtum!)

    Zwei Belege unter vielen möglichen: Bei der Firma Sidler in Tübingen sollte einseitig Kurzarbeit eingeführt werden — wegen der angeblichen Fernwirkungen. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen diese Anordnung führte zur Zurücknahme dieser einseitigen Maßnahme. Das Verfahren wurde eingestellt, und die Firma verpflichtete sich, „vor Reduzierung des Regelungsspielraums auf Null" keine Kurzarbeit anzuordnen, weil der Betriebsrat auf Anhieb nachweisen konnte, daß die Firma in ihren Zulieferungen keinesfalls einseitig von den inländischen Automobilherstellern abhängig ist.
    Das zweite Beispiel wähle ich unter vielen aus meiner Heimatstadt Bochum aus. Bei Opel in Bochum wollte die Betriebsleitung wegen des Streiks in Baden-Württemberg und in Hessen Kurzarbeit anordnen. Angeblich war wegen fehlender Materialteile eine Weiterproduktion nicht mehr möglich, doch der Betriebsrat zweifelte die von der Geschäftsleitung aufgestellten Materiallisten an — mit Erfolg. Daraufhin zog die Betriebsleitung den ursprünglich vorgesehenen Produktionsstopp sofort zurück. Es konnte weitergearbeitet werden, Herr Kolb. Darüber hinaus stellte der Betriebsrat sogar noch fest, daß kein einziges fehlendes Teil aus dem streikbetroffenen Tarifgebiet kommt.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Viele andere Beispiele zeigen., daß das Gewäsch von den angeblichen Fernwirkungen nur dazu herhalten soll, eine zweite Form der Aussperrung neben der heißen Aussperrung, nämlich die kalte Aussperrung einzusetzen und damit das strukturelle Übergewicht der Arbeitgeber in diesem Tarifkonflikt zu stärken.
    Wir sind deswegen der Meinung, daß nicht nur die heiße Aussperrung gesetzlich verboten werden muß, sondern alle Formen, alle Ausweichstrategien der Unternehmer, die in ihren Folgewirkungen der heißen Aussperrung gleichkommen. Das ist ebenfalls die kalte Aussperrung, und das wären auch — wie es im Ausland praktiziert wird — sogenannte Massenänderungskündigungen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Kolb [CDU/ CSU]: Das Ergebnis können Sie in Portugal nachlesen!)

    — Herr Kolb, damit Sie auch ganz genau wissen, was wir mit der kalten Aussperrung meinen: Wir differenzieren nicht zwischen kalter Aussperrung und angeblicher Fernwirkung. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß die Betriebsräte auf Grund der mangelnden Mitbestimmungsmöglichkeiten nicht in der Lage sind, letztlich die Unternehmer zu kontrollieren, ob eine Produktionsstillegung technisch bedingt ist oder nicht. Ich habe Ihnen Beispiele für Betrugsmanöver gezeigt. Das Mitbestimmungsrecht reicht nicht aus, um solche Betrugsmanöver effektiv zu verhindern. Deswegen sagen wir: Kalte Aussperrung ist jede Form der Produktionseinschränkung, die von Unternehmern im Zusammenhang eines Arbeitskampfes verfügt wird. Jede Form dieser unternehmerseitigen Produktionseinschränkung muß verboten werden.
    Als Sanktion gegen mögliche und zu erwartende Verstöße sehen wir vor, daß ebenfalls gesetzlich geregelt wird, daß in jedem Fall die Lohnfortzahlungspflicht, und zwar die volle Lohnfortzahlungspflicht, der Unternehmer bei Verstoß gegen Aussperrungsverbot und gegen das Verbot der kalten Aussperrung beibehalten wird.

    (Hornung [CDU/CSU]: Selbst in Belgien und Österreich haben Betriebe zugemacht!)

    Das Argument, die Aussperrung sei notwendig, um die Waffengleichheit herzustellen, sticht aus folgenden Gründen nicht — ich möchte sie kurz skizzieren —: Die Unternehmer haben auch ohne Aussperrung die Möglichkeit, einem Streik der Gewerkschaften eine relativ starke Position entgegenzusetzen. Die Erfahrungen haben schon gezeigt, daß sie sich untereinander durch Streikunterstützungsfonds helfen können, daß sie sich durch eine rechtzeitige und vorsorgliche Lagerhaltung selbst helfen können und daß sie sich ebenfalls durch gegenseitige Lagerlieferung untereinander stützen können. Das wird praktiziert; es könnte wesentlich mehr praktiziert werden.

    (Kolb [CDU/CSU]: Und was kostet das?)

    Allein diese Beispiele zeigen, daß die Aussperrung
    unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit rein



    Stratmann
    betriebswirtschaftlich und produktionstechnisch gar nicht notwendig ist.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sehr richtig! — Kolb [CDU/CSU]: Betriebswirtschaftlich eben nicht, volkswirtschaftlich vielleicht!)

    In der Auseinandersetzung um das Aussperrungsverbot in der hessischen Landesverfassung hat sich selbst der CDU-Abgeordnete Kanka zu der Einsicht bekannt, daß die Aussperrung ein sittenwidriges Manöver der Unternehmer ist. Wir appellieren deswegen an die Abgeordneten der CDU/ CSU, die sich den christlich-demokratischen Arbeitnehmern zugehörig fühlen, wir appellieren selbstverständlich an die Genossinnen und Genossen der sozialdemokratischen Fraktion, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

    (Lachen bei der CDU/CSU — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Ich denke, Sie reden für die GRÜNEN! Für welche „Genossen" reden Sie denn? Wer sind Ihre „Genossen"?)

    Ich möchte abschließend auf den Brief des DGB-Vorsitzenden Ernst Breit verweisen, den Sie sicherlich heute alle bekommen haben. In diesem Brief stellt er fest, daß die Gewerkschaften — sowohl der DGB als auch die IG Metall, die IG Druck und Papier und andere — seit Jahr und Tag das Verbot der Aussperrung gefordert haben. Er weist in diesem Brief weiter darauf hin, daß dieses Verbot in der Landesverfassung Hessens garantiert ist,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    und fordert zwischen den Zeilen — ich weiß es — die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und ebenfalls die christlich-demokratischen Arbeitnehmer auf, diesen Gesetzentwurf sorgfältig zu prüfen und — ich darf ihn wohlwollend interpretieren — ihm zuzustimmen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete George.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Haimo George


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Verehrte GRÜNE!

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Die Genossen von den GRÜNEN!)

    Bevor ich auf die Sache selbst eingehe, möchte ich an uns alle einen wichtigen Gedanken richten. Ich finde es gut, daß es Georg Leber und Professor Rüthers gelungen ist, der IG Metall und Gesamtmetall ein Paket von Regelungen vorzuschlagen, die bei beiden tiefe Nachdenklichkeit ausgelöst hat, die so weit geht, daß wir möglicherweise heute abend oder morgen früh ein für beide Seiten erträgliches Ergebnis haben. Diese Tatsache zeigt, daß sich die Elastizität der Tarifpartner in unserem freiheitlichen Tarifvertragssystem und im Rahmen der Tarifautonomie bewährt hat.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Deswegen brauchen wir auch kein Verbändegesetz!)

    Sie zeigt als zweites, daß sich die freiwilligen Friedens- und die freiwilligen Schlichtungsvereinbarungen der Tarifpartner laufend und vor allem in Krisensituationen bewähren. Aber wenn das Ergebnis vorliegt, müssen wir uns auch klar darüber sein, daß es eine neue Dimension in der Tarifautonomie gibt: qualitative Veränderungen der künftigen Tarifverhandlungen, qualitative Veränderungen künftiger Arbeitskämpfe.
    In einer so dramatischen Situation heute im Parlament ein gesetzliches Aussperrungsverbot zu fordern, heißt die Tarifpartner desavouieren und heißt die Tarifautonomie diskreditieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Zur Sache selbst — Herr Stratmann, als Staatsmann haben Sie nicht gesprochen; Sie heißen j a auch Stratmann —: Von der Anerkennung der Koalitionsfreiheit und der Streikfreiheit in der Gewerbeordnung von 1869 bis hin zur Garantie der negativen und der positiven Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes hat es in der Arbeits- und Sozialgeschichte unseres Landes immer wieder Bemühungen gegeben, den Arbeitskampf rechtlich eng zu normieren. Der Gesetzgeber war jedoch klug beraten, daß er davon sparsamsten Gebrauch gemacht hat.
    Selbst, als im Rahmen der Gesetzgebung um die Notstandsverfassung im Jahr 1968 letztmals von der SPD der Versuch gemacht worden ist, den Streik zu privilegieren und damit indirekt die Aussperrung zu diskriminieren, hat sich der Deutsche Bundestag für den Begriff „Arbeitskampf" in Art. 9 Abs. 3 Satz 3 des Grundgesetzes entschieden. Damals erklärte der seinerzeitige Fraktionsvorsitzende der SPD, Helmut Schmidt, am 30. Mai 1968 — ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten —:
    Wir hätten gern darauf verzichtet, durch die Benutzung des Begriffs „Arbeitskampf"
    — im Grundgesetz —
    auch der Aussperrung den gleichen Schutz vor Notstandsmaßnahmen zu ermöglichen.
    Zuvor hatte es der Rechtsausschuß ausdrücklich abgelehnt, statt des Wortes „Arbeitskampf" das Wort „Streik" in das Grundgesetz aufzunehmen.
    Aus der Entstehungsgeschichte dieser Verfassungsbestimmung ergibt sich also eindeutig, daß es der Gesetzgeber nicht für zulässig gehalten hat, den Streik grundgesetzlich zu privilegieren, geschweige denn die Aussperrung grundgesetzlich zu verbieten.
    Was die Fraktion der GRÜNEN mit ihrem Gesetzentwurf zum Totalverbot der Aussperrung bezweckt, wäre also von der Verfassungsgeschichte her nicht nur ein Verfassungsbruch, sondern letztlich der Beginn der Abschaffung unserer freiheitlich-demokratischen und sozialen Grundordnung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Oh-Rufe bei der SPD und den GRÜNEN — Stratmann [GRÜNE]: Lassen Sie doch sofort den Bundesgrenzschutz auffahren!)

    Auch von der historischen Entwicklung her gesehen wäre ein pauschales Aussperrungsverbot ein
    rigoroser Bruch von Kampf- und Friedensregelun-



    Dr. George
    gen, die bisher von einem breiten Konsens der Tarifpartner und der Gesellschaft getragen worden sind. Dazu gehören: Kampffreiheit, Waffengleichheit, Sozial-Adäquanz und — ich gehe auf Ihren Gesetzentwurf und die Begründung ein; Justitia sei es gedankt — auch ein „fein verästeltes", an Gerechtigkeitsprinzipien orientiertes Rechtsprechungssystem. Die Rechtsprechung allein ist in dieser freiheitlichen Situation in der Lage, neuen Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft flexibel zu entsprechen.
    „Chaos" heißt also die Devise der GRÜNEN! Wie sähen denn unser Arbeitsleben, unser Wirtschaftsleben, unser Gesellschaftsleben, ja unser Staat aus,

    (Frau Potthast [GRÜNE]: Lebendig!)

    wenn es nur ein Streikrecht, jedoch keinerlei Abwehrrechte gäbe? Alle Spielregeln menschlicher, gesellschaftlicher und sozialer Fairneß wären außer Kraft gesetzt. Ich denke: Die Blindheit der GRÜNEN gegenüber diesen Realitäten wird nur noch von ihrer bedenkenlosen Anbiederung beim DGB überboten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien bekennen sich uneingeschränkt zum gewerkschaftlichen Streikrecht. Ohne das Recht zum Streik wären alle Forderungen der Gewerkschaften — wie das Bundesarbeitsgericht gesagt hat — nicht mehr, als ein „kollektives Betteln". In einem freiheitlichen Tarifvertragssystem müssen daher Arbeitskämpfe zum Ausgleich sonst nicht lösbarer Tarifkonflikte zulässig sein.
    Wir bekennen uns aber auch ebenso deutlich zum Aussperrungsrecht der Arbeitgeber. Ausstand und Aussperrung sind zwei sich gegenseitig bedingende Seiten ein und derselben Medaille, die Arbeitskampf heißt. Und der Arbeitskampf ist seinerseits Ultima ratio einer freiheitlichen Tarifautonomie.
    Dieses Bekenntnis heißt allerdings nicht — das möchte ich gerne zugeben —, daß die Aussperrung unbegrenzt, besonders in ihren früheren krassen Auswirkungen, vor allem als Angriffsaussperrung oder als lösende Aussperrung, von uns anerkannt wird.

    (Stratmann [GRÜNE]: Was ist denn die kalte Aussperrung? Lehnen Sie auch die kalte Aussperrung ab?)

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen — und die sollten Sie wirklich einmal lesen — vom 10. Juni 1980 die Tarifautonomie zum Ausgangspunkt seiner Entscheidung zur Aussperrung gemacht. Unser Tarifvertragssystem stehe und falle damit, daß durch Tarifregelungen ein tatsächlicher Machtausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschaffen werde. Nur dann könnten Tarifverträge dem Anspruch gerecht werden, inhaltlich sachgerecht zu sein. Das Bundesarbeitsgericht forderte deshalb gleiche Kampf- und Verhandlungschancen zwischen den sozialen Gegenspielern. Das Gericht lehnte es andererseits — zu Recht — ab, die Verhandlungs- und Kampftaktik der Tarifparteien zu reglementieren.
    Sie sehen also: Wenn Sie tiefer in die Rechtsprechung und in die Verfassungsgeschichte einsteigen,

    (Kolb [CDU/CSU]: Zu kompliziert!)

    dann ergibt sich einwandfrei: Die Aussperrung ist zulässig. Ich möchte, auch für die Fraktion der CDU/CSU, erklären, daß ich diese Auffassung des Bundesarbeitsgerichts — von Randfragen abgesehen — für sachlich richtig halte.
    Mit den Mitteln des Schwerpunktstreiks allerdings hätten es die Gewerkschaften in der Hand — bei geringstem eigenem Risiko — die Arbeitgeberseite zu allen denkbaren Zugeständnissen zu pressen — ich sage nicht: zu erpressen. Die „MinimaxStrategie" der IG Metall zeigt, daß mit wenig Streikenden viele Betriebe lahmgelegt werden können und unendlich viele Arbeitnehmer betroffen werden. Wenn das in Zukunft die Regel wird, dann ist die Tarifautonomie als ein System von beiderseits freien Vereinbarungen gefährdet. Ohne Kräftegleichgewicht gibt es kein funktionierendes Tarifvertragssystem, keine Soziale Marktwirtschaft und im Endergebnis auch keinen Sozialstaat.

    (Stratmann [GRÜNE]: Die Willkür des Kapitals wird beseitigt; das ist alles!)

    Auch den Gewerkschaften muß an einem funktionierenden Tarif- und Arbeitskampfsystem gelegen sein. Und ich warne uns alle: Wäre das Kräftegleichgewicht, die materielle Kampfparität also auf Dauer ernsthaft gestört, dann wäre es wirklich soweit, daß der Staat handeln müßte! Ich sage das zu Ihrem Einwurf „Verbändegesetz", Frau Fuchs. Ich kenne Staaten, in denen es schon lange kein Streikrecht mehr gibt, die demzufolge die Aussperrung nicht zu verbieten brauchen. Wollen wir soweit kommen?

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Noch eine kurze Antwort zur Fernwirkung des Streiks, insbesondere bei Schlüssel- und Schwerpunktstreiks. Sie nennen das „kalte Aussperrung". Das Bundesarbeitsgericht hat in einem seiner Urteile gesagt, daß man aus der Sicht der Arbeitgeber solche Fernwirkungen des Streiks auch „kalten Streik" nennen könnte. Wenn ich mir die Abstimmungen bei DRUPA ansehe: Da haben die wenigsten Arbeitnehmer zugestimmt, da liegt sogar „heißer Streik" vor.

    (Stratmann [GRÜNE]: Wer stimmt denn bei der Aussperrung zu? Die Betroffenen?)

    Meine Damen und Herren, ich bin selten polemisch, aber ich finde, daß ich in meiner Schlußbewertung sagen muß, daß der Gesetzentwurf der GRÜNEN zu so wichtigen Fragen nicht nur schlampig formuliert ist, sondern einseitig, klassenkämpferisch, destruktiv und sehr scheinheilig ist.

    (Lutz [SPD]: Pfui Deibel!)

    Demzufolge ist der Gesetzentwurf tatsächlich ein Credo der sachlichen Ignoranz,

    (Stratmann [GRÜNE]: Ein Heiligenschein für Sie!)




    Dr. George
    ein Credo der fachlichen Inkompetenz und der basisdemokratischen Intoleranz.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf der Abg. Frau Nickels [GRÜNE])