Rede von
Dr.
Annemarie
Renger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe nunmehr die Frage 50 des Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Warum hat sich die Bundesrepublik Deutschland der von der EG-Kommission geplanten Einführung der Produzentenhaftung widersetzt ?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Erhard, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Schöfberger, ich antworte wie folgt: Ihre Fragen zielen, wenn ich es richtig verstehe, auf die Haltung ab, die die Vertreter der Bundesregierung auf der Tagung des Verbraucherrats am 5. Juni dieses Jahres eingenommen haben und über die in der von Ihnen erwähnten Zeitungsnotiz berichtet wird.
Soweit die Richtlinie über die Produkthaftung angesprochen ist, trifft es nicht zu, daß sich die Bundesregierung der Einführung dieser Haftung widersetzt hat. Das Konzept einer solchen Haftung wird seit längerem in den zuständigen EG-Gremien erörtert. Auf der erwähnten Tagung des Verbraucherrats ist lediglich ein — wenn auch gewichtiger — Punkt des Gesamtkomplexes zur Sprache gekommen, nämlich die Frage, ob die Haftung des Produzenten nach der Richtlinie von den Mitgliedstaaten summenmäßig begrenzt werden kann.
Im deutschen Recht sind Gefährdungshaftungstatbestände im allgemeinen mit Haftungshöchstgrenzen gekoppelt. Demgemäß hat die Bundesregierung auch bei dem Richtlinienvorschlag, der eine verschuldensunabhängige Haftung für Produktfehler vorsieht, eine Haftungsgrenze für den Gesamtschaden gefordert, der durch den gleichen Fehler verursacht worden ist. Nach den derzeitigen Vorstellungen soll die Grenze bei mindestens 110 Millionen DM liegen, d. h. nur der Betrag, der diese Grenze übersteigt, soll nicht ersetzt werden.
Vorgesehen ist ferner, nach Ablauf einer bestimmten Zeit erneut darüber zu befinden, ob die
Grenze gegebenenfalls heraufgesetzt werden oder ganz entfallen kann.
Diesen Vorschlag hat sich die Kommission inzwischen zu eigen gemacht. Er wird auch von anderen Mitgliedstaaten unterstützt; einige Mitgliedstaaten haben dagegen Vorbehalte gegen eine Haftungsbegrenzung. Die Beratungen sind nocht nicht abgeschlossen und werden demnächst unter der irischen Präsidentschaft fortgesetzt.
Es ist also nicht, wie es in der Zeitungsnotiz heißt, so, daß die Einführung der Produkthaftung einstweilen abgeschmettert worden ist.