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ID1007425200

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    Plenarprotokoll 10/74 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 74. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1984 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages, Professor Dr. Ernst Schellenberg 5319 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 5425 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Steger, Roth, Catenhusen, Fischer (Homburg), Grunenberg, Nagel, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Vosen und der Fraktion der SPD Unterstützung des französischen EG-Memorandums „Eine neue Stufe Europas: ein gemeinsamer Raum für Industrie und Forschung" durch die Bundesregierung — Drucksache 10/1305 — in Verbindung mit Beratung des Ersten Berichts und der Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage der Personenkontrolle im innergemeinschaftlichen Grenzverkehr und zur Einführung des Europa-Passes — Drucksache 10/1126 — in Verbindung mit Beratung des Zweiten Berichts und der Empfehlung der Europa-Kommission zur Herstellung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes — Drucksache 10/1221 — in Verbindung mit Beratung des Dritten Berichts und der Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage der parlamentarischen Behandlung des Entwurfs eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union — Drucksache 10/1261 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Entwurf eines Vertrags zur Gründung der Europäischen Union — Drucksache 10/1423 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates über die Entsprechung der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft — Drucksachen 10/546 Nr. 23, 10/1422 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Notwendigkeit der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes — Drucksache 10/1357 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1984 Dr. Dregger CDU/CSU 5350 D Dr. Ehmke (Bonn) SPD 5353 C Dr. Rumpf FDP 5355 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 5359 C Dr. Mertes, Staatsminister AA 5361 D Dr. Steger SPD 5365 C Dr. Stercken CDU/CSU 5367 A Antretter SPD 5368 D Dr. Schwörer CDU/CSU 5371 B Brück SPD 5373 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes — Drucksache 10/1255 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/1546 — Dr. Olderog CDU/CSU 5376 A Wartenberg (Berlin) SPD 5377 B Dr. Hirsch FDP 5379A Schneider (Berlin) GRÜNE 5380 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 5382 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes — Drucksache 10/319 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/1447 — Klein (Dieburg) SPD 5383 C Beckmann FDP 5384 D Frau Nickels GRÜNE 5386 A Erhard, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 5387 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/1108 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/1541 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Fischer (Osthofen), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover) Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/213 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/1541 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Fischer (Frankfurt), Dr. Jannsen, Frau Reetz, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/1184 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/1541 — Bohl CDU/CSU 5388 A Fischer (Osthofen) SPD 5390 A Kleinert (Hannover) FDP 5392 B Dr. Jannsen GRÜNE 5394 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 5396 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pinger, Frau Fischer, Dr. Hüsch, Lamers, Austermann, Repnik, Schreiber, Feilcke, Hedrich, Höffkes, Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pohlmeier, Dr. Kunz (Weiden), Ruf, Biehle, Herkenrath, Sauter (Epfendorf), Dr. Hoffacker, Dr. Lammert, Schulze (Berlin), Link (Frankfurt), Dr. Stavenhagen, Schemken, Dr. Götz, Dr. Rose, Sauter (Ichenhausen), Clemens, Schwarz, Graf Huyn, Jagoda, Pfeffermann, Lenzer, Seehofer, Spilker, Frau Dr. Hellwig, Dr. Möller, Maaß, Dr. Lippold, Dr. Stercken, Roth (Gießen), Dr. Becker (Frankfurt), Magin, Tillmann, Sauer (Stuttgart), Haungs, Dr. Bugl, Dr.-Ing. Kansy, Jung (Lörrach), Dr. Faltlhauser, Dr. Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Dr. Feldmann, Bredehorn, Frau Seiler-Albring, Schäfer (Mainz), Ronneburger, Dr. Haussmann, Grünbeck, Beckmann, Wurbs, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP Intensivierung der Handwerksförderung in der Dritten Welt — Drucksache 10/1214 — Schreiber CDU/CSU 5398 D Bindig SPD 5400 B Dr. Rumpf FDP 5402 A Schwenninger GRÜNE 5403 B Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . 5405A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1984 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN Lage in Afghanistan — Drucksachen 10/1277, 10/1499 — Dr. Todenhöfer CDU/CSU 5406 D Neumann (Bramsche) SPD 5409 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5411 A Reents GRÜNE 5412 B Dr. Mertes, Staatsminister AA 5415A Beratung des Antrags der Abgeordneten Reschke, Daubertshäuser, Dreßler, Dr. Holtz, Frau Huber, Menzel, Dr. Mertens (Bottrop), Reuschenbach, Dr. Steger, Urbaniak, Kretkowski, Meininghaus, Toetemeyer, Schröer (Mülheim), von der Wiesche, Wieczorek (Duisburg), Westphal, Dr. Klejdzinski und der Fraktion der SPD S-Bahn-Verbindungen im mittleren Ruhrgebiet — Drucksache 10/1352 — Reschke SPD 5418 D Milz CDU/CSU 5420 B Kohn FDP 5421 D Drabiniok GRÜNE 5423 B Fragestunde — Drucksachen 10/1538 vom 1. Juni 1984 und 10/1553 vom 6. Juni 1984 — Aufenthaltsort und Befinden Andrej Sacharows und seiner Ehefrau sowie Bemühungen der Bundesregierung, Leben und Gesundheit beider zu retten und für sie die Ausreiseerlaubnis zu erwirken DringlAnfr 06.06.84 Drs 10/1553 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 5319 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5320 A ZusFr Würtz SPD 5320 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 5320 B ZusFr Repnik CDU/CSU 5320 C ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 5320 D ZusFr Dolata CDU/CSU 5321A ZusFr Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 5321A ZusFr Horacek GRÜNE 5321 B ZusFr Schulze (Berlin) CDU/CSU . . . 5321 B Kriegsdienstverweigerung nach Ablehnung von Tauglichkeitseinsprüchen MdlAnfr 34 01.06.84 Drs 10/1538 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5321 C ZusFr von Schmude CDU/CSU 5321 C ZusFr Waltemathe SPD 5322 A Transport der Drucksachen des Stuttgarter CDU-Parteitages in bundeseigenen Fahrzeugen, insbesondere in Flugzeugen MdlAnfr 37, 38 01.06.84 Drs 10/1538 Dreßler SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5322 B ZusFr Dreßler SPD 5322 B Bereitstellung von Ausbildungsplätzen beim Bundesministerium der Verteidigung; Gefährdung dieser Ausbildungsplätze durch Sparmaßnahmen MdlAnfr 39, 40 01.06.84 Drs 10/1538 Hedrich CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5322 D ZusFr Hedrich CDU/CSU 5323A ZusFr Frau Steinhauer SPD 5323 B Zahl der stationierten sowjetischen Mittelstreckenraketen vom Typ SS-20 MdlAnfr 45 01.06.84 Drs 10/1538 Reents GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5323 D ZusFr Reents GRÜNE 5323 D Geheimhaltung weiterer Stationierungen von Pershing-Il-Raketen und Cruise Missiles in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 46 01.06.84 Drs 10/1538 Reents GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5324 B ZusFr Reents GRÜNE 5324 B Weiterbau der A4 vom Autobahnkreuz Olpe-Süd nach Hattenbach MdlAnfr 49, 50 01.06.84 Drs 10/1538 Breuer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 5324 D ZusFr Breuer CDU/CSU 5325 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 5325 B Reaktion der Bundesregierung auf die restriktive Haltung Südafrikas bei Einreisevisen für deutsche Bundesbürger MdlAnfr 52, 53 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw BMin Genscher AA 5326A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 5326 A ZusFr Bindig SPD 5326 B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1984 Aufnahme von Gesprächen über die Gestaltung langfristiger Ost-West-Beziehungen MdlAnfr 56, 57 01.06.84 Drs 10/1538 Dr. Czaja CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 5327 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5327 B Unterzeichnung, Entgegennahme und Verbreitung einer Petition der „Schlesischen Jugend" durch Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere Staatsminister Friedrich Vogel MdlAnfr 58, 59 01.06.84 Drs 10/1538 Voigt (Frankfurt) SPD Vereinbarkeit von Formulierungen in der vom Bundeskanzleramt verbreiteten Petition der „Schlesischen Jugend" mit Buchstaben und Geist des Warschauer Vertrages MdlAnfr 60, 61 01.06.84 Drs 10/1538 Dr. Ehmke (Bonn) SPD Weiterführung der Politik des Ausgleichs und der Fortentwicklung der Beziehungen zur Volksrepublik Polen entsprechend dem deutsch-polnischen Vertrag vom 7. Dezember 1970 MdlAnfr 62 01.06.84 Drs 10/1538 Becker (Nienberge) SPD Bekräftigung des deutsch-polnischen Vertrages vom 7. Dezember 1970 MdlAnfr 63 01.06.84 Drs 10/1538 Schmitt (Wiesbaden) SPD Gültigkeit der Bestimmungen des Artikels I des deutsch-polnischen Vertrages vom 7. Dezember 1970 MdlAnfr 64 01.06.84 Drs 10/1538 Sielaff SPD Uneingeschränkte Gültigkeit des Artikels I Abs. 2 des deutsch-polnischen Vertrages vom 7. Dezember 1970 MdlAnfr 65 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Weyel SPD Heraushebung des Art. I Abs. 3 des deutsch-polnischen Vertrages vom 7. Dezember 1970 in der deutschen Politik MdlAnfr 66 01.06.84 Drs 10/1538 Waltemathe SPD Antw BMin Genscher AA 5328 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 5329 C ZusFr Dr. Ehmke (Bonn) SPD 5331A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5331A ZusFr Lowack CDU/CSU 5331 B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 5331 D ZusFr Waltemathe SPD 5332 C ZusFr Frau Huber SPD 5333 C ZusFr Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 5333C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 5334 B ZusFr Frau Weyel SPD 5334 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5334 D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 5335A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 5335C ZusFr Sielaff SPD 5335 D ZusFr Horacek GRÜNE 5336 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 5336 D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . . 5337 A Zur Geschäftsordnung Becker (Nienberge) SPD 5337 B Aktuelle Stunde betr. deutsch-polnische Beziehungen Dr. Ehmke (Bonn) SPD 5337 D Rühe CDU/CSU 5338 C Horacek GRÜNE 5340 A Ronneburger FDP 5340 D Frau Huber SPD 5341 C Dr. Czaja CDU/CSU 5343 A Genscher, Bundesminister AA 5344 B Schmitt (Wiesbaden) SPD 5345 C Freiherr Heeremann von Zuydtwyck CDU/ CSU 5346 C Frau Weyel SPD 5347 B Mischnick FDP 5348 A Klein (München) CDU/CSU 5348 C Voigt (Frankfurt) SPD 5349 C Nächste Sitzung 5425 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5426*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1984 5319 74. Sitzung Bonn, den 7. Juni 1984 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung Auf Seite 5360 C ist in der Rede des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) nach der 11. Zeile hinter dem Wort werden —, einzufügen: „zu einer Abrüstungsagentur ausgebaut wird. Das sind konkrete". Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 6. Frau Dr. Bard 8. 6. Brandt 8. 6. Broll 8. 6. Collet 8. 6. Dr. Glotz 8. 6. Dr. Haack 8. 6. Dr. Hauff 7. 6. Kalisch 8. 6. Keller 8. 6. Frau Kelly 8. 6. Klose 7. 6. Frau Krone-Appuhn 8. 6. Dr. Kunz (Weiden) 8. 6. Lemmrich* 8. 6. Marschewski 8. 6. Dr. Müller* 8. 6. Müntefering 7. 6. Polkehn 8. 6. Porzner 8. 6. Poß 7. 6. Schmidt (Hamburg) 8. 6. Schmidt (Wattenscheid) 7. 6. Dr. Schöfberger 8. 6. Schröer (Mülheim) 7. 6. Graf Stauffenberg 8. 6. Vogt (Düren) 7. 6. Voigt (Sonthofen) 8. 6. Weiskirch (Olpe) 8. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von Friedrich Bohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 hat der Bundeskanzler unter anderem ausgeführt:
    Für die Erhaltung und den weiteren Ausbau des freiheitlichen Rechtsstaates brauchen wir gute Juristen. Die Bundesregierung wird die Juristenausbildung weiterentwickeln und wieder vereinheitlichen. Sie wird sich um Lösungen bemühen, die möglichst von allen Bundesländern mitgetragen werden.
    Heute nun können wir mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes diesen wichtigen Programmpunkt der Koalition erfüllen und erfolgreich abhaken.
    Gestatten Sie mir, daß ich die Konzeption dieser neu geregelten Juristenausbildung noch einmal kurz darlege. Ziel der Ausbildung soll der Einheitsjurist bleiben, der befähigt ist, ohne zusätzliche Ausbildung alle juristischen Berufe auszuüben. An der Gliederung in ein mindestens dreieinhalb Jahre dauerndes zusammenhängendes Studium und eine darauf folgende zweieinhalbjährige praktische Ausbildung wird festgehalten.
    Um jedoch eine bessere Verbindung, Herr Kollege Dr. de With, von theoretischer und praktischer Ausbildung zu erreichen, hat der Student während des Studium in der vorlesungsfreien Zeit an praktischen Studienzeiten teilzunehmen, damit er frühzeitig die juristische Praxis kennenlernt.
    Andererseits soll beim Vorbereitungsdienst gegen Ende der Ausbildung der Referendar nicht nur die Möglichkeit erhalten, innerhalb der Zeit der Wahlstation bis zu vier Monaten an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften zu studieren, sondern, nunmehr neu, überhaupt an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät zu studieren.
    Dem Gedanken der Vertiefung wird in Studium und Vorbereitungsdienst wie folgt Rechnung getragen: Im Studium hat sich der Student Wahlfächern zu widmen, die der Ergänzung des Studiums und der Vertiefung der mit ihm zusammenhängenden
    Pflichtfächer dienen. In der praktischen Ausbildung des Vorbereitungsdienstes erfüllen diesen Zweck die Wahlstationen, die zu Schwerpunktbereichen zusammenzufassen sind. Ihnen ist das letzte halbe Jahr der Ausbildung vorbehalten.
    Damit sich der Student möglichst früh über seine Eignung zum juristischen Studium klar wird, sollen studienbegleitende Leistungskontrollen eingeführt werden, die unter Prüfungsbedingungen stattzufinden haben. Diesen Kontrollen soll sich der Student bis zum Ende des vierten Semesters stellen. Damit wird gleichzeitig eine Verbesserung der Ausbildung in den höheren Semestern ermöglicht.
    Die Prüfungen sind heute bereits weitgehend durch die geltenden Prüfungsvorschriften vereinheitlicht. Die beiden Staatsprüfungen behalten ihre Funktion als umfassende Prüfung für das Studium und auch für die gesamte Ausbildung. Im Interesse der Effektivität der Ausbildung in den Wahlstationen sind vor deren Beginn die Prüfungsleistungen zu erbringen, die sich auf die Ausbildung in den Pflichtstationen beziehen. Lediglich für die juristische Hausarbeit soll etwas anderes gelten können, weil gerade die juristische Hausarbeit der Vertiefung des in den Wahlstationen Erlernten dienen kann.
    Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, den wir hier zur Annahme empfehlen, trägt damit entscheidenden Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rechnung, wie er sich auch in dem Modell des Bundesarbeitskreises christlich-demokratischer Juristen wiederfindet.
    Ich will gern zugeben, daß wir als CDU/CSU uns natürlich auch noch weitere Verbesserungen der Juristenausbildung vorstellen können. Bei der jetzt hier vorzunehmenden Neuordnung aber war zum einen unser Spielraum angesichts der mehr als ausgelasteten Ausbildungskapazitäten in den Hochschulen und im Vorbereitungsdienst mehr als gering, und zum anderen — daran möchte ich noch einmal erinnern — war die Neuregelung nur gemeinsam mit den Ländern möglich.
    Ich darf Sie, Herr Kollege Schmude, in diesem Zusammenhang auch noch an den Beschluß der Justizministerkonferenz vom 29. September 1981 in Celle erinnern. Damals hatten die Landesjustizministerien sich nach langjährigen Vorbereitungen auf folgende vier Grundsätze geeinigt: erstens Vereinheitlichung der Ausbildung, zweitens Veranstaltung vergleichbarer Prüfungen auf der Grundlage der bereits erlassenen einheitlichen Notenverordnung, drittens praxisnahe Ausbildung und viertens — sehr wichtig — vier Jahre Universitätsausbildung, gefolgt von zweieinhalb Jahren Praxis.
    Ich kann nur noch einmal betonen, daß ohne oder gar gegen die Länder eine solche Neuordnung der Juristenausbildung völlig undenkbar und im übrigen politisch j a auch gar nicht durchsetzbar wäre. Wir halten den vorliegenden Entwurf daher für einen guten Kompromiß. Die Interessen der Länder und der Hochschulen sind gewahrt, in die neue Ausbildung fließen die Erfahrungen der Experimentierphase ein, die Ausbildung ist im Interesse der juri-



    Bohl
    stischen Berufe und der jungen Juristen mehr praxisorientiert, ohne dabei das notwendige Maß an Wissenschaftlichkeit vermissen zu lassen.
    Natürlich kommt es jetzt, meine Damen und Herren, ganz entscheidend auf die Umsetzung des neuen Rechtes an. Wir appellieren daher an die Länder, im Rahmen ihrer finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten die in diesem Gesetz gegebenen Chancen auch im Interesse der jungen Juristen voll auszuschöpfen.
    Die praktischen Studienzeiten — nur als ein Beispiel — können sicherlich unterschiedlich gehandhabt werden. Wir wünschen uns deshalb, daß die Länder alles daransetzen, um den Studenten einen möglichst umfassenden und tiefgehenden Einblick in die juristische Praxis zu geben. Die praktische Studienzeit darf für die Beteiligten nicht eine lästige Pflicht sein, sondern muß mit Sachverstand, Engagement und, ich sage, auch Phantasie praxisorientiert gestaltet werden.
    Einen Hinweis möchte ich an dieser Stelle jedoch nicht vergessen. In der Anhörung sind Zweifel laut geworden, ob die Leistungskontrollen auch tatsächlich wirksam durchgeführt würden. Wir als CDU/ CSU — das sage ich mit allem Ernst — gehen davon aus, daß die gewünschte Regelung entsprechend dem Auftrag des Gesetzgebers von den Beteiligten auch vollzogen wird. Wir können uns eigentlich nicht vorstellen, daß ein solcher gesetzgeberischer Auftrag unterlaufen wird. Sollte das jedoch wider Erwarten der Fall sein, so würden daraus auch die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen sein, zu denen wir bereit sind.
    In der Kürze der Zeit kann ich nicht noch einmal im einzelnen auf die grundsätzliche Diskussion der verschiedenen juristischen Ausbildungsmodelle eingehen. Ich glaube, daß dies auch angesichts der Tatsache, daß wir in den vergangenen Monaten schon zweimal hier im Plenum des Deutschen Bundestages darüber diskutiert haben, entbehrlich ist.
    Unsere Position zu den Gesetzentwürfen der beiden Oppositionsparteien ist klar und eindeutig: Sie würden die Einheitlichkeit der Juristenausbildung in Frage stellen und eine weitere Ausbildungszersplitterung zur Folge haben.

    (Widerspruch bei der SPD)

    Die bisherige Experimentierphase würde unbegrenzt fortgeschrieben werden, und das vorgeschlagene Intervallsystem kann in den Flächenländern so einfach nicht verwirklicht werden.
    Wir meinen, daß sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der parlamentarischen Behandlung als eine gute Beratungsgrundlage erwiesen hat. Es sind die Erfahrungen der Experimentierphase mit eingearbeitet worden. Die erfolgte Vorabstimmung zwischen Justizminister Engelhard und den Ländern hat sehr segensreich gewirkt, so daß die unterschiedlichen Positionen zwischen Bundesregierung und Bundesrat während unserer Beratungen im Rechtsausschuß im Grunde genommen nur noch einige wenige Bereiche, ich möchte fast sagen: Randbereiche betrafen.
    Ich darf mich dafür recht herzlich bedanken, und ebenso — ich scheue mich nicht, das zu sagen — möchte ich auch an die Adresse der SPD Dank sagen für das konstruktive Mitwirken bei der zeitgerechten Verabschiedung des Gesetzentwurfes, auch wenn wir natürlich in den grundsätzlichen Positionen weiterhin unterschiedlicher Meinung sind.
    Meine Damen und Herren, natürlich nehmen wir zur Kenntnis, daß unser Gesetzentwurf bei der öffentlichen Anhörung nicht nur Zuspruch gefunden hat. Wir sind aber überzeugt, daß trotz der vorgebrachten Bedenken die Kritiker in den kommenden Monaten und Jahren eines Besseren belehrt werden können. Diese Zuversicht schöpfen wir nicht nur aus den Prognosen der mit der Juristenausbildung aufs engste befaßten Landesjustizministerien, sondern auch aus den Aussagen derjenigen Sachverständigen, die diesem Gesetz gute Chancen für eine vernünftige Juristenausbildung in den nächsten Jahren eindeutig attestiert haben.
    Wir erteilen mit diesem Gesetzentwurf aber auch all denjenigen eine klare Absage, die mit der Reform der Juristenausbildung eine Reform der ganzen Justiz beabsichtigten oder gewünscht hätten, so wie dies auch in der öffentlichen Anhörung zum Teil anklang. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen mit der Juristenausbildung keinen Juristen schaffen helfen, der mit der Hilfe des Rechtes eine Änderung unserer Staats- und Gesellschaftsordnung herbeiführen will. Dem darf die Juristenausbildung keinen Vorschub leisten. Deshalb wollen wir auch bei der Ausbildung z. B. keine Einseitigkeit, die den Blick für die Gesamtheit der Rechtsordnung und die historischen und sozialen Zusammenhänge zwischen Rechtsordnung, Staat und Gesellschaft verstellt. Ein solcher Jurist unterläge nur der Gefahr der Manipulation. Wir wollen kritische, qualifizierte und beruflich vielseitig verwendbare junge Juristen, die sich ihrer Gesamtverantwortung bewußt sind.
    Meine Damen und Herren, auch diese Juristenausbildung, wie sie dieser Gesetzentwurf vorsieht, ist außer von den Landesjustizverwaltungen und von den Ausbildern auch von den Auszubildenden, also von den Studenten und Referendaren, mit Leben auszufüllen. Die Qualität einer Juristenausbildung bemißt sich nicht nur an dem, was der Staat an Ausbildungsmodell oder an personellen, organisatorischen oder finanziellen Dingen vorhält, sondern auch die Auszubildenden sind aufgefordert, mit Engagement und Bereitschaft zur Mitarbeit diesen Rahmen auszufüllen. Ohne entsprechende Motivation der Betroffenen helfen alle staatlichen Maßnahmen nichts.
    Ich kann daher nur hoffen, daß die angehenden Juristen ihre Chance, in unserem freiheitlichen Rechtsstaat eine wesentliche und große Aufgabe zur Erhaltung des inneren Friedens in unserem Lande wahrzunehmen, erkennen und dadurch bei ihrer Ausbildung Ansporn finden.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)






Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Fischer (Osthofen).

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    Rede von Gernot Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Bohl, es wird Sie sicherlich nicht überraschen, daß auch Ihre sehr schwungvollen Ausführungen uns nicht veranlassen können, diesem Gesetz zuzustimmen.

    (Horacek [GRÜNE]: Wo war der Schwung?)

    Das Gesetz taugt nichts, und deshalb werden wir es ablehnen.

    (Beifall bei der SPD)

    Es ist genau das eingetreten, was wir bei der ersten Lesung der Gesetzentwürfe befürchtet haben: Die Koalitionsfraktionen haben in einem Hauruckverfahren ein Gesetz durchgepaukt, das dem vorgegebenen Anliegen, die Ausbildung der Juristen neu zu ordnen oder gar zu reformieren, hohnspricht.

    (Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/CSU])

    Am Ende einer 13 Jahre währenden Reformphase steht das Ende der Reform.
    Die Ausbildung angehender Juristen nach diesem Gesetz ist in der Tat nichts anderes als ein Aufguß der Juristenausbildung à la Bismarck, wie das der Geschäftsführer des Deutschen Anwaltvereines formuliert hat.

    (Beifall bei der SPD)

    Den Schaden haben nicht nur die jungen Juristen und die Ausbilder zu tragen, sondern letztlich die Gesellschaft insgesamt; denn aus unserer Geschichte wissen wir, daß schlecht ausgebildete Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, aber auch Verwaltungsbeamte und Wirtschaftsjuristen mehr Rechtsunsicherheit verursachen können als gesetzgeberische Fehlleistungen von Parlamenten.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Verhalten der Koalition ist um so unverständlicher, als Sie selber die Erfahrungen aus dieser 13 Jahre währenden Experimentierphase durchaus positiv bewertet und kaum eine Gelegenheit ausgelassen haben, Ihren Willen zu bekunden, diese positiven Erfahrungen bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs auch zu berücksichtigen. Was sonst hätte auch der Zweck der gemeinsam vereinbarten Experimentierphase sein sollen?
    Daß Sie das nicht getan haben, können Sie nicht damit entschuldigen, daß das Gesetz unter Zeitdruck hätte verabschiedet werden müssen. Zeit war hinreichend vorhanden.

    (Kleinert [Hannover] [FDP]: Bei wem?) Seit Oktober 1982, lieber Herr Kleinert,


    (Kleinert [Hannover] [FDP]: Warum erst seit dann?)

    liegt ein fertiger Regierungsentwurf vor. Ich wiederhole meine Frage aus der Debatte vom 30. März 1984: Was hat Sie, Herr Justizminister Engelhard, daran gehindert, diesen Gesetzentwurf zur Grundlage der parlamentarischen Beratungen zu machen?

    (Zustimmung bei der SPD)

    Ich muß mich auch fragen, weshalb — auch nach dem Wunsche der verehrten Kollegen der Koalition — eine Vielzahl in Ausbildungsfragen erfahrener Persönlichkeiten nach Bonn gebeten wurde, um ihre Meinungen zu den Gesetzentwürfen zu sagen, wenn man ohnedies von vornherein entschlossen war, ohne Rücksicht auf deren Bewertungen zu beschließen.

    (Bohl [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht! Den Vorschlag von Herrn Wassermann haben wir aufgenommen!)

    Dann hätte man das deutlich sagen sollen. Die zum Anhörtermin, lieber Herr Bohl, zum Teil von weither angereisten Damen und Herren müssen es als eine Brüskierung empfinden, wenn es die Mehrheit des Hauses nicht für erforderlich hält, sich mit den Argumenten und Vorschlägen auch nur auseinanderzusetzen.

    (Bohl [CDU/CSU]: Wir haben doch den Vorschlag von Herrn Wassermann aufgegriffen!)

    — Einen.
    Wir haben es seit der Wende häufig erleben müssen, wie weit bei dieser Regierung und bei dieser Koalition Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen.

    (Dr. Struck [SPD]: Das ist wahr!)

    Dieses Gesetz steht sicherlich nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Aber es ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sehr sich Worte und Taten bei dieser Regierung unterscheiden. Ja, es ist sogar noch etwas mehr; denn den Lesern der Begründung dieses Gesetzentwurfes wird vorgegaukelt, dieses Gesetz würde all die Mängel der juristischen Ausbildung beseitigen, die über Jahre hinweg von allen politischen Kräften angeprangert wurden. Doch in Wahrheit nichts von alledem. Mit der Gesetzesbegründung wird lediglich eine Potemkinsche Fassade aufgebaut.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Ein wichtiges Ziel der Ausbildungsreform sollte es sein, die theoretische und praktische Ausbildung der Juristen stärker zu verzahnen. Doch was ist dabei herausgekommen? Die viel geschmähten, weil untauglichen Ferienpraktika feiern fröhliche Urständ. Dabei ist jedem erfahrenen Praktiker klar, daß sich damit keine aktive Mitarbeit der Auszubildenden erreichen läßt, daß es vielmehr beim passiven Absitzen von Stunden bleibt. Man kann dem Deutschen Richterbund nur zustimmen, der in einem Schreiben an den Rechtsausschuß des Deutschen Bundestags vom 5. April 1984 ausgeführt hat:
    Der Entwurf der Bundesregierung bringt keine Theorie-Praxis-Integration. Die Ferienpraktika haben nur eine Feigenblattfunktion.

    (Beifall bei der SPD)




    Fischer (Osthofen)

    Nun hört man, daß diese Ferienpraktika künftig vor- und nachbereitet werden sollen. Sicherlich ein richtiger Gedanke. Doch wie soll dies praktisch laufen? Wie soll ein Universitätslehrer ein Praktikum sinnvoll nachbereiten, das er selbst gar nicht miterlebt hat? Ganz zu schweigen davon, daß die Vertreter des Fakultätentags bei der Anhörung im Rechtsausschuß nicht unbedingt den Eindruck erweckt haben, als wollten die Herren Professoren an solchen Ferienpraktika aktiv mitarbeiten.

    (Zustimmung des Abg. Kleinert [Hannover] [FDP])

    In diesem Zusammenhang will ich auch gern einen Satz sagen zu den Äußerungen des Vertreters des Fakultätentags bei der Anhörung vor dem Ausschuß, was das Verständnis der Hochschullehrer in bezug auf die Durchführung beschlossener Gesetze angeht und was in einem Brief des Deutschen Richterbundes an den Kollegen Helmrich — ich sehe ihn im Augenblick nicht — noch einmal unterstrichen wird. Im Zusammenhang mit der auch von Sachverständigen erhobenen Forderung nach Einführung einer staatlichen Zwischenprüfung führt Herr Dr. Herr vom Richterbund aus, daß ihm die Landesjustizprüfungsämter bestätigt hätten, sich mit ausbildungsbegleitenden Leistungskontrollen begnügen zu wollen. Ob dies richtig ist, darüber wird man streiten können.
    Man wird allerdings nicht über die hierfür gegebene Begründung der Hochschullehrer streiten können, nämlich daß — ich zitiere nun wörtlich — „die Professoren den Boykott der Zwischenprüfungen angekündigt haben und die Justizministerien nicht hoffen, die Kultusministerien veranlassen zu können, die Mitwirkung der Professoren disziplinarisch zu erzwingen". In dieser Erklärung, meine Damen und Herren, offenbart sich ein Rechtsstaats-und Demokratieverständnis, das — um es vorsichtig zu formulieren — zu höchsten Bedenken Anlaß geben muß.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Wie wird die kommende Juristengeneration aussehen, wenn sie von Hochschullehrern mit einer derartigen Grundhaltung ausgebildet wird?
    Wesentliches Ziel der Neuordnung der Juristenausbildung sollte auch sein, die Ausbildungszeit abzukürzen. Doch auch hierzu trägt das Gesetz nicht bei. Keiner der gehörten Sachverständigen verspricht sich in dieser Richtung etwas. Insbesondere die sogenannten studienbegleitenden Leistungskontrollen erscheinen gänzlich ungeeignet, die Ausbildung zu straffen. Sie sind deshalb ungeeignet, weil diese Leistungskontrollen nicht erzwingbar sind. Deshalb wird es auch in der Zukunft so sein, daß ein Jurist erst 30 Jahre alt werden muß, bis er endlich ins Berufsleben treten kann.
    Schließlich steht auch die allseits gewünschte Schwerpunktausbildung nur auf dem Papier. Daß der Student Wahlfächer belegen muß, daß er in solchen Fächern geprüft wird, ist nicht neu. Es ist auch nicht neu, daß der Referendar während des Vorbereitungsdienstes eine sogenannte Wahlstation absolviert. Das Ziel, dem jungen Juristen beizubringen, in einem begrenzten Fachbereich wissenschaftlich und vertieft zu arbeiten, wird dadurch, wie wir auf Grund eigener Erfahrungen wissen, nicht erreicht.
    Im Gegenteil, es droht eine weitere Verwässerung, sollte bei den Beratungen im Bundesrat erneut die Vorstellung aufgegriffen werden, auch in den sogenannten Pflichtfächern die schriftlichen Prüfungsleistungen am Ende der Wahlstation erbringen zu können.
    Fazit: Es bleibt alles beim alten, und es besteht darüber hinaus die Gefahr weiterer Verschlechterungen.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Für aufmerksame Beobachter war seit langem klar, daß CDU und CSU mit einer Neuordnung der Juristenausbildung trotz positiver Erfahrungen an den Reformuniversitäten nichts am Hut hatten. Daran vermochten auch die vollmundigen Erklärungen der CDU-Fraktionsvorsitzenden aus den Ländern nichts zu ändern.
    Die Frage ist allerdings, was den Koalitionspartner FDP veranlaßt hat, von einer Konzeption abzugehen, die während der sozialliberalen Koalition gemeinsam erarbeitet worden war. Ich habe die Hinweise nicht überhört, daß ohne die Bundesländer nichts gehe, daß da die Kapazitätsprobleme nicht zu lösen seien und daß die Neuordnung der Juristenausbildung auf der Basis eines Einphasenmodells viel zu teuer komme.
    Doch wie ist es um die Stichhaltigkeit dieser Einwände bestellt? Was den Widerstand der Länder anlangt, so ist darauf hinzuweisen, daß es da keine Einheitsfront gibt. Es wäre gut, wenn auch Sie von der FDP nicht nur auf das hörten, was aus Bayern zu vernehmen ist, sondern wenn Sie sich auch einmal in andere Himmelsrichtungen orientierten.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Denn bezahlt werden muß die Juristenausbildung schließlich auch in Nordrhein-Westfalen, auch in Hamburg, auch in Hessen, auch in Bremen.

    (Zuruf von der SPD: Niedersachsen!)

    Wenn sich die Kostenfrage tatsächlich so stellte, wie dies in der Debatte behauptet, von Sachverständigen bei der Anhörung aber keineswegs bestätigt wurde, so hätten sich wohl auch diese Länder zu Wort gemeldet.
    Es ist, wie ich meine, einfach nicht seriös, einen vordergründigen Vergleich der Ausbildungskosten anzustellen, statt eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufzumachen, bei der beispielsweise auch dem Umstand Rechnung getragen wird, daß eine Ausbildung im Ein-Phasen-Modell rascher vor sich geht und daß ein Ausgebildeter deshalb früher in den Beruf eintreten kann.

    (Bohl [CDU/CSU]: Es ist sehr fraglich, ob das passiert!)

    Der wahre Grund für den Widerstand der CDU/ CSU-regierten Bundesländer ist ein ganz anderer



    Fischer (Osthofen)

    — da stimme ich dem Kollegen Kleinert ausdrücklich zu —: Die Bremser sitzen in den Landesjustizverwaltungen, weil sie Mehrarbeit befürchten und weil sie, was für manche noch schlimmer ist, befürchten, mitdenken oder gar umdenken zu müssen.

    (Beifall bei der SPD)

    Daß der Einwand fehlender Ausbildungskapazitäten kein stichhaltiger ist, dürfte mittlerweile nicht mehr bestritten werden. Hier handelt es sich um ein Problem der großen Zahl, keineswegs um ein Problem des Systems.
    Schließlich noch ein Wort zu dem Einwand, die SPD wolle den Einheitsjuristen verhindern. Ich will mich damit nicht länger auseinandersetzen, sondern nur eine Frage daran knüpfen: Ist etwa ein Jurist, der während der Experimentierphase in Bielefeld oder in Augsburg ausgebildet worden ist, nicht dem Anspruch des Einheitsjuristen gerecht geworden? Darauf vermisse ich eine Antwort.
    Meine Damen und Herren, es besteht der Verdacht, daß Sie, Herr Justizminister Engelhard, und Sie, Herr Kollege Kleinert, auch in diesem Falle wieder einmal rechtspolitische Positionen haben über Bord gehen lassen, auf die Sie früher stolz waren und mit Recht stolz sein konnten. So, wie es sich jetzt beim Ehescheidungs- und Ehescheidungsfolgenrecht abzeichnet, haben Sie sich auch hier von der CSU die Daumenschrauben anlegen lassen.

    (Kleinert [Hannover] [FDP]: Ha! Ha! — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Wir sind eine sanfte Partei!)

    Wir Sozialdemokraten üben nicht Kritik um der Kritik willen. Wir haben mit der Vorlage unseres Entwurfes einen konstruktiven Beitrag zu dieser Debatte geleistet. Wir müssen uns allerdings damit abfinden, daß unser Gesetzentwurf zwar reformorientiert, aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause chancenlos ist.
    Meine Damen und Herren, wir meinen, daß der Regierungsentwurf ungeeignet ist, daß es besser gewesen wäre, der von uns vorgeschlagenen Intervallösung zuzustimmen, und daß Sie sich gründlicher hätten überlegen sollen, ob es nicht richtiger gewesen wäre, bis 1990 abzuwarten, bis der Studentenberg, von dem Sie j a immer reden, abgebaut gewesen wäre, weil dann die Chance bestanden hätte, eine vernünftige Konzeption auch Gesetz werden zu lassen. Das, was Sie hier vorgelegt haben, lehnen wir ab.

    (Beifall bei der SPD)